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Die Erfindung betrifft ein Hausgerät zur Zubereitung von Lebensmitteln, mit einem Zubereitungsraum, welcher durch Wände begrenzt ist, und zumindest einer Lichtquelle, welche hinter einer den Zubereitungsraum begrenzenden Wand außerhalb des Zubereitungsraumes angeordnet ist und im eingeschalteten Zustand eine Wärmequelle für ein Zubereitungsgut im Zubereitungsraum ist.
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Ein derartiges Hausgerät ist aus der
US 6,521,870 B2 bekannt. Das Hausgerät umfasst einen Lüfter, welcher außerhalb des Zubereitungsraumes angeordnet ist und Luft aus dem Zubereitungsraum durch Löcher in einer Wand nach außen befördert, an stabförmigen Halogenlampen vorbeiströmen lässt und dadurch temperaturbeaufschlagt diese Luft dann wieder in den Zubereitungsraum zurückgeführt wird. Darüber hinaus kann das Hausgerät eine zusätzliche Heizquelle in Form eines Mikrowellensenders aufweisen. Die stabförmigen Halogenlampen können zur Temperaturstabilisierung im Zubereitungsraum bedarfsabhängig an und abgeschalten werden. Die Lampen dienen somit lediglich als spezifische zusätzliche Wärmequellen, wobei jedoch durch die Taktung die Ausleuchtung nur eingeschränkt gewährleistet werden kann und im ausgeschalteten Zustand sogar verhindert oder einschränkt wird, dass in den Zubereitungsraum von einem Nutzer eingesehen werden kann.
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Zudem ergibt sich aus der
EP 1 005 255 A1 eine Heizelementabdeckung für einen Mikrowellenofen, der Halogen-Heizelemente verwendet.
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Aus der WO 2002/ 028 144 A1 ergibt sich ein Mikrowellengerät mit einem in einem Gehäuse angeordneten Garraum, mit zumindest einer Mikrowellenquelle und mit zumindest einer weiteren, zur Mikrowellenquelle alternativen Strahlungsquelle, die über eine Schutzvorrichtung vor Mikrowellen schützbar ist.
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Aus der
DE 40 06 290 A1 ergibt sich ein Ofen zur Behandlung von Gargut mit einem eine Tür aufweisenden Garraum, in dem wenigstens zwei Halogenlampen angeordnet sind, wobei wenigstens eine der Halogenlampen mit einem Belag für langwellige Infrarotstrahlung versehen ist und wenigstens eine der Halogenlampen ohne einen Belag für langwellige Infrarotstrahlung bleibt.
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Aus der
DE3442812C1 ergibt sich zudem, dass sich bei Backöfen mit Umluftgebläse hinter einem Luftleitblech, einer sogenannten Prallwand, bzw. hinter deren zentraler Ansaugöffnung ein Umluftgebläse befindet, das die Luft aus dem Backraum ansaugt und über z. B. beidseitig an dem Luftleitblech angeordnete Ausblasöffnungen wieder in den Backraum bläst. Auf diesem Weg wird die Umluft an einem das Umluftgebläse umziehenden, ringartigen Luftheizkörper erhitzt.
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Aus der
DE 102 03 610 A1 ergibt sich zudem ein Lichtwellenofen mit einem Garraum und mindestens einer Lichtwellen-Heizeinrichtung zum Erhitzen eines im Garraum befindlichen Gargutes und mit mindestens einem Reflektor zum Reflektieren der von der Lichtwellen-Heizeinrichtung erzeugten Lichtwellen in Richtung des Gargutes. Das Dokument offenbart zudem, dass neben den Strahlungslampen hoher Farbtemperatur, gesonderte Strahlungslampen niedriger Farbtemperatur vorzusehen, damit auch das Bräunen des Gargutes verbessert ist.
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Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Hausgerät zu schaffen, bei welchem die Nutzerfreundlichkeit einer multifunktional verwendeten Lichtquelle verbessert werden kann.
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Diese Aufgabe wird durch ein Hausgerät, welches die Merkmale nach Anspruch 1 aufweist, gelöst.
