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DE102007040229A1 - Fahrzeugsitz - Google Patents

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DE102007040229A1
DE102007040229A1 DE102007040229A DE102007040229A DE102007040229A1 DE 102007040229 A1 DE102007040229 A1 DE 102007040229A1 DE 102007040229 A DE102007040229 A DE 102007040229A DE 102007040229 A DE102007040229 A DE 102007040229A DE 102007040229 A1 DE102007040229 A1 DE 102007040229A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
seat
vehicle seat
link chain
side part
vehicle
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE102007040229A
Other languages
English (en)
Inventor
Ekrem Kececi
Dirk Schlossarczyk
Bernd Deptolla
Matthias Weber
Bernd Roehrkaste
Ralf Oberbeck
Dagmar Brockschnieder
Axel Werner
Thierry Courpotin
Christophe Herot
Radouane Boussetta
Gerald Millet
Stéphane TESSIER
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Faurecia Automotive GmbH
Original Assignee
Faurecia Automotive GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Faurecia Automotive GmbH filed Critical Faurecia Automotive GmbH
Priority to DE102007040229A priority Critical patent/DE102007040229A1/de
Publication of DE102007040229A1 publication Critical patent/DE102007040229A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Fahrzeugsitz (21), insbesondere für ein Kraftfahrzeug (1), mit einer Sitzfläche (211) und einer Rückenlehne (212), wobei die Sitzfläche (211) ein ausfahrbares Seitenteil (215) zum Verbreitern der Sitzfläche (211) und zumindest eine Gliederkette (60) zur Erzeugung einer formsteifen Trägerstruktur für die Sitzfläche (211) und das Seitenteil (215) oder für zumindest das Seitenteil (215) durch Ausübung einer Kraft oder eines Drehmomentes auf die Gliederkette (60) umfasst.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Fahrzeugsitz, insbesondere für ein Kraftfahrzeug.
  • Die DE 31 02 845 A1 offenbart einen zusammenklappbaren Klappfahrzeugsitz in Form einer Notsitzanordnung für ein Fahrzeug mit einer starren Rückenlehne, die mit einem ihrer Enden im Bereich des Fahrzeugbodens zwischen einer Ruhelage, in der ihre ebene Rückenfläche einen Bestandteil des Fahrzeugbodens bildet, und einer aufrechten Betriebsstellung schwenkbar angelenkt ist. Die Notsitzanordnung umfasst einen Sitz, der bei der in ihrer Ruhelage befindlichen Rückenlehne durch diese abgedeckt in einem Aufnahmeraum unterhalb der Ebene des Fahrzeugbodens liegt, wobei zur Bildung des Sitzes und einer Auflage für die Rückenlehne eine Bahn aus flexiblem, reißfestem Material dient, deren eines Ende an dem in Betriebsstellung oberen Ende der Rückenlehne und deren anderes Ende zur Bildung der Vorderkante des Sitzes an einem quer verlaufenden, am Fahrzeug zwischen einer im Aufnahmeraum versenkten Ruhelage und einer im wesentlichen aufrechten Betriebsstellung schwenkbar gelagerten Bügel befestigt ist, während an dem Kehlbereich der Bahn zwischen Sitz und Rückenlehne seitliche Spannhaken angreifen.
  • Die US 6 631 946 B1 offenbart eine Sitzanordnung für Kraftfahrzeuge mit einem im Fahrzeugboden verstaubaren Sitzkissen und einer an das Fahrzeugdach klappbaren Rückenlehne.
  • Die DE 10 2005 027 922 B3 offenbart eine Lordosenstütze für eine Sitzlehne mit einem Lordosenstützkorb, der sich entlang der Längsrichtung der Sitzlehne erstreckt, einem Rahmen, an dem der Lordosenstützkorb angebracht ist, und einer Verstell vorrichtung, die die Position des Lordosenstützkorbs relativ zum Rahmen verändert, wobei die Verstellvorrichtung mehrere Verstellglieder aufweist.
