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Die
vorliegende Anmeldung betrifft einen optoelektronischen Halbleiterchip
mit einem Halbleiterkörper
und einer auf dem Halbleiterkörper
aufgebrachten, elektrisch leitfähigen
Kontaktschicht. Weiterhin betrifft die Anmeldung ein optoelektronisches Bauelement
mit einem derartigen Halbleiterchip und einem Trägerkörper sowie ein Verfahren zum
Herstellen eines optoelektronischen Bauelements.
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Es
sind optoelektronische Halbleiterchips der eingangs genannten Art
beispielsweise in Form von Lumineszenzdiodenchips, insbesondere
in Form von Leuchtdiodenchips bekannt. Derartige Chips weisen in
der Regel elektrische Kontaktschichten in Form von metallischen
Kontaktelektroden auf, die häufig
mehrere unterschiedliche, übereinander
gestapelte Metallschichten umfassen. Die Dicke derartiger Kontaktschichten
wird bei bekannten Halbleiterchips groß genug gewählt, so dass die Kontaktschicht
einen ausreichend großen
elektrischen Strom, der mindestens einem vorgesehenen Betriebsstrom
entspricht, verträgt.
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Wenn
die Kontaktschicht zu dünn
ist, kann es sein, dass die Kontaktschicht oder ein elektrischer Kontakt
zwischen der Kontaktschicht und dem Halbleiterkörper zerstört oder signifikant beeinträchtigt wird,
wenn der Halbleiterchip mit einem Betriebsstrom beaufschlagt wird.
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In
optoelektronischen Bauelementen werden Kontaktschichten häufig mittels
eines Bonddrahtes mit elektrischen Leitern des Bauelements elektrisch leitend
verbunden.
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Es
ist eine Aufgabe, einen Halbleiterchip anzugeben, der im Vergleich
zu herkömmlichen
Halbleiterchips technisch einfacher und mit geringerem Kostenaufwand
herstellbar ist. Zudem soll ein optoelektronisches Bauelement angegeben
werden, in dem sich der Halbleiterchip auf besonders vorteilhafte Weise
integrieren lässt.
Ein vorteilhaftes Verfahren zum Herstellen eines derartigen optoelektronischen Bauelements
soll ebenfalls angegeben werden.
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Es
wird ein optoelektronischer Halbleiterchip der Eingang genannten
Art angegeben, bei dem die Kontaktschicht eine Dicke von kleiner
als oder gleich 1 μm
aufweist. Unter einer Dicke einer Schicht ist im Zusammenhang dieser
Anmeldung insbesondere eine maximale Dicke zu verstehen, die senkrecht
zu einer Haupterstreckungsebene der Schicht gemessen wird.
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Zusätzlich oder
alternativ ist die Kontaktschicht derart ausgebildet, dass sie nicht
als ein Bondpad zum elektrischen Anschließen mittels eines Bonddrahtes
verwendet werden kann.
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Weiterhin
zusätzlich
oder alternativ ist die Kontaktschicht derart ausgebildet, dass
sie bei Beaufschlagung mit einem für den Halbleiterchip vorgesehenen
elektrischen Betriebsstrom signifikant beeinträchtigt wird. "Beeinträchtigt" heißt, entweder
die Kontaktschicht als solche oder ein elektrisch leitfähiger Kontakt
zwischen der Kontaktschicht und dem Halbleiterkörper werden bei Beaufschlagen
des Chips mit einem vorgesehenen Betriebsstrom derart verändert, dass
sich mindestens ein Leistungsparameter des Chips signifikant verschlechtert.
Beispielsweise erhöht
sich der Gesamtwiderstand und/oder die Vorwärtsspannung des Halbleiterchips.
Zum Beispiel ist die Kontaktschicht derart dünn ausgebildet, dass sie zumindest
teilweise bei Beaufschlagen mit einem für den Chip vorgesehenen Betriebsstrom schmilzt.
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Eine
Ausgestaltung des Halbleiterchips sieht vor, dass der Halbleiterchip
für einen
Betrieb mit einem maximalen Strom von größer gleich 1 A (Gleichstrom)
vorgesehen ist und die Kontaktschicht einen solchen maximalen Strom
ohne Weiteres nicht verträgt.
Die Kontaktschicht würde
einen solchen Betriebsstrom insbesondere dann nicht vertragen, wenn Sie
mittels eines Bonddrahtes elektrisch angeschlossen würde.
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Weiterhin
zusätzlich
oder alternativ weist die Kontaktschicht auf einer Hauptseite des
Halbleiterkörpers
aufgebracht, die in einer Draufsicht eine zweidimensionale Erstreckung
von x mm2 aufweist. Die Kontaktschicht weist,
gesehen in der Draufsicht, eine zweidimensionale Ausdehnung von
y mm2 auf. Die Dicke der Kontaktschicht
ist kleiner als oder gleich x/(y·4) μm, bevorzugt kleiner als oder
gleich x/(y·3) μm, besonders
bevorzugt kleiner als oder gleich x/(y·2,5) μm oder x/(y·2) μm.
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Der
Halbleiterchip weist eine Kontaktschicht auf, die für viele
gängige
Anwendungen nicht optimal ist. Andererseits kann der Halbleiterchips
aufgrund der weniger aufwendig ausgebildeten Kontaktschicht mit
geringerem Aufwand hergestellt werden. Dadurch kann der Halbleiterchip
insbesondere besonders kostengünstig
hergestellt werden.
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Die
Kontaktschicht ist insbesondere metallisch leitfähig.
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Bei
einer Ausgestaltung des Halbleiterchips ist die Dicke der Kontaktschicht
kleiner als oder gleich 0,7 μm.
Eine weitere Ausgestaltung des optoelektronischen Halbleiterchips
sieht vor, dass die Kontaktschicht eine Dicke von kleiner als oder
gleich 0,5 μm
aufweist.
