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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Setzen eines Beatmungstubus mit optischer Einrichtung, Monitor, Beleuchtung und einem System zur Anpassung unterschiedlich großer Beatmungstuben an die optische Einrichtung.
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Die Erfindung bezieht sich auf eine Intubiervorrichtung wie sie z. B. von Notärzten oder Rettungsassistenten zur Vorbereitung einer künstlichen Beatmung von Patienten benötigt wird, die z. B. auf Grund eines Unfalls oder Krankheit nicht mehr in der Lage sind, eine ausreichend sichere Versorgung des Körpers mit Sauerstoff durch Eigenatmung zu gewährleisten. Eine modular aufgebaute Intubiervorrichtung mit Optik, Monitor und Beleuchtung soll eine schnellere, einfachere und möglichst sichere Intubation ermöglichen, unter Verzicht eines Laryngoskops, einem so genannten Kehlkopfspiegel, das als Hilfsmittel beim Setzen eines Beatmungstubus verwendet wird, wobei bei der Neuanmeldung über ein Abstandssystem gewährleistet wird, dass die Optikleitung stets so positioniert wird, dass sie bündig mit dem kehlkopfseitigen Ende des Beatmungstubus abschließt, auch bei unterschiedlich großen Beatmungstuben.
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Aus dem Stand der Technik sind verschiedene Anmeldungen bekannt, die Erfindungen beschreiben, die Intubiervorrichtungen zum Gegenstand haben und Merkmale der eingereichten Anmeldung aufweisen. Zur Vorbereitung eines Patienten für eine künstliche Beatmung mittels Intubation eines Trachealtubus wird für gewöhnlich die direkte Laryngoskopie angewendet. Hierbei wird ein Laryngoskop als Hilfsmittel eingesetzt, das aus einem Griff und einem hieran ansteckbaren Spatel besteht, den es in verschiedenen Formen und Größen, entsprechend den unterschiedlichen anatomischen Gegebenheiten der Patienten, gibt. Der Spatel wird in die Mundhöhle des Patienten eingeführt, drückt die Zunge zur Seite und soll den Blick auf den Kehlkopfeingang dergestalt ermöglichen, dass die Stimmritze im direkten Blick durch die Mundöffnung dargestellt wird, so dass nun der Beatmungstubus in direkter Sicht über diese Öffnung in die Luftröhre eingeschoben und fixiert werden kann.
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Unter
DE 197 34 591 wird ein Laryngoskop beschrieben, bestehend aus dem Laryngoskopgriff und dem hieran angeordneten Laryngoskopspatel. In den Griff ist eine Bilderfassungseinheit integriert, mittels derer eine optische Kontrollmöglichkeit und eine höhere Präzision bei der Einführung des Laryngoskops erreicht werden soll.
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Bei dieser Erfindung wird im Vergleich zu der Neuanmeldung ein Laryngoskop als technisches Hilfsmittel zur Intubation verwendet. Weiterhin befindet sich die optische Einrichtung im Laryngoskop und zeigt damit nur die genaue Position des Laryngoskops an und nicht die des zu setzenden Trachealtubus.
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Weiter beschreibt
DE 198 42 114 ein flexibles, fiberoptisches Intubationsmandrin, das aus einem Hohlsystem besteht, welches kontrolliert gekrümmt werden kann, mit einer in das Hohlsystem einsetzbaren Fiberoptik, wobei das System in endotracheale Tuben eingeführt und mit einer Hand bedient werden kann.
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Anders als bei der Neuanmeldung ist durch den komplexen Aufbau der Vorrichtung eine Desinfektion oder Sterilisation nur bedingt möglich, die Anpassung der Vorrichtung an unterschiedlich große Tuben nicht gegeben und die Optik nur aus einem bestimmten Winkel einsehbar.
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Aus
DE 101 10 427 ist eine Intubationshilfe bekannt, bei welcher eine Optik mit Beleuchtung und Videochip reversibel in den Intubationstubus eingebracht wird, deren Bilder auf einem kleinen, mobilen Monitor dargestellt werden, wobei dieser an einer geeigneten Stelle (Hand des Arztes, am Patienten) fixiert werden kann.
