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Die
Erfindung betrifft ein Flächengebilde gemäß dem Oberbegriff
des Anspruches 1 und insbesondere ein Flächengebilde, das
ein fotovoltaisches Element auf Polymerbasis bildet, wobei das fotovoltaische
Element eine erste und eine zweite Elektrode und ein fotovoltaisch aktives
Schichtengebilde aus viskosem Schichtmaterial zwischen den beiden
Elektroden aufweist, wobei eine Elektrode als Gitterelektrode ausgebildet
ist.
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Aus
der
US 2004/0187911
A1 ist ein fotovoltaisches Element (Dye Sensitized Solar
Cell; DSSC) bekannt. Dieses bekannte fotovoltaische Element weist
eine erste Elektrode, eine von einer Gitterelektrode gebildete zweite
Elektrode und ein zwischen diesen vorgesehenes fotovoltaisch aktives
Schichtengebilde auf, das ein Elektronenakzeptormaterial und eine
Elektronendonatormaterial aufweist. Die Gitterelektrode kann dort
eine Kathode oder eine Anode bilden. Die Gitterelektrode ist auf
einem transparenten Substrat vorgesehen und mit einer fotosensibilisierten
nanopartikulären Schicht bedeckt.
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Ein
fotovoltaisches Element (DSSC) mit einer Gitterelektrode ist beispielsweise
auch aus der
US 7 022 910
B2 bekannt. Dieses bekannte fotovoltaische Element weist
ein erstes und ein zweites Substrat und eine Licht transmittierende
metallische Gitterelektrode auf, die teilweise in das zweite Substrat
eingebettet ist. Zwischen die Licht transmittierende metallische
Gitterelektrode und das erste Substrat ist eine erste Elektrode
eingefügt. Eine fotosensibilisierte Nanopartikelschicht
ist neben einem Elektrolyten zwischen der ersten Elektrode und der
Licht transmittierenden metallischen Gitterelektrode vorgesehen.
Eines der Substrate kann eine oder mehrere im Wesentlichen ebene
Oberflächen besitzen oder es kann im Wesentlichen nichtplanar
ausgebildet sein. Beispielsweise kann ein nichtplanares Substrat
eine gekrümmte oder eine abgestufte Oberfläche
besitzen.
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Aus
der
US 2005/0263178
A1 ist eine fotovoltaische Modul-Architektur mit einer
ersten fotovoltaischen Zelle, die eine Elektrode aufweist, einer
zweiten fotovoltaischen Zelle, die eine Elektrode aufweist, und
einer Zwischenverbindung bekannt, welche die Elektrode der ersten
und der zweiten fotovoltaischen Zelle miteinander verbindet. Die
Zwischenverbindung weist ein Klebermaterial und ein Gitterelement
auf, das teilweise in dem Klebermaterial angeordnet ist. Das Klebermaterial
weist ein elektrisch isolierendes Material und das Gitterelement
weist ein elektrisch leitendes Material auf. Die erste und die zweite
fotovoltaische Zelle teilen sich mindestens ein gemeinsames Substrat.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Flächengebilde,
insbesondere ein fotovoltaisches Element auf Polymerbasis zu schaffen,
das einfach herstellbar ist.
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Diese
Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruches 1, d. h. dadurch
gelöst, dass das Trägerelement von einem Gittermaterial
gebildet ist, dessen Rastergitter und die Oberflächenspannung
des Beschichtungsmaterials aneinander derartig angepasst sind, dass
die Kavitätsfenster des Gittermaterials des Trägerelementes
nach dem Beschichten des Trägerelementes von einer Haut
des viskosen Beschichtungsmaterials überspannt sind, die
nach dem Trocknen einen das Gittermaterial bedeckenden und rissfrei überspannenden Film
bildet.
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Der
Erfindung liegt die Überlegung zugrunde, dass bei der Herstellung
flexibler fotovoltaischer Elemente in Gestalt flexibler Solarzellen
auf Polymerbasis sehr dünnflüssige Medien, wie
beispielsweise SC-Gemische (Halbleiter) aus PCBM (Fullerene; Elektronenakzeptor)
und P3HT (Poly-3-hexylthiopene; Elektronendonator), mit hoher Genauigkeit
appliziert und verdruckt werden müssen, um ein entsprechendes
Modul zu realisieren. Bei dem SC-Gemisch ist die niedrige Viskosität
insbesondere durch die schlechte und somit sehr niedrige Lösbarkeit
der Ausgangskomponenten in Form von PCBM und P3HT in einem Lösungsmittel
bedingt und kann bislang nicht einfach umgangen werden. Sollen derartige
partielle Bereiche auf einen flexiblen Träger gedruckt
und hierbei die erforderliche Schichtdicke erzielt werden, um ein
fotovoltaisches Element auf Polymerbasis zu realisieren, so ist
dies nur durch einen Mehrfachdruck möglich. Durch die Erfindung
wird es nun möglich, ohne einen technisch sehr aufwendigen
und teuren Mehrfachdruck derartige Schichten zu realisieren. Das
erfindungsgemäße Flächengebilde zeichnet
sich hierbei weiter durch eine besonders hohe Güte der
Beschichtungsmaterial-Schicht aus, so dass mittels der Erfindung
insbesondere fotovoltaische Elemente auf Polymerbasis geschaffen
werden können, die sich durch kostengünstige Herstellung
und hohe Effizienz auszeichnen.
