-
Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Schalung zur Herstellung präziser Betonfertigteile,
insbesondere Tübbinge,
in Umlauffertigung, wobei die Schalung auf einem Fahrgestell zum
Transport der Schalung auf einer Fahrbahn angeordnet ist. Weiterhin
betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung eines Betonfertigteiles
mit besonders geringer Fertigungstoleranz in Umlauffertigung sowie
ein Betonfertigteil mit besonders geringer Fertigungstoleranz.
-
Die
Herstellung präziser
Betonfertigteile in Umlauffertigung ist im Stand der Technik bekannt. Hierbei
ist eine Schalform für
das Betonfertigteil auf einem Fahrgestell angeordnet und durchläuft auf
diesem die einzelnen Arbeitsstationen der Umlaufanlage nacheinander.
Bekannt sind Umlaufanlagen, bei welchen die Fahrgestelle auf Rädern umlaufen
oder auch schienengeführte
Systeme. Während
der Fahrten zwischen den einzelnen Arbeitsstationen kann es bedingt
durch Fahrbahnunebenheiten wie beispielsweise Schienestöße zu Stößen auf
die Schalungen kommen, wodurch es zu Ungenauigkeiten in der Fertigung
kommen kann. Insbesondere bei der Fertigung hochpräziser Betonfertigteile,
wie beispielsweise Tübbingen,
besteht hierdurch die Gefahr, dass vorgeschriebene Toleranzen und
Oberflächengüten nicht
eingehalten werden können.
-
Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, eine Schalung für eine Umlauffertigung
sowie ein entsprechendes Verfahren vorzuschlagen, welche die Einhaltung
enger Maß-
und Oberflächentoleranzen ermöglichen.
Weiterhin soll ein entsprechendes Betonfertigteil vorgeschlagen
werden.
-
Eine
Schalung zur Herstellung präziser
Betonfertigteile, insbesondere Tübbinge,
in Umlauffertigung ist auf einem Fahrgestell zum Transport der Schalung
auf einer Fahrbahn angeordnet. Erfindungsgemäß ist zwischen der Schalung
und dem Fahrgestell eine Einrichtung zum Ausgleich von Unebenheiten
der Fahrbahn angeordnet. Bei einem Verfahren zur Herstellung eines
Betonfertigteiles mit besonders geringer Fertigungstoleranz in Umlauffertigung
mit einer derartigen Schalung wird erfindungsgemäß der Schalung an einer Station
der Umlauffertigung Beton zugeführt
und anschließend
die Schalung an eine Station zum Aushärten gefahren. Schließlich wird
an einer weiteren Station ausgeschalt. Erfindungsgemäß wird die
Schalung insbesondere während
der Fahrt zwischen der Füllstation und
der Aushärtestation
sowie in der Aushärtestation verwindungsfrei
gelagert. Durch die erfindungsgemäß verwindungsfreie Lagerung
können
die vorbeschriebenen Probleme, welche sich durch Fahrbahnunebenheiten,
Schienenstöße und ähnliches
ergeben können,
weitgehend vermieden werden, da diese nicht mehr wie im Stand der
Technik zu Verformungen der Schalung führen. Hierdurch ist es möglich, auch
sehr enge Toleranzvorgaben, welche bei hochpräzisen Tübbingen beispielsweise im Bereich von
1/10 mm liegen, einzuhalten. Die Dreipunktlagerung ist hierbei vorzugsweise
einstellbar ausgebildet, so dass in jedem Fall eine einfache Anpassung
an Gegebenheiten der Umlaufanlage vor Ort durchgeführt werden
kann. Ein Betonfertigteil mit besonders geringer Fertigungstoleranz,
welches in einer derartigen Schalform in einer Umlauffertigung gefertigt
wird, ist erfindungsgemäß aus einem
Beton mit einer hohen und raschen Anfangsfestigkeitsentwicklung
hergestellt. Die Einhaltung der Maßtoleranzen kann hierdurch
unterstützt
werden, wobei zugleich in vorteilhafter Weise kurze Ausschalzeiten
erreicht werden.
-
Ebenfalls
vorteilhaft ist es, wenn der Beton ein geringes Schwindverhalten
aufweist. Durch diese beiden Maßnahmen
kann sowohl der Arbeitsablauf beschleunigt werden sowie insbesondere
die geforderten engen Fertigungstoleranzen in günstiger Weise eingehalten werden.