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Die Neuanmeldung bietet gegenüber dieser Anmeldung entscheidende Vorteile dergestalt, dass durch das Abstandssystem die optische Einrichtung fixiert und immer exakt an der kehlkopfseitigen Tubusspitze positioniert wird und zudem bei unterschiedlich großen Tuben eingesetzt werden kann. Weiterhin bietet der modulare Aufbau ein einfache Möglichkeit zum Abtrennen der Baugruppen, die entweder desinfiziert und sterilisiert werden müssen oder die ausgewechselt werden sollen. Schließlich ist der Monitor in einem Handgriff integriert, der eine einfache Führung des Beatmungstubus ermöglicht.
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In
DE 103 51 155 wird ein Laryngoskopspatel beschrieben, der mit einer Staboptik aus gestattet ist und zur Aufnahme der Bilder eine im Handgriff integrierte Kamera aufweist. Die Bildwiedergabe erfolgt über einen am oberen Handgriff schwenkbar angebrachten Monitor.
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Im Gegensatz zu der Neuanmeldung wird hier zur Intubation ein Laryngoskop verwendet, die Handhabung als solche wird nicht vereinfacht, die kehlkopfseitige Position des zu setzenden Trachealtubus ist nicht bestimmt und durch den komplexen Geräteaufbau ist das Hilfsmittel während der erforderlichen Desinfektion oder Sterilisation über einen längeren Zeitraum nicht verfügbar, was die Bevorratung von zusätzlichen teuren Gerätekomponenten erforderlich macht.
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Mit der
DE 10 2006 057 809 A1 wird eine Vorrichtung zur Platzierung eines Endotrachealtubus vorgestellt, bei welcher die Ausricht- bzw. Lenkmittel zur Führung des Tubus in der Wandung des Rohrkörpers integriert sind, um somit auf ein lenkbares Endoskop, das gemäß Stand der Technik in den Tubus eingeführt wird, verzichten zu können. Weitere Funktionsmittel wie z. B. Glasfaserkabel zur Bildübertragung oder zur Beleuchtung, werden ebenfalls in der Wandung integriert.
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Im Gegensatz hierzu weist die Neuanmeldung eine eigene technische Entwicklung auf, so dass auf die oben beschriebenen Ausricht- bzw. Lenkmittel verzichtet werden kann. Weiterhin ist die optische Einrichtung ein eigenständiges, wieder verwendbares Bauteil, das nur für den Zeitraum der Intubation mit der Intubiervorrichtung verbunden wird und danach wieder zur Verfügung steht. Zudem wird durch das Abstandsystem gewährleistet, dass Tuben unterschiedlicher Größe verwendet werden können.
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Die hier vorgestellten Erfindungen zeigen somit Techniken, bei denen die Idee umgesetzt wurde, den Ablauf einer Intubation durch den Einsatz von technischen Hilfsmitteln zu vereinfachen und sicherer zu machen. Die Erfindungen bieten dabei für sich genommen praktikable Einzellösungen für Teilbereiche des Aufgabenkomplexes der eingangs erwähnten Art dieser Neuanmeldung, jedoch wird bislang kein Lösungskonzept vorgestellt, das den Verzicht eines Laryngoskops ermöglicht, eine optische Einrichtung mit Beleuchtung aufweist die am kehlkopfseitigen Ende des Tubus positioniert wird und über ein Abstandssystem auch bei unterschiedlich großen Tuben einsetzbar ist.
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Es ist daher Aufgabe der Erfindung, aus dem Stand der Technik eine Intubiervorrichtung zu entwickeln, die modular aufgebaut ist und die den Anwender in die Lage versetzt einen Intubationstubus zur Vorbereitung der künstlichen Beatmung zu setzen, unter Verzicht eine Laryngoskops, ohne direkte Sicht auf die Stimmritze oder allgemein bei schlechten Sichtverhältnissen.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine Intubiervorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Die Intubiervorrichtung besteht dabei aus drei Baugruppen, dem Handgriff mit Monitor, dem Abstandssystem und der optischen Einrichtung mit Kamera und Beleuchtung.
