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DE102007057533A1 - Kühlkörper und Verfahren zur Herstellung eines Kühlkörpers - Google Patents

Kühlkörper und Verfahren zur Herstellung eines Kühlkörpers Download PDF

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DE102007057533A1
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Martin MÄRZ
Dimitar Tchobanov
Bernd Eckardt
Stefan Zeltner
Sven Egelkraut
Simon Amesöder
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Fraunhofer Gesellschaft zur Foerderung der Angewandten Forschung eV
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Friedrich Alexander Universitaet Erlangen Nuernberg
Fraunhofer Gesellschaft zur Foerderung der Angewandten Forschung eV
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Abstract

Ein Kühlkörper umfasst einen Grundkörper aus einem elektrisch isolierenden Material und ein oder mehrere metallische Formteile mit einem Befestigungsabschnitt und einem Wärmetransport-Abschnitt, wobei der Wärmetransport-Abschnitt mit dem Grundkörper mechanisch verbunden ist. Eine Platine mit mehreren Wärmequellen, die auf unterschiedlichen elektrischen Potenzialen sein können, kann mit dem Kühlkörper bestückt werden, wobei die Befestigungsabschnitte der Formteile mit jeweiligen Wärmequellen oder in der Nähe der jeweiligen Wärmequellen verlötet werden.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Kühlkörper und insbesondere einen Kühlkörper für elektronische Schaltungen und ein Verfahren zum Herstellen desselben.
  • Zur Entwärmung elektronischer Schaltungen werden häufig Kühlkörper eingesetzt. Aufgabe eines Kühlkörpers ist die Verbesserung der Wärmeabgabe durch Vergrößerung der Oberfläche. Dabei kann die Wärmeabgabe sowohl über Konvektion – an ein flüssiges oder gasförmiges Kühlmedium – als auch durch Strahlung erfolgen.
  • Zur Entwärmung elektronischer Baugruppen werden metallische Kühlkörper, meist aus Aluminium oder Kupfer, eingesetzt. An diese Kühlkörper werden die Verlustleistung-erzeugenden Bauelemente thermisch angekoppelt. Sind mehrere Bauelemente zu kühlen, so müssen diese – aufgrund der elektrischen Leitfähigkeit des Kühlkörpers – elektrisch voneinander isoliert aber zum Kühlkörper thermisch gut leitfähig montiert werden. So werden dazu Isolationsfolien, Glimmerscheiben, Keramik-Plättchen usw. zwischen die zu kühlenden Bauelemente und dem Kühlkörper montiert. Befestigungsverfahren für Bauelemente auf Kühlkörper sind das Verschrauben, Verklammern oder Verkleben.
  • Ferner können einzelne metallische Formteile, wie Kühlbleche oder Kühlsterne, auf Leiterplatten bestückt werden – ebenso wie bereits mit Kühlstrukturen versehene Bauelemente. Hier sollen dabei alle zu kühlenden elektronischen Bauelemente, die nicht auf einem gemeinsamen elektrischen Potenzial liegen, ein eigenes Kühlelement erhalten. Dies führt zu einem erheblichen Bestückungsaufwand. Außerdem ist die zuverlässige Positionierung und mechanische Fixierung vor dem Lötprozess aufwendig. Ausgedehnte metallische Kühl körper haben zudem aufgrund ihrer großen Wärmekapazität negative Einflüsse auf den Lötprozess.
  • Eine Entwärmung elektronischer Bauelemente ist auch durch eine Leiterplatte hindurch möglich. Zur Reduzierung des Wärmewiderstands durch die Leiterplatte kann man Felder von Durchkontaktierungen (thermal vias) einsetzen. Auf der Rückseite der Leiterplatte können einzelne Kühlelemente angebracht sein, die Leiterplatte kann aber auch flächig auf ein Kühlelement (z. B. ein metallisches Gehäuseteil) montiert sein. Eine Verbindung mit brauchbarer Wärmeleitfähigkeit erfolgt durch Kleben (Kleber, Klebefolie), Löten oder Anpressen. Weist die Leiterplatte auf der Rückseite mehrere Kupferflächen mit unterschiedlichem elektrischen Potenzial auf oder ist – z. B. aus Sicherheitsgründen – eine elektrische Isolation des Kohlkörpers von der Elektronik erforderlich, so ist das Einfügen einer elektrischen Isolationsschicht (z. B. Isolationsfolie, Keramikplättchen) unumgänglich.
  • Das US-Patent 5,973,923 beschreibt eine Anordnung bei der eine Leiterplatte flächig auf einem Kühlkörper montiert ist. Um Kurzschlüsse zu vermeiden ist eine elektrisch isolierende und thermisch gut leitfähige Schicht zwischen Leiterplatte und Kühlkörper vorgesehen.
  • DE 103 52 711 A1 beschreibt eine Anordnung bestehend aus einer Leiterplatte und einem Metallschaumteil, wobei die Leiterplatte über eine Verbindungsschicht (z. B. Kleberschicht) mit dem als Kühlelement fungierenden Metallschaumteil verbunden ist.
