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DE102007042556A1 - Warnsystem - Google Patents

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DE102007042556A1
DE102007042556A1 DE200710042556 DE102007042556A DE102007042556A1 DE 102007042556 A1 DE102007042556 A1 DE 102007042556A1 DE 200710042556 DE200710042556 DE 200710042556 DE 102007042556 A DE102007042556 A DE 102007042556A DE 102007042556 A1 DE102007042556 A1 DE 102007042556A1
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DE
Germany
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warning
alarm
unit
protective element
living
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Withdrawn
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DE200710042556
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Karel John Golta
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Solutions Branding & Design Companie GmbH and Co KG
Original Assignee
Solutions Branding & Design Companie GmbH and Co KG
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Publication date
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    • G01SRADIO DIRECTION-FINDING; RADIO NAVIGATION; DETERMINING DISTANCE OR VELOCITY BY USE OF RADIO WAVES; LOCATING OR PRESENCE-DETECTING BY USE OF THE REFLECTION OR RERADIATION OF RADIO WAVES; ANALOGOUS ARRANGEMENTS USING OTHER WAVES
    • G01S5/00Position-fixing by co-ordinating two or more direction or position line determinations; Position-fixing by co-ordinating two or more distance determinations
    • G01S5/02Position-fixing by co-ordinating two or more direction or position line determinations; Position-fixing by co-ordinating two or more distance determinations using radio waves
    • G01S5/0205Details
    • G01S5/0226Transmitters
    • G01S5/0231Emergency, distress or locator beacons
    • GPHYSICS
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Warnvorrichtung für ein Warnsystem zum Warnen einer Begleitperson (38a) bei Annäherung eines Lebewesens, insbesondere eines Kindes, an eine Gafahrenquelle (12), wie bspw. einem Schwimmbecken oder einer Feuerstelle. Die Erfindung zeichnet sich durch ein mit einer Hand tragbares und an einem beliebigen Ort positionierbares Schutzelement (2) aus zum Definieren eines gegenüber einem Eindringen eines Lebewesens zu überwachenden Mindestabstandes von der Gefahrenquelle (12).

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Warnsystem zum Warnen einer Begleitperson bei Annäherung eines Lebewesens, insbesondere eines Kindes, an eine Gefahrenquelle, wie bspw. einem Schwimmbecken oder einer Feuerstelle. Unter einer Begleitperson wird in dem hier vorliegenden Zusammenhang jegliche Art von Person verstanden, die zur Begleitung, Betreuung, Bewachung, Überwachung, Unterstützung und/oder Bedienung eines Lebewesens, eines Kindes, eines Kleinkindes, einer betreuungsbedürftigen Person, einer hilfsbedürftigen Person, einer pflegebedürftigen Person, einer zu bedienenden Person und/oder einem Tier vorgesehen ist.
  • Unter einem Warnsystem wird in dem vorliegenden Zusammenhang verstanden, eine Begleitperson eines Lebewesens, insbesondere eines Kindes, einer betreuungsbedürftigen Person und/oder eines Tieres, wie bspw. eines Haustieres, zu warnen, wenn für das Lebewesen die Gefahr von Unfällen mit Verletzungs- oder Todesfolge besteht. Derartige Warnsysteme sind aus dem Stand der Technik bekannt. So ist es beispielsweise aus dem Schwimmbadbereich bekannt, einen Alarm auszulösen, wenn ein Kind in das Schwimmbad gefallen ist.
  • Die vorliegende Erfindung hat nun erkannt, dass die bekannten Warnsysteme schwerwiegende Nachteile aufweisen. Zunächst ist bei den bekannten Systemen nachteilig, dass diese aufgrund ihrer Positionierung im Wasser äußerst störanfällig sind. Darüber hinaus sind die meisten bekannten Systeme auf einer Benutzung im Wasser, insbesondere in einem Pool eines Schwimmbades, beschränkt. Auch sind die bekannten Systeme mit Preisen zwischen EUR 300,00 und EUR 800,00 nach heutigem Stand äußerst teuer und für viele Familien nicht bezahlbar, so dass eine Nutzung der bekannten Systeme im privaten Bereich sehr selten erfolgt.
