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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Beleuchtungsvorrichtung, umfassend
einen elektrisch speisbare Leuchtmittel halternden Leuchtenkörper sowie einen
mit dem Leuchtenkörper
gekoppelten Klemmkörper
der an einen flächigen
Träger
anklemmbar ist, sodass die Leuchtmittel den flächigen Träger und/oder von diesem getragenes
Material beleuchten.
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Die
Erfindung bezieht sich weiter auf einen Klemmkörper und eine Leuchte, insbesondere
zur Verwendung im Rahmen einer Beleuchtungsvorrichtung.
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Beispielsweise
bei musikalischen Darbietungen von Chören oder Orchestern stellt
sich häufig das
Problem der angemessenen Beleuchtung des Notenmaterials. Sehr häufig finden
nämlich
musikalische Darbietungen bei gedämpftem Raumlicht statt. Dies
schafft für
das Publikum eine angenehme Atmosphäre, ist jedoch im Hinblick
auf die Erkennbarkeit des Notenmaterials durch die Musizierenden nachteilig.
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Aus
der
DE 1 109 788 A ist
eine sogenannte Buchleuchte bekannt, wie sie derzeit zur Lösung des vorgenannten
Problems herangezogen werden kann. Die genannte Druckschrift offenbart
eine gattungsgemäße Beleuchtungsvorrichtung,
bestehend aus einem Leuchtenkörper
und einem mit diesem starr verbundenen Klemmkörper. Der Leuchtenkörper umfasst
ein halbzylindrisches Gehäuse,
in dem eine Leuchtröhre
gehaltert und elektrisch kontaktiert ist. Die elektrische Versorgung
der Leuchtröhre
erfolgt mittels ebenfalls in dem Gehäuse angeordneter Batterien
oder Akkumulatoren. Durch seine halbzylindrische Form wirkt das
Gehäuse
zugleich als Reflektor und Blendschutz. Starr an einer der Längskanten
des Gehäuses
befestigt befindet sich ein Klemmkörper, bestehend aus zwei Paaren
paralleler Klemmlaschen. Die Klemmlaschen sind elastisch gegeneinander
vorgespannt, sodass sie einen dazwischen geschobenen, starren, flächigen Träger, wie beispielsweise
einen Buchdeckel oder den Deckel einer Notenmappe zwischen sich
einklemmen und so die Beleuchtungsvorrichtung an dem Träger fixieren können. Bei
Benutzung kann der Klemmkörper
an die beiden Deckel eines aufgeschlagenen Buches oder einer Notenmappe
angeklemmt werden, sodass die Buchseiten bzw. das Notenmaterial
beleuchtet wird. Grundsätzlich
ist es auch denkbar, die bekannte Beleuchtungsvorrichtung an die
Oberkante eines bekannten Notenständers anzuklemmen, um auf dem Ständer stehendes
Notenmaterial zu beleuchten.
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Die
bekannte Beleuchtungsvorrichtung weist, insbesondere im Hinblick
auf die Verwendung an Notenmappen musizierender Künstler,
mehrere Nachteile auf. Aufgrund eines integrierten und zentral zwischen
den Klemmschenkelpaaren angeordneten Offenhalters zur Vermeidung
eines Zuklappens des beleuchteten Buches ist die bekannte Vorrichtung nur
zur Befestigung an der Ober- oder Unterkante einer aufgeschlagenen
Notenmappe geeignet. Die Anordnung an der Unterkante verbietet sich,
da hierdurch der vortragende Künstler
geblendet würde.
Die Anbringung an der Oberkante hat den Nachteil einer gewichtsbedingten
Hebelkraft, die das Halten der Notenmappe in Singstellung über längere Zeiträume mühsam macht.
Zudem ist kein Zuklappen der Mappe bei angebrachter Beleuchtungsvorrichtung
möglich,
was den Künstler
entweder zwingt, bei Auf- und Abtritt sowie in Pausen die Mappe
geöffnet
zu halten oder die Beleuchtungsvorrichtung in diesen Fällen zu demontieren.
