-
Die
Erfindung betrifft eine Packung zur Aufnahme von rauchbaren Artikeln,
insbesondere von Zigaretten.
-
Aus
dem Stand der Technik sind Zigarettenpackungen bekannt, die aus
Kartonmaterial oder ähnlichen
Materialen hergestellt werden. Diese sind wiederum zum Verkauf in
eine Cellophanfolie oder eine transparente Kunstofffolie verpackt,
wobei diese Folien vor dem Gebrauch durch den Benutzer entfernt
werden.
-
Eine
solche Zigarettenpackung umfasst gewöhnlicherweise einen gestreckten
Packungskörper zur
Aufnahme von Zigaretten mit einer oberen Öffnung zur Entnahme der Zigaretten.
Weiterhin weist der Packungskörper
eine Stirnfläche,
eine Rückfläche, zwei
sich gegenüberliegende
Seitenflächen
und eine Bodenfläche
auf. Dabei ist mit dem Packungskörper
ein Deckel über
ein Gelenk verbunden, mit welchem die obere Öffnung des Packungskörpers verschlossen
werden kann. Dieser Deckel hat ebenfalls eine Stirnfläche, eine
Rückfläche, zwei
sich gegenüberliegenden
Seitenflächen
und eine obere Fläche.
Das den Packungskörper
und den Deckel verbindende Gelenk befindet sich zumeist auf der
Rückseite
der Packung, wobei eine obere Kante der Rückfläche des Packungskörpers und
eine untere Kante der Rückenfläche des
Deckels miteinander verbunden werden. Ferner umfasst eine Zigarettenpackung gewöhnlicherweise
eine Zarge, die innerhalb des Packungskörpers im Bereich der oberen Öffnung angeordnet
ist.
-
Um
ein ungewolltes Öffnen
des Deckels zu vermeiden, steht die Zarge gemäß dem Stand der Technik so
weit nach oben, dass sie den Deckel reibschlüssig in seiner die obere Öffnung des
Packungskörpers
verschließenden
Stellung hält.
-
Durch
das sich wiederholende Öffnen
und Schließen
der Zigarettenpackung wird das Zargenoberteil jedoch rasch abgenutzt
und die Seitenflächen des
Deckels können
ihre Festigkeit verlieren, so dass der Reibschluss zum Halten des
Deckels in der geschlossenen Stellung nicht mehr gewährleistet
ist. Durch das unbeabsichtigte Öffnen
des Deckels können
dann beispielsweise Zigaretten aus der Packung herausfallen oder
Aromastoffe entweichen, welche im Tabakmaterial gehalten werden
sollen. Ferner steht der "geschlossene" Deckel oft leicht
offen, wenn die Schachtel länger
benutzt worden ist, was ein unschönes Bild abgibt und ebenfalls
zum Ausdampfen bzw. Trocknen der Zigaretten führt.
-
Weiterhin
ist es möglich,
dass sich beim vollständigen Öffnen des
Deckels der aus Kartonage gefertigte Deckel leicht deformiert, so
dass eine oder beide Seitenflächen
des Deckels beim Zurückschwenken
des Deckels innerhalb der Seitenwände der Zarge eingreifen und
somit ein Wiederverschließen
der Zigarettenpackung verhindern. Falls dieses Eingreifen innerhalb
der seitlichen Zargenflächen durch
den Benutzer nicht bemerkt wird, können als Folge der beim Wiederverschließen aufgebrachten Kräfte Teile
der Zigarettenpackung deformiert oder gar zerstört werden, was den teilweisen
oder gänzlichen
Verlust der Funktion der Zigarettenpackung bedeuten würde.
-
Es
ist die Aufgabe der Erfindung, eine Zigarettenpackung bereit zu
stellen, welche die oben geschilderten Probleme des Standes der
Technik überwindet.
-
Diese
Aufgabe wird durch eine Zigarettenpackung gemäß dem Anspruch 1 gelöst. Die
Unteransprüche
definieren bevorzugte Ausführungsformen der
Erfindung.
-
Die
erfindungsgemäße Zigarettenpackung weist
an zumindest einer Seitenfläche
des Packungskörpers
und/oder des Deckels mindestens einen Vorstand auf, der sich bei
geschlossener Packung über
eine gedachte Verbindungslinie zwischen Gelenk und vorderer Deckelunterkante
erstreckt. Diese Verbindungslinie wird gebildet, indem man in einer
Seitenansicht der Zigarettenpackung das Gelenk auf der Rückfläche der
Zigarettenpackung mit der Deckelunterkante beziehungsweise Packungskörperoberkante
an der Vorderseite der Zigarettenpackung verbindet.
