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DE102007059816A1 - Verfahren zum mobilen Erwerb von elektronischen Tickets - Google Patents

Verfahren zum mobilen Erwerb von elektronischen Tickets Download PDF

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DE102007059816A1
DE102007059816A1 DE200710059816 DE102007059816A DE102007059816A1 DE 102007059816 A1 DE102007059816 A1 DE 102007059816A1 DE 200710059816 DE200710059816 DE 200710059816 DE 102007059816 A DE102007059816 A DE 102007059816A DE 102007059816 A1 DE102007059816 A1 DE 102007059816A1
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Abstract

Um bei einem Verfahren zum mobilen Erwerb von elektronischen Tickets insbesondere den Bestellvorgang für einen potentiellen Erwerber zu vereinfachen und bequemer zu gestalten, wird vorgesehen, dass auf einem Trägerobjekt ein- oder zweidimensionale symbolische Informationen vorgesehen werden, die Ticketinformationen zur Identifizierung des zu erwerbenden Tickets und Verbindungsinformationen zur Herstellung einer Kommunikationsverbindung mit einem zentralen Ticketverwaltungssystem umfassen, dass diese symbolischen Informationen in eine Rechnereinheit eines mobilen Endgeräts mittels einer optischen Kamera des mobilen Endgeräts eingelesen werden und dass diese symbolischen Informationen zur Erlangung der Ticket- und der Verbindungsinformationen mittels der Rechnereinheit des mobilen Endgeräts decodiert werden.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum mobilen Erwerb von elektronischen Tickets, insbesondere von elektronischen Eintrittskarten, elektronischen Fahrscheinen oder sonstigen Tickets. Der Term „mobiler Erwerb" bezieht sich darauf, dass das elektronische Ticket vom Benutzer bzw. Erwerber unterwegs, d. h. grundsätzlich von jedem beliebigen Ort aus, erworben werden kann, bzw. dass der Erwerber zumindest das elektronische Ticket überall mit sich führen kann.
  • Grundsätzlich sind derartige Verfahren insbesondere unter dem Schlagwort „mobile ticketing" (m-ticketing) bekannt. Hierbei wird das herkömmliche Papierformat eines Tickets durch eine elektronische Information ersetzt, die mit mobilen Endgeräten, insbesondere Mobiltelefonen, PDAs, Smartphones oder dergleichen angezeigt bzw. auf diesen gespeichert werden kann. Hierzu kann ein Erwerber ein elektronisches Ticket, bspw. vom Computer aus übers Internet oder auch von einem Mobiltelefon aus, per SMS oder WAP-Verbindung, bspw. bei einem Konzertveranstalter, bestellen. Während des Bestellvorgangs übermittelt der Erwerber Informationen, die zum einen eine Zahlung ermöglichen, bspw. über die Rechnung des Mobilfunkbetreibers, per Lastschrift vom Konto des Erwerbers oder über einen Zahlungsprovider, und zum anderen wird eine Senderkennung übermittelt, so dass das nach abgeschlossenem Zahlungsvorgang erworbene elektronische Ticket an das mobile Endgerät des Erwerbers versandt werden kann. Hierauf kann es nun gespeichert und angezeigt werden.
  • Am Veranstaltungsort bzw. am Startort einer Fahrt mit dem öffentlichen Personennahverkehr sind normalerweise weitere Geräte vorgesehen, mit denen die auf dem mobilen Endgerät gespeicherten elektronischen bzw. mobilen Tickets eingelesen bzw. kontrolliert werden können. Hierfür sind in dem mobilen Ticket, wenn es bspw. in Form einer Textnachricht vorliegt, bestimmte Schlüssel in Form von Zahlen- oder Zeichenkolonnen vorgesehen. Auch ist es bekannt, in derartigen elektronischen Tickets Barcodes vorzusehen, in denen die relevanten Informationen in codierter Form gespeichert sind. Das Kontrollgerät am Veranstaltungsort liest diesen Code ein, bspw. mit einem Barcode-Laserscanner, decodiert die Informationen und kontrolliert die Zugangsberechtigung des Kunden. Hierdurch kann die Logistik am Veranstaltungsort bzw. am Startpunkt der Fahrt, z. B. Bahnhof, Busbahnhof oder dergleichen, vereinfacht werden.
