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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Unterwassergeräteträger zum
Einsatz auf einer Sohle eines Gewässers nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 sowie eine Vorrichtung zum Bearbeiten oder Untersuchen
einer Sohle eines Gewässers
mit einem entsprechenden Unterwassergeräteträger. Die Erfindung betrifft
ferner eine Verwendung einer derartigen Vorrichtung zum Bearbeiten
und/oder Untersuchen einer Sohle eines Gewässers.
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Ein
gattungsgemäßer Unterwassergeräteträger kann,
ausgestattet mit entsprechenden Geräten, insbesondere zur Sanierung
von Gewässern
verwendet werden. Es ist an sich bekannt, einen solchen Unterwassergeräteträger mit
einem Eigenantrieb vorzusehen, der zwei Wellen umfasst, wobei auf
einer Mantelfläche
jeder dieser Wellen jeweils eine Schnecke zur Vortriebserzeu gung
auf der Sohle angeordnet ist. Dadurch kann der Unterwassergeräteträger insbesondere
auf einer schlammigen Sohle manövriert
werden, ohne dass dafür
eine aufwändige
Seilzugvorrichtung nötig
wäre.
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Bekannte
Unterwassergeräteträger der
geschilderten Art haben den Nachteil, dass sich nicht gut kontrollieren
lässt,
wie tief der Unterwassergeräteträger mit
den genannten Wellen in die Sohle eindringt. Das kann mit sich bringen,
dass entweder die Schnecken nicht tief genug in einen Untergrund
des entsprechenden Gewässers
eindringen, um einen hinreichenden Vortrieb zu erzeugen, oder dass
der Unterwassergeräteträger mit
den Wellen zu tief einsinkt und dadurch eine Bewegung des Unterwassergeräteträgers durch
einen zu hohen Widerstand verhindert wird.
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Der
Erfindung liegt also die Aufgabe zugrunde, einen entsprechenden
Unterwassergeräteträger zu entwickeln,
der den genannten Nachteil überwindet
und der sich problemlos in einer genau kontrollierbaren Tiefe relativ
zur Sohle halten lässt,
so dass die Schnecken tief genug, aber auch nicht zu tief in die
Sohle eindringen. Der Erfindung liegt ferner die Aufgabe zugrunde,
eine entsprechende Vorrichtung zum Bearbeiten oder Untersuchen einer
Sohle eines Gewässers
zu entwickeln und eine vorteilhafte Verwendung einer derartigen
Vorrichtung zum Bearbeiten und/oder Untersuchen einer Sohle einer
Gewässers
vorzuschlagen.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
einen Unterwassergeräteträger mit
den kennzeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs in Verbindung mit
den Merkmalen des Oberbegriffs des Hauptanspruchs sowie durch eine
Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 9 und eine Verwendung
mit den Merkmalen des Anspruchs 22. Vorteilhafte Ausgestaltungen
und Weiterentwicklungen der Erfindung ergeben sich mit den Merkmalen
der Unteransprüche.
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Dadurch,
dass die Wellen selbst als Auftriebskörper des Unterwassergeräteträgers ausgeführt sind,
deren Auftrieb in Wasser ihr Eigengewicht betragsmäßig übertrifft,
reagiert eine Resultierende aus Auftrieb und Gewichtskraft sehr
sensitiv auf ein Eintauchen der Wellen in einen Bereich größer werdender
Dichte. Das führt
dazu, dass ein Absinken des Unterwassergeräteträgers aufgrund üblicherweise
an einer Sohle eines Gewässers
vorliegender Dichtegradienten nur und genau so weit erfolgt, bis die
Wellen auf der Sohle aufliegen und die als Antriebsschnecken dienenden
Schnecken so mit der Sohle in Eingriff sind, dass eine Fortbewegung
des Unterwassergeräteträgers durch
den Eigenantrieb problemlos möglich
ist. Bei üblichen
Bedingungen befindet sich der typischerweise unbemannte Unterwassergeräteträger dann
vollständig
unter einer Wasseroberfläche
des entsprechenden Gewässers.
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Die
genannten Wellen sind bei bevorzugten Ausführungen der Erfindung an zwei
Seiten des Unterwassergeräteträgers und
jeweils in Längsrichtung des
Unterwassergeräteträgers orientiert
angeordnet, um eine stabile Lage des Unterwassergeräteträgers an
der Sohle zu gewährleisten.
Die Schnecken der beiden einander gegenüberliegenden Wellen sind dabei
vorzugsweise als gegensinnige Spiralen ausgeführt, damit über diese Wellen eine resultierende Vortriebskraft
erzeugt werden kann, die weitestmöglich einer Symmetrieachse
des Unterwassergeräteträgers entspricht.
