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DE102007047037A1 - Kraftfahrzeugkarosserie und Verfahren zur Komplettierung eines Hinterwagens einer Kraftfahrzeugkarosserie - Google Patents

Kraftfahrzeugkarosserie und Verfahren zur Komplettierung eines Hinterwagens einer Kraftfahrzeugkarosserie Download PDF

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DE102007047037A1
DE102007047037A1 DE102007047037A DE102007047037A DE102007047037A1 DE 102007047037 A1 DE102007047037 A1 DE 102007047037A1 DE 102007047037 A DE102007047037 A DE 102007047037A DE 102007047037 A DE102007047037 A DE 102007047037A DE 102007047037 A1 DE102007047037 A1 DE 102007047037A1
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DE
Germany
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vehicle body
subframe
rear side
motor vehicle
aggregates
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102007047037A
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English (en)
Inventor
Georg Kruse
Raimar Warnecke
Mathias Grieger
Michael Engel
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Volkswagen AG
Original Assignee
Volkswagen AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Volkswagen AG filed Critical Volkswagen AG
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Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Im Wesentlichen wird eine Kraftfahrzeugkarosserie (2) mit zwei im Hinterwagen (1) derselben gegenüberliegend angeordneten hinteren Seitenlängsträgern (3, 4) vorgeschlagen, wobei zumindest ein Hilfsrahmen (7) und/oder ein oder mehrere Querträger (9a-n) den hinteren Seitenlängsträgern (3, 4) zuordenbar und an denselben festlegbar sind und wobei die hinteren Seitenlängsträger (3, 4) der/die Hilfsrahmen (7) und/oder der/die Querträger (9a-n) bereits vorab mit einer hinreichenden Anzahl Fügestellen (8) versehen und dieselben derart ausgebildet und angeordnet sind, dass in Abhängigkeit von einer aktuell gewünschten Ausstattung des Hinterwagens (1) frei wählbar ein oder mehrere entsprechend angepasste Aggregate (5a-n) und/oder Anbauteile (6a-n) modulartig im Bereich besagter Fügestellen (8) an den hinteren Seitenlängsträger/n (3, 4), dem/n Hilfsrahmen (7) und/oder dem/n Querträgern (9a-n) festlegbar sind.
Hierdurch ist im getakteten Montageprozess eine optimale Komplettierung des Hinterwagens (1) mit einem oder mehreren aktuell gewünschten Aggregaten (5a-n) und/oder Anbauteilen (6a-n) über Plattformen hinweg gestattet.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Kraftfahrzeugkarosserie und ein Verfahren zur Komplettierung eines Hinterwagens einer Kraftfahrzeugkarosserie gemäß den Merkmalen des Anspruchs 1 bzw. 7.
  • Im Zuge einer zunehmenden ökologischen Betrachtung der Antriebstechniken von Kraftfahrzeugen, insbesondere der Analyse des Schadstoffausstoßes von Verbrennungsmotoren, sind bereits umfangreiche Maßnahmen vorgeschlagen worden, um denselben weitestmöglich zu verringern. Für Dieselfahrzeuge wird z. B. vorgeschlagen, dem Treibstoff (Diesel) ein sogenanntes Additiv beizufügen, um u. a. Ablagerungen an der Einspritzpumpe und der Einspritzdüse zu entfernen bzw. das gesamte Kraftstoffsystem zuverlässig vor Korrosion zu schützen. Derartige Additive werden dem Tankinhalt direkt beigegeben oder in Behältern am Fahrzeug gespeichert und dem Kraftstoffsystem definiert zugeführt. Bezogen auf benzinbetriebene Fahrzeuge existieren in bestimmten Ländern, wie beispielsweise in den USA, bereits strenge