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DE102007045806A1 - Gießformkomponente und Verfahren zum Herstellen einer Gießformkomponente - Google Patents

Gießformkomponente und Verfahren zum Herstellen einer Gießformkomponente Download PDF

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DE102007045806A1
DE102007045806A1 DE200710045806 DE102007045806A DE102007045806A1 DE 102007045806 A1 DE102007045806 A1 DE 102007045806A1 DE 200710045806 DE200710045806 DE 200710045806 DE 102007045806 A DE102007045806 A DE 102007045806A DE 102007045806 A1 DE102007045806 A1 DE 102007045806A1
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DE
Germany
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layer
filter layer
casting
layer material
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Ceased
Application number
DE200710045806
Other languages
English (en)
Inventor
Roland Dr. Menzel
Uwe Heinold
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
DORST Technologies GmbH and Co KG
Original Assignee
DORST Technologies GmbH and Co KG
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Publication date
Application filed by DORST Technologies GmbH and Co KG filed Critical DORST Technologies GmbH and Co KG
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Ceased legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B28WORKING CEMENT, CLAY, OR STONE
    • B28BSHAPING CLAY OR OTHER CERAMIC COMPOSITIONS; SHAPING SLAG; SHAPING MIXTURES CONTAINING CEMENTITIOUS MATERIAL, e.g. PLASTER
    • B28B1/00Producing shaped prefabricated articles from the material
    • B28B1/26Producing shaped prefabricated articles from the material by slip-casting, i.e. by casting a suspension or dispersion of the material in a liquid-absorbent or porous mould, the liquid being allowed to soak into or pass through the walls of the mould; Moulds therefor ; specially for manufacturing articles starting from a ceramic slip; Moulds therefor
    • B28B1/261Moulds therefor
    • B28B1/262Mould materials; Manufacture of moulds or parts thereof

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Ceramic Engineering (AREA)
  • Dispersion Chemistry (AREA)
  • Manufacturing & Machinery (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Casting Or Compression Moulding Of Plastics Or The Like (AREA)

Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf eine Gießformkomponente mit einer Basisschicht (2) aus einem Basisschichtmaterial aus miteinander verbundenen Teilen (T) zum Leiten von Flüssigkeit, mit einer permeablen Filterschicht (1), welche sich von der Basisschicht (2) zu einem Gießraum (8) hin erstreckt und entgegengesetzt eine Strecke in die Basisschicht (2) eindringt und mit der Basisschicht (2) verbunden ist, und mit einer Leitungseinrichtung (5, 7) zum Ableiten von aus dem Gießraum (8) stammender Flüssigkeit aus der Basisschicht (2), wobei mindestens 70% der Teile (T) des Basisschichtmaterials in der längsten Teileerstreckung (x) einen mittleren Durchmesser kleiner 5 mm, insbesondere kleiner 3,5 mm und in der kürzesten Teileerstreckung (x) einen Durchmesser größer 0,5 mm aufweisen.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Gießformkomponente mit den oberbegrifflichen Merkmalen des Patentanspruchs 1 und auf ein Verfahren zum Herstellen einer Gießformkomponente.
  • Eine Gießform als eine Druckgießform dient zum Fertigen von z. B. hartmetallischen oder keramischen Gegenständen mittels eines sogenannten Schlickergießverfahrens. Üblicherweise werden zumindest zwei Gießformkomponenten zusammengesetzt, woraufhin ein dazwischen ausgebildeter Gießraum unter Druck mit Schlicker gefüllt wird. Die Druckgießform besteht innenseitig aus einer permeablen bzw. porösen Filterschicht, durch welche die Flüssigkeit des Schlickers hindurchtritt. Auf der Oberseite der Filterschicht bildet sich dadurch aus den festen Bestandteilen des Schlickers ein Scherben, welcher nach Entnahme und Sintern den metallischen oder keramischen Gegenstand ausbildet. Zur Abführung der Flüssigkeit des Schlickers ist der Gießschicht benachbart eine Basisschicht angeordnet, welche der Gießschicht Stabilität bietet und eine Leitungseinrichtung zum Abführen der Flüssigkeit aufweist.
  • Bekannt sind außerdem Gießformen für Niederdruck-Gießverfahren, bei denen Formen aus Gips als Gießformen verwendet werden. Schlicker wird in die Gießform quasi druckfrei oder mit geringem Überdruck eingeleitet. Deshalb werden solche Gießverfahren als Niederdruck-Gießverfahren bezeichnet. Die Entwässerung einer solchen Gießform erfolgt im Wesentlichen durch Kapillarwirkung, indem das Material der Gießform die Flüssigkeit des Schlickers aufnimmt.
  • DE 37 24 610 C2 bzw. US 4,913,868 zeigen eine Druckgießform, welche zwei übereinander angeordnete poröse Schichten aufweisen. Zur Herstellung der Druckgießform wird eine poröse Innenschicht mit einem mittlern Porendurchmesser von höchstens 20 μm und einer Dicke der Innenschicht von 5–40 mm gegossen. Auf der Rückseite der porösen bzw. permeablen Schicht wird mit einem Muster ein Kleber aufgetragen, wobei wenigstens einige Bereiche der Rückseite von dem Kleber unbedeckt bleiben müssen, woraufhin auf die Rückseite der porösen Innenschicht eine grobporöse Außenschicht aufgesetzt wird. Die grobporöse Außenschicht weist eine Korngröße von 0,1–5 mm und eine Dicke von 5–30 mm auf. An der grobporösen Außenschicht wird wenigstens ein Rohr zum Abführen von Wasser und zum Einblasen von Luft aus der bzw. in die grobporöse Außenschicht angeschlossen. Außerdem wird die derart gebildete Druckgießform außenseitig mittels eines Harzklebers abgedichtet. Die Leitungseinrichtung zum Entwässern der porösen Innenschicht bzw. zum Zuführen von Druckluft durch die poröse Innenschicht besteht somit aus der grobporösen Außenschicht und dem Rohr. Nachteilhaft ist bei dieser Anordnung jedoch das aufwändige Verkleben der beiden porösen Schichten miteinander.
