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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Sicherheitssystem.
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Zur
Steigerung des Komforts für einen Benutzer und zur Erhöhung
einer Diebstahlsicherheit sind in bekannten Kraftfahrzeugen Steuereinheiten
integriert. Ein Teil dieser Steuereinheiten ist ein Sicherheitssystem
in Form eines mobilen ID-Gebers (elektronischer Schlüssel),
der zur Identifizierung eines berechtigten Benutzers verwendet wird.
Zwischen dem mobilen ID-Geber und einer fahrzeugseitigen Vorrichtung,
wie etwa einem Schließsystem, wird im Rahmen einer Kommunikation
ein Code ausgetauscht und nach einer positiven Auswertung des Codes
ein Öffnen eines beweglichen Teiles, wie einer Tür,
ermöglicht.
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In
der Offenlegungsschrift
DE
199 39 733 A1 ist ein mobiler ID-Geber gezeigt, welcher
mit einer Steuereinheit kommuniziert, um einen Identifikationsdatensatz
zu übertragen. Erst nachdem eine positive Identifikation
des mobilen ID-Gebers stattgefunden hat, ist es möglich
ein Lenkradschloss oder ein anderes funktionswesentliches Bauteil
eines Kraftfahrzeuges freizuschalten.
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Bei
solcherart mobilen ID-Gebern hat es sich als nachteilig herausgestellt,
dass diese keinen Rückschluss auf einen Status zulässt.
Vielmehr kann ein Benutzer nur anhand der ausgelösten Wirkung ermitteln,
ob der mobile ID-Geber oder die fahrzeugseitige Vorrichtung angenommenen
Zustand ist. So wird vielfach der Zustand eines Schließsystems durch
eine nochmalige Betätigung des Türgriffes überprüft,
obwohl im Vorhinein das Betätigungsmittel zum Verriegeln
des Kraftfahrzeugs ausgelöst wurde.
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Es
ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung ein Sicherheitssystem zur
Freischaltung einer Vorrichtung zu schaffen, bei dem die genannten
Nachteile vermieden werden, insbesondere ein Sicherheitssystem bereitzustellen,
das eine einfache und intuitive Bedienung durch einen Benutzer ermöglicht.
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Zur
Lösung dieser Aufgabe wird ein Sicherheitssystem mit den
Merkmalen des Anspruches 1 vorgeschlagen. In den abhängigen
Ansprüchen sind bevorzugte Weiterbildungen ausgeführt.
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Erfindungsgemäß wird
ein Sicherheitssystem zur Freischaltung einer Vorrichtung, vorzugsweise
zum schlüssellosen Zugang eines absperrbaren Bereichs eines
Kraftfahrzeugs offenbart, mit einem mobilen ID-Geber und einem mobilen
Containerelement, wobei in einem Gehäuse des mobilen ID-Gebers
eine Elektronikeinheit angeordnet ist und die Elektronikeinheit
zur Datenkommunikation mit der Vorrichtung dient, in einer Einschublage
der mobile ID-Geber zumindest teilweise in dem Containerelement
lagert, in einer Freilage der mobile ID-Geber sich außerhalb
des Containerelements befindet und der mobile ID-Geber reversibel
von der Freilage in die Einschublage überführbar
ist, in der Einschublage zwischen dem mobilen ID- Geber und dem Containerelement
eine Kommunikationsverbindung besteht, das Containerelement ein
Display aufweist und das Display zur Anzeige eines über
die Kommunikationsverbindung übermittelten Status des mobilen ID-Gebers
dient.
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Der
Kerngedanke des erfindungsgemäßen Sicherheitssystems
liegt in der Ergänzung eines mobilen ID-Gebers durch einen
mobilen Containerelement. Das mobile Containerelement nimmt den
mobilen ID-Geber auf und verfügt über jene Mittel,
die es ermöglichen, einen Status des mobilen ID-Gebers anzuzeigen.
Vorrangig handelt es sich dabei um ein Display, das zur Anzeige
des Status dient. Die erfindungsgemäße Kommunikationsverbindung
dient dazu, den Status und/oder weitere Informationen von dem mobilen
ID-Geber an das Containerelement zu übermitteln bzw. Informationen
und/oder Anweisungen vom Containerelement an den mobilen ID-Geber zu übertragen.
Im Rahmen der Erfindung ist unter dem Begriff Status einerseits
jede Anweisung des mobilen ID-Gebers zu verstehen, die an die Vorrichtung übermittelt
wird. Andererseits ist von dem Begriff aber auch jede Information
umfasst, welche von der Vorrichtung an den mobilen ID-Geber gesendet
wird. Vorteilhafterweise ist das Containerelement derart ausgestaltet,
dass es eine Anzahl unterschiedlicher ID-Geber aufnehmen kann. So
ist es möglich, schon im Verkehr befindliche mobile ID-Geber
mit dem mobilen Containerelement auszustatten, um das erfindungsgemäße
Sicherheitssystem zu erhalten.