  • Nachteilig ist jedoch, dass bei den bekannten Verfahren die Ticketbestellung häufig aufwendig bzw. unbequem für den Benutzer ist. Hierzu zwei Beispiele:
    Im Rahmen des sog. Print@Home-Verfahrens werden die Tickets online über eine Internetverbindung bestellt. Hierzu muss der Benutzer einen Computer zur Hand haben. Ferner muss er sicherstellen, dass er Internetkonnektivität hat und ihm ein Drucker zur Verfügung steht, mit dem er das online bestellte Ticket ausdrucken kann. Somit liegen die auf diese Weise bestellten Tickets in Papierform vor. Der Erwerb elektronischer Tickets ist hierbei nicht möglich, was weitere Nachteile mit sich bringt. Beispielsweise sind derartige Tickets unhandlich und können aufgrund des oft dünnen Papiers leicht beschädigt werden.
  • Werden die Tickets dagegen über ein Mobiltelefon bestellt, ist der herkömmliche Bestellprozess häufig kompliziert und aufwendig, da bspw. Zahlenkolonnen per SMS an eine Kurzwahl gesendet werden müssen, was viele potentielle Benutzer davon abschreckt, derartige Verfahren zum Erwerb von Tickets anzuwenden.
  • Daher ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zum mobilen Erwerb von elektronischen Tickets anzugeben, mit dem Tickets von einem Benutzer an beliebigen Orten zu beliebiger Zeit bestellbar bzw. erwerbbar sind, wobei das Verfahren möglichst einfach und unkompliziert für den Benutzer durchführbar sein soll.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Hiernach werden zunächst auf einem Trägerobjekt ein- oder zweidimensionale symbolische Informationen vorgesehen. Das Trägerobjekt kann hierbei insbesondere ein Werbemittel, bspw. ein Plakat, eine Broschüre und ein Prospekt oder dergleichen sein. Somit sind insbesondere zweidimensionale Trägerobjekte zur Vorsehung der symboli schen Information geeignet. Insbesondere können die Trägerobjekte Werbemittel oder dergleichen sein, die auf die zu erwerbenden Tickets hinweisen, bspw. Konzertplakate. Die symbolischen Informationen können grundsätzlich jedwede Information sein, die in ein- oder zweidimensionaler Weise mittels Symbolen wiedergebbar ist. Insbesondere können derartige ein- oder zweidimensionale symbolische Informationen Barcodes sein. Hierunter fallen grundsätzlich jedwede Arten von Barcodes, also nicht nur eindimensionale (1-D-Codes) oder zweidimensionale (2-D-Codes) Barcodes, sondern auch die so genannten 3-D-Codes und 4-D-Codes. Der Term „ein- oder zweidimensionale" symbolische Information bezieht sich darauf, dass die symbolischen Informationen in ein- oder zweidimensionaler Weise wiedergebbar sind. Somit fallen hierunter nur lineare oder flächige symbolische Informationen. Räumliche Symbole oder dergleichen sind hiervon nicht erfasst. Die so genannten 3-D-Barcodes und 4-D-Barcodes sind jedoch, entgegen ihrer Bezeichnung, flächige Symbole, die in einer Ebene darstellbar sind. Vielmehr bezieht sich der Hinweis auf die dritte und die vierte Dimension auf die Farbsättigung bzw. Farbhelligkeit des Codes sowie die Zeit (bei animierten Codes).
  • Grundsätzlich werden bei Barcodes bzw. Strichcodes Informationen in Form von Symbolen, mit einer Vielzahl von verschieden breiten, parallelen Strichen und Blöcken oder durch ein matrixartiges Muster aus Strichen und Punkten dargestellt. Diese symbolischen Informationen sind mit entsprechenden Geräten einlesbar und decodierbar. Nachdem die Barcodes decodiert sind, bspw. in Text, Zahlen oder sonstige Zeichen umgewandelt sind, können diese elektronisch weiter verarbeitet werden.
