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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zum mobilen Erwerb von elektronischen
Tickets, insbesondere von elektronischen Eintrittskarten, elektronischen Fahrscheinen
oder sonstigen Tickets. Der Term „mobiler Erwerb" bezieht sich darauf,
dass das elektronische Ticket vom Benutzer bzw. Erwerber unterwegs, d.
h. grundsätzlich
von jedem beliebigen Ort aus, erworben werden kann, bzw. dass der
Erwerber zumindest das elektronische Ticket überall mit sich führen kann.
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Grundsätzlich sind
derartige Verfahren insbesondere unter dem Schlagwort „mobile
ticketing" (m-ticketing)
bekannt. Hierbei wird das herkömmliche Papierformat
eines Tickets durch eine elektronische Information ersetzt, die
mit mobilen Endgeräten,
insbesondere Mobiltelefonen, PDAs, Smartphones oder dergleichen
angezeigt bzw. auf diesen gespeichert werden kann. Hierzu kann ein
Erwerber ein elektronisches Ticket, bspw. vom Computer aus übers Internet
oder auch von einem Mobiltelefon aus, per SMS oder WAP-Verbindung,
bspw. bei einem Konzertveranstalter, bestellen. Während des
Bestellvorgangs übermittelt
der Erwerber Informationen, die zum einen eine Zahlung ermöglichen,
bspw. über
die Rechnung des Mobilfunkbetreibers, per Lastschrift vom Konto
des Erwerbers oder über
einen Zahlungsprovider, und zum anderen wird eine Senderkennung übermittelt,
so dass das nach abgeschlossenem Zahlungsvorgang erworbene elektronische
Ticket an das mobile Endgerät
des Erwerbers versandt werden kann. Hierauf kann es nun gespeichert
und angezeigt werden.
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Am
Veranstaltungsort bzw. am Startort einer Fahrt mit dem öffentlichen
Personennahverkehr sind normalerweise weitere Geräte vorgesehen,
mit denen die auf dem mobilen Endgerät gespeicherten elektronischen
bzw. mobilen Tickets eingelesen bzw. kontrolliert werden können. Hierfür sind in
dem mobilen Ticket, wenn es bspw. in Form einer Textnachricht vorliegt,
bestimmte Schlüssel
in Form von Zahlen- oder Zeichenkolonnen vorgesehen. Auch ist es
bekannt, in derartigen elektronischen Tickets Barcodes vorzusehen,
in denen die relevanten Informationen in codierter Form gespeichert
sind. Das Kontrollgerät am
Veranstaltungsort liest diesen Code ein, bspw. mit einem Barcode-Laserscanner,
decodiert die Informationen und kontrolliert die Zugangsberechtigung
des Kunden. Hierdurch kann die Logistik am Veranstaltungsort bzw.
am Startpunkt der Fahrt, z. B. Bahnhof, Busbahnhof oder dergleichen,
vereinfacht werden.
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Nachteilig
ist jedoch, dass bei den bekannten Verfahren die Ticketbestellung
häufig
aufwendig bzw. unbequem für
den Benutzer ist. Hierzu zwei Beispiele:
Im Rahmen des sog.
Print@Home-Verfahrens werden die Tickets online über eine Internetverbindung bestellt.
Hierzu muss der Benutzer einen Computer zur Hand haben. Ferner muss
er sicherstellen, dass er Internetkonnektivität hat und ihm ein Drucker zur Verfügung steht,
mit dem er das online bestellte Ticket ausdrucken kann. Somit liegen
die auf diese Weise bestellten Tickets in Papierform vor. Der Erwerb
elektronischer Tickets ist hierbei nicht möglich, was weitere Nachteile
mit sich bringt. Beispielsweise sind derartige Tickets unhandlich
und können
aufgrund des oft dünnen
Papiers leicht beschädigt
werden.
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Werden
die Tickets dagegen über
ein Mobiltelefon bestellt, ist der herkömmliche Bestellprozess häufig kompliziert
und aufwendig, da bspw. Zahlenkolonnen per SMS an eine Kurzwahl
gesendet werden müssen,
was viele potentielle Benutzer davon abschreckt, derartige Verfahren
zum Erwerb von Tickets anzuwenden.
