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Die
Erfindung bezieht sich auf ein Halbleitermodul mit einer Halbleiterpackung,
die einen äußeren Anschluss
aufweist, sowie auf ein Verfahren zur Herstellung eines derartigen
Halbleitermoduls.
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Im
Allgemeinen können
zur Bildung einer Mehrzahl von Halbleiterchips verschiedene Halbleiterfertigungsprozesse
an einem Halbleitersubstrat ausgeführt werden. Des Weiteren kann
zur Anbringung der Chips an einer Hauptplatine (Motherboard) ein
Packungsprozess an dem Halbleitersubstrat durchgeführt werden,
um eine Halbleiterpackung zu bilden. Die Halbleiterpackung kann
dann zur Fertigstellung eines Halbleitermoduls an einer Leiterplatte (PCB)
angebracht werden.
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Beispiele
für herkömmliche
Halbleitermodule sind in den
japanischen
Offenlegungsschriften Nr. 2005-197354 und
2005-197342 sowie der
koreanischen Offenlegungsschrift Nr. 2006-26130 offenbart. In
diesen herkömmlichen
Halbleitermodulen können Lotkugeln
als äußere Anschlüsse einer
Halbleiterpackung verwendet werden und können auf einer Oberfläche einer
PCB angebracht werden. Spezieller werden die Lotkugeln herkömmlicherweise
auf einem mittleren Teil der Halbleiterpackung mit Zwischenräumen zwischen
der PCB und Kantenbereichen der Halbleiterpackung angeordnet, wo
die Lotkugeln nicht angeordnet sind. Unglücklicherweise kann die PCB
als Resultat der Zwischenräume
eventuell die Kantenbereiche der Halbleiterpackung nicht tragen, und
die Kantenbereiche der Halbleiterpackung können aufgrund von mechanischen
Spannungen, die auf die Kantenbereiche der Halbleiterpackung einwirken,
leicht geschädigt
werden.
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Der
Erfindung liegt als technisches Problem die Bereitstellung eines
Halbleitermoduls der eingangs genannten Art sowie eines Verfahrens
zur Herstellung eines derartigen Halbleitermoduls zugrunde, die
in der Lage sind, die oben erwähnten Schwierigkeiten
des Standes der Technik zu reduzieren oder zu vermeiden, und die
insbesondere ermöglichen,
dass eine Schädigung
von Kantenbereichen einer Halbleiterpackung aufgrund von auf die
Kantenbereiche derselben einwirkenden mechanischen Spannungen verhindert
wird.
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Die
Erfindung löst
dieses Problem durch die Bereitstellung eines Halbleitermoduls mit
den Merkmalen des Anspruchs 1 und eines Herstellungsverfahrens mit
den Merkmalen des Anspruchs 22. Vorteilhafte Weiterbildungen der
Erfindung sind in den Unteransprüchen
angegeben.
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Gemäß der Erfindung
kann ein äußerer Anschluss
in einer in der PCB ausgebildeten Vertiefung aufgenommen sein, so
dass Kantenbereiche der Halbleiterpackung (wo der äußere Anschluss
nicht angeordnet ist) in Kontakt mit der PCB kommen können. Auf
diese Weise kann die PCB stabil tragen und dadurch eine Schädigung an
den Kantenbereichen der Halbleiterpackung verhindern.
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Vorteilhafte
Ausführungsformen
werden im Folgenden beschrieben und sind in den Zeichnungen gezeigt,
in denen:
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1 eine
Querschnittansicht ist, die ein Halbleitermodul darstellt,
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2 eine
Draufsicht auf das Halbleitermodul von 1 ist,
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3 eine
vergrößerte Detailansicht
eines Bereichs "III" des Halbleitermoduls
von 1 ist,
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4 eine
vergrößerte Detailansicht ähnlich jener
von 3 ist, die jedoch ein alternatives Halbleitermodul
darstellt, bei dem ein Anbringungselement ein Material beinhaltet,
das sich von jenem eines äußeren Anschlusses
unterscheidet,
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5 bis 9 Querschnittansichten
eines Halbleitermoduls sind, die ein Verfahren zur Herstellung des
in 1 gezeigten Halbleitermoduls darstellen,
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10 eine
Querschnittansicht ist, die ein weiteres Halbleitermodul darstellt,
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11 eine
Querschnittansicht ist, die noch ein weiteres Halbleitermodul darstellt,
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12 eine
vergrößerte Detailansicht
eines Abschnitts "XII" des in 11 gezeigten
Halbleitermoduls ist,
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13 bis 17 Querschnittansichten sind,
die ein Verfahren zur Herstellung des in 11 gezeigten
Halbleitermoduls darstellen, und
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18 eine
Querschnittansicht ist, die noch ein weiteres Halbleitermodul darstellt.
