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DE102007045958A1 - Verfahren zur Dosierung von Dialkyldicarbonaten in Getränke - Google Patents

Verfahren zur Dosierung von Dialkyldicarbonaten in Getränke Download PDF

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DE102007045958A1
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Manfred Hoffmann
Edwin Dr. Ritzer
Erasmus Dr. Vogl
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Lanxess Deutschland GmbH
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Lanxess Deutschland GmbH
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    • A23B70/00Preservation of non-alcoholic beverages
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B01PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
    • B01FMIXING, e.g. DISSOLVING, EMULSIFYING OR DISPERSING
    • B01F35/00Accessories for mixers; Auxiliary operations or auxiliary devices; Parts or details of general application
    • B01F35/80Forming a predetermined ratio of the substances to be mixed
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    • CCHEMISTRY; METALLURGY
    • C12BIOCHEMISTRY; BEER; SPIRITS; WINE; VINEGAR; MICROBIOLOGY; ENZYMOLOGY; MUTATION OR GENETIC ENGINEERING
    • C12HPASTEURISATION, STERILISATION, PRESERVATION, PURIFICATION, CLARIFICATION OR AGEING OF ALCOHOLIC BEVERAGES; METHODS FOR ALTERING THE ALCOHOL CONTENT OF FERMENTED SOLUTIONS OR ALCOHOLIC BEVERAGES
    • C12H1/00Pasteurisation, sterilisation, preservation, purification, clarification, or ageing of alcoholic beverages
    • C12H1/12Pasteurisation, sterilisation, preservation, purification, clarification, or ageing of alcoholic beverages without precipitation
    • C12H1/14Pasteurisation, sterilisation, preservation, purification, clarification, or ageing of alcoholic beverages without precipitation with non-precipitating compounds, e.g. sulfiting; Sequestration, e.g. with chelate-producing compounds

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Abstract

Verfahren zur Herstellung von mikrobiell stabilisierten Getränken mittels einem Dialkylcarbonat, dadurch gekennzeichnet, dass man das Dialkylcarbonat in Form einer wässrigen und/oder organischen Lösung dem Getränk zugibt.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein neues Verfahren sowie die Verwendung einer Vorrichtung zur Dosierung von Dialkyldicarbonaten in Getränke.
  • Dialkyldicarbonate werden in der Getränkeindustrie zur Kaltentkeimung von alkoholfreien karbonisierten oder stillen Fruchtsaftgetränken, Fruchtsäften, Weinen, alkoholfreien Weinen, Ciders, Eis-Tees und anderen Getränken eingesetzt. Diese Technologie der Getränke-stabilisierung hat eine Reihe von Vorteilen. Der herausragende Vorteil liegt dabei in der Tatsache begründet, dass Geschmack und Farbe im Gegensatz zur Heißabfüllung nicht beeinflusst werden. Auch gegenüber persistenten Konservierungsstoffen wie Benzoat bzw. Benzoesäure oder Sorbat bzw. Sorbinsäure besteht der Vorteil insbesondere in der Abwesenheit jeglicher geschmacklicher Beeinträchtigungen. Gegenüber einer kaltaseptischen Abfüllung sind besonders die ganz wesentlich geringeren Investitionskosten in Anlagentechnik als Vorteil beim Einsatz von Dialkyldicarbonaten bekannt.
  • Die Substanzklasse der Dialkyldicarbonate hat die besondere Eigenschaft, in Kontakt mit entsprechenden (wässrigen) Getränken in die abgeleiteten Alkohole und Kohlendioxid zu hydrolysieren. Aus diesem Grund werden Dialkyldicarbonate immer als Reinsubstanzen transportiert, gelagert und eingesetzt und können nicht vor Einsatz in beispielsweise wässrigen Lösungen vorformuliert werden oder als solche gehandhabt werden. Zudem ist die Löslichkeit einiger Dialkyldicarbonate in Wasser relativ gering. Des weiteren liegen leider einige Dialkyldicarbonate bei den in der Getränkeindustrie üblichen Getränkeabfülltemperaturen von 0–15°C in festem Aggregatzustand vor. Schließlich ist bei der Dosierung in den Getränkestrom sicherzustellen dass eine dem Getränkedurchfluss proportionale Menge zudosiert wird.
