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DE102007044246A1 - Membran-Elektroden-Einheit mit hydrierbarem Material für eine Brennstoffzelle - Google Patents

Membran-Elektroden-Einheit mit hydrierbarem Material für eine Brennstoffzelle Download PDF

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DE102007044246A1
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hydrogenatable
temperature
electrode unit
gas diffusion
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Application number
DE102007044246A
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English (en)
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Andreas Huth
Christiane Jacksch
Martin Thomas
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Audi AG
Original Assignee
Volkswagen AG
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Publication date
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Membran-Elektroden-Einheit (14) für eine Brennstoffzelle (10) mit (a) einer protonenleitfähigen Membran (16), und (b) zwei beidseitig an die Membran (16) anschließenden porösen Katalysatorschichten (20a, 20b), die ein elektrisch leitfähiges Trägermaterial und zumindest ein, auf das Trägermaterial aufgebrachtes katalytisches Material aufweisen, und (c) zwei an den Katalysatorschichten (20a, 20b) anschließenden Gasdiffusionsschichten (22a, 22b). Es ist vorgesehen, dass die Membran (16) und/oder zumindest eine der Katalysatorschichten (20a, 20b) und/oder zumindest eine der Gasdiffusionsschichten (22a, 22b) zumindest ein hydrierbares Material aufweist, das geeignet ist, temperatur- und/oder druckabhängig in einer reversiblen exothermen Hydrierungsreaktion Wasserstoff unter Bildung eines Hydrides zu binden. Das hydrierbare Material kann verteilt innerhalb der Gasdiffusionsschicht (22a, 22b) und/oder der Katalysatorschicht (20a, 20b) verteilt vorliegen oder als eigene Schicht (32, 34) auf zumindest einer Seite der Gasdiffusionselektrode (18a, 18b) oder der Membran (16).

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Membran-Elektroden-Einheit (MEA) für eine Brennstoffzelle, ein Verfahren zum Starten der MEA sowie Verwendungen der MEA.
  • Brennstoffzellen nutzen die chemische Umsetzung von Wasserstoff und Sauerstoff zu Wasser, um elektrische Energie zu erzeugen. Hierfür enthalten Brennstoffzellen als Kernkomponente die so genannte Membran-Elektroden-Einheit (MEA für membrane electrode assembly), die ein Verbund aus einer protonenleitenden Membran und jeweils einer beidseitig an der Membran angeordneten Gasdiffusionselektrode (Anode und Kathode) ist. In der Regel wird die Brennstoffzelle durch eine Vielzahl im Stapel (stack) angeordneter MEAs gebildet, deren elektrische Leistungen sich addieren. Im Betrieb der Brennstoffzelle wird Wasserstoff H2 oder ein wasserstoffhaltiges Gasgemisch der Anode zugeführt, wo eine elektrochemische Oxidation von H2 zu H+ unter Abgabe von Elektronen stattfindet. Über die Membran, welche die Reaktionsräume gasdicht voneinander trennt und elektrisch isoliert, erfolgt ein (wassergebundener oder wasserfreier) Transport der Protonen H+ aus dem Anodenraum in den Kathodenraum. Die an der Anode bereitgestellten Elektronen werden über eine elektrische Leitung der Kathode zugeleitet. Der Kathode wird ferner Sauerstoff oder ein sauerstoffhaltiges Gasgemisch zugeführt, so dass eine Reduktion von O2 zu O2– unter Aufnahme der Elektronen stattfindet. Gleichzeitig reagieren im Kathodenraum diese Sauerstoffanionen mit den über die Membran transportierten Protonen unter Bildung von Wasser. Durch die direkte Umsetzung von chemischer in elektrische Energie erzielen Brennstoffzellen gegenüber Wärmekraftmaschinen aufgrund der Umgehung des Carnot-Faktors einen verbesserten Wirkungsgrad.
  • Die Elektroden weisen jeweils eine, der Membran zugewandte Katalysatorschicht auf, die auf einem gasdurchlässigen Substrat, der so genannten Gasdiffusionsschicht (GDL für gas diffusion layer), zur homogenen Zufuhr der Reaktionsgase aufgebracht ist. Die Katalysatorschicht enthält reaktive Zentren, die in der Regel aus Platin als katalytisch wirksame Komponente besteht, welches auf einem elektrisch leitenden porösen Trägermaterial, beispiels weise Kohlenstoffpartikeln, geträgert vorliegt. Zur effizienten Umwandlung der chemischen Energie der Reaktionskomponenten müssen die Reaktionszentren drei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllen. Zunächst muss eine elektrisch leitfähige Anbindung der Reaktionszentren der Elektroden mit einem äußeren Stromkreis vorhanden sein. Zweitens müssen die Reaktionszentren ionisch leitfähig mit der Membran verbunden sein, um mit einer hohen Transportrate mit Protonen versorgt werden zu können beziehungsweise Protonen abführen zu können. Drittens müssen die Reaktionszentren einen guten Zugang zu den Reaktionsgasen haben. Bei gleichzeitiger Erfüllung dieser drei Bedingungen kommt es zu der Ausbildung der so genannten 3-Phasen-Grenze (feste Phase = Reaktionszentren der Elektroden //flüssige Phase = Elektrolyt//gasförmige Phase = Reaktionsgase).
  • Die derzeit am weitesten entwickelte Brennstoffzellentechnologie basiert auf Polymerelektrolytmembranen (PEM), bei denen die Membran selbst aus einem ionisch leitfähigen Polymer besteht. Die verbreitetste PEM basiert auf einem sulfonierten Polytetrafluorethylen-Copolymer (Handelsname: Nafion; Copolymer aus Tetrafluorethylen und einem Sulfonylsäurefluorid-Derivat eines Perfluoralkylvinylethers) oder auf Nafion-analogen Kunststoffen. Die elektrolytische Leitung findet dabei über hydratisierte Protonen statt, weshalb für die Protonenleitfähigkeit das Vorhandensein von flüssigem Wasser Bedingung ist. Hierdurch ergibt sich eine Reihe von Nachteilen. So ist im Betrieb der PEM-Brennstoffzelle ein Anfeuchten der Betriebsgase erforderlich, was einen hohen Systemaufwand bedeutet. Kommt es zu einem Ausfall des Befeuchtungssystems, sind Leistungsverluste und irreversible Schädigungen der Membran-Elektroden-Einheit die Folge. Ferner ist die maximale Betriebstemperatur dieser Brennstoffzellen – auch aufgrund der mangelnden thermischen Dauerstabilität der Membranen – bei Normdruck auf unter 100°C beschränkt (weswegen dieser Brennstoffzellentyp vorliegend auch als Niedrigtemperatur-PEM-Brennstoffzelle (NT-PEM-Brennstoffzelle) bezeichnet wird). Für den mobilen wie auch den stationären Einsatz sind jedoch Betriebstemperaturen oberhalb von 100°C aus verschiedenen Gründen erstrebenswert. So erhöht sich der Wärmeübergang mit steigender Temperaturdifferenz zur Umgebung und ermöglicht eine bessere Kühlung des Brennstoffzellenstapels. Ferner nehmen die katalytische Aktivität der Elektroden sowie die Toleranz gegenüber Verunreinigungen der Brenngase mit steigender Temperatur zu. Gleichzeitig sinkt die Viskosität der elektrolytischen Substanzen mit zunehmender Temperatur und verbessert den Stofftransport zu den reaktiven Zentren der Elektroden. Schließlich fällt bei Temperaturen oberhalb von 100°C das entstehende Produktwasser gasförmig an und kann besser aus der Reaktionszone abgeführt werden, so dass in der Gasdiffusionsschicht vorhandene Gastransportpfade (Poren und Maschen) frei gehalten werden und auch ein Auswaschen der Elektrolyte und Elektrolytzusätze verhindert wird.
  • Zur Nutzung dieser positiven Eigenschaften sind Hochtemperatur-Polymerelektrolytmembran-Brennstoffzellen (HT-PEM- oder HTM-Brennstoffzellen) entwickelt worden, die bei Betriebstemperaturen von 120 bis 180°C arbeiten und die keine oder nur geringe Befeuchtung erfordern. Die elektrolytische Leitfähigkeit der in diesen Brennstoffzellen der zweiten Generation eingesetzten Membranen basiert auf flüssigen, durch elektrostatische Komplexbindung an das Polymergerüst gebundenen Elektrolyten, insbesondere Säuren oder Basen, die auch bei vollständiger Trockenheit der Membran oberhalb des Siedepunktes von Wasser die Protonenleitfähigkeit gewährleisten. Beispielsweise sind Hochtemperaturmembranen aus Polybenzimidazol (PBI), die mit Säuren, wie etwa Phosphorsäure, Schwefelsäure oder anderen komplexiert sind, in US 5,525,436 , US 5,716,727 , US 5,599,639 , WO 01/18894 A , WO 99/04445 A , EP 0 983 134 B und EP 0 954 544 B beschrieben.
