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Die
Erfindung geht aus von einem Hausgerätebetätigungsmittel nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Es
ist ein Drehknopf mit rutschhemmenden Ausformungen gegen tangentiales
Rutschen und mit einem ringförmigen
Merkmal aus rutschfestem Material, welches an einer Vorderfläche befestigt
ist, bekannt.
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Die
Aufgabe der Erfindung besteht insbesondere darin, ein gattungsgemäßes Hausgerätebetätigungsmittel
mit verbesserten Eigenschaften hinsichtlich einer einfachen Herstellung
bereitzustellen. Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Patentanspruchs
1 gelöst,
während
vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung den
Unteransprüchen
entnommen werden können.
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Die
Erfindung geht aus von einem Hausgerätebetätigungsmittel mit einem Griffkörper, welcher
einen Griffbereich aufweist.
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Es
wird vorgeschlagen, dass der Griffbereich zumindest teilweise durch
eine rutschhemmende Schicht gebildet ist. Unter einem „Griffkörper" soll insbesondere
ein Körper
verstanden werden, welcher dazu vorgesehen ist, bei wenigstens einem
Bedienvorgang von einem Bediener angefasst und insbesondere mit
wenigstens zwei Fingern betätigt
und im Besonderen gedreht und/oder gedrückt zu werden. Unter einem „Griffbereich" soll insbesondere
ein Bereich verstanden werden, welcher dazu vorgesehen ist, bei
zumindest einem Bedienvorgang von einem Bediener angefasst zu werden.
Unter „vorgesehen" soll insbesondere
speziell ausgestattet und/oder ausgelegt verstanden werden. Unter
einer „Schicht" soll insbesondere
eine flache, einheitliche und zumindest teilweise bedeckende Masse
verstanden werden. Unter einer „rutschhemmenden" Schicht soll insbesondere
eine Schicht verstanden werden, welche dazu vorgesehen ist, ein
Rutschen und/oder Abgleiten bei einem manuellen Bedienvorgang, welcher
im Besonderen mittels des Griffkörpers
durch einen Bediener und mittels einer für eine Bedienung eines Hausgeräts, an welchem
das Hausgerätebetätigungsmittel
insbesondere angebracht ist, typischen Kraft erfolgt, zu verhindern.
Ferner soll unter einer „rutschhemmenden" Schicht insbesondere
eine Schicht verstanden werden, welche bei einem durch einen Bediener
vorgenommenen, manuellen Bedienvorgang in Kombination mit einem
Hautbereich des Bedieners, welcher mit der Schicht in Kontakt kommt, einen
Haftreibungskoeffizienten aufweist, welcher größer ist als derjenige, welcher
der Griffkörper
ohne Schicht und insbesondere Aluminium und/oder Edelstahl in Kombination
mit dem Hautbereich aufweist. Mit einer erfindungsgemäßen Ausgestaltung
kann insbesondere eine einfache Herstellung erreicht werden. Insbesondere
ist die Schicht entweder alleine durch ein Extrusionsverfahren oder
der Griffkörper mit
der Schicht ist wenigstens teilweise durch ein Koextrusionsverfahren
hergestellt. Ferner ist im Besonderen die Schicht wenigstens teilweise
durch zumindest einen Einsatz aus Plastik und/oder Gummi gebildet.
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Vorzugsweise
ist die Schicht zumindest teilweise als Beschichtung ausgebildet.
Unter einer „Beschichtung" soll im Besonderen
eine auf einen Grundkörper,
welcher insbesondere ein Teil des Griffkörpers ist, aufgebrachte Schicht
verstanden werden. Hierdurch können
Produktionskosten eingespart werden. Die Beschichtung besitzt insbesondere eine
Dicke von fünfzig
bis hundert Mikrometern.
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Ferner
wird vorgeschlagen, dass die Schicht wenigstens teilweise durch
einen Lack gebildet ist. Unter einem „Lack" soll insbesondere ein flüssiger oder
pulverförmiger
Stoff verstanden werden, welcher dazu vorgesehen ist, dünn auf Gegenstände aufgebracht
zu werden und durch wenigstens einen chemischen oder physikalischen
Vorgang, welcher im Besonderen in einem Verdampfen eines enthaltenen
Lösungsmittels
besteht, zu einem durchgehenden Film aufgebaut zu werden. Hiermit
kann eine hohe mechanische Robustheit und insbesondere eine vorteilhafte
Haptik und im Besonderen eine niedrige, durch einen Bediener gefühlte Temperatur erreicht
werden.
