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Die
Erfindung betrifft einen Fahrzeugsitz, insbesondere für
ein Kraftfahrzeug.
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Die
DE 31 02 845 A1 offenbart
einen zusammenklappbaren Klappfahrzeugsitz in Form einer Notsitzanordnung
für ein Fahrzeug mit einer starren Rückenlehne,
die mit einem ihrer Enden im Bereich des Fahrzeugbodens zwischen
einer Ruhelage, in der ihre ebene Rückenfläche
einen Bestandteil des Fahrzeugbodens bildet, und einer aufrechten
Betriebsstellung schwenkbar angelenkt ist. Die Notsitzanordnung
umfasst einen Sitz, der bei der in ihrer Ruhelage befindlichen Rückenlehne
durch diese abgedeckt in einem Aufnahmeraum unterhalb der Ebene
des Fahrzeugbodens liegt, wobei zur Bildung des Sitzes und einer
Auflage für die Rückenlehne eine Bahn aus flexiblem,
reißfestem Material dient, deren eines Ende an dem in Betriebsstellung
oberen Ende der Rückenlehne und deren anderes Ende zur
Bildung der Vorderkante des Sitzes an einem quer verlaufenden, am
Fahrzeug zwischen einer im Aufnahmeraum versenkten Ruhelage und
einer im wesentlichen aufrechten Betriebsstellung schwenkbar gelagerten
Bügel befestigt ist, während an dem Kehlbereich
der Bahn zwischen Sitz und Rückenlehne seitliche Spannhaken
angreifen.
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Die
US 6 631 946 B1 offenbart
eine Sitzanordnung für Kraftfahrzeuge mit einem im Fahrzeugboden
verstaubaren Sitzkissen und einer an das Fahrzeugdach klappbaren
Rückenlehne.
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Die
DE 10 2005 027 922
B3 offenbart eine Lordosenstütze für
eine Sitzlehne mit einem Lordosenstützkorb, der sich entlang
der Längsrichtung der Sitzlehne erstreckt, einem Rahmen,
an dem der Lordosenstützkorb angebracht ist, und einer
Verstell vorrichtung, die die Position des Lordosenstützkorbs
relativ zum Rahmen verändert, wobei die Verstellvorrichtung
mehrere Verstellglieder aufweist.
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Die
DE 199 41 712 C1 offenbart
einen Fahrzeugsitz mit einer Kopfstütze, die einen hilfskraftbetätigt
aus einer Ruhestellung in eine Gebrauchsstellung translatorisch
vorverlagerbaren vorderen Kopfstützenabschnitt umfasst,
wobei zur Erzeugung der Hilfskraft wenigstens eine in der Rückenlehne
angeordnete Baueinheit und weiterhin wenigstens eine diese mit dem
vorderen Kopfstützenabschnitt verbindende, im Verlauf einer
Tragstütze der Kopfstütze sich erstreckende Übertragungseinheit
vorgesehen ist.
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Die
DE 196 54 432 C1 offenbart
einen Kraftfahrzeugsitz mit einer Rückenlehne und einem
Sitzteil mit verstellbarer Sitztiefe, wobei das Sitzteil an seiner
oberen Vorderkante einen nach vorn ausfahrbaren Polsterbereich aufweist,
der auf einem Träger angeordnet ist, der über
eine Betätigungsvorrichtung in Richtung der Sitztiefe verstellbar
ist. Der Träger besteht aus Gliederelementen, die miteinander
verbunden und um quer zur Verstellrichtung verlaufende Achsen verschwenkbar
sind.
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Die
DE 198 01 893 C2 offenbart
einen Kraftfahrzeugsitz mit verstellbarer Sitztiefe und einem Sitzteil
mit einem ungeteilten Sitzpolster, welches auf einem Träger
gelagert und dessen Vorderkante als Sitztiefenreserve nach unten
gezogen ist, die durch Verstellen des Trägers mittels eines
Betätigungsorgans in Richtung der Sitztiefe aus- bzw. einfahrbar ist,
wobei der Kraftfahrzeugsitz mit einer Parallelogramm-Höhenverstellung
mittels vorderer und hinterer Lenker ausgestattet ist und das Betätigungsorgan des
Trägers derart mit der Höhenverstellung des Sitzes
zwangsgekoppelt ist, dass sich die Sitztiefe beim Tieferstellen
des Sitzes vergrößert und umgekehrt, wobei der
Träger durch ein Ende mindestens eines als Betätigungsorgan
dienenden, druckfesten Bowdenzuges beaufschlagt ist, dessen anderes
Ende in einen der beiden hinteren Lenker der Höhenverstellung
eingehängt ist.