  • EP 0 121 929 B1 bzw. US 4,531,705 beschreiben ein sehr aufwändiges Verfahren zum Herstellen einer Druckgießform, bei dem nach dem Formen eines rohen Grundkörpers durch Ausschmelzen Zwischenräume und Poren ausgebildet werden. DE 42 25 412 C1 beschreibt eine Form zum Herstellen von flüssigkeitshaltigen Pressteilen, wie Dachziegeln aus Lehm oder ähnlichem Material. Die Form weist zwei Schichten auf, wobei die mit dem zu verpressenden Material in Kontakt kommende Schicht aus feinporigem geschäumtem Keramikmaterial besteht, während die darunter angeordnete Schicht aus grobporigem geschäumtem Keramikmaterial oder geschäumtem Beton besteht.
  • EP 0 294 743 A2 beschreibt ein Verfahren zum Herstellen einer Gussform. Ein erstes vorgeformtes Formteil wird in einen Behälter eingeführt, in dem sich flüssiger Kunstharz oder Gips befindet, um nach dessen Aushärten eine feinporöse Schicht auf der Oberfläche des gröber porösen Formteils auszubilden. Eine Fertigung mit einer derartigen Mehrschalenform bietet jedoch keinen ausreichenden Halt der einzelnen Schichten aneinander. Außerdem ist eine derartige Herstellung mit einer Mehrschalenform sehr aufwendig, da eine große Vielzahl einzelner Herstellungsschritte vorzunehmen ist.
  • EP 0 306 865 A1 beschreibt Gussformen für das Druckschlickergießen zur Herstellung von Formteilen aus keramischen Massen sowie deren Herstellung. Die Formen bestehen aus einem Zweischichten-Aufbau mit einem mechanisch stabilen offenporigen Träger mit großer Porenweite und mit einer dünnen offenporigen Trennschicht geringer Porenweite auf der Forminnenseite. Die Herstellung erfolgt dadurch, dass eine großporige Ausgangsform mit einer Trennmembran der gewünschten Porengröße belegt und so weit erhitzt wird, bis die Trennmembran dehnbar wird und auf die Ausgangsform gedrückt wird. Es entstehen somit ebenfalls zwei voneinander getrennte eigenständige Schichten, deren einander zugewandte Oberflächen miteinander verbunden werden.
  • JP 01210306 beschreibt eine Gussform, deren Basiskörper aus einem nicht körnigen metallischen Material mit einer hohen Permeabilität hergestellt wird. Nachfolgend wird eine zähe Masse auf diesen Metallkörper aufgestrichen, um eine Osmose-Membran auszubilden.
  • WO 2006/056192 A2 beschreibt eine Gießform mit einer Basisschicht, einer permeablen Filterschicht mit einer Filterschicht-Permeabilität auf einer Oberfläche der Basisschicht zwischen der Basisschicht und einem Gießraum, einer ersten Leitungseinrichtung zum Zuführen von Schlicker in den Gießraum und einer zweiten Leitungseinrichtung zum Ableiten von Flüssigkeit aus dem Gießraum durch die Filterschicht und/oder zum Zuleiten eines Druckmediums zum Ablösen eines im Gießraum gebildeten Scherben. Dabei ist die Basisschicht aus fest miteinander verbundenem Schüttgut mit einer Basisschicht-Permeabilität ausgebildet. Die Filterschicht dringt von der Oberfläche der Basisschicht aus eine Strecke in die Basisschicht ein und ist in diesem Bereich mit der Basisschicht verbunden ist. Die Filterschicht ist dabei auf die Basisschicht so aufgegossen, aufgestrichen oder aufgespritzt ist, dass die Strecke des Eindringens der Filterschicht in die Basisschicht zumindest eine Schicht aus Teilen der Basisschicht umgreift. Die Basisschicht besteht aus einem Schüttgut, beispielsweise aus Kalksteinsplitt. Die Filterschicht besteht aus Polyurethan.
  • Bisherige Versuche, eine solche Gießform herzustellen, haben zwar zu verwendbaren Gießformen geführt, jedoch ist die Permeabilität in dem Übergangsbereich zwischen der Filterschicht und der Basisschicht noch nicht befriedigend.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein verbessertes Verfahren zum Herstellen einer solchen Gießform, insbesondere Druckgießform, vorzuschlagen. Insbesondere soll die Leitfähigkeit in dem Übergangsbereich zwischen der reinen Filterschicht und der reinen Basisschicht erhöht werden.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Gießformkomponente mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 bzw. durch ein Verfahren zum Herstellen einer Gießformkomponente mit den Merkmalen des Patentanspruchs 6 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand abhängiger Ansprüche.
