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Die
Erfindung betrifft eine Bedieneinrichtung für ein Hörhilfegerät, die wenigstens ein von einem Benutzer
betätigbares
Bedienelement umfasst, wobei durch eine einmalige Betätigung des
Bedienelements mit einem Finger des Benutzers wenigstens ein die
Signalverarbeitung im Hörhilfegerät beeinflussender
Parameter veränderbar
ist.
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Zur
Bedienung elektrischer Geräte
durch einen Benutzer ist eine Vielzahl an unterschiedlichen Möglichkeiten
bekannt. Eine Möglichkeit
zum Erzeugen unterschiedlicher Benutzereingaben bzw. Bedienfunktionen
für ein
Gerät ist
die Verwendung einer Tastatur mit einer bestimmten Anzahl manuell
betätigbarer
Tasten. Tastaturfelder haben jedoch den Nachteil, dass sie verhältnismäßig viel
Platz einnehmen und daher insbesondere bei Bedieneinrichtungen,
bei denen eine besonders kleine Bauform im Vordergrund steht, nicht
oder nur schlecht geeignet sind.
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Zur
Lösung
des angegebenen Problems ist es bekannt, bestimmte Tasten der Tastatur
mehrfach zu belegen, z. B. Tasten eines Mobiltelefons, die abhängig vom
augenblicklichen Betriebszustand des Mobiltelefons zur Eingabe wenigstens
eines Buchstabens oder einer Ziffer verwendet werden können.
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Weiterhin
sind Schalter bekannt, die mehrere verrastbare Positionen zulassen,
so dass durch unterschiedliche Schalterstellungen zwischen unterschiedlichen
Ausgangszuständen
der betreffenden Bedieneinrichtung unterschieden werden kann. Beispielsweise
kann mit dem bei Hörhilfegeräten üblichen „MTO-Schalter" zwischen den Betriebsarten „Mikrofon" und „Telefonspule" umgeschaltet werden und
das Hörhilfegerät ein- und ausgeschaltet
werden. Allerdings ist mit dieser Art von Schaltern nur eine sehr
begrenzte Anzahl unterschiedlicher Schaltfunktionen ausführbar.
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Darüber hinaus
sind Bedienelemente bekannt, bei denen die Schaltfunktion von der
Anzahl der Betätigungen
durch den Benutzer abhängt.
Als Beispiel hierfür
sei der Programmwahltaster eines Hörhilfegerätes genannt, bei dem die Auswahl
des Hörprogramms
von der Anzahl der Betätigungen durch
den Benutzer abhängt.
Nachteilig bei der Bedienung eines Hörhilfegerätes mittels Programmwahltaster
ist, dass der Benutzer stets zählen
muss, wie oft er den Programmwahltaster betätigt hat. Weiterhin ist auch
dabei in der Praxis nur eine relativ begrenzte Anzahl an Hörprogrammen
unterscheidbar.
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Aus
der
EP 0 548 379 A1 ist
ein Hörhilfegerät mit einem
Drucksensor in Filmauslegung bekannt, mittels dem durch Berührung mit
einem Finger eines Benutzers Schalt- und Regelfunktionen bei dem
Hörhilfegerät ausgeführt werden
können.
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Aus
der
EP 1 128 334 A1 ist
ein biometrisches Identifikationssystem bekannt, bei dem die Abdrücke mehrerer
Finger abgespeichert werden. Ein Zufallsgenerator bestimmt eine
beliebige Auswahl und Reihenfolge von zu überprüfenden Fingerabdrücken, wobei
das System nach einer vorgebbaren Anzahl an Fehlversuchen den Zugang
zu einer Vorrichtung oder Funktion sperrt.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, eine Bedieneinrichtung für ein Hörhilfegerät anzugeben,
die bei geringem Platzbedarf eine hohe Anzahl unterschiedlicher
Bedienfunktionen erlaubt und bei der der Benutzer die unterschiedlichen
Bedienfunktionen leicht unterscheiden kann.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Bedieneinrichtung mit den Merkmalen gemäß Anspruch
1 gelöst.
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Die
Grundidee der Erfindung besteht darin, wenigstens ein Bedienelement
der Bedieneinrichtung eines Hörhilfegerätes als
Fingerabdrucksensor auszubilden, wobei unterschiedlichen Fingern
eines Benutzers unterschiedliche Bedienfunktionen zuge ordnet sind.
