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DE102007058299B4 - Einbauverfahren für den Einbau einer bodenebenen Ablaufrinne in einem Boden und Einbausatz zur Durchführung des Verfahrens - Google Patents

Einbauverfahren für den Einbau einer bodenebenen Ablaufrinne in einem Boden und Einbausatz zur Durchführung des Verfahrens Download PDF

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Abstract

Einbauverfahren für den Einbau einer bodenebenen Ablaufrinne (2, 46) in einem Boden mit den folgenden Verfahrensschritten:- Aufsetzen von mindestens zwei Distanzfüßen (36) auf einem Rohfußboden (34),- Anordnen eines Ablaufs (32) auf dem Rohfußboden (34) und Anschluss desselben an ein Abflussrohr, vorzugsweise zwischen den Distanzfüßen (36),- Anordnen eines im Wesentlichen plattenförmigen Schalungselements (42) auf den Distanzfüßen (36) und oberhalb des Ablaufs (32),- Verfüllen des Raumes mit einem Estrich (44) und Unterfütterung des Schalungselements (42),- Trocknen des Estrichs (44),- Entfernen des Schalungselements (42) aus einer so gebildeten Ausnehmung im Estrich (44),- Einlegen mindestens einer Abdichtungsfolie (48) in die Ausnehmung,- Einfüllen eines Fliesenklebers in die abgedichtete Ausnehmung und- Einsetzen einer schalenförmigen Ablaufrinne (2,46) in die abgedichtete Ausnehmung.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Einbauverfahren für den Einbau einer auf einen Rohfußboden aufsetzbaren, bodenebenen einbaubaren Ablaufrinne, insbesondere einer Duschrinne und einen Einbausatz zum bodenebenen Einbau einer Ablaufrinne zur Durchführung dieses Verfahrens.
  • Derartige Ablaufrinnen bestehen häufig aus zur Bildung einer Wanne gekantetem Metallprofil mit einem Anschluss für einen Ablauf am unteren Ende mit einem evtl. darin angeordneten Siphon. Die Ablaufrinne ist mittels Distanzfüßen, die unter Umständen über ein Trageelement zusätzlich geschützt sind, von dem Rohfußboden beabstandet. Die Auflaufrinne weist an der Oberseite einen sich vertikal erstreckenden um den Wannenbereich umlaufenden Rand mit einer Höhe von ca. 14 mm auf. Dieser Rand erlaubt nur bedingt die Verwendung von Natursteinplatten dickerer Ausführung, die über den Rinnenrand überstehen würden.
  • Umlaufend und sich in Einbaulage horizontal erstreckend und mit dem Rand einen rechten Winkel einschließend ist die Ablaufrinne mit einem umlaufenden Flansch versehen, der zur Abdichtung dient. Dieser Flansch wir in Einbaulage mit dem umgebenden Estrich abgedichtet. Dieser Flansch schränkt jedoch teilweise die Flexibilität der Einbaumöglichkeiten ein, weil er nicht an Wandbereiche angebaut werden kann.
  • Die Ablaufrinne mit den an der Unterseite befestigten Distanzfüßen steht fest auf dem Rohfußboden, die somit eine Verbindung zwischen dem Rohfußboden und der Ablaufrinne herstellen. Der Estrich ist bekanntlich schwimmend gelagert. Die Estrichplatte kann sich im Laufe der Zeit absetzen, so dass Spannungen auftreten, die ein Reißen an den Fugen zwischen Estrich und Ablaufrinne und somit Dichtigkeitsprobleme nach sich ziehen können. Daneben tritt eine direkte Schallkopplung zwischen der Rohbaudecke und dem Estrich durch die Duschrinne auf. Schließlich ist die Ausrichtung zur Fliese nicht einstellbar.
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, diese Nachteile zumindest teilweise zu vermeiden und insbesondere eine leichter einbaubare Duschrinne vorzusehen, die besonders einfach an die bauseitigen Gegebenheiten anpassbar ist.
  • Diese Aufgabe wird bereits durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterentwicklungen sind in den Unteransprüchen niedergelegt.
