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DE102007058481A1 - Sicherheitssystem - Google Patents

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DE102007058481A1
DE102007058481A1 DE102007058481A DE102007058481A DE102007058481A1 DE 102007058481 A1 DE102007058481 A1 DE 102007058481A1 DE 102007058481 A DE102007058481 A DE 102007058481A DE 102007058481 A DE102007058481 A DE 102007058481A DE 102007058481 A1 DE102007058481 A1 DE 102007058481A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
mobile
transmitter
security system
container element
communication
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
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Application number
DE102007058481A
Other languages
English (en)
Inventor
Ulrich Müller
Andreas Van Der Boom
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Huf Huelsbeck and Fuerst GmbH and Co KG
Original Assignee
Huf Huelsbeck and Fuerst GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Huf Huelsbeck and Fuerst GmbH and Co KG filed Critical Huf Huelsbeck and Fuerst GmbH and Co KG
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Ceased legal-status Critical Current

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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Sicherheitssystem zur Freischaltung einer Vorrichtung (71), vorzugsweise zum schlüssellosen Zugang eines absperrbaren Bereiches eines Kraftfahrzeuges (70), mit einem mobilen ID-Geber (20) und einem mobilen Containerelement (30), wobei in einem Gehäuse (21) des mobilen ID-Gebers (20) eine Elektronikeinheit (24) angeordnet ist und die Elektronikeinheit (24) zur Datenkommunikation (50) mit der Vorrichtung (71) dient, in einer Einschublage (100) der mobile ID-Geber (20) zumindest teilweise in dem Containerelement (30) lagert, in einer Freilage (110) der mobile ID-Geber (20) sich außerhalb des Containerelements (30) befindet und der mobile ID-Geber (20) reversibel von der Freilage (110) in die Einschublage (100) überführbar ist, in der Einschublage (100) zwischen dem mobilen ID-Geber (20) und dem Containerelement (30) eine Kommunikationsverbindung besteht, das Containerelement (30) ein Display (60) aufweist und das Display (60) zur Anzeige eines über die Kommunikationsverbindung übermittelten Status des mobilen ID-Gebers (20) dient.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Sicherheitssystem.
  • Zur Steigerung des Komforts für einen Benutzer und zur Erhöhung einer Diebstahlsicherheit sind in bekannten Kraftfahrzeugen Steuereinheiten integriert. Ein Teil dieser Steuereinheiten ist ein Sicherheitssystem in Form eines mobilen ID-Gebers (elektronischer Schlüssel), der zur Identifizierung eines berechtigten Benutzers verwendet wird. Zwischen dem mobilen ID-Geber und einer fahrzeugseitigen Vorrichtung, wie etwa einem Schließsystem, wird im Rahmen einer Kommunikation ein Code ausgetauscht und nach einer positiven Auswertung des Codes ein Öffnen eines beweglichen Teiles, wie einer Tür, ermöglicht.
  • In der Offenlegungsschrift DE 199 39 733 A1 ist ein mobiler ID-Geber gezeigt, welcher mit einer Steuereinheit kommuniziert, um einen Identifikationsdatensatz zu übertragen. Erst nachdem eine positive Identifikation des mobilen ID-Gebers stattgefunden hat, ist es möglich ein Lenkradschloss oder ein anderes funktionswesentliches Bauteil eines Kraftfahrzeuges freizuschalten.
  • Bei solcherart mobilen ID-Gebern hat es sich als nachteilig herausgestellt, dass diese keinen Rückschluss auf einen Status zulässt. Vielmehr kann ein Benutzer nur anhand der ausgelösten Wirkung ermitteln, ob der mobile ID-Geber oder die fahrzeugseitige Vorrichtung angenommenen Zustand ist. So wird vielfach der Zustand eines Schließsystems durch eine nochmalige Betätigung des Türgriffes überprüft, obwohl im Vorhinein das Betätigungsmittel zum Verriegeln des Kraftfahrzeugs ausgelöst wurde.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung ein Sicherheitssystem zur Freischaltung einer Vorrichtung zu schaffen, bei dem die genannten Nachteile vermieden werden, insbesondere ein Sicherheitssystem bereitzustellen, das eine einfache und intuitive Bedienung durch einen Benutzer ermöglicht.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe wird ein Sicherheitssystem mit den Merkmalen des Anspruches 1 vorgeschlagen. In den abhängigen Ansprüchen sind bevorzugte Weiterbildungen ausgeführt.
  • Erfindungsgemäß wird ein Sicherheitssystem zur Freischaltung einer Vorrichtung, vorzugsweise zum schlüssellosen Zugang eines absperrbaren Bereichs eines Kraftfahrzeugs offenbart, mit einem mobilen ID-Geber und einem mobilen Containerelement, wobei in einem Gehäuse des mobilen ID-Gebers eine Elektronikeinheit angeordnet ist und die Elektronikeinheit zur Datenkommunikation mit der Vorrichtung dient, in einer Einschublage der mobile ID-Geber zumindest teilweise in dem Containerelement lagert, in einer Freilage der mobile ID-Geber sich außerhalb des Containerelements befindet und der mobile ID-Geber reversibel von der Freilage in die Einschublage überführbar ist, in der Einschublage zwischen dem mobilen ID- Geber und dem Containerelement eine Kommunikationsverbindung besteht, das Containerelement ein Display aufweist und das Display zur Anzeige eines über die Kommunikationsverbindung übermittelten Status des mobilen ID-Gebers dient.
