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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Bedienen einer Anzeigevorrichtung eines Fahrzeugs mit einem Display, mit welchem für verschiedene Betrachtungswinkel verschiedene Informationen darstellbar sind, wobei den jeweiligen Betrachtungswinkeln verschiedene Nutzer zugeordnet sind. Ferner betrifft die Erfindung eine Bedienvorrichtung für eine Anzeigevorrichtung eines Fahrzeugs. Die Bedienvorrichtung umfasst eine Eingabeeinheit und die Anzeigevorrichtung, welche ein Display aufweist, mit dem für verschiedene Betrachtungswinkel verschiedene Informationen anzeigbar sind. Dabei sind den jeweiligen Betrachtungswinkeln verschiedene Nutzer zugeordnet.
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Anzeigevorrichtungen mit einem Display, bei dem durch eine optische Barriere dem Betrachter rechts und links der mittigen Sichtachse jeweils ein unterschiedliches Bild angezeigt wird, sind kommerziell erhältlich. Sie werden z.B. von der Firma Sharp unter der Bezeichnung Dual-View-Display vertrieben. Es ist bekannt, derartige Dual-View-Displays in einem Kraftfahrzeug einzusetzen, um dem Fahrer andere Informationen anzuzeigen, als dem Beifahrer. Beispielsweise kann dem Fahrer die Anzeige eines Navigationssystems zur Verfügung gestellt werden, während der Beifahrer gleichzeitig einen Film betrachten kann.
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Nachteilig an der Verwendung derartiger Dual-View-Displays in einem Kraftfahrzeug ist, dass sich Probleme ergeben, wenn sie mit herkömmlichen Bedienvorrichtungen oder Bedienverfahren in einem Kraftfahrzeug eingesetzt werden, die während der Bedienung die Anzeigevorrichtung zur Veranschaulichung des Bedienvorgangs verwenden. Insbesondere zu komplexe Bedienvorgänge für den Fahrer des Fahrzeugs führen zu einer Ablenkung des Fahrers während der Fahrt mit dem Fahrzeug.
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Die
DE 10 2005 035 111 A1 beschreibt ein Bedien- und Anzeigesystem für ein Fahrzeug, welches eine Anzeigeeinheit umfasst, mit welcher zeitgleich zwei unterschiedliche Bildausgaben für unterschiedliche Betrachtungswinkelbereiche dargestellt werden können. Die Ansteuerung der Anzeigeeinheit erfolgt über eine Auswerte- und Steuereinheit. Beispielsweise kann eine erste Bildausgabe während der Fahrt dem ersten und zweiten Betrachtungswinkelbereich zugeordnet werden, während die zweite Bildausgabe während der Fahrt nur dem zweiten Betrachtungswinkelbereich zugeordnet wird und außerhalb der Fahrt dem ersten und/oder dem zweiten Betrachtungswinkelbereich zugeordnet wird.
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Die
JP 2006-321474 A beschreibt ein weiteres Bedien- und Anzeigesystem für ein Fahrzeug mit einem Dual-View-Display.
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Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zum Bedienen einer Anzeigevorrichtung eines Fahrzeugs der eingangs genannten Art sowie eine Bedienvorrichtung für eine Anzeigevorrichtung der eingangs genannten Art bereitzustellen, mit welchen man die Informationsdarstellung für die jeweiligen Betrachtungswinkel einfach steuern kann, ohne dass die Gefahr besteht, dass der Fahrer des Fahrzeugs übermäßig abgelenkt wird.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und einer Bedienvorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 12 gelöst. Vorteilhafte Aus- und Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren wird für zumindest einen Betrachtungswinkel eine Schaltfläche zum Steuern einer betrachtungswinkelindividuellen Anzeige des Displays angezeigt, wobei die Betätigung der Schaltfläche durch eine Annäherung an die angezeigte Schaltfläche oder eine Berührung der angezeigten Schaltfläche erfolgt. Die Betätigung der Schaltfläche durch einen Nutzer wird erfasst und der dem Nutzer zugeordnete Betrachtungswinkel wird danach ermittelt. Anschließend wird die betrachtungswinkelindividuelle Anzeige des Displays entsprechend der Betätigung der Schaltfläche gesteuert.