-
Diese
Verbindungslinie ist gewöhnlicherweise
auch die Deckelunterkante beziehungsweise Packungskörperoberkante
auf den Seitenflächen
einer aus dem Stand der Technik bekannten Zigarettenpackung. Da
das Gelenk auf der Rückfläche der
Zigarettenpackung üblicherweise
höher,
also der oberen Fläche
des Deckels näher
angeordnet ist als die vordere Deckelunterkante, erstreckt sich
diese Verbindungslinie diagonal über
jede der beiden Seitenflächen
der Zigarettenpackung. Bei den Zigarettenpackungen aus dem Stand
der Technik liegen der Deckel und der Packungskörper im Bereich der vorderen
und der seitlichen Deckelunterkanten beziehungsweise Packungskörperoberkanten
auf Stoss aneinander an.
-
Bei
der erfindungsgemäßen Zigarettenpackung
können
an einer oder beiden Seitenflächen
ein oder mehrere Vorstände
angeordnet sein, die sich bei geschlossener Packung über die
Verbindungslinie hinaus erstrecken, wobei sowohl der Deckel als auch
der Packungskörper
ein oder mehrere Vorstände
auf einer oder beiden Seitenflächen
der Packung aufweisen können.
-
Der
Vorteil dieses oder dieser Vorstände
ist, dass sie zusätzliche
Flächen
(vorzugsweise zwei Flächen
je Vorstand) bereitstellen, welche als großflächige Reibflächen dienen
können.
So kann der Deckel durch einen durch die Vorstände erzeugten Reibschluss besonders
gut in einer Position gehalten werden, in der er die Öffnung des
Packungskörpers verschließt. Weiterhin
kann der Deckel bei seiner Bewegung zwischen einer geöffneten
und einer geschlossenen Position durch einen oder mehrere Vorstände relativ
zum Packungskörper
geführt
werden, was einerseits die Handhabung der Zigarettenpackung erleichtert
und andererseits deren Funktion sicherstellt.
-
Im
Folgenden wird auf einen Vorstand Bezug genommen. Es ist natürlich denkbar,
dass die erfindungsgemäße Zigarettenpackung
mehrere Vorstände
aufweist, wobei jeder oder einzelne Vorstände davon die genannten Merkmale
aufweisen können.
-
Man
kann den Vorstand bei der Herstellung der Zigarettenpackung bedrucken
oder ihm eine bestimmte Form beziehungsweise äußere Erscheinung gegeben werden,
um so dem Benutzer als Informationsquelle zu dienen. Dabei kann
der Vorstand auch nur ein Teil einer insgesamt größeren Informationsfläche sein.
-
Vorteilhafterweise
kann der Vorstand beim Schließen
der Zigarettenpackung in eine auf ihn abgestimmte Aufnahme einlaufen
oder eingeführt
werden, wobei der Vorstand dazu dient, den Deckel in einer geschlossenen
Stellung zu halten und somit ein ungewolltes Öffnen der Zigarettenpackung
zu verhindern. So können
eine oder beide Seitenflächen
des Vorstandes als Reibflächen
ausgestaltet sein, die an der Zarge und/oder Seitenfläche der
Zigarettenpackung entlang gleiten beziehungsweise reiben. Da die
Reibflächen
des erfindungsgemäßen Vorstandes wesentlich
größer sind,
als die Reibflächen
der Zargen der aus dem Stand der Technik bekannten Zigarettenpackungen,
wird durch den größeren erzeugten
Reibschluss ein selbständiges Öffnen des
Deckels wirkungsvoller verhindert, als dies im Stand der Technik
der Fall ist. Auch können
dazu eine oder beide Seitenflächen
des Vorstandes zusätzlich
reibschlussverstärkende
Elemente aufweisen, beispielsweise aufgerauhte Flächen. Ferner
ist es denkbar, dass insbesondere durch die Formgebung des Vorstandes
und eine darauf abgestimmte Formgebung der Aufnahme zusätzlich zum
oben genannten Reibschluss ein Formschluss zwischen Vorstand und
Aufnahme erreicht wird, was den Deckel ebenfalls am selbstständigen Öffnen hindert.