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Nunmehr
werden die Prinzipien der Erfindung vollständiger unter Bezugnahme auf
die begleitenden Zeichnungen beschrieben, in denen verschiedene
Ausführungsformen
gezeigt sind. In den Zeichnungen können die Abmessung und relativen
Abmessungen von Schichten und Bereichen zwecks Klarheit übertrieben
dargestellt sein, und gleiche Zahlen beziehen sich überall auf
gleiche Elemente. Es versteht sich des Weiteren, dass wenn ein Element
oder eine Schicht als "auf", "verbunden mit" oder "gekoppelt mit" einem anderen Element
oder einer anderen Schicht bezeichnet wird, diese Schicht direkt
auf, verbunden oder gekoppelt mit dem anderen Element oder der anderen
Schicht sein kann oder zwischenliegende Elemente oder Schichten
vorhanden sein können.
Im Gegensatz dazu sind keine zwischenliegenden Elemente oder Schichten
vorhanden, wenn ein Element als "direkt
auf", "direkt verbunden
mit" oder "direkt gekoppelt
mit" einem anderen
Element oder einer anderen Schicht bezeichnet wird.
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Die 1 bis 3 stellen
ein Halbleitermodul 100 dar, das gemäß einer Ausführungsform
aufgebaut ist, welche die Prinzipien der Erfindung beinhaltet. Dieses
Halbleitermodul 100 beinhaltet eine Halbleiterpackung 110 und
eine Leiterplatte (PCB) 120. Die Halbleiterpackung 110 beinhaltet äußere Anschlüsse 112.
In dieser Ausführungsform
sind Anschlusskontaktflecken (terminal lands) 114 auf einem mittleren
Gebiet eines unteren Teils der Halbleiterpackung 110 ausgebildet,
welcher der PCB 120 zugewandt ist, und die äußeren Anschlüsse 112 sind
jeweils auf den Anschlusskontaktflecken 114 angebracht.
Jeder äußere Anschluss 112 beinhaltet
eine Lotkugel. Die PCB 120 ist vorzugsweise unter der Halbleiterpackung 110 positioniert
und beinhaltet einen Substratkörper 122,
Anschlusskontaktflecken 124, die an einer Oberfläche des
Substratkörpers 122 ausgebildet
sind, und eine Isolationsschichtstruktur 126, die auf dem
Substratkörper 122 ausgebildet
ist.
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In
dieser Ausführungsform
können
der Substratkörper 122 und
die Isolationsschichtstruktur 126 im Wesentlichen das gleiche
Material beinhalten. Der Substratkörper 122 und die Isolationsschichtstruktur 126 können z.B.
jeweils ein photosensitives Harz beinhalten. Alternativ können der
Substratkörper 122 und
die Isolationsschichtstruktur 126 jeweils Materialien beinhalten,
die sich voneinander unterscheiden. Zum Beispiel kann der Substratkörper 122 ein
photosensitives Harz beinhalten, und die Isolationsschichtstruktur 126 kann
ein Material mit einer Elastizität
beinhalten, die größer als
jene des Substratkörpers 122 ist.
Die für
die Isolationsschichtstruktur 126 verwendeten Materialien
können
zum Beispiel einen Gummi, ein Harz auf Epoxidbasis, ein Harz auf
Polyimidbasis, ein Harz auf Fluorbasis oder andere derartige Materialien
beinhalten.
