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DE102007058656A1 - Gassack - Google Patents

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DE102007058656A1
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Germany
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gas bag
tether
airbag according
locking mechanism
side part
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DE200710058656
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Daniele Aranzulla
Martin Burkhardtsmaier
Hartmut Philipp
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ZF Automotive Germany GmbH
Original Assignee
TRW Automotive GmbH
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Publication date
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Abstract

Ein Gassack hat eine in einer Gassackwand (12) vorgesehene Ausströmöffnung (14) und ein Verschlußelement (16), das einen Verschlußgrad der Ausströmöffnung (14) verändern kann. Am Verschlußelement (16) greift ein Fangband (28) an, das so im Gassack (10) befestigt ist, daß sich während der Entfaltung des Gassacks (10) der Zug auf das Fangband (28) erhöht und sich ein beweglicher Abschnitt (32) des Fangbands (28) gegenüber der Gassackwand (12) bewegt, so daß sich der Verschlußgrad der Ausströmöffnung (14) verändert. Es ist ein Arretiermechanismus (30) für das Fangband (28) vorgesehen, der den beweglichen Abschnitt (32) des Fangbands (28) so fixieren kann, daß er in zumindest einer Richtung (S) an einer freien Bewegung gegenüber der Gassackwand (12) gehindert wird, so daß ein vorbestimmter Verschlußgrad der Ausströmöffnung (14) im wesentlichen beibehalten wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Gassack mit einer in einer Gassackwand vorgesehenen Ausströmöffnung und einem Verschlußelement, das einen Verschlußgrad der Ausströmöffnung verändern kann, wobei am Verschlußelement ein Fangband angreift. Das Fangband ist so im Gassack befestigt, daß sich während der Entfaltung des Gassacks der Zug auf das Fangband erhöht und ein beweglicher Abschnitt des Fangbands sich gegenüber der Gassackwand bewegt, so daß sich der Verschlußgrad der Ausströmöffnung verändert.
  • Das Aufblasverhalten von Gassäcken läßt sich über Ausströmöffnungen steuern, durch die ein Teil des Füllgases den Gassack in bestimmten Fällen verlassen kann. Indem der Verschlußgrad der Ausströmöffnung situationsbedingt angepaßt wird, d. h. die Ausströmöffnung gezielt geöffnet oder verschlossen wird, kann zum Beispiel die Härte des Gassacks beeinflußt oder dem Körpergewicht oder der Position des Insassen bezüglich des Gassacks Rechnung getragen werden. Hierzu sind diverse Lösungen bekannt, bei denen die Öffnung verschließende Reißnähte zerreißen oder Klappen durch Fangbänder zugezogen werden.
  • Es besteht jedoch ein Bedarf daran, das Abströmverhalten des Gassacks noch gezielter zu beeinflussen, was Aufgabe dieser Erfindung ist.
  • Hierzu ist bei einem obengenannten Gassack ein Arretiermechanismus für das Fangband vorgesehen, der den beweglichen Abschnitt des Fangbands so fixieren kann, daß er in zumindest einer Richtung an einer freien Bewegung gegenüber der Gassackwand gehindert wird, so daß ein vorbestimmter Verschlußgrad der Ausströmöffnung im wesentlichen beibehalten wird. Im Gegensatz zu den her kömmlichen Lösungen, bei denen das Öffnen oder Schließen der Ausströmöffnung zum Beispiel durch den Gasdruck bestimmt wird und es daher infolge der Gasverluste bei längerer Standzeit des Gassacks zu einer Umkehr des anfänglichen Öffnens bzw. Schließens der Ausströmöffnung kommt, ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß ein bestimmter, einmal erreichter Verschlußgrad der Ausströmöffnung im wesentlichen unverändert über die gesamte Standzeit des Gassacks beibehalten wird.
