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DE102007042627A1 - Verfahren und Anordnung zum Befeuchten textiler Materialien - Google Patents

Verfahren und Anordnung zum Befeuchten textiler Materialien Download PDF

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DE102007042627A1
DE102007042627A1 DE200710042627 DE102007042627A DE102007042627A1 DE 102007042627 A1 DE102007042627 A1 DE 102007042627A1 DE 200710042627 DE200710042627 DE 200710042627 DE 102007042627 A DE102007042627 A DE 102007042627A DE 102007042627 A1 DE102007042627 A1 DE 102007042627A1
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DE
Germany
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cooling
yarn
zone
station
water
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Withdrawn
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DE200710042627
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Inventor
Claus Koch
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Individual
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    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06MTREATMENT, NOT PROVIDED FOR ELSEWHERE IN CLASS D06, OF FIBRES, THREADS, YARNS, FABRICS, FEATHERS OR FIBROUS GOODS MADE FROM SUCH MATERIALS
    • D06M11/00Treating fibres, threads, yarns, fabrics or fibrous goods made from such materials, with inorganic substances or complexes thereof; Such treatment combined with mechanical treatment, e.g. mercerising
    • D06M11/01Treating fibres, threads, yarns, fabrics or fibrous goods made from such materials, with inorganic substances or complexes thereof; Such treatment combined with mechanical treatment, e.g. mercerising with hydrogen, water or heavy water; with hydrides of metals or complexes thereof; with boranes, diboranes, silanes, disilanes, phosphines, diphosphines, stibines, distibines, arsines, or diarsines or complexes thereof
    • D06M11/05Treating fibres, threads, yarns, fabrics or fibrous goods made from such materials, with inorganic substances or complexes thereof; Such treatment combined with mechanical treatment, e.g. mercerising with hydrogen, water or heavy water; with hydrides of metals or complexes thereof; with boranes, diboranes, silanes, disilanes, phosphines, diphosphines, stibines, distibines, arsines, or diarsines or complexes thereof with water, e.g. steam; with heavy water
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    • D06B5/00Forcing liquids, gases or vapours through textile materials to effect treatment, e.g. washing, dyeing, bleaching, sizing impregnating
    • D06B5/12Forcing liquids, gases or vapours through textile materials to effect treatment, e.g. washing, dyeing, bleaching, sizing impregnating through materials of definite length
    • D06B5/16Forcing liquids, gases or vapours through textile materials to effect treatment, e.g. washing, dyeing, bleaching, sizing impregnating through materials of definite length through yarns, threads or filaments
    • DTEXTILES; PAPER
    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06CFINISHING, DRESSING, TENTERING OR STRETCHING TEXTILE FABRICS
    • D06C7/00Heating or cooling textile fabrics

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  • Textile Engineering (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Materials Engineering (AREA)
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Abstract

Verfahren und Anordnung zum Befeuchten bzw. Rückbefeuchten (Konditionieren) von Textilgarnen, die beim Verspinnen ursprünglich im Faserrohstoff vorhandene Feuchtigkeit während des Spinnens bis auf eine Restfeuchte verloren haben, die niedriger liegt als die ursprüngliche Feuchte, durch Einwirkung von Wasserdampf unter vermindertem Druck und unter Kühlung auf ein zu Garnspulen verarbeitetes und partieweise auf Trägergestellen angeordnetes Garn, wobei das Garn nach der Einwirkung des Wasserdampfs entweder im gleichen Raum oder einem nachgeschalteten Raum oder Zone gekühlt und während der Kühlung Wasser in zerstäubter Form zugesetzt wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine dafür geeignete Anordnung zum Befeuchten von Textilmaterial, insbesondere von Textilgarnen und deren Verarbeitungsprodukten.
  • Textilien sind hygroskopisch, d. h. sie nehmen Feuchtigkeit auf. Diese Fähigkeit hängt von der Natur der Faser ab. Die Luftfeuchte, die Temperatur und andere äußere Einflüsse spielen eine große Rolle. Gegenwärtig ist es in der Textilindustrie üblich, die beim Verspinnen von Natur-, Synthese- und Mischfasern anfallenden, auf Spulen aufgewickelten Garne zu "konditionieren", d. h. einer Befeuchtung zu unterwerfen. Das Konditionieren (engl. conditioning) hat zum Ziel, die während des Spinnprozesses verlorengegangenen Feuchte möglichst weitgehend wieder in das Garn zu bringen. Die nach dem Verspinnen verbliebene Restfeuchte liegt z. B. bei Baumwollgarnen in der Größenordnung von 5 Gewichtsprozent, während das Handelsprodukt 8,5 Gewichtsprozent Feuchte aufweisen soll, die der ursprünglichen Garnfeuchte entspricht. Dieser Wassergehalt ist auch erforderlich, damit die Fasern im Garn sich nach dem Verspinnen ausreichend glätten und elastisch bleiben, damit bei den heute üblichen Arbeitsgeschwindigkeiten von Web- und Strickmaschinen möglichst wenig Fadenrisse auftreten. Andererseits liegt es im Interesse des Verkäufers von textilen Materialien, Produkte anzubieten, deren tatsächlicher Feuchtegehalt nicht oder nicht wesentlich unter dem liegt, der für die Handelsware üblich ist, da ein Material geringerer Feuchte d. h. mit einem höheren Trockengewicht keinen höheren Preis erzielt. Nachstehend die handelsüblichen Feuchtigkeitszuschläge bei den wichtigsten Fasermaterialien:
    Baumwolle 8,50%
    Flachs 12,00%
    Wolle 18,25%
    Seide 11,00%
    Viskose 11,00 bis 14,25% (je nach Typ)
    Polyacryl 1,50 bis 2,00% (je nach Typ)
    Polyamid 6,25%
    Polyester 1,50%
  • Bei Mischgarnen wird der Feuchtigkeitszuschlag unter Zugrundelegung der für die ungemischten Garne geltenden Zuschläge nach dem Anteil jeder Faser in der Mischung berechnet. Dabei wird ein Normklima (20° Celsius, 65% relative Luftfeuchtigkeit) zugrundegelegt.