  • Erfindungsgemäß wird demnach vorgeschlagen, ein plattenförmiges Schalungselement in der Größe der Ausnehmung für die Ablaufrinne vorzusehen, das über vertikal einstellbare Distanzfüße auf den Rohfußboden aufsetzbar ist. An die Unterseite dieses Schalungselementes ist der Ablauf mit der abführenden Rohrleitung angeschlossen. Der Anschluss und die Rohrleitung werden auf den Rohfußboden aufgesetzt. Sodann wird das Schalungselement auf den Ablauf aufgesetzt und mit den Distanzfüßen höhenmäßig eingestellt. Sodann wird der Raum mit Estrich verfüllt und der Bereich unterhalb des Schalungselements unterfüttert, so dass die Rohrleitung und der Ablauf ebenfalls umschlossen sind. Dabei kann auch zwischen Rohfußboden zudem in bekannter Weise eine Trittschallisolierung eingebracht werden. Nach dem Einbringen des Estrichs schließt der Estrich stufenlos mit dem Schalungselement ab. Eventuelle Ungenauigkeiten können zudem durch vertikales Einstellen der Distanzfüße ausgeglichen werden. Die Höhenverstellung kann entweder über die Füße selbst erfolgen, wobei z. B. ein Gewindestift in einen noch im Rohfußboden aufsetzbaren Distanzfuß einschraubbar ist, oder durch ein Schalungselement vorgesehenes Gewinde zur Aufnahme eines Gewindestifts, der auf den Rohfußboden aufsitzt. Nach Abtrocknen des Estrichs werden die Schrauben ausgedreht und das Schalungselement entfernt.
  • Zur Abdichtung wird in die so im Estrich erzeugte Ausnehmung im Estrich Abdichtungsfolie eingesetzt. Diese Abdichtungsfolie verdeckt die Schnittstelle zum Estrich umfänglich mit einem überstehenden Rand von 5 bis 10 cm.
  • Die Abdichtungsfolie besteht vorzugsweise aus einem Polyethylen mit einer Beflockung aus Polypropylen. Die Abdichtungsfolie kann zur Anpassung an die Geometrie der Ausnehmung vorgeformt sein, z.B. durch Tiefziehen. Eine alternative Lösung sieht vor, dass eine nicht tiefgezogene Folie der Länge nach in die Ausnehmung eingelegt wird und nur die Eckbereiche mit einem tiefgezogenen „Eckstück“ aus der Abdichtfolie abgedichtet werden. Durch Aufbringen eines Isolieranstrichs werden dann die einzelnen Folienteile dichtend verbunden. Der Vorteil dieser Lösung besteht darin, dass keine große Variantenzahlen an vorgefertigt tiefgezogenen Dichtfolien vorgehalten werden müssen, sondern Meterware verwendet werden kann. Ferner besteht der Vorteil, dass nur ein Werkzeug für die Ausformung des Kantenbereichs benötigt wird und die Länge aus Meterware gefertigt werden kann. Auf die Abdichtfolie innerhalb der Ausnehmung wird dann Fliesenkleber eingefüllt und die Rinne ohne umlaufenden Flansch eingesetzt. Das Fliesenmaterial bzw. der Fliesenkleber kann dabei soweit unterfüttert werden, dass die Oberkante der Duschrinne an die spätere Höhe der Fliesen angepasst ist. Sodann werden im abschließenden Schritt die Fliesen auf den Estrich aufgeklebt. In Einbaulage schließt die Oberkante der Duschrinne mit der Unterkante der Fliesen bündig ab.
  • Da nunmehr keine Ablaufrinne mit einem umlaufenden Flansch zur Erzielung der Dichtigkeit mehr benötigt wird, ist der Einbau wesentlich flexibler und die Ablaufrinne kann unmittelbar anschließend an eine Wand eingebaut werden. Zudem können sehr lange Ausnehmungen zur Aufnahme mehrerer stirnseitig angrenzender Abflaufrinnen oder an den Längsseiten unmittelbar angrenzende Abflaufrinnen vorgesehen sein. Zudem ist es auch möglich, dass die Ablaufrinne unmittelbar an einer Wand anschließt.
  • Bisherige Ablaufrinnen waren fest in den Estrich eingebaut. Durch die erfindungsgemäße Ausbildung ist es erstmalig möglich, die Unterfütterung der Ablaufrinne beim Verlegen der Fliesen entsprechend an die Höhe der Fliesen anzupassen. Damit ist ein Verstellen der Oberkante der Höhe der Rinne beim Verlegen der Fliesen realisierbar.