  • Herkömmliche HTM-Brennstoffzellen haben zwar den Vorteil relativ hoher Betriebstemperaturen, weisen jedoch das Problem auf, dass ein Absenken der Betriebstemperatur unterhalb der Siedetemperatur von Wasser, wie es etwa beim Start der Brennstoffzelle oder beim Abschalten des Systems vorkommt, zu irreversiblen Schädigungen der MEA kommen kann. Dies liegt am flüssig anfallenden Produktwasser, welches den an der Membran gebundenen Elektrolyten auswäscht und austrägt, so dass nicht mehr genug Ladungsträger für den Protonentransport zur Verfügung stehen. Die optimale Betriebstemperatur heutiger HTM-Brennstoffzellen liegt daher bei 160°C und die Hersteller empfehlen, die Betriebstemperaturen stets oberhalb von 120°C zu halten und die Zellen bei tieferen Temperaturen stromlos zu halten. Gerade für mobile Einsätze in Kraftfahrzeugen ist aber ein breites Temperaturfenster beginnend bei Raumtemperatur oder unterhalb davon bis zu Temperaturen deutlich oberhalb von 100°C wünschenswert. Aus DE 10 2004 024 844 A und DE 10 2004 024 845 A sind Gasdiffusionselektroden für HTM-Brennstoffzellen bekannt, die dieses Problem der mangelnden thermischen Zyklenstabilität überwinden. Hierfür sind die Katalysatorschichten der Gasdiffusionselektroden aus einer Elektrodenpaste hergestellt, die einen Porenbildner sowie ein Polymermaterial aufweisen, wobei das Polymermaterial vorzugsweise aus elektrolytimprägnierten Polyazolen besteht. Die Brennstoffzellen mit diesen Elektroden weisen im Vergleich zu Standardelektroden eine deutlich verbesserte Zyklenstabilität durch Verhinderung der Elektrolytverlagerung und des Elektrolytverlusts auf. Bei zyklischer Temperatur variation zwischen 40 und 160°C im zweistündigen Rhythmus konnte über mehr als 800 h kein Leistungsverlust bei einer Referenztemperatur von 160°C beobachtet werden.
  • Neben der Leistungsdichte und der Zyklenstabilität sollten HTM-Brennstoffzellen jedoch noch eine weitere, für einen Einsatz als Fahrzeugantrieb erforderliche Bedingung erfüllen, nämlich die Kaltstartfähigkeit bei tiefen Temperaturen, idealerweise bei Temperaturen um –40°C. Während bei Nafion-basierten Brennstoffzellen ein Kaltstart bei Temperaturen um –20°C mit einer Leistungsdichte von etwa 0,05 W/cm2 möglich ist, konnte dies bei HTM-Brennstoffzellen bislang noch nicht realisiert werden. Daneben ist eine schnelle Aufheizung auf die jeweilige Betriebstemperatur der Brennstoffzelle wünschenswert, die bei allen Brennstoffzelltypen deutlich oberhalb der Raumtemperatur liegt. So liegt die notwendige Betriebstemperatur von (nafionbasierten) NT-PEM-Brennstoffzellen bei 80 bis 90°C und bei so genannten Solide-Oxide-Brennstoffzellen(SOFC)sogar bei 800 bis 1000°C. Da bei tiefen Temperaturen die Leistungsdichte der Brennstoffzellen sehr gering ist, findet auch keine nennenswerte Selbstaufheizung infolge der exothermen Brennstoffzellenreaktionen statt. Daher ist eine zusätzliche Energiezufuhr zur Aufheizung erforderlich.
  • Aus EP 1 351 330 A2 ist eine Brennstoffzelle bekannt, deren Bipolarplatten, insbesondere die Strömungskanäle für die Prozessgase derselben, zumindest teilweise aus einem Material bestehen oder mit einem solchen beschichtet sind, das in einer exothermen Hydrierungsreaktion ein Hydrid bildet, wodurch es infolge der Wärmeabgabe zu einer Aufheizung der Reaktionsgase kommt, welche zur einer Erwärmung der MEA führt. In bevorzugter Ausführung wird diese interne Heizmaßnahme mit weiteren, externen oder internen Maßnahmen, wie elektrischer Beheizung, kombiniert. Allerdings hat sich die Beschichtung der Bipolarplatten mit einem entsprechenden Material aus herstellungstechnischen Gründen als aufwändig erwiesen. Zudem ist noch immer eine gewisse zeitliche Verzögerung festzustellen, bis die Reaktionsgase eine ausreichende Aufheizung der MEA bewirken.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Membran-Elektroden-Einheit für Brennstoffzellen bereitzustellen, die gegenüber bekannten Systemen eine verbesserte Kaltstartfähigkeit sowie ein schnelles Aufheizverhalten auf die Betriebstemperatur aufweist.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Membran-Elektroden-Einheit (MEA) mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Die MEA umfasst (a) eine protonenleitfähige Membran sowie (b) zwei beidseitig an dieser anschließende poröse Katalysatorschichten, die ein elektrisch leitfähiges Trägermaterial und zumindest ein, auf das Trägermaterial aufgebrachtes katalytisches Material aufweisen, sowie (c) zwei an den Katalysatorschichten unmittelbar (direkt) oder mittelbar (über Zwischenschicht/en) anschließende Gasdiffusionsschichten. Dabei können die Gasdiffusionsschichten mit jeweils einer Katalysatorschicht im Verbund als so genannte Gasdiffusionselektroden vorliegen. Bekannt ist aber auch, dass die Membran im Verbund mit den Katalysatorschichten als so genannte CCM (engl. für catalyst coated membrane) vorliegt. Erfindungsgemäß weist die Membran und/oder zumindest eine der Katalysatorschichten und/oder zumindest eine der Gasdiffusionselektroden zumindest ein hydrierbares Material auf, das geeignet ist, temperatur- und/oder druckabhängig in einer reversiblen exothermen Hydrierungsreaktion Wasserstoff unter Bildung eines Hydrides zu binden.
  • Erfindungsgemäß wird somit durch eine weitere exotherme chemische Reaktion, die nicht der eigentlichen, elektrizitätserzeugenden Brennstoffzellenreaktion entspricht, eine zusätzliche Wärmequelle in die MEA eingebracht, die für eine zusätzliche Aufheizung sorgt. Dabei ist von besonderem Vorteil, dass diese Wärmequelle in unmittelbarer Nähe zu den Reaktionszentren der Brennstoffzellenreaktion lokalisiert ist, wodurch genau an dem Ort Wärme generiert wird, wo die Brennstoffzellenreaktion initialisiert werden soll. Die Erwärmung des Brennstoffzellenstapels erfolgt direkt in der Reaktionszone und nicht über einen von außen eingebrachten Wärmestrom. Somit entfällt der parasitäre Verlust der Wärmeenergie, der andernfalls für die Aufwärmung der Leitungen, Kühlmittel, Biopolarplatten und anderen Komponenten der Brennstoffzelle erforderlich ist. Auf diese Weise wird sehr schnell die Anoden- und/oder Kathodenreaktion der Brennstoffzelle zumindest in lokal begrenztem Umfang in Gang gesetzt, wodurch wiederum Wärme abgegeben und somit eine weitere Aufheizung der gesamten Brennstoffzelle auf ihre Betriebstemperatur bewirkt wird. Im Ergebnis wird ein sehr schneller Start der erfindungsgemäßen MEA beziehungsweise einer diese enthaltenden Brennstoffzelle bei tiefen Temperaturen erzielt, wobei die untere Starttemperatur von dem Wasserstoffabsorptionsbereich des eingesetzten hydrierbaren Materials oder der Kombination mehrerer hydrierbarer Materialien abhängt. Dabei ist weiterhin von Vorteil, dass die Erwärmung "brennstoffneutral" stattfindet, da der absorbierte Wasserstoff bei Erreichen einer stoffspezifischen Desorptionstemperatur wieder freigesetzt und als Betriebsgas der Brennstoffzelle eingesetzt wird.
  • Die Hydridbildung ist – bei gegebenem Druck und Temperatur – ein spontan ablaufender exothermer Prozess. Die Hydridbildung ist temperaturabhängig, wobei mit steigender Tem peratur die Reaktionsgeschwindigkeit zunimmt. Ist die Reaktion einmal in Gang gesetzt, beschleunigt sie sich somit durch die freiwerdende Energie autokatalytisch bis zum Erreichen der Umkehrtemperatur. Die stoffspezifische Umkehrtemperatur ist die Temperatur, bei der die Hydridbildung zum Erliegen kommt und die (endotherme) Desorption von Wasserstoff beginnt. Der auf diese Weise freigesetzte Wasserstoff steht somit entweder der Energiegewinnung durch die Brennstoffzellenreaktion oder der erneuten Absorption durch ein weiteres hydrierbares Material zur Verfügung. In der Gesamtbilanz über die Betriebszeit läuft der Kaltstart brennstoffneutral ab. Die endotherme Desorption der eingesetzten Materialien bewirkt zwar eine gewisse Kühlung, jedoch wird diese durch die einsetzende Brennstoffzellenreaktion, die ebenfalls zu einer Erwärmung des Systems führt kompensiert.
