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Die
Erfindung betrifft eine hydraulische Hubeinrichtung für ein industrielles
Nutzfahrzeug, insbesondere Baumaschine oder landwirtschaftliches Fahrzeug,
mit einer Hydraulikquelle, einem Hydraulikreservoir, wenigstens
einem Hydraulikzylinder, einem Betätigungsmittel zur Eingabe eines
Stellsignals durch eine Bedienperson, einer elektronischen Steuereinheit,
und einem hydraulischen Steuerventil zur Ansteuerung des Hydraulikzylinders,
wobei das Steuerventil von der elektronischen Steuereinheit ansteuerbar
ist. Ferner betrifft die Erfindung ein Verfahren für eine hydraulische
Hubeinrichtung.
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Hubeinrichtungen
mit doppeltwirkenden Hydraulikzylindern gehören heute zu der Standardausrüstung an
einer landwirtschaftlichen Maschine, wie beispielsweise einem Schlepper
oder Traktor, wobei für
verschiedene Arbeitseinsätze
unterschiedliche Anforderungen an die Hubeinrichtung zu stellen
sind. So wird beispielsweise bei Frontladerarbeiten, für welche
der Frontlader eine derartige Hubeinrichtung darstellt, üblicherweise
ein doppeltwirkender Hydraulikzylinder zum Heben und Senken des
Frontladers eingesetzt, wobei beide Kammern des Hydraulikzylinders
entsprechend der Stellsignale einer Bedienperson mit Druck beaufschlagt
werden. Bei Arbeiten mit einer als Front-Anhängevorrichtung oder Anbaugestänge für ein Arbeitsgerät ausgebildeten
Hubeinrichtung ist ein doppeltwirkender Hubzylinder oftmals nachteilig,
da einige Arbeitsgeräte
oder Anbaugeräte,
z. B. Mähwerke,
nicht für
doppeltwirkende Hydraulikzylinder, bzw. für eine Druckbeanspruchung ausgelegt
sind. Eine Bedienperson muss in diesen Fällen beim Absenken der Hubeinrichtung
immer rechtzeitig das Steuerventil für den Hydraulikzylinder von einer
Druck beaufschlagenden Steuerstellung auf eine druckfreie Steuerstellung
bzw. Schwimmstellung umschalten, um eine Beschädigung des Arbeitsgeräts bzw.
Anbaugeräts
zu vermeiden. Dies erfordert erhöhte
Sorgfalt und Aufmerksamkeit der Bedienperson. Ferner sind jedoch
auch Arbeiten mit einer Anhängevorrichtung,
z. B. Front-Anhängevorrichtung, üblich, bei
der ein doppeltwirkender Hydraulikzylinder benötigt wird, beispielsweise bei
Arbeiten mit einem Frontpacker. Ein Frontpacker muss, um eine ideale
Wirkung zu bekommen, mit einem bestimmten Druck gegen den Boden
gedrückt
werden. Üblicherweise
benutzt eine Bedienperson ein Druck-Manometer, nach dem sie sich
beim Absenken der Front-Anhängevorrichtung
richtet, bis der gewünschte
Druck (Auflagedruck) erreicht ist. Danach wird der Hydraulikzylinder
hydraulisch blockiert bzw. festgestellt. Bei unebenem Gelände schwankt
der Auflagedruck des Arbeitsgeräts
entsprechend, so dass ein gleichbleibendes Arbeitsergebnis nicht
gewährleistet ist.
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Die
der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird darin gesehen, eine
hydraulische Hubeinrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen,
durch welches die vorgenannten Probleme überwunden werden.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
Lehre der Patentansprüche
1 und 14 gelöst.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung
gehen aus den Unteransprüchen hervor.
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Erfindungsgemäß wird eine
hydraulische Hubeinrichtung der eingangs genannten Art derart ausgebildet,
dass ein mit dem Hydraulikzylinder verbundener Drucksensor und ein
Auswahlinstrument zur Auswahl von wenigstens einem Drucksteuerprogramm
für den
Hydraulikzylinder vorgesehen sind, wobei das Steuerventil durch
ein von der Steuereinheit generiertes Steuersignal ansteuerbar ist,
welches in Abhängigkeit
von der Auswahl des Drucksteuerprogramms und/oder von einem vom
Drucksensor gelieferten Drucksignal und/oder von dem Stellsignal
der Bedienperson generierbar ist. Die Bedienperson kann bei Inbetriebnahme
der Hubeinrichtung durch ein Auswahlinstrument, beispielsweise einem
digitalen Eingabe- und
Anzeigemodul, vorgeben, welches Drucksteuerprogramm aktiviert werden soll.
Es können
mehrere Drucksteuerprogramme in der elektronischen Steuereinheit
hinterlegt bzw. implementiert sein, die unterschiedliche Vorgaben
für die Generierung
des durch die elektronische Steuerung generierten Steuersignals
für das
hydraulische Steuerventil vorsehen. So können beispielsweise je nach Auswahl
des Drucksteuerprogramms Steueralgorithmen in Gang gesetzt werden,
die in Abhängigkeit
von einem durch den Drucksensor gelieferten Druckwert unterschiedliche
Steuersignale für
das hydraulische Steuerventil generieren. Ferner können auch
nur Stellsignale von der Bedienperson, die beispielsweise durch
einen Steuerhebel (Joystick) eingegeben werden, berücksichtigt
werden. Das Drucksteuerprogramm kann jedoch auch vorsehen, dass
eine Kombination der durch die Bedienperson eingegebenen Stellsignale
und der von dem Drucksensor gelieferten Druckwerte zur Generierung
des Steuersignals für
das hydraulische Steuerventil herangezogen werden. In Abhängigkeit
der von dem Drucksensor gelieferten Druckwerten kann beispielsweise
durch einen durch die Bedienperson vorgebbaren oder durch einen
in der elektronischen Steuereinheit hinterlegten Druckzielwert bzw.
Druckregelwert ein geschlossener Regelkreis geschaffen werden, so
dass beispielsweise ein im Hydraulikzylinder herrschender Druck, durch
entsprechende Ansteuerung des hydraulischen Steuerventils bzw. durch
Generierung eines entsprechenden Steuersignals für das hydraulische Steuerventil,
auf den in der elektronischen Steuereinheit vorgegebenen bzw. hinterlegten
Druckzielwert bzw. Druckregelwert eingestellt wird. Eine erfindungsgemäße Hubeinrichtung
kann selbstverständlich
auch mit zwei oder mehr Hydraulikzylindern betrieben werden, die
vorzugsweise in einer Parallelschaltung angeordnet sind.
