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Die vorliegende Erfindung betrifft einen „Smart-Messenger”-Funkschlüssel für ein Fahrzeug und ein System mit dem „Smart-Messenger”-Funkschlüssel.
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Bereits seit längerem sind Fahrzeugschlüssel bzw. Funkschlüssel oder allgemeiner ausgedrückt Zugangs- und Wegfahrberechtigungssysteme für Fahrzeuge, insbesondere für Kraftfahrzeuge bekannt, die eine Sendeeinrichtung, einen elektrischen Energiespeicher und ein oder mehrere Bedienelemente, wie etwa Drucktaster aufweisen. Bei Betätigung des Bedienelements wird ein dem Bedienelement zugeordnetes Signal ausgesandt, das von einem dem Fahrzeugschlüssel zugeordneten und sich innerhalb der Reichweite der Sendeeinrichtung befindenden, mit einer Empfangseinrichtung ausgestatteten Fahrzeug empfangen werden kann.
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Die Funktionalität einfacherer Ausgestaltungen derartiger Fahrzeugschlüssel ist darauf beschränkt, durch Betätigen von einem oder zwei Bedienelementen bspw. die Türen des Fahrzeugs mit Hilfe einer pneumatischen oder elektrischen Zentralverriegelung öffnen und schließen zu können. Komplexere Ausgestaltungen derartiger Fahrzeugschlüssel weisen eine größere Anzahl an Bedienelementen auf, mit deren Hilfe weitere Funktionen realisiert werden können, wie etwa Öffnen/Schließen des Kofferraums/der Heckklappe, der Türscheiben und/oder des Schiebedachs, sowie Starten/Stoppen des Motors.
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Die
US 2004/227642 A1 beschreibt einen Funkschlüssel für ein Fahrzeug in Form einer Armbanduhr, bei dem durch Drücken von speziellen Tasten die Türen geöffnet/geschlossen und der Motor des Fahrzeugs gestartet/gestoppt werden kann.
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Auch sind bereits seit einiger Zeit sog. Komfortschlüssel (sog. „keyless go” Systeme) bekannt, die bspw. über einen Näherungssensor in der Fahrzeugtür und über einen Funk-Impulsgeber im Schlüsselgehäuse identifiziert werden können. Nach einer erfolgreichen Identifizierung des Komfortschlüssels wird das Fahrzeug bei Betätigung des Türgriffes automatisch entriegelt. Und bei Betätigung einer im Fahrzeug vorgesehenen Start-/Stopp-Taste wird der Motor gestartet, sofern der mitgeführte Komfortschlüssel über Innenraumantennen identifiziert werden kann oder festgestellt wird, dass sich der Komfortschlüssel in einer dafür vorgesehenen fahrzeuginneren Aufnahme befindet.
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Bei diesen Zugangs- und Wegfahrberechtigungssystemen können weitere Funktionen vorgesehen sein, wie bspw. die Speicherung von Fahrzeugdaten, individuellen Profil-Daten, etwa die Einstellung des Fahrersitzes, der Spiegel, des Lenkrads, etc. Diese Profil-Daten können bei einem Zugang eines Fahrers zu einem Fahrzeug an das Fahrzeug übertragen und die aktuell vorhandenen Einstellwerte gegebenenfalls so verändert werden, dass sie den übertragenen Profil-Daten entsprechen.
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Ebenfalls aus dem Stand der Technik bekannt sind Zugangs- und Wegfahrberechtigungssysteme für Fahrzeuge, bei denen die Funktionalität der oben erwähnten Bedienelemente mit Hilfe eines berührungsempfindlichen Bildschirms realisiert ist. Der Bildschirm kann dabei neben der Funktion als Bedienelement auch die Funktion einer Informations-Anzeige aufweisen.
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So beschreibt etwa die
DE 10 2008 057 535 A1 einen Schlüssel für ein Kraftfahrzeug mit wenigstens einem Anzeige- und Bedienelement. Dem Anzeige- und Bedienelement sind wenigstens zwei verschiedene Anzeige- und/oder Bedienfunktionen zugeordnet. Die verschiedenen Anzeige- und/oder Bedienfunktionen lassen sich abwechselnd in Abhängigkeit vom Zustand des Kraftfahrzeugs aktivieren. Es ist möglich, mit dem Schlüssel über das Anzeige- und Bedienelement die Zentralverriegelung zu bedienen, anschließend über dasselbe Element den Motor zu starten und schließlich während der Fahrt Informationen wie die Uhrzeit, die Innentemperatur des Fahrzeugs, eine 12-er Tastatur und den Ladezustand des Akkus des Schlüssels anzuzeigen.
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Die
DE 20 2011 105 142 U1 betrifft einen Fahrzeugschlüssel mit integriertem, großflächigem Farbdisplay mit Touchscreen-Technologie auf der Bedienerseite und einer kombinierten Funktions- und Menü-Taste zur Fernbedienung des Fahrzeugzugangs- und Berechtigungssystems. Mit Hilfe des Farbdisplays können bspw. individuelle Speicherfunktionen von Fahrzeugeinstellungen, Informationen zum aktuellen technischen Fahrzeugzustand, der Fahrzeugstandort, eine Suchfunktion mit Zielführung zum Standort, eine Kartendarstellung, individuelle Fahrzeugeinstellungen und/oder Sicherheitseinstellungen angezeigt werden und Bedienhandlungen vorgenommen werden.
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Des Weiteren ist es bekannt, ein Zugangs- und Wegfahrberechtigungssystem ohne eine Anzeigeeinrichtung mit einem elektronischen Gerät zu koppeln oder zu kombinieren, wobei das elektronische Gerät eine Anzeigeeinrichtung aufweist.
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So beschreibt die
DE 10 2009 035 654 A1 eine Vorrichtung zur Zugangsauthentifizierung an einem Fahrzeug, wobei die Vorrichtung ein Funkmodul zum Austausch von Funksignalen zwischen Funkmodul und Fahrzeug über eine Funkschnittstelle umfasst, um eine kontaktlose Zugangsauthentifizierung am Fahrzeug durchzuführen. Die Vorrichtung beinhaltet ferner ein tragbares elektronisches Gerät, wobei das Funkmodul und das elektronische Gerät unabhängig voneinander betreibbar sind und über eine lösbare Verbindung mittels Form- und/oder Kraftschluss mechanisch derart miteinander gekoppelt sind, dass das Funkmodul in dem elektronischen Gerät aufgenommen und/oder starr mit dem Gehäuse des elektronischen Geräts verbunden ist. Das elektronische Gerät kann eine Ausgabeeinheit, insbesondere ein Display aufweisen, über welche im Funkmodul gespeicherte Fahrzeugdaten ausgebbar sind.