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Bei
einer zusätzlichen
Ausführungsform
des Halbleiterchips ist die Kontaktschicht auf einer Seite des Halbleiterkörpers aufgebracht,
auf der elektromagnetische Strahlung aus dem Halbleiterchip ausgekoppelt
oder in den Halbleiterchip eingekoppelt wird. Mit anderen Worten
bedeckt die Kontaktschicht nicht die gesamte frei Außenfläche des
Halbleiterkörpers
auf dieser Seite.
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In
einer Ausgestaltung ist die Kontaktschicht auf einer Hauptseite
des Halbleiterkörpers
aufgebracht und bedeckt eine Fläche
von weniger als oder gleich 30% der Gesamtfläche, bevorzugt von weniger
als oder gleich 25% der Gesamtfläche
und besonders bevorzugt von weniger als oder gleich 20% der Gesamtfläche des
Halbleiterkörpers
auf dieser Hauptseite.
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Der
Halbleiterchip weist in einer Ausführungsform eine epitaktische
Halbleiterschichtenfolge mit einer aktiven Zone auf. Bei Betrieb
des Halbleiterchips wird elektromagnetische Strahlung in der aktiven
Zone erzeugt und/oder empfangen.
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Der
Halbleiterchip ist insbesondere ein Lumineszenzdiodenchip, der geeignet
ist, bei seinem Betrieb eine elektromagnetische Strahlung zu emittieren.
Die Kontaktschicht ist insbesondere auf einer Hauptabstrahlseite
des Lumineszenzdiodenchips angeordnet.
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Insbesondere
die aktive Zone des Halbleiterchips basiert bei einer Ausgestaltung
auf einem III-V-Verbindungshalbleitermaterial, etwa einem Nitrid-Verbindungshalbleitermaterial
wie InAlGaN. Bei einer anderen Ausführungsform basiert die Halbleiterschichtenfolge
auf einem II/VI-Verbindungshalbleitermaterial.
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Ein
III/V-Verbindungshalbleitermaterial weist wenigstens ein Element
aus der dritten Hauptgruppe, wie beispielsweise Al, Ga, In, und
ein Element aus der fünften
Hauptgruppe, wie beispielsweise B, N, P, As, auf. Insbesondere umfasst
der Begriff "III/V-Verbindungshalbleitermaterial" die Gruppe der binären, ternären oder
quaternären
Verbindungen, die wenigstens ein Element aus der dritten Hauptgruppe und
wenigstens ein Element aus der fünften
Hauptgruppe enthalten, beispielsweise Nitrid- und Phosphid-Verbindungshalbleiter.
Eine solche binäre,
ternäre
oder quaternäre
Verbindung kann zudem zum Beispiel ein oder mehrere Dotierstoffe
sowie zusätzliche
Bestandteile aufweisen.
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Entsprechend
weist ein II/VI-Verbindungshalbleitermaterial wenigstens ein Element
aus der zweiten Hauptgruppe, wie beispielsweise Be, Mg, Ca, Sr,
und ein Element aus der sechsten Hauptgruppe, wie beispielsweise
O, S, Se, auf. Insbesondere umfasst ein II/VI-Verbindungshalbleitermaterial
eine binäre,
ternäre
oder quaternäre
Verbindung, die wenigstens ein Element aus der zweiten Hauptgruppe und
wenigstens ein Element aus der sechsten Hauptgruppe umfasst. Eine
solche binäre,
ternäre
oder quaternäre
Verbindung kann zudem beispielsweise ein oder mehrere Dotierstoffe
sowie zusätzliche
Bestandteile aufweisen. Beispielsweise gehören zu den II/VI-Verbindungs-Halbleitermaterialien:
ZnO, ZnMgO, CdS, ZnCdS, MgBeO.
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"Auf Nitrid-Verbindungshalbleitermaterial
basierend" bedeutet
im vorliegenden Zusammenhang, dass die Halbleiterschichtenfolge
oder zumindest ein Teil davon, besonders bevorzugt zumindest die
aktive Zone und/oder das Aufwachssubstrat, ein Nitrid-Verbindungshalbleitermaterial,
vorzugsweise InnAlmGa1-n-mN aufweist oder aus diesem besteht,
wobei 0 ≤ n ≤ 1, 0 ≤ m ≤ 1 und n +
m ≤ 1. Dabei
muss dieses Material nicht zwingend eine mathematisch exakte Zusammensetzung
nach obiger Formel aufweisen. Vielmehr kann es beispielsweise ein
oder mehrere Dotierstoffe sowie zusätzliche Bestandteile aufweisen.
Der Einfachheit halber beinhaltet obige Formel jedoch nur die wesentlichen
Bestandteile des Kristallgitters (Al, Ga, In, N), auch wenn diese
teilweise durch geringe Mengen weiterer Stoffe ersetzt und/oder
ergänzt
sein können.
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Es
wird ein optoelektronisches Bauelement angegeben, bei dem der optoelektronische
Halbleiterchip auf einem Trägerkörper derart
aufgebracht ist, dass die Kontaktschicht auf einer vom Trägerkörper abgewandten
Seite des Halbleiterkörpers
angeordnet ist. Der Halbleiterchip und der Trägerkörper sind zumindest teilweise
mit einer elektrischen Isolierschicht bedeckt. Auf der Isolierschicht
ist ein elektrische Leiter aufgebracht und erstreckt sich lateral vom
Halbleiterkörper
weg. Der elektrische Leiter erstreckt sich insbesondere auf einer
vom Träger
abgewandten Seite der Isolierschicht.
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Unter "lateral" ist eine Richtung
zu verstehen, die sich parallel zu einer Haupterstreckungsebene
des Halbleiterkörpers
oder von Schichten des Halbleiterkörpers erstreckt.
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Der
elektrische Leiter berührt
zumindest einen Teil einer Außenfläche der
Kontaktschicht. Unter einer Außenfläche der
Kontaktschicht ist im Wesentlichen die vom Halbleiterkörper abgewandte
Außenfläche der
Kontaktschicht gemeint. Die dem Halbleiterkörper zugewandte Fläche der
Kontaktschicht zählt
nicht dazu.
