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Die
vorliegende Anmeldung betrifft Granulate sensitiver Wasch- oder
Reinigungsmittelinhaltsstoffe, Verfahren zur Herstellung solcher
Granulate, entsprechende Wasch- und Reinigungsmittel sowie die Verwendung
geeigneter Komponenten zur Herstellung solcher Granulate.
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Zur
Konfektionierung sensitiver Wasch- oder Reinigungsmittelinhaltsstoffe,
insbesondere von Enzymen in fester Form existiert ein umfangreicher
Stand der Technik. Hierzu gehören Partikel oder besser,
weil aus mehreren Inhaltsstoffen bestehend: Granulatkörner
(Granula, Granalien), die in ihrer Summe die Konfektionierungsform
des Granulats ergeben. Zur Herstellung von Wasch- und Reinigungsmitteln
ist es üblich, verschiedenste Inhaltsstoffe in Form von
Granulaten in entsprechende Mittel, zumeist feste Mittel, einzuarbeiten.
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Eine
vergleichsweise neue Entwicklung besteht darin, auch flüssigen
Wasch- und Reinigungsmitteln die empfindlichen Inhaltsstoffe in
Form fester Granulate zuzusetzen. Dieser Gedanke baut auf den umfangreichen
Erfahrungen auf, die man bei der Herstellung von Enzymgranulaten
für den Einsatz in festen Mitteln gesammelt hat. In der
Tat werden Enzymgranulate im Stand der Technik oft für
den Einsatz in Wasch- und Reinigungsmitteln beschrieben, wobei jedoch
in den seltensten Fällen von flüssigen Mitteln
die Rede ist; zumeist wird allgemein von Wasch- und Reinigungsmitteln
gesprochen, ohne dass bewusst zwischen flüssigen und festen
Mitteln unterschieden wird. Dies ist darauf zurückzuführen,
dass flüssige und gelförmige Mittel erst seit wenigen
Jahren intensiv entwickelt werden und in älteren Dokumenten
des Stands der Technik praktisch immer von festen Mitteln ausgegangen
worden ist. Für feste Mittel entwickelte Granulate eignen
sich in der Regel jedoch nicht für die Einarbeitung in
flüssige, insbesondere wasserhaltige Mittel, weil sie dort
physikalisch nicht stabil sind, das heißt unter Einwirken
des Lösungsmittels rasch desintegrieren.
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Die
Enzyme flüssigen Mitteln in fester Form zuzusetzen, wird
von
WO 99/00471 A1 und
WO 99/00478 A1 offenbart.
In beiden Fällen werden die Enzyme zu sogenannten Prills
konfektioniert, wie sie auch für den Einsatz in festen
Mitteln üblich sind, das heißt ohne einen über
diese feste Form hinausgehenden Schutz. Allerdings handelt es sich
in beiden Fällen um wasserfreie Mittel.
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Zur
Stabilisierung von Enzymgranula oder Partikeln mit anderen Inhaltsstoffen
geht aus dem Stand der Technik hervor, die Partikel zusätzlich
mit einer Schutzschicht (Umüllung, Beschichtung, Coating)
zu überziehen. Beispielsweise
WO 00/29534 A1 offenbart
die Herstellung von Granulaten, bei denen verschiedene Schichten
auf einen inerten Kern oder Träger aufgebracht werden.
Hierunter kann auch eine Enzymschicht sein, die obligatorisch nach
außen durch eine oder mehrere Schutzschichten überdeckt
wird. Als Schutzschichten für das Enzym werden hierin die
Materialien Titandioxid, Methylcellulose (Methocel A15), Polyethylenglycol
(PEG 600), Polyvinylalkohol (Elvanol 51-05) und ein spezielles nichtionisches
Tensid (Neodol 23-6.5) offenbart. Der Beschreibung zufolge weisen
diese Granula hohe Stabilitätswerte und geringe Staubzahlen
auf. Die Einsetzbarkeit in flüssigen, und wasserfreien
oder überwiegend wasserfreien Mitteln wird zwar behauptet, aber
nicht belegt. Eine Einsatzmöglichkeit für überwiegend
wäßrige Mittel wird überhaupt nicht in
Erwägung gezogen.
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PEG-haltige
Beschichtungen für enzymhaltige Granulate für
dieses Einsatzgebiet gehen beispielsweise aus
WO 96/38527 A1 und
WO 97/39116 A1 hervor.
Die PEG-haltige Schicht kann dabei jeweils auch Titandioxid enthalten.
Eine grundsätzliche Austauschbarkeit von PEG und PVA für
diese Zwecke offenbart beispielsweise
WO 00/63336 A1 . Auch Wachs/Seife/Fettsäure-Gemische
sind als Beschichtungssystem bekannt.
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Auch
die sensitiven Inhaltsstoffe können in hydrophoben oder
wachsartigen Materialien verkapselt werden, in eine schützende
Polymermatrix eingebettet sein oder mit einer solchen beschichtet
sein. Ferner offenbaren die Anmeldungen
WO 2005/028603 A1 und
WO 2005/028604 A1 flüssige
Wasch- und Reinigungsmittel mit einem Wassergehalt von bis zu 70
Gew.-%, in denen enthaltene Enzyme dadurch stabilisiert werden, dass
sie in ein Gel aus speziellen Silanen verkapselt werden. Auch die
Anmeldung
US 2005/0245418
A1 beschreibt die Verkapselung von Enzymen in einem wasserlöslichen
Gel für den Einsatz in wässrigen Wasch- und Reinigungsmitteln.
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Die
etablierten Methoden zur Konfektionierung von chemisch empfindlichen
Inhaltsstoffen, insbesondere Enzymen für den Einsatz in
flüssigen oder gelförmigen, insbesondere wasserhaltigen
Wasch- oder Reinigungsmitteln sind nicht zufriedenstellend: Entweder
sind es flüssige und damit chemisch sehr anfällige
Konfektionierungen, es muss auf einen Teil der ansonsten erwünschten
Wirksubstanzen, insbesondere Bleichmittel verzichtet werden, es
handelt sich um physikalisch oder chemisch instabile Granulate oder
sie sind nur durch sehr komplexe, das heißt aufwendige
und teure Beschichtungssysteme, stabil zu halten. Diese Problematik
wird dadurch veranschaulicht, dass derzeit praktisch keine flüssigen
oder gelförmigen, wasser-, bleichmittel- und enzymhaltigen
Wasch- oder Reinigungsmittel kommerziell erhältlich sind.
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Die
Offenlegungsschrift
DE
10 2006 018 780 offenbart Granulate eines sensitiven Wasch-
oder Reinigungsmittelinhaltsstoffs, wobei auch Enzyme einen solchen
Inhaltsstoff darstellen. Die hier beschriebenen Granulate sind den
in der vorliegenden Anmeldung beschriebenen Granulaten ähnlich,
unterscheiden sich aber in wesentlichen Merkmalen, die entscheidend
sind für eine verbesserte Stabilität des Granulats
insbesondere in Wasch- und Reinigungsmitteln, nämlich in
der Auswahl und Kombination der spezifischen Granulatkomponenten.
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Es
besteht also weiterhin der Bedarf nach Methoden zur weitgehend stabilen
Konfektionierung von insbesondere Enzymen für den Einsatz
in flüssigen oder gelförmigen Wasch- oder Reinigungsmitteln,
insbesondere in wasserhaltigen Mitteln. Insbesondere besteht ein
Bedarf nach vergleichsweise wenig aufwendigen, das heißt
preisgünstigen Konfektionierungsmethoden, beispielsweise
ohne Zugabe teurer stabilisierender Verbindungen wie etwa bei flüssigen
Präparationen oder ohne aufwendige polymerchemische Verkapselungstechniken
wie im Falle fester Präparationen, und ohne dass bei den
Wasch- oder Reinigungsmitteln, in denen die sensitiven Inhaltsstoffe
eingesetzt werden sollen, auf einen Teil der sonst erwünschten
Wirksubstanzen, insbesondere Bleichmittel verzichtet werden muss.
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Vor
diesem Hintergrund stellte sich die Aufgabe, eine verbesserte Konfektionierungsform
zu entwickeln, bei denen sensitive Inhaltsstoffe, insbesondere Enzyme
bei der Lagerung in Wasch- und Reinigungsmitteln, insbesondere in
flüssigen und ganz besonders in wasserhaltigen Wasch- und
Reinigungsmitteln gegen Inaktivierung, beispielsweise durch aggressive,
insbesondere bleichende Inhaltsstoffe, hinreichend geschützt sind.
Sie sollte vorteilhafterweise auch vergleichsweise preisgünstig
umsetzbar sein.
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Diese
Aufgabe wird gelöst durch ein Granulat eines sensitiven
Wasch- oder Reinigungsmittelinhaltsstoffs umfassend einen Kern,
der
- (a) den sensitiven Wasch- oder Reinigungsmittelinhaltsstoff,
- (b) ein partikuläres Trägermaterial und
- (c) PEG als Bindemittel umfasst,
sowie eine Umhüllung,
die
- (d) ein pH-sensitiv lösliches Polyacrylat und
- (e) 1,2-Propylenglycol umfasst.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform ist ein solches Granulat
dadurch gekennzeichnet,
dass der Kern des Granulats
0,01–45
Gew.-% des sensitiven Wasch- oder Reinigungsmittelinhaltsstoffes,
0,1–94
Gew.-% partikuläres Trägermaterial und
1–20
Gew.-% PEG
enthält.
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Ein
Stoff, der für mehrere dieser Komponenten in Frage kommt,
wird nur einmal gezählt, so dass es sich in jedem Fall
eines erfindungsgemäßen Granulats immer zumindest
um eine Mischung der Komponenten (a) mit (b) und einer hiervon unterschiedlichen
Komponente (c) handelt, die der Kern eines solchen Granulats umfasst.
Die Erfindung besteht entsprechend darin, Granulate mit günstigen
Eigenschaften dadurch zu erhalten, dass günstige Kombinationen
der Komponenten (b) und (c) ausgewählt sind, diese vorteilhaft
aufeinander abgestimmt werden und insbesondere vorteilhaft mit einer
ganz bestimmten Umhüllung umfassend die Komponenten (d)
und (e) kombiniert werden. Beim Hinzudosieren weiterer optionaler
Komponenten oder unterschiedlich beschaffener Komponenten (a) (zum
Beispiel Enzympräparationen mit unterschiedlichen Gesamtprotein-
oder Wassergehalten) wird ein Optimum der jeweiligen Mengenverhältnisse
experimentell ermittelt. Als Richtschnur zur Bestimmung vorteilhafter
Stabilitätseigenschaften eines erfindungsgemäßen
Granulats dient der nachstehend in der vorliegenden Anmeldung beschriebene
Siebtest zur Bestimmung des Desintegrationsindex nach entsprechender
Lagerung des erfindungsgemäßen Granulats.
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Erfindungsgemäße
Granulate zeichnen sich dadurch aus, dass sie in Wasch- oder Reinigungsmitteln, insbesondere
auch in flüssigen oder gelförmigen Wasch- oder
Reinigungsmitteln, physikalisch besonders stabil sind und überdies
einen wirksamen Schutz gegen andere Verbindungen darstellen. So
werden, wie durch die Beispiele der vorliegenden Anmeldung belegt
ist, die Aktivitäten der auf diese Weise granulierten Enzymkomponenten
in ansonsten flüssigen Mitteln überraschend lange
auf hohem Niveau gehalten. Insbesondere ergibt sich ein Schutz gegen
in solchen Mitteln enthaltene Bleichmittel. Darüber hinaus
zeigen sie bei der Anwendung in Wasch- und Reinigungsmitteln im
Augenblick ihres Einsatzes ein gutes Zerfalls- und Auflöseverhalten
und ermöglichen eine schnelle Freisetzung der enthaltenen
Stoffe, praktisch ohne auf dem Waschgut Rückstände
zu hinterlassen. Außerdem sind sie vergleichsweise einfach
herstellbar. Diese vorteilhaften Eigenschaften sind durch die spezifische
Auswahl und Kombination der Granulatkomponenten bedingt. Daher werden
gemäß der vorliegenden Erfindung Granulate erzeugt,
die in
DE 10 2006 018 780 nicht
offenbart werden und die sich durch eine weiter verbesserte Stabilität
auszeichnen im Vergleich mit Granulaten gemäß
DE 10 2006 018 780 .
Dies ist ebenfalls durch die Beispiele der vorliegenden Anmeldung
belegt.
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Unter
einem Granulat ist im Sinne der vorliegenden Erfindung eine feste
Konfektionierungsform zu verstehen, bei der mehrere Inhaltsstoffe – in
diesem Fall also als Granulatkern umfassend die Komponenten (a),
(b), (c) und als Umhüllung umfassend die Komponenten (d)
und (e) – nicht in Form eines Pulvers sondern in Form von
diskreten Partikeln oder Granulatkörnern (Granalien, Granula)
bereitgestellt werden. In ihrer Summe werden diese als Granulat
bezeichnet. Granulate, insbesondere die Granulatkerne, weisen in
der Regel keine harmonisch geometrische Form auf; ihre Oberfläche
kann eher glatt, uneben oder sogar zackig sein. Die Masse ist in
vielen Fällen mehr oder weniger porös.
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Bevorzugt
handelt es sich um Granulate, deren Granulatkörner eine
weitgehend einheitliche Größe und/oder annähernd
Kugelgestalt aufweisen.
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Unter
einem sensitiven Wasch- oder Reinigungsmittelinhaltsstoff (a) ist
im Sinne der vorliegenden Erfindung jede Verbindung zu verstehen,
die im Rahmen einer Wasch- oder Reinigungsmittelrezeptur einen positiven
und an sich wünschenswerten Beitrag zur Wasch- beziehungsweise
Reinigungsleistung des betreffendes Mittels leistet und die durch
das Einwirken mindestens einer anderen Substanz derselben Rezeptur
oder auch anderer einwirkender Stoffe (etwa aus der Luft oder dem
Verpackungsmaterial) hinsichtlich ihrer Leistung beeinträchtigt
werden kann. Bevorzugt werden unter einem sensitiven Wasch- oder
Reinigungsmittelinhaltsstoff (a) im Sinne der vorliegenden Erfindung
verstanden:
- – Enzyme, die beispielsweise
durch bleichende Inhaltsstoffe wenigstens zum Teil inaktiviert werden
können;
- – Duftstoffe oder Parfüms (beispielsweise
Alkohole, Aldehyde, Ketone, Ester oder ungesättigte Verbindungen),
die beispielsweise durch oxidierende Inhaltsstoffe in anders duftende
oder nicht duftende Derivate überführt werden
können, beispielsweise in die jeweiligen Carbonsäuren;
- – optische Aufheller (beispielsweise Biphenylderivate
mit kondensierten Doppelbindungen, Diaminostilbenderivate, Cumarinderivate,
Thiazolinderivate etc.), die die Fluoreszenzfähigkeit verlieren
können;
- – Bleichaktivatoren, die durch vorzeitige, das heißt
schon während der Lagerung stattfindende Reaktion mit dem
Bleichmittel reagieren können, so dass die Mittel insgesamt
an Bleichfähigkeit verlieren.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das
Granulat daher dadurch gekennzeichnet, dass der sensitive Wasch-
oder Reinigungsmittelinhaltsstoff (a) ein Parfüm, einen
optischen Aufheller, einen Bleichaktivator, ein Enzym oder ein Enzymgemisch
umfasst. Weiter bevorzugt ist mindestens ein Enzym eine Protease,
Amylase, Cellulase, Lipase, Hemicellulase, Pectinase, Mannanase,
Oxidase oder Perhydrolase.
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Diese
bevorzugten sensitiven Wasch- oder Reinigungsmittelinhaltsstoffe
werden nachstehend noch detaillierter erläutert.
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Duftstoffe
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Duftstoffe
werden Wasch- oder Reinigungsmitteln zugesetzt, um den ästhetischen
Eindruck der Produkte zu verbessern und dem Verbraucher neben der
Wasch- oder Reinigungsleistung ein visuell und sensorisch "typisches
und unverwechselbares" Produkt zur Verfügung zu stellen.
Insbesondere kann es erwünscht sein, dem Waschgut, beispielsweise
dem Textil einen bestimmten Duft zu verleihen, der auch nach Beendigung
des Waschvorgangs erhalten bleibt.
