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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Aufnahme eines elektronischen
Schlüssels, der mit einem Zündschlosssystem eines
Kraftfahrzeuges zur Fahrberechtigungskontrolle zusammenwirkt, mit
einem Gehäuse, in dem eine in einem Trägerelement befindliche
Aufnahme angeordnet ist, in die der elektronische Schlüssel
einführbar ist, wobei das Trägerelement mittels
des Schlüssels zwischen einer Ausgangsstellung und mindestens
einer Betriebsstellung bewegbar gelagert ist, und einer elektromagnetischen
Blockiereinheit, die in eine Freigabestellung und in eine Sperrstellung
bringbar ist, wobei in der Sperrstellung das Trägerelement
in seiner Betriebsstellung arretiert ist, so dass eine Bewegung
des Trägerelementes in die Ausgangsstellung blockiert ist. Des
Weiteren bezieht sich die Erfindung auf ein Verfahren zum Betrieb
der vorgenannten erfindungsgemäßen Vorrichtung.
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In
der
DE 103 53 195
A1 ist ein Zündschlosssystem eines Kraftfahrzeuges
mit einem elektronischen Zündschloss sowie mit einem elektronischen Schlüssel
offenbart, wobei das Zündschloss eine in einem Trägerelement
befindliche Aufnahme für den Schlüssel aufweist.
Das Trägerelement ist linear beweglich zwischen einer Ausgangsstellung
und mehreren Bewegungsstellungen verschiebbar. Die Bewegungsstellungen
für das Trägerelement sind jeweils als Raststellungen
ausgebildet. Es hat sich nachteiligerweise gezeigt, dass der Aufbau
dieser Vorrichtung konstruktiv aufwendig ist.
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In
der
DE 10 2007 022 248.5 ist
eine Vorrichtung der vorgenannten Art offenbart, die eine Blockiereinheit
aufweist, die in eine Freigabestellung und in eine Sperrstellung
bringbar ist, wobei in der Betriebsstellung des Trägerelementes
sich die Blockiereinheit in der Sperrstellung befindet und somit eine
Bewegung des Trägerelementes zurück in die Ausgangsstellung
blockiert. Hierbei kann die Blockiereinheit als Hubmagnet ausgeführt
sein. Während der Überführung der Blockiereinheit
in die Sperrstellung können sich Geräuschentwicklungen ergeben,
beispielsweise, dass der Hubmagnet an ein Element des Gehäuses
anschlägt, welches als störend empfunden werden
kann.
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Es
ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine Vorrichtung der vorgenannten
Art zu schaffen, bei der die genannten Nachteile vermieden werden, insbesondere
eine Vorrichtung bereitgestellt wird, die einfach gestaltet ist
und eine gute Funktionalität aufweist, wobei die Geräuschentwicklung
während des Betriebes möglichst gering gehalten
wird.
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Zur
Lösung dieser Aufgabe wird eine Vorrichtung mit den Merkmalen
des Anspruches 1 vorgeschlagen. In den abhängigen Ansprüchen
sind bevorzugte Weiterbildungen ausgeführt. Dazu ist erfindungsgemäß vorgesehen,
dass die Blockiereinheit einen Anker aufweist, der im Inneren einer
ersten Spule und eine zweite Spule beweglich ist, wobei während
einer Überführung der Blockiereinheit von der
Freigabestellung in die Sperrstellung ein erster Strom in der ersten
Spule fließt, wodurch über ein erstes magnetisches
Feld eine erste magnetische Kraft auf den Anker wirkt, der somit
aus einer ersten Position in eine zweite Position bewegbar ist,
in der Sperrstellung ein zweiter Strom in der zweiten Spule fließt,
wodurch über ein zweites magnetisches Feld eine zweite
magnetische Kraft, die zumindest teilweise die erste magnetische
Kraft aufhebt, auf den Anker wirkt, wodurch der Anker in der zweiten
Position gehalten ist.
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Die
Blockiereinheit wirkt als Hubmagnet, wobei in der Betriebsstellung
des Trägerelementes die erste Spule mit dem ersten Strom
angeregt wird, wodurch die erste magnetische Kraft auf den Anker wirkt,
die eine Bewegung des Ankers aus der ersten Position in die zweite
Position in Gang setzt. Damit der Anker möglichst geräuschlos
die zweite Position erreicht, fließt in der zweiten Spule
der zweite Strom, der dafür sorgt, dass das zweite magnetische
Feld mit der zweiten magnetische Kraft aufgebaut wird, mit der die
Bewegung des Ankers abgebremst wird, bis die zweite Position des
Ankers erreicht ist. Der Stromfluss in der zweiten Spule sorgt somit
dafür, dass der Anker exakt seine zweite Position erreicht. Die
erste und die zweite Spule stellen einen isolierten leitenden Draht
dar, der so gewickelt ist, dass er eine enge schraubenförmige
Spulenwicklung bildet. Wenn der erste oder der zweite Strom durch
den Draht fließt, wird in der jeweiligen Spule ein magnetisches
Feld in einer zur Achse der Spule parallelen Richtung erzeugt. Die
Richtung des innerhalb der Spule erzeugten magnetischen Feldes hängt
von der Richtung des durch den Draht fließenden Stroms
sowie von der Richtung, in welcher der Draht gewickelt ist (z. B.