  • Die zur Beurteilung der Garneigenschaften wichtigsten Parameter und deren Erfassung sind z. B. beschrieben in Lehrheft III für die Aus- und Fortbildung in der Spinnerei ("Merkmale und Prüfung von Fasern, Bändern, Vorgarnen und Garnen"), herausgegeben vom Industrieverband Garne e. V., 9. Aufl. Eschborn 1992.
  • Für die Bestimmung der Garnfeuchte gibt es zwei Verfahren:
  • a) Gewichtsanalytisch nach Wärmetrocknung
  • Der zum Versand bereitgestellten Lieferung oder den Packstücken werden Proben entnommen. Diese werden gewogen, anschließend im Heißluftstrom vollständig ausgetrocknet und danach erneut gewogen. Die Gewichtsdifferenz, ausgedrückt in Prozent des Gewichtes der getrockneten Proben, ist der sogenannte Trocknungsverlust. Das Handelsgewicht (H) berechnet sich dann nach der folgenden Formel:
    Figure 00020001
  • Gn
    = Nettogewicht der Lieferung, ohne Hülsen und Verpackung
    rt
    = handelsüblicher Feuchtigkeitszuschlag
    ut
    = Trocknungsverlust (in % des Trockengewichts)
  • b) Elektrisch
  • Eine schnellere Methode ist die kapazitive Bestimmung der Garnfeuchte mit einem handelsüblichen Messgerät (z. B. dem Gerät der Firma Forté).
  • Sie soll die genaue gewichtsanalytische Bestimmung der Feuchte durch Trocknung im Ofen nicht ersetzen, liefert aber hinreichend genaue Unterlagen für die Betriebsüberwachung. Diese Methode hat den Vorteil, dass das Prüfgut hierbei nicht verändert wird, die Messdauer sehr kurz und die Handhabung bequem ist.
  • Daneben gibt es noch für den praktischen Betrieb Hand-Feuchtigkeitsmessgeräte, bei denen der Feuchtigkeitsgehalt im Ballen, Band, Vorgarn und Garn (Kopsen, Spulen) mittels Nadelelektroden oder Mess-Sonden mit befriedigender Genauigkeit ermittelt werden kann.
  • Schließlich wird noch der Begriff der Handelsfeinheit erläutert:
    In den Formeln für die Garnfeinheit
    dtex = Gramm/10.000 Meter oder Nm = Meter/Gramm
    ist das Gewicht des Fadens enthalten. Mit den im vorhergehenden Abschnitt erwähnten Gewichtsschwankungen infolge unterschiedlichen Feuchtigkeitsgehaltes schwankt auch die Garnfeinheit. Um diese Schwankungen auszuschalten, setzt man das Handelsgewicht in die Formel ein. Man spricht dann von Handelsfeinheit (Handels-Nummer) oder konditionierter Garnfeinheit (Garn-Nummer).
  • Das Konditionieren geschieht in sog. Vakuumbefeuchtern, evakuierbaren Behältern, die die Garnspulen partieweise auf geeigneten Trägern, z. B. Paletten, Dornenwagen, Spulengattern, Igelwagen, perforierten Alu-Wagen, Kartons aufnehmen können. Man evakuiert, d. h. man bringt den mit den Garnspulen beschickten Apparat unter verminderten Druck und erzeugt in dem Apparat eine Sattdampfatmosphäre, die dem verminderten Druck entspricht (z. B. 55 bis 68°C). Das kondensierende Wasser dringt in den Garnkörper ein und wird von der Faseroberfläche oder kapillaren Hohlräumen in den Fasern aufgenommen. Bei der Kondensation wird gleichzeitig Wärme auf das Material übertragen. Die Kondensation kommt zum Erliegen, wenn das Material die Sattdampftemperatur erreicht hat. Der Vorgang wird je nach dem gewünschten Befeuchtungsergebnis abgebrochen, wobei auch wirtschaftliche Erwägungen bei der Behandlungsdauer eine Rolle spielen. Eine geeignete Behandlungsdauer liegt z. B. bei 10 Minuten bis zu einer Stunde und bevorzugt zwischen 20 und 40 Minuten.