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Die
Isolationsschichtstruktur 126 weist eine Vertiefung 130 zum
Freilegen des Anschlusskontaktflecks 124 auf. In diesem
Beispiel weist die Vertiefung 130 eine erste Öffnung 132 zum
Freilegen des Anschlusskontaktflecks 124 und eine zweite Öffnung 134 in
Verbindung mit der ersten Öffnung 132 auf. Die
zweite Öffnung 134 weist
eine Breite auf, die größer als
jene der ersten Öffnung 132 ist,
um die Vertiefung 130 mit einer Stufenstruktur bereitzustellen,
um die äußeren Anschlüsse 112 aufzunehmen.
Die erste Öffnung 132 und
die zweite Öffnung 134 definieren die
Vertiefung 130. Die erste Öffnung 132 weist vorzugsweise
Innenseiten auf, die einen engen Kontakt mit den äußeren Anschlüssen 112 herstellen.
Spezieller kontaktieren äußerste Anschlüsse der äußeren Anschlüsse 112 die
Innenseiten der ersten Öffnung 132 vorzugsweise
eng.
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Die
Breite der zweiten Öffnung 134 ist schmaler
als die Breite der Halbleiterpackung 110. Somit stellen
Kantenbereiche der Halbleiterpackung 110, wo die äußeren Anschlüsse 112 nicht
angeordnet sind, vorzugsweise einen Kontakt mit einer Oberfläche der
Isolationsschichtstruktur 126 her, und dadurch wird verhindert,
dass sie in die zweite Öffnung hinein
reichen. Da die Isolationsschichtstruktur 126 die Kantenbereiche
der Halbleiterpackung 110 stabil trägt, kann eine Schädigung an
den Kantenbereichen der Halbleiterpackung 110 verhindert
werden.
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Des
Weiteren kann ein Trägerelement 150 auf
der Isolationsschichtstruktur 126 oder dem Substrat 122 gebildet
sein, um eine oder mehrere Seitenflächen der Halbleiterpackung 110 zu
unterstützen.
In dem in 3 gezeigten Beispiel ist das
Trägerelement 150 auf
dem Substrat 122 angeordnet und stellt einen Kontakt zu
einer Seitenfläche
der Halbleiterpackung 110 her. Wenn die Halbleiterpackung 110 eine rechteckige
ebene Form aufweist, kann das Trägerelement 150 eine
rechteckige Rahmenform aufweisen, die so angeordnet ist, dass ein
Kontakt mit jeder der vier Seitenflächen der Halbleiterpackung 110 hergestellt
wird. Das Trägerelement 150 kann
eine Schädigung
an der Halbleiterpackung verhindern, die ansonsten aus horizontalen
Stößen resultieren
kann.
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Die äußeren Anschlüsse 112 reichen
in die Vertiefung 130 hinein und sind an den Anschlusskontaktflecken 124 der
PCB angebracht. In diesem Ausführungsbeispiel
sind die äußeren Anschlüsse 112 unter
Verwendung eines Anbringungselements (nicht gezeigt) an den Anschlusskontaktflecken 124 angebracht.
Das Anbringungselement kann eine Lotkugel beinhalten, die im Wesentlichen
die gleiche wie jene des äußeren Anschlusses 112 ist,
wie in 3 gezeigt, wobei das Anbringungselement in diesem
Fall integral mit dem äußeren Anschluss 112 gebildet
ist, statt als eine separate Schicht gebildet zu sein. Im Gegensatz
zu der in 3 gezeigten Ausführungsform
stellt 4 einen Bereich "III" einer
Variante des Halbleitermoduls 100 dar, bei der das Anbringungselement 140 ein
Material aufweist, das sich von jenem eines äußeren Anschlusses 112 unterscheidet.
Bezugnehmend auf 4 kann ein Anbringungselement 140 als
eine separate Schicht auf dem äußeren Anschluss 112 gebildet
sein, wenn das Anbringungselement 140 ein Mate rial beinhaltet,
wie zum Beispiel Gold, Aluminium oder Kupfer, das sich von einem
in dem äußeren Anschluss 112 enthaltenen
Material unterscheidet.
