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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum seitlichen Ausrichten mindestens
eines einem Zylinder einer Druckmaschine zuzuführenden Aufzugs gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Aus
der
WO 2005/110755
A1 ist eine solche Vorrichtung bekannt, wobei der als Registertraverse ausgebildete
Registerträger,
der ein registerhaltiges Auflegen der Aufzüge, beispielsweise der Druckplatten
auf den Zylinder, beispielsweise den Formzylinder gewährleisten
soll, schwenkbar am Gerätegestell gelagert
ist und je nach Winkelstellung der Registertraverse unterschiedliche
Registeranschläge
oder auch keine Registeranschläge
in Funktionsposition sind.
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Aus
der
DE 195 31 024
A1 ist eine Einrichtung mit einer Druckplatten-Abstützstange
und einer Bestimmungseinrichtung für eine Druckplatte bekannt.
Diese Einrichtung ist so ausgebildet, dass sie die Druckplatten-Aufnahmeeinrichtung
anhält,
sobald diese eine vorbestimmte Positionsrelation mit dem Plattenzylinder
erreicht hat, und zwar unter Abstimmung auf eine Verstellbewegung
des Plattenzylinders in dessen axialer Richtung.
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Aus
der
WO 03/047861
A2 ist es bekannt, einen Registerträger axial justierbar anzuordnen.
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Aus
der
DE 101 12 761
A1 ist es bekannt, einen Registerträger auf von Achszapfen eines
Zylinders gebildete Auflager abzustützen.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum seitlichen
Ausrichten mindestens eines einem Zylinder einer Druckmaschine zuzuführenden
Aufzugs zu schaffen.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
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Die
mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin,
dass aufgrund der Fixierung des Registerträgers an den Lagern des Zylinders
der Registerträger
stets exakt zum Zylinder bzw. zur Zylinderachse ausgerichtet sein
kann, unabhängig
von einer etwaigen Bewegung des Zylinders. Hierdurch kann die Registerhaltigkeit
beim Aufziehen von Aufzügen
auf einen Zylinder, insbesondere beim Auflegen von Druckplatten
auf Formzylinder eines Druckwerks, weiter verbessert werden.
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Insbesondere
auch dann, wenn gemäß einer bevorzugten
Weiterbildung der Erfindung die Zylinderlager als Linearlager ausgebildet
sind und im Falle von Druckwerken eine Druck-An-Stellung und eine Druck-Ab-Stellung
eines Formzylinders ermöglichen, kann
bei der herkömmlichen
Befestigung der Registertraverse am Maschinengestell nicht sichergestellt werden,
dass die Registertraverse auch in der Druck-Ab-Stellung genau parallel
zur Achse des Formzylinders ist. Auch bei einer ungleichförmigen Erwärmung der
beiden Seiten eines Druckwerks ist die gewünschte exakte Parallelität nicht
mehr notwendigerweise gewährleistet.
Durch die Befestigung des Registerträgers an den Zylinderlagern,
insbesondere an dem jeweiligen Schlitten der Linearlager, wird diese
Problematik auf konstruktiv einfache und kostengünstige Weise gelöst, so dass
letztlich aufgrund der verbesserten Registerhaltigkeit auch die
Produktqualität
verbessert werden kann.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im
Folgenden näher
beschrieben.
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Es
zeigen:
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1 eine
Seitenansicht eines Druckturms mit in Linearlagern gelagerten Druckwerkszylindern;
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2 ein
Linearlager eines Druckwerkszylinders nach 1;
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3 eine
Seitenansicht eines einem Druckwerkszylinder zugeordneten, an einem
Linearlager angeordneten Registerträgers;
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4 eine
Ansicht der Anordnung nach 3 senkrecht
hierzu ohne Hilfsvorrichtung;
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5 eine
Registeranschlagseinrichtung in Ruheposition;
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6 die
Registeranschlagseinrichtung nach 5 in Funktionsposition;
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7 einen
Schnitt durch einen zumindest eine Registeranschlagseinrichtung
nach 5 und 6 aufnehmenden Registerträger;
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8 eine
Anordnung mehrerer Registeranschlagseinrichtungen gemäß 5 und 6,
jedoch ohne den zugehörigen
Registerträger.
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1 zeigt
in stark vereinfachter Form schematisch eine Druckmaschine 01,
insbesondere eine Rollenrotationsdruckmaschine 01 in Form
eines Druckturms 01, vorzugsweise eine mehrere unterschiedliche
Druckfarben verdruckende Druckmaschine 01, mit z. B. vier
in einem Gerätegestell 02 vertikal übereinander
angeordneten Doppeldruckwerken 03, wobei ein Bedruckstoff 05,
z. B. eine Materialbahn 05, insbesondere eine Papierbahn 05,
in vertikaler Richtung die Doppeldruckwerke 03 nacheinander passiert.
