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Die
Erfindung betrifft eine Solarzelle nach dem Oberbegriff des Anspruchs
1.
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Solarzellen
mit organischen Halbleiterschichten (OPV – organische Photovoltaik)
weisen gegenüber Solarzellen
mit anorganischen Halbleiterschichten bei vergleichbarer aktiver
Fläche
einen geringeren Wirkungsgrad auf, der momentan im Bereich von 5%
liegt. Weiter weisen solche Solarzellen beispielsweise beim Aufbau
aus mehreren miteinander elektrisch verbundenen Solarzellenmodulen
inaktive Bereiche ohne photovoltaische Halbleiterschicht auf, die
keinen Beitrag zur Energiegewinnung leisten. In den inaktiven Bereichen sind
beispielsweise die elektrischen Verbindungsleitungen zwischen den
Solarzellenmodulen angeordnet, die üblicherweise aus einem metallischen
Material bestehen.
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Der
Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, eine einfach aufgebaute
Solarzelle zu schaffen, die einen erhöhten Wirkungsgrad aufweist.
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Die
Aufgabe der Erfindung wird von einer Solarzelle in Form eines Mehrschichtkörpers, insbesondere in
Form einer mehrschichtigen, flexiblen Folie gelöst, die aktive Bereiche mit
mindestens einer photovoltaischen Halbleiterschicht und inaktiven
Bereichen aufweist, wobei vorgesehen ist, dass die Solarzelle eine
Lichtleiteinrichtung mit lichtablenkenden Strukturelementen aufweist,
die in Bezug auf die Lichteintrittsseite unterhalb der mindestens
einen Halbleiterschicht angeordnet sind und so ausgeformt sind,
dass sie in die inaktiven Bereiche einfallendes Licht auf die mindestens
eine Halbleiterschicht in den aktiven Bereichen lenken.
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Bei
der erfindungsgemäßen Solarzelle
ist eine Lichtleiteinrichtung vorgesehen, die in den Aufbau der Solarzelle
integriert ist. Durch die Integration in die Solarzelle ist ein
besonders kompakter Aufbau möglich.
Besondere Justagearbeiten sind nicht vorgesehen, so dass ein personeller
Aufwand für
Montage und/oder Justage der Lichtleiteinrichtungen nicht eintritt.
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Die
erfindungsgemäße Solarzelle
ist als ein flexibler Mehrschichtkörper ausgebildet, beispielsweise als
Transfer- oder Laminierfolie. Die Solarzelle kann so besonders einfach
montiert und transportiert werden, beispielsweise durch Aufkleben
oder Auflaminieren bzw. durch Transport als Rollenware. Die Montageflächen sind
wegen der Flexibilität
der Solarzelle nicht auf ebene Flächen beschränkt.
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Bei
der Solarzelle kann es sich um eine Single- oder Multi-Junction-Solarzelle
handeln. Bei den Multi-Junction-Solarzellen handelt es sich um Solarzellen,
bei denen mehrere Einzelsolarzellen mit verschiedenen Bandlückenenergien übereinander
gestapelt werden und möglichst
verlustfrei miteinander verschaltet werden. Auf diese Weise kann
der Wirkungsgrad der Solarzelle weiter verbessert werden.
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Besondere
Vorteile sind zu verzeichnen, wenn es sich bei der Solarzelle um
eine Solarzelle mit organischer photovoltaischer Halbleiterschicht
handelt, die mittels Druckverfahren in einem sogenannten Rolle-zu-Rolle-Prozess
herstellbar ist. Photovoltaische Halbleiterschicht bedeutet hierbei,
dass die Halbleiterschicht eine Funktionsschicht des photovoltaischen
Prozesses bildet und als solche zur photovoltaischen Stromerzeugung
beiträgt.
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Weitere
vorteilhafte Ausbildungen sind in den Unteransprüchen bezeichnet.
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Es
kann vorgesehen sein, dass die inaktiven Bereiche transparente oder
semitransparente Elektroden und/oder Stromleitelemente aufweisen.
