DE102007048052A1 - Handwerkzeugmaschine sowie Verfahren zum Betreiben der Handwerkzeugmaschine - Google Patents
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben einer motorisch angetriebenen Handwerkzeugmaschine, etwa einer Motorkettensäge, die ein mittels eines Motors antreibbares Bearbeitungswerkzeug, etwa eine Sägekette, aufweist. Das Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, dass während des Betriebs der Handwerkzeugmaschine, nämlich während das Bearbeitungswerkzeug der Handwerkzeugmaschine Arbeitsbewegungen ausführt, einen Bediener möglicherweise gefährdende Maschinenbewegungen der Handwerkzeugmaschine, vorzugsweise beschleunigte Schleuderbewegungen, mittels eines geeigneten, elektrisch betriebenen Sensors, vorzugsweise eines Beschleunigungssensors, unmittelbar oder mittelbar erfasst werden und dass abhängig von den erfassten Maschinenbewegungen der Handwerkzeugmaschine die Arbeitsbewegungen des Bearbeitungswerkzeugs unterbunden werden und/oder auf ein ungefährliches Maß verringert werden. Die Erfindung betrifft des Weiteren eine Handwerkzeugmaschine, die nach diesem Verfahren arbeitet.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben einer motorisch angetriebenen Handwerkzeugmaschine, etwa einer Motorkettensäge, die ein mittels eines Motors antreibbares Bearbeitungswerkzeug, etwa eine Sägekette, aufweist. Die Erfindung betrifft des Weiteren eine Handwerkzeugmaschine zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens.
- Vornehmlich bei Motorkettensägen, aber auch bei anderen motorisch angetriebenen Handwerkzeugmaschinen, stellt das Bearbeitungswerkzeug eine teilweise erhebliche Gefahrenquelle dar. Dies gilt vornehmlich für den Fall, dass der Bediener die Kontrolle über die Handwerkzeugmaschine verliert. Bei Motorkettensägen ist der sogenannte Rückschlag einer der häufigsten Unfallursachen. Ein Rückschlag entsteht, wenn die Sägekettenspitze unbeabsichtigt gegen ein Hindernis geführt wird, beispielsweise ein Ast, und die gesamte Motorkettensäge aufgrund der Kettenbewegung der Sägekette eine Schleuderbewegung in Richtung des Kopfes des Bedieners ausführt.
- Zur Vermeidung derartiger Unfälle sind im Stand der Technik Sicherheitsbremseinrichtungen bekannt, die die Sägekette bei einem Rückschlag stillsetzen. Aus der
DE 29 22 574 ist beispielsweise eine Motorkettensäge mit einer Sicherheitsbremseinrichtung offenbart, die die gesamte Kettenbewegung bei Schleuderbewegungen der Säge unmittelbar unterbinden soll. Zu diesem Zweck ist ein schwenkbarer Handschutzbügel vorgesehen, der bei einer außergewöhnlichen Schleuderbewegung aufgrund seiner Trägheit nach vorne schnellt und durch einen vergleichsweise komplizierten mechanischen Wirkmechanismus die Sicherheitsbremseinrichtung aktiviert und den Bremsvorgang auslöst. Im Rahmen des Bremsvorgangs wird ein Bremsband der Sicherheitsbremseinrichtung um eine Bremstrommel gespannt. - Nachteilig bei der Lösung der
DE 29 22 574 ist, dass das Aktivieren der Sicherheitsbremseinrichtung ausschließlich mechanisch erfolgt und von der Massenträgheit des Handschutzbügels abhängt. Die Erfassung von Schleuderbewegungen der Motorkettensäge ist dabei aufgrund der komplexen mechanischen Mechanik relativ fehleranfällig. Weiter ist nicht oder nur schwierig einstellbar, bei welchen Schleuderbewegungen die Sicherheitsbremseinrichtung auslösen soll. Auch lässt sich die in derDE 29 22 574 aufgeführte Lösung nicht oder nur mit erheblichem Aufwand auf andere Handwerkzeugmaschinen, wie etwa Bohrmaschinen, Winkelschleifer oder dergleichen übertragen. - Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein Verfahren zum Betreiben einer motorisch angetriebenen Handwerkzeugmaschine anzugeben, mit dem möglicherweise einen Bediener gefährdende Bewegungen der Handwerkzeugmaschine in möglichst einfacher Weise zuverlässig erkannt werden können, um anschließend geeignete Sicherheitsmaßnahmen einzuleiten. Es ist des Weiteren Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Handwerkzeugmaschine anzugeben, die nach einem derartigen Verfahren arbeitet.
- Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie durch eine Handwerkzeugmaschine mit den Merkmalen des Anspruchs 5.
- Demnach werden während des Betriebs der Handwerkzeugmaschine, nämlich während das Bearbeitungswerkzeug der Handwerkzeugmaschine Arbeitsbewegungen ausführt, einen Bediener möglicherweise gefährdende Maschinenbewegungen der Handwerkzeugmaschine, vorzugsweise beschleunigte Schleuderbewegungen, mittels eines geeigneten, elektrisch betriebenen Sensors, vorzugsweise eines Beschleunigungssensors, unmittelbar oder mittelbar erfasst und abhängig von den erfassten Maschinenbewegungen der Handwerkzeugmaschine die Arbeitsbewegungen des Bearbeitungswerkzeuges unterbunden und/oder auf ein ungefährliches Maß verringert.
- Unter Maschinenbewegungen werden sämtliche Bewegungen der Handwerkzeugmaschine in ihrer Gesamtheit verstanden, insbesondere beschleunigte Bewegungen. Derartige Maschinenbewegungen können beispielsweise ausgelöst werden, wenn das sich üblicherweise in hoher Frequenz bzw. mit hoher Geschwindigkeit bewegende Bearbeitungs werkzeug auf Hindernisse trifft, sodass es zu Rückschlägen, Schleuderbewegungen oder dergleichen der gesamten Handwerkzeugmaschine kommt. Geringfügige Maschinenbewegungen können in der Regel von dem Bediener abgefangen werden und sind daher häufig unkritisch. Problematisch sind vornehmlich weiträumige, stark beschleunigte Bewegungen der Handwerkzeugmaschine, die das Bearbeitungswerkzeug beispielsweise in Richtung des Kopfes des Bedieners führen. Diese Bewegungen können zu schwerwiegenden Verletzungen des Bedieners führen.
- Die vorliegende Erfindung betrifft vornehmlich aber nicht ausschließlich Motorkettensägen. Grundsätzlich kann aber die Betriebssicherheit sämtlicher motorgetriebener Handwerkzeugmaschinen verbessert werden, die über sich bewegende Bearbeitungswerkzeuge verfügen. Dies können etwa Bohrmaschinen sein, Winkelschleifer oder andere Schleifgeräte. Grundsätzlich können sämtliche motorgetriebenen Handwerkzeugmaschinen, die trennen, schleifen, spanen, bohren, sägen oder dergleichen, nach dem erfindungsgemäßen Verfahren arbeiten.
- Die jeweiligen Bearbeitungswerkzeuge, also Schleifplatten, Bohrer, Messer, Sägeblätter oder dergleichen, führen dementsprechend Hin- und/oder Herbewegungen aus, Rotationsbewegungen, Translationsbewegungen oder Bewegungen, die eine Überlagerung aus Rotations- und Translationsbewegungen sind.
- Entscheidend ist jeweils, dass die Handwerkzeugmaschine mit einem elektrisch betriebenen Sensor, vorzugsweise einem elektronischen Sensor, ausgerüstet wird, der einen Bediener möglicherweise gefährdende Maschinenbewegungen der Handwerkzeugmaschine erfassen kann. Ein solcher Sensor ist vorzugsweise ein Beschleunigungssensor, der beschleunigte Bewegungen der Handwerkzeugmaschine detektieren kann.