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Mittels
des Displays kann der Benutzer über den Zustand der fahrzeugseitigen
Vorrichtung informiert werden. Dazu können insbesondere
Texte, Symbole und/oder Piktogramme angezeigt werden. Insbesondere
die beiden zuletzt erwähnten Darstellungsarten erlauben
eine leichte und eingängige Unterrichtung des Benutzers
darüber, welcher Schritt bei der Freischaltung eines funktionswesentlichen Bauteils
vorgenommen werden müssen bzw. werden. Eine Fehlbedienung
des Sicherheitssystems ist nicht mehr möglich, da dieses
den Benutzer jederzeit über den Status informiert.
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In
einer ersten vorteilhaften Ausführungsvariante weist der
mobile ID-Geber wenigstens ein Betätigungsmittel und das
Containerelement wenigstens ein Betätigungselement auf.
Dabei kann das Betätigungsmittel zum Auslösen
eines Schaltsignals für die Vorrichtung vorgesehen sein.
So ist es beispielsweise denkbar, dass durch eine Betätigung
des Betätigungsmittels das Schaltsignal generiert wird
und jenes zu einem Entriegeln einer Schließvorrichtung des
Kraftfahrzeugs führt. Je nach Ausgestaltung des Containerelements
kann das Betätigungsmittel in der Einschublage überdeckt
sein. Um dennoch ein Schaltsignal auszulösen, kann das
Betätigungselement in einer weiteren vorteilhaften Ausführungsvariante
derart ausgestaltet sein, dass in der Einschublage eine Aktivierung
des Betätigungselementes unmittelbar oder mittelbar in
einer Betätigung des Betätigungsmittels resultiert.
Das Betätigungselement übernimmt folglich für
einen Benutzer die Funktion des Betätigungsmittels. Es
bedarf keiner Entnahme des mobilen ID-Gebers aus dem Containerelement, um
das Betätigungsmittel zu betätigen und ein Schaltsignal
auszulösen. Vielmehr kann der mobile ID-Geber in der Einschublage
verbleiben und das Schaltsignal durch eine Aktivierung des Betätigungselementes
ausgelöst werden.
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Damit
die Aktivierung des Betätigungselementes unmittelbar oder
mittelbar wie eine Betätigung des Betätigungsmittels
wirkt, besteht zwischen den beiden Elementen des Sicherheitssystems
die schon erwähnte Kommunikationsverbindung. Über diese
Kommunikationsverbindung können Anweisungen vom Containerelement
an den mobilen ID-Geber übermittelt werden. Die Datenkommunikation
mit der Vorrichtung wird hingegen weiterhin von dem mobilen ID-Geber
gesteuert. An dem Containerelement werden die Funktionen des mobilen
ID-Gebers überwacht und ausgelöst, wohingegen
der mobile ID-Geber für die Übermittlung der mittels
des Containerelementes eingegebenen Anweisungen sorgt. Um die Kommunikationsverbindung
aufzubauen, weist in einer weiteren vorteilhaften Ausführungsvariante
des erfindungsgemäßen Sicherheitssystems das Containerelement
ein Kommunikationselement und der mobile ID-Geber ein Kommunikationsmittel
auf. Über das Kommunikationselement und das Kommunikationsmittel
wird die Kommunikationsverbindung aufgebaut und aufrechterhalten.
Dabei können das Kommunikationselement und das Kommunikationsmittel
mittels elektromagnetischer Wellen uni- und/oder bidirektional kommunizieren.
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Bei
dem Kommunikationsmittel und Kommunikationselement kann es sich
um Sende- und Empfangseinheiten handeln, welche drahtlos oder kabelgebunden
miteinander verbunden sind. Sinn und Zweck der beiden Kommunikationseinheiten
ist der Aufbau der Kommunikationsverbindung, um Anweisungen von
dem Containerelement an den mobilen ID-Geber zu übermitteln
und im Gegenzug den Status des mobilen ID-Gebers an das Containerelement zu übertragen,
damit dieser Status auf dem Display angezeigt werden kann. Darüber
hinaus hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn die Kommunikationsverbindung
die Aktivierung des Betätigungselementes an den mobilen
ID-Geber übermittelt. Vorteilhafterweise dient die Kommunikationsverbindung
dazu, in beliebiger Art und Weise Informationen zwischen den beiden
Einheiten des Sicherheitssystems auszutauschen.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung tauscht der mobile ID-Geber über
eine Datenverbindung wenigstens eine Angabe uni- oder bidirektional mit
der Vorrichtung aus. Bei der Angabe kann es sich beispielsweise
um eine Anweisung an die Vorrichtung des Kraftfahrzeugs zum Verriegeln
des Schließsystems handeln. Um einen Benutzer über
diese Verriegelung zu informieren hat es sich als vorteilhaft erwiesen,
die Angabe über die Kommunikationsverbindung an das Display
zu übermitteln und anzuzeigen. Dem Benutzer wird visuell
dargestellt, dass der mobile ID-Geber die Anweisung „verriegeln"
an das Kraftfahrzeug übersandt hat. Erfindungsgemäß kann
das Kraftfahrzeug das Schließsystem verriegeln und eine entsprechende
Bestätigung über die Datenkommunikation an den
mobilen ID-Geber zurücksenden. Diese Bestätigung
wird mittels der Kommunikationsverbindung an das mobile Containerelement übermittelt und
auf dem Display angezeigt. Ein Benutzer kann damit visuell verifizieren,
dass die von ihm ausgelöste Funktion von dem Kraftfahrzeug
auch ausgeführt wurde. Es bedarf keiner manuellen Überprüfung
des Schließsystems mehr.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Sicherheitssystems zeichnet sich dadurch aus, dass das Kommunikationselement und/oder
das Kommunikationsmittel und/oder die Kommunikationsverbindung wenigstens
eine der folgenden Technologien verwenden: Bluetooth, Infrared Data
Association (IrDA), ZigBee, Bluejacking, Bluesnarfing, Bluebugging,
Near Field Communication (NFC), Wireless Local Area Network (WLAN;
IEEE 802.11), WiMAX, Wibree, FireWire (IEEE 1394), USB (Universal
Serial Bus), HDMI (High Definition Multimedia Interface), Unilink,
ATA/ATAPI (Advanced Technology Attachment with Packet Interface),
IEEE 488, IEEE 1284, induktive Datenübertragung, kapazitive
Datenübertragung oder Ultraschall. Die genannten Technologien
ermöglichen eine Übertragung des Status des mobilen
ID-Gebers an das Containerelement sowie eine in entgegengesetzter
Richtung verlaufende Übertragung von Anweisungen.