  • Weiterhin ist bei den bekannten Systemen häufig eine relativ aufwendige Installation und/oder Befestigung der Anlagen im Pool notwendig, so dass ein flexibler Einsatz nicht gewährleistet ist.
  • Entscheidend ist jedoch, dass die vorliegende Erfindung erkannt hat, dass die bekannten Warnsysteme den grundsätzlichen und schwerwiegenden Nachteil aufweisen, dass sie erst dann Alarm schlagen, wenn es bereits zu spät ist. Denn die bekannten Systeme lösen erst dann einen Alarm aus, wenn das Lebewesen, bspw. das Kind, bereits in das Wasser gefallen ist. Aufgrund der vor allem bei Kleinkindern (0–5 Jahre) und insbesondere bei Säuglingen extrem kurzen Überlebenszeit im Wasser ist ein Schutz mit bekannten Warnsystemen der vorstehend beschriebenen Art des Standes der Technik nicht gewährleistet.
  • Mit anderen Worten hat die vorliegende Erfindung erkannt, dass die bekannten Warnsysteme keinen Präventivschutz zur Verfügung stellen, denn sie schlagen erst nach dem Zeitpunkt des eigentlichen Unfalls an. Insbesondere können die bekannten Systeme, die in Schwimmbecken installiert werden, den Fall des Lebewesens, bspw. eines Kindes, in das Wasser nicht verhindern.
  • Schließlich hat die Erfindung auch erkannt, dass die bekannten Warnsysteme vor allem auf die Verwendung in Schwimmbecken oder zumindest im Wasser beschränkt sind, jedoch Unfälle in anderen Bereichen des Lebens nicht anzeigen, geschweige denn verhindern können.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, Warnsysteme der eingangs genannten Art zu verbessern.
  • Diese Aufgabe wird durch die Gegenstände der unabhängigen Ansprüche gelöst.
  • Weitere vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Die Vorteile des erfindungsgemäßen Warnsystems liegen insbesondere darin, dass es eine flexible, d. h. nicht nur im Poolbereich, sondern in allen Lebensbereichen einsetzbare, Lösung für einen Präventivschutz Lebewesen, bspw. von Kindern, insbesondere Kleinkindern, gegenüber Unfällen, wie bspw. Poolunfällen, Verbrennungen oder Verkehrsunfällen in Hausnähe, bietet. Dank der vorliegenden Erfindung können Begleitpersonen, bspw. Eltern, somit ihre Zeit mit von ihnen betreuten Lebewesen, bspw. mit ihren Kindern, entspannt, ggf. auch schlafend, verbringen, ohne ständig Angst haben zu müssen, dass sie nicht aufmerksam sind und somit ein gefährliches Ereignis nicht rechtzeitig erkennen.
  • Das Warnsystem der vorliegenden Erfindung ist beispielsweise besonders vorteilhaft einsetzbar im Gartenbereich. So kann beispielsweise im Gartenbereich eine frei wählbare Sperr- oder Gefahrenzone oder mehrere solcher Sperr- oder Gefahrenzonen mit dem erfindungsgemäßen Warnsystem festgelegt werden. Diese Sperr- oder Gefahrenzonen können von den Begleitpersonen, bspw. den Eltern, individuell an die eigenen Sicherheitsbedürfnisse bzw. an das zu betreuende Lebewesen, bspw. das Kind, angepasst werden. So können beispielsweise Randbereiche am Schwimmbecken oder Bereiche in der Nähe eines Kamins oder eines Grills als Sperrzone durch das erfindungsgemäße Warnsystem definiert werden. Sollte nun das Lebewesen trotzdem diese Sperr- und Gefahrenzone betreten, so würde der erfindungsgemäße Alarm ausgelöst, der die Begleitperson rechtzeitig in die Lage versetzt, das Lebewesen vor einer Verletzung oder vor einer Verletzung mit Todesfolge zu retten. Die Erfindung lässt sich jedoch auch sehr vorteilhaft in Kindergärten, Grundschulen oder auch bei der Haltung von Haustieren, Nutztieren oder bei Pferden einsetzen.