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Vorzugsweise
ist der Hydraulikzylinder mit einem zum Anheben und Absenken eines
Arbeitsgerätes
vorgesehenen Hubgestänge
verbunden und weist jeweils eine zum Einfahren und Ausfahren des Hydraulikzylinders
mit Druck beaufschlagbare Kammer auf, wobei ein Einfahren oder Ausfahren
des Hydraulikzylinders mit einem Anheben oder Absenken des Hubgestänges einhergeht.
Es kann somit vorgesehen sein, dass der Hydraulikzylinder mit einem
als Ladearm oder eine Schwinge ausgebildeten Hubgestänge verbunden
ist, welches ein als Schaufel oder Ladegabel etc. Ausgebildetes
Arbeitsgerät
trägt.
Andere Ausbildungen des Hubgestänges,
beispielsweise ein Frontlader, eine Anhängevorrichtung (beispielsweise
eine Front- oder Heck-Anhängevorrichtung)
oder ein Anbaugestänge
für ein
Anhänge- oder Anbaugerät sind ebenfalls
möglich.
Ebenso sind andere Ausbildungen eines Arbeitsgeräts denkbar und sollen hiermit
erfasst sein, beispielsweise jegliche Art von Erntvorsätzen, Mähvorsätzen, Bodenbearbeitungswerkzeugen,
Frontladerwerkzeugen, Baumaschinenwerkzeugen etc.. Das Hubgestänge ist
derart mit dem Hydraulikzylinder gekoppelt, dass durch Betätigen, also
hydraulisches Druckbeaufschlagen des Hydraulikzylinders, ein Anheben
oder Absenken des Hubgestänges
und damit des Arbeitsgeräts
ausgelöst
wird. Dabei hängt
es von der mechanischen Anordnung ab, welche der beiden Kammern
des Hydraulikzylinders zum Anheben oder Senken des Hubgestänges druckbeaufschlagbar
ist.
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Der
Drucksensor ist vorzugsweise mit der zum Absenken des Hubgestänges beaufschlagbaren Kammer
hydraulisch verbunden. Somit liefert der Drucksensor Druckwerte,
die sich in der zum Absenken des Hubgestänges mit Druck zu beaufschlagenden
Kammer einstellen. Über
den oben erwähnten geschlossenen
Regelkreis kann damit beispielsweise ein voreingestellter oder vorgegebener
Druckzielwert in der Kammer von der elektronischen Steuereinheit
eingestellt und geregelt bzw. konstant gehalten werden, so dass
ein Hubgestänge
bzw. ein Arbeitswerkzeug mit diesem konstant gehaltenen Druck auf
den Boden gedrückt
bzw. abgesenkt wird. Hierbei kann auch drucklos gearbeitet werden,
indem ein voreingestellter Druckzielwert von 0 bar vorgegeben bzw.
voreingestellt ist. Dies würde
dann einer Funktion eines einseitig wirkenden Hydraulikzylinders
gleichkommen, da die zum Absenken mit Druck beaufschlagbare Kammer
drucklos gehalten wird. Selbstverständlich ist eine analoge Vorgehensweise, sowohl
für die
druckbeaufschlagte (Druckzielwert > 0 bar)
als auch für
die drucklose (Druckzielwert = 0 bar) Variante auch für die zum
Anheben mit Druck zu beaufschlagende Kammer möglich.
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Vorzugsweise
ist das Steuerventil ein als Proportionalventil ausgebildetes 4/4
Wegeventil. Andere Ventile oder Ventilkombinationen, beispielsweise
synchron geschaltete 2/2 Wegeventile, oder andere Kombinationen,
die eine vergleichbare Steuerung des Hydraulikflusses erlauben,
sind ebenfalls einsetzbar. Hierbei ist es auch denkbar, ein 4/3
Wegeventil einzusetzen, wobei beispielsweise eine erste Schaltstellung
des Steuerventils die eine Kammer des Hydraulikzylinders, eine zweite
Schaltstellung die andere Kammer des Hydraulikzylinders mit der Hydraulikpumpe
verbindet und eine dritte Schaltstellung beide Kammern von der Hydraulikpumpe
trennt. Auf eine vierte Schaltstellung, beispielsweise einer Schwimmstellung,
bei der beide Kammern miteinander verbunden werden, wird bei der
Verwendung eines 4/3 Wegeventils verzichtet. Eine derartige Schwimmstellung
kann aber auch, wie im Folgenden Beschrieben, mit einer entsprechenden
elektronischen Regelung elektronisch realisiert werden.
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Die
elektronische Steuereinheit ist derart ausgebildet bzw. konfiguriert,
dass ein erstes in ihr implementiertes Drucksteuerprogramm bzw.
ein erster Steueralgorithmus vorsieht, dass ein Steuersignal generiert
wird, mit dem die zum Absenken des Hubgestänges beaufschlagbare Kammer
drucklos gehalten wird. Der Druck in dieser Kammer wird somit auf 0
bar geregelt, indem die von dem Drucksensor gelieferten Druckwerte
die elektronische Steuerung veranlassen ein entsprechendes Steuersignal
bzw. Druckkorrektursignal zu generieren, falls der in der zum Absenken
des Hubgestänges
beaufschlagbaren Kammer ermittelte Druckwert von 0 bar abweicht. Eine
derartige Regelung kommt einer sogenannten „Schwimmstellung" gleich, da sich
das Arbeitsgerät bzw.
das Hubgestänge
ungehindert nach oben bewegen kann und somit eventuellen Unebenheiten
auf dem zu bearbeitenden Boden oder Untergrund nahezu ungehindert
folgen kann, wobei lediglich die Gewichtskraft des Hubgestänges und
des Arbeitsgeräts auf
den Boden bzw. Untergrund wirkt.