  • Bevorzugt wird demgemäß eine Gießformkomponente, insbesondere Druckgießformkomponente, mit einer Basisschicht aus einem Basisschichtmaterial aus fest miteinander verbundenen Teilen des Basisschichtmaterials mit einer zum Leiten von Flüssigkeit dimensionierten Basisschicht-Permeabilität, mit einer permeablen Filterschicht mit einer Filterschicht-Permeabilität, welche sich von einer Oberfläche der Basisschicht zu einem Gießraum hin erstreckt und in entgegengesetzter Richtung von der Oberfläche der Basisschicht aus eine Strecke in die Basisschicht eindringt und in diesem Bereich mit der Basisschicht verbunden ist, und mit einer Leitungseinrichtung zum Ableiten von aus dem Gießraum durch die Filterschicht hindurch geströmter Flüssigkeit aus der Basissicht und/oder zum Zuleiten eines Druckmediums in die Basisschicht und durch die Filterschicht zum Ablösen eines im Gießraum gebildeten Scherben, wobei mindestens 70% der Teile des Basisschichtmaterials in der längsten Teileerstreckung einen mittleren Durchmesser kleiner oder gleich 5 mm aufweisen. Dies vermeidet ein Vollaufen der Basisschicht mit Filterschichtmaterial beim Aufbringen der Filterschicht durch eine ausreichende Kapillarwirkung.
  • Bevorzugt weisen diese Teile des Basisschichtmaterials in der längsten Teileerstreckung einen größten Durchmesser kleiner 3,5 mm, bevorzugt kleiner 3,0 mm, insbesondere kleiner 2,5 mm auf. Vorzugsweise weisen außerdem mindestens 70% der Teile des Basisschichtmaterials in der kürzesten Teileerstreckung einen größten Durchmesser von mindestens 0,5 mm und mehr auf. Insbesondere eine Ausgestaltung mit mindestens 80% der Teile in einem Bereich von 0,5–3 wird bevorzugt. Dies bewirkt einerseits ein ausreichend tiefes Eindringen des Filterschichtmaterials beim Aufbringen der Filterschicht und gewährleistet andererseits bei der Polymerisation eine noch ausreichende Kanalbreite bzw. Porosität im Filterschichtmaterial im Übergangsbereich zwischen den Teilen der Basisschicht. Dabei können diese Teile des Basisschichtmaterials in der kürzesten Teileerstreckung einen größten Durchmesser von mindestens 0,8 mm, insbesondere mindestens 1,0 mm und mehr aufweisen.
  • Wenn der Anteil an Teilen mit der jeweiligen Teileerstreckung bevorzugt mindestens 95%, vorzugsweise mindestens 98% beträgt, entstehen besonders hohe Permeabilitätswerte im Bereich der Übergangsschicht.
  • Bevorzugt wird gemäß auch eigenständiger Ausgestaltung ein Verfahren zum Herstellen einer Gießformkomponente, insbesondere Druck-Gießformkomponente, bei dem eine Basisschicht aus einem Basisschichtmaterial, insbesondere einem Schüttgut, durch Formen und Verbinden des Basisschichtmaterials unter Beibehaltung einer Basisschicht-Permeabilität zum Leiten von Flüssigkeit ausgebildet wird und nachfolgend eine permeable Filterschicht auf eine Oberfläche der Basisschicht derart aufgebracht wird, dass die Filterschicht sich von einer Oberfläche der Basisschicht zu einem Gießraum hin erstreckt und in entgegengesetzter Richtung von der Oberfläche der Basisschicht aus eine Strecke in die Basisschicht eindringt und in diesem Bereich mit der Basisschicht verbindet, wobei die Basisschicht vorgeformt so in eine Vorform gesetzt wird, dass die Basisschicht von allen Wandungen der Vorform beabstandet ist und erst danach Filterschichtmaterial zum Ausbilden der Filterschicht in die Vorform gegossen wird. Eine solche Form bietet eine besonders gute Anbindung der Filterschicht an die Basisschicht selbst dann, wenn eine Verzahnung nicht oder nur in geringem Maße erfolgt.
  • Nach Aushärten der Filterschicht wird die Vorform vorzugsweise entfernt und eine nicht permeable Beschichtung auf den nicht dem Gießraum zugewandten Seiten der die Basisschicht umgebenden Filterschicht aufgebracht wird. Dadurch kann ein Unter- oder Überdruck, der im freien Raum innerhalb der Basisschicht angelegt wird, nur zur offenen Seite der Filterschicht, d. h. zum Gießraum hin wirken.
  • Die vorgeformte Basisschicht kann zum beabstandeten Halten der Basisschicht von zumindest einer der Wandungen der Vorform mittels zumindest einer Leitungseinrichtung in der Vorform eingesetzt werden, wobei die Leitungseinrichtung zum Ableiten von Flüssigkeit von der Basisschicht aus der Gießformkomponente heraus und/oder zum Einleiten von Gas oder Druckluft in die Basisschicht hinein dimensioniert gewählt wird. Dies bietet eine Doppelfunktionalität bei der Herstellung bzw. bei der späteren Verwendung der Gießformkomponente.
  • Beansprucht wird eigenständig auch eine Verwendung eines derartigen Verfahrens zum Herstellen einer solchen Gießform.
  • Sowohl eine solche Gießformkomponente als auch ein solches Verfahren sind vorteilhaft, wenn die Basisschicht aus Teilen eines mineralischen Materials, insbesondere Stein oder Glas, und/oder eines Kunststoffmaterials besteht bzw. hergestellt wird. Verwendbar sind dadurch kostengünstig bereitstellbare Schüttgüter, welche zugleich eine hohe Festigkeit bieten.
  • Das Basisschichtmaterial kann zu dessen Verbindung auf einfache Art und Weise aus miteinander verklebten Teilen des Basisschichtmaterials vorgeformt ausgebildet werden.
  • Die Basisschicht-Permeabilität der Basisschicht ist bevorzugt größer, insbesondere mehr als eine Zehner-Potenz größer als die Filterschicht-Permeabilität der Filterschicht.
