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DE102007041026B3 - Schillerarme Folie sowie ein Verfahren und eine Rasterwalze zur Herstellung einer schillerarmen Folie - Google Patents

Schillerarme Folie sowie ein Verfahren und eine Rasterwalze zur Herstellung einer schillerarmen Folie Download PDF

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DE102007041026B3
DE102007041026B3 DE200710041026 DE102007041026A DE102007041026B3 DE 102007041026 B3 DE102007041026 B3 DE 102007041026B3 DE 200710041026 DE200710041026 DE 200710041026 DE 102007041026 A DE102007041026 A DE 102007041026A DE 102007041026 B3 DE102007041026 B3 DE 102007041026B3
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DE200710041026
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English (en)
Inventor
Dirk Dr. Hohnholz
Werner Dr. Prell
Christian Rott
Mathias Dr. Seitz
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Leonhard Kurz Stiftung and Co KG
Original Assignee
Leonhard Kurz GmbH and Co KG
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    • B44DECORATIVE ARTS
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    • B44F1/00Designs or pictures characterised by special or unusual light effects
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Abstract

Es wird eine schillerarme Folie (2) beschrieben, welche eine Farbschicht (22) aus einem transparenten oder semitransparenten Lack aufweist. Ein Bereich (220) der Farbschicht (22) ist eine Vielzahl von Unterbereichen (220h, 220n) unterteilt, wobei die Schichtdicke der Farbschicht (22) in benachbarten Unterbereichen unterschiedlich ausgebildet ist und die Farbschicht (22) in dem Bereich (220) mindestens zwei unterschiedliche Schichtdicken besitzt. Von zwei benachbarten Unterbereichen (220h, 220n) weist mindestens einer der Unterbereiche eine maximale Breitenabmessung kleiner als 500 µm auf. Der Unterschied der mittleren Schichtdicken der Farbschicht (22) in benachbarten Unterbereichen ist größer als 10 nm. Weiter werden ein Verfahren und eine Rasterwalze zur Herstellung einer mit einer monochromen Farbschicht vollflächig beschichteten schillerarmen Folie beschrieben.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine schillerarme Folie, ein Verfahren zur Herstellung einer schillerarmen Folie sowie eine Rasterwalze zur Herstellung einer schillerarmen Folie.
  • Es ist bekannt, für dekorative Zwecke eingesetzte Folien mit transluszenten, monochromatischen Farbschichten zu versehen, beispielsweise indem solche Farbschichten auf eine transparente Trägerfolie aus einem Polymermaterial, beispielsweise eine PET-Folie, aufgedruckt werden. Es hat sich nun gezeigt, dass derartige mit einer Farbschicht beschichtete Folien, deren Farbschicht eine Dicke im Mikrometerbereich aufweist, je nach Beleuchtungssituation unerwünschte Farbvariationen zeigen, die den Farbeindruck der Folie stören: sie schillern in wechselnden Farben. Das Schillern kann den Farbeindruck der Folie erheblich beeinträchtigen, da in manchen Bereichen die Farbe z. B. grünlicher, in anderen Bereichen z. B. rötlicher erscheint.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, den uneinheitlichen Farbeindruck zu verhindern und eine schillerarme Folie sowie Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung der schillerarmen Folie bereitzustellen.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe mit einer schillerarmen Folie, welche eine Farbschicht aus einem transparenten oder semitransparenten Lack aufweist, gelöst, wobei vorgesehen ist, dass ein Bereich der Farbschicht mit einer Schichtdicke im Bereich von 100 nm bis 10 μm in eine Vielzahl von Unterbereichen unterteilt ist, wobei die Schichtdicke der Farbschicht in benachbarten Unterbereichen unterschiedlich ausgebildet ist und die Farbschicht in dem Bereich mindestens zwei unterschiedliche Schichtdicken besitzt, dass von zwei benachbarten Unterbereichen mindestens einer der Unterbereiche eine maximale Breitenabmessung kleiner als 500 μm aufweist, und dass der Unterschied der mittleren Schichtdicken der Farbschicht in benachbarten Unterbereichen mehr als 10 nm beträgt. Weiter wird die Aufgabe mit einem Verfahren zur Herstellung einer schillerarmen Folie, welche eine Farbschicht aus einem transparenten oder semitransparenten Lack aufweist, gelöst, wobei vorgesehen ist, dass ein Bereich der Farbschicht mit einer Schichtdicke im Bereich von 100 nm bis 10 μm derart ausgebildet wird, dass die Farbschicht in eine Vielzahl von Unterbereichen unterteilt ist, wobei die Schichtdicke der Farbschicht in benachbarten Unterbereichen unterschiedlich ausgebildet ist und die Farbschicht in dem Bereich mit mindestens zwei unterschiedlichen Schichtdicken aufgebracht ist und von zwei benachbarten Unterbereichen mindestens einer der Unterbereiche eine maximale Breitenabmessung kleiner als 500 μm aufweist, und dass die mittleren Schichtdicken der Farbschicht in benachbarten Unterbereichen so ausgebildet werden, dass der Unterschied der Schichtdicken der Farbschicht in benachbarten Unterbereichen mehr als 10 nm beträgt. Die Aufgabe wird weiter mit einer Rasterwalze zur Herstellung einer schillerarmen Folie mittels eines Druckverfahrens, welche eine Farbschicht aus einem transparenten oder semitransparenten Lack und einen Bereich der Farbschicht mit einer Schichtdicke im Bereich von 100 nm bis 10 μm aufweist, gelöst, wobei die Oberfläche der Rasterwalze in einem Raster angeordnete näpfchenförmige Vertiefungen zur Aufnahme von Farbe aufweist, wobei vorgesehen ist, dass die dem Bereich der Farbschicht zugeordnete Oberfläche der Rasterwalze in eine Vielzahl von Oberflächenbereichen unterteilt ist, wobei das Farbaufnahmevolumen und/oder die Flächendichte der näpfchenförmigen Vertiefungen in benachbarten Oberflächenbereichen unterschiedlich ausgebildet sind bzw. ist, so dass einander benachbarte Oberflächenbereiche der Rasterwalze ein unterschiedliches Farbaufnahmevolumen aufweisen, und dass von zwei benachbarten Oberflächenbereichen mindestens einer der Oberflächenbereiche eine maximale Breitenabmessung kleiner als 500 μm aufweist.
