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Die
Erfindung betrifft eine Anordnung, die ein Gehäuse umfasst
und die Mittel zur Befestigung des Gehäuses, vorzugsweise
eines Seilantriebsgehäuses eines Fensterhebers, an einem
als Trägerplatte ausgebildeten Karosserieteil eines Kraftfahrzeugs, insbesondere
an einem Türinnenblech, aufweist, wobei in der Trägerplatte
wenigstens eine Montageöffnung vorgesehen ist, durch welche
ein an einem Gehäuseteil angeordnetes Element hindurchgreift.
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Bei
heutigen Kraftfahrzeugen wird der elektrisch oder auch mechanisch
mittels einer Handkurbel verstellbare Mechanismus eines Fensterhebers auf
einer aus Blech gefertigten Trägerplatte montiert. Diese
Trägerplatte weist noch weitere Elemente auf wie z. B.
Lautsprecher, Elemente der Türschließung, Sensoren
für die Seitenairbagauslösung und dgl. auf; sie
wird fertig montiert in die Fahrzeugtür eingesetzt. Diese
Trägerplatte trennt so auch den zur Außenkarosserie
gewandten Nassraum, in welchem sich die heb- und senkbar gelagerte
Scheibe befindet, von dem zum Innenraum des Fahrzeugs gewandten
Trockenraum.
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In
der
DE 196 19 087
C2 ist eine Befestigung zweier Gehäuseteile eines
elektrischen Fensterhebers beschrieben, bei der ein die Seiltrommel
aufnehmendes Gehäuseteil (Seilantriebsgehäuse)
auf der einen Seite und das zweite, den Motor zusammen mit dem Getriebe
aufnehmende Gehäuseteil, das Motorgehäuse, auf
der anderen Seite der Trägerplatte angebracht ist. Zur
Verbindung der beiden aus Kunststoff gefertigten Gehäuseteile
weist die Trägerplatte wenigstens ein Montageloch auf,
durch welches ein Zapfen des Seilantriebsgehäuses hindurchgesteckt ist.
Auf das durch die Trägerplatte hindurchragende Ende des
Zapfens wird dann eine als Dorn ausgebildete Aufnahme des Motorgehäuses
aufgesteckt. Durch eine Schraube entsteht so eine feste Verbindung
der beiden Gehäuseteile und dadurch auch eine feste Anbringung
des Fensterheberantriebs. Zur Vereinfachung der Montage und eventueller
späterer Reparaturen wie des Auswechselns des Motors ist bei
dieser bekannten Befestigung dem Zapfen des Seilantriebsgehäuses
ein Halteelement zugeordnet, so dass das Seilantriebsgehäuse
mit seinem einen oder mehreren Zapfen einfach in die Montagebohrungen
gesteckt und nach dem Einrasten dann sicher gehalten wird. Das Motorgehäuse
kann so einfach auf die Zapfen des bereits an der Trägerplatte
befestigten Seilantriebsgehäuses gesteckt und verschraubt
werden. Bei einer Demontage des Montagegehäuses besteht
nun auch keine Gefahr, dass das Seilantriebsgehäuse seine
durch die Montagebohrungen definierte Position verlässt
oder in den zwischen Außenkarosserie und Trägerplatte
befindlichen Hohlraum fällt. Allerdings haben die hierbei
vorgesehenen Halteelemente hohe Fertigungskosten, verursacht durch
einen komplexen Aufbau der Gussformen sowie weitere notwendige Fertigungsschritte.
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Aus
der
DE 20 2004
002 672 U1 ist eine Befestigung zweier Gehäuseteile,
vorzugsweise eines Fensterhebers, an einem als Trägerplatte
ausgebildeten Karosserieteil eines Kraftfahrzeugs bekannt, bei dem
die beiden Gehäuseteile an je einer Seite der Trägerplatte
angeordnet sind. In der Trägerplatte ist wenigstens eine
Montageöffnung vorgesehen, durch die ein an einem Gehäuseteil
angebrachter Zapfen hindurchgreift. Das auf der anderen Seite der
Trägerplatte überstehende Ende des Zapfens wird
von einer Aussparung des gegenüberliegenden Gehäuseteils aufgenommen.
Dem Zapfen ist ein Halteelement zugeordnet, durch das das Gehäuseteil,
das den Zapfen aufweist, an der Trägerplatte befestigt
ist. Die Befestigung ist dadurch gekennzeichnet, dass als Halteelement
die Trägerplatte im Bereich der Montageöffnung
eine mit der Außenfläche des Zapfens zusammenwirkende,
federelastische Lasche aufweist.
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Bei
Seilfensterhebern, bei denen Bowdenzüge nicht zum Einsatz
kommen, besteht leicht die Gefahr, dass sich das Seil mit den anderen
Bauelementen des Seilfensterhebers oder mit den festen Bestandteilen
der Fahrzeugtür, wie mit einer Gleiter- oder Führungsschiene,
verheddert, wodurch die Montage der Antriebseinheit in Bezug auf
das Türinnenblech oder den Trägermodul erschwert
ist. Eine optimale Positionierung ist schwierig, da über
Federelemente in Umlenkstücken oder im Scheibenmitnehmer
Spannung in dem zu montierenden Fensterheber vorhanden ist.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Anordnung zur Befestigung
eines Gehäuses, vorzugsweise eines Seilantriebsgehäuses
eines Fensterhebers, der eingangs genannten Art derart zu verbessern,
dass sie sich leicht an dem Türinnenblech einer Fahrzeugtür
montieren lässt.
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Erfindungsgemäß wird
diese Aufgabe dadurch gelöst, dass das Gehäuse über
wenigstens einen Eindrehhaken und/oder einen Clipshaken in der Trägerplatte
befestigt ist. Die Eindrehhaken bilden eine Positionierungshilfe
zum Anbringen des Gehäuses der Seiltrommel zusammen mit
der Seiltrommel an dem Türinnenblech. Gleichzeitig lässt
sich das Seil des Fensterhebers bei diesem Positioniervorgang unter
Spannung setzen. Insbesondere durch das einseitige Eindrehen des
Gehäuses in der Trägerplatte und oder durch das
Verclipsen des Gehäuses in der Trägerplatte hat
ein Monteur schnell wieder beide Hände für nachfolgende
Arbeitsgänge frei. Somit wird durch die Erfindung die Montage
von Seilantriebsgehäusen wesentlich erleichtert, indem
die Erfindung eine Montierungs- und Positionierungshilfe zum Anbringen
und Befestigen des Seiltrommelgehäuses und eine Hilfe zum
Spannen des Seils des Seilfensterhebers zur Verfügung stellt.
Dabei lässt sich die Erfindung sowohl für manuell
als auch für motorisch angetriebene Fensterheber einsetzen.
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Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen,
der Beschreibung und den Zeichnungen.
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Als
besonders vorteilhaft erweist es sich, wenn wenigstens ein, bezogen
auf das Zentrum des Gehäuses, dem wenigstens einem Eindrehhaken wenigstens
im wesentlichen gegenüberliegender Clipshaken oder ein
sonstiges Befestigungsmittel, insbesondere eine Schraube oder ein
Niet, zur Befestigung des Gehäuses an der Trägerplatte
vorgesehen ist. Zunächst wird hierbei das Gehäuse
mittels des Eindrehhakens in die Platte hineingedreht und dann auf
der gegenüberliegenden Seite mit der Platte verclipst.
Eine besonders stabile Ausführung ergibt sich, wenn entweder
zwei Drehhaken und ein diesen gegenüberliegender Clipshaken
oder wenn ein Drehhaken und zwei diesem gegenüberliegende
Clipshaken miteinander kombiniert werden, weil in beiden Fällen
eine stabile, nicht klappernde Dreipunktbefestigung realisiert wird.