  • Besonders vorteilhaft ist die Erfindung, da das Lebewesen in seinem Lernverhalten durch das erfindungsgemäße Warnsystem nicht eingeschränkt wird, sondern dieses Lernverhalten vielmehr sogar unterstützt wird.
  • Überraschend ist bei dem vorliegenden erfindungsgemäßen Warnsystem, dass die vorgenannten Vorteile der vorliegenden Erfindung bisher gar nicht oder nur unzureichend bei den aus dem Stand der Technik bekannten Warnsystemen zu erkennen sind. Denn die Erfindung hat herausgefunden, dass in Deutschland jährlich 40 bis 70 Kinder im Alter zwischen 0 und 15 Jahren ertrinken. Die Zahl von Kindern, die nur knapp vor dem Ertrinken gerettet wurden, d. h. fast ertrunken sind und somit häufig an mittleren bis schweren Folgeschäden ausgelöst durch den Sauerstoffmangel leiden, liegt bei etwa 500 bis 700 Kindern pro Jahr.
  • Die große Mehrzahl derartiger Unfälle ereignet sich im privaten Bereich, d. h. im Bereich von privaten Gartenteichen oder Schwimmbecken. Hauptursache für diese einseitige Verteilung der Unfälle und insbesondere der Unfälle mit Todesfolge im privaten Bereich gegenüber dem öffentlichen Bereich ist die mangelnde Aufmerksamkeit der Verwandten. Denn die Verwandten oder Eltern wissen oft nicht, dass oftmals wenige Minuten oder Sekunden je nach Alter für schwere Folgeschäden oder den Tod des Kindes ausreichen können. Insgesamt führt dieser mangelnde Schutz von Kindern im privaten Bereich dazu, dass bei Kindern bis zum 3. Lebensjahr das Ertrinken die Hauptunfallursache mit Todesfolge ist. Bei Kindern über dem 3. Lebensjahr rangiert das Ertrinken mit Todesfolge gleich nach dem Tod durch Verkehrsunfälle.
  • Bei Verletzungen durch Verkehrsunfälle oder Hausunfälle sind die Zahlen noch dramatischer. Denn pro Jahr verletzen sich in Deutschland allein im Haushalt etwa 300.000 Kinder. Insbesondere in den Sommermonaten steigt die Anzahl von Verbrennungen durch Grillunfälle und dergleichen dramatisch an. Auch hier ist wieder der private Bereich sehr einseitig die Hauptursache für derartige Unfälle. So kann beispielsweise bereits ein offenes Gartentor, welches von den Eltern nicht bemerkt wurde, dazu führen, dass die Kinder unerlaubt das Grundstück verlassen und es somit zu einem Verkehrsunfall mit Todesfolge kommen kann.
  • Denn Kinder sind von Natur aus äußerst neugierig und bewegen sich daher insbesondere besonders gerne in Bereichen, die von den Eltern für sie als Tabu deklariert worden sind. Die daraus folgende 100%ige Aufmerksamkeit der Eltern ist jedoch von den Eltern in dieser Absolutheit oftmals nicht zu leisten.
  • Im Folgenden wird eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung anhand der Zeichnung beschrieben.
  • Die einzige Figur der Zeichnung, 1, zeigt eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Warnsystems bzw. eines erfindungsgemäßen Verfahrens zum Schützen von Lebewesen, hier von Kindern.