  • Wie Versuche gezeigt haben, ist der Effekt des Schillerns durch die Reflexion von Licht an Grenzflächen und durch Interferenz der von der Vorderseite und der Rückseite der Farbschicht reflektierten Lichtstrahlen hervorgerufen, die gerade in einem Dickenbereich der Farbschicht 100 nm bis 10 μm, insbesondere bis 2 μm, durch Auftreten prägnanter Maxima den Farbeindruck beeinflussen können. Durch die Aufteilung der Farbfläche in sehr kleine Bereiche mit unterschiedlichen Schichtdicken, die sich mindestens um 10 nm voneinander unterscheiden, wird der Effekt des Schillerns dadurch vermieden oder zumindest vermindert, dass in den benachbarten Bereichen unterschiedliche durch Interferenz generierte Farbeffekte auftreten, die sich bei Betrachtung mit einem unbewaffneten Auge derart überlagern, dass die einzelnen Interferenzeffekte der einzelnen Bereiche nicht mehr wahrnehmbar sind bzw. sich gegenseitig auslöschen und durch die Überlagerung im Weiteren von dem menschlichen Betrachter eine einheitliche schillerarme Farbfläche wahrgenommen wird. Der sich für den menschlichen Betrachter ergebende Farbeindruck der Folie wird so erheblich verbessert.
  • Von besonderem Vorteil ist, dass das Bedrucken der Folie im Tiefdruck mit einer Rasterwalze in einem Arbeitsschritt möglich ist. Dadurch entstehen in der Fertigung keine zusätzlichen Kosten in Bezug auf die herkömmliche Folienfertigung, bei der eine homogene Farbschicht mit konstanter Schichtdicke auf die Folie aufgedruckt wird. Es ist aber auch möglich, die Farbschicht mittels Offsetdruck oder Flexodruck oder Siebdruck aufzubringen.
  • Weitere vorteilhafte Ausbildungen sind in den Unteransprüchen bezeichnet.
  • Vorzugsweise ist der Unterschied der mittleren Schichtdicke in zwei benachbarten Unterbereichen größer als 50 nm, so dass in den Unterbereichen deutlich unterschiedliche Interferenzeffekte auftreten, wodurch sich insgesamt die Einheitlichkeit des Farbeindrucks verbessert. Weiter beträgt der maximale Unterschied der Schichtdicken vorzugsweise 1000 nm. Der maximale mittlere Unterschied der Schichtdicken beträgt vorzugsweise 500 nm. Weiterhin hat sich gezeigt, dass ein relativer Unterschied der Schichtdicke zweier benachbarter Unterbereiche bevorzugt im Bereich von 25% bis 200% zu wählen ist, um eine besonders schillerarme Folie zu erhalten.
  • Unter Breitenabmessung eines Unterbereichs wird die kleinere Abmessung des Unterbereichs bezeichnet, wobei der Unterbereich durch zwei aufeinander senkrecht stehenden Abmessungen charakterisiert wird: Die Abmessung, die über die gesamte Fläche des Unterbereichs gesehen kleiner ist, als die andere Abmessung, stellt die Breitenabmessung dar. Die maximale Breitenabmessung stellt den über die gesamte Fläche des Unterbereichs gesehenen Maximalwert der Breitenabmessung dar. Die größere Abmessung des Unterbereichs wird als Längenabmessung bezeichnet. Sind Längen- und Breitenabmessung gleich, so wird unter Breitenabmessung sowohl Breiten- als auch Längenabmessung verstanden, beispielsweise bei quadratischen, regelmäßig polygonalen und kreisförmigen Unterbereichen. Bandförmige Unterbereiche sind ebenfalls durch die Breitenabmessung charakterisiert, weil sie erst für das menschliche Auge auflösbar sind, wenn die Breitenabmessung oberhalb des Auflösungsvermögens des menschlichen Auges liegt.
  • Weiter kann auch vorgesehen sein, dass der mindestens eine Unterbereich eine maximale Abmessung von weniger als 300 μm besitzt. Hierdurch wird das Schillern der Folie weiter verringert, da so die optische Überlagerung der Unterbereiche verbessert wird.
  • Weiter kann vorgesehen sein, dass der mindestens eine Unterbereich eine Fläche von weniger als 0,01 mm2 besitzt. Wenn es sich beispielsweise um einen quadratischen Unterbereich handelt, beträgt die maximale Breitenausdehnung des Unterbereichs 0,1 mm = 100 μm. Hierdurch wird das Schillern der Folie weiter verringert, da so die optische Überlagerung der Unterbereiche verbessert wird.
  • Es kann weiter vorgesehen sein, dass der mindestens eine Unterbereich eine minimale Abmessung von mehr als 30 μm besitzt. Der Wert der minimalen Abmessung wird zum einen durch das Druckverfahren einschließlich der Viskosität der eingesetzten Farbe und zum anderen durch Verunreinigungen, wie Staubpartikel, beim Druckprozess bestimmt.
  • Der Bereich kann einen Hintergrundbereich und eine Vielzahl von vollständig von dem Hintergrundbereich umschlossenen Musterbereichen aufweisen, wobei die Musterbereiche jeweils die Unterbereiche bilden, deren maximale Breitenabmessung kleiner als 500 μm ist.
  • Weiter kann vorgesehen sein, dass jeder der Unterbereiche eine maximale Breitenabmessung kleiner als 500 μm besitzt. Die Unterbereiche können auch eine Abmessung aufweisen, die größer als 500 μm ist. Sie können beispielsweise als streifenförmige Bereiche ausgebildet sein, deren Länge größer als 500 μm ist, deren Breite jedoch kleiner als 500 μm ist.
  • Vorzugsweise beträgt der Dickenbereich der Farbschicht 600 nm bis 4 μm.
  • Der Bereich, in dem die Farbschicht vorgesehen ist, kann in erste Unterbereiche mit niedriger Schichtdicke und zweite Unterbereiche mit hoher Schichtdicke unterteilt sein. Es ist also möglich, nur zwei unterschiedliche Schichtdicken vorzusehen. Es hat sich gezeigt, dass es ausreichend ist, zwei unterschiedliche Bereichsausbildungen vorzusehen, um das vom Menschen störend wahrgenommene flächige Schillern der Farbschicht zu unterdrücken.
  • Es kann vorgesehen sein, dass die ersten Unterbereiche mit niedriger Schichtdicke einen Flächenanteil von 50% bis 85% des Bereichs der Farbschicht, bevorzugt von etwa 75%, und die zweiten Unterbereiche mit hoher Schichtdicke einen Flächenanteil von 15% bis 50% des Bereichs der Farbschicht, bevorzugt von etwa 25%, aufweisen.
  • Weiter kann vorgesehen sein, dass mindestens die Bereiche mit hoher Schichtdicke als Rasterpunkte oder gerasterte Bereiche ausgebildet sind.