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Und die
DE 10 2012 013 721 A1 betrifft einen Schlüssel für ein Fahrzeug mit einem Grundkörper mit einem Funktionselement, einer Sendevorrichtung zum Aussenden eines Funksignals und einer Abdeckung. Dabei ist die Abdeckung zumindest teilweise durchsichtig und deckt das Funktionselement des Grundkörpers derart ab, dass das Funktionselement durch die Abdeckung hindurch zumindest teilweise sichtbar ist. Das Funktionselement kann mindestens ein Element aus einer Gruppe umfassen, die ein Bedienelement, eine Anzeige und einen Touchscreen umfasst. Mit Hilfe des Touchscreen können bestimmte Daten des Fahrzeugs abgerufen und auf dem Touchscreen dargestellt werden; auch lassen sich durch den Touchscreen Komfortfunktionen des Fahrzeugs betätigen.
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Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen verbesserten Funkschlüssel mit erweiterter Funktionalität zur Verfügung zu stellen. Diese Aufgabe wird gelöst durch den Funkschlüssel gemäß Anspruch 1 und das System gemäß Anspruch 15. Vorteilhafte Weiterbildungen des Funkschlüssels sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Erfindungsgemäß wird ein Funkschlüssel für ein Fahrzeug, insbesondere für ein Kraftfahrzeug vorgeschlagen, der einen Grundkörper, eine erste Speichereinrichtung für elektrische Energie, eine Daten-Sende- und -Empfangseinrichtung, eine Daten-Speichereinrichtung und eine Anzeigeeinrichtung mit wenigstens einem in wenigstens einer Oberfläche des Grundkörpers vorgesehenen Bildschirm aufweist.
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Der erfindungsgemäße Funkschlüssel ist dadurch gekennzeichnet, dass er dazu eingerichtet ist, auf dem wenigstens einen Bildschirm wenigstens eine Kategorie von Information anzeigen zu können, die auswählbar ist aus der Gruppe bestehend aus: aktuellen Nachrichten, Daten eines Smart-Home-Systems und Daten von über das Internet erreichbaren Diensten.
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Waren bisherige Funkschlüssel mit einem Bildschirm allein dazu eingerichtet, die Funktion eines Zugangs- und Wegfahrberechtigungssystems zu erfüllen sowie evtl. weitere Informationen anzuzeigen, die den Status des Fahrzeugs oder von fahrzeugseitigen Einrichtungen betreffen und mit denen gegebenenfalls fahrzeugseitige Einrichtungen bedient werden können, so geht der erfindungsgemäße Funkschlüssel weit darüber hinaus, indem mit ihm grundsätzlich alle Informationen angezeigt werden können, die für dessen Benutzer, insbesondere einen Fahrer von Interesse sind.
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Auch wenn dies hier nicht näher ausgeführt ist, ist der Funkschlüssel gemäß der vorliegenden Erfindung selbstverständlich dazu eingerichtet, dass mit seiner Hilfe die herkömmlichen Basisfunktionen eines Funkschlüssels ausführbar sind, also wenigstens Öffnen/Schließen der Türen. Weitere erweiterte Basisfunktionen, die bei dem Funkschlüssel gemäß der vorliegenden Erfindung vorgesehen sein können, sind bspw. Öffnen/Schließen des Kofferraums/der Heckklappe sowie Starten/Stoppen des Motors.
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Gemäß einer ersten vorteilhaften Weiterbildung ist der Funkschlüssel dazu eingerichtet, auf dem wenigstens einen Bildschirm wenigstens eine weitere Kategorie von Informationen anzeigen zu können, die auswählbar ist aus der Gruppe bestehend aus Fahrzeugdaten, Daten von fahrzeugseitigen Einrichtungen und individuelle Profil-Daten.
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Bezüglich des Inhalts der gemäß dieser ersten vorteilhaften Weiterbildung anzeigbaren Informationen wird auf den bisher bekannten, insbesondere auf den oben erwähnten Stand der Technik verwiesen, auf den insoweit ausdrücklich Bezug genommen wird und die auch bei dem Funkschlüssel gemäß der vorliegenden Anmeldung anzeigbar sein können.
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Ebenso wird bezüglich der Möglichkeit, Daten von fahrzeugseitigen Einrichtungen (bspw. einer Klimatisierungseinrichtung) und individuelle Profil-Daten (bspw. Einstellungen von Innen- und Außenspiegel, des Fahrersitzes, des Lenkrads, etc.) verändern und/oder mit Hilfe eines Funkschlüssels Funktionen von fahrzeugseitigen Einrichtungen bedienen zu können, auf den bisher bekannten, insbesondere auf den oben erwähnten Stand der Technik verwiesen, auf den insoweit ausdrücklich Bezug genommen wird. Der Funkschlüssel gemäß der vorliegenden Erfindung kann selbstverständlich dazu eingerichtet sein, dass mit ihm die aus dem Stand der Technik bekannten, über die oben erwähnten Basisfunktionen und erweiterten Basisfunktionen hinausgehenden, zusätzlichen Funktionen eines Funkschlüssels ausführbar sind.
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Gemäß einer zweiten vorteilhaften Weiterbildung weist der Funkschlüssel gemäß der vorliegenden Erfindung eine Anzeigeeinrichtung mit wenigstens einem Bildschirm auf der Oberseite, Unterseite und/oder im Bereich von wenigstens einer Seitenfläche des Grundkörpers auf.
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Weisen mehrere Oberflächen des Funkschlüssels gemäß der vorliegenden Erfindung einen Bildschirm auf, ergibt sich der Vorteil, dass die Menge an gleichzeitig anzeigbarer Information erhöht ist und jedem der Bildschirme eine Kategorie von anzeigbarer Information zugeordnet sein kann.
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Bei dem Funkschlüssel gemäß der vorliegenden Erfindung kann/können die Anzeigeeinrichtung(en) berührungsempfindlich ausgebildet sein. Ebenso ist es von Vorteil, wenn die auf dem wenigstens einen Bildschirm anzeigbaren Informationen in Form einer animierten Schrift anzeigbar sind.
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Um eine möglichst gute und flexible Anpassung der anzeigbaren Informationen an die Bedürfnisse des Benutzers des Funkschlüssels zu ermöglichen, ist gemäß einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung vorgesehen, dass die Kategorie(n) und/oder die Art und Weise der auf dem wenigstens einen Bildschirm anzeigbaren Informationen durch einen Benutzer auswählbar und/oder programmierbar ist/sind.