  • Der Kerngedanke des erfindungsgemäßen Sicherheitssystems liegt in der Ergänzung eines mobilen ID-Gebers durch einen mobilen Containerelement. Das mobile Containerelement nimmt den mobilen ID-Geber auf und verfügt über jene Mittel, die es ermöglichen, einen Status des mobilen ID-Gebers anzuzeigen. Vorrangig handelt es sich dabei um ein Display, das zur Anzeige des Status dient. Die erfindungsgemäße Kommunikationsverbindung dient dazu, den Status und/oder weitere Informationen von dem mobilen ID-Geber an das Containerelement zu übermitteln bzw. Informationen und/oder Anweisungen vom Containerelement an den mobilen ID-Geber zu übertragen. Im Rahmen der Erfindung ist unter dem Begriff Status einerseits jede Anweisung des mobilen ID-Gebers zu verstehen, die an die Vorrichtung übermittelt wird. Andererseits ist von dem Begriff aber auch jede Information umfasst, welche von der Vorrichtung an den mobilen ID-Geber gesendet wird. Vorteilhafterweise ist das Containerelement derart ausgestaltet, dass es eine Anzahl unterschiedlicher ID-Geber aufnehmen kann. So ist es möglich, schon im Verkehr befindliche mobile ID-Geber mit dem mobilen Containerelement auszustatten, um das erfindungsgemäße Sicherheitssystem zu erhalten.
  • Mittels des Displays kann der Benutzer über den Zustand der fahrzeugseitigen Vorrichtung informiert werden. Dazu können insbesondere Texte, Symbole und/oder Piktogramme angezeigt werden. Insbesondere die beiden zuletzt erwähnten Darstellungsarten erlauben eine leichte und eingängige Unterrichtung des Benutzers darüber, welcher Schritt bei der Freischaltung eines funktionswesentlichen Bauteils vorgenommen werden müssen bzw. werden. Eine Fehlbedienung des Sicherheitssystems ist nicht mehr möglich, da dieses den Benutzer jederzeit über den Status informiert.
  • In einer ersten vorteilhaften Ausführungsvariante weist der mobile ID-Geber wenigstens ein Betätigungsmittel und das Containerelement wenigstens ein Betätigungselement auf. Dabei kann das Betätigungsmittel zum Auslösen eines Schaltsignals für die Vorrichtung vorgesehen sein. So ist es beispielsweise denkbar, dass durch eine Betätigung des Betätigungsmittels das Schaltsignal generiert wird und jenes zu einem Entriegeln einer Schließvorrichtung des Kraftfahrzeugs führt. Je nach Ausgestaltung des Containerelements kann das Betätigungsmittel in der Einschublage überdeckt sein. Um dennoch ein Schaltsignal auszulösen, kann das Betätigungselement in einer weiteren vorteilhaften Ausführungsvariante derart ausgestaltet sein, dass in der Einschublage eine Aktivierung des Betätigungselementes unmittelbar oder mittelbar in einer Betätigung des Betätigungsmittels resultiert. Das Betätigungselement übernimmt folglich für einen Benutzer die Funktion des Betätigungsmittels. Es bedarf keiner Entnahme des mobilen ID-Gebers aus dem Containerelement, um das Betätigungsmittel zu betätigen und ein Schaltsignal auszulösen. Vielmehr kann der mobile ID-Geber in der Einschublage verbleiben und das Schaltsignal durch eine Aktivierung des Betätigungselementes ausgelöst werden.
  • Damit die Aktivierung des Betätigungselementes unmittelbar oder mittelbar wie eine Betätigung des Betätigungsmittels wirkt, besteht zwischen den beiden Elementen des Sicherheitssystems die schon erwähnte Kommunikationsverbindung. Über diese Kommunikationsverbindung können Anweisungen vom Containerelement an den mobilen ID-Geber übermittelt werden. Die Datenkommunikation mit der Vorrichtung wird hingegen weiterhin von dem mobilen ID-Geber gesteuert. An dem Containerelement werden die Funktionen des mobilen ID-Gebers überwacht und ausgelöst, wohingegen der mobile ID-Geber für die Übermittlung der mittels des Containerelementes eingegebenen Anweisungen sorgt. Um die Kommunikationsverbindung aufzubauen, weist in einer weiteren vorteilhaften Ausführungsvariante des erfindungsgemäßen Sicherheitssystems das Containerelement ein Kommunikationselement und der mobile ID-Geber ein Kommunikationsmittel auf. Über das Kommunikationselement und das Kommunikationsmittel wird die Kommunikationsverbindung aufgebaut und aufrechterhalten. Dabei können das Kommunikationselement und das Kommunikationsmittel mittels elektromagnetischer Wellen uni- und/oder bidirektional kommunizieren.
  • Bei dem Kommunikationsmittel und Kommunikationselement kann es sich um Sende- und Empfangseinheiten handeln, welche drahtlos oder kabelgebunden miteinander verbunden sind. Sinn und Zweck der beiden Kommunikationseinheiten ist der Aufbau der Kommunikationsverbindung, um Anweisungen von dem Containerelement an den mobilen ID-Geber zu übermitteln und im Gegenzug den Status des mobilen ID-Gebers an das Containerelement zu übertragen, damit dieser Status auf dem Display angezeigt werden kann. Darüber hinaus hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn die Kommunikationsverbindung die Aktivierung des Betätigungselementes an den mobilen ID-Geber übermittelt. Vorteilhafterweise dient die Kommunikationsverbindung dazu, in beliebiger Art und Weise Informationen zwischen den beiden Einheiten des Sicherheitssystems auszutauschen.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung tauscht der mobile ID-Geber über eine Datenverbindung wenigstens eine Angabe uni- oder bidirektional mit der Vorrichtung aus. Bei der Angabe kann es sich beispielsweise um eine Anweisung an die Vorrichtung des Kraftfahrzeugs zum Verriegeln des Schließsystems handeln. Um einen Benutzer über diese Verriegelung zu informieren hat es sich als vorteilhaft erwiesen, die Angabe über die Kommunikationsverbindung an das Display zu übermitteln und anzuzeigen. Dem Benutzer wird visuell dargestellt, dass der mobile ID-Geber die Anweisung „verriegeln" an das Kraftfahrzeug übersandt hat. Erfindungsgemäß kann das Kraftfahrzeug das Schließsystem verriegeln und eine entsprechende Bestätigung über die Datenkommunikation an den mobilen ID-Geber zurücksenden. Diese Bestätigung wird mittels der Kommunikationsverbindung an das mobile Containerelement übermittelt und auf dem Display angezeigt. Ein Benutzer kann damit visuell verifizieren, dass die von ihm ausgelöste Funktion von dem Kraftfahrzeug auch ausgeführt wurde. Es bedarf keiner manuellen Überprüfung des Schließsystems mehr.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Sicherheitssystems zeichnet sich dadurch aus, dass das Kommunikationselement und/oder das Kommunikationsmittel und/oder die Kommunikationsverbindung wenigstens eine der folgenden Technologien verwenden: Bluetooth, Infrared Data Association (IrDA), ZigBee, Bluejacking, Bluesnarfing, Bluebugging, Near Field Communication (NFC), Wireless Local Area Network (WLAN; IEEE 802.11), WiMAX, Wibree, FireWire (IEEE 1394), USB (Universal Serial Bus), HDMI (High Definition Multimedia Interface), Unilink, ATA/ATAPI (Advanced Technology Attachment with Packet Interface), IEEE 488, IEEE 1284, induktive Datenübertragung, kapazitive Datenübertragung oder Ultraschall. Die genannten Technologien ermöglichen eine Übertragung des Status des mobilen ID-Gebers an das Containerelement sowie eine in entgegengesetzter Richtung verlaufende Übertragung von Anweisungen.