  • Die Anbringung einzelner Kühlelemente oder die flächige Montage von Leiterplatten auf Kühlelementen durch Kleben oder Klemmen ist nicht kompatibel zu den üblichen Montageprozessen einer Elektronikfertigung und fordert daher zusätzliche, meist manuelle und damit teuere Montageschritte. Darüber hinaus führt das großflächige Verkleben von Leiter platte und Kühlkörper aufgrund der unterschiedlichen thermischen Ausdehnungskoeffizienten der Materialien zu erheblichen thermomechanischen Spannungen. Diese können zu einer Delamination der Klebeverbindung bzw. der Leiterplatte führen. Daher ist die Temperaturwechselfestigkeit einer derartigen Anordnung sehr begrenzt.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, einen günstig herstellbaren und einfach verarbeitbaren Kühlkörper sowie ein Verfahren zum Herstellen eines solchen Kühlkörpers zu schaffen.
  • Diese Aufgabe wird durch einen Kühlkörper nach Patentanspruch 1 oder ein Verfahren zum Herstellen eines Kühlkörpers nach Patentanspruch 25 gelöst.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass der elektrisch isolierte Grundkörper des Kühlkörpers es ermöglicht, einen Kühlkörper einfach und effizient zu verarbeiten. Der Grundkörper kann nämlich keinen Kurzschluss mit dem metallischen Formteil erzeugen, selbst wenn er an leitfähige Bereiche angrenzt, die auf unterschiedlichen Potentialen liegen. Der Grundkörper ist aus einem elektrisch isolierenden Material ausgebildet oder alternativ zumindest teilweise leitfähig, aber von dem metallischen Formteil elektrisch isoliert. Die Kühlwirkung und die Wärmetransport-Wirkung sind von einer elektrischen Leitfähigkeit des Kühlkörpers entkoppelt. Diese Entkopplung wird dadurch erreicht, dass ein separates metallisches Formteil vorgesehen wird, das einen Befestigungsabschnitt, der ausgebildet ist, um an oder bei einer Wärmequelle befestigt zu werden, und einen Wärmetransport-Abschnitt aufweist, der an dem Befestigungsabschnitt angrenzt.
  • Zumindest der Wärmetransportabschnitt ist mit dem Grundkörper mechanisch verbunden. Damit hat der erfindungsgemäße Kühlkörper aufgrund seiner 2-Komponenten-Bauweise eine Entkopplung der Funktionalitäten der Befestigung und des Wär metransports einerseits sowie der Wärmeverbreitung über eine große Oberfläche andererseits, die nunmehr keine Gefahr eines elektrischen Kurzschlusses über den Kühlkörper mehr mit sich bringt.
  • Darüber hinaus ist der erfindungsgemäße Kühlkörper aufgrund des metallischen Befestigungsabschnitts in einen üblichen Platinenbestückungsprozess einfach implementierbar, da auch übliche elektronische Bauelemente metallische Befestigungsabschnitte aufweisen, für die es diverse Befestigungstechnologien, wie z. B. verschiedene Lötverfahren gibt. Darüber hinaus hat der metallische Befestigungsabschnitt den Vorteil einer guten Wärmeleitfähigkeit. Daher wird eine abzuleitende Wärme von dem metallischen Befestigungsabschnitt gut aufgenommen und über den Wärmetransport-Abschnitt in den Kühlkörper bzw. in den Grundkörper aus elektrisch isolierendem Material hinein transportiert. Dadurch, dass der Wärmetransport-Abschnitt mit dem Grundkörper mechanisch verbunden ist, wird sichergestellt, dass von dem Wärmetransport-Abschnitt die abzuleitende Wärme auf den Grundkörper aus elektrisch isolierendem Material übertragen wird. Der Grundkörper aus elektrisch isolierendem Material erreicht dann eine Wärmeabgabe an die Umgebung, ohne dass gleichzeitig durch diesen Grundkörper Kurzschlüsse erzeugt werden.
  • Zur Herstellung des Kühlkörpers werden vorteilhaft der Grundkörper aus elektrisch isolierendem Material und das metallische Formteil in einem Spritzgussprozess miteinander verbunden. Je nach Anwendung und Implementierung, beispielsweise für eine Kühlung von mehreren Bauelementen mittels eines Kühlkörpers können die unterschiedlichen Kühlfunktionalitäten für die verschiedenen Bauelemente individuell eingestellt werden, da Fläche und Form der Formteile bauteilspezifisch optimiert werden können. Damit wird ein Kühlkörper erhalten, durch den mehrere Bauelemente gleichzeitig gekühlt werden können, der jedoch für jedes Bauteil ein abgestimmtes Kühlverhalten hat. Damit wird sicherge stellt, dass Bauteile, die mehr Kühlung benötigen, auch mehr Kühlung erhalten, während Bauteile, die nur weniger Kühlung haben dürfen oder benötigen, auch weniger Kühlung erhalten. In diesem Fall wäre z. B. die Fläche des metallischen Formteils, das in ein und demselben Grundkörper enthalten ist, für das mehr zu kühlende Bauteil größer als für das weniger zu kühlende Bauteil.