Durch die erfindungsgemäße Dreipunktlagerung,
welche eine verwindungsfreie Lagerung der Scha lung während der
Fahrten bewirkt, kann insbesondere durch die Kombination mit einem
Beton mit den beschriebenen Eigenschaften der Arbeitsablauf beschleunigt
werden, wodurch die Produktion erhöht werden kann und zugleich
die Produktionskosten je Fertigteil verringert werden. Durch die
Verbesserung des Schwindverhaltens des Betons können geforderte Maßtoleranzen
somit auch nach dem Ausschalen und Lagerung der Betonfertigteile
eingehalten werden.
-
Vorteilhaft
ist es, wenn die Schalung und das Fahrgestell an einem Grundrahmen
befestigt sind. Dies bietet in günstiger
Weise die Möglichkeit,
die Schalung demontierbar auf dem Grundrahmen anzuordnen und verschiedene
Schalungen auf diesen Grundrahmen zu montieren.
-
Eine
vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die Schalung
austauschbar an dem Fahrgestell und/oder dem Grundrahmen befestigt
ist. Hierdurch kann die Schalung bei Ausführung anderer Geometrien oder
anderer Projekte einfach ausgetauscht werden. Eine derartige Umlauflage
ist somit durch Montieren entsprechender Schalungen zur Herstellung
unterschiedlicher Betonfertigteile geeignet.
-
Vorteilhaft
ist es weiterhin, wenn die Ausgleichseinrichtung zwischen dem Fahrgestell
und dem Grundrahmen angeordnet ist. Hierdurch ist es möglich, die
Schalung in einfacher Weise austauschbar an dem Grundrahmen anzuordnen.
Ebenso kann es jedoch vorteilhaft sein, die Ausgleichseinrichtung zwischen
dem Grundrahmen und der Schalung anzuordnen, da dies eine einfache
Konstruktion ermöglicht.
-
Daneben
ist es vorteilhaft, wenn das Fahrgestell einen Stahlrahmen oder
eine Betonplatte zur Auflagerung der Schalung aufweist. Diese können vorteilhaft
auch derart ausgebildet sein, dass sie zur Aufnahme herkömmlicher
Schalungen, insbesondere Tübbingschalungen,
geeignet sind. Durch die erfindungsgemäße verwindungsfreie Lagerung
der Schalung bzw. durch das verwindungsfreie Fahrgestell kann somit
jede beliebige Schalung ohne weitere Anpassungen in einer Umlaufanlage
verwendet werden.
-
Nach
einer vorteilhaften Ausführung
der Erfindung weist das Fahrgestell Kufen, Räder oder Walzen auf. Über diese
kann das Fahrgestell in einfacher Weise von einer Station der Umlauffertigung
zur nächsten
bewegt werden.
-
Eine
besonders vorteilhafte Ausführungsform
der Erfindung sieht vor, dass das Fahrgestell zwei Achsen aufweist,
von denen die erste über
zwei Lagerpunkte und die zweite über
einen Lagerpunkt mit der Schalung verbunden ist. Die erfindungsgemäße Dreipunktlagerung
zum Ausgleich von Unebenheiten der Fahrbahn kann hierdurch in günstiger
Weise ausgebildet werden. Die über
einen Lagerpunkt gelagerte Achse kann hierbei in vorteilhafter Weise als
Pendelachse ausgeführt
werden und hierdurch die Ausgleichseinrichtung bilden.
-
Eine
andere vorteilhafte Ausführungsform der
Erfindung sieht vor, dass bei der Ausgleichseinrichtung zwischen
Grundrahmen und Schalung zwei Lagerpunkte starr und ein dritter
Lagerpunkt schwenkbar ausgebildet ist. Auch diese Ausführung ermöglicht in
günstiger
Weise einen Ausgleich von Unebenheiten der Fahrbahn oder der Schienen.
Das Fahrgestell kann in diesem Fall zwei feste Achsen aufweisen.
-
Eine
vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass an einem
Boden der Schalung zumindest eine Einfüllöffnung für Beton angeordnet ist. Somit
wird ein Befüllen
der Schalung von unten erreicht. Durch das Befüllen der Schalform von unten
kann erreicht werden, dass der einströmende Beton die Schalform vollständig ausfüllt. Ebenso
kann die Lunkerbildung in dem Betonfertigteil verringert werden. Durch
die Verringerung der Lunkerbildung können Nachbehandlungen der Fertigteile,
welche insbesondere bei erforderlich sind, ebenfalls vermieden oder zumindest
verringert werden. So ist bei spielsweise ein Glätten der Oberfläche nicht
mehr erforderlich, wenn diese durch entsprechende Maßnahmen
weitgehend lunkerfrei ist.
