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Die Erfindung betrifft eine Etikettieranlage.
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Da in Etikettieranlagen die Etiketten vollautomatisch auf die Behälter aufgebracht werden, kann ein Bediener die Etikettierung mit hoher Wahrscheinlichkeit visuell nicht überwachen. Gerade bei Etikettieranlagen, die häufig auf unterschiedliche Produkte eingerüstet werden, die dann unterschiedliche Etiketten benötigen, besteht die permanente Gefahr, dass aus Versehen oder Nachlässigkeit ein Etikettenvorrat mit Etiketten zur Verarbeitung bereitgestellt wird, deren Spezifikation nicht zur aktuellen Einrüstung der Etikettieranlage passt. Dies kann dann unter Umständen die Produktion aus dem gesamten Etikettenvorrat betreffen, gegebenenfalls mehrere tausend Einheiten, mit dem Resultat, die gesamte Produktion verwerfen zu müssen.
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Um die Betriebssicherheit zu erhöhen, ist bereits vorgeschlagen worden, vom Etikettenhersteller an den Etikettenvorräten vorgesehene EAN-Barcodes durch Scannen mit einem Handscanner an der Etikettieranlage zu überprüfen und die korrekte Spezifikation zu bestätigen. Die Bestätigung kann von Hand erfolgen, oder durch mehrfaches Scannen. Unabhängig davon sind beide Varianten fehlerträchtig, zeitaufwendig und von der Sorgfalt des Bedieners abhängig.
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Allgemein hängt in Behälterbehandlungsmaschinen, die kontinuierlich in je einen Vorrat bereitgestellte, auf den jeweiligen Behältertyp abgestimmte Objekte verarbeiten, wie Etiketten, Verschlüsse oder dgl., die Betriebssicherheit hinsichtlich der stets richtigen Objekte von der Sorgfalt der Bediener ab, die den Vorrat zur Verarbeitung bereitstellen. Es besteht deshalb bei solchen Behälterbehandlungsmaschinen Bedarf nach einer Vorrichtung, die auf einfache Weise einen Einfluss menschlicher Irrtümer auf die Betriebssicherheit eliminiert.
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In Läden, Großhandelsketten, Frachtterminals und dgl. hat sich die RFID-Technologie durchgesetzt und bewährt, um die logistischen Probleme beim Warenverkehr einfach und zuverlässig in Griff zu bekommen. An Waren oder Warengebinden angebrachte RFID-Tags werden mit Handlesern oder stationär im Warenweg platzierten Lesegeräten ausgelesen, um die auf diese Weise beschafften Daten entsprechend weiterverarbeiten zu können. Das jeweilige RFID-Tag weist zumindest einen Transponder mit einem eine Identifikationsinformation speichernden Speicher auf. Der Transponder verfügt entweder über eine eigene Stromquelle und übermittelt die Information selbsttätig durch elektromagnetische Wellen. Alternativ ist der Transponder passiv und er wird durch die elektromagnetischen Wellen vom Leser aktiviert, um die Identifikation auszusenden, die der Leser ausliest und verarbeitet. Dabei kann zwischen dem RFID-Tag und dem Leser durchaus ein Abstand vorliegen und sind Auslesevorgänge durchaus auch während Bewegungen möglich. Im Regelfall ist der Speicher des Transponders nur auslesbar. Es gibt aber auch auslesbare und überschreibbare Speicher, um durch einen entsprechenden Leser oder Überschreiber die Transponder-information zu erneuern oder aktualisieren. Im Grunde genommen wird hierbei die RFID-Technologie zum Ermitteln von Warenbewegungen, Warenwegen, Istbeständen und zur Kontrolle eingesetzt.