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In
dem gezeigten Beispiel ist in jedem Doppeldruckwerk 03 beidseitig
der Papierbahn 05 für
den Schön-
und Widerdruck jeweils ein Druckwerk 04 mit einem ersten
Zylinder 06 bzw. Druckwerkszylinder 06, insbesondere
einem Druckfarbe übertragenden, mit
mindestens einem Gummituch bestückten
Gummizylinder 06 ausgebildeten Übertragungszylinder 06 und
einem zweiten Zylinder 07, insbesondere Druckwerkszylinder 07,
insbesondere einem auf dem Gummizylinder 06 abrollenden,
eine oder mehrere Druckplatten tragenden Formzylinder 07,
insbesondere Plattenzylinder 07 angeordnet. Die beiden Gummizylinder 06 und
die beiden Plattenzylinder 07 zweier gegenüberliegender
Druckwerke 04 eines Doppeldruckwerks 03 sind so
angeordnet, dass ihre Rotationsachsen in einer Ebene E liegen, die
gegenüber
der Papierbahn 05 um vorzugsweise 75° bis 88° geneigt ist.
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Jedem
zumindest aus einem Gummizylinder 06 und einem Plattenzylinder 07 bestehenden
Druckwerk 04 ist ein Farbwerk 08 zugeordnet, beispielsweise
ein Walzenfarbwerk 08 oder ein Kurzfarbwerk 08.
Weiterhin ist jedem Druckwerk 04 ein Feuchtwerk 09,
beispielsweise ein Sprühfeuchtwerk 09 zugeordnet.
Falls in nicht näher
dargestellter Weise im „Trockenoffset" bzw. „wasserlosen
Offsetdruck" gearbeitet
wird, sind kein Feuchtmittel und somit auch kein Feuchtwerk 09 vorgesehen
und das Farbwerk 08 kann beispielsweise als Pumpenfarbwerk 08 ausgebildet
sein. Weiterhin kann jedem Druckwerk 04 eine Plattenwechselvorrichtung 20 für einen
automatischen oder halbautomatischen Wechsel der Druckplatten, beispielsweise
in Form eines Plattenmagazins 20, zugeordnet sein.
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Jedes
Druckwerk 04 der Druckmaschine 01 weist mindestens
einen vorzugsweise lagegeregelten, hier nicht näher dargestellten Antriebsmotor
auf. Der Plattenzylinder 07 und der Gummizylinder 06 können antriebsmäßig miteinander
verbunden sein, insbesondere mittels Zahnrädern. In alternativer Weise
kann jeder Gummizylinder 06 und jeder Plattenzylinder 07 mit
einem eigenen, hier nicht näher
dargestellten Antriebsmotor versehen sein, wobei bei einem solchen
Antriebskonzept ein Plattenwechsel an einem Plattenzylinder 07 unabhängig durchgeführt werden
kann von einem Plattenwechsel an einem anderen Plattenzylinder 07.
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Die
Druckwerke 04 bzw. deren Plattenzylinder 07 können zur
Aufnahme mehrerer Druckplatten in axialer Richtung ausgebildet sein,
insbesondere von 2, 3, 4, 5, 6 oder 8 Druckplatten in axialer Richtung,
sowie ggf. auch zur Aufnahme von mehreren Druckplatten in Umfangsrichtung,
insbesondere von zwei Druckplatten in Umfangsrichtung.
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In
der Darstellung gemäß 1 sind
die beidseitig der Papierbahn 05 in jeweils einem Doppeldruckwerk 03 angeordneten
Gummizylinder 06 in einer so genannten Gummi-Gummi-Anordnung gegeneinander
angestellt, so dass die gegeneinander angestellten Gummizylinder 06 wechselseitig
als ein Gegendruckzylinder fungieren. Alternativ können in nicht
näher dargestellter
Weise Druckwerke 04 zu einer Satellitendruckeinheit zusammengefasst
werden, wobei beispielsweise jeweils vier Druckwerke 04 um einen
gemeinsamen, von den übrigen
Zylindern 06; 07 separaten Gegendruckzylinder
angeordnet sind, wobei die Papierbahn 05 jeweils zwischen
mindestens einem an den Gegendruckzylinder angestellten Übertragungszylinder 06 und
dem Gegendruckzylinder geführt
ist.
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Wie
in 1 angedeutet umfasst der Druckturm 01 zwei
trennbare und zueinander abstandsveränderbare Gestellmodule 11; 12,
die entlang unteren und oberen Querträgern 13 verschiebbar
sind, damit entsprechende Druckwerkskomponenten zu Rüst-, Wartungs- und ggf. Reparaturzwecken
optimal zugänglich
sind. In alternativer Weise kann auch eines der Gestellmodule 11; 12 ortsfest
und das andere Gestellmodul 12 oder 11 verschieblich
sein. An jedem der Gestellmodule 11; 12 ist jeweils
ein Druckwerk 04 eines Doppeldruckwerks 03 samt
zugehörigen
Komponenten wie insbesondere Farbwerk 08 und ggf. Feuchtwerk 09 angeordnet.
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Die
Druckwerkszylinder 06; 07, d. h. der Übertragungszylinder 06 bzw.
Gummizylinder 06 und der Formzylinder 07 bzw.
Plattenzylinder 07, sind jeweils in einem Lager 224,
z. B. in einer Lagereinheit 224 bzw. einem Linearlager 224 gelagert,
wobei vorzugsweise jeweils beide Enden eines jeden Druckwerkszylinders 06; 07 in
einem Linearlager 224 gelagert sind. Ein solches Linearlager 224 lagert
einen Druckwerkszylinder 06; 07 zur Rotation und
gestattet gleichzeitig eine Translation, also einen linearen Stellweg
des Druckwerkszylinders 06; 07, beispielsweise,
um den Plattenzylinder 07 vom Gummizylinder 06 z.