Die Wellen können
dabei beispielsweise aus Metall oder Kunststoff gefertigt sein, also
jeweils einen mit den Schnecken aus Metall oder Kunststoff gefertigten
Wellenmantel aufweisen.
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Eine
typische Ausführung
der Erfindung sieht vor, dass jede der Wellen durch mindestens einen
an einem Ende der Welle oder in der Welle angeordneten Motor angetrieben
ist. Eine Anordnung des jeweiligen Motors außerhalb der Welle ist besonders vorteilhaft,
weil dann die als Auftriebskörper
dienenden Wellen besonders einfach ausgeführt sein können.
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Bei
einer besonders einfachen Ausführung der
Erfindung weisen die beispielsweise als einfache Hohlwellen ausgeführten Wellen
jeweils mindestens einen Festauftriebstank auf. Alternativ oder
zusätzlich
können
die Wellen auch mindestens einen Tariertank aufweisen, der mit Ballast,
beispielsweise Wasser, mehr oder weniger gefüllt werden kann, um den Unterwassergeräteträger – abhängig von
einer Bestückung
des Unterwassergeräteträgers und
von Sohleneigenschaften – auszutrimmen
und eine Eindringtiefe in die Sohle einzustellen. Bei gefüllten Tariertanks
kann das spezifische Gewicht der an sich als Schwimmkörper ausgebildeten
Wellen selbstverständlich
auch über
dem von Wasser liegen.
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Eine
besonders vorteilhafte Ausführung
sieht vor, dass die Wellen kraftschlüssig zwischen zwei Gegenlagern
montiert sind, typischerweise durch flansch- oder kupplungsartige
Verbindungen. Dann können
die Wellen besonders leicht ausgewechselt werden, womit der Unterwasserträger in unkomplizierter
Weise an unterschiedliche Umgebungsbedingungen angepasst werden
kann. So können
auszutauschende Wellen beispielsweise verschiedene Volumina und
Massen und damit unterschiedliche Auftriebseigenschaften sowie unterschied lich
ausgeführte
Schnecken mit verschiedenen Steigungen oder Profiltiefen aufweisen.
Alternativ können
die Wellen auch durch Flanschverbindungen zwischen den entsprechenden
Gegenlagern montiert sein, die zusätzlich eine formschlüssige Verbindung
bilden, dabei aber ebenfalls so ausgeführt sind, dass ein Ausbau der
Wellen bei montiert bleibenden Gegenlagern möglich ist.
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Zusätzlich zu
den genannten Wellen kann bei Weiterbildungen der Erfindung mindestens
ein weiterer, oberhalb der Wellen angeordneter Auftriebskörper vorgesehen
sein, um insgesamt einen größeren Auftrieb
und/oder bessere Trimmmöglichkeiten
zu gewährleisten.
Dementsprechend kann der mindestens eine weitere Auftriebskörper als
Tariertank oder auch nur als gegebenenfalls auswechselbarer Festauftriebstank
ausgeführt
sein. Ein solcher weiterer Auftriebskörper ermöglicht einen flexibleren Einsatz
des Unterwassergeräteträgers mit
verschiedenen Zusatzgeräten,
die zu einer in einem verhältnismäßig großen Intervall
variierenden Gesamtmasse führen.
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Basiert
auf einem Unterwassergeräteträger beschriebener
Art lässt
sich eine vorteilhafte Vorrichtung zum Bearbeiten oder Untersuchen
einer Sohle eines Gewässers
realisieren. Bei dem Gewässer kann
es sich beispielsweise um einen See oder einen Teich oder ein fließendes Gewässer handeln.
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Eine
vorteilhafte Ausgestaltung einer derartigen Vorrichtung sieht vor,
dass der Unterwassergeräteträger eine
Druckmessvorrichtung zum Bestimmen einer Wassertiefe, also zum Bestimmen
einer Tiefe des Unterwassergeräteträgers unter
einer Wasseroberfläche,
trägt.
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Dabei
kann es sich beispielsweise um einen piezoelektrischen Druckmesser
handeln.
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Der
Unterwassergeräteträger kann
auch mit einem Empfänger
eines satellitengestützten
Navigationssystems verbunden sein, also beispielsweise mit einem
GPS-Empfänger, wobei
der Empfänger
an der Wasseroberfläche
schwimmend über
dem Unterwassergeräteträger gehalten
wird. Dazu kann der Empfänger
von einem Schwimmkörper
getragen sein, der durch ein Seil mit dem Unterwassergeräteträger verbunden
ist. Ein solches Seil kann wiederum mit einer Längenausgleichsvorrichtung kombiniert werden,
der dafür
sorgt, dass der Empfänger
stets über
dem Unterwassergeräteträger bleibt,
beispielsweise mithilfe einer federbelasteten Winde. Durch Ausgestaltungen
dieser Art kann in einfacher Weise eine aktuelle Position des Unterwassergeräteträgers genau
bestimmt werden.