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Hierbei ist es von Vorteil, wenn bei dem Funkschlüssel gemäß der vorliegenden Erfindung die Kategorie(n) und/oder die Art und Weise der auf dem wenigstens einen Bildschirm anzeigbaren Informationen mittels eines mobilen Kommunikationsendgeräts, eines Computers und/oder eines Multi-Media-Interface eines Fahrzeugs programmierbar ist/sind.
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Mittels der Daten-Sende- und -Empfangseinrichtung können u. a. die auf dem Funkschlüssel anzeigbaren Informationen (Daten) aktualisiert/geändert werden. Hierzu ist es von Vorteil, wenn die wenigstens eine Daten-Sende- und -Empfangseinrichtung dazu eingerichtet ist, Daten mittels einer kontaktlosen Schnittstelle und/oder mittels einer kontaktbehafteten Schnittstelle senden und/oder empfangen zu können.
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Gemäß noch einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung des Funkschlüssels ist bei diesem die kontaktlose Schnittstelle dazu eingerichtet, Daten mittels Infrarotlicht, eines Bluetooth®-Funksignals, WLAN-Funksignals, Near-Field-Communication-Funksignals, einer kapazitiven Kopplung, einer induktiven Kopplung und/oder eines Mobilfunksignals senden und/oder empfangen zu können.
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Der Funkschlüssel gemäß der vorliegenden Erfindung kann auch in Form einer „Wearable”-Einrichtung ausgebildet sein, die zumindest während der Verwendung am Körper oder der Kleidung des Benutzers befestigt werden kann.
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Um für den Fall, dass die in der ersten Speichereinrichtung für elektrische Energie gespeicherte Energie erschöpft ist, dennoch weiterhin die – gegebenenfalls erweiterten – Basisfunktion(en) eines Funkschlüssels verfügbar zu haben, kann in vorteilhafter Weise weiter vorgesehen sein, dass der Funkschlüssel gemäß der vorliegenden Erfindung wenigstens ein mechanisches Bedienelement für die Zugangsauthentifizierung für ein Fahrzeug und gegebenenfalls zum Starten/Stoppen des Motors eines Fahrzeugs und zwei voneinander getrennte Speichereinrichtungen für elektrische Energie aufweist, wobei die zweite Speichereinrichtungen für elektrische Energie dazu vorgesehen ist, die Funktion der Zugangsauthentifizierung und gegebenenfalls des Startens/Stoppens des Motors mit elektrischer Energie zu versorgen, und die erste Speichereinrichtung für elektrische Energie dazu vorgesehen ist, die weiteren Bauelemente/Funktionen des Funkschlüssels, insbesondere die Stromversorgung es wenigstens einen Bildschirms mit elektrischer Energie zu versorgen.
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Weitere Vorteile ergeben sich, wenn der Funkschlüssel gemäß der vorliegenden Erfindung eine kontaktlose und/oder eine kontaktbehafteten Schnittstelle zum Wiederaufladen der ersten und gegebenenfalls zweiten Speichereinrichtung für elektrische Energie aufweist.
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Der Funkschlüssel gemäß der vorliegenden Erfindung kann weiter folgende Merkmale/Funktionen aufweisen:
- – einen Fingerprint-Sensor,
- – die Möglichkeit zur Anzeige von Daten von Multi-Media-Dateien,
- – die Funktion eines Multi-Media-Abspielgeräts, und/oder
- – die Funktion eines mobilen Kommunikationsendgeräts.
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Insbesondere aus Sicherheitsgründen kann es weiter vorgesehen sein, dass der Funkschlüssel gemäß der vorliegenden Erfindung dazu eingerichtet ist, Informationen auf dem wenigstens einen Bildschirm nur anzuzeigen, wenn
- – der Motor des Fahrzeug nicht eingeschaltet ist,
- – die Räder des Fahrzeugs sich nicht drehen, und/oder
- – sich der Funkschlüssel außerhalb des Fahrzeugs befindet.
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Die vorliegende Erfindung betrifft auch ein System für ein Fahrzeug, das dadurch gekennzeichnet ist, dass es
- – einen erfindungsgemäßen Funkschlüssel oder einen seiner vorteilhaften Weiterbildungen und
- – eine Empfangseinrichtung zum Empfangen eines Signals von dem Funkschlüssel
umfasst.
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Die vorliegende Erfindung wird anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert.
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Dabei zeigen:
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1 eine erste Ausführungsform des Funkschlüssels gemäß der vorliegenden Erfindung;
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2 eine zweite Ausführungsform des Funkschlüssels gemäß der vorliegenden Erfindung;
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3 eine dritte Ausführungsform des Funkschlüssels gemäß der vorliegenden Erfindung; und
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4 eine vierte Ausführungsform des Funkschlüssels gemäß der vorliegenden Erfindung.
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Die Darstellungen in den Figuren sind rein schematisch und nicht maßstabsgerecht. Innerhalb der Figuren sind gleiche oder funktionsähnliche Elemente mit gleichen Bezugszeichen versehen.
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Die nachfolgend erläuterten Ausführungsbeispiele stellen bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung dar. Die vorliegende Erfindung ist selbstverständlich nicht auf diese Ausführungsformen beschränkt.
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Die in der obigen Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sowie die in der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsformen, Ausführungsbeispielen und der Figurenbeschreibung genannten und/oder in den Figuren alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
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Wie in 1 schematisch dargestellt ist, weist der Funkschlüssel 1 gemäß einer ersten Ausführungsform einen Grundkörper 2 sowie (in allen Figuren der Übersichtlichkeit halber nicht dargestellt) wenigstens eine erste Speichereinrichtung für elektrische Energie (etwa Batterie, Akkumulator), eine (kontaktlose und/oder kontaktbehaftete) Daten-Sende- und -Empfangseinrichtung und eine Daten-Speichereinrichtung (flüchtiger oder permanenter Datenspeicher) auf. Weiter weist der Funkschlüssel 1, 1', 1'', 1''' eine Anzeigeeinrichtung mit wenigstens einem in wenigstens einer Oberfläche des Grundkörpers 2 vorgesehenen Bildschirm 3 auf.
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Der Grundkörper 2 kann aus jedem geeigneten Material oder jeden geeigneten Materialkombination ausgebildet sein, bspw. aus einem oder mehreren Kunststoffen, aus einem oder mehreren Metallen/Metalllegierungen, aus Glas und einer Mischung der genannten Materialien.
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Die Form des Grundkörpers 2 unterliegt keinen besonderen Einschränkungen und die in den Figuren gezeigte quaderförmige Form des Grundkörpers 2 mit abgerundeten Ecken der Ober- und Unterseite ist rein beispielhaft zu verstehen. Der Grundkörper 2 kann in Draufsicht bspw. auch eine rautenförmige, trapezförmige, kreisrunde, ovale oder eine andere geeignete Form aufweisen.
