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Stand der Technik
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Die
Erfindung geht aus von einer Werkzeugmaschinenschutzvorrichtung
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Es
ist bereits eine Werkzeugmaschinenschutzvorrichtung für eine Werkzeugmaschine
bekannt. Die Werkzeugmaschinenschutzvorrichtung ist zu einer Überwachung
eines einem Werkzeug zugeordneten Schutzbereichs vorgesehen und
weist eine erste Sensoreinheit auf, die zu einem Empfangen eines
ersten Schutzsignals vorgesehen ist.
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Offenbarung der Erfindung
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Die
Erfindung geht aus von einer Werkzeugmaschinenschutzvorrichtung,
für eine
Werkzeugmaschine, die zu einer Überwachung
eines einem Werkzeug zugeordneten Schutzbereichs vorgesehen ist, mit
einer ersten Sensoreinheit, die zu einem Empfangen eines ersten
Schutzsignals vorgesehen ist.
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Es
wird vorgeschlagen, dass die Werkzeugmaschinenschutzvorrichtung
zumindest eine zweite Sensoreinheit aufweist, die zu einem Empfangen
eines zweiten Schutzsignals vorgesehen ist. In diesem Zusammenhang
soll unter „vorgesehen” insbesondere
speziell ausgestattet und/oder speziell ausgelegt und/oder speziell
programmiert verstanden werden. Des Weiteren soll unter einem „Schutzbereich” insbesondere
ein Bereich verstanden werden, der sich aus Punkten zusammensetzt,
die einen kleinsten Abstand zu einem Werkzeug, insbesondere einer Schneidkante
des Werkzeugs, wie beispielsweise einer Sägekante, von maximal 10 cm
und besonders vorteilhaft maximal 5 cm aufweisen. Vorzugsweise sind
beide Sensoreinheiten zu einer Überwachung des
Schutzbereichs vorgesehen, wobei jede der Sensoreinheiten für sich zu
einer Ü berwachung
des gesamten Schutzbereichs vorgesehen ist. Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung
kann vorteilhaft eine redundante Überwachung des Schutzbereichs erreicht
werden und damit eine hohe Sicherheit im Betrieb der Werkzeugmaschinenschutzvorrichtung für einen
Bediener erreicht werden. Zudem kann eine hohe Zuverlässigkeit
der Werkzeugmaschinenschutzvorrichtung mittels der beiden Sensoreinheiten erreicht
werden. Neben einem Empfangen können die
erste Sensoreinheit zudem zu einem Aussenden des ersten Schutzsignals
und die zweite Sensoreinheit zu einem Aussenden des zweiten Schutzsignals vorgesehen
sein.
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Die
Werkzeugmaschinenschutzvorrichtung eignet sich für alle Arten von Werkzeugmaschinen, bei
denen eine Überwachung
eines um ein Werkzeug angeordneten Schutzbereichs sinnvoll erscheint.
Besonders vorteilhaft kann die Werkzeugmaschinenschutzvorrichtung
bei Sägewerkzeugmaschinen
und insbesondere bei Kreissägen
verwendet werden, da hier aufgrund einer besonderen Gefahrensituation eine
hohe Sicherheit und eine Reduzierung eines Verletzungsrisikos für einen
Bediener im Betrieb der Kreissäge
erreicht werden kann.
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Des
Weiteren wird vorgeschlagen, dass die erste Sensoreinheit in zumindest
einem Signalparameter unterschiedlich zu der zumindest zweiten Sensoreinheit
ausgebildet ist. Vorzugsweise ist der zumindest eine Signalparameter
von einer Frequenz und/oder einer Art der Erfassung der Schutzsignale mittels
der beiden Sensoreinheiten gebildet. Des Weiteren soll unter unterschiedlichen
Signalparametern insbesondere ausgeschlossen werden, dass hierbei
eine gleiche Erfassungsart von im Wesentlichen gleichen Schutzsignalen
in den beiden Sensoreinheiten zugrunde liegt und diese lediglich
an unterschiedlichen Positionen angeordnet sind. Es können hierbei
besonders vorteilhaft Daten der verschiedenen Sensoreinheiten bei
einer Auswertung zur Überwachung
des Schutzbereichs miteinander kombiniert und/oder miteinander verglichen
werden.
