-
GEBIET DER ERFINDUNG
-
Die
Erfindung betrifft eine Fluidbehandlungsanlage mit parallel betriebenen
Schüttgutbetten gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 sowie Verfahren zum Betreiben einer solchen Anlage
gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 25. Demnach
wird bei den parallel nebeneinander angeordneten Schüttgutbetten
jedes Schüttgutbett von dem zu behandelnden Fluid im Wesentlichen
von unten nach oben durchströmt, während das Schüttgut
im Gegenstrom zum Fluid im Wesentlichen von oben nach unten das Schüttgutbett
durchwandert. Hierzu werden am unteren Ende des Schüttgutbettes
Schüttgutteilmengen abgezogen und am oberen Ende des Schüttgutbettes
entsprechend große Schüttgutteilmengen dem Schüttgutbett
aufgegeben. Die Schüttgutbetten sind durch einen gemeinsamen
horizontalen Chargierkanal derart miteinander verbunden, dass zumindest ein
Chargierwagen durch den Chargierkanal zwischen einer Chargierposition
und mehreren Schüttgutteilaufgabepositionen oberhalb der
Schüttgutbetten verfahrbar ist.
-
TECHNOLOGISCHER HINTERGRUND
-
Fluidbehandlungsanlagen
der eingangs genannten Art sind aus der
WO 2001/017663 des Anmelders bekannt.
Wie aus der diesen Stand der Technik repräsentierenden
1 ersichtlich,
umfasst die bekannte Fluidbehandlungsanlage
1' einen Rohrkanal
2',
der in
1 quer zu seiner Längsachse geschnitten
dargestellt ist und aus einer Vielzahl von innerhalb des Rohrkanals
2' hintereinander
angeordneten Wanderbettreaktormodulen
3' besteht. Parallel zu
einer Seitenwand des Rohrkanals
2' verläuft ein unten
liegender Zuströmkanal
4' für nicht behandeltes
Fluid und ein darüber liegender Abströmkanal
5' für
behandeltes Fluid. Das zu behandelnde Fluid strömt über
seitlich angeordnete, ggf. verschließbare, Anströmfenster
6' in
einen Gasverteilraum
12' unterhalb eines Anströmbodens
8' in
jedes Reaktormodul ein. Über den aus der
EP 0257653 B1 bekannten Anströmboden
8' gelangt
das zu behandelnde Fluid in ein horizontal erstrecktes Schüttgutbett
9' etwa gleichmäßiger
Höhe, welches aus z. B. adsorptiv- oder absorptiv bzw.
katalytisch wirksamen Schüttgutpartikel besteht. Oberhalb
des Schüttgutbettes
9' befindet sich unter der
Rohrkanaldecke
10' ein durchgehender Chargierkanal
11',
in dem sich das behandelte Fluid sammeln kann, bevor es über
seitliche, ggf. verschließbare Abströmfenster
7' das
Wanderbettreaktormodul
3' verlassen und durch den Abströmkanal
5' aus
der Fluidbehandlungsanlage
1' abgeführt werden
kann.
-
Um
das Schüttgut des Schüttgutbettes 9' allmählich
auszutauschen, wird von Zeit zu Zeit am unteren Ende verbrauchtes
Schüttgut abgezogen und am oberen Ende frisches Schüttgut
wieder aufgegeben, so dass die Betthöhe konstant bleibt.
Der schrittweise Schüttgutabzug erfolgt in bekannter Weise über
den Anströmboden 8' dessen Schüttgutaustrittsrohre 13' über
eine an sich bekannte Schüttgutaustragsvorrichtung 15' freigegeben
und wieder geschlossen werden können. Hierzu ist oberhalb
einer horizontalen Stauplatte 15A' mindestens je ein Austragsfinger 15B' horizontal
durch den Abstandsspalt zwischen der Stauplatte 15A' und
dem zugehörigen Schüttgutaustragsrohr 13' bis
zu den Seitenkanten 15C' der Stauplatte 15A' bewegbar.
Dadurch wird Schüttgut von der Stauplatte abgeworfen und
von oben rutscht entsprechend viel Schüttgut aus jedem Schüttgutaustragsrohr 13' nach.
Ausgetragenes Schüttgut kann über einen Schüttgutaustragswagen 16' oder
ein entlang des Rohrkanals 2' verlaufendes Förderband
ausgetragen werden.
-
Um
beim Schüttgutaustrag gleichzeitig eine gleichgroße
Menge frischen Schüttgutes zur Aufrechterhaltung der Betthöhe
nachführen zu können, ist ein mittels eines Fahrwerks 18' entlang
des Rohrkanals 2' innerhalb desselben verfahrbarer Chargierwagen 19' vorgesehen.