  • Vorliegend ist vorgesehen, dass die symbolischen Informationen Ticketinformationen zur Identifizierung des zu erwerbenden Tickets und Verbindungsinformationen zur Herstellung einer Kommunikationsverbindung mit einem zentralen Ticketverwaltungsystem umfassen. Das zentrale Ticketverwaltungsystem kann dabei beispielsweise ein (Web-)Server oder der gleichen sein, der Bestellungen für Tickets annimmt, den Zahlungsvorgang abwickelt und elektronische Tickets ausstellt bzw. versendet. Verbindungsinformationen umfassen daher bspw. eine Webadresse oder dergleichen des zentralen Ticketverwaltungssystems, die die Herstellung einer Kommunikationsverbindung erlauben.
  • In einem weiteren Schritt werden gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren die symbolischen Informationen in eine Rechnereinheit des mobilen Endgeräts des Benutzers bzw. Erwerbers eingelesen. Das mobile Endgerät kann bspw. ein Mobiltelefon, PDA, ein Smartphone oder dergleichen sein. Das Einlesen der symbolischen Informationen wird mittels einer optischen Kamera des mobilen Endgeräts durchgeführt. Heutzutage weisen die meisten Mobiltelefone eine Kamera zum Aufnehmen von Bildern auf. Hiermit kann ein digitales Bild der symbolischen Informationen aufgenommen werden und in eine Rechnereinheit des mobilen Endgeräts eingelesen werden. Rechnereinheit kann bspw. eine CPU des Mobiltelefons oder dergleichen sein. Durch die Erstellung eines digitalen Bildes wird die symbolische Information digitalisiert. Nach dem Einlesen wird die symbolische Information decodiert. Hierdurch sind die in der symbolischen Information enthaltenen Ticket- und die Verbindungsinformationen erhaltbar bzw. entnehmbar und diese können nun weiterverarbeitet werden.
  • Unter Zuhilfenahme der Verbindungsinformationen baut das mobile Endgerät eine drahtlose Kommunikationsverbindung zu einem zentralen Ticketverwaltungssystem auf. Dies kann bspw. eine UMTS- oder eine GPRS-Verbindung sein. Ferner können diese Verbindungen als WAP-Verbindungen ausgestaltet sein. Über diese drahtlose Kommunikationsverbindung werden dann die Ticketinformationen vom mobilen Endgerät an das zentrale Verwaltungssystem übersandt. Das zentrale Verwaltungssystem kann, basierend auf diesen Ticketinformationen, das gewünschte elektronische Ticket auswählen und über die drahtlose Kommunikationsverbindung an das mobile Endgerät übersenden.
  • Vorteilhaft ist bei diesem Verfahren, dass die Tickets vom Benutzer auf einfache und bequeme Art und Weise bestellt und erworben werden können. Der Benutzer muss hierfür nur mit seinem mobilen Endgerät eine digitale Fotografie einer symbolischen Information machen, die einem elektronischen Ticket zuordbar ist, das er erwerben möchte. Die Eingabe von Zahlenkolonnen und deren Versendung per SMS ist dagegen nicht mehr notwendig. Stattdessen kann eine, in den meisten Fällen sowieso bereits im mobilen Endgerät vorhandene, optische Kamera zur Aufnahme bzw. zum Einlesen der symbolischen Informationen verwendet werden. Ferner können die symbolischen Informationen flexibel auf verschiedensten Trägerobjekten, insbesondere auf Werbemitteln wie Plakaten, Flyern, Printanzeigen und dergleichen vorgesehen werden, so dass der Ticketkauf direkt in den Kontext der jeweiligen Veranstaltung gerückt werden kann, was die Kaufbereitschaft der Kunden erhöht. Dadurch, dass ein Erwerber, der an einem Trägerobjekt mit einer symbolischen Information vorbeigeht, einzig die symbolische Information in sein mobiles Endgerät einlesen muss, um ein Ticket zu erwerben, kann der gesamte Vorgang wesentlich vereinfacht und beschleunigt werden und eröffnet Anbietern der Tickets die Möglichkeit, die begehrten Spontankäufer zu bedienen. Bevorzugterweise führt ein Benutzer vor der erstmaligen Benutzung eine einmalige Registrierung durch. Hierdurch können die personenbezogenen Daten des Benutzers permanent im Ticketverwaltungssystem gespeichert werden, wodurch der gesamte Vorgang weiter vereinfacht und beschleunigt wird.
  • Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
  • Zweckmäßigerweise wird das Decodieren der symbolischen Informationen von der Rechnereinheit des mobilen Endgeräts durchgeführt. Hierfür kann insbesondere eine entsprechende Decodierungssoftware auf dem mobilen Endgerät bzw. deren Rechnereinheit installiert sein. Mittels dieser Soft ware ist es möglich, die symbolischen Informationen in digitale, elektronisch weiterverarbeitbare Informationen, bspw. einen Text oder sonstige Zeichen, umzuwandeln. Dies ist zweckmäßig, da hierdurch der Decodiervorgang in der Scaneinheit selbst, nämlich im mobilen Endgerät, durchgeführt wird und kein zusätzliches Decodiergerät erforderlich ist. Insbesondere können die symbolischen Informationen, sowohl vor als auch nach dem Decodiervorgang, in einer Speichereinrichtung des mobilen Endgerätes gespeichert bzw. zwischengespeichert werden.
  • Vorteilhafterweise sind die symbolischen Informationen ein 2-D-Strichcode, bevorzugt ein Matrix-Barcode, besonders bevorzugt ein QR-Code. Insbesondere Matrix-Barcodes eignen sich zum Einscannen mit Kameras. Der QR-Code (Quick Response-Code) stellt einen speziellen Standard für Matrix-Barcodes dar, der besonders geeignet ist, um die vorliegend benötigten Ticket- und Verbindungsinformationen darzustellen.
  • Vorteilhafterweise ist das mobile Endgerät derart ausgebildet, dass es die drahtlose Kommunikationsverbindung mit dem zentralen Ticketverwaltungssystem nach der Decodierung der symbolischen Informationen automatisch herstellt. Somit wird der Ticketserver bzw. das Ticketverwaltungssystem automatisch vom mobilen Endgerät angewählt, wobei es hierfür die Verbindungsinformationen verwendet, die bspw. eine Webadresse oder dergleichen umfassen. Hierdurch wird das erfindungsgemäße Verfahren weiter vereinfacht, da der Erwerber keine weiteren Zwischenschritte, wie das Anwählen des zentralen Systems, vornehmen muss.
  • Ferner ist es zweckmäßig, dass das mobile Endgerät derart ausgebildet ist, dass es an das zentrale Ticketverwaltungssystem, zusammen mit der Übersendung der Ticketinformationen, zusätzlich eine Senderkennung übermittelt. Hierdurch ist es dem zentralen Ticketverwaltungssystem möglich, die erhaltenen Informationen einem bestimmten Sender zuzuordnen und das elektronische Ticket zuzusenden.
  • Zur Komplettierung des Erwerbsvorgangs ist es zweckmäßig, dass zwischen der Übersendung der Ticketinformationen vom mobilen Endgerät an das zentrale Ticketverwaltungssystem und der Übersendung des erworbenen, elektronischen Tickets vom zentralen Ticketverwaltungssystem an das mobile Endgerät die Identifizierung des Benutzers und die Bezahlung des elektronischen Tickets erfolgt. Dies kann auf aus dem Stand der Technik bekannte Weise erfolgen. Beispielsweise kann der Benutzer mittels seines mobilen Endgeräts Benutzername, Kennwort und Zahlungsart eingeben und an das zentrale Ticketsystem übermitteln. Die Zahlung kann beispielsweise durch Abbuchung von einem Konto des Benutzers, über einen Zahlungsprovider oder über die Rechnung des Mobilfunkbetreibers erfolgen. Nachdem dem zentralen Ticketverwaltungssystem die erfolgreiche Bezahlung bestätigt wird, wird dann das elektronische Ticket versandt.
  • Im Folgenden wird eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigt schematisch:
  • Die einzige Figur eine Flowchart-Darstellung des erfindungsgemäßen Verfahrens.