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Die
DE 100 54 826 C2 offenbart
einen Kraftfahrzeugsitz mit einer Rückenlehne und einer
mit dieser verbundenen Kopfstütze, wobei die Kopfstütze mittels
eines Schwenkmechanismus an der Rückenlehne gelagert ist,
der durch ein Übertragungsmittel mit einer in der Rückenlehne
angeordneten, im Falle eines Heckcrashs auslösenden Einrichtung
verbunden ist, welches eine Verlagerung dieser Einrichtung auf den
Schwenkmechanismus überträgt, der die Kopfstütze
dadurch zum Kopf eines Sitzinsassen hin nach vorn und oben verlagert,
wobei der Kopfstützenträger als Kette aus von
miteinander über jeweils quer zur Sitzrichtung ausgerichteten
Drehachsen verbundenen Gelenkelementen ausgebildet ist.
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Es
ist Aufgabe der Erfindung, einen verbesserten Fahrzeugsitz anzugeben.
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Vorgenannte
Aufgabe wird durch einen Fahrzeugsitz, insbesondere für
ein Kraftfahrzeug, mit einer Sitzfläche und einer Rückenlehne
gelöst, wobei die Sitzfläche ein ausfahrbares
Seitenteil zum Verbreitern der Sitzfläche und zumindest
eine Gliederkette zur Erzeugung einer formsteifen Trägerstruktur für
die Sitzfläche und das Seitenteil oder für zumindest
das Seitenteil durch Ausübung einer Kraft oder eines Drehmomentes
auf die Gliederkette umfasst. Eine formsteife Trägerstruktur
im Sinne der Erfindung ist zumindest für eine sitzflächenseitig
bzw. von oben auf die formsteife Trägerstruktur ausgeübte
Kraft formsteif. Es ist insbesondere vorgesehen, dass die Gliederkette
im Zustand als formsteife Trägerstruktur die Oberflächenkontur
des Seitenteils im Wesentlichen festlegt bzw. vorgibt bzw. definiert.
Ein Seitenteil im Sinne der Erfindung ist insbesondere derart ausgestaltet,
dass das Seitenteil im ausgefahrenen Zustand eine Sitzfläche
derart verbreitert, dass die Sitzfläche breiter ist als
dies für einen durchschnittlichen Fahrgast benötigt
wird.
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Eine
Gliederkette im Sinne der Erfindung umfasst eine Mehrzahl von Gliedern.
Eine Gliederkette im Sinne der Erfindung umfasst insbesondere zumindest
drei Glieder, vorteilhafterweise zumindest fünf Glieder.
Bei einer Gliederkette im Sinne der Erfindung ist insbesondere vorgesehen,
dass zwei Glieder derart beweglich mechanisch miteinander verbunden
sind, dass sie entlang einer einzigen Achse gegeneinander drehbar
sind. Dabei ist insbesondere vorgesehen, dass der Drehwinkel durch
die Form einzelner Glieder begrenzt ist. Insbesondere ist vorgesehen,
dass zwei Glieder nicht mehr als 90° gegeneinander verdreht
werden können. Zur Erzielung einer formsteifen Trägerstruktur
mit einer definierten Kontur kann die Länge einzelner Glieder
sowie der Drehwinkel zweier benachbarter Glieder und die Oberflächenkontur
eines Gliedes eingestellt werden. Eine Gliederkette im Sinne der
Erfindung ist insbesondere keine Antriebskette, wie sie zum Beispiel
für Fahrräder oder Motorräder vorgesehen
ist. Eine Gliederkette im Sinne der Erfindung ist insbesondere auch
keine rollladenartige Vorrichtung. Bei einer Gliederkette im Sinne
der Erfindung ist insbesondere vorgesehen, dass sich zumindest zwei,
vorteilhafterweise zumindest drei Glieder, in ihrer Form voneinander unterscheiden.
