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DE102007041054B4 - Vorrichtung zum Einbringen von flüssigen Düngemitteln in landwirtschaftlich genutzte Böden - Google Patents

Vorrichtung zum Einbringen von flüssigen Düngemitteln in landwirtschaftlich genutzte Böden Download PDF

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DE102007041054B4 DE200710041054 DE102007041054A DE102007041054B4 DE 102007041054 B4 DE102007041054 B4 DE 102007041054B4 DE 200710041054 DE200710041054 DE 200710041054 DE 102007041054 A DE102007041054 A DE 102007041054A DE 102007041054 B4 DE102007041054 B4 DE 102007041054B4
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Entwicklungs- und Vertriebsgesellschaft Guestrow Mbh
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    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01CPLANTING; SOWING; FERTILISING
    • A01C23/00Distributing devices specially adapted for liquid manure or other fertilising liquid, including ammonia, e.g. transport tanks or sprinkling wagons
    • A01C23/02Special arrangements for delivering the liquid directly into the soil
    • A01C23/023Special arrangements for delivering the liquid directly into the soil for liquid or gas fertilisers
    • A01C23/026Localised non-continuous injection tools, e.g. pal injectors, spike wheels

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Abstract

Vorrichtung zum Einbringen von flüssigen Düngemitteln in landwirtschaftlich genutzte Böden wobei mindestens ein zwischen den Kulturpflanzenreihen durch ein Schleppfahrzeug geführtes Lochungsrad mit quer zur Fahrtrichtung des Schleppfahrzeuges verlaufender Drehachse vorgesehen ist, an dessen Lauffläche eine definierte, gleichmäßig am Umfang verteilte Anzahl radial nach außen gerichteter, in den Boden eindringender und Bodenlöcher bildender Lochdorne angeordnet ist, und ein dem Lochungsrad nachgeordneter Düngemittelzuführmechnismus vorgesehen ist, der aus einem über eine Schlauchleitung mit einem Düngemittelspeicher verbundenen Zuführrohr besteht, dadurch gekennzeichnet, dass das Zuführrohr (8) in der Ebene des Lochungsrades (5) schwenkbar ist, wobei dem Lochungsrad (5) eine achsgleiche Nockenscheibe (10) mit in Anzahl und Position der Lochdorne (7) übereinstimmenden Nocken (11) zugeordnet ist und das Zuführrohr (8) mit der Nockenscheibe (10) über einen Rollenstößel (15) und ein Gelenkgetriebe derart verbunden ist, dass eine Zuführöffnung (9) des Zuführrohres (8) innerhalb des Zeitfensters aus einer vorlaufenden Position in eine nachlaufende Position schwenkbar ist, während in...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Einbringen von flüssigen Düngemitteln in landwirtschaftlich genutzte Böden, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Das Düngemittel soll insbesondere in den Würzelbereich von Kulturpflanzen gelangen.
  • [Stand der Technik]
  • Vorrichtungen zur Düngung des Bodens mit Flüssigdünger, bei denen der Dünger direkt ins Erdreich gegeben wird, sind bekannt.
  • Im Wesentlichen wird dabei unterschieden, ob das Düngemittel linienförmig oder punktförmig in den Boden eingebracht wird.
  • Die linienförmige Düngung erfolgt auf unbewachsenem Ackerland mittels grubberähnlichen Injektoren, bei denen der Boden der Einfachheit halber aufgerissen wird und die Gülle hinter den Arbeitswerkzeugen in in die Furche eingeleitet wird.
  • Für bewachsenes Grünland wird in DE 44 23 849 A1 eine Vorrichtung beschrieben, bei der an einem Gestell ein Tragbalken angebracht ist, auf dem eine Vielzahl von Düngeeinheiten in gleichmäßigen Abständen angeordnet ist. Die Düngeeinheiten werden durch eine Feder auf den Erdboden aufgedrückt, um Unebenheiten des Bodens ausgleichen zu können. Alle Düngeeinheiten sind über Schläuche mit einem Verteiler verbunden, der wiederum mit dem Düngertank verbunden ist. An jeder Düngeeinheit befindet sich ein Rohrelement, an dem ein Düngermundstück und in Fahrtrichtung davor ein Schleppfuß angeordnet sind. Der Schleppfuß reißt in der Vorwärtsbewegung eine Furche in den Boden. Über das Rohrelement wird das Düngemittel in das Düngermundstück und weiter in die Furche geleitet.