  • Die Filterschicht kann aus einem Filterschichtmaterial ausgebildet werden, welches mit dem Basisschichtmaterial und/oder mit einem Überzug über dem Basisschichtmaterial verklebt bzw. verklebt wird. Das Filterschichtmaterial kann insbesondere aus einem Kunststoff, vorzugsweise aus Polyurethan oder Polymetylmetacrylat bestehen.
  • Die Strecke des Eindringens der Filterschicht in die Basisschicht ist so gewählt, dass zumindest eine Schicht aus Teilen der Basisschicht davon umgriffen oder hintergriffen wird. Insbesondere das Hintergreifen wird besonders bevorzugt, da dadurch eine Verzahnungswirkung entsteht, welche selbst ohne eine feste Verbindung der Materialien der Basisschicht und der Filterschicht miteinander einen guten Halt der Filterschicht an der Basisschicht gibt. Die fertiggestellte Filterschicht weist bevorzugt eine Permeabilität und/oder Porosität mit Kanälen von 5 bis 50 μ auf.
  • Bevorzugt werden somit Gießformkomponenten in verschiedenen auch untereinander kombinierbaren Ausgestaltungen und kombinierbaren Herstellungsverfahren, um aus vorzugsweise mehreren solchen Gießformkomponenten eine Gießform mit einem Gießraum zwischen den einander zugewandten Filterschichten der Gießformkomponenten zusammenzusetzen.
  • Eigenständig beansprucht werden gegossene Artikel, welche unter Verwendung einer solchen Gießform und/oder mit einem solchen Verfahren gegossen wurden.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert. Dabei werden verschiedene Ausführungsformen bezüglich gemeinsamer Komponenten und Funktionen gemeinsam beschrieben. Es zeigen:
  • 1 einen vergrößerten Ausschnitt einer bevorzugten Gießformkomponente, insbesondere Druckgießform für ein Druck-Gießverfahren, während deren Herstellung in Schnittansicht;
  • 2 den Ausschnitt der Gießformkomponente aus 1 während eines späteren Herstellungsschritts;
  • 3 einen Ausschnitt einer weiteren Gießformkomponente während eines frühen Herstellungsschrittes;
  • 4 den Ausschnitt der Gießformkomponente aus 3 während eines späteren Herstellungsschritts; und
  • 5 den Ausschnitt der Gießformkomponente aus 3 im fertig gegossenen Zustand.
  • Wie aus den Figuren, insbesondere aus 2 und 5 ersichtlich, besteht eine Gießformkomponente für eine Gießform als Druckgießform oder als Gießform für ein Niederdruck-Gießverfahren zum Fertigen insbesondere keramischer und/oder metallischer Artikel im Wesentlichen aus einer Gießschicht bzw. Filterschicht 1, einer Basisschicht 2 zum Tragen und Stützen der Filterschicht 1 und einer Leitungseinrichtung 5, 7. Abgesehen von der Seite mit der Filterschicht ist die Anordnung von einer Wandung 4 oder einer flüssigkeitsdichten Beschichtung 6 umgeben. Zum Fertigen eines keramischen Artikels werden üblicherweise zwei oder mehr derartige Gießformen mit einander zugewandten Filterschichten 1 aneinander angeordnet, um zwischen den Filterschichten 1 einen Gießraum 8 auszubilden.
  • Die Leitungseinrichtung 5, 7 besteht aus einer nicht dargestellten ersten Leitungseinrichtung und aus einer zweiten Leitungseinrichtung 5, 7. Die erste Leitungseinrichtung besteht aus einem Rohr, welches durch die Wandung 4, die Basisschicht 2 und die Filterschicht 1 zu dem Gießraum 8 führt, um von außen her Schlicker in den Gießraum 8 einzubringen.
  • Die zweite Leitungseinrichtung 5 kann gemäß einer Ausführungsform aus einem Rohr bestehen, welches durch die Wandung 4 bis zu der Basisschicht 2 oder gegebenenfalls auch in diese hineinführt. Das Rohr kann aber auch zu der Filterschicht 1 oder in diese hinein geführt sein. Prinzipiell besteht auch die Möglichkeit, das Rohr und/oder weiterer Rohre oder davon abzweigende Rohre bis in die permeable Basisschicht 2 und/oder die permeable Filterschicht 1 zu führen. Unter Rohr ist nicht nur ein übliches starres Rohr aus Kunststoff oder Metall, sondern ein beliebig ausgestaltetes Leitungssystem zu verstehen, welches zum Leiten von Flüssigkeit und Luft bzw. Gas geeignet ist.
  • Die zweite Leitungseinrichtung 7 kann gemäß einer Ausführungsform durch eine Lücke in der nicht permeablen Beschichtung 6 oder in der Wandung ausgebildet sein.
  • Optional ist insbesondere im Fall eines Niederdruck-Gießverfahrens außenseitig an dem Rohr, außerhalb der Gießform oder nur in einem Bereich der Lücke in der Beschichtung 6 eine Pumpe angeschlossen, welche zum Anlegen eines Unterdrucks dient, um Flüssigkeit abzusaugen. Außerdem kann die Pumpe zum Entformen eines gegossenen Artikels zum Einpressen von Druckluft in umgekehrter Richtung eingesetzt werden.