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Aus JP 2000-2 81 268 A ist ein Etikettenspender bekannt, mit einer Haltevorrichtung für einen Etikettenvorrat, aus dem Etiketten einem Einlass einer Etikettieranlage zugeführt werden können, die auf Etiketten unterschiedlicher Spezifikationen einrüstbar ist. Der jeweilige Etikettenvorrat ist mittels eines RFID-Tags mit gespeicherter Etikettenidentifikation versehen. Ferner ist ein auf das RFID-Tag ausgerichteter RFID-Leser zum automatischen Verifizieren der korrekten Etikettenspezifikation anhand einer Auslesung der im RFID-Tag gespeicherten Etikettenspezifikation vorgesehen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Etikettieranlage der eingangs genannten Art anzugeben, bei der die Wahrscheinlichkeit, für die zu etikettierenden Produkte falsche Etiketten zu verwenden, auf ein Minimum reduzierbar ist, und allgemein für Behälterbehandlungsmaschinen eine Einflüsse menschlicher Irrtümer eliminierende Vorrichtung anzugeben.
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Die gestellte Aufgabe wird mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
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Durch die Anwendung der RFID-Technologie modifiziert für die Etikettieranlage wird nicht nur zuverlässig ermittelt, welche Spezifikation die zur Verarbeitung bereitgestellten Etiketten haben, sondern vor allem, dass die unmittelbar zur Verarbeitung kommenden Etiketten die korrekte Spezifikation für die zu etikettierenden Produkte haben, bei denen es sich um Flaschen handelt. Dies erfolgt vollautomatisch ohne Einflussnahme gegen Fehlbeurteilungen nicht gefeiter Bediener, indem die über die Produkte informierte Steuerung das Ergebnis der Verifizierung jedes Vorrats erhält oder abwartet. Da die Etiketten aus dem Vorrat erst dann in den Einlass der Etikettieranlage eingeführt werden, wenn zuvor die zu den Produkten passende, korrekte Etikettenidentifikation verifiziert worden ist, ist die Wahrscheinlichkeit, falsche Etiketten zu verarbeiten, praktisch auf Null reduziert. Es wird mit anderen Worten eine geschlossene RFID-Feststellungs- und Verifizierungsschleife vom bereitgestellten Etikettenvorrat, zugeordnet zum Einlass der Etikettieranlage, und den in der Etikettieranlage verarbeiteten Produkten eingesetzt, und die Produktion entweder bedienergeführt oder automatisch erst freigegeben, wenn die Bereitstellung falscher Etiketten mit Sicherheit auszuschließen ist. Dabei kann die Etiketteninformation konkrete Daten zu der Spezifikation der Etiketten im Etikettenvorrat umfassen, oder wahlweise auch die der korrekten Spezifikation zugeordnete Nummer des meist ohnedies vorgesehenen EAN-Barcodes. Der Etikettenvorrat wird zweckmäßig bereits beim Etikettenhersteller schon mit dem beschriebenen RFID-Tag (zumindest einem) versehen oder beschrieben. Alternativ könnten RFID-Tags mit entsprechenden Etikettenidentifikationen beim Verarbeiter bereitgehalten und bei Lieferungsempfang an den Etikettenvorräten angebracht oder kodiert werden. Bei den verschiedenen, zu verarbeitenden Etiketten, kann es sich z.B. um Selbstklebeetiketten, Sleeve-Etiketten oder Rundumetiketten handeln.
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Die Vorrichtung ist generell unter Nutzen der RFID-Technologie für Behälterbehandlungsmaschinen eine elegante Ausstattung zum Erhöhen der Betriebssicherheit, bei denen behälterabhängige Objekte jeweils aus einem bereitgestellten Objekte-Vorrat verarbeitet werden.
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Bei einer zweckmäßigen Ausführungsform der Etikettieranlage ist der RFID-Leser auf die aktuelle Einrüstung der Etikettieranlage einstellbar, d.h. auf die zu den verarbeitenden Produkten korrekt passenden Etikettenidentifikationen, so dass der Leser nur die korrekten Etikettenidentifikationen verifiziert, und bei Auslesen einer falschen Etikettenidentifikation entweder die Betriebsroutine unterbricht, ein Freigabesignal blockiert, oder ein Fehlersignal generieren lässt.