  • Zur Verwirklichung eines schwimmenden Einbaus der Duschrinne in der Ausnehmung kann die Ausnehmung im Estrich größer als die Ablaufrinne ausgebildet sein. Sollte die Fuge der Fliese nicht parallel zur Rinne verlaufen, ist somit ein Anpassen der Rinne möglich. Da durch das erfindungsgemäße Verfahren die Duschrinne allseitig von der dichtenden Folienabdichtung umschlossen ist, sind eventuelle Undichtigkeiten innerhalb der Rinne ohne Bedeutung. Da keine Dichtigkeitsprüfung erfolgen muss, ist Rinne selbst und auch die Montage wesentlich kostengünstiger.
  • Die Ablaufrinne kann z. B. einfach gebogen werden und an den Stoßstellen ohne Verschweißen verbunden werden. Vorzugsweise besteht die Duschrinne aus einem einstückig tiefgezogenen Metallteil, das an die Geometrie der Ausnehmung angepasst ist und vorzugsweise mit einem Gefälle zum Anschlussstutzen für den Ablauf ausgebildet ist. Bei der besonders bevorzugten Ausführungsform besteht die Ablaufrinne aus einem Edelstahl, insbesondere V 2A.
  • Zur Vermeidung von Undichtigkeiten im Ablaufbereich kann die Abdichtungsfolie zudem einen Flansch am Anschluss des Ablaufs aufweisen, der in Einbaulage oberseitig in die Ablauföffnung des Bodenablaufs eingreift und diesen umseitig abdichtet. Beim Stand der Technik bestand das Problem, dass beim Hochziehen der Ablaufrinne gleichzeitig auch das Ablaufrohr „hochgezogen“ wurde, über welchen nur ein geringer Abstand zum Verlegen des Estrichs blieb. Durch den Flansch kann diese Höhe überbrückt werden, sodass der Bodenablauf und das Ablaufrohr auf dem Rohfußboden aufliegen können. Der Flansch kann außenseitig von einem zylindrischen Bauschutzdeckel, der z. B. als zylindrischer Kunststoffstutzen ausgebildet ist, umschlossen sein, der auch an den Flansch angeschweißt sein kann. Dieser nach Bedarf auch teleskopierbar ausgebildete Bauschutzdeckel mit der innenseitigen Abdichtungsfolie überbrückt den Höhenunterschied zwischen Unterseite der Ablaufrinne und Oberseite des Bodenablaufs. Damit sind Höhenunterschiede über verschieden lange Stutzen und Flansche ausgleichbar. Gleichzeitig bleibt das Anschlussrohr am unteren Ende auf dem Boden liegen und wird nicht hochgezogen.
  • Aus der Rinne wird die Abdichtfolie mit den Flanschen und dem außenseitigen Abdichtkörper oberseitig in den Ablaufkörper bzw. Bodenauflauf eingesetzt, der zudem einen Geruchsverschluss umfassen kann.
  • Das Schalungselement wird naturgemäß eine gewisse Längssteifigkeit und oder Formstabilität aufweisen.
  • Vorzugsweise besteht es aus Holz oder Kunststoff.
  • Vorliegend ist ferner offenbart, Distanzfüße vorzusehen, die ein Lösen der Verbindung zwischen der Ablaufrinne und dem Rohfußboden nach dem Einbringen und Aushärten des Estrichs ermöglichen. Dazu wird vorgeschlagen, dass der Distanzfuß ausgebildet ist, um nach einem Verfüllen des Raums mit Estrich eine Entkopplung des Fußes von der Ablaufrinne zu ermöglichen. Dieses kann z.B. dadurch erfolgen, dass der Distanzfuß eine herausdrehbare Gewindestange aufweist.
  • Weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der Erfindung lassen sich dem nachfolgenden Teil der Beschreibung entnehmen, in der ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung erläutert wird. Es zeigen:
    • 1 eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform einer bekannten Ablaufrinne, aufgesetzt auf einen Rohfußboden ohne Estrich und ohne darunter angeordneten Bodenablauf;
    • 2 einen vergrößerten Längsschnitt der Mitte der Ablaufrinne gemäß 1 mit darunter angeordnetem Bauschutzdeckel zur Verbindung mit einem Bodenablauf, der an ein nicht dargestelltes Ablaufrohr anschließbar ist;
    • 3 eine vergrößerte perspektivische Frontansicht der Ablaufrinne gemäß 1;
    • 4 eine Stirnansicht der Ablaufrinne gemäß 1;
    • 5a)-5c) verschieden ausgebildete Füße zur Realisierung einer Entkopplung;
    • 6 eine vergrößerte Ansicht des Abschnittes VI gemäß 3.