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Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren ist es besonders einfach, zwischen verschiedenen Anzeigemöglichkeiten eines so genannten Dual-View-Displays umzuschalten. Es wird eine spezielle Schaltfläche bereitgestellt, über welche der Nutzer den Betriebszustand des Multi-View-Displays ändern kann und dabei eine betrachtungswinkelindividuelle Anzeige herstellen kann.
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Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren wird ferner ausgehend von der Anzeige derselben Information für die Betrachtungswinkel bei der Betätigung der Schaltfläche, die für andere Betrachtungswinkel nicht sichtbar ist, die Anzeige für den Betrachtungswinkel des Nutzers, der die Schaltfläche betätigt hatte, so verändert, dass die betrachtungswinkelindividuelle Anzeige für andere Nutzer, denen die anderen Betrachtungswinkel zugeordnet sind, nicht einsehbar ist und dem Nutzer Informationen angezeigt werden, die für die anderen Nutzer nicht sichtbar sind, und die für die anderen Nutzer sichtbaren Informationen unverändert bleiben, wobei die Schaltfläche erhalten bleibt und dem Nutzer die Möglichkeit des Umschaltens auf den Anzeigeinhalt für den anderen Betrachtungswinkel anzeigt. Dabei kann die betrachtungswinkelindividuelle, für andere Nutzer nicht einsehbare Anzeige den gesamten Anzeigeinhalt oder einen Teil des Anzeigeinhalts für den einen Nutzer betreffen. Ferner kann der betrachtungswinkelindividuelle, für andere Nutzer nicht einsehbare Teil des Anzeigeinhalts aus einer Überlagerung einer Basisinformation bestehen, die auch anderen Nutzern für andere Betrachtungswinkel angezeigt wird. Ferner ist es auch möglich, dass der betrachtungswinkelindividuelle, für andere Nutzer nicht einsehbare Teil des Anzeigeinhalts aus einem bestimmten Anzeigebereich besteht. Der Nutzer kann somit sehr einfach über die bei dem Verfahren bereitgestellte Schaltfläche eine für andere Nutzer nicht einsehbare Anzeige erzeugen, um beispielsweise vertrauliche Informationen zu betrachten. Wird die betrachtungswinkelindividuelle Anzeige des Displays für einen Beifahrer bereitgestellt, hat dies den Vorteil, dass der Fahrer durch die für den Beifahrer angezeigte Information nicht abgelenkt wird und dem Beifahrer auch vertrauliche Informationen angezeigt werden können. Für den Fahrer können weiterhin für den Betrieb des Fahrzeugs relevante Informationen dargestellt werden.
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Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens umfasst die betrachtungswinkelindividuelle, für andere Nutzer nicht einsehbare Anzeige zusätzliche Funktionen und/oder Anzeigeoptionen. Für diese Funktionen oder Anzeigeoptionen können spezielle Schaltflächen dargestellt werden, die für den Fahrer entweder sichtbar, jedoch nicht bedienbar oder weder sichtbar noch bedienbar sind.
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Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird die Betätigung der Schaltfläche durch eine kapazitive Koppelung zwischen einem dem Nutzer zugeordneten Objekt und einer Empfangseinrichtung erfasst. Das Objekt ist insbesondere ein Körperteil eines Nutzers, insbesondere ein Finger bzw. die Fingerspitze eines Nutzers. In diesem Fall lässt sich die Position des Objekts, d.h. des Fingers des Nutzers, durch eine kapazitive Kopplung zwischen dem Objekt und der Empfangseinrichtung erfassen. Die Empfangseinrichtung kann sich außerhalb des Displays befinden. Vorzugsweise ist die Empfangseinrichtung jedoch von der Anzeigevorrichtung, insbesondere von dem Display umfasst. Auf diese Weise kann der Finger des Nutzers, der sich vor der auf dem Display dargestellten Schaltfläche befindet, detektiert werden. Dabei kann der Finger das Display berühren, dies ist jedoch nicht unbedingt erforderlich.
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Für die kapazitive Kopplung mit der Empfangseinrichtung reicht es aus, dass sich der Finger in einem gewissen Abstand vor dem Display befindet.