  • Zum Beispiel kann mit steigender Fangbandspannung aufgrund der fortschreitenden Entfaltung des Gassacks eine Ausströmöffnung vom Verschlußelement verschlossen werden und dann, in einem vorbestimmten Entfaltungszustand des Gassacks, der Arretiermechanismus aktiv werden, der das Fangband und damit das Verschlußelement an einer Bewegung hindert, die die Ausströmöffnung wieder freigeben würde. In diesem Fall bliebe die Ausströmöffnung ab dem vorbestimmten Entfaltungszustand während der gesamten Standzeit des Gassacks verschlossen.
  • Genauso wäre es natürlich möglich (sowohl hier als auch in allen folgenden Betrachtungen), eine Ausströmöffnung mit zunehmender Entfaltung des Gassacks zu öffnen und danach geöffnet zu halten. Auch ein beliebiger zwischen vollständiger Öffnung und vollständigem Verschließen liegender Verschlußgrad läßt sich festlegen.
  • Man kann mit sehr einfachen Formen von Arretiermechanismen arbeiten, da lediglich eine Bewegung des beweglichen Fangbandabschnitts gegenüber der Gassackwand unterbunden werden muß, um den vorbestimmten Verschlußgrad aufrechtzuerhalten.
  • Vorzugsweise weist der Arretiermechanismus zwei Teile auf, die zumindest anfänglich in einer ersten Richtung gegeneinander beweglich sind und die nach Passieren eine Arretierposition zumindest für eine Bewegung in die zur ersten Richtung entgegengesetzten, zweiten Richtung, im Folgenden Sperrichtung genannt, blockiert sind. Beim Aufblasen des Gassacks kommt es zu einer Relativbewegung zwischen dem beweglichen Abschnitt des Fangbands und der Gassackwand, da sich die Gassackwand nach außen bewegt und sich der Zug auf das Fangband ständig erhöht. Dabei verschiebt sich der bewegliche Abschnitt relativ zur Gassackwand, so daß es in der ersten Richtung zu einer Relativbewegung der beiden Teile des Arretiermechanismus gegeneinander kommt. Greift der Arretiermechanismus, so wird eine Bewegung in die entgegengesetzte, zweite Richtung unterbunden, was bedeutet, daß sich der bewegliche Abschnitt des Fangbands nicht mehr so bewegen kann, daß die Verschluß- oder Öffnungsbewegung der Ausströmöffnung umgekehrt wird. Die Ausströmöffnung behält also auch während der weiteren Entfaltung des Gassacks und auch im Fall des Auftreffens eines Insassen bzw. des Zusammenfallens des Gassacks aufgrund von Gasverlust bzw. der Abkühlung des Füllgases im wesentlichen den vorbestimmten Verschlußgrad bei.
  • Es ist möglich, den Arretiermechanismus so zu gestalten, daß er nur in Sperrrichtung wirkt, das heißt, daß eine weitere Bewegung der Teile gegeneinander in der ersten Richtung weiterhin möglich ist. In diesem Fall wäre es zum Beispiel denkbar, daß der vorbestimmte Verschlußgrad der Ausströmöffnung diese halbverschlossen läßt und im weiteren Entfalten des Gassacks die Ausströmöffnung komplett verschlossen wird. Durch die Arretierung in Sperrichtung ab der Arretierposition kann sich jedoch die Ausströmöffnung nicht wieder weiter öffnen als der vorbestimmte Verschlußgrad, in diesem Fall also die halbe Öffnung.
  • Der Arretiermechanismus ist vorteilhaft als Rastmechanismus ausbildbar, was eine Vielzahl von einfachen, sicher arbeitenden und kostengünstigen Mechanismen zur Auswahl stellt.
  • Die Arretierposition kann eine einzige, etwa durch die beiden Teile des Arretiermechanismus fest vorgegebene Stelle am beweglichen Abschnitt des Fangbands markieren, die mit exakt einem einzigen Entfaltungszustand des Gassacks korreliert. Es ist jedoch auch möglich, daß sich eine Vielzahl von Arretierpositionen über einen ganzen Bereich des beweglichen Abschnitts des Fangbands verteilen. Dies wäre der Fall, wenn als Arretiermechanismus zum Beispiel eine Leiterschnalle oder ähnliches eingesetzt wird, die das Fangband in jeder beliebigen Position in eine Richtung blockieren kann, oder ein Zahnband wie bei einem Kabelbinder.