  • Die DE 199 41 712 C1 offenbart einen Fahrzeugsitz mit einer Kopfstütze, die einen hilfskraftbetätigt aus einer Ruhestellung in eine Gebrauchsstellung translatorisch vorverlagerbaren vorderen Kopfstützenabschnitt umfasst, wobei zur Erzeugung der Hilfskraft wenigstens eine in der Rückenlehne angeordnete Baueinheit und weiterhin wenigstens eine diese mit dem vorderen Kopfstützenabschnitt verbindende, im Verlauf einer Tragstütze der Kopfstütze sich erstreckende Übertragungseinheit vorgesehen ist.
  • Die DE 196 54 432 C1 offenbart einen Kraftfahrzeugsitz mit einer Rückenlehne und einem Sitzteil mit verstellbarer Sitztiefe, wobei das Sitzteil an seiner oberen Vorderkante einen nach vorn ausfahrbaren Polsterbereich aufweist, der auf einem Träger angeordnet ist, der über eine Betätigungsvorrichtung in Richtung der Sitztiefe verstellbar ist. Der Träger besteht aus Gliederelementen, die miteinander verbunden und um quer zur Verstellrichtung verlaufende Achsen verschwenkbar sind.
  • Die DE 198 01 893 C2 offenbart einen Kraftfahrzeugsitz mit verstellbarer Sitztiefe und einem Sitzteil mit einem ungeteilten Sitzpolster, welches auf einem Träger gelagert und dessen Vorderkante als Sitztiefenreserve nach unten gezogen ist, die durch Verstellen des Trägers mittels eines Betätigungsorgans in Richtung der Sitztiefe aus- bzw. einfahrbar ist, wobei der Kraftfahrzeugsitz mit einer Parallelogramm-Höhenverstellung mittels vorderer und hinterer Lenker ausgestattet ist und das Betätigungsorgan des Trägers derart mit der Höhenverstellung des Sitzes zwangsgekoppelt ist, dass sich die Sitztiefe beim Tieferstellen des Sitzes vergrößert und umgekehrt, wobei der Träger durch ein Ende mindestens eines als Betätigungsorgan dienenden, druckfesten Bowdenzuges beaufschlagt ist, dessen anderes Ende in einen der beiden hinteren Lenker der Höhenverstellung eingehängt ist.
  • Die DE 100 54 826 C2 offenbart einen Kraftfahrzeugsitz mit einer Rückenlehne und einer mit dieser verbundenen Kopfstütze, wobei die Kopfstütze mittels eines Schwenkmechanismus an der Rückenlehne gelagert ist, der durch ein Übertragungsmittel mit einer in der Rückenlehne angeordneten, im Falle eines Heckcrashs auslösenden Einrichtung verbunden ist, welches eine Verlagerung dieser Einrichtung auf den Schwenkmechanismus überträgt, der die Kopfstütze dadurch zum Kopf eines Sitzinsassen hin nach vorn und oben verlagert, wobei der Kopfstützenträger als Kette aus von miteinander über jeweils quer zur Sitzrichtung ausgerichteten Drehachsen verbundenen Gelenkelementen ausgebildet ist.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung, einen verbesserten Fahrzeugsitz anzugeben.
  • Vorgenannte Aufgabe wird durch einen Fahrzeugsitz, insbesondere für ein Kraftfahrzeug, mit einer Sitzfläche und einer Rückenlehne gelöst, wobei die Sitzfläche ein ausfahrbares Seitenteil zum Verbreitern der Sitzfläche und zumindest eine Gliederkette zur Erzeugung einer formsteifen Trägerstruktur für die Sitzfläche und das Seitenteil oder für zumindest das Seitenteil durch Ausübung einer Kraft oder eines Drehmomentes auf die Gliederkette umfasst. Eine formsteife Trägerstruktur im Sinne der Erfindung ist zumindest für eine sitzflächenseitig bzw. von oben auf die formsteife Trägerstruktur ausgeübte Kraft formsteif. Es ist insbesondere vorgesehen, dass die Gliederkette im Zustand als formsteife Trägerstruktur die Oberflächenkontur des Seitenteils im Wesentlichen festlegt bzw. vorgibt bzw. definiert. Ein Seitenteil im Sinne der Erfindung ist insbesondere derart ausgestaltet, dass das Seitenteil im ausgefahrenen Zustand eine Sitzfläche derart verbreitert, dass die Sitzfläche breiter ist als dies für einen durchschnittlichen Fahrgast benötigt wird.
