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DE102007058876A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Bearbeitung von Waferoberflächen - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zur Bearbeitung von Waferoberflächen Download PDF

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DE102007058876A1
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DE
Germany
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wafer
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cleaning
wafers
basin
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Withdrawn
Application number
DE102007058876A
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English (en)
Inventor
Kuno Mayer
Mark Dipl.-Ing. Schumann
Daniel Dr. Kray
Teresa Orellana Peres
Jochen Dr. Rentsch
Martin Dipl.-Chem. Zimmer
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Fraunhofer Gesellschaft zur Foerderung der Angewandten Forschung eV
Original Assignee
Fraunhofer Gesellschaft zur Foerderung der Angewandten Forschung eV
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • HELECTRICITY
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Bearbeitung von Waferoberflächen, umfassend eine simultane Reinigung, Schadensätzung und Texturierung von Waferoberflächen. Ebenso betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zur simultanen Reinigung, Schadensätzung und Texturierung von Waferoberflächen. Dies betrifft insbesondere monokristalline Siliziumwafer zur Solarzellenherstellung.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Bearbeitung von Waferoberflächen umfassend eine simultane Reinigung, Schadensätzung und Texturierung von Waferoberflächen. Ebenso betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zur simultanen Reinigung, Schadensätzung und Texturierung von Waferoberflächen. Dies betrifft insbesondere monokristalline Siliziumwafer zur Solarzellenherstellung.
  • Bei bisherigen Produktionsverfahren werden die Waferreinigung von den Slurryresten nach dem Drahtsägen und die Wafertextur in zwei unterschiedlichen Prozessketten vollzogen. Beide Prozesse werden arbeitsteilig von Waferherstellern und Solarzellenproduzenten durchgeführt. Die Slurry-Waferreinigung erfolgt unmittelbar nach dem Drahtsägen bei den Waferherstellern. Sie umfasst im Wesentlichen eine Beseitigung der durch das Drahtsägen auf die Waferoberfläche aufgebrachten Kontaminationen. Dazu zählt vor allem der Abrieb an Silizium, sowie der Bestandteile des Drahtes und der verwendeten Schleif- und Haftmittel (Slurry). Die gereinigten Wafer verfügen nach Verlassen der Reinigungsanlage über eine mehr oder weniger intensive kristalline Schädigung der Oberfläche, die in einem weiteren Prozessschritt abgetragen werden muss.
  • Die Textur der Waferoberfläche fällt, sofern sie überhaupt durchgeführt wird, in den Aufgabenbereich der Solarzellenhersteller. Ihr voraus geht bei der Herstellung hocheffizienter Solarzellen ein aufwändiger dreiteiliger Nachreinigungsschritt, der an die Wafernachreinigung in der Chip-Industrie angelehnt ist. Diese RCA-Reinigung, umfasst:
    • 1.) Oxidätzen mit HF/HNO3;
    • 2.) SC-1-Reinigung mit H2O/NH4OH/H2O2 mit anschließendem HF-Dip.;
    • 3.) SC-2-Reinigung mit (H2O/HCl/H2O2), der die durch den Transport auf die Waferoberfläche aufgebrachte Kontamination sowie verbliebene metallische und organische Verunreinigungen nach der Vorreinigung durch die Waferhersteller beseitigt (1a).
  • Bei kommerziellen Solarzellen wandern die von den Waferherstellern, von der Slurry gereinigten Wafer direkt in den Texturprozess, der bei der basischen Textur nach dem bisherigen Stand der Produktion kommerzieller Solarzellen im industriellen Maßstab ausschließlich in einer Batch-Anlage durchgeführt wird und gleichzeitig auch als Schadensätze dient. Nach Aufbringen der Textur werden die Wafer einem jeweils bis zu einminütigen HCl- und HF-Dip unterzogen, bevor die Emitterdiffusion durchgeführt wird (1b). Der HCl-Dip soll die auf den Waferoberflächen verbliebenen Reste an KOH-Lösung neutralisieren und deren weiteren chemischen Angriff auf die Waferoberfläche stoppen, während der HF-Dip einen Abtrag des nach dem Texturschritt auf den Wafern vorhandenen, nativen Oxids gewährleisten soll.
  • Waferreinigung wie auch Wafertexturierung werden bisher auf zwei Verfahrenswegen vollzogen: entweder in einem Batch- oder in einem Inline-Prozess, wobei jeweils zwei Anlagen, eine für die Slurry-Reinigung und eine für die Textur, zum Einsatz kommen.