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Bei einer anderen, zweckmäßigen Ausführungsform ist in der Etikettieranlage, vorzugsweise in Verbindung mit dem RFID-Leser, und vorzugsweise verknüpft mit der über die zu verarbeitenden Produkte informierten Steuerung der Etikettieranlage, eine die aktuelle Einrüstung der Etikettieranlage berücksichtigende Auswerteeinheit für die vom Leser ausgelesenen Etikettenidentifikationen vorgesehen. Die Auswerteeinheit ermöglicht bequem die Verifizierung der korrekten Etikettenidentifikation und/oder Generierung eines Fehlersignals, falls eine nicht passende Etikettenidentifikation ausgelesen wurde.
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Das RFID-Tag ist zweckmäßig ein Klebeschild oder ein Anhänger mit eingegliedertem Transponder und Speicher. Das Klebeschild lässt sich an passender Stelle des Etikettenvorrats dauerhaft haltend anbringen. Auch ein Anhänger ist so anbringbar, dass er durch den Transport oder andere grobe Manipulationen nicht vom Etikettenvorrat trennbar ist.
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Der Transponder des RFID-Tags kann aktiv mit eigener Stromquelle versehen sein, um die gespeicherte Identifikation permanent, zyklisch oder auf Veranlassung durch den RFID-Leser zu übertragen, oder ein passiver Transponder sein, der die mittels der elektromagnetischen Wellen vom Leser übertragene Energie benutzt, um seinerseits die Identifikation zu übertragen.
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Falls in der Etikettieranlage nur die korrekte Etikettenidentifikation verifiziert wird, genügt im RFID-Tag ein nur auslesbarer Speicher. Ist hingegen beabsichtigt, die Etiketteninformation zu ändern oder überschreiben oder aktualisieren, ist ein auslesbarer und beschreibbarer Speicher im RFID-Tag zweckmäßig. Der letztgenannte Fall ist insbesondere günstig, wenn beabsichtigt ist, die RFID-Technologie für einen zusätzlichen Zweck in der Etikettieranlage modifiziert einzusetzen, beispielsweise um den Restvorrat eines Etikettenvorrats in dem RFID-Tag zu speichern, wenn der Etikettenvorrat in einer Betriebsphase der Etikettieranlage nicht vollständig verbraucht wurde. Diese Zusatzinformation ist für eine spätere Betriebsphase wichtig, um korrekte Betriebsaufzeichnungen anzufertigen, die passende Zuführgeschwindigkeit einzustellen, oder dgl..
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Im Übrigen bietet die speziell auf eine Etikettieranlage abgestimmte RFID-Technologie ein Werkzeug, um permanent und zuverlässig Aufzeichnungen über Verbrauch und Art der Etiketten anzufertigen, die aus logistischen Gründen gebraucht werden oder für logistische Zwecke verwendbar sind (Bestandsergänzung, Produktauslastungsaufzeichnungen, Nachbestellungen, und dgl.).
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Bei einer zweckmäßigen Ausführungsform, bei der die Etikettieranlage die Etiketten von einem Etikettenvorrat in Form einer Rolle verbraucht, ist zweckmäßig das zumindest eine RFID-Tag in oder an der Rolle oder in oder an einem üblicherweise vorgesehenen Wickelkern der Rolle angebracht, z.B. angeklebt, eingesetzt oder eingesteckt.
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Der RFID-Leser oder ein Lesegerät kann an, in oder in der Nähe eines Haltedorns oder Tellers für die Etikettenrolle angeordnet sein, und zwar entweder beweglich oder stationär. Die Platzierung des RFID-Lesers in der Nähe des RFID-Tags verhindert gegebenenfalls Fehlauslesungen von in der Nähe vorhandenen weiteren RFID-Tags.