  • Aus den genannten Gründen ergibt sich zwingend dass zur Dosierung von Dialkyldicarbonaten in den Getränkestrom im allgemeinen eine besondere mechanische Dosier-Vorrichtung notwendig ist. Bei den hier üblicherweise nach dem Stand der Technik verwendeten Vorrichtungen handelt es sich um Apparate welche unter anderem ein Dialkyldicarbonat-Vorratsgefäß, eine Dosierpumpe, einen Düsenkopf in der Getränkeleitung, ein Durchflussmessgerät in der Getränkeleitung, eine Temperiereinheit, eine Ventiliereinheit sowie natürlich die nötigen Verbindungen und eine elektronische Steuerung enthalten. Nach dem Stand der Technik wird mit diesen Vorrichtungen immer das reine Dialkyldicarbonat in den Getränkestrom dosiert. Nach dem Stand der Technik werden elektromagnetische Membranpumpen mit Linearantrieb verwendet. Verbesserungen entsprechender Pumpen wurden beispielsweise in der DE-A-2910328 und der DE-A-2930765 beschrieben. Diese Pumpen dosieren diskontinuierlich, portionsweise (intermittierend) und sind mit dem induktiven Durchflussmessgerät gekoppelt um eine dem Getränkedurchfluss proportionale Dosierung sicherzustellen.
  • Die Dosierung der Dialkyldicarbonate erfolgt nach dem Stand der Technik unter hohem Druck vor der Düse, in der Regel deutlich > 20 bar. Dieser Druck ist nötig um eine ausreichende Verdüsung und eine gleichmäßige Verteilung der reinen Dialkyldicarbonate im Getränkestrom zu gewährleisten. Zudem muss die Düse in der Regel beheizt werden, da die Getränkeabfülltemperatur unterhalb des Schmelzpunktes von Dialkyldicarbonaten liegen kann, und somit die reinen Dialkyldicarbonate an oder in der Düse auskristallisieren könnten.
  • Die beschriebenen Vorrichtungen haben damit eine Reihe von Nachteilen:
    Die Dosierung ist diskontinuierlich. Im Sinne einer gleichmäßigen Verteilung der Dialkyldicarbonate im Getränk ist dies nicht optimal.
  • Zusätzlich benötigt man eine Heizung im Bereich der Düse. Eine entsprechende Vorrichtung ist technisch aufwändig und zudem ist die an der Düse herrschende Temperatur kritisch. Denn, wird die Düse überheizt, kann es zum vorzeitigen, unerwünschten Zerfall der Dialkyldicarbonate innerhalb der Düse kommen, und das entstehende Gas kann die Dosierleistung dauerhaft verändern. Eine Temperatur-Überwachung in der Düse ist jedoch sehr aufwändig.
  • Des weiteren muss die Dosierung unter hohem Druck erfolgen und die Pumpe daher über entsprechende Leistung verfügen. Um die nötige Betriebsdauer zu gewährleisten bedarf es daher teurer, speziell belastbarer Materialien.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung war es, einen Weg der Zugabe von Dialkydicarbonat zu finden, der die Nachteile des Standes der Technik überwindet.
  • Es wurde nun eine Methode und eine Vorrichtung zur Dosierung gefunden, die wesentliche Vorteile mit sich bringt und wesentlich einfacher zu betreiben ist.
  • Die Erfindung betrifft daher ein Verfahren zur Herstellung von mikrobiell stabilisierten (entkeimten) Getränken mittels einem Dialkyldicarbonat, dadurch gekennzeichnet, dass man das Dialkyldicarbonat im Form einer wässrigen und/oder organischen Lösung dem Getränk zugibt.