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Mit
Vorteil ist der Lack ein Zwei-Komponenten-Nasslack. Unter einem „Nasslack" soll insbesondere
ein Lack verstanden werde, welcher im Besonderen zu einem Auftragen
auf einen Grundkörper
mittels eines Lösungsmittels
dünnflüssig gemacht
wird und/oder welcher dünnflüssig ist.
Unter einem „Zwei-Komponenten-Nasslack" soll insbesondere
ein Nasslack verstanden werden, welcher wenigstens zwei verschiedene
Komponenten bzw. Stoffe aufweist, von welchen insbesondere zumindest
einer ein Härter
ist und welche dazu vorgesehen sind, erst unmittelbar vor einer
Verarbeitung vermischt zu werden. Unter einem „Härter" soll insbesondere eine Komponente bzw.
ein Stoff verstanden werden, welcher dazu vorgesehen ist, eine Verhärtung und/oder einen Übergang
einer flüssigen
Vermischung der beiden Komponenten bzw. Stoffe in einen festen Aggregatzustand
zu bewirken. Hierdurch kann ein einfaches Auftragen und insbesondere
eine kostengünstige
Bauweise erreicht werden.
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Vorzugsweise
erstreckt sich die Schicht wenigstens zu einem Großteil in
eine Umfangsrichtung des Griffkörpers.
Darunter, dass sich die Schicht „wenigstens zu einem Großteil in
eine Umfangsrichtung des Griffkörpers
erstreckt", soll
insbesondere verstanden werden, dass es wenigstens ein auf der Oberfläche des
Griffkörpers
verlaufendes, geschlossenes Kurvenstück gibt, welches eine Gerade,
welche parallel zu einer Längsrichtung
des Griffkörpers durch
dessen Massenmittelpunkt verläuft,
umrundet und welches zu wenigstens fünfzig Prozent, insbesondere
zu zumindest siebzig Prozent und besonders vorteilhaft zu zumindest
neunzig Prozent, auf der Schicht verläuft. Damit kann ein großflächiger Griffbereich
erreicht werden.
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Außerdem wird
vorgeschlagen, dass der Griffbereich als Kreiszylindermantel ausgebildet
ist. Hierdurch kann eine komfortable Handhabung und insbesondere
eine einfache Herstellung erreicht werden.
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Mit
Vorteil weist der Griffkörper
eine äußere Sichtoberfläche auf,
welche vollständig
von der Schicht gebildet ist. Unter einer „äußeren Sichtoberfläche" des Griffkörpers soll
insbesondere eine Vereinigung aller Oberflächenteile des Griffkörpers verstanden
werden, welche von einem Bediener in wenigstens einer Bediensituation
angefasst und/oder gesehen werden können und/oder dem Bediener
in einer Bediensituation zugewandt sind. Hiermit kann eine besonders
einfache Herstellung erreicht werden.
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Vorzugsweise
ist die Schicht wenigstens teilweise transparent. Darunter, dass
ein Körper
und insbesondere eine Schicht „transparent" sind, soll insbesondere
verstanden werden, dass es in einem für Menschen sichtbaren Wellenlängenbereich
wenigstens einen Wellenlängenbereich
gibt, für
welchen der Transmissionsgrad des Körpers bzw. der Schicht größer ist
als 0,1, insbesondere größer ist
als 0,3 und besonders vorteilhaft größer ist als 0,5, und insbesondere
soll darunter, dass ein Körper
und insbesondere eine Schicht „transparent
sind, verstanden werden, dass hinter dem Körper bzw. der Schicht liegende Strukturen,
welche mit Tageslicht beleuchtet werden und in dieser Situation
ohne den dazwischen liegenden Körper
bzw. die dazwischen liegende Schicht von Menschen erkennbar sind,
von Menschen in derselben Situation, in welcher sich aber der Körper bzw. die
Schicht zwischen den Strukturen und den Menschen befindet, erkennbar
sind. Damit kann eine einfache Konstruktion und insbesondere ein
einfaches Anbringen eines Justierelements des Hausgerätebetätigungsmittels
erreicht werden.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung bedeckt die Schicht wenigstens eine Bedruckung des
Griffkörpers.
Unter einer „Bedruckung" des Griffkörpers soll
insbesondere ein Druck von wenigstens einem Symbol auf den Griffkörper verstanden
werden. Hiermit kann ein einfacher Schutz gegen Abrieb erreicht
werden. Der Druck ist im Besonderen ein Siebdruck oder Tampondruck.
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Mit
Vorteil ist der Griffkörper
wenigstens teilweise aus Metall gebildet. Auf diese Weise kann bei einer
robusten Konstruktion ein ansprechendes Erscheinungsbild erreicht
werden.