Die Solarzelle kann beispielsweise schachbrettartig aufgebaut sein, wobei
zwischen den aktiven Bereichen mit den photovoltaischen Halbleiterschichten
streifenförmige
inaktive Bereiche angeordnet sind, deren Stromleitelemente so ausgebildet
sein können,
dass sie Reihen- und/oder Parallelschaltungen der aktiven Bereiche
herstellen. Auf diese Weise kann die Solarzelle hinsichtlich der
abgegebenen Spannung und des abgegebenen Stromes optimiert werden.
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Es
kann vorgesehen sein, dass die lichtablenkenden Strukturelemente
in den inaktiven Bereichen der Solarzelle angeordnet sind.
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Weitere
lichtablenkende Strukturelemente können über den aktiven Bereichen der
Solarzelle angeordnet sind, beispielsweise in Form unterhalb der
Halbleiterschicht angeordneter Reflexionsschichten, die durch die
Halbleiterschicht hindurchtretendes Licht wieder auf die Halbleiterschicht
zurücklenken.
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Es
kann weiter vorgesehen sein, dass die lichtablenkenden Strukturelemente
gegenüber
der Oberfläche
der Solarzelle geneigte Reflexionsflächen aufweisen.
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In
einer vorteilhaften Ausbildung ist vorgesehen, dass die Reflexionsflächen mindestens
bereichsweise mit unterschiedlicher Neigung ausgebildet sind. Bei
einer Lichtleiteinrichtung, die zwischen einem ersten und einem
zweiten aktiven Bereich angeordnet ist, können also erste Reflexionsflächen vorgesehen
sein, die eine solche Neigung zu den einfallenden Lichtstrahlen
aufweisen, dass ein erster Teil der ausfallenden Lichtstrahlen auf
den ersten aktiven Bereich gerichtet ist, und es können zweite
Reflexionsflächen
vorgesehen sein, die eine solche Neigung zu den einfallenden Lichtstrahlen
aufweisen, dass ein zweiter Teil der ausfallenden Lichtstrahlen
auf den zweiten aktiven Bereich gerichtet ist.
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Es
kann so vorgesehen sein, dass die Strukturelemente in Abhängigkeit
von ihrem Abstand zum nächstgelegenen
aktiven Bereich das einfallende Licht in einem unterschiedlichen
Winkel durch Reflexion, Beugung oder Streuung ablenken und so das
in den nicht aktiven Bereichen einfallende Licht möglichst
gleichmäßig über die
aktiven Bereiche verteilen.
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Vorteilhafterweise
kann vorgesehen sein, dass die Lichtleiteinrichtung als ein- oder mehrschichtiger Körper ausgebildet
ist, der mindestens eine Strukturschicht aufweist, wobei die lichtablenkenden
Strukturelemente in einer Oberflächenstruktur
der Strukturschicht abgeformt sind. Die Ausbildung der Lichtleiteinrichtung als
ein Mehrschichtkörper,
vorzugsweise als ein folienartiger Mehrschichtkörper, ermöglicht das Aufbringen der Lichtleiteinrichtung
auf die Solarzelle in einem an die Herstellung der Solarzelle unmittelbar
anschließenden Arbeitsschritt
bzw. Arbeitsschritten, vorzugsweise in einem Rolle-zu-Rolle-Prozess.
Es kann beispielsweise vorgesehen sein, die Lichtleiteinrichtung
als vorgefertigten Folienkörper
auf die Solarzelle zu kaschieren oder die unterste Schicht der Lichtleiteinrichtung
auf die Solarzelle aufzubringen und danach sodann die weiteren Schichten
der Lichtleiteinrichtung aufzubringen. Bei der Strukturschicht handelt
es sich um eine vorzugsweise transparente Schicht, deren der photovoltaischen
Halbleiterschicht abgewandte Seite mit der besagten Oberflächenstruktur
versehen ist.
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In
einer ersten vorteilhaften Ausbildung ist vorgesehen, dass die Oberflächenstruktur
eine Blaze-Gitter-Struktur ist. Bei einem Blaze-Gitter handelt es
sich um eine Oberflächenstruktur
mit asymmetrischen sägezahnförmigen Strukturelementen,
die das Licht aufgrund der Asymmetrie der Strukturelemente in ein
oder mehrere bevorzugte Richtungen reflektieren und/oder beugen.
Die Spatialfrequenzen der hier verwendeten Gitter liegen im Bereich
von 20 Linien/mm bis 1500 Linien/mm. Die Gitterfrequenz wird hierbei
vorzugsweise so gewählt,
dass diese Gitter als achromatische Gitter wirken.