  • Bevorzugt wird als Dialkydicarbonat das Dimethylcarbonat (DMDC) sowie Diethyldicarbonat eingesetzt, insbesondere das DMDC.
  • Als Lösungsmittel der wässrigen und/oder organischen Lösung von Dialkyldicarbonaten sind vorzugsweise Wasser, aliphatische Mono-Alkohole, insbesondere C1-C6-Alkohole, wie beispielsweise Ethanol, n-Propanol oder Isopropanol, Glykole, insbesondere Ethylenglykol oder Diethylenglykol sowie Dimethylsulfoxid (DMSO) zu nennen.
  • Besonders bevorzugt wird Ethanol oder Wasser als Lösungsmittel eingesetzt. Besonders bevorzugt beträgt das Mischungsverhältnis von Lösungsmittel:Dialkyldicarbonat 1:2 zu 20:1‚ ganz besonders bevorzugt von 1:1 zu 10:1.
  • Als Getränke sind neben grünem Tee, schwarzem Tee sowie anderen Tee-Sorten und Tee-basierten Getränken auch üblicherweise eher sauer eingestellte Getränke (pH ≤ 4.2) zu nennen. Weiterhin sind in diesem Zusammenhang karbonisierte und nicht-carbonisierte alkoholfreie Erfrischungsgetränke, Fruchtsäfte, Fruchtnektare, Weine, alkoholfreie Getränke, Ciders, Eistees, alkoholische Mischgetränke, aromatisierte Wässer oder Sportgetränke zu nennen.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren ist vorzugsweise dadurch gekennzeichnet, dass die Dialkyldicarbonatlösung durch Mischen von Dialkyldicarbonat und Wasser und/oder einem organischen Lösungsmittel hergestellt und dem Getränk innerhalb von einigen Stunden, vorzugsweise innerhalb 5 Stunden, bevorzugt innerhalb von 30 min, insbesondere innerhalb von 10 min, nach dem Mischen zugegeben wird.
  • Das Dialkyldicarbonat und das Lösungsmittel bzw. Lösungsmittelgemisch befinden sich zunächst vorzugsweise in separaten Vorratsgefäßen
  • Diese sind vorzugsweise über entsprechende Zuleitungen mit der Mischregeleinheit verbunden, wobei die Mengenverhältnisse beispielsweise über eine Drucklufteinheit mit regelbarer Drucksteuerung aus einer geeigneten Anordnung eingestellt werden können.
  • Die Mischkammer, als der Ort des Mischaggregates, an dem das Lösungsmittel und das Dialkyldicarbonat, insbesondere das DMDC vermischt werden und dann gemeinsam vorliegen, kann die unterschiedlichsten Ausgestaltungen aufweisen.
  • Eine Ausführungsform der Mischkammer ist beispielsweise ein vorzugsweise etwa 0.5 bis 100 ml fassendes kleines Behältnis, in welches das Lösungsmittel(gemisch) und Dialkyldicarbonat eingetragen werden, beispielsweise durch Druckluft. Dabei ist die Kammer vorteilhaft derart geformt, dass während des Eintragens oder Einsprühens der beiden Komponenten bereits eine gute Durchmischung erfolgt.
  • Eine andere Ausführungsform der Mischkammer ist beispielsweise ein Rohr, in welches das Lösungsmittel oder Lösungsmittelgemisch und Dialkyldicarbonat zusammen oder in Reihe einströmen und während dessen geeignet verwirbelt bzw. durchmischt werden.
  • Bevorzugt beträgt die Zeit zwischen der Herstellung der Dialkyldicarbonat-Lösung und der Zugabe der Dialkyldicarbonat-Lösung zum Getränk weniger als 50% der Halbwertszeit des Dialkyldicarbonates im verwendeten Lösungsmittel bei der jeweils vorherrschenden Temperatur, besonders bevorzugt weniger als 25% der entsprechenden Halbwertszeit.