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Soweit in der vorliegenden Anmeldung angegeben ist, dass ein Bildschirm 3 „in” wenigstens einer Oberfläche des Grundkörpers 2 vorgesehen ist, so ist diese Angabe nicht streng wörtlich zu verstehen. Der Bildschirm 3 kann mit der Oberfläche des Grundkörpers 2 fluchten, ein wenig aus der Oberfläche des Grundkörpers 2 hervorstehen oder ein wenig unter die Oberfläche des Grundkörpers 2 zurücktreten. Auch kann der Bildschirm 3 eine gesamte Seite des Grundkörpers 2 ausmachen bzw. bedecken.
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Die Dicke des Grundkörpers 2 unterliegt keinen besonderen Beschränkungen. Weißt der Funkschlüssel 1, 1', 1'', 1''' nur einen Bildschirm 3 auf oder je einen Bildschirm 3 im Bereich der Oberseite und der Unterseite des Grundkörpers 2, so kann der Grundkörper 2 eine vergleichsweise kleine Dicke von nur einigen wenigen Millimetern (bspw. 2 mm, 2,5 mm oder 3 mm) aufweisen.
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Ist vorgesehen, dass der Funkschlüssel 1, 1', 1'', 1''' (auch) in wenigstens einer der Seitenflächen des Grundkörpers 2 wenigstens einen Bildschirm 3', 3'' aufweist, so beträgt die Dicke dieser Seitenfläche wenigstens die Höhe des Bildschirms 3', 3''.
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Die Dicke des Grundkörpers 2 braucht nicht überall gleich groß zu sein, so kann bspw. die Dicke eine Seitenfläche, in der ein Bildschirm 3', 3'' vorgesehen ist, größer sein als die Dicke einer Seitenfläche ohne Bildschirm.
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Der/Die Bildschirm(e) 3, 3', 3'' können auf einer jeden geeigneten Technologie basieren, bspw. Flüssigkristall-, LED-, OLED-Bildschirm(e) sein oder auf sog. elektronischer Tinte basierende(r) Bildschirm(e) 3, 3', 3''. Der/die Bildschirm(e) 3, 3', 3'' können zur Anzeige der Information(en) in einer schwarz/weiß-, einer Graustufendarstellung und/oder einer farbigen Darstellung ausgebildet sein. Weißt der Funkschlüssel 1, 1', 1'', 1''' mehr als einen Bildschirm 3, 3', 3'' auf, können die verschiedenen Bildschirme 3, 3', 3'' jeweils auf einer unterschiedlichen Technologie basieren und es kann die Art und Weise der Darstellung auf den jeweiligen Bildschirmen 3, 3', 3'' unterschiedlich sein. Der/Die Bildschirm(e) 3, 3', 3'' müssen nicht Plan ausgebildet sein, können also auch eine gewölbte oder gekrümmte Oberfläche aufweisen.
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Die Information(en) können auf dem/den Bildschirm(en) 3, 3', 3'' bspw. in statischer Form, in bewegter Form (bspw. als Laufschrift, als scrollender Text), mittels alphanumerischen Zeichen, mittels statischen und/oder animierten Grafiken, Piktogrammen und/oder Bildern angezeigt werden.
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Der Funkschlüssel 1, 1', 1'', 1''' weist wenigstens einen Bildschirm 3, 3', 3'' auf. Die maximale Anzahl an Bildschirmen 3, 3', 3'' ist nicht besonders beschränkt, und es können eine, zwei, mehrere oder alle Seiten des Grundkörpers 2 einen, zwei oder mehrere Bildschirme 3 aufweisen. So können bspw. bei den in den 1 bis 4 dargestellten, im Wesentlichen quaderförmigen Funkschlüsseln 1, 1', 1'', 1''' zwei, drei, vier, fünf oder sechs ihrer Oberflächen (Oberseite, Unterseite, 4 Seitenflächen) jeweils wenigstens einen Bildschirm aufweisen.
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Wenigstens einer der Bildschirme 3, 3', 3'' kann als berührungsempfindlicher Bildschirm (sog. Touchscreen) 3, 3', 3'' ausgebildet sein, etwa als resistiver berührungsempfindlicher Bildschirm 3, 3', 3'' oder als Oberflächen-kapazitiver berührungsempfindlicher Bildschirm 3, 3', 3''.
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Der/Die Bildschirm(e) 3, 3', 3'' des Funkschlüssels 1, 1', 1'', 1''' dienen dazu, wenigstens eine Kategorie von Information anzeigen zu können, die auswählbar ist aus der Gruppe bestehend aus aktuellen Nachrichten, Daten eines Smart-Home-Systems und Daten von über das Internet erreichbaren Diensten.
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Unter „aktuellen Nachrichten” sind Informationen zu verstehen, wie sie üblicherweise von den verschiedenen Nachrichtenagenturen, Nachrichtensendern und/oder Rundfunkanstalten zur Verfügung gestellt werden und können bspw. Informationen (Nachrichten) aus Politik, Wirtschaft (etwa Aktienkurse), Wissenschaft, Technik, Kultur, Unterhaltung, Religion und/oder Wetterinformationen umfassen.
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Unter Smart-Home-Systemen können technische Verfahren und Systeme insbesondere für Wohnräume, Wohnhäuser, Garagen, etc. zusammengefasst werden, in deren Mittelpunkt eine Erhöhung von Wohn- und Lebensqualität, Sicherheit und effizienter Energienutzung auf Basis vernetzter und fernsteuerbarer Geräte und Installationen sowie automatisierbarer Abläufe steht.
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Bei einem Smart-Home-System können sowohl Haustechnik und/oder Haushaltsgeräte (bspw. Heizung, Jalousien, Herd, Kühlschrank, Waschmaschine) als auch Komponenten der Unterhaltungselektronik miteinander vernetzt sein, Daten speichern und eine eigene Logik abbilden. Smart-Home-Systeme können in aller Regel über das Internets kontaktiert werden, es können Daten aus einem Smart-Home-System über das Internet abgerufen und die in das System integrierte Haustechnik, die Haushaltsgeräte und/oder die Unterhaltungselektronik über das Internet angesprochen und gesteuert werden.
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Daher können auf dem/den Bildschirm(en) 3, 3', 3'' des Funkschlüssels 1, 1', 1'', 1''' bspw. Informationen darüber angezeigt werden, ob eine Alarmanlage ein- oder ausgeschaltet ist, ob ein Waschmaschinenprogramm beendet ist oder nicht, ob der Herd eingeschaltet ist oder nicht, ob und wenn ja welche Beleuchtungseinrichtungen eingeschaltet, welche Temperatur in welchen Räumen gegeben ist, ob und wenn ja welche Türen/Tore verschlossen sind, etc.