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Vorzugsweise
handelt es sich bei dem Flächengebilde um ein fotovoltaisches
Element, bei dem es sich beispielsweise um eine Solarzelle oder
um eine Leuchtdiode o. dgl. handeln kann. Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist das fotovoltaische
Element eine selbsttragende Gitterelektrode auf, so dass ein Substrat
für die Gitterelektrode prinzipiell entbehrlich ist. Vorzugsweise
bildet die selbsttragende Gitterelektrode direkt und unmittelbar
einen Benetzungsträger für das viskose Beschichtungsmaterial,
insbesondere für das viskose Beschichtungsmaterial des
fotovoltaisch aktiven Schichtengebildes des fotovoltaischen Elements,
wobei die Kavitätsfenster der selbsttragenden Gitterelektrode
von der Haut des viskosen Schichtmaterials überspannt sind.
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Dabei
kann es zweckmäßig sein, wenn die Gitterelektrode
partiell eine Oberflächenbeschichtung aufweist, und wenn
die oberflächenbeschichtete Gitterelektrode von der Haut
aus dem viskosen Schichtmaterial überspannt ist.
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Die
selbsttragende Gitterelektrode kann aus einem Metalldrahtgitter
oder aus einem oberflächenmetallisierten Gitterflächenelement
aus nichtmetallischen Gitterfäden bestehen. Das Metalldrahtgitter
kann aus jedem beliebigen Drahtmaterial, wie beispielsweise einem
Kupferdraht, bestehen, wobei das Metalldrahtgitter auch aus einem
beliebigen anderen Metall- oder Metalllegierungsdraht bestehen kann.
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Die
Struktur des Gittermaterials kann einheitlich sein, d. h. bei Betrachtung
senkrecht zur Gitterebene in Form eines symmetrischen Gitters ausgeformt
sein. Es jedoch auch möglich, dass die Struktur des Gittematerials
nicht regelmäßig ausgestaltet ist, beispielsweise
in ein oder beide Raumrichtungen, die das Gitter aufspannen, unterschiedliche
konstante Rasterabstände aufweist. Weiter ist es möglich,
dass die Gitterlinien des Gitters nicht geradlinig sind, sondern
beispielsweise geometrisch transformiert in Form einer Schlangenlinie verlaufend oder
auch schiefwinklig zueinander angeordnet, d. h. beispielsweise durch
ein geometrisch transformiertes Koordinatensystem definiert sind,
welches durch zwei nicht durch die selbe geometrische Funktion beschriebene
Koordinatenachsen aufgespannt wird. Weiter kann das Gittermaterial
auch Bereiche mit unterschiedlichen Mustern aufweisen, wobei die
Muster sowohl funktionale als auch nichtfunktionale Eigenschaften besitzen
können.
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Besteht
die Gitterelektrode aus einem Drahtgebilde, so können die
Drähte der Gitterelektrode auch aus einem Mehrschichtgebilde
gebildet sein. Das Drahtgitter weist hierbei bevorzugt ein Webmuster
auf, bei dem zwei Schussfäden nebeneinanderliegen, wobei
auch andere Variationen möglich sind.
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Gemäß eines
bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung weist das
Drahtgitter in einer Richtung nur leitende Fäden und in
einer anderen Richtung nicht leitende Fäden auf, so dass
sich eine richtungsabhängige Leitfähigkeit ergibt.
Weiter ist es auch möglich, dass die Gitterfäden
auch abwechselnd leitend und nichtleitend sind oder in bestimmten
Bereichen leitende und in anderen Bereichen nichtleitende Gitterfäden
vorgesehen sind. Durch eine entsprechende Auswahl von leitfähigen
und nichtleitfähigen Fäden für bestimmte
Bereiche des fotovoltaischen Elements ist es möglich, ein
gesamtes Modul bestehend aus mehreren fotovolatischen Zellen ohne
eine Zerteilung des Gitters auf einer einzigen Gittermateriallage
(Datengitter) aufzubauen. Hierdurch wird ein besonders kostengünstiger
Aufbau eines fotovoltaischen Moduls ermöglicht. Weiter
ist es auch möglich, bei der Herstellung des fotovoltaischen
Moduls das Gitter entsprechend zu zerteilen und anschließend
schaltungsgerechte Kontaktierungen vorzusehen. Auch eine Kombination
dieser beiden Verfahren ist zur Herstellung eines fotovoltaischen
Moduls möglich.
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Weiter
ist es auch möglich, abwechselnd leitende und nichtleitende
Fäden vorzusehen oder einzelne Fäden oder das
gesamte Gitter zumindestens partiell farbig auszuführen.
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Bei
dem oberflächenmetallisierten Gitterflächenelement
aus nichtmetallischen Gitterfäden kann es sich z. B. um
ein Flächengebilde aus Kunststofffäden handeln,
die oberflächlich metallisiert sind. Von Wichtigkeit ist
einzig und allein, dass der Gitterabstand der Gitterelektrode und
die Oberflächenspannung des viskosen Beschichtungsmaterials,
insbesondere des fotovoltaisch aktiven Schichtengebildes aneinander
derartig angepasst sind, dass die Kavitätsfenster der Gitterelektrode
von einer Haut des viskosen Beschichtungsmaterials, z. B. SC, überspannt
werden, die nach dem Trocknen einen das Gittermaterial bedeckenden
und rissfrei überspannenden Film bildet. Die Haut aus dem
viskosen Schichtmaterial kann an der Gitterelektrode ein- oder mehrlagig
vorgesehen sein.
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Weiter
ist es auch möglich, dass die filmbildende Schicht bzw.
die filmbildenden Schichten nur bereichsweise auf dem Gittermaterial
vorgesehen sind, beispielsweise das Gittermaterial nur zur Hälfte
bedecken, und so ein Teil des Gittermaterials frei zugänglich
ist. Dies ist insbesondere von Vorteil, wenn das Gittermaterial
eine Gitterelektrode ausbildet.