-
Vorteilhafterweise
ist die Schalung für
ein Betonfertigteil vorgesehen, das in Bezug auf seine flächige Ausdehnung
eine sehr geringe Dicke aufweist. Die erfindungsgemäße Schalung
ist somit insbesondere zur Herstellung von Tübbingen geeignet.
-
Eine
andere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass
die Schalung allseitig geschlossen ausgebildet ist. Die Schalform
kann hierdurch im Vergleich zu Formen des Standes der Technik stabil
ausgebildet werden, so dass auch hierdurch die Einhaltung der Toleranzen
erleichtert wird.
-
Ebenfalls
vorteilhaft ist es, wenn die Schalung einen einteiligen Deckel aufweist.
Die Schalform kann hierdurch besonders formstabil und verwindungssteif
aufgebaut werden. Die Befüllung
kann hier vorzugsweise von unten erfolgen, so dass klappbare Flügeldeckel
nicht erforderlich sind.
-
Ebenso
ist es jedoch möglich,
dass die Schalung einen mehrteiligen Deckel aufweist, wobei die Teile
bei geschlossener Schalung gegen eine Verwindung gesichert sind.
-
Daneben
ist es vorteilhaft, wenn in dem Deckel Entlüftungsöffnungen angeordnet sind. Hierdurch
kann insbesondere beim Einfüllen
des Betons in die Schalform von unten eine in der Schalform noch
vorhandene Luft entweichen, so dass Lunkerbildung an den Oberflächen des
Betonfertigteils ebenfalls vermieden wird. Es ist jedoch auch möglich, die
Schalform vor dem Einfüllen
des Betons zu evakuieren.
-
Bei
einem Verfahren zur Herstellung eines Betonfertigteiles mit besonders
geringer Fertigungstoleranz mit einer erfindungsgemäßen Schalung
ist es vorteilhaft, wenn ein Beton verwendet wird, der eine hohe
und rasche An fangsfestigkeitsentwicklung aufweist. Die Einhaltung
der Toleranzen des Betonfertigteiles kann hierdurch weiter unterstützt werden.
-
Weiterhin
ist es vorteilhaft, wenn das Betonfertigteil in der Aushärtestation
einer Wärmebehandlung
unterzogen wird. Hierdurch kann die Zeit bis zum Ausschalen verkürzt werden,
so dass der Arbeitsablauf in der Fertigteilherstellung ebenfalls
beschleunigt werden kann. Da die Herstellung der Betonfertigteile
in Umlauffertigung erfolgt, ist es möglich, auch mehrere Schalungen
bzw. Betonfertigteile zugleich einer Wärmebehandlung zu unterziehen,
so dass die Energiekosten für
die Wärmebehandlung dennoch
begrenzt sind.
-
Bei
einem Betonfertigteil mit besonders geringer Fertigungstoleranz
ist es darüber
hinaus vorteilhaft, wenn der Beton eine hohe Betondruckfestigkeit
aufweist. Hierdurch ist es auch möglich, die Betonfertigteile
weniger stark als im Stand der Technik üblich auszuführen. Je
nach Rezeptur des verwendeten Betons sind hierbei Verringerungen
der Stärke von
ca. 25% denkbar.
-
Daneben
ist es vorteilhaft, wenn der Beton ein Faserbeton ist. Die dem Beton
beigemengten Fasern können
hierbei eine herkömmliche
Stahlbewehrung zu einem gewissen Teil ersetzen, so dass aufwendige
und arbeitsintensive Bewehrungsarbeiten eingespart werden können. Das
Betonfertigteil kann hierdurch kostengünstiger gefertigt werden.
-
Ebenso
ist es vorteilhaft, wenn der Beton selbstverdichtend ist. Auch dies
trägt dazu
bei, Lunkerbildung an den Oberflächen
des Betonfertigteiles zu vermeiden. Eine Entlüftung des Betons ist hierbei nicht
mehr erforderlich.