Das bedeutet, die Auswahl wenigstens eines durch die Bedienung veränderbaren
Parameters bzw. der Wert der Veränderung
hängt von
dem Finger ab, mit dem der Benutzer den Fingerabdrucksensor betätigt. Betätigen heißt in diese
Zusammenhang – abhängig von
der Funktionsweise des verwendeten Fingerabdrucksensors – entweder
direkt mit dem Finger berühren
oder den Finger in unmittelbare Nähe zu dem Fingerabdrucksensor
bringen, so dass eine eindeutige Fingererkennung möglich ist. Durch
die Unterscheidung einzelner Finger des Benutzers wird demnach eine
Mehrfachbelegung einer „Taste" der Bedieneinrichtung
geschaffen, wobei die Unterscheidung einzelner Bedienfunktionen
nicht über
eine umständliche
Menüführung, sondern
einfach durch die Betätigung
mit unterschiedlichen Fingern des Benutzers erreicht wird.
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Die
Bedieneinrichtung gemäß der Erfindung umfasst
einen Fingerabdrucksensor zur Aufnahme eines Fingerabdrucks. Weiterhin
umfasst die Bedieneinrichtung einen Speicher sowie einen Signalprozessor,
so dass mittels des Fingerabdrucksensors Daten gewonnen und in dem
Speicher hinterlegt werden können.
Schließlich
erfolgt eine Zuordnung der zu unterschiedlichen Fingern einer Person
gehörenden
Fingerabdrücke
zu unterschiedlichen Bedienfunktionen der Bedieneinrichtung. Die
Auswahl und Zuordnung der Bedienfunktionen zu einzelnen Fingern
des Benutzers kann auch in Verbindung mit einem mit dem betreffenden
Hörhilfegerät verbindbaren
Programmiergerät
erfolgen.
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Durch
die fortschreitende Miniaturisierung im Bereich der Fingerabdruck-Sensortechnik
sind inzwischen Fingerabdrucksensoren am Markt erhältlich, deren
flächenmäßige Ausdehnung
kaum über
die flächenmäßige Ausdehnung
einer zu erfassenden Fingerkuppe hinausgeht und deren Bautiefe im
Millimeter- oder Submillimeterbereich liegt. Auch die zum Erfassen
eines Fingerabdrucks erforderliche Energieaufnahme des Fingerabdrucksensors
ist vergleichsweise gering, so dass damit auch der Betrieb in einem
batterie- oder akkubetriebenen Hörhilfegerät oder einer
Fernbedienung für
das betreffende Hörhilfegerät möglich ist.
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Eine
Ausführungsform
der Erfindung, die eine besonders kleine Bauform der Bedieneinrichtung
ermöglicht,
sieht einen Fingerabdrucksensor vor, der in einem Abtastintervall
wenigstens im Wesentlichen lediglich einen eindimensionalen Bereich, d.
h. eine „Linie" eines zu erfassenden
Fingers erfasst. Dabei wird ein vollständiger Fingerabdruck erst durch
das Überstreichen
des Sensors mit dem Finger gewonnen. Dabei kann der Fingerabdruck
sowohl durch Überstreichen
des Sensors in Längsrichtung des
Fingers als auch quer zur Längsrichtung
erzeugt werden.
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Die
Bedieneinrichtung kann selbst Teil des zu bedienenden Hörhilfegerätes, d.
h. in dieses integriert sein. Die Bedieneinrichtung kann aber auch
als getrennt von dem Hörhilfegerät tragbare
Fernbedienung für
das Hörhilfegerät ausgebildet
sein.
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Werden
Daten bzgl. der Fingerabdrücke
aller zehn Finger eines Benutzers in dem betreffenden Speicher der
Bedieneinrichtung hinterlegt, so kann ein vollständiger Ziffernblock mit den
Ziffern 0 bis 9 durch einen einzigen Fingerabdrucksensor ersetzt werden.
Zur Bedienung eines Hörhilfegerätes können gemäß der Erfindung
auch mehrere Fingerabdrücke
hintereinander erfasst werden, wodurch beispielsweise auch die Eingabe
mehrstelliger Dezimalzahlen mit einem einzigen Fingerabdrucksensor möglich ist.