  • Je nach Typ der über die Kommunikationsverbindung übertragenen Angaben/Anweisung, hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn die Kommunikationsverbindung eine serielle oder eine parallele Architektur aufweist. Eine parallele Architektur bezeichnet dabei eine digitale Übertragung bei der mehrere Bits gleichzeitig – also parallel – übertragen werden. Im Gegensatz dazu wird bei der seriellen Datenübertragung die Information bitweise hintereinander über das Datenübertragungsmedium übertragen. Vorteilhafterweise weist die Kommunikationsverbindung eine der folgenden parallelen Architekturen auf: ATA (Advanced Technology Attachment), GPIB (General Purpose Interface Bus) oder HIPPI (High Performance Parallel Interface). Soll eine serielle Systemarchitektur Verwendung finden, hat es sich als vorteilhaft erwiesen, eine der folgenden Architekturen zu benutzen: ACCESS.bus, ASI-Bus, ByteFlight, Controller Area Network (CAN), Europäischer Installationsbus (EIB), ISYGLT (Innovativ System für die GebäudeLeitTechnik), KNX, Local Control Network (LCN), FlexRay, Universal Serial Bus (USB), FireWire, eSATA (External Serial ATA), Profibus, MOST-Bus, Time-Triggered Protocol (TTP), LIN-Bus, ControlNet, INTERBUS, MIL-Bus, SafetyBUS p oder Spacewire.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausführungsvariante des erfindungsgemäßen Sicherheitssystems zeichnet sich dadurch aus, dass in der Einschublage der mobile ID-Geber einen Identifikationsdatensatz an die Vorrichtung übermittelt. Bei dieser Ausführungsvariante bedarf es zuerst einer positiven Identifikation des mobilen ID- Gebers bevor die fahrzeugseitige Vorrichtung die Angabe auswertet und ausführt. Bei einer Aktivierung des Betätigungselementes am Containerelement wird der Identifikationsdatensatz gesendet. Nur bei einer positiven Auswertung des Identifikationsdatensatzes kann die Freischaltung der Vorrichtung erfolgen. In einer Ausführungsvariante speichert die Vorrichtung und/oder eine Sicherheitsvorrichtung des Kraftfahrzeugs die positive Auswertung. Somit können weitere Anweisungen jederzeit übermittelt werden, ohne dass es einer zusätzlichen Übermittlung des Identifikationsdatensatzes bedarf. Alternativ dazu kann in einer anderen Ausführungsvariante die Aktivierung des Betätigungselementes immer eine Übermittlung des Identifikationsdatensatzes durch den mobilen ID-Geber auslösen. Im Rahmen dieser Ausführungsvariante erzeugt der mobile ID-Geber bei jeder Aktivierung ein Schaltsignal, welches allerdings noch unter einem Vorbehalt steht. Empfängt die Sicherheitseinrichtung des Kraftfahrzeugs das Schaltsignal für die Vorrichtung, so führt dieses zu einer Abfrage des Identifikationsdatensatzes. Eine positive Auswertung wird folglich nicht gespeichert, sondern jedes Mal bei einer Aktivierung des Betätigungselementes aufs Neue vorgenommen.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsvariante verwendet das Display mindestens eines der folgenden Mittel: eine Leuchtdiode (LED), eine Organische Leuchtdiode (OLED), eine Flüssigkristallanzeige (LCD), einen Plasmabildschirm, eine Kathodenstrahlröhre, ein Surface-Conduction Electron-Emitter Display (SED) oder einen Feldemissionsbildschirm (FED). Jedes der genannten Darstellungsmittel kann im Rahmen eines Displays Verwendung finden. Abhängig von den Bedingungen und Umwelteinflüssen, denen das Display ausgesetzt ist, hat es sich als vorteilhaft erwiesen unterschiedliche Darstellungsmittel zu verwenden. So sind beispielhaft Plasmabildschirme dafür bekannt, besonders brillante und hochauflösende Darstellungen zu ermöglichen. Gleichzeitig sind diese jedoch gegenüber äußeren Umwelteinflüssen tendenziell empfindlicher. Im Gegensatz dazu benötigen LEDs und OLEDs nur geringe elektrische Leistungen und sind außerdem gegenüber äußeren Einflüssen weitgehend unempfindlich. SED-Bildschirme weisen bei einem geringen Stromverbrauch einen sehr hohen Wirkungsgrad verbunden mit einem hohen Kontrast auf.
