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DE102007046423A1 - Zigarettenpackung mit Vorständen - Google Patents

Zigarettenpackung mit Vorständen Download PDF

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DE102007046423A1
DE102007046423A1 DE102007046423A DE102007046423A DE102007046423A1 DE 102007046423 A1 DE102007046423 A1 DE 102007046423A1 DE 102007046423 A DE102007046423 A DE 102007046423A DE 102007046423 A DE102007046423 A DE 102007046423A DE 102007046423 A1 DE102007046423 A1 DE 102007046423A1
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DE
Germany
Prior art keywords
board
lid
cigarette pack
pack according
cigarette
Prior art date
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Ceased
Application number
DE102007046423A
Other languages
English (en)
Inventor
Erdinc Agirbas
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
British American Tobacco Germany GmbH
Original Assignee
British American Tobacco Germany GmbH
BAT Cigarettenfabriken GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by British American Tobacco Germany GmbH, BAT Cigarettenfabriken GmbH filed Critical British American Tobacco Germany GmbH
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Priority to BRPI0804099-0A priority patent/BRPI0804099A2/pt
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Priority to AT08164590T priority patent/ATE496848T1/de
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    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/42Details of containers or of foldable or erectable container blanks
    • B65D5/64Lids
    • B65D5/66Hinged lids
    • B65D5/6685Hinged lids formed by extensions hinged to the upper edge of a container body formed by erecting a blank to U-shape
    • B65D5/6691Hinged lids formed by extensions hinged to the upper edge of a container body formed by erecting a blank to U-shape the container being provided with an internal frame or the like for maintaining the lid in the closed position by friction
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Packaging Of Annular Or Rod-Shaped Articles, Wearing Apparel, Cassettes, Or The Like (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Zigarettenpackung mit einem Packungskörper (4) zur Aufnahme von Zigaretten und einem über ein Gelenk (38) mit dem Packungskörper (4) verbundenen Deckel (5) mit je einer Stirnfläche (12, 22), einer Rückfläche (13, 23) und zwei sich gegenüberliegenden Seitenflächen (11a, 11b, 21a, 21b), wobei an zumindest einer Seitenfläche (11a, 11b, 21a, 21b) der Packung (1) zumindest ein Vorstand (201a, 201b) am Deckel (5) und/oder am Packungskörper (4) ausgebildet ist, der sich bei geschlossener Packung (1) über eine an einer Seitenfläche (11a, 11b, 21a, 21b) gedachte Verbindungslinie (37a, 37b) zwischen Gelenk (38) und vorderer Deckelunterkante (36) hinaus erstreckt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Packung zur Aufnahme von rauchbaren Artikeln, insbesondere von Zigaretten.
  • Aus dem Stand der Technik sind Zigarettenpackungen bekannt, die aus Kartonmaterial oder ähnlichen Materialen hergestellt werden. Diese sind wiederum zum Verkauf in eine Cellophanfolie oder eine transparente Kunstofffolie verpackt, wobei diese Folien vor dem Gebrauch durch den Benutzer entfernt werden.
  • Eine solche Zigarettenpackung umfasst gewöhnlicherweise einen gestreckten Packungskörper zur Aufnahme von Zigaretten mit einer oberen Öffnung zur Entnahme der Zigaretten. Weiterhin weist der Packungskörper eine Stirnfläche, eine Rückfläche, zwei sich gegenüberliegende Seitenflächen und eine Bodenfläche auf. Dabei ist mit dem Packungskörper ein Deckel über ein Gelenk verbunden, mit welchem die obere Öffnung des Packungskörpers verschlossen werden kann. Dieser Deckel hat ebenfalls eine Stirnfläche, eine Rückfläche, zwei sich gegenüberliegenden Seitenflächen und eine obere Fläche. Das den Packungskörper und den Deckel verbindende Gelenk befindet sich zumeist auf der Rückseite der Packung, wobei eine obere Kante der Rückfläche des Packungskörpers und eine untere Kante der Rückenfläche des Deckels miteinander verbunden werden. Ferner umfasst eine Zigarettenpackung gewöhnlicherweise eine Zarge, die innerhalb des Packungskörpers im Bereich der oberen Öffnung angeordnet ist.
  • Um ein ungewolltes Öffnen des Deckels zu vermeiden, steht die Zarge gemäß dem Stand der Technik so weit nach oben, dass sie den Deckel reibschlüssig in seiner die obere Öffnung des Packungskörpers verschließenden Stellung hält.