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Um Fehlauslesungen von anderen RFID-Tags zu vermeiden, kann es ferner zweckmäßig sein, dem RFID-Leser oder Lesegerät eine Abschirmung zuzuordnen, die auf die Position des tatsächlich zu identifizierenden Etikettenvorrats ausgerichtet oder darauf einstellbar ist. Es kann im Übrigen jedem Etikettenvorrat ein RFID-Leser zugeordnet werden, oder ein RFID-Leser zwischen den Positionen mehrerer Etikettenvorräte hin- und herbewegt werden. Letzteres kann zweckmäßig sein, wenn gleichzeitig mehrere Etikettenvorräte in enger Nachbarschaft bereitgestellt sind.
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Bei einer zweckmäßigen Ausführungsform ist der RFID-Leser mit einer Eingabe/Anzeige-sektion versehen oder an diese angeschlossen. In der Sektion, die auch bei der Steuerung der Etikettieranlage platziert sein könnte, können Solldaten eingegeben und die Verifikation visuell überprüft werden. Gegebenenfalls kommuniziert die Sektion jedoch so mit der Steuerung der Etikettieranlage, dass die Verifikation automatisch durchgeführt wird.
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Für den Fall, dass die RFID-Technologie für die Etikettieranlage für den zusätzlichen Zweck der Verbrauchsaufzeichnung eingesetzt wird, ist es zweckmäßig, wenn der zum Auslesen und Überschreiben ausgebildete RFID-Leser mit einer Etiketten-Verbrauchs- oder Restvorrats-Messsektion der Etikettieranlage in datenübertragender Verbindung steht und zum Überschreiben des auslesbaren und überschreibbaren RFID-Tag-Speichers mit dem verbrauchsabhängigen Restvorrat ausgebildet ist. Sobald eine Produktionsserie abgearbeitet ist und die Etikettieranlage stillgesetzt wird, wird automatisch in den Speicher des RFID-Tags der Restvorrat eingeschrieben, so dass bei neuerlicher Verarbeitung des Restvorrats die genaue Größe des Restvorrats berücksichtigt werden kann.
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Besonders zweckmäßig ist das Lesegerät derart mit der Steuerung der Etikettieranlage verknüpft, dass zumindest vor oder bei einem Betriebsstart der Etikettieranlage eine Auslesung der Etikettenidentifikation und eine Verifizierung einer zur Einrüstung der Etikettieranlage passenden Etikettenidentifikation desjenigen Etikettenvorrats veranlassbar ist, aus dem Etiketten aktuell dem Einlass der Etikettieranlage zuzuführen sind. Sollten weitere Etikettenvorräte bereitgehalten sein, um kontinuierlich arbeiten zu können, können deren Etikettenidentifikationen ebenfalls vor dem Betriebsstart verifiziert werden, oder jeweils vor einem Spleißvorgang. So wird sichergestellt, dass die zum Einführen in den Einlass der Etikettieranlage bereitgestellten Etiketten auch tatsächlich die richtigen sind und nicht ein Vorrat verifiziert wird, der noch nicht an der Reihe ist.
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Bei einer weiteren, zweckmäßigen Ausführungsform, insbesondere einer Etikettieranlage mit einer gleichzeitig mehrere Etikettenvorräte bereithaltenden Bestückungsvorrichtung, ist der RFID-Leser oder ein Lesegerät eine mobile, mit der Steuerung der Etikettieranlage über Kabel oder drahtlos kommunizierende Baugruppe, die zu den verschiedenen Etikettenvorräten bewegt wird, um deren Etikettenidentifikationen zu verifizieren. Hierbei kann die Steuerung der Etikettieranlage eine Routine berücksichtigen, gemäß der sie ein Freigabesignal für den Betrieb nur dann gibt, wenn zuvor einige oder alle Etikettenvorräte hinsichtlich der korrekten Etikettenidentifikation untersucht worden sind und das Ergebnis der Untersuchung korrekte Etikettenspezifikationen bestätigt.