  • 1 zeigt eine Anzahl von sieben identischen Tags 2. Diese als erfindungsgemäße Schutzelemente dienenden Tags 2 bestehen aus einem stabilen Sockel 4, einer daran befestigten Stange 6 und einem an dem dem Sockel 4 gegenüberliegenden Ende 8 der Stange 6 positionierten Wimpel 10. Der Sockel 4 enthält einen nicht dargestellten Sender zum Aussenden eines Funksignals, eine autarke, bevorzugt batteriegestützte, Stromversorgung für den Sender, und einen Schalter zum Ein- und Ausschalters des Senders, wobei der Sender im eingeschalteten Zustand ununterbrochen sendet. Der Sender weist eine Reichweite von 2 Metern auf.
  • Durch die Verwendung der Stange 6 und des Wimpels 10 ist auch eine optische Begrenzung durch die Tags 2 gegeben. Die Stange 6 und der Wimpel 10 können jedoch auch weggelassen werden, wenn eine unauffällige Positionierung der Tags 2 gewünscht oder erforderlich ist. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn nicht genügend Platz für die Verwendung von Stange 6 und Wimpel 10 vorhanden ist. Die Stange 6 mit dem Wimpel 10 ist daher bei einer nicht dargestellten, bevorzugten Ausführungsform aus dem Sockel 4 lösbar angebracht.
  • Im dem dargestellten Ausführungsbeispiel der 1 sind die Tags 2 in ungefähr drei Meter Entfernung von der Wassergrenze eines eine Gefahrenquelle für ein Kind darstellenden Schwimmbeckens 12 entfernt. Auf der durch Tags 2 nicht gesicherten Rückseite des Schwimmbeckens 12 ist das Schwimmbecken 12 direkt an eine nicht dargestellte Wand gebaut, so dass von dieser Seite her ein Kind das Schwimmbecken 12 nicht erreichen kann.
  • Die Tags 2 sind in ihrem Gewicht und in ihrer Größe so ausgestaltet, dass sie mit einer Hand tragbar und an einem beliebigen Ort mit einer Hand positionierbar sind. Auf diese Weise können die Tags 2 als erfindungsgemäßes Schutzelement an einem beliebigen Ort einen gegenüber einem Eindringen eines Lebewesens, beispielsweise eines Kindes, zu überwachenden Mindestabstand von einer Gefahrenquelle, beispielsweise den vorgenannten Mindestabstand von 3 m von der Wassergrenze des Schwimmbeckens der 1, definieren.
  • Die Tags 2 sind in dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Warnsystems aktiv ausgestaltet, d. h. sie senden aktiv Signale aus. Auf diese Weise haben die Tags 2 in dem dargestellten Ausführungsbeispiel eine Reichweite von mindestens einem Meter, jedoch bevorzugt zwei Metern. Alternativ können die Tags 2 auch passiv ausgestattet sein, d. h. sie senden selbst keine Signale aus. Die Tags 2 sind mit der so genannten RFID (Abkürzung für englisch: Radio Frequency IDentification)-Technologie ausgestattet. Es ist jedoch auch jede andere Technologie verwendbar.
  • Das Warnsystem der 1 weist weiterhin ein Tragelement 14 mit einem Armband 14a auf, welches von den schützenden Kindern getragen wird. Das Armband 14a weist in einem Gehäuse 14b in einer elektronischen Einheit 16 einen Empfangsteil 18 oder einen Sendeteil 20 auf. Sowohl der Sendeteil 18 als auch der Empfangsteil 20 werden über eine Mikroprozessoreinheit 22 gesteuert. Die Mikroprozessoreinheit 22 greift auf einen Speicher 24 zu. Durch die vorgenannten Elemente ist die elektronische Einheit 16 in der Lage, gemäß Pfeil 26 Signale von den Tags 2 zu empfangen. Gleichzeitig ist sie in der Lage mit der Sendeeinheit 20 gemäß Pfeil 28 Signale zu senden.
