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Die Erfindung betrifft eine Ölbarriere zur Ausbringung auf Gewässern, die einen schwimmfähigen Block aus Mineralwolle umfasst. Derartige Ölbarrieren sind im Stand der Technik allgemein bekannt und werden z. B. auf Gewässer ausgebracht, um auf dem Wasser schwimmendes Öl an einer Ausbreitung zu hindern, z. B. nach einem Tankerunglück. Eine solche Ölbarriere ist z. B. aus der Veröffentlichung
DE 295 09 601 U1 bekannt.
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Solche Barrieren können zwar die Ausbreitung des Öls verhindern und zu einer Entfernung des Öls aus dem Wasser beitragen, haben jedoch den Nachteil, dass die Bindungskapazität begrenzt ist, Mineralwollefasern in das Wasser gelangen können und dass sie schwer zu handhaben sind.
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine Ölbarriere zu schaffen, die zur Entfernung und Entsorgung des Öls besser beiträgt, bevorzugt auch während des Einsatzes die weitere Ausbreitung des Öls verhindert, mit welcher der Eintrag von Mineralwollefasern in das Gewässer wirksam verhindert wird und die einfacher zu handhaben ist.
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Gelöst wird die Erfindung dadurch, dass eine erfindungsgemäße Ölbarriere mit einem Öl-Bindemittel versehen ist, wobei der Block von einem Schutzvlies umgeben ist, um einen Austritt von Mineralwollefasern in ein Gewässer zu verhindern und weiterhin von einem Netz umgeben ist, welches an zwei gegenüberliegenden Seiten entlang einer Länge eines Blocks jeweils ein Schleppseil aufweist.
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Eine solche auf das Gewässer ausgebrachte Ölbarriere hat den Vorteil, dass sie zum einen die Ausbreitung des Öls verhindert und zum anderen das Öl bindet, da die Mineralwolle mit einem geeigneten Bindemittel versehen ist, welches bevorzugt Siliziumdioxid oder ein Acrylat umfasst. Z. B. kann die Mineralwolle während des Herstellungsprozesses, z. B. im Hochtemperaturbereich mit einem Silan versehen werden. Hierdurch wird die Wolle besonders lipophil und bindet in hohem Maße Öl, insbesondere ohne selbst Wasser aufzusaugen. Dabei ist die Mineralwolle aufgrund ihrer geringeren Dichte als Wasser ohne weiteres schwimmfähig, selbst im mit Öl voll gesogenen Zustand. Weiterhin ist die mit dem Bindemittel versehene Wolle hoch thermisch belastbar, insbesondere bis zu 500 Grad Celsius, umfassend chemikalienresistent und unbegrenzt schwimmfähig.
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Durch das Schutzvlies, welches bevorzugt aus Polypropylen besteht, wird verhindert, dass Fasern der Mineralwolle in das Gewässer gelangen und so Flora und Fauna belasten. Darüber hinaus ist ein solches Vlies, insbesondere aus dem genannten Material ebenso schwimmfähig und leicht zu entsorgen, da es im Wesentlichen rückstandsfrei in einer Verbrennungsanlage verbrennt.
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Der mit einem Vlies umgebene Block aus Mineralwolle ist weiterhin mit einem Netz umgeben zwecks einer einfachen Handhabung, wobei auch dieses Netz aus Polypropylen oder auch aus Dyneema bestehen kann, mit denselben Vorteilen, wie zum Vlies genannt.
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Durch die vorgesehenen Schleppseile längs einer Länge eines Blockes auf zwei gegenüberliegenden Seiten können die Ölbarrieren gehandhabt werden und z. B. mit einem Schiff nach einem Ausbringen durch ein Gewässer gezogen werden. Dabei kann es vorteilhaft vorgesehen sein, dass jedes Schleppseil an seinen Enden Verbindungsösen aufweist. Hierdurch ergibt sich der Vorteil, dass mehrere erfindungsgemäße Ölbarrieren aneinander gereiht werden können durch entsprechende Verbinder, die auch als Schäkel bezeichnet werden. Bevorzugt können hier sogenannte Softschäkel zum Einsatz kommen. So kann eine solche Kette von erfindungsgemäßen Ölbarrieren von einem Schiff auf das Gewässer ausgebracht werden und hinter einem Schiff hinterher gezogen werden. Hierbei führt insbesondere der Abstand zwischen den Schleppseilen auf den gegenüberliegen Seiten eines Blocks auch zu einer stabilen Kette.