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Die
elektronische Steuereinheit kann ferner derart ausgebildet bzw.
konfiguriert sein, dass ein zweites in ihr implementiertes Drucksteuerprogramm bzw.
ein zweiter Steueralgorithmus vorsieht, dass ein Steuersignal generiert
wird, mit dem die zum Absenken des Hubgestänges beaufschlagbare Kammer auf
einen vorgebbaren Druckwert (Druckzielwert) gehalten wird. Ein entsprechender
Druckwert bzw. Druckzielwert oder Druckregelwert kann vorzugsweise
von der Bedienperson über
das Auswahlinstrument vorgegeben werden, indem die Bedienperson den
Druckzielwert eingibt. Die Eingabe erfolgt beispielsweise über ein
in dem Auswahlinstrument vorgesehenes Eingabemodul. Der Druckzielwert
kann jedoch auch in einer Voreinstellung bereits in der Steuereinheit
hinterlegt bzw. implementiert sein und beispielsweise durch ein
Steuerprogramm (Steueralgorithmus) vorgegeben werden. Der Druck
in dieser Kammer wird somit auf den voreingestellten oder eingegebenen
Druckzielwert geregelt, indem die von dem Drucksensor gelieferten
Druckwerte die elektronische Steuerung veranlassen ein entsprechendes Steuersignal
bzw. Druckkorrektursignal zu generieren, falls der in der zum Absenken
des Hubgestänges beaufschlagbaren
Kammer ermittelte Druckwert von dem Druckzielwert abweicht. Eine
derartige Regelung kommt einer „Schwimmstellung mit Auflagedruck" gleich, da sich
das Arbeitsgerät
bzw. das Hubgestänge
nur entgegen des in der Kammer herrschenden Drucks nach oben bewegen
kann. So kann das Arbeitsgerät
bzw. das Hubgestänge
eventuellen Unebenheiten auf dem zu bearbeitenden Boden oder Untergrund
nur unter Einfluss der durch den vorgegebenen bzw. eingegebenen
Druckzielwert, der einen gewissen Auflagedruck erzeugt, und der
Gewichtskraft entgegen gebrachten Kraft folgen, wobei bei einem
ebenen Untergrund ein gleichmäßiger Auflagedruck
ausgeübt
wird und der Druck in der Kammer gemäß dem Druckzielwert konstant
bleibt, bei Auftreten einer nach oben gerichteten Bodenwelle der Druck
in der Kammer und damit auch der ausgeübte Auflagedruck ansteigt und
durch die elektronische Steuereinheit automatisch gemäß dem Druckzielwert heruntergeregelt
wird und bei Auftreten einer nach unten gerichteten Bodenwelle der
Druck in der Kammer und damit der Auflagedruck absinkt und durch die
elektronische Steuereinheit automatisch gemäß dem Druckzielwert heraufgeregelt
wird.
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Vorzugsweise
ist die elektronische Steuereinheit ferner derart ausgebildet bzw.
konfiguriert, dass ein drittes in ihr implementiertes Drucksteuerprogramm
bzw. ein dritter Steueralgorithmus vorsieht, ein Steuersignal generierbar
ist, mit dem der Druck in der zum Absenken des Hubgestänges beaufschlagbaren
Kammer und in der zum Anheben des Hubgestänges beaufschlagbaren Kammer
variabel ist. Diese Drucksteuerprogrammierung sieht somit keine
Begrenzung bzw. Regelung des Drucks in der zum Absenken des Hubgestänges mit
Druck beaufschlagbaren Kammer vor, sondern erlaubt eine automatische
Steuerung des Hydraulikzylinders entsprechend der von der Bedienperson über das
Betätigungsmittel
eingegebenen Stellsignale. Dieses dritte Drucksteuerprogramm entspricht
einem üblicherweise
installierten Drucksteuerprogramm, bei dem das Hubgestänge bzw.
die Hubeinrichtung rein gemäß der durch
die Bedienperson eingegebenen Steuerbefehle betrieben bzw. gesteuert
wird, bei dem also automatisch eine Umsetzung der von der Bedienperson
am Betätigungsmittel
(Joystick) eingegebenen Stellsignale auf die Betätigung des Hydraulikzylinders
zu Anheben oder Absenken des Hubgestänges erfolgt. Vorzugsweise
kann ferner vorgesehen sein, dass das dritte Drucksteuerungsprogramm priorisiert
wird, derart dass, wenn die elektronische Steuereinheit gemäß einer
der anderen ausgewählten
Drucksteuerprogramme operiert bzw. ihre Steuersignale generiert,
ein automatisches Umschalten in das dritte Drucksteuerprogramm erfolgt,
sobald das Betätigungsmittel
von der Bedienperson betätigt wird,
d. h. sobald ein Stellsignal von der Bedienperson eingegeben und
erwünscht
wird. Dies hat den Vorteil, dass die Bedienperson nicht erst über das Auswahlinstrument
das automatische, dritte Drucksteuerungsprogramm starten muss.
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Vorzugsweise
ist das Steuerventil elektromagnetisch mittels elektromagnetischer
Spulen betätigbar,
wobei in einer anderen Ausführungsform
auch eine Betätigung
auf elektromechanische Weise erfolgen kann, beispielsweise durch
einen Elektromotor. In beiden Fällen
werden entsprechende Steuersignale von der elektronischen Steuereinheit
generiert, die entweder die elektromagnetischen Spulen oder den Elektromotor
entsprechend ansteuern. Als Elektromotor können beispielsweise Schrittmotoren
oder Spindelmotoren eingesetzt werden, die an das Steuerventil gekoppelt
sind, gegebenenfalls über
ein mit dem Steuerventil verbundenes Übersetzungsgetriebe. Ferner
kann die Ansteuerung bzw. Betätigung des
Proportionalsteuerventils direkt wirkend oder über eine Pilotstufe erfolgen.
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Die
Ausbildung des Hubgestänges
und des Arbeitsgeräts
ist in zahlreichen Varianten denkbar, von denen einige im Folgenden
genannt werden, wobei alle genannten Varianten unter die erfindungsgemäße hydraulische
Hubeinrichtung fallen. Beispielsweise ist das Hubgestänge als
Anhängevorrichtung für ein Front-
oder Heckarbeitsgerät
für ein
landwirtschaftliches Fahrzeug, insbesondere als Dreipunkanhängevorrichtung,
ausgebildet, wobei eine derartige Dreipunktanhängevorrichtung sowohl vorn am
Fahrzeug als auch hinten am Fahrzeug vorgesehen sein kann. Als Arbeitsgerät kommen
alle möglichen
landwirtschaftlichen Anhängegeräte, wie
z. B. Bodenbearbeitungsgeräte
oder Mähgeräte oder
dergleichen in Frage. So können
beispielsweise Grubberarbeiten oder Pflugarbeiten unter Anwendung
des ersten oder zweiten Drucksteuerprogramms durchgeführt werden,
so dass eine Schwimmstellung für das
Arbeitsgerät
erzielt oder ein gewisser Auflagedruck auf den zu bearbeitenden
Boden ausgeübt wird.