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Gemäß einer bevorzugten Ausbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird die Sitzposition des Nutzers, der die Schaltfläche betätigt, erfasst. Es kann z. B. ein Identifikationscode mittels einer Elektrodeneinrichtung in den Körper des Nutzers kapazitiv eingekoppelt wird und bei der Empfangseinrichtung kapazitiv ausgekoppelt werden. Aus der Sitzposition des Nutzers wird dann der dem Nutzer zugeordnete Betrachtungswinkel ermittelt. Dabei ist der Identifikationscode insbesondere nur dann in den Körper eines Nutzers kapazitiv einkoppelbar, wenn dieser auf einer der Elektrodeneinrichtung zugeordneten Sitzposition sitzt. Der Identifikationscode kann somit mittels quasielektrostatischer Felder über den Körper des Nutzers an die Empfangseinrichtung übertragen werden. Bei den Schnittstellen zwischen der Elektrodeneinrichtung und dem Nutzer sowie zwischen dem Nutzer und der Empfangseinrichtung kann jeweils eine Kondensatoreinrichtung verwendet werden, die in einem Schwingkreis eingebunden ist, der bei der Empfangseinrichtung als Parallelschwingkreis betrieben wird und bei der Elektrodeneinrichtung als Serienschwingkreis betrieben wird.
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Der Identifikationscode kann beispielsweise den Nutzer und/oder die Sitzposition identifizieren. Wird der Nutzer durch den Identifikationscode identifiziert, kann die Bedienung einer Schaltfläche nur dann möglich sein, wenn sie von einem bestimmten Nutzer oder einer bestimmten Sitzposition aus betätigt wird. Es lässt sich somit ein nutzerselektives Bedienverfahren realisieren. Ferner kann die Art der angezeigten Informationen für einen Betrachtungswinkel von dem Identifikationscode des Nutzers auf der diesem Betrachtungswinkel zugeordneten Sitzposition abhängen. Somit lässt sich bei dem erfindungsgemäßen Verfahren auch in Abhängigkeit von der Sitzposition entscheiden, ob bestimmte Informationen angezeigt werden dürfen. Beispielsweise kann es auf diese Weise ausgeschlossen werden, dass während der Fahrt des Fahrzeugs bei dem Betrachtungswinkel für den Fahrer ein Film angezeigt wird.
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Die erfindungsgemäße Bedienvorrichtung ist gekennzeichnet durch eine Einrichtung zum Erfassen der Betätigung einer Schaltfläche, die für zumindest einen Betrachtungswinkel zum Steuern einer betrachtungswinkelindividuellen Anzeige des Displays anzeigbar ist, auf Grund einer Annäherung eines Objekts an die angezeigte Schaltfläche oder einer Berührung der angezeigten Schaltfläche. Des Weiteren umfasst die Bedienvorrichtung eine Einrichtung zum Erfassen des Nutzers, der die Schaltfläche betätigt hat, und zum Ermitteln des diesem Benutzer zugeordneten Betrachtungswinkels sowie eine Steuereinrichtung, mit der in Abhängigkeit von dem ermittelten Betrachtungswinkel die betrachtungswinkelindividuelle Anzeige des Displays entsprechend der Betätigung der Schaltfläche so steuerbar ist, dass ausgehend von der Anzeige derselben Information für die Betrachtungswinkel bei der Betätigung der Schaltfläche, die für andere Betrachtungswinkel nicht sichtbar ist, die Anzeige für den Betrachtungswinkel des Nutzers, der die Schaltfläche betätigt hat, so verändert wird, dass die betrachtungswinkelindividuelle Anzeige für andere Nutzer, denen andere Betrachtungswinkel zugeordnet sind, nicht einsehbar ist und dem Nutzer Informationen angezeigt werden, die für die anderen Nutzer nicht sichtbar sind, und die für die anderen Nutzer sichtbaren Informationen unverändert bleiben, wobei die Schaltfläche erhalten bleibt und dem Nutzer die Möglichkeit des Umschaltens auf den Anzeigeinhalt für den anderen Betrachtungswinkel anzeigt. Durch die Betätigung der Schaltfläche kann das Dual-View-Display der erfindungsgemäßen Bedienvorrichtung somit schnell und einfach auf eine betrachtungswinkelindividuelle Anzeige umgeschaltet werden.