  • Beim Fertigen eines keramischen Artikels wird in den Gießraum 8 oberhalb bzw. benachbart der Filterschicht 1 der Schlicker im Fall eines Niederdruck-Gießverfahrens unter niedrigem Druck eingelassen. Im Fall eines Druckgießverfahrens wird der Schlicker S unter hohem Druck eingepresst. Die festen Bestandteile des Schlickers setzen sich an einer Oberfläche der Filterschicht 1 ab, wobei die Oberfläche der Filterschicht dem Gießraum 8 zugewandt ist. Die Flüssigkeit in dem Schlicker dringt durch die Filterschicht 1 hindurch in die Basisschicht 2 und von der Basisschicht 2 über die Leitungseinrichtung 5, 7 nach außen. Die auf der Oberfläche verbleibenden festen Bestandteile des Schlickers bilden einen Scherben aus, welcher nach dem Entformen aus der Gießform in einem nachfolgenden Arbeitsschritt gesintert wird. Optional wird zum Entformen des Scherben über das zumindest zweite Leitungssystem 5, 7 ein gasförmiges Medium, insbesondere Druckluft in die Basisschicht 2 eingepresst. Von der Basisschicht 2 aus dringt die Druck- bzw. Pressluft durch die Filterschicht 1 und drückt den Scherben von deren Oberfläche weg.
  • Zum Herstellen einer solchen Gießform wird in einem ersten Arbeitsschritt die Basisschicht 2 aus einem Schüttgut ausgebildet. Als Schüttgut dient ein festes, vorzugsweise mineralisches Material, beispielsweise Splitt, Steine etc. Einsetzbar sind als Schüttgut aber auch Materialien wie Glaskugeln oder Glasstücke, Blähton, Kunststoffgranulat und dergleichen. Einzelne Teile T des Schüttguts werden dazu miteinander verbunden. Zum Verbinden dient als Bindemittel B vorzugsweise ein Kleber. Auf besonders einfache Art und Weise können die Teile T des Schüttguts in einem Bad aus dem Bindemittel B eingetaucht und anschließend in einer geeigneten Form in die gewünschte Form gebracht werden, wie dies für die zweite Ausführungsform in 3 veranschaulicht ist.
  • Der Kleber als das Bindemittel B vernetzt vorzugsweise die Oberflächen der einzelnen Teile T des Schüttguts derart, dass einerseits eine ausreichende Festigkeit gewährleistet wird und andererseits eine möglichst hohe Permeabilität k2 ermöglicht wird. Die Permeabilität k2 in der Basisschicht 2 ist vorzugsweise groß gegenüber einer Permeabilität k1 in der Filterschicht 1. Die Permeabilität k2 der Basisschicht 2 ist durch entsprechende Auswahl des Schüttgutmaterials und des Bindemittels B vorzugsweise so groß, dass in der gesamten Basisschicht 2 ein gleichmäßiger Aufbau eines Überdrucks beim Zuleiten der Druckluft bzw. eines Unterdrucks beim Ableiten der Flüssigkeit ermöglicht wird. Möglich ist auch der Aufbau einer Basisschicht 2 mit einer zur Filterschicht 1 hin abnehmenden Permeabilität bzw. Porosität.
  • Nach dem ausreichenden Aushärten des Bindemittels B bzw. Verfestigen der Basisschicht 2 wird die Filterschicht 1 auf der Oberfläche der Basisschicht 2 ausgebildet. Dazu wird, wie für die erste Ausführungsform in 1 veranschaulicht, das flüssige Material der Filterschicht 1 auf die Oberfläche der Basisschicht aufgegossen und/oder aufgestrichen und in die gewünschte Form gebracht. Die Konsistenz des Filterschichtmaterials 11 zum Ausbilden der Filterschicht 1 ist beim Aufbringen auf die Oberfläche der Basisschicht 2 derart beschaffen, dass ein Teil des Filterschichtmaterials 11 zum Ausbilden der Filterschicht 1 eine Strecke in die Oberfläche der Basisschicht 2 eindringt und sich insbesondere mit der in der Zeichnung oberen Lage von Teilen T der Basisschicht 2 fest verbindet. Die Konsistenz des Filterschichtmaterials 11 zum Ausbilden der Filterschicht 1 wird dabei derart gewählt, dass die Strecke, über welche das Filterschichtmaterial 11 in die Basisschicht 2 eindringt, vorzugsweise nur soweit reicht, wie dies erforderlich ist zum Aufbauen einer ausreichend festen, insbesondere verzahnten bzw. hintergreifenden Verbindung von Basisschicht 2 und Filterschicht 1 aneinander.
  • Als Filterschichtmaterial 11 für die Filterschicht 1 können dafür übliche Materialien verwendet werden. Beispielsweise wird derzeit bevorzugt Polyurethan oder Polymetylmetacrylat (PMMA) als Formmasse zum Ausbilden der Filterschicht 1 verwendet. Mit diesem Filterschichtmaterial 11 ist eine feinporöse Filterschicht 1 mit einer niedrigen Permeabilität zum Hindurchlassen der Flüssigkeit und der Druckluft aber zum Zurückhalten der festen Bestandteile des Schlickers ausbildbar. Die Dicke der Filterschicht 1 beträgt bei Druckgießformen zum Herstellen derzeit üblicher keramischer Artikel vorzugsweise aber nicht zwingend notwendig 1 bis 40 mm. Die Porosität bzw. Permeabilität der Filterschicht 1 beträgt vorzugsweise 5 bis 50 μ als permeabler Freiraum zum Leiten der Flüssigkeit und/oder Luft.
  • Durch das teilweise Eindringen des Filterschichtmaterials 11 der Filterschicht 1 in das Filterschichtmaterial 11 der Basisschicht 2 entsteht ein Übergangsbereich 3, welcher eine feste Verbindung der Filterschicht 1 und der Basisschicht 2 aneinander ermöglicht. Vorzugsweise hat der Übergangsbereich 3 eine Mächtigkeit von einer Schicht oder einigen wenigen Schichten aus Körnern bzw. Teilen T der Basisschicht 2. Durch die Verzahnungswirkung im Übergangsbereich 3 kann zwischen den beiden Schichten auf zusätzliche Kleber, welche für Flüssigkeit und Druckluft undurchlässig wären, in vorteilhafter Weise verzichtet werden.