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Eine
effektive und nahezu lückenlose Überwachung
des Schutzbereichs kann vorteilhaft erreicht werden, wenn die erste
Sensoreinheit einen Sensierbereich aufweist, der zumindest teilweise eine
Sensierlücke
der zweiten Sensoreinheit abdeckt. In diesem Zusammenhang soll unter
einem „Sensierbereich” insbesondere
ein von der Sensoreinheit sensierter Frequenzbereich und/oder ein
sensierter Winkelbereich und/oder ein Bereich, der aufgrund einer
Erfassungsart von der Sensoreinheit erfassbar ist, verstanden werden.
Des Weiteren soll unter einer „Sensierlücke” insbesondere
eine Information und/oder ein Bereich innerhalb des Schutzbereichs
verstanden werden, die und/oder der, insbesondere aufgrund einer
Erfassungsart der Sensoreinheit, zumindest teilweise unerfassbar
bzw. unsensierbar mittels der Sensoreinheit ist und/oder die Information
und/oder der Bereich außerhalb
des Sensierbereichs der Sensoreinheit angeordnet ist. Es kann hierbei
eine zumindest teilweise lückenlose
Erfassung des Schutzbereichs erreicht werden und damit eine vorteilhafte
Sicherheitsüberwachung
des Schutzbereichs für
einen Bediener erreicht werden.
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Besonders
vorteilhaft ist zumindest eines der Schutzsignale zumindest teilweise
von einem Signal in einem sichtbaren Wellenlängenbereich gebildet. Vorzugsweise
umfasst die Sensoreinheit hierbei eine Videokamera und/oder weitere,
dem Fachmann als sinnvoll erscheinende, visuelle Sensormittel.
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Ferner
wird vorgeschlagen, dass zumindest eines der Schutzsignale zumindest
teilweise von einem nahmittleren Infrarotsignal gebildet ist. Unter
einem „nahmittleren
Infrarotsignal” soll
in diesem Zusammenhang insbesondere ein Signal mit einer Wellenlänge in einem
Wellenlängenintervall
des Infrarotspektrums verstanden werden, wobei das Infrarotspektrum
unterhalb der Wellenlänge
15 μm angeordnet
ist. Es kann ferner ein hoher Kontrast zwischen menschlichem Gewebe
und Werkstoff erreicht werden, wenn der Empfindlichkeitsbereich
zur Erfassung einer Strahlung in einem Wellenlängenintervall des Infrarotspektrums
unterhalb der Wellenlänge
8 μm vorgesehen
ist. Insbesondere ist von Vorteil, wenn der Wellenlängenbereich
ein naher Infrarotbereich ist. Unter einem „nahen Infrarotbereich” soll in
diesem Zusammenhang insbesondere ein Wellenlängenintervall des Infrarotspektrums
verstanden werden, welches unterhalb der Wellenlänge 2 μm angeordnet ist, wie insbesondere
ein Wellenlängenintervall
im IR-A Bereich.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass
zumindest eines der Schutzsignale zumindest teilweise von einem
breitbandigen Signal gebildet ist, wodurch vorteilhaft eine hohe
Informationsdichte in dem Schutzsignal erreicht werden kann. Vorzugsweise
ist das breitbandige Signal von einem Ultrabreitbandsignal, insbesondere
einem Ultrabreitbandradarsignal, gebildet, wobei in diesem Zusammenhang
unter einem „Ultrabreitbandsignal” insbesondere
ein elektromagnetisches Signal verstanden werden soll, welches einen
Nutzfrequenzbereich mit einer Mittelfrequenz im Frequenzbereich
von 1 GHz bis 15 GHz und einer Frequenzbandbreite von zumindest
500 MHz aufweist. Vorzugsweise kann das Ultrabreitbandsignal, insbesondere
ein Ultrabreitbandradarsignal, kontinuierlich oder in nacheinander
angeordneten Frequenzbe reichschritten durch den Gesamtfrequenzbereich
variiert werden. Hierbei kann die Sensoreinheit zum Aussenden des
Ultrabreitbandsignals zu einer kontinuierlichen oder schrittweisen
Variation der aktuellen Messfrequenz durch den Gesamtfrequenzbereich vorgesehen
sein und/oder die Sensoreinheit zum Empfangen des Ultrabreitbandsignals
zu einer kontinuierlichen oder schrittweisen Variation einer aktuellen
Empfangsfrequenz durch den Gesamtfrequenzbereich vorgesehen sein.