  • Vorzugsweise fixiert der Arretiermechanismus das Fangband erst bei einem vorbestimmten Entfaltungszustand des Gassacks, so daß sich das Fangband gegenüber der Gassackwand in der Anfangsphase der Entfaltung ungehindert bewegen kann.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform weist der Arretiermechanismus ein gassackseitiges und ein fangbandseitiges Teil auf. Dabei ist vorteilhaft das gassackseitige Teil an der Gassackwand befestigt und das fangbandseitige Teil am Fangband.
  • Der Arretiermechanismus läßt sich zum Beispiel so ausbilden, daß sich das fangbandseitige Teil gegen das gassackseitige Teil im arretierten Zustand in der Sperrichtung nur bis zur vorbestimmten Arretierposition bewegen kann. Darüber hinaus ist die Bewegung zwischen Gassackwand und beweglichem Abschnitt des Fangbands in Sperrichtung blockiert, während eine Bewegung in der ersten Richtung, was zum Beispiel einem weiteren Zuziehen bzw. weiteren Öffnen der Ausströmöffnung entsprechen würde, nach wie vor und reversibel möglich ist.
  • Vorteilhaft ist das gassackseitige Teil nahe der Ausströmöffnung angeordnet, um einen möglichst direkten Einfluß auf den Verschlußgrad der Ausströmöffnung auszuüben.
  • Eine einfache Form des Arretiermechanismus läßt sich realisieren, wenn das gassackseitige Teil eine an der Gassackwand angeordnete Durchführung aufweist. Durch diese Durchführung, z. B. eine Schlaufe oder einen Schlitz in der Gassackwand, verläuft der bewegliche Abschnitt des Fangbands.
  • Das fangbandseitige Teil ist in diesem Fall vorteilhaft durch eine Sperrstruktur am Fangband gebildet. Während der Bewegung in die Arretierposition kann sich die Sperrstruktur durch die Durchführung bewegen, was dazu führt, daß eine Bewegung in der ersten Richtung ungehindert möglich ist, während eine Bewegung der beiden Teile gegeneinander in Sperrichtung nur bis zur Arretierposition möglich ist, da in dieser Stellung die Sperrstruktur am Fangband an der Durchführung in Anlage kommt und dort zurückgehalten wird.
  • Die Sperrstruktur läßt sich z. B. leicht realisieren, indem im Fangband ein frei abstehender Lappen ausgebildet ist. Dieser kann etwa dadurch gestaltet sein, daß übereinanderliegende Lagen des Fangbands miteinander zu dem schräg vom Fangband abstehenden, zur Ausströmöffnung gerichteten Lappen verbunden sind. Bei der Relativbewegung in der ersten Richtung legt sich der Lappen flach an das Fangband an und gleitet durch die Durchführung, während sich bei der Relativbewegung in die Sperrichtung der Lappen abspreizt und sich an der Durchführung verhakt und so den beweglichen Abschnitt des Fangbands blockiert.
  • In einer möglichen Ausführungsform ist das Verschlußelement durch zwei Gewebelappen gebildet. Diese sind vorteilhaft fest im Bereich der Ausströmöffnung angeordnet, so daß sich die Gewebelappen im Bereich der Ausströmöffnung bezüglich der Gassackwand nach innen und nach außen bewegen können.