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Das
fotovoltaische Schichtgebilde des fotovoltaischen Elements wird
vorzugsweise zwischen zwei (flexiblen) Trägern einlaminiert,
bei denen es sich um zwei Kunststoffträgersubstrate, beispielsweise
um Kunststofffolien einer Dicke zwischen 12 und 250 μm
handeln kann, aber auch um zwei transparente Glasträger
handeln kann. Das Gittermaterial des Flächengebildes übernimmt
vorteilhafter Weise insbesondere bei der Verwendung von transparenten Glasträgern
zusätzlich eine Steifigkeitsfunktion. Wird das Gittermaterial
so beispielsweise als selbsttrangendes Drahtgitter ausgebildet,
so ergibt sich in Verbindung mit den beidseitig laminierten Trägersubstraten
ein mechanisch äußerst stabiles Gebilde, bei dem
das Drahtgitter sowohl wesentliche elektrische, als auch wesentliche
mechanische Funktionen übernimmt. Auch mehrere Stapel solcher
Gebilde können übereinander angeordnet sein und
ein fotovoltaisches Element, beispielsweise ein fotovoltaisches
Modul ausbilden.
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Weiter
ist es auch möglich, dass das fotoaktive Schichtgebilde
mit dem Gittermaterial umspritzt ist, insbesondere mit Kunststoff
umspritzt ist und so vor Umwelteinflüssen geschützt
ist.
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Weiter
ist es auch möglich, dass das fotoaktive Schichtgebilde
mit dem Gittermaterial auf sonstige Weise in einem eine Folie oder
eine Folienbahn ausgebildeten Mehrschichtkörper eingebracht
ist. In diesem Fall wird das Flächengebilde von dem mehrschichten
Folienkörper gebildet. Hierbei ist es auch möglich,
dass einzelne Schichten des Folienkörpers – nach
deren Applikation – strukturiert werden oder der Folienkörper
insgesamt strukturiert sein kann.
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Erfindungsgemäß kann
die Oberflächenbeschichtung die Gitterelektrode partiell
bedecken, und die oberflächenbeschichtete Gitterelektrode
kann von der Haut aus dem viskosen Schichtmaterial überspannt sein.
Dabei kann die die oberflächenbeschichtete Gitterelektrode überspannende
Haut aus dem viskosen Schichtmaterial die Gitterelektrode mit Ausnahme
eines Kontaktflächenabschnittes bedecken.
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Die
Oberflächenbeschichtung der Gitterelektrode kann beispielsweise
aus TiOx bestehen und beispielsweise über
eine chemische Reaktion, wie z. B. Hydrolisierung, oder über
einen Kathodenzerstäubungsvorgang oder dergleichen gebildet
werden. Selbstverständlich sind im Falle einer organischen
Photovoltaik Zelle auch andere Lochblockermaterialien oder – Materialkombinationen
möglich. Das heißt, es ist selbstverständlich
auch möglich, für die Oberflächenbeschichtung
der selbsttragenden Gitterelektrode ein anderes geeignetes Material
zu benutzen.
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Vorzugsweise
besteht das fotovoltaisch aktive Schichtgebilde aus einer Lage bestehend
aus einem Halbleitermaterial, im folgenden als SC (Semiconductor)
bezeichnet, wobei ausgehend von der SC Lage in Richtung der einen
Elektrode eine Lage bestehend aus einem Elektronenblocker und in
Richtung der anderen Elektrode eine Lage bestehend aus einem Lochblockermaterial
vorgesehen ist. Bei dem Elektronenblockermaterial und dem Lochblockermaterial
kann es sich hierbei ebenfalls um ein Material mit halbleitenden
Eigenschaften, beispielsweise um TiOx handeln.
Als SC-Material wird ein Halbleitermaterial verwendet, bei dem beim
Einfall eines Lichtquants eine Ladungstrennung erfolgt, d. h. ein
fotoaktives Halbleitermaterial darstellt. Vorzugsweise besteht das
SC-Material aus einem Gemisch enthaltend einen Elektronendonator
und einen Elektronenakzeptor. Auf die Lochblockerschicht und/oder
Elektronenblockerschicht kann auch verzichtet werden.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist das fotovoltaisch
aktive Schichtengebilde bspw. mindestens eine Lage SC (Semiconductor)
und mindestens eine Lage PEDOT:PSS (Poly(3,4-ethylenedioxythiophene)poly(styrenesulfonat))
auf. Wie bereits eingangs erwähnt worden ist, handelt es
sich beispielsweise beim SC um ein Gemisch aus PCBM und P3HT, wobei
das Verhältnis von PCBM:P3HT zwischen 0,5:2 und 2:0,5 betragen
kann. Das fotovoltaisch aktive Schichtengebilde kann auch mehr als eine
Lage SC und mehr als eine Lage PEDOT:PSSaufweisen. Desgleichen kann
vorgesehen sein, dass die PEDOT:PSS-Lage durch eine oder mehrere
andere Elektronenblocker-Schichten oder Kombinationen solcher Schichten
ersetzt sein kann. Sowohl die Lochblockerschicht als auch die Elektronenblockerschicht
können weiter auch aus einem Schichtverbund aus unterschiedlichen
Lochblocker-Materialen bzw. Elektronenblocker-Materialien gebildet
sein oder auch aus einem Gemisch bestehend aus unterschiedlichen
Lochblockermaterialien bzw. Elektronenblockermaterialien bestehen.
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Weiter
ist es auch möglich, dass das Flächengebilde sowohl
ein Multi-Junction Schichtgebilde als auch ein Single-Junction Schichtgebilde
umfasst, beispielsweise auf der einen Seite einen Multi-Junction
Aufbau und auf der andere Seite einen Single-Junction Aufbau aufweist.
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Die
Schichten aus dem SC-Material werden vorzugsweise aus einem Gemisch
von Elektronenakzeptoren und Elektronendonatoren gebildet. Weiter
ist es auch möglich, dass die SC-Lage aus mehreren Schichten
ausgewählt aus der Gruppe Schichten enthaltend einen Elektronenakzeptor,
Schichten enthaltend einen Elektronendonator und Schichten enthaltend
ein Gemisch aus Elektronenakzeptor und Elektronendonator besteht.