  • Durch das sich wiederholende Öffnen und Schließen der Zigarettenpackung wird das Zargenoberteil jedoch rasch abgenutzt und die Seitenflächen des Deckels können ihre Festigkeit verlieren, so dass der Reibschluss zum Halten des Deckels in der geschlossenen Stellung nicht mehr gewährleistet ist. Durch das unbeabsichtigte Öffnen des Deckels können dann beispielsweise Zigaretten aus der Packung herausfallen oder Aromastoffe entweichen, welche im Tabakmaterial gehalten werden sollen. Ferner steht der "geschlossene" Deckel oft leicht offen, wenn die Schachtel länger benutzt worden ist, was ein unschönes Bild abgibt und ebenfalls zum Ausdampfen bzw. Trocknen der Zigaretten führt.
  • Weiterhin ist es möglich, dass sich beim vollständigen Öffnen des Deckels der aus Kartonage gefertigte Deckel leicht deformiert, so dass eine oder beide Seitenflächen des Deckels beim Zurückschwenken des Deckels innerhalb der Seitenwände der Zarge eingreifen und somit ein Wiederverschließen der Zigarettenpackung verhindern. Falls dieses Eingreifen innerhalb der seitlichen Zargenflächen durch den Benutzer nicht bemerkt wird, können als Folge der beim Wiederverschließen aufgebrachten Kräfte Teile der Zigarettenpackung deformiert oder gar zerstört werden, was den teilweisen oder gänzlichen Verlust der Funktion der Zigarettenpackung bedeuten würde.
  • Es ist die Aufgabe der Erfindung, eine Zigarettenpackung bereit zu stellen, welche die oben geschilderten Probleme des Standes der Technik überwindet.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Zigarettenpackung gemäß dem Anspruch 1 gelöst. Die Unteransprüche definieren bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung.
  • Die erfindungsgemäße Zigarettenpackung weist an zumindest einer Seitenfläche des Packungskörpers und/oder des Deckels mindestens einen Vorstand auf, der sich bei geschlossener Packung über eine gedachte Verbindungslinie zwischen Gelenk und vorderer Deckelunterkante erstreckt. Diese Verbindungslinie wird gebildet, indem man in einer Seitenansicht der Zigarettenpackung das Gelenk auf der Rückfläche der Zigarettenpackung mit der Deckelunterkante beziehungsweise Packungskörperoberkante an der Vorderseite der Zigarettenpackung verbindet.
  • Diese Verbindungslinie ist gewöhnlicherweise auch die Deckelunterkante beziehungsweise Packungskörperoberkante auf den Seitenflächen einer aus dem Stand der Technik bekannten Zigarettenpackung. Da das Gelenk auf der Rückfläche der Zigarettenpackung üblicherweise höher, also der oberen Fläche des Deckels näher angeordnet ist als die vordere Deckelunterkante, erstreckt sich diese Verbindungslinie diagonal über jede der beiden Seitenflächen der Zigarettenpackung. Bei den Zigarettenpackungen aus dem Stand der Technik liegen der Deckel und der Packungskörper im Bereich der vorderen und der seitlichen Deckelunterkanten beziehungsweise Packungskörperoberkanten auf Stoss aneinander an.
  • Bei der erfindungsgemäßen Zigarettenpackung können an einer oder beiden Seitenflächen ein oder mehrere Vorstände angeordnet sein, die sich bei geschlossener Packung über die Verbindungslinie hinaus erstrecken, wobei sowohl der Deckel als auch der Packungskörper ein oder mehrere Vorstände auf einer oder beiden Seitenflächen der Packung aufweisen können.
  • Der Vorteil dieses oder dieser Vorstände ist, dass sie zusätzliche Flächen (vorzugsweise zwei Flächen je Vorstand) bereitstellen, welche als großflächige Reibflächen dienen können. So kann der Deckel durch einen durch die Vorstände erzeugten Reibschluss besonders gut in einer Position gehalten werden, in der er die Öffnung des Packungskörpers verschließt. Weiterhin kann der Deckel bei seiner Bewegung zwischen einer geöffneten und einer geschlossenen Position durch einen oder mehrere Vorstände relativ zum Packungskörper geführt werden, was einerseits die Handhabung der Zigarettenpackung erleichtert und andererseits deren Funktion sicherstellt.
  • Im Folgenden wird auf einen Vorstand Bezug genommen. Es ist natürlich denkbar, dass die erfindungsgemäße Zigarettenpackung mehrere Vorstände aufweist, wobei jeder oder einzelne Vorstände davon die genannten Merkmale aufweisen können.
  • Man kann den Vorstand bei der Herstellung der Zigarettenpackung bedrucken oder ihm eine bestimmte Form beziehungsweise äußere Erscheinung gegeben werden, um so dem Benutzer als Informationsquelle zu dienen. Dabei kann der Vorstand auch nur ein Teil einer insgesamt größeren Informationsfläche sein.