  • In der Figur ist ein erfindungsgemäßes Verfahren mit einer Abfolge verschiedener Schritte S1 bis S10a bzw. S10b dargestellt. Im Schritt S1 wird ein als QR-Code ausgebildeter Barcode auf geeigneten Trägerobjekten, beispielsweise Plakate einer bestimmten Veranstaltung, angebracht. Die Trägerobjekte werden dann an hierfür vorgesehenen Orten, an denen sie für möglichst viele potentielle Erwerber einsehbar sind, aufgestellt. Der QR-Code enthält zum einen Ticketinformationen, die den Tickets für die auf dem Plakat dargestellten Veranstaltungen zugeordnet sind. Zum anderen enthält der QR-Code Adressinformationen zur Herstellung einer Kommunikationsverbindung zwischen einem mobilen Endgerät und einem zentralen Ticketverwaltungssystem, welches elektronische Tickets zur zugehörigen Veranstaltung distribuieren kann.
  • Beim Schritt S2 liest eine Person, die sich zum Erwerb eines Tickets entschlossen hat, den QR-Code mit Hilfe einer optischen Kamera ihres Mobiltelefons ein. Mit anderen Worten macht die Person eine Aufnahme von dem QR-Code und speichert diese in digitaler Form in einer Speichereinheit ihres Mobiltelefons. Danach kann der dort als Bilddatei gespeicherte QR-Code von der Rechnereinheit des Mobiltelefons mit Hilfe einer entsprechenden Software decodiert werden, d. h., die symbolischen Informationen werden entschlüsselt und die Ticket- und die Verbindungs- bzw. Adressinformationen werden zugänglich gemacht (S3). Durch die Verbindungsinformationen ist es dem Mobiltelefon möglich, automatisch den für das zu erwerbende Ticket zuständigen zentralen Ticketverwaltungsserver anzuwählen und eine drahtlose Kommunikationsverbindung mit ihm herzustellen (S4). Anschließend können in Schritt S5 die Ticketinformationen vom Mobiltelefon an das zentrale Ticketverwaltungssystem über die drahtlose Kommunikationsverbindung versandt werden. Dadurch ist es dem Ticketverwaltungsserver möglich, dasjenige Ticket zu identifizieren, auf das sich die Anfrage richtet.
  • Im Schritt S6 nimmt der Erwerber eine Identifizierung in der Art vor, dass er in sein Mobiltelefon seinen Benutzernamen, ein Kennwort und die Zahlungsart eingibt und diese Informationen an das Ticketverwaltungssystem übermittelt. Ggf. können diese Informationen auch zeitgleich bzw. zusammen mit der Ticketinformation übersandt werden. Auch ist es möglich, dass der Erwerber diese Identifizierungsinformationen in einer Speichereinheit seines Mobiltelefons derart gespeichert hat, dass das Mobiltelefon diese automatisch zusammen mit den Ticketinformationen an den Ticketverwaltungsserver übermittelt. Bei einer solchen Ausführungsform muss dann keine gesonderte Eingabe des Erwerbers mehr erfolgen und das Handling des Verfahrens wird insgesamt noch bequemer für den Er werber. Alternativ hierzu ist es auch möglich, die Identifizierungsinformationen zentral auf einem externen Server zu verwalten. In dem Moment, in dem die Senderkennung übermittelt wird, besteht die Möglichkeit, diesen Server direkt anzusteuern, der dann die gespeicherten Identifizierungsinformationen aufruft, die mit der Senderkennung in einer Datenbank bei der einmaligen Registrierung verknüpft wurden, und die ermittelten Identifizierungsinformationen weiter an das Ticketverwaltungssystem übermittelt. Dieser Server kann auch im Ticketverwaltungssystem integriert sein.