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Je
nach Typ der über die Kommunikationsverbindung übertragenen
Angaben/Anweisung, hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn die
Kommunikationsverbindung eine serielle oder eine parallele Architektur
aufweist. Eine parallele Architektur bezeichnet dabei eine digitale Übertragung
bei der mehrere Bits gleichzeitig – also parallel – übertragen werden.
Im Gegensatz dazu wird bei der seriellen Datenübertragung
die Information bitweise hintereinander über das Datenübertragungsmedium übertragen.
Vorteilhafterweise weist die Kommunikationsverbindung eine der folgenden
parallelen Architekturen auf: ATA (Advanced Technology Attachment), GPIB
(General Purpose Interface Bus) oder HIPPI (High Performance Parallel
Interface). Soll eine serielle Systemarchitektur Verwendung finden,
hat es sich als vorteilhaft erwiesen, eine der folgenden Architekturen
zu benutzen: ACCESS.bus, ASI-Bus, ByteFlight, Controller Area Network
(CAN), Europäischer Installationsbus (EIB), ISYGLT (Innovativ
System für die GebäudeLeitTechnik), KNX, Local
Control Network (LCN), FlexRay, Universal Serial Bus (USB), FireWire,
eSATA (External Serial ATA), Profibus, MOST-Bus, Time-Triggered
Protocol (TTP), LIN-Bus, ControlNet, INTERBUS, MIL-Bus, SafetyBUS
p oder Spacewire.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausführungsvariante des erfindungsgemäßen
Sicherheitssystems zeichnet sich dadurch aus, dass in der Einschublage der
mobile ID-Geber einen Identifikationsdatensatz an die Vorrichtung übermittelt.
Bei dieser Ausführungsvariante bedarf es zuerst einer positiven
Identifikation des mobilen ID- Gebers bevor die fahrzeugseitige Vorrichtung
die Angabe auswertet und ausführt. Bei einer Aktivierung
des Betätigungselementes am Containerelement wird der Identifikationsdatensatz
gesendet. Nur bei einer positiven Auswertung des Identifikationsdatensatzes
kann die Freischaltung der Vorrichtung erfolgen. In einer Ausführungsvariante
speichert die Vorrichtung und/oder eine Sicherheitsvorrichtung des
Kraftfahrzeugs die positive Auswertung. Somit können weitere
Anweisungen jederzeit übermittelt werden, ohne dass es
einer zusätzlichen Übermittlung des Identifikationsdatensatzes
bedarf. Alternativ dazu kann in einer anderen Ausführungsvariante
die Aktivierung des Betätigungselementes immer eine Übermittlung
des Identifikationsdatensatzes durch den mobilen ID-Geber auslösen.
Im Rahmen dieser Ausführungsvariante erzeugt der mobile
ID-Geber bei jeder Aktivierung ein Schaltsignal, welches allerdings
noch unter einem Vorbehalt steht. Empfängt die Sicherheitseinrichtung des
Kraftfahrzeugs das Schaltsignal für die Vorrichtung, so
führt dieses zu einer Abfrage des Identifikationsdatensatzes.
Eine positive Auswertung wird folglich nicht gespeichert, sondern
jedes Mal bei einer Aktivierung des Betätigungselementes
aufs Neue vorgenommen.
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In
einer vorteilhaften Ausführungsvariante verwendet das Display
mindestens eines der folgenden Mittel: eine Leuchtdiode (LED), eine
Organische Leuchtdiode (OLED), eine Flüssigkristallanzeige (LCD),
einen Plasmabildschirm, eine Kathodenstrahlröhre, ein Surface-Conduction
Electron-Emitter Display (SED) oder einen Feldemissionsbildschirm (FED).