  • Vorteilhafterweise kann der Vorstand beim Schließen der Zigarettenpackung in eine auf ihn abgestimmte Aufnahme einlaufen oder eingeführt werden, wobei der Vorstand dazu dient, den Deckel in einer geschlossenen Stellung zu halten und somit ein ungewolltes Öffnen der Zigarettenpackung zu verhindern. So können eine oder beide Seitenflächen des Vorstandes als Reibflächen ausgestaltet sein, die an der Zarge und/oder Seitenfläche der Zigarettenpackung entlang gleiten beziehungsweise reiben. Da die Reibflächen des erfindungsgemäßen Vorstandes wesentlich größer sind, als die Reibflächen der Zargen der aus dem Stand der Technik bekannten Zigarettenpackungen, wird durch den größeren erzeugten Reibschluss ein selbständiges Öffnen des Deckels wirkungsvoller verhindert, als dies im Stand der Technik der Fall ist. Auch können dazu eine oder beide Seitenflächen des Vorstandes zusätzlich reibschlussverstärkende Elemente aufweisen, beispielsweise aufgerauhte Flächen. Ferner ist es denkbar, dass insbesondere durch die Formgebung des Vorstandes und eine darauf abgestimmte Formgebung der Aufnahme zusätzlich zum oben genannten Reibschluss ein Formschluss zwischen Vorstand und Aufnahme erreicht wird, was den Deckel ebenfalls am selbstständigen Öffnen hindert. So kann beispielsweise die Aufnahme an der Stelle, wo der Vorstand in die Aufnahme einläuft, geringere Ausmaße aufweisen als der Vorstand, so dass der Vorstand nur durch Aufbringen einer zusätzlichen Kraft durch diese verengte Stelle der Aufnahme bewegt werden kann. Falls dieser erhöhte Kraftaufwand nur während einer kurzen Strecke entlang der Bewegungsrichtung des Vorstandes nötig ist, könnte dem Benutzer vorteilhafterweise durch ein typisches „Einschnappgeräusch" signalisiert werden, dass die Zigarettenpackung geschlossen ist, wodurch auch die haptische Gefälligkeit der Zigarettenpackung verbessert wird.
  • Auch ist eine derartige Wechselwirkung nicht nur zwischen einem Vorstand und einer Aufnahme denkbar, sondern ebenfalls zwischen mehreren Vorständen an Deckel und Packungskörper, die ineinander eingreifen, einhaken oder aneinander reiben.
  • Falls die Aufnahme am Packungskörper angeordnet ist, so kann sie zwischen Packungskörper und Zarge ausgebildet sein. Wenn beispielsweise die Zarge nicht vollständig über die gesamte Fläche verklebt ist, an der sie am Packungskörper anliegt, können die Bereiche, an denen keine Verklebung vorhanden ist, die Aufnahme bilden.
  • Die Aufnahme kann durch einen Bereich definiert werden, der im Zuschnitt der Zigarettenpackung an dem Vorstand anliegt und demzufolge das negative Profil des Vorstandes aufweist. Da der im Zuschnitt an den Vorstand angrenzende Bereich zu einer Packungsfläche gehört, die bei der gefalteten und verklebten Zigarettenpackung unterhalb einer außenliegenden (sichtbaren) Seitenfläche der Zigarettenpackung angeordnet ist, werden die Flächen der Aufnahme, an denen die Seitenflächen des Vorstands reiben, durch eine Seitenfläche der Zarge und eine innenliegende Fläche der sichtbaren Seitenfläche der Zigarettenpackung gebildet.
  • Es ist jedoch auch denkbar, dass die Aufnahme am Deckel angeordnet ist, wodurch diese wiederum durch den im Zuschnitt an den Vorstand angrenzenden Bereich des Deckelzuschnitts am Deckel gebildet wird.
  • Der Vorstand kann aus dem gleichen Material wie die Zigarettenpackung bestehen und so schon im Zuschnitt der Zigarettenpackung definiert sein. Er muss daher nicht in einem separaten Arbeitsschritt angebracht werden, beispielsweise durch nachträgliches Verkleben mit einer bestehenden Zigarettenpackung. Demzufolge kann der Vorstand eine Anformung an einer Kante einer Seitenfläche des Packungskörpers oder des Deckels sein. Es ist jedoch auch denkbar, dass der Vorstand durch eine Anformung an einer Kante eines unter einer Seitenfläche des Packungskörpers oder des Deckels angeordneten Fläche gebildet wird, die nach der Verklebung der Zigarettenschachtel nicht mehr sichtbar ist. Auch eine Kombination beider Möglichkeiten wäre denkbar.
  • Ferner kann der Vorstand gebildet werden, indem eine Kante einer der Flächen des Zigarettenschachtelzuschnitts, die an einer Seitenfläche der Zigarettenschachtel übereinander angeordnet beziehungsweise verklebt werden, zu einer Kante der anderen Fläche versetzt ist, wobei insbesondere beide Kanten eine ähnliche Form beziehungsweise ein ähnliches Profil aufweisen können.