Gesetzgebungen bezüglich der Kohlenwasserstoffemmision. Um diesen gesetzgeberischen Anforderungen gerecht zu werden und auf solchen Märkten auch in Zukunft präsent sein zu können, ist es für die Hersteller von Kraftfahrzeugen angezeigt, sich im Kraftstofftank oder an anderer Stelle bildende Kohlenwasserstoffdämpfe abzusaugen bzw. aufzufangen, einem an sich bekannten Aktiv-Kohle-Filter (AKF) zuzuführen und in demselben zu sammeln sowie ggf. nachfolgend die Dämpfe respektive den gesammelten Kraftstoff dem Verbrennungsprozess des Antriebs zur Verfügung zu stellen. Solch ein Aktiv-Kohle-Filter besteht vorzugsweise aus einem Kunststoffbehälter, der seinerseits mit einem Granulat aus Aktiv-Kohle gefüllt ist. Derartige aktuelle Entwicklungen im Bereich alternativer Antriebe/Kraftstoffe, im Bereich Abgasnachbehandlung, im Bereich Energiespeicher, im Bereich Hybrid und im Bereich Raumkonzepte fordern u. a. umfangreiche Änderungen am Hinterwagen. Diese Änderungen werden derzeit individuell durchgeführt. So ist aus der DE 199 50 165 B4 eine Kraftfahrzeugkarosserie bekannt, mit einem aus Längs- und Querträgern aufgebauten Bodenträgerrahmen mit einem stufenförmig gegenüber dem Hauptboden erhöhten Heckboden, der mit einer Sitzanordnung versehen und durch seitliche Heckträger gebildet ist, die auf die Längsträger des Hauptbodens aufgesetzt sind, wobei unmittelbar auf den Heckboden mindestens ein selbsttragend ausgebildeter Fondsitzkissenrahmen mit einem Klappscharnier aufgesetzt ist, der an einem Querträger befestigt und abnehmbar im Bereich zwischen den Heckträgern auf dem Hauptboden angeordnet ist. Die DE 102 39 501 A1 offenbart eine Fahrzeugkarosserie-Heckteilstruktur, mit linken und rechten Heckrahmen, die sich längs der Fahrzeugkarosserie erstrecken, mit einer Mehrzahl paralleler mit Abstand angeordneter zylindrischer Brennstofftanks, die horizontal zwischen den linken und rechten Heckrahmen angeordnet sind, sowie mit einem die Heckrahmen verstärkenden Querelement, das zwischen zwei benachbarten Brennstofftanks angeordnet ist und sich zwischen den linken und rechten Heckrahmen erstreckt. Die DE 103 12 3190 A1 beschreibt eine Sitzabstützung auf der Bodenstruktur von Kraftfahrzeugen, wobei dieselbe durch wenigstens ein fest mit der Bodenstruktur zu verbindendes, jedoch lösbares Trägerelement gebildet ist, welches sich über dem Bodenblech der Bodenstruktur im Hinterwagen des Kraftfahrzeugs in Fahrzeugquerrichtung zwischen hinteren äußeren Längsträgern erstreckt. Schließlich ist aus der DE 10 2005 044 907 A1 eine heckseitige Fahrzeugkarosseriestruktur eines Kraftfahrzeugs bekannt, welche ein sogenanntes Lastverteilungselement umfasst, das sich in Karosserielängsrichtung erstreckt und an ein Reserveradgehäuse angebaut ist, so dass sich dieses über eine Unterseite des Reserveradgehäuses hinweg erstreckt, wobei ein vorderer. Endbereich des Lastverteilungselementes mit einem Querteil verbunden und ein heckseitiger Endbereich desselben mit einer Rückwand verbunden ist. All den vorstehenden Lösungen ist gemein, dass für jeden Raumbedarf bzw. für jedes Anbauteil und/oder auch für ein Aggregat, welches beispielsweise im Zusammenhang mit Hybridkonzepten eine Elektromaschine sein kann, im Hinterwagen des Kraftfahrzeugs individuelle Befestigungs- bzw. Haltesysteme zu schaffen sind, welche insbesondere zu hohen Entwicklungsaufwendungen je Fahrzeug führen und den weiteren Einsatz neuer Technologien über Plattformen hinweg erschweren.