  • Nachteil dieser Erfindung ist, dass der Boden durch das Scheibensech aufgeschnitten wird. Damit werden Wurzeln zerschnitten und die Pflanzen verletzt. Dies kann nur auf Grünland mit seiner sehr hohen Pflanzendichte toleriert werden, wo benachbarte Pflanzen die Schädigung ausgleichen. Aber auch hier ist spätestens nach dem zweiten oder dritten Überfahren der gleichen Stelle das Wurzelwerk derart zerstört, dass eine erneute Befahrung die Pflanzen endgültig zerstören würde.
  • Die der Erfindung naheliegende Technologie betrifft die punktförmige Düngemitteleinbringung in den Boden.
  • Aus EP 1 086 617 A1 ist eine Vorrichtung zum Einbringen von flüssigen Stoffen in das Erdreich bekannt, die im Wesentlichen aus einer Vielzahl von Speichenrädern besteht, die nebeneinander angeordnet sind, und aufgehängt an einem Gestell hinter einem Fahrzeug hinterher gezogen werden können. Bei der Vorwärtsbewegung wird das Speichenrad ohne eigenen Antrieb allein durch das Aufliegen auf dem Boden in eine Drehbewegung versetzt. Jede Speiche dieser Räder ist hohl ausgebildet. Über einen Verteiler in der Nabe der Speichenräder werden Düngemittel, die aus einem Tank dem Verteiler zugeführt werden, selektiv in die hohlen Speichen eingeleitet. Die der Nabe abgewandten Speichenenden stechen in der Vorwärtsbewegung des schleppenden Fahrzeugs in gleichmäßigen, vom Abstand der Speichen abhängigen Abständen in den Erdboden ein und geben in diesem Moment die durch die hohlen Speichen zugeführten Dünger in den Erdboden weiter, bevor sie wieder aus dem Erdreich austauchen. Dieser Vorgang wiederholt sich bei jeder Speiche. Die eigentliche Injektionszeit beschränkt sich auf das Erreichen und Verlassen des unteren Totpunktes = Injektionstiefe und beträgt ca. 10% eines Zyklusses.
  • Der Nachteil der Erfindung besteht darin, dass die kurze Verweilzeit der Injektionsnadel im Boden nur den Einsatz von hochkonzentrierten Düngemitteln erlaubt. Für niedrigkonzentrierte Düngemittel, deren Einspritzung eine längere Verweilzeit benötigt, ist der Gegenstand der Anmeldung nicht geeignet.
  • Darüber hinaus ist die Vorrichtung bedingt durch das Eintauchen der Speichenenden in den Boden beim Auftreffen auf Steine und durch Verschmutzungen sehr störanfällig, was zu häufigen Unterbrechungen des Düngemitteleintrags führt.
  • In DE 10 2004 043 983 A1 sind nun ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Einbringen von flüssigen Stoffen in die Erde beschrieben, bei dem für jede Pflanzreihe ein Rohr, durch das flüssige Düngemittel geleitet werden können, in bestimmten Intervallen in den Boden gestochen wird und trotz der Vorwärtsbewegung des schleppenden Fahrzeugs für eine bestimmte Zeiteinheit an der Einstichstelle verbleibt. Die Vorrichtung besteht aus einem an einem schleppenden Fahrzeug angehängten Rahmen, der sich in der Breite über mehrere Pflanzenreihen erstreckt. Der Rahmen trägt mehrere parallel zueinander angeordnete Injektionseinrichtungen, die aus einem waagerecht ausgerichteten Gelenkarm und einem vertikal ausgerichteten Rohr bestehen, wobei das Rohr über eine Zuleitung mit einem Düngemittelbehälter verbunden ist. Der Gelenkarm und das Rohr sind in vertikaler Richtung gegenüber dem Rahmen und das Rohr in horizontaler Richtung gegenüber dem Gelenkarm schwenkbar. Die Schwenkbarkeit des Rohres wird durch Anschläge begrenzt.
  • Eine über die gesamte Rahmenbreite reichende Profilwelle ist mit Nockenscheiben ausgestattet, wobei jedem Gelenkarm eine Nockenscheibe zugeordnet ist. Bei der Drehung der Profilwelle durch die Vorwärtsbewegung des Fahrzeugs wird der Gelenkarm so mittels der Nockenscheiben bewegt, dass es zu einem Aufsetzen auf und Einstechen des Rohres in den Erdboden kommt, wobei die oben angesprochenen Intervalle eingehalten werden. So wird in regelmäßigen Abständen Düngemittel in den Erdboden injiziert.