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Ein erfindungsgemäßes Hausgerät zur Zubereitung von Lebensmitteln umfasst einen Zubereitungsraum, welcher durch Wände begrenzt ist. Darüber hinaus umfasst das Hausgerät zumindest eine Lichtquelle, welche hinter einer den Zubereitungsraum begrenzenden Wand außerhalb des Zubereitungsraums angeordnet ist und im eingeschalteten Zustand eine Wärmequelle für ein Zubereitungsgut im Zubereitungsraum darstellt. Die zumindest eine Lichtquelle ist in einem spezifischen Betriebszustand des Hausgeräts zur Erkennung des spezifischen Betriebszustands eingeschaltet. Durch diese Ausgestaltung kann eine Lichtquelle multifunktional in verbesserter Weise verwendet werden. Zum einen dient sie als Wärmequelle zum anderen zur Signalisierung eines spezifischen Betriebszustands. Dadurch kann die für einen Beobachter und Nutzer des Hausgeräts stets zuverlässige Ausleuchtung im Betrieb des Hausgeräts ermöglicht werden und darüber hinaus in besonders vorteilhafter Weise zumindest ein spezifischer Betriebszustand sogar optisch charakterisiert angezeigt werden. Ein Nutzer des Hausgeräts kann somit sofort erkennen, ob bzw. welcher spezifischer Betriebszustand gerade eingestellt ist. Gemäß der Erfindung ist die Lichtquelle ringförmig ausgebildet und in Umfangsrichtung eines Lüfters teilweise umlaufend um den Lüfter, insbesondere ein Lüfterrad, angeordnet.
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Die Visualisierung eines Betriebszustands kann dadurch ermöglicht werden und von einem Nutzer einfach erkannt werden.
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Vorzugsweise ist die Lichtquelle hinter einer gelochten Rückwand angeordnet und Licht ist durch die Löcher in dem Zubereitungsraum einstrahlbar.
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Vorzugsweise ist die Lichtquelle als ringförmige Halogenlampe ausgebildet. Diese kann kompakt aufgebaut werden und es reicht lediglicht eine einzige derartige spezifische Lampe aus, um eine ausreichende Wärmezufuhr einerseits und eine Ausleuchtung und Kenntlichmachung eines Betriebszustands andererseits ermöglichen zu können.
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Darüber hinaus kann durch die ringförmige Ausgestaltung der Halogenlampe ein besonders effektives und homogeneres Einstrahlen des Lichts durch die Löcher der Rückwand in den Zubereitungsraum sichergestellt werden.
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Nicht zuletzt kann durch diese spezifische Formgebung auch eine einfache Anbringung und Befestigung gewährleistet werden.
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Die Lichtquelle ist vorzugsweise an der Rückwand des Zubereitungsraums befestigt. Durch diese insbesondere unmittelbare Anbringung an dieser Rückwand kann diese mechanisch stabil gehalten werden. Insbesondere ist dabei eine reversibel lösbare Anbringung vorgesehen, so dass eine einfache Austauschbarkeit oder Wartungsmöglichkeit gegeben ist.
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In diesem Zusammenhang können einfache Halterungen vorgesehen sein, welche an einem temperaturbeständigen Material ausgebildet sind.
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Vorzugsweise ist ein zusätzlicher Heizkörper zum Erwärmen des Zubereitungsguts im Zubereitungsraum außerhalb des Zubereitungsraums angeordnet.
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Insbesondere ist dieser zusätzliche Heizkörper als Rohrheizkörper ausgebildet. Dieser ermöglicht einen kompakten Aufbau und eine möglichst nahe benachbarte Anbringung zur Lichtquelle. Insbesondere ist somit der zusätzliche Heizkörper hinter der Rückwand des Zubereitungsraums angeordnet.
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Vorzugsweise umfasst das Hausgerät auch einen Lüfter, welcher die Luft zirkulierend fördert, so dass durch die erwärmte Luft das Zubereitungsgut zubereitet werden kann.
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Besonders bevorzugt ist der spezifische Betriebszustand des Hausgeräts der Umluftbetrieb. Gerade bei diesem Betrieb kann somit vorzugsweise neben dem Heizkörper durch die als Wärmequelle ausgebildete Lichtquelle eine zusätzliche Temperaturbeaufschlagung ermöglicht werden. Darüber hinaus kann gerade dieser Betriebszustand durch die Lichtquelle visualisiert nach außen kenntlich gemacht werden, so dass er von einem Nutzer einfach erkannt werden kann.
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Es kann auch durch die spezifische Betriebsart der Lichtquelle ein anderer Betriebszustand des Hausgeräts optisch kenntlich gemacht werden. In diesem Zusammenhang kann beispielsweise auch die Schnellheizfunktion visualisiert dargestellt werden.
