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DE102007033589B3 - Vorrichtung zum seitlichen Ausrichten mindestens eines einem Zylinder einer Druckmaschine zuzuführenden Aufzugs - Google Patents

Vorrichtung zum seitlichen Ausrichten mindestens eines einem Zylinder einer Druckmaschine zuzuführenden Aufzugs Download PDF

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DE102007033589B3
DE102007033589B3 DE200710033589 DE102007033589A DE102007033589B3 DE 102007033589 B3 DE102007033589 B3 DE 102007033589B3 DE 200710033589 DE200710033589 DE 200710033589 DE 102007033589 A DE102007033589 A DE 102007033589A DE 102007033589 B3 DE102007033589 B3 DE 102007033589B3
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cylinder
register
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carrier
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DE200710033589
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English (en)
Inventor
Michael Fischer
Wolfgang Zink
Bernd Faist
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Koenig and Bauer AG
Original Assignee
Koenig and Bauer AG
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Publication date
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Expired - Fee Related legal-status Critical Current
Anticipated expiration legal-status Critical

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
    • B41FPRINTING MACHINES OR PRESSES
    • B41F27/00Devices for attaching printing elements or formes to supports
    • B41F27/005Attaching and registering printing formes to supports
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
    • B41FPRINTING MACHINES OR PRESSES
    • B41F27/00Devices for attaching printing elements or formes to supports
    • B41F27/12Devices for attaching printing elements or formes to supports for attaching flexible printing formes
    • B41F27/1206Feeding to or removing from the forme cylinder

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  • Rotary Presses (AREA)