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Unter „Daten von über das Internet erreichbaren Diensten” sind bspw. Daten aus einem persönlichen Cloud-Speicher zu verstehen, die von diversen Providern bereitgestellt werden. Diese Daten können bspw. Informationen aus persönlichen Terminkalendern (Termine) und Aufgabenlisten (To-do-Listen), individuell zugeschnittene Informationen (etwa Preisinformationen), Tagestipps, bspw. bezüglich des Fernsehprogramms, Informationen über das aktuelle Kino- und/oder Theaterangebot, Kurznachrichten (bspw. über Twitter Inc.), etc. umfassen.
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Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung des Funkschlüssels 1, 1', 1'', 1''' kann dieser auch dazu eingerichtet ist, auf dem wenigstens einen Bildschirm 3, 3', 3'' wenigstens eine weitere Kategorie von Informationen anzeigen zu können, die auswählbar ist aus der Gruppe bestehend aus
- – Fahrzeugdaten,
- – Daten von fahrzeugseitigen Einrichtungen, und
- – individuellen Profil-Daten.
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Fahrzeugdaten des dem Funkschlüssel 1, 1', 1'', 1''' zugeordneten Fahrzeugs können bspw. umfassen den Kilometerstand, die Fahrzeug-Ident-Nummer, das Fahrzeug-Kennzeichen, den Füllzustand des Tanks, den Ladezustand der Batterie des Fahrzeugs, den Reifendruck, die Innentemperatur in der Fahrgastkabine, eine Information bezüglich eines benötigten und/oder anstehenden Service (bspw. Kundendienst), Standort (bspw. GPS-Koordinaten) des Fahrzeugs, den Status von Beleuchtungseinrichtungen (sind Beleuchtungseinrichtungen eingeschaltet, gegebenenfalls welche Beleuchtungseinrichtung(en) ist/sind eingeschaltet), der Türen, Fenster und des Schiebedachs (geschlossen/offen, gegebenenfalls welche(s) von dem/den Tür(en)/Fenster/Schiebedach ist/sind geöffnet), und/oder der Alarmanlage (aktiviert/deaktiviert), etc.
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Daten von fahrzeugseitigen Einrichtungen des dem Funkschlüssel 1, 1', 1'', 1''' zugeordneten Fahrzeugs können bspw. umfassen die aktuellen Einstellungen der Klimaanlage, der Multimediaanlage, die Einstellung von Sitzen, Kopfstützen, Spiegeln, in einem Autotelefon gespeicherte Kontaktdaten, etc.
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Und als Beispiele von individuellen Profildaten seien hier erwähnt die für einen individuellen Benutzer abgespeicherten Einstellungen für die Position des (Fahrer)Sitzes, der Armlehne, Kopfstütze, des/der Spiegel (Innen- und/oder Außenspiegel), des Lenkrads, der Klimaanlage, der Multimediaanlage, etc.
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Alle vorstehend genannten Daten können auch in einer aufbereiteten Weise angezeigt werden, bspw. kann alternativ oder zusätzlich zu dem Füllstand des Tanks auch die sich daraus ergebende wahrscheinliche Restreichweite angezeigt werden. Oder es kann alternativ oder zusätzlich zu dem Standort des Fahrzeugs auch eine Kartendarstellung mit dem Standort und/oder ein geeigneter, insbesondere ein möglichst kurzer Weg zu dem Standort des Fahrzeugs angezeigt werden.
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Wie oben bereits erwähnt wurde, soll es mit Hilfe des Funkschlüssels 1, 1', 1'', 1''' ermöglicht werden, einem Benutzer grundsätzlich alle Informationen anzuzeigen, an denen der Benutzer aktuell ein Interesse hat. Von daher ist es gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung des Funkschlüssels 1, 1', 1'', 1''' vorgesehen, dass der Benutzer die Kategorie(n) und/oder die Art und Weise der auf dem wenigstens einen Bildschirm 3, 3', 3'' anzeigbaren Informationen auswählen und/oder programmieren kann.
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Eine Auswahl der Kategorie der angezeigten Informationen kann bspw. dadurch erfolgen, dass der Benutzer des Funkschlüssels 1, 1', 1'', 1''' einen von mehreren auf einem berührungsempfindlichen Bildschirm 3, 3', 3'' angezeigten „Auswahl-Button” bzw. „Auswahl-Icon” tippt. Bspw. können auf eine Bildschirm 3, 3', 3'' verschiedene Auswahl-Buttons angezeigt werden, durch deren Berührung die dem jeweiligen Auswahl-Button zugeordnete Information angezeigt wird. Mittels derartiger Auswahl-Button kann bspw. zwischen der Anzeige von fahrzeugbezogenen Informationen, Informationen eines Smart-Home-Systems, Nachrichten, etc. durchgewechselt werden.
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Es kann vorgesehen sein, dass ein/die Auswahl-Button auf einem ersten Bildschirm 3, 3', 3'' und die ausgewählten Informationen auf einem zweiten Bildschirm 3, 3', 3'' angezeigt werden.
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Ebenso kann alternativ oder ergänzend vorgesehen sein, dass wenigstens ein berührungsempfindlicher Bildschirm 3, 3', 3'' mittels sogenannter „Wischgesten” bedienbar ist und mittels entsprechender Wischgesten weitere Informationen derselben Kategorie (bspw. Nachrichten) angezeigt werden können oder die Kategorie der angezeigten Information gewechselt werden kann (bspw. Wechsel von Nachrichten zu Daten eines Smart-Home-Systems). „Wischgesten” sind bspw. aus dem Bereich der mobilen Computertechnik (Tablet-PCs, Smartphones) bekannt.
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Auch ist es von Vorteil, wenn der Benutzer die Kategorie(n) und/oder die Art und Weise der auf dem wenigstens einen Bildschirm 3, 3', 3'' anzeigbaren Informationen selbst programmieren kann. Hierzu kann vorgesehen sein, dass der Funkschlüssel 1, 1', 1'', 1''' dazu eingerichtet ist, dass eine derartige Programmierung bspw. mittels eines mobilen Kommunikationsendgeräts, eines Computers und/oder eines Multi-Media-Interface eines Fahrzeugs erfolgen kann.
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Die auf dem mobilen Kommunikationsendgerät (etwa Smartphone) bspw. mit Hilfe einer App oder eines dafür eingerichteten Betriebssystems, dem Computer bspw. mit Hilfe einer App oder eines Computerprogramms oder auf dem Multi-Media-Interface mit Hilfe einer dort vorgesehenen Programmiermöglichkeit vorgenommenen Programmierungen können während oder nach Abschluss der Programmierungen über die bei dem Funkschlüssel 1, 1', 1'', 1''' vorgesehenen Daten-Sende- und -Empfangseinrichtung auf den Funkschlüssel 1, 1', 1'', 1''' übertragen werden und in einer dort vorgesehenen Speichereinrichtung gespeichert werden.