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Vorzugsweise
umfasst die Bedieneinrichtung gemäß der Erfindung einen einzigen
Fingerabdrucksensor als einziges von einem Benutzer betätigbares Bedienelement
der Bedieneinrichtung. Dadurch wird eine besonders kleine Bauform
der erfindungsgemäßen Bedieneinrichtung
ermöglicht.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert. Dabei zeigt
die Figur ein Hörhilfegerät mit einem
streifenartigen Fingerabdrucksensor und einer Fernbedienung für das Hörhilfegerät mit einem
rechteckigen Fingerabdrucksensor.
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Die
Figur zeigt ein hinter dem Ohr tragbares Hörhilfegerät 1, das zur Aufnahme
eines akustischen Eingangssignals und Wandlung in ein elektrisches Eingangssignal
ein Mikrofon 2 aufweist. Das von dem Mikrofon 2 ausgehende
elektrische Eingangssignal ist einer Signalverarbeitungseinheit 3 zugeführt, in der
eine frequenzabhängige
Signalverarbeitung und Verstärkung
des elektrischen Eingangssignals erfolgt. Die Signalverarbeitungseinheit 3 liefert
an ihrem Signalausgang ein elektrisches Ausgangssignal, das zur
Wandlung in ein akustisches Ausgangssignal einem Hörer 4 zugeführt ist.
Das akustische Ausgangssignal wird über einen Traghaken 5,
der von einem Schallkanal durchzogen ist, einen Schallschlauch und
ein Ohrpassstück
(nicht dargestellt) dem Gehör
des Benutzers zugeführt.
Weiterhin umfasst das Hörhilfegerät 1 gemäß dem Ausführungsbeispiel
noch einen Ein-/Ausschalter 6 sowie eine Batterie 10 zur
Spannungsversorgung der elektronischen Komponenten des Hörhilfegerätes 1.
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Die
Signalverarbeitung in der Signalverarbeitungseinheit 3 kann
bei dem Hörhilfegerät 1 an
unterschiedliche Hörumgebungen
angepasst werden. Derartige Hörumgebungen
sind z. B.: „Gespräch in Ruhe", „Gespräch in Störlärm", „Telefonieren", „Fahrt im
Auto" usw. Hierzu
werden in der Signalverarbeitungseinheit 3 für die jeweilige
Hörsituation
optimierte Parameterwerte eingestellt. Diese Sätze von Parameterwerten werden
auch als „Hörprogramme" bezeichnet. Neben
der manuellen Einstellung eines für eine bestimmte Hörumgebung
passenden Hörprogramms
werden von den Hörhilfegeräte-Benutzern häufig noch
weitere Einstellungsmöglichkeiten,
insbesondere die Einstellung einer angenehmen Lautstärke, gewünscht. Um
diese Einstellungsmöglichkeiten
zu gewährleisten,
wurden Hörhilfegeräte bislang
mit einer Anzahl an Bedienelementen versehen. Die Anbringung und
Bedienung mehrerer Bedienelemente an einem Hörhilfegerät gestaltet sich jedoch aufgrund
der bei diesen Geräten
angestrebten Miniaturisierung als außerordentlich schwierig. Abhilfe schafft
die Verwendung einer Fernbedienung, die dann jedoch als weiteres,
zusätzliches
Gerät mitgeführt werden
muss.
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Die
Bedieneinrichtung des Hörhilfegerätes 1 gemäß der Erfindung
umfasst einen Fingerabdrucksensor 7, durch den eine manuelle
Anpassung der Signalverarbeitung in dem Hörhilfegerät durch den Benutzer möglich ist.
