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DE102007046885A1 - Befestigung eines Seilantriebsgehäuses und einer Seilspannvorrichtung - Google Patents

Befestigung eines Seilantriebsgehäuses und einer Seilspannvorrichtung Download PDF

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DE102007046885A1
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DE
Germany
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housing
rope
cable
arrangement
rail
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102007046885A
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English (en)
Inventor
Gabriele Lange
Frank Fassbender
Raimund Aschmutat
Michael Eisentraudt
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Brose Fahrzeugteile SE and Co KG
Original Assignee
Brose Fahrzeugteile SE and Co KG
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Publication date
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Abstract

Eine Anordnung, die ein Gehäuse umfasst und die Mittel zur Befestigung des Gehäuses, vorzugsweise eines Seilantriebs- oder Seiltrommelgehäuses (1) eines Fensterhebers, an einem als Trägerplatte (16) ausgebildeten Karosserieteil eines Kraftfahrzeugs, insbesondere an einem Türinnenblech (16), aufweist, wobei in der Trägerplatte (16) wenigstens eine Montageöffnung (24) vorgesehen ist, durch welche ein an dem Gehäuse oder einem weiteren, mit dem Gehäuse (1) verbundenen Bauteil angeordnetes Element hindurchgreift, ist dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (1) über wenigstens einen Eindrehhaken (13, 14) und/oder einen Clipshaken (15) in der Trägerplatte (16) befestigt ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Anordnung, die ein Gehäuse umfasst und die Mittel zur Befestigung des Gehäuses, vorzugsweise eines Seilantriebsgehäuses eines Fensterhebers, an einem als Trägerplatte ausgebildeten Karosserieteil eines Kraftfahrzeugs, insbesondere an einem Türinnenblech, aufweist, wobei in der Trägerplatte wenigstens eine Montageöffnung vorgesehen ist, durch welche ein an einem Gehäuseteil angeordnetes Element hindurchgreift.
  • Bei heutigen Kraftfahrzeugen wird der elektrisch oder auch mechanisch mittels einer Handkurbel verstellbare Mechanismus eines Fensterhebers auf einer aus Blech gefertigten Trägerplatte montiert. Diese Trägerplatte weist noch weitere Elemente auf wie z. B. Lautsprecher, Elemente der Türschließung, Sensoren für die Seitenairbagauslösung und dgl. auf; sie wird fertig montiert in die Fahrzeugtür eingesetzt. Diese Trägerplatte trennt so auch den zur Außenkarosserie gewandten Nassraum, in welchem sich die heb- und senkbar gelagerte Scheibe befindet, von dem zum Innenraum des Fahrzeugs gewandten Trockenraum.
  • In der DE 196 19 087 C2 ist eine Befestigung zweier Gehäuseteile eines elektrischen Fensterhebers beschrieben, bei der ein die Seiltrommel aufnehmendes Gehäuseteil (Seilantriebsgehäuse) auf der einen Seite und das zweite, den Motor zusammen mit dem Getriebe aufnehmende Gehäuseteil, das Motorgehäuse, auf der anderen Seite der Trägerplatte angebracht ist. Zur Verbindung der beiden aus Kunststoff gefertigten Gehäuseteile weist die Trägerplatte wenigstens ein Montageloch auf, durch welches ein Zapfen des Seilantriebsgehäuses hindurchgesteckt ist. Auf das durch die Trägerplatte hindurchragende Ende des Zapfens wird dann eine als Dorn ausgebildete Aufnahme des Motorgehäuses aufgesteckt. Durch eine Schraube entsteht so eine feste Verbindung der beiden Gehäuseteile und dadurch auch eine feste Anbringung des Fensterheberantriebs. Zur Vereinfachung der Montage und eventueller späterer Reparaturen wie des Auswechselns des Motors ist bei dieser bekannten Befestigung dem Zapfen des Seilantriebsgehäuses ein Halteelement zugeordnet, so dass das Seilantriebsgehäuse mit seinem einen oder mehreren Zapfen einfach in die Montagebohrungen gesteckt und nach dem Einrasten dann sicher gehalten wird. Das Motorgehäuse kann so einfach auf die Zapfen des bereits an der Trägerplatte befestigten Seilantriebsgehäuses gesteckt und verschraubt werden. Bei einer Demontage des Montagegehäuses besteht nun auch keine Gefahr, dass das Seilantriebsgehäuse seine durch die Montagebohrungen definierte Position verlässt oder in den zwischen Außenkarosserie und Trägerplatte befindlichen Hohlraum fällt. Allerdings haben die hierbei vorgesehenen Halteelemente hohe Fertigungskosten, verursacht durch einen komplexen Aufbau der Gussformen sowie weitere notwendige Fertigungsschritte.
  • Aus der DE 20 2004 002 672 U1 ist eine Befestigung zweier Gehäuseteile, vorzugsweise eines Fensterhebers, an einem als Trägerplatte ausgebildeten Karosserieteil eines Kraftfahrzeugs bekannt, bei dem die beiden Gehäuseteile an je einer Seite der Trägerplatte angeordnet sind. In der Trägerplatte ist wenigstens eine Montageöffnung vorgesehen, durch die ein an einem Gehäuseteil angebrachter Zapfen hindurchgreift. Das auf der anderen Seite der Trägerplatte überstehende Ende des Zapfens wird von einer Aussparung des gegenüberliegenden Gehäuseteils aufgenommen. Dem Zapfen ist ein Halteelement zugeordnet, durch das das Gehäuseteil, das den Zapfen aufweist, an der Trägerplatte befestigt ist. Die Befestigung ist dadurch gekennzeichnet, dass als Halteelement die Trägerplatte im Bereich der Montageöffnung eine mit der Außenfläche des Zapfens zusammenwirkende, federelastische Lasche aufweist.
  • Bei Seilfensterhebern, bei denen Bowdenzüge nicht zum Einsatz kommen, besteht leicht die Gefahr, dass sich das Seil mit den anderen Bauelementen des Seilfensterhebers oder mit den festen Bestandteilen der Fahrzeugtür, wie mit einer Gleiter- oder Führungsschiene, verheddert, wodurch die Montage der Antriebseinheit in Bezug auf das Türinnenblech oder den Trägermodul erschwert ist. Eine optimale Positionierung ist schwierig, da über Federelemente in Umlenkstücken oder im Scheibenmitnehmer Spannung in dem zu montierenden Fensterheber vorhanden ist.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Anordnung zur Befestigung eines Gehäuses, vorzugsweise eines Seilantriebsgehäuses eines Fensterhebers, der eingangs genannten Art derart zu verbessern, dass sie sich leicht an dem Türinnenblech einer Fahrzeugtür montieren lässt.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, dass das Gehäuse über wenigstens einen Eindrehhaken und/oder einen Clipshaken in der Trägerplatte befestigt ist. Die Eindrehhaken bilden eine Positionierungshilfe zum Anbringen des Gehäuses der Seiltrommel zusammen mit der Seiltrommel an dem Türinnenblech. Gleichzeitig lässt sich das Seil des Fensterhebers bei diesem Positioniervorgang unter Spannung setzen. Insbesondere durch das einseitige Eindrehen des Gehäuses in der Trägerplatte und oder durch das Verclipsen des Gehäuses in der Trägerplatte hat ein Monteur schnell wieder beide Hände für nachfolgende Arbeitsgänge frei. Somit wird durch die Erfindung die Montage von Seilantriebsgehäusen wesentlich erleichtert, indem die Erfindung eine Montierungs- und Positionierungshilfe zum Anbringen und Befestigen des Seiltrommelgehäuses und eine Hilfe zum Spannen des Seils des Seilfensterhebers zur Verfügung stellt. Dabei lässt sich die Erfindung sowohl für manuell als auch für motorisch angetriebene Fensterheber einsetzen.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen.
  • Als besonders vorteilhaft erweist es sich, wenn wenigstens ein, bezogen auf das Zentrum des Gehäuses, dem wenigstens einem Eindrehhaken wenigstens im wesentlichen gegenüberliegender Clipshaken oder ein sonstiges Befestigungsmittel, insbesondere eine Schraube oder ein Niet, zur Befestigung des Gehäuses an der Trägerplatte vorgesehen ist. Zunächst wird hierbei das Gehäuse mittels des Eindrehhakens in die Platte hineingedreht und dann auf der gegenüberliegenden Seite mit der Platte verclipst. Eine besonders stabile Ausführung ergibt sich, wenn entweder zwei Drehhaken und ein diesen gegenüberliegender Clipshaken oder wenn ein Drehhaken und zwei diesem gegenüberliegende Clipshaken miteinander kombiniert werden, weil in beiden Fällen eine stabile, nicht klappernde Dreipunktbefestigung realisiert wird.
  • Ebenfalls vorteilhaft ist eine Anordnung, gemäß der zwischen dem Gehäuse und dem Karosserieteil eine das Gehäuse tragende Grundplatte vorhanden ist. Durch die Grundplatte wird die Festigkeit des Gehäuses weiter erhöht. Hierbei ist das Gehäuse gegenüber der Grundplatte vorzugsweise form- und/oder kraftschlüssig befestigt.