Ferner kann das Hubgestänge
auch als Frontlader für
ein landwirtschaftliches Fahrzeug, insbesondere für einen
Traktor, ausgebildet sein, wobei der Frontlader beispielsweise mit
einem Arbeitsgerät
in Form einer Schaufel bestückt
ist. So können
beispielsweise mit der Schaufel Planierarbeiten in Schwimmstellung
oder unter Ausübung
eines Auflagedrucks auf den Boden ausgeführt werden. Ferner kann das
Hubgestänge
als Anbaugestänge
eines Vorsatzes für
ein landwirtschaftliches Fahrzeug, insbesondere für eine Erntemaschine,
ausgebildet sein, wobei das Anbaugestänge beispielsweise mit einem Erntegebiss
oder Mähvorsatz
als Erntevorsatz bzw. Arbeitsgerät
bestückt
sein kann. Hierbei kann beispielsweise die erste Drucksteuerung
zum Einsatz kommen, so dass der Erntevorsatz in „Schwimmstellung" den Bodenkonturen
folgen kann und beispielsweise bei einer auftretenden Bodenwelle
nicht beschädigt
wird. Ebenso ist es denkbar, die Hubeinrichtung an einer Baumaschine
einzusetzen, wobei das Hubgestänge
als Laderschwinge, beispielsweise für einen Radlader oder eine
Planierraupe, ausgebildet ist. Auch hier eignen sich alle der drei
genannten Drucksteuerprogramme, die je nach Arbeitseinsatz der Steuerung
des Steuerventils zu Grunde gelegt sein können. Es ist aber auch die
Anwendung auf andere industrielle Nutzfahrzeuge, die hier in diesem Umfang
nicht genannt sind denkbar.
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Ein
auf die erfindungsgemäße hydraulische Hubeinrichtung
für ein
industrielles Nutzfahrzeugs, insbesondere Baumaschine oder landwirtschaftliches
Fahrzeug, wie Radlader oder Schlepper, ausgerichtetes Verfahren
sieht vor, mit einer Hydraulikquelle, einem Hydraulikreservoir,
einem doppeltwirkenden Hydraulikzylinder, einem Betätigungsmittel
zur Eingabe eines Stellsignals durch eine Bedienperson, einer elektronischen
Steuereinheit, und einem hydraulischen Steuerventil zur Ansteuerung
des Hydraulikzylinders, wobei das Steuerventil von der elektronischen
Steuereinheit ansteuerbar ist, eine elektrohydraulische Steuerung
zu realisieren, in der ein Drucksensor und ein Auswahlinstrument
zur Auswahl von wenigstens einem Drucksteuerprogramm für den Hydraulikzylinder
vorgesehen sind und das Steuerventil durch ein von der Steuereinheit
generiertes Steuersignal angesteuert wird, welches in Abhängigkeit
von der Auswahl des Drucksteuerprogramms und/oder von einem vom
Drucksensor gelieferten Drucksignal und/oder von dem Stellsignal
der Bedienperson generiert wird.
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Ferner
sieht das Verfahren vor, dass der Hydraulikzylinder mit einem zum
Anheben und Absenken eines Arbeitsgerätes vorgesehenen Hubgestänge verbunden
ist und jeweils eine zum Einfahren und Ausfahren des Hydraulikzylinders
mit Druck beaufschlagbare Kammer aufweist, wobei ein Einfahren oder
Ausfahren des Hydraulikzylinders mit einem Anheben oder Absenken
des Hubgestänges
einhergeht.
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Das
Verfahren umfasst ferner, dass durch die Steuereinheit mit einem
ersten Drucksteuerprogramm ein Steuersignal generiert wird, mit
dem der Druck in der zum Absenken des Hubgestänges beaufschlagbaren Kammer
auf Null bar gehalten wird.
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In
einem zweiten Drucksteuerprogramm wird ein Steuersignal generiert,
mit dem der Druck in der zum Absenken des Hubgestänges beaufschlagbaren Kammer
auf einen konstanten, durch das Auswahlinstrument vorgebbaren Druckwert
gehalten wird.
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Ferner
wird in einem dritten Drucksteuerprogramm ein Steuersignal generiert,
mit dem der Druck in der zum Absenken des Hubgestänges beaufschlagbaren
Kammer und in der zum Anheben des Hubgestänges beaufschlagbaren Kammer
variierbar ist.
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Wie
schon erwähnt,
ist die erfindungsgemäße hydraulische
Hubeinrichtung auf viele Arten von industriellen Nutzfahrzeugen,
wie z. B. Traktoren, Erntemaschinen, Forstmaschinen oder Baumaschinen,
anwendbar bzw. für
den Einsatz an solchen industriellen Nutzfahrzeugen geeignet.
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Anhand
der Zeichnung, die ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung zeigt, werden nachfolgend die Erfindung sowie weitere
Vorteile und vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen der
Erfindung näher
beschrieben und erläutert.
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Es
zeigt:
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1 einen
schematischen Schaltplan einer erfindungsgemäßen hydraulischen Hubeinrichtung mit
elektromagnetisch betätigbarem
Steuerventil,
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2 einen
schematischen Schaltplan einer erfindungsgemäßen hydraulischen Hubeinrichtung mit
elektromechanisch betätigbarem
Steuerventil,
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3 eine
Seitenansicht eines Traktors mit einer erfindungsgemäßen hydraulischen
Hubeinrichtung in Form eines Frontladers,
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4 eine
Seitenansicht eines Traktors mit einer erfindungsgemäßen hydraulischen
Hubeinrichtung in Form einer Anhängevorrichtung
für ein
Anhängegerät,
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5 eine
Seitenansicht eines Radladers mit einer erfindungsgemäßen hydraulischen
Hubeinrichtung in Form einer Laderschwinge,
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6 eine
Seitenansicht einer Erntemaschine mit einer erfindungsgemäßen hydraulischen
Hubeinrichtung in Form eines Anbaugestänges für einen Erntevorsatz und
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7 ein
Verfahrensschema für
eine erfindungsgemäße Hubeinrichtung
in Form eines Blockdiagramms.
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In
den 1 und 2 sind eine erfindungsgemäße hydraulische
Hubeinrichtung 10 schematisch dargestellt. Die hydraulische
Hubeinrichtung 10 umfasst eine als Hydraulikpumpe ausgebildete
Hydraulikquelle 12, ein als Hydrauliktank ausgebildetes Hydraulikreservoir 14,
einen hydraulisch betätigbaren
Aktuator 16 in Form eines doppeltwirkenden Hydraulikzylinders 18 mit
einem Kolben 19, ein elektronisch steuerbares Steuerventil 20, eine
elektronische Steuereinheit, einen Drucksensor 24, ein
Auswahlinstrument 26 und ein Betätigungsmittel 28 in
Form eines Stellhebels oder Joysticks. Ferner umfasst die Hubeinrichtung 10 ein
Hubgestänge 30.
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Die
Hydraulikpumpe 12 versorgt die hydraulische Hubeinrichtung
mit Hydraulikflüssigkeit,
die aus dem Hydraulikreservoir 14 gefördert wird.