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Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin, dass
- • bei einer Intubation auf ein Laryngoskop verzichtet werden kann,
- • durch den modularen Aufbau Bauteile einfach ausgetauscht und
- • wiederverwendbare Baugruppen desinfiziert oder sterilisiert werden können,
- • durch die am Trachealtubus kehlkopfseitig platzierte Optik die genaue Position des Tubus im Kehlkopfbereich bestimmt werden kann,
- • die Vorrichtung mit jedem Tubus, insbesondere Trachealtubus kombinierbar ist,
- • eine Intubation schneller, sicherer und einfacher durchgeführt werden kann, auch bei schwierigen Intubationen und in Notfällen,
- • das Verletzungsrisiko für den Patienten (z. B. Abbrechen der Schneidezähne durch Abstützung des Laryngoskops) minimiert oder eine Intubation der Speiseröhre mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen wird,
- • durch die Vorrichtung alle Standardausführungen ersetzt werden können.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Patentansprüchen 2 und folgende angegeben. Danach besteht die Intubiervorrichtung in einer bevorzugten Ausführungsvariante aus einem Handgriff, der zur Führung der Vorrichtung dient, an dem ein Monitor befestigt ist zur Darstellung der von der optischen Einrichtung übertragenen Bilder. Im Griff ist ein Energiespeicher integriert, der wieder geladen bzw. ausgewechselt werden kann und der zur Stromversorgung der optischen Einrichtung dient. Am Griff ist weiterhin eine Aufnahmevorrichtung angeordnet, in welche die Optikeinheit mit Kamera und Lichtquelle eingesetzt wird, wobei die Optikeinheit zur Aufnahme von lösbaren Fiberglasleitern dient, die zur Übertragung von Licht und Kamerabildern verwendet werden. Die Fiberglasleiter werden von einem flexiblen Mantel umschlossen, der einen gewissen Krümmungsgrad der Glasleiter und gleichzeitig eine Fixierung dieser Biegung ermöglicht, so dass die Fiberglasleiter nach Einführung in den Beatmungstubus die vorgegebene Biegung auf den Tubus übertragen und diesen dabei auch stabilisieren. An der Optikeinheit wird das Abstandssystem befestigt, das aus Abstandshaltern unterschiedlicher Größe, jeweils zu einem Tubus einer bestimmten Größe passend, oder aus einem flexiblen, ausziehbaren Faltenbalgschlauch besteht. Sinn und Zweck dieses Abstandssystems ist es, das in seiner Länge definierte optische System auch bei Tuben unterschiedlicher Größe einsetzen zu können, ohne dass diese optischen Leitungen in unterschiedlichen Längenausführungen bevorratet werden müssen. So wird gewährleistet, dass das kehlkopfseitige Ende der optischen Einrichtung stets am Tubusende positioniert wird und damit auch die genaue Position des Tubus in der Mundhöhle auf dem Monitor dargestellt wird. Das dem Handgriff gegenüber liegende Ende des Abstandssystems wird mit dem jeweils zu setzenden Beatmungstubus verbunden, der bereits handelsüblich mit einem Adapter, der in das Abstandssystem eingesetzt wird, ausgestattet ist und an dem nach einer erfolgten Intubation das Beatmungssystem befestigt wird. Sobald der Tubus gesetzt ist, wird dieser von der Intubiervorrichtung abgekoppelt, so dass die Vorrichtung für den nächsten Einsatz wieder vorbereitet werden kann. Dazu wird die Fiberglaseinheit aus der Optikeinheit herausgezogen und durch eine neue ersetzt, wobei die Fiberglaseinheit als preiswerte Einweg- oder auch als Mehrwegvariante, die nach Desinfektion oder Sterilisation wieder zur Verfügung steht, ausgeführt werden kann.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden nachfolgend näher beschrieben, wobei es sich versteht, dass die vorstehend beschriebene Erfindung und die folgenden Ausführungsbeispiele nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder als eigenständiges Ausführungsobjekt verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorgestellten Erfindung zu verlassen.
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Es zeigen:
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1 schematische Darstellung der Bauteile der Intubiervorrichtung
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2 Vorrichtung mit zusammengefügten Bauteilen
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3 schematische Darstellung der gekrümmten Fiberglaseinheit
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4 schematische Darstellung nach 3 mit allen Bauteilen
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5 Alternative Griffeinheit in Anlehnung an 1
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Es folgt die Erläuterung der Erfindung anhand der Zeichnungen nach Aufbau und ggf. auch nach Wirkungsweise der dargestellten Erfindung.