  • Beim Batch-Reinigungsprozess durchwandern die kontaminierten Wafer in definierten Portionen Chemikalienbecken unterschiedlicher Komposition. Als Reinigungsmedien dienen in aller Regel wässrige alkalische Medien auf der Basis von Kalium- oder Natriumhydroxid mit verschiedenen tensidischen Zusätzen. Chemikalien- und Reinstwasserkaskaden nutzen als wesentliches physikalisches Prinzip bei der Reinigung den Verdünnungseffekt, der sich beim Durchwandern der Wafer durch eine Vielzahl von Becken ergibt. Die Reinigungszeit für eine Charge beträgt hier in aller Regel mehr als eine Stunde.
  • Einen strafferen zeitlichen Ablauf gewährleistet die Inline-Reinigung, bei der die Wafer fließbandartig über ein Rollenfeld befördert werden, wobei sie in den verschiedenen, nicht streng voneinander abgegrenzten Abschnitten der Reinigungsbank variablen chemischen und physikalischen Bedingungen ausgesetzt sind. Die Inline-Reinigung ist anders als die Batch-Reinigung ein kontinuierlicher Prozess. Sie ermöglicht einen kontinuierlichen Austausch der Reinigungsmedien parallel zur Reinigung ohne Unterbrechung des Prozesses und eine verbesserte Medienkontrolle. Aus chemischer Sicht kommen hier ähnliche Reinigungsmedien zum Einsatz wie bei der Batch-Reinigung.
  • Zur Texturierung der Oberfläche monokristalliner Siliziumwafern wird bei der Solarzellenherstellung zumeist ein alkalisches Medium bestehend aus Natriumhydroxid oder Kaliumhydroxid und 2-Propanol verwendet. Zur Wahrung eines ausreichenden Ätzabtrages zur Sägeschadenentfernung sind Ätzzeiten im Bereich zwischen 15 und 25 Minuten üblich, weswegen ausschließlich Produktionsanlagen im Batchverfahren eingesetzt werden. Bei der Texturierung wird die Anisotropie alkalischer Ätzmedien im Ätzverhalten unterschiedlicher Kristallrichtungen im Silizium ausgenutzt um so genannte „zufällig verteilten Pyramiden", englisch „Random Pyramids" zu erzeugen. Als weitere alkalische Ätzmittel neben NaOH sind des weiteren Kaliumhydroxid, Tetramethyl-Ammoniumhydroxid und Ethylendiamin Pyrocatechol bekannt. Diese Ätzmittel unterscheiden sich in ihrer Wirkung beim Ätzen von Silizium gegenüber NaOH im Wesentlichen durch eine längere Bearbeitungszeit.
  • Ausgehend hiervon war es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zur Waferreinigung, Ätzen des Sägeschadens und Texturierung monokristalliner Wafer für den Solarzellenprozess bereitzustellen, das einen gegenüber den aus dem Stand der Technik bekannten Teilprozessen geringeren technischen Aufwand erfordert. Dies umfasst auch die damit verbundene aparative Vereinfachung und Kostenreduktion.
  • Diese Aufgabe wird durch das Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und die Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 33 gelöst. Die weiteren abhängigen Ansprüche zeigen vorteilhafte Weiterbildungen auf.
  • Erfindungsgemäß wird ein Verfahren zur Bearbeitung von Waferoberflächen bereitgestellt, das eine simultane Durchführung der Teilschritte Reinigung, Schadensätzung und Texturierung mindestens einer Waferoberfläche umfasst. Hierbei wird zunächst ein Wafer in eine Behandlungskammer eingebracht und mit einer alkalischen, mindestens ein Texturmittel enthaltenden Behandlungslösung so in Kontakt gebracht, dass ein kontinuierlicher Transport der Behandlungslösung entlang zumindest einer Oberfläche des Wafers erfolgt. Die Behandlungslösung wird dabei in Form eines die Oberfläche benetzenden Flüssigkeitsfilms entlang der mindestens einen Waferoberfläche geführt. Durch eine geeignete Wahl der Behandlungslösung kann somit eine simultane Reinigung, Schadensätzung und Texturierung der mindestens einen Waferoberfläche erfolgen.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren macht sich die Tatsache zunutze, dass all jene Verunreinigungen der Wafer, die der Wafer nach dem Wafering aufweist, die sich schädlich auf die weitere Prozessierung, z. B. zu Solarzellen, auswirken können, praktisch ausschließlich im drahtsägengeschädigten Bereich der Waferoberfläche anzutreffen sind. Wird dieser Bereich der Waferoberfläche vollständig abgetragen, so werden auch automatisch alle Ablagerungen in diesem Bereich mit entfernt.