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Die 5 bis 9 stellen
ein Verfahren zur Herstellung des in 1 gezeigten
Halbleitermoduls 100 dar. Zuerst bezugnehmend auf 5 wird
eine Isolationsschicht 126a auf dem Substratkörper 122 mit
den Anschlusskontaktflecken 124 gebildet. In diesem Beispiel
können
sowohl der Substratkörper 122 als
auch die Isolationsschicht 126a ein photosensitives Harz
beinhalten. Wie zuvor erörtert,
kann jedoch der Substratkörper 122 ein
photosensitives Harz beinhalten, und die Isolationsschicht 126a kann
ein Material mit einer Elastizität
beinhalten, die größer als jene
der Isolationsschicht 122 ist, wie ein Gummi, ein Harz
auf Epoxidbasis, ein Harz auf Polyimidbasis, ein Harz auf Fluorbasis
oder ein anderes derartiges Material.
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Nunmehr
bezugnehmend auf 6 wird die Isolationsschicht 126a ein
erstes Mal geätzt,
um die erste Öffnung 132 durch
die Isolationsschicht 126a hindurch zu bilden, wodurch
die Anschlusskontaktflecken 124 durch die erste Öffnung 132 freigelegt
werden. Wie in 7 gezeigt, wird dann die Isolationsschicht 126a ein
zweites Mal geätzt,
um die zweite Öffnung 134 in
Verbindung mit der ersten Öffnung 132 zu
bilden. In diesem Beispiel sind die erste Öffnung 132 und die
zweite Öffnung 134 zusammen
angeordnet, um eine Vertiefung 130 mit einer Stufenstruktur
in der Isolationsschichtstruktur 126 zu bilden. Das heißt, die
erste Öffnung 132 und
die zweite Öffnung 134 stellen
die Vertiefung 130 bereit. Nach dem Ätzen wird die PCB 120 mit
dem Substratkörper 122 und
der Isolationsschichtstruktur 126 fertig gestellt. In dieser
Ausführungsform
weist die zweite Öffnung 134 vorzugsweise
eine Breite auf, die größer als
eine Breite der ersten Öffnung 132,
jedoch schmaler als eine Breite der Halbleiterpackung 110 ist.
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Nunmehr
bezugnehmend auf 8, kann ein Trägerelement 150 auf
der Isolationsschichtstruktur 126 gebildet werden. In diesem
Beispiel kann das Trägerelement 150 zum
Beispiel durch Bilden einer Isolationsschicht (nicht gezeigt) auf
der Isolationsschichtstruktur 126 und durch Strukturieren
der Isolationsschicht zur Bildung des Trägerelementes 150 gebildet
werden.
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Als
nächstes
bezugnehmend auf 9, wird die Halbleiterpackung 110,
auf der die äußeren Anschlüsse 112 angebracht
sind, vorzugsweise über der
PCB 120 angeordnet. Die Anschlusskontaktflecken 124 der
PCB 120 werden vorzugsweise mit einer Lotpaste 140a beschichtet,
die ein Lotmittel beinhaltet. Die äußeren Anschlüsse 112 werden
vorzugsweise mit einem leitfähigen
Flussmittel 116 beschichtet. Die äußeren Anschlüsse 112 werden
dann in der Vertiefung 130 aufgenommen, um die Lotpaste 140a mit
dem leitfähigen
Flussmittel 116 in Kontakt zu bringen. Dann wird vorzugsweise
ein Aufschmelzprozess unter Verwendung von Infrarotstrahlung an
der Lotpaste 140 und dem leitfähigen Flussmittel 116 ausgeführt, um
die äußeren Anschlüsse 112 an
den Anschlusskontaktflecken 124 der PCB 120 anzubringen
und dadurch die Herstellung des Halbleitermoduls 100 fertig
zu stellen. In dieser Ausführungsform stellt
eine Unterseite der Halbleiterpackung 110 einen Kontakt
zu der Isolationsschichtstruktur 126 her, und Seitenflächen der
Halbleiterpackung 110 stellen einen engen Kontakt zu dem
Trägerelement 150 her.
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Wo
die Lotpaste 140a und der äußere Anschluss 112 im
Wesentlichen das gleiche Material (wie Lotmittel) beinhalten, kann
die Lotpaste 140a integral mit dem äußeren Anschluss 112 gebildet
werden. Im Gegensatz dazu kann ein separates Anbringungselement 140 zwischen
dem äußeren Anschluss 112 und
dem Anschlusskontaktfleck 124 gebildet werden, wenn die
Lotpaste 140a ein Material beinhaltet, wie Gold, Kupfer,
Alu minium oder ein anderes Material, das sich von einem in dem äußeren Anschluss 112 enthaltenen
Material unterscheidet.