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Der
Hydraulikzylinder 18 doppeltwirkend ausgebildet, d. h.
er weist zwei mit Druck beaufschlagbare Kammern 32, 34 auf,
wobei eine Kammer 32 kolbenbodenseitig und die andere Kammer 34 kolbenstangenseitig
ausgebildet ist. Das Hubgestänge 30 umfasst
einen Lenker 36, der über
ein Schwenklager 38 an einer geeigneten Anschlussstelle
an einem Fahrzeug 40 (siehe 3 bis 6)
befestigt ist. Der Lenker 36 ist hier exemplarisch als
einfache Schwenklenker dargestellt, der mit der Kolbenstangenseite des
Hydraulikzylinders 18 verbunden ist. Das Hubgestänge 30 kann
vielerlei Arten von Lenkern 36 oder Lenkeranordnungen darstellen,
die an einem industriellen bzw. landwirtschaftlichen oder bauwirtschaftlichen
Fahrzeug 40 Anwendung finden, wie in den 3 bis 6 exemplarisch
dargestellt ist. So kann der Lenker 36 als Teil eines Frontladers 42 an
einem Schlepper 44, einer Anhängevorrichtung 46 an
einem Schlepper 44, einer Laderschwinge 48 eines Radladers 50,
einer Anbauvorrichtung 52 für einen Erntevorsatz 54 einer
Erntemaschine 56 und vieles mehr sein. Der Lenker 36 kann
anstatt kolbenstangenseitig auch kolbenbodenseitig mit dem Hydraulikzylinder 18 verbunden
sein.
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In
den in den 1 und 2 dargestellten Ausführungsbeispielen
ist der Lenker 36 kolbenstangenseitig mit dem Hydraulikzylinder 18 derart
verbunden, dass eine von unten auf den Lenker 36 wirkende
Kraft F den Kolben 19 in Richtung der kolbenbodenseitigen
Kammer 32 bewegt und dort eine Druckerhöhung erzeugt. Anders herum,
ein in der kolbenbodenseitigen Kammer 32 eingestellter
Druck resultiert in eine den Lenker 36 nach unten drückende Anpresskraft,
die wiederum einen entsprechende Auflagedruck für das Hubgestänge 30 bzw.
für ein
an das Hubgestänge 30 gekoppeltes
Arbeitsgerät
erzeugt.
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Um
den Druck in der kolbenbodenseitigen Kammer 32 zu überwachen
bzw. regeln zu können, ist
diese Kammer 32 mit dem Drucksensor 24 hydraulisch
verbunden. Das Steuerventil 20 ist als Proportionalventil
mit vier Schaltstellungen (4/4 Wegeventil) ausgebildet, wobei in
der ersten Schaltstellung (oberste Schaltstellung des Steuerventils 20 aus 1 oder 2)
die Pumpe 12 mit der Kammer 34 und das Reservoir 14 mit
der Kammer 32 verbunden ist, in der zweiten Schaltstellung
(zweitoberste Schaltstellung des Steuerventils 20 aus 1 oder 2)
alle hydraulischen Verbindungen zu den Kammern 32, 34 geschlossen
sind, in der dritten Schaltstellung (Schaltstellung des Steuerventils 20 wie
abgebildet in 1 oder 2) die Pumpe 12 mit
der Kammer 32 und das Reservoir 14 mit der Kammer 34 verbunden
ist und in der vierten Schaltstellung (unterste Schaltstellung des
Steuerventils 20 aus 1 oder 2)
beide Kammern 32, 34 mit dm Reservoir 14 verbunden
sind, wobei hiermit eine herkömmliche Schwimmstellung
geschaltet ist. Das Steuerventil 20 verfügt über einen
Proportionalventilschieber 58, durch den eine Feinabstimmung
der einzelnen Schaltstellungen erfolgen kann, so dass ein Hydraulikzufluss
oder Hydraulikabfluss in eine bzw. aus eine Kammer 32, 34 im Rahmen
einer der zur Verfügung stehenden
Schalstellungen entsprechend fein abgestimmt erfolgen kann.
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Zur
Steuerung des hydraulischen Steuerventils 20 ist dieses
mit der elektronischen Steuereinheit 22 elektronisch verbunden.
Ferner ist die elektronische Steuereinheit 22 elektronisch
mit dem Auswahlinstrument 26, dem Betätigungsmittel 28 und
dem Drucksensor 24 verbunden.
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In
der ersten Schaltstellung wird Hydrauliköl von der Pumpe 12 in
die Kammer 34 gefördert. Gleichzeitig
wird die Kammer 32 mit dem Reservoir 14 verbunden.
Es erfolgt ein Anheben des Hubgestänges 30. In der zweiten
Schaltstellung sind die Kammern 32, 34 geschlossen,
so dass ein Halten des Hubgestänges 30 erzielt
wird. In der dritten Schaltstellung wird Hydrauliköl von der
Pumpe 12 in die Kammer 32 gefördert. Gleichzeitig wird die
Kammer 34 mit dem Reservoir 14 verbunden. Es erfolgt ein
Absenken bzw. Andrücken
des Hubgestänges 30 in
Richtung des Bodens. Je nach Stellung des Proportionalschiebers 58 innerhalb
der Schaltstellungen wird ein entsprechend starkes oder leichtes
Anheben bzw. Absenken erzielt.
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Das
Betätigungsmittel 28 dient
zur Eingabe von Steuerbefehlen durch die Bedienperson, die über das
Betätigungsmittel 28 ein
Anheben, Absenken oder Halten des Hubgestänges 30 aus initiiert. Ferner
kann eine zusätzliche
Funktion derart vorgesehen sein, dass die Bedienperson auch eine Schwimmstellung
(vierte Schaltstellung) über
das Betätigungsmittel 28 eingeben
kann. Vorzugsweise ist das Betätigungsmittel 28 in
einer Kabine 60 des Fahrzeugs 40 angeordnet. Das
Betätigungsmittel 28 ist
vorzugsweise als Steuerhebel ausgebildet, wobei durch Betätigen des
Steuerhebels ein entsprechender Steuerbefehl an die elektronische
Steuereinheit 22 gegeben wird, die dann ein entsprechendes
Steuersignal für
das Steuerventil 20 generiert. Die Umsetzung eines durch
die Bedienperson eingegebenen Steuerbefehls erfolgt durch in der
Steuereinheit 22 hinterlegte bzw. implementierte Steuerprogramme. Je
nach Vorgabe des Steuerprogramms werden elektronische Sensorsignale
oder weitere durch das Auswahlinstrument 26 vorgegebene
Steuergrößen bei
der Generierung des Steuersignals für das Steuerventil 20 berücksichtigt.