So kann beispielsweise die Aufnahme an der Stelle, wo der Vorstand
in die Aufnahme einläuft,
geringere Ausmaße
aufweisen als der Vorstand, so dass der Vorstand nur durch Aufbringen
einer zusätzlichen
Kraft durch diese verengte Stelle der Aufnahme bewegt werden kann. Falls
dieser erhöhte
Kraftaufwand nur während
einer kurzen Strecke entlang der Bewegungsrichtung des Vorstandes
nötig ist,
könnte
dem Benutzer vorteilhafterweise durch ein typisches „Einschnappgeräusch" signalisiert werden,
dass die Zigarettenpackung geschlossen ist, wodurch auch die haptische
Gefälligkeit
der Zigarettenpackung verbessert wird.
-
Auch
ist eine derartige Wechselwirkung nicht nur zwischen einem Vorstand
und einer Aufnahme denkbar, sondern ebenfalls zwischen mehreren
Vorständen
an Deckel und Packungskörper,
die ineinander eingreifen, einhaken oder aneinander reiben.
-
Falls
die Aufnahme am Packungskörper
angeordnet ist, so kann sie zwischen Packungskörper und Zarge ausgebildet
sein. Wenn beispielsweise die Zarge nicht vollständig über die gesamte Fläche verklebt
ist, an der sie am Packungskörper
anliegt, können
die Bereiche, an denen keine Verklebung vorhanden ist, die Aufnahme
bilden.
-
Die
Aufnahme kann durch einen Bereich definiert werden, der im Zuschnitt
der Zigarettenpackung an dem Vorstand anliegt und demzufolge das negative
Profil des Vorstandes aufweist. Da der im Zuschnitt an den Vorstand
angrenzende Bereich zu einer Packungsfläche gehört, die bei der gefalteten und
verklebten Zigarettenpackung unterhalb einer außenliegenden (sichtbaren) Seitenfläche der
Zigarettenpackung angeordnet ist, werden die Flächen der Aufnahme, an denen
die Seitenflächen
des Vorstands reiben, durch eine Seitenfläche der Zarge und eine innenliegende
Fläche
der sichtbaren Seitenfläche
der Zigarettenpackung gebildet.
-
Es
ist jedoch auch denkbar, dass die Aufnahme am Deckel angeordnet
ist, wodurch diese wiederum durch den im Zuschnitt an den Vorstand
angrenzenden Bereich des Deckelzuschnitts am Deckel gebildet wird.
-
Der
Vorstand kann aus dem gleichen Material wie die Zigarettenpackung
bestehen und so schon im Zuschnitt der Zigarettenpackung definiert
sein. Er muss daher nicht in einem separaten Arbeitsschritt angebracht
werden, beispielsweise durch nachträgliches Verkleben mit einer
bestehenden Zigarettenpackung. Demzufolge kann der Vorstand eine
Anformung an einer Kante einer Seitenfläche des Packungskörpers oder
des Deckels sein. Es ist jedoch auch denkbar, dass der Vorstand
durch eine Anformung an einer Kante eines unter einer Seitenfläche des
Packungskörpers
oder des Deckels angeordneten Fläche
gebildet wird, die nach der Verklebung der Zigarettenschachtel nicht
mehr sichtbar ist. Auch eine Kombination beider Möglichkeiten
wäre denkbar.
-
Ferner
kann der Vorstand gebildet werden, indem eine Kante einer der Flächen des
Zigarettenschachtelzuschnitts, die an einer Seitenfläche der
Zigarettenschachtel übereinander
angeordnet beziehungsweise verklebt werden, zu einer Kante der anderen
Fläche
versetzt ist, wobei insbesondere beide Kanten eine ähnliche
Form beziehungsweise ein ähnliches
Profil aufweisen können.
-
Grundsätzlich kann
der Vorstand in einer Seitenprojektion der Zigarettenschachtel eine
beliebige Form haben, insbesondere eine im Wesentlichen runde oder
halbrunde Form oder auch eine 3- oder mehreckige Form. Gleiches
gilt selbstverständlich
auch für
die den Vorstand aufnehmende Aufnahme.
-
Weiterhin
kann sich die Unter- und/oder Oberkante des Vorstandes, parallel
oder im Wesentlichen parallel zu einer Oberkante beziehungsweise Unterkante
einer Seitenfläche
des Packungskörpers erstrecken.