B. zum Zwecke eines Plattenwechsels abzustellen. Der Aufbau eines
solchen Linearlagers 224 wird im Folgenden anhand der 2 beschrieben.
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Die
einen An-/Abstellmechanismus für
den jeweiligen Druckwerkszylinder 06; 07 integrierende Lagereinheit 224 weist
neben einem Lager 226, z. B. Radiallager 226, beispielsweise
ein Zylinderrollenlager 226, zur rotatorischen Lagerung
des jeweiligen Druckwerkszylinders 06; 07 Lagermittel 227; 228,
z. B. Lagerelemente 227; 228 für eine radiale Bewegung des
jeweiligen Druckwerkszylinders 06; 07 – zum Druck-An-
bzw. Druck-Abstellen – auf.
Hierzu weist die Lagereinheit 224 nach ihrer Montage in oder
an ein Gestell der Druckmaschine 01 gestellfeste, trägerfeste
Lagerelemente 227 als auch die gegen diese bewegbaren Lagerelemente 228 auf.
Die trägerfesten
und bewegbaren Lagerelemente 227; 228 sind als
zusammenwirkende Linearelemente 227; 228, z. B.
Linearführungen 227; 228 und
gemeinsam mit entsprechenden Gleitflächen oder dazwischenliegenden
Wälzelementen
insgesamt als ein Linearlager ausgebildet. Die Linearelemente 227; 228 nehmen
paarweise einen das Radiallager 226 aufnehmenden, z. B.
als ein Schlitten 229 ausgebildeten Lagerblock 229 zwischen
sich auf. Lagerblock 229 und die bewegbaren Lagerelemente 228 können auch einteilig
ausgeführt
sein. Die trägerfesten
Lagerelemente 227 sind an einem Träger 231 angeordnet, welcher
insgesamt mit einem der Gerätegestelle 02 (1)
verbunden wird bzw. ist. Der Träger 231 ist beispielsweise
als eine Trägerplatte
ausgeführt,
welche beispielsweise zumindest auf einer Antriebsseite des jeweiligen
Druckwerkszylinders 06; 07 eine Ausnehmung für den Durchgriff
einer Welle, z. B. einer Antriebswelle eines in 2 nicht
dargestellten Zylinderzapfen aufweist. Auch die Gestellwand auf
der Antriebsseite weist vorzugsweise eine Aussparung bzw. einen
Durchbruch für
eine Antriebswelle auf. Auf der der Antriebsseite gegenüberliegenden
Stirnseite muss nicht zwangsläufig
eine Ausnehmung oder eine Aussparung im Gerätegestell 02 vorgesehen
sein.
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Vorzugsweise
ist eine Länge
des Linearlagers 224, insbesondere zumindest eine Länge des
im montierten Zustand gestellfesten Lagermittels 227 des
Linearlagers 224, in Richtung des Stellweges S betrachtet
kleiner als ein Durchmesser des zugeordneten Druckwerkszylinders 06; 07.
Der Lagerblock 229 weist vorzugsweise nur einen einzigen
Bewegungsfreiheitsgrad in Richtung des Stellweges S auf.
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Die
Lagereinheit 224, die vorzugsweise als eine als Ganzes
montierbare Baueinheit ausgebildet ist, bildet z. B. ein ggf. zum
Teil offenes Gehäuse
aus z. B. dem Träger 231 und/oder
z. B. einem Rahmen (in 2 ohne Bezugszeichen z. B. die
vier die Lagereinheit 224 zu allen vier Seiten hin nach
außen
begrenzenden Platten). Innerhalb dieses Gehäuses bzw. dieses Rahmens sind
der das Radiallager 226 aufweisende Lagerblock 229,
die Linearführungen 227; 228 sowie
in vorteilhafter Ausführung
z. B. ein den Lagerblock 229 linear verstellender Aktor 232 bzw.
mehrere solche Aktoren 232 untergebracht. Die gestellfesten
Lagerelemente 227 sind im Wesentlichen parallel zueinander
angeordnet und definieren die Richtung des Stellweges S.
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Ein
Druck-An-Stellen erfolgt durch Bewegen des Lagerblocks 229 in
Richtung Druckstelle mittels einer durch wenigstens einen Aktor 232 auf
den Lagerblock 229 aufgebrachten Kraft F, insbesondere durch
mindestens einen kraftgesteuerten Aktor 232, mittels welchem
zur Anstellung eine definierte bzw. definierbare Kraft F in Druck-An-Richtung
auf den Lagerblock 229 bringbar ist. Die für die Farbübertragung
und damit die Druckqualität
u. a. entscheidende Linienkraft in der jeweiligen Nip-Stelle ist
daher nicht durch einen Stellweg S, sondern durch das Kräftegleichgewicht
zwischen der Kraft F und einer zwischen den Druckwerkszylindern 06; 07 resultierenden
Linienkraft und das resultierende Gleichgewicht definiert. In einer
ersten, nicht eigens dargestellten Ausführung werden die Druckwerkszylinder 06; 07 paarweise
aneinander angestellt, indem der Lagerblock 229 mit der
entsprechend eingestellten Kraft F über den/die Aktor(en) 232 beaufschlagt
wird. Zur Grundeinstellung eines Systems (mit entsprechenden Aufzügen auf
den Druckwerkszylindern 06; 07) ist in einer vorteilhaften
Ausführung
vorgesehen, dass wenigstens der jeweilige Übertragungszylinder 06 des
Druckwerks 04 in einer durch das Kräftegleichgewicht gefundenen
Anstelllage fixierbar bzw. zumindest wegbegrenzbar ist.