    • 7 eine perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Schalungselementes mit darunter angeordnetem Bauschutzdeckel und darunter angeordneten Bodenablauf vor Einbringen des Estrichs; und
    • 8 die 7 nach Einbringen des Estrichs.
  • Demnach besteht die an sich bekannte Ablaufrinne 2 aus einem gekanteten Metallprofil umfassend eine rechteckige Grundgeometrie. Die Ablaufrinne 2 weist die Geometrie ähnlich eines umgedrehten Spitzdachs mit einem Kniestock auf und umfasst im mittleren Bereich nach unten an einer Spitze aufeinander zulaufende Schenkel 4, 6, die zwischen einem Winkel von ca. 150 Grad einschließen. Diese Schenkel 4, 6 gehen an ihren Rändern in sich in Einbaulage vertikal erstreckende Vertikalwände 8, 10 über, welche in ihrer Höhe der später in die Ablaufrinne eingesetzten Abdeckung entsprechen. An ihrem oberen Ende gehen die Vertikalwände 8, 10 dann in jeweils radial nach außen in einem Winkel von 90 Grad zu den Vertikalwänden 8, 10 erstreckenden Horizontalwänden 12, 14, die nach kurzem wiederum in äußere Vertikalwände 16, 18 übergehen, welche sich in einem Winkel von 90 Grad zu den Horizontalwänden 12, 14 und über die Horizontalwände beabstandet parallel zu den inneren Vertikalwänden 8, 10 erstrecken, jedoch nicht bis auf die Höhe des Ansatzes der Schenkel 4, 6, sondern etwas kürzer. Abschließend geht das gekantete Metallprofil in einen radial nach außen ragenden und umlaufenden Auflageflansch 20 über, der sich ebenfalls in Einbaulage horizontal erstreckt und eine Breite von ca. 5 cm aufweist.
  • In diesem Auflageflansch 20 sind an den Stirnenden Löcher ausgebildet und an deren Unterseiten Muttern. Alternativ kann der Auflageflansch 20 auch selbst ein Gewinde aufweisen. In diese Muttern sind die oberen Enden von zylindrischen Gewindestangen 22 eingeschraubt, die mit ihren unteren Enden in einer zylindrischen Ausnehmung eines Fußes 36 sitzen, der im Querschnitt im Wesentlichen wie ein umgedrehter Zylinder mit einem zylindrischen Abschnitt 38 und einer sich am unteren Ende quer dazu erstreckenden verbreiterten Auflagefläche 40 aussieht. Die Gewindestange 22 umgibt eine zylindrische Gewindehülse 26, welche die Gewindestange 22 vor Estrich schützt. Diese Gewindehülse 26 ist axial verschieblich in dem zylindrischen Abschnitt 38 des Fußes 36 geführt und in diesem versenkbar. Der Fuß 36 ist vorzugsweise als Spitzgussteil ausgebildet.
  • In der Mitte weist die Ablaufrinne 2 einen kreiszylindrischen Ablaufstutzen 28 auf, an deren Unterseite ein zylindrischer Bauschutzdeckel 30 angeschlossen ist, welcher seinerseits oberseitig in ein Ablauf 32 mit integriertem Siphon mündet, der unterseitig auf dem Rohfußboden 34 aufsitzt.
  • Der besondere Vorteil der gezeigten Anordnung liegt zum einen darin, dass über die auf den Füßen 36 aufsitzenden Gewindestangen 22 die Höhe der Ablaufrinne 2 bei noch feuchtem Estrich einstellbar ist zur Verwirklichung eines bodenebenen, also stufenlosen Übergangs bei aufgebrachten Fliesen. Ein weiterer Vorteil besteht aber darin, dass nach Aushärten des Estrichs durch Ausdrehen der Gewindestangen eine Entkopplung, also ein Lösen der Verbindung zwischen dem Rohfußboden und der Ablaufrinne 2 realisierbar ist. Damit besteht erstmals die Möglichkeit, dass die Ablaufrinne 2 eine Absenkung des Estrichs in gleichem Maße vollzieht wie der Estrich vollzieht, ohne dass die aus dem Stand der Technik bekannte Stolperkante entsteht, die durch feste Standfüße unterhalb der Ablaufrinne 2 entstehen würde.
