-
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Befestigungssystem mit den Merkmalen gemäß Oberbegriff von Patentanspruch 1. Ein solches Befestigungssystem ist beispielsweise aus der
DE 30 40 180 A1 bekannt.
-
Zur Befestigung von Geräteeinsätzen, wie sie zuvor beispielhaft erwähnt wurden, an Küchenarbeitsplatten sind aus dem Stand der Technik Befestigungsklammern bekannt, die ein zweischenkeliges Halteteil, ein damit vorzugsweise schwenkbar verbundenes Spannteil in Form eines Bügels und eine Schraube aufweisen, deren eines Ende mit dem Halteteil und deren anderes Ende mit einem Endabschnitt des Spannteils verbunden ist. Durch Verdrehen der Schraube relativ zum Halteteil kann der Abstand zwischen dem Halteteil und dem Endabschnitt des Spannteils, welches mit dem Schraubenkopf verbunden ist, verändert werden.
-
Einer der beiden Schenkel des Halteteils ist üblicherweise mit einer Rastnase versehen, die dazu dient, in eine Öffnung einer Randleiste des Geräteeinsatzes einzugreifen. Die Randleiste des Geräteeinsatzes ist dabei unterhalb des Geräteeinsatzes und etwas beabstandet vom äußeren Rand des Geräteeinsatzes angeordnet und erstreckt sich, sobald der Geräteeinsatz eingebaut ist, im wesentlichen parallel zur Stirnkante der Küchenarbeitsplatte im Bereich der Einbauöffnung. Wird nun der Geräteeinsatz, dessen äußerer Rand etwas mit der Küchenarbeitsplatte überlappt, in die Einbauöffnung eingesetzt, so kann das Halteteil der Befestigungsklammer mittels der Rastnase in die Öffnung in der Randleiste eingehängt werden und der mit dem Schraubenkopf zusammenwirkende Endabschnitt des Spannteils an der Unterseite der Küchenarbeitsplatte im Randbereich positioniert werden, so dass besagter Endabschnitt des Spannteils dem äußeren Rand des Geräteeinsatzes gegenüberliegt und dazwischen die Küchenarbeitsplatte angeordnet ist. Wird nun die Schraube angezogen, verspannt sich die Befestigungsklammer und der Geräteeinsatz wird an der Küchenarbeitsplatte fixiert.
-
Problematisch bei diesem Stand der Technik, wie er auch in der
DE 30 40 180 A1 beschrieben ist, ist, dass die Befestigungsklammer nicht zusammen mit beliebig dicken Küchenarbeitsplatten verwendbar ist, da die Spannweite der Befestigungsklammer begrenzt ist. Herkömmliche Küchenarbeitsplatten haben in der Regel eine Stärke von weniger als 40 mm, häufig sogar nur 20 mm. In jüngster Zeit werden jedoch, unter anderem aus Gewichtsgründen, in Küchen häufig Leichtbauplatten als Arbeitsplatten eingesetzt. Solche Leichtbauplatten haben aber aufgrund ihres dreilagigen Aufbaus aus einer oberen Deckplatte, einer unteren Deckplatte und einer dazwischen angeordneten, wabenförmigen Mittellage, eine deutlich größere Stärke als herkömmliche Küchenarbeitsplatten. Übliche Stärken von Leichtbauplatten für den Küchenbereich liegen bei mehr als 40 mm, beispielsweise bei 60 oder 80 mm.
-
Damit Geräteeinsätze auch an Platten einer Stärke von deutlich mehr als 40 mm sicher befestigt werden können, müssen diese Platten im Bereich der Einbauöffnung abgestuft werden, so dass die Spannweite einer herkömmlichen Befestigungsklammer ausreicht, um die Platte im abgestuften Bereich zu umfassen. Dies bedeutet aber einen erheblichen Mehraufwand bei der Herstellung einer Küchenarbeitsplatte in Leichtbauweise bzw. beim Einbau eines Geräteeinsatzes in eine Einbauöffnung einer Leichtbauplatte.
-
Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, den Einbau eines Geräteeinsatzes auch bei einer Leichtbauplatte mit einfachen Mitteln zu ermöglichen.
-
Die zuvor hergeleitete und aufgezeigte Aufgabe wird bei einem Befestigungssystem der eingangs genannten Art durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils von Patentanspruch 1 gelöst.
-
Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Befestigungssystems sind Gegenstand der Unteransprüche.
