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DE102007049600A1 - Hausgerätebetätigungsmittel - Google Patents

Hausgerätebetätigungsmittel Download PDF

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DE102007049600A1
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Reinhard Fleissner
Ernst Huber
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BSH Hausgeraete GmbH
Original Assignee
BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
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    • F24HEATING; RANGES; VENTILATING
    • F24CDOMESTIC STOVES OR RANGES ; DETAILS OF DOMESTIC STOVES OR RANGES, OF GENERAL APPLICATION
    • F24C7/00Stoves or ranges heated by electric energy
    • F24C7/08Arrangement or mounting of control or safety devices
    • F24C7/082Arrangement or mounting of control or safety devices on ranges, e.g. control panels, illumination
    • GPHYSICS
    • G05CONTROLLING; REGULATING
    • G05GCONTROL DEVICES OR SYSTEMS INSOFAR AS CHARACTERISED BY MECHANICAL FEATURES ONLY
    • G05G1/00Controlling members, e.g. knobs or handles; Assemblies or arrangements thereof; Indicating position of controlling members
    • G05G1/08Controlling members for hand actuation by rotary movement, e.g. hand wheels
    • G05G1/10Details, e.g. of discs, knobs, wheels or handles

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Abstract

Die Erfindung geht aus von einem Hausgerätebetätigungsmittel mit einem Griffkörper (10; 10a; 10b), welcher einen Griffbereich (12; 12a; 12b) aufweist. Um eine einfache Herstellbarkeit zu erreichen, wird vorgeschlagen, dass der Griffbereich (12; 12a; 12b) zumindest teilweise durch eine rutschhemmende Schicht (14; 14a; 14b) gebildet ist.

Description

  • Die Erfindung geht aus von einem Hausgerätebetätigungsmittel nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Es ist ein Drehknopf mit rutschhemmenden Ausformungen gegen tangentiales Rutschen und mit einem ringförmigen Merkmal aus rutschfestem Material, welches an einer Vorderfläche befestigt ist, bekannt.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht insbesondere darin, ein gattungsgemäßes Hausgerätebetätigungsmittel mit verbesserten Eigenschaften hinsichtlich einer einfachen Herstellung bereitzustellen. Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst, während vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung den Unteransprüchen entnommen werden können.
  • Die Erfindung geht aus von einem Hausgerätebetätigungsmittel mit einem Griffkörper, welcher einen Griffbereich aufweist.
  • Es wird vorgeschlagen, dass der Griffbereich zumindest teilweise durch eine rutschhemmende Schicht gebildet ist. Unter einem „Griffkörper" soll insbesondere ein Körper verstanden werden, welcher dazu vorgesehen ist, bei wenigstens einem Bedienvorgang von einem Bediener angefasst und insbesondere mit wenigstens zwei Fingern betätigt und im Besonderen gedreht und/oder gedrückt zu werden. Unter einem „Griffbereich" soll insbesondere ein Bereich verstanden werden, welcher dazu vorgesehen ist, bei zumindest einem Bedienvorgang von einem Bediener angefasst zu werden. Unter „vorgesehen" soll insbesondere speziell ausgestattet und/oder ausgelegt verstanden werden. Unter einer „Schicht" soll insbesondere eine flache, einheitliche und zumindest teilweise bedeckende Masse verstanden werden. Unter einer „rutschhemmenden" Schicht soll insbesondere eine Schicht verstanden werden, welche dazu vorgesehen ist, ein Rutschen und/oder Abgleiten bei einem manuellen Bedienvorgang, welcher im Besonderen mittels des Griffkörpers durch einen Bediener und mittels einer für eine Bedienung eines Hausgeräts, an welchem das Hausgerätebetätigungsmittel insbesondere angebracht ist, typischen Kraft erfolgt, zu verhindern. Ferner soll unter einer „rutschhemmenden" Schicht insbesondere eine Schicht verstanden werden, welche bei einem durch einen Bediener vorgenommenen, manuellen Bedienvorgang in Kombination mit einem Hautbereich des Bedieners, welcher mit der Schicht in Kontakt kommt, einen Haftreibungskoeffizienten aufweist, welcher größer ist als derjenige, welcher der Griffkörper ohne Schicht und insbesondere Aluminium und/oder Edelstahl in Kombination mit dem Hautbereich aufweist. Mit einer erfindungsgemäßen Ausgestaltung kann insbesondere eine einfache Herstellung erreicht werden. Insbesondere ist die Schicht entweder alleine durch ein Extrusionsverfahren oder der Griffkörper mit der Schicht ist wenigstens teilweise durch ein Koextrusionsverfahren hergestellt. Ferner ist im Besonderen die Schicht wenigstens teilweise durch zumindest einen Einsatz aus Plastik und/oder Gummi gebildet.