-
Auch
kann die Unter- und/oder Oberkante des Vorstandes eine beliebige
Form beziehungsweise Profil aufweisen, insbesondere eine geschwungene
oder wellenartige Form.
-
Ein
weiterer Aspekt der Erfindung betrifft einen oder mehrere am Deckel
ausgebildete Vorstände,
die ein Verklemmen des Deckels beim Wiederverschließen der
Zigarettenpackung verhindern.
-
Dabei
ist erfindungsgemäß am Deckel
zumindest ein Vorstand ausgebildet, der bis zu einem bestimmten Öffnungswinkel
des Deckels mit einer Seitenfläche
der innerhalb des Packungskörpers
im Bereich der oberen Öffnung
angeordneten Zarge überlappt.
Bevorzugt kann dazu ein linker Vorstand außerhalb der linken Seitenfläche der
Zarge entlang bewegt werden, währenddessen
ein rechter Vorstand außerhalb
der rechten Seitenfläche
der Zarge entlang bewegt wird.
-
Diese Überlappung
kann bevorzugterweise bis zu einem Deckelöffnungswinkel von 150° vorliegen.
Eine Überlappung
ist jedoch auch bis zu einem beliebigen Öffnungswinkel denkbar, wie
beispielsweise bis fast zum maximalen Öffnungswinkel von 180°, also bis
fast zu dem Punkt, an dem die Rückfläche des
Deckels an der Rückfläche des
Packungskörpers
anliegt. So ist ein Verklemmen eines Deckels an der Zarge oder am
Packungskörper
beim Wiederverschließen
der Zigarettenpackung nicht mehr möglich. Der Deckel wird "außerhalb" der Zarge geführt.
-
Grundsätzlich bietet
jeder der hier beschriebenen Vorstände am Deckel eine "längere" Überlappung
mit der Zarge beim Öffnen
und Schließen
des Deckels. Es ist offensichtlich, dass der oder die Vorstände umso
länger
mit der Zarge überlappen,
je weiter sie die gedachte Linie zwischen Gelenk und vorderer Deckelunterkante
unterschreiten.
-
Unterstützt wird
die Überlappung
insbesondere dadurch, dass zumindest ein Teil des Vorstandes im
hinteren Bereich der Seitenfläche
des Deckels angeordnet ist, also in dem Bereich, der der Rückfläche der
Zigarettenpackung näher
ist als der Stirnfläche
der Zigarettenpackung. Besonders gut kann ein Verklemmen verhindert
werden, wenn der Vorstand beziehungsweise ein wesentlicher Teil
des Vorstandes im Bereich des Gelenks zwischen Deckel und Packungskörper angeordnet
ist.
-
Die
Erfindung wird anhand der beiliegenden Figuren näher erläutert, wobei sie die darin
beschriebenen Merkmale einzeln so wie in jeder sinnvollen Kombination
umfassen kann. Es zeigen:
-
1A:
eine perspektivische Ansicht auf die linke Vorderkante der Zigarettenpackung;
-
1B:
eine perspektivische Ansicht auf die rechte Hinterkante der Zigarettenpackung;
-
2A:
eine Seitenprojektion der Zigarettenpackung bei geschlossenem Deckel;
-
2B:
eine Seitenprojektion der Zigarettenpackung bei halb geöffnetem
Deckel;
-
2C:
eine Seitenprojektion der Zigarettenpackung bei vollständig geöffnetem
Deckel;
-
3:
verschiedene Zuschnitte der erfindungsgemäßen Zigarettenpackung;
-
4:
einen Zuschnitt einer Zarge;
-
5A:
eine Frontansicht der Zigarettenpackung mit einer im Bereich der
oberen Öffnung
angeordneten Zarge bei geöffnetem
Deckel;
-
5B:
eine Frontansicht der geschlossenen Zigarettenpackung;
-
6A:
einen Zuschnitt einer Zigarettenpackung mit am Deckel ausgebildeten,
im Wesentlichen halbrunden Vorständen;
-
6B:
einen Zuschnitt einer Zigarettenpackung mit am Packungskörper ausgebildeten,
im Wesentlichen halbrunden Vorständen;
-
6C:
einen Zuschnitt einer Zigarettenpackung mit am Packungskörper ausgebildeten,
mehreckigen Vorständen;
-
6: eine Seitenprojektion einer Zigarettenpackung
bei der ein Vorstand (die Vorstände)
bis etwa 150° Deckelöffnungswinkel