Durch die Verwendung eines Fingerabdrucksensors 7 gemäß der Erfindung
kann in einfacher Weise mit einem einzigen Bedienelement eine Vielzahl
unterschiedlicher Bedienfunktionen vorgenommen werden. Im Ausführungsbeispiel wurde
ein eindimensional ausgebildeter Fingerabdrucksensor gewählt. Das
heißt,
das Sensorfeld des Fingerabdrucksensors 7 erstreckt sich
im Wesentlichen lediglich in eine Richtung. Prinzipiell wäre insbesondere
bei hinter dem Ohr tragbaren Hörhilfegeräten aber
auch die Verwendung eines zweidimensional ausgebildeten Fingerabdrucksensors
möglich. Die
Bedieneinrichtung des Hörhilfegerätes 1 umfasst neben
dem Fingerabdrucksensor 7 und dem Ein-/Ausschalter 6 auch
eine Signalverarbeitungs- und Speichereinheit 9, in der
Datensätze
bezüglich der
Fingerabdrücke
mehrerer unterschiedlicher Finger eines Benutzers hinterlegt sind
und mittels derer nach dem Überstreichen
des Fingerabdrucksensors 7 mit einem Finger der betreffende
Finger erkannt wird. Weiterhin ist in der Signalverarbeitungs- und Speichereinheit 9 auch
eine Zuordnung zwischen den Datensätzen der Fingerabdrücke und
den damit verbundenen Bedienfunktionen hinterlegt. Beispielsweise
ist dem Daumen das „Hörprogramm
1", dem Zeigefinger
das „Hörprogramm
2" usw. zugeordnet. Berührt der
Benutzer mit dem Zeigefinger den Fingerabdrucksensor 7,
werden entsprechend die dem „Hörprogramm
2" zugeordneten
Parameter-Werte in der Signalverarbeitungseinheit 3 eingestellt.
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Vorteilhaft
verfügt
die Bedieneinrichtung des Hörhilfegerätes 1 auch über Mittel,
durch die aus einem Vergleich eines zeilenweise gewonnenen Fingerabdrucks
mit den in dem Speicher der Bedieneinrichtung hinterlegten Datensätze bezüglich der
unterschiedlichen Fingerabdrücke
auch auf die Bewegungsrich tung geschlossen werden kann, mit der
der betreffende Finger über
den Fingerabdrucksensor 7 geführt wurde. Damit kann der Benutzer
allein schon mit den Fingern einer Hand in Verbindung mit dem Fingerabdrucksensor 7 eine
Vielzahl unterschiedlicher Bedienfunktionen ausführen. Beispielsweise kann dem
parallel zur Längsachse
des Fingerabdrucksensors 7 ausgerichteten Zeigefinger,
der quer zu dieser Längsachse
bewegt wird, die Lautstärkeinstellung
zugewiesen werden.
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Die
Mittel zum Erfassen der Bewegungsrichtung, mit der der betreffende
Finger des Benutzers relativ zu dem eindimensionalen Fingerabdrucksensor 7 über den
Fingerabdrucksensor 7 bewegt wird, umfassen vorteilhaft
wenigstens einen weiteren Sensor zum Erfassen der entsprechenden
Bewegungsrichtung. Beispielsweise kann hierfür ein drehbares Rädchen oder
eine drehbare Kugel in unmittelbarer Nähe zum Fingerabdrucksensor
angeordnet sein, das bzw. die durch das Überstreichen mit dem Finger in
eine Drehbewegung versetzt wird, wobei aus der Drehbewegung auf
die Bewegungsrichtung des Fingers geschlossen werden kann. Alternativ
könnte
die Bedieneinrichtung auch mit einer Anzahl „unbeweglicher" Sensoren versehen
sein, die erfassen, ob sie von einem Finger bedeckt sind. Auch hieraus
lässt sich
aus einem Vergleich der Ausgangssignale mehrerer derartiger Sensoren
zu unterschiedlichen Zeitpunkten auf die Bewegungsrichtung des Fingers schließen. Darüber hinaus
ist es auch ohne zusätzliche
Sensoren allein mittels einer geeigneten Bildverarbeitungssoftware
möglich,
zeitlich nacheinander gewonnene „Zeilensignale" in der richtigen
Reihenfolge und im richtigen Abstand zueinander anzuordnen, insbesondere
dann, wenn ein Vergleich mit einem Vergleichsdatensatz möglich ist.
Als Vergleichsdatensätze
dienen im Ausführungsbeispiel
die Datensätze
bezüglich
der hinterlegten Fingerabdrücke. Entsprechende
Software-Algorithmen sind aus der Scanner-Technik und insbesondere aus der medizinischen
Diagnostik mittels bildgebender Untersuchungsgeräte bekannt, bei der ebenfalls
häufig
eine zeilenweise Abtastung eines Untersuchungsobjekts erfolgt, wobei
die gewonnenen Zeilensignale zu zwei- oder sogar dreidimensionalen
Datensätzen
zusammengefügt
werden.