- Abhängig von den erfassten Bewegungen, d. h. insbesondere abhängig von den Messwerten, die der elektrisch betriebene Sensor erfasst, werden dann die Arbeitsbewegungen des Bearbeitungswerkzeugs unterbunden bzw. auf ein ungefährliches Maß verringert. Bei Handwerkzeugmaschinen, die ein besonders gefährliches Bearbeitungswerkzeug aufweisen, wie etwa bei Motorkettensägen die Sägekette, wird die Arbeitsbewegung des Bearbeitungswerkzeuges möglichst unmittelbar nach Erfassung einer gefährdenden Bewegung vollständig unterbunden, d. h. auf die Geschwindigkeit Null gestoppt. Bei den Handwerkzeugmaschinen, deren Bearbeitungswerkzeuge ein geringeres Gefährdungspotential aufweisen, wie etwa einem Schwingschleifer, kann es möglicherweise ausreichen, die Arbeitsbewegungen nur auf ein ungefährliches Maß zu verringern. Bei Schwingschleifern würde es daher möglicherweise dementsprechend genügen, die Schwingungsfrequenz der Schwungplatte zu verringern.
- Die vorliegende Erfindung ermöglicht es im Vergleich zum Stand der Technik, einen Bediener gefährdende Bewegungen der Handwerkzeugmaschine besonders zuverlässig und genau zu erfassen und anschließend geeignete Sicherheitsmaßnahmen einzuleiten.
- Eine Handwerkzeugmaschine, die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren arbeitet, weist bevorzugt eine Steuer- und/oder Regeleinrichtung auf, die derart ausgebildet ist, dass die Arbeitsbewegungen des Bearbeitungswerkzeuges abhängig von den erfassten Maschinenbewegungen der Handwerkzeugmaschine unterbindbar bzw. auf ein ungefährliches Maß verringerbar sind.
- Dabei erfasst der elektrisch betriebene Sensor – insbesondere während das Bearbeitungswerkzeug Arbeitsbewegungen ausführt – vorzugsweise sämtliche Maschinenbewegungen, insbesondere die beschleunigten Bewegungen, und übermittelt diese Bewegungen kennzeichnende Signale an die Steuer- und/oder Regeleinrichtung. Die Steuer- und/oder Regeleinrichtung wertet die Signale aus. Abhängig von den Signalen des Sensors bzw. abhängig von der Auswertung der Signale erzeugt die Steuer- und/oder Regeleinrichtung dann gegebenenfalls Steuerungs- und/oder Regelungssignale, die geeignete Maßnahmen auslösen, die das Unterbinden der Arbeitsbewegungen des Bearbeitungswerkzeuges und/oder das Verringern derselben zur Folge haben. Beispielsweise kann eine mit dem Bearbeitungswerkzeug unmittelbar oder mittelbar zusammenwirkende Bremseinrichtung der Handwerkzeugmaschine mittels der Steuerungs- und/oder Regelsignale von einer Stellung, in der das Bearbeitungswerkzeug nicht gebremst wird, in eine dieses abbremsende Stellung überführt werden.
- In einer einfachen, möglicherweise aber für eine Vielzahl von Handwerkzeugmaschinen nicht ausreichenden Ausführungsform wird abhängig von den Signalen des Sensors, d. h. abhängig von den erfassten Bewegungen der Handwerkzeugmaschine, insbesondere bei Detektion gefährdender Schleuderbewegungen, der Antrieb des Bearbeitungswerkzeuges gestoppt. Dies kann geschehen, indem entweder der Motor der Handwerkzeugmaschine abgeschaltet wird und/oder eine Kupplungseinrichtung zwischen Motor und Bearbeitungswerkzeug derart geschaltet wird, dass das Bearbeitungswerkzeug antriebslos ist. In der Regel wird bei diesen Varianten das Bearbeitungswerkzeug noch eine Zeit nachlaufen, sodass es möglicherweise notwendig sein wird, alternativ zu den genannten Maß nahmen oder zusätzlich zu diesen einen aktiven Bremsvorgang einzuleiten, der das Bearbeitungswerkzeug abbremst.