Abstract

Eine Vorrichtung zum seitlichen Ausrichten mindestens eines einem Zylinder einer Druckmaschine zuzuführenden Aufzugs umfasst einen vom Zylinder beabstandeten, sich zumindest im Wesentlichen über die Länge des Zylinders erstreckenden und zumindest im Wesentlichen parallel zum Zylinder angeordneten Registerträger, der Registeranschläge zum seitlichen Ausrichten und Führen des zumindest einen Aufzugs aufweist. Der Registerträger ist mit dem Zylinder ortsveränderbar angeordnet.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum seitlichen Ausrichten mindestens eines einem Zylinder einer Druckmaschine zuzuführenden Aufzugs gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Aus der WO 2005/110755 A1 ist eine solche Vorrichtung bekannt, wobei der als Registertraverse ausgebildete Registerträger, der ein registerhaltiges Auflegen der Aufzüge, beispielsweise der Druckplatten auf den Zylinder, beispielsweise den Formzylinder gewährleisten soll, schwenkbar am Gerätegestell gelagert ist und je nach Winkelstellung der Registertraverse unterschiedliche Registeranschläge oder auch keine Registeranschläge in Funktionsposition sind.
  • Aus der DE 195 31 024 A1 ist eine Einrichtung mit einer Druckplatten-Abstützstange und einer Bestimmungseinrichtung für eine Druckplatte bekannt. Diese Einrichtung ist so ausgebildet, dass sie die Druckplatten-Aufnahmeeinrichtung anhält, sobald diese eine vorbestimmte Positionsrelation mit dem Plattenzylinder erreicht hat, und zwar unter Abstimmung auf eine Verstellbewegung des Plattenzylinders in dessen axialer Richtung.
  • Aus der WO 03/047861 A2 ist es bekannt, einen Registerträger axial justierbar anzuordnen.
  • Aus der DE 101 12 761 A1 ist es bekannt, einen Registerträger auf von Achszapfen eines Zylinders gebildete Auflager abzustützen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum seitlichen Ausrichten mindestens eines einem Zylinder einer Druckmaschine zuzuführenden Aufzugs zu schaffen.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
  • Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin, dass aufgrund der Fixierung des Registerträgers an den Lagern des Zylinders der Registerträger stets exakt zum Zylinder bzw. zur Zylinderachse ausgerichtet sein kann, unabhängig von einer etwaigen Bewegung des Zylinders. Hierdurch kann die Registerhaltigkeit beim Aufziehen von Aufzügen auf einen Zylinder, insbesondere beim Auflegen von Druckplatten auf Formzylinder eines Druckwerks, weiter verbessert werden.
  • Insbesondere auch dann, wenn gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung die Zylinderlager als Linearlager ausgebildet sind und im Falle von Druckwerken eine Druck-An-Stellung und eine Druck-Ab-Stellung eines Formzylinders ermöglichen, kann bei der herkömmlichen Befestigung der Registertraverse am Maschinengestell nicht sichergestellt werden, dass die Registertraverse auch in der Druck-Ab-Stellung genau parallel zur Achse des Formzylinders ist. Auch bei einer ungleichförmigen Erwärmung der beiden Seiten eines Druckwerks ist die gewünschte exakte Parallelität nicht mehr notwendigerweise gewährleistet. Durch die Befestigung des Registerträgers an den Zylinderlagern, insbesondere an dem jeweiligen Schlitten der Linearlager, wird diese Problematik auf konstruktiv einfache und kostengünstige Weise gelöst, so dass letztlich aufgrund der verbesserten Registerhaltigkeit auch die Produktqualität verbessert werden kann.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im Folgenden näher beschrieben.
  • Es zeigen:
  • 1 eine Seitenansicht eines Druckturms mit in Linearlagern gelagerten Druckwerkszylindern;
  • 2 ein Linearlager eines Druckwerkszylinders nach 1;
  • 3 eine Seitenansicht eines einem Druckwerkszylinder zugeordneten, an einem Linearlager angeordneten Registerträgers;
  • 4 eine Ansicht der Anordnung nach 3 senkrecht hierzu ohne Hilfsvorrichtung;
  • 5 eine Registeranschlagseinrichtung in Ruheposition;
  • 6 die Registeranschlagseinrichtung nach 5 in Funktionsposition;
  • 7 einen Schnitt durch einen zumindest eine Registeranschlagseinrichtung nach 5 und 6 aufnehmenden Registerträger;
  • 8 eine Anordnung mehrerer Registeranschlagseinrichtungen gemäß 5 und 6, jedoch ohne den zugehörigen Registerträger.