  • Beispielsweise lässt sich mit Vorteil vorsehen, dass die Grundplatte in Richtung zu dem Gehäuse vorspringende, insbesondere als Durchstellungen ausgebildete und sich in tangentialer Richtung erstreckende Haken aufweist, mittels deren das Gehäuse durch eine Drehbewegung gegenüber der Grundplatte befestigt ist.
  • Entsprechend dem Umstand, dass das Gehäuse dazu dient, einen Seilwickel aufzunehmen, ist das Gehäuse bevorzugt im wesentlichen zylinderförmig ausgebildet. Die äußere Form des Gehäuses kann aber auch konisch verlaufen.
  • Eine konische Form ergibt sich etwa dadurch, dass das Gehäuse auf der Außenseite seiner Mantelwand sich konisch von der Grundplatte zu einer Deckplatte des Gehäuses verjüngende Verstärkungsrippen trägt.
  • Zusätzlich vorteilhaft ist eine Ausgestaltung der Erfindung, gemäß der das Gehäuse an seiner der Grundplatte zugewandeten Seite einen Flansch oder Kragen trägt, der seinerseits mit Ausnehmungen zur Einführung der Haken der Grundplatte ausgestattet ist.
  • Ebenfalls von Vorteil ist eine Ausführungsform, in der der Flansch, die Grundplatte und das Karosserieteil jeweils mit kreisförmigen oder rechteckigen Bohrungen versehen sind, durch die hindurch sich Niete, insbesondere Blindniete, zur Befestigung hindurchführen lassen.
  • Die Seiltrommel im Inneren des Gehäuses weist eine Welle auf. Hierbei ist in der Mantelwand des Gehäuses wenigstens eine Öffnung für den Durchtritt des Seils vorhanden.
  • Für einen Antrieb der Seiltrommel ist diese auf einer Welle gelagert, deren Wellenzapfen durch das Karosserieteil hindurchtritt und mit einem Antriebsmittel, insbesondere einem Elektromotor oder einer Handkurbel, verbunden ist.
  • Von Vorteil ist eine Ausgestaltung der Anordnung, in der die Seiltrommel auf ihrer Außenseite eine der Innenseite der Mantelwand des Gehäuses zugewandte wendelförmige Nut zur Aufnahme eines Abschnitts des Seils aufweist.
  • Die Erfindung bezieht sich auch auf eine Anordnung, die ein Gehäuse und Mittel zur Befestigung des Gehäuses, vorzugsweise eines Seilantriebsgehäuses oder einer Seilspannvorrichtung eines Fensterhebers, an einer Führungs- oder Gleiterschiene, für den Mitnehmer eines Fensterhebers umfasst und in der das Gehäuse über Clipshaken, Rasthaken und/oder Eindrehhaken mit der Führungsschiene verbunden wird.
  • Durch die Erfindung lässt sich das Seilantriebsgehäuse an einer Führungsschiene, die insbesondere für die Führung des Schienengleiters der Fensterscheibe dient, befestigen, zumindest im Anlieferzustand vor der Endmontage des Fensterhebers. Damit wird ein sogenannter „weggebauter", d. h. entlang des Weges des Seils des Fensterhebers, angeordneter Antrieb realisiert, der für ein offenes Seil-System eines Fensterhebers geeignet ist. Gleichwohl kann durch die Erfindung das Abspringen oder Verspulen des Seils im Unterschied zu Ausführungsformen nach dem Stand der Technik ausgeschlossen werden, weil das Seil bereits beim Befestigungsvorgang beim Anbringen des Seilantriebsgehäuses an einer Führungsschiene unter Spannung gesetzt wird oder zumindest ausreichend zwischen den endseitigen Umlenkelementen, dem Schienengleiter und dem Antriebsgehäuse liegt, was auch ohne Spannung oder mit nur geringer Spannung erfolgen kann, ohne dass dabei ein Bowdenzug oder eine Grundplatte zum Aufbringen des Seilantriebsgehäuses zum Einsatz kommen, welche zusätzliche Kosten in der Fertigung verursachen.
  • In einer Ausführungsvariante ist hierbei vorteilhaft vorgesehen, dass wenigstens einer der Haken die Führungsschiene der Höhe nach übergreift.
  • Alternativ oder zusätzlich lässt sich vorsehen, dass an dem Gehäuse weitere Befestigungsmittel zum Zusammenwirken mit Rastvorsprüngen und Rastrücksprüngen angebracht sind.
  • Vorzugsweise lassen sich die an dem Gehäuse angebrachten Befestigungsmittel so ausgestalten, dass sie sowohl zur Befestigung an einer Trägerplatte als auch an der Führungsschiene geeignet sind. Dies bedeutet, dass in bestimmten Ausführungsformen das Seilantriebsgehäuse nur in der Anlieferposition vor der Endmontage vorübergehend an der Führungsschiene befestigt ist und dann von dieser abgenommen und endgültig an dem Türinnenblech oder einer anderen Trägerplatte befestigt wird. Dadurch, dass das Seil bereits in der Anlieferposition unter Spannung steht oder ausreichend geführt ist, sind alle Teile des Fensterhebers auch in dieser Position bereits fest zueinander angeordnet. Sodann lässt sich das Seil aus der Anlieferposition herauslösen und durch einfache Handbewegungen in die endgültige Position bringen, wo es ebenfalls wieder unter Spannung steht.
  • In weiteren Ausgestaltungen betrifft die Erfindung eine Anordnung, die ein Gehäuse und Mittel zur Befestigung des Gehäuses, vorzugsweise eines Seilantriebsgehäuses eines Fensterhebers, umfasst und die zusätzlich dadurch gekennzeichnet ist, dass das Gehäuse über Clipshaken, Rasthaken und/oder Eindrehhaken mit einem in einer Führungsschiene geführten Schienengleiter eines Mitnehmers einer Fensterscheibe verbindbar ist. Dies bedeutet, dass das Seilantriebsgehäuse während des Transports und vor dem endgültigen Einbau entweder ausschließlich an dem Schienengleiter oder sowohl an dem Schienengleiter als auch an der Führungsschiene befestigt ist, so dass die gesamte aus dem Seilantriebsgehäuse, dem Antriebsmittel, d. h. einer Handkurbel oder einem Elektromotor mit einem zugehörigen Getriebe, solange in einer festen Position unverlierbar gesichert sind, bis die Führungsschiene an dem Türinnenblech befestigt ist. Erst dann wird die Anordnung von dem Schienengleiter gelöst und in ihrer endgültigen Position, insbesondere am Türinnenblech, befestigt. Dadurch wird die Montage sehr erleichtert, da sich das Seil nicht verwickeln und verheddern oder um das Seilantriebsgehäuse oder die Führungsschiene und/oder den Schienengleiter umschlingen kann. Hierdurch wird eine kostengünstige und platzsparende Transport- und Montagesicherung geschaffen. Die Antriebsanordnung wird erst nach dem Einbau der Führungsschiene mit der zunächst noch angeclipsten Antriebsanordnung von dieser getrennt und in dem Türkörper befestigt. Zur Halterung der Anordnung sind keine zusätzlichen Bohrungen in der Führungsschiene oder andere strukturelle Änderungen an der Führungsschiene erforderlich; vielmehr lässt sich die Anordnung in der im Querschnitt topfförmigen Struktur mittels Rasthaken verrasten und andererseits mit dem Schienengleiter eines Mitnehmers verbinden, so dass insgesamt eine stabile Dreipunktlagerung der Anordnung geschaffen wird, welche durch die in die Schiene einrastenden Haken eine Drehmomentabstützung in Richtung der zu der Türinnenblech und der Fensterscheibe senkrechten Achse erfährt. Ein weiterer Vorteil ist, dass sich das Seilantriebsgehäuse bereits in der einbaulagegerechten Positionierung befindet.
  • Alternativ erfolgt der Einbau des im Transportzustand befindlichen Fensterhebers dadurch, dass zunächst die manuelle oder elektrische Antriebseinheit zusammen mit der Seiltrommel durch eine Montageöffnung hindurch an dem Türinnenblech fixiert wird, dass anschließend die Führungsleiste von der Antriebseinheit gelöst wird und dass sodann die Führungsleiste zunächst an einer Endseite und dann an dem gegenüberliegenden Ende an dem Türinnenblech befestigt wird, wobei gleichzeitig ein ausreichend hohes Hebelmoment auf die Führungsleiste ausgeübt werden kann, so dass gleichzeitig das Führungsseil gespannt wird.
  • Die Anordnung weist vorzugsweise einen Rasthaken oder eine Ausnehmung, insbesondere eine einrastende Ausnehmung, eine seitlich angeformte Lasche oder einen seitlichen Vorsprung mit einem aus dem Schienengleiter hervorspringenden und zur Befestigung mit der Fensterscheibe dienenden Zapfen auf, wodurch sie sich mit dem Schienengleiter eines Mitnehmers für eine Fensterscheibe verbinden lässt.
  • Eine weitere vorteilhafte Maßnahme besteht darin, dass der Zapfen eine umlaufende Nut aufweist, mit der sich der an der Anordnung angebrachte Rasthaken oder die Ausnehmung in dem Vorsprung der Anordnung verrasten lässt.