mit einer (den) Seitenfläche
der Zarge überlappt
(überlappen);
-
8:
eine perspektivische Ansicht der Zigarettenpackung aus 7 bei
geschlossenem Deckel;
-
9:
eine perspektivische Ansicht der Zigarettenpackung aus 10 bei
geschlossenem Deckel;
-
10:
eine perspektivische Ansichten einer Zigarettenpackung, bei der
die Unterkanten der übereinander
angeordneten Zuschnittflächen
an den Seitenflächen
des Deckels zueinander versetzt sind;
-
11A: eine Zigarettenpackung mit am Packungskörper ausgebildeten,
im Wesentlichen halbrunden Vorstanden;
-
11B: eine Zigarettenpackung mit einem am Deckel
ausgebildeten, im Wesentlichen halbrunden Vorstanden;
-
11C: eine Zigarettenpackung mit am Deckel ausgebildeten
Vorstand mit wellenförmiger Unterkante;
-
11D: eine Zigarettenpackung mit am Deckel ausgebildeten
Vorständen,
wobei die Unterkanten der übereinander
angeordneten Zuschnittflächen
an den Seitenflächen
des Deckels zueinander versetzt sind;
-
11E: eine Zigarettenpackung mit am Packungskörper ausgebildeten,
mehreckigen Vorstanden;
-
11F: eine Zigarettenpackung mit am Deckel ausgebildeten
Vorständen,
deren Unterkante bei geschlossener Zigarettenpackung parallel zur
Unterkante beziehungsweise Oberkante der Zigarettenpackung verläuft;
-
11G: eine Zigarettenpackung mit am Deckel ausgebildeten
Vorstanden, wobei die an der Seitenfläche des Packungskörpers außenliegende Zuschnittfläche die
innenliegende Zuschnittfläche nicht
vollständig
bedeckt;
-
11H: eine Zigarettenpackung nach 11g, wobei die an der Seitenfläche des Packungskörpers übereinander
angeordneten Zuschnittflächen
deckungsgleich sind.
-
Es
soll an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass bei den gezeigten
Ausführungsformen stets
zwei gleichartige Vorstände 201a und 201b an je
einer Seite der Zigarettenpackung 1 ausgebildet sind.
-
In
den 1a und 1b ist
eine Zigarettenpackung 1 mit einem Packungskörper 4 und
einem Deckel 5 zu sehen. Dabei bilden die Stirnfläche 12 des
Packungskörpers 4 und
die Stirnfläche 22 des Deckels 5 die
Vorderseite der Packung 1 und die Rückflächen 13 des Packungskörpers 4 und 23 des Deckels 5 die
Rückseite
der Zigarettenpackung 1. Dabei ist das Gelenk 38 auf
der Rückseite
der Zigarettenpackung 1 angeordnet, während die vordere Packungskörperoberkante
beziehungsweise vordere Deckelunterkante im Bereich 36 angeordnet
sind. An den Seitenflächen
der Zigarettenpackung 1 sind die gedachten Verbindungslinien 37a und 37b zu
sehen, die in einer Seitenprojektion der Zigarettenpackung 1 auf
den Seitenflächen
der Zigarettenpackung 1 das Gelenk 38 und die
vordere Deckelunterkante beziehungsweise vordere Packungskörperoberkante 36 verbinden.
Dadurch werden die Seitenflächen
der Zigarettenpackung 1 in die Seitenflächen 11a und 11b des
Packungskörpers 4 und
die Seitenflächen 21a und 21b des
Deckels 5 diagonal geteilt, da das Gelenk 38 der
oberen Deckelfläche 15 näher liegt
als die Kanten 36.
-
Die 2a bis 2c zeigen
eine erfindungsgemäße Zigarettenpackung,
bei welcher an den Seitenflächen 21a und 21b des
Deckels 5 im Wesentlichen halbrunde Vorstände 201a und 201b ausgebildet
sind. Zu sehen ist, dass der Vorstand 201b bei geschlossener
Packung über
die Linie 37b hinausgeht, beziehungsweise diese unterschreitet.
Dabei kommt er unterhalb der Seitenfläche 11b des Packungskörpers 4 zu
liegen. Weiterhin ist er außerhalb der
Seitenfläche 111b der
Zarge 102 angeordnet und die Aufnahme ist zwischen der
Seitenfläche 111b der Zarge 102 und
der Seitenfläche 11b des
Packungskörpers 4 ausgebildet.