  • Zwar ist es aus der Praxis bereits bekannt, als Modulbaukasten aufgebaute komplette Bodengruppen im Hinterwagen anzuordnen, beispielsweise den hinteren Boden samt zugehöriger Aussparungen für ein Reserverad (Reserveradmulde) und einen Kraftstofftank als gesondertes Modul zu fertigen und in die Kraftfahrzeugkarosserie einzubinden. Jedoch wird aufgrund der vielseitigen Fahrzeugmodelle und -ausstattungen, die heute ein Hersteller bereitstellt, während der Herstellung des Fahrzeugs, insbesondere die Rohbauplattform-Hinterwagen verfahrensgemäß sehr früh und insbesondere als Einzelteil gesteuert. Durch diese erforderlichen und im aktuellen Verfahrensprozess sehr früh zu berücksichtigenden Steuerungskriterien, ist ein erheblicher Mehraufwand an Arbeitszeit und Kosten zu verzeichnen.
  • Hiervon ausgehend ist es Aufgabe der Erfindung, eine Kraftfahrzeugkarosserie zu schaffen, welche im getakteten Montageprozess eine optimale, d. h., konstengünstige und einfache Ausstattung bzw. Komplettierung des Hinterwagens mit einem oder mehreren aktuell gewünschten Aggregaten und/oder Anbauteilen über Plattformen unterschiedlichster Fahrzeugmodelle hinweg gestattet. Aufgabe ist es auch, ein geeignetes Verfahren zur Komplettierung eines Hinterwagens einer Kraftfahrzeugkarosserie anzugeben.
  • Die gestellte Aufgabe wird zunächst durch eine Kraftfahrzeugkarosserie mit zwei im Hinterwagen derselben gegenüberliegend angeordneten hinteren Seitenlängsträgern gelöst, wobei zumindest ein Hilfsrahmen und/oder ein oder mehrere Querträger den hinteren Seitenlängsträgern zuordenbar und an denselben festlegbar sind, und wobei die hinteren Seitenlängsträger, der/die Hilfsrahmen und/oder der/die Querträger bereits vorab mit einer hinreichenden Anzahl Fügestellen versehen und dieselben derart ausgebildet und angeordnet sind, dass in Abhängigkeit von einer aktuell gewünschten Ausstattung des Hinterwagens frei wählbar ein oder mehrere entsprechend angepasste Aggregate und/oder Anbauteile modulartig im Bereich besagter Fügestellen an den hinteren Seitenlängsträger/n, dem/n Hilfsrahmen und/oder dem/n Querträger/n festlegbar sind.
  • Durch diese Maßnahme ist aufgrund der bereits für eine Vielzahl von Anbauvarianten vorbereiteten, sozusagen genormten Fügestellen besonders vorteilhaft die Bestückung des Hinterwagens mit den aktuell erforderlichen Aggregaten und/oder Anbauteilen auch im getakteten Montageprozess über Plattformen unterschiedlichster Fahrzeugmodelle hinweg äußerst vereinfacht. Individuelle aufwendige Halte- bzw. Befestigungssysteme oder eine mit Mehraufwand verbundene sehr frühe Steuerung einer modulartigen Rohbauplattform-Hinterwagen als Einzelteil, wie es der Stand der Technik favorisiert, sind vorteilhaft vermieden. Zusammenfassend ist somit eine Kraftfahrzeugkarosserie mit einem „modularer Hinterwagen geschaffen, der eine Aufbausystematik im Wesentlichen zwischen den hinteren Seitenlängsträgern beschreibt. Dabei sind verschiedenste Ausbaustufen, Kombinationen von Systemen etc. möglich, ohne jeweils eine neue Befestigungssystematik zu schaffen.
  • Die Unteransprüche beschreiben bevorzugte Weiterbildungen oder Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugkarosserie.