  • Vorteilhafterweise weist die Farbschicht in den ersten Unterbereichen mit niedriger Schichtdicke eine Schichtdicke von 300 nm bis 1000 nm auf.
  • Vorteilhafterweise kann weiter die Farbschicht in den zweiten Unterbereichen mit hoher Schichtdicke eine Schichtdicke von 0,5 μm bis 2 μm aufweisen.
  • Weiter kann vorgesehen sein, dass die Unterbereiche gemäß eines regelmäßigen, zweidimensionalen Rasters angeordnet sind.
  • Weitere vorteilhafte Ausbildungen sind auf das Verfahren gerichtet.
  • Es kann vorgesehen sein, dass die Farbschicht mittels eines Tiefdruckverfahrens mit einer Tiefdruck-Rasterwalze aufgebracht wird.
  • Vorteilhafterweise werden in dem Bereich der Farbschicht erste Unterbereiche mit niedriger Schichtdicke und zweite Unterbereiche mit hoher Schichtdicke ausgebildet.
  • Es kann vorgesehen sein, dass die Farbe in den zweiten Unterbereichen mit hoher Schichtdicke mit einem Auftragsgewicht aufgetragen wird, das dem 1,5-fachen bis 2,5-fachen des Auftragsgewichts, bevorzugt dem 2-fachen des Auftragsgewichts in den ersten Unterbereichen mit niedriger Schichtdicke entspricht.
  • Es kann vorgesehen sein, dass das Auftragsgewicht in den Bereichen mit niedriger Schichtdicke 0,5 bis 1,0 g/m2 ist, vorzugsweise 0,68 g/m2 ist. Unter dem angegebenen Auftragsgewicht ist das trockene Auftragsgewicht verstanden, d. h. das Auftragsgewicht nach dem Trocknen der Farbschicht. Das Auftragsgewicht beim Drucken kann beispielsweise wegen eines Lösungsmittelanteils größer sein. Das trockene Auftragsgewicht hängt folglich vom Feststoffanteil im Nasslack ab.
  • Weiter kann das Auftragsgewicht in den in den zweiten Unterbereichen mit hoher Schichtdicke 1,0 bis 2,0 g/m2 sein, vorzugsweise 1,36 g/m2. Unter dem angegebenen Auftragsgewicht ist das trockene Auftragsgewicht verstanden, wie vorstehend angegeben.
  • Vorteilhafterweise kann vorgesehen sein, dass die zweiten Unterbereiche mit hoher Schichtdicke zufallsverteilt angeordnet werden. Durch die Zufallsverteilung wird die Ausbildung von Mustern vermieden, die u. U. zu störenden optischen Effekten, wie beispielsweise Moiré, führen können.
  • Es ist weiter möglich, dass zunächst in dem Bereich eine erste Farbschicht mit einem ersten Auftragsgewicht und sodann in den zweiten Unterbereichen eine zweite Farbschicht mit einem zweiten Auftragsgewicht aufgebracht wird, wobei das erste Auftragsgewicht dem Auftragsgewicht in den ersten Unterbereichen mit niedriger Schichtdicke entspricht und die Summe aus dem ersten und dem zweiten Auftragsgewicht dem Auftragsgewicht in den zweiten Unterbereichen mit hoher Schichtdicke entspricht. Wenngleich bei dieser Ausführung zwei Druckvorgänge vorgesehen sind, so kann der Nachteil einer höheren Durchlaufzeit dadurch aufgewogen sein, dass es ohne Änderungen an der Rasterwalze möglich ist, unterschiedliche Auftragsgewichte zu realisieren, indem das Auftragsgewicht der ersten Farbschicht beispielsweise durch Abstandsänderung an einer Rakelwalze variiert wird.
  • Weitere Ausbildungen sind auf die Rasterwalze gerichtet.
  • Es kann vorgesehen sein, dass das Volumen und/oder die Flächendichte der näpfchenförmigen Vertiefungen der einander benachbarten Oberflächenbereiche so gewählt ist, dass der Unterschied der mittleren Schichtdicken der den benachbarten Oberflächenbereichen zugeordneten Unterbereiche der Farbschicht mehr als 10 nm, bevorzugt zwischen 10 nm und 500 nm, beträgt. Die Ausbildung und die Verteilung der näpfchenförmigen Vertiefungen zur Erzielung einer vorgegebenem Schichtdicke, die unter Anderem abhängig ist von der Viskosität der Farbe und dem Farbaufnahmevermögen der zu bedruckenden Folie, sind dem Fachmann bekannt.
  • Weiter kann vorgesehen sein, dass die dem Bereich der Farbschicht zugeordnete Oberfläche der Rasterwalze in erste Oberflächenbereiche mit niedrigem Farbaufnahmevolumen und zweite Oberflächenbereiche mit hohem Farbaufnahmevolumen unterteilt ist.
  • Die ersten Oberflächenbereiche mit niedrigem Farbaufnahmevolumen können einen Flächenanteil von 50% bis 85% der Oberfläche der Rasterwalze und die zweiten Oberflächenbereiche mit hohem Farbaufnahmevolumen einen Flächenanteil von 15% bis 50% der Oberfläche der Rasterwalze aufweisen. Vorzugsweise können die ersten Oberflächenbereiche mit niedrigem Farbaufnahmevolumen einen Flächenanteil von etwa 75% der Oberfläche der Rasterwalze und die zweiten Oberflächenbereiche mit hohem Farbaufnahmevolumen einen Flächenanteil von etwa 25% der Oberfläche der Rasterwalze aufweisen.
  • Weiter kann vorgesehen sein, dass die näpfchenförmigen Vertiefungen eine Rasterweite von kleiner als 500 μm aufweisen. Rasterpunkte kleiner als 500 μm werden im Allgemeinen mit unbewaffnetem Auge nicht mehr wahrgenommen, wobei weiter angenommen wird, dass die Farbfläche der Folie vorwiegend aus einem größeren Abstand als der deutlichen Sichtweite (250 mm) betrachtet wird. Aus der Drucktechnik ist bekannt, dass eine Auflösung von 400 dpi (Punkte pro Inch) ≙ 157 dpc (Punkte pro cm) mit Sicherheit nicht mehr auflösbar ist. Diese Auflösung entspricht einer Punktgröße von 25,4 mm/400 = 64 μm. Es kann also eine Rasterweite < 64 μm bevorzugt sein.
  • Es kann vorgesehen sein, dass die näpfchenförmigen Vertiefungen gemäß eines regelmäßigen, zweidimensionalen Rasters angeordnet sind.