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Weitere
vorteilhafte Ausbildungen sehen vor, dass die Oberflächenstruktur
eine diffraktive Oberflächenstruktur
ist, insbesondere ein Kinoform, die Licht entsprechend gerichtet
durch Beugung ablenkt, oder dass die Oberflächenstruktur eine anisotrope
Mattstruktur ist, die das einfallende Licht entsprechend gerichtet streut.
Sowohl das Kinoform als auch die anisotrope Mattstruktur können hierbei
mittels holographischer Verfahren hergestellt werden.
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Es
kann vorgesehen sein, dass die Oberflächenstruktur eine Tiefe von
0,1 µm
bis 10 µm
aufweist.
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Solche
Feinstrukturen können
vorteilhafterweise in eine Strukturschicht aus einem thermoplastischen Kunststoff
oder aus einem UV-härtenden
Lack abgeformt werden, beispielsweise mittels eines beheizten Prägewerkzeugs
oder mittels UV-Replikation.
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Weiter
kann vorgesehen sein, dass die Strukturschicht eine Dicke von 0,1 µm bis 100 µm aufweist. Bedingt
durch die vorzugsweise vorgesehene geringe Schichtdicke und durch
die geringe Strukturtiefe wird eine Lichtleiteinrichtung erhalten,
die an die Schichtdicken der Solarzelle und deren mechanische Eigenschaften
angepasst ist und daher auch keinerlei Zwangskräfte auf die Solarzelle ausübt, sei
es bei der Montage oder beim Gebrauch, beispielsweise bei Temperaturwechseln
oder bei Windbelastung oder dergleichen.
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In
einer vorteilhaften Ausbildung ist vorgesehen, dass auf der Rückseite
der Strukturschicht eine Reflexionsschicht angeordnet ist.
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Bei
der Reflexionsschicht kann es sich vorzugsweise um eine metallische
Schicht aus einem gut reflektierenden und vorzugsweise witterungsbeständigen Metall
handeln. Zur Erhöhung
der Witterungsbeständigkeit
kann eine Schutzschicht auf der Reflexionsschicht vorgesehen sein.
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Es
kann vorgesehen sein, dass die Reflexionsschicht aus Aluminium,
Gold, Silber, Kupfer und/oder aus einer Legierung dieser Metalle
ausgebildet ist. Es kann aber auch vorgesehen sein, dass die Reflexionsschicht
aus einem Metall- Mehrschichtkörper ausgebildet
ist.
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Weiter
kann vorgesehen sein, dass die Reflexionsschicht eine Dicke von
10 nm bis 50 nm aufweist oder x-mal dieser Schichtdicke bei einem
Mehrschichtkörper
ist. Die Festlegung der Dicke der Reflexionsschicht kann materialabhängig vorgesehen
sein und die Dicke so bemessen sein, dass die Reflexionsschicht gerade
nicht mehr transparent ist. Die Dickenbestimmung kann vorteilhafterweise
in einer Versuchsreihe vorgenommen werden.
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Weiter
ist es auch möglich,
dass die Reflexionsschicht aus einer Abfolge von hoch- und niedrigbrechenden,
dielektrischen Schichten (HRI-, LRI-Schichten) gebildet wird.
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In
einer weiteren alternativen Ausbildung zur Reflexionsschicht kann
vorgesehen sein, dass die Strukturschicht eine optische Brechzahl > 1,7 aufweist. Die
Brechzahl ist so zu bestimmen, dass an der Rückseite der Strukturschicht
Totalreflexion eintritt, wodurch eine besonders gute Reflexion erreicht
ist. Vorteilhafterweise sollte allerdings sichergestellt sein, dass
die Rückseite
der Strukturschicht an Luft angrenzt. Das kann beispielsweise dadurch
erreicht sein, dass die Montagefläche für die Solarzelle in den inaktiven
Bereichen der Solarzelle zurückspringt,
so dass die Solarzelle bereichsweise an Luft grenzt.
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Es
kann vorgesehen sein, dass die Strukturschicht auf einer Trägerschicht
angeordnet ist.