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Aus
dem Vergleich der beim Überstreichen des
Fingerabdrucksensors 7 gewonnenen Daten mit den in dem
Speicherbereich der Signalverarbeitungs- und Speichereinheit 9 hinterlegten
Daten bezüglich
der unterschiedlichen Fingerabdrücke
kann i. d. R. schon nach wenigen abgetasteten Zeilen der gewählte Finger
eindeutig identifiziert werden. Dadurch wird es auch möglich, als
zusätzliche
Komponente bei der Bedienung als weiteren Parameter die Strecke
mit zu erfassen, um die der betreffende Finger über den Fingerabdrucksensor 7 bewegt
wird. Wird beispielsweise der Zeigefinger der rechten Hand nur wenige
Millimeter über
den Fingerabdrucksensor 7 quer zum Fingerabdrucksensor 7 über diesen
bewegt, so resultiert daraus eine geringfügige Erhöhung der Lautstärke. Wird
der Finger hingegen vollständig über den
Fingerabdrucksensor 7 bewegt, so bedeutet dies eine große Erhöhung der
Lautstärke.
Ein Überstreichen
in umgekehrter Richtung bewirkt eine entsprechende Reduzierung der
Lautstärke.
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Eine
weitere Bedienfunktion mit ein und demselben Finger, beispielsweise
dem Zeigefinger der rechten Hand, kann dadurch erreicht werden, dass
der Finger um 90° „gedreht", d. h. im Ausführungsbeispiel
quer zu der Längsachse
des Fingerabdrucksensors 7 über diesen bewegt wird. Da
dies, während
das Hörhilfegerät 1 am
Kopf getragenen wird, jedoch nicht ohne weiteres möglich ist,
können diesem
Finger und der zugehörigen
Bewegung beispielsweise die Funktionen des Ein- oder Ausschaltens
des Hörhilfegerätes zugewiesen
werden, die gewöhnlich
bei abgenommenem Hörhilfegerät durchgeführt werden.
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In
analoger Weise können
anderen Fingern des Benutzers weitere Bedienfunktionen zugewiesen werden.
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Vorzugsweise
erfolgt die Zuordnung einzelner Finger und ggf. deren Bewegungsrichtung
beim Überstreichen
des Fingerabdrucksensors 7 zu einzelnen Bedienfunktionen,
d. h. zumindest im Wesentlichen der Auswahl und Einstellung einzelner
Parameter der Signalverarbeitungseinheit 3, in Verbindung
mit einem Programmiergerät
(nicht dargestellt), mit dem das Hörhilfegerät 1 verbindbar ist.
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In
Vorteilhafter Ausgestaltung verfügt
das Hörhilfegerät 1 auch über eine
Antenne 8, durch die es drahtlos mit einer Fernbedienung 20 Daten
austauschen kann. Auch die Fernbedienung 20 stellt eine
erfindungsgemäße Bedieneinrichtung
des Hörhilfegerätes 1 dar.
Hierzu verfügt
sie neben einem Display 22, einer Signalverarbeitungs-
und Speichereinheit 23, einer Antenne 24 und einer
Batterie 25 auch über
einen Fingerabdrucksensor 21. Analog zu der zuvor in Verbindung
mit dem Hörhilfegerät 1 beschriebenen
Weise erfolgt auch bei der Fernbedienung 20 eine Zuordnung
von Bedienfunktionen (d. h. einer Auswahl von Parametern und deren
Einstellung) zu den einzelnen Fingern des Benutzers. Da an der Fernbedienung 20 mehr
Platz zur Verfügung steht
als an dem Hörhilfegerät 1,
ist der Fingerabdrucksensor 21 vorteilhaft zweidimensional
ausgebildet, so dass schon durch eine einzige Berührung der betreffende
Finger sofort erkannt werden kann. In Abhängigkeit des Fingers, mit dem
der Fingerabdrucksensor 21 berührt wird, wird dann in der
Signalverarbeitungs- und Speichereinheit 23 ein Steuersignal
generiert und auf das Hörhilfegerät 1 übertragen, durch
welches in dem Hörhilfegerät 1 eine
dem betreffenden Finger zugeordnete Bedienfunktion ausgeführt wird.
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Die
Fernbedienung 20 umfasst neben dem Fingerabdrucksensor 21 keine
weiteren, von dem Benutzer betätigbare
Bedienelemente, so dass durch die Erfindung eine besonders kleine
Ausgestaltung der Fernbedienung 20 ermöglicht wird.