  • Danach kann gemäß einer ersten Ausführungsform der zumindest eine Hilfsrahmen ein mit den hinteren Seitenlängsträgern fest verbindbares Anbauteil sein. Ebenso ist es denkbar, dass der zumindest eine Hilfsrahmen ein Werkzeug nach Art eines die Montage der Aggregate und/oder Anbauteile im Hinterwagen unterstützenden Einfahrrahmens ist, welches nicht zum Verbau an der Fahrzeugkarosserie vorgesehen ist. Des Weiteren kann vorgesehen sein, dass die hinteren Seitenlängsträger, Hilfsrahmen und/oder Querträger eine oder mehrere einheitliche Fügestellen zur Festlegung unterschiedlicher Aggregate und/oder Anbauteile aufweisen. Weiter vorteilhaft können die Aggregate und/oder Anbauteile durch ein oder mehrere Antriebsaggregate, durch einen oder mehrere Energiespeicher, durch einen oder mehrere Kraftstoffspeicher, durch einen oder mehrere Speicher für ein Kraftstoffadditiv, durch eine oder mehrere Sitzaufnahmen für eine hintere Sitzreihe, durch eine konventionelle Reserveradmulde und/oder durch andere an sich bekannte und wahlweise im Hinterwagen zu installierende Aggregate und/oder Anbauteile, wie bespielsweise auch Aktiv-Kohle-Filter (AKF) gebildet sein. Ferner kann es angezeigt sein, dass der zumindest eine Hilfsrahmen derart ausgebildet ist, dass dieser sowohl mit Aggregaten und/oder Anbauteilen für den Hinterwagen als auch für den Mittel- und/oder Vorderwagen der Kraftfahrzeugkarosserie bestückbar ist.
  • Das Verfahren zur Komplettierung eines Hinterwagens einer Kraftfahrzeugkarosserie mit einem oder mehreren Aggregaten und/oder Anbauteilen unter Verwendung zumindest eines Hilfsrahmens und/oder eines oder mehrerer Querträger zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass
    • a) zunächst der zumindest eine Hilfsrahmen und/oder der/die Querträger mit einem oder mehreren modulartig zusammengestellten Aggregaten und/oder Anbauteilen zum Einbau in besagtem Hinterwagen der Kraftfahrzeugkarosserie positionsgerecht bestückt werden,
    • b) nachfolgend der mit dem/den Aggregaten und/oder Anbauteil/en bestückte Hilfsrahmen und/oder der/die entsprechend bestückte/n Querträger im Sinne einer „Hochzeit" in die Kraftfahrzeugkarosserie hinein geführt oder an dieselbe heran geführt werden, und schließlich
    • c) der zumindest eine Hilfsrahmen, der/die Querträger, das/die Aggregate und/oder das/die Anbauteil/e an zumindest zwei gegenüberliegend angeordneten hinteren Seitenlängsträgern der Kraftfahrzeugkarosserie festgelegt werden, wobei
    • d) hintere Seitenlängsträger, Querträger und/oder Hilfsrahmen vorab derart mit einer hinreichenden Anzahl Fügestellen versehen werden, dass in Abhängigkeit von einer aktuell gewünschten Ausstattung des Hinterwagens frei wählbar eines oder mehrere der modulartigen Aggregate und/oder Anbauteile im Bereich besagter Fügestellen an den hinteren Seitenlängsträger/n, dem/den Querträger/n und/oder dem/n Hilfsrahmen festlegbar sind.
  • Die Erfindung wird nachstehend anhand der in den Zeichnungen schematisch dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 äußerst schematisch den interessierenden unteren Abschnitt des Hinterwagens einer Kraftfahrzeugkarosserie im Schnitt quer zur Fahrzeuglängsachse mit zwei gegenüberliegend angeordneten hinteren Seitenlängsträgern und einem Hilfsrahmen,
  • 2 bis 7 beispielhaft diverse Ausgestaltungsvarianten des Hinterwagens im Hinblick auf eine erfindungsgemäße Bestückung des Hilfsrahmens mit Aggregaten und/oder Anbauteilen, und
  • 8 ein äußerst schematisches Schaubild eines geeigneten beispielgebenden Montagekonzeptes.
  • 1 zeigt demnach zunächst den unteren Abschnitt des Hinterwagens 1 einer in 8 näher gezeigten Kraftfahrzeugkarosserie 2 mit zwei an sich bekannten gegenüberliegend angeordneten hinteren Seitenlängsträgern 3, 4.