  • Die erfindungsgemäße MEA ist mit Vorteil vom einleitend beschriebenen HT-PEM-Typ, der auf einer Membran basiert, die aus einem Elektrolyt-imprägnierten Polymermaterial besteht. Daneben kann es sich jedoch ebenso um eine NT-PEM-MEA handeln, deren Membran auf einem ionisch leitfähigen (Nafion- oder Nafion-analogen) Polymermaterial beruht, oder um eine MEA für Festoxidbrennstoffzellen (Solide-Oxide-Brennstoffzellen, SOFC) oder andere Brennstoffzelltypen. In jedem Fall kommt die vorteilhafte Fähigkeit der erfindungsgemäßen MEA zum Einsatz, um die Brennstoffzelle starten und/oder auf ihre Betriebstemperatur aufzuheizen, die ebenfalls deutlich oberhalb der Raumtemperatur (80–90°C bei NT-PEM-Brennstoffzellen und 800–1000°C bei SOFC) liegt.
  • Das zumindest eine hydrierbare Material kann in unterschiedlichen Formen in den einzelnen Komponenten der MEA vorliegen, die sich mit Vorteil auch miteinander kombinieren lassen. Nach einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung liegt das hydrierbare Material innerhalb der Katalysatorschicht und/oder innerhalb der Gasdiffusionsschicht verteilt vor, das heißt in einer mehr oder weniger homogenen Mischung mit den übrigen Bestandteilen der Katalysatorschicht (insbesondere mit dem katalytischen Material, dessen Trägermaterial und gegebenenfalls einem Polymerbinder) beziehungsweise der Gasdiffusionsschicht. Dabei kann das zumindest eine hydrierbare Material innerhalb der Katalysator- oder der Gasdiffusionsschicht einen stufenweisen oder graduellen Konzentrationsgradienten aufweisen. Beispielsweise kann das Material innerhalb der Gasdiffusionsschicht eine in Richtung Katalysatorschicht zunehmende Konzentration aufweisen, wodurch sich eine in Richtung Katalysatorschicht zunehmende Heizwirkung ergibt. Beispielsweise kann das hydrierbare Material in Form von homogen verteilten Mikro- oder Nanopartikeln in der entsprechenden Schicht vorliegen.
  • Die Darstellung einer dispers von dem hydrierbaren Material durchsetzten Katalysatorschicht kann in einfacher Weise aus einer Elektrodenpaste, wie in DE 10 2004 024 844 A1 und DE 10 2004 024 845 A1 beschrieben, erfolgen. Dabei wird eine Elektrodenpaste hergestellt, die ein auf einem Träger immobilisiertes katalytisches Material, das zumindest eine hydrierbare Material, einen Porenbildner und optional einen Polymerbinder in einem geeigneten Lösungsmittel enthält. Diese Elektrodenpaste wird auf eine GDL aufgebracht und bei erhöhter Temperatur unter Erzeugung der festen porösen Katalysatorschicht ausgehärtet. Dabei kann gegebenenfalls der oben beschriebene Konzentrationsverlauf des hydrierbaren Materials eingestellt werden. Alternativ kann in analoger Weise die Membran mit der Elektrodenpaste zur Herstellung einer membranseitigen Katalysatorschicht beschichtet werden. Soll das hydrierbare Material dagegen innerhalb der Gasdiffusionsschicht der Elektrode eingebracht werden, wird vorzugsweise zunächst die fertige Gasdiffusionsschicht bereitgestellt und anschließend die Faserzwischenräume mit dem hydrierbaren Material angereichert, indem beispielsweise die GDL in eine Suspension des Materials in einem geeigneten Lösungsmittel gelegt oder getaucht wird, mit der Suspension bestrichen wird oder mittels Vakuum oder Überdruck in die GDL eingesogen beziehungsweise eingepresst wird. Weiterhin kann die Suspension durch ein Sprühverfahren aufgetragen werden. Alternativ kann das pulverförmige hydrierbare Material in der Art eines Sandstrahlverfahrens in die Zwischenräume der GDL eingeblasen werden. Auf Wunsch kann mit jeder dieser Methoden ein Konzentrationsgradient des hydrierbaren Materials erzeugt werden.
  • Alternativ kann das zumindest eine hydrierbare Material in Form einer oder mehrerer poröser Schichten vorliegen, beispielsweise als eine zwischen der Katalysatorschicht und der Gasdiffusionsschicht angeordneten Schicht und/oder in Form einer auf der Gasdiffusionsschicht auf der von der Katalysatorschicht abgewandten Seite angeordneten Schicht und/oder in Form von ein- oder beidseitig auf der Membran angeordneten Schichten. Die Darstellung derartiger Schichtstrukturen kann etwa aus einer Suspension des Materials mittels Siebdruck-, Sprüh- oder Walzverfahren oder Kombinationen von diesen erfolgen. Mit Vorteil kann dabei das Material in eine Elektrodenpaste (mit oder ohne einem katalytischen Material) analog dem oben beschriebenen Verfahren gemäß DE 10 2004 024 844 A1 und DE 10 2004 024 845 A1 eingebracht werden und die GDL und/oder die Membran ein- oder beidseitig mit dieser Paste nach einem der oben genannten Verfahren beschichtet werden.
  • Die Membran-Elektroden-Einheit weist ferner eine bevorzugt variabel steuerbare Gaszuführung auf derart, dass das zumindest eine hydrierbare Material mit zuführbaren Wasserstoffgas kontaktierbar ist. Da die als Anode geschaltete Gasdiffusionselektrode ohnehin über eine Wasserstoffzuführung verfügt, ist bevorzugt vorgesehen, dass insbesondere zumindest die als Anode geschaltete Gasdiffusionselektrode erfindungsgemäß ausgestaltet ist, das heißt, dass zumindest eine hydrierbares Material enthält.
  • Die Reversibilität der Hydrierung des Materials ist eine wichtige Voraussetzung, da nur die wiederholbare Hydrierung (Beladung) und Dehydrierung (Entladung) die wiederholte Anwendung des Materials zum Kaltstart der Brennstoffzelle ermöglicht. Um für den nächsten Kaltstart eine ausreichende hydrierbare Materialmenge zur Verfügung zu haben, ist daher die möglichst vollständige Dehydrierung des Materials vor Abstellen des Systems erforderlich. Die Absorption und Desorption verläuft nicht ohne Hysterese, das heißt bei gleicher Temperatur ist der Absorptionsdruck in der Regel höher als der Desorptionsdruck. Daher wird die Desportion bevorzugt bei einem niedrigeren Druck durchgeführt als die Absorption. Ein weiterer Parameter für die Verschiebung des Gleichgewichts zu Gunsten der Desorptionsreaktion beim Herunterfahren des Systems ist durch eine erhöhte Temperatur gegeben, welche durch die erhöhte Betriebstemperatur der MEA gewährleistet wird.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung handelt es sich bei dem zumindest einen hydrierbaren Material um ein Metall oder eine Metalllegierung, welche zur Tieftemperaturhydridbildung befähigt sind. Insbesondere kommen hierfür Metalle aus der Gruppe Ti, Fe, Cr und/oder Zr in Frage, die optional als weitere Bestandteile Ca, Mg, Cu, Ni und/oder Mn enthalten können. Konkrete Beispiele sind in den Ausführungsbeispielen genannt.
  • Die meisten Materialien weisen keinen Absorptionstemperaturbereich auf, der von sehr tiefen Temperaturen bis hin zu der Betriebstemperatur der Brennstoffzelle reicht. Nach einer weiteren vorteilhaften Ausbildung der Erfindung umfasst das hydrierbare Material daher zwei oder mehr hydrierbare Materialien, deren Absorptionstemperaturbereiche sich kaskadenartig überschneiden, so dass sie zusammen einen vorzugsweise lückenlosen Gesamtabsorptionstemperaturbereich bilden. Auf diese Weise kann ein Kaltstart der Brennstoffzelle aus nahezu beliebigen Temperaturen erfolgen. Gleichzeitig kann durch geeignete Auswahl und Kombination der Materialien aufgrund der über den Gesamttemperaturbereich kontinuierlichen Hydrierbarkeit ein Aufheizen des Systems bis zu einer bestimmten minimalen Betriebstemperatur erfolgen. Somit kann auf eine Kombination mit weiteren Heizverfahren, beispiels weise in Form elektrischer Beheizung, verzichtet werden, obwohl derartige Kombinationen im Rahmen der Erfindung nicht ausgeschlossen sind.
  • Es ist bevorzugt vorgesehen, dass das zumindest eine hydrierbare Material oder im Falle mehrerer hydrierbarer Materialien zumindest eines der Materialien so gewählt ist, dass sein Absorptionstemperaturbereich bei höchstens –10°C, insbesondere bei höchstens –20°C, vorzugsweise bei höchstens –30°C beginnt. Insbesondere für Anwendungen bei Kraftfahrzeugen bietet sich der Einsatz eines Materials an, das bereits Temperaturen bei –40°C oder sogar darunter Wasserstoff unter Wärmeabgabe absorbiert, so dass ein Kaltstart bereits ab dieser Temperatur möglich ist.