In der 1 befindet sich der Chargierwagen 19' gerade über
dem dargestellten Wanderbettreaktormodul. Der Chargierwagen 19' ist wannenförmig
ausgebildet und mit einer Vielzahl von rasterförmig angeordneten
Auslauftrichtern 20' versehen, die in Schüttgutauslassrohre 14' an
ihrem unteren Ende übergehen. Unterhalb der unteren Mündungen 21' der
Schüttgutauslassrohre 14' befindet sich ein horizontal
erstrecktes Staubblech, das als Schüttgut-Absperrorgan 23' dient
und zu diesem Zweck in den jeweiligen Positionen der Mündungsenden
der Schüttgutauslassrohre lochartig durchbrochen ist. Das
Staubblech ist horizontal um etwa eine Durchbrechungsbreite verschiebbar,
so dass es in seiner zweiten Schiebeposition die Mündungsenden der
Schüttgutauslassrohre 14' verschließt.
Auf diese Weise ist es möglich, den Chargierwagen 19' über
jedes der in dem Rohrkanal 2' hintereinander liegenden
Wanderbettreaktormodule 3' zu verfahren, um dort einen
Schüttgutteilaustausch vorzunehmen. Wenn der Chargierwagen 19' nun
entlang des Chargierkanals 11' verfahren wird, unterbricht
das Staubblech die Fluidabströmung am oberen Ende des Schüttgutbettes 9', über
das der Chargierwagen 19' gerade hinweg fährt,
und das Staubblech schleift über die Spitzen der Schüttgutkegel,
die sich durch den Nachfüllvorgang an der oberen Begrenzung
des Schüttgutbettes 9' ausbilden.
-
DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
-
Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die bekannten Fluidbehandlungsanlagen
dahingehend weiter zu entwickeln, dass die prozesstechnische Variabilität
einer gattungsgemäßen Fluidbehandlungsanlage im
Vergleich zu dem aufgezeigten Stand der Technik verbessert wird,
ohne die Vorteile eines verfahrbaren Chargierwagens einzubüßen.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird eine Fluidbehandlungsanlage
mit den Merkmalen des Anspruchs 1 vorgeschlagen. Demzufolge sind
unterhalb der Schüttgutauslässe und des Schüttgut-Absperrorgans
des Chargierwagens Schüttgutdurchleitrohre vorgesehen,
deren Schüttgutauslassmündungen auf Schüttgutkegeln
eines darunter liegenden Schüttgutbettes enden. Dadurch
wird ein Schüttgutauslass deutlich unterhalb des Schüttgut-Absperrorgans
möglich und der Fluidaustritt aus dem Schüttgutbett
unterhalb des Chargierwagens wird nicht mehr unterbrochen. Dabei
bedeutet „unterhalb" im Sinne der Erfindung nicht nur vertikal
unterhalb sondern auch seitlich versetzt unterhalb der Schuttgutauslässe
des Chargierwagens.
-
Durch
die Erfindung werden eine Reihe erheblicher Vorteile erzielt. Insbesondere
wird nunmehr oberhalb des Schüttgutbettes ein Gassammelraum vorgebbaren
Volumens gebildet, so dass ein von Druckschwankungen im Wesentlichen
freier Fluidabzug oberhalb des Schüttgutbettes auch in
solchen Betriebsphasen möglich ist, in denen sich der Chargierwagen
in Bewegung von einem zum nächsten Wanderbettreaktormodul
befindet, an dem ein Schüttgutteilaustausch vorgenommen
werden soll. Mithin steht – bei offen stehendem Zu- und
Abströmfenster der Schüttgutbetten – ständig
die maximale Fluidbehandlungsrate zur Verfügung, und zwar
auch dann wenn sich der Chargierwagen im Fahrbetrieb befindet. Die
Fluidströmung wird dadurch vergleichsmäßigt.
Ferner wird das Schüttgut vor Beschädigungen durch
das Schüttgut-Absperrorgan besser geschützt. Eine
größtmögliche Schüttgutschonung
ist vor allem dann von Bedeutung, wenn Schüttgutpartikel
etwa einheitlicher Größe zur Anwendung kommen
sollen. Das Risiko der Unterkornerzeugung durch mechanische Beschädigungen
der Schüttgutkörner wird also verringert.
-
Die
Schüttgutdurchleitrohre, bzw. innerhalb unterer Teleskopdurchleitrohre
verlaufende obere Teleskopdurchleitrohre, sind vorteilhafterweise
durch ein gemeinsames erstes Tragelement miteinander verbunden.
Dieses Tragelement kann auch als Staubblech ausgebildet sein und
trichterförmige Durchlässe aufweisen, an deren
unteren Enden sich die Schüttdurchleitrohre anschließen.
Die Schüttgutdurchleitrohre oder deren ggf. trichterförmig
querschnittsvergrößerte Einlässe werden
zur Verminderung des Risikos von Schüttgutansammlungen
auf dem Staubblech mit diesen verschweißt.
-
Um
die Fluidbehandlungsanlage an sich ggf. verändernde Fluidbehandlungsbedingungen
anzupassen, können die Schüttgutdurchleitrohre
längenveränderbar sein. Dies hat zur Folge, dass
die sich einstellende Höhe des Schüttgutbettes
an verfahrentechnische Gegebenheiten anpassbar ist. Diese Lösung
ist von eigenständig erfinderischer Bedeutung und kann
auf verschiedene Weise ausgeführt werden. Gemäß einer
besonders bevorzugten Ausführungsform, sind teleskopierbare
Rohrabschnitte vorgesehen, die wie besonders bevorzugt, durch ein zweites
Tragelement in ihren jeweiligen Relativpositionen miteinander verbunden
und durch eine Hubeinrichtung gemeinsam angehoben oder abgesenkt werden.