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Grundsätzlich denkbar
ist zwar ein Verzicht auf den Offenhalter, was eine seitliche Befestigung der
Beleuchtungsvorrichtung an der Notenmappe ermöglichen würde. Nachteilig hierbei ist
jedoch, dass die Beleuchtungsvorrichtung nach Gebrauch notwendig
demontiert werden muss, wenn, wie z. B. bei Chören üblich, die Mappen der Chormitglieder
gestapelt und gemeinsam verpackt oder gelagert werden. Zudem erlaubt
die begrenzte Flexibilität
der Klemmschenkel nur die Befestigung an Trägern innerhalb eines sehr begrenzten
Dickenbereichs. Die Verwendung sowohl an Notenmappen mit dünnen Deckeln als
auch beispielsweise als Beleuchtung an den typischerweise sehr viel
dicker ausgeführten,
hölzernen Notenständern, wie
man sie an Flügeln
oder Klavieren integriert findet, ist nicht möglich.
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Aus
der
DE 20 2007
000 454 U1 ist eine schwenkbare LED-Leiste bekannt, die über zwei Scharniere
mit einer Klemmvorrichtung verbunden ist, die ihrerseits an eine
Untersatzleiste eines Notenpultes anklemmbar ist. Die Gestaltung
der Scharniere ist in der genannten Druckschrift nicht näher spezifiziert.
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Aus
der
US 5,732,331 A ist
ein Mobiltelefon mit einem reversibel anbringbaren und im angebrachten
Zustand klappbaren Mikrofonträger
bekannt. Der Mikrofonträger
weist einen zentralen Sockelbereich auf, der seitlich in zwei randständige, zylinderförmige Fortsätze übergeht.
Der Hauptkörper des
Mobiltelefons weist auf seiner ein Tastenfeld tragenden Bedienfläche zwei
randständige
Aufnahmesockel mit Nuten auf, welche zylindermantelsektorförmige Innenflächen haben,
sodass die zylinderförmigen
Fortsätze
in diese Nuten einrastbar sind.
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Aus
der
US 4,598,340 ist
eine Beleuchtungsvorrichtung, bestehend aus einem Leuchtenkörper und
einem über
ein Scharnier mit diesem verbundenen Klemmkörper bekannt. Der Klemmkörper weist an
seiner das Scharnier tragenden Kante eine seitlich gerichtete und
mit radial über
ihre Außenfläche verlaufenden
Zähnen
versehene rundscheibenförmige, erste
Rasterplatte auf. Im Zusammenbauzustand wird die das Scharnier tragende
Kante von Seitenwänden
des Leuchtenkörpers
seitlich umfasst, wobei auf ein axialer Druck auf die das Scharnier
tragende Kante ausgeübt
wird. Durch diesen Druck werden die erste Rasterplatte und eine
korrespondierende, zweite Rasterplatte, die an einer Innenseite
einer Seitenwand des Leuchtenkörpers
angeordnet ist, in eine wechselseitige Verzahnung gezwungen. Diese
Verzahnuhg erlaubt eine – verschleißträchtige – gerasterte
Verschwenkung des Leuchtenkörpers
gegenüber
dem Klemmkörper.
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Es
ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine gattungsgemäße Beleuchtungsvorrichtung
derart weiterzubilden, dass die Nachteile des Standes der Technik überwunden
werden.
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Insbesondere
ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine flexibel einsetzbare
und günstig
herstellbare Beleuchtungsvorrichtung zur Verfügung zu stellen.
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Diese
Aufgabe wird in Verbindung mit den Merkmalen des Oberbegriffs von
Anspruch 1 dadurch gelöst,
dass der Leuchtenkörper
einen wenigstens abschnittweise zylindrischen Sockel mit wenigstens
einem quer zu dessen Zylinderachse befestigten Leuchtmittelträger aufweist
und der Klemmkörper eine
offene Aufnahme mit zylindermantelsektorförmiger Innenfläche aufweist,
in die der Sockel form- und reibschlüssig einrastbar ist, wobei
der Sockel zwischen zwei Abschnitten größeren Zylinderdurchmessers
einen mit der Aufnahme des Klemmkörpers korrespondierenden Abschnitt
verminderten Zylinderdurchmessers aufweist. Die Aufgabe wird weiter
gelöst
durch einen Klemmkörper
gemäß Anspruch
8 sowie eine Leuchte gemäß Anspruch
14 die gemeinsam zum Aufbau einer erfindungsgemäßen Beleuchtungsvorrichtung
dienen können.