  • Um eine optimale, d. h., konstengünstige und einfache Ausstattung bzw. Komplettierung des Hinterwagens 1 mit einem oder mehreren aktuell gewünschten Aggregaten 5a–n und/oder Anbauteilen 6a–n gemäß den 2 bis 7 über Plattformen unterschiedlichster Fahrzeugmodelle hinweg auch im getakteten Montageprozess durchführen zu können, ist vorliegend ein Hilfsrahmen 7 vorgesehen, der seinerseits den hinteren Seitenlängsträgern 3, 4 zuordenbar und an denselben über entsprechende Fügestellen 8 festlegbar ist. Er stellt somit ein Anbauteil dar.
  • In Erfüllung der gestellten Aufgabe sind die Seitenlängsträger 3, 4 und/oder der Hilfsrahmen 7 bereits vorab mit einer hinreichenden Anzahl weiterer Fügestellen 8 versehen worden, die ihrerseits derart ausgebildet und angeordnet sind, dass in Abhängigkeit von einer aktuell gewünschten Ausstattung des Hinterwagens 1 frei wählbar ein oder mehrere entsprechend angepasste Aggregate 5a–n und/oder Anbauteile 6a–n modulartig im Bereich besagter Fügestellen 8 an den hinteren Seitenlängsträgern 3, 4 und/oder dem Hilfsrahmen 7 festlegbar sind (vgl. 2 bis 7).
  • Der Hilfsrahmen 7 fungiert hierbei im Wesentlichen als Montagehilfs- und Abstützmittel für die Aggregate 5a–n und/oder Anbauteile 6a–n.
  • Demgegenüber kann es auch angezeigt sein, statt besagtem Hilfsrahmen 7 einen oder mehrere Querträger 9a–n, die sich ebenfalls im Bereich von entsprechenden Fügestellen 8 an den beiden hinteren Seitenlängsträgern 3, 4 abstützen, in Anwendung zu bringen (nicht näher gezeigt) oder eine Kombination aus Hilfsrahmen 7 und Querträgern 9a–n vorzusehen (2 bis 7), wobei vorzugsweise auch die Querträger 9a–n über entsprechende Fügestellen 8 für Aggregate 5a–n und/oder Anbauteile 6a–n verfügen.
  • Die Fügestellen 8 können in an sich bekannter Weise einen Kraft-, Form und/oder Stoffschluss zwischen den Fügepartnern realisieren, indem die Fügeparter beispielsweise untereinander verschraubt, vernietet, verschweißt und/oder verklebt und/oder mittels Rast- oder sonstiger Formschlusselemente verbunden werden.
  • 2 zeigt nunmehr eine erste mögliche Ausgestaltungsvariante des Hinterwagens 1 derart, dass ein Mehrfachtanksystem mit einem Anbauteil 6a in Form eines Behältnisses, welches seinerseits Tanks 10a–c für alternative Kraftstoffe, wie CNG und/oder LPG, umfasst, über Fügestellen 8 sowohl am Hilfsrahmen 7 als auch an zugeordneten Querträgern 9a, 9b festgelegt ist, wobei der Hilfsrahmen 7 mittels Fügestellen 8 an den hinteren Seitenlängsträgern 3, 4 und die Querträger 9a, 9b ebenfalls an den hinteren Seitenlängsträgern 3, 4 und/oder am Hilfsrahmen 7 festgelegt sind.
  • 3 zeigt eine zweite mögliche Ausgestaltungsvariante, indem ein Anbauteil 6b in Form eines Behältnisses mit Schlauchleitung für ein Kraftstoffadditiv am Hilfsrahmen 7 und/oder an Querträgern 9a, 9b, welche an den hinteren Seitenlängsträgern 3, 4 festgelegt sind, befestigt ist.
  • 4 zeigt weiter eine dritte mögliche Ausgestaltungsvariante, indem statt besagtem Anbauteil 6b in Form eines Behältnisses mit Schlauchleitung für ein Kraftstoffadditiv ein Anbauteil 6c in Form eines Energiespeichers (Batterie) vorgesehen ist.
  • 5 zeigt ferner ein Anbauteil 6d in Form eines Behältnisses zur Aufnahme einer versenkbaren hinteren Sitzreihe 11, wogegen 6 ein Anbauteil 6e in Form einer an sich bekannten konventionellen Reserveradmulde zeigt.