  • Die 5A bis 5C zeigen verschiedene Ausführungsformen zur Realisierung dieser Entkopplung zwischen einer bekannten Ablaufrinne 2 und den Füßen 36 nach Austrocknen des Estrichs. Anstelle der aus der Ablaufrinne 2 ausdrehbaren Gewindestange 22 kann die Entkopplung auch dadurch realisiert werden, dass in dem Distanzfuß eine von unten auf die Gewindestange 22 wirkende Feder wirkt (5a), oder dass innerhalb des Fußes 36 gemäß 5b eine in Einbaulage in die Gewindestange 22 am unteren Ende eingreifende Rastnase vorgesehen ist, welche beim Anheben der Ablaufrinne 2 ein Lösen der Gewindestange 22 aus dem Fuß 36 ermöglicht. Eine weitere Alternative besteht aus der in 5c dargestellten Ausführungsform mit einer Sollbruchstelle in dem Fuß 36, welche ebenfalls eine Vertikalbewegung der Gewindestange 22 beim Anheben der Ablaufrinne 2 mit dem Estrich ermöglicht.
  • Das erfindungsgemäße Einbauverfahren mit dem plattenartigen Schalungselement 42 vor dem Einbringen des Estrichs ist in 7 und nach dem Einbringen des Estrichs ist in 8 perspektivisch dargestellt. Folglich werden die Füße 36 mit den Gewindestangen 22 auf den Rohfußboden 34 aufgesetzt. Zwischen den Füßen 36 werden der Ablaufhalter und der Bodenablauf 32 aufgesetzt. Auf den Bodenablauf 32 wird sodann der zylindrische Bauschutzdeckel 30 aufgesetzt. Oberseitig auf den Bauschutzdeckel 30 wird das an die Größe der späteren Ablaufrinne angepasste Schalungselement 42 auf die Gewindestangen 22 aufgeschraubt. Sodann wird der Ablaufstutzen des Bodenablaufs 32 an ein nicht dargestelltes Ablaufrohr angeschlossen.
  • In 8 ist der gesamte Raum mit Estrich 44 verfüllt, sodass auch der Bodenablauf 32, der Ablaufhalter, der Bauschutzdeckel 30 und die Füße 36 mit Estrich 44 umschlossen sind. Nach dem Aushärten des Estrichs 44 werden die Gewindestangen 22 ausgedreht. Sodann wird nach Entfernen des Schalungselementes 42 in die gebildete Aufnahmeöffnung für die Ablaufrinne 46 die Abdichtungsfolie 48 aufgebracht und mit Abdichtungskleber verstrichen. Die Abdichtungsfolie 48 ragt umfänglich ca. 5 cm über die Aufnahmeöffnung hinaus. Somit entsteht ein vollständig abgedichtetes System. In die somit abgedichtete Aufnahmeöffnung kann sodann die Ablaufrinne 46 unmittelbar eingesetzt werden.
  • Die in 8 vorgesehene Ablaufrinne 46 unterscheidet sich von den zuvor Beschriebenen dadurch, dass kein umseitig umlaufender Auflageflansch vorgesehen ist, weil dieser zur Abdichtung nicht zwingend erforderlich ist.