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Besonders bevorzugt kann es hier vorgesehen sein, dass der Abstand zwischen den beiden Ösen am Ende eines Schleppseiles geringer oder gleich der Länge des Blocks ist. Hierdurch kann erreicht werden, dass zwischen zwei aneinander gereihten erfindungsgemäßen Ölbarrieren selbst unter Berücksichtigung der Länge eines Verbinders kein Abstand zwischen den Ölbarrieren ergibt, wenn diese zu Wasser gelassen sind. So verhindert eine Kette aus mehreren erfindungsgemäßen Ölbarrieren wirkungsvoll die Ausbreitung des Öls und weiterhin wird dieses effektiv aufgesogen, insbesondere ohne Wasser aufzusaugen.
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Die konstruktive Ausgestaltung kann weiterhin bevorzugt derart sein, dass eine gebildete Kette von Ölbarrieren ziehharmonika-artig, zusammenlegbar und auseinanderziehbar ist. So kann eine solche Kette im zusammengelegten Zustand platzsparend verstaut werden, z. B. in entsprechenden Packungseinheiten. Die Kettender Packungseinheiten können ebenso aneinander reihbar sein.
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Insgesamt kann es hier wiederum vorgesehen sein, auch die Netze und/oder die Schleppseile und/oder Schleppseilverbinder aus Polypropylen oder Dyneema zu fertigen, welches schwimmfähig ist und leicht entsorgt werden kann, z. B. durch Verbrennung. So können in einer Ausführung auch bevorzugt alle eingesetzten Teile der Ölbarriere, abgesehen von der Mineralwolle, aus Polypropylen bestehen oder alternativ Dyneema.
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Eine erfindungsgemäße Ölbarriere hat auch den Vorteil, dass die Mineralfaser, in der Verbindung mit dem speziellen Bindemittel gewährleistet, dass Leicht- und Schweröle, aber auch Säuren, Laugen und andere Chemikalien aufgesaugt werden; Wasser hingegen nicht aufgesaugt wird. Das Bindemittel kann somit bevorzugt lipophil, jedoch hydrophob sein.
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Die Ölbarriere ist trotz ihrer Bezeichnung nicht auf den Einsatz bei Öl beschränkt, sondern kann auch bei den zuvor genannten anderen Stoffen ebenso zum Einsatz kommen. Die Mineralwolle ist dabei ebenso wie die anderen Komponenten gesundheitlich unbedenklich, recyclingfähig und sogar wieder verwendbar und kann ohne zusätzliche Arbeitsschutzmassnahmen verarbeitet werden. Bevorzugt ist die Mineralwolle wird nach DIN 4102 bzw. DIN EN 13501 – 1 als nicht brennbar eingestuft und der Euroklasse A1 zugeordnet.
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Die Konstruktion und das dafür verwendete Material erlaubt z. B. durch Auspressen, Zentrifugieren eine ca. 95%-ige Rückgewinnung des aufgenommenen Mediums, also z. B. des Öls. Die vom aufgenommenen Medium befreite Ölbarriere, die hiernach wieder ein Minimalgewicht erreicht, kann anschließend in einer Müllverbrennungsanlage, ohne als Sondermüll eingestuft zu werden, verbrannt werden.
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Es bleibt lediglich ein aus der Mineralwolle entstehendes Glasgranulat übrig, das wieder verwendet werden kann, wie dies in der Praxis seit Jahren in Zyklon-Öfen in der einschlägigen Industrie geschieht. Die Polypropylen-Anteil verbrennen im Wesentlichen rückstandsfrei.
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Die Ölbarrieren können auch als präventive Absicherung eingesetzt werden, um Fischzuchten im Meer, Meerwasserentsalzungsanlagen, Ölplattformen etc. abzusichern.
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Die Mineralfaser-Elemente können in einer Ausführung auch unter Entfall des Vlies, insbesondere des Polypropylen-Vlies als Einzel-Elemente (Platte) zur Aufsaugung von Leicht- und Schwerölen, aber auch Säuren, Laugen und andere Chemikalien in Labors, Werkstätten, Tankstellen, Produktionsstätten, insbesondere Batteriefabriken, Instandsetzungswerkstätten, Entsorgungsunternehmen oder ähnlichen Betrieben verwendet werden.