  • Grundsätzlich kann der Vorstand in einer Seitenprojektion der Zigarettenschachtel eine beliebige Form haben, insbesondere eine im Wesentlichen runde oder halbrunde Form oder auch eine 3- oder mehreckige Form. Gleiches gilt selbstverständlich auch für die den Vorstand aufnehmende Aufnahme.
  • Weiterhin kann sich die Unter- und/oder Oberkante des Vorstandes, parallel oder im Wesentlichen parallel zu einer Oberkante beziehungsweise Unterkante einer Seitenfläche des Packungskörpers erstrecken.
  • Auch kann die Unter- und/oder Oberkante des Vorstandes eine beliebige Form beziehungsweise Profil aufweisen, insbesondere eine geschwungene oder wellenartige Form.
  • Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft einen oder mehrere am Deckel ausgebildete Vorstände, die ein Verklemmen des Deckels beim Wiederverschließen der Zigarettenpackung verhindern.
  • Dabei ist erfindungsgemäß am Deckel zumindest ein Vorstand ausgebildet, der bis zu einem bestimmten Öffnungswinkel des Deckels mit einer Seitenfläche der innerhalb des Packungskörpers im Bereich der oberen Öffnung angeordneten Zarge überlappt. Bevorzugt kann dazu ein linker Vorstand außerhalb der linken Seitenfläche der Zarge entlang bewegt werden, währenddessen ein rechter Vorstand außerhalb der rechten Seitenfläche der Zarge entlang bewegt wird.
  • Diese Überlappung kann bevorzugterweise bis zu einem Deckelöffnungswinkel von 150° vorliegen. Eine Überlappung ist jedoch auch bis zu einem beliebigen Öffnungswinkel denkbar, wie beispielsweise bis fast zum maximalen Öffnungswinkel von 180°, also bis fast zu dem Punkt, an dem die Rückfläche des Deckels an der Rückfläche des Packungskörpers anliegt. So ist ein Verklemmen eines Deckels an der Zarge oder am Packungskörper beim Wiederverschließen der Zigarettenpackung nicht mehr möglich. Der Deckel wird "außerhalb" der Zarge geführt.
  • Grundsätzlich bietet jeder der hier beschriebenen Vorstände am Deckel eine "längere" Überlappung mit der Zarge beim Öffnen und Schließen des Deckels. Es ist offensichtlich, dass der oder die Vorstände umso länger mit der Zarge überlappen, je weiter sie die gedachte Linie zwischen Gelenk und vorderer Deckelunterkante unterschreiten.
  • Unterstützt wird die Überlappung insbesondere dadurch, dass zumindest ein Teil des Vorstandes im hinteren Bereich der Seitenfläche des Deckels angeordnet ist, also in dem Bereich, der der Rückfläche der Zigarettenpackung näher ist als der Stirnfläche der Zigarettenpackung. Besonders gut kann ein Verklemmen verhindert werden, wenn der Vorstand beziehungsweise ein wesentlicher Teil des Vorstandes im Bereich des Gelenks zwischen Deckel und Packungskörper angeordnet ist.
  • Die Erfindung wird anhand der beiliegenden Figuren näher erläutert, wobei sie die darin beschriebenen Merkmale einzeln so wie in jeder sinnvollen Kombination umfassen kann. Es zeigen:
  • 1A: eine perspektivische Ansicht auf die linke Vorderkante der Zigarettenpackung;
  • 1B: eine perspektivische Ansicht auf die rechte Hinterkante der Zigarettenpackung;
  • 2A: eine Seitenprojektion der Zigarettenpackung bei geschlossenem Deckel;
  • 2B: eine Seitenprojektion der Zigarettenpackung bei halb geöffnetem Deckel;
  • 2C: eine Seitenprojektion der Zigarettenpackung bei vollständig geöffnetem Deckel;
  • 3: verschiedene Zuschnitte der erfindungsgemäßen Zigarettenpackung;
  • 4: einen Zuschnitt einer Zarge;
  • 5A: eine Frontansicht der Zigarettenpackung mit einer im Bereich der oberen Öffnung angeordneten Zarge bei geöffnetem Deckel;
  • 5B: eine Frontansicht der geschlossenen Zigarettenpackung;
  • 6A: einen Zuschnitt einer Zigarettenpackung mit am Deckel ausgebildeten, im Wesentlichen halbrunden Vorständen;
  • 6B: einen Zuschnitt einer Zigarettenpackung mit am Packungskörper ausgebildeten, im Wesentlichen halbrunden Vorständen;
  • 6C: einen Zuschnitt einer Zigarettenpackung mit am Packungskörper ausgebildeten, mehreckigen Vorständen;