  • Jeder Gewebelappen kann einen damit verbundenen Fangbandabschnitt aufweisen, die parallel zueinander verlaufen und zusammen das Fangband bilden. Durch den Zug am Fangband wird die Position des Gewebelappens bezüglich der Ausströmöffnung bestimmt. Zum Beispiel kann das Verschlußelement so gestaltet sein, daß es wenigstens abschnittsweise aus dem Gassack herausgestülpt ist, wenn die Ausströmöffnung freigegeben ist, so daß Gas zwischen den beiden Gewebelappen nach außen abströmen kann. Um die Ausströmöffnung zu verschließen, wird bei dieser Gestaltung das Verschlußelement, also beide Gewebelappen, nach innen in den Gassack hineingezogen, bis die Gewebelappen aneinander anliegen, so daß die Ausströmöffnung durch einen in den Gassack hineinragenden, unten geschlossenen Gewebetrichter verschlossen ist.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels, in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen. In diesen zeigen:
  • 1 eine schematische Ansicht der Innenseite eines erfindungsgemäßen Gassacks, mit einem Arretiermechanismus in nicht arretierter Stellung;
  • 2 eine schematische Schnittansicht entlang der Linie II-II in 1;
  • 3 eine schematische Ansicht eines Gewebelappens eines Verschlußelements eines erfindungsgemäßen Gassacks;
  • 4 eine schematische Ansicht der Innenseite des Gassacks in 1, wobei der Arretiermechanismus gerade die Arretierposition erreicht;
  • 5 eine schematische Schnittansicht entlang der Linie V-V in 4;
  • 6 eine schematische Ansicht der Innenseite des Gassacks in 1, nachdem der Arretiermechanismus seine arretierte Stellung erreicht hat;
  • 7 eine schematische perspektivische Ansicht des Arretiermechanismus in 6; und
  • 8 eine schematische Schnittansicht entlang der Linie VIII-VIII in 6.
  • 1 zeigt einen Ausschnittaus einem Gassack 10, der Teil eines Fahrzeuginsassen-Rückhaltesystems ist, z. B. als Fahrer-, Beifahrer-, Seiten- oder Kniegassack.
  • In der Gassackwand 12 befindet sich eine Ausströmöffnung 14, durch die Füllgas das Innere des Gassacks 10 in dessen Umgebung verlassen kann. Direkt an der Ausströmöffnung 14 ist ein Verschlußelement 16 plaziert, das die Ausströmöffnung 14 stufenlos freigeben oder verschließen kann. Im gezeigten Fall besteht das Verschlußelement aus zwei identisch geformten Gewebelappen 18, deren flach ausgebreiteter Zuschnitt in 3 dargestellt ist.
  • Jeder Gewebelappen hat einen im hier gezeigten Beispiel einstückig damit verbundenen Fangbandabschnitt 20. Außerdem hat jeder Gewebelappen 18 einen flächigen Verschlußabschnitt 22, an den sich der Fangbandabschnitt 20 mittig anschließt. Am dem Fangbandabschnitt 20 gegenüberliegenden Außenrand ist jeder Verschlußabschnitt 22 am Rand der Ausströmöffnung 14 befestigt, zum Beispiel mittels Nähten 24. Die beiden Gewebelappen 18 liegen sich am Rand der Ausströmöffnung 14 gegenüber, wobei die beiden Fangbandabschnitte 20 ins Innere des Gassacks 10 hineinhängen. Ziemlich nahe ihrem Ansatz sind die beiden Fangbandabschnitte 20 mittels einer Naht 26 miteinander verbunden (s. 2). Ab hier bilden sie ein doppellagiges Fangband 28.
  • Das Fangband 28 kann selbstverständlich auch einlagig ausgeführt sein und einer der Fangbandabschnitte mittels der Naht 26 angenäht sein.
  • Im Rahmen dieser Darstellung ist es grundsätzlich möglich, sämtliche geeigneten Befestigungsmethoden zu verwenden, auch wenn stets zur Vereinfachung nur von Nähten gesprochen wird.
  • Von der Naht 26 am Verschlußelement 16 ausgehend bis in die Nähe der (nicht gezeigten) Befestigung des Fangbands 28 am (ebenfalls nicht näher dargestellten) Gassackmodul erstreckt sich ein beweglicher Abschnitt 32 des Fangbands 28.