  • Der Befestigungsabschnitt erlaubt es, den Kühlkörper direkt auf einem zu kühlenden Bauelement oder in unmittelbarer Nachbarschaft, beispielsweise auf einer metallischen Leiterbahn, die zu einem Bauelement, das zu kühlen ist, führt, anzubringen. Die bevorzugte Art und Weise des Anbringens besteht im Anlöten. Obgleich der Kühlkörper in diesem Fall nicht direkt auf dem zu kühlenden Bauelement befestigt wird, sondern in einer näheren Umgebung auf einer metallischen Leiterbahn, die ein guter Wärmeleiter ist, kann dennoch nahezu die selbe Wärmeleitung erreicht werden, wie wenn der Kühlkörper direkt auf das zu kühlende Bauelement aufgebracht wird. Ein großer Vorteil der Anbringung des Kühlkörpers mittels eines Befestigungsabschnitts an der Leiterbahn besteht jedoch darin, dass dieses Anbringen mit üblichen Platinenbestückungsverfahren und Platinenbestückungsmaschinen kompatibel ist.
  • Der erfindungsgemäße Kühlkörper ist daher kostengünstig herstellbar und eignet sich besonders zum Kühlen von elektronischen Schaltungen oder Baugruppen. Ferner ermöglicht es der erfindungsgemäße Kühlkörper mehrere auf unterschiedlichen elektrischen Potentialen liegende Bauelemente zugleich zu entwärmen, wobei für jeden Kühlpfad eine individuelle Anpassung des Wärmewiderstands einstellbar ist. Darüber hinaus hat der erfindungsgemäße Kühlkörper die volle Kompatibilität zu den üblichen Prozessen der Elektronikfertigung.
  • Bevorzugte Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend Bezug nehmend auf die beiliegenden Zeichnungen detailliert erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine Ansicht von unten sowie eine Seitenansicht eines Kühlkörpers mit drei metallischen Formteilen;
  • 2 eine perspektivische Ansicht einer Platine mit zwei zu kühlenden Bauelementen und einem Kühlkörper im nicht-zusammengesetzten Zustand;
  • 3 eine Darstellung der Komponenten von 2 im zusammengesetzten Zustand;
  • 4 eine Ansicht von unten sowie eine Ansicht im montierten Zustand eines alternativen Kühlkörpers;
  • 5 eine Integration eines Kühlkörpers mit einer beliebigen Form in einem Gehäuse;
  • 6 eine weitere Darstellung eines alternativen Kühlkörpers mit einem metallischen Formteil mit einem abgewinkelten Befestigungsabschnitt; und
  • 7 eine weitere Darstellung eines alternativen Kühlkörpers mit metallischem Formteil, das mit Ausbrüchen zur Vermeidung einer Delamination von metallischem Formteil und dem Grundkörper dient.
  • Ein erfindungsgemäßes Kühlelement besteht beispielsweise aus einem isolierenden Material, bevorzugt ein Kunststoff, und enthält mindestens ein metallisches Formteil, das der Wärmeeinleitung und der Wärmespreizung dient. In einer vorteilhaften Ausführungsform ist der Kunststoff mit Stoffen zur Verbesserung der thermischen Leitfähigkeit gefüllt. Geeignete Füllstoffe sind beispielsweise keramische Pulver (BN, Al2O3, AIN, etc.) aber auch metallische Pulver bzw. Flakes sowie Graphit. Bei Verwendung elektrisch leitfähiger Füllstoffe liegt der Füllgrad vorteilhaft unterhalb der Perkolationsschwelle, um die elektrischen Isolationseigenschaften des Kunststoffes zu erhalten. Die Verwendung von Kunststoffen reduziert erheblich das Gewicht und die Wärmekapazität gegenüber einem metallischen Kühlkörper. Die geringere Wärmekapazität führt zu weniger Problemen beim Lötprozess.
  • 1 zeigt eine mögliche Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Kühlelements, wobei das Kühlelement aus einem elektrisch isolierenden Material besteht und mindestens eine lötfähige Fläche aufweist. In einer bevorzugten Ausführungsform ist das Kühlelement aus einem Kunststoff hergestellt und enthält mindestens ein metallisches Formteil, das der Wärmeeinleitung und der Wärmespreizung dient.
  • Der Kühlkörper bzw. das Kühlelement umfasst einen Grundkörper 1 beispielsweise aus einem elektrisch isolierenden Material (Keramik, Kunststoff), der mit beliebigen Strukturen 4 zur Vergrößerung der wärmeabgebenden Oberfläche versehen sein kann. Vorteilhaft besteht der Grundkörper aus einem mit thermisch leitfähigem Material gefüllten Kunststoff. In den Grundkörper 1 eingespritzt ist mindestens ein metallisches Formteil 2), wobei jedes Formteil eine Ausformung bzw. Lasche 3 aufweist, die aus dem Kunststoffkörper herausragt. Die Formteile 2 sind vorteilhaft aus 0.2...1,5 mm starkem Kupferblech hergestellte Stanz-/Biegeteile. In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform sind alle Formteile gemeinsam aus einem Blechband gestanzt (Lead-Frame-Technik) und werden über geeignete Haltestege für den Kunststoffspritzgießprozess in Position gehalten. Nach dem Umspritzen und Entfernen der Haltestege sind die einzelnen Formteile 2 elektrisch voneinander isoliert.