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Es kann vorzugsweise auch vorgesehen sein, dass unterschiedlichen Betriebszuständen des Hausgeräts unterschiedliche Helligkeiten und/oder Farben des von der Lichtquelle emittierten Lichts zugeordnet sind. Dadurch können verschiedene Betriebszustände visuell kenntlich gemacht und einfacher erkannt werden.
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Bevorzugt kann somit eine spezifizierte Ausleuchtung und/oder visuelle Darstelllung von Betriebsarten in Verbindung mit dem Umluftsystem des Hausgeräts realisiert werden. Der vorzugsweise ringförmige Halogenkörper kann als Zusatz- oder alleinige Heizung verwendet werden und gleichzeitig als zusätzliche Ausleuchtung und Erkennungsmerkmal für Umluftbetriebsarten verwendet werden.
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Vorzugsweise ist der Heizkörper ein Rohrheizkörper, welcher in Umfangsrichtung eines Lüfters, insbesondere eines Lüfterrads, zumindest teilweise ringartig umlaufend um den Lüfter, insbesondere das Lüfterrad angeordnet ist. Es kann somit vorgesehen sein, dass vorzugsweise hinter einem Luftleitblech ein Lüfter, ein Rohrheizkörper und auch eine Lichtquelle angeordnet sind. In dem in der spezifischen Ausgestaltung der Rohrheizkörper in einer länglichen Ausgestaltung so gekrümmt bzw. gebogen ist, dass er umfangsseitig um das Lüfterrad zumindest teilweise umläuft, kann die von ihm abgegebene Wärme relativ gleichmäßig und an die entsprechenden Positionen durch den Lüfter zirkuliert werden.
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Vorzugsweise ist der Heizkörper als Rohrheizkörper ausgebildet, welcher zumindest teilweise ringartig umlaufend um die Lichtquelle angeordnet ist. Insbesondere ist die Lichtquelle auch als ringartige Struktur konzipiert, wodurch die Ausgestaltung des Rohrheizkörpers und die Ausgestaltung der Lichtquelle aneinander angepasst sind. Dadurch kann eine kompakte und bauraumoptimierte Anordnung geschaffen werden, und darüber hinaus die Wechselwirkung der Funktionalität im Hinblick auf Beleuchtung einerseits und Wärmeabstrahlung andererseits verbessert werden.
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Vorzugsweise weist die Ringform der Lichtquelle einen kleineren Radius auf als die Ausgestaltung eines vorzugsweise zumindest bereichsweise ringförmigen Rohrheizkörpers. Insbesondere sind die zumindest teilweise ringförmige Lichtquelle und der zumindest teilweise ringförmige Rohrheizkörper koaxial angeordnet. Darüber hinaus ist vorzugsweise vorgesehen, dass diese Koaxialität auch mit der Drehachse des Lüfterrads gegeben ist.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand schematischer Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
- 1 eine perspektivische Darstellung eines Ausführungsbeispiels eines Hausgeräts;
- 2 eine Ansicht auf eine Rückwand des Hausgeräts bei einer Betrachtungsrichtung von dem Zubereitungsraum; und
- 3 eine Darstellung der Rückwand gemäß 2 mit abgenommenem Luftleitelement.
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In den Figuren werden gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
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In 1 ist in einer vereinfachten perspektivischen Darstellung ein Hausgerät zur Zubereitung von Lebensmitteln dargestellt, welches im Ausführungsbeispiel als Backofen 1 ausgebildet ist. Der Backofen 1 umfasst eine Muffel 2, die seitliche Wände, einen Boden und eine Decke aufweist, von denen in 1 lediglich die Wände 4 und 5 zu erkennen und gekennzeichnet sind. Darüber hinaus umfasst die Muffel 2 eine Rückwand 6.
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Durch die Muffel 2 ist ein Garraum 3 des Backofens 1 begrenzt, wobei frontseitig eine Beschickungsöffnung 7 ausgebildet ist, welche durch eine Tür 8 verschließbar ist. An Seitenwänden 4 der Muffel 2 sind paarweise gegenüberliegend Stege 9 angeordnet, auf welchen Backbleche oder Gitter oder dergleichen eingeschoben werden können und welche Einschubebenen definieren.
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Die Muffel 2 umfasst einen frontseitigen Flansch bzw. Rahmen 10, wobei die Tür 8 mittels Scharniere 11 an diesem Rahmen 10 befestigt ist.