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1 zeigt schematisch die Bauteile der Intubiervorrichtung 1 bestehend aus dem Handgriff 2 mit Monitor 3 und einer Aufnahmevorrichtung 4, Optischer Einrichtung 5 mit Optikeinheit 6, Kamera 7, Beleuchtung 8, Anschluss 9, Fiberglaseinheit 10, Fiberglasleitung 11/12, Mantel 13, Abstandssystem 15 mit Abstandshalter 16 oder Faltenbalgschlauch 17 und Beatmungstubus 20 mit Adapter 21 und Cuff 22.
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Bei der vorgestellten Ausführungsvariante handelt es sich um eine modular aufgebaute Intubiervorrichtung 1 der eingangs erwähnten Art, die es ermöglicht, einen Beatmungstubus 20 ohne Hilfe eines Laryngoskops und auch bei indirekter Sicht zu setzen. Hierzu verfügt die Vorrichtung 1 über ein Handgriff 2, der mit einem schwenkbar und drehbar gelagerten Monitor 3 ausgestattet ist, zur Darstellung von Bildern die von einer Optikeinheit 6 zum Monitor 3, der über eine hohe und kontrastreiche Auflösung verfügt, um die Bilder auch bei ungünstigen Lichtverhältnissen darstellen zu können, weitergeleitet werden. Im Handgriff 2 sind für den mobilen Einsatz Energieträger zur Spannungsversorgung der Vorrichtung integriert, die einfach ausgewechselt oder aufgeladen werden können. Alternativ bietet sich die Möglichkeit an, die Vorrichtung 1 extern über Kabelanschluss mit Spannung zu versorgen. Weiterhin ist am dem Handgriff 2 eine Aufnahmevorrichtung 4 angeordnet, welche zur Aufnahme des Moduls Optische Einrichtung 5 dient, die aus den Baugruppen Optikeinheit 6 und Fiberglaseinheit 10 besteht, wobei die Fiberglaseinheit 10, bestehend aus den ummantelten 13 Fiberglasleitungen 11/12 zur Übertragung von Licht und Bildinformationen, von der Optikeinheit 6 abkoppelbar ist. Die Optikeinheit 6 nimmt die Bauteile Kamera 7, welcher die Fiberglasleitung 12 zur Übertragung von Bildinformationen und Beleuchtung 8, welcher die Fiberglasleitung 11 zur Übertragung von Licht zugeordnet ist, auf, deren Spannungsversorgung über Anschlüsse 9 erfolgt und über die auch die Bildinformationen an den Monitor 3 weitergeleitet werden. Erfindungsgemäß wird die Fiberglaseinheit 10 in einem zu setzenden Beatmungstubus 20 eingesteckt, wobei das kehlkopfseitige Ende der Fiberglaseinheit 14 mit dem kehlkopfseitigen Ende des Tubus 23 korrespondieren soll, um so zu gewährleisten, dass immer die genaue Position der Tubusspitze 23 im Mund- und Rachenbereich beim Setzen des Tubus 20 auf dem Monitor 3 dargestellt wird. Da es nun Tuben unterschiedlicher Größe entsprechend den anatomischen Gegebenheiten des jeweiligen Patienten gibt, wäre es erforderlich, Fiberglaseinheiten 10 unterschiedlicher Größe zu bevorraten, wodurch unnötige Kosten entstehen. Es wird daher vorgeschlagen, eine Fiberglaseinheit 10 mit einer definierten Länge bezogen auf den größten Tubus 20 zu verwenden dergestalt, dass die Fiberglaseinheit 10 über das Abstandssystem 15 an kleinere Tuben angepasst werden kann. Hierdurch wird erreicht, dass die kehlkopfseitigen Enden 14/23 von Tubus 20 und Fiberglaseinheit 10 korrespondieren. Das Abstandssystem 15 kann in zwei Versionen zum Einsatz kommen: als Abstandshalter 16 in festen Größen entsprechend der verwendeten Tubusgröße oder als Faltenbalgschlauch 17 mit einem flexiblen, ausziehbaren Faltenbalg 18, der an die jeweilige Tubusgröße angepasst werden kann. Die Tuben 20 sind bereits handelsüblich mit einem Adapter 21 ausgestattet, an welchem nach erfolgter Intubation das Beatmungssystem angeschlossen wird. Auf diesen Adapter 21 wird das Abstandssystem 15 aufgeschoben und im Bereich des Adapterkranzes 21a mittels der Verriegelung 19 für die Dauer der Intubation gesichert. Bei dem in der Zeichnung dargestellten so genannten Cuff 22 an der kehlkopfseitigen Tubusspitze 23 handelt es sich um eine dehnbare Manschette, die nach erfolgter Intubation mit Luft befüllt wird und zur Fixierung des Tubus 20 im Rachenraum des Patienten dient.