  • 6: eine Seitenprojektion einer Zigarettenpackung bei der ein Vorstand (die Vorstände) bis etwa 150° Deckelöffnungswinkel mit einer (den) Seitenfläche der Zarge überlappt (überlappen);
  • 8: eine perspektivische Ansicht der Zigarettenpackung aus 7 bei geschlossenem Deckel;
  • 9: eine perspektivische Ansicht der Zigarettenpackung aus 10 bei geschlossenem Deckel;
  • 10: eine perspektivische Ansichten einer Zigarettenpackung, bei der die Unterkanten der übereinander angeordneten Zuschnittflächen an den Seitenflächen des Deckels zueinander versetzt sind;
  • 11A: eine Zigarettenpackung mit am Packungskörper ausgebildeten, im Wesentlichen halbrunden Vorstanden;
  • 11B: eine Zigarettenpackung mit einem am Deckel ausgebildeten, im Wesentlichen halbrunden Vorstanden;
  • 11C: eine Zigarettenpackung mit am Deckel ausgebildeten Vorstand mit wellenförmiger Unterkante;
  • 11D: eine Zigarettenpackung mit am Deckel ausgebildeten Vorständen, wobei die Unterkanten der übereinander angeordneten Zuschnittflächen an den Seitenflächen des Deckels zueinander versetzt sind;
  • 11E: eine Zigarettenpackung mit am Packungskörper ausgebildeten, mehreckigen Vorstanden;
  • 11F: eine Zigarettenpackung mit am Deckel ausgebildeten Vorständen, deren Unterkante bei geschlossener Zigarettenpackung parallel zur Unterkante beziehungsweise Oberkante der Zigarettenpackung verläuft;
  • 11G: eine Zigarettenpackung mit am Deckel ausgebildeten Vorstanden, wobei die an der Seitenfläche des Packungskörpers außenliegende Zuschnittfläche die innenliegende Zuschnittfläche nicht vollständig bedeckt;
  • 11H: eine Zigarettenpackung nach 11g, wobei die an der Seitenfläche des Packungskörpers übereinander angeordneten Zuschnittflächen deckungsgleich sind.
  • Es soll an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass bei den gezeigten Ausführungsformen stets zwei gleichartige Vorstände 201a und 201b an je einer Seite der Zigarettenpackung 1 ausgebildet sind.
  • In den 1a und 1b ist eine Zigarettenpackung 1 mit einem Packungskörper 4 und einem Deckel 5 zu sehen. Dabei bilden die Stirnfläche 12 des Packungskörpers 4 und die Stirnfläche 22 des Deckels 5 die Vorderseite der Packung 1 und die Rückflächen 13 des Packungskörpers 4 und 23 des Deckels 5 die Rückseite der Zigarettenpackung 1. Dabei ist das Gelenk 38 auf der Rückseite der Zigarettenpackung 1 angeordnet, während die vordere Packungskörperoberkante beziehungsweise vordere Deckelunterkante im Bereich 36 angeordnet sind. An den Seitenflächen der Zigarettenpackung 1 sind die gedachten Verbindungslinien 37a und 37b zu sehen, die in einer Seitenprojektion der Zigarettenpackung 1 auf den Seitenflächen der Zigarettenpackung 1 das Gelenk 38 und die vordere Deckelunterkante beziehungsweise vordere Packungskörperoberkante 36 verbinden. Dadurch werden die Seitenflächen der Zigarettenpackung 1 in die Seitenflächen 11a und 11b des Packungskörpers 4 und die Seitenflächen 21a und 21b des Deckels 5 diagonal geteilt, da das Gelenk 38 der oberen Deckelfläche 15 näher liegt als die Kanten 36.
  • Die 2a bis 2c zeigen eine erfindungsgemäße Zigarettenpackung, bei welcher an den Seitenflächen 21a und 21b des Deckels 5 im Wesentlichen halbrunde Vorstände 201a und 201b ausgebildet sind. Zu sehen ist, dass der Vorstand 201b bei geschlossener Packung über die Linie 37b hinausgeht, beziehungsweise diese unterschreitet. Dabei kommt er unterhalb der Seitenfläche 11b des Packungskörpers 4 zu liegen. Weiterhin ist er außerhalb der Seitenfläche 111b der Zarge 102 angeordnet und die Aufnahme ist zwischen der Seitenfläche 111b der Zarge 102 und der Seitenfläche 11b des Packungskörpers 4 ausgebildet.
  • Aus 3 ist ersichtlich, dass es für die Ausgestaltung des oder der Vorstände keine Beschränkungen gibt. Es sind Zuschnitte gezeigt, bei welchen die Vorstände 201a und 201b am Deckel angeordnet sind. Weiterhin sind diese im Ausführungsbeispiel auf den der Rückfläche 13 zugewanden Hälfte der Seitenflächen des Deckels angeordnet.