-
Ein Adapter, wie er bei dem erfindungsgemäßen Befestigungssystem verwendet wird, eröffnet erstmalig die Möglichkeit, eine herkömmliche Befestigungsklammer auch zur Befestigung eines Geräteeinsatzes an Leichtbauplatten oder ähnlich dicken Platten mit beispielsweise einer Stärke von mehr als 40 mm, insbesondere in Einbauöffnungen solcher Platten, zu montieren, ohne dazu die Platte im Bereich der Einbauöffnung abstufen zu müssen. Der Adapter dient dabei als Verlängerung der Befestigungsklammer und vergrößert damit die Spannweite, wie im weiteren noch näher beschrieben wird.
-
Gemäß einer ersten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Befestigungssystems weist das erste Befestigungsmittel einen Vorsprung auf, der beispielsweise hakenförmig ausgebildet ist, der mit einem Gegenstück, beispielsweise einer Öffnung, am Geräteeinsatz, insbesondere an einer Randleiste des Geräteeinsatzes, zusammenwirkt. Dieser Vorsprung muss nicht zwingend mit einer Öffnung zusammenwirken, sondern kann auch mit einem entsprechenden Vorsprung als Gegenstück zusammenwirken.
-
Wie erwähnt hat der Adapter beabstandet zum ersten Befestigungsmittel ein zweites Befestigungsmittel, welches gemäß einer weiteren Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Befestigungssystems eine Öffnung aufweist, die mit einem Gegenstück, beispielsweise einer Rastnase, an der Befestigungsklammer, insbesondere an einem zweischenkeligen Halteteil der Befestigungsklammer, zusammenwirkt.
-
Es ist auch denkbar, den Adapter so auszugestalten, dass er als Adapter für verschiedene Stärkenbereiche für Leichtbauplatten eingesetzt werden kann. Dazu sind gemäß noch einer weiteren Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Befestigungssystems in Längsrichtung voneinander beabstandet mehrere erste Befestigungsmittel und/oder mehrere zweite Befestigungsmittel vorgesehen. Der Abstand zwischen zwei jeweils benachbarten Befestigungsmitteln, von Mittelpunkt zu Mittelpunkt gemessen, kann dabei 5 bis 20 mm, insbesondere 10 bis 15 mm, vorzugsweise 10 mm, betragen. Dadurch kann der Geräteeinsatz, insbesondere die Randleiste, und/oder die Befestigungsklammer, insbesondere das Halteteil, an unterschiedlichen Stellen des Adapters befestigt, beispielsweise eingehakt, werden. So ist beispielsweise bei Auswahl einer ersten Befestigungsposition möglich, den Geräteeinsatz an einer Leichtbauplatte einer Stärke von 38 bis 60 mm zu befestigen. Wählt man eine zweite Befestigungsposition, so könnte mit demselben Adapter ein Geräteeinsatz auch an einer Leichtbauplatte einer Stärke von 58 bis 80 mm befestigt werden. Entsprechend könnte eine dritte Befestigungsposition eine Befestigung eines Geräteeinsatzes an einer Leichtbauplatte mit einer Stärke von 78 bis 100 mm ermöglichen. Der Adapter ist also für unterschiedliche Stärkenbereiche verwendbar, ohne dass dazu verschiedene Adapter nötig wären.
-
Für den Fall, dass mehrere erste Befestigungsmittel und/oder mehrere zweite Befestigungsmittel am Adapter ausgebildet sind, kann für bestimmte Anwendungsfälle vorgesehen sein, dass zwischen zwei jeweils benachbarten Befestigungsmitteln eine Querschnittsreduzierung, insbesondere eine Einkerbung, vorgesehen ist, die in einer von der Längsrichtung verschiedenen Richtung und vorzugsweise quer zur Längsrichtung verläuft. Entlang dieser Einkerbung kann dann ein für die Montage nicht benötigter und beispielsweise überstehender Teil des Adapters abgetrennt werden.
-
Gemäß wiederum einer weiteren Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Befestigungssystems ist der Adapter einstückig ausgebildet. Ein solcher einstückiger Adapter ist besonders einfach herzustellen.
-
Gemäß einer anderen Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Befestigungssystems besteht der Adapter zumindest teilweise aus Metall oder Kunststoff. Mit beiden Werkstoffen kann eine relativ hohe Zugkraft und damit Stabilität der Verbindung erreicht werden.
-
Das erfindungsgemäße Befestigungssystem ermöglicht auf einfache Weise und unter Verwendung herkömmlicher Befestigungsklammern die Montage von Geräteeinsätzen auch an Leichtbauplatten, welche üblicherweise relativ große Stärken von beispielsweise mehr als 40 mm aufweisen.