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Daher
ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zum mobilen
Erwerb von elektronischen Tickets anzugeben, mit dem Tickets von
einem Benutzer an beliebigen Orten zu beliebiger Zeit bestellbar
bzw. erwerbbar sind, wobei das Verfahren möglichst einfach und unkompliziert
für den
Benutzer durchführbar
sein soll.
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Diese
Aufgabe wird durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs
1 gelöst.
Hiernach werden zunächst
auf einem Trägerobjekt
ein- oder zweidimensionale
symbolische Informationen vorgesehen. Das Trägerobjekt kann hierbei insbesondere ein
Werbemittel, bspw. ein Plakat, eine Broschüre und ein Prospekt oder dergleichen
sein. Somit sind insbesondere zweidimensionale Trägerobjekte
zur Vorsehung der symboli schen Information geeignet. Insbesondere
können
die Trägerobjekte
Werbemittel oder dergleichen sein, die auf die zu erwerbenden Tickets
hinweisen, bspw. Konzertplakate. Die symbolischen Informationen
können
grundsätzlich
jedwede Information sein, die in ein- oder zweidimensionaler Weise
mittels Symbolen wiedergebbar ist. Insbesondere können derartige
ein- oder zweidimensionale symbolische Informationen Barcodes sein.
Hierunter fallen grundsätzlich
jedwede Arten von Barcodes, also nicht nur eindimensionale (1-D-Codes)
oder zweidimensionale (2-D-Codes) Barcodes, sondern auch die so
genannten 3-D-Codes und 4-D-Codes. Der Term „ein- oder zweidimensionale" symbolische Information
bezieht sich darauf, dass die symbolischen Informationen in ein-
oder zweidimensionaler Weise wiedergebbar sind. Somit fallen hierunter
nur lineare oder flächige
symbolische Informationen. Räumliche
Symbole oder dergleichen sind hiervon nicht erfasst. Die so genannten
3-D-Barcodes und 4-D-Barcodes
sind jedoch, entgegen ihrer Bezeichnung, flächige Symbole, die in einer
Ebene darstellbar sind. Vielmehr bezieht sich der Hinweis auf die dritte
und die vierte Dimension auf die Farbsättigung bzw. Farbhelligkeit
des Codes sowie die Zeit (bei animierten Codes).
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Grundsätzlich werden
bei Barcodes bzw. Strichcodes Informationen in Form von Symbolen,
mit einer Vielzahl von verschieden breiten, parallelen Strichen
und Blöcken
oder durch ein matrixartiges Muster aus Strichen und Punkten dargestellt.
Diese symbolischen Informationen sind mit entsprechenden Geräten einlesbar
und decodierbar. Nachdem die Barcodes decodiert sind, bspw. in Text,
Zahlen oder sonstige Zeichen umgewandelt sind, können diese elektronisch weiter
verarbeitet werden.
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Vorliegend
ist vorgesehen, dass die symbolischen Informationen Ticketinformationen
zur Identifizierung des zu erwerbenden Tickets und Verbindungsinformationen
zur Herstellung einer Kommunikationsverbindung mit einem zentralen
Ticketverwaltungsystem umfassen. Das zentrale Ticketverwaltungsystem
kann dabei beispielsweise ein (Web-)Server oder der gleichen sein,
der Bestellungen für
Tickets annimmt, den Zahlungsvorgang abwickelt und elektronische
Tickets ausstellt bzw. versendet. Verbindungsinformationen umfassen
daher bspw. eine Webadresse oder dergleichen des zentralen Ticketverwaltungssystems,
die die Herstellung einer Kommunikationsverbindung erlauben.
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In
einem weiteren Schritt werden gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren
die symbolischen Informationen in eine Rechnereinheit des mobilen
Endgeräts
des Benutzers bzw. Erwerbers eingelesen. Das mobile Endgerät kann bspw.
ein Mobiltelefon, PDA, ein Smartphone oder dergleichen sein. Das
Einlesen der symbolischen Informationen wird mittels einer optischen
Kamera des mobilen Endgeräts
durchgeführt.