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2 zeigt in Anlehnung an 1 die zusammengefügten Bauteile der Intubiervorrichtung 1 mit den Modulen Handgriff 2, optischer Einrichtung 5, Abstandssystem 15, Tubus 20 und den jeweils zugeordneten Bauteilen.
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Zur Vorbereitung der Intubiervorrichtung 1 für eine Intubation wird ein passender Tubus 20 gewählt, entsprechend den anatomischen Gegebenheiten des zu behandelnden Patienten und mit einem Abstandssystem 15, in diesem Fall mit einem dem Tubus 20 zugeordneten Abstandshalter 16 verbunden. Hierzu wird der Adapter 21 des Tubus 20 in den Abstandshalter 16 hineingeschoben und mit dem Adapterkranz 21a über die federnd gelagerter Verriegelung 19 gedrückt. Da in der Notfallausstattung von Rettungskräften eine bestimmte Sortierung an Tuben mitgeführt wird, können zur Vereinfachung und Beschleunigung des Intubiervorgangs diese Tuben bereits vorab mit den entsprechenden Abstandshaltern verbunden werden. Tubus 20 und Abstandshalter 16 werden sodann über die Fiberglaseinheit 10 der optischen Einrichtung 5 geschoben und der Abstandshalter 16 mit der Optikeinheit 6 verbunden, die bereits in der Aufnahmevorrichtung 4 des Griffes 2 eingesetzt ist. Mit der so in nur wenigen Sekunden vorbereiteten Intubiervorrichtung 1 kann nun der Tubus 20 mit optischer Unterstützung, wodurch eine erhebliche Vereinfachung der Intubation gewährleistet wird und ohne Zuhilfenahme eines Laryngoskops gesetzt werden. Nachdem der Tubus 20 im Rachenraum des Patienten fixiert ist, wird die Vorrichtung 1 vom Tubus 20 abgekoppelt, indem der Adapterkranz 21a über die federnd gelagerte Verriegelung 19 geführt wird, so dass anschließend die Fiberglaseinheit 10 aus dem Tubus 20 herausgezogen und das Beatmungssystem an dem Adapter 21 angeschlossen werden kann.
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3 zeigt die Fiberglaseinheit 10 mit Fiberglasleitung 11 (Licht), Fiberglasleitung 12 (Bilddaten), Mantel 13 und einen Tubus 20 mit Adapter 21 und Cuff 22.
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Die Fiberglaseinheit 10 besteht aus zwei Fiberglasleitungen 11/12 und einem Mantel 13 und kann von der Optikeinheit 6 abgekoppelt werden. Der Begriff Fiberglasleitungen steht hierbei für einzelne Lichtleiterleitungen, gebündelte Leitungseinheiten oder Kombinationen hieraus. Dabei dient die eine Leitung 11 zur Übertragung von dem in der Beleuchtungseinrichtung 8 erzeugtem Licht der Optikeinheit 6, das zum kehlkopfseitigem Ende der Fiberglaseinheit 14 geleitet wird und die Arbeitsumgebung im Mund- und im Rachraum ausleuchten soll. Über die Leitung 12 wird die ausgeleuchtete Arbeitumgebung von der Kamera 7 der Optikeinheit 6 erfasst und das Bildmaterial zu dem Monitor 3 weitergeleitet.
