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DE102007043023A1 - Verbindungselement für abnehmbare Zahnprothese und Herstellungsverfahren hierfür - Google Patents

Verbindungselement für abnehmbare Zahnprothese und Herstellungsverfahren hierfür Download PDF

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DE102007043023A1
DE102007043023A1 DE102007043023A DE102007043023A DE102007043023A1 DE 102007043023 A1 DE102007043023 A1 DE 102007043023A1 DE 102007043023 A DE102007043023 A DE 102007043023A DE 102007043023 A DE102007043023 A DE 102007043023A DE 102007043023 A1 DE102007043023 A1 DE 102007043023A1
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DE
Germany
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component
connecting element
crown
plastic
telescope
Prior art date
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Ceased
Application number
DE102007043023A
Other languages
English (en)
Inventor
Christian Lipp
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
LIPP ZAHNTECHNIK GmbH
Original Assignee
LIPP ZAHNTECHNIK GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by LIPP ZAHNTECHNIK GmbH filed Critical LIPP ZAHNTECHNIK GmbH
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Ceased legal-status Critical Current

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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verbindungselement (1) für unbedingt abnehmbare Zahnprothese, welches einen ersten keramischen Bestandteil (2) und einen zweiten keramischen Bestandteil (6), sowie einen den ersten Bestandteil (2) und den zweiten Bestandteil (6) lösbar miteinander verbindenden, aus Kunststoff bestehenden, dritten Bestandteil (11) umfasst, wobei zur lösbaren Verbindung des ersten Bestandteils (2) und des zweiten Bestandteils (6) der dritte Bestandteil (11) mit dem zweiten Bestandteil (6) fest verbunden ist und mit dem ersten Bestandteil lösbar adhäsiv verbunden bzw. verbindbar ist. In dem Herstellungsverfahren hierfür werden der erste und zweite keramische Bestandteil jeweils mittels eines Fräsverfahrens hergestellt und ein aus Kunststoff bestehenden dritten Bestandteils (11) zwischen dem ersten Bestandteil und dem zweiten Bestandteil angeordnet, derart, dass der dritte Bestandteil (11) mit dem zweiten Bestandteil (6) fest verbunden und mit dem ersten Bestandteil lösbar adhäsiv verbunden bzw. verbindbar ist.

Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die Erfindung liegt auf dem Gebiet der Zahntechnik und betrifft ein Verbindungselement für eine unbedingt abnehmbare Zahnprothese und ein Herstellungsverfahren für das Verbindungselement.
  • Stand der Technik
  • In der Zahntechnik wird Zahnersatz in drei Kategorien eingeteilt, nämlich in festsitzenden Zahnersatz, der nur durch Zerstörung entfernbar ist, in bedingt abnehmbaren Zahnersatz, der nur durch den Zahnarzt entfernbar ist, und in unbedingt abnehmbaren Zahnersatz, der vom Patienten jederzeit ohne fremde Hilfe abgenommen und wieder eingesetzt werden kann. Unbedingt abnehmbarer Zahnersatz kann als Total- oder Teilprothese vorliegen, wobei in dem letztgenannten Fall ein natürlicher oder artifizieller Restzahnbestand vorhanden sein muss.
  • In Teilprothesen kommen Verbindungselemente zur Anwendung, die den unbedingt abnehmbaren Zahnersatz mit den Restzähnen lösbar verbinden. Bei solchen Verbindungselementen handelt es sich beispielsweise um Klammern, Gelenke, Stege, Geschiebe oder Teleskopkronen.
  • Das Verbindungselement Teleskopkrone, welches in jüngerer Zeit vermehrt Anwendung in der Zahnprothetik findet, ist eine aus zwei Bestandteilen bestehende Doppelkrone, bei der eine Primärkrone ("Innenteleskop") auf einen entsprechend präparierten natürlichen oder artifiziellen Zahn aufzementiert und eine einen offenen Hohlraum formende Sekundärkrone ("Außenteleskop") mit einer adhäsiven und/oder reibschlüssigen Verbindung auf die Außenwand der Innenkrone aufgesetzt werden kann. Um eine zuverlässige lösbar adhäsive (auf zwischenmolekularen Kräften beruhende) und/oder reibschlüssige Haftung zwischen Primär- und Sekundärkrone zu erreichen, ist es erforderlich, dass die den Hohlraum formende Hohlraumwand der Sekundärkrone der Oberfläche der Primärkrone sehr genau angepasst ist.
  • Primärkronen werden bislang aus Metall, metallischen Legierungen oder keramischen Werkstoffen gefertigt.
  • Für metallische Primärkronen kommen im Wesentlichen zwei verschiedene Herstellungsverfahren zum Einsatz, nämlich eine Herstellung im Wachsausschmelzverfahren ("Lost-Wax-Verfahren") und eine Herstellung im computergestützten CAD/CAM-Verfahren.