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Weiter
hat es sich bewährt, dass in ein oder mehreren Schichten
des Flächengebildes andere Stoffe, beispielsweise Nanopartikel,
insbesondere zur Effizienzsteigerung mit beeinhaltet sind. Neben
den hier angegebenen Schichten ist es weiter auch möglich,
dass das Flächengebilde ein oder mehrere weitere Schichten beinhalten
kann, beispielsweise metallische Zwischenschichten. Weiter ist es
möglich, dass ein oder mehrere Schichten des Flächengebildes
nur partiell vorgesehen sind.
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Desgleichen
ist es möglich, dass mit der erfindungsgemäßen
Gitterelektrode nicht ein Single-Junction-Schichtgebilde, sondern
ein Multi-Junction-Schichtgebilde aufgebaut wird, um z. B. die Effizienz
der solchermaßen gebildeten Zellen oder Module durch die
Lichtabsorption in einen größeren Wellenlängenbereich zu
erhöhen.
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Erfindungsgemäß kann
die mindestens eine SC-Lage und die mindestens eine PEDOT:PSS-Lage
den Flächenbereich der oberflächenbeschichteten
Gitterelektrode vollflächig bedecken. Eine andere Möglichkeit besteht
darin, dass die mindestens eine SC-Lage und die mindestens eine
PEDOT:PSS-Lage den Flächenbereich der oberflächenbeschichteten
selbsttragenden Gitterelektrode nur partiell bedecken, so dass ein
Flächenabschnitt der oberflächenbeschichteten
Gitterelektrode vom fotovoltaisch aktiven Schichtengebilde frei bleibt.
Bei einer Ausbildung der zuletzt genannten Art kann die mindestens
eine PEDOT:PSS-Lage die mindestens eine SC-Lage vollflächig
bedecken. Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass die
mindestens eine PEDOT:PSS-Lage die mindestens eine SC-Lage nur partiell
bedeckt, so dass ein Flächenabschnitt der mindestens eine
SC-Lage von der mindestens einen PEDOT:PSS-Lage frei bleibt.
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Für
die besagte partielle Bedeckung können herkömmliche
Strukturierungsverfahren, wie chemische Strukturierungsverfahren,
Laser-Strukturierungsverfahren oder dergleichen, oder herkömmlich
Beschichtungsverfahren, wie z. B. Düsenteilbeschichtung
oder dergleichen, sowie Kombinationen dieser an sich bekannten Verfahren
und auch andere bekannte Techniken zum Einsatz gelangen.
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Bei
dem erfindungsgemäßen fotovoltaischen Element
auf Polymerbasis kann die zweite Elektrode das fotovoltaische Schichtengebilde
vollflächig oder nur partiell bedecken, so dass ein Flächenabschnitt
des fotovoltaischen Schichtengebildes von der zweiten Elektrode
frei bleibt. Die zweite Elektrode kann von einer Metallschicht gebildet
sein. Bei dieser Metallschicht kann es sich um eine Metalldickschicht
oder um eine Metalldünnschicht handeln. Die Metalldickschicht
kann beispielsweise durch Siebdrucken hergestellt werden. Die Metalldünnschicht
kann durch Vakuumbedampfen, Kathodenzerstäuben o. dgl.
hergestellt sein.
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Die
genannte Metallschicht kann auch aus einer Kombination von Metallen
bestehen; sie kann ein- oder mehrlagig ausgebildet sein. Die zweite
Elektrode kann beispielsweise auch aus ITO o. dgl. bestehen.
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Die
der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird verfahrensgemäß dadurch
gelöst, dass eine selbsttragende Gitterelektrode mit einem
Gitterabstand verwendet wird, der an die Oberflächenspannung
des viskosen Schichtmaterials des fotovoltaisch aktiven Schichtengebildes
derartig angepasst ist, dass die Kavitätsfenster der Gitterelektrode
beim Aufbringen des viskosen Schichtmaterials auf die Gitterelektrode
von einer Haut aus dem viskosen Schichtmaterial überspannt
werden und nach der Trocknung einen rissfreien, überspannenden
aktiven Film bilden. Die Trocknung kann beispielsweise durch gemäßigte
Heißluft oder durch Kontakttrocknung oder dergleichen geschehen.
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Das
Aufbringen des viskosen Schichtmaterials auf die selbsttragende
Gitterelektrode kann durch ein- oder mehrmalig wiederholtes Eintauchen
der selbsttragenden Gitterelektrode in das viskose Schichtmaterial des
fotovoltaisch aktiven Schichtengebildes erfolgen. Dabei kann die
selbsttragende Gitterelektrode in das viskose Schichtmaterial des
fotovoltaisch aktiven Schichtengebildes partiell eingetaucht werden,
so dass ein Kontaktflächenabschnitt der Gitterelektrode
vom viskosen Schichtmaterial frei bleibt.
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Weitere
Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung der anliegenden Zeichnungen.