  • In einer weiteren Ausführungsvariante dient das Betätigungselement zur Eingabe einer Information, wobei die Information auf dem Display anzeigbar ist. Im Gegensatz zu den vorgenannten Varianten wird auf dem Display nicht nur der Status des mobilen ID-Gebers angezeigt, sondern auch eine Information, welche ein Benutzer mittels des Betätigungselementes eingibt. Um diese Information darzustellen bzw. zu empfangen, kann das Containerelement über eine Rechnereinheit verfügen, die durch das Betätigungselement gesteuert wird. So kann insbesondere das Betätigungselement eine Tastatur aufweisen, die es einem Benutzer ermöglicht, Informationen wie etwa Telefonnummern, gefahrene Kilometer oder Wartungsintervalle einzugeben. Im Anschluss daran können die Informationen auf dem Display angezeigt und/oder in einem Datenspeicher hinterlegt werden. Des Weiteren ermöglicht diese Ausführungsvariante eine Auswahl zwischen verschiedenen Einstellungsmöglichkeiten des mobilen ID-Gebers und/oder der Vorrichtung. Soll beispielsweise nur eine Tür eines Kraftfahrzeugs entriegelt werden, kann ein entsprechend ausgestaltetes Piktogramm auf dem Display des Containerelementes angezeigt werden. Durch eine entsprechende Bewegung des Betätigungselementes kann ein Benutzer auswählen, welche der verschiedenen Türen des Kraftfahrzeugs entriegelt wird. Nach Aktivierung des Betätigungselementes wird die Information über die Kommunikationsverbindung an den mobilen ID-Geber übersandt. Jener löst die entsprechende Funktion am Fahrzeug aus und übermittelt im Anschluss seinen Status an das Display. Dort ist es einem Benutzer dann möglich, die visuelle Bestätigung für seine eingegebene Information zu erhalten.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsvariante weist das Containerelement einen ersten Energiespeicher auf. Dieser erste Energiespeicher versorgt das Display und/oder das Betätigungselement des Containerelementes mit elektrischer Energie. Vorzugsweise handelt es sich bei dem ersten Energiespeicher um eine Batterie, insbesondere um eine wiederaufladbare Batterie. Über eine entsprechende Schnittstelle kann das Containerelement an eine Energiequelle wie etwa eine Steckdose angeschlossen werden, um den ersten Energiespeicher aufzuladen. Darüber hinaus hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn der mobile ID-Geber einen zweiten Energiespeicher aufweist. Auch bei dem zweiten Energiespeicher kann es sich um eine Batterie handeln, insbesondere um eine wiederaufladbare Batterie. So können in einer Ausführungsvariante der mobile ID-Geber und das Containerelement jeweils über einen individuellen Energiespeicher verfügen, welcher die beiden Teile des Sicherheitssystems mit elektrischer Energie versorgt. Alternativ dazu kann in einer anderen Ausführungsvariante über die Kommunikationsverbindung der erste Energiespeicher mit dem zweiten Energiespeicher verbunden sein. Durch die Kopplung der beiden Energiespeicher über die Kommunikationsverbindung ist ein Fluss von elektrischer Energie von einem Energiespeicher in den anderen Energiespeicher möglich. In einer Ausführungsform lädt das Containerelement den zweiten Energiespeicher des mobilen ID-Gebers auf. Da es zum Aufbau der Datenkommunikation zwischen dem mobilen ID-Geber und der fahrzeugseitigen Vorrichtung nur geringer Sendeleistungen bedarf, hat es sich als vorteilhaft erwiesen, einen vergleichsweise kleinen zweiten Energiespeicher zu verwenden. Im Gegensatz dazu benötigt das Display des Containerelementes wesentlich höhere Energien, um den Status des mobilen ID-Gebers visuell darzustellen. Aus diesem Grunde stellt es für den ersten Energiespeicher des Containerelementes keine zusätzliche Belastung dar, wenn dieser auch den zweiten Energiespeicher des mobilen ID-Gebers auflädt. Durch die Kopplung der beiden Einheiten des Sicherheitssystems lässt sich darüber hinaus noch über die Schnittstelle des Containerelementes sowohl der erste als auch der zweite Energiespeicher mittels einer externen Energiequelle aufladen.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungselement und das Display zu einem Sensorbildschirm zusammen gefasst sind. Grundlage der Erfindung ist es somit, dass die mechanischen Teile des Betätigungselementes sowie des Displays in einen Sensorbildschirm zusammengeführt werden. Der beanspruchte Sensorbildschirm kann sowohl eine Information darstellen, als auch eine Berührung detektieren.
  • In einer ersten vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Schaltvorrichtung ist es vorgesehen, dass das Betätigungselement eine Oberfläche des Sensorbildschirmes formt, sodass die Berührung der Oberfläche des Sensorbildschirmes ein Schaltsignal auslöst. Der Sensorbildschirm als solcher weist eine Mehrschichtstruktur auf. Basis des Sensorbildschirms ist das Display. Dieses kann bevorzugt mittels einer LCD- oder Plasmatechnologie betrieben werden und zur Darstellung von Informationen oder Daten dienen. Auf einer einem Benutzer zugewandte Oberfläche des Displays ist das Betätigungselement aufgebracht. Berührt der Benutzer das Betätigungselement – also eine Schicht, welche die Oberfläche des Displays abdeckt – so wird das Schaltsignal ausgelöst. Erfindungsgemäß kann das Betätigungselement ausschließlich als eine Art Transportmittel ausgebildet sein, welches die Berührung an das Schaltelement übermittelt.