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Um
wahrnehmbar zu sein, muss ein Riechstoff flüchtig sein,
wobei neben der Natur der funktionellen Gruppen und der Struktur
der chemischen Verbindung auch die Molmasse eine wichtige Rolle
spielt. So besitzen die meisten Riechstoffe Molmassen bis etwa 200
Dalton, während Molmassen von 300 Dalton und darüber eher
eine Ausnahme darstellen. Auf Grund der unterschiedlichen Flüchtigkeit
von Riechstoffen verändert sich der Geruch eines aus mehreren
Riechstoffen zusammengesetzten Parfüms beziehungsweise
Duftstoffs während des Verdampfens, wobei man die Geruchseindrücke
in "Kopfnote" (top note), "Herz- beziehungsweise Mittelnote" (middle
note beziehungsweise body) sowie "Basisnote" (end note beziehungsweise
dry out) unterteilt. Da die Geruchswahrnehmung zu einem großen
Teil auch auf der Geruchsintensität beruht, besteht die Kopfnote
eines Parfüms beziehungsweise Duftstoffs nicht allein aus
leichtflüchtigen Verbindungen, während die Basisnote
zum größten Teil aus weniger flüchtigen,
das heißt haftfesten Riechstoffen besteht. Bei der Komposition
von Parfüms können leichter flüchtige
Riechstoffe beispielsweise an bestimmte Fixative gebunden werden,
wodurch ihr zu schnelles Verdampfen verhindert wird. Bei der nachfolgenden
Einteilung der Riechstoffe in "leichter flüchtige" beziehungsweise
"haftfeste" Riechstoffe ist also über den Geruchseindruck
und darüber, ob der entsprechende Riechstoff als Kopf-
oder Herznote wahrgenommen wird, nichts ausgesagt.
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Als
Duftstoffe können einzelne Riechstoffverbindungen, zum
Beispiel die synthetischen Produkte vom Typ der Ester, Ether, Aldehyde,
Ketone, Alkohole und Kohlenwasserstoffe verwendet werden. Riechstoffverbindungen
vom Typ der Ester sind zum Beispiel Benzylacetat, Phenoxyethylisobutyrat,
p-tert.-Butylcyclohexylacetat, Linalylacetat, Dimethylbenzyl-carbinylacetat,
Phenylethylacetat, Linalylbenzoat, Benzylformiat, Ethylmethylphenyl-glycinat,
Allylcyclohexylpropionat, Styrallylpropionat und Benzylsalicylat.
Zu den Ethern zählen beispielsweise Benzylethylether, zu
den Aldehyden zum Beispiel die linearen Alkanale mit 8-18 C-Atomen,
Citral, Citronellal, Citronellyloxyacetaldehyd, Cyclamenaldehyd,
Hydroxycitronellal, Lilial und Bourgeonal, zu den Ketonen zum Beispiel
die Jonone, α-Isomethylionon und Methyl-cedrylketon, zu
den Alkoholen Anethol, Citronellol, Eugenol, Geraniol, Linalool,
Phenylethylalkohol und Terpineol, zu den Kohlenwasserstoffen gehören hauptsächlich
die Terpene wie Limonen und Pinen. Bevorzugt werden jedoch Mischungen
verschiedener Riechstoffe verwendet, die gemeinsam eine ansprechende
Duftnote erzeugen. Solche Parfüms können auch natürliche
Riechstoffgemische enthalten, wie sie aus pflanzlichen Quellen zugänglich
sind, zum Beispiel Pine-, Citrus-, Jasmin-, Patchouly-, Rosen- oder
Ylang-Ylang-Öl. Ebenfalls geeignet sind Muskateller, Salbeiöl,
Kamillenöl, Nelkenöl, Melissenöl, Minzöl,
Zimtblätteröl, Lindenblütenöl,
Wacholderbeeröl, Vetiveröl, Olibanumöl, Galbanumöl
und Labdanumöl sowie Orangenblütenöl,
Neroliol, Orangenschalenöl und Sandelholzöl. Üblicherweise
liegt der Gehalt von Wasch- oder Reinigungsmitteln an Duftstoffen
bei bis zu 2 Gew.-% der gesamten Formulierung. Bei der Konzipierung
erfindungsgemäßer Granulate, die für
den Einsatz in Wasch- und Reinigungsmittel vorgesehen sind, ist
dies entsprechend zu berücksichtigen.
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Optische Aufheller
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In
alternativen Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung
handelt es sich um Granulate von optischen Aufhellern. Diese insbesondere
für Textilwaschmittel etablierte Klasse von Inhaltsstoffen
führt zu einem als positiv empfundenen visuellen Eindruck
von dem gereinigten Waschgut.
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Hierfür
sind beispielseweise Biphenylderivate mit kondensierten Doppelbindungen,
Diaminostilbenderivate, Cumarinderivate, Thiazolinderivate, Benzoxazol-Derivate
oder Pyrazolin-Derivate geeignet.
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Bevorzugte
Ausführungsformen dieses Erfindungsaspekts sind Derivate
der Diaminostilbendisulfonsäure beziehungsweise deren Alkalimetallsalze.
Geeignet sind zum Beispiel Salze der 4,4'-Bis(2-anilino-4-morpholino-1,3,5-triazinyl-6-amino)stilben-2,2'-disulfonsäure
oder gleichartig aufgebaute Verbindungen, die anstelle der Morpholino-Gruppe
eine Diethanolaminogruppe, eine Methylaminogruppe, eine Anilinogruppe oder
eine 2-Methoxyethylaminogruppe tragen. Weiterhin können
Aufheller vom Typ der substituierten Diphenylstyryle anwesend sein,
zum Beispiel die Alkalisalze des 4,4'-Bis(2-sulfostyryl)-diphenyls, 4,4'-Bis(4-chlor-3-sulfostyryl)-diphenyls,
oder 4-(4-Chlorstyryl)-4'-(2-sulfostyryl)-diphenyls. Auch Gemische
der vorgenannten Aufheller können verwendet werden. Besonders
geeignet sind Mischungen aus optischen Aufhellern aus einem Distyryl-Biphenyl-Derivat
und einem Stilbentriazin-Derivat. Diese Aufhellertypen können
in beliebigen Mischungsverhältnissen zueinander eingesetzt
werden. Derartige Aufheller sind beispielsweise unter dem Handelsnamen
Tinopal von der Fa. Ciba erhältlich.
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Bleichaktivatoren
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Um
beim Waschen bei Temperaturen von 60°C und darunter, und
insbesondere bei der Wäschevorbehandlung eine gute Bleichwirkung
zu erreichen, können Waschmittel auch Bleichaktivatoren
enthalten. Aufgrund deren Reaktivität ist es im Rahmen
der vorliegenden Erfindung angezeigt, auch diese Inhaltsstoffe in Form
erfindungsgemäßer Granulate zu konfektionieren.
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Solche
Bleichaktivatoren sind beispielsweise Verbindungen, die unter Perhydrolysebedingungen
aliphatische Peroxocarbonsäuren mit vorzugsweise 1 bis
10 C-Atomen, insbesondere 2 bis 4 C-Atomen, und/oder gegebenenfalls
substituierte Perbenzoesäure ergeben. Geeignet sind Substanzen,
die O- und/oder N-Acylgruppen der genannten C-Atomzahl und/oder
gegebenenfalls substituierte Benzoylgruppen tragen. Bevorzugt sind
mehrfach acylierte Alkylendiamine, insbesondere Tetraacetylethylendiamin
(TAED), acylierte Triazinderivate, insbesondere 1,5-Diacetyl-2,4-dioxohexahydro-1,3,5-triazin
(DADHT), acylierte Glykolurile, insbesondere Tetraacetylglykoluril
(TAGU), N-Acylimide, insbesondere N-Nonanoylsuccinimid (NOSI), acylierte Phenolsulfonate,
insbesondere n-Nonanoyl- oder Isononanoyloxybenzolsulfonat (n- bzw.
iso-NOBS), Carbonsäureanhydride, insbesondere Phthalsäureanhydrid,
acylierte mehrwertige Alkohole, insbesondere Triacetin, Ethylenglykoldiacetat
und 2,5-Diacetoxy-2,5-dihydrofuran, n-Methyl-Morpholinium-Acetonitril-Methylsulfat (MMA)
sowie acetyliertes Sorbitol und Mannitol beziehungsweise deren Mischungen
(SORMAN), acylierte Zuckerderivate, insbesondere Pentaacetylglukose
(PAG), Pentaacetylfruktose, Tetraacetylxylose und Octaacetyllactose
sowie acetyliertes, gegebenenfalls N-alkyliertes Glucamin und Gluconolacton,
und/oder N-acylierte Lactame, beispielsweise N-Benzoylcaprolactam.
Hydrophil substituierte Acylacetale und Acyllactame werden ebenfalls
bevorzugt eingesetzt. Auch Kombinationen konventioneller Bleichaktivatoren
können eingesetzt werden.
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Weitere
im Rahmen der vorliegenden Anmeldung bevorzugt eingesetzte Bleichaktivatoren
sind Verbindungen aus der Gruppe der kationischen Nitrile, insbesondere
kationische Nitrile der Formel
in der R
1 für
-H, -CH
3, einen C
2-24-Alkyl-
oder -Alkenylrest, einen substituierten C
2-24-Alkyl-
oder -Alkenylrest mit mindestens einem Substituenten aus der Gruppe
-Cl, -Br, -OH, -NH
2, -CN, einen Alkyl- oder
Alkenylarylrest mit einer C
1-24-Alkylgruppe,
oder für einen substituierten Alkyl- oder Alkenylarylrest
mit einer C
1-24-Alkylgruppe und mindestens
einem weiteren Substituenten am aromatischen Ring steht, R
2 und R
3 unabhängig
voneinander ausgewählt sind aus -CH
2-CN,
-CH
3, -CH
2-CH
3, -CH
2-CH
2-CH
3, -CH(CH
3)-CH
3, -CH
2-OH, -CH
2-CH
2-OH, -CH(OH)-CH
3,
-CH
2-CH
2-CH
2-OH, -CH
2-CH(OH)-CH
3, -CH(OH)-CH
2-CH
3, -(CH
2CH
2-O)
nH mit n = 1,
2, 3, 4, 5 oder 6 und X ein Anion ist.
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Besonders
bevorzugt ist ein kationisches Nitril der Formel
in der R
4,
R
5 und R
6 unabhängig
voneinander ausgewählt sind aus -CH
3,
-CH
2-CH
3, -CH
2-CH
2-CH
3, -CH(CH
3)-CH
3, wobei R
4 zusätzlich auch -H sein kann und
X ein Anion ist, wobei vorzugsweise R
5 =
R
6 = -CH
3 und insbesondere
R
4 = R
5 = R
6 = -CH
3 gilt und
Verbindungen der Formeln (CH
3)
3N
(+)CH
2-CN X
–, (CH
3CH
2)
3N
(+)CH
2-CN X
–,
(CH
3CH
2CH
2)
3N
(+)CH
2-CN X
–,
(CH
3CH(CH
3))
3N
(+)CH
2-CN
X
–, oder (HO-CH
2-CH
2)
3N
(+)CH
2-CN X
– besonders
bevorzugt sind, wobei aus der Gruppe dieser Substanzen wiederum das
kationische Nitril der Formel (CH
3)
3N
(+)CH
2-CN
X
–, in welcher X
– für
ein Anion steht, das aus der Gruppe Chlorid, Bromid, Iodid, Hydrogensulfat,
Methosulfat, p-Toluolsulfonat (Tosylat) oder Xylolsulfonat ausgewählt ist,
besonders bevorzugt wird.
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Erfindungsgemäß bevorzugt
einsetzbare Bleichmittel können zusätzlich zu
den Bleichaktivatoren oder an deren Stelle auch Bleichkatalysatoren
umfassen. Bei diesen Stoffen handelt es sich um bleichverstärkende Übergangsmetallsalze
bzw. Übergangsmetallkomplexe wie beispielsweise Mn-, Fe-,
Co-, Ru- oder Mo-Salenkomplexe oder -carbonylkomplexe. Auch Mn-,
Fe-, Co-, Ru-, Mo-, Ti-, V- und Cu-Komplexe mit N-haltigen Tripod-Liganden
sowie Co-, Fe-, Cu- und Ru-Amminkomplexe sind als Bleichkatalysatoren
verwendbar.
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Mit
besonderem Vorzug werden Komplexe des Mangans in der Oxidationsstufe
II, III, IV oder IV eingesetzt, die vorzugsweise einen oder mehrere
makrocyclische(n) Ligand(en) mit den Donorfunktionen N, NR, PR,
O und/oder S enthalten. Vorzugsweise werden Liganden eingesetzt,
die Stickstoff-Donorfunktionen aufweisen. Dabei ist es besonders
bevorzugt, Bleichkatalysator(en) in den erfindungsgemäßen
Mitteln einzusetzen, welche als makromolekularen Liganden 1,4,7-Trimethyl-1,4,7-triazacyclononan
(Me-TACN), 1,4,7-Triazacyclononan (TACN), 1,5,9-Trimethyl-1,5,9-triazacyclododecan
(Me-TACD), 2-Methyl-1,4,7-timethyl-1,4,7-triazacyclononan (Me/Me-TACN)
und/oder 2-Methyl-1,4,7-triazacyclononan (Me/TACN) enthalten. Geeignete Mangankomplexe
sind beispielsweise [MnIII 2(μ-O)1(μ-OAc)2(TACN)2](ClO4)2,
[MnIIIMnIV(μ-O)2(μ-OAc)1(TACN)2](BPh4)2,
[MnIV 4(μ-O)6(TACN)4](ClO4)4, [MnIII 2(μ-O)1(μ-OAc)2(Me-TACN)2](ClO4)2, [MnIIIMnIV(μ-O)1(μ-OAc)2(Me-TACN)2](ClO4)3, [MnIV 2(μ-O)3(Me-TACN)2](PF6)2 und [MnIV 2(μ-O)3(Me/Me-TACN)2](PF6)2 (OAc = OC(O)CH3).
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Bleichaktivatoren
können im üblichen Mengenbereich von 0,01 bis
20 Gew.-%, vorzugsweise in Mengen von 0,1 bis 15 Gew.-%, insbesondere
1 Gew.-% bis 10 Gew.-%, bezogen auf die gesamte Wasch- oder Reinigungsmittelzusammensetzung,
enthalten sein. In speziellen Fällen kann jedoch auch mehr
Bleichaktivator eingesetzt werden. Bei der Konzipierung erfindungsgemäßer
Granulate, die für den Einsatz in Wasch- und Reinigungsmittel
vorgesehen sind, ist dies entsprechend zu berücksichtigen
und der Gehalt des Bleichaktivators im Granulat dementsprechend
so zu erhöhen, dass ein solche Menge an Bleichaktivator
in der späteren Wasch- oder Reinigungsmittelzusammensetzung
zur Verfügung steht.
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Enzyme
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In
bevorzugten Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung
handelt es sich um Granulate von Enzymen. Diese an sich etablierte
Klasse von Inhaltsstoffen führt in Abhängigkeit
von deren jeweiliger Spezifität zu einer entsprechenden
Verbesserung der Reinigungsleistung der betreffenden Mittel. Hierzu
gehören insbesondere Proteasen, weitere Amylasen, Lipasen,
Hemicellulasen, Cellulasen oder Oxidoreduktasen wie Peroxidasen
und/oder Perhydrolasen, sowie vorzugsweise deren Gemische. Diese Enzyme
sind im Prinzip natürlichen Ursprungs; ausgehend von den
natürlichen Molekülen stehen für den
Einsatz in Wasch- oder Reinigungsmitteln verbesserte Varianten zur
Verfügung, die entsprechend bevorzugt eingesetzt werden.
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Mit
erfindungsgemäßen Granulaten versehene Mittel
enthalten Enzyme vorzugsweise in Gesamtmengen von 1 × 10–8 bis 5 Gewichts-Prozent, bezogen
auf aktives Protein. Bei der Konzipierung erfindungsgemäßer
Granulate, die für den Einsatz in Wasch- und Reinigungsmittel
vorgesehen sind, ist dies entsprechend zu berücksichtigen.
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Die
Proteinkonzentration kann mit Hilfe bekannter Methoden, zum Beispiel
dem BCA-Verfahren (Bicinchoninsäure; 2,2'-Bichinolyl-4,4'-dicarbonsäure)
oder dem Biuret-Verfahren (A. G. Gornall, C. S. Bardawill und
M. M. David, J. Biol. Chem., 177 (1948), S. 751–766)
bestimmt werden.