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Der Backofen 1 umfasst des Weiteren eine in 1 nicht gezeigte Lichtquelle, welche hinter einer den Garraum 3 begrenzenden Wand, insbesondere einem Luftleitblech, welches der Rückwand 6 zugeordnet ist, außerhalb des Garraums 3 angeordnet ist. Im eingeschalteten Zustand stellt die Lichtquelle auch eine Wärmequelle für ein Zubereitungsgut im Garraum dar. Die zumindest eine Lichtquelle ist in einem spezifischen Betriebszustand des Backofens 1 zur Erkennung des spezifischen Betriebszustands für einen Nutzer des Backofens 1 eingeschaltet.
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Die Multifunktionalität der Lichtquelle ermöglicht somit einerseits einen Beitrag zur Erwärmung des Garguts und gewährleistet andererseits die schnelle Erkennbarkeit eines spezifischen Betriebszustandes für einen Nutzer des Backofens 1.
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Vorzugsweise ist der spezifische Betriebszustand des Backofens 1 der Umluftbetrieb welcher durch die Lichtquelle visuell gekennzeichnet werden kann. Es kann vorgesehen sein, dass neben diesem spezifischen Betriebszustand auch weitere spezifische Betriebszustände des Backofens 1 durch die Lichtquelle visuell angezeigt werden können. Es kann vorgesehen sein, dass unterschiedliche spezifische Betriebszustände des Backofens 1 durch unterschiedliche Helligkeiten und/oder Farben des durch die Lichtquelle emittierten Lichts charakterisiert und visuell dargestellt werden können.
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In 2 ist die Rückwand 6 gezeigt, wobei in diesem Zusammenhang eine Betrachtung durch den Garraum 3 auf die Rückwand 6 gezeigt ist. Die Rückwand 6 umfasst das bereits erwähnte Luftleitelement 12, welches aus Luftleitblech ausgebildet ist, und mit der Rückwand 6 verbunden und dieser zugeordnet ist. Das Luftleitblech 12 weist eine Vielzahl von durchgängigen Aussparungen 13 auf. In einem Zwischenraum zwischen dem Luftleitblech 12 und der Rückwand 6 ist ein Lüfter 14 mit einem Lüfterrad 15 angeordnet. Das Lüfterrad 15 ist um die Achse A drehbar gelagert. Mittels dem Lüfter 14 kann eine Luftzirkulation und somit auch der Umluftbetrieb realisiert werden.
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In 3 ist eine Darstellung der Rückwand 6 gemäß 2 gezeigt, wobei bei dieser Darstellung das Luftleitblech 12 abgenommen ist. Wie in 3 gezeigt ist, ist in dem Zwischenraum zwischen der Rückwand 6 und dem Luftleitblech 12 ein Rohrheizkörper 16 angeordnet. Der Rohrheizkörper 16 weist einen ringförmigen Teilbereich 17 auf, welcher in Umfangsrichtung betrachtet das Lüfterrad 15 umläuft. Darüber hinaus ist in dem Zwischenraum zwischen der Rückwand 6 und dem Luftleitblech 12 eine als Halogenring 18 ausgebildete Lichtquelle angeordnet. Der Halogenring 18 umfasst einen ringförmigen Teilbereich 19, welcher in Umfangsrichtung betrachtet das Lüfterrad 15 umläuft bzw. umlaufend zu diesem angeordnet ist. Darüber hinaus ist gemäß der Darstellung in 3 zu erkennen, dass der ringförmige Teilbereich 19 des Halogenrings 18 einen kleineren Radius aufweist als der ringförmige Teilbereich 17 des Rohrheizkörpers 16.
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Im Ausführungsbeispiel ist der ringförmige Teilbereich 17 des Rohrheizkörpers 16 und der ringförmige Teilbereich 19 des Halogenrings 18 koaxial zur Achse A angeordnet und somit auch koaxial zur Drehachse A des Lüfterrads 15 positioniert.
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Der Rohrheizkörper 16, der Halogenring 18 und der Lüfter 14 sind außerhalb des Garraums 3 angeordnet und durch das Luftleitblech 12 von dem Garraum 3 separiert. Darüber hinaus sind die genannten Komponenten allesamt benachbart zueinander hinter einer einzigen, den Garraum 3 begrenzenden Fläche angeordnet.