  • In dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Empfänger 18 derart ausgebildet, dass er Signale 26 nicht nur von den an dem Schwimmbecken 12 positio nierten Schutzelementen bzw. Tags 2 empfangen kann, sondern auch weitere Signale von Tags zu nicht dargestellten, sich von dem Schwimmbecken 12 unterscheidenden weiteren Gefahrenquellen empfangen kann und aufgrund von bestimmten Eigenschaften, wie beispielsweise der Modulation und/oder der Frequenz des empfangenen Signals der entsprechenden weiteren Gefahrenquelle eindeutig zuordnen kann.
  • Weiterhin ist der Sender 20 in der Lage, als Teil der elektronischen Einheit 16 im Gehäuse 14b des Tragelements 14, in Abhängigkeit von den jeweils erfassten Schutzelementen bzw. Tags 2, unterschiedliche, sich in Abhängigkeit von der zugeordneten Gefahrenquelle unterscheidende Alarmsignale 28 zu erzeugen und zu senden, wenn die elektronische Einheit 16 durch das Empfangen mehrerer Signale 26 mehr als ein Schutzelement 2, d. h. insbesondere mehr als eine bestimmten Schutzelementen zugeordnete Gefahrenquelle, erfasst hat.
  • Die elektronische Einheit 16 ist in dem dargestellten Ausführungsbeispiel so ausgelegt, dass sie bei einer Annäherung des Tragelements 14 in einen Bereich von zwei Metern oder weniger um die Tags 2 herum die Signale 26 der Tags 2 empfängt. Sobald der Abstand des Tragelements 14 unter 1,5 Meter an einem Tag 2 absinkt, sendet die elektronische Einheit 16 gesteuert durch den Mikroprozessor 22 über die Sensoreinheit 20 ein Signal 28 ab, welches gemäß Pfeil 30 von einer portablen Signalstation 32 empfangen wird. Hierzu weist die portable Signalstation 32 entsprechend der elektronischen Einheit 16 ebenfalls einen Empfänger 33 auf, einen entsprechenden nicht dargestellten Mikroprozessor und einen entsprechenden nicht dargestellten Speicher auf, um das Signal 30 zu verarbeiten. Zur Stromversorgung weist die portable Signalstation 32 noch eine Batterie auf. Gleiches gilt für das Tragelement 14.
  • Die portable Signalstation 32 weist einen derart ausgebildeten Empfänger 33 auf, dass sie in der Lage ist, gleichzeitig von mehr als einer Warneinheit 14, d. h. im dargestellten Ausführungsbeispiel von mehr als einem Tragelement 14, ausgesandte Alarmsignale 28, 30 zu empfangen, wobei diese Alarmsignale 28, 30 durch ihre entsprechend von der Warneinheit bzw. dem Tragelement 14, insbe sondere der dort installierten elektronischen Einheit 16, beispielsweise durch Frequenzmodulation aufgeprägten Identifizierung unterscheidbar und einer bestimmten Gefahrenquelle bzw. einem bestimmten Träger des Tragelements 14, d. h. einem bestimmten Kind, zuzuordnen sind.
  • Wird nun von dem Empfänger 33 der portablen Signalstation 32 ein Signal 30 empfangen, so wird mit Hilfe des Speichers und des Mikroprozessors ein Alarm vorbereitet und mit einer Anzeige 34 als optischer Alarm 35 und mit einem Lautsprecher 36 als akustischer Alarm 38 ausgelöst, welcher somit optisch und akustisch von einer das Kind, welches das Armband 14a und somit das Tragelement 14 trägt, betreuenden Person 38a wahrgenommen werden kann.