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In
einer Ausgestaltung der Erfindung ist die auf die Gliederkette wirkende
Kraft eine Druck- und/oder Zugkraft. In weiterhin vorteilhafter
Ausgestaltung der Erfindung umfasst die Rückenlehne ein Rückenblech.
Ein derartiges Rückenblech dient insbesondere der Aufrechterhaltung
eines Überlebensraumes. Ein Rückenblech für
die Aufrechterhaltung eines Überlebensraumes in dem Kraftfahrzeug
erstreckt sich dabei insbesondere im Wesentlichen über
die gesamte Rückenlehne. Ein Rückenblech erstreckt
sich im Sinne der Erfindung insbesondere dann im Wesentlichen über
die gesamte Rückenlehne, wenn es sich in zwei orthogonalen
Richtungen im Wesentlichen über die gesamte Rückenlehne
erstreckt. Ein Rückenblech erstreckt sich im Sinne der Erfindung
insbesondere dann im Wesentlichen über die gesamte Rückenlehne,
wenn es sich in Querrichtung des Kraftfahrzeuges sowie in vertikaler
Richtung im Wesentlichen über die gesamte Rückenlehne
erstreckt. Ein Rückenblech erstreckt sich im Sinne der Erfindung
insbesondere dann im Wesentlichen über die gesamte Rückenlehne,
wenn es sich in ihrer Längsrichtung sowie in vertikaler
Richtung im Wesentlichen über die gesamte Rückenlehne
erstreckt.
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In
weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist die Gliederkette
an einem Ende mit einem Antrieb zum Erzeugen der Kraft oder Zugkraft verbunden.
In weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist das andere
Ende der Gliederkette arretiert.
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In
weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung umfasst die
Sitzfläche ein die Sitzfläche begrenzendes Seitenpolster.
In weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist, insbesondere
im nicht ausgefahrenen Zustand des Seitenteils, mittels der Gliederkette
ein, insbesondere dem Seitenpolster gegenüberliegendes,
Seitenpolster formbar. Ein Seitenpolster im Sinne der Erfindung
ragt insbesondere nach oben über die übrige Sitzfläche
hinaus. Ein Seitenpolster im Sinne der Erfindung dient insbesondere
der Verminderung oder Verhinderung eines seitlichen Wegrutschens
eines Fahrgastes. Eine zwischen einem linken und einem rechten Seitenpolster verbleibende
Sitzfläche entspricht in ihrer Breite insbesondere dem
Platzbedarf eines durchschnittlichen Fahrgastes.
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Vorgenannte
Aufgabe wird zudem durch eine Fahrzeugsitzanordnung gelöst,
die einen ersten – eines oder mehrere der vorgenannten
Merkmale umfassenden – Fahrzeugsitz sowie zumindest einen zweiten – insbesondere
eines oder mehrere der vorgenannten Merkmale umfassenden – Fahrzeugsitz umfasst,
wobei der zweite Fahrzeugsitz eine zweite Sitzfläche und
einer Rückenlehne aufweist.
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In
vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist zwischen dem ersten
Fahrzeugsitz und dem zweiten Fahrzeugsitz ein Durchgang vorgesehen.
In weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ragt das
Seitenteil in den Durchgang hinein. In weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung
der Erfindung ist mittels des Seitenteils eine weitere Sitzfläche
in dem Durchgang erzeugbar bzw. bereitstellbar.
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In
weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung umfasst die
zweite Sitzfläche ein ausfahrbares zweites Seitenteil zum
Verbreitern der zweiten Sitzfläche und zumindest eine Gliederkette
zur Erzeugung einer formsteifen Trägerstruktur für
die zweite Sitzfläche und das zweite Seitenteil oder für zumindest
das zweite Seitenteil durch Ausübung einer Kraft oder eines
Drehmomentes auf die Gliederkette. In weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung
der Erfindung sind das erste Seitenteil und das zweite Seitenteil
in dem Durchgang aufeinander zubewegbar. In weiterhin vorteilhafter
Ausgestaltung der Erfindung ist mittels des ersten Seitenteils und
des zweiten Seitenteils eine weitere Sitzfläche in dem
Durchgang erzeugbar.