  • Die umlaufende Nut an dem Zapfen des Schienengleiters dient nach Entfernung der Anordnung zur rastenden Verbindung einer auf den Zapfen aufgedrückten Fensterscheibe, die eine entsprechende Bohrung aufweist.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass an einer manuellen oder elektrischen Antriebseinheit eines Fensterhebers mit einem Seiltrommelgehäuse zur Aufnahme eines einen Schienengleiter des Fensterhebers ankoppelnden Seils ein Steg, ein Vorsprung, eine Lasche oder dgl. als Verdrehsicherung angeformt ist. Dadurch wird das Antriebsseil bei einer Verdrehung derart „verkürzt", dass eine endgültige Montage des Antriebs im Türbereich unmöglich wird, also eine fehlerhafte Montage von vornherein ausgeschlossen wird, weil das Seil bei der Endmontage bereits in einem gespannten Zustand ist.
  • Die Verdrehsicherung ist bevorzugt an einem umlaufenden Kragen des Seiltrommelgehäuses angebracht. Zusätzlich lässt sich mit Vorteil vorsehen, dass die Verdrehsicherung gegenüberliegend zu einer in einem zylindrischen Aufbau des Seiltrommelgehäuses angebrachten Öffnung zum Herein- und Herausführen des Seils angeordnet ist.
  • Die Verdrehsicherung lässt sich erfindungsgemäß auch als Bügel ausbilden, der sich von dem umlaufenden Kragen zu einer Stirnseite des Aufbaus erstreckt. Der Bügel umfasst in einer vorteilhaften Ausbildung wenigstens ein Filmscharnier.
  • Es lässt sich mit Vorteil vorsehen, dass der Bügel zwischen dem Kragen und dem Aufbau elastisch federnd verrastbar ist. Der Bügel besteht bevorzugt aus Kunststoff oder Metall.
  • In einer anderen Ausbildung einer Verdrehsicherung ist vorgesehen, dass wenigstens eine der Verstärkungsrippen mit einem Bügel zur Durchführung des Seils verbunden ist oder dass wenigstens eine der Verstärkungsrippen als Bügel zur Durchführung des Seils ausgestaltet ist.
  • Die Erfindung bezieht sich auch auf eine Seilspannvorrichtung zum Spannen eines Seils. Die Seilspannvorrichtung umfasst eine Halterung oder einen Schienenbügel zur Befestigung an einer Führungsschiene. Es versteht sich, dass sich die Seilspannvorrichtung in ähnlicher Weise auch an der Trägerplatte befestigen lässt.
  • Die Befestigung der Seilspannvorrichtung kann in ähnlicher Weise erfolgen wie bei dem oben genannten Seilantriebsgehäuse. Insbesondere umfasst die Halterung Clipshaken, Rasthaken und/oder Eindrehhaken zur Befestigung mit der Führungsschiene bzw. an der Trägerplatte.
  • Mit Vorteil ist die Seilspannvorrichtung so ausgestaltet, dass in der Halterung ein Verrastungsrad drehbar und in festen Positionen in der Halterung verrastbar gelagert ist. Hierzu weisen die Halterung und das Verrastungsrad sägezahnartig ineinandergreifende Rastvorsprünge und Rastausnehmungen auf.
  • Vorzugsweise ist die Seilspannvorrichtung so ausgestaltet, dass die Halterung wenigstens ein aus einem elastischen Material aufgebautes und an ein Verrastungsrad oder eine Scheibe angrenzendes Element umfasst, das sich zum Entsperren der Verrastung von dem Verrastungsrad bzw. der Scheibe abziehen lässt.
  • Um ein leichtes Einbringen des Verrastungsrades in die Halterung zu ermöglichen, weist das wenigstens eine Element, das an das Verrastungsrad angrenzt, eine Anlaufschräge zum Einführen des Verrastungsrades in die Halterung auf.
  • In vorteilhafter Weise ist die Seilspannvorrichtung so ausgestaltet, dass das Verrastungsrad auf seiner Oberseite und/oder auf seiner Unterseite wenigstens ein Seilführungselement trägt.
  • Besonders vorteilhaft ist eine Seilspannvorrichtung, in der das Verrastungsrad auf seiner Oberseite und/oder auf seiner Unterseite zwei Seilführungselemente trägt, zwischen denen sich das Seil hindurch und/oder um die sich das Seil herumführen lässt.
  • Eine Funktion dieser Seilspannvorrichtung besteht darin, dass sich das Seil zwischen den Seilführungselementen einklemmen lässt. Die Seilspannvorrichtung ist vorzugsweise mit wenigstens einem Seilführungselement mit einer Seilsicherung gegen das Abspringen des Seils ausgestattet.
  • Die Erfindung bezieht sich auch auf einen Seilfensterheber, der mit einem Seilantriebsgehäuse und/oder einer Seilspannvorrichtung, wie sie oben näher erläutert sind, ausgestattet ist.
  • Bei der Montage in der Kraftfahrzeugtür ergeben sich durch die geringe Bauhöhe der Seilspannvorrichtung Vorteile, da beispielsweise bei einem einsträngigen Fensterheber die Führungsschiene zuerst eingebaut oder befestigt werden kann. Im zweiten Schritt wird der Seilspanner gelöst und das System auseinandergezogen; darnach erfolgt die Montage der Antriebseinheit.
  • Durch diese Seilspannvorrichtung wird der Wirkungsgrad des Fensterhebers verbessert, gleichzeitig werden Teile eingespart, wie etwa Bowdenzüge. Auch der Austausch von Fensterhebern im Servicefall wird erheblich erleichtert.
  • Zusätzlich betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Montage eines eine Führungsschiene, eine Anordnung mit einem Seiltrommelgehäuse, eine von diesem aufgenommene Seiltrommel und einen Schienengleiter zur Verbindung mit einem Mitnehmer einer Fensterscheibe umfassenden Seilfensterhebers.
  • Das Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, dass für den Transport die Anordnung auf der Führungsschiene arretiert wird, insbesondere durch eine Rast- oder Clipsverbindung, dass anschließend die Führungsschiene an einem Türinnenblech montiert wird, dass dann die Anordnung von der Führungsschiene gelöst und in ihrer endgültigen Position auf dem Türinnenblech oder einem anderen Bestandteil der Fahrzeugtür montiert wird.
  • In einem weiteren Verfahren ist vorgesehen, dass die Anordnung für den Transport zusätzlich oder ausschließlich an dem Schienengleiter, insbesondere durch eine Rast- oder Clipsverbindung, befestigt und über diesen mit der Führungsschiene verbunden und für die Endmontage von dem Schienengleiter gelöst und in ihrer endgültigen Position auf dem Türinnenblech oder einem anderen Bestandteil der Fahrzeugtür montiert wird.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand der Zeichnungen in Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen in schematischer Ansicht:
  • 1 eine perspektivische Draufsicht auf eine erste Ausführungsform eines Seiltrommelgehäuses mit einem auf einer Grundplatte aufgebrachten Gehäuseelement,
  • 2 eine Schnittansicht des Seiltrommelgehäuses gemäß 1 entlang einer Schnittlinie II-II,
  • 3 eine perspektivische Draufsicht auf die Grundplatte,
  • 4 einen Ausschnitt aus 3 im Detail und in Vergrößerung,
  • 5 eine perspektivische Ansicht des Seiltrommelgehäuses nach Aufnahme der Seiltrommel nach dem Abnehmen von der Grundplatte,
  • 6 eine Draufsicht auf das Seiltrommelgehäuse und die darunter befindliche Grundplatte, wobei das Seiltrommelgehäuse gegenüber der Grundplatte verdreht ist,
  • 7 die Draufsicht wie in 6, wobei das Seiltrommelgehäuse so zu der Grundplatte positioniert ist, dass kreisförmige Öffnungen im Boden des Gehäuseelements mit denen der Grundplatte fluchten und Haken der Grundplatte durch rechteckige Öffnungen im Boden des Gehäuseelements hindurchgesteckt sind,
  • 8 eine Öffnungen in einem Türinnenblech, durch die der Wellenzapfen der Seiltrommel und Drehhaken sowie Clipshaken sowie Niete hindurchgesteckt werden,
  • 9 eine seitliche Ansicht eines zum Eindrehen mittels der Drehhaken auf das Türinnenblech aufgelegten Seiltrommelgehäuses einschließlich der Seiltrommel,
  • 10 das Seiltrommelgehäuse und das Türinnenblech gemäß 9 in perspektivischer Ansicht,
  • 11 die perspektivische Ansicht der Unterseite des Türinnenblechs mit der Bewegungsrichtung des Wellenzapfens während des Aufsteckens des Seiltrommelgehäuses,
  • 12 eine perspektivische Ansicht der Unterseite des Türinnenblechs mit einem aufgebrachten Seiltrommelgehäuse,
  • 13 eine perspektivische Ansicht eines auf ein Türinnenblech aufgesteckten Seiltrommelgehäuses,