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Besonders
vorteilhaft ist eine Ausführung,
in der der Lagerblock 229 – auch während des Betriebes der Druckmaschine 01 – zumindest
in eine von der Druckstelle wegweisenden Richtung gegen eine Kraft,
z. B. Federkraft, insbesondere eine definierbare Kraft, bewegbar
gelagert ist. Damit wird – im
Gegensatz zur reinen Wegbegrenzung – einerseits eine maximale
Linienkraft beim Zusammenwirken der Druckwerkszylinder 06; 07 definiert,
und andererseits ein Nachgeben ermöglicht, beispielsweise bei
einem Bahnriss mit anschließendem
Wickler an einem der Druckwerkszylinder 06; 07.
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Die
Lagereinheit 224 weist auf ihrer zu einer Druckstelle zugewandten
Seite – zumindest
während des
Einstellvorgangs – einen
ortsveränderbaren
Anschlag 233 auf, welcher den Stellweg S zur Druckstelle
hin begrenzt. Der Anschlag 233 ist in der Weise ortsveränderbar,
dass eine als Anschlag wirksame Anschlagfläche 234, deren Bezugszeichen
in der 2 in einem Ausbruch des Lagerblocks 229 dargestellt
ist, entlang des Stellweges S zumindest in einem Bereich variierbar
ist. Es ist somit durch verstellbaren Anschlag 233 in vorteilhafter
Ausführung
eine Justiervorrichtung vorgesehen, mittels welcher die Position
einer druckstellennahen Endlage des Lagerblockes 229 einstellbar
ist. Zur Wegbegrenzung/Justage dient z. B. ein unten beschriebener
Keilantrieb. Das Stellen des Anschlages 233 kann grundsätzlich manuell
oder über
ein als ein Aktor 236 ausgeführtes Stellmittel 236 erfolgen.
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Weiter
ist in vorteilhafter Ausführung
ein in 2 nicht dargestelltes Halte- oder Klemmmittel vorgesehen,
mittels welchem sich der Anschlag 233 in der gewünschten
Lage festlegen lässt.
Weiter ist mindestens ein federnd wirkendes Element 237,
z. B. Federelement 237, vorgesehen, welches auf den Lagerblock 229 eine
Kraft vom Anschlag 233 in eine von dort abgewandte Richtung
aufbringt. D. h. das Federelement 237 bewirkt ein Druck-Ab-Stellen
für den
Fall, dass der Lagerblock 229 nicht in anderer Weise an
der Bewegung gehindert wird. Ein Druck-An-Stellen erfolgt durch
Bewegen des Lagerblocks 229 in Richtung des Anschlages 233 durch wenigstens
einen Aktor 232, insbesondere einen kraftgesteuerten Aktor 232,
mittels welchem zur Anstellung des jeweiligen Druckwerkszylinders 06; 07 wahlweise
eine definierte bzw. definierbare Kraft F in Druck-An-Richtung auf den
Lagerblock 229 bringbar ist. Wenn diese Kraft F größer ist
als die Rückstellkraft
der Federelemente 237, so erfolgt bei entsprechender räumlicher Ausbildung
ein Anstellen des jeweiligen Druckwerkszylinders 06; 07 an
den benachbarten Druckwerkszylinder 06; 07 und/oder
ein Anstellen des Lagerblocks 229 an den Anschlag 233.
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Im
Idealfall ist die aufgebrachte Kraft F, die Rückstellkraft FR und die Position
des Anschlages 233 derart gewählt, dass zwischen Anschlag 233 und der
Anschlagfläche
des Lagerblockes 229 in Anstelllage keine wesentliche Kraft ΔF übertragen
wird, dass beispielsweise gilt |ΔF| < 0,1·(F – FR), insbesondere |ΔF| < 0,05·(F – FR),
idealerweise |ΔF| ≈ 0. In diesem
Fall wird die Anstellkraft zwischen den Druckwerkszylindern 06; 07 wesentlich über die
durch den Aktor 232 anliegende Kraft F bestimmt. Die für die Farbübertragung
und damit die Druckqualität
u. a. entscheidende Linienkraft in der jeweiligen Nip-Stelle ist
daher nicht primär
durch einen Stellweg S, sondern bei quasifreiem Anschlag 233 durch
die Kraft F und das resultierende Gleichgewicht definiert. Grundsätzlich wäre nach
Auffinden der Grundeinstellung mit den hierzu passenden Kräften F ein
Entfernen des Anschlages 233 bzw. einer entsprechenden, lediglich
während
des Grundeinstellens wirksamen Fixierung denkbar.
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Der
Aktor 232 kann grundsätzlich
als beliebiger, eine definierte Kraft F aufbringender Aktor 232 ausgeführt sein.