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Ein
Teil des elektrischen Leiters überlappt teilweise
mit dem Halbleiterkörper
und zumindest teilweise oder vollständig mit der Kontaktschicht.
Ein weiterer Teil des elektrischen Leiters erstreckt sich lateral
von dem Halbleiterkörper
weg.
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Der
elektrische Leiter kann grundsätzlich
beliebig aufgebaut und strukturiert sein, er kann im Einzelfall
insbesondere auch aus einer unstrukturierten elektrisch leitfähigen Schicht
bestehen. In einer Ausgestaltung ist der elektrische Teil einer
elektrischen Leiterbahnstruktur mit mehreren Leiterbahnen, die sowohl
miteinander verbunden als auch elektrisch voneinander isoliert sein
können.
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Bei
einer Ausgestaltung des Bauelements berührt der elektrische Leiter
mindestens 50% einer Außenfläche der
Kontaktschicht. Bevorzugt berührt der
elektrische Leiter mindestens 75%, besonders bevorzugt mindestens
90% der Außenfläche der Kontaktschicht.
Die Außenfläche der
Kontaktschicht ist eine elektrische Anschlussfläche des Halbleiterchips, d.
h. sie ist geeignet, den Halbleiterchip elektrisch leitend anzuschließen.
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In
einer Weiterführung
des Bauelements weisen der elektrische Leiter in einem Bereich,
in dem er die Kontaktschicht berührt,
und die Kontaktschicht selbst zusammen eine Gesamtdicke von größer als oder
gleich 1,5 μm
auf. Mit Vorteil ist diese Gesamtdicke größer als oder gleich 2 μm. Die Kontaktschicht wird
durch den Teil des elektrischen Leiters, der die Kontaktschicht
berührt,
effektiv verstärkt.
Somit kann der Halbleiterchip in dem Bauelement auch bei elektrischen
Strömen
betrieben werden, bei denen eine unverstärkte Kontaktschicht Schaden
nehmen würde.
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Nicht
die Kontaktschicht des Halbleiterchips wird dabei mit einer ausreichend
großen
Dicke versehen, sondern der elektrische Leiter des Bauelements wird
derart auf die Kontaktschicht aufgebracht, dass er die Kontaktschicht
effektiv verstärkt
und somit die Kontaktschicht bei Betrieb in dem Bauelement auch bei
hohen Betriebsströmen
keinen Schaden nimmt. Allgemein ausgedrückt wird der Halbleiterchip
derart im Bauelement integriert, dass eine etwaige unzureichende
Eigenschaft der Kontaktschicht kompensiert wird.
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Bei
einer Ausgestaltung des optoelektronischen Bauelements emittiert
dieses eine vom Halbleiterchip erzeugte elektromagnetische Strahlung
in eine Hauptstrahlungsrichtung. Der Halbleiterchip weist eine erste
Hauptfläche,
eine erste Kontaktfläche,
und eine der ersten Hauptfläche
gegenüberliegende
zweite Hauptfläche
mit einer durch die Kontaktschicht gebildeten zweiten Kontaktfläche auf.
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Der
Trägerkörper weist
in einer zusätzlichen Ausführungsform
zwei voneinander elektrisch isolierte Anschlussbereiche auf, wobei
der Halbleiterchip mit der ersten Hauptfläche auf dem Trägerkörper befestigt
ist und die erste Kontaktfläche
mittels des elektrischen Leiters mit dem ersten Anschlussbereich
elektrisch leitend verbunden ist. Die Isolierschicht ist insbesondere
transparent. Dabei wird die in der Hauptstrahlungsrichtung emittierte
Strahlung durch die Isolierschicht ausgekoppelt.
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Alternativ
ist die Kontaktschicht des Halbleiterchips mittels des elektrischen
Leiters mit einer elektrischen Anschlussfläche eines weiteren Bauteils elektrisch
leitend verbunden. Das weitere Bauteil kann ein weiterer Halbleiterchip
oder ein Bauteil mit einem eigenen Gehäuse und einem Halbleiterchip sein.
Es kann sich insbesondere auch um ein von dem optoelektronischen
Halbleiterchip verschiedenartiges Bauteil handeln. Das weitere Bauteil
ist insbesondere ebenfalls auf dem Trägerkörper aufgebracht und kann insbesondere
auch zumindest teilweise mit der Isolierschicht versehen sein.
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„Verschiedenartig" heißt, dass
sich das Bauteil in funktionellen und/oder strukturellen Merkmalen von
dem optoelektronischen Halbleiterchip unterscheidet, wobei es insbesondere
einen unterschiedlichen Zweck erfüllen, in seiner Wirkungsweise
auf unterschiedlichen physikalischen Effekten beruhen, unterschiedlich
geformte elektrische Anschlussflächen aufweisen
oder auf unterschiedliche Weise montierbar sein kann.
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Die
elektrisch isolierende Isolierschicht kann bei dem optoelektronischen
Bauelement vorteilhaft mehrere Funktionen erfüllen. Da die Isolierschicht elektrisch
isolierend ist, verhindert sie, dass durch die aufgebrachte elektrisch
leitfähige
Schicht ein Kurzschluss entsteht. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn
ein pn-Übergang
des Halbeleiterchips durch das Aufbringen der elektrisch leitfähigen Schicht
an der Seitenflanke des Halbleiterchips kurzgeschlossen würde oder
die beiden Anschlussbereiche des Trägerkörpers durch den elektrischen
Leiter miteinander verbunden würden.
Weiterhin schützt
die Isolierschicht den Halbleiterchip vor Umgebungseinflüssen, insbesondere
vor Schmutz und Feuchtigkeit.