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Ein
erstes wesentliches Merkmal der Erfindung ist es, dass der Leuchtenkörper und
der Klemmkörper
als separate, individuelle Teile ausgebildet sind. Dies erlaubt
eine unabhängige,
jeweils anwendungsoptimierte Ausbildung dieser Elemente in ihren
eigentlichen Funktionsbereichen, d. h. der Klemmung im Fall des
Klemmkörpers
und der Gestaltung des Leuchtmittelträgers im Fall des Leuchtenkörpers. Lediglich
in einem gemeinsamen Wechselwirkungsbereich müssen beide Elemente aufeinander
abgestimmt ausgebildet sein. Dieser Wechselwirkungsbereich umfasst
einen zylindrischen Sockel des Leuchtenkörpers einerseits und eine hierzu
korrespondierende, offene Aufnahme des Klemmkörpers andererseits. Die Aufnahme,
die im Querschnitt als klauenförmig
beschrieben werden kann, weist eine zylindermantelsektorförmige Innenfläche auf, deren
lichte Weite auf den Außendurchmessers
des zylindrischen Sockels abgestimmt ist. Die Öffnung der Klaue weist im kräftefreien
Zustand ein Gradmaß von
weniger als 180 Grad auf. Zusammen mit der bevorzugt vorgesehenen
elastischen Weitbarkeit der Öffnung
erlaubt dieses Merkmal ein Einrasten des zylindrischen Sockels des
Leuchtenkörpers
in die Aufnahme des Klemmkörpers
unter Druck quer zur Zylinderachse. Im eingerasteten Zustand umfasst
die Klaue den Sockel formschlüssig.
Der Leuchtmittelträger,
der quer zur Sockelachse befestigt ist und sich längs des
Sockels erstreckt, ragt durch die Klauenöffnung hinaus, wobei die azimutale
Breite des Leuchtmittelträgers
ein geringeres Gradmaß aufweist
als die Klauenöffnung.
Dies gestattet eine beschränkte Schwenkbarkeit
des Leuchtmittelträgers
um die Zylinderachse des in der Aufnahme formschlüssig aber drehbeweglich
eingerasteten Sockels.
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Bei
geeigneter Auslegung der Oberflächenrauigkeit
des Sockels und der Aufnahme-Innenfläche, der korrespondieren Zylinderdurchmesser
und der elastischen Klemmkräfte
der Klaue wird zugleich ein Reibschluss etabliert, der ausreicht,
um geringe, am Leuchtmittelträger
angreifende Drehmomente, wie sie beispielsweise durch die Gewichtskraft
des Leuchtmittelträgers
auftreten, abzustützen.
Größere Drehmomente,
die vorzugsweise händisch
leicht aufbringbar sind, sind jedoch hinreichend, um den Reibschluss
zu überwinden,
sodass der Leuchtmittelkörper
innerhalb des von der Klauenöffnung
vorgegebenen Bereichs manuell schwenkbar bleibt. Mit anderen Worten
bilden der Sockel und die korrespondierende Aufnahme ein selbsthemmendes
Scharnier, wobei der Sockel als Scharnierachse dient, die in die als
Scharnierlager dienende Aufnahme einrastbar ist.
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Der
Sockel weist in einem mit der Aufnahme des Klemmkörpers korrespondierenden
Abschnitt einen verminderten Zylinderdurchmesser auf, der zwischen
zwei Abschnitten größeren Zylinderdurchmessers
angeordnet ist. Ist der Innendurchmesser der Aufnahme des Klemmkörpers auf
diesen verminderten Zylinderdurchmesser des bevorzugt zentral angeordneten
Sockelabschnitts abgestimmt und entspricht weiter die axiale Länge der
Aufnahme in etwa der axialen Länge
des Sockelabschnitts verminderten Zylinderdurchmessers, ist der
Leuchtenkörper nach
Einrasten in die Aufnahme gegen ein axiales Verrutschen gesichert.