  • Eine Gliederkette im Sinne der Erfindung umfasst eine Mehrzahl von Gliedern. Eine Gliederkette im Sinne der Erfindung umfasst insbesondere zumindest drei Glieder, vorteilhafterweise zumindest fünf Glieder. Bei einer Gliederkette im Sinne der Erfindung ist insbesondere vorgesehen, dass zwei Glieder derart beweglich mechanisch miteinander verbunden sind, dass sie entlang einer einzigen Achse gegeneinander drehbar sind. Dabei ist insbesondere vorgesehen, dass der Drehwinkel durch die Form einzelner Glieder begrenzt ist. Insbesondere ist vorgesehen, dass zwei Glieder nicht mehr als 90° gegeneinander verdreht werden können. Zur Erzielung einer formsteifen Trägerstruktur mit einer definierten Kontur kann die Länge einzelner Glieder sowie der Drehwinkel zweier benachbarter Glieder und die Oberflächenkontur eines Gliedes eingestellt werden. Eine Gliederkette im Sinne der Erfindung ist insbesondere keine Antriebskette, wie sie zum Beispiel für Fahrräder oder Motorräder vorgesehen ist. Eine Gliederkette im Sinne der Erfindung ist insbesondere auch keine rollladenartige Vorrichtung. Bei einer Gliederkette im Sinne der Erfindung ist insbesondere vorgesehen, dass sich zumindest zwei, vorteilhafterweise zumindest drei Glieder, in ihrer Form voneinander unterscheiden.
  • In einer Ausgestaltung der Erfindung ist die auf die Gliederkette wirkende Kraft eine Druck- und/oder Zugkraft. In weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung umfasst die Rückenlehne ein Rückenblech. Ein derartiges Rückenblech dient insbesondere der Aufrechterhaltung eines Überlebensraumes. Ein Rückenblech für die Aufrechterhaltung eines Überlebensraumes in dem Kraftfahrzeug erstreckt sich dabei insbesondere im Wesentlichen über die gesamte Rückenlehne. Ein Rückenblech erstreckt sich im Sinne der Erfindung insbesondere dann im Wesentlichen über die gesamte Rückenlehne, wenn es sich in zwei orthogonalen Richtungen im Wesentlichen über die gesamte Rückenlehne erstreckt. Ein Rückenblech erstreckt sich im Sinne der Erfindung insbesondere dann im Wesentlichen über die gesamte Rückenlehne, wenn es sich in Querrichtung des Kraftfahrzeuges sowie in vertikaler Richtung im Wesentlichen über die gesamte Rückenlehne erstreckt. Ein Rückenblech erstreckt sich im Sinne der Erfindung insbesondere dann im Wesentlichen über die gesamte Rückenlehne, wenn es sich in ihrer Längsrichtung sowie in vertikaler Richtung im Wesentlichen über die gesamte Rückenlehne erstreckt.
  • In weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist die Gliederkette an einem Ende mit einem Antrieb zum Erzeugen der Kraft oder Zugkraft verbunden. In weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist das andere Ende der Gliederkette arretiert.
  • In weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung umfasst die Sitzfläche ein die Sitzfläche begrenzendes Seitenpolster. In weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist, insbesondere im nicht ausgefahrenen Zustand des Seitenteils, mittels der Gliederkette ein, insbesondere dem Seitenpolster gegenüberliegendes, Seitenpolster formbar. Ein Seitenpolster im Sinne der Erfindung ragt insbesondere nach oben über die übrige Sitzfläche hinaus. Ein Seitenpolster im Sinne der Erfindung dient insbesondere der Verminderung oder Verhinderung eines seitlichen Wegrutschens eines Fahrgastes. Eine zwischen einem linken und einem rechten Seitenpolster verbleibende Sitzfläche entspricht in ihrer Breite insbesondere dem Platzbedarf eines durchschnittlichen Fahrgastes.