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Gemäß einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Bedienvorrichtung umfasst die Einrichtung zum Erfassen der Betätigung einer Schaltfläche eine berührungsempfindliche Oberfläche des Displays. Die Berührung des Objekts auf dem Display wird somit detektiert und gegebenenfalls einer Betätigung der Schaltfläche zugeordnet.
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Gemäß einer anderen Ausführungsform umfasst die Einrichtung zum Erfassen der Betätigung der Schaltfläche eine Empfangseinrichtung, an die ein Signal von einem Nutzer kapazitiv übertragbar ist, wenn sich das Objekt, insbesondere ein Körperteil des Nutzers, in der Nähe der Empfangseinrichtung befindet. Die kapazitive Übertragung erfolgt, wie vorstehend erläutert, mittels quasi-elektrostatischer Felder von dem Körper des Nutzers an die Empfangseinrichtung.
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Des Weiteren kann die Einrichtung zum Erfassen des Nutzers, der die Schaltfläche betätigt hat, und zum Ermitteln des diesem Nutzer zugeordneten Betrachtungswinkels eine Elektrodeneinrichtung in den Sitzen potenzieller Nutzer umfassen, mittels derer ein Identifikationscode in den Körper des Nutzers kapazitiv einkoppelbar ist und bei der Empfangseinrichtung kapazitiv auskoppelbar ist. Auch in diesem Fall werden, wie vorstehend erläutert, quasi-elektrostatische Wechselwirkungseffekte zwischen dem Körper des Nutzers und der Elektroneneinrichtung bzw. der Empfangseinrichtung ausgenutzt.
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Die kapazitive Kopplung zwischen dem Objekt, insbesondere dem Körperteil, z.B. dem Finger eines Nutzers, kann so sensitiv ausgebildet sein, dass es nicht erforderlich ist, dass das Objekt z.B. die Displayoberfläche berührt. Es reicht, dass sich das Objekt in einer bestimmten Schaltzone vor dem Display befindet.
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Durch das erfindungsgemäße Verfahren bzw. die erfindungsgemäße Bedienvorrichtung kann vorteilhafterweise eine etwaige Ablenkung des Fahrers durch auf dem Display angezeigte Informationen gesenkt werden. Gleichermaßen kann die Privatsphäre für einen Fahrzeuginsassen, z.B. für einen Beifahrer erhöht werden, da für ihn persönliche Daten angezeigt werden können, ohne dass andere Fahrzeuginsassen diese betrachten können. Dies ist beispielsweise bei einer Anwendung in einem Taxi vorteilhaft. Die Umschaltung zu dieser betrachtungswinkelindividuellen Anzeige kann dabei sehr schnell und einfach herbeigeführt werden.
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Die Erfindung wird nun anhand von Ausführungsbeispielen mit Bezug zu den Zeichnungen erläutert.
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1 zeigt die Anzeigevorrichtung eines Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Bedienvorrichtung,
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2 veranschaulicht das Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Bedienvorrichtung und des Bedienverfahrens und
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die 3A bis 3C veranschaulichen ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens.
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Die Bedienvorrichtung des Ausführungsbeispiels ist im Bereich der Mittelkonsole eines Kraftfahrzeugs untergebracht. Sie umfasst eine Anzeigevorrichtung mit einem Display 1, über welches Informationen dem Fahrer sowie weiteren Fahrzeuginsassen angezeigt werden können. Des Weiteren können der Fahrer und weitere Fahrzeuginsassen, insbesondere der Beifahrer, Einrichtungen des Fahrzeugs über die Bedienvorrichtung steuern, indem sie bestimmte Eingaben vornehmen.
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Einrichtungen des Fahrzeugs umfassen die Anzeigevorrichtung selbst sowie z.B. ein Navigationsgerät, Kommunikationsgeräte, wie z.B. ein Mobiltelefon, Multimedianwendungen, wie z.B. die Musikwiedergabe, ein Beifahrer-Infotainmentsystem, ein Infotainmentsystem für die Fondinsassen, einen Fernseher oder einen Fotobetrachter sowie Systemeinrichtungen des Kraftfahrzeugs selbst. Zu den Systemeinrichtungen können beispielsweise die Heiz- und Lüftungseinrichtungen sowie eine Klimaanlage, die Einstellung von Spiegeln und Sitzen sowie weitere Einrichtungen zählen, die vom Inneren des Kraftfahrzeugs aus gesteuert werden können.