  • Vorzugsweise ist die Schicht zumindest teilweise als Beschichtung ausgebildet. Unter einer „Beschichtung" soll im Besonderen eine auf einen Grundkörper, welcher insbesondere ein Teil des Griffkörpers ist, aufgebrachte Schicht verstanden werden. Hierdurch können Produktionskosten eingespart werden. Die Beschichtung besitzt insbesondere eine Dicke von fünfzig bis hundert Mikrometern.
  • Ferner wird vorgeschlagen, dass die Schicht wenigstens teilweise durch einen Lack gebildet ist. Unter einem „Lack" soll insbesondere ein flüssiger oder pulverförmiger Stoff verstanden werden, welcher dazu vorgesehen ist, dünn auf Gegenstände aufgebracht zu werden und durch wenigstens einen chemischen oder physikalischen Vorgang, welcher im Besonderen in einem Verdampfen eines enthaltenen Lösungsmittels besteht, zu einem durchgehenden Film aufgebaut zu werden. Hiermit kann eine hohe mechanische Robustheit und insbesondere eine vorteilhafte Haptik und im Besonderen eine niedrige, durch einen Bediener gefühlte Temperatur erreicht werden.
  • Mit Vorteil ist der Lack ein Zwei-Komponenten-Nasslack. Unter einem „Nasslack" soll insbesondere ein Lack verstanden werde, welcher im Besonderen zu einem Auftragen auf einen Grundkörper mittels eines Lösungsmittels dünnflüssig gemacht wird und/oder welcher dünnflüssig ist. Unter einem „Zwei-Komponenten-Nasslack" soll insbesondere ein Nasslack verstanden werden, welcher wenigstens zwei verschiedene Komponenten bzw. Stoffe aufweist, von welchen insbesondere zumindest einer ein Härter ist und welche dazu vorgesehen sind, erst unmittelbar vor einer Verarbeitung vermischt zu werden. Unter einem „Härter" soll insbesondere eine Komponente bzw. ein Stoff verstanden werden, welcher dazu vorgesehen ist, eine Verhärtung und/oder einen Übergang einer flüssigen Vermischung der beiden Komponenten bzw. Stoffe in einen festen Aggregatzustand zu bewirken. Hierdurch kann ein einfaches Auftragen und insbesondere eine kostengünstige Bauweise erreicht werden.
  • Vorzugsweise erstreckt sich die Schicht wenigstens zu einem Großteil in eine Umfangsrichtung des Griffkörpers. Darunter, dass sich die Schicht „wenigstens zu einem Großteil in eine Umfangsrichtung des Griffkörpers erstreckt", soll insbesondere verstanden werden, dass es wenigstens ein auf der Oberfläche des Griffkörpers verlaufendes, geschlossenes Kurvenstück gibt, welches eine Gerade, welche parallel zu einer Längsrichtung des Griffkörpers durch dessen Massenmittelpunkt verläuft, umrundet und welches zu wenigstens fünfzig Prozent, insbesondere zu zumindest siebzig Prozent und besonders vorteilhaft zu zumindest neunzig Prozent, auf der Schicht verläuft. Damit kann ein großflächiger Griffbereich erreicht werden.
  • Außerdem wird vorgeschlagen, dass der Griffbereich als Kreiszylindermantel ausgebildet ist. Hierdurch kann eine komfortable Handhabung und insbesondere eine einfache Herstellung erreicht werden.
  • Mit Vorteil weist der Griffkörper eine äußere Sichtoberfläche auf, welche vollständig von der Schicht gebildet ist. Unter einer „äußeren Sichtoberfläche" des Griffkörpers soll insbesondere eine Vereinigung aller Oberflächenteile des Griffkörpers verstanden werden, welche von einem Bediener in wenigstens einer Bediensituation angefasst und/oder gesehen werden können und/oder dem Bediener in einer Bediensituation zugewandt sind. Hiermit kann eine besonders einfache Herstellung erreicht werden.