  • In dem in 1 gezeigten freigegebenen Zustand der Ausströmöffnung 14 ist das Verschlußelement 16 nach außen aus dem Gassack 10 herausgestülpt. Durch die Form der Gewebelappen entstehen zwei tropfenförmige Abströmöffnungen, durch die das Gas den Gassack 10 ungehindert verlassen kann. Das ausströmende Gas ist mit Pfeilen angedeutet. Der Druck des ausströmenden Gases unterstützt das Auswölben des Verschlußelements 16 nach außen und damit den ungehinderten Abfluß des Gases aus dem Gassack 10.
  • Bläst sich bei der Aktivierung des Fahrzeuginsassen-Rückhaltesystems der Gassack 10 auf, so wird mit fortschreitender Entfaltung ein zunehmender Zug auf das Fangband 28 ausgeübt, da dieses an einem Ende am Gassackmodul befestigt ist und sich die Gassackwand 12 in den Fahrzeuginnenraum bewegt. Dies führt dazu, daß die Gewebelappen 18 des Verschlußelements 16 zunehmend in das innere des Gassacks 10 gezogen werden, wodurch sich die Ausströmöffnung 14 mehr und mehr schließt.
  • Der Gassack 10 weist einen Arretiermechanismus auf, der eine freie Bewegung des beweglichen Abschnitts 32 gegenüber der Gassackwand verhindern kann.
  • Der Arretiermechanismus 30 hat ein erstes, gassackseitiges Teil 34 und ein zweites, fangbandseitiges Teil 36.
  • Das gassackseitige Teil 34 ist im gezeigten Beispiel eine Durchführung in Form einer mit der Gassackwand 12 vernähten Schlaufe, durch die der bewegliche Abschnitt 32 des Fangbands 28 hindurchläuft. Das gassackseitige Teil 34 des Arretiermechanismus 30, hier die Schlaufe, ist relativ nah an der Ausströmöffnung 14 angeordnet. Der Abstand ist vorzugsweise gerade so gewählt, daß das Verschlußelement 16 die Ausströmöffnung 14 vollständig verschließen kann, bevor der Arretiermechanismus 30 greift.
  • Die Durchführung könnte aber auch durch einen Schlitz in der Gassackwand 12 gebildet sein, durch die das Fangband 28 auf die andere Seite der Gassackwand 12 wechselt.
  • Das fangbandseitige Teil 36 ist durch eine Sperrstruktur in Form eines vom Fangband 28 abstehenden Lappens 38 gebildet. Der Lappen 38 entsteht dadurch, daß der bewegliche Abschnitt 32 des Fangbands 28 längs seiner Verlaufsrichtung S-förmig übereinander gelegt und die aufeinanderliegenden Lagen an ihrem von der Ausströmöffnung weggerichteten Ende mittels einer Naht 40 fixiert wurde. Der so gebildete Lappen 38 steht schräg vom Fangband 28 ab und ist zur Ausströmöffnung 14 hin ausgerichtet. Er kann sich an das Fangband 28 flach anlegen und sich von ihm abspreizen.
  • Beim Aufblasen des Gassacks 10 bewegt sich, wie beschrieben, die Gassackwand 12 zusammen mit dem Verschlußelement 16 und der Durchführung in den Fahrzeuginnenraum hinein, während das Fangband 28 und damit die daran ausgebildete Sperrstruktur zunehmend zurückgehalten wird. Diese beiden Faktoren sorgen für eine Relativbewegung zwischen dem beweglichen Abschnitt 32 des Fangbands 28 und der Gassackwand 12 in einer ersten Richtung V (in den Figuren nach links gerichtet), so daß sich das fangbandseitige Teil 36, also die Sperrstruktur im Fangband 28, in Richtung zum gassackseitigen Teil 34 bewegt.
  • Vor Überschreiten einer Arretierposition, also in dem in den 1 und 2 gezeigten Fall, kann sich der bewegliche Abschnitt 32 des Fangbands 28 frei bewegen, so daß das Verschlußelement 16 die Ausströmöffnung 14 auch wieder freigeben kann.