  • Beim Lost-Wax-Verfahren wird zunächst ein Wachsmodell der Primärkrone mit Wachs auf einem Zahnstumpfmodell modelliert und anschließend mithilfe eines manuell bedienten Fräsgeräts parallelwandig vorgefräst. Aus dem Wachsmodell wird eine Hohlform erstellt, die dann in eine Gießform gebettet wird, um die Primärkrone zu gießen. Abschließend erfolgt eine Feinbearbeitung mit rotierenden Instrumenten in einem Fräsgerät. Beim computergestützten CAD/CAM-Verfahren (CAD = Computer Aided Design, CAM = Computer Aided Manufacturing) wird die Primärkrone computergesteuert mittels einer Fräsvorrichtung aus einem Rohling gefräst.
  • Für keramische Primärkronen kommen im Wesentlichen vier verschiedene Herstellungsverfahren zum Einsatz, nämlich eine Herstellung aus Glaskeramik im Pressverfahren, aus oxidischer Hochleistungskeramik im elektrophoretischen Verfahren, aus oxidischer Hochleistungskeramik mittels computergestützter CAD/CAM-Technik und aus oxidischer Hochleistungskeramik mittels manueller Kopierfrästechnik.
  • Bei der Herstellung im Pressverfahren wird die Primärkrone zunächst in Wachs modelliert und anschließend im Wachsausschmelzverfahren mittels Presstechnik in Glaskeramik umgesetzt. Abschließend erfolgt eine Feinbearbeitung mit rotierenden Instrumenten in einer Fräsvorrichtung. Bei der Herstellung im elektrophoretischen Verfahren wird zunächst ein Gerüst aus oxidischer Keramik auf einem Zahnstumpfmodell mittels Elektrophorese in definierter Stärke abgeschieden, welches anschließend gesintert und mit Lanthanglas infiltriert wird. Nach Entfernen von Lanthanglasüberschüssen erfolgt eine Feinbearbeitung mit rotierenden Instrumenten in einer Fräsvorrichtung. Bei der Herstellung mittels computergestützter CAD/CAM-Technik erfolgt eine computergesteuerte Fräsung aus einem Rohling mittels einer Fräsvorrichtung. Bei der Herstellung mittels einer manuellen Kopierfräse wird die Primärkrone zunächst aus einem Modellierkunststoff auf einem Zahnstumpfmodell von Hand modelliert und anschließend in einer Abtast- und Fräsvorrichtung in ein Gerüst aus oxidischer Hochleistungskeramik überführt. Abschließend erfolgt eine Feinbearbeitung mit rotierenden Instrumenten in einer Fräsvorrichtung.
  • Sekundärkronen werden aus fertigungstechnischen Gründen bislang nur aus metallischen Materialien (edle, unedle Metalle, Reinmetall oder metallische Legierungen) gefertigt. Zumeist werden die Sekundärkronen hierbei aus hochgoldhaltigen metallischen Legierungen hergestellt.
  • Für metallische Sekundärkronen kommen im Wesentlichen zwei verschiedene Herstellungsverfahren zum Einsatz, nämlich eine Herstellung im Lost-Wax-Verfahren und eine Herstellung mittels Galvanotechnik.
  • Bei der Herstellung von Sekundärkronen im Lost-Wax-Verfahren wird die Sekundärkrone auf der fertig gestellten Primärkrone aus Wachs oder einem Modellierkunststoff modelliert, in eine Gießform eingebettet und mit dem metallischen Material gegossen. Das Gussobjekt wird anschließend auf die Primärkrone aufgepasst, wobei durch den Reibschluss zwischen Primär- und Sekundärkrone eine definierte Haftkraft der Sekundärkrone erzielt wird. Bei der Herstellung von Sekundärkronen mittels Galvanotechnik wird die fertig gestellte Primärkrone durch spezielle Verfahren zunächst elektrisch leitend gemacht. Die so präparierte Primärkrone wird in ein Elektrolysebad eingebracht, auf dessen Anode sich Feingold befindet, und mit dessen Kathode verbunden. Nach Anlegen eines elektrischen Stroms wird Feingold auf der Primärkrone abgeschieden, wobei die Dicke der Metallschicht von der Behandlungsdauer und der Stromstärke abhängt. Eine definierte Haftkraft der Sekundärkrone auf der Primärkrone wird durch die zwischenmolekularen Kräfte im Grenzschichtbereich (Adhäsion) erzielt.
  • Für hochwertige Teleskopkronen wird die Primärkrone meist aus einem keramischen Material (beispielsweise Zirkoniumdioxid) und die Sekundärkrone galvanisch aus 99,9%-igen Feingold hergestellt. In diesem Fall ist eine beispielsweise aus Titan oder einer metallischen Legierung bestehende Tertiärkonstruktion zur Verstärkung der Sekundärkrone erforderlich, die mit der Sekundärkrone verklebt wird.