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Gemäß den Prinzipien
der Erfindung, wie in dieser Ausführungsform reflektiert, kann
ein äußerer Anschluss
einer Halbleiterpackung in einer Vertiefung aufgenommen werden,
die in einer PCB ausgebildet ist. Kantenbereiche der Halbleiterpackung
können
einen Kontakt zu der PCB und zu einem Trägerelement herstellen. Auf
diese Weise kann die PCB die Kantenbereiche der Halbleiterpackung
stabil tragen, um zu verhindern, dass diese geschädigt werden.
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10 stellt
ein Halbleitermodul 200 dar, das gemäß einer weiteren Ausführungsform
aufgebaut ist, welche die Prinzipien der Erfindung beinhaltet. Bezugnehmend
auf 10 beinhaltet dieses Halbleitermodul 200 eine
PCB 220, eine erste Halbleiterpackung 210 und
eine zweite Halbleiterpackung 260. Die PCB 220 weist
eine erste Fläche
und eine zweite Fläche
auf, die entgegengesetzt zu der ersten Fläche angeordnet ist. Eine erste
Vertiefung 230 ist vorzugsweise in der ersten Fläche ausgebildet.
Eine zweite Vertiefung 270 kann in der zweiten Fläche ausgebildet
sein. Die erste Halbleiterpackung 210 ist in der ersten
Vertiefung 230 aufgenommen, während die zweite Halbleiterpackung 260 in
der zweiten Vertiefung 270 aufgenommen ist.
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Die
erste Halbleiterpackung 210 und die zweite Halbleiterpackung 260 beinhalten
jeweils vorzugsweise Elemente, die im Wesentlichen die gleichen
wie jene der zuvor beschriebenen Halbleiterpackung 110 sind.
Außerdem
sind die erste Vertiefung 230 und die zweite Vertiefung 270 im
Wesentlichen die gleichen wie die zuvor beschriebene Vertiefung 130.
Weitere Beschreibungen der ersten und der zweiten Halbleiterpackung 210, 260 sowie
der ersten und der zweiten Vertiefung 230, 270 werden
daher zwecks Kürze
weggelassen.
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Gemäß dieser
Ausführungsform
ist das Halbleitermodul 200 mit zwei Halbleiterpackungen aufgebaut,
wobei die erste und die zweite Halbleiterpackung 210, 260 auf
der ersten beziehungsweise der zweiten Fläche der PCB 220 angebracht
sind. Das Verfahren zur Herstellung des Halbleitermoduls 200 wird
durch Anwenden des zuvor beschriebenen Verfahrens auf jede der Flächen der
PCB 220 ausgeführt.
Jegliche weitere Beschreibung bezüglich des Verfahrens zur Herstellung
des Halbleitermoduls 200 wird daher zwecks Kürze hierin
auch weggelassen.
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Die 11 und 12 stellen
ein Halbleitermodul 300 dar, das gemäß noch einer weiteren Ausführungsform
aufgebaut ist, welche die Prinzipien der Erfindung beinhaltet. Bezugnehmend
auf die 11 und 12 beinhaltet
dieses gemäß dieser
Ausführungsform
aufgebaute Halbleitermodul 300 vorzugsweise eine Halbleiterpackung 310 und
eine PCB 320. In diesem Beispiel kann die Halbleiterpackung 310 Elemente
beinhalten, die im Wesentlichen die gleichen wie jene der vorigen
Ausführungsformen
sind, und jegliche weitere Beschreibung derselben wird daher weggelassen.
Die PCB 320 ist vorzugsweise unter der Halbleiterpackung 310 angeordnet.
Die PCB 320 kann einen Substratkörper 322, Anschlusskontaktflecken 324,
die auf einer Oberfläche
des Substratkörpers 322 ausgebildet
sind, eine Isolationsschichtstruktur 326, die auf dem Substratkörper 322 ausgebildet
ist, einen Abstandshalter 328, der auf der Isolationsschichtstruktur 326 ausgebildet
ist, und ein Trägerelement 350 beinhalten,
das auf dem Abstandshalter 328 ausgebildet ist.