  • Nach Beendigung des Verfahrens werden die behandelten Materialien einer Auskühlung ausgesetzt. Durch die Kondensation dringt Wärme in die Materialien ein und erwärmt diese auf Prozesstemperatur. Da die in dieser Weise behandelten Materialien nach Abkühlung verpackt werden um eine weitere Ausdunstung zu vermeiden, ist es notwendig die Materialien durch Auskühlung auf eine niedrigere Temperatur auskühlen zu lassen, um das "Schwitzen" also Kondensieren auf der Innenseite der Kunststoffverpackung (Folie) zu vermeiden.
  • Unterschiede im Wasseraufnahmevermögen ergeben sich aus der unterschiedlichen Hygroskopizität der verschiedenen Textilfasern, dem Einfluss der physikalischen und chemischen Stoffdaten, sowie der Garndichte, Art der Garnwicklung, Faser- und Garntiter. Diese Materialkonstanten sollen hier nicht weiter betrachtet werden. Unterschiede in der Effizienz des Befeuchtungsprozesses ergeben sich aus der Leistungsfähigkeit der Vakuumpumpen, d. h. des gezogenen Vakuums (erzielten verminderten Drucks), wobei ein besseres Vakuum auch ein besseres Kondensationsergebnis zur Folge hat. Dies rührt daher, dass die wirksame Kondensierfläche sich mit verbessertem Vakuum auf zunehmend tiefere Garnschichten innerhalb der Spulen erstreckt. Auch dies ist systemimmanent und soll hier nicht weiter betrachtet werden.
  • Beim Konditionieren versucht man die handelsüblichen Feuchtigkeitszuschläge (z. B. 8,5 Gewichts-% für Baumwolle) zu erreichen. Hat die Baumwolle vor dem Konditionieren eine Restfeuchte von z. B. 5,0% und eine Garntemperatur von 20°C, kann mittels der Vakuumbefeuchtung (ohne die nachstehend beschriebene erfindungsgemäße aktive Kühlung) eine Feuchtigkeitszunahme von kaum mehr als 2,5% erreicht werden (nach 20 Minuten und Ausdunstung im Anschluss an den Konditionierprozess). Praktisch wird also der gewünschte handelsübliche Feuchtezuschlag von 8,5% für Baumwolle nicht erreicht.
  • Bei einer Restfeuchte von z. B. 5% und einer Garntemperatur von z. B. 60°C erreicht man unter sonst gleichen Prozessparametern sogar nur eine wesentlich geringere Feuchtigkeitszunahme als 2,5%. Sie liegt dann bei etwa 1,7%, ebenfalls nach 20 Minuten Ausdunstung im Anschluss an den Konditionierprozess.
  • Praktisch wird die gewünschte Feuchte allerdings nicht erreicht. Dabei ist außerdem zu berücksichtigen, dass die Restfeuchte sich etwa gleichmäßig verteilt in allen Spulenlagen befindet, während die Rückbefeuchtung die äußeren Spulenlagen bevorzugt und die innersten Bereiche oft kaum erfasst werden. Dies trifft besonders in sog. "warmen Ländern" zu: Z. B. befinden sich die baumwollproduzierenden Länder in subtropischen Regionen und sind auch Verarbeitungsländer, d. h. Sitz von Garnherstellern. Dort ist der Wasserverlust der Fasern wegen der höheren Temperaturen in den Spinnereien besonders hoch und daher die Rückbefeuchtung der erzeugten Garne besonders wichtig. Der vorstehend beschriebene Sachverhalt setzt aber der heute üblichen Methode der Konditionierung gerade unter diesen klimatischen Verhältnissen Grenzen: Dort, wo die Garne am dringendsten befeuchtet werden müssten, ist das Konditionierergebnis besonders schlecht. Hinzu kommt, dass die Dampftemperatur des Sattdampfes nach oben begrenzt ist. Insbesondere bei Verarbeitung von paraffinierten Garnen für die Strickerei liegt die höchste zulässige Prozesstemperatur im Konditionierverfahren bei 65°C, d. h. es handelt sich um Sattdampf verminderten Drucks, der die an sich zur Verfügung stehende Druckdifferenz zwischen atmosphärischem Druck und Leistung der Vakuumpumpen nicht vollständig nutzen kann. Zwar ist aus der DE-A-3 118 971 bekannt, frei aufgehängte Gewebebahnen im Durchlaufverfahren durch Dämpfzonen mindestens zweimal zu dämpfen, d. h. zunächst in einer ersten Dämpfkammer der Einwirkung von Wasserdampf auszusetzen und die weitere Aufnahme von Wasserdampf dadurch zu fördern, dass die Bahnen danach eine Kühlstrecke und anschließend eine zweite Dämpfkammer durchlaufen. Die Abkühlung wird offensichtlich bei atmosphärischen Druck betrieben und zwar in dem zeichnerisch dargestellten Fall einfach dadurch, dass die Bahnen nach dem Durchlaufen einer ersten Dämpfzone eine gewisse Strecke in der Umgebungsluft zurücklegen. Alternativ kann ebenfalls ein Kühlmittel auf die Warenbahnen aufgeblasen werden. Zwar wird in dem genannten Dokument davon gesprochen, dass Kühlkammern (dort mit 6, 7 beziffert) verwendet werden, jedoch ergibt sich aus dem Bezug auf die Zeichnung, dass damit keineswegs Kühlkammern, sondern vielmehr die Dämpfkammern gemeint sind, die das wesentliche Merkmal der dort gegebenen Lehre bilden.