  • 14 eine Schnittansicht durch den zylinderförmigen Aufbau des Gehäuseelements des Seiltrommelgehäuse und das Türinnenblech gemäß 13 entlang einer Linie XIV – XIV,
  • 15 eine zweite Ausführungsform eines Gehäuseelements eines Seiltrommelgehäuses,
  • 16 das Seiltrommelgehäuse gemäß 16, befestigt an einem gebogen verlaufenden Führungsprofil,
  • 17 eine dritte Ausführungsform eines Gehäuseelements eines Seiltrommelgehäuses,
  • 18 das Seiltrommelgehäuse gemäß 17, befestigt an einem gerade verlaufenden Führungsprofil,
  • 19 eine vierte Ausführungsform eines Gehäuseelements eines Seiltrommelgehäuses,
  • 20 das Seiltrommelgehäuse gemäß 19, befestigt an einem gerade verlaufenden, mit Rastvorsprüngen versehenen Führungsprofil,
  • 21 das Führungsprofil gemäß 20,
  • 22 ein an dem Führungsprofil gemäß 21 Seiltrommelgehäuse während des Ablösens,
  • 23 eine an einer Führungs- oder Gleiterschiene eines Fensterhebers mittels eines Schienenbügels befestigte und ein Verrastungsrad aufweisende Seilspannvorrichtung in perspektivischer Ansicht,
  • 24 die Führungs- oder Gleiterschiene in einer Schnittdarstellung gemäß einer Schnittlinie XXIV-XXIV aus 23,
  • 25 die Seilspannvorrichtung gemäß 23 in der Draufsicht,
  • 26 die Seilspannvorrichtung gemäß 23, 24, wobei die Sicherungsscheibe von dem Schienenbügel abgezogen ist, in der Draufsicht,
  • 27 die Seilspannvorrichtung gemäß 26 in perspektivischer Ansicht,
  • 28 ein Detail der Seilspannvorrichtung in vergrößerter Darstellung,
  • 29 das Verrastungsrad gemäß 23 in perspektivischer Darstellung,
  • 30 das Verrastungsrad gemäß 29 in der seitlichen Ansicht,
  • 31 das Einführen des Verrastungsrades in den auf einer Führungs- oder Gleiterschiene aufgebrachten Schienenbügel,
  • 32 die Seilspannvorrichtung mit einem losen Seil eines Fensterhebers,
  • 33 die Seilspannvorrichtung mit dem Seil im gespannten Zustand
  • 34 ein Seiltrommelgehäuse für den manuellen Antrieb mit einer angeformten Lasche zur Verbindung mit einem Schienengleiter in perspektivischer Ansicht,
  • 35 das Seiltrommelgehäuse gemäß 34, befestigt an dem Schienengleiter und einer Führungsschiene eines Seilfensterhebers,
  • 36 eine Variante des Seiltrommelgehäuses mit durch seine hier getrennt dargestellte Grundplatte hindurchragenden Befestigungshaken zur Verbindung mit der Führungsschiene,
  • 37 das Seiltrommelgehäuse gemäß 36 mit gelöster Grundplatte,
  • 38 eine weitere perspektivische Ansicht des Seiltrommelgehäuses gemäß 36, 37 einschließlich einer vergrößerten Darstellung der Befestigungshaken,
  • 39, 40 das Seiltrommelgehäuse gemäß 36 bis 38, befestigt an einem Schienengleiter und einer Führungsschiene,
  • 41 eine weitere Ausführungsform einer Seiltrommel, die über einen Rasthaken mit einem Schienengleiter verbunden ist,
  • 42 ein mit einer Befestigungslasche zur Verbindung mit einem Schienengleiter und zusätzlich mit einer Verdrehsicherung ausgestattete Seiltrommel und getrennt von dieser den Schienengleiter, der mit einem Zapfen zur Verbindung mit der Befestigungslasche ausgestattet ist,
  • 43 die Seiltrommel gemäß 42 in mit dem Schienengleiter verbundenen Zustand,
  • 44 eine elektrische Antriebseinheit mit einer Seiltrommel und einer Verdrehsicherung,
  • 45 die Antriebseinheit gemäß 44 in mit einer Führungsschiene verbundenen Zustand,
  • 46 eine andere Ausführung eines Seiltrommelgehäuses und ein schmales Plättchen zur Bildung einer Verdrehsicherung,
  • 47 das Seiltrommelgehäuse gemäß 46 mit angebrachter Verdrehsicherung,
  • 48 eine weitere Ausführung eines Seiltrommelgehäuses, dessen Seiltrommel mit einem Seil bewickelt ist und das eine Verdrehsicherung aufweist,
  • 49 das Seiltrommelgehäuse gemäß 48 in an einem Schienengleiter befestigten Zustand,
  • 50 eine andere Ausgestaltung eines Seiltrommelgehäuses mit einer Verdrehsicherung,
  • 51 ein weiteres Seiltrommelgehäuse, an dem eine Verdrehsicherung angebracht wird,
  • 52 eine perspektivische Draufsicht auf die Führungsschiene, an der in der Transportposition der Schienengleiter zusammen mit der Anordnung für den elektrischen Antrieb positioniert sind,
  • 53 eine Draufsicht auf die Führungsschiene und die Anordnung vor der Herstellung der Verbindung,
  • 54a die Anordnung, die mit dem Schienengleiter verbunden ist und zusätzlich mit einer Seilführung ausgestattet ist,
  • 54b die Seilführung gemäß 54a im Detail und
  • 55 eine Draufsicht auf die mit dem Schienengleiter und gemeinsam mit diesem mit der Führungsschiene verbundene Anordnung.
  • Ein Seiltrommel- oder Seilantriebsgehäuse 1 (1, 2) umfasst ein Gehäuseelement 2 und eine Grundplatte 3, auf der das Gehäuseelement 2 befestigt ist. Das Gehäuseelement 2 weist einen im wesentlichen zylindrischen Aufbau 4 mit einem stirnseitigen Deckel 5 und einem bodenseitigen Flansch 6 zur Auflage auf der Grundplatte 3 (3, 4) auf. Auf der Außenseite des Aufbaus 4 erstrecken sich Verstärkungsrippen 7, die sich von dem Flansch 6 zu dem Deckel 5 hin verjüngen. Der Deckel 5 ist mit einer zentralen Öffnung 8 zur endseitigen Lagerung eines Wellenzapfens 9 einer Seiltrommel 10 (5) ausgestattet. Ebenso ist eine Öffnung 11 in dem Mantel des Aufbaus 4 vorhanden, durch die das eine Ende des Seils zu der Seiltrommel 10 hingeführt und das andere Ende von der Seiltrommel 10 weggeführt ist. Auf seiner Außenseite wird der Flansch 6 von einem umlaufenden Kragen 12 begrenzt.
  • Das Gehäuseelement 2 umfasst drei an in dem Flansch 6 angebrachte und nach unten abgewinkelte Haken 13, 14 und 15, mit denen sich das Gehäuseelement 2 an einem Türinnenblech 16 befestigen lässt.
  • In den Boden 6 sind in den Bereichen zwischen den Verstärkungsrippen 7 kreisförmige Montageöffnungen 17 und rechteckförmige Öffnungen 18 eingebracht. Letztere dienen zur Herstellung einer kraft- oder formschlüssigen Verbindung zwischen aus der Grundplatte 3 nach oben herausragenden Befestigungshaken 19 und dem Flansch 6 des Gehäuseelements 2. Die laschenförmig vorspringenden Befestigungshaken 19 sind als Durchstellungen aus der Grundplatte 3 gebildet. Auf ihrer Unterseite tragen sie vorzugsweise einen Nocken 20 (4), der den Kraft- oder Formschluss zwischen dem Befestigungshaken 19 und dem Boden 6 herstellt.
  • Wenn die in dem Flansch 6 vorhandenen runden Öffnungen 17 mit runden Öffnungen 21 in der Grundplatte 3 durch Drehen (5, 6) des Gehäuseelements 2 um seine zentrale Drehachse zur Deckung gebracht sind (7), lassen sich diese, sofern in dem Türinnenblech 16 ebenfalls Öffnungen 22 vorhanden sind, mit den Öffnungen 22 ebenfalls zur Deckung bringen, so dass sich Befestigungsmittel wie Schrauben, insbesondere aber Blindniete, durch die Öffnungen 17, 21, 22 hindurch zur endgültigen Befestigung des Seiltrommelgehäuses 1 auf dem Türinnenblech 16 anbringen lassen. In der in 7 gezeigten Darstellung sind das Gehäuseelement 2 und die Grundplatte 3 dadurch miteinander verrastet, dass die Befestigungshaken 19 durch die rechteckigen Öffnungen 18 hindurchgesteckt und das Gehäuseelement 2 und die Grundplatte 3 soweit gegeneinander verdreht sind, dass die Befestigungshaken an den Seitenkanten der Öffnungen 18 anstoßen und die Laschen der Befestigungshaken 19 den Flansch 6 überlappen. Zur Unterstützung der Verrastung und/oder zur besseren Zentrierung des Gehäuseelements 2 gegenüber der Grundplatte 3 können zusätzlich und/oder alternativ zu den Öffnungen 21 kugelkalottenförmige Vertiefungen in dem Flansch 6 und entsprechende kugelkalottenförmige Durchstellungen in der Grundplatte 3 vorgesehen sein, um die Positionierung der Grundplatte 3 und des Gehäuseelements 2 zu erleichtern. Durch diese Form der gegenseitigen Verbindung ist eine Handmontage der Antriebseinheit mit einer Seiltrommel ohne Verstemmen, Bördeln oder ähnliche Arbeitsschritte möglich.