-
Aus 3 ist
ersichtlich, dass es für
die Ausgestaltung des oder der Vorstände keine Beschränkungen
gibt. Es sind Zuschnitte gezeigt, bei welchen die Vorstände 201a und 201b am
Deckel angeordnet sind. Weiterhin sind diese im Ausführungsbeispiel
auf den der Rückfläche 13 zugewanden
Hälfte
der Seitenflächen
des Deckels angeordnet.
-
4 zeigt
eine Zarge 102 mit den Seitenflächen 111a und 111b wie
sie auch bei herkömmlichen Zigarettenpackungen
verwendet wird.
-
In
den 5a und 5b ist
jeweils eine Zigarettenpackung in der Frontansicht gezeigt, wobei in
der 5a der Deckel 5 geöffnet und die Zarge 102 sichtbar
ist. Bei geschlossener Packung wird die Zarge 102 durch
die Stirnseite 22 des Deckels 5 in 5b verdeckt.
-
In
den 6a bis 6c sind
mehrere Zuschnitte von erfindungsgemäßen Zigarettenpackungen gezeigt.
Dabei schließt
die Stirnseite 12 des Packungskörpers 4 an die Bodenfläche 610 und
die Seitenflächen 11a und 11b des
Packungskörpers 4 an. Die
Kante 36 liegt bei gefalteter und verklebter Packung an
der Stirnfläche 22 des
Deckels 5 an. Ferner sind die Seitenflächen 11a und 11b bei
gefalteter und verklebter Verpackung oberhalb der Zuschnittsflächen 611a und 611b angeordnet
und werden mit diesen verklebt. In den Zuschnittsflächen 61la und 611b sind
in 6a im Wesentlichen halbrunde Ausnehmungen angeordnet,
die später
die Aufnahmen für die
Vorstände 201a und 201b bilden.
Zugleich werden dabei im Zuschnitt auf den Zuschnittsflächen 613a und 613b des
Deckels 5 die Vorstände 201a und 201b gebildet,
die somit das negative Profil der Aufnahmen aufweisen. Dabei sind
die Zuschnittsflächen 613a und 613b bei
gefalteter und verklebter Verpackung unterhalb der Seitenflächen 21a und 21b des
Deckels 5 angeordnet und werden mit diesen verklebt. Ferner
ist das Gelenk 38 zu sehen, welches die Rückflächen 13 und 23 des
Packungskörpers 4 des
Deckels 5 verbindet und an welchem letztendlich der Deckel 5 am
Packungskörper 4 angelenkt ist.
-
Die 7 zeigt
eine erfindungsgemäße Zigarettenpackung
mit Vorständen
am Deckel 5. Der Vorstand 201b überlappt
mit der Seitenfläche 111b der
Zarge 102 bis zu einem bestimmten Öffnungswinkel, wobei ein wesentlich
größerer Öffnungswinkel
des Deckels 5 möglich
ist, als bei herkömmlichen Zigarettenpackungen
aus dem Stand der Technik. Im hier gezeigten Beispiel aus 7 beträgt der Deckelöffnungswinkel
150°, wobei
gemäß der Erfindung
je nach Ausbildung des Vorstandes 201a beziehungsweise 201b eine Überlappung
dieser Vorstände
mit den korrespondierenden Seitenflächen 111a beziehungsweise 111b bis
zu einem beliebigen Deckelöffnungswinkel
zu realisieren ist. 8 zeigt die in 7 beschriebene
Zigarettenpackung bei geschlossenem Deckel.
-
In
den 9 und 10 ist eine weitere Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Zigarettenpackung
zu sehen, wobei die Unterkante einer Seitenfläche 21b zu der Unterkante
einer Fläche 613b,
die unter der Seitenfläche 21b angeordnet
ist, versetzt ist. Durch diese Versetzung wird der Vorstand 201b gebildet,
der letztendlich zwischen die Seitenfläche 11b der Zarge 102 und
die Seitenfläche 11b des
Packungskörpers 4 einfährt. Dabei
weisen die Unterkanten der Flächen 21b und 613b beziehungsweise
die Unterkante und Oberkante des Vorstandes 201b eine geschwungene,
wellenartige Form auf.