Selbstverständlich
ist es auch möglich,
mehrere Sockelabschnitte verminderten Zylinderdurchmessers und eine
entsprechende Anzahl voneinander beabstandeter Aufnahmen des Klemmkörpers vorzusehen.
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Günstigerweise
sind die Klemmschenkel in unmittelbarer Nachbarschaft eines Randes
der Klauenöffnung
quer zu deren Zylinderachse befestigt. Ist nämlich der Klemmkörper mit
seinen Klemmschenkeln an einem Träger, wie etwa einer Notenmappe, festgeklemmt,
lässt sich
der Leuchtmittelträger,
wenn er auf die Klemmschenkel zu verschwenkt wird, regelrecht einklappen.
Dabei ist es besonders günstig, wenn
der Leuchtmittelträger
und/oder die Klemmschenkel jeweils relativ zu einer radialen Ausrichtung versetzt
an dem Sockel des Leuchtenkörpers
bzw. einer Außenfläche der
Aufnahme des Klemmkörpers befestigt
sind. Hierdurch lässt
sich nämlich
im eingeklappten Zustand eine parallele Anordnung des Leuchtmittelträgers zu
den Klemmschenkeln erreichen, was im eingeklappten Zustand des Leuchtenkörpers zu
einer sehr platzsparenden Anordnung führt.
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Bevorzugt
ist der der Öffnung
der Aufnahme nächstliegende
Klemmschenkel in seiner Quererstreckung kürzer als der von der Öffnung der
Aufnahme weiter entfernt gelegene Klemmschenkel. Mit anderen Worten
bedeutet dies, dass der im Gebrauchszustand, d. h. im an einen Träger, z.
B. eine Notenmappe, angeklemmten Zustand, obenliegende Klemmschenkel
kürzer
ist als der untere. Hierdurch wird die Beeinträchtigung durch die Klemmung
im Inneren der Mappe minimiert und die für die Haltung wesentliche äußere Stützung maximiert.
Zudem wird das Aufsetzen der Klemmschenkel auf den Träger erleichtert.
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Die
Klemmschenkel liegen bevorzugt parallel zueinander, wobei ihre Beabstandung
günstigerweise
in etwa der Dicke des des zu klemmenden Trägers entspricht. Die Klemmung
wird bevorzugt durch das elastische Material oder eine elastische
Aufhängung
der Klemmschenkel realisiert. Selbstverständlich sind auch andere Klemmmechanismen,
wie z. B. eine federvorgespannte Klammerung, möglich.
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Bevorzugt
sind die Aufnahme und die Klemmschenkel einstückig aus einem formstabilen und
leicht elastischen Kunststoff gefertigt. Derartige Klemmkörper lassen
sich einfach und kostengünstig als
Massenartikel herstellen. Auf diese Weise kann der Benutzer ohne
große
Kostenbelastung eine Vielzahl an Klemmkörpern mit unterschiedlichem
Schenkelabstand für
unterschiedliche Trägerdicken
bevorraten und je nach Bedarf mit einem hochwertig ausgebildeten
Leuchtenkörper
bestücken.
Der Klemmkörper
wirkt auf diese Weise als einfacher und kostengünstiger Adapter zwischen dem
Leuchtenkörper und
unterschiedlichen Trägern.
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Der
Leuchtmittelträger
ist bevorzugt flächig und
sich parallel zu der Zylinderachse des Sockels längs erstreckend ausgebildet.
Man kann auch von einer bevorzugt tafel- oder leistenförmigen Ausbildung
des Leuchtmittelträgers
sprechen. Ein derart ausgebildeter Leuchtmittelträger kann
im eingeklappten Zustand besonders platzsparend zwischen den Deckeln
einer Mappe aufgenommen und geschützt werden. Diese Anordnung
erlaubt es z. B. im Fall von Notenmappen eines Chores oder Orchesters
diese nach Gebrauch geschlossen zu stapeln, ohne dass die Beleuchtungsvorrichtung
zuvor demontiert werden müsste.