-
Besonders
vorteilhaft ist es weiterhin, wenn die Oberfläche des Betonfertigteiles im
Wesentlichen lunkerfrei ist. Dies kann insbesondere durch entsprechende
Einstellung der Betonmischung u. a. nach oben beschriebenen Maßnahmen
erreicht werden, wobei im Beton eventuell noch vorhandene Restluft im
Inneren des Betonfertigteiles verbleibt und nicht an die Oberfläche steigt.
-
Vorteilhaft
ist es weiterhin, wenn das Betonfertigteil eine geringe Dicke im
Vergleich zu seiner flächigen
Ausdehnung aufweist. Dieses ist in einer erfindungsgemäßen Schalung
sowie mit einem erfindungsgemäßen Verfahren
zur Herstellung eines Betonfertigteiles besonders günstig fertigbar.
-
Ebenfalls
vorteilhaft ist es, wenn das Betonfertigteil einen Bewehrungskorb
aufweist. Hierdurch lassen sich auch Betonfertigteile mit besonders
hohen Festigkeitswerten herstellen.
-
Weitere
Vorteile der Erfindung werden anhand der nachfolgend dargestellten
Ausführungsbeispiele
beschrieben. Es zeigen:
-
1 eine
schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Schalung, welche auf einem Fahrgestell
angeordnet ist in einer Seitenansicht,
-
2 eine
schematische Darstellung der erfindungsgemäßen Schalung mit einem Fahrgestell
in einer perspektivischen Ansicht,
-
3 eine
Prinzipskizze einer erfindungsgemäßen Schalung mit Anordnung
der erfindungsgemäßen Augleichseinrichtung
zwischen der Schalung und einem Grundrahmen
-
4 eine
Prinzipskizze einer erfindungsgemäßen Schalung mit Anordnung
der erfindungsgemäßen Augleichseinrichtung
zwischen dem Grundrahmen und dem Fahrgestell und
-
5 eine
Prinzipskizze einer erfindungsgemäßen Schalung mit einer Einfüllöffnung am
Boden der Schalung.
-
1 zeigt
eine erfindungsgemäße Schalung 1 zur
Herstellung präziser
Betonfertigteile in Umlauffertigung. Die Schalung 1 ist
hierzu auf einem Fahrge stell 2 zum Transport der Schalung 1 auf
einer Fahrbahn angeordnet. Die Schalung 1 ist insbesondere
eine Schalung 1 zur Herstellung von Tübbingen, welche aus einem Schalungsboden 8 (vgl. 5), Seitenteilen 3 sowie
einem Deckel 4 besteht. Das Fahrgestell 2 kann
in bekannter Weise über
Kufen, Räder
oder Walzen verfügen,
um in einer Umlaufanlage die verschiedenen Arbeitsstationen zu durchlaufen.
Vorliegend verfügt
das Fahrgestell 2 über
Räder 5 und
ist in der Umlaufanlage schienengeführt. Andere Ausführungen
sind jedoch ebenso denkbar.
-
Typischerweise
umfassen derartige Umlaufanlagen ca. acht Arbeitsstationen. Nach
einem Reinigen der Schalung wird in einer weiteren Arbeitsstation
die Bewehrung eingelegt. Nach dem Schließen der Schalung wird die Schalung
in die Füllstation
verfahren und der Beton wird eingefüllt. Anschließend erfolgt
eine erste Nachbehandlung wie beispielsweise ein Glätten der
Oberflächen,
woraufhin die Schalung schließlich
in eine weitere Station zum Aushärten
verfahren wird. In der Aushärtestation
kann das Betonfertigteil einer Wärmebehandlung
unterzogen werden. Häufig
ist hierzu ein dampfbeheizter Wärmebehandlungstunnel
vorgesehen, wodurch der Produktionsprozess maßgeblich beschleunigt werden kann.
Nach der Wärmebehandlung
bzw. dem Aushärten
können
die Betonfertigteile in einer weiteren Station ausgeschalt und entnommen
werden.
-
Erfindungsgemäß ist nun
vorgesehen, dass zwischen der Schalung 1 und dem Fahrgestell 2 eine Einrichtung
zum Ausgleich von Unebenheiten der Fahrbahn angeordnet ist. Bei
der Fertigung präziser Betonfertigteile,
wie beispielsweise bei der Tübbingfertigung,
sind sehr enge Toleranzen einzuhalten, welche im Bereich von 1/10
mm liegen. Bedingt durch das Verfahren der Schalung 1 auf
einem Fahrgestell 2 besteht jedoch die Gefahr, dass es
bei Unebenheiten der Fahrbahn zu Verwindungen der Schalform 1 kommen
kann, so dass die vorgegebenen Toleranzen nicht eingehalten werden
können.