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Es
zeigen:
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1 eine
schematische Draufsicht auf ein als fotovoltaisches Element auf
Polymerbasis ausgebildetes erfindungsgemäßes Flächengebilde
in einer nicht maßstabgetreuen Darstellung,
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2 abgeschnitten
einen Schnitt durch das fotovoltaische Element gemäß 1 entlang
der Schnittlinie II-II stark vergrößert und nicht
maßstabgetreu,
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3 in
einer der 2 ähnlichen Schnittdarstellung
einen Abschnitt einer weiteren Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Flächengebildes, ein fotovoltaisches Element ausbildend,
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4 eine
der 3 ähnliche Darstellung noch einer anderen
Ausbildung eines erfindungsgemäßen Flächengebildes,
ein fotovoltaisches Element ausbildend,
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5 eine
weitere Ausbildung des fotovoltaischen Elementes in einer den 3 und 4 ähnlichen Darstellung,
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6 noch
eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Flächengebildes, ein fotovoltaisches Element ausbildend,
in einer den 3 bis 5 ähnlichen
Darstellung,
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7 noch
eine andere Ausführungsform des fotovoltaischen Elementes
in einer den 3 bis 6 ähnlichen
Darstellung,
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8 eine
weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Flächengebildes, ein fotovoltaisches Element ausbildend,
in einer den 3 bis 7 ähnlichen
Darstellung, und
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9 eine
den 3 bis 7 ähnliche Darstellung
noch eines weiteren erfindungsgemäßen Flächengebildes,
ein fotovoltaisches Element ausbildend, wobei es sich versteht,
dass auch noch andere Schicht-Kombinationen möglich sind.
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Die 1 und 2 verdeutlichen
eine Ausbildung eines fotovoltaischen Elementes 10 auf
Polymerbasis. Das fotovoltaische Element 10 weist eine
erste Elektrode 12 und eine zweite Elektrode 14 auf.
Zwischen der ersten und der zweiten Elektrode 12 und 14 ist
ein fotovoltaisch aktives Schichtengebilde 16 aus viskosem Schichtmaterial
vorgesehen. Die erste Elektrode 12 und/oder die zweite
Elektrode 14 ist/sind transparent oder semitransparent,
so dass Licht in das fotovoltaisch aktive Schichtengebilde 16 gelangen
oder von diesem emittiert werden kann. Es ist weiter auch möglich,
dass die erste Elektrode 12 und/oder die zweite Elektrode 14 nicht
transparent oder nicht semitransparent sind. Auch in dem Fall, in
dem beide Elektroden nicht transparent oder semitransparent sind,
kann Licht durch die freien Bereiche des Gitters fallen, wobei hier
dann die Effizienz des fotovolatischen Elements etwas geringer ist.
Da das Licht üblicherweise lediglich von einer Seite auf
das fotovolatische Element 10 fällt, ist es vorteilhaft,
die eine Elektrode aus einem opaken Material und die andere Elektrode
aus einem transparenten oder semitransparenten Material auszugestalten.
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Das
fotovoltaische Element 10 kann eine Solarzelle oder eine
Fotozelle bilden. Im ersteren Fall dient das fotovoltaisch aktive
Schichtengebilde 16 dazu, zwischen der ersten und der zweiten
Elektrode 12 und 14 eine elektrische Spannung
U zu erzeugen, wenn das fotovoltaisch aktive Schichtengebilde 16 mit
Lichtenergie beaufschlagt wird. Im zweiten Fall, wenn das fotovoltaische
Element 10 eine Fotozelle bildet, dient das fotovoltaisch
aktive Schichtengebilde 16 zur Erzeugung einer Lichtstrahlung,
wenn an die erste und zweite Elektrode 12 und 14 eine
Spannung U angelegt wird.
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Die
erste Elektrode 12 ist bei dem in den 1 und 2 verdeutlichen
Ausführungsbeispiel des fotovoltaischen Elementes 10 von
einer selbsttragenden Gitterelektrode 18 gebildet, die
einen Gitterabstand A besitzt. Erfindungsgemäß sind
der Gitterabstand A der Gitterelektrode 18 und die Oberflächenspannung
des viskosen Schichtmaterials des fotovoltaisch aktiven Schichtengebildes 16 aneinander
derartig angepasst, dass die Kavitätsfenster 20 der
selbsttragenden Gitterelektrode 18 nach der Trocknung von
einer Haut 22 des viskosen Schichtmaterials des fotovoltaisch
aktiven Schichtengebildes 16 rissfrei überspannt
sind (siehe insbesondere 2).
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Die
selbsttragende Gitterelektrode 18 weist partiell eine Oberflächenbeschichtung 24 auf,
die beispielsweise aus TiOx oder dergleichen
besteht. Hierbei ist in den aktiven Bereichen des fotovoltaischen
Elements 10 die Oberflächenbeschichtung 24 vorzugsweise
vollflächig vorgesehen. Infolge der partiellen Oberflächenbeschichtung 24 bleibt
ein Abschnitt der Gitterelektrode 18 von der Oberflächenbeschichtung 24 frei. Dieser
Abschnitt ist in den 1 und 2 durch
den Doppelpfeil 26 verdeutlicht. Der Abschnitt 26 bildet
den Flächenbereich des fotovoltaischen Elementes 10,
d. h. der Gitterelektrode 18, an den ein Kontaktelement 28 des
fotovoltaischen Elementes 10 anschließbar bzw.
angeschlossen ist (siehe 1). Auf diese Weise ist es möglich,
einzelne Zellen zu einem Modul zusammenzuschalten.
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Die
Haut 22 aus dem viskosen Schichtenmaterial bedeckt die
Gitterelektrode 18 mit Ausnahme eines Kontaktflächenabschnittes,
der in den 1 und 2 durch
den Doppelpfeil 30 verdeutlicht ist.
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Das
fotovoltaisch aktive Schichtengebilde 16 weist mindestens
eine Lage 32 aus SC, d. h. aus einem Gemisch aus PCBM und
P3HT, und mindestens eine Lage 34 aus PEDOT:PSS auf. Die
PEDOT:PSS-Lage 34 bedeckt die SC-Lage 32 nur partiell,
so dass ein Flächenabschnitt 36 der mindestens
einen SC-Lage 32 von der mindestens einen PEDOT:PSS-Lage 34 frei
bleibt und somit gewährleistet, dass Kurzschlüsse
vermieden werden.