Heutzutage weisen die meisten Mobiltelefone eine Kamera zum Aufnehmen
von Bildern auf. Hiermit kann ein digitales Bild der symbolischen
Informationen aufgenommen werden und in eine Rechnereinheit des
mobilen Endgeräts
eingelesen werden. Rechnereinheit kann bspw. eine CPU des Mobiltelefons
oder dergleichen sein. Durch die Erstellung eines digitalen Bildes
wird die symbolische Information digitalisiert. Nach dem Einlesen
wird die symbolische Information decodiert. Hierdurch sind die in
der symbolischen Information enthaltenen Ticket- und die Verbindungsinformationen
erhaltbar bzw. entnehmbar und diese können nun weiterverarbeitet
werden.
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Unter
Zuhilfenahme der Verbindungsinformationen baut das mobile Endgerät eine drahtlose Kommunikationsverbindung
zu einem zentralen Ticketverwaltungssystem auf. Dies kann bspw.
eine UMTS- oder eine GPRS-Verbindung sein. Ferner können diese
Verbindungen als WAP-Verbindungen ausgestaltet
sein. Über
diese drahtlose Kommunikationsverbindung werden dann die Ticketinformationen
vom mobilen Endgerät
an das zentrale Verwaltungssystem übersandt. Das zentrale Verwaltungssystem
kann, basierend auf diesen Ticketinformationen, das gewünschte elektronische
Ticket auswählen und über die
drahtlose Kommunikationsverbindung an das mobile Endgerät übersenden.
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Vorteilhaft
ist bei diesem Verfahren, dass die Tickets vom Benutzer auf einfache
und bequeme Art und Weise bestellt und erworben werden können. Der
Benutzer muss hierfür
nur mit seinem mobilen Endgerät
eine digitale Fotografie einer symbolischen Information machen,
die einem elektronischen Ticket zuordbar ist, das er erwerben möchte. Die
Eingabe von Zahlenkolonnen und deren Versendung per SMS ist dagegen
nicht mehr notwendig. Stattdessen kann eine, in den meisten Fällen sowieso
bereits im mobilen Endgerät
vorhandene, optische Kamera zur Aufnahme bzw. zum Einlesen der symbolischen
Informationen verwendet werden. Ferner können die symbolischen Informationen
flexibel auf verschiedensten Trägerobjekten,
insbesondere auf Werbemitteln wie Plakaten, Flyern, Printanzeigen
und dergleichen vorgesehen werden, so dass der Ticketkauf direkt
in den Kontext der jeweiligen Veranstaltung gerückt werden kann, was die Kaufbereitschaft
der Kunden erhöht.
Dadurch, dass ein Erwerber, der an einem Trägerobjekt mit einer symbolischen
Information vorbeigeht, einzig die symbolische Information in sein
mobiles Endgerät
einlesen muss, um ein Ticket zu erwerben, kann der gesamte Vorgang
wesentlich vereinfacht und beschleunigt werden und eröffnet Anbietern
der Tickets die Möglichkeit,
die begehrten Spontankäufer
zu bedienen. Bevorzugterweise führt ein
Benutzer vor der erstmaligen Benutzung eine einmalige Registrierung
durch. Hierdurch können
die personenbezogenen Daten des Benutzers permanent im Ticketverwaltungssystem
gespeichert werden, wodurch der gesamte Vorgang weiter vereinfacht
und beschleunigt wird.
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Bevorzugte
Ausführungsformen
der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
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Zweckmäßigerweise
wird das Decodieren der symbolischen Informationen von der Rechnereinheit
des mobilen Endgeräts
durchgeführt.
Hierfür kann
insbesondere eine entsprechende Decodierungssoftware auf dem mobilen
Endgerät
bzw. deren Rechnereinheit installiert sein. Mittels dieser Soft ware
ist es möglich,
die symbolischen Informationen in digitale, elektronisch weiterverarbeitbare
Informationen, bspw. einen Text oder sonstige Zeichen, umzuwandeln.
Dies ist zweckmäßig, da
hierdurch der Decodiervorgang in der Scaneinheit selbst, nämlich im mobilen
Endgerät,
durchgeführt
wird und kein zusätzliches
Decodiergerät
erforderlich ist. Insbesondere können
die symbolischen Informationen, sowohl vor als auch nach dem Decodiervorgang,
in einer Speichereinrichtung des mobilen Endgerätes gespeichert bzw. zwischengespeichert
werden.