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Zum
Bestimmen eines Aufenthaltsortes des Unterwassergeräteträgers kann
die Vorrichtung auch einen Tachymeter umfassen, der mit einem Reflektor zusammenwirkt,
welcher mit dem Unterwassergeräteträger verbunden
ist und an der Wasseroberfläche schwimmende über dem
Unterwassergeräteträger gehalten
wird. Bei dem Reflektor kann es sich beispielsweise um ein von einem
Schwimmkörper
getragenes Prisma oder mehrere solcher Prismen handeln, wobei der
Schwimmkörper
wieder über
ein eventuell mit einem Längenausgleich
kombiniertes Seil mit dem Unterwassergeräteträger verbunden sein kann.
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Der
Unterwassergeräteträger kann
auch mit mindestens einer Unterwasserkamera zur Sohlenuntersuchung
und/oder zum Navigieren ausgestattet sein.
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Eine
bevorzugte Ausführung
der Vorrichtung sieht vor, dass der Unterwassergeräteträger mit
mindestens einer Pumpe zum Absaugen von Material aus der Sohle ausgestattet
ist. Diese Pumpe kann zwischen den beiden Wellen angeordnet sein,
wo sie gut geschützt
liegt und wo die sich drehenden Schnecken ein Abpumpen unterstützen können, insbesondere
durch ein Auflockern der Sohle. In dieser Ausführung kann die Vorrichtung
z. B. zum Entschlammen eines Gewässerbodens
verwendet werden.
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Es
kann vorteilhaft sein, den Unterwassergeräteträger mit Schneidvorrichtungen
zum Auflockern der Sohle auszuführen.
Diese können
dabei z. B. auf den Schnecken angeordnet sein, vorzugsweise an einem
vorderen Ende der jeweiligen Schnecke, wobei die Schneidvorrichtungen
vorzugsweise senkrecht zu einem Verlauf des Schneckengangs orientiert
sind. Auch kann eine solche Schneidvorrichtung vor einem Saugkopf
einer Pumpe angeordnet sein, um ein Absaugen von Material durch
das Auflockern zu erleichtern.
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Alternativ
oder zusätzlich
kann der Unterwassergeräteträger auch
mit einer Einrichtung zum Injizieren von Material in die Sohle und/oder
zum Ausbringen von Material über
der Sohle ausgestattet sein. Dann kann die Vorrichtung insbesondere
einer Sedimentkonditionierung oder im Fall der zweiten Alternative
zum Ausfallen von Schwebestoffen durch Flockung dienen. Durch die
genannte Einrichtung können
sowohl zusätzliche
Stoffe in die Sohle eingebracht als auch zuvor abgesaugte Teile
der Sohle – zur
Umlagerung und/oder nach einer Modifizierung – wieder der Sohle zugeführt werden.
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Vorzugsweise
umfasst die genannte Einrichtung zum Injizieren oder Ausbringen
von Material eine vom Unterwassergeräteträger getragene Pumpe zum Erzeugen
oder Erhöhen
eines Injektionsdruckes. Dadurch kann sich in vorteilhafter Weise
erübrigen,
das einzubringende Material schon unter hohem Druck bis zum Unterwassergeräteträger zu befördern.
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Alternativ
oder zusätzlich
kann die genannte Einrichtung zum Injizieren ein vom Unterwassergeräteträger getragenes
Mischmodul zum Zusammenführen
von mindestens zwei Komponenten des injizierten oder ausgebrachten
Materials aufweisen. Das kann insbesondere dann vorteilhaft sein,
wenn das zu injizierende oder über
der Sohle auszubringende Material aus einer Mischung besteht, die
sich in gemischtem Zustand nur schwer zum Unterwassergeräteträger fördern lässt, beispielsweise
weil sie schnell aushärtet.
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Schließlich kann
die genannte Einrichtung bei einer vorteilhaften Ausgestaltung der
Erfindung Injektionsdüsen
umfassen, die in einer unmittelbaren Umgebung der Wellen und/oder
an einem quer zu den Wellen orientierten Ausleger angeordnet sind. Eine
Anordnung in unmittelbarer Umgebung der Wellen kann den Vorteil
haben, dass das Material dort injiziert wird, wo die Schnecken zu
einem Auflockern der Sohle führen.
Durch Verwendung eines quer zu den Wellen orientierten Auslegers
wiederum kann in einfacher Weise eine großflächige Behandlung der Sohle
erreicht werden. Eventuell können
auch mehrere Düsen
oder Ausleger hintereinander angeordnet sein, um bei einem Arbeitsschritt
eine Injektion oder ein Ausbringen von Material über der Sohle mit verschiedenen
Injektionsmaterialien zu ermöglichen.