  • Der Reinigungsprozess muss dann so abgestimmt werden, dass all die in die flüssige Phase eingebrachten Kontaminationsquellen, die in gelöster Form oder als Partikel vorliegen, nicht wieder auf der Waferoberfläche redeponiert werden. Dies kann dadurch realisiert werden, dass die Reinigungsflüssigkeit, welche einmal in Kontakt mit einer Waferoberfläche getreten ist und dabei Kontaminationen aufgenommen hat, nicht mit weiteren Waferoberflächen in Kontakt tritt. Dieses Konzept wird erfindungsgemäß dadurch umgesetzt, dass ein über einen statisch fixierten Wafer und somit dessen Oberfläche entstehender sauberer Flüssigkeitsfilm hinwegfließt. Nach Verlassen der Waferoberfläche wird dann die kontaminierte Flüssigkeit entsorgt.
  • Es ist weiterhin bekannt, dass eine gewisse kristalline Schädigung der Waferoberfläche, wie sie beispielsweise durch die mechanische Einwirkung des Sägedrahtes beim Wafering verursacht wird, eine wichtige Voraussetzung für die Ausbildung einer guten Textur ist. Dies ist an der Tatsache zu erkennen, dass Wafer, die einer Politurätze mit HF/HNO3 unterzogen wurden, eine sehr schlechte Texturierbarkeit aufweisen. Wird nun der Sägeschaden bereits während des Reinigungsprozesses abgetragen, so werden dadurch die Disposition für eine spätere Aufbringung einer Textur dramatisch verschlechtert.
  • Dieses Problem kann erfindungsgemäß dadurch umgangen werden, dass die Texturierung parallel zur Waferreinigung Schadensätze in ein und demselben Medium erfolgt, wobei das Medium so gewählt ist, dass dieses texturierende die ätzende Eigenschaften bezüglich des Wafers aufweist.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens wird in die Behandlungskammer mindestens ein Basin eingebracht, in dem der mindestens eine Wafer angeordnet wird. Unter Basin ist ein Reinigungsbecken zu verstehen, in dem der Wafer mit der Behandlungslösung in Kontakt gebracht wird. Ein bevorzugter Aufbau dieses Basins sieht so aus, dass der mindestens eine Wafer über zumindest zwei Waferhalterungen in dem mindestens einen Basin fixiert wird, wobei die Behandlungslösung in dem mindestens einen Basin entlang zumindest einer Oberfläche des Wafers entlang transportiert wird. Die Behandlungslösung benetzt dabei die mindestens eine Waferoberfläche in Form eines Flüssigkeitsfilms.
  • Eine bevorzugte Variante sieht vor, dass in dem mindestens einem Basin stapelförmig mehrere Wafer fixiert werden. Dabei weist das Basin dann die entsprechende Anzahl an Waferhalterungen auf.
  • Grundsätzlich ist die Ausrichtung der Wafer im Basin beliebig, bevorzugt sind diese jedoch waagrecht angeordnet.
  • Weiterhin kann das erfindungsgemäße Verfahren dadurch verkürzt werden, dass die Behandlungskammer mit den Wafern simultan be- und entladen wird, d. h. während bereits bearbeitete Wafer aus der Kammer entfernt werden, wird gleichzeitig ein Basin mit zu behandelnden Wafern in die Behandlungskammer eingeführt.
  • Das bei der Reinigung und/oder Schadensätze abgetragene Material am Wafer wird mit Hilfe des Flüssigkeitsfilms kontinuierlich aus dem Basin und/oder vollständig aus der Behandlungskammer entfernt.
  • Die minimale Fließgeschwindigkeit der Behandlungslösung an der Waferoberfläche liegt vorzugsweise im Bereich von 0,8 bis 5 cm/min.
  • Vorzugsweise wird am Einlass und Auslass für die Behandlungslösung des Basins jeweils ein Überlaufreservoir angeordnet, das durch eine Staumauer räumlich vom Basin getrennt wird. Bei einem definierten Flüssigkeitspegel im Überlaufreservoir wird dann die Staumauer von der Behandlungslösung überschritten und tritt in Kontakt mit dem Wafer. Auf diese Weise kann eine konstante Benetzung zu der mindestens einen Waferoberfläche mit einem Flüssigkeitsfilm der Behandlungslösung realisiert werden.