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Zudem
wird vorgeschlagen, dass zumindest eine Sensoreinheit wenigstens
ein Sensorelement aufweist, das von einem kapazitiven Sensor gebildet ist,
wodurch eine hohe Sensierempfindlichkeit erreicht werden kann und
damit einhergehend geringe Veränderungen
innerhalb des Schutzbereichs schnell erfasst werden können. Hierbei
soll unter einem „kapazitiven
Sensor” insbesondere
ein Sensor verstanden werden, der zu einer kapazitiven Messung und/oder
Erfassung vorgesehen ist. Die kapazitive Messung kann hierbei durch
Messung einer dielektrischen Konstante zwischen zwei Elektroden, zwischen
denen vorzugsweise der Schutzbereich angeordnet ist, erfolgen und/oder
es kann bei einem Kontakt des Bedieners mit dem Werkzeug ein Auslösen, insbesondere
eines Schutzbetriebs und/oder Schutzmodus, aufgrund eines kapazitiv
erfassten Kontaktsignals aktiviert werden. Zur Messung der dielektrischen
Konstante wird bevorzugt ein elektrisches Signal und/oder Feld erzeugt,
wobei innerhalb eines von dem elektrischen Signal und/oder Feld durchsetzten
Schutzbereichs eine Änderung
eines Dielektrikums aufgrund einer Änderung einer Struktur innerhalb
des Schutzbereichs, wie beispielsweise aufgrund eines Werkstücks, erfasst
werden kann.
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In
einer vorteilhaften Weiterbildung wird vorgeschlagen, dass die Werkzeugmaschinenschutzvorrichtung
zumindest eine Recheneinheit aufweist, die zu einer Auswertung des
ersten Schutzsignals und/oder des zweiten Schutzsignals vorgesehen
ist. In diesem Zusammenhang soll unter einer „Recheneinheit` insbesondere
eine Einheit verstanden werden, die von einer Steuereinheit und/oder
einer Auswerteeinheit gebildet sein kann, wobei die Recheneinheit
sowohl von einem Prozessor allein als auch insbesondere von einem
Prozessor und weiteren Elektronikbauteilen, wie beispielsweise einem
Speichermittel, gebildet sein kann. Durch diese Ausgestaltung kann
vorteilhaft eine zeitgleiche Auswertung der Schutzsignale der beiden
Sensoreinheiten erreicht werden und damit eine schnelle Erfassung
einer möglichen
Risikosituation in Daten zumindest einer der beiden Sensoreinheiten
besonders schnell ermittelt werden. Vorzugsweise ist für jede Sensoreinheit
der Werkzeugmaschinenschutzvorrichtung eine Recheneinheit vorgesehen,
so dass zudem eine unabhängige
Analyse und/oder Auswertung der einzelnen Schutzsignale erreicht
werden kann.
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Besonders
vorteilhaft weist die Werkzeugmaschinenschutzvorrichtung eine Recheneinheit
auf, die dazu vorgesehen ist, Daten der ersten Sensoreinheit bei
einer Auswertung von Daten der zweiten Sensoreinheit zu berücksichtigen.
Es kann hierbei eine Zuverlässigkeit
einer Auslösung
eines Sicherheitsmodus, wie beispielsweise eine Aktivierung einer
Bremse zu einem Stoppen eines Werkzeugs, vorteilhaft erhöht werden.
Zudem kann hierbei eine vorteilhafte Systemüberprüfung, wie beispielsweise ein Selbsttest
der Werkzeugmaschinenschutzvorrichtung, mittels der beiden Datensätze der
beiden Sensoreinheiten erreicht werden.