-
Die 11a bis 11h zeigen
verschiedene Ausführungsformen
der erfindungsgemäßen Zigarettenpackung
in einer Seitenprojektion, wobei insbesondere auf die Formgebung
der Vorstände 201a und 201b zu
achten ist. So lassen sich diese Vorstände 201a und 201b auf
verschiedenste Art gestalten, womit auch eine optische Gefälligkeit
für den
Benutzer erreicht werden kann.
-
Die 11A zeigt eine erfindungsgemäße Zigarettenpackung, bei der
ein im wesentlicher halbrunder Vorstand 201b an der Fläche 611b,
die unterhalb der Fläche 11b liegt,
an deren Oberkante angeformt ist. Dieser greift beim Schließen des
Deckels innerhalb der Seitenfläche 21b ein.
-
Die 11B zeigt eine erfindungsgemäße Zigarettenpackung, bei welcher
ein im Wesentlichen halbrunder Vorstand 201b an einer unteren
Kante der Fläche 613b,
die unterhalb der Fläche 21b liegt,
am Deckel angeformt ist. Dieser Vorstand wird beim Schließen des
Deckels außen
an der Seite 111b der Zarge vorbeigeführt und greift in eine Aufnahme
ein, die zwischen den Flächen 111b und 11b liegt.
-
Die 11C zeigt eine erfindungsgemäße Zigarettenpackung, bei der
der Vorstand im linken oberen Bereich der Deckelseitenfläche 21b angeordnet
ist, wobei die Unterkante der Deckelseitenfläche 21b eine wellenartige
Form aufweist. Eine Aufnahme für
den Vorstand ist hierbei nicht vorgesehen. Dieser gleitet jedoch
beim Schließen
des Deckels außen
an der Seitenfläche 111b entlang.
-
Die 11D zeigt eine ähnliche Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Zigarettenpackung
wie die 11C, jedoch sind hier die Unterkanten
der Deckelseitenflächen 21b und 613b zueinander
versetzt, wodurch der Vorstand 201b gebildet wird. Dieser
greift beim Schließen
des Deckels in eine korrespondierende Aufnahme zwischen den Flächen 11b und 111b.
-
Die 11E zeigt eine erfindungsgemäße Zigarettenpackung, bei welcher
ein mehreckiger Vorstand ausgebildet ist, dessen Funktion im Wesentlichen
der des Vorstands aus 11A ähnelt. Daraus ist
zu erkennen, dass eine Vielzahl verschiedener Formen für die Vorstände vorgesehen
werden können,
die die gleiche Funktion erfüllen,
jedoch beispielsweise für
das optische Erscheinungsbild der Zigarettenpackung in ihrer Form
abgeändert
werden können.
Es ist jedoch noch zu erwähnen,
dass insbesondere bei einem mehreckigen Vorstand wie in 11E ein formschlüssiges Eingreifen des Vorstands
konstruktiv vorgesehen sein kann.
-
Die 11F zeigt eine erfindungsgemäße Zigarettenpackung mit einer
rechteckigen Seitenfläche 20b des
Deckels, wobei der Vorstand 201b im Wesentlichen links
oben auf der Seitenfläche 21b angeordnete
Dreiecksfläche
einnimmt. Hierbei ist zu erkennen, dass durch diese Ausgestaltungsform
die Seitenfläche 21b mit
dem Vorstand 201b selbst bei fast vollständig geöffnetem
Deckel mit der Fläche 111b überlappt.
Dies ist insbesondere vorteilhaft für den zweiten Aspekt der Erfindung,
bei dem ein Verklemmen des Deckels mit dem Packungskörper verhindert
werden soll. Weiterhin weist diese Ausgestaltungsform der Zigarettenpackung
ein optisch geschlossenes Erscheinungsbild auf, was die optische Gefälligkeit
erhöht.
-
Die 11G zeigt eine Ausführungsform, bei der die Seitenflächen 11b und 611b nicht
in ihrer gesamten Erstreckung übereinander
liegen. So ist im oberen Bereich der Zigarettenpackung ein Bereich der
Fläche 611b gezeigt,
der von der Fläche 11b nicht
verdeckt wird. Diese Form findet sich in einer Aussparung der Deckelseitenfläche 21b wieder,
wobei der Vorstand 201b in der linken oberen Ecke der Seitenfläche 21b ausgebildet
ist.
-
Die 11H zeigt eine Ausführungsform ähnlich der Ausführungsform
aus 11G, wobei jedoch die Flächen 11b und 611b in
ihrer gesamten Erstreckung übereinander
liegen.