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Die
Isolationsschichtstruktur 326 weist eine erste Öffnung 332 auf,
welche die Anschlusskontaktflecken 324 freilegt. Der Abstandshalter 328 weist eine
zweite Öffnung 334 auf,
die in Verbindung mit der ersten Öffnung 332 angeordnet
ist. Die zweite Öffnung 334 weist
eine Breite auf, die größer als
eine Breite der ersten Öffnung 332,
jedoch kleiner als eine Breite der Halbleiterpackung 310 ist.
Die erste Öffnung 332 und
die zweite Öffnung 334 sind
zusammen angeordnet, um eine Vertiefung 330 mit einer Stufenwandstruktur
zu bilden. Die Stufenwandstruktur kann zum Beispiel eine zweistufige
Struktur sein.
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Kantenbereiche
der Halbleiterpackung 310, die in der Vertiefung 330 aufgenommen
sind, stellen vorzugsweise einen engen Kontakt zu dem Abstandshalter 328 her.
Der Abstandshalter 328 kann dadurch die Kantenbereiche
der Halbleiterpackung 310 stabil tragen, um eine Schädigung der
Kantenbereiche zu verhindern. Außerdem kann das Trägerelement 350 auf
dem Abstandshalter 328 ausgebildet sein, um Seitenflächen der
Halbleiterpackung 310 zu tragen. In dieser Ausführungsform
stellt das Trägerelement 350 einen
Kontakt zu den Seitenflächen
der Halbleiterpackung 310 her, um weiter eine Schädigung der
Halbleiterpackung 310 zu verhindern.
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Die 13 bis 17 stellen
ein Verfahren zur Herstellung des in 11 gezeigten
Halbleitermoduls 300 dar. Bezugnehmend auf 13 wird eine
Isolationsschicht 326a auf einem Substratkörper 322 mit
Anschlusskontaktflecken 324 gebildet. Wie in 14 gezeigt,
wird die Isolationsschicht 326a dann als erstes geätzt, um
eine Isolationsschichtstruktur 326 mit einer ersten Öffnung 332 zu
bilden, welche die Anschlusskontaktflecken 324 freilegt.
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Nunmehr
bezugnehmend auf 15 wird ein Abstandshalter 328 auf
der Isolationsschichtstruktur 326 mit einer zweiten Öffnung 324 gebildet.
Die erste Öffnung 332 und
die zweite Öffnung 334 werden
vorzugsweise zusammen angeordnet, um eine Vertiefung 330 mit
einer Stufenstruktur zu bilden. Als ein Ergebnis wird die PCB 320 fertig
gestellt, die den Substratkörper 322,
die Isolationsschichtstruktur 326 und den Abstandshalter 328 beinhaltet.
In dieser Ausführungsform
weist die zweite Öffnung 334 eine
Breite auf, die größer als
jene der ersten Öffnung 332 ist.
Im Gegensatz dazu kann die Breite der zweiten Öffnung 334 geringer
als jene der Halbleiterpackung 310 sein.
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Bezugnehmend
auf 16 wird als nächstes
ein Trägerelement 350 auf
dem Abstandshalter 328 gebildet. Das Trägerelement 350 kann
durch Bilden einer Isolationsschicht (nicht gezeigt) auf dem Abstandshalter 328 und
durch Strukturieren der Isolationsschicht gebildet werden. Wie in 17 gezeigt,
kann die Halbleiterpackung 310, auf der die äußeren Anschlüsse 312 angebracht
sind, über
der PCB 320 angeordnet werden. Der Anschlusskontaktfleck 324 der
PCB 320 wird mit einer Lotpaste 340a beschichtet,
die ein Lotmittel beinhaltet. Die äußeren Anschlüsse 312 werden
mit einem leitfähigen
Flussmittel 316 beschichtet.
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Die äußeren Anschlüsse 312 werden
dann in der Vertiefung 330 aufgenommen, so dass die Lotpaste 340a das
leitfähige
Flussmittel 316 kontaktiert. Dann wird ein Aufschmelzprozess
an der Lotpaste 340a und dem leitfähigen Flussmittel 316 unter
Verwendung von Infrarotstrahlung durchgeführt, um die äußeren Anschlüsse 312 an
den Anschlusskontaktflecken 324 der PCB 320 anzubringen.