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Ferner
wird vorgeschlagen, dass die Recheneinheit zu einer Aktivierung
eines Sicherheitsmodus bei Vorliegen zumindest eines Risikoparameters
in zumindest einem der zumindest beiden Schutzsignale vorgesehen
ist. In diesem Zusammenhang soll unter einem „Risikoparameter” insbesondere
ein Parameter verstanden werden, der in den empfangenen bzw. detektierten
Signalen ein Körperteil des
Bedieners innerhalb des Schutzbereichs anzeigt. Des Weiteren soll
unter einem „Sicherheitsmodus” insbesondere
ein Betriebsmodus der Werkzeugmaschinenschutzvorrichtung verstanden
werden, der insbesondere selbsttätig
von der Recheneinheit aktiviert wird und der zu einem Schutz des
Bedieners, insbesondere vor einer Verletzung des Bedieners durch
das Werkzeug, eingeleitet wird, wie beispielsweise ein sofortiges
Abbremsen des Werkzeugs und/oder ein Blockieren des Werkzeugs usw.
Durch diese Ausgestaltung kann vorteilhaft ein zuverlässiges Auslösen des
Sicherheitsmodus in einer für
den Bediener unerwünschten
Gefahrensituation aufgrund der beiden, insbesondere auf unterschiedliche
Detektionsarten beruhenden Sensoreinheiten erreicht werden.
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In
einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung wird ein Verfahren
für eine
Werkzeugmaschinenschutzvorrichtung vorgeschlagen, wobei ein Schutzbereich
mittels eines ersten Schutzsignals und zumindest eines zweiten Schutzsignals überwacht
wird. Es kann vorteilhaft eine redundante Überwachung des Schutzbereichs
und damit eine hohe Sicherheit im Betrieb der Werkzeugmaschinenschutzvorrichtung
für einen
Bediener erreicht werden.
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Des
Weiteren wird vorgeschlagen, dass in dem Verfahren zumindest eine
Sensierlücke
des zweiten Schutzsignals durch einen Sensierbereich des ersten
Schutzsignals abge deckt wird. Es kann eine zumindest teilweise lückenlose
Erfassung des Schutzbereichs und damit eine vorteilhafte Sicherheitsüberwachung
des Schutzbereichs für
einen Bediener erreicht werden.
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Zeichnung
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Weitere
Vorteile ergeben sich aus der folgenden Zeichnungsbeschreibung.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele
der Erfindung dargestellt. Die Zeichnung, die Beschreibung und die
Ansprüche
enthalten zahlreiche Merkmale in Kombination. Der Fachmann wird
die Merkmale zweckmäßigerweise auch
einzeln betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen.
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Es
zeigen:
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1 eine
Werkzeugmaschine mit einer erfindungsgemäßen Werkzeugmaschinenschutzvorrichtung
in einer schematischen Darstellung,
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2 ein
Blockschaltbild einer Funktionsweise der Werkzeugmaschinenschutzvorrichtung und
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3 eine
zu 1 alternative Ausgestaltung der Werkzeugmaschinenschutzvorrichtung
in einer schematischen Darstellung.
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Beschreibung der Ausführungsbeispiele
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In 1 ist
eine von einer Tischkreissäge 30 gebildete
Werkzeugmaschine 12 dargestellt. Die Tischkreissäge 30 weist
eine Werkzeugaufnahme 32 auf, in der ein von einem Kreissägenblatt
gebildetes Werkzeug 14 angeordnet ist. Das Werkzeug 14 ragt in
einem montierten Zustand durch eine nicht näher dargestellte Ausnehmung
eines Arbeitstisches 34 der Werkzeugmaschine 12.
Der Arbeitstisch 34 weist eine Arbeitsfläche 36 auf,
die zu einer Ablage eines Werkstücks 38 vorgesehen
ist, das im Betrieb der Werkzeugmaschine 12 bearbeitet
wird. Die Werkzeugmaschine 12 umfasst zudem eine Motoreinheit 40,
die im Betrieb ein Antriebsmoment für das Werkzeug 14 erzeugt.