Die erfindungsgemäße Lagerung
ist daher vorzugsweise als Dreipunkt lagerung ausgebildet, welche
derartige Verwindungen und Verformungen der Schalung 1 verhindert
und eine stabile Lagerung der Schalung 1 ermöglicht.
-
Insbesondere
während
der Fahrt zwischen der Füllstation
und der Aushärtestation
der Umlaufanlage sowie in der Aushärtestation ist es wichtig, dass
die Schalung 1 verwindungsfrei gelagert ist, um die Einhaltung
der Maßtoleranzen
zu gewährleisten.
-
Wie
in der Darstellung der 2 ersichtlich, ist die Dreipunktlagerung
vorliegend in Form einer Pendelachse 7' realisiert. Die Schalung 1 ist
hierzu fest auf einem Grundrahmen 6 montiert, welcher wiederum
mit dem Fahrgestell 2 verbunden ist. Das Fahrgestell 2 weist
vorliegend zwei Achsen 7 auf, wobei eine der beiden Achsen
in Form einer Pendelachse 7' ausgebildet
ist. Eine Achse 7 ist hierbei in herkömmlicher Weise über zwei
Lagerpunkte 9 mit der Schalung 1 bzw. dem Grundrahmen 6 verbunden, während die
Pendelachse 7' über nur
einen Lagerpunkt 9 mit der Schalung 1 bzw. dem
Grundrahmen 6 verbunden ist. Beim Überfahren von Bodenunebenheiten
können
diese somit durch eine Schrägstellung
der Pendelachse 7' ausgeglichen
werden, ohne hierdurch die stabile Lagerung der Schalung 1 zu
beeinträchtigen.
Verwindungen der Schalung 1, welche die Einhaltung von
Toleranzen erschweren, können hierdurch
weitgehend vermieden werden.
-
Anstelle
der festen Anordnung der Schalung 1 auf dem Grundrahmen 6 ist
es nach einer anderen Ausführung
der Erfindung auch möglich,
die Schalung 1 austauschbar an dem Grundrahmen 6 bzw. dem
Fahrgestell 2 anzuordnen. Der Grundrahmen 6 kann
beispielsweise durch eine Betonplatte gebildet sein, auf welcher
die Schalung 1 aufgelagert ist. Hierdurch können verschiedenen
Schalungen 1 auf dem Grundrahmen 6 montiert werden,
so dass Bauteile mit verschiedenen Geometrien sowie verschiedenen Bauteile
in einer Umlaufanlage gefertigt werden können. Besonders vorteilhaft
ist es hierbei, dass durch die verwindungsfreie Lagerung auch herkömmliche Tübbingschalungen
in einer Umlaufanlage verwendet werden können, ohne dass hierzu besondere Maßnahmen
erforderlich wären.
Das Austauschen der Schalungen 1 ist somit besonders einfach
möglich.
Das Fahrgestell 2 kann anstelle der erwähnten Betonplatte ebenso einen
Stahlrahmen zur Auflagerung der Schalung 1 aufweisen. Der
Grundrahmen 6 kann weiterhin auch einteilig mit dem Fahrgestell 2 ausgebildet
sein.
-
Nach
der in 2 gezeigten Darstellung ist die Ausgleichseinrichtung
zwischen dem Fahrgestell 2 und dem Grundrahmen 6 angeordnet,
wobei Fahrgestell 2 und Grundrahmen 6 fest miteinander
verbunden sind. Der Grundrahmen 6 weist hierbei eine feste
Aufnahme für
die Schalung auf.
-
Ebenso
ist es jedoch möglich,
die Ausgleichseinrichtung zwischen der Schalung 1 und dem Grundrahmen 6 anzuordnen.
Eine derartige Ausgestaltung ist als Prinzipskizze in 3 dargestellt.