  • Wie oben dargestellt, werden die Sekundärkronen bislang ausschließlich aus metallischen Materialien hergestellt. Wie sich jedoch gezeigt hat, können die hierbei eingesetzten metallischen Materialien, beispielsweise aufgrund von Wechselwirkungen zwischen unterschiedlichen Metallen, in unerwünschter Weise zu Unverträglichkeitsreaktionen bei Patienten, bis hin zu allergischen Erscheinungen führen. Sollen derartige Unverträglichkeitsreaktionen vermieden werden, ist es erforderlich, biokompatible Metalle, wie Goldlegierungen, für die Sekundärkronen einzusetzen, was jedoch zu sehr hohen Herstellungskosten für die Teleskopkronen führt und nicht von jedem Patienten realisiert werden kann.
  • Wie oben bereits dargestellt wurde, benötigen Sekundärkronen aus Feingold (nicht Goldlegierungen) zur Erzielung einer ausreichenden Stabilität eine verstärkende Tertiärstruktur, was oftmals zu einer Überdimensionierung der Teleskopkrone führt und für den Patienten ein unangenehmes Fremdkörpergefühl zur Folge haben kann.
  • Zur Herstellung der Zahnprothese wird auf die Sekundärkrone eine beispielsweise aus Glaskeramik bestehende Verblendung aufgebracht, die einem natürlichen Zahn möglichst naturgetreu nachgebildet sein soll. Sekundärkronen aus metallischen Materialien haben hierbei jedoch den Nachteil, dass sie durch die Verblendung hindurch einfallendes Licht in einer Art und Weise reflektieren, die sich von der Lichtreflexion eines natürlichen Zahns deutlich unterscheidet. Dies führt oftmals zu ästhetisch unbefriedigenden Ergebnissen und ist in Hinblick auf einen möglichst geringen optischen Unterschied zwischen natürlichen und künstlichen Zähnen unerwünscht.
  • Weiterhin beruht die Haltefunktion von im Lost-Wax-Verfahren hergestellten Sekundärkronen auf einer reibschlüssigen Verbindung zu den Primärkronen, welche sich durch Abrieb mit der Zeit verringert und ganz verloren gehen kann. Gleichermaßen lässt sich auch bei galvanisch hergestellten Sekundärkronen ein Nachlassen der Haltewirkung feststellen. Eine befriedigende Lösung dieses Problems besteht oftmals nur in einer Neuanfertigung der Teleskopkrone, was jedoch hohe Herstellungskosten verursacht.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Aufgabe der Erfindung
  • Demgegenüber besteht die Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, ein Verbindungselement für eine unbedingt abnehmbare Zahnprothese, sowie ein Verfahren zu dessen Herstellung zur Verfügung zu stellen, mit denen die oben genannten Probleme vermieden werden können. So sollen relativ preiswerte Materialien für die Verbindungselemente eingesetzt werden können, durch die Unverträglichkeitsreaktionen vermieden werden können und die zu einem ästhetisch befriedigenden Ergebnis führen. Zudem sollen die Verbindungselemente mit vergleichsweise geringen Herstellungskosten gefertigt werden können. Probleme aufgrund einer nachlassenden Haltewirkung zwischen den Bestandteilen der Verbindungselemente sollen einfach, zuverlässig und kostengünstig behoben werden können.
  • Lösung der Aufgabe
  • Diese und weitere Aufgaben werden nach dem Vorschlag der Erfindung durch ein Verbindungselement für eine abnehmbare Zahnprothese, sowie durch ein Verfahren zur Herstellung eines solchen Verbindungselements mit den Merkmalen der unabhängigen Patentansprüche gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind durch die Merkmale der Unteransprüche angegeben.
  • Erfindungsgemäß ist ein lösbares Verbindungselement für eine unbedingt abnehmbare Zahnprothese gezeigt, das einen aus einem keramischen Material bestehenden ersten Bestandteil und einen aus einem keramischen Material bestehenden zweiten Bestandteil umfasst, die lösbar (d. h. vom Patienten abnehmbar) miteinander verbunden bzw. beziehungsweise verbindbar sind.
  • In dem erfindungsgemäßen Verbindungselement ist zu diesem Zweck zwischen dem ersten keramischen Bestandteil und dem zweiten keramischen Bestandteil ein aus Kunststoff bestehender dritter Bestandteil angeordnet. Zur lösbaren Verbindung des ersten Bestandteils und des zweiten Bestandteils ist der dritte Bestandteil mit dem zweiten Bestandteil fest (insbesondere stoffschlüssig) verbunden und mit dem ersten Bestandteil nicht fest verbunden, sondern lösbar (vom Patienten abnehmbar) adhäsiv (auf zwischenmolekularen Kräften der beiden Grenzflächen basierend) verbunden bzw. verbindbar. Zudem kann der dritte Bestandteil gegebenenfalls mit dem ersten Bestandteil zusätzlich lösbar reibschlüssig verbunden sein bzw. in eine lösbare reibschlüssige Verbindung gebracht werden.