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Ebenfalls
vorteilhaft ist eine Anordnung, gemäß der zwischen
dem Gehäuse und dem Karosserieteil eine das Gehäuse
tragende Grundplatte vorhanden ist. Durch die Grundplatte wird die
Festigkeit des Gehäuses weiter erhöht. Hierbei
ist das Gehäuse gegenüber der Grundplatte vorzugsweise
form- und/oder kraftschlüssig befestigt.
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Beispielsweise
lässt sich mit Vorteil vorsehen, dass die Grundplatte in
Richtung zu dem Gehäuse vorspringende, insbesondere als
Durchstellungen ausgebildete und sich in tangentialer Richtung erstreckende
Haken aufweist, mittels deren das Gehäuse durch eine Drehbewegung
gegenüber der Grundplatte befestigt ist.
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Entsprechend
dem Umstand, dass das Gehäuse dazu dient, einen Seilwickel
aufzunehmen, ist das Gehäuse bevorzugt im wesentlichen
zylinderförmig ausgebildet. Die äußere
Form des Gehäuses kann aber auch konisch verlaufen.
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Eine
konische Form ergibt sich etwa dadurch, dass das Gehäuse
auf der Außenseite seiner Mantelwand sich konisch von der
Grundplatte zu einer Deckplatte des Gehäuses verjüngende
Verstärkungsrippen trägt.
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Zusätzlich
vorteilhaft ist eine Ausgestaltung der Erfindung, gemäß der
das Gehäuse an seiner der Grundplatte zugewandeten Seite
einen Flansch oder Kragen trägt, der seinerseits mit Ausnehmungen
zur Einführung der Haken der Grundplatte ausgestattet ist.
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Ebenfalls
von Vorteil ist eine Ausführungsform, in der der Flansch,
die Grundplatte und das Karosserieteil jeweils mit kreisförmigen
oder rechteckigen Bohrungen versehen sind, durch die hindurch sich
Niete, insbesondere Blindniete, zur Befestigung hindurchführen
lassen.
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Die
Seiltrommel im Inneren des Gehäuses weist eine Welle auf.
Hierbei ist in der Mantelwand des Gehäuses wenigstens eine Öffnung
für den Durchtritt des Seils vorhanden.
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Für
einen Antrieb der Seiltrommel ist diese auf einer Welle gelagert,
deren Wellenzapfen durch das Karosserieteil hindurchtritt und mit
einem Antriebsmittel, insbesondere einem Elektromotor oder einer
Handkurbel, verbunden ist.
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Von
Vorteil ist eine Ausgestaltung der Anordnung, in der die Seiltrommel
auf ihrer Außenseite eine der Innenseite der Mantelwand
des Gehäuses zugewandte wendelförmige Nut zur
Aufnahme eines Abschnitts des Seils aufweist.
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Die
Erfindung bezieht sich auch auf eine Anordnung, die ein Gehäuse
und Mittel zur Befestigung des Gehäuses, vorzugsweise eines
Seilantriebsgehäuses oder einer Seilspannvorrichtung eines
Fensterhebers, an einer Führungs- oder Gleiterschiene, für
den Mitnehmer eines Fensterhebers umfasst und in der das Gehäuse über
Clipshaken, Rasthaken und/oder Eindrehhaken mit der Führungsschiene verbunden
wird.
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Durch
die Erfindung lässt sich das Seilantriebsgehäuse
an einer Führungsschiene, die insbesondere für
die Führung des Schienengleiters der Fensterscheibe dient,
befestigen, zumindest im Anlieferzustand vor der Endmontage des
Fensterhebers. Damit wird ein sogenannter „weggebauter",
d. h. entlang des Weges des Seils des Fensterhebers, angeordneter
Antrieb realisiert, der für ein offenes Seil-System eines
Fensterhebers geeignet ist. Gleichwohl kann durch die Erfindung
das Abspringen oder Verspulen des Seils im Unterschied zu Ausführungsformen
nach dem Stand der Technik ausgeschlossen werden, weil das Seil
bereits beim Befestigungsvorgang beim Anbringen des Seilantriebsgehäuses
an einer Führungsschiene unter Spannung gesetzt wird oder
zumindest ausreichend zwischen den endseitigen Umlenkelementen,
dem Schienengleiter und dem Antriebsgehäuse liegt, was
auch ohne Spannung oder mit nur geringer Spannung erfolgen kann,
ohne dass dabei ein Bowdenzug oder eine Grundplatte zum Aufbringen
des Seilantriebsgehäuses zum Einsatz kommen, welche zusätzliche Kosten
in der Fertigung verursachen.
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In
einer Ausführungsvariante ist hierbei vorteilhaft vorgesehen,
dass wenigstens einer der Haken die Führungsschiene der
Höhe nach übergreift.
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Alternativ
oder zusätzlich lässt sich vorsehen, dass an dem
Gehäuse weitere Befestigungsmittel zum Zusammenwirken mit
Rastvorsprüngen und Rastrücksprüngen
angebracht sind.
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Vorzugsweise
lassen sich die an dem Gehäuse angebrachten Befestigungsmittel
so ausgestalten, dass sie sowohl zur Befestigung an einer Trägerplatte
als auch an der Führungsschiene geeignet sind. Dies bedeutet,
dass in bestimmten Ausführungsformen das Seilantriebsgehäuse
nur in der Anlieferposition vor der Endmontage vorübergehend
an der Führungsschiene befestigt ist und dann von dieser
abgenommen und endgültig an dem Türinnenblech
oder einer anderen Trägerplatte befestigt wird. Dadurch,
dass das Seil bereits in der Anlieferposition unter Spannung steht
oder ausreichend geführt ist, sind alle Teile des Fensterhebers
auch in dieser Position bereits fest zueinander angeordnet. Sodann lässt
sich das Seil aus der Anlieferposition herauslösen und
durch einfache Handbewegungen in die endgültige Position
bringen, wo es ebenfalls wieder unter Spannung steht.
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In
weiteren Ausgestaltungen betrifft die Erfindung eine Anordnung,
die ein Gehäuse und Mittel zur Befestigung des Gehäuses,
vorzugsweise eines Seilantriebsgehäuses eines Fensterhebers,
umfasst und die zusätzlich dadurch gekennzeichnet ist,
dass das Gehäuse über Clipshaken, Rasthaken und/oder
Eindrehhaken mit einem in einer Führungsschiene geführten
Schienengleiter eines Mitnehmers einer Fensterscheibe verbindbar
ist. Dies bedeutet, dass das Seilantriebsgehäuse während
des Transports und vor dem endgültigen Einbau entweder
ausschließlich an dem Schienengleiter oder sowohl an dem
Schienengleiter als auch an der Führungsschiene befestigt
ist, so dass die gesamte aus dem Seilantriebsgehäuse, dem
Antriebsmittel, d. h. einer Handkurbel oder einem Elektromotor mit
einem zugehörigen Getriebe, solange in einer festen Position
unverlierbar gesichert sind, bis die Führungsschiene an dem
Türinnenblech befestigt ist. Erst dann wird die Anordnung
von dem Schienengleiter gelöst und in ihrer endgültigen
Position, insbesondere am Türinnenblech, befestigt. Dadurch
wird die Montage sehr erleichtert, da sich das Seil nicht verwickeln
und verheddern oder um das Seilantriebsgehäuse oder die Führungsschiene
und/oder den Schienengleiter umschlingen kann. Hierdurch wird eine
kostengünstige und platzsparende Transport- und Montagesicherung geschaffen.
Die Antriebsanordnung wird erst nach dem Einbau der Führungsschiene
mit der zunächst noch angeclipsten Antriebsanordnung von
dieser getrennt und in dem Türkörper befestigt.