  • Um die oben geschilderten Nachteile zu vermeiden, wurde in EP-A1-02002443.6 ein Verfahren und eine Anordnung zum Befeuchten textiler Materialien beschrieben, die auf der Beobachtung beruhen, dass neben den vorgegebenen Materialkonstanten der Unterschied zwischen der Temperatur des Sattdampfes und der Eigentemperatur des zu befeuchtenden Garnkörpers einen großen Einfluss auf die Befeuchtungseffizienz hat. Bei dem beschriebenen Verfahren werden Textilgarne, die die ursprünglich im Faserrohstoff vorhandene Feuchtigkeit während des Verspinnens bis auf eine Restfeuchte verloren haben, die niedriger liegt als die ursprüngliche Feuchte, vor der Einwirkung von Wasserdampf unter vermindertem Druck in einem vorgeschalteten Raum einer aktiven Kühlung unterworfen und auf eine höhere Feuchtigkeit gebracht.
  • Dieses Verfahren ist aber nach wie vor verbesserungsbedürftig, denn das aktive Vorkühlen erfordert nach der Beschreibung praktisch ein eigenes Anlagenteil oder eine Zone, in der sich das Vorkühlen abspielt.
  • Es wurde nun gefunden, dass das Konditionieren von textilen Materialien auch dadurch wirksam erreicht werden kann, dass man die Materialien – im Prinzip unmittelbar – nach der Einwirkung des Wasserdampfes im Vakuumbefeuchter (Bauelement C in der beigefügten Skizze) aktiv nachkühlt. Erfindungsgegenstand sind das Verfahren und die Anordnung nach Anspruch 1 bzw. 2 und den nachgeordneten Unteransprüchen. Als "aktives Nachkühlen" wird die Einwirkung von Luft oder einem Inertgas wie Stickstoff auf das Kühlgut bezeichnet, die bzw. das mittels einer Kühlmaschine auf eine Temperatur unterhalb von Raumtemperatur gebracht worden sind. Der Vakuumbefeuchter wird in der Fachsprache auch als Konditionierkammer bezeichnet und wird im einfachsten Fall zweckmäßig als zylindrischer Kessel ausgeführt.
  • Das Kühlen geschieht erfindungsgemäß nach einer ersten Ausführungsform innerhalb des Vakuumbefeuchters, der im Allgemeinen als druckfester Kessel ausgebildet ist und zu diesem Zweck eine ausreichende Innenisolierung der Wände erhält, sodass ein möglichst geringer Wärmeaustausch mit der Wand und damit der Außenwelt stattfindet. Die Wände werden zweckmäßig mit einem wasser- bzw. wasserdampffesten Werkstoff aus wärmedämmendem Material ausgekleidet sind, der im Wesentlichen weder Wasserdampf noch Wasser aufnimmt. Durch die Innenisolierung wird vermieden, dass die Wände der Kammer immer abwechselnd gekühlt und wieder erwärmt werden müssen, bzw. die kalten Wände den zugeführten Wasserdampf kondensieren lassen. Außerdem wird vermieden, dass sich eine Änderung des atmosphärischen Zustands innerhalb des Befeuchters – abgesehen vom bearbeiteten Textilgut – auf etwas anderes als auf den vorhandenen Gasraum auswirkt, der nur eine geringe Wärmekapazität besitzt. Dadurch wird eine erhebliche Energiemenge eingespart, sowohl beim Dampfverbrauch als auch beim Kühlungsbedarf.
  • Die Innenisolierung besteht zweckmäßig aus einem duroplastischen Material, das eine ausreichende Dauerstabilität gegen Feuchte-Einwirkung aufweist. Es versteht sich, dass als Isoliermaterial ein massives Material in Form eines an die Rundung der Wände formschlüssig angepassten Plattenwerkstoffs verwendet wird, der keine Feuchtigkeit aufnehmen kann. Als Plattenwerkstoff eignet sich beispielsweise ein Phenol- oder Melaminharzlaminat geeigneter Stärke.