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Anhand der Zeichnungen werden Ausführungsformen des Erfindungsgegenstandes erläutert. Es zeigen:
- 1 eine Schemadarstellung einer Etikettieranlage,
- 2 eine schematische Perspektivansicht eines Teils einer Etikettieranlage mit einem RFID-Verifizierungssystem,
- 3 eine Perspektivansicht einer konkreten Bestückungsvorrichtung einer Etikettieranlage, und
- 4 eine Seitenansicht der Bestückungsvorrichtung von 3.
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In 1 wird schematisch eine Etikettieranlage E zum Versehen von Behältern F, z.B. Flaschen, mit Etiketten S gezeigt. Die Etikettieranlage E weist eine festmontierte oder andockbare Bestückungsvorrichtung 1 auf, in der zumindest ein Etikettenvorrat V hier in Form einer Etikettenrolle 13 eingesetzt ist und zur direkten Verarbeitung bereitgehalten wird. Die aneinander gehafteten Etiketten S aus dem Etikettenvorrat V werden beispielsweise durch eine Transport- und/oder Spleißvorrichtung 5, 8 einem Einlass 29 der Etikettieranlage E zugeführt. Eine Spleißvorrichtung ist vorgesehen, falls in der Bestückungsvorrichtung 1 mehrere Vorräte gleicher Etiketten bereitgestellt sind und kurz vor Ende eines verbrauchten Etikettenvorrats V auf einen anderen überzuwechseln ist, um kontinuierlich etikettieren zu können.
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Der Etikettenvorrat V ist beispielsweise in der Rolle 13 mit einem Wickelkern 28 ausgestattet, z.B. aus Karton oder Kunststoff, der auf einer Haltevorrichtung 3a platziert ist, beispielsweise einem Haltedorn.
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Anstelle einer Rolle 13 als Etikettenvorrat V könnte auch jeweils ein Magazin mit einander angeschlossenen, zickzackförmig gefalteten Etiketten, einem Etikettenstapel oder eine andere Art eines Vorrats mit mehreren Etiketten S bereitgehalten sein.
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Die Etikettieranlage E weist eine vorzugsweise computerisierte Steuerung 30 auf, sowie gegebenenfalls eine Verbrauchs- und/oder Restvorratsmessvorrichtung 31 für Etiketten S.
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Zum Verifizieren der zur Einrüstung der Etikettieranlage E auf die zu etikettierenden Behälter F passenden Etikettensorte (der korrekten Etikettenspezifikation) ist eine RFID-Vorrichtung vorgesehen, die verifiziert, dass tatsächlich dem Einlass 29 die korrekte Etikettensorte zugeführt wird. Die RFID-Vorrichtung umfasst zumindest ein RFID-Tag T am Etikettenvorrat V und zumindest einen RFID-Leser L an einer Position, die der Position des zur Verarbeitung bereitgestellten Etikettenvorrats V zugeordnet ist. Der RFID-Leser (oder ein Lesegerät) weist einen Geräteteil 32 mit gegebenenfalls einer Eingabe/Anzeigesektion 33, z.B. einer Touchscreen oder einem Display, und, vorzugsweise, eine Auswerte- oder Verifiziersektion 34 auf. Der Geräteteil kann mit der Steuerung 30 verbunden sein.
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An jeder zur Bereitstellung eines Etikettenvorrats V vorgesehenen Stelle kann ein RFID-Leser L angeordnet sein. Alternativ könnte ein RFID-Leser als mobile Baugruppe zwischen den verschieden Stellen zum Bereitstellen von Etikettenvorräten V bewegt werden.