Zur Halterung der Anordnung sind keine zusätzlichen Bohrungen
in der Führungsschiene oder andere strukturelle Änderungen
an der Führungsschiene erforderlich; vielmehr lässt
sich die Anordnung in der im Querschnitt topfförmigen Struktur
mittels Rasthaken verrasten und andererseits mit dem Schienengleiter
eines Mitnehmers verbinden, so dass insgesamt eine stabile Dreipunktlagerung
der Anordnung geschaffen wird, welche durch die in die Schiene einrastenden
Haken eine Drehmomentabstützung in Richtung der zu der Türinnenblech
und der Fensterscheibe senkrechten Achse erfährt. Ein weiterer
Vorteil ist, dass sich das Seilantriebsgehäuse bereits
in der einbaulagegerechten Positionierung befindet.
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Alternativ
erfolgt der Einbau des im Transportzustand befindlichen Fensterhebers
dadurch, dass zunächst die manuelle oder elektrische Antriebseinheit
zusammen mit der Seiltrommel durch eine Montageöffnung
hindurch an dem Türinnenblech fixiert wird, dass anschließend
die Führungsleiste von der Antriebseinheit gelöst
wird und dass sodann die Führungsleiste zunächst
an einer Endseite und dann an dem gegenüberliegenden Ende
an dem Türinnenblech befestigt wird, wobei gleichzeitig ein
ausreichend hohes Hebelmoment auf die Führungsleiste ausgeübt
werden kann, so dass gleichzeitig das Führungsseil gespannt
wird.
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Die
Anordnung weist vorzugsweise einen Rasthaken oder eine Ausnehmung, insbesondere eine
einrastende Ausnehmung, eine seitlich angeformte Lasche oder einen
seitlichen Vorsprung mit einem aus dem Schienengleiter hervorspringenden und
zur Befestigung mit der Fensterscheibe dienenden Zapfen auf, wodurch
sie sich mit dem Schienengleiter eines Mitnehmers für eine
Fensterscheibe verbinden lässt.
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Eine
weitere vorteilhafte Maßnahme besteht darin, dass der Zapfen
eine umlaufende Nut aufweist, mit der sich der an der Anordnung
angebrachte Rasthaken oder die Ausnehmung in dem Vorsprung der Anordnung
verrasten lässt.
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Die
umlaufende Nut an dem Zapfen des Schienengleiters dient nach Entfernung
der Anordnung zur rastenden Verbindung einer auf den Zapfen aufgedrückten
Fensterscheibe, die eine entsprechende Bohrung aufweist.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass
an einer manuellen oder elektrischen Antriebseinheit eines Fensterhebers
mit einem Seiltrommelgehäuse zur Aufnahme eines einen Schienengleiter
des Fensterhebers ankoppelnden Seils ein Steg, ein Vorsprung, eine
Lasche oder dgl. als Verdrehsicherung angeformt ist. Dadurch wird
das Antriebsseil bei einer Verdrehung derart „verkürzt",
dass eine endgültige Montage des Antriebs im Türbereich
unmöglich wird, also eine fehlerhafte Montage von vornherein
ausgeschlossen wird, weil das Seil bei der Endmontage bereits in
einem gespannten Zustand ist.
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Die
Verdrehsicherung ist bevorzugt an einem umlaufenden Kragen des Seiltrommelgehäuses
angebracht. Zusätzlich lässt sich mit Vorteil
vorsehen, dass die Verdrehsicherung gegenüberliegend zu
einer in einem zylindrischen Aufbau des Seiltrommelgehäuses
angebrachten Öffnung zum Herein- und Herausführen
des Seils angeordnet ist.
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Die
Verdrehsicherung lässt sich erfindungsgemäß auch
als Bügel ausbilden, der sich von dem umlaufenden Kragen
zu einer Stirnseite des Aufbaus erstreckt. Der Bügel umfasst
in einer vorteilhaften Ausbildung wenigstens ein Filmscharnier.
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Es
lässt sich mit Vorteil vorsehen, dass der Bügel
zwischen dem Kragen und dem Aufbau elastisch federnd verrastbar
ist. Der Bügel besteht bevorzugt aus Kunststoff oder Metall.
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In
einer anderen Ausbildung einer Verdrehsicherung ist vorgesehen,
dass wenigstens eine der Verstärkungsrippen mit einem Bügel
zur Durchführung des Seils verbunden ist oder dass wenigstens eine
der Verstärkungsrippen als Bügel zur Durchführung
des Seils ausgestaltet ist.
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Die
Erfindung bezieht sich auch auf eine Seilspannvorrichtung zum Spannen
eines Seils. Die Seilspannvorrichtung umfasst eine Halterung oder
einen Schienenbügel zur Befestigung an einer Führungsschiene.
Es versteht sich, dass sich die Seilspannvorrichtung in ähnlicher
Weise auch an der Trägerplatte befestigen lässt.
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Die
Befestigung der Seilspannvorrichtung kann in ähnlicher
Weise erfolgen wie bei dem oben genannten Seilantriebsgehäuse.
Insbesondere umfasst die Halterung Clipshaken, Rasthaken und/oder Eindrehhaken
zur Befestigung mit der Führungsschiene bzw. an der Trägerplatte.
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Mit
Vorteil ist die Seilspannvorrichtung so ausgestaltet, dass in der
Halterung ein Verrastungsrad drehbar und in festen Positionen in
der Halterung verrastbar gelagert ist. Hierzu weisen die Halterung und
das Verrastungsrad sägezahnartig ineinandergreifende Rastvorsprünge
und Rastausnehmungen auf.
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Vorzugsweise
ist die Seilspannvorrichtung so ausgestaltet, dass die Halterung
wenigstens ein aus einem elastischen Material aufgebautes und an ein
Verrastungsrad oder eine Scheibe angrenzendes Element umfasst, das
sich zum Entsperren der Verrastung von dem Verrastungsrad bzw. der
Scheibe abziehen lässt.
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Um
ein leichtes Einbringen des Verrastungsrades in die Halterung zu
ermöglichen, weist das wenigstens eine Element, das an
das Verrastungsrad angrenzt, eine Anlaufschräge zum Einführen
des Verrastungsrades in die Halterung auf.
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In
vorteilhafter Weise ist die Seilspannvorrichtung so ausgestaltet,
dass das Verrastungsrad auf seiner Oberseite und/oder auf seiner
Unterseite wenigstens ein Seilführungselement trägt.
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Besonders
vorteilhaft ist eine Seilspannvorrichtung, in der das Verrastungsrad
auf seiner Oberseite und/oder auf seiner Unterseite zwei Seilführungselemente
trägt, zwischen denen sich das Seil hindurch und/oder um
die sich das Seil herumführen lässt.
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Eine
Funktion dieser Seilspannvorrichtung besteht darin, dass sich das
Seil zwischen den Seilführungselementen einklemmen lässt.
Die Seilspannvorrichtung ist vorzugsweise mit wenigstens einem Seilführungselement
mit einer Seilsicherung gegen das Abspringen des Seils ausgestattet.
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Die
Erfindung bezieht sich auch auf einen Seilfensterheber, der mit
einem Seilantriebsgehäuse und/oder einer Seilspannvorrichtung,
wie sie oben näher erläutert sind, ausgestattet
ist.
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Bei
der Montage in der Kraftfahrzeugtür ergeben sich durch
die geringe Bauhöhe der Seilspannvorrichtung Vorteile,
da beispielsweise bei einem einsträngigen Fensterheber
die Führungsschiene zuerst eingebaut oder befestigt werden
kann. Im zweiten Schritt wird der Seilspanner gelöst und
das System auseinandergezogen; darnach erfolgt die Montage der Antriebseinheit.
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Durch
diese Seilspannvorrichtung wird der Wirkungsgrad des Fensterhebers
verbessert, gleichzeitig werden Teile eingespart, wie etwa Bowdenzüge.