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Die Programmierungen können nicht nur die Kategorie(n) der angezeigten Informationen betreffen (bspw. welche Kategorie von Information ist welchem der grundsätzlich frei programmierbaren „Auswahl-Button” zugeordnet, welche Informationen werden innerhalb einer Kategorie angezeigt, gegebenenfalls in welcher Reihenfolge) sondern auch die Art und Weise der angezeigten Information (bspw. welche Art von Information wird auf welchem Bildschirm 3, 3', 3''' angezeigt, etwa besonders aktuelle Nachrichten in Form einer durchlaufenden Schrift auf einem seitlichen Bildschirm 3', 3'', die Geschwindigkeit einer durchlaufenden Schrift, die Schriftgröße, Schriftfarbe, Displayhelligkeit, etc.).
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Damit die Übertragung der vorgenommenen Programmierungen zu dem Funkschlüssel 1, 1', 1'', 1''' erfolgen kann, ist es erforderlich, dass die Einrichtung, mit der Programmierung vorgenommen wird (bspw. ein Kommunikationsendgerät, ein Computer und/oder ein Multi-Media-Interface eines Fahrzeugs) über eine entsprechende Daten-Sendeeinrichtung verfügt, die mit der Daten-Empfangseinrichtung des Funkschlüssels 1, 1', 1'', 1''' kommunizieren kann.
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Wie bei dem Funkschlüssel 1, 1', 1'', 1''' kann auch die zur Programmierung verwendete Einrichtung hierzu eine kontaktlose (drahtlose) Schnittstelle und/oder eine kontaktbehaftete Schnittstelle aufweisen. Bei einer Datenübertragung mit Hilfe einer kontaktbehafteten Schnittstelle kann die Datenübertragung bspw. mit Hilfe eines USB-Kabels oder eines Steckplatzes erfolgen.
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Verfügt der Funkschlüssel 1, 1', 1'', 1''' über eine kontaktlose Schnittstelle zur Datenkommunikation, so kann diese in bevorzugter Weise dazu eingerichtet sein, Daten mittels Infrarotlicht, eines Bluetooth®-Funksignals, WLAN-Funksignals, Near-Field-Communication-Funksignals, einer kapazitiven Kopplung, einer induktiven Kopplung und/oder eines Mobilfunksignals senden und/oder empfangen zu können.
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Für eine kontaktlose Datenkommunikation mit der zur Programmierung des Funkschlüssels 1, 1', 1'', 1''' verwendeten Einrichtung ist bei dieser dann selbstverständlich eine entsprechende Einrichtung zur kontaktlosen Datenkommunikation vorzusehen.
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Die Schnittstelle zur Datenkommunikation des Funkschlüssels 1, 1', 1'', 1''' dient auch dazu, anzuzeigende Daten zu dem Funkschlüssel 1, 1', 1'', 1''' und gegebenenfalls zu der Daten-Speichereinrichtung des Funkschlüssels 1, 1', 1'', 1''' übertragen zu können. Bei dem Funkschlüssel 1, 1', 1'', 1''' gemäß der vorliegenden Erfindung ist es nicht erforderlich, dass in allen Fällen anzuzeigende Daten in der Daten-Speichereinrichtung für längere Zeit (zwischen) gespeichert werden. Vielmehr kann es auch vorgesehen sein, dass Daten unmittelbar dann, wenn sie im Funkschlüssel 1, 1', 1'', 1''' „angekommen sind” auf dem wenigstens einen Bildschirm 3, 3', 3'' angezeigt werden (wobei selbstverständlich eine technische erforderliche Pufferung und Kurzzeitspeicherung der anzuzeigenden Daten vorgesehen sein kann).
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Gemäß der vorliegenden Erfindung besteht eine große Flexibilität in Bezug auf die Frage, ob und für wie lange anzuzeigende Daten in der Daten-Speichereinrichtung gespeichert werden oder nicht. Dies kann bspw. davon abhängig gemacht sein, ob bzw. in welchem Abstand eine Veränderung/Aktualisierung der anzuzeigenden Daten erfolgt, erforderlich und/oder erwünscht ist.
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Daten wie etwa eine Fahrzeug-Ident-Nummer können dauerhaft in der Daten-Speichereinrichtung gespeichert sein, da diese Nummer während der Lebensdauer des dem Funkschlüssel 1, 1', 1'', 1''' zugeordneten Fahrzeugs sich nicht ändert. Ein Fahrzeugkennzeichen kann längerfristig in der Daten-Speichereinrichtung gespeichert sein, da eine Neuspeicherung des Fahrzeugkennzeichens nur bei einer Um- oder Abmeldung des dem Funkschlüssel 1, 1', 1'', 1''' zugeordneten Fahrzeugs erforderlich wird. In ähnlicher Weise ist ein Kilometerstand immer nur dann neu zu speichern, wenn das Fahrzeug nach einer Stillstandsphase (erkennbar bspw. durch Ausschalten des Motors) zu einem anderen Ort bewegt wurde. Ähnliches gilt bspw. für Service-Informationen, etc.
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Bei anderen anzuzeigenden Daten ist es zumindest wünschenswert, wenn diese kontinuierlich bzw. quasi kontinuierlich aktualisiert werden, bspw. aktuelle Nachrichten, Daten eines Smart-Home-Systems und/oder Daten von über das Internet erreichbaren Diensten. Dies kann bspw. dadurch erreicht werden, dass der Funkschlüssel 1, 1', 1'', 1''' dazu eingerichtet ist, selbst eine Verbindung zum Internet aufbauen zu können, bspw. wenn der Funkschlüssel 1, 1', 1'', 1''' über einen eigene WLAN- oder Mobilfunk-Kommunikationsschnittstelle verfügt, oder wenn der Funkschlüssel 1, 1', 1'', 1''' dazu eingerichtet ist, mittelbar eine Verbindung zum Internet aufbauen zu können, bspw. über eine kontaktlose oder kontaktbehafte Schnittstelle zu einer Einrichtung (bspw. einem Computer, einer Internet-fähigen fahrzeugseitigen Einrichtung), die wiederum eine Verbindung zum Internet herstellen kann.