  • Der Gegenstand der vorliegenden Erfindung ergibt sich nicht nur aus dem Gegenstand der einzelnen Ansprüche, sondern aus der Kombination der einzelnen Ansprüche untereinander. Alle in den Unterlagen - einschließlich der Zusammenfassung - offenbarten Angaben und Merkmale, insbesondere die in den Zeichnungen dargestellte räumliche Ausbildung, werden als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
  • Bezugszeichenliste
  • 2
    Ablaufrinne
    4
    Schenkel
    6
    Schenkel
    8
    Vertikalwand
    10
    Vertikalwand
    12
    Horizontalwand
    14
    Horizontalwand
    16
    äußere Vertikalwand
    18
    äußere Vertikalwand
    20
    Auflageflansch
    22
    Gewindestange
    26
    Gewindehülse
    28
    Ablaufstutzen
    30
    Bauschutzdeckel
    32
    Ablauf
    34
    Rohfußboden
    36
    Distanzfuß
    38
    zylindrischer Abschnitt
    40
    Auflagefläche
    42
    Schalungselement
    44
    Estrich
    46
    Ablaufrinne
    48
    Abdichtungsfolie

Claims (12)

  1. Einbauverfahren für den Einbau einer bodenebenen Ablaufrinne (2, 46) in einem Boden mit den folgenden Verfahrensschritten: - Aufsetzen von mindestens zwei Distanzfüßen (36) auf einem Rohfußboden (34), - Anordnen eines Ablaufs (32) auf dem Rohfußboden (34) und Anschluss desselben an ein Abflussrohr, vorzugsweise zwischen den Distanzfüßen (36), - Anordnen eines im Wesentlichen plattenförmigen Schalungselements (42) auf den Distanzfüßen (36) und oberhalb des Ablaufs (32), - Verfüllen des Raumes mit einem Estrich (44) und Unterfütterung des Schalungselements (42), - Trocknen des Estrichs (44), - Entfernen des Schalungselements (42) aus einer so gebildeten Ausnehmung im Estrich (44), - Einlegen mindestens einer Abdichtungsfolie (48) in die Ausnehmung, - Einfüllen eines Fliesenklebers in die abgedichtete Ausnehmung und - Einsetzen einer schalenförmigen Ablaufrinne (2,46) in die abgedichtete Ausnehmung.
  2. Einbauverfahren nach Anspruch 1, DADURCH GEKENNZEICHNET, dass die Ausnehmung und / oder die Abdichtungsfolie (48) mit einem Isolieranstrich zur Bildung einer abgedichteten Ausnehmung versehen wird.
  3. Einbauverfahren nach Anspruch 1, DADURCH GEKENNZEICHNET, dass die Distanzfüße (36) an die Höhe des Estrichs (44) angepasst werden.
  4. Einbauverfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, DADURCH GEKENNZEICHNET, dass die Abdichtungsfolie (48) mehrere Folienstücke umfasst, die zur Bildung einer durchgängigen Abdichtungsfolie (48) miteinander verbunden werden.
  5. Einbauverfahren nach Anspruch 4, DADURCH GEKENNZEICHNET, dass die Folienstücke zumindest teilweise an die Geometrie der Ausnehmung angepasst sind.
  6. Einbausatz zum Einbau einer bodenebenen Ablaufrinne (2, 46) zur Durchführung des Verfahrens nach einem der vorhergehenden Verfahrensansprüche, wobei die Ablaufrinne (2, 46) in einer muldenartigen Ausnehmung in einem Boden einsetzbar ist, umfassend: - ein im Wesentlichen plattenförmiges Schalungselement (42) in der Größe der Ausnehmung, - mindestens zwei Distanzfüße (36), die in Einbaulage auf einen Rohbaufußboden (34) aufgesetzt das Schalungselement (42) von Rohbaufußboden (34) beabstanden, - einem Ablauf (32) und - einer Abdichtungsfolie (48).
  7. Einbausatz nach Anspruch 6, DADURCH GEKENNZEICHNET, dass dieser einen Isolieranstrich zum Aufbringen auf die Abdichtungsfolie (48) in Einbaulage umfasst.
  8. Einbausatz nach Anspruch 6 oder 7, DADURCH GEKENNZEICHNET, dass die Distanzfüße (36) höhenverstellbar ausgebildet sind.
  9. Einbausatz nach Anspruch 6 bis 8, DADURCH GEKENNZEICHNET, dass die Distanzfüße (36) ausgebildet sind, um diese von der Ablaufrinne (2,46) zu entkoppeln.
  10. Einbausatz nach einem der Ansprüche 6 bis 7, DADURCH GEKENNZEICHNET, dass die Abdichtungsfolie (48) zumindest in den Eckbereichen an die Geometrie der Ausnehmung angepasst ist.
  11. Einbausatz nach Anspruch einem der Ansprüche 6 bis 10, DADURCH GEKENNZEICHNET, dass die Abdichtungsfolie (48) tiefgezogen ist.
  12. Einbausatz nach einem der Ansprüche 6 bis 11, DADURCH GEKENNZEICHNET, dass die Abdichtungsfolie (48) mehrstückig ist.
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