- Dazu kann die Handwerkzeugmaschine – wie oben bereits angedeutet – ein vorzugsweise mechanisches, auf das Bearbeitungswerkzeug unmittelbar oder mittelbar einwirkendes Bremsmittel aufweisen, das das Bearbeitungswerkzeug abhängig von den erfassten Maschinenbewegungen abbremst. Ein derartiges Bremsmittel kann beispielsweise das in der
DE 29 22 574 – auf deren Offenbarung hier ausdrücklich Bezug genommen wird – gezeigte Bremsband sein, das in einer bremsenden Stellung gegen eine mit dem Bearbeitungswerkzeug wirkverbundene Bremstrommel gespannt ist. Wie der Fachmann erkennt, gibt es für die verschiedenen Arten von Handwerkzeugmaschinen verschiedenste Möglichkeiten, Bremseinrichtungen mit Bremsmitteln vorzusehen, die das Bearbeitungswerkzeug mittelbar oder unmittelbar abbremsen und die abhängig von von dem elektrisch betriebenen Sensor erfassten Bewegungen regelbar und/oder steuerbar sind. - Was die von dem elektrisch betriebenen Sensor erfassten Messwerte angeht, die für den Bewegungszustand der Handwerkzeugmaschine kennzeichnend sind, so werden diese bevorzugt mit einem hinterlegten, also vorgegebenen Grenzwert verglichen. Abhängig von dem Ergebnis dieses Vergleichs werden die Arbeitsbewegungen des Bearbeitungswerkzeuges anschließend unterbunden bzw. verringert, insbesondere abgebremst.
- Wenn beispielsweise ein Beschleunigungssensor eingesetzt wird, kann dieser fortlaufend während des Betriebes der Handwerkzeugmaschine beschleunigte Bewegungen der Handwerkzeugmaschine messen. Nicht jede beschleunigte Bewegung muss dabei allerdings zu einem Unterbinden der Arbeitsbewegung des Bearbeitungswerkzeuges bzw. zum Verringern derselben auf ein ungefährliches Maß führen. In der Regel werden diese Maßnahmen erst dann eingeleitet, wenn die erfassten beschleunigten Bewegungen eine gewisse Intensität und/oder Art aufweisen. Beispielsweise kann vorgesehen werden, dass nur Beschleunigungen in vorgegebenen Raumrichtungen und/oder nur Beschleunigungen mit vorgegebenen Beschleunigungsbeträgen die genannten Maßnahmen auslösen. Vorzugsweise wird dies der Fall sein, wenn die von dem Sensor erfassten Messwerte gleich oder größer einem vorgegebenen Grenzwert sind, der etwa in einem der Steuer- und/oder Regeleinrichtung zugeordneten Speicher hinterlegt sein kann.
- Es ist denkbar, verschiedenste charakteristische Bewegungsverläufe oder Bewegungswerte in einem Steuer- und/oder Regeleinrichtung zugeordneten Speicher zu hinterlegen und mit von dem elektrisch betriebenen Sensor erfassten Verläufen zu vergleichen. Ab hängig von dem Ergebnis dieses Vergleichs können ebenfalls die oben genannten Maßnahmen eingeleitet werden.
- Wie der Fachmann erkennt, existiert für die Analyse der von dem Sensor erfassten Messwerte bzw. für die Bedingungen, unter denen die genannten Maßnahmen eingeleitet werden, eine Vielzahl von Möglichkeiten.
- Um den elektrisch betriebenen Sensor mit elektrischer Energie zu versorgen, ist es zumindest bei Handwerkzeugmaschinen, die einen Verbrennungsmotor aufweisen, notwendig, eine Stromquelle vorzusehen. Bei Handwerkzeugmaschinen, die ohnehin einen Elektromotor aufweisen ist die Stromversorgung des Sensors natürlich problemlos ohne weitere Stromquelle möglich.
- Die Stromquelle kann in einfachster Ausführungsform eine Batterie oder ein Akku, eine Solarzelle oder dergleichen sein. Denkbar ist auch ein Generator, der Rotationsbewegungen eines Verbrennungsmotors der Handwerkzeugmaschine, wie er etwa in einer Motorkreissäge angeordnet ist, in Strom umwandelt.