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Wenn
die von dem optoelektronischen Bauelement in der Hauptstrahlungsrichtung
emittierte Strahlung durch die Isolierschicht ausgekoppelt wird, kann
die Isolierschicht vorteilhaft auch ein Lumineszenz-Konversionsmaterial
enthalten, um beispielsweise mit einem ultraviolette oder blaue
Strahlung emittierenden Halbleiterchip Weißlicht zu erzeugen. Geeignete
Lumineszenz-Konversionsmaterialien, wie zum Beispiel YAG:Ce (Y3Al5O12:Ce3+), sind dem Fachmann grundsätzlich bekannt.
Im Hinblick auf die Effizienz der Lumineszenzkonversion ist es besonders
vorteilhaft, wenn die Isolierschicht unmittelbar an die zur Strahlungsauskopplung
vorgesehene Oberfläche
des Halbleiterchips angrenzt.
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Die
Isolierschicht ist beispielsweise eine Kunststoffschicht. Bevorzugt
ist sie eine Silikonschicht, da sich Silikon durch eine hohe Strahlungsbeständigkeit,
insbesondere gegenüber
UV-Licht, auszeichnet.
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Besonders
bevorzugt weist die Isolierschicht eine Glasschicht auf oder besteht
sie aus einer Glasschicht. Eine Isolierschicht mit Glas hat den
Vorteil, dass ein Glas einen thermischen Ausdehnungskoeffizienten
aufweist, der in der Regel besser an den Halbleiterchip angepasst
ist als bei einem Kunststoff. Dadurch werden temperaturbedingte
mechanische Spannungen, die zu Rissen in der Isolierschicht oder sogar
zu einem Ablösen
der Isolierschicht führen könnten, vorteilhaft
vermindert. Ebenfalls wird ein durch Temperaturspannungen bedingtes
Ablösen der
elektrisch leitfähigen
Schicht von der Isolierschicht vermieden. Weiterhin zeichnet sich
ein Glas durch eine im Vergleich zu einem Kunststoff geringere Aufnahme
von Feuchtigkeit aus. Ferner ist auch die Beständigkeit gegen ultraviolette
Strahlung bei einer Isolierschicht aus einem Glas sehr hoch.
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Die
erste Hauptfläche
des Halbleiterchips kann gleichzeitig die erste Kontaktfläche sein,
und der Halbleiterchip an dieser Kontaktfläche auf dem ersten Anschlussbereich
des Trägerkörpers befestigt sein.
Beispielsweise kann die erste Kontaktfläche des Halbleiterchips die
Rückseite
eines Substrats sein, die bevorzugt mit einer Metallisierung versehen ist,
und die elektrische Verbindung zum ersten Anschlussbereich des Trägerkörpers mit
einer Lötverbindung
oder einem elektrisch leitfähigen
Klebstoff erfolgen.
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Alternativ
ist es aber auch möglich,
dass sich sowohl die erste Anschlussschicht als auch die Kontaktschicht
auf der zweiten Hauptfläche
des Halbleiterchips befinden und beide Kontaktflächen mit voneinander isolierten
elektrisch leitfähigen
Schichten mit jeweils einem der beiden Anschlussbereiche des Trägerkörpers verbunden
sind. Dies ist vorteilhaft bei Halbleiterchips, die ein isolierendes
Substrat enthalten, zum Beispiel ein Saphirsubstrat. Isolierende
Saphirsubstrate werden zum Beispiel oftmals bei Halbleiterchips
auf der Basis von Nitridverbindungshalbleitern verwendet.
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Der
elektrische Leiter ist beispielsweise eine strukturierte Metallschicht.
Diese Metallschicht ist vorzugsweise derart strukturiert, dass sie
nur einen geringen Teil der zweiten Hauptfläche des Halbleiterchips bedeckt,
um eine Absorption der von dem optoelektronischen Bauelement emittierten Strahlung
in der Metallschicht zu vermindern. Die Strukturierung der Metallschicht
kann zum Beispiel mittels Photolithographie erfolgen.
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Besonders
bevorzugt ist der elektrische Leiter eine für die emittierte Strahlung
transparente Schicht. Dies ist insbesondere zur Verminderung des Herstellungsaufwands
vorteilhaft, da die transparente Schicht nicht von den zur Strahlungsauskopplung vorgesehenen
Bereichen der isolierenden Schicht entfernt werden muss, und somit
keine Strukturierung notwendig ist. Der elektrische Leiter kann
beispielsweise ein transparentes leitfähiges Oxid (TCO) enthalten,
insbesondere Indium-Zinn-Oxid (ITO).
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Insbesondere
wenn eine potentialfreie Oberfläche
des optoelektronischen Bauelements erwünscht ist, ist bei einer Ausgestaltung
des Bauelements eine isolierende Deckschicht, beispielsweise eine
Lackschicht, auf dem elektrischen Leiter aufgebracht.
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Es
wird ein Verfahren zum Herstellen eines optoelektronischen Bauelements
angegeben, bei dem ein Trägerkörper und
der optoelektronische Halbleiterchip bereitgestellt werden. Der
Halbleiterchip wird auf dem Trägerkörper aufgebracht.
Auf dem Halbleiterchip und den Trägerkörper wird eine elektrische
Isolierschicht aufgebracht. Auf die Isolierschicht wird elektrisch
leitfähiges
Material derart aufgebracht, dass es die Kontaktschicht des Halbleiterchips
berührt
und sich lateral vom Halbleiterchip wegerstreckt, zum Ausbilden
eines elektrischen Leiters.
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In
einer Ausgestaltung des Verfahrens wird die elektrische Isolierschicht
zunächst
derart aufgebracht, dass sie die Kontaktschicht teilweise oder vollständig bedeckt.
Vor dem Aufbringen des elektrisch leitfähigen Materials wird eine Ausnehmung zum
Freilegen von mindestens einem Teil der Kontaktschicht in der Isolierschicht
ausgebildet.
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Die
Ausnehmung in der Isolierschicht wird in einer Ausgestaltung des
Verfahrens unter Verwendung von Laserablation hergestellt, d. h.
die Isolierschicht wird zumindest teilweise mittels einer Laserbestrahlung
abgetragen.