im Uhrzeigersinn oder entgegen dem Uhrzeigersinn) ab. Die auf den
Anker ausgeübte Kraft ist zur Stärke des magnetischen
Feldes proportional; die Stärke des magnetischen Feldes
hängt unter anderem von der Anzahl der Windungen der Spulenwicklung
und von der Stärke des die Wicklung durchfließenden
Stroms ab.
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Vorteilhafterweise
legt eine Steuerungseinheit eine Systemspannung an der ersten Spule
an. Vorzugsweise weist die erste Spule einen niedrigen Widerstand
auf. Auf Grund dieses niedrigen Widerstandes steigt der erste Strom
in der ersten Spule schnell an. Hierdurch entsteht eine entsprechende schnelle
Erzeugung des ersten magnetischen Feldes. In einer besonderen Ausführungsform
der Erfindung ist die erste und/oder die zweite Spule ein Supraleiter,
insbesondere ein keramischer Supraleiter, der vorzugsweise bei Raumtemperatur
supraleitend ist, das bedeutet, keinen elektrischen Widerstand aufweist.
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In
einer bevorzugten Ausführungsalternative ist der Anker
als Permanentmagnet ausgeführt, wobei der zweite Strom
der zweiten Spule induziert ist. Während sich der Anker
in die zweite Position bewegt, wird durch die Bewegung des magnetischen Ankers
durch die zweite Spule ein zweiter Strom in der zweiten Spule induziert,
so dass das zweite magnetische Feld mit der zweiten magnetischen
Kraft entsteht.
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In
einer weiteren Alternative der erfindungsgemäßen
Vorrichtung kann der Anker metallisch ausgeführt sein,
wobei sowohl die erste Spule als auch die zweite Spule über
eine Energiequelle jeweils bestromt werden. Der Stromfluss des ersten
Stromes kann dem Stromfluss des zweiten Stromes entgegen gerichtet
sein.
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In
einer die Erfindung verbessernden Maßnahme weist der elektronische
Schlüssel eine dritte Spule auf, wobei über das
erste oder über das zweite magnetische Feld ein dritter
Strom im elektronischen Schlüssel induzierbar ist. Hierbei
kann über den induzierten dritten Strom eine Batterie innerhalb
des elektronischen Schlüssels aufgeladen werden. Des Weiteren
ist es denkbar, dass über den induzierten dritten Strom
im elektronischen Schlüssel eine Datenkommunikation zur
Fahrberechtigungskontrolle ausgelöst wird.
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Vorteilhafterweise
wirkt auf den Anker ein Federelement, das den Anker von seiner zweiten
Position in die erste Position bewegt, wenn der Stromfluss in beiden
Spulen unterbrochen ist. Die Federkraft ist vorzugsweise der ersten
magnetischen Kraft entgegengesetzt. Während des Stromanstieges
in der ersten Spule entsteht relativ schnell das erste Magnetfeld
mit seiner ersten magnetischen Kraft, die größer
ist als die Kraft, die das Federelement auf den Anker ausübt.
Die durch das zweite magnetische Feld entstehende zweite magnetische
Kraft weist vorteilhafterweise die gleiche Richtung auf, wie die auf
den Anker wirkende Kraft des Federelementes. In der Sperrstellung
der Blockiereinheit, das bedeutet wenn der Anker sich in der zweiten
Position befindet, heben sich in einer bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung die erste und die zweite magnetische Kraft sowie die Kraft
des Federelementes auf.
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Zweckmäßigerweise
ist die Blockiereinheit mit einer Schaltungskonstruktion elektrisch
verbunden, um die erste und die zweite Spule entsprechend zu erregen.
Hierbei können die erste und die zweite Spule sequentiell
oder parallel über die Schaltungskonstruktion bestromt
werden. Hierbei sind sämtliche Alternativen der Bestromung
der beiden Spulen während der Bewegung des Ankers von der
ersten in die zweite Position und umgekehrt denkbar. Während sich
der Anker in der zweiten Position befindet, können sowohl
beide Spulen einen Stromfluss aufweisen oder alternativ eine der
beiden Spulen durch einen Strom angeregt sein.