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Das
hydraulische Steuerventil 20 ist bei dem in 1 dargestellten
Ausführungsbeispiel
als elektromagnetisch steuerbares Steuerventil 20 ausgebildet,
wobei Magnetspulen 62 durch die von der elektronischen
Steuereinheit 22 generierten Steuersignale angeregt werden,
um den Proportionalventilschieber 58 des Steuerventils 20 entsprechend
zu bewegen. Um eine fail-safe Funktion zu gewährleisten, sind Stellfedern 64 vorgesehen,
die bei einem Stromausfall das Steuerventil 20 automatisch
in die zweite (geschlossene) Schaltstellung bewegen.
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In
einer alternativen Ausführungsform,
wie sie in 2 dargestellt ist, ist das hydraulische
Steuerventil 20 als elektromechanisch steuerbares Steuerventil 20 ausgebildet.
Hierzu ist ein Stellmotor 66 vorgesehen, der mit dem Proportionalschieber 58 des
Steuerventils 20 verbunden ist und entsprechend der von
der elektronischen Steuereinheit 22 generierten Steuersignale
den Proportionalschieber 58 verschiebt. Der Stellmotor 66 ist
beispielsweise über eine
Spindel 68 mit dem Proportionalschieber 58 verbunden
und als Schrittmotor ausgebildet. Alle weiteren Komponenten und Funktionsweisen
der in 2 dargestellten Ausführungsform gleichen denen in 1.
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Die
in 1 und 2 schematisch dargestellte hydraulische
Hubeinrichtung kann über
mehrere Steuerprogramme betrieben werden, wobei die Auswahl eines
Steuerprogramms durch die Bedienperson über das Auswahlinstrument 26 erfolgen kann.
Wie in 7 dargestellt ist, stehen drei Steuerprogramme
zur Verfügung,
die beispielhaft als Drucksteuerprogramme „Nulldruck", „Druckvorgabe" und "Manuell" benannt wurden.
Je nach Auswahl des Drucksteuerprogramms, werden die von dem Drucksensor 24 gelieferten
Signale in der elektronischen Steuereinheit 22 bei der
Generierung des Steuersignals für
das Steuerventil 20 berücksichtigt.
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Bei
der Auswahl „Nulldruck" wird der elektronischen
Steuereinheit 22 beispielsweise automatisch eine Regelgröße „0 bar" als Druckzielwert
vorgegeben, wobei die elektronische Steuereinheit 22 derart das
Steuerventil 20 ansteuert, dass der Druck in der kolbenbodenseitigen
Kammer 32 auf Null bar geregelt wird. Dazu werden bei der
Generierung der Steuersignale die von dem Drucksensor 24 gelieferten Druckwerte,
die den Druck in der Kammer 32 wiedergeben, und der vorgegebene
Druckzielwert (0 bar) herangezogen. Die Steuersignale werden dann
entsprechend der Differenz des vom Drucksensor 24 gelieferten
Druckwerts der kolbenbodenseitigen Kammer 32 zu dem vorgegeben
Druckzielwert berechnet bzw. generiert. Als Ergebnis dieses Drucksteuerprogramms
wird der Druck in der kolbenbodenseitigen Kammer 32 auf
0 bar gehalten, so dass funktional gesehen der doppeltwirkende Hydraulikzylinder 18 als einseitig
wirkender Hydraulikzylinder 18 betreibbar ist bzw. der
Kolben sich stets frei in Richtung der kolbenbodenseitigen Kammer 32 bewegen
kann. Je nach Ausbildung und Anordnung des Hubgestänges 30 und
der Art der Anwendung kann das Betreiben des Hydraulikzylinders 18 funktional
auch entgegen gesetzt erfolgen, so dass der Druck in der kolbenstangenseitigen
Kammer 34 geregelt wird.
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Bei
der Auswahl „Druckvorgabe" erfolgt die Vorgabe
eines Druckzielwerts durch die Bedienperson, wobei die Eingabe des
Druckzielwerts ebenfalls über
das Auswahlinstrument 26 erfolgen kann. Der elektronischen
Steuereinheit 22 wird durch Eingabe des Druckzielwerts
eine entsprechende Regelgröße vorgegeben,
wobei die elektronische Steuereinheit 22 derart das Steuerventil 20 ansteuert,
dass der Druck in der kolbenbodenseitigen Kammer 32 entsprechend
auf den eingegebenen Druckzielwert geregelt wird. Dazu werden bei
der Generierung der Steuersignale ebenfalls die von dem Drucksensor 24 gelieferten
Druckwerte, die den Druck in der Kammer 32 wiedergeben,
und der vorgegebene Druckzielwert herangezogen, mit dem unterschied,
dass hier der Druckzielwert von 0 bar verschieden ist. Die Steuersignale
werden dann entsprechend der Differenz des vom Drucksensor 24 gelieferten
Druckwerts der kolbenbodenseitigen Kammer 32 zu dem vorgegeben Druckzielwert
berechnet bzw. generiert. Als Ergebnis dieses Drucksteuerprogramms
wird der Druck in der kolbenbodenseitigen Kammer 32 auf
den eingegebenen bzw. durch die Bedienperson vorgegebenen Druckzielwert
gehalten, so dass funktional gesehen der doppeltwirkende Hydraulikzylinder 18 stets
einen dem vorgegebenen Druckzielwert entsprechenden Auflagedruck
auf das Hubgestänge 30 ausübt bzw. ein
mit dem Hubgestänge 30 verbundenes
Arbeitsgerät
mit einem dem Druckzielwert entsprechenden Auflagedruck betrieben
wird. Je nach Ausbildung und Anordnung des Hubgestänges 30 und
der Art der Anwendung kann das Betreiben des Hydraulikzylinders 18 funktional
auch entgegen gesetzt erfolgen, so dass der Druck in der kolbenstangenseitigen
Kammer 34 geregelt wird.
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Bei
der Auswahl "Manuell" erfolgt keine Vorgabe
eines Druckzielwerts. Der elektronischen Steuereinheit 22 wird
durch Betätigung
des Betätigungsmittels 28 durch
die Bedienperson vorgegeben, ob eine Druckzunahme in der kolbenbodenseitigen Kammer 32 (Absenken)
oder eine Druckzunahme in der kolbenstangenseitigen Kammer 34 (Anheben)
erfolgen soll. Die Steuersignale werden dann in Abhängigkeit
von der Betätigung
des Betätigungsmittels 28 durch
die Bedienperson berechnet bzw. generiert. Als Ergebnis dieses Drucksteuerprogramms
wird der Druck in der kolbenbodenseitigen Kammer 32 bzw.
in der kolbenstangenseitigen Kammer 34 auf bekannte bzw.
herkömmliche
Weise durch die Bedienperson vorgegeben bzw. der Hydraulikzylinder
in Abhängigkeit
von den Signalen, die von dem Betätigungsmittel 28 geliefert
werden, gesteuert.