  • In einer bevorzugten Ausbildung des beschriebenen Ausführungsbeispieles ist mittels des Betätigungselementes nicht nur das Schaltsignal auslösbar, sondern auch ein Ort der Berührung des Sensorbildschirmes bestimmbar. Solcherart Ortsbestimmung lässt sich durch verschiedenartige Technologien ermöglichen, auf die noch eingegangen werden soll. Mittels der Bestimmung des Ortes der Berührung des Sensorbildschirmes lässt sich eine Mehrzahl von Anweisungen über die Oberfläche des Sensorbildschirmes an den mobilen ID-Geber weiterleiten. Insbesondere ist es einem Benutzer des erfindungsgemäßen Sicherheitssystems möglich, zwischen Alternativen einer Einstellung der Vorrichtung zu wählen.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausführungsvariante der Schaltvorrichtung zeichnet sich dadurch aus, dass der Sensorbildschirm wenigstens eine der folgenden Technologien zur Umsetzung einer Berührungsempfindlichkeit verwendet: eine kapazitive Technologie, eine widerstandsgesteuerte Technologie (4-Draht, 5-Draht oder 8-Draht), eine Infrarot-Technologie, eine Oberflächenwellen-Technologie (SAW; Surface Acoustic Wave) oder eine vibrationsbasierte Technologie (DST; Dispersive Signal Technologie). Jede der aufgeführten Technologien ermöglicht es durch ein kurzes Berühren des Sensorbildschirmes einen Befehl bzw. ein Schaltsignal auszulösen. Je nach Anwendungsort und Umwelteinflüssen, denen der Sensorbildschirm ausgesetzt ist, hat es sich als vorteilhaft erwiesen, eine der beschriebenen Technologien anzuwenden.
  • Der erfindungsgemäße Sensorbildschirm ermöglicht nicht nur die Anzeige einer Information. Vielmehr ist durch eine Berührung der Oberfläche des Sensorbildschirmes das Schaltsignal und/oder ein Steuersignal auslösbar. Darüber hinaus ist es dem Sensorbildschirm möglich, den Ort der Berührung durch den Benutzer zu bestimmen. Somit kann in einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ein Anzeigebereich des Sensorbildschirms in verschiedene Felder unterteilt sein, auf denen jeweils unterschiedliche Informationen angezeigt werden. Ist die Eingabe eines Steuersignals durch den Benutzer von Nöten, so reicht die Berührung der Oberfläche des Sensorbildschirmes innerhalb des abgegrenzten Feldes um das entsprechende Steuersignal auszulösen. Vorteilhafterweise kann es sich bei der Informationsquelle um mindestens eine der folgenden handeln: ein GPS-System, ein Radio, ein Handy, eine Heizung, insbesondere eine Standheizung, ein Einparksystem, ein Fahrzeug oder ein Motormanagement-System. Jeder dieser Informationsquellen kann ein Symbol und/oder Piktogramm zugeordnet sein, welches auf dem Sensorbildschirm dargestellt wird. Möchte ein Benutzer individuelle Einstellungen einer dieser Informationsquellen ändern, reicht es aus, das entsprechende Symbol/Piktogramm zu berühren. Eine in dem Containerelement integrierte Elektronik kann so aktiviert werden und mittels des ID-Gebers mit der Informationsquelle Kontakt aufnehmen. Durch eine bidirektionale Abfrage der Informationsquelle ist es weiterhin möglich, ein Benutzermenü auf dem Sensorbildschirm darzustellen, an welchem der Benutzer seine individuellen Vorlieben für die Informationsquelle einstellen kann. So ist es zum Beispiel denkbar, die Temperatur der Klimaanlage auf dem Sensorbildschirm anzuzeigen, sodass ein Benutzer einfach und schnell entsprechende Änderungen vornehmen kann. Dazu bedarf es nur der Berührung der Oberfläche des Sensorbildschirmes, um eine Anweisung bezüglich der Temperatur zu übermitteln.
  • Eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Sicherheitssystems zeichnet sich dadurch aus, dass der mobile ID-Geber in der Einschublage unverlierbar in dem mobilen Containerelement lagert. Erfindungsgemäß ist es vorgesehen, dass ein Nutzer des Sicherheitssystems den mobilen ID-Geber mit dem Containerelement verbindet, um den Status des mobilen ID-Gebers angezeigt zu bekommen. Im täglichen Gebrauch hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn nach der Überführung des mobilen ID-Gebers aus der Freilage in die Einschublage, der mobile ID-Geber nicht mehr ungewollt aus dem Containerelement entnommen werden kann. Dazu kann der mobile ID-Geber mittels eines Rastmittels in der Einschublage in dem Containerelement gehalten werden. Das Rastmittel kann an äußeren Flanken eines Gehäuses des mobilen ID-Gebers angreifen und so für dessen kraft- und/oder formschlüssige Halterung in dem Containerelement sorgen. Zusätzlich kann der mobile ID-Geber über Gegenrastmittel verfügen, welche mit den Rastmitteln des Containerelementes zusammenwirken. Durch eine entsprechende Anordnung des Rast- und/oder Gegenrastmittels in der Nähe einer Einschuböffnung des Containerelementes lässt sich der mobile ID-Geber bei Bedarf durch ein Entriegeln der Verbindung zwischen Rast- und Gegenrastmittel wieder entnehmen.
  • Um das Volumen des Containerelementes möglichst klein zu halten, hat es sich als vorteilhaft erwiesen, die Geometrie einer Innenkontur des Containerelementes an die Form des mobilen ID-Gebers anzupassen. Dadurch ist sichergestellt, dass in der Einschublage zwischen dem mobilen ID-Geber und dem Innenraum des Containerelementes kein nicht genutzter Raum entsteht. So kann insbesondere das Containerelement den mobilen ID-Geber zumindest bereichsweise formschlüssig umfassen. Um dieses sicherzustellen hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn das Containerelement und/oder einzelne Elemente des Containerelementes einen Kunststoff, insbesondere ein Silikon, ein Metall und/oder einen Verbundwerkstoff enthalten.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Sicherheitssystems zeichnet sich dadurch aus, dass das Containerelement ein lichtemittierendes Element aufweist, wobei das lichtemittierende Element einen überwiegenden Teil einer Oberfläche des Containerelementes bedeckt. Mittels des lichtemittierenden Elementes kann eine Umgebung des Containerelementes beleuchtet werden. Um eine insbesondere rechteckartige Geometrie des Containerelementes zu bedecken, ist es vorteilhaft, wenn das lichtemittierende Element aus einer OLED geformt wird. Bekannte OLEDs (organic light-emitting diode) bestehen aus einer lichtemittierenden organischen Schicht, welche zwischen zwei Elektroden gelagert ist. Solcherart lichtemittierende Elemente können Flächen von mehreren Quadratzentimetern aufweisen. Zusätzlich hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn das lichtemittierende Element in Abhängigkeit von einer Einstellung und/oder dem Status des mobilen ID-Gebers Licht in unterschiedlichen Wellenlängen emittiert. So ist es einem Benutzer jederzeit visuell möglich, den Status des mobilen ID-Gebers an der Farbe des von dem lichtemittierenden Elementes abgestrahlten Lichtes zu erkennen.