  • Schlußendlich ist mit 7 eine Ausgestaltungsvariante gezeigt, welche ein Aggregat 5a in Form eines Elektroantriebs mit Anbauteilen 6f, 6g in Form einer kompakten Leistungselektronik und eines Energiespeichers kombiniert, und welches insbesondere für Hybridkonzepte angezeigt ist.
  • Vorteilhaft weisen die hinteren Seitenlängsträger 3, 4, der/die Hilfsrahmen 7 und/oder der/die Querträger 9a, 9b eine oder mehrere einheitliche Fügestellen 8 zur Festlegung unterschiedlicher Aggregate 5a–n und/oder Anbauteile 6a–n auf, wodurch die Anzahl der Fügestellen 8 auf ein absolut notwendiges Minimum reduzierbar ist (nicht näher dargestellt).
  • Die Funktionsweise der Erfindung ist wie folgt:
    Zunächst wird vorzugsweise im getakteten Montageprozess zumindest ein Hilfsrahmen 7 bereitgestellt und mit einem oder mehreren modulartig zusammengestellten Aggregaten 5a–n und/oder Anbauteilen 6a–n zum Einbau in den Hinterwagen 1 der Kraftfahrzeugkarosserie 2 positionsgerecht bestückt. Nachfolgend wird der entsprechend bestückte Hilfsrahmen 7 im Sinne einer „Hochzeit" in die Kraftfahrzeugkarosserie 2 hinein geführt oder an dieselbe heran geführt. Der Hilfsrahmen 7 samt der ggf. bereits vorab an demselben befestigten Aggregate 5a–n und/oder Anbauteile 6a–n wird dabei, wie vorliegend gezeigt, von unten an untere Kontaktflächen angesetzt, kann aber auch an innere und/oder äußere Kontaktflächen der Seitenlängsträger 3, 4 der Kraftfahrzeugkarosserie 2 angesetzt werden. Schließlich werden der Hilfsrahmen 7 und sofern erforderlich auch die Aggregate 5a–n und/oder Anbauteile 6a–n an den Seitenlängsträgern 3, 4 festgelegt. Wie bereits oben dargetan, sind hierbei die Seitenlängsträger 3, 4 und/oder der Hilfsrahmen 7 vorab derart mit einer hinreichenden Anzahl Fügestellen 8 versehen worden, dass in Abhängigkeit von einer aktuell gewünschten Ausstattung des Hinterwagens 1 frei wählbar ein oder mehrere der Aggregate 5a–n und/oder Anbauteile 6a–n im Bereich besagter Fügestellen 8 an den hinteren Seitenlängsträgern 3 und/oder dem Hilfsrahmen 7 festlegbar sind.
  • Durch die Erfindung sind auch Varianten, die ihrerseits am Hilfsrahmen 7 und/oder an den Seitenlängsträgern 3, 4 festgelegte zusätzliche Querträger 9a–n vorsehen, mit erfasst, welche vorteilhaft ebenfalls vorab mit einer hinreichenden Anzahl Fügestellen 8 versehen worden sind.
  • Ebenso sind auch Ausführungsvarianten mit erfasst, die statt auf Hilfsrahmen 7 lediglich auf besagte Querträger 9a–n als Abstütz- und/oder Befestigungsmittel für die Aggregate 5a–n und/oder Anbauteile 6a–n abstellen.
  • Demgegenüber ist aus 8 ein geeignetes Montagekonzept zu entnehmen, welches sich zu den vorbeschriebenen zum einen dadurch unterscheidet, dass statt eines Hilfsrahmens 7, der seinerseits mit der Kraftfahrzeugkarosserie 2 bzw. mit deren hinteren Seitenlängsträgern 3, 4 als Anbauteil fest verbunden wird, ein Hilfsrahmen 7 als reines Werkzeug nach Art eines die Montage der gewählten Aggregate 5a–n und/oder Anbauteile 6a–n im Hinterwagen 1 unterstützenden Einfahrrahmens Verwendung findet, welcher somit nicht an der Kraftfahrzeugkarosserie 2 verbleibt.