  • Die metallischen Formteile 2 wirken aufgrund ihrer hohen Wärmeleitfähigkeit wie Wärmespreizer und sorgen damit für eine großflächige Wärmeeinkopplung in den Kunststoffkörper 1. Durch Anpassung der Flächen der Formteile 2 kann der Wärmewiderstand für jedes Formteil individuell optimiert werden. Laschen 3 mit hoher Wärmeeinkopplung erhalten entsprechend größere Fläche 2 im Inneren des Körpers, und nutzen damit einen entsprechend größeren Anteil der wärmeabgebenden Oberfläche des Kühlelements. Durch die Wärmespreizwirkung der Metallfläche im Inneren des Kunststoffkörpers reduziert sich die Wärmeflussdichte erheblich. In Verbindung mit thermisch leitfähig gefüllten Kunststoffen (spez. Wärmeleitfähigkeit 2...10 W/mK) ermöglicht dies Wärmewiderstände, die – bei Kühlung durch natürliche Konvektion – denen klassischer Aluminium-Kühlkörper entsprechen. Bei ausreichend niedrigen Verlustleistungen kann sogar ganz auf speziell gefüllte Kunststoffe verzichtet werden.
  • 2 zeigt die Anwendung eines erfindungsgemäßen Kühlelements. Auf einer Leiterplatte 10 befinden sich mehrere verlustleistungs-erzeugende Bauelemente 11 auf unterschiedlichen elektrischen Potenzialen. Die Bauelemente werden über entsprechende Leiterbahnen 12 kontaktiert. Die Laschen 3 des Kühlelements 1 enden in einer Ebene und sind vorteilhaft so positioniert, dass sie unmittelbar neben den zu erwärmenden Bauelementen auf der Leiterplatte aufsetzen. Ein so gestaltetes erfindungsgemäßes Kühlelement kann wie ein SMD-Bauteil auf die Leiterplatte bestückt werden und in einem gemeinsamen Lötprozess zusammen mit den anderen Bauelementen verlötet werden (s. 3). Bei Kühlelementen 1 für das Wellenlöten sind – wie in 4 dargestellt – an die Laschen 3 vorteilhaft Stifte angeformt, die – wie bei einem konventionellen bedrahteten Bauelement – in Durchkontaktierungen (Vias) auf der Leiterplatte greifen, und auf der Rückseite der Leiterplatte verlötet werden.
  • Erfindungsgemäße Kühlelemente 1 für z. B. Wellen-, Reflow- oder Dampfphasenlötung bestehen aus einem für die Löttemperaturen geeigneten Kunststoff wie z. B. PPS, LCP oder nachträglich strahlenvernetzte technische Thermoplasten wie PA oder PBT. Erfindungsgemäße Kühlelemente 1 für Reflow- oder Dampfphasenlötung weisen vorteilhaft plane Laschenenden auf, die entweder stumpf oder mit einer kleinen Abkantung (z. B. gull-wing) auf der Leiterplatte stehen.
  • Ein erfindungsgemäßes Kühlelement erspart gegenüber dem Stand der Technik jeglichen zusätzlichen Montageaufwand in Form von Kleben, Schrauben oder Klemmen und erlaubt den völligen Verzicht auf zusätzliche Isolationsmaterialien wie Folien, Glimmerscheiben, Isolierbuchsen, etc. Auch eine größere Anzahl an Bauelementen auf unterschiedlichen elektrischen Potentialen kann mit nur einem einzigen Kühlelement entwärmt werden.
  • Durch die mechanische Nachgiebigkeit der Laschen 3 führen die unterschiedlichen thermischen Ausdehnungskoeffizienten von Leiterplatte und Kühlelement zu keiner Beeinträchtigung der Temperaturwechselfestigkeit, so wie dies bei einer nach dem Stand der Technik direkt auf einen Kühlkörper auflaminierten Leiterplatte der Fall ist.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform (s. 5) ist das Kühlelement Teil eines Kunststoffgehäuses, z. B. des Gehäuses eines Flachbildschirms oder eines Notebook-Netzadapters. Ein erfindungsgemäßes Kunststoffgehäuse 16 weist z. B. eingespritzte blechartige metallische Formteile 2 auf, die an entsprechenden Stellen mit Laschen 3 in das Innere des Gehäuses ragen. Vorteilhaft sind die Laschen mit stiftartigen Enden 15 versehen, auf die die zu entwärmende Leiterplatte 10 aufgesteckt werden kann. Die Laschen sind vorteilhaft sehr nahe zu den Verlustleistung-erzeugenden Bauelementen 11 angeordnet. Das Verlöten von Leiterplatte 10 und Laschen 3, 15 erfolgt vorteilhaft in einem Wellenlötprozess.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist das Kühlelement Teil eines Kunststoffgehäuses und mit zusätzlichen Halterungen, z. B. Rastnasen, ausgestattet. Mittels der Halterungen kann das bereits mit der Leiterplatte ver bundene Kühlelement dann einfach in das Gehäuse eingesetzt werden. So ist es möglich, eine besonders einfache Platzierung und Halterung von Kühlelement und Leiterplatte zu realisieren. In diesem Fall kann das Gehäuse im Vergleich zum Kühlkörper groß und beliebig geformt sein. Wird für Kühlelement und Gerätegehäuse z. B. der gleiche Kunststoff verwendet, kann die Geräteelektronik (Leiterplatte) praktisch an beliebigen Stellen im Gehäuse platziert werden, ohne Nachteile im Design des Gesamtgerätes hinnehmen zu müssen.