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Ferner
kann die Bedienperson durch eine entsprechende Aktivierung „Schwimmstellung" am Auswahlinstrument 26 manuell
eine Schwimmstellung für
den Hydraulikzylinder 28 einstellen, so dass von der elektronischen
Steuereinheit 22 automatisch ein entsprechendes Steuersignal
generiert wird, welches das Steuerventil 20 in die vierte
Stellung schaltet.
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Der
Unterschied zwischen der geregelten Schwimmstellung mit „Nulldruck" und der einstellbaren,
ungeregelten bzw. drucklosen Schwimmstellung (vierte Schaltstellung
des Schaltventils) besteht darin, dass bei der geregelten Schwimmstellung
mit „Nulldruck" ein Halten des Hubgestänges 30 durch Aufbauen
eines Drucks in der kolbenringseitigen Kammer 34 des Hydraulikzylinders
möglich
ist. Bei der ungeregelten Schwimmstellung sind beide Kammern 32, 34 drucklos.
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In
dem in 7 dargestellten Verfahrensablauf wird zunächst über einen
Aktivierungsschalter das Auswahlinstrument 26 aktiviert
(100). Durch die Bedienperson kann eine Eingabe erfolgen,
ob eine Schwimmstellung (vierte Schaltstellung des Schaltventils 20)
geschaltet werden soll (102). Es folgt die Auswahl des
Drucksteuerprogramms durch die Bedienperson (104). Entsprechend
der Auswahl des Drucksteuerprogramms (106, 108, 110)
wird das entsprechende Steuerprogramm gestartet (114, 116, 118),
wobei gegebenenfalls eine Druckzielwertabfrage (112) an
die Bedienperson erfolgt. Gemäß den von
der Bedienperson eingegebenen Stellsignalen (124) werden
Steuersignale (126) erzeugt, die außer in Abhängigkeit von den Stellsignalen,
entsprechend der Auswahl des Drucksteuerprogramms auch in Abhängigkeit
von den vorgegebenen Druckzielwerten (vorgegebener Druckzielwert
von 0 bar für „Nulldruck" und vorgegebener
Druckzielwert entsprechend Eingabe für „Druckvorgabe") und den gemessenen
Druckwerten am Hydraulikzylinder (18) generiert werden
(126). Je nach Steuersignal erfolgt eine Betätigung des
Hydraulikzylinders (128). Je nach Drucksteuerprogramm werden
neue Druckwerte abgerufen (122, 120) und bei der
Generierung eines neuen Steuersignals (126) berücksichtigt.
Das dritte Drucksteuerungsprogramm „Manuell" kann derart geschaltet werden (beispielsweise
durch vorherige Eingabe eines Aktivierungssignals für diese
Maßnahme),
dass wenn die elektronische Steuereinheit 22 gemäß einer
der anderen ausgewählten
Drucksteuerprogramme operiert bzw. ihre Steuersignale generiert,
ein automatisches Umschalten in das dritte Drucksteuerprogramm „Manuell" erfolgt, sobald
das Betätigungsmittel 28 von
der Bedienperson betätigt wird,
d. h. sobald ein Stellsignal von der Bedienperson eingegeben und
erwünscht
wird. Gleiches kann erfolgen, falls zuvor die Schwimmstellung ausgewählt wurde.
Dies hat den Vorteil, dass die Bedienperson nicht erst über das
Auswahlinstrument 26 das manuelle, dritte Drucksteuerungsprogramm
starten muss, sondern durch einfaches Betätigen des Betätigungsmittels 28 in
die „manuelle" Steuerung geschaltet
wird. Es würde
aber auch bedeuten, dass innerhalb des ersten und zweiten Drucksteuerprogramms bei
jeder Korrektur des Hydraulikzylinders 18 stets in das
dritte Drucksteuerprogramm geschaltet werden würde.
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Es
kann daher vorgesehen sein (beispielsweise durch vorherige Eingabe
eines Aktivierungssignals für
diese Maßnahme),
dass eine Überlappung oder
Kombination der Drucksteuerung „Manuell" mit der Drucksteuerung „Nulldruck" oder „Druckvorgabe" erfolgen kann, so
dass beispielsweise ein Verstellen des Hydraulikzylinders durch
die Bedienperson erfolgen kann, ohne dass auf die Druckregelung
verzichtet wird. So kann beispielsweise im Drucksteuerprogramm „Nulldruck" das Hubgestänge 30 angehoben werden,
während
der Druck in der kolbenseitigen Kammer 32 auf 0 bar geregelt
wird. Ebenfalls kann im Drucksteuerprogramm „Druckvorgabe" der Hydraulikzylinder 18 durch
Stellsignale von der Bedienperson angehoben und abgesenkt werden,
während eine
Druckregelung der kolbenseitigen Kammer 32 erfolg, wobei
in diesem Fall ein Absenken nur im Rahmen des eingegebenen Druckzielwertes
erfolgen kann, da der Druckzielwert aufgrund der Regelung nicht überschritten
wird.
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Ferner
ist es auch denkbar (beispielsweise durch vorherige Eingabe eines
Aktivierungssignals für
diese Maßnahme), vorzusehen,
dass bei Aktivierung des „manuellen" Drucksteuerprogramms
aufgrund der Betätigung
des Betätigungsmittels 28,
ein Rückschalten
in das zuvor ausgewählte
Drucksteuerprogramm vorgesehen ist, sobald eine Betätigung des
Betätigungsmittel 28 wieder
ausbleibt. Dies hätte den
Vorteil, dass Korrekturen des Hydraulikzylinders 18 ohne
parallel durchgeführte
Druckregelung erfolgen können
und das eigentliche Drucksteuerprogramm, welches durch die Bedienperson
zuvor ausgewählt
wurde, nach der Korrektur beibehalten werden würde.
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Wie
oben beschrieben, können
verschiedene Drucksteuerprogramme aktiviert bzw. ausgewählt werden,
die es erlauben, die Hubeinrichtung 10 auf verschiedene
Art und Weise zu betreiben bzw. die Drucksteuerung für den mit
der Hubvorrichtung 30 verbundenen Hydraulikzylinder 18 auf
verschiedene Anwendungen anzupassen. Darüber hinaus sind verschiedene
Kombinationen bzw. Maßnahmen
für die auswählbaren
Drucksteuerprogramme vorgebbar bzw. über das Auswahlinstrument auswählbar.