  • Nachteil dieser Erfindung ist, dass das Rohr beim Einstechen in den Boden auch auf Steine trifft und sich bei schneller Fahrt trotz mechanischer Sicherungen dabei verbiegen kann. Dieses hat sehr hohe Wartungskosten zur Folge, die das System unwirtschaftlich machen.
  • [Aufgabe der Erfindung]
  • Die erfindungsgemäße Aufgabe besteht darin, eine Vorrichtung zum Einbringen von flüssigen Düngemitteln niedriger Konzentration bereitzustellen, mit der ein größeres Düngemittelvolumen in den Boden eingebracht wird, ohne die Arbeitsgeschwindigkeit zu verringern.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, die Beschädigung oder Zerstörung des Werkzeugs zum Einbringen des Düngemittels in den Boden zu vermeiden, und damit die Düngung von landwirtschaftlichen Böden effizienter zu gestalten.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, den Eintrag von Gülle in den Boden in den Wurzelbereich der Kulturpflanze zu ermöglichen.
  • Erfindungsgemäß werden diese Aufgaben durch die Vorrichtung gemäß den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
  • Konkrete erfindungsgemäße Ausführungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • [Beispiel]
  • Die Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbeispiels näher beschrieben.
  • Die dazugehörigen Zeichnungen zeigen in
  • 1 das Schema einer Seitenansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer Position, in der die Düngemitteleinleitung in das vorbereitete Bodenloch beginnt;
  • 2 die Darstellung der Steuerung der Düngemitteleinleitung gemäß 1 in einer Position, in der die Düngemitteleinleitung in das vorbereitete Bodenloch beginnt;
  • 3 die Darstellung der Steuerung der Düngemitteleinleitung gemäß 2 in einer Position, in der die Düngemitteleinleitung in das vorbereitete Bodenloch abgeschlossen ist.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 kommt in der Landwirtschaft beim Einbringen niedrigkonzentrierter Düngemittel in flüssiger Form, wie z. B. von Gülle oder Jauche zum Ein satz. Dabei kommt es insbesondere darauf an, dass das Düngemittel 2 in einem vorbereiteten Bodenloch 3 möglichst nahe an dem Hauptwurzelbereich der Kulturpflanze deponiert wird. Im Ausführungsbeispiel wächst die Kultur in Reihen.
  • Der Einsatz von Gülle 2 erfordert aufgrund seiner geringen Konzentration ein höheres Eintragsvolumen als bei hochkonzentrierten Flüssigdüngern. Das bedeutet, dass, um das notwendige Eintragsvolumen von 30 bis 50 ml Gülle pro Eintragsstelle einzubringen, das Bodenloch 3 in einem entsprechenden Zeitfenster, das ohne Einschränkung der Arbeitsgeschwindigkeit des Schleppfahrzeuges zur Verfügung steht, mit diesem Volumen anteilig gefüllt sein muss.
  • Durch die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 werden zeitgleich aber örtlich voneinander getrennt, drei Arbeitsschritte realisiert.
  • Die Vorrichtung 1 wird von einem Träger 20 aufgenommen, der von einem nicht dargestellten Schleppfahrzeug über die Nutzfläche 4 zwischen den Reihen der Kulturpflanzen entlang bewegt wird. Diese Merkmale sind bekannt und können in beliebiger Weise konstruktiv ausgebildet sein.
  • Der erste Arbeitsschritt beinhaltet das Herstellen oder Bereitstellen von Bodenlöchern 3, die später anteilig mit Gülle 2 mit dem genannten Volumen gefüllt werden sollen. Dazu wird das von dem Träger 20 aufgenommene Lochungsrad 5 eingesetzt, das zwischen den Kulturpflanzenreihen in Arbeitsrichtung und mit Arbeitsgeschwindigkeit gezogen wird.
  • Die Lauffläche 6 des Lochungsrades 5 ist mit Lochdornen 7 versehen, die radial aus der Lauffläche 6 heraustreten. Die Lochdorne 7 hinterlassen bei Weiterbewegung des Lochungsrades 5 im Boden 4 eine Reihe von Bodenlöchern 3, deren Volumina auf das Gülleeintragsvolumen abgestimmt ist und deren Abstand untereinander durch die Anzahl der Lochdorne 7 auf der Lauffläche 6 des Lochungsrades 5 bestimmt ist. Im vorliegenden Beispiel beträgt die Anzahl der auf der Lauffläche 8 angeordneten Lochdorne 7 acht.