  • Bei der ersten Ausführungsform, welche anhand der 1 und 2 veranschaulicht ist, weist die Gießform feste Wandungen 4 auf, in welchen die Basisschicht 2 und die Filterschicht 1 aufgenommen sind. Entsprechend können, wie in 1 skizziert, die Schichten direkt innerhalb der Wandungen 4 ausgebildet werden. Als erstes wird das Material zum Ausbilden der Basisschicht 2 in die Wandungen 4, welche vorzugsweise aus Seitenwandungen und einer Bodenwandung bestehen, eingefüllt. Nach dem vorzugsweise, jedoch nicht zwingend erforderlich vollständigen Aushärten und Trocknen des Bindemittels B wird das Filterschichtmaterial 11 zum Ausbilden der Filterschicht 1 darüber eingefüllt. Das Filterschichtmaterial 11 wird mit einer Konsistenz oder unter ggfs. Druckeinwirkung so eingefüllt, dass es dabei zwischen die Teile T der Basisschicht 2 sowie zwischen randseitige Teile der Basisschicht 2 und die umgebende Wandung 4 eindringt.
  • Besonders bevorzugt wird dabei eine Körnung des Basisschichtmaterials aus Teilen mit einem mittleren Durchmesser von 0,8 mm bis zu 3,0 mm. Versuche haben ergeben, dass in begrenztem Mengengehalt von insbesondere weniger als 30% der Körner der Basisschicht 2 auch Körner mit einem kleineren Durchmesser von 0,5 mm und Körner mit einem größeren Durchmesser von 3,5 mm verwendbar sind, wenn als Filterschichtmaterial 11 beispielsweise Polyurethan eingesetzt wird. Jedoch lässt in den Durchmesserbereichen unterhalb von 0,8 mm und oberhalb von 3,0 mm bei Verwendung von Polyurethan bereits die Permeabilität der fertigen Gießform und die Haftfestigkeit zwischen der Filterschicht 1 und der Basisschicht 2 bei der genannten Materialkombination nach. Bei zu kleinen Korndurchmessern besteht das Problem, dass das Filterschichtmaterial 11 nicht weit genug zwischen die einzelnen Teile T der Basisschicht 2 eindringen kann, insbesondere ein Hintergreifen zumindest der Teile T der ersten Schicht der Basisschicht 2 nicht mehr oder nicht mehr ausreichend erfolgt. Bei Durchmessern größer 3,0 mm besteht das Problem, dass der Kapillaranteil der wechselseitigen Beeinflussung der Basisschicht 2 und des einfließenden Filterschichtmaterials 11 zu gering ist und dadurch der im ungünstigsten Fall gesamte Kern bzw. die gesamte Basisschicht B mit dem Filterschichtmaterial 11 voll läuft.
  • Bevorzugt wird daher ein Basisschichtmaterial aus Teilen T mit einem Durchmesserbereich von 0,8 mm bis 3,0 mm. Besonders vorteilhaft zeigte sich gemäß erster Untersuchungen ein Durchmesserbereich von 1,0–2,5 mm. In diesem Durchmesserbereich dringt das Filterschichtmaterial 11 beim Eingießen einige Millimeter bis wenige Zentimeter in die Basisschicht 2 ein.
  • Gemäß einem weiteren eigenständigen Aspekt erfolgt die Herstellung der Gießform nicht durch das Einfüllen der Materialien in eine feste Wandung 4, welche als fester Bestandteil der Gießform bestehen bleibt. Anstelle dessen wird, wie in den 3 bis 5 veranschaulicht, in einem ersten Schritt in einer Vorform die Basisschicht 2 aus den mit dem Bindemittel B verklebten Teilen T ausgebildet und nach einer ausreichenden Verfestigung in einer zweiten, größeren Form mit bodenseitig und umfangsseitig umschließenden Wandungen 4* eingesetzt.
  • Dabei ist das geformte und verfestigte Material der Schicht 2 zu allen Seiten von den Wandungen 4* um einen Mindestabstand d beabstandet. Dies kann dadurch erreicht werden, dass beispielsweise Stäbe von der Bodenwandung der Wandung 4* nach oben ragen und die verfestigte Basisschicht 2 auf solche Stäbe aufgesetzt wird. Besonders bevorzugt wird jedoch, dass die Rohre, welche als Bestandteil der zweiten Leitungseinrichtung 5 dienen, anstelle derartiger Stäbe als Abstandshalter eingesetzt werden. Vorzugsweise werden dabei die Rohre 5 so weit in das verfestigte Material der Basisschicht 2 eingeführt, dass sie in miteinander kommunizierende freie Raumbereiche 2* der Basisschicht 2 hineinragen, wobei die freien Raumbereiche 2* sich so weit innerhalb der Basisschicht 2 befinden, dass in die freien Raumbereiche 2* kein Filterschichtmaterial eindringt.
  • Nachfolgend wird dann das Filterschichtmaterial in diese zweite Fertigungsform eingegossen, so dass das Filterschichtmaterial beim Ausbilden der Filterschicht 1 von allen Seiten her in die äußeren Randbereiche der Basisschicht 2 eindringt, wie dies in 4 skizziert ist.
  • Zwischen dem in 4 und dem in 5 gezeigten Herstellungsschritt kann eine Form 9 auf die freie Oberfläche aufgesetzt werden, wobei die Form 9 nach der Verfestigung der Filterschicht 1 abgenommen wird, wie dies in 5 skizziert ist, und den entsprechenden Abschnitt des Gießraums 8 in dem Bereich dieser Gießform ausbildet.