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Die
Isolierschicht weist bei dem Verfahren in einer Ausführungsform
eine Kunststoffschicht auf. Diese kann beispielsweise durch Auflaminieren
einer Kunststofffolie, durch Aufdrucken oder Aufsprühen einer
Polymerlösung
aufgebracht werden.
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Bei
einer Variante des Verfahrens wird zunächst eine Precursor-Schicht
auf den Halbleiterchip und den Trägerkörper aufgebracht, beispielsweise mittels
eines Sol-Gel-Verfahrens, durch Aufdampfen oder durch Aufschleudern
(Spincoating) einer Suspension. Durch eine erste Temperaturbehandlung werden
die organischen Bestandteile der Precursor-Schicht nachfolgend entfernt.
Die so entstandene Schicht wird nachfolgend mit einer zweiten Temperaturbehandlung
verdichtet, um eine Isolierschicht in Form einer Glasschicht zu
erzeugen.
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Der
elektrische Leiter wird vorteilhaft zumindest teilweise mit einem
PVD-Verfahren, beispielsweise mittels Sputtern, aufgebracht.
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In
einer weiteren Ausführungsform
wird eine Metallschicht für
den elektrischen Leiter aufgebracht und nachfolgend mittels galvanischer
Abscheidung verstärkt.
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Alternativ
kann der elektrische Leiter auch mit einem Druckverfahren, insbesondere
mit einem Siebdruckverfahren, aufgebracht werden. Ferner kann der
elektrische Leiter auch mit einem Aufsprüh- oder Aufschleuderverfahren
(Spincoating) erzeugt werden.
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Weitere
Vorteile, Ausführungsformen
und Weiterbildungen des Halbleiterchips, des Bauelements und des
Verfahrens ergeben sich aus den im Folgenden in Verbindung mit den
Figuren erläuterten Ausführungsbeispielen.
Es zeigen:
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1A bis 1C schematische
Schnittansichten eines Ausschnitts eines Wafers mit Halbleiterkörpern für eine Vielzahl
von Halbleiterchips während
verschiedener Verfahrensstadien eines beispielhaften Verfahrens
zum Herstellen des Halbleiterchips;
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2 eine
schematische Schnittansicht eines Ausführungsbeispiels des Halbleiterchips;
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3 eine
schematische Schnittansicht eines ersten Ausführungsbeispiels des optoelektronischen
Bauelements;
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4A bis 4H schematische
Schnittansichten des in 3 dargestellten Bauelements
während
verschiedenen Verfahrensstadien eines Ausführungsbeispiels des Verfahrens;
und
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5A bis 5C schematische
Schnittansichten des in 3 dargestellten Bauelements
während
verschiedenen Verfahrensstadien eines weiteren Ausführungsbeispiels
des Verfahrens.
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In
den Ausführungsbeispielen
und Figuren sind gleiche oder gleich wirkende Bestandteile jeweils
mit den gleichen Bezugszeichen versehen. Die dargestellten Bestandteile
sowie die Größenverhältnisse
der Bestandteile untereinander sind nicht als maßstabsgerecht anzusehen. Vielmehr
sind einige Details der Figuren zum besseren Verständnis übertrieben
groß dargestellt.
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Bei
einem beispielhaften Verfahren zum Herstellen eines Halbleiterchips
wird beispielsweise ein Halbleiterwafer 100 bereitgestellt,
der eine epitaktische Halbleiterschichtenfolge mit einer aktiven
Zone zur Erzeugung von elektromagnetischer Strahlung aufweist. Die
Halbleiterschichtenfolge basiert beispielsweise auf einem Nitridverbindungshalbleiter und
emittiert zum Beispiel UV-Strahlung
und/oder blaues Licht.
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Auf
den Halbleiterwafer 100 wird ein Material 60 für eine Mehrzahl
von Kontaktschichten in einer dünnen
Schicht aufgebracht, siehe 1A. Das
Material 60 wird mit einer Dicke von kleiner als 0,5 μm, beispielsweise
mit einer maximalen Dicke von 0,35 μm, 0,25 μm oder 0,2 μm aufgebracht. Es handelt sich
dabei beispielsweise um eine einzige Metallschicht oder um eine
Metallschichtenfolge mit mindestens zwei verschiedenen Metallschichten.
Geeignete Materialien und Aufbauten für eine Materialschicht, die
zum Ausbilden einer Kontaktschicht für einen Halbleiterkörper geeignet
ist, sind dem Fachmann bekannt.
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Nachfolgend
wird ein Photolack 65 ganzflächig auf das Material 60 aufgebracht
und photolithographisch strukturiert, siehe 1B. Der
Photolack 65 wird derart strukturiert, dass er lediglich
in den Bereichen, in denen Kontaktschichten vorgesehen sind, verbleibt
und in den übrigen
Bereichen entfernt wird.
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In
weiteren Verfahrensschritten wird das Material 60 in den
Bereichen, in denen es frei von Photolack ist, beispielsweise mittels Ätzen entfernt. Nachfolgend
wird der Photolack entfernt, so dass mehrere voneinander getrennte
Kontaktschichten 6 auf dem Wafer 100 verbleiben,
siehe 1C.
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Bei
dem Verfahren kann es erforderlich sein, einen elektrisch gut leitfähigen Kontakt
zwischen dem Wafer 100 und dem Material 60 oder
den Kontaktschichten 6 auszubilden, was beispielsweise
eine Zufuhr von Energie umfasst. Es kann beispielsweise mindestens
ein Tempern der Kontaktschicht und des Wafers durchgeführt werden.
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Das
Verfahren umfasst weiterhin ein Vereinzeln der Halbleiterchips aus
dem Waferverbund. Das Vereinzeln kann entlang von Vereinzelungslinien
erfolgen, die in 1C in Form von gestrichelten
Linien veranschaulicht sind. In 2 ist ein
aus dem Wafer vereinzelter Halbleiterchip dargestellt.