  • Alternativ zum aktiven Nachkühlen innerhalb des Vakuumbefeuchters kann das Nachkühlen in einer zweiten Ausführungsform auch innerhalb einer weiteren, nach der Konditionierkammer angeordneten Kammer stattfinden, die gegebenenfalls ebenfalls wärme gedämmt ist.
  • Grundsätzlich ist bei beiden Verfahren darauf zu achten, dass immer Wasser in zerstäubter Form während der Kühlung zugesetzt wird, d. h. die Kühlung findet durch die Herabsetzung der Umgebungstemperatur zwar statt, gleichzeitig aber setzen sich die Wasserpartikel auf die Materialien und befeuchten diese. Die erzielte Abkühlung wird sich normalerweise auf die äußeren und die inneren Spulenlagen unterschiedlich auswirken, d. h. während die äußeren Lagen bereits eine Temperaturdifferenz von 10–15 Grad gegenüber der Ausgangstemperatur aufweisen, kann es sein, dass das Spuleninnere noch keine merkliche Abkühlung erfahren hat. Die Kühlung soll daher möglichst so lange dauern, bis sie auch das Spuleninnere erreicht hat, was natürlich durch wirtschaftliche Erwägungen eingeschränkt wird. Grundsätzlich kann bereits eine geringe Abkühlung das Konditionierergebnis deutlich verbessern. Die höhere Sättigung der Außenlagen kompensiert die dort intensivere Verdunstung. Insgesamt gleicht sich der Feuchtegehalt der Materialien aufgrund der Migrationseigenschaften der Textilfasern (sofern hygroskopisch) nach ca. 24 Stunden vollkommen aus.
  • Die Nachkühlung wird nach Abschluss des Kondensationsprozesses, d. h. nach vollständigem Erreichen des Sattdampfzustandes und Druckausgleich aktiviert. As Kühlmittel werden kaltes Wasser und Druckluft über spezielle Zweistoffdüsen eingeführt; diese Düsen zerstäuben das Wasser in feinste Tröpfchen und nebeln den Innenraum der Maschine vollkommen ein. Es findet eine adiabatische Kühlung statt; das normalerweise verdunstende Wasser wird durch eine aktive Besprühung bzw. Einnebelung in den Materialien zurückgehalten, während die Temperatur der Materialien deutlich absinkt.
  • Die übliche Verfahrenszeit für das Konditionieren beträgt nach international gültigem Standard ca. 60 Minuten. Durch geeignete Maßnahmen wie Reduzierung der notwendigen Dauer zum Erreichen des Vakuums, Innenisolierung der Befeuchtungskammer und dadurch niedrigerem Energiebedarf sowie Verbesserung der Befeuchtungsdauer wurde eine Reduzierung der Prozesszeit auf ca. 35–40 Minuten anstelle von 60 Minuten erreicht. Dies ermöglicht den Einsatz der aktiven Kühlung für eine Dauer von ca. 20–25 Minuten.
  • Ganz allgemein ist es zweckmäßig, den Kühlnebel innerhalb der Kühlzone zu bewegen und so zu führen, dass die Spulen möglichst allseitig intensiv umspült werden. Das Bewegen der Kühlluft kann mittels üblicher Ventilatoren geschehen, die gänzlich innerhalb des Raums liegen können.
  • Es kann zweckmäßig sein, das aktive Nachkühlen im Vakuumbefeuchter in jenen Fällen auszudehnen, in welchen dies dem Anwender als zweckmäßig erscheint, d. h. es kann durchaus sein, dass man sich bewusst für eine längere Prozessdauer entscheidet, weil man die Vorteile des aktiven Vorkühlens ausweiten will, ohne dass der Bereich der Erfindung verlassen wird.
  • Die Wirkung des erfindungsgemäßen aktiven Nachkühlens wird vorteilhaft dadurch unterstützt, dass man die Garnspulen nach dem Konditionierprozess zusätzlich in oder nach den Produktionsräumen (passiv) auskühlen lässt, wenn die örtlichen Bedingungen, d. h. die Umgebungstemperatur und der zur Verfügung stehende Platz eine solche Maßnahme sinnvoll erscheinen lassen. Dieser Vorgang findet zweckmäßig in einer Zone statt, die man als Pufferzone vor dem Verpacken bezeichnen kann.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren wird vorteilhaft in einer Einrichtung ausgeübt, die als Verfahrensstrecke bezeichnet werden kann und die in der beigefügten Zeichnung schematisch dargestellten Zonen aufweist:
    • – eine Abladezone (A), wo die vorbereiteten Träger angeliefert werden, z. B. mittels eines Gabelstaplers;
    • – eine erste und eine zweite passive Vorkühl- und Pufferzone (jeweils mit B bezeichnet); in der dargestellten Ausführungsform wird diesen Vorkühl- und Pufferzonen Abluft aus der nachgeordneten Kühlkammer (C) zugeführt;
    • – eine Kühlkammer (C) mit zugeordneten – vor oder hinter der Zeichenebene angeordnet zu denkenden – Kälteanlagen (K);
    • – einen Vakuumbefeuchter (D – im Text auch nur als Befeuchter bezeichnet), der mit einer Einrichtung zur Erzeugung des verminderten Drucks (V) und einem Dampferzeuger (W) sowie einer Nachkühleinrichtung ausgerüstet ist;
    • – eine Zone zur (passiven) Abkühlung (E); welche bedarfsweise zusätzlich mit einer weiteren aktiven Nachkühleinrichtung ausgestattet ist (in der Zeichnung nicht dargestellt),
    • – einer Wiegestation (F);
    • – eine Verpackungsstation (G), z. B., um die Ware mit einer Stretch-Folie zu umwickeln;
    • – einen Entnahmeplatz (H);
    wobei an sich bekannte Fördermittel vorgesehen sind, die einen mindestens halbkontinuierlichen Durchsatz des zu kühlenden bzw. zu befeuchtenden Guts durch die Verfahrensstrecke ermöglichen.