Auch der Austausch von Fensterhebern im Servicefall wird erheblich
erleichtert.
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Zusätzlich
betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Montage eines eine Führungsschiene,
eine Anordnung mit einem Seiltrommelgehäuse, eine von diesem
aufgenommene Seiltrommel und einen Schienengleiter zur Verbindung
mit einem Mitnehmer einer Fensterscheibe umfassenden Seilfensterhebers.
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Das
Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, dass für den Transport
die Anordnung auf der Führungsschiene arretiert wird, insbesondere
durch eine Rast- oder Clipsverbindung, dass anschließend
die Führungsschiene an einem Türinnenblech montiert wird,
dass dann die Anordnung von der Führungsschiene gelöst
und in ihrer endgültigen Position auf dem Türinnenblech
oder einem anderen Bestandteil der Fahrzeugtür montiert
wird.
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In
einem weiteren Verfahren ist vorgesehen, dass die Anordnung für
den Transport zusätzlich oder ausschließlich an
dem Schienengleiter, insbesondere durch eine Rast- oder Clipsverbindung,
befestigt und über diesen mit der Führungsschiene
verbunden und für die Endmontage von dem Schienengleiter
gelöst und in ihrer endgültigen Position auf dem
Türinnenblech oder einem anderen Bestandteil der Fahrzeugtür
montiert wird.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand der Zeichnungen in Ausführungsbeispielen
näher erläutert. Es zeigen in schematischer Ansicht:
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1 eine
perspektivische Draufsicht auf eine erste Ausführungsform
eines Seiltrommelgehäuses mit einem auf einer Grundplatte
aufgebrachten Gehäuseelement,
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2 eine
Schnittansicht des Seiltrommelgehäuses gemäß 1 entlang
einer Schnittlinie II-II,
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3 eine
perspektivische Draufsicht auf die Grundplatte,
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4 einen
Ausschnitt aus 3 im Detail und in Vergrößerung,
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5 eine
perspektivische Ansicht des Seiltrommelgehäuses nach Aufnahme
der Seiltrommel nach dem Abnehmen von der Grundplatte,
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6 eine
Draufsicht auf das Seiltrommelgehäuse und die darunter
befindliche Grundplatte, wobei das Seiltrommelgehäuse gegenüber
der Grundplatte verdreht ist,
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7 die
Draufsicht wie in 6, wobei das Seiltrommelgehäuse
so zu der Grundplatte positioniert ist, dass kreisförmige Öffnungen
im Boden des Gehäuseelements mit denen der Grundplatte
fluchten und Haken der Grundplatte durch rechteckige Öffnungen
im Boden des Gehäuseelements hindurchgesteckt sind,
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8 eine Öffnungen
in einem Türinnenblech, durch die der Wellenzapfen der
Seiltrommel und Drehhaken sowie Clipshaken sowie Niete hindurchgesteckt
werden,
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9 eine
seitliche Ansicht eines zum Eindrehen mittels der Drehhaken auf
das Türinnenblech aufgelegten Seiltrommelgehäuses
einschließlich der Seiltrommel,
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10 das
Seiltrommelgehäuse und das Türinnenblech gemäß 9 in
perspektivischer Ansicht,
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11 die
perspektivische Ansicht der Unterseite des Türinnenblechs
mit der Bewegungsrichtung des Wellenzapfens während des
Aufsteckens des Seiltrommelgehäuses,
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12 eine
perspektivische Ansicht der Unterseite des Türinnenblechs
mit einem aufgebrachten Seiltrommelgehäuse,
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13 eine
perspektivische Ansicht eines auf ein Türinnenblech aufgesteckten
Seiltrommelgehäuses,
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14 eine
Schnittansicht durch den zylinderförmigen Aufbau des Gehäuseelements
des Seiltrommelgehäuse und das Türinnenblech gemäß 13 entlang
einer Linie XIV – XIV,
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15 eine
zweite Ausführungsform eines Gehäuseelements eines
Seiltrommelgehäuses,
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16 das
Seiltrommelgehäuse gemäß 16,
befestigt an einem gebogen verlaufenden Führungsprofil,
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17 eine
dritte Ausführungsform eines Gehäuseelements eines Seiltrommelgehäuses,
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18 das
Seiltrommelgehäuse gemäß 17,
befestigt an einem gerade verlaufenden Führungsprofil,
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19 eine
vierte Ausführungsform eines Gehäuseelements eines
Seiltrommelgehäuses,
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20 das
Seiltrommelgehäuse gemäß 19,
befestigt an einem gerade verlaufenden, mit Rastvorsprüngen
versehenen Führungsprofil,
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21 das
Führungsprofil gemäß 20,
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22 ein
an dem Führungsprofil gemäß 21 Seiltrommelgehäuse
während des Ablösens,
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23 eine
an einer Führungs- oder Gleiterschiene eines Fensterhebers
mittels eines Schienenbügels befestigte und ein Verrastungsrad
aufweisende Seilspannvorrichtung in perspektivischer Ansicht,
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24 die
Führungs- oder Gleiterschiene in einer Schnittdarstellung
gemäß einer Schnittlinie XXIV-XXIV aus 23,
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25 die
Seilspannvorrichtung gemäß 23 in
der Draufsicht,
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26 die
Seilspannvorrichtung gemäß 23, 24,
wobei die Sicherungsscheibe von dem Schienenbügel abgezogen
ist, in der Draufsicht,
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27 die
Seilspannvorrichtung gemäß 26 in
perspektivischer Ansicht,
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28 ein
Detail der Seilspannvorrichtung in vergrößerter
Darstellung,
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29 das
Verrastungsrad gemäß 23 in
perspektivischer Darstellung,
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30 das
Verrastungsrad gemäß 29 in
der seitlichen Ansicht,
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31 das
Einführen des Verrastungsrades in den auf einer Führungs-
oder Gleiterschiene aufgebrachten Schienenbügel,
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32 die
Seilspannvorrichtung mit einem losen Seil eines Fensterhebers,
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33 die
Seilspannvorrichtung mit dem Seil im gespannten Zustand
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34 ein
Seiltrommelgehäuse für den manuellen Antrieb mit
einer angeformten Lasche zur Verbindung mit einem Schienengleiter
in perspektivischer Ansicht,
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35 das
Seiltrommelgehäuse gemäß 34,
befestigt an dem Schienengleiter und einer Führungsschiene
eines Seilfensterhebers,
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36 eine
Variante des Seiltrommelgehäuses mit durch seine hier getrennt
dargestellte Grundplatte hindurchragenden Befestigungshaken zur
Verbindung mit der Führungsschiene,
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37 das
Seiltrommelgehäuse gemäß 36 mit
gelöster Grundplatte,
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38 eine
weitere perspektivische Ansicht des Seiltrommelgehäuses
gemäß 36, 37 einschließlich
einer vergrößerten Darstellung der Befestigungshaken,
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39, 40 das
Seiltrommelgehäuse gemäß 36 bis 38,
befestigt an einem Schienengleiter und einer Führungsschiene,
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41 eine
weitere Ausführungsform einer Seiltrommel, die über
einen Rasthaken mit einem Schienengleiter verbunden ist,
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42 ein
mit einer Befestigungslasche zur Verbindung mit einem Schienengleiter
und zusätzlich mit einer Verdrehsicherung ausgestattete
Seiltrommel und getrennt von dieser den Schienengleiter, der mit
einem Zapfen zur Verbindung mit der Befestigungslasche ausgestattet
ist,
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43 die
Seiltrommel gemäß 42 in
mit dem Schienengleiter verbundenen Zustand,
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44 eine
elektrische Antriebseinheit mit einer Seiltrommel und einer Verdrehsicherung,
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45 die
Antriebseinheit gemäß 44 in mit
einer Führungsschiene verbundenen Zustand,
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46 eine
andere Ausführung eines Seiltrommelgehäuses und
ein schmales Plättchen zur Bildung einer Verdrehsicherung,
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47 das
Seiltrommelgehäuse gemäß 46 mit
angebrachter Verdrehsicherung,
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48 eine
weitere Ausführung eines Seiltrommelgehäuses,
dessen Seiltrommel mit einem Seil bewickelt ist und das eine Verdrehsicherung
aufweist,
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49 das
Seiltrommelgehäuse gemäß 48 in
an einem Schienengleiter befestigten Zustand,
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50 eine
andere Ausgestaltung eines Seiltrommelgehäuses mit einer
Verdrehsicherung,
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51 ein
weiteres Seiltrommelgehäuse, an dem eine Verdrehsicherung
angebracht wird,
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52 eine
perspektivische Draufsicht auf die Führungsschiene, an
der in der Transportposition der Schienengleiter zusammen mit der
Anordnung für den elektrischen Antrieb positioniert sind,
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53 eine
Draufsicht auf die Führungsschiene und die Anordnung vor
der Herstellung der Verbindung,
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54a die Anordnung, die mit dem Schienengleiter
verbunden ist und zusätzlich mit einer Seilführung
ausgestattet ist,
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54b die Seilführung gemäß 54a im Detail und
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55 eine
Draufsicht auf die mit dem Schienengleiter und gemeinsam mit diesem
mit der Führungsschiene verbundene Anordnung.