Jedes der genannten Darstellungsmittel kann im Rahmen eines Displays
Verwendung finden. Abhängig von den Bedingungen und Umwelteinflüssen, denen
das Display ausgesetzt ist, hat es sich als vorteilhaft erwiesen
unterschiedliche Darstellungsmittel zu verwenden. So sind beispielhaft
Plasmabildschirme dafür bekannt, besonders brillante und
hochauflösende Darstellungen zu ermöglichen. Gleichzeitig sind
diese jedoch gegenüber äußeren Umwelteinflüssen
tendenziell empfindlicher. Im Gegensatz dazu benötigen
LEDs und OLEDs nur geringe elektrische Leistungen und sind außerdem
gegenüber äußeren Einflüssen
weitgehend unempfindlich. SED-Bildschirme weisen bei einem geringen
Stromverbrauch einen sehr hohen Wirkungsgrad verbunden mit einem
hohen Kontrast auf.
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In
einer weiteren Ausführungsvariante dient das Betätigungselement
zur Eingabe einer Information, wobei die Information auf dem Display
anzeigbar ist. Im Gegensatz zu den vorgenannten Varianten wird auf
dem Display nicht nur der Status des mobilen ID-Gebers angezeigt,
sondern auch eine Information, welche ein Benutzer mittels des Betätigungselementes
eingibt. Um diese Information darzustellen bzw. zu empfangen, kann
das Containerelement über eine Rechnereinheit verfügen,
die durch das Betätigungselement gesteuert wird. So kann
insbesondere das Betätigungselement eine Tastatur aufweisen,
die es einem Benutzer ermöglicht, Informationen wie etwa
Telefonnummern, gefahrene Kilometer oder Wartungsintervalle einzugeben.
Im Anschluss daran können die Informationen auf dem Display
angezeigt und/oder in einem Datenspeicher hinterlegt werden. Des
Weiteren ermöglicht diese Ausführungsvariante
eine Auswahl zwischen verschiedenen Einstellungsmöglichkeiten
des mobilen ID-Gebers und/oder der Vorrichtung. Soll beispielsweise
nur eine Tür eines Kraftfahrzeugs entriegelt werden, kann
ein entsprechend ausgestaltetes Piktogramm auf dem Display des Containerelementes
angezeigt werden. Durch eine entsprechende Bewegung des Betätigungselementes
kann ein Benutzer auswählen, welche der verschiedenen Türen
des Kraftfahrzeugs entriegelt wird. Nach Aktivierung des Betätigungselementes
wird die Information über die Kommunikationsverbindung
an den mobilen ID-Geber übersandt. Jener löst
die entsprechende Funktion am Fahrzeug aus und übermittelt
im Anschluss seinen Status an das Display. Dort ist es einem Benutzer dann
möglich, die visuelle Bestätigung für
seine eingegebene Information zu erhalten.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsvariante weist
das Containerelement einen ersten Energiespeicher auf. Dieser erste
Energiespeicher versorgt das Display und/oder das Betätigungselement
des Containerelementes mit elektrischer Energie. Vorzugsweise handelt
es sich bei dem ersten Energiespeicher um eine Batterie, insbesondere
um eine wiederaufladbare Batterie. Über eine entsprechende
Schnittstelle kann das Containerelement an eine Energiequelle wie
etwa eine Steckdose angeschlossen werden, um den ersten Energiespeicher aufzuladen.
Darüber hinaus hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn
der mobile ID-Geber einen zweiten Energiespeicher aufweist. Auch
bei dem zweiten Energiespeicher kann es sich um eine Batterie handeln, insbesondere
um eine wiederaufladbare Batterie. So können in einer Ausführungsvariante
der mobile ID-Geber und das Containerelement jeweils über
einen individuellen Energiespeicher verfügen, welcher die
beiden Teile des Sicherheitssystems mit elektrischer Energie versorgt.
Alternativ dazu kann in einer anderen Ausführungsvariante über
die Kommunikationsverbindung der erste Energiespeicher mit dem zweiten
Energiespeicher verbunden sein. Durch die Kopplung der beiden Energiespeicher über
die Kommunikationsverbindung ist ein Fluss von elektrischer Energie
von einem Energiespeicher in den anderen Energiespeicher möglich.
In einer Ausführungsform lädt das Containerelement
den zweiten Energiespeicher des mobilen ID-Gebers auf. Da es zum
Aufbau der Datenkommunikation zwischen dem mobilen ID-Geber und
der fahrzeugseitigen Vorrichtung nur geringer Sendeleistungen bedarf,
hat es sich als vorteilhaft erwiesen, einen vergleichsweise kleinen zweiten
Energiespeicher zu verwenden. Im Gegensatz dazu benötigt
das Display des Containerelementes wesentlich höhere Energien,
um den Status des mobilen ID-Gebers visuell darzustellen. Aus diesem
Grunde stellt es für den ersten Energiespeicher des Containerelementes
keine zusätzliche Belastung dar, wenn dieser auch den zweiten
Energiespeicher des mobilen ID-Gebers auflädt. Durch die
Kopplung der beiden Einheiten des Sicherheitssystems lässt sich
darüber hinaus noch über die Schnittstelle des Containerelementes
sowohl der erste als auch der zweite Energiespeicher mittels einer
externen Energiequelle aufladen.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet,
dass das Betätigungselement und das Display zu einem Sensorbildschirm
zusammen gefasst sind. Grundlage der Erfindung ist es somit, dass
die mechanischen Teile des Betätigungselementes sowie des
Displays in einen Sensorbildschirm zusammengeführt werden.