  • Vorzugsweise weist der Einlass am Basin eine Fließblende zur gleichzeitigen Speisung des Überlaufreservoirs mit der Behandlungslösung auf, wodurch eine im Wesentliche konstante Fließgeschwindigkeit der Behandlungslösung resultiert. Dabei ist besonders bevorzugt, dass der Flüssigkeitsfilm vor Inkontakttreten mit dem Wafer uniformiert wird, was dadurch erreicht wird, dass zwischen Staumauer und Wafer ein Wellenfeld mit einer strömungsbeeinflussenden Oberfläche oder die Strömung beeinflussenden Elementen angeordnet wird.
  • Als Texturmittel wird vorzugsweise ein flüchtiger Texturstoff, z. B. mindestens ein linearer oder verzweigter Alkohol mit einer Siedetemperatur von maximal 120°C verwendet. Hierunter sind besonders bevorzugt die Alkohole bestehend aus Methanol, Ethanol, n-Propanol, iso-Propanol, n-Butanol, sec-Butanol, iso-Butanol, tert-Butanol und Mischungen hiervon. Dabei ist der Alkohol vorzugsweise in einer Konzentration von 0,1 bis 10 Gew.-%, bezogen auf die gesamte Behandlungslösung, enthalten.
  • Eine andere bevorzugte Ausführungsform sieht vor, dass als Texturmittel eine schwerflüchtige organische Verbindung eingesetzt wird. Hierunter sind Texturmittel mit einer Siedetemperatur von mehr als 150°C zu verstehen. Diese erfindungsgemäße Variante besitzt den Vorteil, dass hier tendenziell höhere Prozesstemperaturen genutzt werden können, z. B. Temperaturen oberhalb von 110°C, im Vergleich zu jenen Verfahren, bei denen flüchtige Texturmittel zum Einsatz kommen, da hier Temperaturen von 80°C gängig sind. Höhere Prozesstemperaturen gewährleisten dabei einen schnelleren Ätzangriff des Reinigungs- und Texturmediums ohne die Gefahr eines schnellen Ausgasens der Komponenten und verringern dadurch die Prozesszeiten. Weiterhin sind einige der schwerflüchtigen Texturmittel kostengünstig in der Anschaffung und gleichzeitig biologisch abbaubar, da es sich bei vielen dieser Verbindung um Naturstoffe handelt, was ebenfalls die Prozesskosten reduziert.
  • Als schwerflüchtige Texturmittel werden vorzugsweise Verbindungen ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus gesättigten oder ungesättigten Carbonsäuren, Dicarbonsäuren und Hydroxycarbonsäuren sowie deren Ester eingesetzt. Hierbei sind besonders Verbindungen aus der Gruppe bestehend aus Oxalsäure, Malonsäure, Maleinsäure, Adipinsäure, Apfelsäure, Zitronensäure und Mischungen hiervon eingesetzt.
  • Die Texturmittel werden dabei vorzugsweise in einer Konzentration von 1 bis 20 Gew.-%, besonders bevorzugt 2 bis 10 Gew.-%, jeweils bezogen auf die gesamte Behandlungslösung, eingesetzt.
  • Eine weitere bevorzugte Variante sieht vor, dass als Texturmittel Verbindungen aus der Gruppe der aromatischen Sulfonsäuren eingesetzt werden, die ggf. durch eine oder mehrere Alkylgruppen substituiert sein können. Besonders bevorzugt ist hierbei Toluolsulfonsäure, das in der Halbleiterindustrie als Reinigungstensid bereits in geringen Konzentrationen eingesetzt wird. Überraschenderweise konnte nun festgestellt werden, dass Toluolsulfonsäure selbst in höherer Konzentration (über 3 % bezogen auf die gesamte Lösung) in Lösungen enthalten, die darüber hinaus einen etwas erhöhten Alkalihydroxidgehalt aufweisen, z. B. zwischen 5 bis 10 Gew.-%, einen starken Textureffekt zeigt, der in Systemen mit niedrigen Gehalten Alkalihydroxid nicht beobachtet wird.
  • Die Behandlungslösung enthält dabei vorzugsweise 0,1 bis 10 Gew.-% der Sulfonsäure.
  • Als Ätzmittel enthält die alkalische Behandlungslösung vorzugsweise eine Verbindung ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Natriumhydroxid, Kaliumhydroxid, Tetramethyl-Ammoniumhydroxid, Ethylendiamin-Pyrokatechol und Mischungen hiervon.