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Die
Trägerschicht
kann aus PET ausgebildet sein. Es können aber auch andere vorzugsweise
thermoplastische Kunststoffe vorgesehen sein.
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Weiter
kann vorgesehen sein, dass die Trägerschicht eine Barriere-Schicht
bildet, die die Witterungsbeständigkeit
der Zelle, wie auch die Langzeitstabilität gegen UV-Strahlung erhöht.
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Es
kann vorgesehen sein, dass die Trägerschicht eine Dicke von 19 µm bis 150 µm aufweist.
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In
einer weiteren Ausbildung kann vorgesehen sein, dass zwischen der
Trägerschicht
und der Rückseite
einer Gegenelektrode der Solarzelle eine Zwischenschicht angeordnet
ist. Die Zwischenschicht kann beispielsweise als Haftschicht und/oder
als Funktionsschicht vorgesehen sein.
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Es
kann vorgesehen sein, dass die Zwischenschicht einen schichtweisen
Aufbau aufweist.
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Eine
erste Schicht der Zwischenschicht kann aus PEDOT/PSS gebildet sein.
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Die
erste Schicht kann eine Dicke von 100 nm bis 250 nm aufweisen.
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Eine
zweite Schicht der Zwischenschicht kann aus ITO gebildet sein.
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Die
zweite Schicht kann eine Dicke von 50 nm bis 150 nm aufweisen.
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Die
vorstehend genannten Zwischenschichten bilden eine Zwischenschicht,
die z. B. zur Erhöhung
der Leitfähigkeiten
dient. Es kann aber auch ein anderer Schichtaufbau vorgesehen sein
und/oder es können
andere Schichtmaterialien vorgesehen sein, die z. B. die Lichtführung positiv
beeinflussen.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausbildung kann vorgesehen sein, dass
die optischen Brechzahlen der Schichten der Lichtleiteinrichtung
um nicht mehr als 0,2 voneinander abweichen. Dadurch ist erreicht,
dass eine zusätzliche
Lichtablenkung an den Schichtübergängen tolerierbar
ist und die Lichtablenkung im wesentlichen durch den oben beschriebenen
Neigungswinkel der Reflexionsflächen
der lichtablenkenden Strukturelemente gegenüber den einfallenden Lichtstrahlen
bestimmt ist.
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Vorzugsweise
ist vorgesehen, dass es sich bei der photovoltaischen Halbleiterschicht
um eine organische Halbleiterschicht handelt. Es kann aber auch
anorganisches Halbleitermaterial oder ein Gemisch aus organischem
und anorganischem Halbleitermaterial vorgesehen sein, welches vorzugsweise
mittels eines Sprüh-
oder Druckprozesses in einem Rolle-zu-Rolle-Verfahren aufgebracht
wird.
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Es
kann vorteilhafterweise vorgesehen sein, dass sowohl eine der Lichteintrittsseite
der Solarzelle zugewandte Elektrode als auch die der Lichteintrittsseite
abgewandte Gegenelektrode als transparente und/oder semitransparente
Elektroden ausgebildet sind. Bei Solarzellen nach dem Stand der
Technik muss die Gegenelektrode nicht transparent ausgebildet sein.
Bei der erfindungsgemäßen Solarzelle
erleichtert die transparente und/oder semitransparente Gegenelektrode
jedoch das Einleiten des an den Reflexionsflächen der Strukturelemente abgelenkten
Lichtes in die photovoltaische Halbleiterschicht.
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Im
folgenden wird die Erfindung anhand von mehreren Ausführungsbeispielen
unter Zuhilfenahme der beiliegenden Zeichnungen beispielhaft verdeutlicht.
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Es
zeigen:
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1 einen
schematischen Querschnitt eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Solarzelle
vor dem Aufbringen von Lichtleiteinrichtungen;
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2 einen
schematischen Querschnitt des Ausführungsbeispiels in 1 nach
dem Aufbringen der Lichtleiteinrichtungen.
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1 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch eine Solarzelle 1,
die als Single-Stack-Version ausgebildet ist. Bei der Solarzelle 1 handelt
es sich um eine so genannte organische Solarzelle, bei der die photovoltaische
Halbleiterschicht aus einem organischen Halbleitermaterial besteht.
Dieser Aufbau wird auch als OVP bezeichnet.