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Die Platten können durch das geringe Eigengewicht auch in großen Abmessungen mit sehr unterschiedlichen Dicken verwendet werden.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Figuren dargestellt. Es zeigen:
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1: eine erfindungsgemäße Ölbarriere,
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2: eine Kette von Ölbarrieren bei der Ausbringung.
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Gemäß 1 kann in einer Ausführung die adsorbierende Ölbarriere Mineralfaser-Blöcke 1 in den Abmessungen L = 2000 mm B = 600 mm und eine Dicke von 200 mm umfassen. Natürlich sind jegliche anderen Abmessungen ebenso möglich. Diese Blöcke 1, z. B. mit einer Rohdichte von etwa 45–55 kg/m3 werden in ein Polypropylen-Vlies (PP) 2 eingegeben. Durch dieses Polypropylen-Vlies 2 wird verhindert, dass Mineralfasern in das Wasser gelangen. Das reißfeste Netz 3, ebenfalls bevorzugt aus Polypropylen, umfasst wiederum das Vlies 2 mit dem Mineralfaser-Block 1 und wird beidseitig mit Schleppseilen 4 versehen, die an allen vier Enden mit Ösen 5, z. B. als Schweißaugen versehen sind. Eine solche einzelne Ölbarriere kann in den Abmessungen L = 2000 mm B = 600 mm und mit einer Dicke von 200 mm und einer Rohdichte von etwa 45–55 kg/m3 bis zu 240 Liter Öl aufnehmen. (d. h. 1:1). Erkennbar ist hier in der 1 auch, dass der Abstand A zwischen den beiden Ösen 5 des Schleppseils 4 geringer ist als die Länge L der Ölbarriere 1.
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Da das spezifische Gewicht der Mineralwolle kleiner als das spezifische Gewicht des Wassers ist und dies auch für sämtliche verwendeten Teile aus Polypropylen zutrifft und in einer bevorzugten Variante ausschließlich Polypropylen-Teile verwendet werden, wie Vlies 2, Netze 3, schäkelähnlichen Kopplungen 6, Verbindungs- und Schleppseile, wird ein Schwimmen der Barriere auch bei hohem Wellengang oder starker Brandung gewährleistet.
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Die Elemente werden über die Ösen 5 in den Schleppseilen 4 z. B. mit den schäkelähnlichen Kopplungen 6 in bestimmten gewünschten Längen zusammen gekoppelt und in Verpackungseinheiten vermarktet, um aus den Verpackungseinheiten „ziehharmonika-artig” herausgezogen zu werden, wie es 2 exemplarisch zeigt. Die Verpackungseinheiten können dann über eine Länge von mehreren Kilometern zusammen gekoppelt werden, um dann zu Wasser gelassen zu werden.
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Die schäkelähnlichen Verbinder 6, z. B. aus Dyneema sind auch nach extremer Zugbelastung sehr leicht von Hand zu öffnen, so dass nach dem Einholen der gesättigten Ölbarriere jede Barrierelänge in die gewünschte Länge äußerst schnell geteilt werden kann.
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Die Bruchlast der Schleppseile und der z. B. aus 100%-igem Dyneema hergestellten Verbinder beträgt z. B. 10 Tonnen pro Seite, d. h. es ergibt sich durch die beidseitigen Schleppseile hierdurch eine maximal Zuglast von 20 Tonnen. Hier ist zu berücksichtigen, dass diese Bruchlast erst dann anfällt, wenn die Ölbarriere aus dem Wasser geholt wird, wie dies nach Sättigung durch Öl geschieht, um an Bord eines Schiffes oder an Land gezogen zu werden.
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Da die Entfernungen zwischen Wasseroberfläche und Entsorgungsstelle sehr gering zur Länge der Ölbarriere sind, wird die Bruchlast selbst bei ungünstigen Bedingungen auf keinen Fall erreicht werden und damit stets sichergestellt ist, dass die Bruchlast nicht erreicht wird.
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Die Bruchlast kann bei einer größer ausgelegten Ölbarriere natürlich auch erheblich höher ausgelegt werden, so dass mit dieser Barriere auch sehr große Meeresabschnitte von Öl befreit werden können.
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Mit der Ölbarriere können Leicht- und Schweröle, aber auch Säuren, Laugen und andere Chemikalien aufgesaugt werden.