  • Vorzugsweise ist die Schicht wenigstens teilweise transparent. Darunter, dass ein Körper und insbesondere eine Schicht „transparent" sind, soll insbesondere verstanden werden, dass es in einem für Menschen sichtbaren Wellenlängenbereich wenigstens einen Wellenlängenbereich gibt, für welchen der Transmissionsgrad des Körpers bzw. der Schicht größer ist als 0,1, insbesondere größer ist als 0,3 und besonders vorteilhaft größer ist als 0,5, und insbesondere soll darunter, dass ein Körper und insbesondere eine Schicht „transparent sind, verstanden werden, dass hinter dem Körper bzw. der Schicht liegende Strukturen, welche mit Tageslicht beleuchtet werden und in dieser Situation ohne den dazwischen liegenden Körper bzw. die dazwischen liegende Schicht von Menschen erkennbar sind, von Menschen in derselben Situation, in welcher sich aber der Körper bzw. die Schicht zwischen den Strukturen und den Menschen befindet, erkennbar sind. Damit kann eine einfache Konstruktion und insbesondere ein einfaches Anbringen eines Justierelements des Hausgerätebetätigungsmittels erreicht werden.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung bedeckt die Schicht wenigstens eine Bedruckung des Griffkörpers. Unter einer „Bedruckung" des Griffkörpers soll insbesondere ein Druck von wenigstens einem Symbol auf den Griffkörper verstanden werden. Hiermit kann ein einfacher Schutz gegen Abrieb erreicht werden. Der Druck ist im Besonderen ein Siebdruck oder Tampondruck.
  • Mit Vorteil ist der Griffkörper wenigstens teilweise aus Metall gebildet. Auf diese Weise kann bei einer robusten Konstruktion ein ansprechendes Erscheinungsbild erreicht werden.
  • Weitere Vorteile ergeben sich aus der folgenden Zeichnungsbeschreibung. In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt. Die Zeichnung, die Beschreibung und die Ansprüche enthalten zahlreiche Merkmale in Kombination. Der Fachmann wird die Merkmale zweckmäßigerweise auch einzeln betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen.
  • Es zeigen:
  • 1 eine Frontansicht eines Hausgeräts mit einem Hausgerätebetätigungsmittel,
  • 2 das Hausgerätebetätigungsmittel,
  • 3 ein alternatives Ausführungsbeispiel eines Hausgerätebetätigungsmittels und
  • 4 ein weiteres alternatives Ausführungsbeispiel eines Hausgerätebetätigungsmittels.
  • 1 zeigt eine Frontansicht eines als Backofen ausgebildeten Hausgeräts 22 mit einer Frontseite 26 eines Hausgerätebetätigungsmittels 24 des Hausgeräts 22. Das Hausgerät 22 kann prinzipiell auch als Geschirrspüler, Kaffeeautomat etc. ausgeführt sein. Das Hausgerätebetätigungsmittel 24 ist dazu vorgesehen, bei einem manuellen Bedienen des Hausgeräts 22 durch einen Bediener verwendet zu werden. Hierzu weist das Hausgerätebetätigungsmittel 24 einen Griffkörper 10 mit einem Griffbereich 12 auf (2). Der Griffbereich 12 ist durch eine rutschhemmende Schicht 14 gebildet, welche als Beschichtung mit einer Dicke von siebzig Mikrometern ausgeführt ist.
