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DE102007043309A1 - Kunststoffeinsatz mit Rohr- und Armaturenbefestigung - Google Patents

Kunststoffeinsatz mit Rohr- und Armaturenbefestigung Download PDF

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DE102007043309A1
DE102007043309A1 DE200710043309 DE102007043309A DE102007043309A1 DE 102007043309 A1 DE102007043309 A1 DE 102007043309A1 DE 200710043309 DE200710043309 DE 200710043309 DE 102007043309 A DE102007043309 A DE 102007043309A DE 102007043309 A1 DE102007043309 A1 DE 102007043309A1
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sanitary fitting
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Günter Faust
Frank-Thomas Luig
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Grohe AG
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Grohe AG
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Abstract

Bei einer Sanitärarmatur, Sanitärarmatur mit einer Mischventilkartusche (4), einem an der Mischventilkartusche (4) anliegenden, vorzugsweise aus Kunststoff bestehenden Einsatz (3) und zwei Wasserzuleitungen (2), die mit zugeordneten Wasserdurchtrittsöffnungen (15) im Einsatz (3) kommunizieren, ist vorgesehen, im Einsatz (3) ein lösbares Halteteil (8, 9) mit einem Gewinde (81, 91) anzuordnen, an dem sich Sicherungseinrichtungen (16) der Wasserzuleitungen (2) abstützen.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Sanitärarmatur gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Sanitärarmaturen, die Einsätze aus Kunststoffen enthalten, sind hinreichend bekannt. Die Einsätze dienen dazu, den Gießvorgang zu vereinfachen, da komplizierte Wasserführungen im Gussgehäuse vermieden werden können. Weiterhin wird teures Messingmaterial durch Kunststoffmaterial ersetzt und somit auch das Gewicht der Armaturen verringert. Nachteilig an den Kunststoffeinsätzen ist jedoch, dass sie für die Befestigung der Armatur und der Wasserzuleitungen nicht die geforderten Festigkeiten gegen Herausziehen der Leitungen und der Gewindestange zur Armaturenbefestigung aufweisen. Daher müssen wie bei der in der DE 197 56 971 A1 offenbarten Sanitärarmatur in den Gehäusen trotz Kunststoffeinsatz noch Streben aus Messing im Boden gegossen werden, an denen die Wasserzuleitungen und die Gewindestange befestigt werden können.
  • Aus der EP 1 457 607 A2 sind Sicherungsmittel zur axialen Sicherung der Wasserzuleitungen bekannt, die mit einem Hinterschnitt an den Enden der Wasserleitungen zusammenwirken. Nachteilig an diesen Anordnungen ist, dass die Wasserzuleitungen schon mit dem Kunststoffeinsatz verbunden werden müssen, bevor dieser in das Armaturengehäuse eingesetzt werden kann, da entweder die Wasserzuleitungen seitlich auf die Siche rungsmittels oder die Sicherungsmittel seitlich auf die Wasserzuleitungen aufgeschoben werden müssen. Weiterhin ist aus der EP 0 859 890 B1 eine Sanitärarmatur bekannt, deren Kunststoffeinsatz einen hülsenförmigen Ansatz zur Aufnahme der Wasserzuleitungen aufweist. Als Befestigungsmittel ist ein U-förmiger Federstecker vorgesehen, der seitlich auf den Ansatz aufgeschoben wird, diesen mit seinen Schenkeln durchsetzt und in dafür vorgesehne Ringnuten der Wasserleitungen einrastet.
  • Vor diesem Hintergrund besteht die Aufgabe der Erfindung darin, eine einfache Befestigung von Wasserleitungen in Kunststoffeinsätzen von Sanitärarmaturen zu schaffen und die Nachteile im Stand der Technik zu überwinden.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Sanitärarmatur gemäß Patentanspruch 1 gelöst. Günstige Ausgestaltungsformen sind Gegenstand von Unteransprüchen.
  • Mit der Erfindung wird eine Sanitärarmatur mit einer Mischventilkartusche, einem an der Mischventilkartusche anliegenden, vorzugsweise aus Kunststoff bestehenden Einsatz bereitgestellt, in dem zwei Wasserzuleitungen befestigt werden, die wiederum mit zugeordneten Wasserdurchtrittsöffnungen im Einsatz kommunizieren. Dabei ist im Einsatz ein lösbares, zusätzliches Halteteil mit einem Gewinde vorgesehen ist, an dem sich Sicherungseinrichtungen der Wasserzuleitungen abstützen. Die Sicherungseinrichtungen der Wasserzuleitungen weisen an ihrem Endbereich Federrasthülsen mit radial gespreizten Zungen auf, die in die Aufnahmebohrung des Halteteils eingeschoben und dort federnd verrastet werden können, indem sie sich an dem Gewinde abstützen. Durch ein Drehen der Federrasthülse kann diese wieder aus dem Gewinde herausgedreht und somit die Verbindung zwischen Wasserzuleitung und Halteteil gelöst werden.
  • Vorteilhafterweise ist dabei das Halteteil aus einem Material höherer Festigkeit als das Material des Einsatzes vorgesehen. Vorzugsweise wird das Halteteil aus Metall hergestellt, wobei jedoch auch ein hochfester Kunststoff eingesetzt werden kann.
  • Eine Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass das Halteteil als Scheibe ausgeformt ist. Dieses wird seitlich in einen dafür vorgesehenen Schlitz im Einsatz, der entsprechend der Kontur des Halteteils geformt ist, eingeschoben. Damit ist das Halteteil verdrehsicher gelagert. Um zu gewährleisten, dass das Halteteil so einschiebbar ist, dass die Aufnahmebohrungen im Halteteil mit den Öffnungen im Einsatz korrespondieren, ist es von Vorteil, das Halteteil mit einer asymmetrischen Geometrie oder Ausklinkungen zu versehen. Somit kann das Halteteil immer nur in einer bestimmten Position eingefügt werden.