  • Das Mischen erfolgt insbesondere bei einer Temperatur um oder leicht oberhalb der Getränkeabfülltemperatur, in der Praxis üblicherweise bei –2 bis +35°C, vorzugsweise bei 4 bis 25°C, insbesondere bei 6 bis 22°C.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren ist bevorzugt dadurch gekennzeichnet, dass die Zugaben zum Getränk mittels Düsen, insbesondere mit einem Druck von 0.1 bis 15 bar gegenüber dem Getränkedruck erfolgt.
  • Bevorzugt wird ein Druck gegenüber dem Druck des Getränkestroms von 0.1 bis 10 bar, insbesondere von 0.1 bis 5 bar eingesetzt.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform des Düseneintrags ist durch eine Anordnung von 2–20, insbesondere 3–10 Düsen gekennzeichnet, welche über ein gemeinsames Zulaufsystem verbunden sind. Die Anordnung der Düsen im Getränkestrom kann dabei beispielsweise linear oder spiralförmig sein. Die Düsen haben dabei vorzugsweise einen unterschiedlichen, jeweils leicht ansteigenden Öffnungsdruck, d. h. der Druck, ab welchem ein Durchtritt der Flüssigkeit in den Getränkestrom erfolgen kann. Dies kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass eine entsprechend ausgestaltete Stahlfeder innerhalb der Düse eine Dichtungsplatte mit entsprechendem Druck anpresst. Wird daher in die Anordnung die Dialkyldicarbonat-Lösung eingedrückt so öffnen sich sukzessive immer weitere Düsen und erlauben so die gleichmäßige Einbringung steigender oder fallender Flüssigkeitsmengen.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens wird üblicherweise ein Durchflussmessgerät verwendet, beispielsweise ein induktives Durchflussmessgerät um die Dosierrate dem Getränkefluss anzupassen. Andere bspw. mechanische Durchflussmessgeräte sind ebenfalls denkbar. Optional kann ein weiteres induktives oder mechanisches Durchflussmessgerät beispielsweise auch an der Dialkyldicarbonat/Lösungsmittel-Leitung vor dem Eindüsungsbereich angebracht sein um elektronisch einen direkten ist/soll-Abgleich durchführen zu können.
  • Das Durchflussmessgerät registriert vorzugsweise kontinuierlich den Getränkestrom. Durch eine elektronische Steuerung wird daraus vorzugsweise die notwendige Menge an zu dosierender Lösung berechnet. Wird vom Durchflussmessgerät Getränkefluss gemeldet, so wird durch Druckluft und/oder entsprechende Ventile gesteuert Lösungsmittel und Dialkyldicarbonat in die Mischkammer eingebracht und von dort weiter in den Eindüsungsbereich gedrückt. Je nach anliegendem Druck öffnen sich eine steigende Anzahl an Düsenköpfen und erlauben so eine gleichmässige Einbringung auch bei hohen Getränkedurchflüssen. Registriert das Durchflussmessgerät einen Stillstand in der Getränkeleitung so wird der Druck zurückgefahren und die Düsen schließen sich. Vorteilhafterweise verbleibt dabei kein oder nur ein geringer Rest an Lösung in der Mischkammer. Wenn doch, so kann ein sich evtl. bildender Überdruck durch den Eindüsungsbereich jederzeit leicht entweichen.
  • Die Temperatur des Getränkestroms beträgt vorzugsweise –2 bis 35°C, insbesondere 4 bis 25°C.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren ist vorzugsweise dadurch gekennzeichnet, dass
    • a) die Herstellung der Dialkyldicarbonat-Lösung in einem Mischaggregat erfolgt, das – wenigstens einen Zulauf für das Dialkyldicarbonat und – wenigstens einen Zulauf für das Lösungsmittel und – eine Mischkammer besitzt, in die die Komponenten der Dialkyldicarbonat-Lösung gemischt werden können und
    • b) die Dialkyldicarbonatlösung mittels Düsen in das Getränk, vorzugsweise den Getränkestrom einbringt.