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In
einer möglichen Ausführungsform der Erfindung
ist das Trägerelement, das in der Ausgangsstellung das
Trägerelement über eine Sicherungseinheit von
einer Sicherungsposition in eine Entsicherungsposition bringbar
ist, in der Sicherungsposition in der Ausgangsstellung gehalten.
In der Entsicherungsposition ist eine Bewegung des Trägerelementes
in die Betriebsstellung freigegeben, wobei das Gehäuse
eine Kulissenführung aufweist, die mit Rastelementen der
Sicherungseinheit zusammenwirkt, wobei während der Bewegung
des Trägerelementes von der Ausgangsstellung in die Betriebsstellung
die Sicherungseinheit mit der Kulissenführung eine Widerstandskraft
auf das Trägerelement ausübt. Während
der Schlüssel in die Aufnahme gebracht wird und das Trägerelement
aus seiner Ausgangstellung in Richtung der Betriebsstellung bewegt
wird, spürt der Benutzer eine Widerstandskraft, die von
der Sicherungseinheit und der Kulissenführung ausgeht.
In einer definierten Stellung zwischen der Ausgangsstellung und
der Betriebsstellung wirkt eine maximale Widerstandkraft. In einer
bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird ab dieser
genannten definierten Stellung das Trägerelement automatisch
in die Betriebsstellung bewegt, ohne das der Benutzer Kraft auf
den Schlüssel anwenden muss. Während der Bewegung
des Trägerelementes gleiten die Rastelemente stets an der
Kulissenführung ab. Die Kulissenführung kann schräge
Flächen aufweisen, die während der Bewegung des
Trägerelementes durch die Rastelemente kontaktiert werden.
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Vorteilhafterweise
ist die Sicherungseinheit innerhalb der Aufnahme mit Aktivierungsflächen
ausgeführt, die der Kontur des Schlüssels derart
angepasst sind, dass lediglich über eine Kontaktierung
der Aktivierungsflächen durch den Schlüssel eine
Entsicherungsposition des Trägerelementes erzielbar ist. Besonders
vorteilhaft ist, dass die Aufnahme derart an den elektronischen
Schlüssel angepasst ist, dass nur der für die Vorrichtung
vorgesehene Schlüssel verwendet werden kann, um das Trägerelement
aus der Ausgangsstellung in die Betriebsstellung zu bewegen. Ein
elektronischer Schlüssel mit einer abweichenden Kontur
kann eine Freigabesituation des Trägerelementes nicht bewirken.
Bei der vorliegenden Erfindung können selbstverständlich
mehrere Betriebsstellungen vorgesehen sein. Erfindungsgemäß kann
vorgesehen sein, dass zwischen dem elektronischen Schlüssel
und dem Kraftfahrzeug, insbesondere mit dem Zündschlosssystem
ein elektronischer Code, und zwar bevorzugt in einer bidirektionalen Kommunikation,
ausgetauscht oder übertragen wird. Nach einer positiven
Auswertung des ausgetauschten elektronischen Codes, dass heißt,
es handelt sich um den berechtigten Schlüssel, wird wenigstens
eine bewirkbare Funktion freigegeben und/oder ausgelöst.
Bei dieser freigegebenen und/oder ausgelösten Funktion
kann es sich um das Einschalten von Verbrauchern im Kraftfahrzeug,
wie um das Radio, die Beleuchtung usw. handeln. Ebenfalls ist es
denkbar, dass ein Starten des Kraftfahrzeuges hierdurch bewirkt
werden kann. In einer weiteren Alternative kann auch ein separater
Start-/Stopp-Schalter zum Starten des Kraftfahrzeuges vorgesehen
sein. Erst wenn der berechtigte Schlüssel sich in der Betriebsstellung
der erfindungsgemäßen Vorrichtung befindet, ist
ein Starten des Kraftfahrzeuges über diesen Start-/Stopp-Schalter
möglich.
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In
einer besonderen Ausführungsform der Vorrichtung kann die
Sicherungseinheit innerhalb der Aufnahme mit Aktivierungsflächen
ausgeführt sein, die der Kontur des Schlüssels
derart angepasst sind, dass lediglich über eine Kontaktierung
der Aktivierungsflächen durch den Schlüssel eine
Entsicherungsposition des Trägerelementes erzielbar ist.
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In
einer weiteren Alternative kann die zweite Spule im Gehäuse
integriert sein.