  • Für eine lösbar adhäsive Verbindung zwischen dem dritten Bestandteil und dem ersten Bestandteil ist es erforderlich, dass die einander gegenüberliegenden Oberflächen des dritten Bestandteils und des ersten Bestandteils im Rahmen gewisser Ungenauigkeiten (im Allgemeinen weniger als 1° Abweichung) zueinander parallel verlaufen. Zudem muss ein (dünner) Spalt ("Mikrospalt") zwischen den einander gegenüberliegenden Oberflächen des dritten Bestandteils und des ersten Bestandteils vorliegen, der mit Speichel gefüllt werden kann.
  • Mit dem erfindungsgemäßen Verbindungselement ist es somit erstmals ermöglicht, dass die beiden voneinander lösbaren Bestandteile eines lösbaren Verbindungselements aus keramischem Material gefertigt werden können, wodurch in vorteilhafter Weise eine relativ kostengünstige Herstellung des Verbindungselements ermöglicht ist, mit dem Unverträglichkeitsreaktionen des Patienten vermieden werden können.
  • Als keramische Materialien werden in dem erfindungsgemäßen Verbindungselement vorteilhaft bioinerte Hochleistungskeramiken (Industriekeramiken) eingesetzt, die in der Lage sind, hohen mechanische Belastungen (Zug- und Druckspannungen, Biegemomente usw.) standzuhalten. Hierbei handelt es sich besonders vorteilhaft um oxidische Hochleistungskeramiken, beispielsweise Zirkoniumdioxid (ZrO2) oder Aluminiumoxid (Al2O3).
  • Bei einer insbesondere in fertigungstechnischer Hinsicht vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verbindungselements sind der erste Bestandteil und der zweite Bestandteil aus einem gleichen keramischen Material, beispielsweise Zirkoniumdioxid (ZrO2), gefertigt.
  • Bei einer insbesondere in fertigungstechnischer Hinsicht vorteilhaften, weiteren Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verbindungselements besteht der dritte Bestandteil aus einem form- und dimensionsstabil aushärtenden Kunststoff (Polymer), der vor seiner Polymerisierung fließ- bzw. formfähig ist. Dies ermöglicht eine genaue Anpassung der Oberfläche des dritten Bestandteils an die Oberfläche des ersten Bestandteils insbesondere mithilfe eines so genannten FGP-Verfahrens (FGP = Functionally Generated Path).
  • Bei dem erfindungsgemäßen lösbaren Verbindungselement kann es sich beispielsweise um einen Steg, ein Geschiebe oder eine Teleskopkrone (Parallel- oder Konuskrone) handeln. Besonders vorteilhaft handelt es sich bei dem erfindungsgemäßen Verbindungselement um eine Teleskopkrone, wobei beispielsweise der erste Bestandteil des Verbindungselements ein Innenteleskop und dessen zweiter Bestandteil ein Außenteleskop der Teleskopkrone sind. In herkömmlicher Weise formt das Außenteleskop hierbei einen offenen Hohlraum, in dem das Innenteleskop wenigstens teilweise aufnehmbar bzw. aufgenommen ist.
  • In dem letztgenannten Fall ist es besonders vorteilhaft, wenn der dritte Bestandteil mit dem Außenteleskop fest verbunden ist und zur Hohlraumöffnung hin von einer Hinterschneidung gehalten wird, die von der den Hohlraum begrenzenden Wand des Außenteleskops geformt wird. Hierdurch kann ein Herausgleiten des dritten Bestandteils aus dem Hohlraum des Außenteleskops in technisch einfacher Weise wirksam vermieden werden.
  • In dem erfindungsgemäßen Verbindungselement ist es vorteilhaft, wenn das Außenteleskop mittels einer Kopierfräse hergestellt ist. Alternativ kann es vorteilhaft sein, wenn das Außenteleskop mittels eines computergestützten CAD/CAM-Fräsverfahrens hergestellt ist.
  • Die Erfindung erstreckt sich weiterhin auf eine unbedingt abnehmbare (insbesondere partielle) Zahnprothese, die mit einem wie oben beschriebenen Verbindungselement versehen ist. Bei einer solchen unbedingt abnehmbaren Zahnprothese kann der erste Bestandteil mit einem natürlichen oder artifiziellen Zahn eines Patienten fest verbunden werden, während der zweite Bestandteil mit einer einen Zahnersatz formenden Verblendung fest verbunden werden kann.
  • Darüber hinaus erstreckt sich die Erfindung auf ein Verfahren zur Herstellung eines solchen Verbindungselements, welches die folgenden Schritte umfasst:
    Herstellung des ersten keramischen Bestandteils mittels eines Fräsverfahrens, wobei der erste keramische Bestandteil vorteilhaft mittels einer Kopierfräse oder mittels eines computergestützen CAD/CAM-Fräsverfahrens gefräst wird.
  • Herstellung des mit einem offenen Hohlraum versehenen zweiten keramischen Bestandteils mittels eines Fräsverfahrens, wobei der zweite keramische Bestandteil vorteilhaft mittels einer Kopierfräse oder mittels eines computergestützen CAD/CAM-Fräsverfahrens gefräst wird.