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In
Hinblick auf den Einsatz der erfindungsgemäßen
Granulate im Rahmen von Wasch- und Reinigungsmitteln umfasst Komponente
(a) eines oder mehrere hydrolytische Enzyme und/oder Oxidoreduktasen, bevorzugt
Proteasen, Amylasen, insbesondere α-Amylasen, Cellulasen,
Lipasen, Hemicellulasen, insbesondere Pectinasen, Mannanasen, β-Glucanasen,
Oxidasen, Katalasen, Peroxidasen oder Laccasen oder Mischungen hiervon.
Hierunter ebenfalls bevorzugt sind oxidationsstabilisierte α-Amylasen,
Proteasen, Lipasen, Cutinasen, Hemicellulasen, Cellulasen, β-Glucanasen,
Oxidasen, Peroxidasen und/oder Laccasen.
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Bevorzugte
Ausführungsformen dieses Gegenstands bilden solche Enzymgranulate,
wobei es sich bei dem Enzym um eines oder eine Mischung der folgenden
Enzyme handelt: Protease, Amylase, Cellulase, Hemicellulase, Oxidase
und Perhydrolase, vorzugsweise um ein oxidationsstabilisiertes dieser
jeweiligen Enzyme.
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Unter
den Proteasen sind solche vom Subtilisin-Typ bevorzugt. Beispiele
hierfür sind die Subtilisine BPN' und Carlsberg, die Protease
PB92, die Subtilisine 147 und 309, die Alkalische Protease aus Bacillus
lentus, Subtilisin DY und die den Subtilasen, nicht mehr jedoch
den Subtilisinen im engeren Sinne zuzuordnenden Enzyme Thermitase,
Proteinase K und die Proteasen TW3 und TW7. Subtilisin Carlsberg
ist in weiterentwickelter Form unter dem Handelsnamen Alcalase® von der Firma Novozymes A/S, Bagsværd,
Dänemark, erhältlich. Die Subtilisine 147 und
309 werden unter den Handelsnamen Esperase®,
beziehungsweise Savinase® von der
Firma Novozymes vertrieben. Von der Protease aus Bacillus lentus
DSM 5483 leiten sich die unter der Bezeichnung BLAP® geführten
Protease-Varianten ab.
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Weitere
brauchbare Proteasen sind beispielsweise die unter den Handelsnamen
Durazym®, Relase®, Everlase®, Nafizym, Natalase®,
Kannase® und Ovozymes® von
der Firma Novozymes, die unter den Handelsnamen, Purafect®, Purafect® OxP
und Properase® von der Firma Genencor,
das unter dem Handelsnamen Protosol® von
der Firma Advanced Biochemicals Ltd., Thane, Indien, das unter dem
Handelsnamen Wuxi® von der Firma
Wuxi Snyder Bioproducts Ltd., China, die unter den Handelsnamen
Proleather® und Protease P® von der Firma Amano Pharmaceuticals
Ltd., Nagoya, Japan, und das unter der Bezeichnung Proteinase K-16
von der Firma Kao Corp., Tokyo, Japan, erhältlichen Enzyme.
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Beispiele
für erfindungsgemäß konfektionierbare
Amylasen sind die α-Amylasen aus Bacillus licheniformis,
aus B. amyloliquefaciens oder aus B. stearothermophilus sowie deren
für den Einsatz in Wasch- oder Reinigungsmitteln verbesserte
Weiterentwicklungen. Das Enzym aus B. licheniformis ist von der
Firma Novozymes unter dem Namen Termamyl® und
von der Firma Genencor unter dem Namen Purastar®ST
erhältlich. Weiterentwicklungsprodukte dieser α-Amylase
sind von der Firma Novozymes unter den Handelsnamen Duramyl® und Termamyl®ultra,
von der Firma Genencor unter dem Namen Purastar®OxAm
und von der Firma Daiwa Seiko Inc., Tokyo, Japan, als Keistase® erhältlich. Die α-Amylase
von B. amyloliquefaciens wird von der Firma Novozymes unter dem
Namen BAN® vertrieben, und abgeleitete
Varianten von der α-Amylase aus B. stearothermophilus unter
den Namen BSG® und Novamyl®, ebenfalls von der Firma Novozymes.
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Desweiteren
sind für diesen Zweck die α-Amylase aus Bacillus
sp. A 7-7 (DSM 12368) und die Cyclodextrin-Glucanotransferase (CGTase)
aus B. agaradherens (DSM 9948) hervorzuheben. Ferner sind die amylolytischen
Enzyme einsetzbar, die dem Sequenzraum von α-Amylasen angehören,
der in der internationalen Patentanmeldung
WO 03/002711 A2 definiert
wird, und die, die in der Anmeldung
WO 03/054177 A2 beschrieben werden. Ebenso
sind Fusionsprodukte der genannten Moleküle einsetzbar.
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Darüber
hinaus sind die unter den Handelsnamen Fungamyl® von
der Firma Novozymes erhältlichen Weiterentwicklungen der α-Amylase
aus Aspergillus niger und A. oryzae geeignet. Weitere einsetzbare
Handelsprodukte sind beispielsweise die Amylase-LT® und
Stainzyme® bzw. Stainzyme ultra® oder Stainzyme plus®,
letztere ebenfalls von der Firma Novozymes. Auch durch Punktmutationen
erhältliche Varianten dieser Enzyme können in
erfindungsgemäße Granulate eingearbeitet werden.
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Erfindungsgemäße
Granulate können Lipasen oder Cutinasen, insbesondere wegen
ihrer Triglycerid-spaltenden Aktivitäten enthalten, aber
auch, um aus geeigneten Vorstufen in situ Persäuren zu
erzeugen. Hierzu gehören beispielsweise die ursprünglich
aus Humicola lanuginosa (Thermomyces lanuginosus) erhältlichen,
beziehungsweise weiterentwickelten Lipasen, insbesondere solche
mit dem Aminosäureaustausch D96L. Sie werden beispielsweise
von der Firma Novozymes unter den Handelsnamen Lipolase®,
Lipolase®Ultra, LipoPrime®, Lipozyme® und
Lipex® vertrieben. Desweiteren
sind beispielsweise die Cutinasen einsetzbar, die ursprünglich
aus Fusarium solani pisi und Humicola insolens isoliert worden sind.
Ebenso brauchbare Lipasen sind von der Firma Amano unter den Bezeichnungen
Lipase CE®, Lipase P®,
Lipase B®, beziehungsweise Lipase
CES®, Lipase AKG®,
Bacillis sp. Lipase®, Lipase AP®, Lipase MAP® und
Lipase AML® erhältlich. Von
der Firma Genencor sind beispielsweise die Lipasen, beziehungsweise
Cutinasen einsetzbar, deren Ausgangsenzyme ursprünglich
aus Pseudomonas mendocina und Fusarium solanii isoliert worden sind.
Als weitere wichtige Handelsprodukte sind die ursprünglich
von der Firma Gist-Brocades vertriebenen Präparationen M1
Lipase® und Lipomax® und
die von der Firma Meito Sangyo KK, Japan, unter den Namen Lipase
MY-30®, Lipase OF® und
Lipase PL® vertriebenen Enzyme
zu erwähnen, ferner das Produkt Lumafast® von
der Firma Genencor.
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Erfindungsgemäße
Granulate können, insbesondere wenn sie für die
Behandlung von Textilien gedacht sind, Cellulasen enthalten, je
nach Zweck als reine Enzyme, als Enzympräparationen oder
in Form von Mischungen, in denen sich die einzelnen Komponenten
vorteilhafterweise hinsichtlich ihrer verschiedenen Leistungsaspekte
ergänzen. Zu diesen Leistungsaspekten zählen insbesondere
Beiträge zur Primärwaschleistung, zur Sekundärwaschleistung
des Mittels (Antiredepositionswirkung oder Vergrauungsinhibition)
und Avivage (Gewebewirkung), bis hin zum Ausüben eines „stone
washed"-Effekts.
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Eine
brauchbare pilzliche, Endoglucanase(EG)-reiche Cellulase-Präparation,
beziehungsweise deren Weiterentwicklungen werden von der Firma Novozymes
unter dem Handelsnamen Celluzyme® angeboten.
Die ebenfalls von der Firma Novozymes erhältlichen Produkte
Endolase® und Carezyme® basieren
auf der 50 kD-EG, beziehungsweise der 43 kD-EG aus H. insolens DSM
1800. Weitere einsetzbare Handelsprodukte dieser Firma sind Cellusoft® und Renozyme®.
Weiterhin einsetzbar sind beispielsweise die 20 kD-EG aus Melanocarpus,
die von der Firma AB Enzymes, Finnland, unter den Handelsnamen Ecostone® und Biotouch® erhältlich
ist. Weitere Handelsprodukte der Firma AB Enzymes sind Econase® und Ecopulp®.
Weitere geeignete Cellulasen sind aus Bacillus sp. CBS 670.93 und
CBS 669.93, wobei die aus Bacillus sp. CBS 670.93 von der Firma
Genencor unter dem Handelsnamen Puradax® erhältlich
ist. Weitere Handelsprodukte der Firma Genencor sind „Genencor
detergent cellulase L" und IndiAge®Neutra.
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Erfindungsgemäße
Granulate können insbesondere zur Entfernung bestimmter
Problemanschmutzungen weitere Enzyme enthalten, die unter dem Begriff
Hemicellulasen zusammengefaßt werden. Hierzu gehören
beispielsweise Mannanasen, Xanthanlyasen, Pektinlyasen (= Pektinasen),
Pektinesterasen, Pektatlyasen, Xyloglucanasen (= Xylanasen), Pullulanasen
und β-Glucanasen. Diesbezüglich geeignete Enzyme
sind beispielsweise unter den Namen Gamanase® und
Pektinex AR® von der Firma Novozymes,
unter dem Namen Rohapec® B1L von
der Firma AB Enzymes und unter dem Namen Pyrolase® von
der Firma Diversa Corp., San Diego, CA, USA erhältlich.
Die aus Bacillus subtilis gewonnene β-Glucanase ist unter
dem Namen Cereflo® von der Firma
Novozymes erhältlich. Erfindungsgemäß besonders
bevorzugte Hemicellulasen sind Mannanasen, welche beispielsweise
unter den Handelsnamen Mannaway(R) von dem Unternehmen Novozymes
oder Purabrite(R) von dem Unternehmen Genencor vertrieben werden.
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Zur
Erhöhung der bleichenden Wirkung können erfindungsgemäße
Granulate auch Oxidoreduktasen, beispielsweise Oxidasen, Oxygenasen,
Katalasen (die bei niedrigen H
2O
2-Konzentrationen als Peroxidase reagieren),
Peroxidasen, wie Halo-, Chloro-, Bromo-, Lignin-, Glucose- oder
Manganperoxidasen, Dioxygenasen oder Laccasen (Phenoloxidasen, Polyphenoloxidasen)
enthalten. Als geeignete Handelsprodukte sind Denilite
® 1
und 2 der Firma Novozymes zu nennen. Als vorteilhaft einsetzbare
Beispielsysteme für eine enzymatische Perhydrolyse sei
auf die Anmeldungen
WO
98/45398 A1 ,
WO
2005/056782 A2 sowie
WO 2004/058961 A1 verwiesen. Ein kombiniertes
enzymatisches Bleichsystem, umfassend eine Oxidase und eine Perhydrolase beschreibt
die Anmeldung
WO 2005/124012 .
Vorteilhafterweise werden zusätzlich vorzugsweise organische, besonders
bevorzugt aromatische, mit den Enzymen wechselwirkende Verbindungen
zugegeben, um die Aktivität der betreffenden Oxidoreduktasen
zu verstärken (Enhancer) oder um bei stark unterschiedlichen
Redoxpotentialen zwischen den oxidierenden Enzymen und den Anschmutzungen
den Elektronenfluß zu gewährleisten (Mediatoren).
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Die
in erfindungsgemäßen Granulaten eingesetzten Enzyme
stammen entweder ursprünglich aus Mikroorganismen, etwa
der Gattungen Bacillus, Streptomyces, Humicola, oder Pseudomonas,
und/oder werden nach an sich bekannten biotechnologischen Verfahren
durch geeignete Mikroorganismen produziert, etwa durch transgene
Expressionswirte der Gattungen Bacillus oder durch filamentöse
Fungi.
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Die
Aufreinigung der betreffenden Enzyme erfolgt günstigerweise über
an sich etablierte Verfahren, beispielsweise über Ausfällung,
Sedimentation, Konzentrierung, Filtration der flüssigen
Phasen, Mikrofiltration, Ultrafiltration, Einwirken von Chemikalien,
Desodorierung oder geeignete Kombinationen dieser Schritte.
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Analog
den oben gemachten Ausführungen können die Enzyme
zusammen mit Begleitstoffen, etwa aus der Fermentation oder mit
Stabilisatoren erfindungsgemäß konfektioniert
werden.
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Unter
all diesen Enzymen sind solche besonders bevorzugt, die an sich
gegenüber einer Oxidation vergleichsweise stabil oder beispielsweise über
Punktmutagenese stabilisiert worden sind. Hierunter sind insbesondere
die bereits erwähnten Handelsprodukte Everlase und Purafect® OxP als Beispiele für
solche Proteasen und Duramyl als Beispiel für eine solche α-Amylase
anzuführen.
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Der
sensitive Wasch- oder Reinigungsmittelinhaltsstoff ist in einer
Konzentration von 0,01–45 Gew.-%, und zunehmend bevorzugt
von 0,1–40 Gew.-%, von 0,5–35 Gew.-% und von 0,75–30
Gew.-% in dem Kern eines erfindungsgemäßen Granulats
vorhanden. Für eine Enzympräparation ist diese
Angabe bezogen auf den Anteil an Trockensubstanz des reinen Enzyms.
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Erfindungskennzeichnend
ist es ferner, dass der sensitive Wasch- oder Reinigungsmittelinhaltsstoff zusammen
mit den Komponenten (b) und (c) zu einem weitgehend einheitlichen
Granulat verarbeitet wird.
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Unter
einem partikulären Trägermaterial (b) im Sinne
der vorliegenden Erfindung ist ein bei Raumtemperatur festes, vor
der Einarbeitung in erfindungsgemäße Granulate,
Pulver- oder partikelförmiges Material zu verstehen, das
chemisch so weit inert ist, dass es unter den Herstellungs-, Verarbeitungs-
und Lagerbedingungen des Granulats mit keinem anderen der Inhaltsstoffe
des Granulats oder Mittels in einem die Gesamtwirksamkeit der Granulate
beeinträchtigenden Ausmaß reagiert. Aufgrund seiner
Struktur vermag es Flüssigkeiten oder gelförmige
oder pastöse Substanzen zu einem gewissen Anteil physikalisch
an seine Oberflächen zu binden, so dass es im Zusammenhang
mit der vorliegenden Erfindung auch als Adsorbens bezeichnet werden kann.
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Hierzu
gehören anorganische Substanzen wie beispielsweise Tone,
Silikate oder Sulfate, insbesondere Talkum, Kieselsäure,
Metalloxide, insbesondere Aluminiumoxide, Silikate, insbesondere
Schichtsilikate, Natriumaluminiumsilikate, Bentonite und/oder Alumosilikate
(Zeolithe) und/oder Titandioxid. Hierzu gehören auch organische
Verbindungen, insbesondere organische Polymere, wie beispielsweise
Polyvinylalkohol (PVA) insbesondere zumindest teilweise hydrolysiertes
PVA. Besonders vorteilhaft ist es, wenn diese Verbindungen einen
zusätzlichen Nutzen erfüllen, beispielsweise eine
Builderfunktion oder eine Funktion als Desintegrationshilfsmittels
beim Einsatz des Wasch- beziehungsweise Reinigungsmittels, welches
ein erfindungsgemäßes Granulat enthält.
Bevorzugt handelt es sich bei dem partikulären Trägermaterial
(b) um eine Form von Stärke, derivatisierte Stärke,
Cellulose oder derivatisierte Cellulose oder Kombinationen hiervon.
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In
einer bevozugten Ausführungsform der Erfindung ist das
Granulat daher dadurch gekennzeichnet, dass der Kern des Granulats
ein partikuläres Trägermaterial enthält,
welches ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus Stärke,
derivatisierte Stärke, Cellulose und derivatisierte Cellulose
oder Kombinationen hiervon. Besonders bevorzugt ist ein erfindungsgemäßes
Granulat dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem partikulären
Trägermaterial um Mehl, insbesondere Weizenmehl, Weizenstärke,
Maisstärke, Kartoffelstärke oder Kombinationen
hiervon handelt.