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Ein
Seiltrommel- oder Seilantriebsgehäuse 1 (1, 2)
umfasst ein Gehäuseelement 2 und eine Grundplatte 3,
auf der das Gehäuseelement 2 befestigt ist. Das
Gehäuseelement 2 weist einen im wesentlichen zylindrischen
Aufbau 4 mit einem stirnseitigen Deckel 5 und
einem bodenseitigen Flansch 6 zur Auflage auf der Grundplatte 3 (3, 4) auf.
Auf der Außenseite des Aufbaus 4 erstrecken sich
Verstärkungsrippen 7, die sich von dem Flansch 6 zu
dem Deckel 5 hin verjüngen. Der Deckel 5 ist
mit einer zentralen Öffnung 8 zur endseitigen
Lagerung eines Wellenzapfens 9 einer Seiltrommel 10 (5) ausgestattet.
Ebenso ist eine Öffnung 11 in dem Mantel des Aufbaus 4 vorhanden,
durch die das eine Ende des Seils zu der Seiltrommel 10 hingeführt
und das andere Ende von der Seiltrommel 10 weggeführt ist.
Auf seiner Außenseite wird der Flansch 6 von einem
umlaufenden Kragen 12 begrenzt.
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Das
Gehäuseelement 2 umfasst drei an in dem Flansch 6 angebrachte
und nach unten abgewinkelte Haken 13, 14 und 15,
mit denen sich das Gehäuseelement 2 an einem Türinnenblech 16 befestigen
lässt.
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In
den Boden 6 sind in den Bereichen zwischen den Verstärkungsrippen 7 kreisförmige
Montageöffnungen 17 und rechteckförmige Öffnungen 18 eingebracht.
Letztere dienen zur Herstellung einer kraft- oder formschlüssigen
Verbindung zwischen aus der Grundplatte 3 nach oben herausragenden Befestigungshaken 19 und
dem Flansch 6 des Gehäuseelements 2.
Die laschenförmig vorspringenden Befestigungshaken 19 sind
als Durchstellungen aus der Grundplatte 3 gebildet. Auf
ihrer Unterseite tragen sie vorzugsweise einen Nocken 20 (4),
der den Kraft- oder Formschluss zwischen dem Befestigungshaken 19 und
dem Boden 6 herstellt.
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Wenn
die in dem Flansch 6 vorhandenen runden Öffnungen 17 mit
runden Öffnungen 21 in der Grundplatte 3 durch
Drehen (5, 6) des Gehäuseelements 2 um
seine zentrale Drehachse zur Deckung gebracht sind (7),
lassen sich diese, sofern in dem Türinnenblech 16 ebenfalls Öffnungen 22 vorhanden
sind, mit den Öffnungen 22 ebenfalls zur Deckung
bringen, so dass sich Befestigungsmittel wie Schrauben, insbesondere
aber Blindniete, durch die Öffnungen 17, 21, 22 hindurch
zur endgültigen Befestigung des Seiltrommelgehäuses 1 auf dem
Türinnenblech 16 anbringen lassen. In der in 7 gezeigten
Darstellung sind das Gehäuseelement 2 und die
Grundplatte 3 dadurch miteinander verrastet, dass die Befestigungshaken 19 durch
die rechteckigen Öffnungen 18 hindurchgesteckt
und das Gehäuseelement 2 und die Grundplatte 3 soweit gegeneinander
verdreht sind, dass die Befestigungshaken an den Seitenkanten der Öffnungen 18 anstoßen
und die Laschen der Befestigungshaken 19 den Flansch 6 überlappen.
Zur Unterstützung der Verrastung und/oder zur besseren
Zentrierung des Gehäuseelements 2 gegenüber
der Grundplatte 3 können zusätzlich und/oder
alternativ zu den Öffnungen 21 kugelkalottenförmige
Vertiefungen in dem Flansch 6 und entsprechende kugelkalottenförmige
Durchstellungen in der Grundplatte 3 vorgesehen sein, um
die Positionierung der Grundplatte 3 und des Gehäuseelements 2 zu
erleichtern. Durch diese Form der gegenseitigen Verbindung ist eine
Handmontage der Antriebseinheit mit einer Seiltrommel ohne Verstemmen,
Bördeln oder ähnliche Arbeitsschritte möglich.
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Sowohl
die Grundplatte 3 als auch das Türinnenblech 16 sind
jeweils mit einer zentralen Öffnung 23 bzw. 24 zur
Durchführung eines antriebsseitigen Wellenzapfens 25 durch
die Grundplatte 3 und das Türinnenblech 16 hindurch
ausgestattet. Dabei ist die Öffnung 24 in dem
Türinnenblech 16 so ausgeformt, dass sich der
Wellenzapfen 25 durch eine Schwenkbewegung (8–10)
in seine Endposition bringen lässt. Dabei bildet das untere
freie Ende des Wellenzapfens 25 im Falle eines von Hand
betriebenen Fensterhebers den Kurbelbolzen der Antriebskurbel.
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Bei
diesem Schwenkvorgang werden zunächst, nachdem das Gehäuseelement 2 mit
der Grundplatte 3 durch eine Drehbewegung verbunden worden
ist, die Befestigungshaken 13, 14 als Eindrehhaken
eingesetzt, indem diese in rechteckige Öffnungen 26 in
dem Türinnenblech 16 eingesteckt und anschließend
die Schwenkbewegung vollzogen wird. Zum Schluss wird der Befestigungshaken 15 als Clipshaken
verwendet, indem er in eine Öffnung 27 hineingedrückt
wird.
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Für
den Fall, dass, wie in 11, 12 dargestellt,
ein Befestigungshaken 15 an dem Gehäuseelement 2 nicht
vorhanden ist und dementsprechend auch keine Öffnung 27 in
dem Türinnenblech 16 angeordnet ist, kommt eine
feste Verbindung zwischen letzterer und dem Gehäuseelement 2 erst durch
die Niete zustande; in diesem Fall dienen die Befestigungshaken 13, 14 in
Verbindung mit den Öffnungen 26 lediglich zur
Positionierung.
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Die
Seiltrommel 10 weist in ihrer Mantelwand 28 eine
wendelförmige Nut 29 auf. Die Mantelwand 28 liegt
derart dicht an der inneren Mantelwand des zylindrischen Aufbaus 4 an,
dass zwar einerseits eine leichte Drehbarkeit der Seiltrommel 10 noch
gewährleistet ist, andererseits aber ein auf der Seiltrommel 10 aufgewickelter
Seilabschnitt nur einlagig in der Nut 29 liegt und dadurch
leicht auf- und abwickelbar ist.