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Vorgenannte
Aufgabe wird zudem durch einen Fahrzeugsitz, insbesondere für
ein Kraftfahrzeug, mit einer Sitzfläche und einer Rückenlehne
gelöst, wobei die Sitzfläche mittels zumindest
einer Gliederkette zur Erzeugung einer formsteifen Trägerstruktur
für die Sitzfläche oder für zumindest
einen erweiterten Teil der Sitzfläche durch Ausübung
einer Kraft oder eines Drehmomentes auf die Gliederkette in Bezug
auf ihre Breite erweiterbar ist.
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In
einer Ausgestaltung der Erfindung ist die auf die Gliederkette wirkende
Kraft eine Druck- und/oder Zugkraft. In weiterhin vorteilhafter
Ausgestaltung der Erfindung umfasst die Rückenlehne ein Rückenblech.
In weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist die Gliederkette
an einem Ende mit einem Antrieb zum Erzeugen der Kraft oder Zugkraft
verbunden. In weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung
ist das andere Ende der Gliederkette arretiert.
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In
weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung umfasst die
Sitzfläche ein die Sitzfläche begrenzendes Seitenpolster.
In weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist, insbesondere
im nicht ausgefahrenen Zustand des Seitenteils, mittels der Gliederkette
ein, insbesondere dem Seitenpolster gegenüberliegendes,
Seitenpolster formbar.
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Vorgenannte
Aufgabe wird durch eine Fahrzeugsitzanordnung gelöst, die
einen ersten – eines oder mehrere der vorgenannten Merkmale
umfassenden – Fahrzeugsitz sowie zumindest einen zweiten – insbesondere
eines oder mehrere der vorgenannten Merkmale umfassenden – Fahrzeugsitz
umfasst, wobei der zweite Fahrzeugsitz eine zweite Sitzfläche
und eine Rückenlehne umfasst, wobei die zweite Sitzfläche
mittels zumindest einer Gliederkette zur Erzeugung einer formsteifen
Trägerstruktur für die zweite Sitzfläche
oder für zumindest einen erweiterten Teil der zweiten Sitzfläche
durch Ausübung einer Kraft oder eines Drehmomentes auf
die Gliederkette in Bezug auf ihre Breite erweiterbar ist.
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Kraftfahrzeug
im Sinne der Erfindung ist insbesondere ein individuell im Straßenverkehr
benutzbares Landfahrzeug. Kraftfahrzeuge im Sinne der Erfindung
sind insbesondere nicht auf Landfahrzeuge mit Verbrennungsmotor
beschränkt.
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Weitere
Vorteile und Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung
von Ausführungsbeispielen. Dabei zeigen:
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1 ein
Ausführungsbeispiel eines Kraftfahrzeuges in einer Prinzipdarstellung
von oben,
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2 eine
beispielhafte Ausgestaltung einer Fahrzeugsitzanordnung,
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3 einen
Durchgang mit einer beispielhaften Ausgestaltung einer in einem
ausschnittsweisen Querschnitt in Fahrzeuglängsrichtung
dargestellten Vertiefung,
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4 die
Fahrzeugsitzanordnung gemäß 2 mit
ausgefahrenen Seitenteilen in einer beispielhaften Ausgestaltung,
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5 eine
beispielhafte Implementierung einer Anordnung zum Ausfahren eines
Seitenteils unter Verwendung einer Gliederkette,
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6 einen
Ausschnitt einer beispielhaften Gliederkette,
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7 ein
Ausführungsbeispiel einer alternativen Ausgestaltung einer
Fahrzeugsitzanordnung und
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8 die
Fahrzeugsitzanordnung gemäß 7 mit
ausgefahrenen Seitenteilen.
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1 zeigt
ein Ausführungsbeispiel eines Kraftfahrzeuges 1 in
einer Prinzipdarstellung von oben. Das Kraftfahrzeug 1 umfasst
eine vordere Fahrzeugsitzanordnung 10 mit einem Fahrzeugsitz 11,
einer Konsole 13 und einem Fahrzeugsitz 12, eine
mittlere – in 2 in einer Frontansicht dargestellten – Fahrzeugsitzanordnung 20 und
eine hintere Fahrzeugsitzanordnung 30 mit einem Fahrzeugsitz 31 und
einem Fahrzeugsitz 32. Die Fahrzeugsitzanordnung 20 umfasst
einen Fahrzeugsitz 21 und einen Fahrzeugsitz 22.
