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Die
Erfindung betrifft eine Fußabstützung für ein
Kraftfahrzeug mit einem ersten Abschnitt, der als feststehende,
ebene erste Platte ausgebildet ist, die sich im Gebrauchszustand
im Bereich des Fußballens befindet.
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Aus
dem Stand der Technik ist es bekannt, den Fußraum im vorderen
Bereich nicht horizontal auszubilden und dann in einem 90°-Winkel
in die vordere Abschlussfläche des Fußraumes überzugehen, sondern
eine schräg von unten nach oben verlaufende und sich vom
Fahrzeugsitz entfernende Fläche zu verwenden, auf der die
Füße des Beifahrers bzw. der linke Fuß des
Fahrers abgestellt werden können, wenn dieser nicht zur
Bedienung der Kupplung benötigt wird. Aus physiologischen
und ergonomischen Gründen ist es angezeigt, dass sich der
Winkel zur Horizontalen einer solchen Fußabstützung
in einem vorgegebenen, engen Bereich bewegt. Regelmäßig ist
eine solche Fußabstützung durchgängig
eben ausgebildet und fest mit dem Rest des Fußraumes verbunden.
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Aus
der
DE 199 24 492
A1 ist es darüber hinaus bekannt, im Passagierfußraum
eines Kraftfahrzeugs eine Fußstütze anzubringen,
die im Gebrauchszustand – wenn ein Fuß auf ihr
abgestützt wird – an ihrem oberen Ende um eine
horizontale Achse schwenkbar zum Passagierfußraum angeordnet
ist. Dadurch kann die Fußstütze zwischen einem Gebrauchsmodus,
in dem die Fußstütze in Richtung des Fahrzeugsitzes
geschwenkt wird, damit eine schräge Auflagefläche
für einen Fuß vorhanden ist, und einer Ruhestellung,
in der diese Fußstütze vollständig nach
vorne zur Frontwand des Passagierfußraumes geschwenkt ist,
bewegt werden. An ihrem unteren Ende, das frei beweglich ist, weist
die Fußstütze eine Absatzstütze auf,
auf die der Absatz des Schuhes des Insassen aufgelegt werden kann.
Diese Absatzstütze hat auch noch eine Sammelwirkung, um
Schmutz und Feuchtigkeit, die von den Schuhen des Fahrzeuginsassen
stammen, aufzufangen, damit diese nicht auf den Teppich des Passagierfußraums gelangen.
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Allen
bisher bekannten Ausführungsformen ist jedoch gemein, dass
die ergonomisch günstige Winkeleinstellung für
die Auflage des Fußes auf der Fußabstützung
nur für eine einzige Absatzhöhe des Schuhes des
Fahrzeuginsassen vollkommen erfüllt werden kann. Bei höheren
oder niedrigeren Absätzen ist jedoch ein anderer Aufsetzwinkel
gegeben, der für den Fahrzeuginsassen weniger komfortabel ist.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, eine Fußabstützung zur Verfügung
zu stellen, die insbesondere beim Tragen von Schuhen mit Absätzen
den optimalen, ergonomisch günstigsten Winkel für
den Fahrzeuginsassen gewährleistet. Insbesondere ist eine weitergehende
Aufgabe darin zu sehen, dass auch für verschiedene Absatzhöhen
der ergonomisch günstigste Winkel für die Auflage
des Fußes auf der Fußabstützung beibehalten
werden kann.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Fußabstützung mit den
Merkmalen des Patentanspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen
der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Dadurch,
dass sich an den ersten Abschnitt der Fußabstützung – der
sich im Bereich des Fußballens befindet –, der
als feststehende ebene erste Platte ausgebildet ist und auf den
optimalen ergonomischen Winkel für den Fahrzeuginsassen
ausgerichtet ist, ein zweiter Abschnitt anschließt, der
im Bereich der Ferse in der Gebrauchsstellung – also wenn ein
Fuß auf der Fußabstützung ruht – unterhalb
des ersten Abschnitts angeordnet ist, wird erreicht, dass auch beim
Tragen eines Schuhs mit Absatz der im ersten Abschnitt eingestellte
ergonomisch günstige Winkel beibehalten werden kann, da
der Absatz in dem tiefer liegenden Bereich der Ferse aufgenommen
wird. Damit wird quasi die Höhe des Absatzes durch das
Tieferliegen des zweiten Abschnittes gegenüber dem ersten
Abschnitt ausgeglichen und der Fahrzeuginsasse genießt
insgesamt den optimalen ergonomischen Winkel für das Aufstellen
seiner Füße an der Fußabstützung.
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Weitere
Vorteile und Einzelheiten der Erfindung werden anhand der in der
Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele erläutert.