-
Gemäß noch einer anderen Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Befestigungssystems weist dieses eine Leichtbauplatte auf, die insbesondere mit einer Einbauöffnung für den Geräteeinsatz versehen ist. Aufgrund des erfindungsgemäßen Befestigungssystems bzw. aufgrund des erfindungsgemäß verwendeten Adapters ist es nicht mehr erforderlich, im Bereich der Einbauöffnung eine Abstufung vorzusehen, um einen Geräteeinsatz an der Platte zu fixieren.
-
Erfindungsgemäß kann die Befestigungsklammer ferner ein Spannteil, insbesondere einen Spannbügel, aufweisen, der mit dem Halteteil, vorzugsweise schwenkbar, verbunden ist. Darüber hinaus ist es denkbar, dass die Befestigungsklammer eine Schraube aufweist, deren eines Ende mit dem Halteteil und deren anderes Ende mit einem Endabschnitt des Spannteils verbunden ist, wobei durch Drehen der Schraube der Abstand zwischen dem Halteteil und dem Endabschnitt des Spannteils veränderbar ist. Auf diese Weise ist es möglich, nach dem Prinzip, wie es eingangs in der Beschreibung bereits anhand des Standes der Technik erläutert wurde, jedoch unter Verwendung des erfindungsgemäßen Adapters, einen Geräteeinsatz an einer Leichtbauplatte festzuklemmen.
-
Schließlich wird die Aufgabe auch gelöst durch die Verwendung eines Befestigungssystems, wie es zuvor beschrieben wurde, zur Befestigung eines Geräteeinsatzes, insbesondere einer Einbauspüle oder eines Einbaukochfeldes, in einer Einbauöffnung oder an anderer Stelle einer Arbeitsplatte, vorzugsweise einer Leichtbauplatte.
-
Es gibt nun eine Vielzahl von Möglichkeiten, das erfindungsgemäße Befestigungssystem auszugestalten und weiterzubilden. Hierzu wird einerseits verwiesen auf die dem Patentanspruch nachgeordneten Patentansprüche, andererseits auf die Beschreibung eines Ausführungsbeispiels in Verbindung mit der Zeichnung. In der Zeichnung zeigt:
-
1a) und b) ein Ausführungsbeispiel eines Adapters für eine Befestigungssystem gemäß der vorliegenden Erfindung und
-
2 ein Ausführungsbeispiel eines Befestigungssystems gemäß der vorliegenden Erfindung.
-
1a) zeigt eine Draufsicht auf einen Adapter 1 zur Befestigung eines Geräteeinsatzes 2, beispielsweise einer Einbauspüle, in einer Einbauöffnung einer Leichtbauplatte 3, wie beispielhaft noch anhand von 2 näher erläutert werden soll.
-
Der Adapter 1 ist mit einem Adapterkörper 4, der in eine Längsrichtung L verläuft, mit einem ersten Befestigungsmittel 5 zur Verbindung mit dem Geräteeinsatz 2 und mit zwei zweiten Befestigungsmitteln 6 zur Verbindung mit einer Befestigungsklammer 7 für Geräteeinsätze versehen. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist das erste Befestigungsmittel 5, welches als hakenförmiger Vorsprung 8 ausgebildet ist, von den beiden zweiten Befestigungsmitteln 6, die als jeweils voneinander beabstandete Öffnungen 11 ausgebildet sind, beabstandet angeordnet.
-
Der Abstand zwischen den beiden benachbarten zweiten Befestigungsmitteln 6, von Mittelpunkt zu Mittelpunkt des jeweiligen Befestigungsmittels, beträgt in Längsrichtung im vorliegenden Ausführungsbeispiel 10 mm. Bei Verwendung der in 1 dargestellten linken Öffnung 11 zur Kopplung mit einer Befestigungsklammer 7 kann ein Geräteeinsatz an einer Leichtbauplatte mit einer Stärke von 48 bis 58 mm ohne weiteres fixiert werden. Verwendet man dagegen die in 1 dargestellte rechte Öffnung 11, die 10 mm von der linken Öffnung 11 beabstandet ist, so kann ein Geräteeinsatz an einer entsprechend 10 mm stärkeren Leichtbauplatte, die also eine Stärke von 58 bis 68 mm aufweist, fixiert werden. Anstatt der Verwendung mehrerer Öffnungen 11 oder zusätzlich dazu ist es auch denkbar, mehrere Vorsprünge 8 vorzusehen, die ebenfalls entsprechend voneinander beabstandet am Adapter 1 vorgesehen sein können.