  • Weitere Maßnahmen und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen, der nachfolgenden Beschreibung und den Zeichnungen. Dabei können die in den Ansprüchen und in der Beschreibung erwähnten Merkmale jeweils einzeln für sich oder in beliebiger Kombination erfindungswesentlich sein. In den Zeichnungen ist die Erfindung in mehreren Ausführungsbeispielen dargestellt. Es zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung eines mobilen Identifikationsgebers, der in Datenkommunikation mit einer Vorrichtung eines Kraftfahrzeuges steht,
  • 2 eine schematische Darstellung der beiden Bestandteile des erfindungsgemäßen Sicherheitssystems in einer Freilage,
  • 3 die Bestandteile aus 2 in einer Einschublage und
  • 4 eine weitere Ausführungsvariante des erfindungsgemäßen Sicherheitssystems.
  • In 1 ist schematisch ein mobiler ID-Geber 20 dargestellt, der mit einer Vorrichtung 71 – hier einem Schließsystem – eines Kraftfahrzeuges 70 in Kommunikation steht. Die Vorrichtung 71 dient dazu, vordefinierte Funktionen an dem Kraftfahrzeug 70 auszuführen. Dabei handelt es sich in dem gezeigten Ausführungsbeispiel um ein Ver- und/oder Entriegeln eines Schließsystems. Zu diesem Zweck übermittelt das Sicherheitssystem 10 einen Code an die Vorrichtung 71. Dieses kann über eine drahtlose Datenkommunikation 50 geschehen. Zum Aufbau der Datenkommunikation 50 dient dem mobilen ID-Geber 20 eine Elektronikeinheit 24. Diese Elektronikeinheit 24 kann insbesondere eine Sende/Empfangseinheit aufweisen, die mittels elektromagnetischer Wellen für den Informationstransport zwischen der Vorrichtung 71 und dem mobilen ID-Geber 20 sorgt. Als nachteilig hat es sich bei bekannten ID-Gebern herausgestellt, dass diese einen Status nicht anzeigen können. Unter dem Begriff Status ist im Rahmen der Erfindung einerseits jede Anweisung des mobilen ID-Gebers 20 zu verstehen, die an die Vorrichtung 70 übermittelt wird. Andererseits ist von dem Begriff aber auch jede Information umfasst, welche von der Vorrichtung 71 an den mobilen ID-Geber 20 gesendet wird. Folglich umfasst der Status des mobilen ID-Gebers 20 sämtliche Schaltzustände der Elektronikeinheit 24, Anweisungen, die ein Benutzer in das Sicherheitssystem 10 eingibt sowie Informationen und Zustände des Fahrzeuges 70, welche an den mobilen ID-Geber 20 übermittelt werden.
  • Um den genannten Nachteil zu überwinden, wird erfindungsgemäß ein Sicherheitssystem 10 offenbart, welches in 2 dargestellt ist. Das Sicherheitssystem 10 weist einen mobilen ID-Geber 20 und ein Containerelement 30 auf. In 2 sind die beiden Bestandteile des Sicherheitssystems 10 noch nicht miteinander verbunden und befinden sich folglich in der Freilage 110. Zu erkennen ist, dass das Containerelement 30 ein Display 60 aufweist, welches zur Anzeige eines von dem mobilen ID-Geber 20 übermittelten Status dient. Ausgangspunkt für die Übermittlung und Anzeige des Status ist das Überführen des mobilen ID-Gebers 20 aus der Freilage 110 in die Einschublage 100. Um dieses zu ermöglichen, weist das Containerelement 30 eine Aufnahme 31 auf. Diese Aufnahme 31 ist in ihrer Geometrie und Größe einem Gehäuse 21 des mobilen ID-Gebers 20 angepasst. Folglich kann der mobile ID-Geber 20 in Richtung des Bewegungspfeils 25 in die Aufnahme 31 eingeschoben werden. Die sich dann ergebende Einschublage 100 ist in der 3 dargestellt.
  • Wie die 2 verdeutlicht, weist der mobile ID-Geber 20 zwei Betätigungsmittel 22, 22' auf. Ein Benutzer des mobilen ID-Gebers 20 kann durch eine Betätigung des Betätigungsmittels 22 in dem dargestellten Ausführungsbeispiel das Schließsystem des Kraftfahrzeuges 70 entriegeln. Durch die Betätigung wird in der Elektronikeinheit 24 ein entsprechendes Steuersignal generiert und über die Datenkommunikation 50 an das Fahrzeug 70 übermittelt. Möchte der Benutzer hingegen das Schließsystem verriegeln, bedarf es nur der Betätigung des Betätigungsmittels 22'. Um die bei diesen Vorgängen anfallenden Informationen im Rahmen des Status einem Benutzer anzuzeigen, weist das erfindungsgemäße Containerelement 30 das Display 60 auf. Über eine Kommunikationsverbindung zwischen dem mobilen ID-Geber 20 und dem Containerelement 30 werden die entsprechenden Statusinformationen ausgetauscht und auf dem Display 60 angezeigt.