Der beanspruchte Sensorbildschirm kann sowohl eine Information darstellen,
als auch eine Berührung detektieren.
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In
einer ersten vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Schaltvorrichtung ist es vorgesehen, dass das Betätigungselement
eine Oberfläche des Sensorbildschirmes formt, sodass die
Berührung der Oberfläche des Sensorbildschirmes
ein Schaltsignal auslöst. Der Sensorbildschirm als solcher
weist eine Mehrschichtstruktur auf. Basis des Sensorbildschirms
ist das Display. Dieses kann bevorzugt mittels einer LCD- oder Plasmatechnologie betrieben
werden und zur Darstellung von Informationen oder Daten dienen.
Auf einer einem Benutzer zugewandte Oberfläche des Displays
ist das Betätigungselement aufgebracht. Berührt
der Benutzer das Betätigungselement – also eine
Schicht, welche die Oberfläche des Displays abdeckt – so
wird das Schaltsignal ausgelöst. Erfindungsgemäß kann
das Betätigungselement ausschließlich als eine
Art Transportmittel ausgebildet sein, welches die Berührung
an das Schaltelement übermittelt.
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In
einer bevorzugten Ausbildung des beschriebenen Ausführungsbeispieles
ist mittels des Betätigungselementes nicht nur das Schaltsignal auslösbar,
sondern auch ein Ort der Berührung des Sensorbildschirmes
bestimmbar. Solcherart Ortsbestimmung lässt sich durch
verschiedenartige Technologien ermöglichen, auf die noch
eingegangen werden soll. Mittels der Bestimmung des Ortes der Berührung
des Sensorbildschirmes lässt sich eine Mehrzahl von Anweisungen über
die Oberfläche des Sensorbildschirmes an den mobilen ID-Geber
weiterleiten. Insbesondere ist es einem Benutzer des erfindungsgemäßen
Sicherheitssystems möglich, zwischen Alternativen einer
Einstellung der Vorrichtung zu wählen.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausführungsvariante der Schaltvorrichtung
zeichnet sich dadurch aus, dass der Sensorbildschirm wenigstens
eine der folgenden Technologien zur Umsetzung einer Berührungsempfindlichkeit
verwendet: eine kapazitive Technologie, eine widerstandsgesteuerte
Technologie (4-Draht, 5-Draht oder 8-Draht), eine Infrarot-Technologie,
eine Oberflächenwellen-Technologie (SAW; Surface Acoustic
Wave) oder eine vibrationsbasierte Technologie (DST; Dispersive
Signal Technologie). Jede der aufgeführten Technologien ermöglicht
es durch ein kurzes Berühren des Sensorbildschirmes einen
Befehl bzw. ein Schaltsignal auszulösen. Je nach Anwendungsort
und Umwelteinflüssen, denen der Sensorbildschirm ausgesetzt
ist, hat es sich als vorteilhaft erwiesen, eine der beschriebenen
Technologien anzuwenden.
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Der
erfindungsgemäße Sensorbildschirm ermöglicht
nicht nur die Anzeige einer Information. Vielmehr ist durch eine
Berührung der Oberfläche des Sensorbildschirmes das
Schaltsignal und/oder ein Steuersignal auslösbar. Darüber
hinaus ist es dem Sensorbildschirm möglich, den Ort der
Berührung durch den Benutzer zu bestimmen. Somit kann in
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ein Anzeigebereich des
Sensorbildschirms in verschiedene Felder unterteilt sein, auf denen
jeweils unterschiedliche Informationen angezeigt werden. Ist die
Eingabe eines Steuersignals durch den Benutzer von Nöten,
so reicht die Berührung der Oberfläche des Sensorbildschirmes
innerhalb des abgegrenzten Feldes um das entsprechende Steuersignal
auszulösen. Vorteilhafterweise kann es sich bei der Informationsquelle
um mindestens eine der folgenden handeln: ein GPS-System, ein Radio,
ein Handy, eine Heizung, insbesondere eine Standheizung, ein Einparksystem,
ein Fahrzeug oder ein Motormanagement-System. Jeder dieser Informationsquellen
kann ein Symbol und/oder Piktogramm zugeordnet sein, welches auf
dem Sensorbildschirm dargestellt wird. Möchte ein Benutzer
individuelle Einstellungen einer dieser Informationsquellen ändern,
reicht es aus, das entsprechende Symbol/Piktogramm zu berühren. Eine
in dem Containerelement integrierte Elektronik kann so aktiviert
werden und mittels des ID-Gebers mit der Informationsquelle Kontakt
aufnehmen. Durch eine bidirektionale Abfrage der Informationsquelle
ist es weiterhin möglich, ein Benutzermenü auf dem
Sensorbildschirm darzustellen, an welchem der Benutzer seine individuellen
Vorlieben für die Informationsquelle einstellen kann. So
ist es zum Beispiel denkbar, die Temperatur der Klimaanlage auf
dem Sensorbildschirm anzuzeigen, sodass ein Benutzer einfach und
schnell entsprechende Änderungen vornehmen kann. Dazu bedarf
es nur der Berührung der Oberfläche des Sensorbildschirmes,
um eine Anweisung bezüglich der Temperatur zu übermitteln.