  • Es ist möglich, dass die näpfchenförmigen Vertiefungen in einem Quadratraster angeordnet sind. Unter dem Quadratraster ist hier ein Raster verstanden, der aus rechteckigen Bereichen gebildet ist. Der Raster kann also auch unterschiedliche Rasterweiten in X-Richtung und in Y-Richtung aufweisen.
  • Weiter ist es möglich, dass die näpfchenförmigen Vertiefungen in einem Hexagonalraster angeordnet sind.
  • Es kann weiter vorgesehen sein, dass der Raster gegenüber der Drehachse der Rasterwalze verschwenkt angeordnet ist, beispielsweise um 45° verschwenkt. Auf diese Weise erscheinen beispielsweise näpfchenförmige Vertiefungen mit quadratischer Grundfläche als näpfchenförmige Vertiefungen mit rhombischer Grundfläche.
  • Bei dem Raster kann es sich um einen amplitudenmodulierten Raster oder um einen frequenzmodulierten Raster oder um einen Hybridraster handeln. Bei dem amplitudenmodulierten Raster variiert die Größe der Rasterpunkte, d. h. die Tiefe und/oder die Größe, wie weiter unten beschrieben. Bei dem frequenzmodulierten Raster variiert die Anzahl der Rasterpunkte pro Fläche. Es ist also beispielsweise möglich, die Schichtdicke der Farbschicht durch die Anzahl der Rasterpunkte pro Fläche einzustellen. Durch geeignete Wahl der Viskosität der Farbe kann erreicht werden, dass die Rasterpunkte in der Fläche fließen und eine homogene Farbschicht ausbilden, in der nach dem Trocknen Rasterpunkte nicht mehr zu unterscheiden sind. Bei dem Hybridraster handelt es sich um einen Raster, bei dem sowohl die Größe der Rasterpunkte als auch die Flächendichte der Rasterpunkte variiert.
  • Es kann vorgesehen sein, dass näpfchenförmige Vertiefungen in dem ersten Oberflächenbereich mit niedrigem Farbaufnahmevolumen eine geringere Tiefe aufweisen als näpfchenförmigen Vertiefungen in dem zweiten Oberflächenbereich mit hohem Farbaufnahmevolumen.
  • Die näpfchenförmigen Vertiefungen in dem ersten Oberflächenbereich mit niedrigem Farbaufnahmevolumen können eine Tiefe im Bereich von 0,5 μm bis 300 μm aufweisen. Beispielsweise haben so genannte hochaufgelöste Rasterwalzen (500 lpi ≙ 196 lpc Auflösung) Näpfchentiefen von ca. 5 μm, niedrigaufgelöste Rasterwalzen (120 lpi ≙ 47 lpc) Näpfchentiefen von 300 μm.
  • Die näpfchenförmigen Vertiefungen in dem zweiten Oberflächenbereich mit hohem Farbaufnahmevolumen können eine Tiefe aufweisen, die etwa zwischen 5% und 50% über dem Farbaufnahmevolumen der näpfchenförmigen Vertiefungen in dem ersten Oberflächenbereich liegt.
  • Weiter ist es möglich, dass die näpfchenförmigen Vertiefungen mit niedrigem Farbaufnahmevolumen eine geringere Flächenausdehnung aufweisen als die näpfchenförmigen Vertiefungen mit hohem Farbaufnahmevolumen.
  • Die Erfindung wird nun anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert.
  • Es zeigen
  • 1 eine Vorrichtung zur Herstellung einer erfindungsgemäßen Folie in schematischer Darstellung;
  • 2a ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen schillerarmen Folie in schematischer Draufsicht;
  • 2b eine schematische Schnittdarstellung der Folie in 2a;
  • 3 die Oberfläche eines ersten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Rasterwalze in schematischer Abwicklung;
  • 4 eine schematische Schnittdarstellung längs der Schnittlinie III-III in 2;
  • 5 die Oberfläche eines zweiten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Rasterwalze in schematischer Abwicklung;
  • 6 die Oberfläche eines dritten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Rasterwalze in schematischer Abwicklung;
  • 7 ein erstes Ausführungsbeispiel der Anordnung und Ausbildung von Bereichen mit hoher Auftragsdichte in schematischer Darstellung;
  • 8 ein zweites Ausführungsbeispiel der Anordnung und Ausbildung von Bereichen mit hoher Auftragsdichte in schematischer Darstellung;
  • 9 ein drittes Ausführungsbeispiel der Anordnung und Ausbildung von Bereichen mit hoher Auftragsdichte in schematischer Darstellung.
  • 1 zeigt eine Druckvorrichtung 1 zum Bedrucken einer Folie 11 im Tiefdruckverfahren. Bei der Folie kann es sich beispielsweise um eine Kunststofffolie mit einer Dicke von 12 bis 25 μm handeln, die von einer Vorratsrolle 121 abgewickelt wird, durch eine Druckstation 13 geführt wird und sodann auf eine Speicherrolle 122 aufgewickelt wird. Ein derartiges Fertigungsverfahren wird auch als Rolle-zu-Rolle-Verfahren bezeichnet.
  • Bei der Druckstation 13 handelt es sich um eine Druckstation für das Tiefdruckverfahren. Eine rotierende Druckwalze 131 taucht mit einem Abschnitt unterhalb der Drehachse in Druckfarbe 132 ein, die in einer Vorratswanne 133 aufgenommen ist. Bei der Druckfarbe 132 handelt es sich um eine für das Tiefdruckverfahren geeignete Druckfarbe, die in näpfchenförmige Vertiefungen in der Oberfläche der Druckwalze 131 aufgenommen wird. Eine Rakel 134 ist stromabwärts an der Druckwalze 131 angeordnet und streift überschüssige Druckfarbe 132 von der Oberfläche der Druckwalze 131 ab.
  • Die zu bedruckende Folie 11 wird durch eine Andruckwalze 135 gegen die Oberfläche der Druckwalze 131 gepresst, wodurch die in den näpfchenförmigen Vertiefungen der Druckwalze 131 aufgenommene Druckfarbe 132 auf die Oberfläche der Folie 11 übertragen wird und dort eine mit einer monochromen Farbschicht bedruckte Folie 14 ausbildet.
  • Hinter der Druckstation 13 ist die Speicherrolle 122 angeordnet, auf der die bedruckte Folie 14 aufgenommen wird.
  • Bei der Druckwalze 131 handelt es sich um eine Rasterwalze, d. h. die näpfchenförmigen Vertiefungen sind in einem Raster in der Oberfläche der Druckwalze angeordnet.
  • Die 2a und 2b zeigen nun ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen schillerarmen Folie.