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Vorteilhafterweise
sind die symbolischen Informationen ein 2-D-Strichcode, bevorzugt ein Matrix-Barcode,
besonders bevorzugt ein QR-Code. Insbesondere
Matrix-Barcodes eignen sich zum Einscannen mit Kameras. Der QR-Code
(Quick Response-Code) stellt einen speziellen Standard für Matrix-Barcodes
dar, der besonders geeignet ist, um die vorliegend benötigten Ticket-
und Verbindungsinformationen darzustellen.
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Vorteilhafterweise
ist das mobile Endgerät derart
ausgebildet, dass es die drahtlose Kommunikationsverbindung mit
dem zentralen Ticketverwaltungssystem nach der Decodierung der symbolischen
Informationen automatisch herstellt. Somit wird der Ticketserver
bzw. das Ticketverwaltungssystem automatisch vom mobilen Endgerät angewählt, wobei
es hierfür
die Verbindungsinformationen verwendet, die bspw. eine Webadresse
oder dergleichen umfassen. Hierdurch wird das erfindungsgemäße Verfahren
weiter vereinfacht, da der Erwerber keine weiteren Zwischenschritte,
wie das Anwählen
des zentralen Systems, vornehmen muss.
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Ferner
ist es zweckmäßig, dass
das mobile Endgerät
derart ausgebildet ist, dass es an das zentrale Ticketverwaltungssystem,
zusammen mit der Übersendung
der Ticketinformationen, zusätzlich eine
Senderkennung übermittelt.
Hierdurch ist es dem zentralen Ticketverwaltungssystem möglich, die erhaltenen
Informationen einem bestimmten Sender zuzuordnen und das elektronische
Ticket zuzusenden.
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Zur
Komplettierung des Erwerbsvorgangs ist es zweckmäßig, dass zwischen der Übersendung der
Ticketinformationen vom mobilen Endgerät an das zentrale Ticketverwaltungssystem
und der Übersendung
des erworbenen, elektronischen Tickets vom zentralen Ticketverwaltungssystem
an das mobile Endgerät
die Identifizierung des Benutzers und die Bezahlung des elektronischen
Tickets erfolgt. Dies kann auf aus dem Stand der Technik bekannte Weise
erfolgen. Beispielsweise kann der Benutzer mittels seines mobilen
Endgeräts
Benutzername, Kennwort und Zahlungsart eingeben und an das zentrale
Ticketsystem übermitteln.
Die Zahlung kann beispielsweise durch Abbuchung von einem Konto
des Benutzers, über
einen Zahlungsprovider oder über die
Rechnung des Mobilfunkbetreibers erfolgen. Nachdem dem zentralen
Ticketverwaltungssystem die erfolgreiche Bezahlung bestätigt wird,
wird dann das elektronische Ticket versandt.
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Im
Folgenden wird eine Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigt schematisch:
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Die
einzige Figur eine Flowchart-Darstellung des erfindungsgemäßen Verfahrens.
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In
der Figur ist ein erfindungsgemäßes Verfahren
mit einer Abfolge verschiedener Schritte S1 bis S10a bzw. S10b dargestellt.
Im Schritt S1 wird ein als QR-Code ausgebildeter Barcode auf geeigneten Trägerobjekten,
beispielsweise Plakate einer bestimmten Veranstaltung, angebracht.
Die Trägerobjekte
werden dann an hierfür
vorgesehenen Orten, an denen sie für möglichst viele potentielle Erwerber
einsehbar sind, aufgestellt. Der QR-Code enthält zum einen Ticketinformationen,
die den Tickets für
die auf dem Plakat dargestellten Veranstaltungen zugeordnet sind.
Zum anderen enthält
der QR-Code Adressinformationen zur Herstellung einer Kommunikationsverbindung
zwischen einem mobilen Endgerät und
einem zentralen Ticketverwaltungssystem, welches elektronische Tickets
zur zugehörigen
Veranstaltung distribuieren kann.