  • Im folgenden zeitgleich zum ersten Arbeitsschritt ablaufenden zweiten Arbeitsschritt erfolgt das Einbringen der Gülle 2 mittels eines in der Ebene des Lochungsrades 5 schwenkbaren Zuführrohres 8 in ein bereits vorbereitetes Bodenloch 3. Die Schwenkbarkeit des Zuführrohres 8 ist notwendig, um ein Verharren der Zuführöffnung 9 des Zuführrohres 8 zum Boden 4 beabstandet über dem zu füllenden Bodenloch 3 innerhalb des Zeitfensters zu erreichen, um ohne Verringerung oder Unterbrechung der Fahrt des Schleppfahrzeuges das Bodenloch 3 anteilig optimal mit Gülle 2 zu füllen.
  • Die Schwenkbarkeit des Zuführrohres 8 wird durch eine Nockenscheibe 10 initiiert, die achsgleich am Lochungsrad 5 fixiert ist, und die einen Durchmesser aufweist, der geringer als der Durchmesser des Lochungsrades 5 ist. Erfindungswesentlich ist dabei, dass die Nocken 11 in Anzahl und Ausrichtung den Lochdornen 7 entsprechen, d. h. der innere Umkehrpunkt 13 des Nockens 11 liegt auf dem gleichen Radius wie der dazugehörige Lochdorn 7, und der äußere Umkehrpunkt 12 des Nockens 11 liegt genau zwischen den entsprechenden benachbarten Lochdornen 7.
  • Der Nocken 11 steht über eine Rolle 14 mit einem horizontal geführten Rollenstößel 15 in Kontakt. An dem der Rolle 14 gegenüberliegenden Ende des Rollenstößels 15 befindet sich ein beweglicher Gelenkpunkt 16 zur Aufnahme des zum Boden 4 gerichteten, als Schwinge ausgebildeten Zuführrohres 8 in dessen unterem Abschnitt. Das Zuführrohr 8 ist darüber hinaus an einem oberhalb des Gelenkpunktes 16 gelegenen, am Träger 20 fixierten Gelenkpunkt 17 angelenkt, der die Schwenkbarkeit des Zuführrohres 8 in der Ebene des Lochungsrades 5 gewährleistet. Das obere Ende des Zuführrohres 8 ist zur Aufnahme eines flexiblen Schlauches 18 mit einer Schlauchkupplung 19 ausgestattet.
  • Der Schlauch 18 steht über einen nicht dargestellten Druckerzeuger und ein gleichfalls nockengesteuertes Absperrventil 21 mit einem Güllespeicher 22 in Verbindung.
  • Der zweite Arbeitsschritt wird durch folgenden Bewegungsablauf der genannten Elemente ausgeführt. Ausgehend von der in 2 dargestellten Position befindet sich die Zuführöffnung 9 des Zuführrohres 8 über dem Bodenloch 3 und ist in das Zentrum des Bodenloches 3 gerichtet. Diese Position stellt sich dann ein, wenn sich der bezogen auf die Drehachse der Nockenscheibe 10 innere Umkehrpunkt 13 des Nockens 11 in Gegenüberstellung zur Rolle 14 des Rollenstößels 15 gedreht hat. Der Rollenstößel 15 hat sich, von dem Führungsglied 24 geführt, horizontal in seine entgegen der Fahrtrichtung gerichtete Endlage verschoben und dabei das Zuführrohr 8 in eine Neigung entgegen der Fahrtrichtung verschwenkt, in der sich die beschriebene Position der Zuführöffnung 9 einstellt.
  • Bei weiterer Drehung der Nockenscheibe 10 folgt die Rolle 14 dem Kurvenverlauf des Nockens 11 vom inneren Umkehrpunkt 13 zum nachfolgenden äußeren Umkehrpunkt 12. Dabei verschiebt sich der Rollenstößel 15 horizontal in Fahrtrichtung und verschwenkt das Zuführrohr 8 um den festen Gelenkpunkt 17 in die in 3 dargestellte Position. In diesem Zeitfenster T bleibt die Zuführöffnung 9 über dem Boden 4 in das Zentrum des Bodenloches 3 gerichtet und innerhalb dieses Zeitfensters T wird, durch das Steuerventil 21 gesteuert, unter Druck stehende Gülle 2 über die Schlauchleitung 18 aus dem Güllespeicher 22 dosiert in das Bodenloch 3 eingeleitet.