  • Anordnen eines aus Kunststoff bestehenden dritten Bestandteils zwischen dem ersten Bestandteil und dem zweiten Bestandteil, derart, dass der dritte Bestanteil mit dem zweiten Bestandteil fest verbunden ist und mit dem ersten Bestandteil nicht fest verbunden ist, sondern lösbar adhäsiv verbunden bzw. verbindbar ist. Dies erfolgt vorteilhaft in der Weise, dass der aus einem härtbaren Kunststoff bestehende dritte Bestandteil auf den zweiten Bestandteil aufgebracht und damit fest verbunden wird. Anschließend werden das erste Verbindungselement und das zweite Verbindungselement vor dem Härten des dritten Bestandteils zusammengesetzt (gefügt) und der dritte Bestandteil im zusammengesetzten Zustand gehärtet.
  • Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird auf die Oberfläche des ersten Bestandteils, vor dem Zusammensetzen des ersten und zweiten Bestandteils (vor dem Aushärten des Kunststoffs), eine als Abstandshalter dienende Deckschicht aufgebracht, die nach dem Härten des dritten Bestandteils wieder entfernt wird. Über die Stärke der Deckschicht, welche nach deren Entfernen zu einem entsprechenden Spalt zwischen den beiden in eine adhäsiv lösbare Verbindung zu bringenden Bestandteilen führt, kann in vorteilhafter Weise gezielt die Stärke des adhäsiven Halts zwi schen dem dritten Bestandteil und dem ersten Bestandteil eingestellt werden.
  • Ausführungsbeispiel
  • Die Erfindung wird nun anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert, wobei Bezug auf die beigefügten Figuren genommen wird.
  • Kurze Beschreibung der Figuren
  • 1 veranschaulicht in einer schematischen Schnittdarstellung einen Verfahrensschritt zur Herstellung einer Teleskopkrone;
  • 2 veranschaulicht in einer schematischen Schnittdarstellung einen weiteren Verfahrensschritt zur Herstellung der Teleskopkrone;
  • 3 veranschaulicht in einer schematischen Schnittdarstellung einen weiteren Verfahrensschritt zur Herstellung der Teleskopkrone;
  • 4 veranschaulicht in einer schematischen Schnittdarstellung einen weiteren Verfahrensschritt zur Herstellung der Teleskopkrone;
  • 5 veranschaulicht in einer schematischen Schnittdarstellung das Aufsetzen der Sekundärkrone auf die Primärkrone der Teleskopkrone;
  • 6 zeigt in einer schematischen Schnittdarstellung die fertig hergestellte Teleskopkrone.
  • Ausführliche Beschreibung der Figuren
  • In den 1 bis 6 ist ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Herstellung eines Ausführungsbeispiels des in Form einer Teleskopkrone 1 vorliegenden erfindungsgemäßen Verbindungselements veranschaulicht.
  • Sei zunächst 1 betrachtet, worin in einer schematischen Schnittdarstellung ein Verfahrensschritt zur Herstellung der Teleskopkrone 1 veranschaulicht ist. In 1 ist im Längsschnitt eine Primärkrone 2 (bzw. Primärgerüst) der herzustellenden Teleskopkrone 1 gezeigt.
  • Die Primärkrone 2 besteht aus bioinerter, oxidischer Hochleistungskeramik, beispielsweise Zirkoniumdioxid (ZrO2) oder Aluminiumoxid (Al2O3), und wird mithilfe einer manuell bedienten Kopierfräse oder alternativ mittels computergestützter CAD/CAM-Technologie in gewünschter Form aus einem aus diesem Material bestehenden Rohling gefräst.
  • In 1 ist die Primärkrone 2 in einer vertikalen Position gezeigt, wobei die Primärkrone 2 einen nicht näher gezeigten Hohlraum formt, der über einen unteren Hohlraumrand 4 zugänglich ist. Zur Herstellung einer Zahnprothese wird die Primärkrone 2 mit einem natürlichen oder artifiziellen Zahn eines Patienten fest verbunden, zu welchem Zweck die Primärkrone über den entsprechend präparierten Zahn gestülpt und beispielsweise aufzementiert wird.
  • Auf einen Teil der Oberfläche der Primärkrone 2 wird anschließend manuell eine Wachsschicht 16 mit einer Mindeststärke von 0,2 mm aufgebracht. Die Wachsschicht 16 dient als Abstandshalter für die herzustellende Sekundärkrone. Anstelle von Wachs kann jedes andere als Abstandshalter geeignete Ma terial eingesetzt werden, beispielsweise eine Kunststofffolie, die im Tiefziehverfahren auf die Primärkrone 2 aufgebracht wird. Im Falle der Herstellung der Primärkrone 2 mittels CAD/CAM-Technologie kann der Abstandshalter digital dargestellt werden.
  • Die auf die Oberfläche der Primärkrone 2 aufgebrachte Wachsschicht 16 endet ca. 1 mm oberhalb des unteren Hohlraumrands 4, wobei die Wachsschicht 16 eine im Wesentlichen senkrecht zur Oberfläche der Primärkrone 2 liegende stufenförmige Kante formt. Die Wachsschicht 16 formt auf diese Weise eine so genannte Negativstufe 3, die bei Umformung zu einer Hinterschneidung 10 in dem umformenden Material führt.