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Das
partikuläre Trägermaterial ist in einer Konzentration
von 0,1–94 Gew.-% und zunehmend bevorzugt von 2–90
Gew.-%, 5–85 Gew.-%, 10–82 Gew.-% und 20–80
Gew.-% in dem Kern eines erfindungsgemäßen Granulats
vorhanden.
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Wie
vorstehend bereits erwähnt ist es besonders vorteilhaft,
dass diese Verbindungen ergänzend als Desintegrationshilfsmittel
(Löslichkeitsverbesserer) wirken und somit die Löslichkeit
der Granulate in dem Moment verbessern, in dem die Granulate tatsächlich
auch desintegrieren sollen, nämlich im Augenblick der Anwendung
des sie enthaltenden Mittels. Denn Wasch- und Reinigungsmittel werden
im Allgemeinen in verdünnter Form eingesetzt, das heißt
einer wässrigen Waschflotte zugesetzt. In diesem Moment
der starken Verdünnung mit Wasser und ggf. einer Änderung
des pH-Wertes wird das Coating permeabel, und es diffundiert Wasser
in die Granula, welche daraufhin aufplatzen und ihren Inhaltsstoff
freisetzen, so dass dieser zur Wirkung kommen kann. Hierdurch verkürzen
sich die Zerfallszeiten der Granulatpartikel.
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Solche
Stoffe, die aufgrund ihrer Wirkung auch als Sprengmittel bezeichnet
werden, vergrößern bei Wasserzutritt ihr Volumen,
wobei einerseits das Eigenvolumen vergrößert (Quellung),
andererseits auch über die Freisetzung von Gasen ein Druck
erzeugt werden kann, der die Granulatpartikel in kleinere Partikel
zerfallen läßt. Bekannte Desintegrationshilfsmittel
sind beispielsweise Carbonat/Citronensäure-Systeme, wobei auch
andere organische Säuren eingesetzt werden können.
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Durch
die optionale Zugabe von weiteren Löslichkeitsverbesserern
kann dieser Desintegrationsprozess noch weiter verbessert werden.
Solche Löslichkeitsverbesserer sind in einem Gewichtsanteil
von 0–50 Gew.-% bezogen auf das Granulat in einem erfindungsgemäßen
Granulat vorhanden. Vorzugsweise sind sie aus folgender Gruppe ausgewählt:
wasserlösliche anorganische Salze, Monosaccharide, vorzugsweise
Glucose, Oligosaccharide, organische Polymere, vorzugsweise quervernetzte
Polyvinylpyrrolidone oder quervernetzte Polyacrylate. Auch modifizierte
Naturstoffe wie Cellulose und Stärke und ihre Derivate,
Alginate oder Casein-Derivate sind als quellende Desintegrationshilfsmittel
geeignet. Als Beispiel für ein geeignetes quervernetztes
Polyvinylpyrrolidon sei das quervernetzte Polyvinylpyrrolidon Collidon
CL (Handelsprodukt der Fa. BASF, Ludwigshafen).
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Als
weitere Beispiele für erfindungsgemäß verwendbare
organische Polymere seien die Methacrylsäure-Ethylacrylat-Copolymere
Eudragit L100 (Fa. Degussa, Frankfurt/Main) und Collicoat MEA (BASF)
erwähnt.
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Als
bevorzugte Desintegrationsmittel werden im Rahmen der vorliegenden
Erfindung Desintegrationsmittel auf Cellulosebasis eingesetzt, die
gleichzeitig als partikuläres Trägermaterial fungieren.
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Es
kann auf diese Weise auch eine zeitliche Regulation der Freisetzung
unterschiedlicher Inhaltsstoffe erfolgen, etwa in der Gestalt, dass
der granulierte Inhaltsstoff erst etwas später als ein
oder mehrere andere Inhaltsstoffe eines erfindungsgemäßen
Mittels in Lösung geht. So stellt es eine Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung dar, wenn beispielsweise granulierte
Enzyme gegenüber einem ansonsten in dem Mittel enthaltenen
Bleichmittel zeitverzögert zur Wirkung kommen, so dass
ein Teil des Bleichmittels bereits in der Waschflotte reagiert hat
und das Enzym nicht mehr so stark beeinträchtigt. Selbstverständlich
kann auch das Bleichmittel oder der Bleichaktivator in analoger
Weise zeitverzögert zur Wirkung gebracht werden.
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Unter
einem Bindemittel (c) ist im Sinne der vorliegenden Erfindung ein
bei Raumtemperatur festes, pastöses (wachsartiges) oder
flüssiges Material zu verstehen, das chemisch ebenfalls
so weit inert ist, dass es unter den Herstellungs-, Verarbeitungs-
und Lagerbedingungen des Granulats mit keinem anderen der Inhaltsstoffe
des Granulats oder Mittels in einem die Gesamtwirksamkeit der Granulate
beeinträchtigenden Ausmaß reagiert. Es ist ein
von (b) unterschiedlicher Stoff. Es ist oder wird unter den Bedingungen
der Granulatherstellung wenigstens so viskos, dass es die übrigen
Inhaltsstoffe quasi miteinander verklebt. Hierbei ist insbesondere
die physiko-chemische Wechselwirkung mit dem Adsorbens von Bedeutung,
die dazu führt, dass die erhaltene Masse zu einer insgesamt
homogenen Phase wird, die anschließend in einzelne Granulatpartikel überführbar
ist. In diesen Brei, der überwiegend von den Adsorbens-
und Bindemittelkomponenten gebildet wird, werden die übrigen
Inhaltsstoffe und insbesondere der zu konfektionierende Inhaltsstoff
eingeschlossen. Insbesondere die Wechselwirkung zwischen den beiden
Komponenten (b) und (c) ist für die physikalische Stabilität
der Granulatpartikel verantwortlich.
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Als
Bindemittel für die erfindungsgemäßen
Granulate wird Polyethylenglykol (PEG) eingesetzt. Überraschenderweise
und entgegen allen Lehren aus dem Stand der Technik wurde festgestellt,
dass PEG in einem erfindungsgemäßen Granulat,
d. h. unter Beachtung der Kombinationsmöglichkeiten mit
den Komponenten (a), (b), (d) und (e), insbesondere der Kombination
mit den Komponenten (a) und (b), der Kombination mit der Komponente
(b) alleine und der Kombination mit den Komponenten (d) und (e)
besonders vorteilhaft als Bindemittel eingesetzt werden kann, obwohl
es im Stand der Technik als nicht besonders vorteilhaftes Bindemittel
für Granulate beschrieben ist. Insbesondere die Kombination
mit den Komponenten (d) und (e) bewirkt eine vorteilhafte Eignung
von PEG als Bindemittel. Insbesondere führt die Lehre der
Offenlegungsschrift
DE 10
2006 018 780 von dieser Erkenntnis weg. Entgegen dieser
Auffassung ist PEG als Bindemittel in einem erfindungsgemäßen
Granulat herausragend geeignet, d. h. die erfindungsgemäßen
Granulate weisen mit PEG als Bindemittel die gewünschten
vorteilhaften Eigenschaften auf, insbesondere sind sie in Wasch-
und Reinigungsmitteln stabiler. Hinsichtlich der erhaltenen Granulate
ist somit wesentlich, welche Kombinationen von Inhaltsstoffen eingesetzt
sind, insbesondere welche Kombinationen der Komponenten (b) und
(c) verwendet werden. Besonders vorteilhafte Granulate werden erhalten,
wenn ein oder mehrere Stärke- bzw. Stärkederivate
als partikuläres Trägermaterial (b) mit PEG als
Bindemittel (c) kombiniert werden.
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PEG
als Bindemittel ist in einer Konzentration von 1–20 Gew.-%,
bevorzugt 2–15 Gew.-% in dem Kern eines erfindungsgemäßen
Granulats vorhanden.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
ist das Granulat dadurch gekennzeichnet, dass das Enzym oder das
Enzymgemisch zusammen mit einer Verbindung vorliegt, die eine enzymstabilisierende
Wirkung aufweist.
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Solche
Verbindungen, in der vorliegenden Anmeldung auch als Enzymstabilisatoren
bezeichnet, sind insbesondere in enzymhaltigen Granulaten als bevorzugte
weitere Inhaltsstoffe enthalten. Sie dienen besonders während
der Lagerung als Schutz gegen Schädigungen wie beispielsweise
Inaktivierung, Denaturierung oder Zerfall etwa durch physikalische
Einflüsse, Oxidation oder proteolytische Spaltung. Bei
mikrobieller Gewinnung der Proteine und/oder Enzyme ist eine Inhibierung
der Proteolyse besonders bevorzugt, insbesondere wenn auch die Mittel
Proteasen enthalten. Bevorzugte erfindungsgemäße
Granulate (oder Mittel; siehe unten) enthalten zu diesem Zweck Stabilisatoren.
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Eine
Gruppe von Stabilisatoren sind reversible Proteaseinhibitoren. Häufig
werden hierfür Benzamidin-Hydrochlorid, Borax, Borsäuren,
Boronsäuren oder deren Salze oder Ester eingesetzt, darunter
vor allem Derivate mit aromatischen Gruppen, etwa ortho-, meta-
oder para-substituierte Phenylboronsäuren, insbesondere
4-Formylphenyl-Boronsäure (4-FPBA), beziehungsweise die
Salze oder Ester der genannten Verbindungen. 4-FPBA stellt diesbezüglich
eine besonders bevorzugte Ausführungsform der Erfindung
dar. Auch Peptidaldehyde, das heißt Oligopeptide mit reduziertem
C-Terminus, insbesondere solche aus 2 bis 50 Monomeren werden zu
diesem Zweck eingesetzt. Zu den peptidischen reversiblen Proteaseinhibitoren
gehören unter anderem Ovomucoid und Leupeptin. Auch spezifische,
reversible Peptid-Inhibitoren für die Protease Subtilisin sowie
Fusionsproteine aus Proteasen und spezifischen Peptid-Inhibitoren
sind hierfür geeignet. Auch Phosphate eignen sich als Enzymstabilisatoren.
Besonders bevozugt einsetzbar sind diesbezüglich beispielsweise Dibutylphosphat
und Diphenylphosphat. Solche Verbindungen sind ebenfalls reversible
Proteaseinhibitoren und sind daher als Enzymstabilisatoren geeignet.
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Weitere
Enzymstabilisatoren sind Aminoalkohole wie Mono-, Di-, Triethanol-
und -Propanolamin und deren Mischungen, aliphatische Carbonsäuren
bis zu C12, wie beispielsweise Bernsteinsäure,
andere Dicarbonsäuren oder Salze der genannten Säuren.
Auch endgruppenverschlossene Fettsäureamidalkoxylate sind für
diesen Zweck geeignet. Auch manche als Builder eingesetzte organische
Säuren vermögen zusätzlich ein Enzym
zu stabilisieren.
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Niedere
aliphatische Alkohole, vor allem aber Polyole, wie beispielsweise
Glycerin, Ethylenglykol, Propylenglykol, Sorbit oder Di-Glycerinphosphat
sind weitere häufig eingesetzte Enzymstabilisatoren gegenüber physikalischen
Einflüssen. Ebenso werden Calcium- und/oder Magnesiumsalze
eingesetzt, wie beispielsweise Calciumacetat oder Calcium-Formiat.
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Polyamid-Oligomere
oder polymere Verbindungen wie Lignin, wasserlösliche Vinyl-Copolymere
oder Cellulose-Ether, Acryl-Polymere und/oder Polyamide stabilisieren
die Enzym-Präparation unter anderem gegenüber
physikalischen Einflüssen oder pH-Wert-Schwankungen. Polyamin-N-Oxid-enthaltende
Polymere wirken gleichzeitig als Enzym stabilisatoren und als Farbübertragungsinhibitoren.
Andere polymere Stabilisatoren sind lineare C8-C18 Polyoxyalkylene. Auch Alkylpolyglycoside
können die enzymatischen Komponenten des erfindungsgemäßen
Mittels stabilisieren und vermögen vorzugsweise, diese
zusätzlich in ihrer Leistung zu steigern. Vernetzte N-haltige
Verbindungen erfüllen vorzugsweise eine Doppelfunktion
als Soil-release-Agentien und als Enzym-Stabilisatoren. Hydrophobes,
nichtionisches Polymer stabilisiert insbesondere eine gegebenenfalls
enthaltene Cellulase.
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Reduktionsmittel
und Antioxidantien erhöhen die Stabilität der
Enzyme gegenüber oxidativem Zerfall; hierfür sind
beispielsweise schwefelhaltige Reduktionsmittel geläufig,
etwa Natrium-Sulfit und reduzierende Zucker.
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Besonders
bevorzugt werden Kombinatonen von Stabilisatoren eingesetzt, beispielsweise
aus Polyolen, Borsäure und/oder Borax, die Kombination
von Borsäure oder Borat mit reduzierenden Salzen und Bernsteinsäure
oder anderen Dicarbonsäuren oder die Kombination von Borsäure
oder Borat mit Polyolen oder Polyaminoverbindungen und mit reduzierenden
Salzen. Die Wirkung von Peptid-Aldehyd-Stabilisatoren wird günstigerweise
durch die Kombination mit Borsäure und/oder Borsäurederivaten
und Polyolen gesteigert und noch weiter durch die zusätzliche
Wirkung von zweiwertigen Kationen, wie zum Beispiel Calcium-Ionen.
Auch Phosphat-Stabilisatoren können Teil einer Kombination
von Stabilisatoren sein.
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Weiterhin
können auch aus der Enzymherstellung resultierende und
nicht vollständig abgetrennte Fermentationsmedienbestandteile
vorhanden sein, die auf das Enzym oder die Enzyme einen stabilisierenden Einfluss
ausüben.
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Ein
erfindungsgemäßes Granulat kann optional weitere
Inhaltsstoffe umfassen. Darunter sind im Sinne der vorliegenden
Erfindung prinzipiell alle Verbindungen zu verstehen, die chemisch
so weit inert sind, dass sie unter den Herstellungs-, Verarbeitungs-
und Lagerbedingungen des Granulats mit keinem anderen der Inhaltsstoffe
des Granulats oder Mittels in einem die Gesamtwirksamkeit der Granulate
beeinträchtigenden Ausmaß reagieren.
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Eine
Gruppe von diesen optionalen weiteren Inhaltsstoffen bilden Plastifizierer.
Das sind Verbindungen oder Gemische, die zugesetzt werden können,
um den Herstellungsprozeß der Granulate zu verbessern. Sie üben
insbesondere einen physikalisch-chemisch Effekt auf die Viskosität
und/oder Plastizität (Reißfestigkeit des autretenden
Strangs bei der Extrusion etc.) der zu granulierenden Masse aus.
Vorzugsweise machen sie einen Gewichtsanteil von 0–50 Gew.-%
(bezogen auf das Granulat) aus. Vorzugsweise sind sie aus folgender
Gruppe ausgewählt: wasserdispergierbare organische Verbindungen,
wasserdispergierbare organische Polymere, Polyethylenglykole (PEG),
insbesondere kurzkettige PEG, Fettsäuren oder Salze von
Fettsäuren, Triacetin, Triethylcitrat und/oder mehrwertigen
Alkohol, vorzugsweise Fettsäure oder Salz einer Fettsäure,
besonders bevorzugt Natriumstearat und/oder Natriumoleat.
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Weitere
optionale Inhaltsstoffe sind beispielsweise Farbstoffe, Farbpigmente,
pH-Puffersubstanzen, pH-Stellmittel, Antioxidantien, die Dichte
regulierende Verbindungen und/oder weitere Inhaltsstoffe, beispielsweise
auch Wasser. Vorzugsweise machen sie einen Gewichtsanteil von 0–40
Gew.-% (bezogen auf das Granulat) aus.
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Handelt
es sich bei dem Inhaltsstoff um eine kompliziertere chemische Verbindung,
etwa ein Parfüm, kann es auch mit anderen, aus der Synthese
resultierenden und nicht vollständig abgetrennten Zwischenprodukten
oder Stereoisomeren vergesellschaftet sein.
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Bei
weiteren Inhaltsstoffen kann es sich um Verbindungen handeln, die
im Rahmen des später für das Granulat beabsichtigten
Einsatzes in einem Wasch- oder Reinigungsmittel einen Zusatzeffekt
ausüben und die somit auch als „benefit agent"
bezeichnet werden können.