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Eine
weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Sicherheitssystems zeichnet sich dadurch aus, dass der mobile ID-Geber
in der Einschublage unverlierbar in dem mobilen Containerelement
lagert. Erfindungsgemäß ist es vorgesehen, dass
ein Nutzer des Sicherheitssystems den mobilen ID-Geber mit dem Containerelement
verbindet, um den Status des mobilen ID-Gebers angezeigt zu bekommen.
Im täglichen Gebrauch hat es sich als vorteilhaft erwiesen,
wenn nach der Überführung des mobilen ID-Gebers
aus der Freilage in die Einschublage, der mobile ID-Geber nicht
mehr ungewollt aus dem Containerelement entnommen werden kann. Dazu
kann der mobile ID-Geber mittels eines Rastmittels in der Einschublage
in dem Containerelement gehalten werden. Das Rastmittel kann an äußeren Flanken
eines Gehäuses des mobilen ID-Gebers angreifen und so für
dessen kraft- und/oder formschlüssige Halterung in dem
Containerelement sorgen. Zusätzlich kann der mobile ID-Geber über
Gegenrastmittel verfügen, welche mit den Rastmitteln des
Containerelementes zusammenwirken. Durch eine entsprechende Anordnung
des Rast- und/oder Gegenrastmittels in der Nähe einer Einschuböffnung
des Containerelementes lässt sich der mobile ID-Geber bei
Bedarf durch ein Entriegeln der Verbindung zwischen Rast- und Gegenrastmittel
wieder entnehmen.
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Um
das Volumen des Containerelementes möglichst klein zu halten,
hat es sich als vorteilhaft erwiesen, die Geometrie einer Innenkontur
des Containerelementes an die Form des mobilen ID-Gebers anzupassen.
Dadurch ist sichergestellt, dass in der Einschublage zwischen dem
mobilen ID-Geber und dem Innenraum des Containerelementes kein nicht genutzter
Raum entsteht. So kann insbesondere das Containerelement den mobilen
ID-Geber zumindest bereichsweise formschlüssig umfassen.
Um dieses sicherzustellen hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn
das Containerelement und/oder einzelne Elemente des Containerelementes
einen Kunststoff, insbesondere ein Silikon, ein Metall und/oder
einen Verbundwerkstoff enthalten.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Sicherheitssystems zeichnet sich dadurch aus, dass das Containerelement
ein lichtemittierendes Element aufweist, wobei das lichtemittierende
Element einen überwiegenden Teil einer Oberfläche
des Containerelementes bedeckt. Mittels des lichtemittierenden Elementes
kann eine Umgebung des Containerelementes beleuchtet werden. Um
eine insbesondere rechteckartige Geometrie des Containerelementes
zu bedecken, ist es vorteilhaft, wenn das lichtemittierende Element
aus einer OLED geformt wird. Bekannte OLEDs (organic light-emitting
diode) bestehen aus einer lichtemittierenden organischen Schicht,
welche zwischen zwei Elektroden gelagert ist. Solcherart lichtemittierende Elemente
können Flächen von mehreren Quadratzentimetern
aufweisen. Zusätzlich hat es sich als vorteilhaft erwiesen,
wenn das lichtemittierende Element in Abhängigkeit von
einer Einstellung und/oder dem Status des mobilen ID-Gebers Licht
in unterschiedlichen Wellenlängen emittiert. So ist es
einem Benutzer jederzeit visuell möglich, den Status des
mobilen ID-Gebers an der Farbe des von dem lichtemittierenden Elementes
abgestrahlten Lichtes zu erkennen.
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Weitere
Maßnahmen und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den
Ansprüchen, der nachfolgenden Beschreibung und den Zeichnungen.
Dabei können die in den Ansprüchen und in der
Beschreibung erwähnten Merkmale jeweils einzeln für
sich oder in beliebiger Kombination erfindungswesentlich sein. In
den Zeichnungen ist die Erfindung in mehreren Ausführungsbeispielen
dargestellt. Es zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung eines mobilen Identifikationsgebers, der
in Datenkommunikation mit einer Vorrichtung eines Kraftfahrzeuges steht,
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2 eine
schematische Darstellung der beiden Bestandteile des erfindungsgemäßen
Sicherheitssystems in einer Freilage,
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3 die
Bestandteile aus 2 in einer Einschublage und
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4 eine
weitere Ausführungsvariante des erfindungsgemäßen
Sicherheitssystems.