  • Bevorzugt befindet sich die Zugabestelle zum Getränkestrom kurz vor der Abfüllung in die Einzelbehältnisse, insbesondere Flaschen.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren zeichnet sich dadurch aus, dass man keine Hochdruckdüsensysteme benötigt und der Druck lediglich leicht über dem Druck in der Getränkeleitung liegen muss. Es ist keine extrem feine Zerstäubung der Dialkyldicarbonate nötig.
  • Es wird in der Regel keine Beheizung der Düsen erforderlich. Die Dosiermethode erlaubt die Abfüllung auch bei niedriger Getränketemperatur. Die Dosierung kann nunmehr kontinuierlich erfolgen und muß nicht intermittierend erfolgen.
  • Das beschriebene Verfahren kommt damit in einer Ausführungsform unter Verwendung von Druckluft völlig ohne eigentliche mechanische Pumpe aus.
  • Die Erfindung betrifft weiterhin die Verwendung von in Wasser und/oder organischen Lösungsmitteln gelöstem Dialkyldicarbonat zur Herstellung von mikrobiell stabilisierten Getränken.
  • Ein ganz wesentlicher Vorteil dieses Vorgehens besteht auch darin, dass Lösungen z. B. wässrig-alkoholische Lösungen sich wesentlich leichter im Getränk verteilen lassen als reine Dialkyldicarbonate. Daher kann an der Düse mit wesentlich geringeren Drücken gearbeitet werden.
  • Ein weiterer Vorteil besteht darin dass geeignete Lösungen von Dialkyldicarbonaten bei 0–15°C in flüssigem Aggregatzustand vorliegen und somit die üblicherweise nötige Düsen-Kopfheizung entfallen kann.
  • Zur Realisierung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist es bspw. günstig die im Folgenden beschriebe Vorrichtung zu verwenden. Natürlich kann jedoch die Dosierung im Sinne der Erfindung auch mit existierenden Dosier-Vorrichtungen nach dem Stand der Technik erfolgen, wobei eine entsprechende Mischvorrichtung einzufügen ist. Ebenso kann die Dosierung von Lösungsmittel oder einem Lösungsmittelgemisch und Dialkyldicarbonat mit je einer getrennten Pumpe erfolgen. Es sollte darauf geachtet werden, dass nicht durch Hydrolyse oder Alkoholyse verursachter Druckaufbau Bauteile der Pumpe zerstören kann. Eine Möglichkeit dies zu verhindern sind beispielsweise entsprechend angebrachte Überdruckventile.
  • Die Erfindung betrifft weiterhin die Verwendung einer Vorrichtung zum Einbringen von Dialkyldicarbonatlösungen in einen Getränkestrom, vorzugsweise zwecks Herstellung mikrobiell stabilisierter Getränke, wobei die Vorrichtung zumindest umfasst
    • a) ein Mischaggregat, das – wenigstens einen Zulauf für Dialkyldicarbonat, – wenigstens einen Zulauf für Wasser, ein organisches Lösungsmittel oder Mischungen davon – eine Zulaufregeleinheit und – eine Mischkammer besitzt und
    • b) eine Dosiereinheit für gelöstes Dialkyldicarbonat, die – wenigstens eine Düse besitzt und – an einer Flüssigkeitsdurchströmeinheit angebracht ist und ggf
    • c) ein Durchflussmessgerät, das die Durchflussmenge der Flüssigkeit in der Flüssigkeitsdurchströmeinheit misst und in Abhängigkeit davon die Zugabemenge des gelösten Dialkyldicarbonat mittels der Dosiereinheit regelt.