  • Weiterhin kann die Behandlungslösung vorzugsweise ein Tensid enthalten. Diese werden erfindungsgemäß eingesetzt, um eine Homogenisierung des chemischen Angriffs der Waferoberfläche und dadurch eine Verbesserung der optischen Qualität des Wafers zu erreichen. Diese optische Homogenität ist im Hinblick auf die Ästhetik der Wafer von besonderer Bedeutung, die in der kommerziellen Solarzellenproduktion ein entscheidender Preisfaktor für Industriesolarzellen ist.
  • Das Tensid ist vorzugsweise ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Toluolsulfonsäure, Natriumlaurylsulfat, Polyethylenglykol, Polyethylenglycol-Octylphenylether und Mischungen hiervon. Dabei kann das Tensid in einer Konzentration von 1 bis 10 Gew.-%, bezogen auf die gesamte Behandlungslösung, enthalten sein.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren kann vorzugsweise in einem vorgelagerten Verfahrensschritt eine Vorreinigung des Wafers umfassen. Bei dieser Vorreinigung werden Slurry-Reste entfernt.
  • Eine weitere bevorzugte Variante sieht vor, dass nach der simultanen Reinigung, Schadensätze und Texturierung in einem nachgelagerten Schritt eine Nachreinigung des Wafers erfolgt. Bei diesem Schritt wird der Wafer von Behandlungslösungsresten befreit.
  • In einem sich daran anschließenden Schritt kann in einer bevorzugten Ausführungsform zusätzlich eine RCA-Reinigung zur Entfernung metallischer und/oder organischer Kontaminationen durchgeführt werden. Bei der RCA-Reinigung wird dabei vorzugsweise in einem ersten Schritt der Wafer mit einer Lösung enthaltend Ammoniumhydroxid und Wasserstoffperoxid behandelt. In einem sich daran anschließenden zweiten Schritt wird dann der Wafer mit einer flusssäurehaltigen Lösung gespült und/oder besprüht. Die verbleibenden Flusssäurereste können anschließend in einem weiteren Reinigungsschritt entfernt werden.
  • Eine weitere bevorzugte Ausführungsform sieht an Stelle der verkürzten RCA-Reinigung einen ca. zweiminütigen HCl-Dip optional mit Zusätzen an H2O2 vor, dem ein kurzer HF-Dip (ca. 30 Sekunden) folgt.
  • Die zuvor aufgezählten Reinigungsschritte werden vorzugsweise durch Spülen und/oder Besprühen mit Wasser mit einer Temperatur von 40 bis 80°C durchgeführt. Vorzugsweise kann dies auch durch Ultraschalleinwirkung unterstützt werden.
  • Erfindungsgemäß wird ebenso eine Vorrichtung zur simultanen Reinigung, Schadensätzung und Texturierung von Waferoberflächen bereitgestellt. Diese enthält eine Behandlungskammer mit mindestens einem Basin, das mindestens zwei Halterungen zur Fixierung von Wafern, mindestens einen Einlass und mindestens einen Auslass für eine Behandlungslösung aufweist. Dabei sind am Einlass und Auslass für die Behandlungslösung jeweils ein berlaufreservoir angeordnet, die durch eine Staumauer räumlich vom Basin getrennt sind, wobei die Staumauer von der im Überlaufreservoir befindlichen Behandlungslösung bei einem definierten Flüssigkeitspegel überwunden wird, so dass es zur konstanten Benetzung der mindestens einen Waferoberfläche mit einem Flüssigkeitsfilm der Behandlungslösung kommt.
  • Vorzugsweise weist der Einlass eine Fließblende zur gleichmäßigen Speisung des Überlaufreservoirs mit der Behandlungslösung auf.
  • Eine weitere bevorzugte Variante sieht vor, dass zwischen Staumauer und Wafer ein Wellenfeld mit einer strömungsbeeinflussenden Oberfläche zur Uniformierung des Flüssigkeitsfilms angeordnet wird.
  • Anhand des nachfolgenden Beispiels soll das erfindungsgemäße Verfahren näher erläutert werden, ohne dieses auf die hier gezeigten speziellen Ausführungsformen einschränken zu wollen.
  • Ein erfindungsgemäßes Beispiel betrifft einen Batch-Reinigungsprozess, bei dem die verwendete Anlage aus vier Modulen besteht, die räumlich über jeweils eine Luftschleuse voneinander getrennt sind. Jedes Modul besteht aus einer nach außen abgeschlossenen Kammer variierbarer Länge, je nach Anzahl gleichzeitig zu prozessierender Wafer. Die Kammern werden nur kurzzeitig zum Be- und Entladen, welches max. 10 Sekunden pro Schiene in Anspruch nimmt, geöffnet und verfügen über einen minimalen Gasraum, damit die thermische und chemische Gleichgewichtseinstellung zwischen flüssiger Phase und Gasphase schnell erfolgen kann.