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Günstigerweise
ist der Sockel des Leuchtenkörpers
wenigstens bereichsweise hohl ausgebildet und weist in seinem Inneren
eine Aufnahme mit elektrischen Kontakten für elektrische Energiespeicher, wie
insbesondere Batterien oder Akkumulatoren, auf. Der Sockel erfüllt bei
dieser Ausführungsform
eine Doppelfunktion als Batteriegehäuse und Scharnierachse.
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Bei
einer Ausführungsform
weisen die Innenfläche
der Aufnahme und der korrespondierende Abschnitt des Sockels im
eingerasteten Zustand einander kontaktierende elektrische Kontakte
auf, die mit den elektrischen Kontakten für die elektrischen Energiespeicher
einerseits und mit einem Leitungsanschluss andererseits verbunden
oder verbindbar sind. Alternativ oder zusätzlich weist der zylindrische Sockel
im Bereich seiner Zylinderwand oder seiner Deckelflächen bevorzugt
elektrische Kontakte auf, die mit den elektrischen Kontakten für die elektrischen
Energiespeicher verbunden oder verbindbar sind. Die letztgenannte
Variante erlaubt einen direkten Netzanschluss des Leuchtenkörpers, der
zum Betrieb der Leuchtmittel und/oder zum Wiederaufladen von Akkumulatoren
genutzt werden kann. Bei der erstgenannten Ausführungsform erfolgt der Netzanschluss
hingegen über
den Klemmkörper,
der seinerseits elektrische Kontakte aufweist, die mit elektrischen
Kontakten des Sockels Wechselwirken.
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Als
Leuchtmittel dienen bei einer bevorzugten Ausführungsform eine Mehrzahl von
Leuchtdioden, die günstigerweise
in einem flexiblen Leuchtdiodenband integriert sind. Die Energiespeicher
sind natürlich
an die jeweils verwendeten Arten und Anzahlen von Leuchtmitteln
anzupassen.
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Als
noch vorteilhafter hat sich die Verwendung einer Kaltkathodenlampe,
auch als CCFL-Röhre
bekannt, als Leuchtmittel erwiesen, da derartige Leuchtmittel bei
noch geringerer Wärmeverlustleistung
als LEDs eine bessere Lichtausbeute haben. Typische Kaltkathodenlampen
lassen sich bei niedrigen Spannungen von z. B. 12 V oder 24 V betreiben,
was gerade im Hinblick auf die bevorzugte Art der Energieversorgung
mittels Batterien oder Akkumulatoren besonders günstig ist.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der speziellen
Beschreibung und den Zeichnungen.
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Es
zeigen:
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1:
eine schematische Darstellung einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Leuchtenkörpers,
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2:
eine Schnittdarstellung des Leuchtenkörpers von 1 entlang
der Schnittlinie II-II,
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3:
eine schematische, perspektivische Darstellung einer Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Klemmkörpers,
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4:
eine Schnittdarstellung einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Beleuchtungsvorrichtung,
umfassend einen Leuchtenkörper
gemäß 2 und
einen Klemmkörper
gemäß 3.
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Die 1 bis 3 zeigen
in unterschiedlichen Ansichten eine bevorzugte Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Leuchtenkörpers 10 und eine
Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Klemmkörpers 20,
die gemeinsam eine erfindungsgemäße Beleuchtungsvorrichtung
gemäß 4 bilden.
Der Leuchtenkörper 10 besteht
im Wesentlichen aus zwei unterschiedlichen Funktionsbereichen, nämlich einem
Leuchtmittelträger 12 und
einem Sockel 14. Bei der dargestellten, bevorzugten Ausführungsform
umfasst der Sockel 14 drei im Wesentlichen zylindrisch
ausgebildete Bereiche, von denen ein Zentralbereich 141 einen
ersten Zylinderdurchmesser aufweist und benachbarte Außenbereiche 142 einen
größeren Zylinderdurchmesser
aufweisen. Der Sockel 14 ist bevorzugt hohl ausgebildet
und dient als Gehäuse
für Batterien
oder Akkumulatoren. Entsprechend weist das Innere des Sockels 14 bevorzugt
in den Figuren nicht dargestellte elektrische Kontaktmittel auf.