  • Die bevorzugten Ausführungsformen des Mischaggregats und der Dosiereinheit sind bereits oben beschrieben und gelten auch für die Vorrichtung.
  • Die Erfindung betrifft weiterhin die Verwendung von in Wasser und/oder organischen Lösungsmitteln gelöstem Dialkyldicarbonat zur Herstellung von mikrobiell stabilisierten Getränken.
  • Beispiele:
  • Beispiel 1
  • Eine Mischung von Dimethyldicarboant und Ethanol p. a. wird in einem 100 ml Kolben gut vermengt und gekühlt durch festes CO2 eingefroren. Danach wird langsam erwärmt und die Temperatur bestimmt bei welcher eine klare Lösung erhalten wird.
    Dimethyldicarbonat:Ethanol = 1:10 –1°C
    Dimethyldicarbonat:Ethanol: Wasser = 1:5:50 +2°C
    Dimethyldicarbonat +17°C
  • Beispiel 2
  • Ein Apfelsaft (40 ml) wurde mit jeweils mit 250 ppm Dimethyldicarbonat konserviert und verschlossen bei 26°C aufbewahrt. Im ersten Fall (a) wurde das reine Dimethyldicarbonat dem Getränk zugegeben und leicht geschüttelt. Im zweiten Fall (b) wurde das Dimethyldicarbonat vorher in Ethanol im Verhältnis 1:10 gelöst und nach etwa 10 min dem Getränk zudosiert und leicht geschüttelt. Im dritten Fall (c) wurde eine Lösung von Dimethyldicarbonat/Ethanol/Wasser im Verhältnis von 1:5:50 verwendet und leicht geschüttelt.
  • Als Vergleichsexperiment (d) wurde der gleiche Apfelsaft unkonserviert belassen.
  • Ergebnisse: Aufgeführt sind die Haltbarkeiten der Proben.
    • (a) 10 Tage
    • (b) > 4 Wochen
    • (c) > 4 Wochen
    • (d) 3 Tage
  • Beispiel 3
  • Beschreibung einer erfindungsgemäßen Dosiervorrichtung:
  • Die Vorrichtung enthält zwei Vorratsgefäße: Das Dialkyldicarbonat befindet sich in einem 3 l Behälter, ein 25 Liter fassender Behälter enthält eine 1:1 Ethanol-Wasser Mischung. Beide Vorratsgefäße sind in einem Edelstahlkabinett untergebracht. In beide Gefäße taucht je eine Lanze knapp bis auf den Boden. Die Lanzen bestehen aus einem Edelstahlrohr mit 4 mm Innendurchmesser. Zusätzlich sind beide Gefäße mit Druckluftzufuhr, 5 bar, versehen. Die beiden Lanzen aus den Gefäßen treffen sich als zwei Eingänge in ein elektronisch gesteuertes Ventil, welches drei Wege zusammen verbinden oder unterbrechen kann. Der dritte Weg ist der Auslass des Ventils und führt durch ein kurzes Rohr mit Noppen an der Innenwand als Mischstrecke sowie durch einen kleinen zusätzlichen mechanischen Durchflussmesser und mündet in drei Düsen, welche direkt in den Getränkestrom führen. Die Düsen öffnen sich sukzessive bei 0.5, 0.6 und 0.7 bar Überdruck. Im Getränkestrom befindet sich der zentrale induktive Durchflussmesser (Firma: Endress & Hauser). Durch diesen Durchflussmesser im Getränkestrom wird je nach Durchfluss an Getränkemenge ein Sollwert für die einzubringende Dialkyldicarbonat-Lösungsmenge bestimmt und an den Regelkreis vermittelt. Das drei-Wege-Ventil regelt mit Hilfe des kleineren Durchflussmessers nach der Mischstrecke auf diesen Sollwert. Das Mischungsverhältnis ist durch die Geometrie bzw. den Rohrdurchmesser im Ventil vorgegeben und beträgt 1:5 (Dialkyldicarbonat zu Lösungsmittelgemisch). Zur elektronischen Steuerung wird ein einfacher Regelkreis verwendet. Die Ausführung der Zuleitungen ist in V4A Stahl.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 2910328 A [0004]
    • - DE 2930765 A [0004]

Claims (10)

  1. Verfahren zur Herstellung von mikrobiell stabilisierten Getränken mittels einem Dialkyldicarbonat, dadurch gekennzeichnet, dass man das Dialkyldicarbonat in Form einer wässrigen und/oder organischen Lösung dem Getränk zugibt.