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Der
Halbleiterchip weist beispielsweise in einer Draufsicht auf die
Hauptseite, auf der die Kontaktschicht 6 angeordnet ist,
eine Ausdehnung von 1 mm2 auf. Er ist zum
Beispiel dafür
vorgesehen, mit einem maximalen Betriebsstrom von mindestens 1 A (Gleichstrom)
betrieben zu werden. Allgemein weist der Halbleiterchip in der Draufsicht
eine zweidimensionale Ausdehnung von x mm2 auf
und ist dafür
vorgesehen, mit einem maximalen Betriebsstrom von x A (Gleichstrom)
betrieben zu werden. Zusätzlich
oder alternativ ist der Halbleiterchip dafür vorgesehen, bei einer Ausdehnung
von x mm2 mit einem maximalen Betriebsstrom
aus einem Bereich von mindestens 2·x A bis mindestens 5·x A (jeweils
gepulster Strom) betrieben zu werden.
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Die
Kontaktschicht 6 ist jedoch derart ausgebildet, dass ein
Betrieb mit einem solchen Strom nicht möglich ist, wenn die Kontaktschicht
mittels eines Bonddrahtes elektrisch angeschlossen wird, ohne dass
eine Leistungsfähigkeit
des Halbleiterchips signifikant verringert wird. Eine Verringerung
der Leistungsfähigkeit
kann beispielsweise eine Erhöhung der
Vorwärtsspannung
des Halbleiterchips, eine Degradierung der Kontaktschicht und/oder
eine Degradierung eines elektrischen Kontaktes zwischen der Kontaktschicht
und dem Halbleiterkörper
umfassen.
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Die
Kontaktschicht hat beispielsweise in einer Draufsicht auf die Hauptseite
des Halbleiterkörpers
eine zweidimensionale Ausdehnung, die gleich 0,2-mal der Ausdehnung
der gesamten Hauptseite in der Draufsicht ist. Die Dicke der Kontaktschicht
beträgt
zum Beispiel 0,25 μm
oder 0,3 μm.
Je größer der
Bedeckungsgrad der Hauptseite mit der Kontaktschicht ist, desto
kleiner kann beispielsweise die Dicke sein.
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Alternativ
zu dem in 2 dargestellten Ausführungsbeispiel
kann der Halbleiterkörper
auf derselben Hauptseite auch zwei Kontaktschichten aufweisen. Es
ist auch möglich,
dass die Kontaktschicht mehr als 50% der Hauptseite bedeckt. Zudem
ist es auch möglich,
dass die Kontaktschicht ein transparentes leitfähiges Oxid (TCO, transparent
conductive oxide) aufweist oder im Wesentlichen daraus besteht.
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Das
in 3 dargestellte erste Ausführungsbeispiel des optoelektronischen
Bauelements enthält einen
Trägerkörper 10,
auf den zwei Kontaktmetallisierungen aufgebracht sind, die einen
ersten Anschlussbereich 7 und einen zweiten Anschlussbereich 8 ausbilden.
Ein Halbleiterchip 1 ist mit einer ersten Hauptseite 2,
die eine erste elektrische Kontaktfläche 4 aufweist, auf
den ersten Anschlussbereich 7 elektrisch und mechanisch
montiert. Die Montage des Halbleiterchips 1 auf den ersten
Anschlussbereich 7 erfolgt zum Beispiel durch Löten oder
Kleben. An einer zweiten Hauptseite 5 des Halbleiterchips 1,
die der ersten Hauptseite 2 gegenüberliegt, weist der Halbleiterchip 1 eine
elektrische Kontaktschicht 6 auf, die eine Kontaktschicht
bildet.
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Der
Halbleiterchip 1 und der Trägerkörper 10 sind mit einer
Isolierschicht 3 in Form einer Isolierschicht versehen.
Die Isolierschicht 3 ist beispielsweise eine Kunststoffschicht.
Insbesondere kann es sich um eine Silikonschicht handeln, da sich
eine Silikonschicht durch eine besonders gute Strahlungsbeständigkeit
auszeichnet. Besonders bevorzugt ist die Isolierschicht 3 eine
Glasschicht.
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Die
Kontaktschicht 6 und der zweite Anschlussbereich 8 sind
durch einen elektrischen Leiter 14 in Form einer elektrisch
leitfähigen
Schicht, die über
einen Teilbereich der Isolierschicht 3 geführt ist, miteinander
verbunden. Der elektrische Leiter 14 enthält zum Beispiel
ein Metall oder ein elektrisch leitfähiges transparentes Oxid (TCO),
beispielsweise Indium-Zinn-Oxid (ITO), ZnO:Al oder SnO:Sb. Der elektrische
Leiter berührt
zum Beispiel 80% der Außenfläche der
Kontaktschicht.
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Um
eine potentialfreie Oberfläche
zu erhalten, ist auf den elektrischen Leiter 14 zum Beispiel eine
isolierende Deckschicht 15, beispielsweise eine Lackschicht
aufgebracht. Im Fall einer transparenten isolierenden Deckschicht 15 muss
diese vorteilhaft nicht strukturiert werden und kann daher ganzflächig auf
das optoelektronische Bauelement aufgebracht sein. Teilbereiche 16, 17 der
Anschlussflächen 7, 8 können beispielsweise
von der Isolierschicht 3 und der Deckschicht 15 freigelegt
sein, so dass in diesen freigelegten Teilbereichen 16, 17 elektrische
Anschlüsse
zur Stromversorgung des optoelektronischen Bauelements angebracht
werden können.
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Durch
die Isolierschicht 3 wird der Halbleiterchip 1 vor
Umgebungseinflüssen,
insbesondere vor Schmutz oder Feuchtigkeit, geschützt. Die
Isolierschicht 3 fungiert weiterhin als isolierender Träger des
elektrischen Leiters 14, der einen Kurzschluss der Seitenflanke
des Halbleiterchips 1 und/oder der beiden Anschlussflächen 7 oder 8 des
Trägerkörpers verhindert.