Ein derartiges Tragelement ist vorzugsweise rahmenförmig
gestaltet und verbessert die Stabilisierung der Schüttgutdurchleitrohre.
Es können auch mehrere zweite Tragelemente in verschiedenen
Höhen an den Teleskoprohren vorgesehen sein. Mit einer
derartigen Anordnung können bei gleich bleibend regelmäßiger
Oberflächenstruktur des Schüttgutbettes Betthöhenunterschiede
von bis zu etwa 2m vorzugsweise bis zu etwa 1 m Höhenunterschied
realisiert werden. Sich ändernden Behandlungsanforderungen
an die Fluidbehandlungsanlage kann also auf einfache Weise entsprochen
werden.
-
Es
ist sowohl möglich, die Schüttgutdurchleitrohre
am Chargierwagen anzuordnen und mit ihm mit zu bewegen, als auch
die Schüttgutdurchleitrohre als nicht beweglichen Bestandteil
jedes Schüttgutbettes oberhalb desselben fest einzubauen.
Im letzteren Fall kann zwischen dem Schüttgutabsperrorgan
des Chargierwagens und den Schüttgutdurchleitrohren, die
dann Bestandteil eines Zwischenbodens sind, ein Zwischenraum frei
wählbarer Höhe vorgesehen sein, der als Zwischen-Bunker
für Schüttgut dient.
-
Wenn
nun unterhalb des Chargierwagens ein solcher einen Schüttgutdurchtritt
gestattender fester Zwischenboden vorgesehen ist, der den von dem
Chargierwagen benutzten Chargierkanal von den Gasabströmraum
des darunter gelegenen Schüttgutbettes abtrennt, kann der
Chargierwagen im Bedarfsfalle auch dann gewartet oder repariert werden,
wenn die Fluidbehandlungsanlage nicht vollständig außer
Betrieb gesetzt wird. Insbesondere hält der Zwischenboden
den Chargierwagen von dem, die Fluidbehand lungsanlage durchziehende Fluidstrom
fern. Ein von der übrigen Fluidbehandlungsanlage im Wesentlichen
unabhängiges Durchspülen mit einem Schutzgas oder
Kühlen mit einem Kühlgas ist möglich.
Eine derartige Fluidbehandlungsanlage ist auch unabhängig
von dem besonderen Merkmal des Anspruchs 1 und eigenständig
erfinderischer Bedeutung. Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung kann der Zwischenboden also einen von dem Chargierwagen
beschickten Zwischenbunker definieren, welcher den Zwischenboden
als Bunkerboden und den Chargierwagen als Befüllorgan nutzt.
-
Wenn
die Fluidbehandlungsanlage für einen parallelen Betrieb
dienende übereinander angeordnete Schüttgutbetten
aufweist und zur Beschickung der unterhalb des obersten Bettes gelegenen
unteren Betten Chargierrohre vorgesehen sind, die mindestens einen
oberhalb des obersten Schüttgutbettes gelegenen Schüttgutvorratsbunker
mit dem/den unteren Bett/en verbinden und mit Schüttgut
versorgen, ist ein Chargierwagen oberhalb des obersten Bettes vorgesehen
und versorgt von dort aus sowohl das oberste als auch das/die untere/n
Bett/en mit Schüttgut. Dadurch wird eine schonende Chargierung
mit Schüttgut möglich, ohne dass jede Reihe von
Schüttgutbetten mit eigenständigen Chargierwagen
versehen werden muss. Eine derart ausgestattete Fluidbehandlungsanlage
ist auch unabhängig von den besonderen Merkmalen des Anspruchs
1 von eigenständig erfinderischer Bedeutung.
-
Um
in diesen, aber auch in anderen Fällen von mehrstöckigen
Fluidbehandlungsanlagen das Schüttgut beim Abziehen bzw.
beim Teilabziehen von Schüttgut aus einem höhergelegenen
Bett durch Fallrohre, die durch tiefergelegene Betten geführt werden,
besser gegen Bruchbelastungen zu schützen, sind diese Fallrohre,
ggf. nach vorheriger Zusammenfassung mehrerer solcher Fallrohre,
mit einer Schüttgutaustragsvorrichtung an Ihrem unteren Endbereich
versehen, der so betätigt wird, dass das Fallrohr bei einem
Schüttgutabzug oder einem Schüttgutteilabzug stets
bis zu einem gegebenen Höhenniveau mit Schüttgut
gefüllt bleibt. Eine derart ausgestattete Fluidbehandlungsanlage
ist auch unabhängig von den besonderen Merkmalen des Anspruchs
1 von eigenständig erfinderischer Bedeutung.