  • 4 zeigt eine Zarge 102 mit den Seitenflächen 111a und 111b wie sie auch bei herkömmlichen Zigarettenpackungen verwendet wird.
  • In den 5a und 5b ist jeweils eine Zigarettenpackung in der Frontansicht gezeigt, wobei in der 5a der Deckel 5 geöffnet und die Zarge 102 sichtbar ist. Bei geschlossener Packung wird die Zarge 102 durch die Stirnseite 22 des Deckels 5 in 5b verdeckt.
  • In den 6a bis 6c sind mehrere Zuschnitte von erfindungsgemäßen Zigarettenpackungen gezeigt. Dabei schließt die Stirnseite 12 des Packungskörpers 4 an die Bodenfläche 610 und die Seitenflächen 11a und 11b des Packungskörpers 4 an. Die Kante 36 liegt bei gefalteter und verklebter Packung an der Stirnfläche 22 des Deckels 5 an. Ferner sind die Seitenflächen 11a und 11b bei gefalteter und verklebter Verpackung oberhalb der Zuschnittsflächen 611a und 611b angeordnet und werden mit diesen verklebt. In den Zuschnittsflächen 61la und 611b sind in 6a im Wesentlichen halbrunde Ausnehmungen angeordnet, die später die Aufnahmen für die Vorstände 201a und 201b bilden. Zugleich werden dabei im Zuschnitt auf den Zuschnittsflächen 613a und 613b des Deckels 5 die Vorstände 201a und 201b gebildet, die somit das negative Profil der Aufnahmen aufweisen. Dabei sind die Zuschnittsflächen 613a und 613b bei gefalteter und verklebter Verpackung unterhalb der Seitenflächen 21a und 21b des Deckels 5 angeordnet und werden mit diesen verklebt. Ferner ist das Gelenk 38 zu sehen, welches die Rückflächen 13 und 23 des Packungskörpers 4 des Deckels 5 verbindet und an welchem letztendlich der Deckel 5 am Packungskörper 4 angelenkt ist.
  • Die 7 zeigt eine erfindungsgemäße Zigarettenpackung mit Vorständen am Deckel 5. Der Vorstand 201b überlappt mit der Seitenfläche 111b der Zarge 102 bis zu einem bestimmten Öffnungswinkel, wobei ein wesentlich größerer Öffnungswinkel des Deckels 5 möglich ist, als bei herkömmlichen Zigarettenpackungen aus dem Stand der Technik. Im hier gezeigten Beispiel aus 7 beträgt der Deckelöffnungswinkel 150°, wobei gemäß der Erfindung je nach Ausbildung des Vorstandes 201a beziehungsweise 201b eine Überlappung dieser Vorstände mit den korrespondierenden Seitenflächen 111a beziehungsweise 111b bis zu einem beliebigen Deckelöffnungswinkel zu realisieren ist. 8 zeigt die in 7 beschriebene Zigarettenpackung bei geschlossenem Deckel.
  • In den 9 und 10 ist eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Zigarettenpackung zu sehen, wobei die Unterkante einer Seitenfläche 21b zu der Unterkante einer Fläche 613b, die unter der Seitenfläche 21b angeordnet ist, versetzt ist. Durch diese Versetzung wird der Vorstand 201b gebildet, der letztendlich zwischen die Seitenfläche 11b der Zarge 102 und die Seitenfläche 11b des Packungskörpers 4 einfährt. Dabei weisen die Unterkanten der Flächen 21b und 613b beziehungsweise die Unterkante und Oberkante des Vorstandes 201b eine geschwungene, wellenartige Form auf.
  • Die 11a bis 11h zeigen verschiedene Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Zigarettenpackung in einer Seitenprojektion, wobei insbesondere auf die Formgebung der Vorstände 201a und 201b zu achten ist. So lassen sich diese Vorstände 201a und 201b auf verschiedenste Art gestalten, womit auch eine optische Gefälligkeit für den Benutzer erreicht werden kann.
  • Die 11A zeigt eine erfindungsgemäße Zigarettenpackung, bei der ein im wesentlicher halbrunder Vorstand 201b an der Fläche 611b, die unterhalb der Fläche 11b liegt, an deren Oberkante angeformt ist. Dieser greift beim Schließen des Deckels innerhalb der Seitenfläche 21b ein.
  • Die 11B zeigt eine erfindungsgemäße Zigarettenpackung, bei welcher ein im Wesentlichen halbrunder Vorstand 201b an einer unteren Kante der Fläche 613b, die unterhalb der Fläche 21b liegt, am Deckel angeformt ist. Dieser Vorstand wird beim Schließen des Deckels außen an der Seite 111b der Zarge vorbeigeführt und greift in eine Aufnahme ein, die zwischen den Flächen 111b und 11b liegt.