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Wenn
das Gehäuseelement 2 zusammen mit der Grundplatte 3 auf
dem Türinnenblech 16 befestigt ist (13, 14),
sind zylinderförmige Ränder 2a, 3a des
Gehäuseelements 2 bzw. der Grundplatte 3 miteinander
radial zentriert. Über die Befestigungs- oder Clipshaken 19 sind
das Gehäuseelement 2 und die Grundplatte 3 in
Umfangsrichtung positioniert. Gleichzeitig wird eine formschlüssige
Verbindung zwischen der Grundplatte und dem Türinnenblech über
Blindniete hergestellt.
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In
einer alternativen Ausführungsform (15) weist
ein Gehäuseelement 30 einen sich an einen das
Gehäuseelement 30 umgebenden Kragen 31 anschließenden
nach oben ragenden und in Richtung zu einem zylindrischen und ähnlich
wie der Aufbau 4 gestalteten Aufbau 32 zurückgebogenen
Haken 33 auf. Ferner sind in etwa gleich weit beabstandet
zu dem Haken 33 zwei elastisch federnde Elemente 34, 35 vorhanden.
Auf diese Weise lässt sich mit Hilfe des Hakens 33 und
der Elemente 34, 35 eine ebenso feste wie leicht
lösbare Verbindung zwischen dem Gehäuseelement 30 und
einer Führungsschiene oder Leiste 36 (16)
herstellen. Hierbei wird die Leiste 36 zwischen der Unterseite
des Hakens 33 und der Oberseite des Kragens 31 unter
Mitwirkung der Elemente 34, 35 eingeklemmt, so
dass, etwa zur endgültigen Montage des Fensterhebers auf
einem Türinnenblech, das Gehäuseelement 30 leicht
wieder von der Leiste 36 abgelöst werden kann.
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In
einer weiteren Variante (17) ist
ein Gehäuseelement 37 mit einer an einem Kragen 38 angebrachten,
nach oben aufragenden und gegenüber dem Kragen 38 elastisch
federnden Lasche 39 ausgestattet. An einem zylindrischen
Aufbau 40 ist, der Lasche 39 in etwa gegenüberliegend,
eine Rastnase 41 angebracht. Seitlich der Lasche 39 sind
von dem Kragen 38 nach außen ragend zwei elastisch
federnde Befestigungshaken 42, 43 vorgesehen.
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Mit
Hilfe der Lasche 39, der Rastnase 41 sowie der
beiden Befestigungshaken 42, 43 lässt
sich das Gehäuseelement 37 ähnlich wie
das Gehäuseelement 30 an einer im wesentlichen
gerade verlaufenden oder nur schwach gebogenen Führungsschiene 44 (18)
oder Schiene für einen Schienengleiter eines Fensterhebers
befestigen. Hierzu wird das Gehäuseelement 37 in
Richtung eines Pfeils A von unten über die Führungsschiene 44 geschoben und
rastet. zwischen der Lasche 39 und der Rastnase 41 ein.
Mit Hilfe der Haken 42, 43 wird das Gehäuseelement 30 von
unten gehalten. Oben wird das Gehäuseelement 30 durch
das Zusammenwirken zwischen der Lasche 39 und der Rastnase 41 gehalten.
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In
einer anderen Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass ein
Gehäuseelement 45 (19) im
Bereich eines umlaufenden Kragens 46 drei nebeneinander
angeordnete Haken 47, 48, 49 aufweist.
Die Haken 47, 49 haben jeweils eine U-förmige
Vertiefung 50 zur Aufnahme eines nach unten weisenden Kragens 51 einer
im Querschnitt hutförmigen Gleiter- oder Führungsschiene 52,
während der Haken 48, insbesondere elastisch federnd,
in eine U-förmige Vertiefung 53 eingreift, so
dass auch in diesem Falle eine zu den in 16, 18 dargestellten
Befestigungsformen vergleichbare Befestigung geschaffen wird.
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Zur
besseren ortsfesten Fixierung sind zur Herstellung eines Formschlusses
zwischen dem Gehäuseelement 45 und der Führungsschiene 52 in Längserstreckungsrichtung
der Führungsschiene 52 zwei Rastnasen 53, 54 (20, 21)
vorgesehen, zwischen denen das Gehäuseelement 45 gehalten
wird. In einer anderen Ausführungsform kann bereits eine
einzige Rastnase ausreichend sein.
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Das
Gehäuseelement 45 kann auch an einer gebogenen
Führungsschiene 55 (22) gehalten werden.
Auch in diesem Fall lassen sich Rastnasen vorsehen. Durch eine Drehbewegung
in Richtung eines Pfeils B lässt sich das Gehäuseelement 45 leicht von
der Führungsschiene 55 abziehen, um es im Rahmen
einer endgültigen Montage an anderer Stelle in der Kraftfahrzeugtür
einzusetzen.
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Eine
Seilspannvorrichtung 60 (23–30)
ist ähnlich wie die Gehäuseelemente 2, 30, 37, 45 an
einer einen topfförmigen Querschnitt 61 aufweisenden
Schiene 62 befestigbar. An der Schiene 62 ist
ein Schienenbügel 63 mittels einer Halterung 64 angebracht,
die eine Seitenkante 65 der Schiene 62 übergreift.
Auf der der Haltung 64 bezüglich der Schiene 62 gegenüberliegenden
Seite ist beispielsweise eine gleichartige Halterung 64 vorgesehen,
so dass sich die gesamte Seilspannvorrichtung 60 von einem
der Enden auf die Schiene 62 aufschieben lässt.
Alternativ sind auf der der Halterung 64 gegenüberliegenden
Seite beispielsweise zwei mit der Schiene 62 verrastbare
Haken vorgesehen.
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Der
Schienenbügel 63 weist an seiner anderen Seite
eine mit Rastzähnen 66 (25) ausgestattete
kreisförmige Ausnehmung 67 (26)
auf, in die ein Verrastungsrad 68 eines Seilspanners 69 in Richtung
eines Pfeils C (27) eingesetzt wird. Die Rastzähne 66 weisen
im Wechsel flache und steile Flanken 70 bzw. 71 auf.
Zur Erleichterung des Einsetzvorgangs des Seilspanners 68 umfasst
der Schienenbügel 63 elastisch in Richtung von
Pfeilen D, E (26) abspreizbare Seitenflügel 72, 73.
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Der
Seilspanner 68 ist mit Rastzähnen 74 ausgestattet,
die sich mit den Rastzähnen 66 der Ausnehmung 67 verzahnen
lassen. Aufgrund der Elastizität des Schienenbügels 63 ist
es möglich, dass sich der Seilspanner 68 in Richtung
der flachen Flanken 70 der Rastzähne 66 der
Ausnehmung 67, d. h. in Richtung eines Pfeils F, verdrehen
lässt, um ein Seil zu spannen.
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Der
Seilspanner 68 umfasst wenigstens auf seiner Oberseite
Seilführungselemente 75, 76 (24).
Zusätzlich können auch auf der Unterseite des
Seilspanners 68 weitere Seilführungselemente 77, 78 vorgesehen
sein. Zwischen den beiden Seilführungselementen 75, 76 bzw. 77, 78 ist
eine schmale Seilnut 79 bzw. 80 vorhanden, deren
Breite vorzugsweise so bemessen ist, dass ein Seil eines Fensterhebers
in sie in Richtung eines Pfeils G hineingedrückt werden
kann und kraftschlüssig in ihr festsitzt. Auf ihren Außenseiten
weisen die Seilführungselemente 75, 76 jeweils
seitliche Führungsnuten 81, 82 auf, durch
die das Seil geführt wird. Um ein Herauslaufen oder Herausspringen
des Seils aus den Führungsnuten 81, 82 zu
verhindern, sind nach außen vorspringende Seilsicherungen 83, 84 an
den Seilführungselementen 75, 76 vorhanden.