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Eine
vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Vorrichtung
als modulares System ausgeführt
ist, bei dem der Unterwassergeräteträger durch
einen einfachen Austausch von Modulen mit verschiedenen aus einer
Gruppe mehrerer oder aller der bislang genannten Geräte ausgestattet werden
kann.
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Die
Vorrichtung kann eine Versorgungs- und/oder Entsorgungseinheit umfassen,
die mindestens eine in einem ersten Abschnitt vom Unterwassergeräteträger zur
Wasseroberfläche
und in einem zweiten Abschnitt längs
der Wasseroberfläche schwimmend
weiter zu einer Versorgungs- und/oder Entsorgungsstation führende Leitungsverbindung aufweist.
Diese Leitungsverbindung kann mehrere Leitungen umfassen, die jeweils
z. B. der Abfuhr von abgepumptem Sohlenmaterial, der Zufuhr von
in die Sohle zu injizierendem oder über der Sohle auszubringendem
Material, einer Zu- oder Abfuhr von Ballast oder einer Energieversorgung
des Unterwassergeräteträgers dienen
können.
Eine solche Leitung kann insbesondere Druckluft, Hydraulikflüssigkeit oder
elektrischen Strom führen.
Die Leitungsverbindung kann auch einen Schlauch oder ein vorzugsweise
flexibles Rohr umfassen, der bzw. das gasgefüllt ist und die Leitungsverbindung
im zweiten Abschnitt der Leitungsverbindung an der Wasseroberfläche hält. Dieser
Schlauch oder dieses Rohr kann insbesondere luftgefüllt sein
und beispielsweise zusätzlich als
Druckluftzufuhr dienen.
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Ein
vorteilhaftes Verfahren zum Bearbeiten und/oder Untersuchen einer
Sohle eines Gewässers ergibt
sich durch eine Verwendung einer Vorrichtung der beschriebenen Art.
Dabei kann der typischerweise vollständig abgetauchte und auf der
Sohle aufliegende Unterwassergeräteträger durch
ein Drehen der Wellen angetrie ben und über die Sohle bewegt werden,
wobei vom Unterwassergeräteträger aus
abgesaugtes Bodenmaterial oder Sediment-Wasser-Gemisch an die Wasseroberfläche befördert und/oder
ein Material zur Bodenbehandlung oder zum Ausflocken von der Wasseroberfläche aus
zum Unterwassergeräteträger befördert und
von dort in die Sohle oder oberhalb der Sohle in das Gewässer injiziert
werden kann. Dadurch können
z. B. Gewässersedimente
umgelagert werden, verfestigt werden oder selektiv abgesaugt werden,
wobei sich der Unterwassergeräteträger vorteilhafterweise
weitgehend unabhängig
von einer Wassertiefe bzw. Arbeitstiefe einsetzen lässt.
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Die
Schnecken können
durch schneckenförmige
Metall- oder Kunststoffprofile
in einer von Förderschnecken
bekannten Form auf den Wellen realisiert sein, die vorzugsweise
von jeweils einer oder paarweise angeordneten wasserdichten Antriebseinheiten
angetrieben werden. Die Antriebseinheiten können jeweils in einem zylindrischen
Basiskörper der
Wellen integriert sein, wobei ein Drehmoment dann z. B. über innenliegende
Planetengetriebe auf die Wellen übertragen
werden kann, oder stirnseitig so angeordnet sein, dass sich jeweils
einseitig oder beidseitig feststehende Antriebsköpfe befinden, zwischen denen
die Welle verspannt wird, wobei das Drehmoment dann z. B. über Zahnkränze auf
die Welle übertragen
werden kann. In diesem Fall ergibt sich eine besonders einfache
Austauschbarkeit der Wellen mit den Schnecken. Eine Drehzahl der
Wellen kann z. B. über
Frequenzumrichter und/oder durch Getriebemotoren einstellbar sein.
Bei einer beidseitig gleichen Drehzahl wird der Unterwassergeräteträger geradlinig
vorwärts-
oder rückwärtsbewegt,
während durch
einen einseitigen Betrieb oder Betrieb mit unterschiedlichen Drehzahlen
die Richtung geändert werden
kann. Durch eine gegenläufige
Drehrichtung oder Förderrichtung
der Wellen mit den Schnecken kann das Sediment gelockert und z.
B. in Richtung einer Saugpumpe gedrückt werden.
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Durch
eine Verwendung modularer Baugruppen kann die beschriebene Vorrichtung
für verschiedene
Aufgaben genutzt werden, z. B. für
eine Konditionierung von Gewässersedimenten,
für eine
Fällung
oder Flockung innerhalb des Gewässers,
z. B. eine Flockung von über
dem Sediment stehenden Schwebe- oder Trübstoffhorizonten, für eine Verfestigung
von Sedimentoberflächen,
einen selektiven Abbau von Gewässersedimenten
durch Absaugen oder für
eine Umlagerung von Gewässersedimenten. Auch
eine Kombination dieser Anwendungen ist möglich.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung werden nachfolgend anhand der 1 bis 12 beschrieben.