  • Um eine lückenlose Aufheizung der MEA von der Ausgangstemperatur bis zum Anspringen der MEA zu erzielen, werden die hydrierbaren Materialien vorzugsweise so gewählt, dass ihre Absorptionstemperaturbereiche zusammen einen Gesamtabsorptionstemperaturbereich abdecken, der zumindest annähernd bis zu einer unteren Betriebstemperatur der MEA reicht. Insbesondere ist bevorzugt, dass die oberste Grenztemperatur des Gesamtabsorptionstemperaturbereichs bis 10 K unterhalb der unteren Betriebstemperatur der MEA, vorzugsweise bis 5 K unterhalb der unteren Betriebstemperatur reicht. Dabei ist vorliegend die untere Betriebstemperatur als diejenige Temperatur der MEA definiert, bei der zumindest 50% ihrer maximalen elektrischen Leistung vorliegen. Auf diese Weise liegt bei Erreichen der obersten Grenztemperatur des Gesamtabsorptionstemperaturbereichs bereits eine gewisse Leistung der MEA vor, die ihrerseits zu einer weiteren Erwärmung führt. Insbesondere werden die Materialien so gewählt, dass der Gesamtabsorptionstemperaturbereich im Falle einer HT-PEM-Brennstoffzelle von –40 bis 180°C reicht, bei einer NT-PEM-Brennstoffzelle von –40°C bis 90°C und bei einer SOFC von –40°C bis 1000°C.
  • Ein weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung betrifft ein Verfahren zum Starten der erfindungsgemäßen Membran-Elektroden-Einheit, bei einer Temperatur unterhalb der Arbeitstemperatur der MEA, insbesondere unterhalb 0°C, mit den Schritten:
    • – Zuführung eines wasserstoffhaltigen Gases zu der bzw. den, das zumindest eine hydrierbare Material enthaltenden Gasdiffusionselektrode/n,
    • – Erhöhung des Drucks des bzw. der wasserstoffbeaufschlagten Reaktionsraumes/räume, so dass eine Wasserstoffabsorption durch das zumindest eine hydrierbare Material stattfindet,
    • – bei Erreichen einer Temperatur, die zumindest annähernd der unteren Betriebstemperatur der MEA entspricht, Umschalten der Gaszufuhr auf die Betriebsgase der Membran Elektroden-Einheit und
    • – Einschalten einer elektrischen Last.
  • Durch Ermöglichung des Starts der MEA bei sehr tiefen Temperaturen, das heißt bei fahrzeugrelevanten Temperaturen, kann die erfindungsgemäße MEA beziehungsweise eine diese enthaltende Brennstoffzelle besonders vorteilhaft in mobilen Anwendungen, wie in Traktionssystemen von Kraftfahrzeugen oder zur Zusatzenergieversorgung als so genannte APU (für auxiliary power unit) in Kraftfahrzeugen eingesetzt werden. Selbstverständlich ist sie gleichfalls für stationäre Anwendungen einsetzbar, insbesondere für Kleinkraftwerke oder Hausenergieversorgungseinrichtungen.
  • Weitere bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den übrigen, in den Unteransprüchen genannten Merkmalen.
  • Die Erfindung wird nachfolgend in Ausführungsbeispielen anhand der zugehörigen Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
  • 1A eine stark schematisierte Brennstoffzelle;
  • 1B einen Ausschnitt aus 1A mit einer Membran-Elektroden-Einheit;
  • 1C eine detailliertere Darstellung einer Membran-Elektroden-Einheit gemäß der vorliegenden Erfindung;.
  • 2 temperaturabhängiger Verlauf der elektrischen Leistung einer NT-PEM- und einer HT-PEM-Brennstoffzelle; und
  • 3 Aufbau einer erfindungsgemäßen Gasdiffusionselektrode.
  • 1A zeigt in einer stark schematisierten Darstellung eine HT-PEM-Brennstoffzelle 10 mit einem Brennstoffzellenstapel 12, der aus einer Vielzahl von in reihe geschalteten Membran-Elektroden-Einheiten 14 (MEAs) besteht, von denen eine in 1B in einer vergrößerten Schnittansicht gezeigt ist. Eine etwas detailliertere Darstellung eines Ausschnitts der Mem bran-Elektroden-Einheit 14 zeigt 1C ebenfalls in Schnittansicht. Jede MEA 14 des Brennstoffzellenstapels 12 wird über einen zentralen Kanal mit einem Kühlmedium versorgt, das durch eine Pumpe gefördert und durch einen Wärmetauscher geleitet wird (Kühlsystem nicht dargestellt). Der Kühlkreis enthält eine Bypassleitung, so dass das Kühlmedium im Kurzschluss unter Umgehung des Wärmetauschers durch den Stapel 12 zirkuliert werden kann.
  • Wie aus den 1B und 1C ersichtlich ist, umfasst die MEA 14 eine protonenleitende (im Wesentlichen wasserfreie) Polymerelektrolytmembran 16, die aus einem geeigneten Polymermaterial 24 gebildet und mit zumindest einem Elektrolyten 26 imprägniert ist. Beispielsweise kann das Polymermaterial ein Polymer aus der Gruppe der Polyazole und Polyphosphazene sein. Insbesondere sind hier Polybenzimidazole, Polyimidazole, Polypyridine, Polypyrimidine, Polyimidazole, Polybenzthiazole, Polybenzoxazole, Polyoxadiazole, Polychinoxaline, Polythiadiazole, Poly(tetrazapyrene), Polyvinylpyridine, Polyvinylimidazolemit zu nennen.
  • Die wasserfreie Protonenleitung der Polymermembran 16 beziehungsweise des Polymermaterials 24 basiert auf dem Elektrolyten 26, der insbesondere eine Lösung eines hochsiedenden temperaturbeständigen Elektrolyten ist. Vorzugsweise handelt es sich um eine Säure, wie Phosphorsäure, Phosphisäure, Phosphonsäure, Salpetersäure, Salzsäure, Ameisensäure, Essigsäure, Trifluoressigsäure, Schwefelsäure, Sulfonsäure, eine insbesondere (per)halogenierte Alkyl- oder Arylsulfonsäure oder (per)halogenierte Alkyl- oder Arylphosphonsäure, insbesondere Methansulfonsäure oder Phenylsulfonsäure. Ebenso kommen Phosphorsäurealkyl- oder Phosphorsäurearylester (mit nicht, teilweise oder vollständig halogenierten, insbesondere fluorierten Alkyl- beziehungsweise Arylresten), Heteropolysäuren, wie Hexafluorglutarsäure (HFGA) oder Squarsäure (SA), in Frage. Alternativ kann der Elektrolyt 26 eine Base sein, insbesondere ein Alkali- oder Erdalkalihydroxid, wie Kaliumhydroxid, Natriumhydroxid oder Lithiumhydroxid. Auch Polysiloxane oder stickstoffhaltige Heterocyclen können als Elektrolyt 26 oder Elektrolytzusatz eingesetzt werden, beispielsweise Imide, Imidazole, Triazole und Derivate von diesen, insbesondere Perfluorsulfonimide. Ebenfalls kommen ionische Flüssigkeiten, wie 1-Butyl-3-methyl-imidazoliumtrifluormethansulfonat, als Elektrolyt in Frage. Alle vorgenannten Elektrolyte können auch als Derivat oder Salz eingesetzt werden ( DE 102 46 459 A1 ). Auch ist denkbar, eine Mischung verschiedener der vorgenannten Elektrolyte zur Imprägnierung des Polymermaterials 24 einzusetzen.
  • Bevorzugt werden vorliegend Protonenaustauschermembranen eingesetzt, die durch Imprägnierung eines temperaturbeständigen basischen Polymers mit einer Säure gebildet werden, wobei der Gehalt der Elektrolytlösung 60 bis maximal 99 Gew.-% bezogen auf das Polymermaterial beträgt. Im vorliegenden Beispiel wird eine Membran aus Polybenzimidazol (PBI) als wasserfreies Polymermaterial 24 verwendet, an der Phosphorsäure als Elektrolyt 26 gebunden vorliegt.
  • An den beiden äußeren Membranflächen schließt sich jeweils eine Gasdiffusionselektrode 18a und 18b an, nämlich eine als Kathode geschaltete Elektrode 18a auf Kathodenseite der Membran 16 und eine als Anode geschaltete Elektrode 18b auf Anodenseite. Die Gasdiffusionselektroden 18a und 18b umfassen jeweils eine mikroporöse Katalysatorschicht 20a und 20b, welche die Polymerelektrolytmembran 16 beidseitig kontaktieren. Die Katalysatorschichten 20a, 20b enthalten als eigentlich reaktive Zentren der Elektroden ein katalytisches Material, bei dem es sich in der Regel um ein Edelmetall als katalytisch wirksame Substanz handelt, wie Platin, Iridium oder Ruthenium oder um Übergangsmetalle, wie Chrom, Cobalt, Nickel, Eisen, Vanadium oder Zinn oder Mischungen oder Legierungen von diesen. Bevorzugt liegt die katalytische Substanz auf einem porösen, elektrisch leitenden Trägermaterial fixiert vor. Für das Trägermaterial kommen gasdurchlässige elektrisch leitfähige Kohlenstoffmaterialien, wie etwa gasdurchlässige Partikel, Gewebe und Filze auf Kohlenstoffbasis in Frage. Über das Trägermaterial der Katalysatorschichten 20a und 20b ist eine elektrisch leitfähige Anbindung der Reaktionszentren der Elektroden mit einem äußeren Stromkreis (nicht dargestellt) realisiert. Im vorliegenden Beispiel bestehen die reaktiven Zentren der Katalysatorschichten 20a, 20b aus auf Kohlenstoffpartikeln geträgertem Platin, wobei die Partikel zu einem porösen und damit gasdurchlässigen Verbund aneinander gefügt vorliegen.