Die 3 zeigt eine Schalung 1, welche auf einem Grundrahmen 6 ebenfalls
in Form einer Dreipunktlagerung gelagert ist, in einer schematischen
Vorderansicht. Die Dreipunktlagerung ist hierbei derart ausgebildet,
dass ein vorderer Lagepunkt 9', welcher vorliegend geschwärzt ist,
schwenkbar ausgebildet ist, wie durch den Pfeil angedeutet, während zwei hintere
Lagepunkte 9 starr ausgebildet sind. Hierdurch wird ebenso
wie bei der Pendelachse 7' der 2 ein
Ausgleich von Bodenunebenheiten durch eine Schrägstellung des Fahrgestelles 2 ermöglicht, wobei
die Schalform 1 über
die Dreipunktlagerung dennoch verwindungsfrei gelagert wird.
-
4 zeigt
hingegen eine Ausführung,
nach welcher die Ausgleichseinrichtung, ähnlich wie in 2 dargestellt,
zwischen dem Grundrahmen 6 und dem Fahrgestell 2 angeordnet
ist. Eine derartige Ausführung
ermöglicht
es, die Schalung 1 in einfacher Weise demontierbar an dem
Grundrahmen anzuordnen, ohne die Lagerung zu beeinträchtigen.
Hierdurch können
verschiedenen Schalungen 1 auf dem Grundrahmen 6 montiert
werden.
-
Wie
wiederum aus 1 ersichtlich, ist die Schalung 1 als
allseitig geschlossene Schalung 1 ausgebildet. Eine vorteilhafte
Ausführung
der Erfindung sieht hierbei vor, dass einzelnen Schalungsteile nicht
wie im Stand der Technik üblich
beweglich, sondern zumindest weitgehend fest miteinander verbunden
sind. Durch eine derartige Ausgestaltung kann das Einhalten der
engen Toleranzen bei der Fertigung von präzisen Betonfertigteilen weiter
erleichtert werden. Ebenso können
durch weitgehend fest miteinander verbundene Schalungsteile zeitintensive Vermessungen
und Einstellarbeiten an der Schalung 1 vermindert werden.
Der Deckel 4 der Schalung 1 ist hierbei vorzugsweise
als einteiliger Deckel ausgebildet. Die Schalung 1 kann
hierdurch leichter verwindungssteif und somit stabiler ausgebildet
werden als mit einem im Stand der Technik üblichen, zweiteiligen klappbaren
Deckel.
-
Das
Befüllen
einer derartigen Schalung 1 erfolgt bei einem einteiligen
Deckel 4 somit nicht wie im Stand der Technik üblich von
oben, sondern von unten wie in 5 dargestellt.
Der Boden 8 der Schalung 1 verfügt hierzu über eine
Einfüllöffnung 10,
welcher ein Befüllen
von der Schalungsunterseite her ermöglicht. Um der in der Schalung 1 eingeschlossenen
Luft die Möglichkeit
zum Entweichen zu geben, sind in dem Deckel 4 in diesem
Falle Entlüftungsöffnungen
(hier nicht dargestellt) angeordnet. Vorliegend ist eine Schalung 1 zur
Herstellung von Tübbingen
gezeigt. Die Entlüftungsöffnungen
sind vorzugsweise an den Rändern
des Schalungsdeckels 4 im Bereich der beiden Ringfugen
sowie in der Mitte des Tübbings
parallel zu den Ringfugen angeordnet.
-
Die
Einfüllöffnung 10 ist
vorzugsweise im Bereich der tiefsten Stelle des Bodens 8 angeordnet.
Es ist jedoch ebenso möglich,
mehrere Einfüllöffnungen 10 vorzusehen
oder diese an anderen Stellen des Bodens 8 anzuordnen.
Bevorzugt ist jedoch nur eine Einfüllöffnung angeordnet, da diese
den Umlauf der Schalungen 1 durch die Arbeitsstationen
der Umlaufanlage nicht behindert. Die Einfüllöffnung 10 verfügt hierbei über eine
Zuführöffnung 11 für den einzupumpenden
Beton sowie über
ein Verschlussventil 12. Nach dem Einfüllen des Pumpbetons kann die
Einfüllöffnung 10 mittels
des Verschlussventils 12 verschlossen werden, wobei der
Anguss des Betons entfernt wird.
-
Weiterhin
ist es auch möglich,
die Schalung 1 vor dem Befüllen zu entlüften. Aufgrund
des Befüllens
von unten sowie der angeordneten Entlüftungsöffnungen ist dies jedoch nicht
unbedingt erforderlich. Daneben ist es ebenfalls möglich, anstelle
eines einteiligen Deckels 4 einen zweiteiligen oder mehrteiligen
Deckel vorzusehen. In diesem Fall ist auch ein Befüllen von
oben möglich.