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Eine Aktualisierung von Daten muss jedoch nicht über das Internet erfolgen. Solange sich der Funkschlüssel 1, 1', 1'', 1''' bspw. in dem Haus/Gebäude mit einem Smart-Home-System befindet, kann vorgesehen sein, dass der Funkschlüssel 1, 1', 1'', 1''' über eine kontaktlose oder kontaktbehafte Schnittstelle direkt Daten von dem Smart-Home-System empfangen kann, also ohne dass ein „Umweg” über das Internet erforderlich wäre. Befindet sich der Funkschlüssel 1, 1', 1'', 1''' außerhalb des Hauses/Gebäudes, kann dieser dazu eingerichtet sein, Daten von dem Smart-Home-System direkt oder indirekt über das Internet zu empfangen.
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Auch kann vorgesehen sein, dass der Funkschlüssel 1, 1', 1'', 1''', sofern er sich im ihm zugeordneten Fahrzeug befindet, mittels einer kontaktbehafteten oder kontaktlosen Schnittstelle, etwa eines Bluetooth®-Funksignals, WLAN-Funksignals, Near-Field-Communication-Funksignals, einer kapazitiven Kopplung oder einer induktiven Kopplung eine Verbindung zu einer Internetfähigen Einrichtung des Fahrzeugs (bspw. über ein Automobiltelefon oder einer sonstigen fahrzeugseitigen Internet-fähigen Einrichtung) aufbauen kann und hierüber anzuzeigende Daten aus dem Internet empfangen kann. Daneben kann der Funkschlüssel 1, 1', 1'', 1''' mittels der kontaktbehafteten oder kontaktlosen Schnittstelle auch anzuzeigende Fahrzeugdaten und Daten direkt von fahrzeugseitigen Einrichtungen empfangen.
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Insbesondere wenn der Funkschlüssel 1, 1', 1'', 1''' selbst nicht dazu eingerichtet, eine direkte Verbindung (etwa über eigene WLAN- oder eine Mobilfunkschnittstelle) mit dem Internet aufzubauen, kann vorgesehen sein, dass anzuzeigende Daten, die der Funkschlüssel 1, 1', 1'', 1''' indirekt (bspw. über einen Computer, ein mobiles Endgerät, einer internet-fähigen fahrzeugseitigen Einrichtung etc.) aus dem Internet erhalten hat, in der Daten-Speichereinrichtung des Funkschlüssels 1, 1', 1'', 1''' gespeichert werden und diese auch dann noch angezeigt werden können, wenn keine indirekte Internetverbindung mehr besteht. In diesem Fall muss dann zwangsläufig in Kauf genommen werden, dass die angezeigten Daten evtl. nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten entsprechen. Der Funkschlüssel 1, 1', 1'', 1''' kann in einem solchen Fall auch dazu eingerichtet sein, anzuzeigen, dass es sich um gespeicherte Daten/Informationen handelt.
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Eine Speicherung von anzuzeigenden Daten aus dem Internet in der Daten-Speichereinrichtung des Funkschlüssels 1, 1', 1'', 1''' kann jedoch auch unabhängig davon erfolgen, ob der Funkschlüssel 1, 1', 1'', 1''' selbst Internetfähig ist oder nicht. Gründe hierfür können beispielsweise die Einsparung von Energie und die Vermeidung von Kosten für einen Datenverkehr aus dem Internet sein.
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Der Funkschlüssel 1, 1', 1'', 1''' kann in vorteilhafter Weise auch in Form einer „Wearable”-Einrichtung ausgebildet ist, die zumindest während der Verwendung am Körper oder der Kleidung des Benutzers befestigt werden kann. Bspw. kann der Funkschlüssel 1, 1', 1'', 1''' ein Armband zum Befestigen des Funkschlüssels 1, 1', 1'', 1''' am Unterarm eines Benutzers aufweisen, wobei der Funkschlüssel 1, 1', 1'', 1''' mit dem Armband gegebenenfalls lösbar (d. h. ohne Beschädigung oder Zerstörung, vorzugsweise ohne Verwendung eines Werkzeugs lösbar) verbunden ist.
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Hierdurch ergibt sich der Vorteil, dass ein Fahrer eines Fahrzeugs die Anzeigen des Funkschlüssels 1, 1', 1'', 1''' bspw. während einer Fahrt mit dem Fahrzeug leicht ablesen kann, da der Fahrer regelmäßig seine Hände in „Viertel-vor-Drei”-Stellung am Lenkrad hält und somit der Funkschlüssel 1, 1', 1'', 1''' sich im zumindest erweiterten Blickfeld des Fahrers befindet. Hierdurch ist es auch nicht erforderlich, dass der Fahrer den Funkschlüssel 1, 1', 1'', 1''' zum Ablesen der angezeigten Informationen in die Hand nimmt. Somit kann bei einem „wearable” Funkschlüssel 1, 1', 1'', 1''' eine mögliche Ablenkung vom Straßenverkehr bei der Ablesung von dessen Anzeigen auf ein Minimum reduziert werden.
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Insbesondere aus Sicherheitsgründen kann der Funkschlüssel 1, 1', 1'', 1''' auch dazu eingerichtet sein, Informationen auf dem wenigstens einen Bildschirm 3, 3', 3'' nur anzuzeigen, wenn
- – der Motor des Fahrzeug nicht eingeschaltet ist,
- – die Räder des Fahrzeugs sich nicht drehen, und/oder
- – sich der Funkschlüssel 1, 1', 1'', 1''' außerhalb des Fahrzeugs befindet.
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Durch eine Anzeige von Information auf dem/den Bildschirm(en) 3, 3', 3'' des Funkschlüssels 1, 1', 1'', 1''' während eines Stillstands des Fahrzeugs oder dann, wenn sich der Funkschlüssels 1, 1', 1'', 1''' außerhalb des Fahrzeugs befindet, kann sicher vermieden werden, dass ein Fahrer des dem Funkschlüssel 1, 1', 1'', 1''' zugeordneten Fahrzeugs durch das Betrachten einer Anzeige des Funkschlüssels 1, 1', 1'', 1''' während der Fahrt vom Straßenverkehr abgelenkt wird.
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In den 1, 2 und 4 sind rein schematisch und beispielhaft Ausführungsformen des Funkschlüssels 1, 1', 1''' mit einem (1) und zwei (2) und drei Bildschirmen 3, 3', 3'' dargestellt. Bei Ausführungsformen mit mehr als einem Bildschirm, wie etwa dem in 2 dargestellten Funkschlüssel 1', kann bspw. vorgesehen sein, dass auf einem größeren Bildschirm 3 einige Grundinformationen (etwa Fahrzeugdaten, Daten von fahrzeugseitigen Einrichtungen, etc.) und gegebenenfalls Auswahl-Buttons bzw. Auswahl-Icons angezeigt werden, und auf einem kleineren Bildschirm 3' 3'' Informationen wie bspw. Nachrichten („breaking news”), Daten eines Smart-Home-Systems, Daten von über das Internet erreichbaren Diensten, gegebenenfalls in Form eines „Laufband-Ticker”.