Vorteilhaft ist der Aktor 232 als durch ein Druckmittel
betätigbares
Stellmittel 232, insbesondere als durch ein Fluid bewegbarer
Kolben 232 ausgeführt.
Vorteilhaft im Hinblick auf mögliches
Verkanten ist die Anordnung mehrerer, hier zwei, derartiger Aktoren 232.
Als Fluid kommt vorzugsweise wegen deren Inkompressibilität eine Flüssigkeit,
z. B. ein Öl
oder Wasser, zum Einsatz.
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Zu
Betätigung
der hier als Hydraulikkolben 232 ausgeführten Aktoren 232 ist
in der Lagereinheit 224 ein steuerbares Ventil 238 vorgesehen.
Dieses ist beispielsweise elektronisch ansteuerbar ausgeführt und
stellt einen Hydraulikkolben in einer ersten Stellung drucklos oder
zumindest auf ein geringeres Druckniveau, während in einer anderen Stellung
ein die Kraft F bedingender Druck 2P anliegt. Zusätzlich ist
hier zur Sicherheit eine nicht bezeichnete Leckageleitung vorgesehen.
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Um
zu große
An-/Abstellwege zu vermeiden und dennoch Bahnwickler abzusichern,
kann auf der druckstellenfernen Seite des Lagerblocks 229 eine Wegbegrenzung
durch einen ortsveränderlichen, kraftbegrenzten
Anschlag 239 als Überlastsicherung 239 z.
B. in Verbindung mit einem Federelement vorgesehen sein, welche
in der betriebsmäßigen Druck-Ab-Stellung,
d. h. die Kolben 232 sind entlastet und/oder eingefahren,
zwar als Anschlag 239 für
den Lagerblock 229 dienen, im Fall eines Bahnwicklers oder
anderer von der Druckstelle herrührender überhöhter Kräfte jedoch
nachgibt und einen größeren Weg
frei gibt. Eine Federkraft dieser Überlastsicherung 239 ist
daher größer gewählt, als
die Summe der Kräfte
aus den Federelementen 237. Beim betriebsmäßigen An-/Abstellen
ist daher ein lediglich sehr kurzer Stellweg S, z. B. lediglich
1 mm bis 3 mm, vorsehbar.
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Der
Anschlag 233 ist in der dargestellten Ausführung als
ein quer zur Richtung des Stellweges S bewegbarer Keil 233 ausgeführt, wobei
beim Bewegen desselben die Position der jeweils wirksamen Anschlagfläche 234 entlang
des Stellweges S variiert. Der Keil 233 stützt sich
beispielsweise an einem trägerfesten
Anschlag 241 ab.
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Der
hier als Keil 233 ausgeführte Anschlag 233 ist
durch einen Aktor 236 bewegbar, beispielsweise durch ein
druckmittelbetätigbares
Stellmittel 236, z. B. einen mit einem Druckmittel betätigbaren Kolben 236 in
einem Arbeitszylinder mit (doppeltwirkenden) Kolben über ein
z. B. als eine Kolbenstange 242 ausgeführtes Übertragungsglied 242 oder
durch einen Elektromotor über
ein als Gewindespindel ausgeführtes Übertragungsglied 242.
Dieser Aktor 236 kann entweder in beide Richtungen wirksam
oder aber, wie hier dargestellt, als Einwegeaktor ausgeführt sein,
welcher bei Aktivierung gegen eine Rückstellfeder 243 arbeitet.
Die Kraft der Rückstellfeder 243 ist
aus o. g. Gründen
(weitgehend kraftfreier Anschlag 233) so schwach gewählt, dass
der Keil 233 lediglich entgegen der Schwerkraft oder Schwingungskräften in
seiner korrekten Lage gehalten wird.
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Grundsätzlich kann
der Anschlag 233 auch auf andere Art (z. B. als zur Stellrichtung
stellbarer und fixierbarer Stößel etc.)
in der Weise ausgeführt sein,
dass er eine in Richtung des Stellweges S variierbare, und – zumindest
während
des Einstellvorgangs – fixierbare
Anschlagfläche 234 für die Bewegung
des Lagerblockes 229 in Richtung Druckstelle bildet. In
einer nicht dargestellten Ausführung
erfolgt ein Stellen des Anschlages 233 beispielsweise direkt parallel
zur Richtung des Stellweges S durch ein Antriebsmittel, beispielsweise
einen mit Druckmittel betätigbaren
Zylinder mit (doppelt wirkendem) Kolben oder einen Elektromotor.
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Es
wird nun auf die 3 bis 8 Bezug genommen,
die im Zusammenhang mit einem der Druckwerke 04 der Druckmaschine 01 bzw.
einem der Plattenzylinder 07 die Registereinrichtung zum Ausrichten
und Führen
eines dem Plattenzylinder 07 zuzuführenden Aufzugs 14,
insbesondere einer Druckform 14 bzw. einer Druckplatte 14,
erläutern.
Es versteht sich, dass vorzugsweise jedem der Plattenzylinder 07 der
Druckmaschine 01 eine entsprechende Registereinrichtung
zugeordnet sein kann.