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2 zeigt schematisch die Platzierung des zumindest einen RFID-Tags T und des RFID-Lesers L in einer detaillierter anhand der 3 und 4 erläuterten Bestückungsvorrichtung 1. Das RFID-Tag T ist beispielsweise innen im Wickelkern 28 angeordnet (in Form eines Klebeschilds oder eines Anhängers) und enthält einen nicht näher hervorgehobenen Transponder sowie einen Speicher. Der Transponder kann aktiv (d.h. mit einer eigenen Stromquelle) ausgebildet sein, oder passiv, wobei er auf einen Auslesevorgang des RFID-Lesers L anspricht und die gespeicherten Informationen überträgt, die vom RFID-Leser L aufgefangen und ausgewertet werden. Der RFID-Leser ist hier beispielsweise an der Haltevorrichtung 3a, d.h. dem Dorn und dort angeordnet, wo beim Anbringen der Etikettenrolle 13 der Wickelkern 28 platziert wird. Der Dorn der Haltevorrichtung 3a kann an einem Teller 35 angeordnet sein, der zum Abwickeln der Rolle 13 motorisch gedreht wird.
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Die in dem Speicher des RFID-Tags T gespeicherten Informationen sind symbolisch bei 33 angedeutet. Es kann sich dabei um eine Information 36 handeln, die das Etikett beschreibt, um eine Information 38, die die Sorte des Etikettes angibt, und, vorzugsweise bei einer alternativen Ausführungsform, um eine Restvorratsangabe 37.
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Falls aus dem Speicher des Transponders nur die dort gespeicherte Information ausgelesen und verwertet wird, und keine Überschreibung oder Aktualisierung der gespeicherten Informationen durchgeführt wird, kann der Speicher des Transponders ein nur auslesbarer Speicher sein. Ist hingegen beabsichtigt, auch die Restmenge oder den Restvorrat in dem Etikettenvorrat V in dem Speicher aktualisiert bereitzuhalten, kann es sich um einen auslesbaren und überschreibbaren Speicher handeln.
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Entsprechend ist der RFID-Leser L nur als auslesender Leser oder als auslesender und überschreibender Leser L ausgebildet.
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Der RFID-Leser L könnte auch nur beim Bereitstellungsort des Etikettenvorrats V platziert sein, da er mittels einer gerichteten Lesekeule über eine bestimmte Reichweite verfügt und den Speicher auch aus der Ferne auszulesen vermag, sofern keine abschirmende Metallteile dazwischen liegen.
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Bei einer anderen Alternative wird als gespeicherte Information 33 z.B. eine Nummer gespeichert, die einem EAN-Barcode entspricht, der beim Hersteller des Etikettenvorrats angebracht die Etikettenspezifikation enthält, und aus logistischen Gründen auch beim Verarbeiter des Etikettenvorrats verwendet wird.
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Ein wichtiger Gesichtspunkt ist, dass die Verifizierung der korrekten Etikettenspezifikation zumindest an dem Etikettenvorrat V vorgenommen wird, der so bereitgehalten ist, dass von ihm die Etiketten S direkt in den Einlass 29 der Etikettieranlage E eingeführt werden, sobald der Betrieb aufgenommen ist. In anderen Worten, reicht es nicht aus, nur festzustellen, ob an der Etikettieranlage E und/oder der Bestückungsvorrichtung 1 ein Etikettenvorrat V mit der richtigen Etikettenspezifikation vorhanden ist, da dann nicht sichergestellt wäre, dass tatsächlich von diesem verifizierten Etikettenvorrat V die Etiketten S auch beim Betrieb in den Einlass 29 eingeführt werden.
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Beispielsweise ist der RFID-Leser auf die gewählte Einrüstung (die zu etikettierenden Produkte) der Etikettieranlage E einstellbar. In einer anderen Ausführungsform kann der RFID-Leser L verschiedene Informationen auslesen und über die Auswertesektion 34 die richtige Etikettenspezifikation dadurch verifizieren, dass die Auswertesektion 34 mit beispielsweise der Steuerung 30 der Etikettieranlage E so verknüpft ist, dass sie die gebrauchte Etikettenspezifikation übermittelt bekommt.