  • Insofern kann bei Verwendung eines solchen Anfahrrahmens derselbe ebenso mit Aggregaten 5a–n und/oder Anbauteilen 6a–n und ggf. ein oder mehreren Querträgern 9a–n bestückt und gegen die Kraftfahrzeugkarosserie 2 angesetzt werden, wogegen hier dann während des getakteten Montageprozesses lediglich die Bestückungen in Form besagter Aggregate 5a–n und/oder Anbauteile 6a–n und Querträger 9a–n an den Seitenlängsträgern 3, 4 festgelegt werden. Der Anfahrrahmen wird im Anschluss daran wieder in eine Ausgangsstellung zur neuerlichen Beschickung zurückgefahren.
  • Zum anderen unterscheidet sich der Hilfsrahmen 7 gemäß 8 zu den vorbeschriebenen auch dadurch, dass dieser sowohl mit einem Modul 12, bestehend aus einem oder mehreren Aggregaten 5a–n und/oder Anbauteilen 6a–n und ggf. einem oder mehreren Querträgern 9a–n für den Hinterwagen 1, als auch mit einem oder mehreren Aggregaten 5a–n und/oder Anbauteilen 6a–n und ggf. einem oder mehreren Querträgern 9a–n für den Mittelwagen 13 und/oder den Vorderwagen 14 der Kraftfahrzeugkarosserie 2 bestückbar ist. Vorliegend ist derselbe beispielgebend zusätzlich mit einer Antriebsanordnung in Form einer Verbrennungskraftmaschine 5b mit Getriebe und Abgasanlage bestückt.
  • Dieses Konzept ist selbstverständlich auch für Hilfsrahmen 7 anwendbar, die ihrerseits als Anbauteile an der Kraftfahrzeugkarosserie verbaut bleiben, und demgemäß durch die Erfindung mit erfasst (nicht näher dargestellt).
  • Für den Fachmann leicht nachvollziehbar, ist im Sinne der Erfindung die Anzahl der möglichen Ausführungsvarianten nahezu unbeschränkt, wobei deren Aufzählung und Beschreibung den Rahmen der Erfindung sicherlich sprengen würde. Ungeachtet dessen ist eben diese Vielzahl an Ausführungsvarianten durch die Erfindung mit umfasst, sofern die gestellte Aufgabe durch die Erfindung zumindest nach dem Wortlaut des Anspruchs 1 bzw. Anspruchs 7 erfüllt wird.
  • 1
    Hinterwagen
    2
    Kraftfahrzeugkarosserie
    3
    Seitenlängsträger
    4
    Seitenlängsträger
    5a–n
    Aggregate
    6a–n
    Anbauteile
    7
    Hilfsrahmen
    8
    Fügestellen
    9a–n
    Querträger
    10a–n
    Tanks
    11
    hintere Sitzreihe
    12
    Modul
    13
    Mittelwagen
    14
    Vorderwagen
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 19950165 B4 [0002]
    • - DE 10239501 A1 [0002]
    • - DE 103123190 A1 [0002]
    • - DE 102005044907 A1 [0002]

Claims (7)

  1. Kraftfahrzeugkarosserie (2) mit zwei im Hinterwagen (1) derselben gegenüberliegend angeordneten hinteren Seitenlängsträgern (3, 4), wobei zumindest ein Hilfsrahmen (7) und/oder ein oder mehrere Querträger (9a–n) den hinteren Seitenlängsträgern (3, 4) zuordenbar und an denselben festlegbar sind, und wobei die hinteren Seitenlängsträger (3, 4), der/die Hilfsrahmen (7) und/oder der/die Querträger (9a–n) bereits vorab mit einer hinreichenden Anzahl Fügestellen (8) versehen und dieselben derart ausgebildet und angeordnet sind, dass in Abhängigkeit von einer aktuell gewünschten Ausstattung des Hinterwagens (1) frei wählbar ein oder mehrere entsprechend angepasste Aggregate (5a–n) und/oder Anbauteile (6a–n) modulartig im Bereich besagter Fügestellen (8) an den hinteren Seitenlängsträger/n (3, 4), dem/n Hilfsrahmen (7) und/oder dem/n Querträger/n (9a–n) festlegbar sind.