  • Der Alarmgeber 34 bzw. 36 ist ausgebildet, um jedem erfassten Alarmsignal 28, 30 einen individuellen, einer bestimmten Warneinheit 14 zuordnenbaren, Alarm 35, 38 abzugeben. Ein solcher Alarm 35, 38 kann sich beispielsweise von einem anderen Alarm 35, 38 durch unterschiedliche Farbe optisch oder durch unterschiedliche Töne akustisch unterscheiden. Dadurch das der Empfänger 33 der Alarmeinheit 32 ausgebildet ist, um anhand des erfassten Alarmsignals 28, 30 zu erkennen, welches von mindestens zwei Tragelementen 14 ein bestimmtes Alarmsignal 28, 30 ausgesandt hat und/oder zu erkennen, aufgrund welches von einem bestimmten Tragelement 14 erfassten Schutzelements 2, von mehreren Schutzelementen von einem bestimmten Tragelement 14 erfasst worden ist, können die vorgenannten, sich optisch und/oder akustisch unterscheidenden Alarme 35, 38 einer bestimmten Gefahrenquelle oder einem bestimmten, das Tragelement 14 tragenden Lebewesen, beispielsweise einem bestimmten Kind, zugeordnet werden. Auf diese Weise wird die von dem Empfänger 33 über die bestimmte Gefahrenquelle oder das bestimmte Tragelement erfasste Information durch den Alarmgeber 34, 36 an den Benutzer 38a mit der Alarmeinheit 32 übermittelt, indem entsprechend unterschiedliche, entsprechend den beispielsweise vorher eingestellten unterschiedlichen Gefahrenquellen oder unterschiedlichen Lebewesen mit ihren unterschiedlichen Tragelementen zugeordnet werden können.
  • In einer alternativen Ausführungsform ist die portable Signalstation 32 ebenfalls als Armband ausgebildet, welches von der Betreuungsperson 38a getragen werden kann. Durch das in 1 dargestellte Warnsystem ist die betreuende Person 38a somit in der Lage, bei einem Abstand des das Armband 14a und somit das Tragelement 14 tragenden Kindes von 1,5 Meter zu den Tags 2, welche ihrerseits drei Meter von der Wassergrenze des Schwimmbeckens 12 entfernt sind, das Kind an einem Hineinfallen und somit an einem Ertrinken in dem Schwimmbecken 12 zu hindern.

Claims (28)

  1. Warnvorrichtung für ein Warnsystem zum Warnen einer Begleitperson bei Annäherung eines Lebewesens, insbesondere eines Kindes, an eine Gefahrenquelle (12), wie bspw. einem Schwimmbecken oder einer Feuerstelle, gekennzeichnet durch ein mit einer Hand tragbares und an einem beliebigen Ort positionierbares Schutzelement (2) zum Definieren eines gegenüber einem Eindringen eines Lebewesens zu überwachenden Mindestabstandes von der Gefahrenquelle (12).
  2. Warnvorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch einen, bevorzugt in dem Schutzelement (2) integrierten, Sender zum Aussenden eines, bevorzugt die Gefahrenquelle (12) identifizierenden, Funksignals (26).
  3. Warnvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine bevorzugt in dem Schutzelement (2) integrierte, autarke, bevorzugt batteriegestützte, Stromversorgung für den Sender.
  4. Warnvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen, bevorzugt in dem Schutzelement (2) integrierten, Schalter zum Ein- und Ausschalters des Senders.
  5. Warnvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Sender im eingeschalteten Zustand ununterbrochen sendet.
  6. Warnvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Sender eine Reichweite von 1–5 Meter, bevorzugt von 2 Meter, aufweist.
  7. Warnvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen Sockel (4), der durch einfaches Hinlegen mit einer Hand positionierbar ist.
  8. Warnvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine an dem Sockel (4) lösbar befestigte, bevorzugt in dem Sockel (4) einsteckbare, weiter bevorzugt mit einem Wimpel (10) versehene, Stange (6).