Zur Erleichterung der Verstellung der Seilführungselemente 75, 76 können
an diesen Riffelungen oder Rändelungen vorgesehen werden,
so dass sie sich leichter von Hand verdrehen lassen, um ein Seil
zu spannen.
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Um
zu verhindern, dass das Seil in die Verzahnung des Verrastungsrades 68 mit
der Ausnehmung 67 hineingerät, sind auch unterhalb
der Führungsnuten 81, 82 Seilsicherungen 85, 86 vorgesehen.
Die Seilsicherung 86 bewirkt zusammen mit einem Vorsprung 86a und
dem durch die Halterung 64 gehaltenen Schienenbügel 63,
dass der Seilspanner 69 in seiner Position an der Führungsschiene 62 verbleibt.
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Wenn
nun ein zunächst loses Seil 87 (32, 33)
gespannt werden soll, wird es in die zentrale Seilnut 79 zwischen
den Führungselementen 75, 76 in Richtung
des Pfeils F hineingedrückt. Sodann wird der Seilspanner 69 solange
mittels des Verrastungsrades 68 in der Ausnehmung 67 gedreht, bis
sich das Seil 87 in den Führungsnuten 81, 82 um den
Seilspanner 69 herumwickelt und schließlich straff
gespannt ist. infolge der Verrastung bleibt das Verrastungsrad 68 in
der einmal erreichten Rastposition und dreht sich nicht zurück.
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Ein
Seiltrommelgehäuse 100 (34, 35),
das im wesentlichen ausgebildet ist wie das Seiltrommelgehäuse 1 (1),
was durch übereinstimmende Bezugszeichen zum Ausdruck gebracht wird,
weist auf der Unterseite seiner Grundplatte 3 zwei Befestigungshaken 101, 102 auf,
die zum Einhaken an der seitlichen Kontur der im Querschnitt topfförmig
ausgebildeten Führungsschiene 62 dienen. An einer
Seite des umlaufenden Kragens 12 ist eine von diesem auskragende
und mit einer Öffnung 103 ausgestattete Lasche 104 vorgesehen,
mittels der sich die Lasche 104 auf einen Zapfen 105 auf
der Oberseite eines Schienengleiters 106 aufclipsen lässt.
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Der
Zapfen 105 ist mit einer wenigstens auf der der Öffnung 103 zugewandten
Seite mit einer umlaufenden Nut 107 ausgestattet, so dass
sich die Lasche 104 formschlüssig um den Zapfen 105 herumschließen
lässt. Der Schienengleiter 106 ist seinerseits über
eine in etwa L-förmige Öffnung auf 108 seiner
Unterseite auf der Führungsschiene 62 rastend
aufgesetzt oder von den Enden der Führungsschiene 62 auf
diese aufgeschoben. Oder der Schienengleiter 106 hat auf
seiner Unterseite entsprechende Befestigungshaken 109,
die eine vorzugsweise elastisch rastende Verbindung mit der Führungsschiene 62 ermöglichen.
Insgesamt ergibt sich durch die Verbindung zwischen dem Seiltrommelgehäuse 100 und
der Führungsschiene 62 einerseits sowie durch
die Verbindung zwischen dem Seiltrommelgehäuse 100 und
dem Schienengleiter 106 eine für den Transport
aller Bestandteile ausreichend feste Verbindung, die sich aber bei
der Endmontage in der Fahrzeugtür ausreichend schnell lösen
lässt, indem das Seiltrommelgehäuse 100 in
Richtung eines Pfeils 1 von dem Schienengleiter 106 und
damit gleichzeitig aus der Kontur der Führungsschiene 62 herausgezogen
werden kann.
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In
einer Variante zu der in 34, 35 dargestellten
Ausgestaltung des Seiltrommelgehäuses 100 sind
bei einem Seiltrommelgehäuse 110 (36–38)
auf der Unterseite des Flansches 6 L-förmig gebogene
Befestigungshaken 111, 112 durchgestellt, die
durch kreisförmige Öffnungen in der Grundplatte 3 hindurchragen
und eine Befestigung mit der Führungsschiene 62 erlauben.
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Auch
das Seiltrommelgehäuse 109 lässt sich wie
das Seiltrommelgehäuse 100 auf einfache Weise mit
dem Schienengleiter 106 sowie der Führungsschiene 62 verbinden.
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Ein
anderes Seiltrommelgehäuse 113 (41)
weist ebenfalls eine von seinem Kragen 12 aus vorspringende
Lasche 114 auf, die ihrerseits einen Haken 115 umfasst,
der mit seiner nach unten ragenden Spitze 116 in eine entsprechende
Bohrung 117 in einem Zapfen 118 auf der Oberseite
eines Schienengleiter 119 hineinragt.
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In
einer weiteren Ausführungsform ist eine wie die Seiltrommelgehäuse 100 und 110 mit
einer Lasche 104 versehene und entsprechend für
eine Rastverbindung mit dem Schienengleiter 106 vorgesehene
Seiltrommelgehäuse 120 (42, 43) zusätzlich
mit einer Verdrehsicherung in Form eines auf den Kragen 12 aufgesetzten
Bügels 121 ausgestattet. Die Verdrehsicherung
sorgt dafür, dass ein auf einer in das Seiltrommelgehäuse 120 eingesetzten
Seiltrommel aufgewickeltes Seil nicht einfach oder mehrfach um das
Seiltrommelgehäuse 120 herumwickeln lässt,
ohne dass gleichzeitig seine Länge derart verkürzt
wird, dass sich das gesamte Seiltrommelgehäuse 120 nicht
mehr an dem Türblech befestigen lässt. Bei der
in 42 dargestellten Ausführungsform ist
der Zapfen 106 mit der Nut 107 versehen. Die in 41 und 42 dargestellten
Befestigungsmöglichkeiten des Seiltrommelgehäuses 113 bzw. 120 bezüglich
des Zapfens 106 lassen sich auch miteinander kombinieren,
wobei zunächst ein Kraftschluss zwischen der Lasche 114 und
dem Zapfen 106 über die Nut 107 hergestellt
wird und anschließend eine Verrastung oder ein Einschnappen des
vorderen Endes des Bügels 115 über dessen Spitze 116 in
der zentralen Bohrung 117 in dem Zapfen 105 mit
einem Formschluss stattfindet. Dadurch befindet sich die Seiltrommel 113 bzw. 120 in
einer verrasteten und gesicherten Stellung gegenüber dem Schienengleiter 106.
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Eine
für einen elektrischen Antrieb vorgesehene Anordnung 122 (44, 45)
mit einem Gehäuse 123 für eine Seiltrommel
umfasst einen vorspringenden Zapfen 124, der ebenfalls
als Seilsicherung dient. Über zwei clipsbare Formschlusselemente,
insbesondere in Form von Klemmhaken 125, 126, lässt
sich die Anordnung 122 in Richtung eines Pfeils J auf die
Führungsschiene 62 von unten einrastend aufdrücken.
Vorzugsweise von ihrer Unterseite nimmt die Anordnung 122 eine
Seiltrommel 127 auf, die mit einem Boden 128 versehen
ist. Der Boden 128 umfasst einen Vorsprung 129,
der derart mit dem Zapfen 124 derart zusammenwirkt, dass
der Vorsprung 129 und der Zapfen 124 eine geschlossene und
ebenfalls als Verdrehsicherung wirkende Verbindung bilden. Ein Führungsseil 130 ist
im Bereich zwischen der Seiltrommel 127 und dem Zapfen 124 hindurchgeführt
und mit seinen Enden bereits in der Nippelkammer des Mitnehmers 126 vormontiert,
so dass nach Abnahme der Anordnung 122 für die
endgültige Montage ein Verdrehen des Seils 130 um
die Anordnung 122 oder das Gehäuse 123 vermieden
wird. Ebenso ist das Seil 130 vorzugsweise auch bereits um
endseitige Umlenkstücke 131, 132 an den
Enden der Führungsschiene 62 herumgeführt.