Weiter kann der Sockel 14 elektrische Anschlussmittel zum
Anschluss einer Netzleitung aufweisen, die über die elektrischen Kontaktmittel
im Inneren eine alternative Energieversorgung und/oder eine Aufladmöglichkeit
für in
das Gehäuse eingesetzte
Akkumulatoren bilden. Weiter kann der Sockel 14 Schalter 143, 144 aufweisen,
deren Funktion weiter unten näher
beschrieben werden soll.
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Der
Leuchtmittelträger 12 ist
mechanisch mit dem Sockel verbunden. Der Leuchtmittelträger 12 weist
bevorzugt die Form einer flachen Tafel oder Leiste auf, die sich
im Wesentlichen über
die gesamte Länge
des Sockels 14 und quer zu seiner Zylinderachse erstreckt.
Dabei ist er bevorzugt relativ zu einer rein radialen Ausrichtung
leicht seitlich versetzt angeordnet, wie insbesondere aus 2 erkennbar. Bei
der dargestellten Ausführungsform
weist der Leuchtmittelträger
oberhalb des Zentralbereichs 141 des Sockels 14 eine
Ausnehmung 122 auf, durch die die Wand der weiter unten
beschriebenen Aufnahme 22 des Klemmkörpers 20 hindurchgreifen
kann.
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Der
Leuchtmittelträger 12 weist
Leuchtmittel 121 auf, die beispielsweise als Leuchtstoffröhre, bevorzugt
jedoch als eine Anordnung von Leuchtdioden, insbesondere ein flexibles
Leuchtdiodenband, welches auf die Tafel des Leuchtmittelträgers 12 aufgeklebt
ist, auf. Die Leuchtmittel können
zur besseren Verteilung des Lichtes von einer Mattscheibe abgedeckt
sein. Die Leuchtmittel 121 sind über nicht dargestellte elektrische
Kontakte und Leitungen mit den elektrischen Kontakten im Inneren
des Sockels 14 verbunden, um durch die dort eingesetzten
Batterien oder Akkumulatoren mit elektrischer Energie versorgt werden
zu können.
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3 zeigt
eine bevorzugte Ausführungsform
eines Klemmkörpers 20.
Der Klemmkörper 20 weist
zwei unterschiedliche Funktionsbereiche auf, nämlich eine klauenförmige Aufnahme 22 und
ein paar Klemmschenkel 24. Die Aufnahme 22 hat
eine zylindermantelsegmentförmige
Innenfläche 221,
deren Zylinderdurchmesser auf den Zylinderdurchmesser des Zentralbereichs 141 des
Sockels 14 abgestimmt ist. Die Gestaltung und Form der
Außenfläche 222 der
Aufnahme 22 ist funktionell irrelevant. Die im Querschnitt
klauenförmig
gestaltete Aufnahme weist eine Öffnung 223 auf,
deren Gradmaß kleiner
als 180 Grad ist. Dies erlaubt es, den Zentralbereich 141 des Sockels 14 formschlüssig in
der Aufnahme 22 zu haltern.
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Unmittelbar
an einem Rand der Öffnung 223 ist
ein erster, schmalerer Klemmschenkel 241 des Klemmschenkelpaares 24 angeordnet.
Benachbart hierzu und bevorzugt parallel beabstandet ist ein zweiter
breiterer Klemmschenkel 242 des Klemmschenkelpaares 24 an
der Außenfläche 222 der
Aufnahme 22 angeordnet. Wie aus den 3 und 4 erkennbar,
ist das quer zur Zylinderachse der Aufnahme 22 angeordnete
Klemmschenkelpaar 24 relativ zu einer rein radialen Ausrichtung
leicht versetzt angeordnet. Die Bedeutung dieses Merkmals wird weiter
unten näher
erläutert.