  • In 2 ist ein weiterer Verfahrensschritt zur Herstellung der Teleskopkrone 1 veranschaulicht. Hierbei wird eine Form 5 für die herzustellende Sekundärkrone (bzw. Sekundärgerüst) aus einem Kunststoff auf der Oberfläche der teilweise mit einer Wachsschicht 16 versehenen Primärkrone 2 modelliert. Als Kunststoff kann beispielsweise ein Mikrohybrid bzw. Feinstpartikel-Komposit verwendet werden, beispielsweise ein Gemisch aus Urethan-Dimethacrylat und Ethylenglycol-Dimethacrylate, welches unter dem Handelsnamen "Synfonie" von der Firma 3M-Espe im Handel vertrieben wird. Ebenso ist die Verwendung eines Autopolymerisats, beispielsweise ein Gemisch aus Methylmethacrylat, Ethylmethacrylat und N,N-dimethyl-p-toluidin, welches unter dem Handelsnamen "Pattern Resign" von der Firma GC im Handel vertrieben wird, möglich.
  • Anschließend wird die Form 5 für die herzustellende Sekundärkrone von der Primärkrone 1 abgenommen, die als Platzhalter dienende Wachsschicht 2 beispielsweise durch Abschmelzen entfernt, und die Form 5 in eine manuell bedienbare Kopierfräse eingespannt.
  • In 3 ist die bereits fertig hergestellte Sekundärkrone 6 dargestellt, welche aus einem Rohling hergestellt wird, der in die Kopierfräse mithilfe einer mit Haltearmen 8 versehenen Fixiervorrichtung 7 eingespannt wird. Jede andere geeignete Art der Befestigung des Rohlings in der Kopierfräse ist möglich. Beispielsweise kann der Rohling in der Fixiervorrichtung 7 eingeklebt werden. Der Rohling bzw. die daraus gefertigte Sekundärkrone 6 besteht aus bioinerter, oxidischer Hochleistungskeramik, beispielsweise Zirkoniumdioxid (ZrO2) oder Aluminiumoxid (Al2O3).
  • In der Kopierfräse wird mittels eines zur Herstellung von Hinterschneidungen geeigneten Hinterschnittfräsers 9 die Sekundärkrone 6 entsprechend der zuvor hergestellten Form 5 gefräst, wodurch ein von einer Hohlraumwand 14 der Sekundärkrone 6 geformter Hohlraum 13 ausgebildet wird. Durch den Hinterschnittfräser 9 kann die durch die Negativstufe 3 der Wachsschicht 16 vorgegebene Hinterschneidung 10 umgesetzt werden.
  • Die Innenkontur, das heißt die Kontur der Hohlraumwand 14 des Hohlraums 13 der Sekundärkrone 6 entspricht nach Fertigstellung der Außenkontur der Primärkrone 2 mit aufgebrachter Wachsschicht 16. Würde die Sekundärkrone 6 jetzt auf die Primärkrone 2 aufgesetzt werden, so befindet sich ein der Wachsschicht 16 entsprechender Hohlraum zwischen Primär- und Sekundärkrone.
  • Anschließend wird die Sekundärkrone 6 in einem herkömmlichen Färbungsverfahren eingefärbt, um dieser eine Farbe zu verleihen, die einer natürlichen Zahnfarbe entspricht. Zu diesem Zweck können im Handel erhältliche klassische Vitafarben eingesetzt werden. Der Färbung folgt eine herkömmliche Sinterung der oxidischen Hochleistungskeramik der Sekundärkrone 6 in einem Sinterofen.
  • Daraufhin wird auf die Oberfläche 16 der Sekundärkrone 6 eine Verblendung 15 in herkömmlicher Weise, beispielsweise durch Überpressen, aufgebracht. An den lingualen (der Zunge gewandten) und palatinalen (dem Gaumen zugewandten) Bereichen der Sekundärkrone 6 erfolgt aus Stabilitätsgründen keine Verblendung, so dass die Sekundärkrone 6 in diesem Bereich nur aus oxidischer Hochleistungskeramik besteht.
  • Wie in 4 veranschaulicht ist, wird nach Fertigstellung der Sekundärkrone 6 mittels eines Pinsels 12 (oder beispielsweise eines Spatels) eine Schicht aus einem durch Polymerisation härtbaren Kunststoff 11 auf die Hohlraumwand 14 des Hohlraums 13 der Sekundärkrone 6 aufgebracht, welcher bis zu den Hinterschneidungen 10 reicht. Bei dem Kunststoff 11 handelt es sich beispielsweise um ein Gemisch aus Acrylharz, Glaspulver und Siliziumdioxid, welches weiterhin Urethandimethacrylat, aliphatisches und aromatisches Dimethacrylat und Carboxylmethacrylat enthält. (Ein solcher Kunststoff wird von der Firma Bredent als so genannter "FGP-Kunststoff" im Handel vertrieben.)