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Wie in den 3 und 4 ebenfalls rein schematisch und beispielhaft dargestellt ist, kann der Funkschlüssel 1, 1', 1'', 1''' auch wenigstens ein mechanisches Bedienelement 4, 4' (etwa Taster, Schalter) für die Zugangsauthentifizierung für ein Fahrzeug und gegebenenfalls zum Starten/Stoppen des Motors eines Fahrzeugs und zwei (in den 3 und 4 der Übersichtlichkeit halber nicht dargestellte) voneinander getrennte Speichereinrichtungen für elektrische Energie aufweisen, wobei die zweite Speichereinrichtungen für elektrische Energie dazu vorgesehen ist, die Funktion der Zugangsauthentifizierung und gegebenenfalls des Startens/Stoppens des Motors mittels dem wenigstens einen mechanischen Bedienelement 4, 4' mit elektrischer Energie zu versorgen, und die erste Speichereinrichtung für elektrische Energie dazu vorgesehen ist, die weiteren Funktionen des Funkschlüssels 1, 1', 1'', 1''' mit elektrischer Energie zu versorgen.
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Da die Funktionen des Anzeigens von Informationen und des Empfangs von anzuzeigenden Daten oftmals mit einem vergleichsweise hohen Energiebedarf verbunden sind (insbesondere wenn der Funkschlüssel 1, 1', 1'', 1''' bspw. einen beleuchtete/durchleuchtete Anzeige und/oder eine eigene Schnittstelle zum Aufbau einer Verbindung zum Internet aufweist), und somit die Gefahr besteht, dass die in der ersten Speichereinrichtung für elektrische Energie (Batterie, Akkumulator) gespeicherte Energie zu einem ungünstigen Zeitpunkt erschöpft ist, kann durch das Vorsehen der zweiten Speichereinrichtung für elektrische Energie (Batterie, Akkumulator) eine höhere Sicherheit dahin erreicht werden, dass auf jeden Fall die Basisfunktion(en) des Funkschlüssels 1, 1', 1'', 1''' zur Verfügung stehen.
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Insbesondere die erste Speichereinrichtung für elektrische Energie kann als wiederaufladbare Speichereinrichtung vorgesehen sein. Die zweite Speichereinrichtung für elektrische Energie kann ebenfalls wiederaufladbar sein, ist bevorzugt jedoch als nicht wiederaufladbare Speichereinrichtung ausgebildet, deren Lebensdauer bei durchschnittlicher Nutzung mehrere Jahre betragen kann.
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Zur Wiederaufladung der ersten Speichereinrichtung für elektrische Energie und gegebenenfalls auch zum Wiederaufladen der zweiten Speichereinrichtung für elektrische Energie kann der Funkschlüssel 1, 1', 1'', 1''' eine kontaktlose und/oder eine kontaktbehafteten Schnittstelle aufweisen. Bei einer kontaktlosen Schnittstelle (etwa zur induktiven Wiederaufladung) entfällt das Erfordernis der Handhabung mit einem Elektrokabel oder das Verbinden des Funkschlüssels 1, 1', 1'', 1''' mit einem entsprechenden Steckplatz. Vielmehr kann der Funkschlüssel 1, 1', 1'', 1''' auf für einen Benutzer einfache und bequeme Weise in dem Fahrzeug in ein(e) hierfür vorgesehene(s) und entsprechend eingerichtete(s) Vertiefung/Gehäuse gelegt werden, die eine kontaktlose Ladeeinrichtung aufweist.
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Wie in 4 dargestellt ist, kann der Funkschlüssel 1''' auch einen sog. Fingerprint-Sensor 5 aufweisen, der zur Authentifizierung eines Benutzers dienen kann, insbesondere für die Fälle, dass persönliche, personenbezogene Daten auf dem wenigstens einen Bildschirm 3, 3', 3'' des Funkschlüssels 1, 1', 1'', 1''' angezeigt werden sollen.
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Gemäß weiterer vorteilhafter Ausgestaltungen des Funkschlüssels 1, 1', 1'', 1''' kann dieser weiter auch Daten von Multi-Media-Dateien anzeigen (bspw. von gerade durch eine fahrzeugseitige Multi-Media-Anlage gespielten Musikstücken), die Funktion eines Multi-Media-Abspielgeräts und/oder die Funktion eines mobilen Kommunikationsendgeräts aufweisen.
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Gerade bei letzterer Ausgestaltung ergibt sich der Vorteil, dass für die Funktionen eines Funkschlüssels 1, 1', 1'', 1''' und denen eines mobilen Kommunikationsendgeräts (bspw. eines Smartphones) nur ein einziges Gerät erforderlich ist. Aufgrund der mittlerweile erreichten Miniaturisierung der hierfür erforderlichen Baugruppen kann eine solche Kombination auch in Form eines „Wearable” realisiert werden.
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Die vorliegende Erfindung betrifft auch ein System für ein Fahrzeug umfassend
- – einen erfindungsgemäßen Funkschlüssel 1, 1', 1'', 1''' oder einem seiner vorteilhaften Weiterbildungen und
- – einer Empfangseinrichtung zum Empfangen eines Signals von dem Funkschlüssel 1, 1', 1'', 1'''.
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Die Empfangseinrichtung ist dabei in vorteilhafter Weise in einem Fahrzeug, insbesondere in einem Kraftfahrzeug vorgesehen.
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Selbstverständlich kann der Funkschlüssel 1, 1', 1'', 1''' auch einen mechanischen Schlüssel in Form eines Schlüsselbarts aufweisen, um so die Basisfunktion eines jeden Autoschlüssels auch im Fall der Erschöpfung der elektrischen Energie in dem ersten und gegebenenfalls zweiten Speichereinrichtung für elektrische Energie zu gewährleisten.
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Der Funkschlüssel 1, 1', 1'', 1''' kann als Sonderzubehör für eine Fahrzeug, insbesondere ein Kraftfahrzeug vorgesehen sein.
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Der Begriff „Funkschlüssel”, wie er in der vorliegenden Anmeldung verwendet wird, ist in einem weiten Sinne zu verstehen, d. h. unter dem Begriff „Funkschlüssel” sind alle Zugangs- und Wegfahrberechtigungssysteme für Fahrzeuge zu verstehen, bei denen eine Übertragung von Daten auf nicht kontaktbehaftetem Weg möglich ist, also bspw. auch mittels Infrarotlicht, etc.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- US 2004/227642 A1 [0004]
- DE 102008057535 A1 [0008]
- DE 202011105142 U1 [0009]
- DE 102009035654 A1 [0011]
- DE 102012013721 A1 [0012]