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Bei dem Display 1 der Anzeigevorrichtung sind durch eine optische Barriere einem Betrachter rechts und links der mittigen Sichtachse jeweils unterschiedliche Inhalte anzeigbar. Wie aus 1 ersichtlich, betrachtet ein Fahrer 2, der auf dem Fahrersitz 4 sitzt, das Display 1 aus einem Betrachtungswinkel A, der Beifahrer 3, welcher auf einem Beifahrersitz 5 sitzt, betrachtet das Display 1 hingegen aus einem Betrachtungswinkel B. Die optische Barriere des Displays 1 ist so angeordnet, dass der Fahrer aus dem Bereich A eine andere Anzeige sehen kann, als der Beifahrer 3 aus dem Bereich B. Das Display 1 ist somit so ansteuerbar, dass für den Fahrer 2 und den Beifahrer 3 verschiedene Informationen dargestellt werden können. Dabei ist dem Betrachtungswinkel A die Sitzposition des Fahrers 2 zugeordnet und dem Betrachtungswinkel B die Sitzposition des Beifahrers 3.
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Im Folgenden wird davon ausgegangen, dass zunächst das Display 1 für die Betrachtungswinkel A und B dieselben Informationen anzeigt. Jedoch wird zumindest dem Beifahrer 3 für den Betrachtungswinkel B eine spezielle Schaltfläche 10 angezeigt, über welche dieser eine betrachtungswinkelindividuelle Anzeige des Displays 1 ansteuern kann. Ferner kann eine solche Schaltfläche zusätzlich auch für den Fahrer 2 für den Betrachtungswinkel A angezeigt werden, damit auch dieser eine betrachtungswinkelindividuelle Anzeige ansteuern kann. Bei der betrachtungswinkelindividuellen Anzeige ist die angezeigte Information aus einem bestimmten Betrachtungswinkel B sichtbar, aus einem anderen Betrachtungswinkel A jedoch nicht sichtbar. Dabei kann der vollständige Anzeigeinhalt des Displays 1 aus dem anderen Betrachtungswinkel A nicht sichtbar sein oder nur spezielle Elemente und/oder Bereiche bei ansonsten konstantem Hintergrund, der für alle Betrachtungswinkel A und B sichtbar ist.
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Um diese betrachtungswinkelindividuelle Anzeige des Displays 1 anzusteuern, nähert z. B. der Beifahrer 3, wie in 2 gezeigt, eine Fingerspitze 6, dem Bereich des Displays 1, bei dem die Schaltfläche 10 zum Ansteuern der betrachtungswinkelindividuellen Anzeige angezeigt wird. Sobald sich die Fingerspitze 6 vor dieser Schaltfläche 10 des Displays 1 befindet, wird einerseits erfasst, dass sich ein Objekt, in diesem Fall die Fingerspitze 6, vor der Schaltfläche befindet, und andererseits wird die Sitzposition des Nutzers 3 sowie alternativ oder zusätzlich der Nutzer 3 selbst identifiziert. Diese Positionsbestimmung und Identifikation der Sitzposition wird im Folgenden mit Bezug zu 2 erläutert:
Im Sitz 5 des Beifahrers 3 befindet sich eine Elektrodenanordnung 7. Über diese Elektrodenanordnung 7 kann ein Identifikationscode kapazitiv in den Körper des Beifahrers 3 eingekoppelt werden. Der Identifikationscode kann dabei die Sitzposition des Nutzers 3 sowie den Nutzer 3 selbst identifizieren. Der Identifikationscode wird über den Körper des Beifahrers 3 übertragen und bei der Fingerspitze 6 kapazitiv ausgekoppelt, so dass er an eine in der Anzeigevorrichtung, insbesondere dem Display 1 untergebrachten Empfangseinrichtung übertragen werden kann.