  • Auch Gehäuse mit komplexen Freiformflächen, die aus Gründen des Designs und/oder der Ergonomie immer häufiger zu finden sind, stellen – im Gegensatz zum Stand der Technik – kein Problem dar. Ein als erfindungsgemäßes Kühlelement realisiertes Gehäuse 16 ermöglicht es durch einfache Anpassung der Laschenlängen auch plane Schaltungsträger sehr einfach und effektiv zu entwärmen. Nach dem Stand der Technik wären komplex geformte Kühlkörperkonturen überhaupt nur mit sehr teueren und für Leistungselektronik ungeeigneten Technologien wie Flex-Leiterplatten oder 3D-MID möglich. Auch werden nach dem Stand der Technik thermisch leitfähig gefüllte Schaumstoffe als sogenannte „Gap-Filler" zur Entwärmung zwischen unregelmäßig geformten Konturen eingesetzt. Diese Gap-Filler sind nicht nur teuer, das Einlegen erfordert zusätzliche Montageschritte, und die thermischen Eigenschaften sind deutlich schlechter als die der erfindungsgemäßen Lösung.
  • Montagevariante gemäß 6: Kleben der Leiterplatte auf die als Auflageflächen geformten Enden der Laschen 3. Kleber 17 ist vorteilhaft thermisch leitfähig gefüllt. Ein erfindungsgemäßes Kühlelement kann auf beliebigen Seiten aus dem Grundkörper austretende Metalllaschen aufweisen. Insbesondere sind seitlich 18 austretende, d. h. in der Ebene des Inlays 2 liegende Laschen 3 möglich, eine Konstruktion, die aus einem Lead-Frame-Band im Spritzgießprozess besonders einfach herzustellen ist.
  • Da Kunststoffe keine bzw. nur eine sehr geringe Haftung an Metalloberflächen aufweisen, kann es insbesondere bei einer Temperatur-Wechsel-Belastung, aufgrund der hierdurch auftretenden thermomechanischen Beanspruchung an der Grenzfläche Kunststoff-Metall, infolge unterschiedlicher Ausdehnungskoeffizienten, zu einem Ablösen des Kunststoffes vom Metall kommen. Dies würde den Wärmeübergang von Metall zum Kunststoff wesentlich verschlechtern. Ein erfindungsgemäßes Kühlelement kann deshalb zur Verbesserung der Haftung zwischen Metall-Kunststoffelement in einer ersten Ausführungsform mit einer mechanischen Verklammerung zur Erhöhung der Anbindung versehen werden. Dies kann z. B. durch gezielt eingebrachte Durchbrüche 70 im metallischen Formteil 2 erreicht werden (siehe 7). Die Durchbrüche 70 sind kreisrund oder haben eine andere From und erstrecken sich vorzugsweise durch das ganze Formteil hindurch. In einer zweiten Ausführungsform kann zur Erhöhung der Anbindung eine zusätzliche Haftvermittlerschicht (z. B. mittels Ultramid 1C) auf dem metallischen Formteil 2 aufgebracht werden.
  • Da eine Erhöhung der thermischen Leitfähigkeit bei vielen Füllstoffen mit einer Erhöhung der elektrischen Leitfähigkeit einher geht (z. B. bei Graphit), kann der Kühlkörper auch mittels eines mehrschichtigen Aufbaus realisiert werden. Ein erfindungsgemäßes Kühlelement kann deshalb z. B. durch einen zweischichtigen Aufbau realisiert werden. Dieser besteht dann aus einer vorteilhaft dünnen nicht gefüllten (und damit nicht leitenden) Schicht, die sich zwischen dem metallischen Formteil und einer zweiten gefüllten Schicht befindet, die den restlichen Kühlkörper bildet.
  • Bei diesem Ausführungsbeispiel ist der Grundkörper leitfähig, aber elektrisch isoliert von dem Formteil. In einer ersten Ausführungsform kann dieser mehrschichtige Kühlkörper durch eine dünne elektrisch isolierende Folie realisiert werden, die im Spritzgießprozess parallel zum Stanzgitter eingelegt wird und mit umspritzt wird. In einer zweiten Ausführungsform könnte dieser in einem Sandwich- Spritzgießprozess, d. h. einem Schichtaufbau mit Haut-Kern-Haut-Struktur hergestellt werden. In diesem Fall würde der Kern aus einem gefüllten Kunststoff bestehen, die Haut aber aus einem nicht gefüllten Kunststoff. Alternativ kann das Formteil auch vor dem Gießen z. B. in Polyimid, welches ein hochwertiger Isolator ist, eingetaucht werden, so dass sich auf dem Formteil eine isolierende durchgehende Schicht ergibt. Dann kann der Grundkörper, der vorzugsweise aus Kunststoff ist, leitfähig sein. Dies kann durch ein Kunststofffüllung erreicht werden, die leitfähige Partikel hat. Typischerweise wird mit mehr leitfähigen Partikeln die elektrische Leitfähigkeit besser, aber auch die Wärmeleitfähigkeit.