  • Eine Folie 2 ist als ein Folien-Mehrschichtkörper aus einer Trägerfolie 21, einer Farbschicht 22 und einer Kleberschicht 23 ausgebildet. Bei der Folie 2 kann es sich beispielsweise um eine Laminierfolie oder eine Heißprägefolie handeln.
  • Bei der Trägerfolie kann es sich um eine PET-Folie von 12 bis 25 μm Dicke handeln. Die Farbschicht 22 ist aus einem semitransparenten einfarbigen Lack ausgebildet. Bei der Kleberschicht 23 kann es sich um eine Heißkleberschicht handeln.
  • Die Farbschicht 22 weist einen Bereich 220 auf, der in dem in 2a und 2b dargestellten Ausführungsbeispiel sechs Unterbereiche 220h aufweist, die eine hohe Schichtdicke aufweisen und einen Unterbereich 220n, der eine niedrige Schichtdicke aufweist. Die Farbschicht besteht aus einem transparenten oder semitransparenten, farbigen Lack. Der Unterbereich 220n bildet in dem in 2a und 2b dargestellten Ausführungsbeispiel einen Hintergrundbereich für die Unterbereiche 220h, die in dem Hintergrundbereich vollständig von dem Hintergrundbereich umschlossene Musterbereiche bilden. In dem in 2a und 2b dargestellten Ausführungsbeispiel weist der Unterbereich 220n mit niedriger Schichtdicke eine mittlere Schichtdicke von 700 nm auf und der Unterbereich 220h mit hoher Schichtdicke eine mittlere Schichtdicke von 1400 nm auf. Unter mittlerer Schichtdicke ist hierbei die über die Fläche des Unterbereichs gemittelte Schichtdicke zu verstehen. Vorzugsweise weisen die Unterbereiche hierbei eine im Bereich der üblichen Toleranzen einheitliche Schichtdicke auf. Der Flächenanteil der Unterbereiche 220h mit hoher Schichtdicke an der Fläche des Bereichs 220 der Farbschicht beträgt 30%. Folglich ist die mittlere Schichtdicke des Bereichs 220 der Farbschicht 22 0,3 × 1400 nm + 0,7 × 700 nm = 910 nm.
  • Jeder der Unterbereiche 220h mit hoher Schichtdicke ist als ein kreisförmiger Bereich ausgebildet, dessen Durchmesser kleiner als 500 μm ist.
  • Sowohl in dem Unterbereich 220n mit niedriger Schichtdicke als auch in den Unterbereichen 220h mit hoher Schichtdicke schillert die Farbschicht 22 infolge der Reflexion auf die Farbfläche 22 fallenden Lichtes an Grenzflächen und durch Interferenz der von der Vorderseite und der Rückseite der Farbschicht reflektierten Lichtstrahlen. In einem Dickenbereich der Farbschicht von 100 nm bis 10 μm kann so der Farbeindruck durch Auftreten prägnanter Maxima beeinflusst sein. Durch die Aufteilung der Farbfläche in sehr kleine Bereiche mit unterschiedlichen Schichtdicken wird der Effekt des Schillerns dadurch vermieden oder zumindest vermindert, dass in den benachbarten Bereichen unterschiedliche durch Interferenz generierte Farbeffekte auftreten, die sich bei Betrachtung mit einem unbewaffneten Auge derart überlagern, dass die einzelnen Interferenzeffekte der einzelnen Bereiche nicht mehr wahrnehmbar sind bzw. sich gegenseitig auslöschen und durch die Überlagerung im Weiteren von dem menschlichen Betrachter eine einheitliche schillerarme Farbfläche wahrgenommen wird. Wie Versuche gezeigt haben, tritt der beschriebene Effekt bevorzugt ein, wenn sich die Schichtdicken benachbarter Unterbereiche um 10 nm bis 1000 nm voneinander unterscheiden.
  • Bei den 2a und 2b handelt es sich um schematische Darstellungen, bei denen die Unterbereiche 220n und 220h als scharf abgegrenzte Unterbereiche mit konstanter Schichtdicke dargestellt sind. Wenn beispielsweise die Farbschicht aus einem beim Drucken aufgetragenen Nasslack gebildet ist, kann der Nasslack jedoch je nach Konsistenz mehr oder weniger verlaufen, so dass beispielsweise die Unterbereiche 220n konvex gewölbt, also linsenförmig, und die Unterbereiche 220h konkav, d. h. nach innen gewölbt, ausgebildet sein können. Weiter kann der Umriss der Unterbereiche 220n, 220h von der idealen Form abweichen und verlaufen ausgebildet sein.
  • Im Folgenden wird nun der Aufbau einer Druckwalze erläutert, welche für die Herstellung der Farbschicht 22 verwendet werden kann.
  • Die 3 und 4 zeigen nun ein erstes Ausführungsbeispiel der dem Bereich der Farbschicht zugeordneten Oberfläche der Druckwalze 131 in einer schematischen Abwicklung.
  • Eine dem Bereich der Farbschicht zugeordnete Oberfläche 3 der Druckwalze 131 weist eine Vielzahl von tiefen Näpfchen 31 und flachen Näpfchen 32 auf, die in dem in 3 und 4 dargestellten Ausführungsbeispiel als pyramidenförmige bzw. pyramidenstumpfförmige Vertiefungen in der Oberfläche 3 ausgebildet sind. Die Näpfchen 31 und 32 weisen eine quadratische Grundfläche auf und sind in einem quadratischen Raster angeordnet. Dabei nehmen die Näpfchen 31 und 32 bezüglich der Drehachse der Druckwalze 131 (siehe 1) eine um 45° gedrehte Position ein, d. h. sie erscheinen als Rauten. In 3 ist ein rechteckförmiger Abschnitt der Oberfläche 3 dargestellt, dessen Fläche der von 384 Näpfchen entspricht.
  • Die Näpfchen 31 und 32 weisen solche Abmessungen auf, dass sie mit einem unbewaffneten menschlichen Auge nicht mehr wahrnehmbar sind, d. h. ihre Kantenlänge ist kleiner als 500 μm. In dem in 1 und 2 dargestellten Ausführungsbeispiel beträgt die Kantenlänge 100 μm. Die Grundfläche der Näpfchen 31 und 32 beträgt folglich 0,01 mm2.