-
Wenn
bei stockförmig angeordneten parallel betriebenen Schüttgutbetten
der Chargierwagen Schüttgutbunkerbereiche mit mindestens
je einem Auslass für das oberste Bett und mindestens je
einen Auslass für tiefergelegene Betten aufweist, können mit
einem einzigen Chargierwagen Schüttgutbetten auf verschiedenen
Höhenniveaus mit Schüttgut versorgt werden. Dies
kann auch für jede Schüttgutebene unabhängig
von anderen Schüttgutebenen erfolgen. Hierzu können
die Schüttgutauslässe des Chargierwagens für
die verschiedenen Schüttgutebenen gewünschtenfalls
getrennt voneinander geöffnet und geschlossen werden.
-
Um
die nutzbare Höhe von Schüttgutbetten der Fluidbehandlungsanlage
zu vergrößern, kann es, insbesondere in einem
Schüttgutvorratsbunker, vorgesehen sein, ein gerade gestrecktes
oder ebenflächig geformtes Planierelement in horizontal
bewegbarer Weise im oberen Bereich des Schüttgutbettes anzuordnen.
Horizontale, insbesondere zyklische Bewegungen eines derartigen
Planierelementes verteilen hochliegende Schüttgutanhäufungen
auf weniger hochgelegene Schüttgut-Oberflächenzonen.
Ein deratiges Planierelement kann unter Anderem rechenartig oder
gitterartig aufgebaut sein und ist bei Fluidbehandlungsanlagen mit
eigenständiger erfinderischer Bedeutung einsetzbar, die
die besonderen Merkmale des Anspruchs 1 nicht aufweisen.
-
Die
der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird hinsichtlich eines
Verfahrens durch die Merkmale des Anspruchs 25 gelöst.
Demgemäß ist vorgesehen, die Höhe der
Schüttgutbetten zur Anpassung an bestimmte Betriebsbedingungen
der Fluidbehandlungsanlage zu vergrößern oder
zu verkleinern. Hierzu werden Schüttgutauslassrohre oder
Schüttgutaustrittrohre von Schüttgutbetten von
Chargierwagen und/oder Schüttgutvorratsbunkern, vorzugsweise
gemeinsam gleichmäßig angehoben oder abgesenkt.
-
Die
vorgenannten sowie die beanspruchten und in den Ausführungsbeispielen
beschriebenen erfindungsgemäß zu verwendenden
Bauteile unterliegen in ihrer Größe, Formgestaltung,
Materialauswahl und technischen Konzeption keinen besonderen Aus nahmebedingungen,
so dass die in dem Anwendungsgebiet bekannten Auswahlkriterien uneingeschränkt
Anwendung finden können Weitere Einzelheiten, Merkmale
und Vorteile des Gegenstandes der Erfindung ergeben sich aus den
Unteransprüchen, sowie aus der nachfolgenden Beschreibung
der zugehörigen Zeichnung und Tabelle, in der – beispielhaft – ein
Ausführungsbeispiel einer Fluidbehandlungsanlage dargestellt
ist.
-
FIGURENKURZBESCHREIBUNG
-
In
der Zeichnung zeigen
-
2 eine
Fluidbehandlungsanlage im Vertikalschnitt entlang der Rohrkänale
(Schnitt entlang der Linie II-II gemäß 3);
-
3 von
der Fluidbehandlunganlage nach 2 einen
Vertikalschnitt quer zur Erstreckungsrichtung der Rohrkanäle
(Schnitt entlang der Linie III-III gemäß 2);
-
4A von
der Fluidbehandlungsanlage nach 2 und 3 einen
Chargierwagen in perspektivischer Ansicht von schräg oben;
-
4B denselben
Chargierwagen im perspektivischer Ansicht von schräg unten;
-
4C denselben
Chargierwagen in einer Seitenansicht;
-
4D denselben
Chargierwagen in Ansicht von unten;
-
4E denselben
Chargierwagen in einer vergrößerten Detailansicht
von oben;
-
5 von
demselben Chargierwagen eine vergrößerte Detailansicht;
sowie
-
6 eine
alternative Ausführungsform einer Fluidbehandlungsanlage
in Vertikalansicht;
-
7A eine
weitere alternative Ausführungsform einer Fluidbehandlungsanlage
im Vertikalschnitt entsprechend 2 sowie
-
7B von
derselben Fluidbehandlungsanlage eine Detailansicht des Chargierkanals
in Befüllstellung des Chargierwagen.
-
DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
DER AUSFÜHRUNGSBEISPIELE
-
Die
in 2 und 3 dargestellte Fluidbehandlungsanlage 100 ist
dreietagig aufgebaut und besteht, wie aus 3 ersichtlich,
aus drei Reihen 3A, 3A', 3A'' von Wanderbettreaktormodulen 3,
die parallel zu einander angeordnet und lediglich von Zuströmkanälen 4 und
Abströmkanälen 5 für zu behandelndes
bzw. behandeltes Fluid beabstandet sind. Anströmfenster 6 und
Abströmfenster 7 verbinden jedes Wanderbettreaktormodul 3 mit
dem zugeordneten Zuströmkanal 4 bzw. Abströmkanal 5.