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Des
Weiteren wird die oben genannte Aufgabe durch ein Verfahren gemäß den
Merkmalen des Anspruches 13 gelöst. In den abhängigen
Ansprüchen 14 bis 19 sind vorteilhafte Ausführungsformen vorgeschlagen.
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Erfindungsgemäß wird
ein Verfahren zum Betrieb einer Vorrichtung zur Aufnahme eines elektronischen
Schlüssels vorgeschlagen, der mit einem Zündschlosssystem
eines Kraftfahrzeuges zur Fahrberechtigungskontrolle zusammenwirkt,
mit einem Gehäuse, in dem eine in einem Trägerelement
befindliche Aufnahme angeordnet ist, in der der elektronische Schlüssel
einführbar ist. Das Trägerelement ist mittels
des Schlüssels zwischen einer Ausgangsstellung und mindestens
einer Betriebsstellung bewegbar gelagert. Eine elektromagnetische
Blockiereinheit ist in einer Freigabestellung und in eine Sperrstellung
bringbar. In der Sperrstellung ist das Trägerelement in
seiner Betriebsstellung arretiert, so dass eine Bewegung des Trägerelementes
in die Ausgangsstellung blockiert ist. Die Blockiereinheit weist einen
Anker auf, der im Innern einer ersten Spule und einer zweiten Spule
aus einer ersten Position in eine zweite Position beweglich ist.
Bei der Überführung der Blockiereinheit von der
Freigabestellung in die Sperrstellung erfolgen folgende Schritte:
Ein erster Strom in der ersten Spule wird erzeugt, wodurch über ein
erstes magnetisches Feld eine erste magnetische Kraft auf den Anker
wirkt. Anschließend bewegt sich der Anker aus der ersten
Position in Richtung der zweiten Position. Anschließend
wird ein zweiter Strom in der zweiten Spule erzeugt, wodurch über
ein zweites magnetisches Feld eine zweite magnetische Kraft auf
den Anker wirkt, die zumindest teilweise die erste magnetische Kraft
aufhebt, wodurch der Anker in der zweiten Position gehalten ist.
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Eine
die Erfindung verbessernde Maßnahme kann vorsehen, dass
der elektronische Schlüssel eine dritte Spule aufweist,
wobei über das erste und/oder über das zweite
magnetische Feld ein dritter Strom im elektronischen Schlüssel
induziert wird. Über den dritten Strom kann eine Datenkommunikation
zur Fahrberechtigungskontrolle ausgelöst werden. Die dritte
sowie die erste und/oder die zweite Spule können gleichzeitig
als elektronische Elemente zur Datenkommunikation für die
Fahrberechtigungskontrolle wirken, wodurch Bauteile eingespart werden
können.
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Zweckmäßigerweise
wird über eine Kontrolleinheit der zweite Strom der zweiten
Spule als Steuer- und/oder Regelgröße genutzt,
um den ersten Strom entsprechend zu ändern. Die Kontrolleinheit kann
in der Blockiereinheit integriert sein. Alternativ ist die Kontrolleinheit
am Kraftfahrzeug angeordnet.
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Weitere
Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung, in der unter Bezugnahme auf die Zeichnungen
mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung im Einzelnen
beschrieben sind. Dabei können die in den Ansprüchen
und in der Beschreibung erwähnten Merkmale jeweils einzeln
für sich oder in beliebiger Kombination erfindungswesentlich
sein. Es zeigen:
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1 die
erfindungsgemäße Vorrichtung zur Aufnahme eines
elektronischen Schlüssels in perspektivischer Darstellung,
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2 eine
schematische Schnittansicht der Vorrichtung gemäß 1 mit
einem Trägerelement, das sich in einer Ausgangsstellung
befindet,
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3 die
erfindungsgemäße Vorrichtung gemäß 2,
wobei sich das Trägerelement in einer Betriebsstellung
befindet,
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4 eine
schematische Darstellung einer Blockiereinheit, die sich in einer
Freigabestellung befindet,
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5 die
Blockiereinheit gemäß 4, die sich
in einer Sperrstellung befindet,
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6 eine
weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung, bei der das Trägerelement sich in einer Ausgangsstellung
befindet und
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7 die
erfindungsgemäße Vorrichtung gemäß 6,
wobei das Trägerelement sich in einer Betriebsstellung
befindet.
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In
der
1 ist eine Vorrichtung
10 zur Aufnahme
eines elektronischen Schlüssels
30 dargestellt.