  • Nach dem Einschieben des Halteteils in den Einsatz können die Wasserzuleitungen in das Halteteil eingesteckt werden, falls diese werkseitig vormontiert werden sollen. Allerdings ist es auch möglich, die Wasserzuleitungen erst nach der Montage der Sanitärarmatur und/oder dem Befestigen der Sanitärarmatur auf einer Armaturenbank oder einer Arbeitsplatte anzuschließen.
  • Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht zudem vor, dass das Halteteil ein zusätzliches Innengewinde für einen Gewindebolzen zur Befestigung der Sanitärarmatur aufweist, so dass auch hier beim Gießvorgang auf die sonst übliche Lasche im Innern des Gehäuses verzichtet werden kann.
  • Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachfolgend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
  • Anhand der Figuren soll die Erfindung näher beschrieben werden. Es zeigen
  • 1 einen Schnitt durch eine erfindungsgemäße Sanitärarmatur
  • 2 teilweise Darstellung eines Schnitts entlang der Linie II-II durch die Armatur aus 1
  • 3 eine Draufsicht auf ein Halteteil
  • 4 einen Schnitt entlang der Linie IV-IV durch das Halteteil aus 3
  • 5 eine Draufsicht auf ein zweites Halteteil
  • 6 einen Schnitt entlang der Linie VI-VI durch das Halteteil aus 5
  • Die in 1 dargestellte Einhebelmischbatterie besteht im Wesentlichen aus einem Gehäuse 1 mit einem angeformten Auslauf, einem Kunststoffeinsatz 3 und einer in dem Kunststoffeinsatz 3 angeordneten Mischventilkartusche 4. Das Gehäuse 1 weist eine zylindrische Durchgangsbohrung auf, deren Durchmesser an der unteren Kante des Gehäuses 1 abnimmt, so dass eine Schulter 13 zur Anlage des Kunststoffeinsatzes 3 entsteht. Der Kunststoffeinsatz 3 ist mittels O-Ringen 6, 7 dichtend im Gehäuse 1 gelagert und weist im oberen Bereich eine Aufnahmebohrung 14 zur Aufnahme der Kartusche 4 auf. Die Kartusche 4 ist wiederum mittels einer Befestigungsschraube 5 an dem Gehäuse 1 fixiert. Der Einsatz 3 enthält Wasserführungskanäle 15, die die Wasserzuleitungen 2 mit der Mischventilkartusche 4 verbinden; diese sind in der 1 nicht sichtbar dargestellt. Weiterhin enthält er einen Mischwasserkanal 12, durch den das Mischwasser von der Mischventilkartusche 4 zum Auslauf gelangt. Im unteren Bereich weist der Einsatz 3 eine Aufnahmebohrung zur Befestigung der Armatur und zwei weitere Bohrungen zur Aufnahme der Wasserzuleitungen 2 auf. Da der Kunststoffeinsatz 3 nicht die notwendige Festigkeit zur Aufnahme der Kräfte aus den Wasserzuleitungen 2 und des Gewindebolzens aufweist, ist ein zusätzliches Halteteil 11 in den Kunststoffeinsatz 3 einge fügt. Dazu enthält der Einsatz 3 senkrecht zu den Aufnahmebohrungen für Gewindebolzen und Wasserzuleitungen 2 einen Schlitz, in den das Halteteil 8 seitlich eingeschoben werden kann.
  • In 2 sind die beiden Wasserzuleitungen 2 und Wasserzuführungen 15 im Schnitt dargestellt, hier werden zum einen die Wasserdurchtrittsöffnungen für Kalt- und Warmwasser im Einsatz 3 und zum anderen die Klippbefestigung der Wasserzuleitungen 2 im Halteteil 8 sichtbar. Im Halteteil 8 ist für jede Wasserzuleitung 2 eine Bohrung 81 vorgesehen. In der Bohrung 81 ist wiederum ein Gewinde ausgebildet. Im gezeigten Beispiel ist das Gewinde als Sägengewinde ausgebildet, wobei die senkrecht zur Achse angeordnete Gewindeflanke die Rastfläche für die an einer Federrasthülse ausgebildete Zunge bereitstellt. Selbstverständlich kann auch ein anderes Gewinde vorgesehen sein. Die Federrasthülse ist aus Flachmaterial geformt und weist eine zylindrische Mantelfläche auf, wobei die Mantelfläche durch einen Längsschlitz unterbrochen ist, so dass die Hülse aufgeweitet wird, wenn sie über den Anschlag geschoben und im Halsbereich der Wasserzuleitungen 2 federnd verrastet wird. Im Mantelbereich der Federrasthülse sind drei Zungen kegelförmig ausgebogen. Die vorstehenden Stirnseiten der Zungen sind dabei so bemessen, dass entsprechend der Gewindesteigung alle drei Stirnseiten an der Gewindeflanke in der Stecklage anliegen. Zum Lösen der Verbindung können die Federrasthülsen durch Drehen wieder aus dem Gewinde herausgedreht werden.
  • Beim Zusammenbau der Armatur wird zunächst das Halteteil 8 in den Einsatz 3 eingeschoben und der Einsatz 3 in das Gehäuse 1 eingesteckt. Danach können die Wasserzuleitungen 2, wie vorher beschrieben, eingesteckt werden. Alternativ dazu ist es auch möglich, die Wasserzuleitungen 2 zuerst an den Kunststoffeinsatz 3 zu befestigen und diesen dann in das Gehäuse 1 einzuführen.
  • 3 zeigt eine Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Halteteil 9. Dieses weist zwei Bohrungen mit entsprechenden Gewinden 91 auf. Wie aus dem Schnitt in 4 deutlich wird, ist auch dieses Gewinde ein Sagengewinde S 11,2 × 2. Eine andere Ausgestaltung des Halteteils ist in 5 dargestellt. Dieses Halteteil 8 enthält neben den Bohrungen für die Wasserzuleitungen eine weitere Bohrung mit einem Gewinde 82 für einen Gewindebolzen 10 zur Befestigung der gesamten Armatur. Mit Hilfe des Gewindebolzens 10 und einer Spannscheibe 11 kann die Armatur an einer Armaturenbank oder einer Arbeitsplatte festgelegt werden.
  • 1
    Gehäuse
    2
    Wasserzuleitung
    3
    Einsatz
    4
    Kartusche
    5
    Befestigungsschraube
    6
    Dichtungsring
    7
    Dichtungsring
    8
    Halteteil
    81
    Gewinde für Sicherheitseinrichtung
    82
    Gewinde für Gewindebolzen
    9
    Halteteil
    91
    Gewinde für Sicherheitseinrichtung
    10
    Gewindebolzen
    11
    Spannscheibe
    12
    Mischwasserkanal
    13
    Schulter
    14
    Aufnahmebohrung
    15
    Wasserdurchtrittsöffnung
    16
    Sicherheitseinrichtung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 19756971 A1 [0002]
    • - EP 1457607 A2 [0003]
    • - EP 0859890 B1 [0003]