  • Sowohl die Grundplatte 3 als auch das Türinnenblech 16 sind jeweils mit einer zentralen Öffnung 23 bzw. 24 zur Durchführung eines antriebsseitigen Wellenzapfens 25 durch die Grundplatte 3 und das Türinnenblech 16 hindurch ausgestattet. Dabei ist die Öffnung 24 in dem Türinnenblech 16 so ausgeformt, dass sich der Wellenzapfen 25 durch eine Schwenkbewegung (810) in seine Endposition bringen lässt. Dabei bildet das untere freie Ende des Wellenzapfens 25 im Falle eines von Hand betriebenen Fensterhebers den Kurbelbolzen der Antriebskurbel.
  • Bei diesem Schwenkvorgang werden zunächst, nachdem das Gehäuseelement 2 mit der Grundplatte 3 durch eine Drehbewegung verbunden worden ist, die Befestigungshaken 13, 14 als Eindrehhaken eingesetzt, indem diese in rechteckige Öffnungen 26 in dem Türinnenblech 16 eingesteckt und anschließend die Schwenkbewegung vollzogen wird. Zum Schluss wird der Befestigungshaken 15 als Clipshaken verwendet, indem er in eine Öffnung 27 hineingedrückt wird.
  • Für den Fall, dass, wie in 11, 12 dargestellt, ein Befestigungshaken 15 an dem Gehäuseelement 2 nicht vorhanden ist und dementsprechend auch keine Öffnung 27 in dem Türinnenblech 16 angeordnet ist, kommt eine feste Verbindung zwischen letzterer und dem Gehäuseelement 2 erst durch die Niete zustande; in diesem Fall dienen die Befestigungshaken 13, 14 in Verbindung mit den Öffnungen 26 lediglich zur Positionierung.
  • Die Seiltrommel 10 weist in ihrer Mantelwand 28 eine wendelförmige Nut 29 auf. Die Mantelwand 28 liegt derart dicht an der inneren Mantelwand des zylindrischen Aufbaus 4 an, dass zwar einerseits eine leichte Drehbarkeit der Seiltrommel 10 noch gewährleistet ist, andererseits aber ein auf der Seiltrommel 10 aufgewickelter Seilabschnitt nur einlagig in der Nut 29 liegt und dadurch leicht auf- und abwickelbar ist.
  • Wenn das Gehäuseelement 2 zusammen mit der Grundplatte 3 auf dem Türinnenblech 16 befestigt ist (13, 14), sind zylinderförmige Ränder 2a, 3a des Gehäuseelements 2 bzw. der Grundplatte 3 miteinander radial zentriert. Über die Befestigungs- oder Clipshaken 19 sind das Gehäuseelement 2 und die Grundplatte 3 in Umfangsrichtung positioniert. Gleichzeitig wird eine formschlüssige Verbindung zwischen der Grundplatte und dem Türinnenblech über Blindniete hergestellt.
  • In einer alternativen Ausführungsform (15) weist ein Gehäuseelement 30 einen sich an einen das Gehäuseelement 30 umgebenden Kragen 31 anschließenden nach oben ragenden und in Richtung zu einem zylindrischen und ähnlich wie der Aufbau 4 gestalteten Aufbau 32 zurückgebogenen Haken 33 auf. Ferner sind in etwa gleich weit beabstandet zu dem Haken 33 zwei elastisch federnde Elemente 34, 35 vorhanden. Auf diese Weise lässt sich mit Hilfe des Hakens 33 und der Elemente 34, 35 eine ebenso feste wie leicht lösbare Verbindung zwischen dem Gehäuseelement 30 und einer Führungsschiene oder Leiste 36 (16) herstellen. Hierbei wird die Leiste 36 zwischen der Unterseite des Hakens 33 und der Oberseite des Kragens 31 unter Mitwirkung der Elemente 34, 35 eingeklemmt, so dass, etwa zur endgültigen Montage des Fensterhebers auf einem Türinnenblech, das Gehäuseelement 30 leicht wieder von der Leiste 36 abgelöst werden kann.
  • In einer weiteren Variante (17) ist ein Gehäuseelement 37 mit einer an einem Kragen 38 angebrachten, nach oben aufragenden und gegenüber dem Kragen 38 elastisch federnden Lasche 39 ausgestattet. An einem zylindrischen Aufbau 40 ist, der Lasche 39 in etwa gegenüberliegend, eine Rastnase 41 angebracht. Seitlich der Lasche 39 sind von dem Kragen 38 nach außen ragend zwei elastisch federnde Befestigungshaken 42, 43 vorgesehen.
  • Mit Hilfe der Lasche 39, der Rastnase 41 sowie der beiden Befestigungshaken 42, 43 lässt sich das Gehäuseelement 37 ähnlich wie das Gehäuseelement 30 an einer im wesentlichen gerade verlaufenden oder nur schwach gebogenen Führungsschiene 44 (18) oder Schiene für einen Schienengleiter eines Fensterhebers befestigen. Hierzu wird das Gehäuseelement 37 in Richtung eines Pfeils A von unten über die Führungsschiene 44 geschoben und rastet. zwischen der Lasche 39 und der Rastnase 41 ein. Mit Hilfe der Haken 42, 43 wird das Gehäuseelement 30 von unten gehalten. Oben wird das Gehäuseelement 30 durch das Zusammenwirken zwischen der Lasche 39 und der Rastnase 41 gehalten.
  • In einer anderen Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass ein Gehäuseelement 45 (19) im Bereich eines umlaufenden Kragens 46 drei nebeneinander angeordnete Haken 47, 48, 49 aufweist. Die Haken 47, 49 haben jeweils eine U-förmige Vertiefung 50 zur Aufnahme eines nach unten weisenden Kragens 51 einer im Querschnitt hutförmigen Gleiter- oder Führungsschiene 52, während der Haken 48, insbesondere elastisch federnd, in eine U-förmige Vertiefung 53 eingreift, so dass auch in diesem Falle eine zu den in 16, 18 dargestellten Befestigungsformen vergleichbare Befestigung geschaffen wird.
  • Zur besseren ortsfesten Fixierung sind zur Herstellung eines Formschlusses zwischen dem Gehäuseelement 45 und der Führungsschiene 52 in Längserstreckungsrichtung der Führungsschiene 52 zwei Rastnasen 53, 54 (20, 21) vorgesehen, zwischen denen das Gehäuseelement 45 gehalten wird. In einer anderen Ausführungsform kann bereits eine einzige Rastnase ausreichend sein.
  • Das Gehäuseelement 45 kann auch an einer gebogenen Führungsschiene 55 (22) gehalten werden. Auch in diesem Fall lassen sich Rastnasen vorsehen. Durch eine Drehbewegung in Richtung eines Pfeils B lässt sich das Gehäuseelement 45 leicht von der Führungsschiene 55 abziehen, um es im Rahmen einer endgültigen Montage an anderer Stelle in der Kraftfahrzeugtür einzusetzen.
  • Eine Seilspannvorrichtung 60 (2330) ist ähnlich wie die Gehäuseelemente 2, 30, 37, 45 an einer einen topfförmigen Querschnitt 61 aufweisenden Schiene 62 befestigbar. An der Schiene 62 ist ein Schienenbügel 63 mittels einer Halterung 64 angebracht, die eine Seitenkante 65 der Schiene 62 übergreift. Auf der der Haltung 64 bezüglich der Schiene 62 gegenüberliegenden Seite ist beispielsweise eine gleichartige Halterung 64 vorgesehen, so dass sich die gesamte Seilspannvorrichtung 60 von einem der Enden auf die Schiene 62 aufschieben lässt. Alternativ sind auf der der Halterung 64 gegenüberliegenden Seite beispielsweise zwei mit der Schiene 62 verrastbare Haken vorgesehen.
  • Der Schienenbügel 63 weist an seiner anderen Seite eine mit Rastzähnen 66 (25) ausgestattete kreisförmige Ausnehmung 67 (26) auf, in die ein Verrastungsrad 68 eines Seilspanners 69 in Richtung eines Pfeils C (27) eingesetzt wird. Die Rastzähne 66 weisen im Wechsel flache und steile Flanken 70 bzw. 71 auf. Zur Erleichterung des Einsetzvorgangs des Seilspanners 68 umfasst der Schienenbügel 63 elastisch in Richtung von Pfeilen D, E (26) abspreizbare Seitenflügel 72, 73.
  • Der Seilspanner 68 ist mit Rastzähnen 74 ausgestattet, die sich mit den Rastzähnen 66 der Ausnehmung 67 verzahnen lassen. Aufgrund der Elastizität des Schienenbügels 63 ist es möglich, dass sich der Seilspanner 68 in Richtung der flachen Flanken 70 der Rastzähne 66 der Ausnehmung 67, d. h. in Richtung eines Pfeils F, verdrehen lässt, um ein Seil zu spannen.
  • Der Seilspanner 68 umfasst wenigstens auf seiner Oberseite Seilführungselemente 75, 76 (24). Zusätzlich können auch auf der Unterseite des Seilspanners 68 weitere Seilführungselemente 77, 78 vorgesehen sein. Zwischen den beiden Seilführungselementen 75, 76 bzw. 77, 78 ist eine schmale Seilnut 79 bzw. 80 vorhanden, deren Breite vorzugsweise so bemessen ist, dass ein Seil eines Fensterhebers in sie in Richtung eines Pfeils G hineingedrückt werden kann und kraftschlüssig in ihr festsitzt. Auf ihren Außenseiten weisen die Seilführungselemente 75, 76 jeweils seitliche Führungsnuten 81, 82 auf, durch die das Seil geführt wird. Um ein Herauslaufen oder Herausspringen des Seils aus den Führungsnuten 81, 82 zu verhindern, sind nach außen vorspringende Seilsicherungen 83, 84 an den Seilführungselementen 75, 76 vorhanden. Zur Erleichterung der Verstellung der Seilführungselemente 75, 76 können an diesen Riffelungen oder Rändelungen vorgesehen werden, so dass sie sich leichter von Hand verdrehen lassen, um ein Seil zu spannen.