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Die
Solarzelle 1 weist ein Trägersubstrat 11 auf,
bei dem es sich um eine Kunststofffolie von etwa 20 bis 50 µm Stärke handeln
kann, beispielsweise um eine PET-Folie. Das Trägersubstrat 11 ist
transparent ausgebildet und der zum Betrieb der Solarzelle 1 benötigten Lichtquelle
zugewandt, beispielsweise der Sonne. Das Trägersubstrat 11 bildet
daher die Lichteintrittsseite der Solarzelle 1.
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Die
Solarzelle 1 ist abschnittsweise aufgebaut aus Solarzellenmodulen 1m mit
aktiven Bereichen 1a und inaktiven Bereichen 1i.
In den aktiven Bereichen 1a wird in die Solarzelle 1 einfallendes
Licht in elektrische Energie umgewandelt. In den inaktiven Bereichen 1i sind
Stromleitelemente angeordnet, welche die aktiven Bereiche 1a elektrisch
leitend miteinander verbinden, wobei Parallelschaltung und/oder
Reihenschaltung der aktiven Bereiche vorgesehen sein kann. Es kann
beispielsweise vorgesehen sein, r aktive Bereiche in Reihe zu schalten
und p dieser Reihenschaltungen parallel zu schalten oder umgekehrt,
so dass Ausgangsspannung und Ausgangsstrom der Solarzelle 1 an
den Bedarf eines mit der Solarzelle 1 verbundenen Verbrauchers
anpassbar sind. Die inaktiven Bereiche 1i reduzieren die
für die
Stromerzeugung nutzbare Fläche
der Solarzelle 1.
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Auf
dem Trägersubstrat 11 ist
eine transparente und/oder semitransparente Elektrode 12 angeordnet, die
beispielsweise aus einer metallischen Schicht mit einer Schichtdicke
von einigen Nanometer ausgebildet sein kann, beispielsweise mit
einer Schichtdicke von 10 bis 15 nm. Die Elektrode 12 kann
jedoch auch aus einem elektrisch leitfähigen transparenten Material,
beispielsweise ITO, aus IMI (ITO; Metall; ITO) oder einem elektrisch
leitfähigen
Polymer, bestehen. Die metallische Schicht kann vorzugsweise aus
Gold, Aluminium, Kupfer oder Silber oder aus einer Legierung aus
diesen Metallen ausgebildet sein. Zwischen der transparenten und/oder
semitransparenten Elektrode 12 und einer organischen Halbleiterschicht 14 ist
eine Hole-Blockerschicht 13 angeordnet,
die beispielsweise aus TiOx gebildet sein
kann. Auf der Halbleiterschicht 14 ist eine Elektronen-Blockerschicht 15 angeordnet,
die beispielsweise aus PEDOT/PSS gebildet sein kann. Die Solarzelle 1 ist
im aktiven Bereich 1a durch eine Gegenelektrode 16 abgeschossen,
die beispielsweise wie die Elektrode 12 als transparente
und/oder semitransparente Elektrode ausgebildet sein kann.
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Die
Gegenelektrode 16 weist einen überstehenden Randbereich auf,
der zur Kontaktierung der Gegenelektrode 16 mit der Elektrode 12 des
benachbarten aktiven Bereichs vorgesehen ist. Dazu ist der unter dem
genannten Randbereich angeordnete Randbereich des aktiven Bereichs 1a mit
einer senkrecht angeordneten Isolatorschicht 17 überzogen,
auf der eine elektrisch leitende Verbindungsschicht 18 angeordnet
ist, welche die Gegenelektrode 16 mit der benachbarten
Elektrode 12 elektrisch leitend verbindet. Es handelt sich bei der
Verbindungsschicht 18 also um eine senkrecht zur Oberfläche der
Solarzelle 1 verlaufende Durchkontaktierung zwischen der
Gegenelektrode 16 und der Elektrode 12 des benachbarten
aktiven Bereichs. Die Verbindungsschicht 18 besteht beispielsweise
aus einem leitfähigen
Kleber, aus einer leitfähigen
Tinte oder aus einer leitfähigen
Schicht, die vorzugsweise transparent und/oder semitransparent ist.