  2. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass als Dialkyldicarbonat Dimethyldicarbonat oder Diethyldicarbonat, insbesondere Dimethyldicarbonat eingesetzt wird.
  3. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass als Lösungsmittel der wässrigen und/oder organischen Lösung Wasser, wenigstens ein aliphatischer Mono-Alkohol, insbesondere C1-C6-Alkohol, Glykole, DMSO oder Mischungen davon verwendet wird.
  4. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Lösungsmittel der wässrigen und/oder organischen Lösung ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus Wasser, Ethanol, n-Propanol, Isopropanol, Ethylenglykol, Diethylenglykol und Dimethylsulfoxid (DMSO).
  5. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Dialkyldicarbonatlösung durch Mischen von Dialkyldicarbonat und Wasser und/oder einem organischen Lösungsmittel hergestellt und dem Getränk innerhalb von 5 Stunden, vorzugsweise innerhalb von 30 min, insbesondere innerhalb von 15 min, nach dem Mischen zugegeben wird.
  6. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Zeit zwischen dem Herstellen der Dialkyldicarbonat-Lösung und Zugabe zum Getränk weniger als 50% der Halbwertszeit des Dialkyldicarbonates im jeweiligen Lösungsmittel bei der jeweils vorherrschenden Temperatur, besonders bevorzugt weniger als 25% der entsprechenden Halbwertszeit beträgt.
  7. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Zugabe zum Getränk mittels Düse, insbesondere mit einem Druck von 0.1 bis 15 bar gegenüber dem Getränkedruck erfolgt.
  8. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass a) die Herstellung der Dialkyldicarbonat-Lösung in einem Mischaggregat erfolgt, das – wenigstens einen Zulauf für das Dialkyldicarbonat und – wenigstens einen Zulauf für das Lösungsmittel und – eine Mischkammer besitzt, in der die Komponenten der Dialkyldicarbonat-Lösung gemischt werden können und b) die Dialkydicarbonatlösung mittels Düsen in das Getränk, vorzugsweise den Getränkestrom einbringt.
  9. Verwendung einer Vorrichtung zum Einbringen von Dialkyldicarbonatlösungen in einen Getränkestrom, vorzugsweise zwecks Herstellung mikrobiell stabilisierter Getränke, wobei die Vorrichtung zumindest umfasst a) ein Mischaggregat, das – wenigstens einen Zulauf für Dialkyldicarbonat, – wenigstens einen Zulauf für Wasser, ein organisches Lösungsmittel oder Mischungen davon – eine Zulaufregeleinheit und – eine Mischkammer besitzt und b) eine Dosiereinheit für gelöstes Dialkyldicarbonat, die – wenigstens eine Düse besitzt und – an einer Flüssigkeitsdurchströmeinheit angebracht ist und ggf. c) ein Durchflussmessgerät, das die Durchflussmenge der Flüssigkeit in der Flüssigkeitsdurchströmeinheit misst und in Abhängigkeit davon die Zugabemenge des gelösten Dialkyldicarbonat mittels der Dosiereinheit regelt.
  10. Verwendung von in Wasser und/oder organischen Lösungsmitteln gelösten Dialkydicarbonat zur Herstellung von mikrobiell stabilisierten Getränken.
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