Auf diese Weise wird der Aufbau des Halbleitermoduls 300 fertig
gestellt. In dieser Ausführungsform
stellt eine Unterseite der Halbleiterpackung 310 einen
Kontakt zu dem Abstandshalter 328 her, und die Seitenflächen der
Halbleiterpackung 310 stellen einen engen Kontakt zu dem
Trägerelement 350 her.
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Wenn
die Lotpaste 340a und der äußere Anschluss 312 im
Wesentlichen das gleiche Material (wie Lotmittel) beinhalten, kann
die Lotpaste 340a integral mit den äußeren Anschlüssen 312 gebildet werden.
Im Gegensatz dazu kann ein separates Anbringungselement (nicht gezeigt)
zwischen dem äußeren Anschluss 312 und dem Anschlusskontaktfleck 324 gebildet
werden, wenn die Lotpaste 340a ein Material beinhaltet,
wie Gold, Kupfer, Aluminium oder ein anderes Material, das sich
von einem in dem äußeren Anschluss 312 enthaltenen
Material unterscheidet.
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18 stellt
ein Halbleitermodul 400 dar, das gemäß einer weiteren Ausführungsform
aufgebaut ist, welche die Prinzipien der Erfindung beinhaltet. Bezugnehmend
auf 18 beinhaltet das Halbleitermodul 400 dieser
Ausführungsform
vorzugsweise eine PCB 420, eine erste Halbleiterpackung 410 und
eine zweite Halbleiterpackung 460. Die PCB 420 weist
eine erste Fläche
und eine zweite Fläche
auf, die entgegengesetzt zueinander angeordnet sind. Eine erste
Vertiefung 430 ist in der ersten Fläche ausgebildet, und eine zweite
Vertiefung 470 ist in der zweiten Fläche ausgebildet. Die erste
Halbleiterpackung 410 ist in der ersten Vertiefung 430 aufgenommen,
und die zweite Halbleiterpackung 460 ist in der zweiten
Vertiefung 470 aufgenommen.
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In
dieser Ausführungsform
beinhalten die erste Halbleiterpackung 410 und die zweite
Halbleiterpackung 460 Elemente, die im Wesentlichen die gleichen
wie jene der zuvor beschriebenen Halbleiterpackung 110 sind,
und eine weitere Beschreibung der ersten und der zweiten Halbleiterpackung 410, 460 wird
daher hierin zwecks Kürze
weggelassen. Außerdem
sind die erste und die zweite Vertiefung 430, 470 im
Wesentlichen die gleichen wie die zuvor beschriebene Vertiefung 130,
und eine weitere Beschreibung bezüglich der ersten und der zweiten
Vertiefung 430, 470 wird daher ebenfalls weggelassen.
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Gemäß dieser
Ausführungsform
beinhaltet das Halbleitermodul 400 eine erste und eine
zweite Halbleiterpackung 410, 460, die auf entgegengesetzten
Seiten der PCB 420 angebracht sind. Ein Verfahren zur Herstellung
des Halbleitermoduls 400 ist im Wesentlichen das gleiche
wie das zuvor bezüglich der
ersten Ausführungsform
beschriebene, mit der Ausnahme, dass es auf beide Flächen der
PCB 420 angewendet wird. Jegliche weitere Beschreibung dieses
Verfahrens wird daher hierin zwecks Kürze weggelassen.
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Gemäß den Prinzipien
der Erfindung können Kantenbereiche
der Halbleiterpackung, die in einer Vertiefung der PCB aufgenommen
ist, einen Kontakt zu der PCB herstellen. Die PCB kann dadurch Kantenbereiche
der Halbleiterpackung stabil tragen und eine Schädigung jener Kantenbereiche
aufgrund vertikaler Stöße verhindern.
Das Trägerelement
kann des Weiteren Seitenflächen
der Halbleiterpackung stabil tragen, die in der Vertiefung der PCB
aufgenommen ist, um eine Schädigung
der Halbleiterpackung zu verhindern, die aus horizontalen Stößen resultiert.