  2. Kraftfahrzeugkarosserie (2) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest eine Hilfsrahmen (7) ein mit den hinteren Seitenlängsträgern (3, 4) fest verbindbares Anbauteil ist.
  3. Kraftfahrzeugkarosserie (2) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest eine Hilfsrahmen (7) ein Werkzeug nach Art eines die Montage der Aggregate (5a–n) und/oder Anbauteile (6a–n) im Hinterwaden (1) unterstützenden Einfahrrahmens ist.
  4. Kraftfahrzeugkarosserie (2) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die hinteren Seitenlängsträger (3, 4), Hilfsrahmen (7) und/oder Querträger (9a–n) eine oder mehrere einheitliche Fügestellen (8) zur Festlegung unterschiedlicher Aggregate (5a–n) und/oder Anbauteile (6a–n) aufweisen.
  5. Kraftfahrzeugkarosserie (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Aggregate (5a–n) und/oder Anbauteile (6a–n) durch ein oder mehrere Antriebsaggregate, durch einen oder mehrere Energiespeicher, durch einen oder mehrere Kraftstoffspeicher, durch einen oder mehrere Speicher für ein Kraftstoffadditiv, durch eine oder mehrere Sitzaufnahmen für eine hintere Sitzreihe, durch eine konventionelle Reserveradmulde und/oder durch andere an sich bekannte und wahlweise im Hinterwagen (1) zu installierende Aggregate (5a–n) und/oder Anbauteile (6a–n) gebildet sind.
  6. Kraftfahrzeugkarosserie (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest eine Hilfsrahmen (7) derart ausgebildet ist, dass dieser sowohl mit Aggregaten (5a–n) und/oder Anbauteilen (6a–n) für den Hinterwagen (1) als auch für den Mittel- und/oder Vorderwagen (13, 14) der Kraftfahrzeugkarosserie (2) bestückbar ist.
  7. Verfahren zur Komplettierung eines Hinterwagens (1) einer Kraftfahrzeugkarosserie (2) mit einem oder mehreren Aggregaten (5a–n) und/oder Anbauteilen (6a–n) unter Verwendung zumindest eines Hilfsrahmens (7) und/oder eines oder mehrerer Querträger (9a–n) derart, dass a) zunächst der zumindest eine Hilfsrahmen (7) und/oder der/die Querträger (9a–n) mit einem oder mehreren modulartig zusammengestellten Aggregaten (5a–n) und/oder Anbauteilen (6a–n) zum Einbau in besagtem Hinterwagen (1) der Kraftfahrzeugkarosserie (2) positionsgerecht bestückt werden, b) nachfolgend der mit dem/den Aggregaten (5a–n) und/oder Anbauteil/en (6a–n) bestückte Hilfsrahmen (7) und/oder der/die entsprechend bestückte/n Querträger (9a–n) im Sinne einer „Hochzeit" in die Kraftfahrzeugkarosserie (2) hinein geführt oder an dieselbe heran geführt werden, und schließlich c) der zumindest eine Hilfsrahmen (7), der/die Querträger (9a–n), das/die Aggregate (5a–n) und/oder das/die Anbauteil/e (6a–n) an zumindest zwei gegenüberliegend angeordneten hinteren Seitenlängsträgern (3, 4) der Kraftfahrzeugkarosserie (2) festgelegt werden, wobei d) hintere Seitenlängsträger (3, 4), Querträger (9a–n) und/oder Hilfsrahmen (7) vorab derart mit einer hinreichenden Anzahl Fügestellen (8) versehen werden, dass in Abhängigkeit von einer aktuell gewünschten Ausstattung des Hinterwagens (1) frei wählbar eines oder mehrere der modulartigen Aggregate (5a–n) und/oder Anbauteile (6a–n) im Bereich besagter Fügestellen (8) an den hinteren Seitenlängsträger/n (3, 4), dem/den Querträger/n (9a–n) und/oder dem/n Hilfsrahmen (7) festlegbar sind.
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