  • Die 11C zeigt eine erfindungsgemäße Zigarettenpackung, bei der der Vorstand im linken oberen Bereich der Deckelseitenfläche 21b angeordnet ist, wobei die Unterkante der Deckelseitenfläche 21b eine wellenartige Form aufweist. Eine Aufnahme für den Vorstand ist hierbei nicht vorgesehen. Dieser gleitet jedoch beim Schließen des Deckels außen an der Seitenfläche 111b entlang.
  • Die 11D zeigt eine ähnliche Ausführungsform der erfindungsgemäßen Zigarettenpackung wie die 11C, jedoch sind hier die Unterkanten der Deckelseitenflächen 21b und 613b zueinander versetzt, wodurch der Vorstand 201b gebildet wird. Dieser greift beim Schließen des Deckels in eine korrespondierende Aufnahme zwischen den Flächen 11b und 111b.
  • Die 11E zeigt eine erfindungsgemäße Zigarettenpackung, bei welcher ein mehreckiger Vorstand ausgebildet ist, dessen Funktion im Wesentlichen der des Vorstands aus 11A ähnelt. Daraus ist zu erkennen, dass eine Vielzahl verschiedener Formen für die Vorstände vorgesehen werden können, die die gleiche Funktion erfüllen, jedoch beispielsweise für das optische Erscheinungsbild der Zigarettenpackung in ihrer Form abgeändert werden können. Es ist jedoch noch zu erwähnen, dass insbesondere bei einem mehreckigen Vorstand wie in 11E ein formschlüssiges Eingreifen des Vorstands konstruktiv vorgesehen sein kann.
  • Die 11F zeigt eine erfindungsgemäße Zigarettenpackung mit einer rechteckigen Seitenfläche 20b des Deckels, wobei der Vorstand 201b im Wesentlichen links oben auf der Seitenfläche 21b angeordnete Dreiecksfläche einnimmt. Hierbei ist zu erkennen, dass durch diese Ausgestaltungsform die Seitenfläche 21b mit dem Vorstand 201b selbst bei fast vollständig geöffnetem Deckel mit der Fläche 111b überlappt. Dies ist insbesondere vorteilhaft für den zweiten Aspekt der Erfindung, bei dem ein Verklemmen des Deckels mit dem Packungskörper verhindert werden soll. Weiterhin weist diese Ausgestaltungsform der Zigarettenpackung ein optisch geschlossenes Erscheinungsbild auf, was die optische Gefälligkeit erhöht.
  • Die 11G zeigt eine Ausführungsform, bei der die Seitenflächen 11b und 611b nicht in ihrer gesamten Erstreckung übereinander liegen. So ist im oberen Bereich der Zigarettenpackung ein Bereich der Fläche 611b gezeigt, der von der Fläche 11b nicht verdeckt wird. Diese Form findet sich in einer Aussparung der Deckelseitenfläche 21b wieder, wobei der Vorstand 201b in der linken oberen Ecke der Seitenfläche 21b ausgebildet ist.
  • Die 11H zeigt eine Ausführungsform ähnlich der Ausführungsform aus 11G, wobei jedoch die Flächen 11b und 611b in ihrer gesamten Erstreckung übereinander liegen.

Claims (21)

  1. Zigarettenpackung mit einem Packungskörper (4) zur Aufnahme von Zigaretten und einem über ein Gelenk (38) mit dem Packungskörper (4) verbundenen Deckel (5) mit je einer Stirnfläche (12, 22), einer Rückfläche (13, 23) und zwei sich gegenüberliegenden Seitenflächen (11a, 11b, 21a, 21b), dadurch gekennzeichnet, dass an zumindest einer Seitenfläche (11a, 11b, 21a, 21b) der Packung (1) zumindest ein Vorstand (201a, 201b) am Deckel (5) und/oder am Packungskörper (4) ausgebildet ist, der sich bei geschlossener Packung (1) über eine an einer Seitenfläche (11a, 11b, 21a, 21b) gedachte Verbindungslinie (37a, 37b) zwischen Gelenk (38) und vorderer Deckelunterkante (36) hinaus erstreckt.
  2. Zigarettenpackung nach Anspruch 1, wobei an zumindest einer Seitenfläche (11a, 11b, 21a, 21b) zumindest einer Packungsseite zumindest ein Vorstand (201a, 201b) angeordnet ist.
  3. Zigarettenpackung nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, wobei sowohl am Deckel (5) als auch am Packungskörper (4) zumindest ein Vorstand (201a, 201b) ausgebildet ist.