  • Die Gasdiffusionselektroden 18a und 18b umfassen zudem jeweils eine Gasdiffusionsschicht (GDL für gas diffusion layer) 22a und 22b, die an den jeweils äußeren, von der Polymermembran 16 abgewandten Flächen der Katalysatorschicht 20a beziehungsweise 20b anschließen. Funktion der GDL 22a, 22b ist es, eine gleichmäßige Anströmung der Katalysatorschichten 20a, 20b mit den Reaktionsgasen Sauerstoff beziehungsweise Luft auf der Kathodenseite und Wasserstoff auf der Anodenseite zu gewährleisten. Ferner kann die GDL 18a, 18b angrenzend an die Katalysatorschicht 20a, 20b noch eine dünne mikroporöse Schicht aufweisen, beispielsweise auf Kohlenstoffbasis (nicht dargestellt). Nicht dargestellt in den 1B und 1C sind zudem so genannte Bipolarplatten (BP), die beidseitig an den MEA-Verbund elektrisch kontaktierend anschließen und für die Zuleitung der Prozessgase sowie die Ableitung des Produktwassers sorgen und zudem die einzelnen MEA 14 im Brennstoffzellenstapel 12 gasdicht voneinander trennen (3). Materialien zur Abdichtung und Stabilisierung der MEA 14 sind ebenfalls nicht dargestellt.
  • 2 zeigt im Vergleich den Verlauf der elektrischen Leistung einer HT-PEM-Brennstoffzelle gemäß den vorstehenden Ausführungen und einer NT-PEM-Brennstoffzelle auf Basis einer Nafion-Membran jeweils gemäß Stand der Technik. Es ist erkennbar, dass die Leistungsentfaltung der HT-PEM-Brennstoffzelle erst bei deutlich höheren Temperaturen als bei der NT-PEM-Brennstoffzelle einsetzt, da der Widerstand gegen den Massentransport mit sinkender Temperatur stärker zunimmt. Jedoch hat auch die NT-PEM-Brennstoffzelle (ebenso wie die nicht dargestellte SOFC) unterhalb ihres optimalen Betriebstemperaturbereichs ebenfalls deutliche Leistungseinbußen hinzunehmen, da unterhalb des Gefrierpunktes von Wasser sich die Widerstände noch stärker erhöhen, wie durch den rapiden Einbruch der Leistung unterhalb 0°C ersichtlich ist. Die Reaktionszentren der Elektroden werden bei diesen Temperaturen fast vollständig durch Elektrolyt, gefrorenes Wasser oder durch Behinderung des Ionentransports in ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigt. Die Temperatur der Brennstoffzelle kann aus diesen Gründen bei Temperaturen weit unterhalb ihrer optimalen Betriebstemperatur nicht durch die Reaktionswärme der Brennstoffzellenreaktion selbst erhöht werden, sondern es bedarf einer zusätzlichen Zuheizung.
  • Erfindungsgemäß weist zumindest eine der Gasdiffusionselektroden 18a, 18b, insbesondere ihre Katalysatorschichten 20a, 20b und/oder Gasdiffusionsschichten 22a, 22b, zumindest ein reversibel und exotherm hydrierbares Material auf, dessen Wasserstoffabsorption zur Aufheizung der MEA 14 beziehungsweise der Brennstoffzelle 10 genutzt wird. Der schematische Aufbau einer solchen erfindungsgemäßen Gasdiffusionselektrode ist am Beispiel der Anode 18b in 3 dargestellt, wobei übereinstimmende Elemente mit den gleichen Bezugszeichen wie in 1 bezeichnet sind.
  • Gemäß 3 wird die Membran 16, von der anodischen Gasdiffusionselektrode 18b, insbesondere ihrer Katalysatorschicht 20b kontaktiert. Dargestellt ist ferner eine Bipolarplatte 28 aus einem geeigneten Material, welche an der membranabgewandten Seite der Gasdiffusionselektrode 18b angeordnet ist. Die Bipolarplatte 28 weist eine Vielzahl von Transportkanälen 30 auf, die der Zufuhr der Reaktionsgase (im Fall der Anode Wasserstoff und im Fall der Kathode Sauerstoff) und kathodenseitig ferner der Abfuhr des Produktwassers dienen.
  • Gemäß dem dargestellten Beispiel weist die Gasdiffusionsschicht 22b beidseitig eine Schicht 32, 34 des hydrierbaren Materials auf, nämlich eine zwischen der GDL 22b und der Katalysatorschicht 20b angeordnete Schicht 32 und eine zwischen der GDL 22b und der Bipolarplatte 28 angeordnete Schicht 34. Abweichend vom dargestellten Beispiel kann auch nur eine der beiden Funktionsschichten 32, 34 vorgesehen sein oder statt der Schicht 32 eine modifizierte Katalysatorschicht 20b, welche das hydrierbare Material enthält. Zusätzlich oder alternativ kann ein hydrierbares Material auch innerhalb der Katalysatorschicht 20b und/oder der GDL 22b verteilt vorhanden sein, etwa in Form von Partikeln oder Fasern, die in Mischung mit den übrigen Komponenten dieser Bauteile vorliegen. Daneben sind von der vorliegenden Erfindung Ausführungen umfasst, bei denen beide Gasdiffusionselektroden 18a, 18b ein hydrierbares Material aufweisen oder nur eine von beiden, wobei im letztgenannten Fall bevorzugt die Anode 18b erfindungsgemäß ausgestaltet ist, da anodenseitig ohnehin eine Wasserstoffversorgung vorhanden ist. Die Beaufschlagung des hydrierbaren Materials mit Wasserstoff zur Durchführung der Aufheizung erfolgt dabei somit durch die Transportkanäle 30 der Biopolarplatte(n) 28, das heißt in 3 von rechts nach links.
  • Bei dem/den eingesetzten hydrierbaren Materialien handelt es sich vorzugsweise um Metalle oder Metalllegierungen, die bei Temperaturen unterhalb des Gefrierpunktes in Kontakt mit Wasserstoff Tieftemperaturhydride in einer exothermen Reaktion ausbilden. Es kommen insbesondere solche Materialien zum Einsatz, die als Hauptlegierungsbestandteile Titan (Ti), Eisen (Fe), Zirkonium (Zr), Chrom (Cr) oder eine Mischung von diesen enthalten. Geeignete Materialien sind in Tabelle 1 zusammen mit einigen ihrer physikalischen Parametern zusammengestellt.
  • Die Menge des hydrierbaren Materials – beziehungsweise im Falle mehrerer hydrierbarer Materialien ihre Gesamtmenge – wird anhand der Wärmemenge bestimmt, die zur Erwärmung der MEA 14 auf ihre minimale Betriebstemperatur oder wenige Kelvin darunter erforderlich ist, wobei vorzugsweise von einer möglichst niedrigen Starttemperatur bei beispielsweise –40°C ausgegangen wird. Die durch die Hydrierung bereitgestellte Wärmemenge muss insbesondere die Schmelzwärme für die gefrorene Wasser/Elektrolytphase liefern und für die Erwärmung umgebender Schichten auf die Zieltemperatur ausreichen. Die zu diesen Zwecken nutzbare Wärmemenge lässt sich mit Hilfe der stoffspezifischen Reaktionsenthal pie der Hydrierungsreaktion und der absorbierten Wasserstoffmenge ermitteln. Beispiele für geeignete Hydride und deren Reaktionsenthalpien sind in Tabelle 1 zusammengestellt und liegen typischerweise im Bereich von 15 bis 75 kJ/molH2 (pro absorbiertes Mol H2). Über die Massenaufnahme von Wasserstoff, die zwischen 2 bis 5% liegt (Tabelle 1, Absorptionskapazität), lässt sich die notwendige Masse des/der hydrierbaren Materialien bestimmen.