Im Falle einer mehrteiligen Ausgestaltung eines Deckels 4 ist
jedoch darauf zu achten, dass die Teile des Deckels 4 bei
geschlossener Schalung gegen eine Verwindung gesichert sind, um
die Einhaltung der engen Toleranzen zu gewährleisten. Der Deckel 4 ist
vorzugsweise aus einem Stahlblech oder einem beschichteten Blech
gefertigt, um ein Lösen
beim Ausschalen zu erleichtern.
-
Weiterhin
ist es vorteilhaft, einen Beton mit einer hohen und raschen Anfangsfestigkeitsentwicklung
zu verwenden, um die Einhaltung der Toleranzen zu gewährleisten.
Ebenso ist bei der Auswahl der Betonrezeptur bei der Herstellung
präziser
Betonfertigteile darauf zu achten, dass eine Lunkerbildung insbesondere
an den Oberflächen
des Betonfertigteiles vermieden wird. Diese setzt nicht nur die
Betondeckung über
den Bewehrungen herab, sondern führt
auch zu Problemen beim Einbau der Tübbinge. Um die hohe und rasche
Anfangsfestigkeitsentwicklung zu erreichen, können dem Beton beispielsweise Zuschlagstoffe
zugesetzt werden. Ebenso sollte der Beton ein geringes Schwindverhalten
aufweisen, um die geforderten Maßtoleranzen auch noch nach
dem Ausschalen sowie der Lagerung der Betonfertigteile zu gewährleisten.
-
Wird
zudem ein Beton mit einer hohen Betondruckfestigkeit verwendet,
ist es beispielsweise bei einem Tübbing möglich, die Tübbingstärke um ca. 25%
zu reduzieren. Weiterhin ist es günstig, einen selbstverdichtenden
Beton zu verwenden. Ein Entlüften
des Betons ist hierdurch nicht mehr erforderlich, so dass auch hierdurch
die Lunkerbildung an den Oberflächen
des Betonfertigteiles vermieden werden kann. Durch eine entsprechende
Abstimmung der Betonrezeptur kann hierbei weiterhin erreicht werden,
dass im Beton eventuell enthaltene Restluft nicht an die Oberfläche steigt,
sondern im Inneren des Betonfertigteils verbleibt, so dass auch
hierdurch eine weitgehend lunkerfreie Oberfläche erreicht werden kann.
-
Für eine günstige Betonrezeptur
kann es weiterhin vorteilhaft sein, wenn der Beton ein Faserbeton
ist. Hierbei können
dem Beton je nach Verwendungszweck Stahlfasern oder auch Kunststofffasern zugesetzt
werden. Ebenso ist es jedoch auch möglich, dass der Beton eine
Bewehrung, im Falle von Tübbingen
in Form eines Bewehrungskorbes, aufweist. Hierbei kann es vorteilhaft
sein, zumindest einen Teil der Stahlbewehrung durch eine Beimengung von
Fasern zu ersetzen. Auch hierdurch ist es möglich, die Festigkeiten des
Betons zu erhöhen
und hierdurch die Stärke
des Betonfertigteiles zu verringern. Die Faserzugabe kann sowohl
eine statische wie auch eine konstruktive Bewehrung teilweise ersetzen.
Die Verarbeitbarkeit und insbesondere die Pumpfähigkeit des Betons müssen hierbei
jedoch gewährleistet
sein.
-
Durch
eine Kombination dieser Maßnahmen sowie
die verwindungsfreie Lagerung kann ein Betonfertigteil erhalten
werden, welches auch bei engen Toleranzvorgaben maßhaltig
ist, so dass kosten- und zeitintensive Nachbearbeitungen wie ein
Glätten
der Oberflächen
weitgehend vermieden werden können. Ebenso
kann durch die Auswahl einer geeigneten Betonmischung in Verbindung
mit der erfindungsgemäßen Schalung
eine lunkerfreie Oberfläche
der Betonfertigteile ohne Rütteln
erreicht werden. Das bedeutet insbesondere bei der Tübbingfertigung
nicht nur einen verminderten Energieeinsatz, sondern auch eine erhebliche
Verringerung der Lärmemissionen.
-
Die
Erfindung ist nicht auf die dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt. Abwandlungen und
Kombinationen im Rahmen der Patentansprüche fallen ebenfalls unter
die Erfindung.