  • Um zu verhindern, dass das Seil in die Verzahnung des Verrastungsrades 68 mit der Ausnehmung 67 hineingerät, sind auch unterhalb der Führungsnuten 81, 82 Seilsicherungen 85, 86 vorgesehen. Die Seilsicherung 86 bewirkt zusammen mit einem Vorsprung 86a und dem durch die Halterung 64 gehaltenen Schienenbügel 63, dass der Seilspanner 69 in seiner Position an der Führungsschiene 62 verbleibt.
  • Wenn nun ein zunächst loses Seil 87 (32, 33) gespannt werden soll, wird es in die zentrale Seilnut 79 zwischen den Führungselementen 75, 76 in Richtung des Pfeils F hineingedrückt. Sodann wird der Seilspanner 69 solange mittels des Verrastungsrades 68 in der Ausnehmung 67 gedreht, bis sich das Seil 87 in den Führungsnuten 81, 82 um den Seilspanner 69 herumwickelt und schließlich straff gespannt ist. infolge der Verrastung bleibt das Verrastungsrad 68 in der einmal erreichten Rastposition und dreht sich nicht zurück.
  • Ein Seiltrommelgehäuse 100 (34, 35), das im wesentlichen ausgebildet ist wie das Seiltrommelgehäuse 1 (1), was durch übereinstimmende Bezugszeichen zum Ausdruck gebracht wird, weist auf der Unterseite seiner Grundplatte 3 zwei Befestigungshaken 101, 102 auf, die zum Einhaken an der seitlichen Kontur der im Querschnitt topfförmig ausgebildeten Führungsschiene 62 dienen. An einer Seite des umlaufenden Kragens 12 ist eine von diesem auskragende und mit einer Öffnung 103 ausgestattete Lasche 104 vorgesehen, mittels der sich die Lasche 104 auf einen Zapfen 105 auf der Oberseite eines Schienengleiters 106 aufclipsen lässt.
  • Der Zapfen 105 ist mit einer wenigstens auf der der Öffnung 103 zugewandten Seite mit einer umlaufenden Nut 107 ausgestattet, so dass sich die Lasche 104 formschlüssig um den Zapfen 105 herumschließen lässt. Der Schienengleiter 106 ist seinerseits über eine in etwa L-förmige Öffnung auf 108 seiner Unterseite auf der Führungsschiene 62 rastend aufgesetzt oder von den Enden der Führungsschiene 62 auf diese aufgeschoben. Oder der Schienengleiter 106 hat auf seiner Unterseite entsprechende Befestigungshaken 109, die eine vorzugsweise elastisch rastende Verbindung mit der Führungsschiene 62 ermöglichen. Insgesamt ergibt sich durch die Verbindung zwischen dem Seiltrommelgehäuse 100 und der Führungsschiene 62 einerseits sowie durch die Verbindung zwischen dem Seiltrommelgehäuse 100 und dem Schienengleiter 106 eine für den Transport aller Bestandteile ausreichend feste Verbindung, die sich aber bei der Endmontage in der Fahrzeugtür ausreichend schnell lösen lässt, indem das Seiltrommelgehäuse 100 in Richtung eines Pfeils 1 von dem Schienengleiter 106 und damit gleichzeitig aus der Kontur der Führungsschiene 62 herausgezogen werden kann.
  • In einer Variante zu der in 34, 35 dargestellten Ausgestaltung des Seiltrommelgehäuses 100 sind bei einem Seiltrommelgehäuse 110 (3638) auf der Unterseite des Flansches 6 L-förmig gebogene Befestigungshaken 111, 112 durchgestellt, die durch kreisförmige Öffnungen in der Grundplatte 3 hindurchragen und eine Befestigung mit der Führungsschiene 62 erlauben.
  • Auch das Seiltrommelgehäuse 109 lässt sich wie das Seiltrommelgehäuse 100 auf einfache Weise mit dem Schienengleiter 106 sowie der Führungsschiene 62 verbinden.
  • Ein anderes Seiltrommelgehäuse 113 (41) weist ebenfalls eine von seinem Kragen 12 aus vorspringende Lasche 114 auf, die ihrerseits einen Haken 115 umfasst, der mit seiner nach unten ragenden Spitze 116 in eine entsprechende Bohrung 117 in einem Zapfen 118 auf der Oberseite eines Schienengleiter 119 hineinragt.
  • In einer weiteren Ausführungsform ist eine wie die Seiltrommelgehäuse 100 und 110 mit einer Lasche 104 versehene und entsprechend für eine Rastverbindung mit dem Schienengleiter 106 vorgesehene Seiltrommelgehäuse 120 (42, 43) zusätzlich mit einer Verdrehsicherung in Form eines auf den Kragen 12 aufgesetzten Bügels 121 ausgestattet. Die Verdrehsicherung sorgt dafür, dass ein auf einer in das Seiltrommelgehäuse 120 eingesetzten Seiltrommel aufgewickeltes Seil nicht einfach oder mehrfach um das Seiltrommelgehäuse 120 herumwickeln lässt, ohne dass gleichzeitig seine Länge derart verkürzt wird, dass sich das gesamte Seiltrommelgehäuse 120 nicht mehr an dem Türblech befestigen lässt. Bei der in 42 dargestellten Ausführungsform ist der Zapfen 106 mit der Nut 107 versehen. Die in 41 und 42 dargestellten Befestigungsmöglichkeiten des Seiltrommelgehäuses 113 bzw. 120 bezüglich des Zapfens 106 lassen sich auch miteinander kombinieren, wobei zunächst ein Kraftschluss zwischen der Lasche 114 und dem Zapfen 106 über die Nut 107 hergestellt wird und anschließend eine Verrastung oder ein Einschnappen des vorderen Endes des Bügels 115 über dessen Spitze 116 in der zentralen Bohrung 117 in dem Zapfen 105 mit einem Formschluss stattfindet. Dadurch befindet sich die Seiltrommel 113 bzw. 120 in einer verrasteten und gesicherten Stellung gegenüber dem Schienengleiter 106.
  • Eine für einen elektrischen Antrieb vorgesehene Anordnung 122 (44, 45) mit einem Gehäuse 123 für eine Seiltrommel umfasst einen vorspringenden Zapfen 124, der ebenfalls als Seilsicherung dient. Über zwei clipsbare Formschlusselemente, insbesondere in Form von Klemmhaken 125, 126, lässt sich die Anordnung 122 in Richtung eines Pfeils J auf die Führungsschiene 62 von unten einrastend aufdrücken. Vorzugsweise von ihrer Unterseite nimmt die Anordnung 122 eine Seiltrommel 127 auf, die mit einem Boden 128 versehen ist. Der Boden 128 umfasst einen Vorsprung 129, der derart mit dem Zapfen 124 derart zusammenwirkt, dass der Vorsprung 129 und der Zapfen 124 eine geschlossene und ebenfalls als Verdrehsicherung wirkende Verbindung bilden. Ein Führungsseil 130 ist im Bereich zwischen der Seiltrommel 127 und dem Zapfen 124 hindurchgeführt und mit seinen Enden bereits in der Nippelkammer des Mitnehmers 126 vormontiert, so dass nach Abnahme der Anordnung 122 für die endgültige Montage ein Verdrehen des Seils 130 um die Anordnung 122 oder das Gehäuse 123 vermieden wird. Ebenso ist das Seil 130 vorzugsweise auch bereits um endseitige Umlenkstücke 131, 132 an den Enden der Führungsschiene 62 herumgeführt.
  • Ein Seiltrommelgehäuse 133 (46, 47) nimmt einen Bügel 134 als Verdrehsicherung auf, der seine Form durch zweifaches Umknicken von Filmscharnieren 135, 136 erhalten hat. Das Seiltrommelgehäuse 133 ist im Bereich seines Kragens 12 mit einem ersten Zapfen 137 und auf seinem Stirndeckel mit einem zweiten Zapfen 138 ausgestattet. Der Bügel 134 weist eine Ausnehmung 139 und eine durchgehende Bohrung 140 auf, die eine Verbindung mit den beiden Zapfen 137, 138 ermöglichen, wobei der Bügel 134 zwischen diesen gleichzeitig eingeklemmt wird.
  • Ein anderes Seiltrommelgehäuse 141 (48, 49) weist anstelle einer der Verstärkungsrippen 7 eine mantelseitig von dem zylindrischen Aufbau vorspringende Wand 142 auf, von der aus sich ein Bügel 143 bis in die Nähe einer Lasche 144 erstreckt, die wie etwa bei den Seiltrommelgehäusen 100, 110 zum Anschluss an den vorspringenden Zapfen 105 des Schienengleiters 106 dient.