  • Der Griffkörper 10 umfasst einen geraden Kreiszylinder 28 aus behandeltem Aluminium, welcher als Hohlzylinder mit einer kreisringförmigen Grundfläche und mit einem Deckel 38 ausgebildet ist, der eine kreisförmige Deckfläche 40 umfasst. Ferner weist der Kreiszylinder 28 eine Wandstärke von 1,5 Millimetern und eine Symmetrieachse 32 auf. Eine Drehrichtung um die Symmetrieachse 32 ist mit einer Umfangsrichtung 18 des Kreiszylinders 28 identisch. Zur Herstellung des Kreiszylinders 28 wird zunächst ein Aluminiumzylinder in einem Fließpressverfahren erzeugt. Prinzipiell sind aber auch andere, dem Fachmann als sinnvoll erscheinende Verfahren oder Materialien denkbar, wie zum Beispiel, dass der Kreiszylinder 28 gedreht wird oder dass er aus Glas oder in einem Spritzverfahren hergestellt ist. Die Oberfläche des Aluminiumzylinders wird durch ein Eintauchen in eine Eloxalbeize und ein Galvanisieren behandelt. Die Eloxalbeize lässt auf dem Aluminiumzylinder eine Aluminiumoxid-Schicht entstehen. Auf diese Schicht wird Graphit aufgalvanisiert, womit die Herstellung des Kreiszylinders 28 abgeschlossen ist und auf diesen die rutschhemmende Schicht 14 aufgebracht werden kann. Aufgrund der aufgalvanisierten Schicht besitzt der Kreiszylinder 28 ein edelstahlartiges Aussehen. Im Vergleich zu dem Aluminiumzylinder ist die Oberfläche des Kreiszylinders 28 härter.
  • Die Deckfläche 40 des Kreiszylinders 28 und ein Teil 30 der Mantelfläche des Kreiszylinders 28 sind mit der Schicht 14 beschichtet. Der Teil 30 ist von einer Mantelfläche eines geraden Kreiszylinders 34 gebildet und weist vierzig Prozent der Fläche des Mantels des Kreiszylinders 28 auf. Der Teil der Schicht 14, mit welchem die Deckfläche 40 des Kreiszylinders 28 beschichtet ist, bildet die Frontseite 26. Die Deckflächen 40 der Kreiszylinder 28, 34 sind identisch bzw. der Teil 30 ist im montierten Zustand des Griffkörpers 10 auf einer einem Bediener zugewandten Seite des Griffkörpers 10 angeordnet. Der Teil der Schicht 14, welcher den Teil 30 bedeckt, bildet den Griffbereich 12. Die Schicht 14 ist lückenlos und glatt ausgebildet und durch ein Aufsprühen eines Zwei-Komponenten- Nasslacks hergestellt. Prinzipiell kann die Schicht 14 auch durch ein Eintauchen in ein Bad aufgebracht werden. Ferner ist die Schicht 14 transparent. Deshalb ist eine kreisförmige Bedruckung 20, welche auf der Deckfläche 40 des Kreiszylinders 28 angeordnet ist, für einen Bediener sichtbar. Die Schicht 14 bedeckt die Bedruckung 20 vollständig.
  • Das Hausgerätebetätigungsmittel 24 ist dazu vorgesehen, von einem Bediener bei einem Bedienvorgang an dem Griffbereich 12 angefasst und um die Symmetrieachse 32 gedreht zu werden. Hierbei ist die Bedruckung 20 für ein Einstellen des Hausgerätebetätigungsmittels 24 in eine bestimmte Stellung hilfreich. Prinzipiell ist auch denkbar, dass das Hausgerätebetätigungsmittels 24 dazu vorgesehen ist, von einem Bediener in das Hausgerät 22 eingedrückt zu werden.
  • In den 3 und 4 sind alternative Ausführungsbeispiele dargestellt. Im Wesentlichen gleich bleibende Bauteile, Merkmale und Funktionen sind grundsätzlich mit den gleichen Bezugszeichen beziffert. Zur Unterscheidung der Ausführungsbeispiele sind jedoch den Bezugszeichen der Ausführungsbeispiele in den 3 und 4 die Buchstaben „a" bzw. „b" hinzugefügt. Die nachfolgende Beschreibung beschränkt sich im Wesentlichen auf die Unterschiede zu dem Ausführungsbeispiel in den 1 und 2, wobei bezüglich gleich bleibender Bauteile, Merkmale und Funktionen auf die Beschreibung des Ausführungsbeispiels in den 1 und 2 verwiesen werden kann.
  • 3 zeigt eines der alternativen Ausführungsbeispiele eines Hausgerätebetätigungsmittels 24a, welches einen Griffkörper 10a aufweist. Der Griffkörper 10a umfasst einen Kreiszylinder 28a, der als Hohlzylinder mit einem Deckel 38a ausgebildet ist. Die Mantelfläche des Kreiszylinders 28a und eine Deckfläche 40a des Deckels 38a sind vollständig mit einer Schicht 14a beschichtet. Die Schicht 14a bildet eine äußere Sichtoberfläche 36 des Griffkörpers 10a. Eine Innenseite des Kreiszylinders 28a und eine Seite des Deckels 38a, welche der Innenseite zugewandt ist, sind unbeschichtet.