  • Wie in 3 zu erkennen, bilden jeweils 4 × 4 Näpfchen 31 einen quadratischen bzw. in der Gebrauchslage rautenförmigen Oberflächenbereich 310 mit hohem Farbaufnahmevolumen und jeweils 4 × 4 Näpfchen 32 einen quadratischen bzw. in der Gebrauchslage rautenförmigen Oberflächenbereich 320 mit niedrigem Farbaufnahmevolumen. Folglich weisen die Oberflächenbereiche 310 und 320 eine Kantenlänge von 4 × 100 μm = 400 μm auf. In dem in 3 dargestellten Ausschnitt der Oberfläche 3 sind 6 Oberflächenbereiche 310 mit hohem Farbaufnahmevolumen und 18 Oberflächenbereiche 320 mit niedrigem Farbaufnahmevolumen enthalten, wobei in den Randabschnitten des Oberflächenausschnitts einige der Oberflächenbereiche 320 angeschnitten sind.
  • Der Anteil der Oberflächenbereiche 310 mit hohem Farbaufnahmevolumen, die tiefe Näpfchen 31 aufweisen, an der Oberfläche 3 beträgt also 6/(6 + 18) = 6/24 ≙ 25%.
  • Der Anteil der Oberflächenbereiche 320 mit niedrigem Farbaufnahmevolumen, die aus flachen Näpfchen 32 gebildet sind, an der Oberfläche 3 beträgt 18/(6 + 18) = 18/24 ≙ 75%.
  • Beispielsweise kann die Schichtstärke der mittels der mit der Oberfläche 3 versehenen Druckwalze 131 aufgetragenen Farbschicht in den Oberflächenbereichen 310 mit hohem Farbaufnahmevolumen 1,4 μm und in den Oberflächenbereichen 320 mit niedrigem Farbaufnahmevolumen 0,7 μm betragen. Daraus resultiert eine mittlere Schichtstärke von 0,25 × 1,4 μm + 0,75 × 0,7 μm = 0,875 μm.
  • 5 zeigt nun ein zweites Ausführungsbeispiel der Oberfläche der Druckwalze 131 in schematischer Abwicklung.
  • Eine Oberfläche 5 der Druckwalze 131 weist wie die Oberfläche 3 in 3 eine Vielzahl der tiefen Näpfchen 31 und der flachen Näpfchen 32 auf, die als pyramidenförmige bzw. pyramidenstumpfförmige Vertiefungen in der Oberfläche 5 ausgebildet sind. Die tiefen Näpfchen 31 sind jedoch nun zufallsverteilt in der Oberfläche 5 angeordnet, so dass sie keine sich wiederholenden Oberflächenbereiche ausbilden.
  • Wie in dem in 3 und 4 dargestellten Ausführungsbeispiel ist ein rechteckförmiger Ausschnitt der Oberfläche 5 dargestellt, dessen Fläche der von 384 Näpfchen 31 und 32 entspricht, und es sind 96 tiefe Näpfchen 31 vorgesehen. Folglich ist der Anteil der tiefen Näpfchen 31 an der Gesamtzahl der Näpfchen 31 und 32 wiederum 96/384 ≙ 25%.
  • Vorteilhafterweise ist wegen der Zufallsverteilung bei dem in 5 dargestellten Ausführungsbeispiel eine besonders wirkungsvolle Unterdrückung des Schillerns der Farbschicht erreicht. Eine regelmäßig gemusterte Farbfläche könnte beispielsweise einen Moiré-Effekt auslösen.
  • Ein weiterer Vorteil der zufallsverteilten Anordnung der tiefen Näpfchen 31 ist, dass der Anteil der tiefen Näpfchen 31 an der Gesamtzahl der Näpfchen 31 und 32 sehr einfach variiert werden kann, wogegen die Gruppierung der Näpfchen 31 in wiederkehrenden Bereichen einen größeren Entwicklungsaufwand erfordert und in Abhängigkeit vom gewählten Raster nur für ausgewählte Verhältniszahlen möglich ist.
  • 6 zeigt nun ein drittes Ausführungsbeispiel der Oberfläche der Druckwalze 131 in schematischer Abwicklung.
  • Eine Oberfläche 6 der Druckwalze 131 weist eine Vielzahl von tiefen Näpfchen 61 und flachen Näpfchen 62 auf, die als pyramidenförmige bzw. pyramidenstumpfförmige Vertiefungen in der Oberfläche 6 ausgebildet sind. Die pyramidenstumpfförmigen Vertiefungen weisen eine dreieckige Grundfläche auf. Weil die Grundfläche aus einem gleichseitigen Dreieck gebildet ist, können sechs der Grundflächen zu einem regelmäßigen Sechseck zusammengefügt werden.
  • Zur Berechnung des Anteils der tiefen Näpfchen 61 an der Gesamtfläche ist ein sechseckiger Bereich 630 ausgewählt, wobei die Oberfläche 6 durch die lückenlose Aneinanderreihung von Bereichen 630 gebildet ist. Wie in 6 zu erkennen, ist der Bereich 630 aus sechs gleichseitigen Dreiecksbereichen gebildet, die jeweils aus 9 Näpfchen 61 bzw. 62 gebildet sind. Zwei der sechs gleichseitigen Dreiecksbereiche ist aus tiefen Näpfchen 61 gebildet. Der Anteil der tiefen Näpfchen 61 an der Gesamtzahl der Näpfchen 61 und 62 beträgt folglich 2/(2 + 4) = 1/3 ≙ 331/3%
  • Die Dreiecksbereiche aus tiefen Näpfchen 61 bilden in dem in 6 dargestellten Ausführungsbeispiel fortlaufende regelmäßige Muster, die aus geringer Entfernung u. U. mit bloßem Auge erkennbar sind. Es kann jedoch vorgesehen sein, ein solches Muster als gestaltendes Element einzusetzen, um einer monochromen Farbfläche einen speziellen Materialcharakter zu verleihen.
  • Die 7 bis 9 zeigen Oberflächen 7 bis 9, die sich durch die Größe und/oder die Anordnung von Oberflächenbereichen 710, 810, 910 mit hohem Farbaufnahmevolumen, die aus tiefen Näpfchen gebildet sind, unterscheiden. Die Rasterweite beträgt in allen Ausführungsbeispielen 360 lpi (Linien pro Inch) ≙ 141 lpc (Linien pro cm), das Auftragsgewicht beträgt jeweils 1,36 g/m2. In den übrigen aus flachen Näpfchen gebildeten Oberflächenbereichen mit niedrigem Farbaufnahmevolumen beträgt das Auftragsgewicht 0,68 g/m2. Es handelt sich dabei jeweils um das trockene Auftragsgewicht. Das Auftragsgewicht beim Drucken kann beispielsweise wegen eines Lösungsmittelanteils in einem zur Ausbildung der Farbschicht vorgesehenen Nasslack größer sein. Das trockene Auftragsgewicht hängt folglich vom Feststoffanteil im Nasslack ab.