  • In den einzelnen Kammern befinden sich Prozesswannen, in welche Schienen eingetaucht werden können, auf denen die Wafer zu Beginn des Reinigungsprozesses fixiert werden und auf denen sie, bewegt durch einen Roboterarm, von Prozesskammer zu Prozesskammer wechseln.
  • In den einzelnen Modulen laufen folgende Teilprozesse ab:
  • Modul 1: Vorreinigen der mit Slurry verschmutzten Wafer mit Hilfe von DI-Wasser
  • Im Modul befindet sich eine Wanne, die nach jedem Spülschritt entleert wird. Reinigungsmedium ist 40–80°C warmes DI-Wasser. Die Wafer werden während der Spülung mit einer Megaschallquelle beschallt. Beschallungsfrequenz ist 1 MHz. Die Prozessdauer beträgt vorzugsweise 6 ½ min.
  • Modul 2: Schadensätze verbunden mit Abtrag der Kontaminationen, welche sich in der geschädigten Schicht befinden + Textur der Waferoberfläche
  • In Modul 2 befindet sich analog zu Modul 1 mindestens ein Basin, in dem die zu prozessierenden Wafer waagerecht fixiert sind.
  • Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel besitzt als Ätzmedium in Modul 2 eine 5 gewichtsprozentige KOH-Lösung mit 7 Gew.-% Toluolsulfonsäure bezogen auf die gesamte Lösung. Die Ätzzeit beträgt 20 min; die Badtemperatur liegt bei 110°C. Die Fließgeschwindigkeit des Ätzmediums beträgt auf der Waferoberfläche ca. 5 cm/min bei einer Filmdicke von 3 mm.
  • Im Gegensatz zu den anderen Modulen, in denen die Verweilzeit ca. 6,5 Min. beträgt, ist die Verweilzeit der Wafer in Modul 2 etwa 3 mal höher. Um einen kontinuierlichen Prozessfluss zu garantieren, werden in Modul 2 mindestens drei Waferschienen (Carrier) gleichzeitig prozessiert, die zeitlich versetzt in einem Abstand von ca. 6 bis 6,5 Min. in die Kammer eingebracht bzw. aus dieser entfernt werden.
  • Ein weiteres Ausführungsbeispiel sieht als Ätzmedium für Modul 2 eine wässrige Natriumhydroxidlösung mit Adipinsäure als Texturtensid vor, wobei der NaOH-Gehalt der Lösung bei 6 Gew.-% und der Adipinsäuregehalt bei 4 Gew.-% bezogen auf die gesamte Lösung liegen. Die Ätzzeit beträgt auch hier 20 min; die Badtemperatur liegt bei 110°C. Die Fließgeschwindigkeit des Ätzmediums beträgt auf der Waferoberfläche ca. 4 cm/min bei einer Filmdicke von 4 mm.
  • Modul 3: Nachspülen der fertig texturierten Wafer mit DI-Wasser
  • Aufgabe dieses Prozessschrittes ist die Entfernung verbliebener Ätzlösungsreste auf den Wafern aus Modul 2.
  • Eine bevorzugte Ausführung der Erfindung sieht die gleiche bauliche Ausführung des Moduls 3 vor wie sie bei Modul 1 vorhanden ist. Dabei sind ebenso die Prozessparameter (Prozesszeit, Prozesstemperatur, Beschallung der Becken) jenen aus Modul 1 identisch.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführung der Erfindung werden die Wafer mittels einer Spray-Vorrichtung von den Ätzlösungsresten gereinigt. Die Prozessdauer beträgt dann jedoch nur 3–3 ½ min.
  • Modul 4: Verkürzte RCA-Reinigung
  • Aufgabe dieses Reinigungsschrittes ist die Entfernung noch verschleppter Reste metallischer und organischer Kontaminationen auf der Waferoberfläche.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfasst Modul 4 zwei Wannen. Die erste Wanne ist mit einer wässrigen Ammoniumhydroxid (NH4OH)/Wasserstoffperoxid(H2O2)-Lösung in den für RCA-Reinigungen üblichen Konzentrationen bestückt. Die Prozesstemperatur beträgt hier bevorzugt 80–90°C, die Prozesszeit 6 ½ bis 7 min.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die erste Wanne von Modul 4 mit einer halbkonzentrierten HCl-Lösung befüllt. Die Prozesszeit für den darin durchgeführten HCl-Dip beträgt ca. 2 min, die Prozesstemperatur 50°C.