Bei der in 2 ersichtlichen Gestaltung sind
jeweils sieben Wanderbettreaktormodule nebeneinander angeordnet
und durch senkrechte Trennwände 3C von einander
auf einer Teilhöhe getrennt und im Bereich der Schüttgutzuführung
(Chargierkanal 11) und der Schüttgutabführung
(Förderband 27) unterbrochen. Die höhenveränderbaren
Schüttgutbetten 9 in einer Reihe 3A, 3A', 3A'' von
Wanderbettreaktormodulen 3 sind also in ihrem oberen Bereich
miteinander verbunden, wenn die (weiter unten beschriebenen) Schüttgutdurchleitrohre 50 der
Schüttgutzuführung nicht ihre maximale Länge
haben.
-
In 2 ist
rechts ein Chargierturm 28 ersichtlich, der über
einen ersten Schüttgutlift 29 und drei übereinander
liegende Vorratssilos 24 die (weiter unten beschriebenen)
Chargierwagen 19 auf jeder der drei Etagen mit Schüttgut
beladen kann. In 2 ist am linken Bildrand eine
Sammel- und Abtransporteinrichtung 30 für gebrauchtes
Schüttgut erkennbar. Am unteren Ende jeder Reihe von sieben
Wanderbettreaktormo dulen 3 befindet sich ein entlang der Anlagenachse
durchlaufendes Förderband 27 unterhalb von Schüttgutsammeltrichtern 27A.
Alle sechs Förderbänder münden am in
der Zeichnung linken Ende der Reaktormodulreihen in einem zweiten Schüttgutlift 26 der
alles Schüttgut in einem Großsilo 31 sammelt.
Das Großsilo ist über eine Vibrationsrinne 32,
die eine Zellenrandschleuse 33 speist entleerbar, um gebrauchtes
Schüttgut z. B. einer Regenerationsanlage, die nicht Gegenstand
der Erfindung ist, zuzuführen.
-
Die
sechs Reihen von Wanderbettreaktormodulen weisen jeweils in ihrem
oberen Bereich einen durchgehenden Chargierkanal 11 auf,
durch den auf geeigneten Führungsmitteln in an sich bekannter Weise
ein Chargierwagen 19 mit Fahrwerk 18 von der Chargierposition
im Chargierturm 28 über alle Wanderbettreaktormodule
derselben Reihe verfahrbar (Doppelpfeil C – 5)
ist.
-
Die
in
2 und
3 ebenfalls erkennbaren Anströmböden
8 für
die insgesamt
42 Wanderbettreaktormodule sind vorzugsweise
von der gleichen Bauart, wie aus der
EP 257653 B1 bekannt. Um die Dosiermenge
beim Schüttgutteilaustausch auf einfache Weise an die Bedürfnisse
anzupassen und gleichzeitig das Anlagengewicht gleich oder möglichst
geringer zu halten, kann als Schüttgutaustragsvorrichtung
15 anstelle
der aus der
EP 257653
B1 bekannt bekannten Dosierfinger ein in Schwingbewegungen
versetzbares längliches Verschließelement, wie
ein Schwingblechstreifen oder ein schwingbares Kastenprofil verwendet
werden. Durch Verändern der Schwingungsamplitude oder der
Schwingungsfrequenz kann auch unabhängig von der Schwingungsdauer
die Dosiermenge beim Schüttgutteilaustausch auf einfache
Weise variiert werden.
-
Wie
aus den
4A bis
5 ersichtlich, kann
der Chargierwagen – wie aus der
WO/2001/017663 bekannt – als
wanderförmiger Aufnahmekasten mit gleichmäßig über
die gesamte Bodenfläche verteilten Auslasstrichtern
20 aufgebaut sein.
Unterhalb jedes Auslasstrichters befindet sich – bei diesem
Ausführungsbeispiel – ein teleskopierbares Schüttgutauslasssrohr
50,
das mit geringem Abstand unterhalb der Auslassmündung
20A der
Auslasstrichter
20 beginnt. Die Auslassmündungen
20A liegen
alle auf demselben Höhenniveau und der Abstandsspalt zu
den Eintrittsöffnungen
14B der Schüttgut durchleitrohre
50 ist
ausreichend groß, um ein plattenförmiges horizontal
schiebbares (Doppelpfeil B) Schüttgut-Absperrorgan
23 in
den Abstandsspalt einschieben zu können. Dies geschieht
bevorzugt in Form einer entsprechend durchlochten Platte, wie sie aus
der
WO 2001/01763 an
sich bereits bekannt ist. Die ganze Platte muss um etwas mehr als
den Durchmesser der Durchlochung
23A in eine Richtung verschoben
werden, um sämtliche Schüttgutauslässe
insgesamt zu verschließen oder insgesamt freizugeben. Kurze
Rohrabschnitte
20B sind mit seitlichem Spiel über
die Auslassmündungen
20A der Auslasstrichter
20 geschoben
und ruhen lose auf der Platte des Schüttgut-Absperrorgans
23,
so dass sie deren Durchlochungen
23A umgeben und eine Schüttgutansammlung
auf der Platte des Schüttgut-Absperrorgans verhindern.