  9. Warneinheit für ein Warnsystem zum Warnen einer Begleitperson bei Annäherung eines Lebewesens, insbesondere eines Kindes, an eine Gefahrenquelle (12), wie bspw. einem Schwimmbecken oder einer Feuerstelle, gekennzeichnet durch ein an dem Lebewesen lösbar befestigbares Tragelement (14) zum Erfassen eines zugeordneten Schutzelements (2) zum Definieren eines gegenüber einem Eindringen eines Lebewesens zu überwachenden Mindestabstandes von der Gefahrenquelle (12), insbesondere eines zugeordneten Schutzelements (2) einer Warnvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8.
  10. Warneinheit nach Anspruch 10, gekennzeichnet durch eine elektronische Einheit (16) zum Erfassen des Schutzelements (2).
  11. Warneinheit nach einem der vorstehenden Ansprüche 9 oder 10, gekennzeichnet durch einen Empfänger (18) als Teil der elektronischen Einheit (16) zum Erfassen eines von dem Schutzelement (2) ausgesandten Signals (26) um das entsprechende Schutzelement (2) zu erfassen.
  12. Warneinheit nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Empfänger (18) ausgebildet ist, um Signale (26) von mindestens zwei, bevorzugt an unterschiedlichen Gefahrenquellen (12) positionierten, Schutzelementen (2) zu empfangen und aufgrund von bestimmten Eigenschaften, wie bspw. der Modulation und/oder Frequenz des Signals (26), dem entsprechenden Schutzelement (2), bevorzugt der entsprechenden Gefahrenquelle (12), zuzuordnen.
  13. Warneinheit nach einem der vorstehenden Ansprüche 9 bis 12, gekennzeichnet durch einen Sender (20) als Teil der elektronischen Einheit (16) zum Senden eines Alarmsignals (28, 30), wenn die elektronische Einheit (16) ein Schutzelement (2) erfasst hat, insbesondere eine Mindestsignalstärke eines von dem Schutzelement (2) ausgesendeten Signals (26) erfasst hat.
  14. Warneinheit nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die elektronische Einheit (16) und der Sender (20) ausgebildet sind, in Abhängigkeit von dem erfassten Schutzelement (2) unterschiedliche, bevorzugt sich in Abhängigkeit von der zugeordneten Gefahrenquelle (12) unterscheidende, Alarmsignale (28, 30) zu erzeugen und zu senden, wenn die elektronische Einheit (16) mehr als ein Schutzelement (2) erfasst hat.
  15. Warneinheit nach einem der vorstehenden Ansprüche 9 bis 14, gekennzeichnet durch eine autarke, bevorzugt batteriegestützte, weiter bevorzugt in das Trageelement (14) integrierte, Stromversorgung für elektronische Einheit (16).
  16. Warneinheit nach einem der vorstehenden Ansprüche 9 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die elektronische Einheit (16) keinen Schalter zum Abschalten aufweist.
  17. Warneinheit nach einem der vorstehenden Ansprüche 9 bis 16, gekennzeichnet durch ein, bevorzugt von einem Lebewesen, wie bspw. einem Kind, einem Kleinkind, einer betreuungsbedürftigen Person und/oder einem Tier, nicht lösbares, Armband (14a) zum Befestigen der Warneinheit an dem Lebewesen.
  18. Alarmeinheit für ein Warnsystem zum Warnen einer Begleitperson bei Annäherung eines Lebewesens, insbesondere eines Kindes, an eine Gefahrenquelle (12), wie bspw. einem Schwimmbecken oder einer Feuerstelle, gekennzeichnet durch einen Empfänger (33) zum Erfassen eines von einer Warneinheit (14), insbesondere einer Warneinheit (14) nach einem der Ansprüche 9 bis 17, für ein Warnsystem zum Warnen einer Begleitperson bei Annäherung eines Lebewesens, insbesondere eines Kindes, an eine Gefahrenquelle (12), wie bspw. einem Schwimmbecken oder einer Feuerstelle, ausgesandten Alarmsignals (28, 30), und durch einen Alarmgeber (34, 36) zum Abgeben eines, bevorzugt optischen (35) und/oder akustischen (38) Alarms, wenn das Alarmsignal (28, 30) empfangen wurde.