Bezugszeichen 111, 121, 211, 221, 311 und 321 bezeichnen
Sitzflächen der Fahrzeugsitze 11, 12, 21, 22, 31 bzw. 32,
und Bezugszeichen 112, 122, 212, 222, 312 und 322 bezeichnen
Rückenlehnen der Fahrzeugsitze 11, 12, 21, 22, 31 bzw. 32.
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Zwischen
dem Fahrzeugsitz 21 und dem Fahrzeugsitz 22 ist über
einem Antriebskanal 50 ein Durchgang 55 vorgesehen.
Der Durchgang 55 ermöglicht den Zugang zu der
Fahrzeugsitzanordnung 30 bzw. zu dem Fahrzeugsitz 31 und
dem Fahrzeugsitz 32. In dem Antriebskanal 50 ist,
wie in 3 dargestellt, eine Vertiefung 51 vorgesehen,
wobei 3 einen ausschnittsweisen Querschnitt in Längsrichtung
des Kraftfahrzeuges 1 zeigt. In der Vertiefung 51 ist
eine klappbare Rückenlehne 232 vorgesehen. Die klappbare
Rückenlehne 232 umfasst ein begehbares Rückenblech 56.
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4 zeigt
die Fahrzeugsitzanordnung 20 in einer Frontansicht, wobei
die Rückenlehne 232 aus der Vertiefung 51 aufgeklappt
ist. Sowohl die Sitzfläche 211 als auch die Sitzfläche 221 umfassen
je ein ausfahrbares Seitenteil 215 bzw. 225. 4 zeigt
die Seitenteile 215 und 225 im ausgefahrenen Zustand. Im
ausgefahrenen Zustand bilden die Seitenteile 215 und 225 eine
weitere Sitzfläche 231, die zusammen mit der Rückenlehne 232 einen
zusätzlichen Fahrzeugsitz 23 bildet.
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Zur
Implementierung des ausfahrbaren Seitenteils 215 weist
die Sitzfläche 211 zumindest eine Gliederkette
zur Erzeugung einer formsteifen Trägerstruktur für
die Sitzfläche 211 und das Seitenteil 215 oder
zumindest für das Seitenteil 215 durch Ausübung
einer Kraft oder eines Drehmomentes auf die Gliederkette auf. 5 zeigt
eine beispielhafte Ausgestaltung einer in der Sitzfläche 211 angeordneten Gliederkette 60.
Die Gliederkette 60 ist an einem Ende mittels einer Arretierung 61 arretiert.
An ihrem anderen Ende ist die Gliederkette 60 mit einer
Antriebseinrichtung 62 verbunden, auf die die Gliederkette 60 zum
Teil aufgewickelt ist. Dreht sich die Antriebseinrichtung 62 entsprechend
dem mit Bezugszeichen 63 bezeichneten Pfeil, so bewegt
sich die mit Bezugszeichen 64 bezeichnete Schlaufe der
Gliederkette 60 in Richtung des mit Bezugszeichen 66 bezeichneten
Pfeils. Auf diese Weise wird das Seitenteil 215 ausgefahren.
Die Sitzfläche 221 umfasst eine der in 5 dargestellten
Anordnung entsprechende Anordnung, die jedoch spiegelverkehrt ausgestaltet ist.
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5 zeigt
eine lediglich prinzipiell dargestellte Gliederkette 60.
Ein beispielhafter Aufbau einer derartigen Gliederkette 60 kann
zum Beispiel 6 entnommen werden, die einen
Ausschnitt 65 einer beispielhaften Ausgestaltung der Gliederkette 60 zeigt.
Anders als der in 6 dargestellte Ausschnitt 65 einer
beispielhaften Ausgestaltung der Gliederkette 60 kann diese
sich auch in ihrer Breite über die gesamte Tiefe oder zumindest
einen Teil der gesamten Tiefe der Sitzfläche 211 erstrecken.
Es kann aber auch vorgesehen sein, dass zwei oder mehr der Gliederkette 60 entsprechende
Gliederketten vorgesehen sind, die eine rollladenartige Vorrichtung
zwischen den Gliederketten und einer Polsterung stützen.