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In 1 ist
schematisch ein mobiler ID-Geber 20 dargestellt, der mit
einer Vorrichtung 71 – hier einem Schließsystem – eines
Kraftfahrzeuges 70 in Kommunikation steht. Die Vorrichtung 71 dient
dazu, vordefinierte Funktionen an dem Kraftfahrzeug 70 auszuführen.
Dabei handelt es sich in dem gezeigten Ausführungsbeispiel
um ein Ver- und/oder Entriegeln eines Schließsystems. Zu
diesem Zweck übermittelt das Sicherheitssystem 10 einen
Code an die Vorrichtung 71. Dieses kann über eine
drahtlose Datenkommunikation 50 geschehen. Zum Aufbau der
Datenkommunikation 50 dient dem mobilen ID-Geber 20 eine
Elektronikeinheit 24. Diese Elektronikeinheit 24 kann
insbesondere eine Sende/Empfangseinheit aufweisen, die mittels elektromagnetischer
Wellen für den Informationstransport zwischen der Vorrichtung 71 und
dem mobilen ID-Geber 20 sorgt. Als nachteilig hat es sich
bei bekannten ID-Gebern herausgestellt, dass diese einen Status
nicht anzeigen können. Unter dem Begriff Status ist im
Rahmen der Erfindung einerseits jede Anweisung des mobilen ID-Gebers 20 zu
verstehen, die an die Vorrichtung 70 übermittelt wird.
Andererseits ist von dem Begriff aber auch jede Information umfasst,
welche von der Vorrichtung 71 an den mobilen ID-Geber 20 gesendet
wird. Folglich umfasst der Status des mobilen ID-Gebers 20 sämtliche
Schaltzustände der Elektronikeinheit 24, Anweisungen,
die ein Benutzer in das Sicherheitssystem 10 eingibt sowie
Informationen und Zustände des Fahrzeuges 70,
welche an den mobilen ID-Geber 20 übermittelt
werden.
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Um
den genannten Nachteil zu überwinden, wird erfindungsgemäß ein
Sicherheitssystem 10 offenbart, welches in 2 dargestellt
ist. Das Sicherheitssystem 10 weist einen mobilen ID-Geber 20 und ein
Containerelement 30 auf. In 2 sind die
beiden Bestandteile des Sicherheitssystems 10 noch nicht
miteinander verbunden und befinden sich folglich in der Freilage 110.
Zu erkennen ist, dass das Containerelement 30 ein Display 60 aufweist,
welches zur Anzeige eines von dem mobilen ID-Geber 20 übermittelten
Status dient. Ausgangspunkt für die Übermittlung
und Anzeige des Status ist das Überführen des
mobilen ID-Gebers 20 aus der Freilage 110 in die
Einschublage 100. Um dieses zu ermöglichen, weist
das Containerelement 30 eine Aufnahme 31 auf.
Diese Aufnahme 31 ist in ihrer Geometrie und Größe
einem Gehäuse 21 des mobilen ID-Gebers 20 angepasst.
Folglich kann der mobile ID-Geber 20 in Richtung des Bewegungspfeils 25 in
die Aufnahme 31 eingeschoben werden. Die sich dann ergebende Einschublage 100 ist
in der 3 dargestellt.
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Wie
die 2 verdeutlicht, weist der mobile ID-Geber 20 zwei
Betätigungsmittel 22, 22' auf. Ein Benutzer
des mobilen ID-Gebers 20 kann durch eine Betätigung
des Betätigungsmittels 22 in dem dargestellten
Ausführungsbeispiel das Schließsystem des Kraftfahrzeuges 70 entriegeln.
Durch die Betätigung wird in der Elektronikeinheit 24 ein
entsprechendes Steuersignal generiert und über die Datenkommunikation 50 an
das Fahrzeug 70 übermittelt. Möchte der Benutzer
hingegen das Schließsystem verriegeln, bedarf es nur der
Betätigung des Betätigungsmittels 22'.
Um die bei diesen Vorgängen anfallenden Informationen im
Rahmen des Status einem Benutzer anzuzeigen, weist das erfindungsgemäße
Containerelement 30 das Display 60 auf. Über
eine Kommunikationsverbindung zwischen dem mobilen ID-Geber 20 und
dem Containerelement 30 werden die entsprechenden Statusinformationen
ausgetauscht und auf dem Display 60 angezeigt.
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Darüber
hinaus weist das Containerelement 30 ein Betätigungselement 32 auf.
Das Betätigungselement 32 ist derart ausgestaltet,
dass in der Einschublage 100 eine Aktivierung des Betätigungselementes 32 unmittelbar
oder mittelbar wie eine Betätigung des Betätigungsmittels 22, 22' wirkt.
Ein Benutzer kann folglich sämtliche Funktionen des mobilen ID-Gebers 20 durch
eine Aktivierung des Betätigungselementes 32 auslösen.