  • Die weitere Drehung des Nockenscheibe 10 in Verbindung mit dem Lochungsrad 5 bewirkt, dass die Rolle 14 dem Kurvenverlauf des Nockens 11 vom äußeren Umkehrpunkt 12 zum nachfolgenden inneren Umkehrpunkt 13 folgt. Damit verbunden ist das Absperren der Zuführung der Gülle 2 durch das Steuerventil 21 und das von der Rückholfeder 25 unterstützte Verschwenken des Zuführrohres 8 aus der in 3 beschriebenen Position in die in 2 beschriebene Position für die Befüllung des nächsten in Fahrtrichtung liegenden vorbereiteten Bodenloches 3.
  • Der dritte Arbeitsschritt wird durch eine Zudeckschar 23 realisiert, die linear hinter dem Bodenlochrad 5 und dem Güllezuführmechanismus am Träger montiert ist. Durch die Zudeckschar 23 werden die anteilig mit Gülle 2 gefüllten Bodenlöcher 3 mit Erdreich abgedeckt.
  • Das Ausführungsbeispiel beschreibt die erfindungsgemäße Vorrichtung als Einzelheit, die eine Reihe zwischen Kulturpflanzen bearbeitet. Um die Effektivität der Düngung zu verbessern, ist es notwendig, eine Vielzahl von Vorrichtungen nebeneinander auf dem Träger 20 anzuordnen, und damit gleichzeitig eine größere Nutzfläche zu bearbeiten. Die Versorgung der Zuführrohre 8 mit Gülle 2 kann von einem zentralen Güllespeicher 22 und mittels eines zentralen Druckerzeugers über eine entsprechende Anzahl von Schlauchleitungen 18 erfolgen, wobei jedem Zuführrohr 8 ein eigenes Steuerventil 21, das in der beschriebenen Weise gesteuert wird, zugeordnet wird.
  • Der erfindungsgemäße Gülleeintrag hat gegenüber dem bekannten Injektionsprinzip eine Anzahl von Vorteilen.
  • Die Einfüllzeit ist wesentlich länger, da das Zeitfenster für den Eintrag von Gülle durch den beschriebenen mechanischen Zyklus zwischen äußerem und innerem Umkehrpunkt definiert wird. Das entspricht ca. 50% der Zeit, die für das Befüllen der aufeinander folgenden Bodenlöcher genutzt werden kann. Bei entsprechender Gestaltung der Nockenscheibe kann dieser Wert noch weiter verbessert werden.
  • Es kann mit sehr geringem Druck gearbeitet werden, was die Auswaschungsgefahr und Spritzverluste verringert.
  • Es ist keine Steinsicherung, die eine Zerstörung des Injektionsrohres als sensibles Bauelement beim Auftreffen auf Steine vermeiden soll, erforderlich, da die Zuführöffnung des Zuführrohres zum Boden beabstandet bewegt wird und dadurch eine Kontaktierung mit eventuell vorhandenen Steinen ausgeschlossen ist.
  • In gleicher Weise wird durch die erfindungsgemäße Führung des Zuführrohres eine Verstopfung der Zuführöffnung durch äußere Fremdkörper vermieden.
  • Wenn auch die Erfindung in Bezug auf eine bevorzugte Ausführung beschrieben und in den Zeichnungen dargestellt wurde, ist es von Fachleuten so zu verstehen, dass zahlreiche Veränderungen ausgeführt werden und Äquivalente für Elemente zur Anwendung kommen, ohne von dem Schutzumfang der Erfindung abzuweichen, wie er in den Ansprüchen definiert ist. Weiterhin können viele Modifikationen erfolgen, um eine spezielle Situation oder ein spezielles Material an die Merkmale der Erfindung anzupassen, ohne im Wesentlichen von ihrem Schutzumfang abzuweichen. Es ist daher beabsichtigt, dass die Erfindung nicht auf die spezielle, durch die Zeichnungen dargestellte und in der Beschreibung als beste Ausführungsart der Erfindung beschriebene Ausführung beschränkt ist, sondern dass die Erfindung alle Ausführungen einschließt, die in die Beschreibung der beigefügten Ansprüche fallen.