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Außerdem wird
auch die von dem Halbleiterchip 1 in eine Hauptstrahlungsrichtung 13 emittierte Strahlung
durch die Isolierschicht 3 aus dem optoelektronischen Bauelement
ausgekoppelt. Dies hat den Vorteil, dass der Isolierschicht 3 ein
Lumineszenz-Konversionsmaterial zugesetzt sein kann, mit dem die
Wellenlänge
von zumindest einem Teil der emittierten Strahlung zu größeren Wellenlängen hin verschoben
wird.
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Insbesondere
kann auf diese Weise Weißlicht
erzeugt werden, indem die von einem im blauen oder ultravioletten
Spektralbereich emittierenden Halbleiterchip 1 erzeugte
Strahlung teilweise in den komplementären gelben Spektralbereich
konvertiert wird. Dazu wir bevorzugt ein Halbleiterchip 1 mit
einer strahlungserzeugenden aktiven Zone, die ein Nitridverbindungshalbleitermaterial
wie zum Beispiel GaN, AlGaN, InGaN oder InGaAlN enthält, verwendet.
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Ein
Ausführungsbeispiel
des Verfahrens wird im Folgenden anhand der 4A bis 4H näher erläutert.
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4A zeigt
einen Trägerkörper 10,
auf dem zwei voneinander elektrisch isolierte Anschlussbereiche 7, 8 ausgebildet
sind, zum Beispiel durch Aufbringen und Strukturieren einer Metallisierungsschicht.
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Bei
dem in 4B dargestellten Zwischenschritt
wird ein Halbleiterchip 1, der eine erste Hauptfläche 2 und
eine zweite Hauptfläche 5 aufweist,
mit einer ersten Kontaktfläche 4,
die bei diesem Ausführungsbeispiel
gleich der zweiten Hauptfläche 2 des Halbleiterchips 1 ist,
auf den ersten Anschlussbereich 7 des Trägerkörpers 10 montiert.
Die Montage des Halbleiterchips 1 auf den Trägerkörper 10 erfolgt beispielsweise
mittels einer Lötverbindung
oder eines elektrisch leitfähigen
Klebstoffs. An der zweiten Hauptfläche 5 weist der Halbleiterchip 1 eine
Kontaktschicht 6 auf, die auf die zweite Hauptfläche 5 aufgebracht
ist und eine Kontaktfläche
bildet. Die Kontaktschicht 6 ist zum Beispiel mittels Photolithographie
strukturiert worden.
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In 4C ist
ein Zwischenschritt dargestellt, bei dem auf den Halbleiterchip 1 und
den mit den Anschlussbereichen 7, 8 versehenen
Trägerkörper 10 eine
Isolierschicht 3 aufgebracht wird. Das Aufbringen der Isolierschicht 3 erfolgt
vorzugsweise durch das Aufsprühen
oder Aufschleudern (Spincoating) einer Polymerlösung. Weiterhin ist auch ein
Druckverfahren, insbesondere Siebdruck, zum Aufbringen der Isolierschicht 3 vorteilhaft.
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Bei
dem in 4D dargestellten Verfahrensschritt
werden eine erste Ausnehmung 11, durch die ein Teilbereich
der durch die Kontaktschicht 6 gebildeten zweiten Kontaktfläche freigelegt
wird, und eine zweite Ausnehmung 12, durch die ein Teilbereich
des zweiten Anschlussbereichs 8 des Trägerkörpers 10 freigelegt
wird, in der Isolierschicht 3 erzeugt. Die Ausnehmungen 11, 12 werden
vorzugsweise mit einer Laserbearbeitung, beispielsweise mittels
Laserablation erzeugt. Beispielsweise wird auch ein Teilbereich 16 des
ersten Anschlussbereichs 7 und ein Teilbereich 17 des
zweiten Anschlussbereichs 8 freigelegt, um das Anbringen
elektrischer Anschlüsse
an dem Trägerkörper 10 des
optoelektronischen Bauelements zu ermöglichen.
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Bei
den in den 4E bis 4G veranschaulichten
Verfahrensschritten wird die zuvor durch die Ausnehmung 11 freigelegte
Kontaktschicht 6 durch einen elektrischen Leiter 14 mit
dem zuvor durch die Ausnehmung 12 freigelegten Bereich
der zweiten Anschlussfläche 8 elektrisch
leitfähig
verbunden.
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Der
elektrische Leiter 14 ist zum Beispiel eine Metallschicht.
Diese wird beispielsweise derart erzeugt, dass zunächst eine
vergleichsweise dünne Metallschicht 140,
die beispielsweise eine Dicke von 200 nm, oder etwa 100 nm aufweist,
ganzflächig
auf die Isolierschicht 3 aufgebracht wird. Dies kann zum Beispiel
durch Aufdampfen oder Sputtern erfolgen. Ein Verfahrensstadium nach
Aufbringen einer derartigen dünnen
Metallschicht 140 ist in 4E veranschaulicht.
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Nachfolgend
wird ein Teil der dünnen
Metallschicht mittels einer temporären Isolationsschicht 19 abgedeckt,
siehe 4F. Dazu wird beispielsweise eine
Isolationsschicht 19 in Form einer Photolackschicht auf
die Metallschicht 140 aufgebracht. In der Photolackschicht
wird mittels Phototechnik eine Ausnehmung in dem Bereich erzeugt,
in dem der elektrische Leiter 14 die Kontaktschicht 6 mit
dem zweiten Anschlussbereich 8 verbinden soll. Die nicht
abgedeckten Teile der dünnen
Metallschicht 140 sind dafür vorgesehen, nachfolgend verdickt
zu werden.
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In
dem Bereich der Ausnehmung in der Photolackschicht wird die zuvor
aufgebrachte Metallschicht beispielsweise durch eine galvanische
Abscheidung verstärkt.
Dies erfolgt vorteilhaft derart, dass die Metallschicht in dem galvanisch
verstärkten Bereich
wesentlich dicker ist als die zuvor ganzflächig aufgebrachte Metallschicht.