Eine derartige rollladenartige Struktur kann auch Teil einer Gliederkette
sein, die an ihren Enden als vollständige Gliederkette
ausgestaltet ist.
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7 und 8 zeigen
eine gegenüber der Fahrzeugsitzanordnung 20 abgewandelte
Fahrzeugsitzanordnung 20', wobei gleiche Bezugszeichen
gegenüber der Fahrzeuganordnung 20 in den vorangegangenen
Figuren im Wesentlichen nicht veränderte Gegenstände
bezeichnen. Die Fahrzeugsitzanordnung 20' umfasst einen
Fahrzeugsitz 21' und einen Fahrzeugsitz 22', die
durch einen Durchgang 55 voneinander getrennt sind. Der
Fahrzeugsitz 21' umfasst eine Sitzfläche 211' mit
an den jeweiligen Seiten angeordneten Seitenpolstern 216 und 217.
Der Fahrzeugsitz 22' umfasst eine Sitzfläche 221' mit
je einem seitlich angeordneten Seitenpolster 226 und 227.
Dabei wird die Kontur der Seitenpolster 217 und 227 durch
eine gegenüber der Gliederkette 60 abgewandelte
Gliederkette zur Erzeugung einer formsteifen Trägerstruktur
für die Sitzfläche 211' bzw. 221' einschließlich
der Seitenpolster 217 bzw. 227 sowie der in 8 dargestellten
ausfahrbaren Seitenteile 215 bzw. 225 bestimmt.
Im ausgefahrenen Zustand der Seitenteile 215 und 225 ist
vorteilhafterweise vorgesehen, dass an den jeweiligen Seitenteilen 215 und 225 zugewandten
Seiten der Sitzfläche 211' und 221' keine
Seitenpolster 217 bzw. 227 vorgesehen sind.
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Es
kann vorgesehen sein, dass die Seitenteile 215 und 225 bei
Betätigung eines Panic-Release-Hebels auch bei Ausfall
der On-Board-Energieversorgung automatisch einfahrbar sind und dass die
Rückenlehne 232 anschließend umklappbar
sind umklappbar ist. Zur Implementierung dieser Panic-Release-Funktion
kann vorgesehen sein, dass die Antriebsvorrichtung 62 bei
ihrer Bewegung in Richtung des Pfeils 63 eine Feder spannt
mittels deren Spannung das Seitenteil 215 auch im stromlosen Zustand
einfahrbar ist.
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Fahrzeugsitze
in einer den Fahrzeugsitzen 21 und 22 bzw. insbesondere
den Fahrzeugsitzen 21' und 22' entsprechenden
Ausgestaltung können auch als einzelne Fahrzeugsitze, d.
h. nicht in einer aufeinander abgestimmten Fahrzeugsitzanordnung,
in einem Fahrzeug verbaut werden.
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Die
Elemente in 1, 2, 3, 4, 5, 7 und 8 sind
unter Berücksichtigung von Einfachheit und Klarheit und
nicht notwendigerweise maßstabsgetreu gezeichnet. So sind
z. B. die Größenordnungen einiger Elemente übertrieben
gegenüber anderen Elementen dargestellt, um das Verständnis
der Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung zu
verbessern.
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- 1
- Kraftfahrzeug
- 10,
20, 20', 30
- Fahrzeugsitzanordnung
- 11,
12, 21, 21', 22, 22', 23, 31, 32
- Fahrzeugsitz
- 13
- Konsole
- 50
- Antriebskanal
- 51
- Vertiefung
- 55
- Durchgang
- 56
- Rückenblech
- 60
- Gliederkette
- 61
- Arretierung
- 62
- Antriebseinrichtung
- 63,
66
- Pfeil
- 64
- Schlaufe
- 65
- Ausschnitt
- 111,
121, 211, 211', 221, 221', 231, 311, 321
- Sitzfläche
- 112,
122, 212, 222, 232, 312, 322
- Rückenlehne
- 215,
225
- Seitenteil
- 216,
217, 226, 227
- Seitenpolster
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 3102845
A1 [0002]
- - US 6631946 B1 [0003]
- - DE 102005027922 B3 [0004]
- - DE 19941712 C1 [0005]
- - DE 19654432 C1 [0006]
- - DE 19801893 C2 [0007]
- - DE 10054826 C2 [0008]