Es zeigt
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1 eine
Aufsicht auf einen Unterwassergeräteträger in einer Ausführung der
Erfindung,
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2 eine
Seitenansicht des Unterwassergeräteträgers aus 1,
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3 eine
Frontansicht des Unterwassergeräteträgers aus
den 1 und 2,
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4 einen
Längsschnitt
durch eine Welle mit Schnecke für
den Unterwassergeräteträger aus den 1 bis 3,
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5 eine
entsprechende Darstellung einer Welle mit Schnecke für einen
Unterwassergeräteträger in einer
anderen Ausführung
der Erfindung,
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6 eine
Vorrichtung mit dem Unterwassergeräteträger aus den 1 bis 3 im
Einsatz,
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7 eine
Aufsicht auf ein mit einer entsprechenden Vorrichtung behandeltes
Gewässer
bei einer Abwandlung der Vorrichtung aus 6,
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8 eine
Aufsicht auf den Geräteträger aus den 1 bis 3 mit
einer Einrichtung zum Injizieren von Material in eine Gewässersohle,
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9 den
Unterwassergeräteträger aus 8 in
einer Frontansicht,
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10 den
Unterwassergeräteträger aus den 8 und 9 in
einer Seitenansicht,
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11 einen
Querschnitt durch ein mit dem Unterwassergeräteträger aus den 1 bis 3 bearbeitetes
Gewässer
mit einer Ver- und Entsorgungsstation und
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12 eine
Aufsicht auf das Gewässer
mit dem Unterwassergeräteträger aus 11.
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In 1 ist
ein Unterwassergeräteträger mit einem
Rahmen 1 erkennbar, der an zwei Seiten jeweils in Längsrichtung
des Unterwassergeräteträgers orientierte
und drehbar im Rahmen 1 gelagerte Wellen 2 aufweist.
Auf einer Mantelfläche
jeder dieser Wellen ist jeweils eine Schnecke zur Vortriebserzeugung
auf einer Sohle eines Gewässers
angeordnet, so dass die Wellen 2 zusammen mit jeweils an zwei
Enden der Wellen 2 angeordneten Motoren 3 einen
Eigenantrieb des Unterwassergeräteträgers bilden.
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Die
Wellen 2, die aus Metall oder Kunststoff gefertigt sein
können,
sind jeweils als Auftriebskörper ausgeführt, deren
Auftrieb in Wasser ihr Eigengewicht betragsmäßig übertrifft. In der hier abgebildeten einfachen
Ausführung
der Erfindung bilden die Wellen dabei jeweils einen Festauftriebstank,
der dadurch realisiert ist, dass die Wellen 2 hohl ausgeführt und
abgedichtet sind. Bei einer Abwandlung der Erfindung können die
Wellen auch zusätzlich
oder alternativ einen Tariertank aufweisen, mit dem der Unterwassergeräteträger ausgetrimmt
werden kann.
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Zwischen
den beiden Wellen 2 ist eine als Schlammpumpe ausgeführte Pumpe 4 zu
erkennen. Mit dieser Pumpe 4 kann Material aus einer Sohle
eines Gewässers
abgesaugt werden, auf der der Unterwassergeräteträger eingesetzt wird. Vor der
Pumpe 4 ist eine Spülpumpe 5 angeordnet,
die zu einem Unterwasserdüsensystem
oder Jetsystem gehört und
mit der im Bereich eines Saugkopfes der Pumpe 4 hydraulische
Scherkräfte
in die Sohle eingetragen werden können, um eine Sedimentlockerung
zu unterstützen.
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In
der 2 ist der gleiche Unterwassergeräteträger in einer
Seitenansicht abgebildet, wobei wiederkehrende Merkmale hier und
bei den folgenden Figuren wieder mit den gleichen Bezugszeichen versehen
sind und nicht mehr eingehende beschrieben werden müssen. In
der 2 ist zusätzlich
einer von zwei weiteren, oberhalb der Wellen 2 angeordneten
Auftriebskörper 6 zu
erkennen, die als Tariertanks ausgeführt sind und mit denen der
Unterwassergeräteträger ausgetrimmt
und insbesondere auch an verschiedene Lasten angepasst werden kann.