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Wahlweise zu dem Fiberglas können auch adäquate Kunststoffleiter zur Anwendung kommen, falls die Fiberglaseinheit 10 nicht als Mehrwegartikel, der nach dem Einsatz auf Grund von Sekretanhaftungen desinfiziert oder sterilisiert wird, Verwendung findet, sondern als Einwegartikel eingesetzt wird, der nach dem Gebrauch durch einen Neuen ersetzt wird. Der die Leitungen umschließende Mantel 13 besteht aus einem biegsamen Kunststoff oder Kunststoffgeflecht und soll die Leitungen in einem gewissen Grad stabilisieren dergestalt, dass eine vor Ort Einstellung der Krümmung an die individuelle Anatomie des Patienten ermöglicht wird und diese zielgerichtet ausgeführte Materialbiegung zumindest für die Dauer der Intubation beibehalten wird. Mit dieser vorgegebenen Krümmung wird die Fiberglaseinheit 10 in den Tubus 20 hineingeschoben, überträgt dabei diese Krümmung auf den Tubus 20 und stabilisiert diesen, falls der Tubus 20 sehr flexibel ist. Dadurch wird erreicht, dass der leicht gekrümmte und in dieser Form stabilisierte Tubus 20 entsprechend den anatomischen Gegebenheiten einfacher zum Zielpunkt, nämlich zu der Stimmritze respektive zur Luftröhre, geführt werden kann.
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4 zeigt schematisch eine Kombination aus 2 und 3 mit den Modulen Handgriff 2, optischer Einrichtung 5, Abstandssystem 15 und Tubus 20.
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In 4 wird eine Ausführungsvariante der Intubiervorrichtung 1 in seitlicher Ansicht gezeigt, bei welcher die Baugruppen bereits zusammengefügt sind und der über die Fiberglaseinheit 10 voreingestellte Krümmungsgrad auf den Tubus 20 übertragen worden ist. Der in dieser Form stabilisierte Tubus 20 ermöglicht eine einfachere Handhabung beim Setzen des Tubus 20 entsprechend den anatomischen Gegebenheiten des zu intubierenden Patienten. Über das Abstandssystem 15 wird erreicht, dass die kehlkopfseitigen Enden von Tubus 23 und Fiberglaseinheit 14 miteinander korrespondieren und somit immer die genaue Position der Tubusspitze 23 im Mund- und Rachenraum auf dem Monitor 3 dargestellt wird, wobei die Arbeitsumgebung über die Fiberglasleitung 11 ausgeleuchtet und die von der Kamera 7 erfassten Bilder über die Fiberglasleitung 12 übertragen werden.
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5 stellt schematisch in Anlehnung an 1 eine Ausführungsvariante der Intubiervorrichtung 1 dar, bestehend aus der Griffeinheit 30 mit integriertem Monitor 31 und einer Aufnahmevorrichtung 4, Optischer Einrichtung 5 mit Optikeinheit 6, Kamera 7, Beleuchtung 8, Anschluss 9, Fiberglaseinheit 10, Fiberglasleitung 11/12, Mantel 13, Abstandssystem 15 mit Abstandshalter 16 oder Faltenbalgschlauch 17 und Beatmungstubus 20 mit Adapter 21 und Cuff 22.
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In dieser Zeichnung wird eine Modellvariante der Intubiervorrichtung 1 vorgestellt, bei welcher die gleichen Bauteile mit entsprechender Funktion wie in 1 zur Anwendung kommen. Der Unterschied bezieht sich auf die kompaktere Größe des Moduls Griffeinheit 30, das mit einem integrierten Monitor 31 ausgestattet ist. Wenn die Stromversorgung der Intubiervorrichtung 1 über einen externen Energieträger sichergestellt werden kann, so ist, um eine noch kompaktere Bauweise zu ermöglichen, eine Reduzierung des Führungsgriffs auf die Bauteile Monitor 31 und Aufnahmevorrichtung 4 realisierbar.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Intubiervorrichtung
- 2
- Handgriff
- 3
- Monitor
- 4
- Aufnahmevorrichtung
- 5
- Optische Einrichtung
- 6
- Optikeinheit
- 7
- Kamera
- 8
- Beleuchtung
- 9
- Anschluss
- 10
- Fiberglaseinheit
- 11
- Fiberglasleitung
- 12
- Fiberglasleitung
- 13
- Mantel
- 14
- Kehlkopfseitiges Ende Fiberglaseinheit
- 15
- Abstandssystem
- 16
- Abstandshalter
- 17
- Faltenbalgschlauch
- 18
- Faltenbalg
- 19
- Verriegelung
- 20
- Beatmungstubus
- 21
- Adapter
- 21.a
- Adapterkranz
- 22
- Cuff
- 23
- Kehlkopfseitige Tubusspitze
- 30
- Griffeinheit
- 31
- Integrierter Monitor