Zur Führung des Schüttgut-Absperrorgans
23 dienen
Tragrollen
36, die an Tragmitteln
35, wie Laschen,
die auch die oberen Schüttdurchleitrohre
50' tragen,
drehbar befestigt sein können. Unterhalb des Schüttgut-Absperrorgans
und parallel zu diesem streckt sich ein (erstes) Tragelement
34A für
sämtliche obere Schüttgutauslassrohre
50'.
Dieses kann auch – wie nicht dargestellt – aus
zwei vertikal beabstandeten Platten nach Art eines Sandwich-Aufbaus
ausgestaltet sein. Es kann ferner eine Bodenplatte des Chargierwagens
19 bilden
und/oder trichterförmige Erweiterungen
50A der
Schüttgutauslassrohre
50' aufnehmen, die durch
Verschweißen mit dem ersten Tragelement
34A an
deren oberen oder unteren Trichterenden verbunden sein können.
Die oberen Schüttgutauslassrohre
50' sind an die
unteren Mündungsenden der trichterförmigen Erweiterungen,
z. B. durch Schweißen, angesetzt. Der Chargierwagen kann
im Sinne der Erfindung allein mit diesen oberen Schüttgutdurchleitrohren
50' betrieben
werden.
-
Wenn
Betthöhenanpassungen gewünscht werden, können
die Schüttgutdurchleitrohre 50' mechanisch gekürzt
oder durch Verbinden mit Rohrverlängerungsstücken
verlängert werden. Eine raschere und einfacher zu bewerkstelligende
Betthöhenanpassung wird dadurch erreicht, dass untere Schüttgutdurchleitrohre 50'' teleskopartig
(in entsprechender Rasterung wie die oberen Schüttgutauslassrohren 50')
von mindestens einem zweiten Tragelement 34B auf gegenseitigen
Abstand und in gleicher Höhe gehalten werden und von unten über
die Mündungsenden der oberen Schüttgutdurchleitrohre 50' geführt werden.
Die Betthöhenanpassung kann dann im Prinzip auch während
des Be triebs der Fluidbehandlungsanlage erfolgen, indem das zweite
Tragelement 34B insgesamt bezüglich des Chargierwagens 19 angehoben
oder abgesenkt wird (Doppelpfeil A).
-
Eine
einfach gestaltete und leicht gewichtige Zusammenfassung der unteren
Teleskoprohre geschieht durch eine großflächige
Gitteranordnung als zweites Tragelement, insbesondere – wie
dargestellt – in Gestalt einer zwischen den Teleskoprohren
großflächig durchbrochenen Metallplatte, so dass
die Abströmungswege des behandelten Fluides innerhalb des
Gasabströmraumes 37 nicht merklich behindert werden.
Der Gasabströmraum wird durch das in sich geschlossene
erste Tragelement 34A und die Höhe der Schüttgutdurchleitrohre 50 definiert.
-
Während
bei dem Ausführungsbeispiel nach 2 und 3 eine
dreietagige Fluidbehandlungsanlage für einstufige Schüttgutbetten
dargestellt ist, bei der in jedem der Wanderbettreaktormodule derselbe
Prozess stattfindet, z. B. die Entfernung von SO2 aus
einem Rauchgas (DESOX), zeigt das Ausführungsbeispiel nach 6 eine
zweietagige Fluidbehandlungsanlage, bei der in jeder Etage ebenfalls jeweils
sieben Wanderbettreaktormodule in einer Reihe angeordnet sind und
zwei parallele Reihen durch einen dazwischen liegenden Zuströmkanal 4 und
Abströmkanal 5 für zu behandelndes Fluid
bzw. behandeltes Fluid von einander beabstandet sind. In jeder der
beiden Etagen läuft derselbe Prozess ab. Bei diesem Ausführungsbeispiel
ist allerdings ein zweistufiger Fluidbehandlungsprozess vorgesehen, wie
er z. B. in der WO/... für die Entfernung von NOx mit vorgeschalteter
Reinigung von SOx aus einem Rauchgas beschrieben wird. Jedes Wanderbettreaktormodul
ist daher doppelstöckig, indem es einen 2. Anströmboden 8A aufweist.
Bei dem in 6 dargestellten Ausführungsbeispiel
ist nicht nur für die Schüttgutzuführung
ein Chargierwagen vorgesehen, sondern auch ein Schüttgutaustragungswagen 16, der
in seiner Bauart dem Chargierwagen 19 entsprechen kann,
wobei beide Wagentypen den in 4A bis 5 gezeigten
Aufbau haben können.