Dazu können
die Auftriebskörper 6 mit
Ballastwasser gefüllt
oder durch Druckluft entleert werden. Alternativ könnten die
Auftriebskörper 6 auch
als Festauftriebstanks ausgeführt
werden, insbesondere wenn bereits die Wellen 2 Tariertanks
aufweisen. Mit den Tariertanks kann der Auftrieb des Unterwassergeräteträgers manuell
oder automatisch so eingestellt werden, dass der Unterwassergeräteträger auf
eine Gewässersohle
abtaucht oder nach Abschluss einer Sohlenbehandlung wieder zu einer
Wasseroberfläche
hin auftaucht und in Abhängigkeit
von einem Dichteunterschied zwischen Freiwasser und Gewässersohle
auf der Gewässersohle
aufliegen und über diese
bewegt werden kann.
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In 3 ist
der gleiche Unterwassergeräteträger in einer
Frontansicht abgebildet, wobei wiederkehrende Merkmale wieder mit
den gleichen Bezugszeichen versehen sind.
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Eine
der Wellen 2 mit zwei der Motoren 3 ist in 4 als
Schnittzeichnung wiedergegeben. Dort ist zu erkennen, dass die Welle 2 kraftschlüssig zwischen
zwei Gegenlagern montiert ist mithilfe von Lagern, die wie die Gegenlager
flanschförmig
ausgeführt
sind. Das erlaubt einen sehr einfachen Ausbau der Welle 2,
beispielsweise zum Zweck einer Ersetzung durch eine anders ausgeführte Ersatzwelle. Zwischen
den Motoren 3 und dem jeweiligen Gegenlager ist schließlich jeweils
ein Getriebe 7 zu erkennen, das einer Untersetzung einer
Drehzahl des entsprechenden Motors 3 dient.
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Eine
anders ausgeführte
Welle 2 für
einen Einsatz in einem ähnlichen
Unterwassergeräteträger ist
in 5 abgebildet. Bei dieser Welle 2, die
ebenfalls als Auftriebskörper
ausgeführt
ist, deren Auftrieb in Wasser ihr Eigengewicht betragsmäßig übertrifft, ist
ein Nabenmotor 8 innerhalb der Welle 2 angeordnet,
mit dem die Welle 2 angetrieben werden kann. Auch diese
Welle 2 ist durch eine flansch- oder kupplungsartige Verbindung
kraftschlüssig
zwischen zwei Gegenlagern montiert, wobei die Gegenlager mit Lagerzapfen 9 verbunden
sind, die wiederum im Rahmen 1 des entsprechenden Unterwassergeräteträgers gelagert
sind.
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6 zeigt
eine Vorrichtung zum Bearbeiten oder Untersuchen einer Sohle 10 eines
Gewässers, die
einen Unterwassergeräteträger der
zuvor beschriebenen Art umfasst. Dieser befindet sich vollständig unter
einer Wasseroberfläche 11 und
liegt auf der Sohle 10 auf, über die er durch Antreiben
der Wellen 2 mittels der Schnecken bewegt wird. Hier weist
der Unterwassergeräteträger eine
Druckmessvorrichtung 12 zum Bestimmen einer Wassertiefe auf,
die als piezoelektrische Druckmessdose ausgeführt ist und über eine
Datenleitung 13 mit einer auf einem Schwimmer 14 angeordneten
Sendestation verbunden ist. Dieser Schwimmer 14 trägt auch
einen Empfänger 15 eines
GPS-Systems, mit dem ein aktueller Aufenthaltsort des Unterwassergeräteträgers bestimmt
werden kann. Dazu ist der Empfänger 15 über ein
Seil mit dem Unterwassergeräteträger verbunden,
wobei ein Längenausgleich
dafür sorgt, dass
dieses Seil bei oberhalb des Geräteträgers schwimmendem
Schwimmer 14 straff ist. Mit dem schon erwähnten Sender
kann der bestimmte Aufenthaltsort des Unterwassergeräteträgers zusammen
mit der Wassertiefe drahtlos zu einer Anlagensteuerung übertragen
werden. Anstelle einer drahtlosen Datenübertragung kann selbstverständlich auch ein
Signalkabel verwendet werden.
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7 zeigt
eine Aufsicht auf ein Gewässer, dessen
Sohle 10 mit einem Unterwassergeräteträger der beschriebenen Art behandelt
wird, wobei wieder ein Schwimmer 14 in der zuvor beschriebenen
Art über
dem Unterwassergeräteträger gehalten
wird. In Abwandlung des zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiels trägt dieser
Schwimmer 14 anstelle eines GPS-Empfängers ein Prisma, das eine
Ortung des Unterwassergeräteträgers mittels
eines an einem Ufer des Gewässers
angeordneten Tachymeters 16 erlaubt, der zu diesem Zweck
einen Laserstrahl 17 auf das auf dem Schwimmer 14 angeordnete
Prisma richtet. Der Tachymeter 16 und das über eine
Seilverspannung mit dem Unterwassergeräteträger verbundene und schwimmend über diesem
angeordnete Prisma bildet ein selbstverfolgendes tachymetrisches Vermessungssystem, über das
der Aufenthaltsort des Unterwassergeräteträgers in einem örtlichen
Koordinatensystem erfasst werden kann.