  • Vorgenannte Aufgabe wird zudem durch eine Fahrzeugsitzanordnung gelöst, die einen ersten – eines oder mehrere der vorgenannten Merkmale umfassenden – Fahrzeugsitz sowie zumindest einen zweiten – insbesondere eines oder mehrere der vorgenannten Merkmale umfassenden – Fahrzeugsitz umfasst, wobei der zweite Fahrzeugsitz eine zweite Sitzfläche und einer Rückenlehne aufweist.
  • In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist zwischen dem ersten Fahrzeugsitz und dem zweiten Fahrzeugsitz ein Durchgang vorgesehen. In weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ragt das Seitenteil in den Durchgang hinein. In weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist mittels des Seitenteils eine weitere Sitzfläche in dem Durchgang erzeugbar bzw. bereitstellbar.
  • In weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung umfasst die zweite Sitzfläche ein ausfahrbares zweites Seitenteil zum Verbreitern der zweiten Sitzfläche und zumindest eine Gliederkette zur Erzeugung einer formsteifen Trägerstruktur für die zweite Sitzfläche und das zweite Seitenteil oder für zumindest das zweite Seitenteil durch Ausübung einer Kraft oder eines Drehmomentes auf die Gliederkette. In weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung sind das erste Seitenteil und das zweite Seitenteil in dem Durchgang aufeinander zubewegbar. In weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist mittels des ersten Seitenteils und des zweiten Seitenteils eine weitere Sitzfläche in dem Durchgang erzeugbar.
  • Vorgenannte Aufgabe wird zudem durch einen Fahrzeugsitz, insbesondere für ein Kraftfahrzeug, mit einer Sitzfläche und einer Rückenlehne gelöst, wobei die Sitzfläche mittels zumindest einer Gliederkette zur Erzeugung einer formsteifen Trägerstruktur für die Sitzfläche oder für zumindest einen erweiterten Teil der Sitzfläche durch Ausübung einer Kraft oder eines Drehmomentes auf die Gliederkette in Bezug auf ihre Breite erweiterbar ist.
  • In einer Ausgestaltung der Erfindung ist die auf die Gliederkette wirkende Kraft eine Druck- und/oder Zugkraft. In weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung umfasst die Rückenlehne ein Rückenblech. In weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist die Gliederkette an einem Ende mit einem Antrieb zum Erzeugen der Kraft oder Zugkraft verbunden. In weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist das andere Ende der Gliederkette arretiert.
  • In weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung umfasst die Sitzfläche ein die Sitzfläche begrenzendes Seitenpolster. In weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist, insbesondere im nicht ausgefahrenen Zustand des Seitenteils, mittels der Gliederkette ein, insbesondere dem Seitenpolster gegenüberliegendes, Seitenpolster formbar.
  • Vorgenannte Aufgabe wird durch eine Fahrzeugsitzanordnung gelöst, die einen ersten – eines oder mehrere der vorgenannten Merkmale umfassenden – Fahrzeugsitz sowie zumindest einen zweiten – insbesondere eines oder mehrere der vorgenannten Merkmale umfassenden – Fahrzeugsitz umfasst, wobei der zweite Fahrzeugsitz eine zweite Sitzfläche und eine Rückenlehne umfasst, wobei die zweite Sitzfläche mittels zumindest einer Gliederkette zur Erzeugung einer formsteifen Trägerstruktur für die zweite Sitzfläche oder für zumindest einen erweiterten Teil der zweiten Sitzfläche durch Ausübung einer Kraft oder eines Drehmomentes auf die Gliederkette in Bezug auf ihre Breite erweiterbar ist.