Die Elektrode 12 weist ebenfalls einen überstehenden Randbereich auf,
der mit dem überstehenden
Randbereich der Gegenelektrode 16 des vorangehenden aktiven
Bereichs 1a korrespondiert, wobei die genannten Elektroden
wiederum durch Durchkontaktierung miteinander verbunden sind.
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2 zeigt
nun eine Solarzelle 2, die auf der in 1 beschriebenen
Solarzelle 1 aufbaut.
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Auf
der der Lichteintrittsseite abgewandten Rückseite der Solarzellenmodule 1m sind
Lichtleiteinrichtungen 20 aufgebracht und überdecken
dabei den aktiven Bereich 1a sowie den inaktiven Bereich 1i der
Solarzellenmodule 1m. Die Lichtleiteinrichtungen 20 können auf
eine nach 1 aufgebaute Solarzelle laminiert sein.
Die Lichtleiteinrichtungen 20 sind als Mehrschichtkörper ausgebildet
mit einer transparenten Trägerschicht 22,
die beispielsweise aus einer PET-Folie von 20 bis 25 µm Schichtdicke
gebildet sein kann. Auf der Trägerschicht 22 ist
eine transparente Strukturschicht 23 angeordnet, die beispielsweise
aus einer Replizierlackschicht besteht. Die Strukturschicht 23 weist
in dem über
dem inaktiven Bereich 1i des Solarzellenmoduls 1m angeordneten
Abschnitt auf der der Lichteintrittsseite der Solarzelle 2 abgewandten
Seite eine Oberflächenstruktur
auf mit Strukturelementen 23s, die in 2 schematisch
angedeutet sind. Die Strukturelemente 23s weisen zur Oberfläche der
Solarzelle 2 geneigte Flächenabschnitte auf. Die Neigung
der Flächenabschnitte
ist in Abhängigkeit
von der Relativposition des jeweiligen Strukturelements 23s zu
dem nächstgelegenen aktiven
Bereich 1a so bemessen, dass in die inaktiven Bereiche 1i einfallende
Lichtstrahlen 29 in die aktiven Bereiche 1a des
Solarzellenmoduls 1m abgelenkt werden. Die Strukturelemente 23s sind
in dem in 2 dargestellten Ausführungsbeispiel
als Dreikant-Prismen ausgebildet, die eine sägezahnförmige Oberflächenstruktur
bilden. Wie in 2 weiter schematisch dargestellt,
weisen die dem aktiven Bereich eines benachbarten Solarzellenmoduls
zugewandten Randabschnitte der Oberflächenstruktur eine andere Orientierung
auf als die übrigen
Abschnitte der Oberflächenstruktur,
so dass in den Randabschnitten einfallendes Licht auf die Halbleiterschicht 14 des
benachbarten Solarzellenmoduls gelenkt wird. Durch diese Maßnahme wird
das in die inaktiven Bereiche 2i einfallende Licht jeweils
auf dem kürzesten
Weg auf die Halbleiterschicht 14 gelenkt.
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Die
Strukturschicht 23 ist von einer Reflexionsschicht 24 bedeckt.
Bei der Reflexionsschicht 24 handelt es sich um eine Licht
gut reflektierende metallische Schicht, beispielsweise aus Aluminium,
Gold, Silber oder Kupfer, einer Metalllegierung aus diesen Metallen
oder aus einem Metallmehrschichtkörper. Auf die Reflexionsschicht 24 kann
verzichtet sein, wenn die Strukturschicht 23 einen so hohen
Brechungsindex aufweist, dass an der Rückseite der Strukturschicht 23 an
den geneigten Flächenabschnitten
der Strukturelemente 23s Totalreflexion eintritt. Vorzugsweise
ist dann vorgesehen, dass die Rückseite
der Strukturschicht 23 an Luft grenzt und dass der Brechungsindex > 1,7 ist.
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Zwischen
der Trägerschicht 22 und
der Gegenelektrode 16 ist in dem dargestellten Ausführungsbeispiel
eine aus zwei Teilschichten aufgebaute Zwischenschicht 21 vorgesehen.
Eine erste Teilschicht ist aus PEDOT/PSS auf der Rückseite
der Gegenelektrode 16 ausgebildet. Eine zweite Teilschicht 22 ist aus
ITO ausgebildet und zwischen der Rückseite der ersten Teilschicht 21 und
der Vorderseite der Trägerschicht 22 angeordnet.