Hierbei wirkt der Schlüssel
30 mit einem nicht explizit
dargestellten Zündschlosssystem eines Kraftfahrzeuges zur
Fahrberechtigungskontrolle zusammen. Ist der Schlüssel
30 in
der Vorrichtung
10 eingeführt, erfolgt eine Fahrberechtigungskontrolle,
bei der zwischen dem Schlüssel
30 und einem elektrischen Bauteil
des Kraftfahrzeuges, insbesondere dem Zündschlosssystem
ein elektrischer Code, insbesondere in einer bidirektionalen Kommunikation
ausgetauscht oder übertragen wird, welches beispielsweise
in der
DE 10 2006 008 146.8 beschrieben
ist.
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In
der 2 befindet sich der elektronische Schlüssel 30 zumindest
teilweise innerhalb der Vorrichtung 10, wobei der Schlüssel 30 in
einer Aufnahme 21 eines Trägerelementes 20 eingeführt
ist. Die Aufnahme hat hier die Funktion einer Tasche. Das Trägerelement 20 befindet
sich in 2 in einer Ausgangsstellung.
Gemäß der vorliegenden Erfindung wirkt das Trägerelement 20 als
eine Art verschiebbarer Schlitten, der in eine Betriebsstellung
gemäß 3 translatorisch bewegt werden
kann.
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Das
Trägerelement 20 ist ferner mit Arretierungsmitteln 23 ausgeführt.
In der Betriebsstellung des Trägerelementes 20 ist
der elektronische Schlüssel 30 zuverlässig
in der Aufnahme 21 des Trägerelements 20 gehalten,
worauf im Ausführungsbeispiel gemäß 6 und 7 explizit
eingegangen wird. Damit das Trägerelement 20 zuverlässig
in der Betriebsstellung verbleibt, ist eine elektromagnetische Blockiereinheit 50 vorgesehen,
die in 4 und 5 schematisch dargestellt ist.
Die Blockiereinheit 50 weist einen Anker 53 auf,
der im Inneren einer ersten Spule 51 und einer zweiten
Spule 52 beweglich ist. Hierbei ist die Blockiereinheit 50 in
eine Freigabestellung und in eine Sperrstellung bringbar, wobei
in der Sperrstellung das Trägerelement 20 in seiner
Betriebsstellung arretiert ist, welches in 5 dargestellt
ist. In der Sperrstellung der Blockiereinheit 50 ist somit
eine Bewegung des Trägerelementes 20 in die Ausgangsstellung
gemäß 2 nicht möglich.
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Die
Freigabestellung der Blockiereinheit 50 ist in 4 gezeigt.
Während der Überführung der Blockiereinheit 50 von
der Freigabestellung (4) in die Sperrstellung (5)
fließt zunächst ein erster Strom in der ersten
Spule 51, wodurch ein erstes magnetisches Feld aufgebaut
wird, das eine erste magnetische Kraft hervorruft, die auf den Anker 53 wirkt. Somit
wird der Anker 53 durch die magnetische Kraft, die gemäß 4 nach
unten wirkt, aus einer ersten Position, die der Anker 53 in 4 einnimmt,
in eine zweite Position gemäß 5 bewegt.
In 5 befindet sich der Anker 53 mit seinem
unteren Ende in einer Eingriffsöffnung 16, so
dass wirkungsvoll ein Zurückbewegen des Trägerelementes 20 in
seiner Ausgangsstellung verhindert wird. Dieses wird besonders in 3 deutlich,
da die Arretierungsmittel 23 durch den in der Eingriffsöffnung 16 sich
befindenden Anker 53 blockiert sind, um eine Bewegung des
Trägerelementes 20 in seiner Ausgangsstellung
gemäß 2 durchführen zu können.
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Erreicht
der Anker 53 die zweite Position, fließt ein zweiter
Strom in der zweiten Spule 52, wodurch ein zweites magnetisches
Feld aufgebaut wird, dass eine zweite magnetische Kraft entstehen
lässt, die in entgegengesetzter Richtung zur ersten magnetischen
Kraft auf den Anker 53 wirkt. Durch diese zweite magnetische
Kraft wird der Anker 53 in seiner Bewegung abgebremst und
zuverlässig in seiner zweiten Position gehalten, die gleichzeitig
die Sperrstellung der Blockiereinheit 50 darstellt. Anschlaggeräusche
des Ankers 53 können hierdurch wirkungsvoll verhindert
werden.
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Gemäß dem
vorliegenden Ausführungsbeispiel ist der Anker 53 als
Permanentmagnet ausgeführt, wobei der zweite Strom in der
zweiten Spule 52 über die Bewegung des Ankers 53 induziert
wird. Das Ausführungsbeispiel aus 2 und 3 zeigt
einen elektronischen Schlüssel 30 mit einer dritten Spule 33,
wobei über das zweite magnetische Feld ein dritter Strom
im elektronischen Schlüssel 30 induziert wird. Über
den induzierten dritten Strom ist eine Batterie 32 innerhalb
des elektronischen Schlüssels 30 aufladbar.