Es zeigen
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1 eine
schematische Seitenansicht eines ersten Ausführungsbeispiels,
bei dem der zweite Abschnitt über eine Stufe mit dem ersten
Abschnitt verbunden ist,
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2 eine
schematische Seitenansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels,
bei dem der zweite Abschnitt senkrecht zur Oberfläche des
ersten Abschnitts bewegbar ist in einer ersten Position,
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3 das
Ausführungsbeispiel gemäß 2 in
einer zweiten Position, bei der ein Schuh mit höherem Absatz
getragen wird, und
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4 eine
schematische Seitenansicht eines dritten Ausführungsbeispiels,
bei dem der zweite Abschnitt mit dem ersten Abschnitt um eine horizontal
verlaufende Drehachse verbunden ist.
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In 1 ist
ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Fußabstützung 1 dargestellt. Diese ist
einstückig ausgeführt. Die Fußabstützung 1 ist
in einem Passagierfußraum eines Kraftfahrzeugs angeordnet.
Auf die näheren Einzelheiten dieser Anordnung wird hier
nicht eingegangen, da dies für den Fachmann bekannt ist
und die grundsätzliche Anordnung nicht erfindungswesentlich
ist.
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Die
Fußabstützung 1 weist einen ersten Abschnitt 2 auf,
der in dem Bereich ausgebildet ist, in dem der Fußballen 4 eines
Insassen auf die Fußabstützung 1 gestellt
wird. Es handelt sich bei dem ersten Abschnitt 2 um eine
feststehende ebene erste Platte 3. Diese ist gegenüber
dem Rest des Fußraums in ihren Winkel zur Horizontalen
so ausgebildet, dass ein optimaler medizinischer und ergonomischer
Winkel für den Fahrzeuginsassen gewährleistet
wird. Hierbei wird im Vorhinein berechnet, unter welchem Winkel
und an welchem Ort der Fuß eines standardisierten Insassen
auf die Fußabstützung 1 des Passagierfußraums
aufgesetzt werden sollte.
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Wenn
der Fahrzeuginsasse jedoch einen Schuh mit Absatz 13 trägt,
insbesondere bei weiblichen Insassen können solche Absätze 13 einige
Zentimeter betragen, verändert sich der Winkel des Fußes
zum Unterschenkel, so dass der vorher berechnete optimale ergonomische
Winkel für die Fußabstützung 1 gegenüber
der Horizontalen nicht mehr gegeben ist. Um eine solche Änderung
bei Einsatz eines Schuhs mit Absatz 13 zu vermeiden oder
zumindest diese Wirkung zu verringern, ist die Fußabstützung 1 in
ihrem unteren Bereich, also an dem Ort, an dem die Ferse 6 des
Fahrzeuginsassen auf die Fußabstützung 1 gestellt
wird, vertieft gegenüber der Oberfläche der ersten
Platte 3. In diesem Bereich, der als zweiter Abschnitt 5 bezeichnet
wird, ist eine ebene zweite Platte 12 angeordnet, deren
Oberfläche parallel zur ersten Platte 3 ausgerichtet
ist. Sie weist dadurch einen Höhenabstand 9 zur
ersten Platte 3 auf. Die Gesamtanordnung ist in ihrem Querschnitt
stufenförmig ausgebildet. Darüber hinaus ist die
Fußabstützung 1 bevorzugt einstückig
ausgebildet.
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Durch
eine solche Ausgestaltung muss der Fahrzeuginsasse selbst bei einem
Schuh mit Absatz 13 keinen unkomfortablen Fußwinkel
hinnehmen, was ihn davon abhält, seine Schuhe auszuziehen. Ein
weiterer Vorteil durch sich ergebende Stufe in der Fußabstützung 1 ist,
dass der Absatz 13 des Schuhes in dieser Stufe Platz findet
und dadurch eine Stabilisierung der Beine erreicht wird. Dies wirkt
sich insgesamt positiv auf die gesamte Körperhaltung aus. Die
Muskulatur des Insassen muss dabei keine Haltearbeit leisten; die
Muskelruhespannung verbleibt im Idealbereich. Schließlich
spürt der Fahrzeuginsasse auch ein verbessertes Sicherheitsgefühl
bezüglich der Fußabstützung. Insbesondere
bei einer dynamischen Fahrweise wird ein Verrutschen der Füße
bzw. Beine wesentlich vermindert. Die erfindungsgemäße Fußabstützung 1 trägt
somit aktiv zu einer komfortableren aktiven Fahrweise bei.
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In
den 2 und 3 ist ein zweites Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Fußabstützung 1 dargestellt.
Gleiche bzw. gleich wirkende Teile sind mit den gleichen Bezugszeichen
wie im ersten Ausführungsbeispiel der 1 bezeichnet. Dasselbe
gilt bezüglich des unten beschriebenen dritten Ausführungsbeispiels
der 4. Im Folgenden wird lediglich auf die Unterschiede
zum oben beschriebenen ersten Ausführungsbeispiel eingegangen.