  • 4 zeigt eines der alternativen Ausführungsbeispiele eines Hausgerätebetätigungsmittels 24b mit einem Griffkörper 10b in einer Explosionsdarstellung. Der Griffkörper 10b weist einen als Hohlzylinder ausgebildeten geraden Kreiszylinder 28b auf. Die Grundfläche 42 und die Deckfläche 40b sind jeweils durch einen Kreisring gebildet. Der Kreiszylinder 28b ist durch ein Strangpressverfahren hergestellt. Die Mantelfläche des Kreiszylinders 28b ist von einer Schicht 14b bedeckt. Ein Kunststoffabdeckteil 44 des Griffkörpers 10b ist von einem kreiszylinderförmigen Grundkörper 45 mit zwei stegartigen Fortsätzen 46, 48 gebildet. Die Fortsätze 46, 48, welche sich ausgehend von der Grundfläche des Grundkörpers 45 senkrecht zu dieser erstrecken, weisen Rasthaken 50, 52 auf. Die Deckfläche des Grundkörpers 45 bildet zusammen mit einem auf sie mittig geklebten und aus Edelstahl bestehenden Dekorelement 54 eine Frontseite 26b des Griffkörpers 10b. Bei einer Montage des Griffkörpers 10b werden die Fortsätze 46, 48 in einen Hohlraum des Kreiszylinders 28b eingeführt, bis die Grundfläche des Grundkörpers 45 die Deckfläche 40b berührt. Dabei verrasten die Rasthaken 50, 52 an der Unterseite des Kreiszylinders 28b und berühren die Grundfläche 42.
  • 10
    Griffkörper
    12
    Griffbereich
    14
    Schicht
    18
    Umfangsrichtung
    20
    Bedruckung
    22
    Hausgerät
    24
    Hausgerätebetätigungsmittel
    26
    Frontseite
    28
    Kreiszylinder
    30
    Teil
    32
    Symmetrieachse
    34
    Kreiszylinder
    36
    Sichtoberfläche
    38
    Deckel
    40
    Deckfläche
    42
    Grundfläche
    44
    Kunststoffabdeckteil
    45
    Grundkörper
    46
    Fortsatz
    48
    Fortsatz
    50
    Rasthaken
    52
    Rasthaken
    54
    Dekorelement

Claims (11)

  1. Hausgerätebetätigungsmittel mit einem Griffkörper (10; 10a; 10b), welcher einen Griffbereich (12; 12a; 12b) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Griffbereich (12; 12a; 12b) zumindest teilweise durch eine rutschhemmende Schicht (14; 14a; 14b) gebildet ist.
  2. Hausgerätebetatigungsmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schicht (14; 14a; 14b) zumindest teilweise als Beschichtung ausgebildet ist.
  3. Hausgerätebetätigungsmittel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schicht (14; 14a; 14b) wenigstens teilweise durch einen Lack gebildet ist.
  4. Hausgerätebetätigungsmittel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Lack ein Zwei-Komponenten-Nasslack ist.
  5. Hausgerätebetätigungsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schicht (14; 14a; 14b) sich wenigstens zu einem Großteil in eine Umfangsrichtung (18; 18a; 18b) des Griffkörpers (10; 10a; 10b) erstreckt.
  6. Hausgerätebetätigungsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Griffbereich (12; 12a; 12b) als Kreiszylindermantel ausgebildet ist.
  7. Hausgerätebetätigungsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Griffkörper (10a) eine äußere Sichtoberfläche (36) aufweist, welche vollständig von der Schicht (14a) gebildet ist.
  8. Hausgerätebetätigungsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schicht (14; 14a; 14b) wenigstens teilweise transparent ist.
  9. Hausgerätebetätigungsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schicht (14; 14a) wenigstens eine Bedruckung (20; 20a) des Griffkörpers (10; 10a) bedeckt.
  10. Hausgerätebetätigungsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Griffkörper (10; 10a; 10b) wenigstens teilweise aus Metall gebildet ist.
  11. Hausgerät (22) mit einem Hausgerätebetätigungsmittel (24; 24a; 24b) nach einem der Ansprüche 1 bis 10.
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