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Während
sich der Anker 53 in die zweite Position bewegt, wirkt
ein Federelement 55 auf den Anker 53, welches
in 4 und 5 dargestellt ist. Das Federelement 55 ist
im dargestellten Ausführungsbeispiel eine Zugfeder, die
mit einer nach oben gerichteten Kraft auf den Anker 53 wirkt.
Während der Bewegung des Ankers 53 in die Eingriffsöffnung 16 ist
die erste magnetische Kraft größer als die Zugkraft
des Federelementes 55. In der zweiten Position des Ankers 53 heben
sich alle auf den Anker 53 wirkenden Kräfte auf.
Im Ausführungsbeispiel gemäß 4 und 5 wird über
eine Kontrolleinheit 54 der zweite Strom der zweiten Spule 52 als
Steuergröße genutzt, um den ersten Strom in der
ersten Spule 51 entsprechend zu ändern.
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In 6 und 7 ist
eine mögliche Ausführungsform des Trägerelementes 20,
das innerhalb des Gehäuses 11 verschiebbar gelagert
ist, in detaillierter Form dargestellt.
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Hierbei
ist die Wirkungsweise der Blockiereinheit 50 aus den 2 bis 5 auf
das Ausführungsbeispiel gemäß 6 und 7 übertragbar. In 6 befindet
sich der elektronische Schlüssel 30 teilweise
innerhalb der Vorrichtung 10, wobei der Schlüssel 30 in
der Aufnahme 21 des Trägerelementes 20 eingeführt
ist. Das Trägerelement 20 befindet sich in einer
Ausgangsstellung. Des Weiteren verfügt das Trägerelement 20 über
eine Sicherungseinheit 40. In der Ausgangsstellung ist
das Trägerelement 20 über die Sicherungseinheit 40 von
einer Sicherungsposition in eine Endsicherungsposition bringbar.
In 6 befindet sich das Trägerelement 20 in
der Sicherungsposition. Die Sicherungseinheit 40 ist mit Aktivierungsflächen 41 ausgeführt,
die der Kontur des Schlüssels 30 angepasst sind.
Die Sicherungseinheit 40 verfügt über
ein Oberteil 43 und ein Unterteil 44, die zueinander
federbelastet bewegbar angeordnet sind. Zwischen dem Oberteil 43 und
dem Unterteil 44 befindet sich eine Druckfeder 47,
die eine Kraft auf beide Teile 43, 44 ausübt.
Die Kraft ist hierbei zum Gehäuse 11 senkrecht
zur Verschieberichtung des Trägerelementes 20 ausgerichtet.
Das Oberteil 43 verfügt über ein Rastelement 42,
das mit dem Gehäuse 11 zusammenwirkt. Das Unterteil 44 ist
ebenfalls mit einem Rastelement 42 ausgeführt, welches
gegenüberliegend zum Rastelement 42 des Oberteils 43 am
Gehäuse 11 an einem Anschlag 12 anliegt.
Das Oberteil 43 bzw. das Unterteil 44 bildet mit
dem Rastelement 42 und der Aktivierungsfläche 41 jeweils
ein einstückiges Bauteil.
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Das
Oberteil 43 weist zwei Führungsmittel 45 in
Form von schlitzförmigen Öffnungen auf, in der Gegenführungsmittel 46 des
Unterteils 44 hineinragen. Die Gegenführungsmittel 46 sind
im dargestellten Ausführungsbeispiel als Stifte ausgeführt,
die durch die Öffnungen 45 hindurchragen. Die Öffnungen 45 sind
versetzt zueinander angeordnet.
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Wie
in 6 gut zu erkennen ist, ist das Gehäuse 11 mit
einer Kulissenführung 13 ausgeführt, die
sich dem Anschlag 12 in Richtung einer Betriebsstellung
des Trägerelementes 20, die links von der Ausgangstellung
liegt, anschließt und in das Innere der Vorrichtung 10 hineinragt.
Die Kulissenführung 13 ist als eine Art Auswölbung
ausgeführt, die in das Innere der Vorrichtung 10 sich
erstreckt.