  • Darüber hinaus weist das Containerelement 30 ein Betätigungselement 32 auf. Das Betätigungselement 32 ist derart ausgestaltet, dass in der Einschublage 100 eine Aktivierung des Betätigungselementes 32 unmittelbar oder mittelbar wie eine Betätigung des Betätigungsmittels 22, 22' wirkt. Ein Benutzer kann folglich sämtliche Funktionen des mobilen ID-Gebers 20 durch eine Aktivierung des Betätigungselementes 32 auslösen. Es bedarf nicht mehr der Überführung des mobilen ID-Gebers 20 in die Freilage 110 um etwaige Steuersignale über die Datenkommunikation 50 an das Kraftfahrzeug 70 zu senden. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Betätigungselement 32 als ein Wippschalter ausgeführt. Ein Benutzer kann die jeweiligen Enden des Betätigungselementes 32 in das Gehäuse 21 des Containerelementes 30 eindrücken, um eine Aktion auszulösen. Um diesen Vorgang für einen Benutzer zu erleichtern, können auf dem Display 60 Piktrogramme 61 angezeigt werden, die die auslösbaren Schaltsignale verdeutlichen. Mittels einer entsprechenden Menüsteuerung ist es möglich, die gewünschte Aktion auszuwählen und durch ein Eindrücken des Betätigungselementes 32 zu aktivieren. Nach der Aktivierung des Betätigungselementes 32 wird über die Kommunikationsverbindung zwischen dem mobilen ID-Geber 20 und dem Containerelement 30 eine entsprechende Anweisung übermittelt. Zum Aufbau der Kommunikationsverbindung kann das Containerelement 30 über ein Kommunikationselement verfügen. Um die Kommunikationsverbindung zu vervollständigen kann der mobile ID-Geber 20 ein Kommunikationsmittel aufweisen, welches in gleicher Art und Weise ausgestaltet ist wie das Kommunikationselement des Containerelementes 30.
  • In 4 ist eine weitere Ausführungsvariante des erfindungsgemäßen Sicherheitssystems 10 dargestellt. Im Unterschied zu der oben beschriebenen Ausführungsvariante sind das Betätigungselement 32 und das Display 60 zu einem Sensorbildschirm 62 zusammengefasst. Mittels dieses Sensorbildschirms 62 ist es zum einen möglich den Status des mobilen ID-Gebers 20 anzuzeigen. Zum anderen können Steueranweisungen durch eine Berührung einer Oberfläche des Sensorbildschirmes 62 in das Containerelement 30 eingegeben werden. Durch eine entsprechende Ausgestaltung ist es dem Sensorbildschirm 62 möglich, den Ort einer Berührung der Oberfläche zu detektieren und eine dem Ort der Berührung zugeordneten Information auszulösen. So können insbesondere auf dem Sensorbildschirm 62 eine Mehrzahl von Piktogrammen 61 angezeigt werden. Jedem der Piktrogramme 61 entspricht eine Einstellung oder auszulösende Funktion des Kraftfahrzeuges 70. Ein Benutzer kann folglich aus einer Mehrzahl von Möglichkeiten auswählen und durch eine Berührung der Oberfläche des Sensorbildschirmes 62 diese Funktion aktivieren. Die durch die Berührung der Oberfläche des Sensorbildschirmes 62 ausgewählte Funktion führt zur Generierung eines entsprechenden Steuersignals, welches über die Kommunikationsverbindung an den mobilen ID-Geber 20 übertragen wird. Von dort aus kann die Information an das Kraftfahrzeug 70 über die Datenkommunikation 50 weitergeleitet werden.
  • Um in der Einschublage 100 unverlierbar in dem Containerelement 30 zu lagern, kann der mobile ID-Geber 20 über ein Rastmittel verfügen, welches mit einem Gegenrastmittel des Containerelementes 30 zusammenwirkt. Der in 4 dargestellte mobile ID-Geber 20 verfügt über ein Entriegelungselement 23, an welchem sich die kraft- und/oder formschlüssige Verbindung zwischen dem Rast- und dem Gegenrastmittel lösen lässt. Möchte ein Benutzer den mobilen ID-Geber 20 aus der Einschublage 100 in die Freilage 110 überführen, bedarf es nur einer Betätigung des Entriegelungselementes 23. Dadurch wird die Verbindung zwischen Rast- und Gegenrastmittel gelöst und eine Entnahme des mobilen ID-Gebers 20 ist möglich. Soll hingegen der mobile ID-Geber 20 von der Freilage 110 in die Einschublage 100 überführt werden, muss dieser nur in die Aufnahme 31 des Containerelementes 30 geschoben werden. Die Rast- bzw. Gegenrastmittel verrasten dabei automatisch und reversibel. Somit ist sichergestellt, dass auch bei einer täglichen Benutzung der mobile ID-Geber 20 nicht aus dem Containerelement 30 fällt.
  • 10
    Sicherheitssystem
    20
    mobile ID-Geber
    21
    Gehäuse
    22, 22'
    Betätigungsmittel
    23
    Entriegelungselement
    24
    Elektronikeinheit
    25
    Bewegung von 20
    30
    Containerelement
    31
    Aufnahme
    32
    Betätigungselement
    50
    Datenkommunikation
    60
    Display
    61
    Piktogramme
    62
    Sensorbildschirm
    70
    Kraftfahrzeug
    71
    Vorrichtung
    100
    Einschublage
    110
    Freilage
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 19939733 A1 [0003]

Claims (19)

  1. Sicherheitssystem (10) zur Freischaltung einer Vorrichtung (71), vorzugsweise zum schlüssellosen Zugang eines absperrbaren Bereiches eines Kraftfahrzeuges (70), mit einem mobilen ID-Geber (20) und einem mobilen Containerelement (30), wobei in einem Gehäuse (21) des mobilen ID-Gebers (20) eine Elektronikeinheit (24) angeordnet ist und die Elektronikeinheit (24) zur Datenkommunikation (50) mit der Vorrichtung (71) dient, in einer Einschublage (100) der mobile ID-Geber (20) zumindest teilweise in dem Containerelement (30) lagert, in einer Freilage (110) der mobile ID-Geber (20) sich außerhalb des Containerelements (30) befindet und der mobile ID-Geber (20) reversibel von der Freilage (110) in die Einschublage (100) überführbar ist, in der Einschublage (100) zwischen dem mobilen ID-Geber (20) und dem Containerelement (30) eine Kommunikationsverbindung besteht, das Containerelement (30) ein Display (60) aufweist und das Display (60) zur Anzeige eines über die Kommunikationsverbindung übermittelten Status des mobilen ID-Gebers (20) dient.