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Bevorzugt
sind die Aufnahme 22 und das Klemmschenkelpaar 24 einstückig aus
einem formstabilen leicht elastischen Kunststoff, insbesondere als
Spritzgussteil ausgebildet. Dies erlaubt eine sehr kostengünstige Massenproduktion
von Klemmkörpern 20,
insbesondere mit unterschiedlichen Abständen zwischen den Schenkeln 241, 242 des
Klemmschenkelpaares 24.
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Die
Längsausdehnung
der Aufnahme entspricht bevorzugt der. Längsausdehnung des Zentralbereichs 141 des
Sockels 14; die Längsausdehnung
des Klemmschenkelpaares 24 entspricht bevorzugt der jenigen
der Aufnahme 22.
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Die
beiden Funktionsbereiche 22 und 24 des Klemmkörpers 20 bilden
jeweils mechanische Schnittstellen bei der Installation der erfindungsgemäßen Beleuchtungsvorrichtung.
Das Klemmschenkelpaar 24 ist auf einen steifen Träger 30,
wie beispielsweise einen festen Buchdeckel oder den Deckel einer
Notenmappe aufsteckbar. Dabei ist der Abstand der Klemmschenkel 241, 242 bevorzugt
geringfügig
kleiner zu wählen
als die Dicke des Trägers 30.
Die Klemmwirkung entsteht durch die leicht elastische Eigenschaft
des Klemmkörpermaterials.
Aufgrund der Möglichkeit
einer billigen Massenproduktion des Klemmkörpers 20 ist es jedem
Benutzer leicht möglich,
eine Vielzahl von Klemmkörpern
mit unterschiedlichem Schenkelabstand zur Anpassung an unterschiedliche
Trägerdicken
vorzuhalten. Alternativ ist selbstverständlich auch ein klassischer
Klemmmechanismus mit zwei gelenkig gegeneinander beweglichen Klemmschenkeln
denkbar. Eine solche Konstruktion ist jedoch mechanisch aufwendiger
und daher im Ergebnis teurer als die Vorhaltung mehrerer Klemmkörper 20 mit
unterschiedlichen Schenkelabständen.
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Die
Aufnahme 22 dient der Halterung des Sockels 14 des
Leuchtenkörpers 10.
Aufgrund der leicht elastischen Eigenschaften der bevorzugten Ausführungsform
des Klemmkörpers 20 lässt sich
die Öffnung 223 der
Aufnahme 22 geringfügig
elastisch aufbiegen. Dies kann insbesondere bei geeigneter Wahl
des Gradmaßes
der Öffnung 223 durch
Eindrücken
des Zentralbereichs 141 des Sockels 14 in die Öffnung 232 quer
zur Zylinderachse erfolgen. Der Zentralbereich 141 des
Sockels 14 rastet dann in die Aufnahme 22 ein,
wo er formschlüssig
gehaltert wird. Erfindungsgemäß ist die
von der Aufnahme auf den Sockel ausgeübte Klemmkraft so groß, dass
unter Berücksichtigung
der Oberflächenbeschaffenheit
der Aufnahmeninnenfläche 221 und
der Außenfläche des
Sockelzentralbereichs 141 ein Reibschluss entsteht, der
ausreichend groß ist,
um den Leuchtenkörper
in der eingerasteten Winkelstellung zu halten. Der Reibschluss ist
jedoch bevorzugt so schwach ausgebildet, dass ein manuelles Verschwenken
des Leuchtenkörpers 10 innerhalb
des von der Öffnung 223 zugelassenen
Schwenkbereichs verschwenkt werden kann, wie durch den Verschwenkungspfeil 40 angedeutet.
In 4 sind die zwei Extrempositionen des Leuchtenkörpers 12 als
durchgezogene bzw. punktierte Linien dargestellt. Der Leuchtenkörper ist aber
auch in jeder anderen Verschwenkungsstellung durch den Reibschluss
arretiert. Aufgrund bevorzugter Elastizität der Klaue 22 ist
dabei kein Funktionsverlust durch Verschleiß zu befürchten.
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Bei
der in den Figuren dargestellten, besonders bevorzugten Ausführungsform
weist der Sockel 14 an seiner Oberfläche zwei Schalter 143 und 144 auf.