Des Weiteren weist die Werkzeugmaschine 12 eine Werkzeugmaschinenschutzvorrichtung 10 auf,
die zu einem Schutz eines Bedieners 42 vor dem Werkzeug 14 im
Betrieb der Werkzeugmaschine 12 vorgesehen ist. Die Werkzeugmaschinenschutzvorrichtung 10 weist
eine Schutzhaube 44 auf, die entlang einer Umfangsrichtung 46 des Werkzeugs 14,
die parallel zu einer Rotationsrichtung 48 des Werkzeugs 14 verläuft, um
einen aus dem Arbeitstisch 34 ragenden Teilbereich 50 des
Werkzeugs 14 angeordnet ist.
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Des
Weiteren weist die Werkzeugmaschinenüberwachungsvorrichtung 10 eine
erste Sensoreinheit 18, die zu einem Aussenden und einem
Empfangen eines ersten Schutzsignals 22 vorgesehen ist,
und eine zweite Sensoreinheit 20 auf, die zu einem Aussenden
und einem Empfangen eines zweiten Schutzsignals 24 vorgesehen
ist, wobei die erste und die zweite Sensoreinheit 18, 20 jeweils
zu einem Überwachen
eines dem Werkzeug 14 zugeordneten Schutzbereichs 16 im
Betrieb der Werkzeugmaschinenüberwachungsvorrichtung 10 vorgesehen
sind. Die erste Sensoreinheit 18 umfasst einen Infrarotsensor 52 und
ist in einem entlang einer Arbeitsrichtung 54, in der das
Werkstück 38 von
dem Bediener 42 auf das Werkzeug 14 zubewegt wird,
in einem vorderen Bereich 56 in der Schutzhaube 44 angeordnet. In
einem Betrieb der Werkzeugmaschinenschutzvorrichtung 10 ist
der Infrarotsensor 52 zu einem Aussenden des ersten Schutzsignals 22 vorgesehen, wobei
das erste Schutzsignal 22 von einem nahmittleren Infrarotsignal
gebildet ist. Das erste Schutzsignal 22 wird von dem Werkstück 14 und/oder
einem Körperteil
des Bedieners 42, wie beispielsweise einer Hand des Bedieners 42,
reflektiert und anschließend von
dem Infrarotsensor 52 empfangen. Die zweite Sensoreinheit 20 umfasst
einen Ultrabreitbandsensor 58 und ist unterhalb des Arbeitstisches 34 angeordnet
und zu einem Aussenden des zweiten Schutzsignals 24, das
von einem Ultrabreitbandsignal gebildet ist, vorgesehen. Das von
dem Ultrabreitbandsensor 58 ausgesandte Ultrabreitbandsignal
wird von dem Werkstück 14 und/oder
einem Körperteil
des Bedieners 42 reflektiert und anschließend das
reflektierte zweite Schutzsignal 24 von dem Ultrabreitbandsensor 58 empfangen.
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Die
erste und die zweite Sensoreinheit 18, 20 bzw.
das erste und das zweite Schutzsignal 22, 24 unterscheiden
sich hierbei in zumindest einem Signalparameter, wobei hierbei der
Signalparameter von einem Parameter einer Erfassungsart gebildet
ist. Die erste Sensoreinheit 18 weist einen Sensierbereich
auf, der eine Sensierlücke
eines Sensierbereichs der zweiten Sensoreinheit 20 abdeckt.
Die Sensierlücke
des Infrarotsensors 52 bzw. des Sensierbereichs des Infrarotsensors 52 ist
beispielsweise von einem Ausschluss einer Erfassung einer Hand des
Bedieners 42 bei Tragen eines Handschuhs gebildet. Die
Erfassung der Hand des Bedieners 42 kann hierbei über den
Ultrabreitbandsensor 58 erfolgen. Zudem weist die zweite
Sensoreinheit 20 einen Sensierbereich auf, der eine Sensierlücke eines
Sensierbereichs der ersten Sensoreinheit 18 abdeckt. Die
Sensierlücke
der zweiten Sensoreinheit 20 bzw. des Sensierbereichs des
Ultrabreitbandsensors 58 ist beispielsweise von einem Ausschluss
einer Erfassung von Metall und einem Ausschluss einer Erfassung
von schlagfrischem Holz gebildet. Die Erfassung von Metall bzw.
von schlagfrischem Holz kann hier mittels des Infrarotsensors 52 erfolgen.