  • Kraftfahrzeug im Sinne der Erfindung ist insbesondere ein individuell im Straßenverkehr benutzbares Landfahrzeug. Kraftfahrzeuge im Sinne der Erfindung sind insbesondere nicht auf Landfahrzeuge mit Verbrennungsmotor beschränkt.
  • Weitere Vorteile und Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen. Dabei zeigen:
  • 1 ein Ausführungsbeispiel eines Kraftfahrzeuges in einer Prinzipdarstellung von oben,
  • 2 eine beispielhafte Ausgestaltung einer Fahrzeugsitzanordnung,
  • 3 einen Durchgang mit einer beispielhaften Ausgestaltung einer in einem ausschnittsweisen Querschnitt in Fahrzeuglängsrichtung dargestellten Vertiefung,
  • 4 die Fahrzeugsitzanordnung gemäß 2 mit ausgefahrenen Seitenteilen in einer beispielhaften Ausgestaltung,
  • 5 eine beispielhafte Implementierung einer Anordnung zum Ausfahren eines Seitenteils unter Verwendung einer Gliederkette,
  • 6 einen Ausschnitt einer beispielhaften Gliederkette,
  • 7 ein Ausführungsbeispiel einer alternativen Ausgestaltung einer Fahrzeugsitzanordnung und
  • 8 die Fahrzeugsitzanordnung gemäß 7 mit ausgefahrenen Seitenteilen.
  • 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel eines Kraftfahrzeuges 1 in einer Prinzipdarstellung von oben. Das Kraftfahrzeug 1 umfasst eine vordere Fahrzeugsitzanordnung 10 mit einem Fahrzeugsitz 11, einer Konsole 13 und einem Fahrzeugsitz 12, eine mittlere – in 2 in einer Frontansicht dargestellten – Fahrzeugsitzanordnung 20 und eine hintere Fahrzeugsitzanordnung 30 mit einem Fahrzeugsitz 31 und einem Fahrzeugsitz 32. Die Fahrzeugsitzanordnung 20 umfasst einen Fahrzeugsitz 21 und einen Fahrzeugsitz 22. Bezugszeichen 111, 121, 211, 221, 311 und 321 bezeichnen Sitzflächen der Fahrzeugsitze 11, 12, 21, 22, 31 bzw. 32, und Bezugszeichen 112, 122, 212, 222, 312 und 322 bezeichnen Rückenlehnen der Fahrzeugsitze 11, 12, 21, 22, 31 bzw. 32.
  • Zwischen dem Fahrzeugsitz 21 und dem Fahrzeugsitz 22 ist über einem Antriebskanal 50 ein Durchgang 55 vorgesehen. Der Durchgang 55 ermöglicht den Zugang zu der Fahrzeugsitzanordnung 30 bzw. zu dem Fahrzeugsitz 31 und dem Fahrzeugsitz 32. In dem Antriebskanal 50 ist, wie in 3 dargestellt, eine Vertiefung 51 vorgesehen, wobei 3 einen ausschnittsweisen Querschnitt in Längsrichtung des Kraftfahrzeuges 1 zeigt. In der Vertiefung 51 ist eine klappbare Rückenlehne 232 vorgesehen. Die klappbare Rückenlehne 232 umfasst ein begehbares Rückenblech 56.
  • 4 zeigt die Fahrzeugsitzanordnung 20 in einer Frontansicht, wobei die Rückenlehne 232 aus der Vertiefung 51 aufgeklappt ist. Sowohl die Sitzfläche 211 als auch die Sitzfläche 221 umfassen je ein ausfahrbares Seitenteil 215 bzw. 225. 4 zeigt die Seitenteile 215 und 225 im ausgefahrenen Zustand. Im ausgefahrenen Zustand bilden die Seitenteile 215 und 225 eine weitere Sitzfläche 231, die zusammen mit der Rückenlehne 232 einen zusätzlichen Fahrzeugsitz 23 bildet.