-
Das
Ausführungsbeispiel nach 7A/7B zeigt
eine Ausführungsform der Erfindung, bei der sich oberhalb
der übereinanderliegenden Schüttgutbetten 9C, 9E – anders
als bei dem Ausführungsbeispiel nach 2 und 3 – oberhalb
jedes Schüttgutbettes 9D, 9E ein Schüttgutvorratsbunker 40A, 40B als
Zwischenbunker befindet. Unterhalb jedes der Schüttgutvorratsbunker
befindet sich ein Zwischenboden 41A, 41B, der
als Schüttgutverteilboden dient, durch welchen das Schüttgut
aus dem darüberliegenden Vorratsbunker in das darunterliegende
Schüttgutbett durchtreten kann. Der Zwischenboden stellt – anders
als in 1 und 3, welche einen solchen Zwischenboden
nicht zwingend aufweisen – die Decke des Gasabströmraumes 37 des
zugehörigen Schüttgutbettes dar. Das in dem Schüttgutbett
behandelte Fluid kommt also mit dem Schüttgut des darüberliegenden
Schüttgutbunkers praktisch nicht in Kontakt, da der Vorratsbunker
praktisch dicht verschlossen werden kann, so dass er von dem behandelten
Fluid nicht durchströmt wird. Der einzige Chargierkanal
befindet sich in diesem Fall oberhalb des oberen Zwischenbodens
und unterhalb der Decke 3D in einem im Wesentlichen gasdicht
gehaltenen Raum.
-
Der
Chargierwagen 19 ist – anders als das Ausführungsbeispiel
nach 2 und 3 – in Bunkerbereiche 19A, 19B unterteilt,
von dem die einen dem Befüllen des obersten und die anderen
dem Befüllen des darunterliegenden Schüttgutbettes 9D, 9E dienen.
Unterhalb der Auslassmündungen 20A', 20A'' der
Bunkerbereiche 19A, 19B befindet sich ein Schüttgut-Absperrorgan 23,
der in 5 im Prinzip gezeigten und im dortigen Zusammenhang
beschriebenen Bauart. Dasselbe gilt auch für das Fahrwerk 18.
Unterhalb der Auslassmündungen 20A' des Bunkerbereichs 19A befinden
sich die Schüttgutkegelspitzen des in dem darunter gelegenen
Schüttgut-Vorratsbunker 40A zwischengespeicherten
gespeicherten Schüttgutes. Dem Schüttgut-Vorratsbunker 40A (Zwischenbunker)
kommt also eine einer Schüttgutschleuse ähnliche
Funktion zu, wobei aber untere Schüttgutabsperrorgane fehlen,
da die Schüttgutkegel 9K des Schüttgutbettes 9 im
Ruhezustand verhindern, dass Schüttgut aus dem Schüttgut-Vorratsbunker 40A nach
unten entweicht.
-
Die
Schüttgutauslassmündungen 20A'' des oder
der zweiten Bunkerbereiches 19B des Chargierwagens 19 sind
oberhalb der oberen Mündungsöffnungen 42A von
sich nach oben ggf. konisch erweiternden und dem Zwischenboden 41A nach
oben überragenden Chargierrohren 42 positioniert,
wenn sich der Chargierwagen in seiner Chargierposition oberhalb
eines Schüttgutbettes befindet. Auf diese Weise bleibt
der Zwischenbunker 40A für das obere Schüttgutbett 9D reserviert
und auch das untere Schüttgutbett 9E kann mittels
des einzigen Chargierwagens während eines Schüttgutteilaustausches
mit neuem Schüttgut versorgt werden. Dies geschieht automatisch
in der Menge, in der Schüttgut durch die Schüttgutaustragsvorrichtung
(Förderband 27) oder Schüttgutaustragsvorrichtung 15,
wie z. B. aus der WO ... des Anmelders bekannt und im Zusammenhang
mit 1 beispielhaft beschrieben, ausgetragen wird.
Am unteren Ende der Chargierrohre 42 befindet sich ein
ansich bekannten Zwischenbunker 40B, welcher eine ähnliche
Funktion wie die des oberen Zwischenbunkers 40A inne hat.
-
Auch
bei diesem Ausführungsbeispiel wird als Schüttgut-Absperrorgan 23 des
Chargierwagens eine durchlochte und verschiebbare Platte benutzt, wie
sie prinzipiell im Zusammenhang mit 5 bereits
beschrieben wurde. Die Bewegung der Platte zum Öffnen und
Verschließen der Auslassmündungen 20A', 20A'' ist
die gleiche wie im Zusammenhang mit 5 beschrieben.
Wenn sich die Platte in Öffnungsstellung befindet, läuft
Schüttgut aus dem Bunkerbereich 19A oder 19B nach
unten aus dem Chargierwagen heraus in den zugehörenden
Zwischenbunker 40A, 40B, wenn am unteren Ende
des entsprechenden Schüttbettes 9D, 9E ein
Schüttgutteilabzug erfolgt. Der Chargierwagen wird bei
geschlossenem Schüttgut-Absperrorgan 23 von einer Position
in die nächste verfahren.
-
Anders
als bei dem Ausführungsbeispiel nach 2,
ist ein Chargierturm 28 seitlich der Wanderbettreaktormodule 3 entbehrlich.
Vielmehr kann die Befüllung des Chargierwagens 19 über
ein gasdichtes Vorratssilo 24 auf dem Dach der Wanderbettreaktoranlage
erfolgen. Die Übertrittsöffnungen zwischen diesem
Vorratssilo 24 und dem Chargierwagen 19 durch
die Decke der Wanderbettreaktoranlage erfolgt mittels gasdicht verschließbarer,
insbesondere schleusenartiger Mittel.