Beispielsweise kann die Dicke der Metallschicht in dem galvanisch verstärkten Bereich
mehrere μm
betragen.
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Nachfolgend
wird die Photolackschicht entfernt und ein Ätzprozess durchgeführt, mit
dem die Metallschicht in dem nicht galvanisch verstärkten Bereich
vollständig
abgetragen wird. In dem galvanisch verstärkten Bereich wird die Metallschicht
aufgrund ihrer größeren Dicke
dagegen nur zu einem Teil abgetragen, so dass sie in diesem Bereich
als elektrischer Leiter 14 verbleibt, siehe 4G.
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In
einem Bereich, in dem der elektrische Leiter 14 die Kontaktschicht 6 berührt, weisen
der elektrische Leiter 14 und die Kontaktschicht 6 zusammen eine
Gesamtdicke d von beispielsweise mindestens 1,7 μm, 2,1 μm oder 2,5 μm auf, siehe 4G.
Es ist auch eine deutlich größere Gesamtdicke
von beispielsweise mindestens 3 μm,
mindestens 4 μm
oder sogar mindestens 5 μm
möglich.
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Alternativ
zum Ausbilden des elektrischen Leiters 14 unter Verwendung
von galvanischem Verstärken
einer dünnen
Metallschicht ist es grundsätzlich
auch möglich,
dass der elektrische Leiter 14 direkt in strukturierter
Form auf die Isolierschicht 3 aufgebracht wird. Dies kann
beispielsweise mit einem Druckverfahren, insbesondere mit einem
Siebdruckverfahren, erfolgen. Auf diese Weise sind in der Regel
jedoch geringere Dicken des elektrischen Leiters 14 realisierbar
als wenn galvanisch verstärkt
wird.
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Eine
Strukturierung oder ein strukturiertes Aufbringen der elektrisch
leitfähigen
Schicht 14 kann nicht erforderlich sein, wenn eine für die emittierte Strahlung
transparente elektrisch leitfähige
Schicht 14 aufgebracht wird. Als elektrisch leitfähige transparente
Schicht ist insbesondere ein transparentes leitfähiges Oxid (TCO) vorzugsweise
Indium-Zinn-Oxid (ITO),
oder alternativ eine elektrisch leitfähige Kunststoffschicht geeignet.
Die elektrisch leitfähige
transparente Schicht wird vorzugsweise durch Aufdampfen, Aufdrucken,
Aufsprühen
oder Aufschleudern (Spincoating) aufgebracht.
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Bei
dem in 4H veranschaulichten Verfahrensschritt
wird eine elektrisch isolierende Deckschicht 15 aufgebracht.
Die isolierende Deckschicht 15 ist vorzugsweise eine Kunststoffschicht,
zum Beispiel eine Lackschicht. Die isolierende Deckschicht 15 bedeckt
insbesondere den elektrischen Leiter 14, um eine potentialfreie
Oberfläche
zu erzeugen.
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Eine
alternative Variante des Aufbringens der Isolierschicht 3,
also des zuvor in der 4C dargestellten Zwischenschritts,
wird im Folgenden anhand der 5A, 5B und 5C erläutert.
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Dabei
wird auf den Halbleiterchip 1 und den Trägerkörper 10 zunächst eine
Precursor-Schicht 9 aufgebracht, die sowohl organische
als auch anorganische Bestandteile enthält.
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Das
Aufbringen der Precursor-Schicht erfolgt beispielsweise mittels
einem Sol-Gel-Verfahren, durch Aufdampfen, Sputtern, Aufsprühen oder
durch Aufschleudern (Spincoating) einer Suspension.
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Durch
eine Temperaturbehandlung bei einer Temperatur T1 von
vorzugsweise etwa 200°C
bis 400°C
für etwa
4 h bis 8 h in einer neutralen N2-Atmosphäre oder
unter geringem O2-Partialdruck werden die organischen
Bestandteile der Precursor-Schicht 9, wie in 5B durch
die Pfeile 18 angedeutet, entfernt.
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Die
so entstandene Schicht wird nachfolgend, wie in 5C schematisch
dargestellt ist, mit einem Sinterprozess verdichtet, um die Isolierschicht 3 zu
erzeugen. Das Sintern erfolgt durch eine weitere Temperaturbehandlung
bei einer Temperatur T2 von vorzugsweise
etwa 300°C
bis 500°C
für etwa
4 h bis 8 h. Abhängig
von der Art der Glasschicht wird das Sintern vorzugsweise unter
einer reduzierenden oder oxidierenden Atmosphäre durchgeführt.
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Die
in den 5A, 5B und 5C beschriebenen
Verfahrensschritte können
in analoger Weise auch zur Herstellung einer Deckschicht 15,
die ein Glas aufweist oder aus einem Glas besteht, verwendet werden.
In diesem Fall werden diese Verfahrensschritte bevorzugt ein erstes
Mal durchgeführt, um
eine Glasschicht für
die Isolierschicht 3 zu erzeugen, und nach dem Aufbringen
der elektrisch leitfähigen
Schicht 14 wiederholt, um eine Glasschicht für die Deckschicht 15 abzuscheiden.
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Durch
eine mehrfache Wiederholung des Aufbringens einer elektrisch isolierenden
Schicht und einer elektrisch leitfähigen Schicht können auch mehrlagige
Verschaltungen realisiert werden. Dies ist insbesondere für LED-Module,
die mehrere Halbleiterchips oder zusätzlich zu mindestens einem
Halbleiterchip weitere, andersartige Bauelemente enthalten, vorteilhaft.
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Die
Erfindung ist nicht durch die Beschreibung anhand der Ausführungsbeispiele
beschränkt. Vielmehr
umfasst die Erfindung jedes neue Merkmal sowie jede Kombination
von Merkmalen, was insbesondere jede Kombination von Merkmalen in
den Patentansprüchen
beinhaltet, auch wenn dieses Merkmal oder diese Kombination selbst
nicht explizit in den Patentansprüchen oder Ausführungsbeispielen angegeben
ist.