Es bedarf nicht mehr der Überführung des mobilen
ID-Gebers 20 in die Freilage 110 um etwaige Steuersignale über
die Datenkommunikation 50 an das Kraftfahrzeug 70 zu senden.
In dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Betätigungselement 32 als
ein Wippschalter ausgeführt. Ein Benutzer kann die jeweiligen
Enden des Betätigungselementes 32 in das Gehäuse 21 des Containerelementes 30 eindrücken,
um eine Aktion auszulösen. Um diesen Vorgang für
einen Benutzer zu erleichtern, können auf dem Display 60 Piktrogramme 61 angezeigt
werden, die die auslösbaren Schaltsignale verdeutlichen.
Mittels einer entsprechenden Menüsteuerung ist es möglich,
die gewünschte Aktion auszuwählen und durch ein
Eindrücken des Betätigungselementes 32 zu
aktivieren. Nach der Aktivierung des Betätigungselementes 32 wird über
die Kommunikationsverbindung zwischen dem mobilen ID-Geber 20 und
dem Containerelement 30 eine entsprechende Anweisung übermittelt. Zum
Aufbau der Kommunikationsverbindung kann das Containerelement 30 über
ein Kommunikationselement verfügen. Um die Kommunikationsverbindung
zu vervollständigen kann der mobile ID-Geber 20 ein
Kommunikationsmittel aufweisen, welches in gleicher Art und Weise
ausgestaltet ist wie das Kommunikationselement des Containerelementes 30.
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In 4 ist
eine weitere Ausführungsvariante des erfindungsgemäßen
Sicherheitssystems 10 dargestellt. Im Unterschied zu der
oben beschriebenen Ausführungsvariante sind das Betätigungselement 32 und
das Display 60 zu einem Sensorbildschirm 62 zusammengefasst.
Mittels dieses Sensorbildschirms 62 ist es zum einen möglich
den Status des mobilen ID-Gebers 20 anzuzeigen. Zum anderen können
Steueranweisungen durch eine Berührung einer Oberfläche
des Sensorbildschirmes 62 in das Containerelement 30 eingegeben
werden. Durch eine entsprechende Ausgestaltung ist es dem Sensorbildschirm 62 möglich,
den Ort einer Berührung der Oberfläche zu detektieren
und eine dem Ort der Berührung zugeordneten Information
auszulösen. So können insbesondere auf dem Sensorbildschirm 62 eine
Mehrzahl von Piktogrammen 61 angezeigt werden. Jedem der
Piktrogramme 61 entspricht eine Einstellung oder auszulösende
Funktion des Kraftfahrzeuges 70. Ein Benutzer kann folglich
aus einer Mehrzahl von Möglichkeiten auswählen
und durch eine Berührung der Oberfläche des Sensorbildschirmes 62 diese
Funktion aktivieren. Die durch die Berührung der Oberfläche
des Sensorbildschirmes 62 ausgewählte Funktion
führt zur Generierung eines entsprechenden Steuersignals,
welches über die Kommunikationsverbindung an den mobilen
ID-Geber 20 übertragen wird. Von dort aus kann
die Information an das Kraftfahrzeug 70 über die
Datenkommunikation 50 weitergeleitet werden.
-
Um
in der Einschublage 100 unverlierbar in dem Containerelement 30 zu
lagern, kann der mobile ID-Geber 20 über ein Rastmittel
verfügen, welches mit einem Gegenrastmittel des Containerelementes 30 zusammenwirkt.
Der in 4 dargestellte mobile ID-Geber 20 verfügt über
ein Entriegelungselement 23, an welchem sich die kraft-
und/oder formschlüssige Verbindung zwischen dem Rast- und
dem Gegenrastmittel lösen lässt. Möchte
ein Benutzer den mobilen ID-Geber 20 aus der Einschublage 100 in
die Freilage 110 überführen, bedarf es
nur einer Betätigung des Entriegelungselementes 23.
Dadurch wird die Verbindung zwischen Rast- und Gegenrastmittel gelöst
und eine Entnahme des mobilen ID-Gebers 20 ist möglich.
Soll hingegen der mobile ID-Geber 20 von der Freilage 110 in
die Einschublage 100 überführt werden,
muss dieser nur in die Aufnahme 31 des Containerelementes 30 geschoben
werden. Die Rast- bzw. Gegenrastmittel verrasten dabei automatisch
und reversibel. Somit ist sichergestellt, dass auch bei einer täglichen
Benutzung der mobile ID-Geber 20 nicht aus dem Containerelement 30 fällt.
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- 10
- Sicherheitssystem
- 20
- mobile
ID-Geber
- 21
- Gehäuse
- 22,
22'
- Betätigungsmittel
- 23
- Entriegelungselement
- 24
- Elektronikeinheit
- 25
- Bewegung
von 20
- 30
- Containerelement
- 31
- Aufnahme
- 32
- Betätigungselement
- 50
- Datenkommunikation
- 60
- Display
- 61
- Piktogramme
- 62
- Sensorbildschirm
- 70
- Kraftfahrzeug
- 71
- Vorrichtung
- 100
- Einschublage
- 110
- Freilage
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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