Claims (8)

  1. Sanitärarmatur mit – einer Mischventilkartusche (4), – einem an der Mischventilkartusche (4) anliegenden, vorzugsweise aus Kunststoff bestehenden Einsatz (3), – zwei Wasserzuleitungen (2), – die mit zugeordneten Wasserdurchtrittsöffnungen (15) im Einsatz (3) kommunizieren dadurch gekennzeichnet, dass, – im Einsatz (3) ein lösbares Halteteil (8, 9) mit einem Gewinde (81, 91) vorgesehen ist, an dem sich Sicherungseinrichtungen (16) der Wasserzuleitungen (2) abstützen.
  2. Sanitärarmatur gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherungseinrichtungen (16) der Wasserzuleitungen (2) an ihrem Endbereich Federrasthülsen mit radial gespreizten Zungen aufweisen, die sich an einem Gewinde (81, 91) abstützen.
  3. Sanitärarmatur gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteteil (8, 9) aus einem Material höherer Festigkeit als das Material des Einsatzes (3) vorgesehen ist.
  4. Sanitärarmatur gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Halteteil (8, 9) als Scheibe vorgesehen ist.
  5. Sanitärarmatur gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Einsatz (3) ein Schlitz als Aufnahme für das Halteteil (8, 9) vorgesehen ist.
  6. Sanitärarmatur gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteteil (8, 9) vor der Befestigung der Wasserzuleitungen (2) seitlich in den Einsatz (3) einschiebbar ist.
  7. Sanitärarmatur gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteteil (8, 9) ein zusätzliches Innengewinde (82) für einen Gewindebolzen (10) zur Befestigung der Sanitärarmatur aufweist.
  8. Sanitärarmatur gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wasserzuleitungen (2) nach der Montage und/oder nach dem Befestigen der Sanitärarmatur mit dem Halteteil (8, 9) verbindbar sind.
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