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Insbesondere
im Mehrfarbendruck ist es für die
Qualität
eines herzustellenden Druckerzeugnisses wichtig, dass am Druck desselben
Druckbildes beteiligte Druckformen 14 in im Druckprozess
einander nachfolgenden Druckwerken 04 einer Druckmaschine 01 registerhaltig
an ihrem jeweiligen Formzylinder 07 angeordnet sind, um
voneinander verschiedene, von unterschiedlichen Druckwerken 04 gedruckte,
aber zu demselben Druckbild gehörende Farbauszüge des Druckerzeugnisses
auf dem Bedruckstoff 05 passgenau aufeinander zu drucken. Um
eine registerhaltige, insbesondere seitenregisterhaltige Ausrichtung
und Zuführung
von Druckformen 14 zu ihrem jeweiligen Formzylinder 07 zu
ermöglichen,
werden die am Druckprozess beteiligten, z. B. in einem Offsetdruckverfahren
einzusetzende Druckformen 14 folgendermaßen vorbereitet:
Zunächst wird
eine Druckform 14 so hergestellt, dass eine Rohdruckform
mit einem Druckbild bebildert und ihre Form dem beabsichtigten Einsatz
in der Druckmaschine 01 angepasst wird. Die Rohdruckform kann
z. B. aus einer dünnen,
flexiblen, rechteckförmigen
Platte bestehen, wobei deren Längen-
und Breitenmaß eine
Toleranz von z. B. ±1
mm aufweisen kann. Diese große
Toleranz ist insbesondere für
im Mehrfarbendruck einzusetzende Druckformen 14 nicht akzeptabel,
da Register im Druckprozess, z. B. Seitenregister, Umfangsregister,
Farbregister, z. B. mit einer Genauigkeit zwischen 0,005 mm und
0,03 mm, vorzugsweise zwischen 0,01 mm und 0,02 mm eingestellt sein
müssen,
um ein qualitativ akzeptables Druckerzeugnis mit einem Druckbild
ausreichender Bildschärfe
herzustellen.
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Die
zu bebildernde Fläche
der Druckform 14 wird innerhalb eines durch zwei parallele
Linien begrenzten Satzspiegels in einer Bebilderungsvorrichtung
mit einem Druckbild z. B. fotografisch bebildert. Die zwei parallelen
Linien des Satzspiegels sind dabei parallel zur Transportrichtung
eines das Druckbild im Druckprozess in der Druckmaschine 01 aufnehmenden
Bedruckstoffes 05 ausgerichtet. Es wird nun zumindest eine
Kante oder vorzugsweise zwei Kanten der Druckform 14 nach
der Bebilderung parallel zu den beiden parallelen Linien des Satzspiegels
beschnitten, so dass mindestens diese eine Kante stets parallel
zum Satzspiegel ausgerichtet ist. Die beschnittene Kante hat also
immer einen festen Bezug zu dem auf der Druckform 14 aufgebrachten
Druckbild. Diese Maßnahme
ist vorteilhaft, da dadurch ein registerhaltiges Ausrichten des
Druckbildes erleichtert wird. Wenn sichergestellt ist, dass die
Druckform 14 exakt parallel zur Transportrichtung des das Druckbild
aufnehmenden Bedruckstoffes 05 einem Formzylinder 07 der
Druckmaschine 01 zugeführt und
auf dem Formzylinder 07 montiert wird, werden am Formzylinder 07 für die Registereinstellung
der Druckform 14 entsprechende Einstellvorrichtungen, z.
B. Registerstifte o. ä.,
nicht mehr benötigt.
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Die
mittels des vorstehend beschriebenen Verfahrens hergestellte Druckform 14 wird
mit ihrer zumindest einen beschnittenen Kante dem Formzylinder 07 der
Druckmaschine 01 zugeführt,
während des
Zuführens
für eine
registerhaltige Positionierung seitlich zu diesem Formzylinder 07 ausgerichtet
und dort auf dem Formzylinder 07 montiert. Außer der
positionsgenauen Anordnung bewirkt die seitliche Ausrichtung der
Druckform 14 auch, dass die beschnittene Kante der Druckform 14 und
damit auch die zu dieser Kante parallelen Linien ihres Satzspiegels
orthogonal zur Achse des Formzylinders 07 ausgerichtet
werden.
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Die
in axialer Richtung positionsgenaue Zuführung einer Druckform 14 zum
Formzylinder 07 erfolgt z. B. über einen Tisch oder aus einem
Magazin heraus, und zwar vorzugsweise derart, dass ein abgekantetes
Ende 16 der Druckform 14 in einen sich in Längsrichtung
des Formzylinders 07 unter dessen Mantelfläche erstreckenden
Kanal 17 eingeführt
werden kann, wobei der Kanal 17 an der Mantelfläche des
Formzylinders 01 eine z. B. schlitzförmige Öffnung aufweist, vgl. 3.
Im Kanal 17 kann eine hier nicht näher dargestellte Haltevorrichtung
an sich bekannter Art angeordnet sein, die z. B. als fernsteuerbare
Klemmvorrichtung ausgebildet sein kann. Eine weitere Hilfseinrichtung 18 für das Aufziehen
oder Abnehmen der Druckform 14 kann eine oder mehrere,
an die Oberfläche
des Plattenzylinders 07 anstellbare Rollen 19 aufweisen.