- Zweckmäßig ist es, sicherzustellen, dass die Bewegungen des Bearbeitungswerkzeuges auch dann unterbunden bzw. auf ein ungefährliches Maß reduziert werden können, wenn der elektrisch betriebene Sensor selbst, die Stromquelle und/oder andere Bauteile ausfallen. Dazu kann ein elektrisch betriebenes Aktivierungsmittel vorgesehen sein, das etwa mit einer Bremseinrichtung der Handwerkzeugmaschine derart zusammenwirkt, dass bei einem Betriebsausfall des Aktivierungsmittels die Bremseinrichtung automatisch in den das Bearbeitungswerkzeug bremsenden Zustand überführt wird und/oder dann, wenn das Aktivierungsmittel – aus welchen Gründen auch immer – nicht mit elektrischer Energie versorgt werden kann.
- Dabei ist es auch zweckmäßig, wenn die Bremseinrichtung nur dann von der bremsenden Stellung in den ungebremsten Zustand überführbar ist, wenn das elektrische Aktivierungsmittel, beispielsweise ein entsprechender Schalter, unter elektrischer Spannung steht. In einem spannungslosen Zustand des elektrischen Aktivierungsmittels, d. h. in einem Zustand, in dem es nicht mit elektrischer Energie versorgt wird, würde dagegen die Bremseinrichtung in dem bremsenden Zustand verharren bzw. automatisch in den bremsenden Zustand überführt werden.
- Speziell die Motorkettensäge der
DE 29 22 574 kann in einer besonderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung in folgender Weise verbessert werden:
In erfindungsgemäßer Weise wird ein Beschleunigungssensor an der Maschine angeordnet, insbesondere an dem Gehäuse derselben. Abhängig von den Signalen des Sensors wird ein elektrisches Aktivierungsmittel geschaltet, vorzugsweise ein Schalter, der mit dem Handschutzbügel derDE 29 22 574 zusammenwirkt. - Der elektrische Schalter ist derart ausgebildet, dass der Handschutzbügel der
DE 29 22 574 nur dann in den die Sägekette nicht bremsende Stellung überführbar ist, wenn an dem Schalter Spannung anliegt. Für die genaue Ausbildung eines derartig wirkenden Schalters gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, wie der Fachmann des Standes der Technik erkennt. - Weiter wirken der elektrisch betriebene Beschleunigungssensor, der Schalter sowie eine Steuer- und/oder Regeleinrichtung, die natürlich auch Teil des Sensors sein kann, derart zusammen, dass bei bestimmten, den Bediener gefährdenden Bewegungen der Motorkettensäge der Schalter stromlos geschaltet wird, sodass der Handschutzhebel automatisch in die bremsende Stellung überführt wird.
- In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist der Beschleunigungssensor als Drei-Achsen-Beschleunigungsaufnehmer ausgebildet, d. h. er kann Beschleunigungen in sämtlichen Raumrichtungen erfassen.
- Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den beigefügten Patentansprüchen.
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- Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 2922574 [0003, 0004, 0004, 0017, 0026, 0026, 0027]
Claims (11)
- Verfahren zum Betreiben einer motorisch angetriebenen Handwerkzeugmaschine, etwa einer Motorkettensäge, die ein mittels eines Motors antreibbares Bearbeitungswerkzeug, etwa eine Sägekette, aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass während des Betriebs der Handwerkzeugmaschine, nämlich während das Bearbeitungswerkzeug der Handwerkzeugmaschine Arbeitsbewegungen ausführt, einen Bediener möglicherweise gefährdende Maschinenbewegungen der Handwerkzeugmaschine, vorzugsweise beschleunigte Schleuderbewegungen, mittels eines geeigneten, elektrisch betriebenen Sensors, vorzugsweise eines Beschleunigungssensors, unmittelbar oder mittelbar erfasst werden, und dass abhängig von den erfassten Maschinenbewegungen der Handwerkzeugmaschine die Arbeitsbewegungen des Bearbeitungswerkzeuges unterbunden werden und/oder auf ein ungefährliches Maß verringert werden.
- Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mittels des elektrischen Sensors Messwerte erfasst werden, die für Maschinenbewegungen der Handwerkzeugmaschine kennzeichnend sind, und dass abhängig von diesen Messewerten die Arbeitsbewegungen des Bearbeitungswerkzeuges unterbunden bzw. verringert werden.