  • Der Kunststoff 11 ist vor seiner Polymerisation in seiner Konsistenz ausreichend formbar bzw. fließfähig, um auf die Hohlraumwand 14 des Hohlraums 13 der Sekundärkrone 6 aufgebracht werden zu können. Durch Polymerisation härtet der Kunststoff aus und ist nach Härtung form- und dimensionsstabil.
  • Vor dem Aufbringen des Kunststoff 11 werden die Teile der Hohlraumwand 14 des Hohlraums 13 der Sekundärkrone 6, welche mit dem Kunststoff 11 Berührung kommen, konditioniert, um ei ne verlässliche stoffschlüssige (d. h. nicht lösbare bzw. nicht abnehmbare) Verbindung zwischen dem Kunststoff 11 und der Hohlraumwand 14 zu gewährleisten. Hierzu kann das an sich bekannte "Rotatec"-Verfahren eingesetzt werden, bei dem eine Silanschicht auf die Oberfläche der Sekundärkrone 2 aufgebracht wird, die einen chemischen Verbund zum Kunststoff gewährleistet. Hierbei werden durch ein spezielles Strahlverfahren in die zu beschichtende Oberfläche aufgrund einer hohen Aufprallenergie Partikel eingeschmolzen, was zu einer Silikatisierung der Oberfläche führt. Eine zusätzlich aufgetragene Flüssigkeit bewirkt eine Silanisierung der Oberfläche, wodurch die Silanschicht hergestellt wird.
  • Die Oberfläche der Primärkrone 2 wird an den Stellen, an denen sie in Kontakt mit dem Kunststoff 11 gelangt, mit einer in den Figuren nicht näher dargestellten dünnen Deckschicht bedeckt, welche beim Aushärten des Kunststoffs 11 als Abstandshalter dient. Die Deckschicht besteht aus einem für deren Funktion als Abstandshalter geeignetem Material, beispielsweise aus Vaseline, Wachs und dergleichen.
  • Im Falle einer partiellen Zahnprothese ohne Brückenkonstruktion wird die Sekundärkrone 6 mittels einer Klebeverbindung mit einer metallfreien Gerüstkonstruktion aus beispielsweise oxidischer Hochleistungskeramik verbunden, welche die zu ersetzenden Zähne trägt.
  • Anschließend, siehe 5, wird die Sekundärkrone 6 noch vor dem Aushärten des Kunststoffs 11 auf die mit einer Deckschicht versehene Primärkrone 2 aufgesetzt, wobei die Primärkrone 2 im Hohlraum 13 der Sekundärkrone 6 aufgenommen wird. Hierbei gelangt die mit einer Deckschicht versehene Oberfläche der Primärkrone 2 in spaltfreien Kontakt mit dem Kunststoff 11. Nach Aushärten des Kunststoffs 11 haben die Ober flächen des Kunststoffs 11 und der Primärkrone 2 einen sehr genauen parallelen Verlauf, wodurch nach Entfernen der Deckschicht und des hierdurch entstandenen Mikrospalts zwischen Kunststoff 11 und Primärkrone 2 in gewünschter Weise ein lösbar adhäsiver Halt zwischen Primär- und Sekundärkrone realisiert wird. Durch die Stärke der Deckschicht und der hierdurch bedingten Spaltbreite des Mikrospalts zwischen den Oberflächen von Kunststoff 11 und Primärkrone 2 kann gezielt Einfluss auf die Stärke des adhäsiven Halts zwischen Primär- und Sekundärkrone genommen werden.
  • Bei dem auf diese Weise hergestellten Verbindungselement 1 kann die Sekundärkrone 6 in einfacher Weise von einem Patienten selbst von der Primärkrone 2 abgehoben werden. Ein Herausgleiten des Kunststoffes 11 aus dem Hohlraum 13 der Sekundärkrone 6 wird durch die Hinterschneidung 10 effektiv unterbunden.
  • Das erfindungsgemäße Verbindungselement und das entsprechende Herstellungsverfahren ermöglichen somit erstmals die Herstellung der beiden voneinander lösbaren Bestandteile des Verbindungselements aus einem insbesondere gleichen keramischen Material. Durch die Verwendung von biokompatiblen Keramiken können Unverträglichkeitsreaktionen beim Patienten vermieden werden. Die ausschließliche Verwendung von zahnfarbenen Materialien mit transparenten und transluzenten optischen Eigenschaften gewährleistet eine in höchstem Maße zufrieden stellende ästhetische Erscheinung. Verbunden mit vergleichsweise geringen Materialkosten lässt sich das erfindungsgemäße Verbindungselement durch ein technisch relativ einfaches Herstellungsverfahren kostengünstig herstellen. Eine etwaig nachlassende friktive/adhäsive Haltewirkung zwischen den Bestandteilen des Verbindungselements lässt sich in einfacher Weise kostengünstig beheben. Um dies zu erreichen, ist es le diglich erforderlich, dass ein Zahnarzt mit rotierenden Instrumenten den Kunststoff aus der Sekundärkrone entfernt und anschließend die im Mund des Patienten einzementierte Primärkrone beispielsweise mit flüssiger Vaseline isoliert. Anschließend füllt der Zahnarzt die Sekundärkrone mit neuem Kunststoff, gliedert die Zahnprothese wieder ein und lässt den Kunststoff aushärten.