  • Zur Implementierung des ausfahrbaren Seitenteils 215 weist die Sitzfläche 211 zumindest eine Gliederkette zur Erzeugung einer formsteifen Trägerstruktur für die Sitzfläche 211 und das Seitenteil 215 oder zumindest für das Seitenteil 215 durch Ausübung einer Kraft oder eines Drehmomentes auf die Gliederkette auf. 5 zeigt eine beispielhafte Ausgestaltung einer in der Sitzfläche 211 angeordneten Gliederkette 60. Die Gliederkette 60 ist an einem Ende mittels einer Arretierung 61 arretiert. An ihrem anderen Ende ist die Gliederkette 60 mit einer Antriebseinrichtung 62 verbunden, auf die die Gliederkette 60 zum Teil aufgewickelt ist. Dreht sich die Antriebseinrichtung 62 entsprechend dem mit Bezugszeichen 63 bezeichneten Pfeil, so bewegt sich die mit Bezugszeichen 64 bezeichnete Schlaufe der Gliederkette 60 in Richtung des mit Bezugszeichen 66 bezeichneten Pfeils. Auf diese Weise wird das Seitenteil 215 ausgefahren. Die Sitzfläche 221 umfasst eine der in 5 dargestellten Anordnung entsprechende Anordnung, die jedoch spiegelverkehrt ausgestaltet ist.
  • 5 zeigt eine lediglich prinzipiell dargestellte Gliederkette 60. Ein beispielhafter Aufbau einer derartigen Gliederkette 60 kann zum Beispiel 6 entnommen werden, die einen Ausschnitt 65 einer beispielhaften Ausgestaltung der Gliederkette 60 zeigt. Anders als der in 6 dargestellte Ausschnitt 65 einer beispielhaften Ausgestaltung der Gliederkette 60 kann diese sich auch in ihrer Breite über die gesamte Tiefe oder zumindest einen Teil der gesamten Tiefe der Sitzfläche 211 erstrecken. Es kann aber auch vorgesehen sein, dass zwei oder mehr der Gliederkette 60 entsprechende Gliederketten vorgesehen sind, die eine rollladenartige Vorrichtung zwischen den Gliederketten und einer Polsterung stützen. Eine derartige rollladenartige Struktur kann auch Teil einer Gliederkette sein, die an ihren Enden als vollständige Gliederkette ausgestaltet ist.
  • 7 und 8 zeigen eine gegenüber der Fahrzeugsitzanordnung 20 abgewandelte Fahrzeugsitzanordnung 20', wobei gleiche Bezugszeichen gegenüber der Fahrzeuganordnung 20 in den vorangegangenen Figuren im Wesentlichen nicht veränderte Gegenstände bezeichnen. Die Fahrzeugsitzanordnung 20' umfasst einen Fahrzeugsitz 21' und einen Fahrzeugsitz 22', die durch einen Durchgang 55 voneinander getrennt sind. Der Fahrzeugsitz 21' umfasst eine Sitzfläche 211' mit an den jeweiligen Seiten angeordneten Seitenpolstern 216 und 217. Der Fahrzeugsitz 22' umfasst eine Sitzfläche 221' mit je einem seitlich angeordneten Seitenpolster 226 und 227. Dabei wird die Kontur der Seitenpolster 217 und 227 durch eine gegenüber der Gliederkette 60 abgewandelte Gliederkette zur Erzeugung einer formsteifen Trägerstruktur für die Sitzfläche 211' bzw. 221' einschließlich der Seitenpolster 217 bzw. 227 sowie der in 8 dargestellten ausfahrbaren Seitenteile 215 bzw. 225 bestimmt. Im ausgefahrenen Zustand der Seitenteile 215 und 225 ist vorteilhafterweise vorgesehen, dass an den jeweiligen Seitenteilen 215 und 225 zugewandten Seiten der Sitzfläche 211' und 221' keine Seitenpolster 217 bzw. 227 vorgesehen sind.