  • Es sind ferner bevorzugt Mittel vorhanden zur
    • – Messung der Innentemperatur und Restfeuchte der zur Behandlung anstehenden Garnspulen,
    • – Messung der Luftfeuchte und der Raumtemperatur in der Vorkühl- und Pufferzone,
    • – Messung der Luftfeuchte und der Raumtemperatur in der aktiven Kühlzone.
  • Es ist ferner bevorzugt ein Prozessrechner vorhanden, dem Informationen zugeführt werden über
    • – die Menge der durchzusetzenden Garnspulen,
    • – die unmittelbar nach der Produktion vorliegende Innentemperatur der Garnspulen sowie vorzugsweise der vorhandenen Restfeuchte,
    • – Raumtemperatur und Luftfeuchte in der passiven Kühl- und Pufferzone,
    • – Raumtemperatur und Luftfeuchte in der in der aktiven Kühlzone,
    • – einen Wert für die Abkühlungsgeschwindigkeit bei gegebener Raumtemperatur als Parameter,
    • – die Temperatur der aktiven Kühlzone und/oder mindestens einen Temperaturgradienten innerhalb der aktiven Kühlzone,
    • – die Geschwindigkeit der Rückbefeuchtung bei gegebener Restfeuchte und gegebener Spulentemperatur als Parameter, sowie
    • – gegebenenfalls weitere Informationen, und dem Stellgrößen entnommen werden, mittels derer mindestens
    • – die Verweildauer der Spulen vor der Einführung in die aktive Kühlzone,
    • – die Verweildauer in der aktiven Kühlzone,
    • – die Kühlleistung bzw. Temperatur der Kühlkammer,
    • – die Verweildauer im Vakuumbefeuchter
    derart gewählt werden können, dass mindestens eine der folgenden Größen ein Minimum wird:
    • – die Gesamtverweilzeit einer gegebenen Menge an Spulen in der Vorrichtung einschließlich der Vorkühlzone,
    • – der Kühlaufwand in der Kühlkammer,
    • – die Differenz zwischen dem handelüblichen Feuchtezuschlag rt und der tatsächlichen Garnfeuchte.
  • Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren bzw. der dazu vorgesehenen Anordnung kann insbesondere der erforderliche Energieaufwand und/oder die Verweilzeit in der aktiven Nachkühlung minimiert werden und die Erhöhung der Feuchtigkeit in den Garnspulen in ein gewünschtes Verhältnis zum Energieaufwand und/oder der Verweilzeit gesetzt werden.
  • Die vom Spinnsaal kommenden Garnspulen befinden sich im Allgemeinen zu mehreren auf geeigneten Fördermitteln, zum Beispiel
    • a) auf Paletten gestapelt,
    • b) auf Dornenwagen aufgesteckt oder
    • c) in Kartons.
  • Bei halbkontinuierlichem Betrieb werden sie in einer ersten Pufferzone, die auch eine Vorkühlung durch die Umgebungsluft bewirken kann, zu Partien geeigneter Größe zusammengestellt und der Konditionieranlage mit aktiver Kühlzone zugeführt.
  • Die aktive Nachkühlzone besteht z. B. aus einer Maschine mit:
    • a) einer thermisch möglichst gut innenisolierten Befeuchtungskammer,
    • b) mindestens einer Nebel- bzw. Sprühanlage mit Ein- oder Zeit- oder Mehrstoffdüsen,
    • c) mindestens einem Geber für die Innentemperatur,
    • d) mindestens einem Geber für die Luftfeuchtigkeit,
    • e) Ventilatoren für Luftumwälzung und/oder Luftaustausch,
    • f) bedarfsweise Mitteln zur Befeuchtung der Betriebsluft der Kühlzone oder Kühlzonen,
    • g) fördertechnischen Mitteln wie Rollstrecken, Bändern und/oder Kettenförderern für den Transport der Träger (Paletten, Dornenwagen usw.).