  • Wie es in den Figuren gezeigt ist, umfasst der Grundkörper 1 einen lamellenförmige Wärmedissipationsstruktur. Diese Wärmedissipationsstruktur ist mit dem Wärmetransport-Abschnitt 2 gekoppelt, wobei der Wärmetransport-Abschnitt 2 zusammen mit der Lasche 3 bzw. dem Befestigungsabschnitt 3 zusammen das metallische Formteil darstellt. Durch die thermische Kopplung des Wärmetransport-Abschnitts 2 wird die Wärme an die Wärmedissipationsstruktur 4 abgegeben, wie es z. B. in 1 ersichtlich ist. Ferner ist in 1 gezeigt, dass ein Grundkörper nicht nur zwei, sondern drei oder prinzipiell auch mehr Formteile 2, 3 haben kann, wobei die Formteile untereinander elektrisch isoliert sind. Dies ist durch die gestrichelten Linien in 2 ersichtlich und ermöglicht, dass die Befestigungsabschnitte 3 der einzelnen Formteile ohne Weiteres auf nicht-isolierte Abschnitte einer Schaltung mit unterschiedlichen elektrischen Potentialen aufgebracht werden können, wie beispielsweise auf Leiterbahnen in der Nähe von Schaltungen. Je nach Implementierung kann der erfindungsgemäße Kühlkörper auch direkt auf eine Schaltung aufgebracht werden. Es existiert jedoch die in vielen Anwendungen vorteilhafte Möglichkeit, den Befestigungsabschnitt 3 auf einen Leiter in der Nähe der zu kühlenden Schaltung anzulöten. Hier wird es bevor zugt, relativ nahe an der Schaltung zu bleiben, wie es in 3 ersichtlich ist.
  • Bei besonders bevorzugten Ausführungsbeispielen ist der Abstand zwischen dem Befestigungsabschnitt und der zu kühlenden elektrischen Schaltung kleiner als 2 cm und insbesondere bevorzugter Weise kleiner als 5 mm.
  • Ferner wird es bevorzugt, den Befestigungsabschnitt als federnde Lasche auszuführen. Eine federnde Lasche kann in der Form eines Streifens oder auch in einer anderen federnden Form ausgebildet werden, um eine unterschiedliche Wärmeausdehnungsfähigkeit des Grundkörpers einerseits und der Schaltungsplatine andererseits ohne Schaden berücksichtigen zu können.
  • Bezüglich der Dimensionierung des Wärmetransport-Abschnitts 2 wird eine flache Form bevorzugt. Ferner wird es bevorzugt, dass die Fläche eines Wärmetransport-Abschnitts wenigstens fünfmal so groß wie die Fläche der Wärmequelle auf dem Schaltungsträger ist, auf oder in dessen Nähe der Befestigungsabschnitt befestigbar ist. Typischerweise wird, wie es z. B. in 1 zu sehen ist, eine möglichst große Fläche des Basiskörpers von dem Wärmetransport-Abschnitt 2 eingenommen, wobei jedoch unterschiedliche Wärmetransport-Abschnitte für unterschiedliche Befestigungsabschnitte voneinander elektrisch isoliert sind.
  • Insbesondere bei den in 4 und 5 gezeigten Ausführungsbeispielen hat der Wärmetransport-Abschnitt zusätzlich zu einer Lasche oder anstatt einer Lasche mehrere Stifte, die ausgebildet sind, um in Durchgangslöcher einer Platine eingefügt zu werden, auf der die Wärmequelle angeordnet ist. Ferner wird es bevorzugt, den Befestigungsabschnitt lötbar auszubilden, also mit einer Oberfläche zu versehen, die eine hydrophile Oberflächeneigenschaft für das beabsichtigte Lötmaterial aufweist.
  • Bezüglich der Herstellung des Kühlkörpers wird es bevorzugt, das metallische Formteil zunächst herzustellen und dann an einem Grundkörper aus einem elektrisch isolierendem Material zu befestigen, wobei das Herstellen des Grundkörpers und das Befestigen des metallischen Formteils in einem Arbeitsschritt ausgeführt werden kann, nämlich dann, wenn das metallische Formteil durch Kunststoff-Spritzguss-Verfahren umspritzt wird oder z. B. mit einem Duroplasten vergossen wird. Alternativ kann das metallische Formteil jedoch separat an einem Grundkörper befestigt werden, nachdem der Grundkörper hergestellt worden ist, beispielsweise durch Kleben oder durch Einschrauben etc. Das metallische Formteil wird vorzugsweise durch Stanzen und Biegen hergestellt, und zwar mittels Prozessschritten, wie sie für die Verarbeitung von Lead-Frames bekannt sind. Für die individuelle Optimierung der Wärmeableitungscharakteristik eines Kühlkörpers, der mehrere Wärmequellen zu kühlen hat, wird es bevorzugt, zunächst eine Wärmeableitcharakteristik für jede Wärmequelle einer Mehrzahl von Wärmequellen vorzugeben. Hierauf wird eine Fläche pro Formteil individuell optimiert, um für jede Wärmequelle die vorgegebene Wärmeableitcharakteristik zu schaffen. Hierauf werden die Formteile aufgrund der Ergebnisse des Schritts des Optimierens hergestellt und alle gemeinsam an einem Basiskörper befestigt, beispielsweise durch Platzieren in einer Spritzgussform und anschließendes Umspritzen der mehreren Formteile, um z. B. einen Kühlkörper herzustellen, wie er in 1 oder 4 gezeigt ist.