  • Die Bereiche 710 in 7 sind als regelmäßige Sechsecke ausgebildet, die mit einem Mittenabstand a = 353 μm in einem Hexagonalraster angeordnet sind.
  • Die Bereiche 810 in 8 sind ebenfalls als regelmäßige Sechsecke ausgebildet, die mit einem Mittenabstand b = 1058 μm in einem Hexagonalraster angeordnet sind. Die Seitenlänge des Oberflächenbereichs 810 mit hohem Farbaufnahmevolumen ist doppelt so groß wie die Seitenlänge des Oberflächenbereichs 710 mit hohem Farbaufnahmevolumen.
  • Die Oberflächenbereiche 910 mit hohem Farbaufnahmevolumen in 9 sind zufallsverteilt angeordnet, so dass sie keine für das unbewaffnete Auge sichtbaren Muster bilden. Die Oberflächenbereiche 910 weisen die gleiche Größe auf wie die Oberflächenbereiche 710.
  • In den in den 1 bis 9 dargestellten Ausführungsbeispielen ist das Auftragsgewicht der monochromen Farbschicht durch unterschiedliche Schichtdicken ausgebildet worden. Es ist jedoch auch möglich, das Auftragsgewicht durch die Größe der Druckpunkte bzw. der Näpfchen zu variieren.
  • Wie bereits weiter oben angeführt, kann eine mit der Druckwalze 131 in 3 bis 9 aufgetragene Farbschicht mehr oder weniger verlaufene Unterbereiche aufweisen, die von der exakten Geometrie der in die Oberfläche der Druckwalze 131 eingebrachten Oberflächenbereiche mit hohem Farbaufnahmevolumen bzw. mit niedrigem Farbaufnahmevolumen abweichen. Entscheidend für die Erzeugung einer schillerarmen Folie ist jedoch, dass die mittleren Schichtdicken in benachbarten Unterbereichen der Farbschicht der Folie unterschiedlich ausgebildet sind.

Claims (31)

  1. Schillerarme Folie (14, 2), welche eine Farbschicht (22) aus einem transparenten oder semitransparenten Lack aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass ein Bereich (220) der Farbschicht (22) mit einer Schichtdicke im Bereich von 100 nm bis 10 μm in eine Vielzahl von Unterbereichen (220h, 220n) unterteilt ist, wobei die Schichtdicke der Farbschicht (22) in benachbarten Unterbereichen (220h, 220n) unterschiedlich ausgebildet ist und die Farbschicht (22) in dem Bereich (220) mindestens zwei unterschiedliche Schichtdicken besitzt, dass von zwei benachbarten Unterbereichen (220h, 220n) mindestens einer der Unterbereiche eine maximale Breitenabmessung kleiner als 500 μm aufweist, und dass der Unterschied der mittleren Schichtdicken der Farbschicht (22) in benachbarten Unterbereichen (220h, 220n) mehr als 10 nm beträgt.
  2. Schillerarme Folie nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Unterbereich (220h, 220n) eine maximale Abmessung von weniger als 300 μm besitzt.
  3. Schillerarme Folie nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Unterbereich (220h, 220n) eine Fläche von weniger als 0,01 mm2 besitzt.
  4. Schillerarme Folie nach einem der vorgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Unterbereich (220h, 220n) eine minimale Abmessung von mehr als 30 μm besitzt.
  5. Schillerarme Folie nach einem der vorgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Bereich einen Hintergrundbereich (220n) und eine Vielzahl von vollständig von dem Hintergrundbereich umschlossenen Musterbereichen (220h) aufweist, wobei die Musterbereiche (220h) jeweils die Unterbereiche bilden, deren maximale Breitenabmessung kleiner als 500 μm ist.
  6. Schillerarme Folie nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass jeder der Unterbereiche (220h, 220n) eine maximale Breitenabmessung kleiner als 500 μm besitzt.
  7. Schillerarme Folie nach einem der vorgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Bereich in erste Unterbereiche (220n) mit niedriger Schichtdicke und zweite Unterbereiche (220h) mit hoher Schichtdicke unterteilt ist.
  8. Schillerarme Folie nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten Unterbereiche (220n) mit niedriger Schichtdicke einen Flächenanteil von 65% bis 85% des Bereichs (220) der Farbschicht (22), bevorzugt von etwa 75%, und die zweiten Unterbereiche (220h) mit hoher Schichtdicke einen Flächenanteil von 15% bis 35% des Bereichs (220) der Farbschicht (22), bevorzugt von etwa 25%, aufweisen.
  9. Schillerarme Folie nach einem der vorgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Farbschicht (22) in den ersten Unterbereichen (220n) mit niedriger Schichtdicke eine Schichtdicke von 300 nm bis 1000 nm aufweist.
  10. Schillerarme Folie nach einem der vorgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Farbschicht in den zweiten Unterbereichen (220h) mit hoher Schichtdicke eine Schichtdicke von 0,5 μm bis 2 μm aufweist.
  11. Schillerarme Folie nach einem der vorgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterbereiche (220h, 220n) gemäß eines regelmäßigen, zweidimensionalen Rasters angeordnet sind.
  12. Verfahren zur Herstellung einer schillerarmen Folie (14, 2), welche eine Farbschicht (22) aus einem transparenten oder semitransparenten Lack aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass ein Bereich (220) der Farbschicht (22) mit einer Schichtdicke im Bereich von 100 nm bis 10 μm derart ausgebildet wird, dass die Farbschicht (22) in eine Vielzahl von Unterbereichen (220h, 220n) unterteilt ist, wobei die Schichtdicke der Farbschicht (22) in benachbarten Unterbereichen (220h, 220n) unterschiedlich ausgebildet ist und die Farbschicht (22) in dem Bereich (220) mit mindestens zwei unterschiedlichen Schichtdicken aufgebracht ist, und von zwei benachbarten Unterbereichen (220h, 220n) mindestens einer der Unterbereiche (220h, 220n) eine maximale Breitenabmessung kleiner als 500 μm aufweist, und dass die mittleren Schichtdicken der Farbschicht (22) in benachbarten Unterbereichen (220h, 220n) so ausgebildet werden, dass der Unterschied der Schichtdicken der Farbschicht (22) in benachbarten Unterbereichen (220h, 220n) mehr als 10 nm beträgt.
  13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Farbschicht (22) mittels eines Tiefdruckverfahrens mit einer Tiefdruck-Rasterwalze (131) aufgebracht wird.
  14. Verfahren nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Bereich (220) der Farbschicht (22) erste Unterbereiche (220n) mit niedriger Schichtdicke und zweite Unterbereiche (220h) mit hoher Schichtdicke ausgebildet werden.