  • Die 4 und 5 zeigen den Arretiermechanismus 30 kurz vor Erreichen seiner Arretierposition. Der Gassack 10 hat jetzt seinen vorbestimmten Entfaltungszustand erreicht. Das fangbandseitige Teil 36 gleitet gerade durch die Schlaufe des gassackseitigen Teils 34. Hierzu legt sich der Lappen 38 flach an das Fangband 28 an, so daß er die Schlaufe ohne nennenswerten Widerstand passieren kann.
  • Ist die Sperrstruktur in den 1 und 2 im vollständig geöffneten Zustand des Arretiermechanismus 30, also hier entsprechend der vollständig freigegebenen Ausströmöffnung 14, noch ein gutes Stück vom gassackseitigen Teil 34 entfernt, so befindet sie sich in den 4 und 5 bei fast geschlossener Ausströmöffnung (entsprechend dem in diesem Beispiel vorbestimmten Verschlußgrad) 14 direkt am gassackseitigen Teil 34.
  • Natürlich kann auch jede andere Stellung des Verschlußelements bzw. jeder andere Verschlußgrad der Ausströmöffnung 14 als vorbestimmter Verschlußgrad eingestellt sein. Diese Einstellung läßt sich einfach durch die Position des Arretiermechanismus, insbesondere des fangbandseitigen Teils 36 am beweglichen Abschnitt 32 des Fangbands 28 festlegen.
  • Im gezeigten Beispiel ist das Verschließen der Ausströmöffnung 14 dargestellt, natürlich kann aber genauso gut das Verschlußelement 16 so gestaltet sein, daß mit zunehmendem Zug auf das Fangband 28 und zunehmender Entfaltung des Gassacks 10 die Ausströmöffnung 14 zunehmend freigegeben wird.
  • Die 6 bis 8 zeigen den Gassack 10 mit arretiertem Fangband 28 und dem Arretiermechanismus 30 in geschlossener Stellung. Die Ausströmöffnung 14 ist nun von den Gewebelappen 18 des Verschlußelements 16 vollständig verschlossen. Das fangbandseitige Teil 36 hat das gassackseitige Teil 34 passiert. Eine weitere Bewegung in der ersten Richtung V (Verschlußrichtung) ist im wesentlichen unmöglich, da das Verschlußelement 16 vollständig nach innen gespannt ist.
  • Auch in die dazu entgegengesetzte, zweite Richtung S (hier Sperrichtung) kann sich der bewegliche Abschnitt 32 nicht mehr gegenüber der Gassackwand 12 bewegen, da sich die Sperrstruktur des fangbandseitigen Teils 36 am gassackseitigen Teil 34 des Arretiermechanismus 30 fängt, indem sich der Lappen 38 vom Fangband 28 abspreizt und sich an der Schlaufe verhakt. Somit ist das Fangband 28 arretiert, und die Ausströmöffnung 14 bleibt vom Verschlußelement 16 dauerhaft verschlossen. Dies gilt auch dann, wenn sich der Innendruck des Gassacks 10 ändert, weil zum Beispiel ein Fahrgast in den Gassack 10 eintaucht oder wenn der Gassack 10 am Ende seiner Standzeit beginnt, in sich zusammenzufallen.
  • Statt des hier gezeigten Arretiermechanismus 30 können selbstverständlich beliebige andere Formen der Arretierung des Fangbands 28 eingesetzt werden.
  • Es wäre zum Beispiel ein Arretiermechanismus denkbar, der bei Erreichen der Arretierposition in Form eines Rastmechanismus einschnappt und eine Bewegung sowohl in der ersten Richtung V als auch in der entgegengesetzten Richtung S komplett unterbindet. Auch ein kontinuierlich oder quasi-kontinuierlich arbeitender Arretiermechanismus kann eingesetzt werden, zum Beispiel in Form einer Leiterschnalle oder ähnlich der Gestaltung eines Kabelbinders, bei dem sich das Fangband nur in der ersten Richtung V, nicht aber in entgegengesetzter Richtung S bewegen kann.