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Weitere
Vorteile ergeben sich aus der folgenden Zeichnungsbeschreibung.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele
der Erfindung dargestellt. Die Zeichnung, die Beschreibung und die
Ansprüche
enthalten zahlreiche Merkmale in Kombination. Der Fachmann wird
die Merkmale zweckmäßigerweise auch
einzeln betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen.
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Es
zeigen:
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1 eine
Frontansicht eines Hausgeräts mit
einem Hausgerätebetätigungsmittel,
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2 das
Hausgerätebetätigungsmittel,
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3 ein
alternatives Ausführungsbeispiel eines
Hausgerätebetätigungsmittels
und
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4 ein
weiteres alternatives Ausführungsbeispiel
eines Hausgerätebetätigungsmittels.
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1 zeigt
eine Frontansicht eines als Backofen ausgebildeten Hausgeräts 22 mit
einer Frontseite 26 eines Hausgerätebetätigungsmittels 24 des Hausgeräts 22.
Das Hausgerät 22 kann
prinzipiell auch als Geschirrspüler,
Kaffeeautomat etc. ausgeführt
sein. Das Hausgerätebetätigungsmittel 24 ist dazu
vorgesehen, bei einem manuellen Bedienen des Hausgeräts 22 durch
einen Bediener verwendet zu werden. Hierzu weist das Hausgerätebetätigungsmittel 24 einen
Griffkörper 10 mit
einem Griffbereich 12 auf (2). Der
Griffbereich 12 ist durch eine rutschhemmende Schicht 14 gebildet,
welche als Beschichtung mit einer Dicke von siebzig Mikrometern ausgeführt ist.
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Der
Griffkörper 10 umfasst
einen geraden Kreiszylinder 28 aus behandeltem Aluminium,
welcher als Hohlzylinder mit einer kreisringförmigen Grundfläche und
mit einem Deckel 38 ausgebildet ist, der eine kreisförmige Deckfläche 40 umfasst.
Ferner weist der Kreiszylinder 28 eine Wandstärke von
1,5 Millimetern und eine Symmetrieachse 32 auf. Eine Drehrichtung
um die Symmetrieachse 32 ist mit einer Umfangsrichtung 18 des
Kreiszylinders 28 identisch. Zur Herstellung des Kreiszylinders 28 wird
zunächst ein
Aluminiumzylinder in einem Fließpressverfahren erzeugt.
Prinzipiell sind aber auch andere, dem Fachmann als sinnvoll erscheinende
Verfahren oder Materialien denkbar, wie zum Beispiel, dass der Kreiszylinder 28 gedreht
wird oder dass er aus Glas oder in einem Spritzverfahren hergestellt
ist. Die Oberfläche des
Aluminiumzylinders wird durch ein Eintauchen in eine Eloxalbeize
und ein Galvanisieren behandelt. Die Eloxalbeize lässt auf
dem Aluminiumzylinder eine Aluminiumoxid-Schicht entstehen. Auf
diese Schicht wird Graphit aufgalvanisiert, womit die Herstellung
des Kreiszylinders 28 abgeschlossen ist und auf diesen
die rutschhemmende Schicht 14 aufgebracht werden kann.
Aufgrund der aufgalvanisierten Schicht besitzt der Kreiszylinder 28 ein
edelstahlartiges Aussehen. Im Vergleich zu dem Aluminiumzylinder
ist die Oberfläche
des Kreiszylinders 28 härter.
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Die
Deckfläche 40 des
Kreiszylinders 28 und ein Teil 30 der Mantelfläche des
Kreiszylinders 28 sind mit der Schicht 14 beschichtet.
Der Teil 30 ist von einer Mantelfläche eines geraden Kreiszylinders 34 gebildet
und weist vierzig Prozent der Fläche
des Mantels des Kreiszylinders 28 auf. Der Teil der Schicht 14,
mit welchem die Deckfläche 40 des
Kreiszylinders 28 beschichtet ist, bildet die Frontseite 26. Die
Deckflächen 40 der
Kreiszylinder 28, 34 sind identisch bzw. der Teil 30 ist
im montierten Zustand des Griffkörpers 10 auf
einer einem Bediener zugewandten Seite des Griffkörpers 10 angeordnet.
Der Teil der Schicht 14, welcher den Teil 30 bedeckt,
bildet den Griffbereich 12. Die Schicht 14 ist
lückenlos und
glatt ausgebildet und durch ein Aufsprühen eines Zwei-Komponenten- Nasslacks hergestellt.
Prinzipiell kann die Schicht 14 auch durch ein Eintauchen
in ein Bad aufgebracht werden. Ferner ist die Schicht 14 transparent.
Deshalb ist eine kreisförmige
Bedruckung 20, welche auf der Deckfläche 40 des Kreiszylinders 28 angeordnet
ist, für
einen Bediener sichtbar. Die Schicht 14 bedeckt die Bedruckung 20 vollständig.