  • 1
    Vorrichtung,
    2
    Düngemittel, Gülle,
    3
    Bodenloch,
    4
    Nutzfläche, Boden,
    5
    Lochungsrad,
    6
    Lauffläche,
    7
    Lochdorn,
    8
    Zuführrohr,
    9
    Zuführöffnung,
    10
    Nockenscheibe
    11
    Nocken,
    12
    Äußerer Umkehrpunkt,
    13
    Innerer Umkehrpunkt,
    14
    Rolle,
    15
    Rollenstößel,
    16
    Beweglicher Gelenkpunkt,
    17
    Fester Gelenkpunkt,
    18
    Schlauchleitung,
    19
    Schlauchkupplung,
    20
    Träger,
    21
    Steuerventil,
    22
    Güllespeicher,
    23
    Zudeckschar,
    24
    Führungsglied,
    25
    Rückholfeder,
    T
    Zeitfenster.

Claims (4)

  1. Vorrichtung zum Einbringen von flüssigen Düngemitteln in landwirtschaftlich genutzte Böden wobei mindestens ein zwischen den Kulturpflanzenreihen durch ein Schleppfahrzeug geführtes Lochungsrad mit quer zur Fahrtrichtung des Schleppfahrzeuges verlaufender Drehachse vorgesehen ist, an dessen Lauffläche eine definierte, gleichmäßig am Umfang verteilte Anzahl radial nach außen gerichteter, in den Boden eindringender und Bodenlöcher bildender Lochdorne angeordnet ist, und ein dem Lochungsrad nachgeordneter Düngemittelzuführmechnismus vorgesehen ist, der aus einem über eine Schlauchleitung mit einem Düngemittelspeicher verbundenen Zuführrohr besteht, dadurch gekennzeichnet, dass das Zuführrohr (8) in der Ebene des Lochungsrades (5) schwenkbar ist, wobei dem Lochungsrad (5) eine achsgleiche Nockenscheibe (10) mit in Anzahl und Position der Lochdorne (7) übereinstimmenden Nocken (11) zugeordnet ist und das Zuführrohr (8) mit der Nockenscheibe (10) über einen Rollenstößel (15) und ein Gelenkgetriebe derart verbunden ist, dass eine Zuführöffnung (9) des Zuführrohres (8) innerhalb des Zeitfensters aus einer vorlaufenden Position in eine nachlaufende Position schwenkbar ist, während in dieser Zeit die Zuführöffnung (9) des Zuführrohrs (8) zum Boden (4) beabstandet in das Zentrum des Bodenloches (3) zur Einleitung des Düngemittels (2) gerichtet ist und die Zuführöffnung (9) des Zuführrohres (8) in Bezug auf das nächste zu füllende Bodenloch (3) in die vorlaufende Position überführbar ist, in dem die Düngemitteleinleitung durch ein Steuerventil (21) unterbrochen ist, und dass dem Düngemittelzuführmechanismus eine Zudeckschar (23) zum Verfüllen der mit Düngemittel (2) gefüllten Bodenlöcher (3) nachgeordnet ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Nockenscheibe (10) Nocken (11) ausbildet, die einen äußeren Umkehrpunkt (12) und einen inneren Umkehrpunkt (13) aufweisen, wobei der innere Umkehrpunkt (13) mit dem dazugehörigen Lochdorn (7) auf einem gemeinsamen Radius liegt, während der äußere Umkehrpunkt (12) auf einem Radius liegt, der sich genau zwischen den dazugehörigen benachbarten Lochdornen (7) befindet.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die vorlaufende Position des Zuführrohres (8) durch die Gegenüberstellung des inneren Umkehrpunktes (13) mit dem Rollenstößel (15) und die nachlaufende Position des Zuführrohres (8) durch die Gegenüberstellung des äußeren Umkehrpunktes (12) mit dem Rollenstößel (15) definiert ist, wobei durch den Übergang vom inneren Umkehrpunkt (13) zum nachfolgenden äußeren Umkehrpunkt (12) das Zeitfenster für die Güllezuführung und durch den Übergang vom äußeren Umkehrpunkt (12) zum nachfolgenden inneren Umkehrpunkt (13) die Überführung des Zuführrohres (8) zum folgenden Bodenloch (3) und damit die Unterbrechung der Güllezuführung festgelegt sind.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Lochungsräder (5) mit der dazugehörigen Nockenscheibe (10) hinsichtlich der Anzahl der Lochdorne (7) und/oder ihres Verdrängungsvolumens auswechselbar sind.
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