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Die
Vorrichtung 10 ist mit einer Öffnung 14 versehen,
durch die der elektronische Schlüssel 30 von außen
in die Aufnahme 21 einbringbar ist. Das Trägerelement 20,
das als eine Art Schlitten innerhalb der Vorrichtung 10 wirkt,
weist Rastmittel 22 auf, die in Richtung des zugewandten
Gehäuses 11 elastisch verformbar sind. Zwischen
dem Gehäuse 11 und den Rastmitteln 22 ist
das Trägerelement 20 mit einer vorsprungartigen
Auswölbung 24 ausgeführt. In der Ausgangsstellung
des Trägerelementes 20 nach 6 besteht
ein Abstand zwischen der Auswölbung 24 und dem
Gehäuse 11. Die Rastmittel 22 greifen hierbei
nicht in korrespondierende Öffnungen 31 des Schlüssels 30 ein,
die explizit in 1 dargestellt sind.
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In 6 ist
die Besonderheit dargestellt, dass der Schlüssel 30 bereits
die Aktivierungsfläche 41 des Oberteils 43 nach
oben verschoben hat, so dass das Rastelement 42 nicht mehr
am Anschlag 12 sich befindet. Die Aktivierungsfläche 41 des
Unterteils 44 ist noch nicht durch den Schlüssel 30 bewegt worden,
so dass das Rastelement 42 des Unterteils 44 noch
am Anschlag 12 anliegt.
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Wird
nun der elektronische Schlüssel 30 weiter in die
Vorrichtung 10 hineingedrückt, drückt
das Gehäuse 11 des elektronischen Schlüssels 30 die Aktivierungsfläche 41 des
Oberteils 43 nach oben und die Aktivierungsfläche 41 des
Unterteils 44 nach unten, wobei gleichzeitig die Rastelemente 42 sich von
dem Gehäuse 11 entfernen und nach Innen verfahren.
Gleichzeitig wird die Druckfeder 47 gespannt und wenn beide
Rastelemente 42 sich vom Anschlag 12 gelöst
haben, liegt die Entsicherungsposition des Trägerelementes 20 vor,
so dass eine Bewegung des Trägerelementes 20 in
die Betriebsstellung freigegeben ist. Bei dieser Bewegung wird der
Schlüssel 30 mit dem Trägerelement 20 und
der Sicherungseinheit 40 nach links verschoben. Die Rastelemente 42 gelangen
in Kontakt mit der Kulissenführung 13 des Gehäuses 11.
Während sich das Trägerelement 20 weiter
nach links in die Betriebsstellung verschiebt, drückt die
Kulissenführung 13 die Rastelemente 42 weiter
in das Innere der Vorrichtung 10 hinein. Gleichzeitig verschieben
sich das Oberteil 43 und das Unterteil 44 zueinander,
wobei die Stifte 46 sich innerhalb der beiden schlitzförmigen Öffnungen 45 des
Oberteils 43 bewegen.
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Die
Kulissenführung 13 ist mit einem Druckpunkt 48 ausgeführt,
bei dem die Rastelemente 42 maximal in das Innere der Vorrichtung 10 ausgerichtet
sind. Übt der Benutzer weiter eine Kraft auf den Schlüssel 30 aus,
während die Rastelemente 42 sich am Druckpunkt 48 befinden,
verfährt die Sicherungseinheit 40 mit dem Trägerelement 20 automatisch
in die Betriebsstellung, die in 7 dargestellt
ist. Die gespannte Druckfeder 47 stellt für die
Bewegung vom Druckpunkt 48 bis in die Betriebsstellung
die notwendige Energie zur Verfügung. In der Betriebsstellung
liegen die Rastelemente 42 mit einer Seite unmittelbar
an der schräg ausgeführten Kulissenführung 13 an.
Die Kulissenführung 13 weist im Bereich der Betriebsstellung
einen Winkel von ungefähr 45° auf, wobei der anliegende
Bereich des Rastelements 42 entsprechend der Kulissenführung 13 angepasst ist.
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In
der Betriebsstellung wird die Auswölbung 42 durch
das Gehäuse 11 nach Innen gedrückt, wobei
gleichzeitig die Rastmittel 22 in die Öffnung 31 des
Schlüssels 30 eingefahren und somit den Schlüssel 30 zuverlässig
in der Betriebsstellung innerhalb der Aufnahme 21 halten.
Da die Auswölbung 24 unmittelbar an dem Gehäuse 11 anliegt,
ist eine elastische Verformung der Rastmittel 22 in Richtung des
Gehäuses 11 ausgeschlossen.
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Im
dargestellten Ausführungsbeispiel gemäß 6 und 7 sind
zwei Arretierungsmittel 23 voneinander beabstandet angeordnet,
deren Kopfbereiche 25 vergrößert ausgeführt
sind. Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist eine
Kammer 15 auf, innerhalb dieser das Trägerelement 20 mit
der Sicherungseinheit 40 und dem elektronischen Schlüssel 30 linear
bewegbar ist. Benachbart zur Kammer 15 ist die Eingriffsöffnung 16 gemäß der 2 bis 5 vorgesehen,
innerhalb dieser die erfindungsgemäße Blockiereinheit 50 wirkt.