  • Ein weiteres Seiltrommelgehäuse 145 (50) weist einen sich aus seinem umlaufenden Flansch 6 heraus nach oben erstreckenden und zur Mitte der oberen Stirnfläche 146 des Seiltrommelgehäuses 145 hin abgewinkelten Bügel 147 als Verdrehsicherung auf. Mit der Stirnfläche 146 ist der Bügel 147 beispielsweise durch Löten oder dgl. verbunden, sofern der Bügel 147 aus Metall besteht. Andere Befestigungsmöglichkeiten sind Heißverstemmen, Clipsen oder Verrasten; diese Befestigungsarten kommen auch in Betracht, wenn der Bügel 147 aus Kunststoff besteht. Der Bügel 147 kann aber an seinem der Stirnseite 146 zugewandten Ende auch einen vorspringenden Zapfen tragen, der in eine entsprechende Vertiefung in der Stirnfläche 146 hineingedrückt ist und darin verrastet.
  • Ein anderes Seiltrommelgehäuse 148 (51) umfasst einen Bügel 149, der fußseitig an dem Kragen 12 durch ein Scharnier, insbesondere ein Filmscharnier, befestigt ist und über einen Haken 150 in einer Öffnung 151 einer stirndeckelseitigen Lasche 152 des Seiltrommelgehäuses 148 eingehakt wird.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung (52) ist vorgesehen, dass die Anordnung 122 in der Anliefer- oder Transportposition, in der sie vom Hersteller zum Einbau in einer Fahrzeugtür eines Kraftfahrzeugs transportiert wird, nicht nur mit der Führungsschiene 62 verbunden, beispielsweise verclipst oder verrastet, ist, sondern zusätzlich auch mit dem Schienengleiter 106. Wenn die Anordnung 122 lediglich mit der Führungsschiene 62 verbunden ist, kann sie sich bei entsprechender Krafteinwirkung immer noch in Richtung der Führungsschiene bewegen. Um bei einem Montagevorgang der Liefereinheit in den Türkörper und der dabei erforderlichen vertikalen Schienenausrichtung in Einbaulage eine Verschiebung der Anordnung 122 mit dem elektrischen Antrieb aufgrund seines Gewichts nach unten zu verhindern und den Antrieb in vertikaler Richtung insbesondere auf der Höhe der türinnenseitigen Montageöffnung zu halten, wird die Anordnung 122 in unmittelbarer Nähe zu dem Schienengleiter 106 auf die Schiene 62 aufgeclipst. Der Schienengleiter 106 wird bei der Herstellung der Verbindung zwischen der Anordnung 122 und der Schiene 62 gleichzeitig mit der Anordnung 122 verbunden, etwa dadurch, dass er formschlüssig von der Anordnung 122 umgriffen wird.
  • Die Anordnung 122 und der Schienengleiter 106 werden so auf der Führungsschiene 62 positioniert, dass Öffnungen 153, 154 in der Führungsschiene 62, die zur Herstellung von Schraub- oder Nietverbindungen mit dem Türinnenblech dienen, freiliegend bleiben.
  • Mittels der Klemmhaken 125, 126 (53) wird die Anordnung 122 in Richtung eines Pfeils K über seitliche Profile 155, 156 der Führungsschiene 62 hinweggeschoben. Die Anordnung 122 ist mit Schraubdomen 157 und Rasthaken 158 zur späteren Befestigung auf dem Türinnenblech versehen.
  • Die Anordnung 122 (54a, 54b) ist mit wenigstens einer Seilführung 159 ausgestattet, über die das Seil 130 in der Transportstellung unterhalb der Führungsschiene 62 von der Seiltrommel 127 aus geführt wird. Auf der Anordnung 122 sind ferner nach oben ragende und sich konisch verjüngende Vorsprünge 160 vorgesehen, die zur Einstellung der geforderten Distanz zwischen der Anordnung 122 und der Führungsschiene 62 einerseits sowie der Anordnung 122 und dem Schienengleiter 106 andererseits dienen.
  • Eine besondere Ausgestaltung zur Festlegung der Position des Schienengleiters 106 und der Anordnung 122 zueinander wird durch den Abstand des Klemmhakens 126 und einem der Vorsprünge 160 (55) realisiert, wodurch der Schienengleiter 106 und die Anordnung 122 fest zueinander angeordnet ist. Infolge dieser Fixierung bei der Montage kann die nun an dem Schienengleiter 106 fixierte Anordnung 122 mit dem elektrischen Antrieb nur noch soweit nach unten rutschen, bis das Seil 130 zwischen der Anordnung 122 und dem Schienengleiter 106 fixiert ist. Durch diese Form der Befestigung ist kein zusätzliches Positionierelement in Form einer Bohrung, einer Lasche, eines Schlüssellochs oder dergleichen zur Herstellung eines Formschlusses zwischen der Anordnung 122 und der Führungsschiene 62 erforderlich.
  • Durch die als Nut ausgebildete Führung 159 wird die Fixierung des Seils 130 weiter verbessert. Wenn die Schiene 62 auf die Klemmhaken 125, 126 aufgeclipst ist, wird das Seil 130 bis zum Einbau des gesamten Fensterhebers in der Fahrzeugtür zwischen der Führungsschiene 62 und der Anordnung 122 niedergedrückt und festgeklemmt. Dadurch wird eine Fehlmontage verhindert, bei der das lose Seil 130 während des Befestigens der Führungsschiene 62 an der Tür beim Einbau in der Tür eingeklemmt wird oder sich nicht mehr in die richtige Einbaulage ziehen lässt. Nach der Befestigung der Führungsschiene 62 in der Fahrzeugtür wird die Anordnung 122 von der Schiene 62 weggeclipst, und das Seil 130 kann beim Spannen, d. h. bei der Positionierung des Antriebs an dem Türinnenblech, aus dem Führungskanal 159 herausgleiten.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 19619087 C2 [0003]
    • - DE 202004002672 U1 [0004]

Claims (45)

  1. Anordnung, die ein Gehäuse umfasst und die Mittel zur Befestigung des Gehäuses, vorzugsweise eines Seilantriebs- oder Seiltrommelgehäuses (1, 2, 30, 37, 45) eines Fensterhebers, an einem als Trägerplatte (16) ausgebildeten Karosserieteil eines Kraftfahrzeugs, insbesondere an einem Türinnenblech (16), aufweist, wobei in der Trägerplatte (16) wenigstens eine Montageöffnung (22, 24, 26, 27) vorgesehen ist, durch welche ein an dem Gehäuse oder einem weiteren, mit dem Gehäuse verbundenen Bauteil angeordnetes Element hindurchgreift, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (1, 2, 30, 37, 45) über wenigstens einen Eindrehhaken (13, 14) und/oder einen Clipshaken (15) in der Trägerplatte (16) befestigt ist.
  2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein, bezogen auf das Zentrum des Gehäuses (1, 2, 30, 37, 45), dem wenigstens einem Eindrehhaken (13, 14) wenigstens im wesentlichen gegenüberliegender Clipshaken (15) oder ein sonstiges Befestigungsmittel, insbesondere eine Schraube oder ein Niet, zur Befestigung des Gehäuses (1, 2, 30, 37, 45) an der Trägerplatte (16) vorgesehen ist.
  3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Gehäuse und dem Karosserieteil eine das Gehäuse (1, 2, 30, 37, 45) tragende Grundplatte (3) als mit dem Gehäuse (1, 2, 30, 37, 45) verbundenes Bauteil vorhanden ist.
  4. Anordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (1, 2, 30, 37, 45) gegenüber der Grundplatte (3) form- und/oder kraftschlüssig befestigt ist.
  5. Anordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte (3) in Richtung zu dem Gehäuse (1, 2, 30, 37, 45) vorspringende, insbesondere als Durchstellungen ausgebildete und sich in Umfangsrichtung erstreckende Haken (19) aufweist, mittels deren das Gehäuse (1, 2, 30, 37, 45) durch eine Drehbewegung gegenüber der Grundplatte (3) befestigt ist.
  6. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (1, 2, 30, 37, 45) im wesentlichen zylinderförmig ausgebildet ist.
  7. Anordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (1, 2, 30, 37, 45) auf der Außenseite seiner Mantelwand sich konisch von der Grundplatte (3) zu einer Deckplatte (5) des Gehäuses (1, 2, 30, 37, 45) verjüngende Verstärkungsrippen (7) trägt.
  8. Anordnung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse an seiner der Grundplatte (3) zugewandeten Seite einen Flansch (6) trägt, der seinerseits mit Ausnehmungen zur Einführung der Haken der Grundplatte (3) ausgestattet ist.
  9. Anordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Flansch (6), die Grundplatte (3) und das Karosserieteil jeweils mit kreisförmigen oder rechteckigen Bohrungen versehen sind, durch die hindurch Niete, insbesondere Blindniete, zur Befestigung hindurchführbar sind.
  10. Anordnung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse in seinem Inneren eine auf einer Welle oder einem Wellenzapfen (25) angeordnete Seiltrommel (10) aufnimmt und in seiner Mantelwand wenigstens eine Öffnung (11) für den Durchtritt des Seils aufweist.
  11. Anordnung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Seiltrommel (10) auf einer Welle gelagert ist, deren Wellenzapfen (25) durch das Karosserieteil hindurchtritt und mit einem Antriebsmittel, insbesondere einem Elektromotor oder einer Handkurbel, verbunden ist.