  • In bevorzugter Ausführung wird ein Gemisch mehrerer hydrierbarer Materialien verwendet, so dass möglichst der gesamte Temperaturbereich beginnend von tiefstmöglichen Starttemperaturen bis zum Erreichen einer Zieltemperatur bei oder knapp unterhalb der minimalen Betriebstemperatur der MEA durch die Absorptionsbereiche der Materialien abgedeckt wird. Hierdurch kann ein Kaltstart aus verschiedenen Starttemperaturen erfolgen und das System auf die Zieltemperatur erwärmt werden, ohne dass eine Kombination mit anderen Heizmethoden erforderlich ist. Die Auswahl der Materialien erfolgt unter dem Gesichtspunkt eines gestaffelten, kaskadenartigen Temperaturverhaltens in Bezug auf Absorption und Desorption, wobei eine Überlappung der Absorptionstemperaturbereiche von mindestens 10 K wünschenswert ist (Tabelle 1). Beispielsweise kann ein Gemisch aus Ti-Zr-Cr-Fe (Absorptionsbereich –60...–20°C), Mn-Ca-Ni-Al (–40...+40°C), Ti-Cr-V-Fe (–10...+80°C) und Ti-Zr-Mn-V-Fe (+40...+160°C) eingesetzt werden. Bei einem Start bei –40°C findet zunächst eine Hydrierung von Ti-Zr-Cr-Fe statt, die bei Erreichen einer Temperatur von –20°C zum Erliegen kommt. Es kommt zu einer Desorption von Wasserstoff aus Ti-Zr-Cr-Fe, welcher jedoch durch Mn-Ca-Ni-Al re-absorbiert wird. Diese Kaskade wird so lange fortgesetzt, bis in der Reaktionszone ein ΔT von vorzugsweise ≥ 5 K unterhalb der minimalen Betriebstemperatur erreicht ist. Am Ende der Temperaturkaskade wird die Versorgung der Brennstoffzelle 10 auf Betriebsbedingung umgeschaltet, das heißt die Anode 18b wird weiterhin mit Wasserstoff versorgt, während die Versorgung der Kathode 18a – sofern sie erfindungsgemäß mit dem hydrierbaren Material ausgestaltet ist – von Wasserstoff auf ein sauerstoffhaltiges Gas (Luft) umgeschaltet wird. Gleichzeitig wird die elektrische Last eingeschaltet. Da der Betrieb der Brennstoffzelle 10, die beispielsweise nun mit 80% ihrer maximalen Leistungsfähigkeit läuft, infolge innerer Verluste ebenfalls zu einer Erwärmung führt Auf diese Weise ist ein kontinuierliches Hochfahren der Temperatur beginnend von –40°C oder tiefer bis zu der Betriebstemperatur von 160°C oder sogar 180°C möglich.
  • I. Darstellung einer GDL, die zumindest ein hydrierbares Material in verteilter Form enthält
  • Ziel der nachfolgenden Verfahrenvarianten ist die Anreicherung der Faserzwischenräume einer GDL 22 mit dem zumindest einen hydrierbaren Material, so dass im Ergebnis die GDL 22 das Material in verteilter Form enthält. Optional kann dabei ein Konzentrationsprofil innerhalb der GDL 22 hergestellt werden, wobei die Konzentration in Richtung der Membranseite der GDL 22 zunimmt oder in Richtung der Bipolarplatte 28. Eingesetzt kann jede kommerziell erhältlich GDL für NT- und HT-PEM-Brennstoffzellen, für SOFC und andere werden.
    • a) Herstellung durch Einschwämmen. Es wird eine Suspension des zumindest einen hydrierbaren Materials in einem geeigneten Lösungsmittel mit einem Massenanteil von 0,01 bis 99%, insbesondere 5 bis 60%, hergestellt. Eine GDL wird in die Suspension eingelegt. Durch Beaufschlagung der eingelegten GDL mit einem Unterdruck von bis zu 5 mbar in einem Trockenschrank bei Raumtemperatur kann das Eindringen des Materials in die Poren der GDL beschleunigt werden. Dieser Vorgang kann mehrfach wiederholt werden, um die Poren vollständig zu füllen und die Beladung der GDL mit dem Material zu erhöhen.
    • b) Herstellung durch Tauchen. Eine GDL wird einmal oder mehrfach in eine Suspension wie in a) eingetaucht und wieder herausgezogen.
    • c) Herstellung durch Einsaugen. Eine GDL wird auf einen Büchnertrichter oder eine Filternutsche gelegt und mit einer Suspension wie in a) einseitig benetzt. Ein von unten wirkender Unterdruck saugt die Suspension mit dem hydrierbarem Material in die Poren der GDL. Dieser Vorgang kann mehrfach wiederholt werden, um die Poren vollständig zu füllen und die Beladung der GDL mit dem Material zu erhöhen.
    • d) Herstellung durch Einsprühen oder Bestreichen. Alternativ kann eine GDL mit einer Suspension wie in a) einseitig oder beidseitig im Airbrushverfahren, mit einem Pinsel oder im Tintenstrahlverfahren beschichtet werden, wobei die Suspension in die Poren der GDL eindringt. Dieser Vorgang kann mehrfach wiederholt werden. Die gemäß einem Verfahren nach a) bis d) behandelte GDL wird in einem Trockenschrank bei Raumtemperatur oder höherer Temperatur bei einem Vakuum bis zu 1 mbar für mindestens 5 Minuten getrocknet, wobei das Lösungsmittel entfernt wird. Zurück bleibt eine poröses Hauffwerk des hydrierbaren Materials in den Faserzwischenräumen der GDL.
    • e) Herstellung durch Einblasen. Das hydrierbare Material wird in Pulverform nach Art des Sandstrahlverfahrens mit einem inerten Trägergas in die GDL ein- oder beidseitig eingeblasen.
  • II. Darstellung einer mit einer Funktionsschicht 32, 34 ausgestatteten GDL 22
  • Ziel der nachfolgenden Verfahrenvarianten ist die ein- oder beidseitige Aufbringung von Funktionsschichten 32, 34 auf eine GDL 22, die entweder gemäß den vorstehenden Ausführungen unter I.) behandelt ist oder unbehandelt sein kann. Dabei können die Schichten vollständig aus dem zumindest einen hydrierbaren Material bestehen oder dieses neben anderen Komponenten enthalten. Es können grundsätzlich auch mehrere derartige Schichten aufeinander aufgebracht werden, die optional unterschiedliche Gehalte des hydrierbaren Materials und/oder unterschiedliche hydrierbare Materialien enthalten können, wobei sich ein stufenförmiger Konzentrationsverlauf ergibt. Die Aufbringung kann unter Schutzgasatmosphäre oder ohne erfolgen.
    • a) Aufbringen aus einer Paste im Siebdruckverfahren. In Analogie zur DE 102004024844 A1 wird eine Paste hergestellt, außer dass diese kein katalytisches Material enthält. Hierfür wird ein Lösungsmittel, beispielsweise N,N-Dimethylformamid oder N,N-Dimethylacetamid, mit zumindest einem hydrierbaren Material, einem Kohlenstoffmaterial, beispielsweise mit einer aktiven Oberfläche von 150 bis 2000 m2/gKohlebstoff und optional mit einem Polymerbinder, der vorzugsweise auf dem gleichen Polymer wie die einzusetzende Membran beruht, vermischt. Dem Polymerbinder kommt die Aufgabe zu, den Elektrolyten in der MEA zu binden und sein Auswaschen zu verhindern. Die Paste kann einen Massenanteil von 0,01 bis 99%, insbesondere 5 bis 60%, des hydrierbaren Materials enthalten. Die Elektrodenpaste wird in einem Ultraschallbad, in einer Kugelmühle, mit einem Magnetrührer oder dergleichen homogenisiert. Die Paste enthält außerdem ein Porenbildner, der bereits beim Vermischen der Komponenten oder unmittelbar vor dem Aufbringen der Paste auf die GDL in die Paste eingearbeitet wird oder nach dem Aufbringen auf die Paste aufgestreut wird oder vor dem Aufbringen auf die zu beschichtende Fläche der DGL aufgestreut wird. Als Porenbildner wird bevorzugt ein Material eingesetzt, das thermisch vollständig oder teilweise in den gasförmigen Zustand überführbar ist und somit bei Erhitzen eine Porenstruktur beziehungsweise Gaskanäle innerhalb der Schicht 32, 34 erzeugt. Beispielsweise wird als Porenbildner ein anorganisches Carbonat, wie etwa Am moniumcarbonat, und/oder ein Azid, beispielsweise Natrium- oder Calciumazid, verwendet. Die GDL 22 wird mit der so hergestellten Paste im Siebdruckverfahren ein- oder beidseitig mit einfacher oder mehrfacher Schicht bedruckt. Alternativ kann die Paste auf die GDL ein- oder beidseitig aufgepresst oder aufgewalzt werden. Die so beschichtete GDL wird in einem Trockenschrank bei Raumtemperatur oder höherer Temperatur bei einem Vakuum bis zu 1 mbar für mindestens 5 Minuten getrocknet, wobei das Lösungsmittel entfernt wird. Dabei kommt es zur Zersetzung des Porenbildners und flüchtige Bestandteile desselben verdampfen. Zurück bleibt ein schichtförmiges poröses kohlenstoffgeträgertes Hauffwerk des hydrierbaren Materials auf der Faserzwischenräumen der GDL.
    • b) Es wird wie unter a) verfahren, wobei die Elektrodenpaste zusätzlich ein katalytisches Material enthält. Insbesondere wird statt dem Kohlenstoffmaterial ein Katalysatorpulver zugegen, das ein katalytisches Material, beispielsweise Pt, geträgert auf einem Trägermaterial, beispielsweise Kohlenstoffpartikeln, enthält. Beispielsweise wird als Katalysatorpulver Pt/C mit einer Platinbeladung von 10–70 Gew.-% (z. B. E-TEK HP-II) verwendet. Es entsteht dabei eine Katalysatorschicht, innerhalb der das zumindest eine hydrierbare Material verteilt vorliegt.