  19. Alarmeinheit nach Anspruch 18, gekennzeichnet durch eine autarke, bevorzugt batteriegestützte, Stromversorgung.
  20. Alarmeinheit nach einem der vorstehenden Ansprüche 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Alarmeinheit (32) keinen Schalter zum Abschalten aufweist.
  21. Alarmeinheit nach einem der vorstehenden Ansprüche 18 bis 20, gekennzeichnet durch einen Sockel, der durch einfaches Hinlegen mit einer Hand positionierbar ist.
  22. Alarmeinheit nach einem der vorstehenden Ansprüche 18 bis 21, gekennzeichnet durch ein Armband zum Befestigen der Alarmeinheit (32) an einer zur Überwachung vorgesehenen Begleitperson.
  23. Alarmeinheit, nach einem der vorstehenden Ansprüche 18–22, dadurch gekennzeichnet, dass der Empfänger (33) ausgebildet ist, um gleichzeitig von mehr als einer Warneinheit (14) ausgesandte Alarmsignale (28, 30) zu empfangen, wobei der Alarmgeber (34, 36) dementsprechend ausgebildet ist, um zu jedem erfassten Alarmsignal (28, 30) einen individuellen, bevorzugt einer bestimmten Warneinheit (14) zuordnenbaren, Alarm (35, 38) abzugeben.
  24. Alarmeinheit nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass ein Alarm (35, 38) sich von einem anderen Alarm (35, 38) optisch durch unterschiedliche Farbe und/oder akustisch durch unterschiedliche Töne unterscheidet.
  25. Alarmeinheit nach mindestens einem der Ansprüche 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet, dass der Empfänger (33) ausgebildet ist, um anhand des erfassten Alarmsignals (28, 30) zu erkennen, welches von mindestens zwei Tragelementen (14) ein Alarmsignal (28, 30) ausgesandt hat und/oder um zu erkennen, aufgrund welches von einem bestimmten Tragelement (14) erfassten Schutzelements (2) von mindestens zwei unterschiedlichen, bevorzugt jeweils einer bestimmten Gefahrenquelle (12) zugeordneten Schutzelementen (2) von einem bestimmten Tragelement (14) erfasst worden ist.
  26. Alarmeinheit nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass die von dem Empfänger (33) erfasste Information über den Ursprung des Alarmsignals (28, 30) durch den Alarmgeber (34, 36) durch Abgeben entsprechend unterschiedlicher, bevorzugt entsprechend kenntlich gemachter, Alarme (35, 38) an einen Benutzer (38a) der Alarmeinheit (32) übermittelt wird.
  27. Warnsystem zum Warnen einer Begleitperson (38a) bei Annäherung eines Lebewesens, insbesondere eines Kindes, an eine Gefahrenquelle (12), wie bspw. einem Schwimmbecken oder einer Feuerstelle, gekennzeichnet durch eine Warnvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, eine Warneinheit (14) nach einem der Ansprüche 9 bis 17 und eine Alarmeinheit (32) nach einem der Ansprüche 18 bis 26.
  28. Verfahren zum Warnen einer Begleitperson (38a) bei Annäherung eines Lebewesens, insbesondere eines Kindes, an eine Gefahrenquelle (12, wie bspw. einem Schwimmbecken oder einer Feuerstelle, gekennzeichnet durch die Schritte: ein gegenüber einem Eindringen eines Lebewesens zu überwachender Mindestabstand von der Gefahrenquelle (12) wird, bevorzugt mit Hilfe einer Warnvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, definiert, eine Warneinheit (14), bevorzugt eine Warneinheit (14) nach einem der Ansprüche 9 bis 17, wird an dem zu schützenden Lebewesen lösbar befestigt, und eine Alarmeinheit (32), bevorzugt eine Alarmeinheit (32) nach einem der Ansprüche 18 bis 26, wird in Reichweite der Warneinheit (14) positioniert.
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