Die Schalter unterbrechen oder gewähren je nach Schalterstellung
einen elektrischen Kontakt zwischen den Batterien oder Akkumulatoren
im Sockel/Gehäuse 14 und
den Leuchtmitteln 121. Dabei dient der Schalter 144 als
allgemeiner An-/Aus-Schalter, der ein Anschalten der Leuchtmittel 121 nur
in gedrücktem
Zustand, d. h. insbesondere dann erlaubt, wenn der Leuchtenkörper 12 in
die Aufnahme 22 des Klemmkörpers 20 eingerastet
ist. Der zusätzliche
Schalter 143 ist bevorzugt so ausgeschaltet, dass er – den gedrückten Zustand
des Schalters 144 vorausgesetzt – die Leuchtmittel im nicht
gedrückten
Zustand an- und im gedrückten
Zustand ausschaltet. Hierdurch ergibt sich ein automatisches Einschalten
der Leuchtmittel 121 beim Aufklappen des Leuchtenkörpers und
ein automatisches Abschalten beim Einklappen gemäß dem Verschwenkungspfeil 40.
Alternativ oder zusätzlich
kann auch ein z. B. seitlich an einem Sockeldeckel angebrachter
Hauptschalter zum An- und Ausschalten der Leuchtmittel vorgesehen
sein.
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Wie
insbesondere aus 4 ersichtlich, dient die von
der radialen Ausrichtung des Leuchtenkörpers 12 bzw. des
Klemmschenkelpaares 24 versetzte Anbringung am Sockel 14 bzw.
der äußeren Oberfläche 222 der
Aufnahme 22 des Klemmkörpers 20 einer
optimierten Raumausnutzung im eingeklappten Zustand des Leuchtenkörpers 12.
Bei der in den Figuren gezeigten Versetzung ergibt sich eine parallele
Ausrichtung des Leuchtungskörpers 12 zu dem
Klemmschenkelpaar 24 im eingeklappten Zustand. Dies ist
besonders günstig,
wenn die erfindungsgemäße Beleuchtungsvorrichtung
beispielsweise an einer Notenmappe angeklemmt ist, die nach Benutzung
geschlossen wird, da auf diese Weise der Leuchtenkörper 12 geschützt zwischen
den Mappendeckeln liegt, wobei die Mappe jedoch weitestgehend geschlossen
werden kann. Andere als die gezeigten Anordnungen sind selbstverständlich ebenfalls
möglich.
Insbesondere sei die Variante erwähnt, die Klemmschenkel soweit
gegenüber
der radialen Ausrichtung zu versetzen, dass die Aufnahme im geschlossenen
Zustand einer Mappe oder eines Buches, an die/das der Klemmkörper 20 angeklemmt ist,
symmetrisch zu den Mappen- bzw. Buchdeckeln angeordnet ist.
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Natürlich stellen
die in der speziellen Beschreibung diskutierten und in den Figuren
gezeigten Ausführungsformen
nur illustrative Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung dar. Dem Fachmann ist im Lichte der hiesigen
Offenbarung ein breites Spektrum an Variationsmöglichkeiten anhand gegeben.
Insbesondere kann die Längserstreckung
des Leuchtenkörpers 12 und/oder
des Klemmkörpers 20 an
die zur Klemmung vorgesehenen Träger 30 angepasst
sein. Auch die konkrete Wahl der verwendeten Materialien sowie der
Technik der Leuchtmittel und ihrer Kontaktierung und Energiespeisung
sind dem Fachmann in Anbetracht des Einzelfalles überlassen.
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- 10
- Leuchtenkörper
- 12
- Leuchtmittelträger
- 121
- Leuchtmittel
- 122
- Ausnehmung
- 14
- Sockel
- 141
- Zentralbereich
von 14
- 142
- Außenbereich
von 14
- 143
- Schalter
- 144
- Schalter
- 20
- Klemmkörper
- 22
- Aufnahme
- 221
- Innenfläche von 22
- 222
- Außenfläche von 22
- 223
- Öffnung von 22
- 24
- Klemmschenkelpaar
- 241
- Klemmschenkel
- 242
- Klemmschenkel
- 30
- Träger
- 40
- Verschwenkungspfeil