  • Außerdem wird die Anordnung aus der Basisschicht 2 und der diese umgebenden Filterschicht 1 aus der Vorform bzw. den Wandungen 4* der Vorform herausgenommen und abschließend an allen Seiten, an welchen keine weitere Gießform angelegt wird, mit einer Farbe oder einem sonstigen Material beschichtet, insbesondere angestrichen. Dadurch ergibt sich die Beschichtung 6, welche druckdicht für die an der bzw. in der Gießform anliegenden Drücke ist und welche nicht permeabel für Gase und Flüssigkeiten ist. Vorzugsweise wird dazu nach dem Herausnehmen aus den Wandungen 4* der Vorform die dann freiliegenden Rückflächen bzw. Seitenflächen der Filterschicht 1 vor dem Anstreichen mit dem die Beschichtung 6 ausbildenden Material geglättet.
  • Neben den Rohren als Leitungseinrichtungen 5, welche in den freien Raumbereich 2* der Basisschicht 2 hineinführen und mit ihrem gegenüberliegenden Ende aus der Beschichtung 6 herausragen, können in der Beschichtung 6 auch Lücken 7 gelassen werden, in welchen keine Beschichtung 6 auf dem feinporösen Material der Filterschicht 1 liegt. Dadurch kann auch durch solche Lücken 7 eine Entlüftung bzw. Entwässerung und/oder eine Belüftung bzw. Bewässerung erfolgen.
  • Bei der Abstützung der Basisschicht 2 in der Vorform werden die Rohre zur Ausbildung der Leitungseinrichtung 5 mit ihrem von der Basisschicht 2 beabstandeten Ende vorzugsweise in die Wandungen 4* der Vorform eingelassen. Die Einlasstiefe entspricht dabei vorzugsweise mindestens der späteren Dicke der abschließend aufzutragenden Beschichtung 6, so dass die von der Basisschicht 2 abgewandten Enden der Leitungseinrichtungen 5 auch aus der Beschichtung 6 herausragen oder bündig mit dieser abschließen und von außen her frei zugänglich sind.
  • Unter einem Schüttgut als Basisschichtmaterial ist insbesondere ein schüttfähiges Gut zu verstehen, z. B. ein Granulat, Körner oder sonstigen Partikel. Das Schüttgut kann aus verschiedenartigen insbesondere druckbeständigen und flüssigkeitsbeständigen Materialien bestehen. Dimensionsangaben beziehen sich vorzugsweise auf mittlere Dimensionen.
  • Dabei beziehen sich die angegebenen Untergrenzen eines als Ausschnittsvergrößerung in 1 skizzierten Korns bzw. Teils T des Basisschichtmaterials bei einem nicht kugelsymmetrischen Teil T auf eine Erstreckung in dessen kürzester Dimensionserstreckung y der drei Teile- bzw. Dimensionserstreckungen x, y, z.
  • Die Untergrenze stellt in der kürzesten Dimensionserstreckung y die größte Länge des Teils T innerhalb der kürzesten Dimensionserstreckung y bzw. Dimensionsrichtung quer zu dieser Dimensionserstreckung y dar. Die Untergrenze beträgt vorzugsweise mindestens 0,5 mm oder mehr, insbesondere 0,8 mm und besonders bevorzugt 1,0 mm.
  • Entsprechend beziehen sich die angegebenen Obergrenzen eines Korns bzw. Teils T des Basisschichtmaterials bei einem nicht kugelsymmetrischen Teil T auf eine Erstreckung in der längsten bzw. breitesten oder höchsten Dimensionserstreckung x des Teils T. Unter einem mittleren Durchmesser in der größten Dimensionserstreckung x bzw. Dimension des Teils wird die mittlere Länge innerhalb dieser Dimensionserstreckung x bzw. Dimensionsrichtung verstanden. Die Obergrenze beträgt vorzugsweise höchstens 5 mm, insbesondere höchstens 3,5 mm oder weniger, insbesondere 3,0 mm und besonders bevorzugt 2,5 mm.
  • Vorzugsweise erstrecken sich alle Dimensionen der jeweilig betrachteten Teile vollständig zwischen den genannten Grenzmaßen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Claims (17)

  1. Gießformkomponente, insbesondere Druckgießformkomponente, mit – einer Basisschicht (2) aus einem Basisschichtmaterial aus fest miteinander verbundenen Teilen (T) des Basisschichtmaterials mit einer zum Leiten von Flüssigkeit dimensionierten Basisschicht-Permeabilität (k2), – einer permeablen Filterschicht (1) mit einer Filterschicht-Permeabilität (k1), welche sich von einer Oberfläche der Basisschicht (2) zu einem Gießraum (8) hin erstreckt und in entgegengesetzter Richtung von der Oberfläche der Basisschicht (2) aus eine Strecke in die Basisschicht (2) eindringt und in diesem Bereich mit der Basisschicht (2) verbunden ist, und – einer Leitungseinrichtung (5, 7) zum Ableiten von aus dem Gießraum (8) durch die Filterschicht (1) hindurch geströmter Flüssigkeit aus der Basissicht (2) und/oder zum Zuleiten eines Druckmediums in die Basisschicht (2) und durch die Filterschicht (1) zum Ablösen eines im Gießraum (8) gebildeten Scherben, dadurch gekennzeichnet, dass – mindestens 70% der Teile (T) des Basisschichtmaterials in der längsten Teileerstreckung (x) einen mittleren Durchmesser kleiner oder gleich 5 mm, insbesondere kleiner oder gleich 3,5 mm aufweisen.