Claims (17)

  1. Gassack mit einer in einer Gassackwand (12) vorgesehenen Ausströmöffnung (14) und einem Verschlußelement (16), das einen Verschlußgrad der Ausströmöffnung (14) verändern kann, wobei am Verschlußelement (16) ein Fangband (28) angreift, das so im Gassack (10) befestigt ist, daß sich während der Entfaltung des Gassacks (10) der Zug auf das Fangband (28) erhöht und sich ein beweglicher Abschnitt (32) des Fangbands (28) gegenüber der Gassackwand (12) bewegt, so daß sich der Verschlußgrad der Ausströmöffnung (14) verändert, dadurch gekennzeichnet, daß ein Arretiermechanismus (30) für das Fangband (28) vorgesehen ist, der den beweglichen Abschnitt (32) des Fangbands (28) so fixieren kann, daß er in zumindest einer Richtung (S) an einer freien Bewegung gegenüber der Gassackwand (12) gehindert wird, so daß ein vorbestimmter Verschlußgrad der Ausströmöffnung (14) im wesentlichen beibehalten wird.
  2. Gassack nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Arretiermechanismus (30) zwei Teile (34, 36) aufweist, die zumindest anfänglich in einer ersten Richtung (V) gegeneinander beweglich sind und die nach Passieren einer Arretierposition zumindest für eine Bewegung in die zur ersten Richtung (V) entgegengesetzte, zweite Richtung (S) blockiert sind.
  3. Gassack nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Arretiermechanismus (30) nur in die zweite Richtung (S) wirkt.
  4. Gassack nach einem der Ansprüche 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Arretiermechanismus (30) als Rastmechanismus ausgebildet ist.
  5. Gassack nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Arretiermechanismus (30) das Fangband (28) erst bei einem vorbestimmten Entfaltungszustand des Gassacks (10) fixiert.
  6. Gassack nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Arretiermechanismus (30) ein gassackseitiges und ein fangbandseitiges Teil (34, 36) aufweist.
  7. Gassack nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Arretiermechanismus (30) so ausgebildet ist, daß sich das fangbandseitige Teil (36) gegen das gassackseitige Teil (34) im arretierten Zustand in einer zweiten Richtung (S) nur bis zu einer vorbestimmen Arretierposition bewegen kann.
  8. Gassack nach einem der Ansprüche 6 und 7, dadurch gekennzeichnet, daß das gassackseitige Teil (34) an der Gassackwand (12) angeordnet ist.
  9. Gassack nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das gassackseitige Teil (34) nahe der Ausströmöffnung (14) angeordnet ist.
  10. Gassack nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das gassackseitige Teil (34) eine an der Gassackwand (12) angeordnete Durchführung aufweist.
  11. Gassack nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das fangbandseitige Teil (36) durch eine Sperrstruktur am Fangband (28) gebildet ist.
  12. Gassack nach den Ansprüchen 10 und 11, dadurch gekennzeichnet, daß sich während der Bewegung in die Arretierposition die Sperrstruktur durch die Durchführung bewegt.
  13. Gassack nach einem der Ansprüche 11 und 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperrstruktur im Fangband (28) durch einen frei abstehenden Lappen (38) des Fangbandes (28) gebildet ist.
  14. Gassack nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Lappen (38) durch übereinanderliegende Lagen des Fangbands (28) gebildet ist, die so miteinander verbunden sind, daß der Lappen (38) schräg vom Fangband (28) absteht und zur Ausströmöffnung (14) gerichtet ist.
  15. Gassack nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußelement (16) durch zwei Gewebelappen (18) gebildet ist.
  16. Gassack nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Gewebelappen (18) einen damit verbundenen Fangbandabschnitt (20) aufweist und die beiden Fangbandabschnitte (20) parallel zueinander verlaufen und das Fangband (28) bilden.
  17. Gassack nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußelement (16) wenigstens abschnittsweise aus dem Gassack (10) heraus gestülpt ist, wenn die Ausströmöffnung (14) freigegeben ist.
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