Die Zwischenschicht 21 kann optional vorgesehen sein.
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Die
Strukturelemente 23s besitzen hierbei bevorzugt eine Flankenneigung
von 3° bis
60°, eine
Breite von 0,5 µm
bis 50 µm
und eine Tiefe von 0,1 µm
bis 10 µm.
Die Ablenkung des Lichts erfolgt hierbei durch Reflexion und/oder
Beugung.
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Weiter
ist es auch möglich,
dass anstelle der Strukturelemente 23s ein Blaze-Gitter – vorzugsweise mit
abschnittweise unterschiedlichen Neigungswinkeln der Flanken gemäss dem anhand
von 2 erläuterten
Konzept – ein
Kinoform oder eine anisotrope Mattstruktur abgeformt ist, welche
das in den inaktiven Bereichen 1i einfallende Licht in
die aktiven Bereiche durch Reflexion/Beugung ablenkt. Weiter ist
es auch möglich, dass
es sich bei der Oberflächenstruktur
um eine binäre
Oberflächenstruktur
mit einer lokal variierenden Spatialfrequenz und einer Periode unterhalb
der Wellenlänge
des sichtbaren Lichts handelt, die entsprechende lichtablenkende
Eigenschaften besitzt.
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Der
Abstandsraum zwischen zwei benachbarten Solarzellenmodulen 1m ist
zumindest teilweise durch eine transparente Isolatorschicht 27 aufgefüllt, die
sich in der Höhenausdehnung
zwischen der Rückseite
der Elektrode 12 und der Vorderseite der Zwischenschicht
erstreckt. Die Isolatorschicht 27 ist im wesentlichen als Lichtleiter
vorgesehen, da ein Luftweg zwischen den Schichten zu Lichtverlusten
infolge Grenzflächenreflexion und/oder
zu einer störenden
Ablenkung der Lichtstrahlen führen
kann. Weiter ist in dem in 2 dargestellten Ausführungsbeispiel
die elektrische Verbindungsschicht 18 als Kleberschicht
aus elektrisch leitfähigem
Kleber ausgebildet.
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Was
die optischen Eigenschaften der Lichtleiteinrichtung 20 betrifft,
so ist vorgesehen, die Schichten mit einem hohen Transmissionsgrad
und einem möglichst
gleichen Brechungsindex auszubilden, wobei die Brechzahlen vorteilhafterweise
nicht mehr als um 0,2 voneinander abweichen.
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Ein
Ausführungsmuster
der erfindungsgemäßen Solarzelle
2 weist
folgenden schichtweisen Aufbau auf:
| Schicht | Material | Schichtdicke |
| Trägersubstrat 11 | PET | 19 µm bis 50 µm |
| Elektrode 12 | z.
B. ITO; IMI | 10
nm bis 50 nm |
| Hole-Blockerschicht 13 | TiOx | 10
nm bis 15 nm |
| Halbleiterschicht 14 | z.
B. PCMB/PBHT | 100
nm bis 200 nm |
| Elektronen-Blockerschicht 15 | PEDOT/PSS | 100
nm bis 200 nm |
| Gegenelektrode 16 | semitransparentes
Metall, z. B. Silber | 10
nm bis 50 nm |
| erste
Teilschicht der Zwischenschicht | PEDOT/PSS | 10
nm bis 50 nm |
| zweite
Teilschicht der Zwischenschicht | ITO | 10
nm bis 50 nm |
| Trägerschicht 22 | PET | 6 µm bis 19 µm |
| Strukturschicht 23 | Polymer | 2 µm bis 3 µm |
| Reflexionsschicht 24 | Aluminium | 50
nm bis 100 nm |
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Die
inaktiven Bereiche 1i der Solarzelle 1 nehmen
ca. 10% bis 30% der Gesamtfläche
der Solarzelle ein.
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Das
in 2 gezeigte Ausführungsbeispiel beschreibt eine
sogenannte Single-Junction-Zelle.
Die erfindungsgemäße Lösung ist
jedoch auch auf ein Multi-Junction-Modul
anwendbar, das aus einzelnen übereinander
angeordneten Zellen aufgebaut ist, die jeweils für unterschiedliche Wellenlängenbereiche
ausgelegt sind.