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Ferner kann der RFID-Leser laufend Informationen zum Verbrauch bzw. Restvorrat des gerade benutzten Etikettenspeichervorrats V erhalten, um bei einem Betriebsstopp und vor der neuen Einrüstung der Etikettieranlage E den Restvorrat in den Speicher des RFID-Tags T dieses Etikettenvorrats V überschreiben.
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Das RFID-Tag T wird entweder bereits beim Hersteller der Etikettenvorräte V angebracht und/oder kodiert, oder beim Etikettierer.
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Die RFID-Vorrichtung ist in dieser Auslegung allgemein für Behälterbehandlungsmaschinen zweckmäßig, die kontinuierlich mit den Behältern aus größeren und bereitzustellenden Vorräten behälterabhängige Objekte verarbeitet, z.B. Verschlüsse, Korken, Kronenkorken, Werbebeilagen, und dgl..
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Die Bestückungsvorrichtung 1 der Etikettieranlage E der 3 und 4 weist mehrere Halteeinrichtungen 15 auf, jeweils mit einem Haltedorn 3a für eine Etikettenrolle 13 in der ein Etikettenband 14a aufgerollt ist. Das Etikettenband 14a wird beim Abrollen durch Abschnitte A, B und C geführt, wobei der Haltedorn 3a durch einen Servomotor angetrieben wird. Eine Transporteinrichtung 5 mit einer Zugwalze 5a dient zum Fördern eines zweiten Etikettenbandes 14 von einer anderen Etikettenrolle. Die Transporteinrichtung 5 ist z.B. bei einer Spleißeinheit 8 angeordnet.
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Die Spleißeinheit 8 kann als Schneide-/Verklebeeinheit ausgebildet sein und wird durch ein Linearsystem 26 in der Richtung R1 bewegt. Ein Linearantrieb 27 bewegt einen Schlitten der Spleißeinheit 8. An jeder Halteeinrichtung ist eine Fixiereinrichtung 4 vorgesehen, jeweils mit einer Umlenkrolle 4a und einer Saugleiste 4b. Eine Erkennungseinrichtung 4c dient zum Feststellen des jeweiligen Rollenanfangs bzw. -endes. In 3 wird das zweite Etikettenband 14 gerade mit dem Ende des ersten Etikettenbandes 14a verbunden.
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Eine Schneideinrichtung 16 dient zum Abschneiden des jeweiligen Etikettenbandes. Die Schneideinrichtung 16 kann entlang einer Leiste 11 in der Richtung R1 verschoben werden, wobei auch eine Umlenkrolle 18 für das zweite Etikettenband 14 vorgesehen ist.
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In 4 ist ein Haltedorn 3a dargestellt, der über den Servomotor 23 und einen Riemen 6 angetrieben ist. Alternativ könnte hier ein Direktantrieb verwendet werden. Drei Umlenkrollen 20, 21, 22 bilden einen Zwischenspeicher. An der Umlenkrolle 21 ist eine Erkennungseinrichtung 17 zum Feststellen der Vorratsgröße angeordnet. Dieser Belegungszustand (Restvorrat) der Etikettenrolle 13 wird über die Erkennungseinrichtung 17 in einer Bewegungsrichtung R2 detektiert, beispielsweise optisch anhand von Strichmarkierungen eines Gestänges 25 einer Feder 24 oder mittels Entfernungssensoren. Der ermittelte Belegungszustand kann verwendet werden, um die Geschwindigkeit des Servomotors 23 zu regeln.
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In den 3 und 4 sind das zumindest eine RFID-Tag T am Wickelkern 28 der Etikettenrolle 13 und der RFID-Leser L am oder im Bereich des Haltedorns 3a gezeigt. Der RFID-Leser ist, wie anhand 1 und 2 erläutert, Teil der RFID-Verifizierungsvorrichtung der in den 3 und 4 nicht gezeigten Etikettieranlage. Das RFID-System arbeitet mit elektromagnetischen Wellen bzw. Radiofrequenzen (Radiofrequenzidentifikation) in einem industrietauglichen Frequenzbereich.