  4. Zigarettenpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest eine Vorstand (201a, 201b), insbesondere zusammen mit dem an ihn anliegenden Bereich (11a, 11b, 21a, 21b, 111a, 111b), im speziellen durch Druck oder Formgabe als Informationsträger ausgebildet ist.
  5. Zigarettenpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei mindestens einer der Vorstände (201a, 201b) beim Schließen der Packung (1) in eine korrespondierende Aufnahme einläuft.
  6. Zigarettenpackung nach Anspruch 5, wobei die zumindest eine Aufnahme den zumindest einen Vorstand (201a, 201b) kraftschlüssig, insbesondere reibschlüssig und/oder formschlüssig bindet.
  7. Zigarettenpackung nach Anspruch 3 bis 6, wobei sich korrespondierende Vorstände (201a, 201b) an Deckel (5) und Packungskörper (4) kraftschlüssig, insbesondere reibschlüssig und/oder formschlüssig aneinander binden.
  8. Zigarettenpackung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, mit einer im Packungskörper (4) angeordneten Zarge (102), wobei die zumindest eine Aufnahme zwischen Zarge (102) und Packungskörper (4) ausgebildet ist.
  9. Zigarettenpackung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, wobei die zumindest eine Aufnahme am Deckel (5) ausgebildet ist.
  10. Zigarettenpackung nach einem der Ansprüche 5 bis 11, wobei das Profil des zumindest einen Vorstands (201a, 201b) mit dem Profil der zumindest einen Aufnahme korrespondiert, insbesondere im Zuschnitts aneinander liegt.
  11. Zigarettenpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, wobei der zumindest eine Vorstand (201a, 201b) aus dem Material der Zigarettenpackung (1) besteht.
  12. Zigarettenpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, wobei der zumindest eine Vorstand (201a, 201b) eine Anformung an einer Kante zumindest einer der unter einer Seitenfläche (11a, 11b, 21a, 21b) des Packungskörpers (4) oder des Deckels (5) angeordneten Fläche (611a, 611b, 613a, 613b) ist.
  13. Zigarettenpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, wobei der zumindest eine Vorstand (201a, 201b) eine Anformung an einer Kante zumindest einer Seitenfläche (11a, 11b, 21a, 21b) des Packungskörpers (4) oder des Deckels (5) ist.
  14. Zigarettenpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, wobei der zumindest eine Vorstand (201a, 201b) eine Anformung an einer Kante sowohl zumindest einer Seitenfläche (11a, 11b, 21a, 21b) des Packungskörpers (4) oder des Deckels (5) als auch zumindest einer unter einer Seitenfläche (11a, 11b, 21a, 21b) des Packungskörpers (4) oder des Deckels (5) angeordneten Fläche (611a, 611b, 613a, 613b) ist.
  15. Zigarettenpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, wobei die Kante der Seitenfläche (11a, 11b, 21a, 21b) zu der Kante der unter der Seitenfläche (11a, 11b, 21a, 21b) angeordneten Fläche (611a, 611b, 613a, 613b) versetzt, insbesondere in Richtung der Hochachse der Zigarettenpackung (1) versetzt ist.
  16. Zigarettenpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, wobei der zumindest eine Vorstand (201a, 201b) in einer Seitenprojektion eine im Wesentlichen runde oder halbrunde Form aufweist.
  17. Zigarettenpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, wobei der zumindest eine Vorstand (201a, 201b) in einer Seitenprojektion eine im Wesentlichen drei- oder mehreckige Form aufweist.
  18. Zigarettenpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, wobei sich die Unter- und/oder Oberkante des zumindest einen Vorstands (201a, 201b) in einer Seitenprojektion im Wesentlichen parallel zu einer Packungsoberkante und -unterkante erstreckt.
  19. Zigarettenpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, wobei die Unter- und/oder Oberkante des zumindest einen Vorstands (201a, 201b) in einer Seitenprojektion eine geschwungene, insbesondere wellenartige Form aufweist.
  20. Zigarettenpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, wobei der zumindest eine am Deckel (5) ausgebildete Vorstand (201a, 201b) in einer Seitenprojektion bis zu einem Deckelöffnungswinkel von mindestens 115°, insbesondere bis zu mindestens 150° und im speziellen bis zu mindestens 175° mit der ihm zugeordneten Seitenfläche (111a, 111b) der Zarge (102) überlappt.
  21. Zigarettenpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, wobei zumindest ein Teil, insbesondere ein wesentlicher Teil des zumindest einen Vorstands (201a, 201b) in einer Seitenprojektion bei geschlossener Packung (1) im Bereich der der Rückfläche (13, 23) zugewandten Hälfte der Seitenfläche (11a, 11b, 21a, 21b), im Speziellen in einem an das Gelenk (38) angrenzenden Bereich der Seitenfläche (11a, 11b, 21a, 21b) ausgebildet ist.
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