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Ein
weiterer optionaler Inhaltsstoff ist auch Wasser. Der Wassergehalt
der Granulate wird insbesondere über die Art ihrer Herstellung
reguliert. So wird beispielsweise bei der Wirbelschicht-Sprühgranulation
einer wässrigen Mischung der Inhaltsstoffe ein beträchtlicher
Teil des Wassers durch Verdunsten entzogen. Insbesondere bei der
Granulatherstellung durch Extrusion einer plastischen Masse, bei
der üblicherweise kein Trocknungsschritt erfolgt, wird
der Wassergehalt des Granulats über den der eingebrachten
Verbindungen, beispielsweise einer eingearbeiteten flüssigen
Enzympräparation gesteuert.
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Farbstoffe
können zugesetzt werden, um den ästhetischen Eindruck
der Granulatpartikel zu verbessern oder um während des
Einsatzes des Wasch- oder Reinigungsmittels auf das Waschgut aufzuziehen.
Sie werden vorteilhafterweise so eingearbeitet, dass sie im gesamten
Partikel gleichmäßig verteilt sind. Sie sind an
sich im Stand der Technik bekannt.
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Farbpigmente
können ebenfalls dazu dienen, um den ästhetischen
Eindruck der Granulatpartikel zu verbessern. Sie können
ebenfalls gleichmäßig im Partikel verteilt sein.
Hierbei steht aber insbesondere der Aspekt im Vordergrund, die Partikeloberfläche
mit Farbpigmenten abzudecken, um die Eigenfärbung der Granulate
zu überdecken. Auch dies ist an sich im Stand der Technik
bekannt. Ein hierfür häufig eingesetztes Weißpigment
ist Titandioxid.
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Puffersubstanzen
können eingearbeitet werden, um die betreffenden Inhaltsstoffe
während der Lagerung gegen pH-Einflüsse etwa aus
dem umgebenden Medium zu schützen. Sie können
aber auch eingearbeitet werden, um zeitgleich mit dem Inhaltsstoff
erst während des Einsatzes aus dem Partikel in die Waschflotte auszutreten
und dann den pH-Wert des Waschmediums zu beeinflussen. Auf diese
Weise kann eine pH-Wert-Verschiebung ausgelöst werden,
beispielsweise um zeitgleich mit der Freisetzung eines Enzyms mit einem
gewissen pH-Aktivitätsprofil dessen Wirksamkeit zu verbessern.
In diesem Fall wird die Substanz auch als pH-Stellmittel bezeichnet.
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Antioxidantien
können insbesondere eingearbeitet werden, um während
der Lagerung einen Schutz gegen Luftsauerstoff, gegen das Bleichmittel
oder andere oxidierende Verbindungen auszuüben.
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Der
Einsatz von dichteregulierenden Verbindungen in Granulaten ist aus
dem Stand der Technik bekannt. So kann beispielsweise durch Zugabe
von Perlit, Stärke oder Feder-Partikeln die Dichte herabgesetzt oder
durch Zugabe von Ton oder Silikatkristallen die Dichte erhöht
werden. Dies ist vorteilhaft, um die Schüttdichte der Partikel
der Schüttdichte fester Wasch- und Reinigungsmittel anzugleichen,
um Entmischungsprozesse während des Transports oder der
Lagerung zu verhindern. Bezüglich eines beabsichtigten
Einsatzes der Granulate in flüssigen oder gelförmigen
Mitteln kann auf dieselbe Weise eine Angleichung an die Dichte des betreffenden
Mittels erreicht werden, so dass die Granulate in dem betreffenden
Mittel makroskopisch homogen verteilt sind und sich im Idealfall
weder absetzen noch an der Oberfläche schwimmen.
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Wie
vorstehend bereits beschrieben, kann ein erfindungsgemäßes
Granulat optional noch weitere Verbindungen umfassen, die dem Granulat
vorteilhafte Eigenschaften verleihen. Insbesondere durch Kombination von
Verbindungen der vorstehend beschriebenen Stoffgruppen werden synergistische
Wirkungen erreicht, insbesondere hinsichtlich Stabilitäts-
und gewünschten Desintegrationseffekten, d. h. der gewünschten
Auflösung der Granulatpartikel in der Waschlösung.
In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung umfasst
das Granulat daher ferner eine oder mehrere Verbindungen, die in
ihrer Wirkung mindestens einer der Stoffgruppen zuzuordnen sind,
welche ausgewählt sind aus der Gruppe bestehend aus Desintegrationshilfsmittel,
Löslichkeitsverbesserer, Plastifizierer, Farbstoffe, Farbpigmente,
Antioxidantien, die Dichte regulierende Verbindungen, Wasser oder
Kombinationen hiervon.
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In
einer weiter bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
ist das Granulat dadurch gekennzeichnet, dass es ferner eine oder
mehrere als Puffersystem oder pH-Stellmittel wirkende Verbindung
enthält. Besonders bevorzugt ist die als Puffersystem oder
pH-Stellmittel wirkende Verbindung ausgewählt aus der Gruppe bestehend
aus Carbonat, Hydroxid, Phosphat, Borat, Carbonsäuren bzw.
deren Salze, insbesondere beispielsweise Citrat.
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Denn
Granulate mit diesen Komponenten zeichnen sich durch eine bemerkenswerte
Stabilität und bei Einsatz im Rahmen einer Wasch- oder
Reinigungsmittelrezeptur durch eine vortreffliche Löslichkeit
unter Anwendungsbedingungen aus.
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Wie
vorstehend beschrieben weisen erfindungsgemäße
Granulate eine Umhüllung (Beschichtung, Coating) auf. Die
Begriffe Umhüllung, Beschichtung und Coating sind in der
vorliegenden Anmeldung daher als Synonyme zu betrachten.
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Diese
Umhüllung dient insbesondere dem zusätzlichen
Schutz der Inhaltsstoffe, kann aber auch andere Zwecke erfüllen,
beispielsweise die Verzögerung der Freisetzung, die Verbesserung
der Schüttguteigenschaften, zum Beispiel die Absenkung
der Staubrate, die Erhöhung der Stabilität und/oder
die Verbesserung des optischen Erscheinungsbilds.
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Derartige
Granulate vom sogenannten Kern/Schale-Typ sowie Verfahren und Apparate
zu ihrer Herstellung sind an sich bekannt. Die Herstellverfahren
spiegeln sich zumeist auch im Aufbau der Beschichtung wieder. Übersichten über
diese Verfahren und Apparate bieten beispielsweise die Handbücher „Wirbelschicht-Sprühgranulation"
von H. Uhlemann und L. Mörl, Springer-Verlag, Berlin, Heidelberg,
New York, 2000, Kap. 14.3 (Umhüllen), S. 461 bis 473,
und „Agglomeration Processes. Phenomena, Technologies,
Equipment" von W. Pietsch, Verlag Wiley-VCH, Weinheim, 2002.
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Erfindungsgemäße
Granulate weisen eine Umhüllung auf, die ein pH-sensitiv
lösliches Polyacrylat und 1,2-Propylenglycol umfassen.
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Das
pH-sensitiv lösliche Polyacrylat ist dabei vorzugsweise
Polyacrylat, Polymethacrylat oder Methacrylsäure-Ethylacrylat-Copolymer.
Erfindungsgemäß besonders bevorzugte pH-sensitiv
lösliche Polyacrylate werden unter dem Handelsnamen Eudragit® von dem Unternehmen Degussa (Frankfurt/Main)
vertrieben. Konkret handelt es sich um ein Methyacrylsäure-Ethyl-Acrylat-Copolymer
(1:1), Handelsprodukt Eudragit® L100-55.
Denn wie aus den Beispielen zur vorliegenden Anmeldung hervorgeht,
weisen solche erfindungsgemäßen Granulate verbesserte
Stabilitätswerte auf. Konkret wurde in Beispiel 1 eine
Beschichtung mit einem solchen Polyacrylat (Methycrylsäure-Ethyl-Acrylat-Copolymer
(1:1)) durchgeführt, welches hervorragende Stabilitätswerte
erbracht hat. Ebenso eignet sich hierfür das kommerziell
erhältliche Polymer Kollicoat MEA des Unternehmens BASF.
Erfindungsgemäß ebenfalls bevorzugt einsetzbar
sind Kombinationen bzw. Mischungen von pH-sensitiv löslichen
Polyacrylaten. Das pH-sensitiv lösliche Polyacrylat bzw.
die Mischungen hiervon liegen von 1 bis 600 Gew.-% und zunehmend
bevorzugt von 2 bis 500 Gew.-%, von 4 bis 400 Gew.-%, von 5 bis
300 Gew.-%, von 7 bis 200 Gew.-% und besonders bevorzugt von 10
bis 100 Gew.-% in dem dem Granulat vor bezogen auf den Granulatkern.
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Die
pH-Sensitivität der Polyacrylate fördert dabei
die Löslichkeit der Granulate in dem Moment, in dem die
Granulate tatsächlich auch desintegrieren sollen, nämlich
im Augenblick der Anwendung des sie enthaltenden Mittels. Denn Wasch-
und Reinigungsmittel werden im Allgemeinen in verdünnter
Form eingesetzt, das heißt einer wässrigen Waschflotte
zugesetzt. In diesem Moment der starken Verdünnung mit
Wasser ändert sich der pH-Wert, was eine Änderung
der Löslichkeit der Umhüllung bewirkt. Dies fördert
die Freisetzung des Inhaltsstoffes bzw. der Inhaltsstoffe der Granulate,
so dass dieser zur Wirkung kommen kann.
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1,2-Propylenglycol
dient als Weichmacher. Ferner trägt es zur Stabilität
des erfindungsgemäßen Granulats bei. Optional
kann ein erfindungsgemäßes Granulat, zusätzlich
einen oder mehrere weitere Weichmacher enthalten. Bevozugt sind
diese optionalen Weichmacher ausgewählt aus der Gruppe
bestehend aus Triethylcitrat, Triacetin, weitere mehrfachfunktionelle
Alkohole und Polyethylenglycol. Konkret wurde in Beispiel 1 eine
Beschichtung erzeugt, die 1,2-Propylenglycol als Weichmacher enthielt.
Dies hat sich positiv auf die Verarbeitbarkeit und Stabilität
des Materials und somit letztlich auf die vorteilhaften Eigenschaften
des erhaltenen beschichteten Granulats ausgewirkt. Der Weichmacher
bzw. die Mischungen hiervon liegen in einer Menge vor, die von 1%
bis 100% und zunehmend bevorzugt von 10% bis 90%, von 20% bis 80%,
von 30% bis 70% und weiter bevorzugt von 40% bis 60% des vorhandenen
Polyacrylats entspricht. Besonders bevorzugt beträgt die
vorhandene Menge des Weichmachers 50% der Menge des vorhandenen
pH-sensitiv löslichen Polyacrylats, so dass das Verhältnis
von Weichmacher zu Polyacrylat besonders bevorzugt 1:2 ist.
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Sofern
es sich bei dem pH-sensitiv lösliche Polyacrylat und/oder
dem Weichmacher um Mischungen handelt, beziehen sich die vorstehenden
prozentualen Angaben auf das Polyacrylat-Gemisch bzw. das Weichmacher-Gemisch
und nicht gesondert auf jede einzelne Substanz.
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Unter
Berücksichtigung der vorstehenden Angaben ist ein erfindungsgemäßes
Granulat bevorzugt ferner derart ausgestaltet, dass die Umhüllung
von 1,5 bis 900 Gew.-% und zunehmend bevorzugt von 3 bis 750 Gew.-%,
von 6 bis 600 Gew.-%, von 7,5 bis 450 Gew.-%, von 10,5 bis 300 Gew.-%
und besonders bevorzugt von 15 bis 150 Gew.-% des Granulatkerns
beträgt. Ein solches Mengenverhältnis zwischen
Umhüllung und Granulatkern hat sich für die Stabilität
des Granulats als besonders vorteilhaft herausgestellt.
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Diese
Angabe bezieht sich auf das fertig konfektionierte Granulat. Im
Augenblick der Herstellung können diese Werte noch geringfügig
anders sein, weil Granulate auch nach ihrer Beschichtung üblicherweise noch
einem Trocknungsschritt unterzogen werden. Hierbei verringert sich
der Wasseranteil sowohl des Kerns als auch der Beschichtung, wodurch
sich auch Unterschiede in der Relation der Wasseranteile zueinander
ergeben können. Dies ist beispielsweise dann der Fall,
wenn vergleichsweise verdünnte, das heißt besonders wasserhaltige
Enzympräparationen in den Kern eingearbeitet worden sind
oder wenn mit einer wässrigen Suspension eines an sich
hydrophoben Beschichtungs materials beschichtet worden ist. Im letztgenannten
Fall ist der Wassergehalt der schließlich erhaltenen Umhüllung
deutlich niedriger als der des Kerns.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das
erfindungsgemäße Granulat dadurch gekennzeichnet,
dass die Umhüllung eine durchschnittliche Schichtdicke
von mindestens 10 μm aufweist. Die Schichtdicke beträgt
zunehmend bevorzugt mindestens 20 µm, 30 µm, 40 µm,
50 µm und 60 µm, sie kann aber auch 70 μm,
80 µm, 90 µm oder 100 µm betragen. Eine
ausreichende durchschnittliche Mindestschichtdicke ist notwendig
bzw. vorteilhaft für die Stabilität des Granulats.
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Ein
erfindungsgemäßes Granulat kann mehr als eine
Umhüllung aufweisen. Daher ist es eine weitere bevorzugte
Ausführungsform der Erfindung, dass das Granulat dadurch
gekennzeichnet ist, dass es eine zweite Umhüllung aufweist.
Darunter wird verstanden, dass beispielsweise mehrere Umhüllungen
auf das Kernmaterial aufgebracht werden, die sich in ihrer Zusammensetzung
unterscheiden können. Ebenso wird darunter der Sachverhalt
verstanden, dass eine Umhüllung unterschiedliche Schichten
aufweist, welche beispielsweise anhand ihrer unterschiedlichen Zusammensetzungen
unterschieden werden können. Die Unterscheidung von Umhüllungen
kann also beispielsweise anhand ihrer Zusammensetzung und/oder anhand
ihres durchschnittlichen Abstands vom Granulatkern und/oder anhand
ihres sequenziellen Aufbringens auf das Granulat erfolgen. Die vorab
beschriebenen Schichtdicken und Mengenangaben beziehen sich dabei
auf jede vorhandene Umhüllung, d. h. im Falle des Vorhandenseins
von zwei oder mehr Umhüllungsschichten kann jede Schicht
die angegebene Schichtdicke aufweisen bzw. in den angegebenen Mengen
vorhanden sein.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das
Granulat dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Umhüllung
mehr als 10 Gew.-% PEG enthält. Hierbei ist zu unterscheiden
zwischen dem PEG-Anteil des Granulatkerns und dem PEG-Anteil der
Umhüllung.
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Weiterhin
kann auch eine zweite sowie jede weitere Umhüllung des
Granulats Weichmacher wie vorstehend beschrieben enthalten. In einer
weiteren Ausführungsform der Erfindung ist das Granulat
daher dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Umhüllung
zusätzlich einen oder mehrere Weichmacher enthält, ausgewählt
aus der Gruppe: Triethylcitrat, Triacetin, mehrfachfunktionellen
Alkohol, insbesondere 1,2-Propandiol, und Polyethylenglycol.
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Im
Folgenden werden weitere optionale Inhaltsstoffe der Granulatbeschichtung
beschrieben. Hierbei wird nicht zwischen verschiedenen Umhüllungen
unterschieden.
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Ferner
kann die Umhüllung zusätzlich einen oder mehrere
Füllstoffe enthalten, ausgewählt aus der Gruppe
der anorganischen Partikel, vorzugsweise Silicat, Kieselsäure,
Titandioxid oder Aluminiumoxid, besonders bevorzugt Talkum. Solche
Füllstoffe können beispielsweise dazu dienen,
um die Plastizität der betreffenden Beschichtung und/oder
der erhaltenen Partikel insgesamt zu beeinflussen, um ihre Diffusionsdichtigkeit zu
verbessern oder um die Schüttdichte der Partikel zu regulieren.
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In
einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist das Granulat
somit dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Umhüllung
zusätzlich einen oder mehrere Füllstoffe enthält,
ausgewählt aus der Gruppe der anorganischen Partikel, vorzugsweise
Silicat, Kieselsäure, Titandioxid oder Aluminiumoxid, besonders
bevorzugt Talkum.
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Ferner
kann die Umhüllung eines erfindungsgemäßen
Granulats zusätzlich Farbpigmente enthalten, vorzugsweise
Titandioxid.