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Der
zweite Abschnitt 5 ist nicht einstückig über
eine Stufe mit dem ersten Abschnitt 2 verbunden. Vielmehr
ist dieser zweite Abschnitt 5 in der Art eines Zylinders
mit einem beweglichen Stempel 8 ausgebildet. Dieser bewegliche
Stempel 8 kann entlang einer Einstellrichtung 7 zur
feststehenden ersten Platte 3 des ersten Abschnitts 2 bewegt
werden. Dabei ist die Einstelleinrichtung 7 bevorzugt senkrecht zur
Oberfläche der ersten Platte 3. Entlang der Einstellrichtung 7 kann
der Stempel 8 in unterschiedlichen Positionen bei verschiedenen
Höhenabständen 9 festgelegt werden. Diese
Positionen können entweder diskret sein oder eine Festlegung
kann an beliebiger Stelle entlang des gesamten Verstellweges erfolgen.
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Die
konkrete Ausbildung von Festlegemitteln und Bewegungsmitteln zur Änderung
bzw. Festlegung des Stempels 8 gegenüber der ersten
Platte 3 wird nicht näher beschrieben, da dies
nicht erfindungswesentlich ist und dem Fachmann verschiedene Methoden
und Vorrichtungen zur Erfüllung einer solchen Aufgabe bekannt
sind.
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Der
Unterschied zwischen den 2 und 3, die beide
das zweite Ausführungsbeispiel darstellen, liegt darin,
dass Schuhe mit verschieden hohen Absätzen 13 verwendet
werden. Bei einer bekannten Fußabstützung würde
dies dazu führen, dass der Fuß unterschiedliche
Winkel zum Unterschenkel einnehmen müsste und damit der
Komfort für den Fahrzeuginsassen verringert würde.
Durch den einstellbaren Höhenabstand 9 kann individuell auf
den Fahrzeuginsassen und dessen Schuhwerk eine Einstellung der Fußabstützung 1 vorgenommen werden,
so dass unabhängig von der Höhe des Absatzes 13 immer
der optimale ergonomische Winkel des Fußes erreicht wird.
Wie in 3 dargestellt, wird einfach ein größerer
Höhenabstand 9 zwischen der ersten Platte 3 und
dem Stempel 8 gewählt, so dass die Sohle des Schuhs
des Fahrzeuginsassen bis zum Absatz 13 im Wesentlichen
plan auf der ersten Platte 3 aufliegt und gleichzeitig
der Absatz 13 seines Schuhs plan auf dem Stempel 8 aufsteht.
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Es
versteht sich von selbst, dass auch andere Einstellrichtungen 7 als
senkrecht zur Oberfläche der ersten Platte 3 gewählt
werden können, wobei die senkrechte Bewegung jedoch bevorzugt
wird.
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In 4 ist
ein drittes Ausführungsbeispiel dargestellt, das einen
anderen Lösungsansatz verfolgt als das zweite Ausführungsbeispiel.
Hierbei ist die gesamte Fußstütze 1 in
zwei Platten aufgeteilt, die über eine horizontal verlaufende
Drehachse 10 miteinander verbunden sind. Sowohl die erste
Platte 3 als auch die zweite Platte 12 sind jeweils
eben ausgebildet. Die Drehachse 10 verläuft unterhalb
der Sohle des Fahrzeuginsassen, so dass zwischen der Oberfläche
der zweiten Platte 12 und der Oberfläche der ersten
Platte 3 ein Einstellwinkel 11 gegeben ist. Aufgrund
dessen ergibt sich – in Abhängigkeit vom Abstand
zur Drehachse 10 – auch hier ein Höhenabstand 9,
der es ermöglicht, den Fuß samt mit Absatz 13 versehenen
Schuhs des Fahrzeuginsassen auf die Fußabstützung 1 zu
setzen und dabei den ergonomisch günstigsten Winkel für
den Fuß (vergleichbar zu den beiden ersten Ausführungsbeispielen)
zu erhalten. Der Einstellwinkel 12 kann über dem
Fachmann bekannte Mittel, die auch nicht erfindungswesentlich sind,
eingestellt und festgelegt werden. Die Festlegung kann dabei sowohl
unter diskreten Winkeln als auch kontinuierlich erfolgen.
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Alle
drei Ausführungsbeispiele gewährleisten die oben
zum ersten Ausführungsbeispiel genannten Vorteile – insbesondere
hinsichtlich Stabilisierung der Beine und Verbesserung des Sicherheitsgefühls.
Dabei kann durch die beiden letzten Ausführungsbeispiele
der 2 bis 4 ein noch genauerer Ausgleich
bei verschieden hohen Absätzen 13 vorgenommen
werden als im ersten Ausführungsbeispiel der 1,
wo eine feste Stufe gegeben ist. Dabei hat das zweite Ausführungsbeispiel
noch den Vorteil gegenüber dem drit ten Ausführungsbeispiel,
dass auch der Absatz 13 des Schuhes vollständig
plan – zusammen mit der Sohle des Schuhs im vorderen Bereich – aufgesetzt
werden kann und in diesem Fall eine besonders vorteilhafte Stabilisierung
der Beine und ein besonders gutes Sicherheitsgefühl gegen
Verrutschen gewährleistet ist. Dies gilt beim zweiten Ausführungsbeispiel
unabhängig von der Höhe des Absatzes 13,
da eine Einstellung des Höhenabstands 9 problemlos
individuell auf die Absatzhöhe vorgenommen werden kann.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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