    • c) In Alternative zu a) oder b) wird eine Funktionsschicht 32, 34 durch Aufpressen oder Aufwalzen einer Pulverschicht des hydrierbaren Materials mit einem geeigneten Binder mit oder ohne Lösungsmittel auf eine GDL 22 aufgebracht. Im Falle von keramischen SOFC-Elektroden wird die Schicht 32, 34 nach ihrem Auftragen gesintert. Alternativ oder zusätzlich innerhalb der GDL der SOFC-Elektrode eingebracht und gesintert.
  • Die gemäß I. oder gemäß II. a) oder c) hergestellten GDL werden anschließend mit einer Katalysatorschicht 20 versehen, um eine vollständig einsatzfähige Gasdiffusionselektrode 18 zu erhalten, wobei vorzugsweise wiederum das in zur DE 102004024844 A1 beschriebene Verfahren zum Einsatz kommt. Optional kann vor dem Aufbringen der Katalysatorschicht 20 eine weitere, als Oxidationsschutz für das hydrierbare Material der Funktionsschicht 32 fungierende hydrophobe Sperrschicht auf die Funktionsschicht 32 aufgebracht werden, indem beispielsweise hydrophobe Teilchen (z. B. aus PTFE) als Feststoff oder als Lösung per Siebdruckverfahren aufgetragen werden. Die optionale Sperrschicht, die zwischen der Katalysatorschicht 20 und der Funktionsschicht 32 angeordnet ist, dient als Flüssigkeitssperre und schützt somit das hydrierbare Material vor Oxidation.
  • III. Darstellung einer mit einer Funktionsschicht ausgestatteten Membran
  • Ziel der nachfolgenden Verfahrensvarianten ist die ein- oder beidseitige Aufbringung von Funktionsschichten auf eine trockene oder eine mit einem Elektrolyten dotierte Membran. In Falle einer dotierten Membran sollte diese einen Elektrolytanteil zwischen 30 und 99% bezogen auf die Gesamtmasse aus Membran und Elektrolyt enthalten. Die Funktionsschicht kann nur hydrierbares Material enthalten oder auch weitere Komponenten neben diesem. Es können grundsätzlich auch mehrere derartige Schichten aufeinander aufgebracht werden, die optional unterschiedliche Gehalte des hydrierbaren Materials und/oder unterschiedliche hydrierbare Materialien enthalten können, wobei sich ein stufenförmiger Konzentrationsverlauf ergibt. Die Aufbringung kann unter Schutzgasatmosphäre oder ohne erfolgen.
    • a) Aufbringen aus einer Paste im Siebdruckverfahren auf die Membran. Es wird wie unter II. a) beschrieben verfahren, außer dass statt der GDL eine Membran mit der Paste ein- oder beidseitig beschichtet wird.
    • b) Es wird wie unter II. a) verfahren, außer dass die ein katalytisches Material enthaltende Paste statt auf einer GDL ein- oder beidseitig auf eine Membran beschichtet wird.
    • c) In Alternative zu a) oder b) wird eine Funktionsschicht ein- oder beidseitig in einem Sprühverfahren ähnlich dem Airbrush-Verfahren auf die Membran aufgebracht. Nach dem Besprühen wird die Membran wie unter II. a) beschrieben getrocknet.
  • Die so hergestellten Membranen (engl.: CCM fü Catalyst Coated Membrane) werden mit zwei unbehandelten oder einer oder zwei nach I. a) bis e) behandelten GDL kombiniert, um eine erfindungsgemäße MEA zu erhalten. Die beschichtete Membran kann aber auch mit einer nach II. a) bis c) hergestellten Gasdiffusionselektrode kombiniert werden, um eine MEA herzustellen.
  • Verfahren zum Starten einer Brennstoffzelle (Kaltstartverfahren)
  • Damit eine erfindungsgemäße Brennstoffzelle 10, die als Anode 18a und/oder als Kathode 18b eine erfindungsgemäß mit zumindest einem hydrierbaren Material ausgestattete Elek trode enthält, mehrfach gestartet werden kann, muss eine geeignete Betriebsstrategie angewendet werden. Eine solche ist nachfolgend erläutert.
  • Voraussetzung der Kaltstarts ist, dass das hydrierbare Material zumindest weitgehend, vorzugsweise vollständig, in seinem dehydrierten Zustand vorliegt. Dies wird durch Spülen der Brennstoffzelle 10 vor Abstellen des bei seiner Betriebstemperatur vorliegenden Systems mit einem wasserstofffreien Gas sichergestellt.
  • Bei einem Kaltstart unterhalb des Gefrierpunktes und bei einem Systemsdruck pges des Brennstoffzellenstapels 12 von 1 bar wird trockener Wasserstoff H2 über die zumindest eine erfindungsgemäße Elektrode 18a und/oder 18b geleitet und der Betriebsdruck der Medien auf pges > 1 bar erhöht. Der Wasserstoff durchströmt das Flussfeld der Bipolarplatte 28 und strömt über die Transportkanäle 28 in die erfindungsgemäßen Elektroden 18a, 18b, insbesondere durch die mit dem hydrierbaren Material beladene GDL 22a, 22b, die Funktionsschichten 34, 32 und die Katalysatorschicht 20a, 20b. Die exotherme Hydridbildung des hydrierbaren Materials beginnt spontan bei Kontakt mit Wasserstoff. Die Temperatur in der Reaktionszone wird über den Wärmestrom, der aus der exothermen Absorptionsreaktion in die Umgebung des hydrierbaren Materials fließt, angehoben. Da die Gleichgewichtstemperatur druckabhängig ist, erfolgt ihre Einstellung über Regelung des Gesamtdrucks pges des Systems. Daneben erfolgt die Regelung der Zelltemperatur mit dem Kühlmittelmassenstrom, der über einen gemeinsamen Kanal sämtliche MEAs 14 versorgt. Ein integrierter Bypass des Kühlkreises ermöglicht die Zirkulation des Kühlmittels während des Kaltstarts teilweise oder vollständig durch die Kühlmittelkanäle der Einzelzellen 14 im Kurzschluss.
  • Bei Erreichen einer Temperaturdifferenz bis unterhalb der minimalen Betriebstemperatur der Brennstoffzelle 10 von ≥ 5 K wird die Gaszufuhr der Elektroden 18a, 18b auf ihre jeweiligen Betriebsgase umgestellt. Falls also die Kathode 18a während des Starts mit H2 versorgt wurde, wird sie auf sauerstoffhaltiges Betriebsgas umgestellt. Dagegen kann die Anode 18b weiterhin mit H2 beaufschlagt werden. Gleichzeitig wird die elektrische Last zugeschaltet, wodurch die Brennstoffzellenreaktion in Gang gesetzt wird. Die dabei freigesetzte Verlustwärme führt zu einer weiteren Aufheizung der Brennstoffzelle 10 auf ihre Betriebstemperatur. Erst bei Erreichen der Betriebstemperatur wird der Kühlmittelstrom auf einen Wärmetauscher umgeleitet und die Temperatur auf einen Sollwert geregelt.
  • Verfahren zum Abschalten der Brennstoffzelle
  • Im Betrieb der Brennstoffzelle 10 kommt es aufgrund der Betriebstemperatur zu einer weitgehenden, jedoch nicht vollständigen Desorption des Wasserstoffs durch das hydrierbare Material, da die Gasdiffusionsschicht der Anode 18b ständig mit H2 durchspült wird. Für einen erneuten Kaltstart muss daher der restliche noch absorbierte vollständig desorbiert werden. Zum Abschalten des Brennstoffzellenstapels 12 müssen somit Bedingungen geschaffen werden, welche die Desorption des Wasserstoffs bewirken. Insbesondere wird hierzu der Druck während des Abfahrens auf Umgebungsniveau abgesenkt und die Zirkulation des Kühlmediums abgeschaltet. Ferner wird die Wasserstoffversorgung unterbrochen und gegen ein wasserstofffreies Gas ausgetauscht, beispielsweise Argon, Luft, Stickstoff oder dergleichen. Statt der Spülung mit dem wasserstofffreien Gas kann der Stapel 12 evakuiert werden, indem beispielsweise der Anoden- und/oder Kathodenraum mit der Saugseite eines Kompressors verbunden wird. Die durch die abgeschaltete Kühlung ansteigende Temperatur, der abgesenkte Druck und das Spülen mit dem wasserstofffreien Gas ermöglichen die vollständige Desorption des Materials. Nach einer Spülzeit von mindestens 5 Minuten schaltet sich das Brennstoffzellensystem aus und die Zelltemperatur sinkt wieder auf Kaltstartniveau.