  • Es kann vorgesehen sein, dass die Seitenteile 215 und 225 bei Betätigung eines Panic-Release-Hebels auch bei Ausfall der On-Board-Energieversorgung automatisch einfahrbar sind und dass die Rückenlehne 232 anschließend umklappbar sind umklappbar ist. Zur Implementierung dieser Panic-Release-Funktion kann vorgesehen sein, dass die Antriebsvorrichtung 62 bei ihrer Bewegung in Richtung des Pfeils 63 eine Feder spannt mittels deren Spannung das Seitenteil 215 auch im stromlosen Zustand einfahrbar ist.
  • Fahrzeugsitze in einer den Fahrzeugsitzen 21 und 22 bzw. insbesondere den Fahrzeugsitzen 21' und 22' entsprechenden Ausgestaltung können auch als einzelne Fahrzeugsitze, d. h. nicht in einer aufeinander abgestimmten Fahrzeugsitzanordnung, in einem Fahrzeug verbaut werden.
  • Die Elemente in 1, 2, 3, 4, 5, 7 und 8 sind unter Berücksichtigung von Einfachheit und Klarheit und nicht notwendigerweise maßstabsgetreu gezeichnet. So sind z. B. die Größenordnungen einiger Elemente übertrieben gegenüber anderen Elementen dargestellt, um das Verständnis der Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung zu verbessern.
  • 1
    Kraftfahrzeug
    10, 20, 20', 30
    Fahrzeugsitzanordnung
    11, 12, 21, 21', 22, 22', 23, 31, 32
    Fahrzeugsitz
    13
    Konsole
    50
    Antriebskanal
    51
    Vertiefung
    55
    Durchgang
    56
    Rückenblech
    60
    Gliederkette
    61
    Arretierung
    62
    Antriebseinrichtung
    63, 66
    Pfeil
    64
    Schlaufe
    65
    Ausschnitt
    111, 121, 211, 211', 221, 221', 231, 311, 321
    Sitzfläche
    112, 122, 212, 222, 232, 312, 322
    Rückenlehne
    215, 225
    Seitenteil
    216, 217, 226, 227
    Seitenpolster
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 3102845 A1 [0002]
    • - US 6631946 B1 [0003]
    • - DE 102005027922 B3 [0004]
    • - DE 19941712 C1 [0005]
    • - DE 19654432 C1 [0006]
    • - DE 19801893 C2 [0007]
    • - DE 10054826 C2 [0008]

Claims (20)

  1. Fahrzeugsitz (21), insbesondere für ein Kraftfahrzeug (1), mit einer Sitzfläche (211) und einer Rückenlehne (212), dadurch gekennzeichnet, dass die Sitzfläche (211) ein ausfahrbares Seitenteil (215) zum Verbreitern der Sitzfläche (211) und zumindest eine Gliederkette (60) zur Erzeugung einer formsteifen Trägerstruktur für die Sitzfläche (211) und das Seitenteil (215) oder für zumindest das Seitenteil (215) durch Ausübung einer Kraft oder eines Drehmomentes auf die Gliederkette (60) umfasst.
  2. Fahrzeugsitz (21) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kraft eine Druck- und/oder Zugkraft ist.
  3. Fahrzeugsitz (21) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückenlehne (212) ein Rückenblech (56) umfasst.
  4. Fahrzeugsitz (21) nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Gliederkette (60) an einem Ende mit einem Antrieb (62) zum Erzeugen der Kraft oder Zugkraft verbunden ist.
  5. Fahrzeugsitz (21) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sitzfläche (211) ein die Sitzfläche (211) begrenzendes Seitenpolster (216) umfasst.
  6. Fahrzeugsitz (21) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass im nicht ausgefahrenen Zustand des Seitenteils (215) mittels der Gliederkette (60) ein dem Seitenpolster (216) gegenüberliegendes Seitenpolster (217) formbar ist.