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Beim
Schritt S2 liest eine Person, die sich zum Erwerb eines Tickets
entschlossen hat, den QR-Code mit Hilfe einer optischen Kamera ihres
Mobiltelefons ein. Mit anderen Worten macht die Person eine Aufnahme
von dem QR-Code und speichert diese in digitaler Form in einer Speichereinheit
ihres Mobiltelefons. Danach kann der dort als Bilddatei gespeicherte
QR-Code von der Rechnereinheit des Mobiltelefons mit Hilfe einer
entsprechenden Software decodiert werden, d. h., die symbolischen
Informationen werden entschlüsselt
und die Ticket- und die Verbindungs- bzw. Adressinformationen werden
zugänglich
gemacht (S3). Durch die Verbindungsinformationen ist es dem Mobiltelefon
möglich,
automatisch den für
das zu erwerbende Ticket zuständigen zentralen
Ticketverwaltungsserver anzuwählen
und eine drahtlose Kommunikationsverbindung mit ihm herzustellen
(S4). Anschließend
können
in Schritt S5 die Ticketinformationen vom Mobiltelefon an das zentrale
Ticketverwaltungssystem über
die drahtlose Kommunikationsverbindung versandt werden. Dadurch
ist es dem Ticketverwaltungsserver möglich, dasjenige Ticket zu
identifizieren, auf das sich die Anfrage richtet.
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Im
Schritt S6 nimmt der Erwerber eine Identifizierung in der Art vor,
dass er in sein Mobiltelefon seinen Benutzernamen, ein Kennwort
und die Zahlungsart eingibt und diese Informationen an das Ticketverwaltungssystem übermittelt.
Ggf. können
diese Informationen auch zeitgleich bzw. zusammen mit der Ticketinformation übersandt
werden. Auch ist es möglich,
dass der Erwerber diese Identifizierungsinformationen in einer Speichereinheit
seines Mobiltelefons derart gespeichert hat, dass das Mobiltelefon diese
automatisch zusammen mit den Ticketinformationen an den Ticketverwaltungsserver übermittelt. Bei
einer solchen Ausführungsform
muss dann keine gesonderte Eingabe des Erwerbers mehr erfolgen und
das Handling des Verfahrens wird insgesamt noch bequemer für den Er werber.
Alternativ hierzu ist es auch möglich,
die Identifizierungsinformationen zentral auf einem externen Server
zu verwalten. In dem Moment, in dem die Senderkennung übermittelt wird,
besteht die Möglichkeit,
diesen Server direkt anzusteuern, der dann die gespeicherten Identifizierungsinformationen
aufruft, die mit der Senderkennung in einer Datenbank bei der einmaligen
Registrierung verknüpft
wurden, und die ermittelten Identifizierungsinformationen weiter
an das Ticketverwaltungssystem übermittelt.
Dieser Server kann auch im Ticketverwaltungssystem integriert sein.
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Im
Schritt S7 übersendet
der zentrale Ticketverwaltungsserver eine Anfrage an einen Server
einer Abrechnungsstelle. Die hierfür notwendigen Informationen
sind im Rahmen der Identifizierungsinformationen in Schritt S6 an
den Ticketverwaltungsserver übersandt
worden. Der Benutzer kann bspw. ein Konto bei der Abrechnungsstelle
führen
oder diese kann die Kreditkarte des Benutzers belasten. Es sind
jedoch auch weitere Abrechnungsmodelle denkbar, beispielsweise über die
Telefonrechnung oder per Lastschrift. Die Verbuchung des Zahlvorganges auf
dem Konto des Erwerbers wird in Schritt S8 von dem Server der Abrechnungsstelle
durchgeführt.
In Schritt S9 überprüft der Abrechnungsstellenserver
ob die Zahlung erfolgreich erfolgt ist. Bei einem positiven Ergebnis übermittelt
die Abrechnungsstelle eine entsprechende Nachricht an den Ticketverwaltungsserver
und dieser übersendet
das erworbene elektronische Ticket in Schritt 10a an das Mobiltelefon
des Erwerbers, womit der Vorgang abgeschlossen ist. Sollte die Abrechnungsstelle
in Schritt S9 eine negative Nachricht an das Ticketverwaltungssystem übermitteln, übermittelt
der zentrale Ticketverwaltungsserver in Schritt S10b eine entsprechende
Nachricht an das Mobiltelefon und weist den Kunden darauf hin, dass die
Bezahlung und damit der Erwerbvorgang fehlgeschlagen ist. Gleichzeitig
wird der Kunde aufgefordert, erneut die Identifizierungsinformationen,
umfassend Kunden- und Kontendaten, einzugeben, so dass dem Kunden
die Möglichkeit
gegeben wird, bspw. mittels einer anderen Zahlungsart, das Ticket doch
noch zu erwerben. Dadurch werden dann die Schritte S6 bis S9 wiederholt.