-
Für den Fall, dass nur die in 1 dargestellte linke Öffnung 11 zur Verbindung mit der Befestigungsklammer 7 verwendet werden soll, kann der ungenutzte Teil des Adapters 1, der die dargestellte rechte Öffnung 11 aufweist, vom übrigen Adapter 1 abgetrennt werden. Dazu ist im vorliegenden Fall eine Einkerbung 14 zwischen den beiden Öffnungen 11 vorgesehen, die eine Querschnittsreduzierung des Adapters 1 bildet und damit ein Abtrennen des ungenutzten Adapterteils vereinfacht. Im vorliegenden Fall verläuft die Einkerbung 14 quer zur Längsrichtung L. Außerdem ist diese auf beiden Seiten des Adapters 1, also der Ober- und Unterseite, vorgesehen.
-
1b) zeigt eine Schnittansicht des zuvor anhand von 1a) beschriebenen Adapters 1. In der Schnittansicht ist links der hakenförmige Vorsprung 8 zu erkennen, der einstückig mit dem übrigen Adapterkörper 4 ausgebildet ist. An der in 1b) dargestellten rechten Seite des Adapters 1 sind die beiden Öffnungen 11 dargestellt, zwischen denen die genannte Einkerbung 14 quer zur Längsrichtung L verläuft.
-
2 zeigt ein erfindungsgemäßes Befestigungssystem zur Befestigung eines Geräteeinsatzes 2, hier einer Einbauspüle, in einer Einbauöffnung einer Leichtbauplatte 3.
-
Das Befestigungssystem weist einen Adapter 1 auf, wie er zuvor anhand der 1a) und b) beschrieben wurde, sowie eine Befestigungsklammer 7, die im weiteren noch näher erläutert wird.
-
Die Befestigungsklammer 7 weist ein zweischenkeliges Halteteil 13, ein bügelförmiges Spannteil 15 und eine Schraube 16, auf, deren eines Ende mit dem Halteteil 13 und deren anders Ende mit einem Endabschnitt 17 des Spannteils 15 verbunden ist.
-
Innenseitig ist an dem Halteteil 13 eine Rastnase 12 vorgesehen, welche mit einem der beiden zweiten Befestigungsmittel 6 bzw. mit einer der beiden Öffnungen 11 rastend zusammenwirkt, wenn der plattenförmige Adapter 1 zwischen die beiden Schenkel des Halteteils 13 geschoben wird.
-
Ferner ist in 2 der Geräteeinsatz 2 mit einer nach unten ragenden Randleiste 10 versehen, welche parallel zur Stirnkante der Leichtbauplatte 3 verläuft und mit einer Öffnung 9 versehen ist, in welche das erste Befestigungsmittel 5 bzw. der hakenförmige Vorsprung 8 eingreift.
-
Wird nun der Endabschnitt 17 des Spannteils 15 mit der Unterseite der Leichtbauplatte 3 überlappend bzw. an der Unterseite anliegend angeordnet und anschließend die Schraube 16 angezogen, so verkürzt sich der Abstand zwischen dem Endabschnitt 17 des Spannteils 15 und dem Halteteil 13 und damit folglich der Abstand zwischen dem Endabschnitt 17 und dem Geräteeinsatz 2, wodurch der Geräteeinsatz 2, dessen Rand mit der Leichtbauplatte 3 überlappt, an der Leichtbauplatte 3 verklemmt wird.
-
Bezugszeichenliste
-
- 1
- Adapter
- 2
- Geräteeinsatz
- 3
- Leichtbauplatte
- 4
- Adapterkörper
- 5
- erstes Befestigungsmittel
- 6
- zweites Befestigungsmittel
- 7
- Befestigungsklammer
- 8
- Vorsprung am ersten Befestigungsmittel
- 9
- Öffnung am Geräteeinsatz
- 10
- Randleiste des Geräteeinsatzes
- 11
- Öffnung im zweiten Befestigungsmittel
- 12
- Rastnase an der Befestigungsklammer
- 13
- zweischenkeliges Halteteil der Befestigungsklammer
- 14
- Einkerbung zwischen benachbarten Öffnungen im zweiten Befestigungsmittel
- 15
- Spannteil bzw. Spannbügel der Befestigungsklammer
- 16
- Schraube der Befestigungsklammer
- 17
- Endabschnitt des Spannteils der Befestigungsklammer
- L
- Längsrichtung