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Die
Werkzeugmaschinenschutzvorrichtung 10 weist zudem drei
Recheneinheiten 28, 70, 72 auf, die im
Betrieb zu einer Auswertung der von den beiden Sensoreinheiten 18, 20 sensierten
Schutzsignale 22, 24 vorgesehen ist (1 und 2).
Zwei der Recheneinheiten 70, 72 sind jeweils einer
der beiden Sensoreinheiten 18, 20 zugordnet und
ausschließlich zu
einer Auswertung der von der jeweiligen Sensoreinheit 18, 20 sensierten
Schutzsignale 22, 24 vorgesehen, so dass eine
schnelle Datenauswertung erfolgen kann. Hierzu ist die der ersten
Sensoreinheit 18 zugeordnete Recheneinheit 70 in
dem vorderen Bereich 56 in der Schutzhaube 44 angeordnet
und die der zweiten Sensoreinheit 20 zugeordnete Recheneinheit 72 unterhalb
des Arbeitstisches 34 angeordnet. Von den beiden Sensoreinheiten 18, 20 wird
an jeweils einem Ausgang eine dem jeweiligen empfangenen Schutzsignal 22, 24 adäquate Signalkenngröße 62, 64 generiert,
wie beispielsweise eine Spannungskenngröße, und an die jeweilige Recheneinheit 70, 72 geleitet.
Die Recheneinheiten 70, 72 werten die Signalkenngrößen 62, 64 für die jeweilige
Sensoreinheit 18, 20 getrennt voneinander aus.
Anschließend
werden die ausgewerteten Daten der beiden Sensoreinheiten 18, 20 über eine
nicht näher
dargestellte Datenleitung an die dritte Recheneinheit 28 geleitet,
die die beiden Datensätze
der beiden Sensoreinheiten 18, 20 miteinander
vergleicht. Des Weiteren weist die Werkzeugmaschinenschutzvorrichtung 10 eine
Aktoreinheit 60 auf, die bei Vorliegen eines Risikoparameters 66 in
einem der beiden Schutzsignale 22, 24, wie beispielsweise
eine Detektion einer Hand des Bedieners 42 innerhalb des Schutzbereichs 16,
in der dritten Recheneinheit 28 von dieser aktiviert wird
und ein Sicherheitsmodus ausgelöst
wird, wie beispielsweise ein sofortiges Abbremsen des Werkzeugs 14 und/oder
weitere, dem Fachmann als sinnvoll erscheinende Sicherheitsmodi.
Zur Auslösung
des Sicherheitsmodus muss hierbei im Betrieb der Werkzeugmaschinenschutzvorrichtung 10 in
zumindest einem der beiden Datensätze der beiden Schutzsignale 22, 24 der
beiden Sensoreinheiten 18, 20 ein Risikoparameter 66 vorliegen.
Grundsätzlich
ist es in einer alternativen Ausgestaltung denkbar, dass die beiden
Recheneinheiten 70, 72 und die dritte Recheneinheit 28 einstückig miteinander
ausgebildet sind.
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Zudem
kann durch die dritte Recheneinheit 28 eine Detektion bzw.
eine Erfassung von Gegenständen
innerhalb des Schutzbereichs 16 durch eine der beiden Sensoreinheiten 18, 20 mittels
der weiteren Sensoreinheit 18, 20 überprüft werden.