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Farbpigmente
dienen erfindungsgemäß der Verbesserung des optischen
Erscheinungsbilds der Granulate und können sich auch insgesamt
positiv auf die Plastizizät des jeweiligen Materials auswirken.
Analog hierzu liegt es im Bereich der vorliegenden Erfindung, diese
Eigenschaften auch der Beschichtung beziehungsweise dem Beschichtungsmaterial
zu verleihen.
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In
einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist das Granulat
daher dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Umhüllung
zusätzlich ein Farbpigment enthält, vorzugsweise
Titandioxid.
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Ferner
kann die Umhüllung eines erfindungsgemäßen
Granulats zusätzlich eine oder mehrere als Antioxidans
wirkende Verbindung enthalten.
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Im
Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung, bei der sich insbesondere
die Aufgabe gestellt hat, Inhaltsstoffe gegen Bleichmittel, das
heißt gegen Oxidation, zu schützen, ist es sinnvoll
und von der vorliegenden Anmeldung umfasst, diese Schutzfunktion
der Granulate um einen zusätzlichen, über die
Beschichtung ausgeübten Schutz zu ergänzen. Sie
enthält deshalb vorteilhafterweise Antioxidantien.
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Antioxidantien
sind dem Fachmann per se bekannt. So ist es beispielsweise geläufig,
die Stabilität von Enzymen gegenüber oxidativem
Zerfall durch schwefelhaltige Reduktionsmittel, Natrium-Sulfit und
reduzierende Zucker zu Antioxidantien erhöhen. Weitere
an dieser Stelle als geeignet zu nennende Verbindungen sind beispielsweise
Ascorbinsäure, Tocopherol, Gallate, Thiosulfate substituierte
Phenole, Hydrochinone, Brenzcatechine und aromatische Amine sowie
organische Sulfide, Polysulfide, Dithiocarbamate, Phosphite, Phosphonate
und Vitamin E.
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In
einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist das Granulat
daher dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Umhüllung
zusätzlich eine oder mehrere als Antioxidantien wirkende
Verbindungen enthält.
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Erfindungsgemäße
Granulate weisen bevorzugt einem mittleren Partikel-Durchmesser
von 100 bis 4.000 µm, vorzugsweise 200 bis 2.500 µm,
besonders bevorzugt 400 bis 3.000 µm auf.
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Diese
Größe richtet sich zum einen nach dem Herstellungsprozess,
wonach beschichtete Granulate in der Regel einen etwas größeren
Durchmesser als unbeschichtete besitzen. Zum anderen richtet sie
sich nach dem Einsatzgebiet. Ferner haben sich diese Größenbereiche
als vorteilhaft herausgestellt, um im Augenblick des Einsatzes der
betreffenden Mittel eine rasche Desintegration und Freisetzung der
Inhaltsstoffe zu erzielen und zudem dem Produkt einen besonderen ästhetischen
Eindruck zu verleihen.
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Zusätzlich
ist es visuell ansprechender und zudem hinsichtlich der Handhabbarkeit
und zur Erzielung eines gleichbleibenden Wirkungsprofils vorteilhaft,
die Granulatpartikel in einer möglichst einheitlichen Größenverteilung
vorzulegen, wobei je nach Herstellverfahren gewisse Schwankungsbreiten
zu berücksichtigen sind. Die Größe der
Partikel kann durch dem Fachmann bekannte Variationen der zur Herstellung
der Partikel angewendeten Herstellverfahren reguliert werden. So
sind solche durch Extrusion erhältlichen Granulate bevorzugt,
bei denen 90% aller Partikel innerhalb eines Bereichs von ±20%
der mittleren Größe vorliegen. Dies kann über
die Düsenplatte gesteuert werden. Bei den über
Wirbelschichtverfahren erhältlichen Granulaten sind solche
bevorzugt, bei denen 90% aller Partikel innerhalb eines Bereichs
von ±50% der mittleren Größe vorliegen.
Dies kann wie letztlich auch für die Extrudate über
Absieben gewährleistet werden.
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Desintegrationsindex als Stabilitätsmaß erfindungsgemäßer
Granulate
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Unter
Desintegration ist im Sinne der vorliegenden Erfindung der makroskopisch
zu beobachtende Zerfall der Granulatkörnchen zu verstehen.
Ein geringfügiges, die Aktivität der granulierten
Inhaltsstoffe nicht wesentlich beeinträchtigendes eventuelles
Aufquellen der Granulatkörnchen in einer stark wasserhaltigen
Umgebung oder die Ablösung vereinzelter kleinerer Partikel
ist hiermit nicht gemeint und kann bei erfindungsgemäßen
Granulaten durchaus beobachtet werden. Ebenso steht es im Einklang
mit der Erfindung, wenn ein leichter Abrieb auftritt, der gegebenenfalls
in einer flüssigen oder gelförmigen Präparation,
enthaltend die erfindungsgemäßen Partikel, als
Schwebstoff zu beobachten ist und/oder zu einer leichten Trübung
führt. Entscheidend ist, dass nach dem Zeitraum der betrachteten
Lagerung noch von einem diskreten Granulat gesprochen werden kann,
das sich mit bloßem Auge als eigene feste, partikuläre
Phase insbesondere von der erfindungsgemäß als
Referenz dienenden Natriumsulfat-/Natriumcitratlösung unterscheiden
läßt.
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Unter
Lagerung ist im Sinne des im folgenden beschriebenen Tests das Aufbewahren
des betreffenden Ansatzes bei konstant 23°C für
mindestens 24 h und zunehmend bevorzugt für mindestens
30 h, 36 h, 42 h, 48 h, 3 Tage, 4 Tage, 5 Tage, 6 Tage und am meisten
bevorzugt für mindestens 7 Tage zu verstehen. Sie erfolgt
in einem nach außen luftdicht verschlossenen, nicht evakuierten
Gefäß, wobei das Volumen der Luftphase nicht das
der Meßflüssigkeit übersteigt. Das Referenzsystem
ist ein wäßriges Puffersystem, bestehend aus 16%
Natriumsulfat und 3% Natriumcitrat, pH 5,0 ± 0,1.
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Zur
experimentellen Überprüfung, ob nach diesem Zeitraum
erfindungsgemäß keine Desintegration erfolgt ist,
wird die die Granulate enthaltende Flüssigkeit einem Siebtest
unterzogen. Sie wird dafür quantitativ ohne Anlegen eines
Drucks oder Vakuums über ein Sieb gegeben, das eine kleinere
Maschenweite als das Granulat aufweist, so dass das Granulat durch
das Sieb zurückgehalten wird. Beispielsweise kann die Maschenweite
des Siebs 280 μm betragen. Das Sieb kann mit einer gleich
zusammengesetzten Natriumsulfat-/Natriumcitratlösung gespült
werden und wird schließlich mit dest. Wasser nachgespült.
Eine Durchführung dieses Nachweises ist in Beispiel 5 beschrieben,
wobei während der Inkubation zusätzlich bei niedriger
Geschwindigkeit geschüttelt worden ist, was erfindungsgemäß nicht
unbedingt nötig ist. Von einer erfindungsgemäßen
Nicht-Desintegration wird dann gesprochen, wenn nach dem Trocknen
des Siebrückstands mehr als 50 Gew.-% der ursprünglich
eingewogenen Partikelmasse (vor Einrühren in die Lösung)
auf dem Sieb zurückgeblieben sind. Zunehmend bevorzugt
sind mehr als 60, 70, 80, 90 und ganz besonders bevorzugt mehr als 95%
der ursprünglich eingewogenen Partikelmasse auf dem Sieb
zurückgeblieben.
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Der
Desintegrationsindex ist für die betreffenden Partikel
definiert als der Quotient aus der auf dem Sieb zurückgebliebenen
Partikelmasse (Rückstand) und der ursprünglich
eingewogenen Partikelmasse und wird angegeben als Gewichts-% Rückstand,
wobei der Rückstand ermittelt wird, nachdem die Partikel
bei 23°C in einem wässrigen Puffersystem, bestehend
aus 16% Natriumsulfat und 3% Natriumcitrat in Wasser, pH 5,0 ± 0,1 über
einen definierten Zeitraum gelagert wurden. Der Zeitraum beträgt
mindestens 24 h und zunehmend bevorzugt mindestens 30 h, 36 h, 42
h, 48 h, 3 Tage, 4 Tage, 5 Tage, 6 Tage und am meisten bevorzugt
mindestens 7 Tage. Der Zahlenwert des Desintegrationsindex ist demnach
umso höher, je weniger Partikel während der Dauer
der Lagerung desintegriert sind und nicht auf dem Sieb zurückgehalten
werden. Eine erfindungsgemäße Nicht-Desintegration
liegt dann vor, wenn der Desintegrationsindex mindestens 50% beträgt. Zunehmend
bevorzugt beträgt der Desintegrationsindex 60, 70, 80,
90 und ganz besonders bevorzugt mehr als 95%.
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Die
erfindungsgemäße Lösung lässt
sich auf alle im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung angegebenen
sensitiven Inhaltsstoffe (Komponente (a)) übertragen. Denn
sie sind alle grundsätzlich gleichermaßen gefährdet,
insbesondere gegen Oxidation, und werden erfindungsgemäß prinzipiell
auf die gleiche Weise geschützt.
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In
einer besonderen Ausführungsform der Enzymgranulate kann
das Ausmaß einer Desintegration nicht auf die weitgehende
Beibehaltung der Masse der Partikel, sondern auf die Beibehaltung
der Enzymaktivität bezogen werden. Die Enzymaktivität
kann dabei je nach verarbeitetem Enzym nach an sich bekannten Methoden
bestimmt werden. So hat sich experimentell gezeigt, dass bei den
in den Beispielen als erfindungsgemäß beschriebenen
Granulaten nicht nur der Großteil der ursprünglich
eingewogenen Partikelmasse (vor Einrühren in die Lösung)
auf dem Sieb zurückblieb, sondern auch ein Großteil
der enzymatischen Aktivität. Hierbei handelt es sich um
mehr als 50% und zunehmend bevorzugt um mehr als 60, 70, 80, 90
und ganz besonders bevorzugt mehr als 95%. Demgegenüber
zeigten Granulate aus dem Stand der Technik, die strukturell anders
aufgebaut waren, deutlich schlechtere Werte. Darunter waren solche
mit einem inerten Kern (aus MgSO4), auf
welchen eine enzymhaltige Schicht aufgetragen war. Diese Partikel
zeigten in dem oben angegebenen Siebtest eine scheinbar recht weitgehende
physikalische Stabilität (wenn auch nicht mehr als 50%
gemäß dem oben angegebenen Siebtest), doch wurde
die enzymhaltige Schicht so rasch abgewaschen, dass diese Granulate
für den hier erfindungsgemäß avisierten
Zweck nicht geeignet sind.
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Verfahren zur Herstellung
der Granulate
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Einen
weiteren Gegenstand der vorliegenden Erfindung bilden Verfahren
zur Herstellung eines jeden erfindungsgemäßen
Granulats.
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Herstellungsverfahren
für Granulate sind dem Fachmann bekannt. Beispielsweise
in Kapitel 6 („Production of Powdered detergents")
des Artikels „Laundry detergents" in Ullmann's Encyclopedia
of Industrial Chemistry (Wiley, VCH, 2005) werden verschiedene
im Stand der Technik etablierte Methoden zur Konfektionierung verschiedener
chemischer Verbindungen, insbesondere für den Einsatz in
Wasch- und Reinigungsmitteln beschrieben. Hierunter wird auch die
Methode der Extrusion aufgeführt, mit der vergleichsweise
hohe Dichten und staubarme Produkte erzielt werden können.
Dieser Zusammenstellung zufolge ist die Extrusion auch auf die Präparation
empfindlicher Inhaltsstoffe wie Enzyme anwendbar. Erfindungsgemäß ist
dies besonders vorteilhaft, weil dabei die thermische Belastung
der Enzympräparation gering gehalten werden kann. Erfindungsgemäß sind
grundsätzlich alle bekannten Verfahren zur Extrusion anwendbar.
Bevorzugt sind also solche erfindungsgemäßen Granulate,
die sich aufgrund dieses Herstellungsverfahrens gleichzeitig als
Extrudate bezeichnen lassen.
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Ein
zur Extrusion alternatives Verfahren geht beispielsweise aus dem Handbuch „Wirbelschicht-Sprühgranulation"
von H. Uhlemann und L. Mörl, Springer-Verlag, Berlin, Heidelberg,
New York, 2000, Kap. 1 (Grundlagen der Wirbelschicht-Sprühgranulation),
S. 69 bis 126. und Kap. 8 (Verfahrensvarianten), S. 219 bis 244 hervor.
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Erfindungsgemäß ist
es bei der Granulatherstellung besonders vorteilhaft, wenn eine
flüssige Enzympräparation, beispielsweise unmittelbar
aus der fermentativen Herstellung kommend, in wäßriger
Lösung in den Brei zur Herstellung der Granulate eingearbeitet
wird. Derartige „Flüssigenzym"-Präparationen
sind auch kommerziell erhältlich, insbesondere von Proteasen
und Amylasen, die für den Einsatz in Wasch- und Reinigungsmitteln
konzipiert sind. Zur Herstellung der Granulate eignen sich beispielsweise
flüssige Proteasepräparationen mit einem Enzymprotein-Gehalt
von 0,1 bis 50%, vorzugsweise 5 bis 40%, besonders bevorzugt 10
bis 35%. Sie können gegebenenfalls durch an sich dem Fachmann
bekannte Verfahren (zum Beispiel Konzentrierung über Rotationsverdampfen
oder Verdünnen durch Zugabe von Puffer) auf eine für
die Weiterverarbeitung geeignete Konzentration eingestellt werden.
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Ein
vorteilhaftes Vorgehen auf der Grundlage einer flüssigen,
konzentrierten wässrigen Enzympräpartation kann
daher wie folgt beschrieben werden: Das Enzymkonzentrat wird dem
zweckmäßigerweise zuvor hergestellten trockenen,
pulverförmigen bis körnigen Gemisch einer erfindungsgemäßen
Zusammensetzung zudosiert. Der Wassergehalt der Mischung sollte
so gewählt werden, dass sie sich bei der Bearbeitung mit Rühr-
und Schlagwerkzeugen in körnige, bei Raumtemperatur nicht
klebende Partikel überführen und bei Anwendung
höheren Drucks plastisch verformen und extrudieren läßt.
Das rieselfähige Vorgemisch wird in im Prinzip bekannter
Weise anschließend in einem Kneter sowie einem angeschlossenen
Extruder zu einer plastischen, möglichst homogenen Masse
verarbeitet, wobei sich die Masse als Folge der mechanischen Bearbeitung
auf Temperaturen zwischen 15 und 80°C, insbesondere 40°C
und 60°C, insbesondere auf 45°C bis 55°C erwärmen
kann. Vorteilhaft ist erfindungsgemäß eine Extrusionstemperatur
von unter 60°C und ein Extrusionsdruck im Bereich von 30
bis 130 bar, insbesondere im Bereich von 50 bis 90 bar.
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Das
den Extruder verlassende Gut wird durch eine Lochscheibe mit nachfolgendem
Abschlagmesser geführt und dadurch zu zylinderförmigen
Partikeln definierter Größe zerkleinert. Zweckmäßigerweise
beträgt der Durchmesser der Bohrungen in der Lochscheibe
0,7 bis 1,2 mm, vorzugsweise 0,8 bis 1,0 mm. Es kann auch vorteilhaft
sein, die aus der Düsenplatte des Extruders austretende
Masse nicht sofort am Düsenkopf abzuschlagen, sondern eine
Kühlstrecke zwischenzuschalten, nach deren Durchlaufen
die Granulation in einer Schneidevorrichtung erfolgt.
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Die
erhaltenen Partikel können anschließend getrocknet,
verrundet und/oder beschichtet werden. Es hat sich als vorteilhaft
erwiesen, die den Extruder und Zerhacker verlassenden zylindrischen
Partikel vor dem Umhüllen zu sphäronisieren, das
heißt sie in geeigneten Vorrichtungen abzurunden und zu
entgraten. Hierzu kann eine Vorrichtung verwendet werden, die aus
einem zylindrischen Behälter mit stationären,
festen Seitenwänden und einer bodenseitig drehbar gelagerten
Reibplatte bestehen. Vorrichtungen dieser Art sind beispielsweise
unter der Warenbezeichnung Marumerizer® aus
dem Stand der Technik bekannt. Anschließend können
eventuell auftretende staubförmige Anteile mit einer Korngröße
unter 0,1 mm, insbesondere unter 0,4 mm sowie eventuelle Grobanteile
mit einer Korngröße über 4 mm, insbesondere über
5 mm, durch Sieben oder Windsichten entfernt und gegebenenfalls
in den Herstellungsprozess zurückgeführt werden.