  • Zum Bestücken auf einer Platine mit einer Wärmequelle wird es bevorzugt, den Kühlkörper aufzulöten, und zwar an einer Wärmequelle direkt oder zumindest in einer thermischen Kopplung zu einer Wärmequelle. Das Auflöten des Kühlkörpers findet durch Löten des Befestigungsabschnitts an einer Leiterbahn oder an der Wärmequelle selbst statt. Alternativ kann der Kühlkörper auch mit einem thermisch leitfähigen gefüllten Kleber an der Leiterbahn oder der Wärmequelle direkt befestigt werden.
  • Der Kühlkörper gemäß bevorzugten Ausführungsbeispielen liefert unter anderem somit folgende Vorteile: mehrere, auf unterschiedlichem elektrischen Potenzial liegende Bauelemente können mit einem einzigen Kühlelement entwärmt werden; Ersparnis von zusätzlichem Montageaufwand; Verzicht auf zusätzliche einzelne Isolationsmaterialien wie Folien, Glimmerscheiben, Isolierbuchsen usw; geringe thermomechanische Belastung an der Verbindungsstelle zur Leiterplatte durch die mechanische Nachgiebigkeit der Laschen und damit erhöhte Temperaturwechselfestigkeit; und neuartige Designmöglichkeiten.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - US 5973923 [0006]
    • - DE 10352711 A1 [0007]

Claims (35)

  1. Kühlkörper mit folgenden Merkmalen: einem Grundkörper (1); einem metallischen Formteil (2, 3), das einen Befestigungsabschnitt (3), der ausgebildet ist, um an oder bei einer Wärmequelle (11) befestigt zu werden, und einen Wärmetransport-Abschnitt (2) aufweist, wobei zumindest der Wärmetransport-Abschnitt (2) mit dem Grundkörper (1) mechanisch verbunden ist, wobei der Grundkörper aus einem elektrisch isolierenden Material ist, oder wobei der Grundkörper leitfähig ist und von dem metallischen Formteil (2, 3) elektrisch isoliert ist.
  2. Kühlkörper nach Anspruch 1, bei dem das elektrisch isolierende Material des Grundkörpers (1) einen mit thermisch leitfähigen Füllstoffen versehenen Kunststoff aufweist.
  3. Kühlkörper nach Anspruch 1 oder 2, bei dem der Grundkörper (1) und das metallische Formteil (2, 3) durch einen Kunststoff-Spritzgießprozess hergestellt und miteinander verbunden worden sind.
  4. Kühlkörper nach Anspruch 1 oder 2, bei dem das metallische Formteil (2, 3) auf eine Oberfläche des Grundkörpers (1) aufgeklebt ist.
  5. Kühlkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei dem das metallische Formteil (2, 3) mit dem Grundkörper (1) verschraubt, verpresst oder in einer anderen Art formschlüssig verbunden ist.
  6. Kühlkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem das metallische Formteil (2, 3) mit Ausbrüchen versehen ist, die von dem elektrisch isolierenden Material des Grundkörpers (1) umgeben sind.
  7. Kühlkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem das metallische Formteil (2, 3) mit einer Haftvermittlerschicht versehen ist.
  8. Kühlkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem das elektrisch isolierende Material des Grundkörpers (1) eine Mehrschichtstruktur aufweist.
  9. Kühlkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem das elektrisch isolierende Material des Grundkörpers (1) eine Mehrschichtstruktur aufweist, die durch Einlegen und Umspritzen von elektrisch isolierenden Folien mit einem Spritzgießprozess hergestellt ist.
  10. Kühlkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem das elektrisch isolierende Material des Grundkörpers eine Mehrschichtstruktur aufweist, die mittels einer Haut-Kern-Haut-Struktur beim Spritzgussprozess hergestellt ist und hierbei die Haut aus elektrisch nicht-leitendem Kunststoff und der Kern aus elektrisch leitendem Kunststoff besteht.
  11. Kühlkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem das metallische Formteil einen Isolatorüberzug aufweist, und mit dem Isolatorüberzug in den Grundkörper eingebettet ist.
  12. Kühlkörper nach Anspruch 11, bei dem das metallische Formteil in Polyimid eingetaucht worden ist und anschließend umspritzt worden ist.
  13. Kühlkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, das wie ein bedrahtetes Bauelement (THD-Bauelement) auf einer Leiterplatte (10) montiert ist.
  14. Kühlkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 10, das wie ein SMD-Bauelement auf einer Leiterplatte (10) montiert ist.
  15. Kühlkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 10, bei dem der Befestigungsabschnitt (3) als Lasche ausgebildet ist, die sich in einem Winkel bezüglich des Wärmetransport-Abschnitts erstreckt.
  16. Kühlkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, der ausgebildet ist, um ein Gehäuseteil für eine elektronische Schaltung zu bilden.
  17. Kühlkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, das zusätzliche Halterungen aufweist, die ausgebildet sind, um das metallische Formteil mit oder ohne der damit verbundenen Leiterplatte mit einem Gehäuseteil zu verbinden.
  18. Kühlkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, der zusätzliche Halterungen, wie beispielsweise Rastnasen, aufweist und so geformt ist, dass derselbe in eine dafür vorgesehenen Aussparung in einem Gehäuse einsetzbar ist und durch ein Einrasten der zusätzlichen Halterungen stabil gehalten wird.