  • Bei Anwendung eines SOFC-Systems entfällt der Kühlmittelstrom. Tabelle: Eigenschaften kommerziell erhältlicher Metallhydride (Herstellerangaben)
    Legierung Typische Zusammensetzung Absorptionskapazität [Gew.-%] Gleichgewichtsdruck [MPa] Reaktionswärme [kcal/molH2] Temperaturbereich [°C]
    Ti-Fe-C TiFe0.8C0.1 1,9 0,15 (20°C) –6,1 10...50
    Ti-Fe-Ta TiFe0.96Ta0.01 1,7 0,20 (25°C) –6,2 10...50
    Ti-Fe-Ca TiFe0.93Ca0.03 1,7 0,15 (50°C) –6,7 20...60
    Ti-Fe-Ca-Mn TiFe0.8Mn0.15Ca0.01 1,7 0,50 (60°C) –6,8 20...60
    Ti-Cr-Fe TiCr1.3Fe0.5 1,8 0,50 (–60°C) –5,1 < –40
    Ti-Zr-Cr-Fe Ti0.7Zr0. 3Cr1.3Fe0.5 1,9 0,15 (–60°C) –5,9 –60...–20
    Ti-Zr-Cr-Fe-Mn-Cu Ti0.6Zr0.4Cr1.0FE0.6Mn0.4Cu0.03 1,7 0,40 (20°C) –6,9 –20...60
    Zr-Ti-Cr-Fe-Mn-Cu Zr0.7Ti0.3Cr1.0FE0.6Mn0.4Cu0.03 1,6 0,35 (110°C) –8,6 50...150
    Ti-Mn-V TiMn1.43V0.43 2,0 0,61 (40°C) –6,9 –20...60
    Ti-Zr-Mn-V-Fe Ti0.8Zr0.2Mn1.42V0.52Fe0.09 1,8 0,20 (45°C) –7,5 40...160
    Ca-Mn-Ni-Al Ca0.85Mn0.15Ni4.85Al2.15 1,5 0,18 (50°C) –7,8 20...60
    Mn-Ca-Ni-Al Mn0.7Ca0.3Ni4.7Al0 . 3 1,5 0,40 (–40°C) –6,5 –40...40
    Ti-Cr-V Ti20Cr30V50 2,4 0,04 (20°C) –10,0 0...80
    Ti-Cr-V-Fe Ti27.8Cr42.2V25Fe5 2,2 0,29 (–10°C) –9,6 –10...80
  • 10
    Brennstoffzelle
    12
    Brennstoffzellenstapel
    14
    Membran-Elektroden-Einheit (MEA)
    16
    Polymerelektrolytmembran
    18a
    erste Gasdiffusionselektrode (Kathode)
    18b
    zweite Gasdiffusionselektrode (Anode)
    20a
    kathodenseitige Katalysatorschicht
    20b
    anodenseitige Katalysatorschicht
    22a
    kathodenseitige Gasdiffusionsschicht (GDL)
    22b
    anodenseitige Gasdiffusionsschicht (GDL)
    24
    Polymermaterial
    26
    Elektrolyt
    28
    Bipolarplatte
    30
    Transportkanal
    32
    erste hydrierbare Schicht
    34
    zweite hydrierbare Schicht
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Claims (17)

  1. Membran-Elektroden-Einheit (14) für eine Brennstoffzelle (10) mit (a) einer protonenleitfähigen Membran (16), (b) zwei beidseitig an die Membran (16) anschließenden porösen Katalysatorschichten (20a, 20b), die ein elektrisch leitfähiges Trägermaterial und zumindest ein, auf das Trägermaterial aufgebrachtes katalytisches Material aufweisen, und (c) zwei an den Katalysatorschichten (20a, 20b) anschließenden Gasdiffusionsschichten (22a, 22b), dadurch gekennzeichnet, dass die Membran (16) und/oder zumindest eine der beiden Katalysatorschichten (20a, 20b) und/oder zumindest eine der beiden Gasdiffusionsschichten (22a, 22b) zumindest ein hydrierbares Material aufweist, das geeignet ist, temperatur- und/oder druckabhängig in einer reversiblen exothermen Hydrierungsreaktion Wasserstoff unter Bildung eines Hydrides zu binden.
  2. Membran-Elektroden-Einheit (14) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine hydrierbare Material innerhalb der Katalysatorschicht (20a, 20b) und/oder innerhalb der Gasdiffusionsschicht (22a, 22b) verteilt vorliegt.
  3. Membran-Elektroden-Einheit (14) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine hydrierbare Material in Form einer porösen Schicht (32, 34) auf der der Katalysatorschicht (20a, 20b) zugewandten und/oder der abgewandten Seite der Gasdiffusionsschicht (22a, 22b) vorliegt.
  4. Membran-Elektroden-Einheit (14) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine hydrierbare Material in Form einer porösen Schicht auf zumindest einer Seite der Membran (16) vorliegt.
  5. Membran-Elektroden-Einheit (14) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine hydrierbare Material ein zur Tieftemperaturhydridbildung fähiges Metall oder eine Metalllegierung ist, das insbesondere ein Metall ausgewählt aus der Gruppe Ti, Fe, Cr und Zr enthält und optional Ca, Mg, Cu, Ni und/oder Mn.
  6. Membran-Elektroden-Einheit (14) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das hydrierbare Material zwei oder mehr hydrierbare Materialien umfasst, deren Absorptionstemperaturbereiche sich kaskadenartig überschneiden, so dass sie zusammen einen Gesamtabsorptionstemperaturbereich bilden.
  7. Membran-Elektroden-Einheit (14) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine hydrierbare Material oder im Falle mehrerer hydrierbarer Materialien zumindest eines der Materialien so gewählt ist, dass sein Absorptionstemperaturbereich bei höchstens –10°C, insbesondere bei höchstens –20°C, vorzugsweise bei höchstens –30°C beginnt.
  8. Membran-Elektroden-Einheit (14) nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Absorptionstemperaturbereiche der hydrierbaren Materialien zusammen einen Gesamtabsorptionstemperaturbereich abdecken, der zumindest annähernd bis zu einer unteren Betriebstemperatur der Membran-Elektroden-Einheit (14) reicht, insbesondere bis 10 K unterhalb der unteren Betriebstemperatur, vorzugsweise bis 5 K unterhalb der unteren Betriebstemperatur.
  9. Membran-Elektroden-Einheit (14) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine hydrierbare Material innerhalb der Katalysatorschicht (20a, 20b) und/oder innerhalb der Gasdiffusionsschicht (22a, 22b) einen graduellen oder stufenweisen Konzentrationsgradienten aufweist.
  10. Membran-Elektroden-Einheit (14) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Katalysatorschichten (20a, 20b) und die Gasdiffusionsschichten (22a, 22b) zu jeweils einer Gasdiffusionselektrode (18a, 18b) miteinander im Verbund vorliegen oder die Katalysatorschichten (20a, 20b) und die Membran (16) zu einer katalysatorbeschichteten Membran (CCM) miteinander im Verbund vorliegen.
  11. Membran-Elektroden-Einheit (14) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine als geschaltete Katalysatorschicht (18b) das zumindest eine hydrierbare Material aufweist.
  12. Membran-Elektroden-Einheit (14) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Membran-Elektroden-Einheit (14) eine Gaszuführung für Wasserstoff aufweist derart, dass das zumindest eine hydrierbare Material mit dem zuführbaren Wasserstoff kontaktierbar ist.
  13. Membran-Elektroden-Einheit (14) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Polymerelektrolytmembran (16) eine Hochtemperatur-PEM ist, die ein mit zumindest einem Elektrolyten (26) imprägniertes Polymermaterial (24) aufweist, oder eine aus einem ionisch leitfähigen Polymermaterial betshende Niedrigtemperatur-PEM oder eine SOFC-Membran ist.
  14. Verfahren zum Starten einer Membran-Elektroden-Einheit (14) nach einem der Ansprüche 1 bis 13 bei einer Temperatur unterhalb der Arbeitstemperatur der Membran-Elektroden-Einheit (14), insbesondere unterhalb 0°C, mit den Schritten: – Zuführung eines wasserstoffhaltigen Gases zu der/den, das zumindest eine hydrierbare Material enthaltenden Gasdiffusionselektrode/n (18a, 18b), – Erhöhung des Drucks des/der wasserstoffbeaufschlagten Reaktionsraumes/räume, so dass eine Wasserstoffabsorption durch das zumindest eine hydrierbare Material stattfindet, – bei Erreichen einer Temperatur, die zumindest annähernd der unteren Betriebstemperatur der Membran-Elektroden-Einheit (14) entspricht, Umschalten der Gaszufuhr auf die Betriebsgase der Membran-Elektroden-Einheit (14) und – Einschalten einer elektrischen Last.
  15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass während der Wasserstoffabsorption durch das zumindest eine hydrierbare Material ein die Membran-Elektroden-Einheit (14) kühlender Kühlkreislauf im Kurzschluss unter Umgehung eines im Kühlkreislauf eingebundenen Wärmetauschers gesteuert wird.
  16. Verwendung einer Membran-Elektroden-Einheit (14) nach einem der Ansprüche 1 bis 13 für Brennstoffzellen (10) für mobile Anwendungen, insbesondere für Traktionssysteme oder für die Zusatzenergieversorgung von Kraftfahrzeugen.
  17. Verwendung einer Membran-Elektroden-Einheit (14) nach einem der Ansprüche 1 bis 13 für eine Brennstoffzelle (10) für stationäre Anwendungen, insbesondere für Kleinkraftwerke oder Hausenergieversorgungseinrichtungen.
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