Nach der Sphäronisierung werden die Kügelchen
kontinuierlich oder chargenweise, vorzugsweise unter Verwendung
einer Wirbelschichttrockenanlage, bei Zulufttemperaturen von vorzugsweise
35°C bis 70°C und insbesondere bei einer Produkttemperatur
von nicht über 60°C bis zum gewünschten
Restfeuchtegehalt von beispielsweise 2 Gew.-% bis 10 Gew.-%, insbesondere
3 Gew.-% bis 8 Gew.-%, bezogen auf gesamtes Granulat, getrocknet, falls
sie zuvor höhere Wassergehalte aufgewiesen haben.
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Verfahren
zur Umhüllung bzw. Beschichtung von Granulaten sind im
Stand der Technik ebenfalls bekannt. Beispielsweise können
die Beschichtungsmaterialien, insbesondere solche mit einer wachsartigen Struktur
und/oder Konsistenz (das heißt mit Schmelzpunkten oberhalb
der Raumtempratur) in Form einer Schmelze aufgebracht werden. Insbesondere
organische Beschichtungsmaterialien können gelöst
in einem organischen Lösungsmittel als Lösung
aufgebracht werden. Bei all diesen Verfahren handelt es sich um
mögliche Verwirklichungen der vorliegenden Erfindung. Bevorzugt
sind jedoch solche, nach denen die Beschichtungsmaterialien in Form
einer wäßrigen Lösung oder Suspension
aufgebracht werden und das überschüssige Wasser
anschließend gegebenenfalls verdampft wird. Denn hierbei
verringert man das Risiko der Denaturierung von in den Granulatpatikeln
enthaltenen sensitiven Inhaltsstoffen, insbesondere Enzymen, bei
erhöhter Temperatur oder dem Kontakt mit den betreffenden
Lösungsmitteln. Auch enthaltene Parfüms könnten
mit organischen Lösungsmitteln wieder aus den Partikeln
herausgelöst werden. Auch hinsichtlich des Umweltschutzes
ist die Beschichtung mithilfe von Wasser als Lösungsmittel
bevorzugt.
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Zur
Herstellung der Umhüllung der Granulate kann beispielsweise
ein Kugelcoater (Turbojet) eingesetzt werden, beschrieben in der
Dissertation von Karin Wöstheinrich, „Einsatzmöglichkeiten
des Hüttlin-Kugelcoaters HKC 05-TJ unter Einbeziehung von
Simulationen", die als Online-Dissertation unter der URL http://w210.ub.unituebingen.de/dbt/volltexte/2000/134/index.html. einsehbar
ist (aufgerufen am 5.4.2005).
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Bei
einem bevorzugten Umhüllungsprozeß werden die
Granulatpartikel, vorzugsweise Enzympartikel, in einem Heißluftstrom
vorgelegt und über einen Top-Sprayer das Beschichtungsmaterial
aufgesprüht. Dies erfolgt unter Trocknungsbedingungen,
das heißt 40–45°C, so dass das Produkt
ca. 35–38°C aufweist und trocken bleibt.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das
Verfahren zur Herstellung erfindungsgemäßer Granulate
daher dadurch gekennzeichnet, dass es als einen Verfahrensschritt
die Extrusion der Kernmaterialien umfasst.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
ist das Verfahren dadurch gekennzeichnet, dass das Extrudat ferner
spheronisiert wird.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
ist das Verfahren dadurch gekennzeichnet, dass das Bindemittel PEG
(Komponente (c)) gleichzeitig mit dem sensitiven Wasch- oder Reinigungsmittelinhaltsstoff
verarbeitet wird, vorzugsweise in Form einer vorherigen Mischung
dieser beiden Komponenten miteinander. Es hat sich überraschenderweise
gezeigt, dass die gleichzeitige Verarbeitung dieser Komponenten
bewirkt, dass die erhaltenen Granulate besonders stabil sind.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
ist das Verfahren dadurch gekennzeichnet, dass das Umhüllungsmaterial
in einer Wirbelschichtapparatur aus einer wässrigen Lösung/Suspension auf
die zu beschichtenden Partikel aufgesprüht wird. Denn wie
vorstehend erläutert ist diese Art der Herstellung beispielsweise
weniger belastend für die Stabilität der sensitiven
Inhaltsstoffe.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
ist das Verfahren dadurch gekennzeichnet, dass die Gesamtmasse des
Umhüllungsmaterials, welches die äußere
Umhüllung bildet, von 1,5 bis 900 Gew.-% und zunehmend
bevorzugt von 3 bis 750 Gew.-%, von 6 bis 600 Gew.-%, von 7,5 bis
450 Gew.-%, von 10,5 bis 300 Gew.-% und besonders bevorzugt von
15 bis 150 Gew.-% des Granulatkerns beträgt. Wie vorstehend
bereits für die Granulate beschrieben, hat sich ein solches
Mengenverhältnis zwischen Umhüllung und Granulatkern,
d. h. unbeschichtetem Granulat, für die Stabilität
des erhaltenen Granulats als besonders vorteilhaft herausgestellt.
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In
einer ganz besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
ist das Verfahren dadurch gekennzeichnet, dass eine Neutralisierung
des Polyacrylats mit Ammoniak erfolgt. Dies hat sich als besonders vorteilhaft
erwiesen, da – ohne sich auf diese Theorie festlegen zu
wollen – das Ammoniak vermutlich beim Beschichtungsprozess
entweicht und das Polymer somit wieder in seine unlösliche
Säureform zurückgeführt wird. Hieraus
resultieren ganz besonders erhebliche Verbesserungen der Stabilität
des Granulats.
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Einen
weiteren Gegenstand der Erfindung bilden Wasch- oder Reinigungsmittel,
enthaltend ein erfindungsgemäßes Granulat, wie
es vorstehend beschrieben ist.
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Erfindungsgemäß werden
feste, flüssige oder gelförmige Wasch- und Reinigungsmittel
zur Verfügung gestellt, die empfindliche Inhaltsstoffe,
insbesondere Enzyme, mit einem guten Schutz gegen andere, insbesondere
bleichende Inhaltsstoffe enthalten. Diese Konfektionierungsform
ist zur Ausübung ihrer Schutzfunktion physikalisch weitgehend
stabil. Andererseits zeigt sie bei der Anwendung, das heißt
im Augenblick der Verdünnung durch die wässrige
Waschflotte ein gutes Freisetzungsverhalten, so dass die empfindlichen
Inhaltsstoffe, insbesondere Enzyme, schnell in aktiver Form bereitstehen
und auf dem Waschgut praktisch keine Rückstände
hinterlassen.
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Unter
einem Wasch- oder Reinigungsmittel ist im Sinne der vorliegenden
Erfindung jede denkbare Reinigungsmittelart zu verstehen, sowohl
Konzentrate als auch unverdünnt anzuwendende Mittel, zum
Einsatz im kommerziellen Maßstab, in der Waschmaschine
oder bei der Hand-Wäsche, beziehungsweise -Reinigung. Dazu
gehören beispielsweise Waschmittel für Textilien,
Teppiche oder Naturfasern, für die nach der vorliegenden
Erfindung die Bezeichnung Waschmittel verwendet wird. Dazu gehören
beispielsweise auch Geschirrspülmittel für Geschirrspülmaschinen
oder manuelle Geschirrspülmittel oder Reiniger für
harte Oberflächen wie Metall, Glas, Porzellan, Keramik,
Kacheln, Stein, lackierte Oberflächen, Kunststoffe, Holz
oder Leder; für solche wird nach der vorliegenden Erfindung
die Bezeichnung Reinigungsmittel verwendet.
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Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung umfassen alle nach dem Stand der Technik
etablierten und/oder alle zweckmäßigen Darreichungsformen
der erfindungsgemäßen Wasch- oder Reinigungsmittel. Dazu
zählen insbesondere feste, pulverförmige, Mittel,
gegebenenfalls auch aus mehreren Phasen, komprimiert oder nicht
komprimiert; ferner zählen hierzu auch Extrudate, Granulate,
Tabletten oder Pouches, sowohl in Großgebinden als auch
portionsweise abgepackt.
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Neben
den Granulaten enthält ein erfindungsgemäßes
Wasch- oder Reinigungsmittel gegebenenfalls weitere Inhaltsstoffe
wie Enzymstabilisatoren, Tenside und/oder Bleichmittel und/oder
Builder sowie gegebenenfalls weitere übliche Inhaltsstoffe,
unter denen insbesondere folgende zu nennen sind: weitere Enzyme, Sequestrierungsmittel,
Elektrolyte, optische Aufheller, Vergrauungsinhibitoren, Silberkorrosionsinhibitoren, Farbübertragungsinhibitoren,
Schauminhibitoren, Abrasivstoffe, Farb- und/oder Duftstoffe, antimikrobielle Wirkstoffe
und UV-Absorbenzien. Bevorzugt enthält ein erfindungsgemäßes
Wasch- oder Reinigungsmittel neben den erfindungsgemäßen
Granulaten Tensid(e), wobei anionische, nichtionische, zwitterionische
und/oder amphotere Tenside oder Mischungen davon eingesetzt werden
können. Bevorzugt sind aus anwendungstechnischer Sicht
Mischungen aus anionischen und nichtionischen Tensiden. Der Gesamttensidgehalt
des flüssigen Wasch- oder Reinigungsmittels liegt vorzugsweise
unterhalb von 40 Gew.-% und besonders bevorzugt unterhalb von 35
Gew.-%, bezogen auf das gesamte Waschmittel.
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Üblicherweise
werden diese Mittel auf spezielle Probleme zugeschnitten, was beispielsweise
die Anschmutzungen, Einsatztemperaturen und -Medien oder Applizierungsmöglichkeiten
betrifft. In derartige Optimierungen werden die erfindungsgemäßen
Granualte einbezogen, beispielsweise hinsichtlich ihres Auflösungsverhaltens
oder Abstimmung der enthaltenen Komponenten.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das
Wasch- oder Reinigungsmittel dadurch gekennzeichnet, dass es überwiegend
flüssig, gelförmig oder pastös und vorzugsweise
wasserhaltig ist.
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Weiter
bevorzugt ist ein solches Wasch- oder Reinigungsmittel dadurch gekennzeichnet,
dass es einen Wassergehalt von zunehmend bevorzugt 5 bis 95, 10
bis 90, 20 bis 80, 30 bis 70, 40 bis 60, 45 bis 55 Gew.-% und ganz
besonders bevorzugt von 50 Gew.-% aufweist. Ferner kann ein erfindungsgemäßes
Wasch- oder Reinigungsmittel ein anorganisches Salz, vorzugsweise
ein Sulfat, besonders bevorzugt Natriumsulfat, enthalten, wobei
dieses in einem Gehalt von 3 bis 30 Gew.-%, vorzugsweise 5 bis 20
Gew.-%, besonders bevorzugt 7 bis 10 Gew.-% in der flüssigen,
gelförmigen beziehungsweise pastösen Phase vorliegt.
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Bevorzugt
weist ein solches Wasch- oder Reinigungsmittel eine Dichte von 1,00
bis 1,50 g/ml, vorzugsweise von 1,02 bis 1,30 g/ml, besonders bevorzugt
von 1,05 bis 1,15 g/ml auf.
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Denn über
die Regulierung des Wasser- und/oder Elektrolygehalts dieser Mittel
und (damit möglicherweise verbunden) ihrer Dichte können
sie hinsichtlich ihrer physikalischchemischen Eigenschaften an die
der Granulatpartikel angepasst werden. Das Optimum aus Dichte, Beschaffenheit
und Auflösungsverhalten der Partikel einerseits und Wasser-
und/oder Elektrolytgehalt und Dichte der Mittel andererseits ist
im Einzelfall experimentell zu ermitteln. Dabei ist insbesondere
darauf zu achten, dass die Partikel nicht vorzeitig desintegrieren.
Vorteilhaft, vielfach gewünscht und auf diese Weise erreichbar
ist auch ein Schweben der Partikel in einem solchen überwiegend
flüssigen, gelförmigen oder pastösen
Mittel. Hierfür müssen beide Dichten – diejenige der
Granulatpartikel und diejenige des Mittels – nicht zwangsläufig
identisch sein, sondern können innerhalb einer gewissen
Bandbreite voneinander abweichen. Denn es kommen noch weitere Oberflächeneffekte
(Ladungen, Hydrophobizitäts/Hydrophilie-Effekte etc.) hinzu,
die im Einzelnen experimentell auszugleichen sind. Ferner erfolgt
eine Stabilisierung der Partikel in Schwebe durch das Fließverhalten
der Mittel. Insbesondere sorgt in flüssigen oder gelförmigen
Mitteln das Vorhandensein einer Fließgrenze für
eine wirkungsvolle Stabilisierung der Partikelphase.
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Erfindungsgemäße
Granulate sind selbstverständlich auch in festen Mitteln
bevorzugt einsetzbar.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
handelt es sich um Wasch- oder Reinigungsmittel, ferner enthaltend
ein Bleichmittel, welches ausgewählt ist aus der Gruppe:
enzymatisches Bleichsystem, anorganisches Bleichsystem, organisches
Bleichsystem oder eine Mischung davon.
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Bleichsysteme
für den Einsatz in Wasch- und Reinigungsmitteln sind per
se bekannt. Nachfolgend werden jedoch erfindungsgemäß vorteilhafte
Bleichmittel näher beschrieben. Unter den als Bleichmittel
dienenden, in Wasser H2O2 liefernden
Verbindungen haben das Natriumpercarbonat, das Natriumperborattetrahydrat
und das Natriumperboratmonohydrat besondere Bedeutung. Weitere erfindungsgemäß einsetzbare Bleichmittel
sind beispielsweise Peroxypyrophosphate, Citratperhydrate sowie
H2O2 liefernde persaure
Salze oder Persäuren, wie Perbenzoate, Peroxophthalate,
Diperazelainsäure, Phthalimidopersäure oder Diperdodecandisäure.
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Zudem
können auch Bleichmittel aus der Gruppe der organischen
Bleichmittel eingesetzt werden. Typische organische Bleichmittel
sind die Diacylperoxide, wie z. B. Dibenzoylperoxid. Weitere typische
organische Bleichmittel sind die Peroxysäuren, wobei insbesondere
die Alkylperoxysäuren und die Arylperoxysäuren eingesetzt
werden. Bevorzugte Vertreter sind (a) die Peroxybenzoesäure
und ihre ringsubstituierten Derivate, wie Alkylperoxybenzoesäuren,
aber auch Peroxy-α-Naphtoesäure und Magnesiummonoperphthalat,
(b) die aliphatischen oder substituiert aliphatischen Peroxysäuren,
wie Peroxylaurinsäure, Peroxystearinsäure, ε-Phthalimidoperoxycapronsäure
[Phthaliminoperoxyhexansäure (PAP)], o-Carboxybenzamidoperoxycapronsäure,
N-Nonenylamidoperadipinsäure und N-Nonenylamidopersuccinate,
und (c) aliphatische und araliphatische Peroxydicarbonsäuren,
wie 1,12-Diperoxycarbonsäure, 1,9-Diperoxyazelainsäure,
Diperocysebacinsäure, Diperoxybrassylsäure, die
Diperoxyphthalsäuren, 2-Decyldiperoxybutan-1,4-disäure,
N,N-Terephthaloyl-di(6-aminopercapronsäue).
-
Weitere
erfindungsgemäß einsetzbare Bleichmittel stellen
enzymatische und chemisch-enzymatische Bleichsysteme dar. Hierbei
wird ein geeignetes Substrat durch ein entsprechendes Enzym umgesetzt,
so dass Wasserstoff-Peroxid entsteht. Dieses kann dann enzymatisch
oder chemisch aktiviert werden. Umgekehrt kann auch chemisch freigesetztes
Wasserstoff-Peroxid durch ein enzymatisches System in eine aktivierte Form übertragen
werden.
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Als
Bleichmittel können auch Chlor oder Brom freisetzende Substanzen
eingesetzt werden. Unter den geeigneten Chlor oder Brom freisetzenden
Materialien kommen beispielsweise heterozyklische N-Brom- und N-Chloramide,
beispielsweise Trichlorisocyanursäure, Tribromisocyanursäure,
Dibromisocyanursäure und/oder Dichlorisocyanursäure
(DICH) und/oder deren Salze mit Kationen wie Kalium und Natrium
in Betracht. Hydantoinverbindungen, wie 1,3-Dichlor-5,5-dimethylhydanthoin
sind ebenfalls geeignet.