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Die
zweite Elektrode 14 ist von einer Metalldick- oder -dünnschicht
gebildet und bedeckt das fotovoltaisch aktive Schichtengebilde 16 nur
partiell, d. h. die mindestens eine PEDOT:PSS-Lage 34 steht
sowohl auf der dem Abschnitt 26 der Gitterelektrode 18 zugewandten
Seite als auch auf der davon abgewandten Seite über die
zweite Elektrode 14 über. Diese beiden Überstände
sind mit den Bezugsziffern 38 und 40 bezeichnet.
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Die
zweite Elektrode 14 dient zur Kontaktierung eines zweiten
Kontaktelementes 42.
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Wird
das fotovoltaische Element 10 mit einer Lichtstrahlung
beaufschlagt, so wird zwischen den beiden Kontaktelementen 28 und 42 eine
elektrische Spannung U erzeugt, so dass zwischen den beiden Kontaktelementen 28 und 42 eine
elektrischer Strom fließt, wenn an die Kontaktelemente 28 und 42 ein
elektrischer Verbraucher angeschlossen ist.
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3 verdeutlicht
einen Abschnitt einer Ausbildung des fotovoltaischen Elementes 10 in
einer vergrößerten Längsschnittdarstellung,
wobei die erste Elektrode 12 von einer selbsttragenden
Gitterelektrode 18 gebildet ist. Die Gitterelektrode 18 ist
mit einer Oberflächenbeschichtung 24 versehen.
Bei der Oberflächenbeschichtung 24 handelt es
sich um eine Lochblockerschicht, beispielsweise aus TiOx.
Eine SC-Lage 32 überspannt die mit der Oberflächenbeschichtung 24 bedeckte
erste selbsttragende Gitterelektrode 18. An einer Seite
der SC-Lage 32 ist eine Elektronenblockerschicht vorgesehen,
die beispielsweise von einer PEDOT:PSS-Lage 34 gebildet
ist. Die PEDOT:PSS-Lage 34 ist mit einer nicht transparenten
zweiten Elektrode 14 bedeckt.
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Licht
kann in das fotovoltaische Element 10 gemäß 3 nur
an der Seite eintreten und zwischen der ersten und der zweiten Elektrode 12 und 14 eine
elektrische Spannung generieren, die von der zweiten Elektrode 14 abgewandt
ist.
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4 verdeutlicht
in einer der 3 ähnlichen Darstellung
eine Ausbildung des fotovoltaischen Elementes 10, wobei
die zweite Elektrode 14 die Elektronenblockerschicht aus
PEDOT:PSS 34 nicht vollständig sondern nur partiell
bedeckt, so dass Licht sowohl von der einen als auch der gegenüberliegenden
anderen Seite in das fotovoltaische Element 10 eindringen
kann, um zwischen der ersten und der zweiten Elektrode 12 und 14 eine
elektrische Spannung zu erzeugen.
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Die
partiell vorgesehene zweite Elektrode 14 kann auch durch
einen vollflächige aber transparente oder zumindest semitransparente
zweite Elektrode 14 ersetzt sein.
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Gleiche
Einzelheiten sind in 4 mit denselben Bezugsziffern
wie in 3 bezeichnet.
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5 verdeutlicht
eine Ausbildung des fotovoltaischen Elementes 10 mit einer
die erste Elektrode 12 bildenden selbsttragenden Gitterelektrode 18,
die eine Oberflächenbeschichtung 24 aufweist.
Die Oberflächenbeschichtung 24 bildet einen Lochblocker
beispielsweise aus TiOx. Die selbsttragende,
mit der Oberflächenbeschichtung 24 versehene Gitterelektrode 18 ist
mit einer SC-Lage 32 versehen, welche die erste Elektrode 12 nach
Durchführung eines Trocknungsvorgangs rissfrei überspannt.
Die SC-Lage 32 ist an einer Seite mit einem Elektronenblocker
versehen, der beispielsweise von einer PEDOT:PSS-Lage 34 gebildet
ist. Die Elektronenblocker-Lage 34 ist mit einer zweiten
Elektrode 14 versehen. Die zweite Elektrode 14 kann
aus einem nicht transparenten Material bestehen. Auf der von der
zweiten Elektrode 14 abgewandten Seite des fotovoltaischen
Elementes 10 einfallendes Licht erzeugt zwischen der ersten
und der zweiten Elektrode 12 und 14 eine elektrische
Spannung.
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In 5 ist
eine einseitige Variante des fotovoltaischen Elementes 10 verdeutlicht,
d. h. eine Ausbildung mit einer einzigen zweiten Elektrode 14.
Demgegenüber verdeutlicht die 2 eine Ausbildung
mit zwei sich gegenüberliegenden zweiten Elektroden, die
dann – wie bereits ausgeführt worden ist – aus
einem transparenten oder semitransparenten Material bestehen müssen,
um einfallendes Licht in eine elektrische Spannung umzuwandeln.
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6 verdeutlicht
in einer Längsschnittdarstellung einen Abschnitt eines
fotovoltaischen Elementes 10 stark vergrößert
und nicht maßstabgetreu mit einer selbsttragenden Gitterelektrode 18,
die von einem Elektronenblocker beispielsweise aus einer PEDOT:PSS-Lage 34 rissfrei überspannt
ist. Eine Seite der PEDOT:PSS-Lage 34 ist mit einer SC-Lage 32 versehen.
Die SC-Lage 32 ist mit einem Lochblocker versehen, der
beispielsweise von einer TiOx–Lage 24 gebildet
ist. Die TiOx-Lage 24 ist mit einer
zweiten Elektrode 14 versehen. In 6 ist eine
einseitige Variante verdeutlicht; es versteht sich, dass dieser
Lagenaufbau in Bezug zur Gitterelektrode 18 und der PEDOT:PSS-Lage 34 auch
spiegelbildlich zweiseitig aufgebaut sein kann.