  7. Fahrzeugsitzanordnung (20), dadurch gekennzeichnet, dass die Fahrzeugsitzanordnung (20) einen nach einem der vorhergehenden Ansprüche ausgestalteten ersten Fahrzeugsitz (21) sowie zumindest einen zweiten Fahrzeugsitz (22) umfasst, wobei der zweite Fahrzeugsitz (22) eine zweite Sitzfläche (221) und einer Rückenlehne (222) aufweist.
  8. Fahrzeugsitzanordnung (20) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem ersten Fahrzeugsitz (21) und dem zweiten Fahrzeugsitz (22) ein Durchgang (55) vorgesehen ist.
  9. Fahrzeugsitzanordnung (20) nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Seitenteil (215) in den Durchgang (55) hineinragt.
  10. Fahrzeugsitzanordnung (20) nach Anspruch 7, 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass mittels des Seitenteils (215) eine weitere Sitzfläche (231) in dem Durchgang (55) erzeugbar bzw. bereitstellbar ist.
  11. Fahrzeugsitzanordnung (20) nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Sitzfläche (221) ein ausfahrbares zweites Seitenteil (225) zum Verbreitern der zweiten Sitzfläche (221) und zumindest eine Gliederkette zur Erzeugung einer formsteifen Trägerstruktur für die zweite Sitzfläche (221) und das zweite Seitenteil (225) oder für zumindest das zweite Seitenteil (225) durch Ausübung einer Kraft oder eines Drehmomentes auf die Gliederkette umfasst.
  12. Fahrzeugsitzanordnung (20) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Seitenteil (215) und das zweite Seitenteil (225) in dem Durchgang (55) aufeinander zubewegbar sind.
  13. Fahrzeugsitzanordnung (20) nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass mittels des ersten Seitenteils (215) und des zweiten Seitenteils (225) eine weitere Sitzfläche (231) in dem Durchgang erzeugbar ist.
  14. Fahrzeugsitz (21), insbesondere für ein Kraftfahrzeug (1), mit einer Sitzfläche (211) und einer Rückenlehne (212), dadurch gekennzeichnet, dass die Sitzfläche (211) mittels zumindest einer Gliederkette (60) zur Erzeugung einer formsteifen Trägerstruktur für die Sitzfläche (211) oder für zumindest einen erweiterten Teil der Sitzfläche (211) durch Ausübung einer Kraft oder eines Drehmomentes auf die Gliederkette (60) in Bezug auf ihre Breite erweiterbar ist.
  15. Fahrzeugsitz (21) nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Kraft eine Druck- und/oder Zugkraft ist.
  16. Fahrzeugsitz (21) nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückenlehne (212) ein Rückenblech (56) umfasst.
  17. Fahrzeugsitz (21) nach Anspruch 14, 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Gliederkette (60) an einem Ende mit einem Antrieb (62) zum Erzeugen der Kraft oder Zugkraft verbunden ist.
  18. Fahrzeugsitz (21) nach einem der Ansprüche 14 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Sitzfläche (211) ein die Sitzfläche (211) begrenzendes Seitenpolster (216) umfasst.
  19. Fahrzeugsitz (21) nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass mittels der Gliederkette (60) ein dem Seitenpolster (216) gegenüberliegendes Seitenpolster (217) formbar ist.
  20. Fahrzeugsitzanordnung (20), dadurch gekennzeichnet, dass die Fahrzeugsitzanordnung (20) einen nach einem der Ansprüche 14 bis 19 ausgestalteten ersten Fahrzeugsitz (21) sowie zumindest einen zweiten Fahrzeugsitz (22) umfasst, wobei der zweite Fahrzeugsitz (22) eine zweite Sitzfläche (211) und eine Rückenlehne (212) umfasst, wobei die zweite Sitzfläche (221) mittels zumindest einer Gliederkette zur Erzeugung einer formsteifen Trägerstruktur für die zweite Sitzfläche (221) oder für zumindest einen erweiterten Teil der zweiten Sitzfläche (221) durch Ausübung einer Kraft oder eines Drehmomentes auf die Gliederkette in Bezug auf ihre Breite erweiterbar ist.
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