Hierbei wird in der dritten Recheneinheit 28 eine Erfassung von
Objekten innerhalb des Schutzbereichs 16 in einem der beiden
Datensätze
einer der Sensoreinheiten 18, 20 durch den weiteren
Datensatz der weiteren Sensoreinheit 18, 20 bestätigt, indem
die beiden Datensätze
von der dritten Recheneinheit 28 miteinander verglichen
werden. Befindet sich beispielsweise ein aus einem Metall gebildetes
Werkstück 38 in
dem Schutzbereich 16, wird in dem Ultrabreitbandsensor 58 ein
hohes Reflexionssignal sensiert, in dem eine Unterscheidung von
einer Hand des Bedieners 42 und dem Werkstück 38 im
Schutzbereich 16 nahezu unmöglich ist. Mittels des ersten
Schutzsignals 22 des Infrarotsensors 52 wird dabei
sowohl das Werkstück 38,
als auch dessen Material in der ersten Recheneinheit 70 bestimmt
und damit in der dritten Recheneinheit 28 eine Erfassung
durch den Ultrabreitbandsensor 58 bestätigt. Zudem kann mittels des ersten
Schutzsignals 22 des Infrarotsensors 52 eine Unterscheidung
einer Hand des Bedieners 42 von dem aus Metall gebildeten
Werkstück 38 erfolgen.
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In 3 ist
ein alternatives Ausführungsbeispiel
zu den 1 und 2 dargestellt. Im Wesentlichen
gleich bleibende Bauteile, Merkmale und Funktionen sind grundsätzlich mit
den gleichen Bezugszeichen beziffert. Die nachfolgende Beschreibung
beschränkt
sich im Wesentlichen auf die Unterschiede zu dem Ausführungsbeispiel
in den 1 und 2, wobei bezüglich gleich bleibender Bauteile,
Merkmale und Funktionen auf die Beschreibung des Ausführungsbeispiels
in den 1 und 2 verwiesen werden kann.
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In 3 ist
eine von einer Tischkreissäge 30 gebildete
Werkzeugmaschine 12 dargestellt mit einer zu den 1 und 2 alternativen
Ausgestaltung einer Werkzeugmaschinenschutzvorrichtung 10.
Die Werkzeugmaschinenschutzvorrichtung 10 weist eine erste
Sensoreinheit 18 auf, die von einer Videokamera 68 gebildet
ist und innerhalb einer Schutzhaube 44 eines Werkzeugs 14 der
Tischkreissäge 30 angeordnet
ist. Die erste Sensoreinheit 18 ist zu einem Empfangen
eines ersten Schutzsignals 22 vorgesehen, das eine Wellenlänge in einem
sichtbaren Wellenlängenbereich
aufweist. Des Weiteren weist die Werkzeugmaschinenschutzvorrichtung 10 eine
zweite Sensoreinheit 20 auf, die ein von einem kapazitiven Sensor 26 gebildetes
Sensorelement aufweist. Der kapazitive Sensor 26 ist zu
einem Empfangen bzw. einem Erfassen eines zweiten Schutzsignals 24 vorgesehen,
wobei hierbei der kapazitive Sensor 26 derart ausgelegt
sein kann, dass aufgrund einer Erfassung einer Dielektrizitätskenngröße des Schutzbereichs 16 ein
menschliches Körperteil
im Schutzbereich 16 erfasst werden kann und/oder eine Erfassung
des menschlichen Körperteils
erst bei einem Kontakt des menschlichen Körperteils mit dem Werkzeug 14 vorliegt.
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Eine
Auswertung der beiden Schutzsignale 22, 24 der
beiden Sensoreinheiten 18, 20 erfolgt analog zu
der Beschreibung zu dem Ausführungsbeispiel in
den 1 bis 2.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist es zudem denkbar,
dass die beiden Sensoreinheiten 18, 20 von einer
Videokamera 68 und einem Ultrabreitbandsensor 58 oder
von einem Infrarotsensor 52 und einem kapazitiven Sensor 26 oder von
einem Ultrabreitbandsensor 58 und einem kapazitiven Sensor 26 und/oder
weiteren, dem Fachmann als sinnvoll erscheinenden Kombinationen
von Sensoreinheiten 18, 20 innerhalb der Werkzeugmaschinenschutzvorrichtung 10 gebildet
sein können.