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7 verdeutlicht
schematisch eine Ausbildung des fotovoltaischen Elementes 10,
wobei die selbsttragende Gitterelektrode 18 mit einem Elektronenblocker
oberflächlich beschichtet ist, bei dem es sich beispielsweise
um eine PEDOT:PSS-Lage 34 handelt. Die mit der PEDOT:PSS-Lage 34 oberflächlich
versehene selbsttragende Gitterelektrode 18 ist von einer
SC-Lage 32 rissfrei überspannt. Eine Seite der
SC-Lage 32 ist mit einem Lochblocker versehen, der beispielsweise
von einer TiOx-Schicht 24 gebildet
ist. Auf der TiOx-Schicht 24 ist
eine zweite Elektrode 14 vorgesehen.
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In 7 ist
eine einseitige Variante eines fotovoltaischen Elementes 10 dargestellt.
Die mit der PEDOT:PSS-Lage 34 oberflächlich versehene
selbsttragende Gitterelektrode 18 kann jedoch auch spiegelbildlich d.
h. zweiseitig mit je einem Lochblocker 24 und einer zweiten
Elektrode 14 versehen sein.
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8 verdeutlicht
schematisch eine Ausbildung des fotovoltaischen Elementes 10 mit
einer selbsttragenden Gitterelektrode 18, die rissfrei
von einem filmbildenden Lochblocker 24 überspannt
ist. An einer Seite des Lochblockers 24 ist eine SC-Lage 32 vorgesehen.
Auf der SC-Lage 32 ist ein Elektronenblocker 34 vorgesehen,
bei dem es sich beispielsweise um eine PEDOT:PSS-Lage 34 handelt.
Auf dieser ist eine zweite Elektrode 14 vorgesehen. In 8 ist
ein einseitiger Aufbau des fotovoltaischen Elementes 10 verdeutlicht. Dieser
Lagenaufbau kann in Bezug zur selbsttragenden Gitterelektrode 18 auch
spiegelbildlich zweiseitig ausgebildet sein.
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Während
die 3 bis 8 Single-Junction-Zellen verdeutlichen,
zeigt die 9 eine Multi-Junction-Zelle
mit einer selbsttragenden Gitterelektrode 18, die oberflächlich
mit einem Elektronenblocker 34 versehen ist, der beispielsweise
von einer PEDOT:PSS-Lage 34 gebildet ist. Die oberflächlich
mit dem Elektronenblocker 34 versehene selbsttragende Gitterelektrode 18 ist
rissfrei von einer SC-Lage 32 überspannt. An einer
Seite der SC-Lage 32 ist ein Lochblocker 24 vorgesehen,
bei dem es sich beispielsweise um einen TiOx-Schicht
handelt. Auf der Lochblocker-Lage 24 ist ein Elektronenblocker 34' vorgesehen,
bei dem es sich, wie bei dem Elektronenblocker 34, beispielsweise
um eine PEDOT:PSS-Lage handelt. Auf der Elektronenblocker-Lage 34' ist
eine SC-Lage 32' vorgesehen. Die SC-Lage 32' kann
der SC-Lage 32 entsprechen oder von dieser verschieden
sein. Auf der SC-Lage 32' ist eine Lochblocker-Lage 24' vorgesehen, die
der Lochblocker-Lage 24 entsprechen oder von dieser verschieden
sein kann. Auf der Lochblocker-Lage 24' ist eine zweite Elektrode 14 vorgesehen.
-
In 9 ist
ein einseitiger Lagenaufbau eines Beispiels einer Multi-Junction-Zelle
dargestellt; es ist jedoch auch möglich, den Lagenaufbau
in Bezug zur selbsttragenden Gitterelektrode 18 spiegelbildlich
zweiseitig auszubilden. Noch eine andere Möglichkeit besteht
darin, eine Multi-Junction-Zelle auf einer Seite der selbsttragenden
Gitterelektrode 18 und auf der gegenüberliegenden
anderen Seite einen Single-Junction-Aufbau auszubilden.
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Oben
wurden verschiedene Ausbildungen organischer fotovoltaischer Elemente 10 beschrieben.
Erfindungsgemäß ist es selbstverständlich
auch möglich, anstelle einer Gitterelektrode 18 ein
beliebiges anderes Gittergebilde zu verwenden, um dünnflüssige
Medien, wie dünnflüssige Lacke oder dergleichen,
aufzunehmen, die nach dem Trocknen einen rissfreien Film bilden.
Bei den besagten dünnflüssigen Medien kann es sich
also auch um nicht funktionelle Medien und bei den daraus nach der
Trocknung gebildeten rissfreien Filmen um ein nicht funktionelles
Filmgebilde handeln. Solchermaßen beschichtete Gebilde
können z. B. in der Form weiterverarbeitet werden, dass
sie beispielsweise beidseitig einlaminiert, einseitig auflaminiert,
eingegossen oder dergleichen werden. Im zuerst genannten Falle wird
ein Kleber zugeführt.
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Die
Beschichtung des Gittergebildes kann ein- oder beidseitig beispielsweise
durch Tauchen erfolgen. Desgleichen ist es möglich, das
Gittergebilde zuerst durch Tauchen zu beschichten und anschließend
ein Slot-Dye-Verfahren durchzuführen.
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Die
Trocknung des am Gittergebilde vorgesehenen Mediums erfolgt in der
Weise, dass der entsprechende dünne Film nicht durch während
der Trocknung auftretende mechanische Spannungen reißt.