  2. Sicherheitssystem (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der mobile ID-Geber (20) wenigstens ein Betätigungsmittel (22, 22') und das Containerelement (30) wenigstens ein Betätigungselement (32) aufweist.
  3. Sicherheitssystem (10) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungselement (32) derart ausgestaltet ist, dass in der Einschublage (100) einen Aktivierung des Betätigungselements (32) unmittelbar oder mittelbar in einer Betätigung des Betätigungsmittels (22,22') resultiert, insbesondere dass die Aktivierung des Betätigungselement (32) unmittelbar oder mittelbar wie eine Betätigung des Betätigungsmittels (22, 22') wirkt.
  4. Sicherheitssystem (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Containerelement (30) ein Kommunikationselement und der mobile ID-Geber (20) ein Kommunikationsmittel aufweist, wobei das Kommunikationselement und das Kommunikationsmittel zum Aufbau der Kommunikationsverbindung dienen, insbesondere dass das Kommunikationselement und das Kommunikationsmittel mittels elektromagnetischer Wellen uni- und/oder bidirektional kommunizieren.
  5. Sicherheitssystem (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mittels der Kommunikationsverbindung die Aktivierung des Betätigungselements (32) an den mobilen ID-Geber (20) übermittelbar ist.
  6. Sicherheitssystem (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der mobile ID-Geber (20) über die Datenkommunikation (50) wenigstens eine Angabe uni- oder bidirektional mit der Vorrichtung (71) austauscht, insbesondere dass die Angabe über die Kommunikationsverbindung an das Display (60) übermittelbar und anzeigbar ist.
  7. Sicherheitssystem (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kommunikationselement und/oder das Kommunikationsmittel und/oder die Kommunikationsverbindung wenigstens eine der folgenden Technologien verwenden: Bluetooth, Infrared Data Association (IrDA), ZigBee, Bluejacking, Bluesnarfing, Bluebugging, Near Field Communication (NFC), Wireless Local Area Network (WLAN; IEEE 802.11), WiMAX, Wibree, FireWire (IEEE 1394), USB (Universal Serial Bus), HDMI (High Definition Multimedia Interface), Unilink, ATA/ATAPI (Advanced Technology Attachment with Packet Interface), IEEE 488, IEEE 1284, induktive Datenübertragung, kapazitive Datenübertragung oder Ultraschall.
  8. Sicherheitssystem (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in der Einschublage (100) der mobile ID-Geber (20) einen Identifikationsdatensatz an die Vorrichtung (71) übermittelt, insbesondere dass die Vorrichtung (71) den Identifikationsdatensatz auswertet und nur bei einer positiven Auswertung die Freischaltung der Vorrichtung (71) erfolgt.
  9. Sicherheitssystem (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Display (60) mindestens eines der folgenden Mittel verwendet: eine Leuchtdiode (LEDs), eine Organische Leuchtdiode (OLEDs), eine Flüssigkristallanzeige (LCDs), einen Plasmabildschirm, eine Kathodenstrahlröhre, ein Surface-Conduction Electron-Emitter Display (SED) oder einen Feldemissionsbildschirm (FED).
  10. Sicherheitssystem (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungselement (32) zur Eingabe einer Information dient, wobei die Information auf dem Display (60) anzeigbar ist.
  11. Sicherheitssystem (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Containerelement (30) einen ersten Energiespeicher aufweist, insbesondere das der erste Energiespeicher eine Batterie, insbesondere eine wiederaufladbare Batterie ist.
  12. Sicherheitssystem (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der mobile ID-Geber (20) ein zweiten Energiespeicher aufweist, insbesondere das der zweite Energiespeicher eine Batterie, insbesondere eine wiederaufladbare Batterie ist.
  13. Sicherheitssystem (10) nach Anspruch 11 und 12, dadurch gekennzeichnet, dass über die Kommunikationsverbindung der ersten Energiespeicher mit dem zweiten Energiespeicher verbunden ist, insbesondere dass der zweiten Energiespeicher den ersten Energiespeicher auflädt.
  14. Sicherheitssystem (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungselement (32) und das Display (60) zu einem Sensorbildschirm (62) zusammengefasst sind.
  15. Sicherheitssystem (10) nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensorbildschirm (62) wenigstens eine der folgenden Technologien zur Umsetzung einer Berührungsempfindlichkeit verwendet: eine kapazitive Technologie (kondensatorgesteuerte Systeme), eine widerstandsgesteuerte Technologie (4-Draht, 5-Draht und 8-Draht Systeme), eine Infrarot-Technologie, eine Oberflächenwellen-Technologie (SAW; Surface Acoustic Wave) oder eine vibrationsbasierte Technologie (DST; Dispersive Signal Technologie).
  16. Sicherheitssystem (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der mobile ID-Geber (20) in der Einschublage (100) unverlierbar in dem Containerelement (30) lagert, insbesondere, dass ein Rastmittel den mobile ID-Geber (20) in der Einschublage (100) in dem Containerelement (30) hält.
  17. Sicherheitssystem (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Geometrie einer Innenkontur des Containerelements (30) an die Form des mobilen ID-Gebers (20) angepasst ist, wobei insbesondere das Containerelement (30) den mobilen ID-Geber (20) zumindest bereichsweise formschlüssig umfasst.
  18. Sicherheitssystem (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Containerelement (30) und/oder einzelne Elemente des Containerelements (30) einen Kunststoff, insbesondere ein Silikon, ein Metall und/oder einen Verbundwerkstoff enthalten.
  19. Sicherheitssystem (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Containerelement (30) ein lichtemittierendes Element aufweist, wobei das lichtemittierende Element einen überwiegenden Teil einer Oberfläche des Containerelements (30) bedeckt, insbesondere dass das lichtemittierendes Element in Abhängigkeit von einer Einstellung und/oder dem Status Licht mit unterschiedlichen Wellenlängen emittiert.
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