  19. Kühlkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem der Grundkörper (1) eine lamellenförmige Wärmedissipationsstruktur aufweist, die mit dem Wärmetransport-Abschnitt thermisch gekoppelt ist.
  20. Kühlkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, der ein weiteres metallisches Formteil (2) aufweist, das von dem metallischen Formteil (2, 3) elektrisch isoliert ist.
  21. Kühlkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem der Befestigungsabschnitt als federnde Lasche ausgebildet ist, die eine solche Elastizität aufweist, um durch eine Differenz von Wärmeausdehnungskoeffizienten zwischen dem Kühlkörper und der Wärmequelle elastisch ausgelenkt zu werden.
  22. Kühlkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem der Wärmetransport-Abschnitt eine flache Form aufweist, wobei eine Fläche des Wärmetransport-Abschnitts wenigstens fünfmal so groß wie eine Fläche einer Wärmequelle eines Schaltungsträgers ist, auf oder in dessen Nähe der Befestigungsabschnitt (3) befestigbar ist.
  23. Kühlkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem der Befestigungsabschnitt mehrere Stifte aufweist, die ausgebildet sind, um in Durchgangslöcher einer Platine (10) eingefügt zu werden, auf der die Wärmequelle angeordnet ist.
  24. Kühlkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem der Befestigungsabschnitt (3) lötbar ausgebildet ist.
  25. Kühlkörper nach Anspruch 24, bei dem der Befestigungsabschnitt eine für Lot benetzende Oberflächeneigenschaft hat.
  26. Verfahren zum Herstellen eines Kühlkörpers, mit folgenden Schritten: Befestigen eines metallischen Formteils (2, 3), das einen Befestigungsabschnitt (3), der ausgebildet ist, um an oder bei einer Wärmequelle befestigt zu werden, und einen Wärmetransport-Abschnitt (2) aufweist, der an dem Befestigungsabschnitt angrenzt, an einem Grundkörper (1), wobei der Grundkörper aus einem elektrisch isolierenden Material ist oder wobei der Grundkörper leitfähig ist und von dem metallischen Formteil elektrisch isoliert ist.
  27. Verfahren nach Anspruch 26, bei dem das elektrisch isolierende Material ein Kunststoff ist und der Schritt des Befestigens ein Umspritzen oder Umgießen des metallischen Formteils (2, 3) mittels eines Kunststoff-Spritzgussverfahrens oder eines Gießverfahrens aufweist.
  28. Verfahren nach Anspruch 26 oder 27, bei dem das metallische Formteil durch Stanzen und Biegen hergestellt wird.
  29. Verfahren nach Anspruch 28, bei dem das metallische Formteil (2, 3) vor einem Befestigen des metallischen Formteils Haltestege für einen Gießprozess aufweist, wobei die Haltestege nach dem Umgießen oder Umspritzen des metallischen Formteils entfernt werden.
  30. Verfahren nach Anspruch 26 bis 29, bei dem das metallische Formteil in einen Isolator wie z. B. Polyimid eingetaucht wird, wonach der Schritt des Befestigens durch Umgießen oder Umspritzen stattfindet, derart, dass das metallische Formteil von dem Grundkörper elektrisch isoliert ist und der Grundkörper leitfähig ausgebildet ist.
  31. Verfahren nach einem der Ansprüche 26 bis 30, bei dem mehrere Formteile vorgesehen sind, wobei das Verfahren folgende Schritte aufweist: Vorgeben einer Wärmeableitcharakteristik für jede Wärmequelle einer Mehrzahl von Wärmequellen; Optimieren einer Fläche pro Formteil, um für jedes Formteil eine Annäherung an die vorgegebene Wärmeableitcharakteristik zu schaffen; und Herstellen der Formteile nach dem Schritt des Optimierens und vor dem Schritt des Befestigens.
  32. Verfahren zum Bestücken einer Platine mit einer Wärmequelle, mit folgenden Merkmalen: Auflöten eines Kühlkörpers nach einem der Ansprüche 1 bis 25 an oder in thermischer Kopplung zu der Wärmequelle.
  33. Verfahren nach Anspruch 31, bei dem die Wärmequelle ein Bauelement auf einer Platine ist, wobei die Platine eine Leiterbahn zu dem Bauelement hat, und bei dem das Auflöten durch Auflöten des Befestigungsabschnitts (3) an der Leiterbahn in der Nähe des Bauelements stattfindet.
  34. Verfahren nach Anspruch 33, bei dem der Befestigungsabschnitt (3) in weniger als einem Zentimeter Entfernung von der Wärmequelle an der Leiterbahn aufgelötet wird.
  35. Verfahren nach einem der Ansprüche 32 bis 34, bei dem der Kühlkörper mehrere metallische Formteile aufweist, die mit einem Grundkörper verbunden sind, bei dem die Platine mehrere, auf unterschiedlichen Potenzialen liegende Wärmequellen aufweist, und bei dem nach einem Schritt des Bestückens der Platine mit dem Kühlkörper Befestigungsabschnitte der mehreren metallischen Formteile mit oder in der Nähe der jeweiligen Wärmequellen gelötet werden.
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