  2. Gießformkomponente nach Anspruch 1, bei der diese Teile (T) des Basisschichtmaterials in der längsten Teileerstreckung (x) einen größten Durchmesser kleiner oder gleich 5 mm, insbesondere kleiner oder gleich 3,5 mm, vorzugsweise kleiner oder gleich 3,0 mm, insbesondere kleiner 2,5 mm aufweisen.
  3. Gießformkomponente nach Anspruch 1 oder 2, bei der mindestens 70% der Teile (T) des Basisschichtmaterials in der kürzesten Teileerstreckung (y) einen größten Durchmesser von mindestens 0,5 mm und mehr aufweisen.
  4. Gießformkomponente nach Anspruch 3, bei der diese Teile (T) des Basisschichtmaterials in der kürzesten Teileerstreckung (y) einen größten Durchmesser von mindestens 0,8 mm, insbesondere mindestens 1,0 mm und mehr aufweisen.
  5. Gießformkomponente nach einem vorstehenden Anspruch, bei welcher der Anteil an Teilen mit der jeweiligen Teileerstreckung (x bzw. y) mindestens 95%, vorzugsweise mindestens 98% beträgt.
  6. Verfahren zum Herstellen einer Gießformkomponente, insbesondere Druck-Gießformkomponente, bei dem – eine Basisschicht (2) aus einem Basisschichtmaterial, insbesondere einem Schüttgut, durch Formen und Verbinden des Basisschichtmaterials unter Beibehaltung einer Basisschicht-Permeabilität (k2) zum Leiten von Flüssigkeit ausgebildet wird und – nachfolgend eine permeable Filterschicht (1) auf eine Oberfläche der Basisschicht (2) derart aufgebracht wird, dass die Filterschicht (1) sich von einer Oberfläche der Basisschicht (2) zu einem Gießraum (8) hin erstreckt und in entgegengesetzter Richtung von der Oberfläche der Basisschicht (2) aus eine Strecke in die Basisschicht (2) eindringt und in diesem Bereich mit der Basisschicht (2) verbindet, dadurch gekennzeichnet, dass – die Basisschicht (2) vorgeformt so in eine Vorform gesetzt wird, dass die Basisschicht (2) von allen Wandungen (4*) der Vorform beabstandet ist und erst danach Filterschichtmaterial (11) zum Ausbilden der Filterschicht (1) in die Vorform gegossen wird.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, bei dem nach Aushärten der Filterschicht (1) die Vorform entfernt wird und eine nicht permeable Beschichtung auf den nicht dem Gießraum (8) zugewandten Seiten der die Basisschicht umgebenden Filterschicht (1) aufgebracht wird.
  8. Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, die vorgeformte Basisschicht (2) zum beabstandeten Halten der Basisschicht (2) von zumindest einer der Wandungen (4*) der Vorform mittels zumindest einer Leitungseinrichtung (5) in der Vorform eingesetzt wird, wobei die Leitungseinrichtung zum Ableiten von Flüssigkeit von der Basisschicht (2) aus der Gießformkomponente heraus und/oder zum Einleiten von Gas oder Druckluft in die Basisschicht (2) hinein dimensioniert gewählt wird.
  9. Verwendung eines Verfahrens nach einem der Ansprüche 6 bis 8 zum Herstellen einer Gießform nach einem der Ansprüche 1 bis 5.
  10. Gießformkomponente nach einem der Ansprüche 1 bis 5 oder 13 und/oder Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 8, wobei die Basisschicht aus Teilen (T) eines mineralischen Materials, insbesondere Stein oder Glas, und/oder eines Kunststoffmaterials besteht bzw. hergestellt wird.
  11. Gießformkomponente nach einem der Ansprüche 1 bis 5 oder 10 und/oder Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 8 oder 10, wobei das Basisschichtmaterial zu dessen Verbindung aus miteinander verklebten Teilen (T) des Basisschichtmaterials vorgeformt ausgebildet ist bzw. wird.
  12. Gießformkomponente nach einem der Ansprüche 1 bis 5 oder 10 und/oder Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 8, 10 oder 11, wobei die Basisschicht-Permeabilität (k2) der Basisschicht (2) mehr als eine Zehner-Potenz größer als die Filterschicht-Permeabilität (k1) der Filterschicht (1) ist.
  13. Gießformkomponente nach einem der Ansprüche 1 bis 5 oder 10 bis 12 und/oder Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 8 oder 10 bis 12, wobei die Filterschicht (1) aus einem Filterschichtmaterial (11) ausgebildet ist, welches mit dem Basisschichtmaterial und/oder mit einem Überzug (B) über dem Basisschichtmaterial verklebt bzw. verklebt wird.
  14. Gießformkomponente nach einem der Ansprüche 1 bis 5 oder 10 bis 13 und/oder Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 8 oder 10 bis 13, wobei das Filterschichtmaterial (11) aus einem Kunststoff, insbesondere aus Polyurethan oder Polymetylmetacrylat besteht.
  15. Gießformkomponente nach einem der Ansprüche 1 bis 5 oder 10 bis 14 und/oder Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 8 oder 10 bis 14, wobei die Strecke des Eindringens der Filterschicht (1) in die Basisschicht (2) zumindest eine Schicht aus Teilen (T) der Basisschicht (2) umgreift oder hintergreift.
  16. Gießformkomponente nach einem der Ansprüche 1 bis 5 oder 10 bis 10 und/oder Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 8 oder 10 bis 15, wobei die fertiggestellte Filterschicht (2) eine Permeabilität und/oder Porosität mit Kanälen von 5 bis 50 μ aufweist.
  17. Gegossener Artikel, der unter Verwendung einer Gießform nach einem der Ansprüche 1 bis 5 oder 10 bis 16 und/oder mit einem Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 8 oder 10 bis 16 gegossen wurde.
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