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Erfindungsgemäß werden
Wasch- oder Reinigungsmittel, insbesondere maschinelle Geschirrspülmittel,
bevorzugt, die 1 bis 35 Gew.-%, vorzugsweise 2,5 bis 30 Gew.-%,
besonders bevorzugt 3,5 bis 20 Gew.-% und insbesondere 5 bis 15
Gew.-% Bleichmittel, vorzugsweise Natriumpercarbonat, enthalten.
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Der
Aktivsauerstoffgehalt der Wasch- oder Reinigungsmittel, insbesondere
der maschinellen Geschirrspülmittel, beträgt,
jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht des Mittels, vorzugsweise
zwischen 0,4 und 10 Gew.-%, besonders bevorzugt zwischen 0,5 und
8 Gew.-% und insbesondere zwischen 0,6 und 5 Gew.-%. Besonders bevorzugte
Mittel weisen einen Aktivsauerstoffgehalt oberhalb 0,3 Gew.-%, bevorzugt
oberhalb 0,7 Gew.-%, besonders bevorzugt oberhalb 0,8 Gew.-% und
insbesondere oberhalb 1,0 Gew.-% auf.
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Bevorzugt
werden die Bleichmittel in Kombination mit Bleichaktivatoren, insbesondere
mit Bleichaktivatoren wie vorstehend beschrieben, eingesetzt. Vorteilhafterweise
bewirkt dies eine verbesserte Bleichleistung.
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In
besonders bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung enthält
das Wasch- oder Reinigungsmittel ein Bleichmittel, wobei es sich
bei dem Bleichmittel um
- (i) H2O2 oder ein H2O2-bildendes System, insbesondere Percarbonat,
- (ii) H2O2 oder
ein H2O2-bildendes
System, jeweils in Kombination mit einem Peroxycarbonsäure-Precursor, insbesondere
Tetraacetylethylendiamin (TAED),
- (iii) eine vorgeformte Peroxycarbonsäure, insbesondere
1,12-Diperdodecandisäure (DPDDA), Phthalimidoperoxyhexansäure
(PAP), besonders bevorzugt PAP oder
- (iv) um eine Kombination von (i) und/oder (ii) und/oder (iii)
handelt.
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Denn
hierbei handelt es sich um besonders leistungsfähige Bleichmittel.
Ferner ist in den Beispielen zur vorliegenden Anmeldung gerade eine
erfindungsgemäße, mit entsprechenden Partikeln
versetzte Rezeptur dargestellt, die zusätzlich PAP enthält.
Anhand dieser Beispiele zeigt sich die Überlegenheit der
vorliegenden Erfindung.
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Bevorzugte
Ausführungsformen dieses Erfindungsaspekts sind erfindungsgemäße
Wasch- und Reinigungsmittel, wobei das Bleichmittel und/oder der
Bleichaktivator in dem flüssigen oder gelförmigen
Mittel als Partikel, vorzugsweise als beschichtetes Partikel, vorliegt.
Es ist vorteilhaft, das Bleichmittel und/oder den Bleichaktivator
zu verkapseln und dieses weiterhin mit den erfindungsgemäßen
Granulaten sensitiver Inhaltsstoffe zu kombinieren. Es kommt auf
diese Weise zu einem zusätzlich verbesserten Schutz der
empfindlichen Inhaltsstoffe.
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Weitere
besonders leistungsfähige Bleichmittel stellen enzymatische
und chemisch-enzymatische Bleichsysteme dar, wie sie vorstehend
beschrieben sind. Eine bevorzugte Ausführungsform dieses
Erfindungsaspekts sind erfindungsgemäße Wasch-
und Reinigungsmittel, wobei der sensitive Inhaltsstoff ein oxidatives Enzym
ist. Auf diese Weise wird zum einen das oxidative Enzym gegenüber
einwirkenden Verbindungen, beispielsweise vor den hochkonzentrierten
Tensiden einer Flüssigwaschmittelrezeptur, geschützt.
Zum anderen können Enzym und Substrat auf diese Weise vorneinander
zumindest weitgehend getrennt werden, so dass es erst im Augenblick
des Einsatzes, das heißt dem Aufplatzen der Granulatpartikel
bei starker Verdünnung mit Wasser, zu einer Reaktion zwischen
beiden kommt. Auf diese Weise wird das Substrat nicht vorzeitig
verbraucht und steht praktisch vollständig für
den gewünschten Einsatz zur Verfügung.
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Entsprechend
den bisherigen Ausführungen wird die vorliegende Erfindung
auch durch geeignete Verwendungsmöglichkeiten verwirklicht,
um sensitive Wasch- oder Reinigungsmittelinhaltsstoffe in Form von
Granulaten vergleichsweise stabil zu konfektionieren.
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Einen
weiteren Gegenstand der Erfindung stellt somit die Verwendung der
Komponenten
- (a) einen sensitiven Wasch- oder
Reinigungsmittelinhaltsstoff
- (b) ein partikuläres Trägermaterial,
- (c) PEG als Bindemittel,
- (d) ein pH-sensitiv lösliches Polyacrylat und
- (e) 1,2-Propylenglycol,
zur Herstellung eines beschichteten
Granulats dieses sensitiven Wasch- oder Reinigungsmittelinhaltsstoffs dar.
Bevorzugt ist diese Verwendung dadurch gekennzeichnet, dass der
Kern des Granulats
0,01–45 Gew.-% des sensitiven Wasch-
oder Reinigungsmittelinhaltsstoffes,
0,1–94 Gew.-%
des partikulären Trägermaterials sowie
1–20
Gew.-% PEG enthält.
-
Weitere
Ausführungsformen dieses Erfindungsaspekts ergeben sich
in entsprechender Weise aus den bisherigen Darstellungen der erfindungsgemäßen
Granulate, deren Herstellverfahren der Wasch- und Reinigungsmittel,
die sie enthalten.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform ist die erfindungsgemäße
Verwendung demnach dadurch gekennzeichnet, dass der Kern des Granulats
ein partikuläres Trägermaterial enthält,
welches ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus Stärke,
derivatisierte Stärke, Cellulose und derivatisierte Cellulose
oder Kombinationen hiervon.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die erfindungsgemäße
Verwendung dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem partikulären
Trägermaterial um Weizenmehl, Weizenstärke, Maisstärke oder
Kombinationen hiervon handelt.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die erfindungsgemäße
Verwendung dadurch gekennzeichnet, dass der sensitive Wasch- oder
Reinigungsmittelinhaltsstoff (a) ein Parfüm, einen optischen Aufheller,
einen Bleichaktivator, ein Enzym oder ein Enzymgemisch umfasst.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die erfindungsgemäße
Verwendung dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Enzym eine
Protease, Amylase, Cellulase, Lipase, Hemicellulase, Pectinase,
Mannanase, Oxidase oder Perhydrolase ist.
-
Die
nachfolgenden Beispiele erläutern die Erfindung weiter,
ohne sie jedoch darauf einzuschränken.
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Beispiele
-
Beispiel 1: Herstellung erfindungsgemäßer
Enzymgranulate
-
Es
wurde durch Extrusion ein erfindungsgemäßes Kerngranulat
folgender Zusammensetzung hergestellt:
5% Weizenquellstärke
20%
wässrige Enzymzubereitung (Everlase®,
Novozymes)
30% Maisstärke
6% PEG 4000
4%
Saccharose
10% Arbocel® (J.
RETTENMAIER & SÖHNE
GmbH + Co. KG, Rosenberg)
20% Weizenmehl
5% Wasser
-
Das
Extrudat wurde durch eine Düse mit 1,5 mm extrudiert, heiß abgeschlagen,
verrundet und getrocknet.
-
Nach
Trocknung des Kerngranulats besitzt dieses noch eine Restfeuchte
von ca. 6%. Damit ergeben sich für das erfindungsgemäße
Granulat folgende Anteile der Inhaltsstoffe:
6% Weizenquellstärke
7%
Enzym (Everlase®, Novozymes)
35%
Maisstärke
8% PEG 4000
6% Saccharose
13%
Arbocel® (J. RETTENMAIER & SÖHNE
GmbH + Co. KG, Rosenberg)
24% Weizenmehl
-
Anschließend
wurde das Kerngranulat mit einer Umhüllung aus
16,7%
TiO2
16,7% PEG 12000
Wasser ad
100%
in einer Wirbelschichtanlage umhüllt. Es wurden
10% dieser Beschichtungslösung auf das Kerngranulat aufgesprüht.
-
Danach
wurde das Material in einer Wirbelschichtanlage mit einer weiteren
Umhüllungsschicht überzogen. Die Sprühlösung
bestand aus:
15% Eudragit L 100 ex Degussa
7,5% 1,2 Propandiol
4,9%
einer 33%-igen Ammoniaklösung
-
Von
dieser Lösung wurden 200% bezogen auf das Kernmaterial
aufgesprüht. Daraus resultierte eine durchschnittliche
Schichtdicke der Umhüllung von ca. 70 µm.
-
Beispiel 2: Herstellung eines erfindungsgemäßen
Waschmittels
-
Für
die Vergleichversuche wurde eine wasserhaltige Flüssigwaschmittel-Basisrezeptur
mit einem pH-Wert von 5,0 ± 0,2 verwendet. 98 Gewichtsanteile
dieses Flüssigwaschmittels wurden mit 2 Gewichtsanteilen
der erfindungsgemäßen Enzymgranulate aus Beispiel
1 vermischt. Das resultierende erfindungsgemäße Waschmittel
wird nachfolgend als E1 bezeichnet. Die praktische Einsatzkonzentration
eines solchen Waschmittels in einer Waschflotte beträgt
ca. 5 g/l.
-
Beispiel 3: Herstellung von Vergleichsrezepturen
aus dem Stand der Technik
-
Für
die Vergleichsrezepturen wurden in Flüssigwaschmittel-Basisrezepturen
gemäß Beispiel 2 die Enzyme in unterschiedlicher
Konfektionierung eigearbeitet. Im vorliegenden Fall wurde die Protease
Everlase® in aus dem Stand der
Technik bekannten Konfektionierungen eingesetzt. Folgende Zusammensetzungen
wurden erzeugt:
- V1: 2% Everlase 12 T (Granulat)
- V2: 2% Everlase 16 L (Flüssigenzym)
- V3: 2% eines gecoateten Granulats gemäß Beispiel
4 (Muster E4c) der DE 10
2006 018 780 , das wie folgt hergestellt wurde:
Für
dieses Vergleichsgranulat V3 wurde partiell hydrolysierter PVA (Handelsname
Mowiol® 4-88; Hersteller Fa. Clariant,
Frankfurt/M., Deutschland) als Trägermaterialkomponente
verwendet. 600 g wurden in der Wirbelschichtanlage der Fa. Fielder-Aeromatic
(Bubendorf, Schweiz) vorgelegt und mit einer Mischung von 500 ml Protease-Lösung
(Everlase®16 L, Fa. Novozymes A/S)
und mit 500 ml einer 10%-igen Lösung eines Polyacrylats
(Methycrylsäure-Ethyl-Acrylat-Copolymer (1:1); Handelsprodukt
Eudragit® L 100-55 der Fa. Röhm, Darmstadt,
Deutschland; inzwischen Fa. Degussa, Frankfurt/M.), die zuvor mit
konzentrierter Natronlauge auf pH 7,2 eingestellt worden ist, bei
60°C besprüht. Das dadurch erhaltene Granulat
wurde auf eine Teilchengröße von 0,6 mm–1,2
mm abgesiebt.
-
Neben
der Proteasekomponente (ca. 5 Gew.-%) und Wasser (ca. 10 Gew.-%)
enthielt dieses Granulat also 78 Gew.-% des partikulären
Trägermaterials (b) und 7 Gew.-% des Bindemittels Polyacrylat.
-
900
g dieses Granulats wurden mit 1.800 ml einer 10%igen Lösung
von Eudragit® L 100-55 (siehe oben),
die zuvor mit konzentrierter Natronlauge auf pH 7,2 eingestellt
worden ist und der als Weichmacher 5% Triethylcitrat (bezogen auf
den Polymergehalt) zugesetzt worden war, in der Wirbelschichtanlage
bei 60°C besprüht. Hierdurch wurden umhüllte
Enzymgranulate erhalten, die über ein 2.000 μm-Sieb
abgesiebt wurden. Das Granulat enthielt also eine Umhüllung,
die ca. 21% der Masse des Granulatkerns ausmachte. Die Dichte der
umhüllten Granulate lag jeweils bei ca. 1,29 g/ml.
-
Beispiel 4: Vergleich der erfindungsgemäßen
Rezeptur mit den Vergleichsrezepturen
-
Die
Rezepturen E1 und V1, V2 und V3 wurden bei den in der Tabelle angegebenen
Temperaturen in der Rezeptur aus Beispiel 2 eingelagert. Nach Zeiträumen
von 0, 1, 2, 4 und 8-Wochen wurde die Enzymaktivität mit
Hilfe einer „Continnous Flow Apparatur" (Firma Skalar/Erkelenz)
bestimmt. Die Methode beruht auf der Spaltung von Casein, Anfärbung
der Hydrolyseprodukte mit Trinitrobenzol Sulfonsäure und
deren photometrischer Bestimmung. In der folgenden Tabelle ist die
prozentuale Restaktivität der Protease, bezogen auf die
Ausgangsaktivität unmittelbar nach der Herstellung der
Proben und nach den jeweiligen Lagerzeiten und -temperaturen angegeben:
| Probe/T | Anfangswert | 1
Woche | 2
Wochen | 4
Wochen | 8
Wochen |
| V1/25°C | 100% | 45 | 30 | 15 | 0 |
| V2/25°C | 100% | 0 | 0 | 0 | 0 |
| V3/25°C | 100% | 95 | 88 | 68 | 45 |
| E1/30°C | 100% | n.
b. | 99 | 92 | 52 |
-
Es
wird deutlich, dass das Flüssigenzym in V2 binnen kürzester
Zeit vollständig inaktiviert wird, voraussichtlich durch
das Bleichmittel PAP. Das kommerziell verfügbare Enzymgranulat
V1 zeigt eine höhere, jedoch keinesfalls befriedigende
Stabilität. Bei der erfindungsgemäßen
Rezeptur E1 werden trotz einer höheren Lagertemperatur überzeugende
Lagerstabilitätsdaten, auch im Vergleich mit V3, erhalten.
-
Zudem
ist das erfindungsgemäße Enzymgranulat in dieser
Formulierung bei Verdünnung auf Anwendungskonzentration
mit Wasser (5 g/l) wesentlich besser löslich als das Granulat
V3. Nach 5 min sind hier 90% desintegriert, während dies
bei V3 erst nach 15 min keine gröberen, flockigen Rückstände
mehr beobachtet werden können.
-
Beispiel 5: Desintegrationstest von Enzymgranulaten
-
Mit
den Granulaten aus Beispiel 1 wurde folgender Desintegrationstest
durchgeführt: Es wurden je 1 g der jeweiligen Enzympräparation
in eine 50 ml-Glasflasche eingewogen und mit 30 ml einer 16% Na-Sulfat/3%
Na-Citrat-Lösung, die mittels 10%iger Schwefelsäure
auf pH 5,0 eingestellt worden war, versetzt. Diese Mischung wurde
24 h lang bei 23°C auf einem Laborschüttler (Certomat® U, Fa. Braun, Melsungen) bei 100 Umdrehungen
pro Minute bewegt. Anschließend wurde diese so behandelte
Dispersion durch ein E-D-Schnellsieb, Maschenweite 0,28 mm ohne
Anlegen eines Drucks filtriert und mit 50 ml dest. Wasser nachgespült.
-
Das
Sieb wurde für 48 h bei 35°C getrocknet und das
im Sieb verbliebene Granulat ausgewogen und auf den Ausgangswert
bezogen. Es wurden jeweils Doppelbestimmungen durchgeführt.
-
Die
erfindungsgemäßen Granulate zeigten im Wesentlichen
keine Desintegration, d. h. sie wiesen deutlich über 50%
liegende Werte des Desintegrationsindex auf. Dies bedeutet, dass
der Großteil der Granulate bei Lagerung (und sogar unter
Schütteln) in der Testlösung nicht desintegriert
ist.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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