  • Die der Einwirkung von Wasserdampf nachgeschaltete aktive Nachkühlzone kann als Kühlkammer im weitesten Sinne ausgelegt sein; z. B. eignet sich ein Kühltunnel mit Schiebern an beiden Enden ebenso wie eine Kammer oder Kessel mit einer als Tor ausgelegten Stirnkappe, der die Garnträger aufnehmen kann. Vor und insbesondere nach der Nachkühlzone können als Schleusen dienende Strecken vorgesehen sein. Während im ersten Falle das Kühlgut durch das in der Verfahrensstrecke liegende Tunnel auf einem Fördersystem hindurchgeführt werden wird, wird eine Kammer oder Kessel in der Regel chargenweise befüllt und kann, bezogen auf die gesamte Verfahrensstrecke, z. B. auch seitlich von dieser angeordnet sein. Die gewählte Ausführungsform kann sich auch nach bereits vorhandenen Apparaten richten, die für einen anderen Zweck vorgesehen waren und für die erfindungsgemäße Verwendung eingerichtet werden sollen.
  • Die Garnspulen werden zweckmäßig in einer der Kühlzone vorgeschalteten Pufferzone vorzugsweise zu jeweils für die Kapazität der dahinter liegenden aktiven Kühlzone bzw. des Vakuumbefeuchters geeigneten Partien, d. h. auch mehreren Paletten/Dornwagen/Kartons usw. zusammengestellt und gemeinsam mittels Fördereinrichtungen im Taktverfahren (d. h. halbkontinuierlich) diesen Arbeitszonen zugeführt und durch diese durchgesetzt. Eventuell kann das Zusammenstellen auch erst nach dieser Pufferzone stattfinden. Die aktive Kühlzone und der Vakuumbefeuchter können überhaupt eine unterschiedliche Aufnahmekapazität haben, jedoch sollte beachtet werden, dass keine allzu großen Verweil- und Transportzeiten zwischen diesen Bauteilen auftreten, damit der Kühleffekt nicht wieder verloren geht. Nach dem Verlassen des Vakuumbefeuchters werden die Garnspulen gegebenenfalls von den Dornwagen abgenommen, verwogen und der Lagerung zugeführt. Bei der Anordnung auf Paletten oder in Kartons kann eine Trennung von diesen Transportmitteln vorteilhaft entfallen. Gegebenenfalls werden die Fördermittel zum Eingang der Verfahrensstrecke zurückgeführt.
  • Je nach Auslegung kann die Kühlzone eine oder mehrere Partien aufnehmen. Die notwendige Kühlleistung ergibt sich aus der Verweilzeit, der Garnmenge und der gewünschten Temperatur. Es kann zweckmäßig sein, vor allem bei bereits vorhandenen Befeuchtungsanlagen, die erfindungsgemäße aktive Kühlzone in mehrere parallele Einheiten aufzuteilen. Dies kann auch unter dem Gesichtspunkt der Verfügbarkeit bereits im Handel vorhandener Einrichtungen gegeben sein, die auf die Bedürfnisse des erfindungsgemäßen Verfahrens eingerichtet werden können.
  • Wenn eine niedrige Umgebungstemperatur vorherrscht, d. h. die aktive Kühlung nur eine relativ geringe Leistung erbringen muss, kann es zweckmäßig sein, die für die aktive Kühlzone bestimmte Betriebsluft zur Erzielung einer höheren relativen Luftfeuchte vor oder nach dem Kühlprozess nachzufeuchten, während durch die Kühlung einer Betriebsluft aus hoher Umgebungstemperatur auf die Betriebstemperatur im Allgemeinen eine ausreichende Erhöhung der relativen Luftfeuchte erzielt wird.
  • Vorteilhaft wird das Verfahren so betrieben, dass durch die Steuerung der aktiven Kühlzone wahlweise entweder eine Reduzierung der Temperatur während einer vorgewählten (konstanten) Zeit oder eine Reduzierung auf eine konstante Temperatur (variable Zeit) eingestellt werden. Die Kühlleistung sollte auf die erwarteten Parameter abgestimmt werden.
  • Die Vorteile des erfindungsgemäßen Verfahrens und der Vergleich mit dem Stand der Technik lassen sich wie folgt zusammenfassen:
    Während des Auskühlungsprozesses nach dem Konditionieren kommt es zum Ausdunsten von ca. 20–30% des vorher mit Vakuum und Dampfkondensation eingebrachten Feuchtigkeitsgehalts. Dieser Wasserverlust ist umso bedauerlicher, als er vorher mit erheblichem Prozess- und Energieaufwand eingebracht wurde.
  • Die aktive Nachkühlung fördert zwar die schnellere Abkühlung der Materialien, verhindert aber durch Zugabe von Wasserdampf die Austrocknung der äußeren Materiallagen auf den Garnspulen. Versuchsmessungen haben ergeben, dass nach ca. 30 Minuten Nachkühlzeit der Ausdunstungsverlust auf ca. 10–15% des ursprünglichen Wertes gesenkt werden konnte; also hat sich durch das Verfahren der Ausdunstungsverlust nahezu halbiert.