  • Im Schritt S7 übersendet der zentrale Ticketverwaltungsserver eine Anfrage an einen Server einer Abrechnungsstelle. Die hierfür notwendigen Informationen sind im Rahmen der Identifizierungsinformationen in Schritt S6 an den Ticketverwaltungsserver übersandt worden. Der Benutzer kann bspw. ein Konto bei der Abrechnungsstelle führen oder diese kann die Kreditkarte des Benutzers belasten. Es sind jedoch auch weitere Abrechnungsmodelle denkbar, beispielsweise über die Telefonrechnung oder per Lastschrift. Die Verbuchung des Zahlvorganges auf dem Konto des Erwerbers wird in Schritt S8 von dem Server der Abrechnungsstelle durchgeführt. In Schritt S9 überprüft der Abrechnungsstellenserver ob die Zahlung erfolgreich erfolgt ist. Bei einem positiven Ergebnis übermittelt die Abrechnungsstelle eine entsprechende Nachricht an den Ticketverwaltungsserver und dieser übersendet das erworbene elektronische Ticket in Schritt 10a an das Mobiltelefon des Erwerbers, womit der Vorgang abgeschlossen ist. Sollte die Abrechnungsstelle in Schritt S9 eine negative Nachricht an das Ticketverwaltungssystem übermitteln, übermittelt der zentrale Ticketverwaltungsserver in Schritt S10b eine entsprechende Nachricht an das Mobiltelefon und weist den Kunden darauf hin, dass die Bezahlung und damit der Erwerbvorgang fehlgeschlagen ist. Gleichzeitig wird der Kunde aufgefordert, erneut die Identifizierungsinformationen, umfassend Kunden- und Kontendaten, einzugeben, so dass dem Kunden die Möglichkeit gegeben wird, bspw. mittels einer anderen Zahlungsart, das Ticket doch noch zu erwerben. Dadurch werden dann die Schritte S6 bis S9 wiederholt.

Claims (8)

  1. Verfahren zum mobilen Erwerb von elektronischen Tickets, insbesondere Eintrittskarten, Fahrscheine und dergleichen, umfassend folgende Schritte: a) Vorsehen von ein- oder zweidimensionalen symbolischen Informationen, insbesondere Barcodes, auf einem Trägerobjekt, insbesondere Plakat, Broschüre, Prospekt, Flyer, Anzeigen und dergleichen, wobei diese symbolischen Informationen Ticketinformationen zur Identifizierung des zu erwerbenden Tickets und Verbindungsinformationen zur Herstellung einer Kommunikationsverbindung mit einem zentralen Ticketverwaltungssystem umfassen, b) Einlesen der symbolischen Informationen in eine Rechnereinheit eines mobilen Endgeräts, insbesondere eines Mobiltelefons, eines PDAs und dergleichen, mittels einer optischen Kamera des mobilen Endgeräts, c) Decodieren der symbolischen Informationen zur Erlangung der Ticket- und der Verbindungsinformationen, d) Aufbau einer drahtlosen Kommunikationsverbindung zwischen dem mobilen Endgerät und dem zentralen Ticketverwaltungssystem mittels der Verbindungsinformationen, e) Übersendung der Ticketinformationen vom mobilen Endgerät an das zentrale Ticketverwaltungssystem, und f) Übersenden des erworbenen, elektronischen Tickets über die drahtlose Kommunikationsverbindung vom zentralen Ticketverwaltungssystem an das mobile Endgerät.
  2. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Decodieren der symbolischen Informationen von der Rechnereinheit des mobilen Endgerätes durchgeführt wird.
  3. Verfahren gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Rechnereinheit des mobilen Endgeräts eine Decodierungssoftware zum Decodieren der symbolischen Informationen umfasst.
  4. Verfahren gemäß einer der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die symbolischen Informationen ein 2-D-Strichcode, bevorzugt ein Matrix-Barcode, besonders bevorzugt ein QR-Code, sind.
  5. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das mobile Endgerät die drahtlose Kommunikationsverbindung mit dem zentralen Ticketverwaltungssystem nach der Decodierung der symbolischen Informationen automatisch herstellt.
  6. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das mobile Endgerät in Schritt e) eine Senderkennung an das zentrale Ticketverwaltungssystem übermittelt.
  7. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Schritt e) und Schritt f) die Identifizierung des Benutzers und die Bezahlung des elektronischen Tickets erfolgen.
  8. Verwendung eines mobilen Endgeräts, insbesondere eines Mobiltelefons, eines PDAs und dergleichen, mit einer optischen Kamera zum Einlesen und Decodieren von auf einem Trägerobjekt, insbesondere ein Plakat, eine Broschüre, ein Prospekt und dergleichen, vorgesehenen ein- oder zweidimensionalen symbolischen Informationen, insbesondere Barcodes, wobei die symbolischen Informationen mittels der Kamera eingelesen und digitalisiert werden, und wobei im mobilen Endgerät eine Rechnereinheit vorgesehen ist, die die Decodierung der eingelesenen und digitalisierten symbolischen Informationen vornimmt.
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