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Die Empfangseinrichtung ist mit einer Steuereinrichtung
8 verbunden, die wiederum mit der Elektrodeneinrichtung
7 kapazitiv gekoppelt ist. Bei den kapazitiven Kopplungen zwischen der Elektrodeneinrichtung
7 und dem Beifahrer
3 einerseits und dem Beifahrer
3 und der Empfangseinrichtung in der Anzeigevorrichtung andererseits wird ein elektrisches Feld mit einer sehr begrenzten Reichweite von z.B. einigen Zentimetern oder Dezimetern genutzt. Die Reichweite dieses Feldes bestimmt die Größe der Schaltzone vor der Fläche des Displays, bei der die Bedienfunktion angezeigt wird. Für die Signalübertragung werden relativ niedrige Trägerfrequenzen von einigen 100 kH genutzt, die zu quasi-statischen Feldern führen, d.h. Feldern, für welche weitgehend die für statische Felder zutreffenden physikalischen Ansätze gelten. Hinsichtlich weiterer Details dieser Signalübertragung wird auf die
DE 10 2004 048 956 A1 und die darin zitierte weitere Literatur verwiesen, die hiermit durch Bezugnahme in die vorliegende Anmeldung aufgenommen werden. Es können insbesondere die in der
DE 10 2004 048 956 A1 verwendeten Schaltungseinrichtungen Anwendung finden.
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Wurde die Position der Fingerspitze 6 des Beifahrers 3 vor der Schaltfläche 10 erfasst, wird von der Steuereinrichtung 8 die betrachtungswinkelindividuelle Anzeige des Displays 1 angesteuert, d. h. es werden bestimmte Informationen nur noch für den Betrachtungswinkel B angezeigt.
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In den 3A bis 3C sind schematisch die Anzeigeinhalte für die Betrachtungswinkel A und B dargestellt. Bei den Figuren wird jeweils auf der linken Seite die Anzeige für den Betrachtungswinkel A und auf der rechten Seite die Anzeige für den Betrachtungswinkel B dargestellt.
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Die 3A zeigt den Ausgangszustand, bei welchem dieselben Informationen X für die Betrachtungswinkel A und B angezeigt werden. Bei dem Betrachtungswinkel B wird jedoch zusätzlich eine für den Betrachtungswinkel A nicht sichtbare Schaltfläche 10 angezeigt, mit welcher der Beifahrer 3 auf eine Anzeige des Displays 1 wechseln kann, bei welcher ihm Informationen angezeigt werden, die für den Fahrer 2, d. h. für den Betrachtungswinkel A, nicht sichtbar sind. Betätigt der Beifahrer 3 wie vorstehend erläutert die Schaltfläche 10, wechselt die Anzeige des Displays 1 in den 3B gezeigten Zustand. Für den Betrachtungswinkel A werden weiterhin die Informationen X angezeigt. Für den Betrachtungswinkel B werden jedoch z. B. im gesamten Bereich des Displays 1 die Informationen Y angezeigt. Die Schaltfläche 10 bleibt dabei erhalten. Sie zeigt dem Beifahrer 3 jedoch die Möglichkeit des Umschaltens auf den Anzeigeinhalt für den Betrachtungswinkel A an.
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Betätigt der Beifahrer 3 erneut die Schaltfläche 10 wie vorstehend erläutert, wechselt die Anzeige des Displays 1 wieder zurück zu der in 3C gezeigten Darstellung, welche der Darstellung, die in 3A gezeigt ist, entspricht.
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Auf Grund der Identifikation des Beifahrers 3 bei der Betätigung der Schaltfläche 10 kann die Schaltfläche 10 nur von dem Beifahrer 3 aus betätigt werden. Wenn der Fahrer 2 seinen Finger in den Bereich der Schaltfläche 10 bringt, erfolgt die Ansteuerung der betrachtungswinkelindividuellen Anzeige des Displays 1 nicht.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Display
- 2
- Fahrer
- 3
- Beifahrer
- 4
- Fahrersitz
- 5
- Beifahrersitz
- 6
- Fingerspitze eines Nutzers
- 7
- Elektrodeneinrichtung
- 8
- Steuervorrichtung
- 9
- Fahrzeugbus
- 10
- Schaltfläche