  • Die zweite Wanne enthält wässrige, verdünnte bis halbkonzentrierte HF-Lösung. Prozesstemperatur ist 25°C (Raumtemperatur), Prozessdauer 10–15 Sekunden. Nach Verlassen der Wanne werden die Wafer einem 3–34 min. andauernden Spray-Durchgang mit DI-Wasser in Modul 3 unterzogen.
  • In diesem Zustand können sie sofort ohne weitere Aufreinigungsschritte weiterprozessiert werden.
  • Mit dem vorliegenden Verfahren behandelte Wafer wiesen im praktischen Versuch tendenziell bessere optische Eigenschaften (verringerte Reflexion) und vergleichbare elektrische (Oberflächenladungsträgerrekombinationsgeschwindigkeit) und signifikant bessere mechanische Eigenschaften (höhere Bruchfestigkeit) auf, wie mit dem klassischen Reinigungs- und Texturkonzept bearbeitete Wafer.

Claims (36)

  1. Verfahren zur Bearbeitung von Waferoberflächen umfassend eine simultane Reinigung, Schadensätzung und Texturierung mindestens einer Waferoberfläche, bei dem mindestens ein Wafer in eine Behandlungskammer eingebracht und mit einer alkalischen, mindestens ein Texturmittel enthaltenden Behandlungslösung so in Kontakt gebracht wird, dass ein kontinuierlicher Transport der Behandlungslösung entlang zumindest einer Oberfläche des Wafers in Form eines die Oberfläche benetzenden Flüssigkeitsfilms erfolgt, wodurch eine simultane Reinigung, Schadensätzung und Texturierung der mindestens einen Waferoberfläche erfolgt.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in die Behandlungskammer mindestens ein Basin eingebracht wird, in dem der mindestens eine Wafer angeordnet wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Wafer über zumindest zwei Waferhalterungen in dem mindestens einen Basin fixiert wird und ein Transport der Behandlungslösung in dem mindestens einen Basin entlang zumindest einer Oberfläche des Wafers in Form eines die Oberfläche benetzenden Flüssigkeitsfilms erfolgt.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Basin stapelförmig mehrere Wafer fixiert werden.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Wafer waagerecht fixiert werden.
  6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Behandlungskammer mit den Wafern simultan be- und entladen wird.
  7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das bei der Reinigung und/oder Schadensätze abgetragene Material über den Flüssigkeitsfilm kontinuierlich aus dem Basin und/oder vollständig aus der Behandlungskammer entfernt wird.
  8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die minimale Fließgeschwindigkeit der Behandlungslösung an der Waferoberfläche im Bereich von 0,8 bis 5 cm/min liegt.
  9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am Einlass und Aus lass für die Behandlungslösung des Basins jeweils ein Überlaufreservoir angeordnet wird, das durch eine Staumauer räumlich vom Basin getrennt wird und die Staumauer von der Behandlungslösung bei einem definierten Flüssigkeitspegel überwunden wird, so dass eine konstante Benetzung der mindestens einen Waferoberfläche realisiert wird.
  10. Verfahren nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Einlass eine Fließblende zur gleichmäßigem Speisung des Überlaufreservoirs mit der Behandlungslösung aufweist, wodurch eine im wesentlichen konstante Fließgeschwindigkeit der Behandlungslösung realisiert wird.
  11. Verfahren nach einem der beiden vorhergehenden Ansprüche, dass der Flüssigkeitsfilm vor in Kontakt treten mit dem Wafer uniformiert wird, indem zwischen Staumauer und Wafer ein Wellenfeld mit einer strömungsbeeinflussenden Oberfläche angeordnet wird.
  12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass als Texturmittel mindestens ein linearer oder verzweigter Alkohol mit einer Siedetemperatur von maximal 120°C verwendet wird.
  13. Verfahren nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Alkohol ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus Methanol, Ethanol, n-Propanol, iso-Propanol, n-Butanol, sec-Butanol, iso-Butanol, tert-Butanol und Mischungen hiervon.
  14. Verfahren nach einem der Ansprüche 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Alkohol in einer Konzentration von 0,1 bis 10 Gew.-%, bezogen auf die gesamte Behandlungslösung, enthalten ist.