  15. Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Farbe (22) in den zweiten Unterbereichen (220h) mit hoher Schichtdicke mit einem Auftragsgewicht aufgetragen wird, das dem 1,5-fachen bis 2,5-fachen des Auftragsgewichts, bevorzugt dem 2-fachen des Auftragsgewichts in den ersten Unterbereichen (220n) mit niedriger Schichtdicke entspricht.
  16. Verfahren nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Auftragsgewicht in den ersten Unterbereichen (220n) mit niedriger Schichtdicke 0,3 bis 1,0 g/m2 ist, vorzugsweise 0,68 g/m2 ist.
  17. Verfahren nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Auftragsgewicht in den zweiten Unterbereichen (220h) mit hoher Schichtdicke 1,0 bis 2,0 g/m2 ist, vorzugsweise 1,36 g/m2 ist.
  18. Verfahren nach einem der Ansprüche 14 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die zweiten Unterbereiche (220h) mit hoher Schichtdicke zufallsverteilt angeordnet werden.
  19. Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass zunächst in dem Bereich (220) eine erste Farbschicht mit einem ersten Auftragsgewicht und sodann in den zweiten Unterbereichen (220h) mit hoher Schichtdicke eine zweite Farbschicht mit einem zweiten Auftragsgewicht aufgebracht wird, wobei das erste Auftragsgewicht dem Auftragsgewicht in den ersten Unterbereichen (220n) mit niedriger Schichtdicke entspricht und die Summe aus dem ersten und dem zweiten Auftragsgewicht dem Auftragsgewicht in den zweiten Unterbereichen (220h) mit hoher Schichtdicke entspricht.
  20. Rasterwalze (131) zur Herstellung einer schillerarmen Folie (14, 2) mittels eines Druckverfahrens, welche eine Farbschicht aus einem transparenten oder semitransparenten Lack und einen Bereich der Farbschicht mit einer Schichtdicke im Bereich von 100 nm bis 10 μm aufweist, wobei die Oberfläche der Rasterwalze (131) in einem Raster angeordnete näpfchenförmige Vertiefungen (31, 32, 61, 62) zur Aufnahme von Farbe aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die dem Bereich der Farbschicht (22) zugeordnete Oberfläche (3, 5, 7, 8, 9) der Rasterwalze (131) in eine Vielzahl von Oberflächenbereichen (310, 320, 610, 620) unterteilt ist, wobei das Farbaufnahmevolumen und/oder die Flächendichte der näpfchenförmigen Vertiefungen (31, 32, 61, 62) in benachbarten Oberflächenbereichen (310, 320, 610, 620) unterschiedlich ausgebildet sind ist, so dass einander benachbarte Oberflächenbereiche (310, 320, 610, 620) der Rasterwalze (131) ein unterschiedliches Farbaufnahmevolumen aufweisen, und dass von zwei benachbarten Oberflächenbereichen (310, 320, 610, 620) mindestens einer der Oberflächenbereiche (310, 320, 610, 620) eine maximale Breitenabmessung kleiner als 500 μm aufweist.
  21. Rasterwalze nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Volumen und/oder die Flächendichte der näpfchenförmigen Vertiefungen (31, 32, 61, 62) der einander benachbarten Oberflächenbereiche (310, 320, 610, 620) so gewählt ist, dass der Unterschied der mittleren Schichtdicken der den benachbarten Oberflächenbereichen (310, 320, 610, 620) zugeordneten Unterbereiche der Farbschicht (22) mehr als 10 nm beträgt.
  22. Rasterwalze nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass die dem Bereich der Farbschicht (22) zugeordnete Oberfläche der Rasterwalze (131) in erste Oberflächenbereiche (320, 620) mit niedrigem Farbaufnahmevolumen und zweite Oberflächenbereiche (310, 610) mit hohem Farbaufnahmevolumen unterteilt ist.
  23. Rasterwalze nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten Oberflächenbereiche (320, 620) mit niedrigem Farbaufnahmevolumen einen Flächenanteil von 50% bis 85% der Oberfläche (3, 6) der Rasterwalze (131) und die zweiten Oberflächenbereiche (310, 610) mit hohem Farbaufnahmevolumen einen Flächenanteil von 15% bis 50% der Oberfläche (3, 6) der Rasterwalze (131) aufweisen.
  24. Rasterwalze nach einem der Ansprüche 20 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass die näpfchenförmigen Vertiefungen (31, 32, 61, 62) eine Rasterweite von kleiner als 500 μm aufweisen.
  25. Rasterwalze nach einem der Ansprüche 20 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass die näpfchenförmigen Vertiefungen (31, 32, 61, 62) gemäß eines regelmäßigen, zweidimensionalen Rasters angeordnet sind.
  26. Rasterwalze nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass die näpfchenförmigen Vertiefungen (31, 32) in einem Quadratraster angeordnet sind.
  27. Rasterwalze nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass die näpfchenförmigen Vertiefungen (61, 62) in einem Hexagonalraster angeordnet sind.
  28. Rasterwalze nach einem der Ansprüche 22 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass näpfchenförmige Vertiefungen (32, 62) in dem ersten Oberflächenbereich (320, 620) mit niedrigem Farbaufnahmevolumen eine geringere Tiefe aufweisen als näpfchenförmigen Vertiefungen (31, 61) in dem zweiten Oberflächenbereich (310, 610) mit hohem Farbaufnahmevolumen.
  29. Rasterwalze nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass die näpfchenförmigen Vertiefungen (32, 62) in dem ersten Oberflächenbereich (320, 620) mit niedrigem Farbaufnahmevolumen eine Tiefe im Bereich von 0,5 μm bis 300 μm aufweisen.
  30. Rasterwalze nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass die näpfchenförmigen Vertiefungen (31, 61) in dem zweiten Oberflächenbereich (310, 610) mit hohem Farbaufnahmevolumen eine Tiefe aufweisen, die zwischen 5% und 50% über dem Farbaufnahmevolumen der näpfchenförmigen Vertiefungen (32, 62) in dem ersten Oberflächenbereich (320, 620) liegt.
  31. Rasterwalze nach einem der Ansprüche 20 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass die näpfchenförmigen Vertiefungen (32, 62) in dem ersten Oberflächenbereich (320, 620) mit niedrigem Farbaufnahmevolumen eine geringere Flächenausdehnung aufweisen als die näpfchenförmigen Vertiefungen (31, 61) in dem zweiten Oberflächenbereich (310, 610) mit hohem Farbaufnahmevolumen.
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