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Anhand
der 3 bis 6 werden im Folgenden einige
Anwendungen bzw. Ausführungsbeispiele
für die
oben im Detail dargestellte erfindungsgemäße hydraulische Hubeinrichtung
beschrieben.
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3 zeigt
einen Schlepper 44 mit einer erfindungsgemäßen Hubeinrichtung 10,
wobei der Hydraulikzylinder 18 zum Heben und Senken eines
als Frontlader 42 ausgebildeten Hubgestänges 30 eingesetzt
wird. Der Frontlader 42 ist mit einem Arbeitsgerät bzw. Arbeitswerkzeug 70 in
Form einer Ladeschaufel 72 bestückt, wobei auch andere Arbeitswerkzeuge 70 an
den Frontlader 42 gekoppelt sein können. Die elektronische Steuereinheit 22 sowie das
Auswahlinstrument 26 und das Betätigungsmittel 28 sind
im Bereich der Kabine 60 angeordnet. Alle weiteren Komponenten
sind hier nicht zeichnerisch dargestellt. Eine erfindungsgemäße Hubeinrichtung 10 eignet
sich hierbei insbesondere dazu, Laderarbeiten auszuführen, wie
beispielsweise das Planieren eines Bodens vorzunehmen, wobei ein
voreinstellbarer Auflagedruck durch Einstellen des Drucksteuerprogramms „Druckvorgabe" für die Ladeschaufel 72 eingestellt
werden kann oder beispielsweise durch Auswählen des Drucksteuerprogramms „Nulldruck" in einer „Nulldruck" geregelten Schwimmstellungsfunktion
oder durch Einstellen der ungeregelten Schwimmstellung bzw. in einer
drucklosen Schwimmstellungsfunktion gearbeitet werden kann.
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4 zeigt
einen Schlepper 44 mit einer erfindungsgemäßen Hubeinrichtung 10,
wobei der Hydraulikzylinder 18 zum Heben und Senken eines
als Anhängevorrichtung 46 ausgebildeten
Hubgestänges 30 eingesetzt
wird. Die Anhängevorrichtung 46 ist
mit einem Arbeitsgerät
bzw. Arbeitswerkzeug 70 in Form einer Packerwalze 76 bestückt, wobei
auch andere Arbeitswerkzeuge 70 an die Anhängevorrichtung 46 gekoppelt
sein können.
Die Anhängevorrichtung 46 ist
vorzugsweise als Dreipunkt-Anhängevorrichtung
oder Dreipunkthydraulik ausgebildet, wobei eine Ankopplung an das
Fahrzeug 40 bzw. an den Schlepper 44 frontseitig
oder, wie dargestellt, heckseitig möglich ist. Die elektronische
Steuereinheit 22 sowie das Auswahlinstrument 26 und
das Betätigungsmittel 28 sind
im Bereich der Kabine 60 angeordnet. Alle weiteren Komponenten
sind hier nicht zeichnerisch dargestellt. Eine erfindungsgemäße Hubeinrichtung 10 eignet
sich hierbei insbesondere dazu, Bodenbearbeitungsarbeiten vorzunehmen,
wie beispielsweise das Walzen eines Ackerbodens, wobei ein voreinstellbarer Auflagedruck
durch Einstellen des Drucksteuerprogramms „Druckvorgabe" für das Arbeitsgerät 70 (Packerwalze)
eingestellt werden kann.
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5 zeigt
einen Radlader 50 mit einer erfindungsgemäßen Hubeinrichtung 10,
wobei der Hydraulikzylinder 18 zum Heben und Senken eines
als Schwinge 48 ausgebildeten Hubgestänges 30 eingesetzt
wird. Der Radlader 50 ist mit einem Arbeitsgerät bzw. Arbeitswerkzeug 70 in
Form einer Erdschaufel 78 bestückt, wobei auch andere Arbeitswerkzeuge 70 an
den Radlader 50 gekoppelt sein können. Die elektronische Steuereinheit 22 sowie
das Auswahlinstrument 26 und das Betätigungsmittel 28 sind
im Bereich der Kabine 60 angeordnet. Alle weiteren Komponenten
sind hier nicht zeichnerisch dargestellt. Eine erfindungsgemäße Hubeinrichtung 10 eignet sich
hierbei insbesondere dazu, Erdarbeiten auszuführen, wie beispielsweise das
Planieren eines Bodens vorzunehmen, wobei ein voreinstellbarer Auflagedruck
durch Einstellen des Drucksteuerprogramms „Druckvorgabe" für die Erdschaufel 78 eingestellt
werden kann oder beispielsweise durch Auswählen des Drucksteuerprogramms „Nulldruck" in einer „Nulldruck" geregelten Schwimmstellungsfunktion
oder durch Einstellen der ungeregelten Schwimmstellung bzw. in einer
drucklosen Schwimmstellungsfunktion gearbeitet werden kann.
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6 zeigt
eine Erntemaschine 56 in Form eines Mähdreschers mit einer erfindungsgemäßen Hubeinrichtung 10,
wobei der Hydraulikzylinder 18 zum Heben und Senken eines
als Anbauvorrichtung 52 ausgebildeten Hubgestänges 30 eingesetzt
wird. Die Erntemaschine 56 ist mit einem Arbeitsgerät bzw. Arbeitswerkzeug 70 in
Form eines Erntevorsatzes 54 bestückt, wobei auch andere Arbeitswerkzeuge 70 an
die Erntemaschine 56 gekoppelt sein können. Die elektronische Steuereinheit 22 sowie das
Auswahlinstrument 26 und das Betätigungsmittel 28 sind
im Bereich der Kabine 60 angeordnet. Alle weiteren Komponenten
sind hier nicht zeichnerisch dargestellt. Die Erntemaschine 56 ist
exemplarisch als Mähdrescher 80 mit
einem Schneidwerk 82 ausgebildet. Es können jedoch auch andere Arten
von Erntemaschinen 56 mit einer erfindungsgemäßen Hubeinrichtung 10 versehen
sein, beispielsweise ein mit einem Mais-Schneidwerk bestückter Feldhäcksler.
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Auch
wenn die Erfindung lediglich anhand einiger Ausführungsbeispiele beschrieben
wurde, erschließen
sich für
den Fachmann im Lichte der vorstehenden Beschreibung sowie der Zeichnung
viele verschiedenartige Alternativen, Modifikationen und Varianten,
die unter die vorliegende Erfindung fallen.