- Verfahren gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Messwerte mit mindestens einem vorgegebenen, vorzugsweise in einem Speicher hinterlegten Grenzwert verglichen werden, und dass abhängig von diesem Vergleich die Arbeitsbewegungen des Bearbeitungswerkzeuges unterbunden bzw. verringert werden.
- Verfahren gemäß Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Handwerkzeugmaschine ein vorzugsweise mechanisches, auf das Bearbeitungswerkzeug unmittelbar oder mittelbar einwirkendes Bremsmittel aufweist, das abhängig von den erfassten Maschinenbewegungen der Handwerkzeugmaschine das Bearbeitungswerkzeug abbremst.
- Handwerkzeugmaschine, mit einem Bearbeitungswerkzeug, das im Betriebszustand von einem Motor der Handwerkzeugmaschine in Arbeitsbewegungen versetzbar ist, insbesondere zur Durchführung des Verfahrens gemäß der Ansprüche 1–4, dadurch gekennzeichnet, dass die Handwerkzeugmaschine wenigstens einen elektrisch betriebenen Sensor zur Erfassung von Maschinenbewegungen der Handwerkzeugmaschine aufweist, vorzugsweise von beschleunigten Schleuderbewegungen, sowie eine Steuer- und/oder Regeleinrichtung, die derart ausgebildet ist, dass die Arbeitsbewegungen des Bearbeitungswerkzeuges abhängig von den erfassten Maschinenbewegungen der Handwerkzeugmaschine unterbindbar und/oder auf ein ungefährliches Maß verringerbar sind.
- Handwerkzeugmaschine gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass mittels mindestens eines geeigneten Signals der Steuer- und/oder Regeleinrichtung ein das Bearbeitungswerkzeug mittelbar oder unmittelbar abbremsendes Bremsmittel von einer die Bewegung des Bearbeitungswerkzeuges unterbindenden und/oder bremsenden Stellung, in eine die Bewegung des Bearbeitungswerkzeugs nicht unterbindende bzw. nicht bremsende Stellung überführbar ist.
- Handwerkzeugmaschine gemäß Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Handwerkzeugmaschine eine Stromquelle aufweist, die den elektrischen Sensor mit elektrischer Energie versorgt.
- Handwerkzeugmaschine gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 5–7, dadurch gekennzeichnet, dass die Handwerkzeugmaschine als Motorkettensäge ausgebildet ist mit einer ein Bremsmittel aufweisenden Bremseinrichtung, die abhängig von dem Betriebszustand eines elektrisch betriebenen Aktivierungsmittels, vorzugsweise eines Schalters, mittels eines schwenkbaren, mechanischen Handhebels von einer Stellung, in der das Bremsmittel der Bremseinrichtung die Sägekette der Motorsäge bremst – Bremsstellung – in eine die Sägekette nicht bremsende Freistellung überführbar ist.
- Handwerkzeugmaschine gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das elektrisch betriebene Aktivierungsmittel einerseits und die Bremseinrichtung andererseits derart zusammenwirken, dass bei einem Betriebsausfall des elektrisch betriebenen Aktivierungsmittels und/oder wenn das elektrisch betriebene Aktivierungsmittel nicht mit elektrischer Energie versorgbar ist, die Bremseinrichtung nicht in die Freistellung überführbar ist.
- Handwerkzeugmaschine gemäß Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass das elektrisch betriebene Aktivierungsmittel einerseits und die Bremseinrichtung andererseits derart zusammenwirken, dass die Bremseinrichtung bei einem Betriebsausfall des Aktivierungsmittels und/oder wenn das elektrisch betriebene Aktivierungsmittel nicht mit elektrischer Energie versorgbar ist, automatisch in die Bremsstellung überführt wird.
- Handwerkzeugmaschine gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 5–10, dadurch gekennzeichnet, dass der elektrisch betriebene Sensor ein Beschleunigungssensor ist, insbesondere ein 3-Achsen-Beschleunigungsaufnehmer.
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