  • 1
    Verbindungselement
    2
    Primärkrone
    3
    Negativstufe
    4
    unterer Hohlraumrand
    5
    Form für Sekundärkrone
    6
    Sekundärkrone
    7
    Fixiervorrichtung
    8
    Haltearm
    9
    Hinterschnittfräser
    10
    Hinterschneidung
    11
    Kunststoff
    12
    Pinsel
    13
    Hohlraum
    14
    Hohlraumwand
    15
    Verblendung
    16
    Wachsschicht
    17
    Oberfläche der Sekundärkrone

Claims (14)

  1. Verbindungselement (1) für unbedingt abnehmbare Zahnprothese, welches einen ersten keramischen Bestandteil (2) und einen zweiten keramischen Bestandteil (6), sowie einen den ersten Bestandteil (2) und den zweiten Bestandteil (6) lösbar miteinander verbindenden, aus Kunststoff bestehenden, dritten Bestandteil (11) umfasst, wobei zur lösbaren Verbindung des ersten Bestandteils (2) und des zweiten Bestandteils (6) der dritte Bestandteil (11) mit dem zweiten Bestandteil (6) fest verbunden ist und mit dem ersten Bestandteil lösbar adhäsiv verbunden bzw. verbindbar ist.
  2. Verbindungselement (1) nach Anspruch 1, bei welchem der erste Bestandteil (2) und der zweite Bestandteil (6) aus einem gleichen keramischen Material gefertigt sind.
  3. Verbindungselement (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 2, bei welchem der erste Bestandteil (2) und der zweite Bestandteil (6) aus oxidischer Hochleistungskeramik, beispielsweise Zirkoniumdioxid und Aluminiumoxid, bestehen.
  4. Verbindungselement (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei welchem der dritte Bestandteil (11) aus einem form- und dimensionsstabil aushärtbaren Kunststoff besteht.
  5. Verbindungselement (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei welchem es sich um eine Teleskopkrone handelt, wobei der erste Bestandteil ein Innenteleskop (2) und der zweite Bestandteil ein Außenteleskop (6) der Teleskopkrone sind, wobei das Außenteleskop (6) einen offenen Hohlraum (13) formt, in dem das Innenteleskop wenigstens teilweise aufnehmbar bzw. aufgenommen ist.
  6. Verbindungselement (1) nach Anspruch 5, bei welchem der dritte Bestandteil (11) mit dem Außenteleskop (6) fest verbunden ist und zur Hohlraumöffnung hin von einer Hinterschneidung (10) begrenzt wird.
  7. Verbindungselement (1) nach einem der Ansprüche 5 bis 6, bei welchem das Außenteleskop (6) mittels einer Kopierfräse hergestellt ist.
  8. Verbindungselement (1) nach einem der Ansprüche 5 bis 6, bei welchem das Außenteleskop (6) mittels eines computergestützten CAD/CAM-Fräsverfahrens hergestellt ist.
  9. Abnehmbare Zahnprothese mit einem Verbindungselement (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8.
  10. Verfahren zur Herstellung eines Verbindungselements nach Anspruch 1, mit den folgenden Schritten: Herstellung des ersten keramischen Bestandteils (2) mittels eines Fräsverfahrens, Herstellung des mit einem offenen Hohlraum versehenen zweiten keramischen Bestandteils (6) mittels eines Fräsverfahrens, Anordnen des aus Kunststoff bestehenden dritten Bestandteils (11) zwischen dem ersten Bestandteil und dem zweiten Bestandteil, derart, dass der dritte Bestandteil (11) mit dem zweiten Bestandteil (6) fest verbunden und mit dem ersten Bestandteil lösbar adhäsiv verbunden bzw. verbindbar ist.
  11. Verfahren nach Anspruch 10, bei welchem der erste Bestandteil und der zweite Bestandteil jeweils mittels einer Kopierfräse gefräst werden.
  12. Verfahren nach Anspruch 11, bei welchem der erste Bestandteil und der zweite Bestandteil jeweils mittels eines computergestützten CAD/CAM-Fräsverfahrens gefräst werden.
  13. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 bis 12, bei welchem auf die Oberfläche des zweiten Bestandteils vor der festen Verbindung mit dem dritten Bestandteil eine Konditionierungsschicht aufgebracht wird.
  14. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 bis 13, bei welchem, vor Aushärten des dritten Bestandteils, auf die Oberfläche des ersten Bestandteils wenigstens teilweise eine als Abstandshalter dienende Deckschicht aufgebracht wird, der erste Bestandteil und der zweite Bestandteil zum Härten des dritten Bestandteils gefügt werden, und nach dem Härten des dritten Bestandteils die Deckschicht entfernt wird.
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Cited By (5)

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