In der Ausgangsstellung des Trägerelementes 20 ragt
der Kopfbereich 25 der Arretierungsmittel 23 durch
jeweils eine Durchtrittsöffnung 17 zumindest bereichsweise
in die Eingriffsöffnung 16 hinein. In der Betriebsstellung
nehmen die Arretierungsmittel 23 eine derartige Position
ein, dass das Arretierungsmittel 23 so wie der Kopfbereich 25 vollständig
außerhalb der Eingriffsöffnung 16 angeordnet
sind. Über ein Sensorsystem 60, 61 wird die
Position des Trägerelementes 20 detektiert, das bedeutet,
dass das Sensorsystem 60, 61 erkennt, wann sich
das Trägerelement 20 in der Betriebsstellung befindet.
Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist das Sensorsystem 60, 61 mit
einem Magneten 61 ausgeführt, der unmittelbar
auf dem Trägerelement 20 aufgesetzt ist. Korrespondierend
hierzu ist ein Hallsensor 60 fest an der Vorrichtung 10 angeordnet, der
gemäß der 6 und 7 lediglich
schematisch gezeigt ist.
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Nachdem
nun das Sensorsystem 60, 61 die Betriebsstellung
des Trägerelementes 20 detektiert hat, erfolgt
eine Kontaktierung der Blockiereinheit 50, die den Anker 53 in
die Eingriffsöffnung 16 verschiebt, so dass der
Kopfbereich 25 des Arretierungsmittels 23 blockiert
wird. Der elektronische Schlüssel 30 kann in der
Betriebsstellung somit nicht entfernt werden, da zum einen die Rastmittel 22 in den
Schlüssel 30 zuverlässig eingreifen.
Zum anderen kann auch das Trägerelement 20 nicht
in seiner Ausgangsstellung verfahren werden, da die Blockereinheit 50 eine
Bewegung der Arretierungsmittel 23 wirksam verhindert.
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Die
zweite Spule 52 kann alternativ zur Ausführungsform
gemäß der 4 und 5 im
Gehäuse 11 anliegend an der Eingriffsöffnung 16 integriert sein.
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Die
Blockiereinheit 50 verfährt in ihre Freigabestellung,
falls der Benutzer des Kraftfahrzeuges beispielsweise über
einen nicht explizit dargestellten Start-/Stopp-Schalter ausgeschaltet
hat. Der Benutzer muss nun eine gewisse Zugkraft auf den elektronischen
Schlüssel 30 ausüben, damit die Rastelemente 42 aus
der Betriebsstellung entlang der Kulissenführung 30 bis
zum Druckpunkt 48 verfahren werden. Ab dem Druckpunkt 48 sorgt
die Druckfeder 47 dafür, dass die Rastelemente 42 jeweils
in Richtung des Gehäuses 11 gedrückt
werden und somit in die Ausgangsstellung, am Anschlag 12 kontaktierend, verfahren.
In der Ausgangsstellung sind die Rastelemente 42 nicht
mehr im Eingriff mit den Öffnungen 31 des Schlüssels 30,
so dass der Schlüssel 30 aus der Vorrichtung 10 entnommen
werden kann.
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- 10
- Vorrichtung
- 11
- Gehäuse
- 12
- Anschlag
- 13
- Kulissenführung
- 14
- Öffnung
- 15
- Kammer
- 16
- Eingriffsöffnung
- 17
- Durchtrittsöffnung
- 20
- Trägerelement
- 21
- Aufnahme
- 22
- Rastmittel
- 23
- Arretierungsmittel
- 24
- Auswölbung
- 25
- Kopfbereich
des Arretierungsmittels 23
- 30
- Schlüssel
- 31
- Öffnung
- 32
- Batterie
- 33
- dritte
Spule
- 40
- Sicherungsseinheit
- 41
- Aktivierungsfläche
- 42
- Rastelement
- 43
- Oberteil
- 44
- Unterteil
- 45
- Führungsmittel,
Schlitz
- 46
- Gegenführungsmittel
- 47
- Druckfeder
- 48
- Druckpunkt
- 50
- Blockiereinheit
- 51
- erste
Spule
- 52
- zweite
Spule
- 53
- Anker
- 54
- Kontrolleinheit
- 55
- Federelement
- 60
- Sensorsystem,
Hallsensor
- 61
- Sensorsystem,
Magnet
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 10353195
A1 [0002]
- - DE 102007022248 [0003]
- - DE 102006008146 [0029]