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Über die
Bestimmung der Wassertiefe mit der Druckmessvorrichtung 12 und
die Lagebestimmung des Unterwassergeräteträgers mit einem GPS, wie bei
dem anhand 6 beschriebenen Ausführungsbeispiel,
oder mit dem tachymetrischen Vermessungssystem, das anhand 7 beschrieben wurde,
kann der Unterwassergeräteträger geführt werden,
beispielsweise auf Grundlage vorliegender digitaler Gewässervermessungsdaten.
Zusätzlich kann
der Unterwassergeräteträger mit
einer Unterwasserkamera ausgestattet sein, die nicht nur zur Sohlenuntersuchung,
sondern auch zum Navigieren dienen kann. Dann kann eine Führung des
abgetauchten Unterwassergeräteträgers mit
der Unterwasserkamera oder auch mehreren Unterwasserkameras unterstützt werden.
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8 zeigt
den Unterwassergeräteträger aus
den 1 bis 3 mit einer zusätzlich montierten
Einrichtung zum Injizieren von Material in die Sohle 10 und/oder
zum Ausbringen von Material über der
Sohle 10, wobei diese Einrichtung Injektionsdüsen 17 umfasst,
die an einem quer zu den Wellen 2 orientierten Ausleger 18 angeordnet
sind. Eine Frontansicht des Unterwassergeräteträgers mit dieser Einrichtung
ist in 9, eine Seitenansicht des entsprechenden Unterwassergeräteträgers in 10 gezeigt.
Zusätzlich
erkennbar ist dort eine von der Wasseroberfläche 11 aus zum Unterwassergeräteträger führende Versorgungsleitung 19.
Die genannten Einrichtung, die den als Dosierkamm ausgeführten Ausleger 18 mit
den Injektionsdüsen 17 umfasst und
durch die Versorgungsleitung gespeist wird, ermöglicht es, suspendierte Wirkstoffgemische
wie Lösungen
oder Gase (z. B. Sauerstoff oder Luft) flächig oder punktuell auf eine
Sedimentoberfläche
an der Sohle 10 aufzutragen oder mittels der Injektionsdüsen 17 in
das Sediment zu injizieren. Der Ausleger 18 weist seitlich
weit ausragende Arme auf, die eine Verteilung der Wirkstoffe auf
großer
Breite erlauben. Der Unterwassergeräteträger kann dabei eine oder mehrere
Druckerhörungspumpen
tragen, die insbesondere bei größeren Wassertiefen
den Energiebedarf für die
Zuführung
des zu injizierenden Materials verringern und/oder den Druck für eine Injektion
in das Sediment erhöhen
können.
Zusätzlich
kann der Unterwassergeräteträger ein
Mischmodul zum Zusammenführen
von Wirksubstanzen bei einer Mehrkomponentenapplikation kurz vor
dem Ausbringen tragen. Durch eine ebenfalls mögliche Anordnung mehrerer entsprechender
Einrichtungen, z. B. vorne und hinten, können parallel verschiedene
Wirksubstanzen gleichzeitig ausgebracht werden.
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Die
bei dem Ausführungsbeispiel
aus den 8 bis 10 mit
dem Ausleger 18 ausgestattete Einrichtung zum Injizieren
von Material in die Sohle 10 kann alternativ auch so gestaltet
sein, dass ein Eintrag der Wirkstoffe unmittelbar im Bereich der Wellen 2 mit
den Antriebsschnecken erfolgen kann, so dass die Wirkstoffe über eine
Schneckenbewegung der Schnecken auf den Wellen 2 in das
Sediment eingearbeitet werden.
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Mit
der in den 8 bis 10 gezeigten Einrichtung
können
auch oberhalb der Sohle 10 Wirkstoffe in den Wasserkörper ausgebracht
werden, beispielsweise um über
dem Sediment und der Sohle 10 schwebende Trübstoffhorizonte
zu flocken und auszufällen.