  15. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass als Texturmittel mindestens eine organische Verbindung mit einer Siedetemperatur von mehr als 150°C verwendet wird.
  16. Verfahren nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die organische Verbindung ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus gesättigten oder ungesättigten Carbonsäuren, Dicarbonsäuren und Hydroxycarbonsäuren sowie deren Ester.
  17. Verfahren nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die organische Verbindung ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus Oxalsäure, Malonsäure, Maleinsäure, Adipinsäure, Apfelsäure, Zitronensäure und Mischungen hiervon.
  18. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die organische Verbindung in einer Konzentration von, bezogen auf die gesamte Behandlungslösung, 1 bis 20 Gew.-%, insbesondere 2 bis 10 Gew.-% enthalten ist.
  19. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass als Texturmittel mindestens eine gegebenenfalls substitutierte aromatische Sulfonsäure eingesetzt wird.
  20. Verfahren nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass als Texturmittel Toluolsulfonsäure verwendet wird.
  21. Verfahren nach einem der Ansprüche 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Sulfonsäure in einer Konzentration von, bezogen auf die gesamte Behandlungslösung, 0,1 bis 10 Gew.-% enthalten ist.
  22. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die alkalische Behandlungslösung als Ätzmittel eine Verbindung ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Natriumhydroxid, Kaliumhydroxid, Tetramethyl-Ammoniumhydroxid, Ethylendiamin-Pyrocatechol und Mischungen hiervon enthält.
  23. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Behandlungslösung mindestens ein Tensid enthält.
  24. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Tensid ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus Toluolsulfonsäure, Natriumlaurylsulfat, Polyethylenglykol, Polyethylenglykol-Octylphenylether und Mischungen hiervon.
  25. Verfahren nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass das Tensid in einer Konzentration von 1 bis 10 Gew.-%, bezogen auf die gesamte Behandlungslösung, enthalten ist.
  26. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in einem vorgelagerten Verfahrensschritt eine Vorreinigung von Slurry-Resten des Wafers erfolgt.
  27. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in einem nachfolgenden Verfahrensschritt eine Nachreinigung des Wafers zur Entfernung von Behandlungslösungsresten erfolgt.
  28. Verfahren nach einem der Ansprüche 26 oder 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Reinigungs schritte durch Spülen und/oder Besprühen mit Wasser mit einer Temperatur von 20 bis 80°C, gegebenenfalls unter Ultraschalleinwirkung erfolgen.
  29. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in einem nachfolgenden Verfahrensschritt eine RCA-Reinigung zur Entfernung metallischer und/oder organischer Kontaminationen durchgeführt wird.
  30. Verfahren nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass bei der RCA-Reinigung in einem ersten Schritt der Wafer mit einer Lösung enthaltend Ammoniumhydroxid und Wasserstoffperoxid und in einem zweiten Schritt mit einer Flusssäure-haltigen Lösung gespült und/oder besprüht wird.
  31. Verfahren nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass im Anschluß nochmals eine Nachreinigung des Wafers zur Entfernung von Flusssäureresten erfolgt.
  32. Verfahren nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Nachreinigung durch Spülen und/oder Besprühen mit Wasser mit einer Temperatur von 20 bis 80°C, gegebenenfalls unter Ultraschalleinwirkung erfolgen.
  33. Vorrichtung zur simultanen Reinigung, Schadensätzung und Texturierung von Waferoberflächen enthaltend eine Behandlungskammer mit mindestens einem Basin, das mindestens zwei Halterungen zur Fixierung von Wafern und mindestens einen Einlass und mindestens einen Auslass für eine Behandlungslösung aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass am Einlass und Auslass für die Behandlungslösung jeweils ein Überlaufreservoir angeordnet ist, die durch eine Staumauer räumlich vom Basin getrennt sind und die Staumauer von der im Überlaufreservoir befindlichen Behandlungslösung bei einem definierten Flüssigkeitspegel zur konstanten Benetzung der mindestens einen Waferoberfläche mit einem Flüssigkeitsfilm der Behandlungslösung überwunden wird.
  34. Vorrichtung Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, dass der Einlass eine Fließblende zur gleichmäßigem Speisung des Überlaufreservoirs mit der Behandlungslösung aufweist.
  35. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 33 oder 34, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Staumauer und Wafer ein Wellenfeld mit einer strömungsbeeinflussenden Oberfläche zur Uniformierung des Flüssigkeitsfilms angeordnet wird.
  36. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 33 bis 35 zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 32.
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