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Damit
die Druckform 14 hinsichtlich der axialen Richtung des
Formzylinders 07 in der richtigen Lage, d. h. in einer
zur axialen Richtung des Formzylinders 07 orthogonalen
Ausrichtung, zugeführt
und gegebenenfalls fixiert wird, ist außerhalb des Formzylinders 07 eine
Vorrichtung 21 zum seitlichen Ausrichten und Führen der
registerhaltig hergestellten Druckform 14, im Folgenden
auch Registervorrichtung 21 genannt, angeordnet.
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Die
Registervorrichtung 21 weist z. B. einen zur Achse des
Formzylinders 07, d. h. in dessen Längsrichtung, im Wesentlichen
parallel verlaufenden Registerträger 22 bzw.
eine Registertraverse 22 auf, der bzw. die mindestens einen,
vorzugsweise mehrere Registeranschläge 23; 24 trägt. Zumindest ein
Teil der Registeranschläge 23; 24 ist
am Registerträger 22 zuwischen
einer Funktionsposition, in der er in die Ebene des Bewegungsweges
einer Druckform 14 ragt, und einer Ruheposition, in der
er nicht in die Ebene des Bewegungsweges einer Druckform 14 ragt,
bewegbar. In der Ruheposition sind die Registeranschläge 23; 24 zumindest
im Wesentlichen innerhalb des ein Gehäuse 22 definierenden
Registerträgers 22 angeordnet,
während
sie in ihrer Funktionsposition aus dem Gehäuse 22 herausgeklappt sind
und in die Bewegungsebene der Druckformen 14 ragen.
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Zum
Bewegen der Registeranschläge 23; 24 sind
diese im Falle des Ausführungsbeispiels
jeweils an einem im Registerträger 22 über jeweils
eine Schwenkachse 25 schwenkbar gelagerten Halter 26 gehalten,
der seinerseits mit einer innerhalb des Registerträgers 22 angeordneten
Zylinder-Kolben-Anordnung 27 zusammenwirkt, die z. B. pneumatisch arbeiten
und fernsteuerbar, z. B. vom Maschinenleitstand aus fernsteuerbar
sein kann. In einer Seitenwandung des Gehäuses 22 ist ein Träger 30 aufgenommen,
vgl. 7, mit exakt gebohrten Drehpunkten und Indexbohrungen,
zur Aufnahme der Schwenkachsen 25 der Halter 26.
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Für eine Justierung
der Registeranschläge 23; 24 in
Abhängigkeit
von bestimmten Betriebsbedingungen, beispielsweise Fan-Out-Effekten,
kann die Position der Registeranschläge 23; 24 am
Halter 26 in Längsrichtung
des Registerträgers 22 mittels
einer Justiereinrichtung 28 innerhalb eines definierten Stellbereichs
eingestellt werden.
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Die
die Registeranschläge 23 bzw. 24,
den Halter 26 samt Justiereinrichtung 28 und die
Zylinder-Kolben-Anordnung 27 umfassende Einrichtung wird
im Folgenden auch Registeranschlageinrichtung 29 genannt.
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Die
Registeranschläge 23; 24 sind
beispielsweise eingeklappt für
eine Betriebssituation, in welcher kein Druckformwechsel stattfinden
soll und angeschwenkt, wenn eine Druckform 14 zugeführt wird. Über die
Länge des
Formzylinders 07, welche im Wesentlichen der Breite von
z. B. vier Druckseiten, z. B. Zeitungsseiten, entspricht, sind in einem
solchen Fall vier Paare von Registeranschlägen 23; 24 (für jede der
vier Druckformen 14 jeweils einer) vorgesehen, vgl. auch 8,
wobei jede Druckform 14 zwischen jeweils einem Registeranschlag 23 und
einem Registeranschlag 24 ausgerichtet und geführt wird.
-
Um
ein Verklemmen der zuzuführenden Druckform 14 während ihrer
Zuführung
zum Formzylinder 07 wirksam zu vermeiden, ist einer der
beiden jeweils einer Druckform 14 zugeordneten Registeranschläge 23; 24,
im Falle des Ausführungsbeispiels der
jeweilige Registeranschlag 24, federnd ausgebildet. Dies
kann in beliebiger Weise beispielsweise entweder durch Verwendung
eines federnden Materials für
den Registeranschlag 24 oder durch eine federnde Lagerung
des Registeranschlags 24 bewerkstelligt werden. Somit wird
mindestens eine dem Formzylinder 07 zuzuführende Druckform 14,
vorzugsweise jedoch jede dem Formzylinder 07 zuzuführende Druckform 14 seitlich
jeweils zwischen einem in axialer Richtung des Formzylinders 07 starren (aber
ggf. justierbaren) Registeranschlag 23 und einem federnden
(und ggf. ebenfalls justierbaren) Registeranschlag 24 geführt.
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Aus
dem Ausführungsbeispiel
nach 8 wird deutlich, dass sich grundsätzlich beliebig
breite Registertraversen 22 aus jeweils gleichen Unterbaugruppen,
d. h. hier Registeranschlageinrichtungen 29, zusammensetzen
lassen. Im 8 ist beispielsweise eine vier-Seiten-breite
Registervorrichtung 21 gezeigt, wobei sich in der Darstellung
ganz links ein starrer Registeranschlag 23 befinden kann,
der nicht wegklappbar ausgebildet sein kann, und wobei die ganz
rechts gelegene Registeranschlagseinrichtung 29 nur einen
federnden, abschwenkbaren Registeranschlag 24 tragen kann.