-
Die
Merkmale aus den Figuren können so gut wie beliebig im
Sinne der Erfindung miteinander kombiniert werden.
-
Durch
die paarweise angeordneten Reihen von Wanderbettreaktormodulen in
mehreren Etagen, wird eine höchst kompakte Anlagenform
geschaffen, die an gegebene Platzverhältnisse sehr gut
anpassbar und thermisch und strömungstechnisch besonders
günstig ist. Die gesamte Fluid-Behandlungsfläche
kann bei vergleichsweise geringem Anlagengewicht außerordentlich
groß sein und ist auch z. B. für Gasreinigungszwecke
mit außerordentlich großen stündlichen
Gasmengen von z. B. 1 Million Normkubikmeter und mehr geeignet.
-
Stand der Technik
- 1'
- Fluidbehandlungsanlage
- 2'
- Rohrkanal
- 3'
- Wanderbettreaktormodule
- 4'
- Zuströmkanal
- 5'
- Abströmkanal
- 6'
- Anströmfenster
- 7'
- Abströmfenster
- 8'
- Anströmboden
- 9'
- Schüttgutbett
- 10'
- Rohrkanaldecke
- 11'
- Chargierkanal
- 12'
- Gasverteilraum
- 13'
- Schüttgutaustrittsrohre
- 14'
- Schüttgutauslassrohre
- 15'
- Schüttgutaustragungsvorrichtung
- 15A'
- Stauplatte
- 15B'
- Austragsfinger
- 15C'
- Seitenkanten
- 16'
- Schüttgutaustragswagen
- 18'
- Fahrwerk
- 19'
- Chargierwagen
- 20'
- Auslauftrichter
- 21'
- untere
Mündung
- 23'
- Schüttgut-Absperrorgan
- 37'
- Gasabströmraum
-
Erfindung
- 1
- Fluidbehandlungsanlage
- 2
- Rohrkanal
- 3
- Wanderbettreaktormodule
- 3A
- Reihe
- 3A'
- Reihe
- 3A''
- Reihe
- 3B
- Reihen
- 3C
- Trennwände
- 3D
- Moduldecke
- 4
- Zuströmkanal
- 5
- Abströmkanal
- 6
- Anströmfenster
- 7
- Abströmfenster
- 8
- Anströmboden
- 8A
- Anströmboden
- 9
- Schüttgutbett
- 9A–E
- Schüttgutbetten
- 9K
- Schüttgutkegel
- 10
- Rohrkanaldecke
- 11
- Chargierkanal
- 12
- Gasverteilraum
- 13
- Abströmkanal
- 15
- Schüttgutaustragungsvorrichtung
- 16
- Schüttgutaustragungswagen
- 17
- Förderband
- 18
- Fahrwerk
- 19
- Chargierwagen
- 19A
- Bunkerbereich
- 19B
- Bunkerbereich
- 20
- Auslasstrichter
- 20A
- Auslassmündungen
- 20A'
- Auslassmündungen
- 20A''
- Auslassmündungen
- 20B
- Rohrabschnitte
- 22
- Staubblech
- 23
- Schüttgut-Absperrorgan
- 23A
- Durchlochung
- 24
- Vorratssilo
- 25
- Führungsmittel
- 26
- zweiter
Schüttgutlift
- 27
- Förderband
- 27A
- Schüttgut-Sammeltrichter
- 28
- Chargierturm
- 29
- erster
Schüttgutlift
- 30
- Sammel-
und Abtransporteinrichtung
- 31
- Großsilo
- 32
- Vibrationsrinne
Zellenrandschleuse
- 34A
- erstes
Tragelement
- 34B
- zweites
Tragelement
- 34C
- Durchbrechungen
- 35
- Tragmittel
- 36
- Rollen
- 37
- Gasabströmraumes
- 38
- Schüttgutaustragungswagen
- 40A,
B
- Schüttgut-Vorratsbunker
- 41A,
B
- Zwischenboden
- 42A
- Mündungsöffnungen
- 42
- Chargierrohre
- 42A
- obere
Mündungsöffnungen
- 45
- Schüttgut-Austragsrohr
- 46
- Schüttgut-Austragsorgan
- 50
- Schüttgutdurchleitrohre
- 50'
- Schüttgutdurchleitrohre
- 50''
- Schüttgutdurchleitrohre
- 50A
- Erweiterung
- 50B
- Eintrittsöffnung
- 51A,
B
- Schüttgutauslassmündungen
- 100
- Fluidbehandlungsanlage
- A
- Doppelpfeil
- A'
- Doppelpfeil
- A''
- Doppelpfeil
- B
- Doppelpfeil
- C
- Doppelpfeil
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste
der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert
erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information
des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- - WO 2001/017663 [0002, 0033]
- - EP 0257653 B1 [0002]
- - EP 257653 B1 [0032, 0032]
- - WO 2001/01763 [0033]