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Das
Hausgerätebetätigungsmittel 24 ist
dazu vorgesehen, von einem Bediener bei einem Bedienvorgang an dem
Griffbereich 12 angefasst und um die Symmetrieachse 32 gedreht
zu werden. Hierbei ist die Bedruckung 20 für ein Einstellen
des Hausgerätebetätigungsmittels 24 in
eine bestimmte Stellung hilfreich. Prinzipiell ist auch denkbar,
dass das Hausgerätebetätigungsmittels 24 dazu
vorgesehen ist, von einem Bediener in das Hausgerät 22 eingedrückt zu werden.
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In
den 3 und 4 sind alternative Ausführungsbeispiele
dargestellt. Im Wesentlichen gleich bleibende Bauteile, Merkmale
und Funktionen sind grundsätzlich
mit den gleichen Bezugszeichen beziffert. Zur Unterscheidung der
Ausführungsbeispiele
sind jedoch den Bezugszeichen der Ausführungsbeispiele in den 3 und 4 die
Buchstaben „a" bzw. „b" hinzugefügt. Die
nachfolgende Beschreibung beschränkt
sich im Wesentlichen auf die Unterschiede zu dem Ausführungsbeispiel
in den 1 und 2, wobei bezüglich gleich bleibender Bauteile,
Merkmale und Funktionen auf die Beschreibung des Ausführungsbeispiels
in den 1 und 2 verwiesen werden kann.
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3 zeigt
eines der alternativen Ausführungsbeispiele
eines Hausgerätebetätigungsmittels 24a,
welches einen Griffkörper 10a aufweist.
Der Griffkörper 10a umfasst
einen Kreiszylinder 28a, der als Hohlzylinder mit einem
Deckel 38a ausgebildet ist. Die Mantelfläche des
Kreiszylinders 28a und eine Deckfläche 40a des Deckels 38a sind
vollständig
mit einer Schicht 14a beschichtet. Die Schicht 14a bildet eine äußere Sichtoberfläche 36 des
Griffkörpers 10a. Eine
Innenseite des Kreiszylinders 28a und eine Seite des Deckels 38a,
welche der Innenseite zugewandt ist, sind unbeschichtet.
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4 zeigt
eines der alternativen Ausführungsbeispiele
eines Hausgerätebetätigungsmittels 24b mit
einem Griffkörper 10b in
einer Explosionsdarstellung. Der Griffkörper 10b weist einen
als Hohlzylinder ausgebildeten geraden Kreiszylinder 28b auf.
Die Grundfläche 42 und
die Deckfläche 40b sind jeweils
durch einen Kreisring gebildet. Der Kreiszylinder 28b ist
durch ein Strangpressverfahren hergestellt. Die Mantelfläche des
Kreiszylinders 28b ist von einer Schicht 14b bedeckt.
Ein Kunststoffabdeckteil 44 des Griffkörpers 10b ist von
einem kreiszylinderförmigen
Grundkörper 45 mit
zwei stegartigen Fortsätzen 46, 48 gebildet.
Die Fortsätze 46, 48,
welche sich ausgehend von der Grundfläche des Grundkörpers 45 senkrecht
zu dieser erstrecken, weisen Rasthaken 50, 52 auf.
Die Deckfläche
des Grundkörpers 45 bildet
zusammen mit einem auf sie mittig geklebten und aus Edelstahl bestehenden
Dekorelement 54 eine Frontseite 26b des Griffkörpers 10b.
Bei einer Montage des Griffkörpers 10b werden
die Fortsätze 46, 48 in
einen Hohlraum des Kreiszylinders 28b eingeführt, bis
die Grundfläche
des Grundkörpers 45 die Deckfläche 40b berührt. Dabei
verrasten die Rasthaken 50, 52 an der Unterseite
des Kreiszylinders 28b und berühren die Grundfläche 42.
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- 10
- Griffkörper
- 12
- Griffbereich
- 14
- Schicht
- 18
- Umfangsrichtung
- 20
- Bedruckung
- 22
- Hausgerät
- 24
- Hausgerätebetätigungsmittel
- 26
- Frontseite
- 28
- Kreiszylinder
- 30
- Teil
- 32
- Symmetrieachse
- 34
- Kreiszylinder
- 36
- Sichtoberfläche
- 38
- Deckel
- 40
- Deckfläche
- 42
- Grundfläche
- 44
- Kunststoffabdeckteil
- 45
- Grundkörper
- 46
- Fortsatz
- 48
- Fortsatz
- 50
- Rasthaken
- 52
- Rasthaken
- 54
- Dekorelement