Durch Wegklappen bestimmter Registeranschlagseinrichtungen 29 lassen sich
unterschiedliche Formate bearbeiten, beispielsweise können durch
Wegklappen der von links gesehen ersten und dritten Registeranschlagseinrichtung 29 zum
Drucken von Panoramaseiten Druckformen im Panoramaformat aufgezogen
werden.
-
Die
Registertraverse
22 bzw. der Registerträger
22 samt Registeranschlagseinrichtungen
29 bzw.
Registeranschlägen
23;
24,
der wie vorstehend beschrieben ausgebildet sein kann, aber auch
einen anderen Aufbau aufweisen kann, beispielsweise gemäß der eingangs
genannten
WO 2005/110755
A1 ausgebildet sein kann, ist an seinen beiden Endabschnitten
jeweils an einem Tragarm
31 befestigt, der seinerseits
jeweils an einem der beiden Lager
224 des Plattenzylinders
07 befestigt
ist, vgl.
3 und
4. Auf diese
Weise wird die Lage der Registertraverse
22 mit der Lage
der Achse des Plattenzylinders
07 gekoppelt und es ist
sichergestellt, dass die Registertraverse
22 in jeder ihrer
Stellungen, insbesondere auch in der Druck-Ab-Stellung, in der beispielsweise
ein Plattenwechsel vollzogen wird, genau parallel zur Achse des
Formzylinders
07 ausgerichtet ist und somit insbesondere
ein registerhaltiges Aufziehen der Druckplatten
14 auf
den Plattenzylinder
07 in einer zur Achse des Plattenzylinders
07 exakt
orthogonalen Lage erfolgt.
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Der
Registerträger 22 ist
in Druck-An-Stellung des Zylinders 07 in einer ersten Position
und in Druck-Ab-Stellung des Zylinders 07 in einer zweiten Position
angeordnet.
-
Im
Einzelnen kann, wie in 3 dargestellt, der jeweilige
Tragarm 31 beispielsweise als Verbindungsplatte 31,
insbesondere als zumindest in etwa L-förmige Verbindungsplatte 31 ausgebildet
sein, wobei in der Darstellung gemäß 3 der obere
Endabschnitt des vertikalen Schenkels der Verbindungsplatte 31 ein
Ende der Registertraverse 22 trägt und der horizontale Schenkel
der Verbindungsplatte 31 am linear beweglichen, das Radiallager 226 aufnehmenden
Bauteil 229 des Linearlagers 224, also am Schlitten 229 bzw.
Lagerblock 229 des Linearlagers 224, fixiert ist.
-
- 01
- Druckmaschine,
Rollenrotationsdruckmaschine, Druckturm
- 02
- Gerätegestell
- 03
- Doppeldruckwerk
- 04
- Druckwerk
- 05
- Bedruckstoff,
Materialbahn, Papierbahn
- 06
- Zylinder,
Druckwerkszylinder, Übertragungszylinder,
Gummizylinder
- 07
- Zylinder,
Druckwerkszylinder, Formzylinder, Plattenzylinder
- 08
- Farbwerk,
Walzenfarbwerk, Kurzfarbwerk, Pumpfarbwerk
- 09
- Feuchtwerk,
Sprühfeuchtwerk
- 10
-
- 11
- Gestellmodul
- 12
- Gestellmodul
- 13
- Querträger
- 14
- Aufzug,
Druckform, Druckplatte
- 15
-
- 16
- Ende,
abgekantet (14)
- 17
- Kanal
- 18
- Hilfseinrichtung
- 19
- Rolle
- 20
- Plattenwechselvorrichtung,
Plattenmagazin
- 21
- Vorrichtung,
Registervorrichtung
- 22
- Registerträger, Registertraverse,
Gehäuse
- 23
- Registeranschlag
- 24
- Registeranschlag
- 25
- Schwenkachse
- 26
- Halter
- 27
- Zylinder-Kolben-Anordnung
- 28
- Justiereinrichtung
- 29
- Registeranschlageinrichtung
- 30
- Träger
- 31
- Tragarm,
Verbindungsplatte
- 32–223
-
- 224
- Lager,
Lagereinheit, Linearlager
- 225
-
- 226
- Lager,
Radiallager, Zylinderrollenlager
- 227
- Lagermittel,
Lagerelement, Linearelement, Linearführung
- 228
- Lagermittel,
Lagerelement, Linearelement, Linearführung
- 229
- Lagerblock,
Schlitten, Bauteil
- 230
-
- 231
- Träger
- 232
- Aktor,
Stellmittel, Kolben, Hydraulikkolben
- 233
- Anschlag,
Keil
- 234
- Anschlagfläche
- 235
-
- 236
- Aktor,
Stellmittel, Stellglied, Kolben
- 237
- Element,
Federelement
- 238
- Ventil
- 239
- Anschlag, Überlastsicherung
- 240
-
- 241
- Anschlag
- 242
- Übertragungsglied,
Kolbenstange
- 243
- Rückstellfeder
- E
- Ebene
- F
- Kraft
- S
- Stellweg
- 2P
- Druck