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Die
Schichtdicken der in den
2 bis
9 schematisch
dargestellten Ausführungsformen des jeweiligen fotovoltaischen
Elementes
10 betragen beispielsweise für
| SC: | 100
bis 300 nm |
| Lochblocker/TiOx: | 10
bis 50 nm |
| Elektronenblocker/PEDOT:PSS: | 100
bis 300 nm |
| zweite
Elektrode (z. B. aufgedampft): | 50
bis 100 nm |
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Die
einzelnen Lagen bzw. Schichten können auf die Gitterelektrode
durch Tauchbeschichtung, Düsenbeschichtung oder dergleichen
aufgebracht werden. Dabei kann die jeweils erforderliche Gesamtschichtdicke durch
mehr als einen Beschichtungsschritt realisiert werden. Außerdem
kann die Beschichtung der Gitterelektrode bei unterschiedlichen
Temperaturen erfolgen. In diesem Zusammenhang kann vorgesehen sein,
dass die Gitterelektrode und die jeweilige Beschichtungslösung
eine mindestens annähernd gleiche Temperatur besitzen.
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Desgleichen
ist es möglich, dass die Gitterelektrode auf ein Trägermaterial
aufgebracht wird, bevor die Beschichtung der Gitterelektrode erfolgt.
Desgleichen ist es möglich, dass im Anschluss an den Beschichtungsvorgang
bzw. die Beschichtungsschritte ein Laminiervorgang erfolgt. Hierbei
kann das Trägermaterial flexibel, nicht flexibel, transparent
oder opak, leitfähig oder isolierend ausgebildet sein.
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Des
Weiteren ist es möglich, dass die Gitterelektrode vor der
Beschichtung bzw. den aufeinander folgenden Beschichtungen gereinigt,
aufgeraut, bedampft, besputtert oder dergleichen wird.
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Die
Gitterelektrode kann aus einem besonders bearbeiteten Drahtmaterial,
das beispielsweise strukturiert wurde, gebildet sein. Denkbar sind
hierbei Strukturen wie Muldenstrukturen, Linien- oder Prismenstrukturen
oder dergleichen, die zusätzlich erwünschte Effekte
bewirken können. Das ist insbesondere beim Aufbau von Solarzellen
interessant, um beispielsweise die Lichtführung zu beeinflussen.
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Die
Gitterelektrode kann gleiche oder unterschiedliche Maschengrößen
besitzen. In diesem Zusammenhang kann vorgesehen sein, dass sich
die Dimensionen der Maschen in den beiden orthogonalen Flächen-Raumrichtungen
voneinander unterscheiden.
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Des
Weiteren kann vorgesehen sein, dass die Gitterelektrode aus unterschiedlichen
Materialien aufgebaut ist, die sich regelmäßig
abwechseln oder die chaotisch verteilt sind. Hierbei kann vorgesehen
sein, dass die zur Anwendung gelangenden Materialien unterschiedliche
Leitfähigkeiten besitzen und z. B. durch eine Webung der
Gitterelektrode beispielsweise Leitfähigkeitsgradienten
realisiert werden.
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Die
Gitterelektrode kann z. B. aus Drähten aufgebaut sein,
die unterschiedliche Durchmesser besitzen. Hierbei ist auch denkbar,
dass durch die Webung Dickengradienten erzeugt werden, um besondere
Effekte zu bewirken. In diesem Zusammenhang ist es auch möglich,
Gitterelektroden zum Einsatz zu bringen, die in einer Flächenrichtung
isolierende und in der dazu orthogonalen anderen Flächenrichtung
leitende Eigenschaften besitzen.
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Des
Weiteren ist es möglich, dass mehrere Gitterelektroden
aufeinander gestapelt werden. Das kann beispielsweise nach den Beschichtungsvorgängen
erfolgen, um weitere gewünschte Effekte oder Eigenschaften
zu erzielen.
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Es
ist auch möglich, beispielsweise ein Gewebe einzusetzen,
das ursprünglich nicht leitfähig ist und erst
durch einen Bedampfungsprozess partiell oder vollflächig
leitfähig wird. Darüber hinaus ist es möglich, dass
das gesamte fotovoltaische Element, d. h. die Gitterelektrode mit
ihrem Schichten- bzw. Lagenaufbau, nach Abschluss der Beschichtungen
einem Temperprozess ausgesetzt wird, um beispielsweise den Lagenverbund
zu verbessern. Des Weiteren ist es möglich, dass die Gitterelektrode
bzw. das Gewebe vor dem Einsatz beispielsweise durch einen Walzvorgang
teilgeglättet wird.
-
Eine
mögliche Spezifikation für die Gitterelektrode
eines Ausführungsbeispiels des fotovoltaischen Elementes 10 ist:
Material:
rostfreier Stahl/1.4306
Drahtdurchmesser: 0,030 mm
Maschenweite/Aperture:
0,480 mm
Hersteller: Paul GmbH & Co. – Metallgewebe – und
Filterfabriken
Gewebe: Plain Weave
-
- 10
- fotovoltaisches
Element
- 12
- erste
Elektrode (von 10)
- 14
- zweite
Elektrode (von 10)
- 16
- fotovoltaisch
aktives Schichtengebilde (zwischen 12 und 14)
- 18
- Gitterelektrode
(von 12)
- 20
- Kavitätsfenster
(von 18)
- 22
- Haut
(an 18 für 16)
- 24
- Oberflächenbeschichtung
(von 18)
- 26
- Abschnitt
(von 18 ohne 24)
- 28
- Kontaktelement
(von 10 an 26)
- 30
- Kontaktflächenabschnitt
(von 10)
- 32
- SC-Lage
(von 16)
- 34
- PEDOT:PSS-Lage
(von 16)
- 36
- Flächenabschnitt
(von 32)
- 38
- Überstand
(von 34 über 14)
- 40
- Überstand
(von 34 über 14)
- 42
- zweites
Kontaktelement (10 an 14)
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - US 2004/0187911
A1 [0002]
- - US 7022910 B2 [0003]
- - US 2005/0263178 A1 [0004]