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Ein
Seiltrommelgehäuse 133 (46, 47)
nimmt einen Bügel 134 als Verdrehsicherung auf,
der seine Form durch zweifaches Umknicken von Filmscharnieren 135, 136 erhalten
hat. Das Seiltrommelgehäuse 133 ist im Bereich
seines Kragens 12 mit einem ersten Zapfen 137 und
auf seinem Stirndeckel mit einem zweiten Zapfen 138 ausgestattet.
Der Bügel 134 weist eine Ausnehmung 139 und eine
durchgehende Bohrung 140 auf, die eine Verbindung mit den
beiden Zapfen 137, 138 ermöglichen, wobei
der Bügel 134 zwischen diesen gleichzeitig eingeklemmt
wird.
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Ein
anderes Seiltrommelgehäuse 141 (48, 49)
weist anstelle einer der Verstärkungsrippen 7 eine
mantelseitig von dem zylindrischen Aufbau vorspringende Wand 142 auf,
von der aus sich ein Bügel 143 bis in die Nähe
einer Lasche 144 erstreckt, die wie etwa bei den Seiltrommelgehäusen 100, 110 zum
Anschluss an den vorspringenden Zapfen 105 des Schienengleiters 106 dient.
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Ein
weiteres Seiltrommelgehäuse 145 (50)
weist einen sich aus seinem umlaufenden Flansch 6 heraus
nach oben erstreckenden und zur Mitte der oberen Stirnfläche 146 des
Seiltrommelgehäuses 145 hin abgewinkelten Bügel 147 als
Verdrehsicherung auf. Mit der Stirnfläche 146 ist
der Bügel 147 beispielsweise durch Löten
oder dgl. verbunden, sofern der Bügel 147 aus
Metall besteht. Andere Befestigungsmöglichkeiten sind Heißverstemmen, Clipsen
oder Verrasten; diese Befestigungsarten kommen auch in Betracht,
wenn der Bügel 147 aus Kunststoff besteht. Der
Bügel 147 kann aber an seinem der Stirnseite 146 zugewandten
Ende auch einen vorspringenden Zapfen tragen, der in eine entsprechende
Vertiefung in der Stirnfläche 146 hineingedrückt
ist und darin verrastet.
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Ein
anderes Seiltrommelgehäuse 148 (51)
umfasst einen Bügel 149, der fußseitig
an dem Kragen 12 durch ein Scharnier, insbesondere ein
Filmscharnier, befestigt ist und über einen Haken 150 in
einer Öffnung 151 einer stirndeckelseitigen Lasche 152 des
Seiltrommelgehäuses 148 eingehakt wird.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung (52) ist
vorgesehen, dass die Anordnung 122 in der Anliefer- oder
Transportposition, in der sie vom Hersteller zum Einbau in einer
Fahrzeugtür eines Kraftfahrzeugs transportiert wird, nicht
nur mit der Führungsschiene 62 verbunden, beispielsweise verclipst
oder verrastet, ist, sondern zusätzlich auch mit dem Schienengleiter 106.
Wenn die Anordnung 122 lediglich mit der Führungsschiene 62 verbunden ist,
kann sie sich bei entsprechender Krafteinwirkung immer noch in Richtung
der Führungsschiene bewegen. Um bei einem Montagevorgang
der Liefereinheit in den Türkörper und der dabei
erforderlichen vertikalen Schienenausrichtung in Einbaulage eine
Verschiebung der Anordnung 122 mit dem elektrischen Antrieb
aufgrund seines Gewichts nach unten zu verhindern und den Antrieb
in vertikaler Richtung insbesondere auf der Höhe der türinnenseitigen
Montageöffnung zu halten, wird die Anordnung 122 in
unmittelbarer Nähe zu dem Schienengleiter 106 auf
die Schiene 62 aufgeclipst. Der Schienengleiter 106 wird bei
der Herstellung der Verbindung zwischen der Anordnung 122 und
der Schiene 62 gleichzeitig mit der Anordnung 122 verbunden,
etwa dadurch, dass er formschlüssig von der Anordnung 122 umgriffen
wird.
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Die
Anordnung 122 und der Schienengleiter 106 werden
so auf der Führungsschiene 62 positioniert, dass Öffnungen 153, 154 in
der Führungsschiene 62, die zur Herstellung von
Schraub- oder Nietverbindungen mit dem Türinnenblech dienen,
freiliegend bleiben.
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Mittels
der Klemmhaken 125, 126 (53) wird
die Anordnung 122 in Richtung eines Pfeils K über
seitliche Profile 155, 156 der Führungsschiene 62 hinweggeschoben.
Die Anordnung 122 ist mit Schraubdomen 157 und
Rasthaken 158 zur späteren Befestigung auf dem
Türinnenblech versehen.
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Die
Anordnung 122 (54a, 54b) ist mit wenigstens einer Seilführung 159 ausgestattet, über
die das Seil 130 in der Transportstellung unterhalb der
Führungsschiene 62 von der Seiltrommel 127 aus
geführt wird. Auf der Anordnung 122 sind ferner
nach oben ragende und sich konisch verjüngende Vorsprünge 160 vorgesehen,
die zur Einstellung der geforderten Distanz zwischen der Anordnung 122 und
der Führungsschiene 62 einerseits sowie der Anordnung 122 und
dem Schienengleiter 106 andererseits dienen.
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Eine
besondere Ausgestaltung zur Festlegung der Position des Schienengleiters 106 und
der Anordnung 122 zueinander wird durch den Abstand des
Klemmhakens 126 und einem der Vorsprünge 160 (55)
realisiert, wodurch der Schienengleiter 106 und die Anordnung 122 fest
zueinander angeordnet ist. Infolge dieser Fixierung bei der Montage
kann die nun an dem Schienengleiter 106 fixierte Anordnung 122 mit
dem elektrischen Antrieb nur noch soweit nach unten rutschen, bis
das Seil 130 zwischen der Anordnung 122 und dem
Schienengleiter 106 fixiert ist. Durch diese Form der Befestigung
ist kein zusätzliches Positionierelement in Form einer
Bohrung, einer Lasche, eines Schlüssellochs oder dergleichen
zur Herstellung eines Formschlusses zwischen der Anordnung 122 und
der Führungsschiene 62 erforderlich.
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Durch
die als Nut ausgebildete Führung 159 wird die
Fixierung des Seils 130 weiter verbessert. Wenn die Schiene 62 auf
die Klemmhaken 125, 126 aufgeclipst ist, wird
das Seil 130 bis zum Einbau des gesamten Fensterhebers
in der Fahrzeugtür zwischen der Führungsschiene 62 und
der Anordnung 122 niedergedrückt und festgeklemmt.
Dadurch wird eine Fehlmontage verhindert, bei der das lose Seil 130 während
des Befestigens der Führungsschiene 62 an der
Tür beim Einbau in der Tür eingeklemmt wird oder
sich nicht mehr in die richtige Einbaulage ziehen lässt.
Nach der Befestigung der Führungsschiene 62 in
der Fahrzeugtür wird die Anordnung 122 von der
Schiene 62 weggeclipst, und das Seil 130 kann
beim Spannen, d. h. bei der Positionierung des Antriebs an dem Türinnenblech,
aus dem Führungskanal 159 herausgleiten.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 19619087
C2 [0003]
- - DE 202004002672 U1 [0004]