  • Durch geeignete Verbesserungen im Prozessablauf kann die aktive Nachkühlung sowohl innerhalb des Vakuumbehälters (wobei dadurch ein weiterer, neuer Prozessschritt entsteht, der kontrolliert angesteuert werden kann, wie außerhalb in einer nachgeordneten Kammer, entweder mit automatischer Förderung (Rollen-, Bänder-, Kettenförderer) oder in einem separaten, für diese Zwecke konzipierten Raum erfolgen.
  • Zusätzlich zur kontrollierter ablaufenden Verdunstung findet auch eine mit zeitlich messbaren Größen ablaufende Kühlung der Materialien statt. Anstelle der in der Praxis sehr unterschiedlich gehandhabten Wartezeiten mit entsprechend schwankenden höheren oder niedrigeren Feuchtigkeitsverlusten, ist bei aktiver Nachkühlung innerhalb der Maschine ein definierter Kühlungsprozess durchführbar, der zu wiederholbaren und damit kontrollierbaren Ergebnissen führt.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 3118971 A [0016]
    • - EP 02002443 A1 [0017]

Claims (9)

  1. Verfahren zum Befeuchten bzw. Rückbefeuchten (Konditionieren) von Textilgarnen, die beim Verspinnen ursprünglich im Faserrohstoff vorhandene Feuchtigkeit während des Spinnens bis auf eine Restfeuchte verloren haben, die niedriger liegt als die ursprüngliche Feuchte, durch Einwirkung von Wasserdampf unter vermindertem Druck und unter Kühlung auf ein zu Garnspulen verarbeitetes und partieweise auf Trägergestellen angeordnetes Garn, dadurch gekennzeichnet, dass das Garn nach der Einwirkung des Wasserdampfs entweder im gleichen Raum oder einem nachgeschalteten Raum oder Zone einer aktiven Kühlung unterworfen wird, wobei während der Kühlung Wasser in zerstäubter Form zugesetzt wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Restfeuchte bei Baumwolle zwischen 0 und 5 Gewichtsprozent liegt.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Lufttemperatur, der das Kühlgut ausgesetzt wird, bei Umgebungstemperatur liegt.
  4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Anfangstemperatur des gesättigten Dampfs in an sich bekannter Weise auf 68°C oder weniger eingestellt wird.
  5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Dauer der Nachkühlung zwischen 10 und 60 Minuten liegt.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Dauer der Nachkühlung zwischen 20 und 40 Minuten liegt.
  7. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Kühlung eine passive Vorkühlung vorgeschaltet wird, wenn die Umgebungstemperatur niedriger ist als die mittlere Temperatur einer Garnspule derart, dass die Garnspulen der Umgebungstemperatur solange ausgesetzt werden, bis die mittlere Spulentemperatur um mindestens 1 Grad niedriger liegt als vor der Einwirkung der Umgebungstemperatur.
  8. Anordnung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 7 zum Befeuchten bzw. Rückbefeuchten (Konditionieren) von Textilgarnen, die beim Verspinnen ursprünglich im Faserrohstoff vorhandene Feuchtigkeit während des Spinnens bis auf eine Restfeuchte verloren haben, die niedriger liegt als die ursprüngliche Feuchte, durch Einwirkung von Wasserdampf unter vermindertem Druck auf ein zu Garnspulen verarbeitetes und partieweise auf Trägergestellen angeordnetes Garn, wobei an sich bekannte Fördermittel vorgesehen sind, die einen mindestens halbkontinuierlichen Durchsatz des zu befeuchtenden Guts durch die Verfahrensstrecke ermöglichen, die entlang einer Verfahrensstrecke mehrere Zonen oder Stationen aufweist: – wahlweise eine passive Vorkühlzone oder -station, – mindestens eine aktive Kühlzone oder -station, in der die Kühlung als Luftkühlung in mindestens einem verschließbaren, von der Befeuchtungseinrichtung getrennten Kühlraum oder einer Kühlstrecke betrieben wird, an die eine Befeuchtungseinrichtung räumlich anschließt, – mindestens einen Vakuumbefeuchter als Befeuchtungseinrichtung, – mindestens eine aktive Kühlzone oder -station, die entweder mit der Befeuchtungseinrichtung identisch oder als von der Befeuchtungseinrichtung getrennter, an die Befeuchtungseinrichtung anschließender und verschließbarer Kühlraum oder eine Kühlstrecke ausgebildet ist, wobei die Kühlung als Luftkühlung betrieben wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Wände der Kühlzone/Kühlstation mit einem wasser- bzw. wasserdampffesten Werkstoff aus wärmedämmendem Material ausgekleidet sind, der im Wesentlichen weder Wasserdampf noch Wasser aufnimmt.
  9. Anordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Kühlluft innerhalb der Kühlzone oder -station bewegt und so geführt wird, dass die Spulen allseitig von der Kühlluft umspült werden.
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