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11 zeigt
einen Querschnitt durch ein Gewässer
mit einer Wasseroberfläche 11 und
einer Sohle 10, in dem eine Vorrichtung mit einem Unterwassergeräteträger beschriebener
Art eingesetzt wird. Diese Vorrichtung umfasst ferner eine Ver-
und Entsorgungsstation 20 mit einer Leitungsverbindung 21,
die in einem ersten Abschnitt vom Unterwassergeräteträger zu einer Verbindungsstation 22 an
der Wasseroberfläche 11 und
in einem zweiten Abschnitt längst
der Wasseroberfläche 11 schwimmend
weiter zu der Ver- und Entsorgungsstation 20 führt. Die
Ver- und Entsorgungsstation 20 könnte selbstverständlich auch
selbst schwimmend angeordnet sein. Die Leitungsverbindung 21 umfasst
in dem zweiten Abschnitt einen Tragschlauch, der luftgefüllt ist
und die Leitungsverbindung dort an der Wasseroberfläche 11 hält. Ein
ebenfalls von der Leitungsverbindung 21 umfasster Druckschlauch
für abgepumptes
Sediment-Wasser-Gemisch ist spiralförmig um diesen Tragschlauch
geführt,
könnte
aber auch auf andere Weise formschlüssig und flexibel mit dem Tragschlauch
verbunden sein. Die Leitungsverbindung 21 umfasst insbesondere
einen Druckluftschlauch zum Leeren der Tariertanks der Auftriebskörper 6 sowie Strom-
und Steuerkabel. Sie kann ferner Hydraulikschläuche beinhalten, sofern hydraulische
Antriebe vorgesehen sind. Die Strom- und Steuerkabel sowie gegebenenfalls
Hydraulikschläuche
können
für den Betrieb
und die Steuerung der Motoren 3 sowie weiterer Aggregate,
mit denen der Unterwassergeräteträger bestückt ist,
dienen. Die Leitungsverbindung 21 umfasst ferner mindestens
einen Druckschlauch, mit dem entweder Wirkstoffe, beispielsweise
für eine Sedimentkonditionierung
oder Flockung, von der Ver- und Entsorgungsstation 20 zum
Unterwassergeräteträger gefördert werden
und/oder abgesaugtes Tiefenwasser oder Sediment-Wasser-Gemisch vom Unterwassergeräteträger zur
Ver- und Entsorgungsstation 20 befördert wird.
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Der
Unterwassergeräteträger ist
bei der in den 11 und 12 gezeigten
Vorrichtung insbesondere mit der Pumpe 4 ausgestattet,
die z. B. als Schlammpumpe ausgeführt sein kann und mit der das
Sediment von der Sohle 10 als Sediment-Wasser-Gemisch abgesaugt
und über
den genannten Druckschlauch zur Ver- und Entsorgungsstation 20 gefördert wird.
Die Sedimente können
dabei in der Tiefe und Lage schichtenweise und selektiv abgesaugt
werden. Durch eine Rotation der Schnecken mit den Wellen 2 kann
das Sediment zusätzlich
aufgelockert und den mittig zwischen den Wellen 2 angeordneten
Unterwasser-Schlammpumpen (Pumpe 4, Spülpumpe 5) zugeführt werden,
ohne dass Sedimente aufgewirbelt werden. Zusätzlich können senkrecht zu einem Schneckengang
der Schnecken auf den Wellen 2, vorzugsweise im Bereich
einer Schneckenkrone und in Höhe
des Saugkopfes der Pumpe 4, Schneidwerke montiert sein,
die eine zusätzliche Lockerung
festliegender Sedimente und/oder ein Reißen oder Schneiden von Sedimenteinlagerungen wie
beispielsweiße
Wurzeln unterstützen
können. Der
Saugkopf der Pumpe 4 kann auch höhenverstellbar ausgeführt sein,
beispielsweise mechanisch oder hydraulisch.
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Um
ein präzises
Manövrieren
mit dem unbemannten Unterwassergeräteträger zu ermöglichen, kann die Drehzahl
der Wellen 2 mit den Schnecken über Frequenzumrichter und/oder
durch eine entsprechende Gestaltung der Getriebe 7 (siehe 4) stufenlos
verändert
werden. Die Motoren 3 können also
insbesondere als beispielsweise elektrische oder hydraulische Getriebemotoren
ausgeführt
sein.
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Da
die Wellen 2 leicht austauschbar ausgeführt sind, kann der Unterwassergeräteträger mit Schnecken
unterschiedlicher Ganghöhe
und Gangweite bestückt
werden. Über
die unterschiedliche Ganghöhe
erfolgt dann eine optimale Anpassung an eine Dichte, Viskosität und Scherfestigkeit
der Sohle 10, wobei typischerweise bei einer weichen Sohle 10 eine
große
Ganghöhe
und bei einer festen Sohle 10 eine niedrige Ganghöhe gewählt wird. Über eine Gangweite
der Schnecken kann eine Fortbewegungsgeschwindigkeit des Unterwassergeräteträgers beeinflusst
werden.
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Eine
Vorrichtung der hier beschriebenen Art kann zum Bearbeiten und/oder
Untersuchen einer Sohle 10 verschiedener Gewässer verwendet
werden, insbesondere für
Arbeiten auf der Sohle 10 von natürlichen Gewässern (z. B. Seen, Teichen,
Fließgewässern),
künstlichen
Gewässern
(z. B. Wasserspeichern, Talsperren oder Fischaufzuchtanlagen) oder
technischen Anlagen (z. B. Speicherbecken oder Kläranlagen).