  12. Anordnung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Seiltrommel (10) auf ihrer Außenseite eine der Innenseite der Mantelwand des Gehäuses zugewandte wendelförmige Nut (29) zur Aufnahme eines Abschnitts des Seils aufweist.
  13. Anordnung, die ein Gehäuse (1, 2, 30, 37, 45) und Mittel zur Befestigung des Gehäuses, vorzugsweise eines Seilantriebsgehäuses (1, 2, 30, 37, 45), umfasst, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 12, oder Seilspannvorrichtung (60) eines Fensterhebers, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (1, 2, 30, 37, 45) über Clipshaken, Rasthaken und/oder Eindrehhaken (33, 47, 48, 49; 64) mit der Führungsschiene (36, 44, 52, 55; 62) verbindbar ist.
  14. Anordnung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens einer der Haken (33) die Führungsschiene (36) der Höhe nach übergreift.
  15. Anordnung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Gehäuse (1, 2, 30, 37, 45) weitere Befestigungsmittel zum Zusammenwirken mit Rastvorsprüngen und Rastrücksprüngen angebracht sind.
  16. Anordnung nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Gehäuse (1, 2, 30, 37, 45) angebrachte Befestigungsmittel sowohl zur Befestigung an einer Trägerplatte als auch an der Führungsschiene (36, 44, 52, 55) vorgesehen sind.
  17. Anordnung, die ein Gehäuse und Mittel zur Befestigung des Gehäuses, vorzugsweise eines Seilantriebsgehäuses (110, 113, 120, 122, 133, 141, 145, 148) eines Fensterhebers, umfasst, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (110, 113, 120, 122, 133, 141, 145, 148) über Clipshaken, Rasthaken (111, 112) und/oder Eindrehhaken mit einem in einer Führungsschiene (62) geführten Schienengleiter (106) eines Mitnehmers einer Fensterscheibe verbindbar ist.
  18. Anordnung (122) nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass sie ausschließlich an dem Schienengleiter (106) befestigt ist.
  19. Anordnung (122) nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass sie sowohl an dem Schienengleiter (106) als auch an der Führungsschiene (62) befestigt ist.
  20. Anordnung nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass sie über wenigstens einen Rasthaken oder eine Ausnehmung, insbesondere eine einrastende Ausnehmung, über eine seitlich angeformte Lasche (104) oder einen seitlichen Vorsprung mit einem aus dem Schienengleiter (106) hervorspringenden und zur Befestigung mit der Fensterscheibe dienenden Zapfen (105), verbindbar ist.
  21. Anordnung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Zapfen (105) eine umlaufende Nut (107) aufweist, mit der der Rasthaken oder die Ausnehmung in dem Vorsprung (104) der Anordnung verrastbar ist.
  22. Anordnung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die umlaufende Nut (107) an dem Zapfen (105) zur rastenden Verbindung der auf den Zapfen (105) aufgedrückten Fensterscheibe dient.
  23. Anordnung nach einem der Ansprüche 17 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Unterseite eines unterseitigen Deckels des Seilantriebsgehäuses (110, 113, 120, 122, 133, 141, 145, 148) oder einer Grundplatte (3) wenigstens ein Haken (111, 112) ausgestanzt oder ausgestellt ist, mit dem die Anordnung an der Führungsschiene (62) befestigbar ist.
  24. Anordnung nach einem der Ansprüche 17 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Führung oder Führungsnut (159) für das Seil (130) umfasst.
  25. Manuelle oder elektrische Antriebseinheit eines Fensterhebers mit einem Seiltrommelgehäuse (1, 2, 30, 37, 45) zur Aufnahme eines einen Schienengleiter (106) des Fensterhebers ankoppelnden Seils, insbesondere in einer Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass an der Antriebseinheit ein Steg, ein Vorsprung, eine Lasche, ein Bügel (121, 124, 134, 143, 147, 149) oder dgl. als Verdrehsicherung angeformt ist.
  26. Antriebseinheit nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Verdrehsicherung an einem umlaufenden Kragen (12) des Seiltrommelgehäuses (110, 113, 120, 122, 133, 141, 145, 148) angebracht ist.
  27. Antriebseinheit nach Anspruch 25 oder 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Verdrehsicherung gegenüberliegend zu einer in einem zylindrischen Aufbau (4) des Seiltrommelgehäuses (1) angebrachten Öffnung (1) zum Herein- und Herausführen des Seils angeordnet ist.
  28. Antriebseinheit nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Verdrehsicherung als Bügel (134, 147, 149) ausgebildet ist, der sich von dem umlaufenden Kragen (12) zu einer Stirnseite des Aufbaus erstreckt.
  29. Antriebseinheit nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass der Bügel wenigstens ein Filmscharnier (135, 136) umfasst.
  30. Antriebseinheit nach Anspruch 28 oder 29, dadurch gekennzeichnet, dass der Bügel zwischen dem Kragen (12) und dem Aufbau elastisch federnd verrastbar ist.
  31. Antriebseinheit nach einem der Ansprüche 28 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass der Bügel aus Kunststoff oder Metall besteht.
  32. Antriebseinheit nach einem der Ansprüche 25 bis 31, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine der Verstärkungsrippen mit einem Bügel zur Durchführung des Seils verbunden ist oder dass wenigstens eine der Verstärkungsrippen (142) als Bügel zur Durchführung des Seils ausgestaltet ist oder mit diesem in Verbindung steht.
  33. Seilspannvorrichtung zum Spannen eines Seils eines Seilfensterhebers, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Halterung oder einen Schienenbügel (63) zur Befestigung an einer Führungsschiene (62) oder zur Halterung in der Trägerplatte (16) umfasst.
  34. Seilspannvorrichtung (60) nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung oder der Schienenbügel (63) Clipshaken, Rasthaken und/oder Eindrehhaken (64) zur Befestigung mit der Führungsschiene (62) bzw. der Trägerplatte (16) umfasst.
  35. Seilspannvorrichtung (60) nach Anspruch 33 oder 34, dadurch gekennzeichnet, dass in der Halterung oder dem Schienenbügel (63) ein Verrastungsrad (68) oder eine Scheibe drehbar und in festen Positionen in der Halterung oder dem Schienenbügel (63) verrastbar gelagert ist.
  36. Seilspannvorrichtung (60) nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung oder der Schienenbügel (63) und das Verrastungsrad (68) sägezahnartig ineinandergreifende Rastvorsprünge (66) und Rastausnehmungen aufweisen.
  37. Seilspannvorrichtung (60) nach einem der Ansprüche 33 bis 36, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung wenigstens ein aus einem elastischen Material aufgebautes und an das Verrastungsrad (68) angrenzendes Element (72, 73) umfasst, das zum Entsperren der Verrastung von dem Verrastungsrad (68) abziehbar ist.
  38. Seilspannvorrichtung (60) nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Element eine Anlaufschräge zum Einführen des Verrastungsrades (68) in die Halterung aufweist.
  39. Seilspannvorrichtung (60) nach einem der Ansprüche 33 bis 38, dadurch gekennzeichnet, dass das Verrastungsrad (68) auf seiner Oberseite und/oder auf seiner Unterseite wenigstens ein Seilführungselement (7578) trägt.
  40. Seilspannvorrichtung (60) nach Anspruch 39, dadurch gekennzeichnet, dass das Verrastungsrad (68) auf seiner Oberseite und/oder auf seiner Unterseite jeweils zwei Seilführungselemente (7578) trägt, zwischen denen das Seil (87) hindurch und/oder um die das Seil (87) herumführbar ist.
  41. Seilspannvorrichtung (60) nach Anspruch 40, dadurch gekennzeichnet, dass das Seil (87) zwischen den Seilführungselementen (75, 76) einklemmbar ist.
  42. Seilspannvorrichtung (60) nach einem der Ansprüche 33 bis 41, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Seilführungselement (75, 76) mit einer Seilsicherung (83, 84) gegen das Abspringen des Seils (87) ausgestattet ist.
  43. Seilfensterheber, umfassend eine Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 31 und/oder eine Seilspannvorrichtung nach einem der Ansprüche 33 bis 42.
  44. Verfahren zur Montage eines eine Führungsschiene, eine Anordnung mit einem Seiltrommelgehäuse, eine von diesem aufgenommene Seiltrommel und einen Schienengleiter zur Verbindung mit einem Mitnehmer einer Fensterscheibe umfassenden Seilfensterhebers, dadurch gekennzeichnet, dass für den Transport die Anordnung auf der Führungsschiene arretiert wird, insbesondere durch eine Rast- oder Clipsverbindung, dass anschließend die Führungsschiene an einem Türinnenblech montiert wird, dass dann die Anordnung von der Führungsschiene gelöst und in ihrer endgültigen Position auf dem Türinnenblech oder einem anderen Bestandteil der Fahrzeugtür montiert wird.
  45. Verfahren nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung für den Transport zusätzlich oder ausschließlich an dem Schienengleiter, insbesondere durch eine Rast- oder Clipsverbindung, befestigt und über diesen mit der Führungsschiene verbunden und für die Endmontage von dem Schienengleiter gelöst und in ihrer endgültigen Position auf dem Türinnenblech oder einem anderen Bestandteil der Fahrzeugtür montiert wird.
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