  • 1 zeigt in stark vereinfachter Form schematisch eine Druckmaschine 01, insbesondere eine Rollenrotationsdruckmaschine 01 in Form eines Druckturms 01, vorzugsweise eine mehrere unterschiedliche Druckfarben verdruckende Druckmaschine 01, mit z. B. vier in einem Gerätegestell 02 vertikal übereinander angeordneten Doppeldruckwerken 03, wobei ein Bedruckstoff 05, z. B. eine Materialbahn 05, insbesondere eine Papierbahn 05, in vertikaler Richtung die Doppeldruckwerke 03 nacheinander passiert.
  • In dem gezeigten Beispiel ist in jedem Doppeldruckwerk 03 beidseitig der Papierbahn 05 für den Schön- und Widerdruck jeweils ein Druckwerk 04 mit einem ersten Zylinder 06 bzw. Druckwerkszylinder 06, insbesondere einem Druckfarbe übertragenden, mit mindestens einem Gummituch bestückten Gummizylinder 06 ausgebildeten Übertragungszylinder 06 und einem zweiten Zylinder 07, insbesondere Druckwerkszylinder 07, insbesondere einem auf dem Gummizylinder 06 abrollenden, eine oder mehrere Druckplatten tragenden Formzylinder 07, insbesondere Plattenzylinder 07 angeordnet. Die beiden Gummizylinder 06 und die beiden Plattenzylinder 07 zweier gegenüberliegender Druckwerke 04 eines Doppeldruckwerks 03 sind so angeordnet, dass ihre Rotationsachsen in einer Ebene E liegen, die gegenüber der Papierbahn 05 um vorzugsweise 75° bis 88° geneigt ist.
  • Jedem zumindest aus einem Gummizylinder 06 und einem Plattenzylinder 07 bestehenden Druckwerk 04 ist ein Farbwerk 08 zugeordnet, beispielsweise ein Walzenfarbwerk 08 oder ein Kurzfarbwerk 08. Weiterhin ist jedem Druckwerk 04 ein Feuchtwerk 09, beispielsweise ein Sprühfeuchtwerk 09 zugeordnet. Falls in nicht näher dargestellter Weise im „Trockenoffset" bzw. „wasserlosen Offsetdruck" gearbeitet wird, sind kein Feuchtmittel und somit auch kein Feuchtwerk 09 vorgesehen und das Farbwerk 08 kann beispielsweise als Pumpenfarbwerk 08 ausgebildet sein. Weiterhin kann jedem Druckwerk 04 eine Plattenwechselvorrichtung 20 für einen automatischen oder halbautomatischen Wechsel der Druckplatten, beispielsweise in Form eines Plattenmagazins 20, zugeordnet sein.
  • Jedes Druckwerk 04 der Druckmaschine 01 weist mindestens einen vorzugsweise lagegeregelten, hier nicht näher dargestellten Antriebsmotor auf. Der Plattenzylinder 07 und der Gummizylinder 06 können antriebsmäßig miteinander verbunden sein, insbesondere mittels Zahnrädern. In alternativer Weise kann jeder Gummizylinder 06 und jeder Plattenzylinder 07 mit einem eigenen, hier nicht näher dargestellten Antriebsmotor versehen sein, wobei bei einem solchen Antriebskonzept ein Plattenwechsel an einem Plattenzylinder 07 unabhängig durchgeführt werden kann von einem Plattenwechsel an einem anderen Plattenzylinder 07.
  • Die Druckwerke 04 bzw. deren Plattenzylinder 07 können zur Aufnahme mehrerer Druckplatten in axialer Richtung ausgebildet sein, insbesondere von 2, 3, 4, 5, 6 oder 8 Druckplatten in axialer Richtung, sowie ggf. auch zur Aufnahme von mehreren Druckplatten in Umfangsrichtung, insbesondere von zwei Druckplatten in Umfangsrichtung.
  • In der Darstellung gemäß 1 sind die beidseitig der Papierbahn 05 in jeweils einem Doppeldruckwerk 03 angeordneten Gummizylinder 06 in einer so genannten Gummi-Gummi-Anordnung gegeneinander angestellt, so dass die gegeneinander angestellten Gummizylinder 06 wechselseitig als ein Gegendruckzylinder fungieren. Alternativ können in nicht näher dargestellter Weise Druckwerke 04 zu einer Satellitendruckeinheit zusammengefasst werden, wobei beispielsweise jeweils vier Druckwerke 04 um einen gemeinsamen, von den übrigen Zylindern 06; 07 separaten Gegendruckzylinder angeordnet sind, wobei die Papierbahn 05 jeweils zwischen mindestens einem an den Gegendruckzylinder angestellten Übertragungszylinder 06 und dem Gegendruckzylinder geführt ist.
  • Wie in 1 angedeutet umfasst der Druckturm 01 zwei trennbare und zueinander abstandsveränderbare Gestellmodule 11; 12, die entlang unteren und oberen Querträgern 13 verschiebbar sind, damit entsprechende Druckwerkskomponenten zu Rüst-, Wartungs- und ggf. Reparaturzwecken optimal zugänglich sind. In alternativer Weise kann auch eines der Gestellmodule 11; 12 ortsfest und das andere Gestellmodul 12 oder 11 verschieblich sein. An jedem der Gestellmodule 11; 12 ist jeweils ein Druckwerk 04 eines Doppeldruckwerks 03 samt zugehörigen Komponenten wie insbesondere Farbwerk 08 und ggf. Feuchtwerk 09 angeordnet.
  • Die Druckwerkszylinder 06; 07, d. h. der Übertragungszylinder 06 bzw. Gummizylinder 06 und der Formzylinder 07 bzw. Plattenzylinder 07, sind jeweils in einem Lager 224, z. B. in einer Lagereinheit 224 bzw. einem Linearlager 224 gelagert, wobei vorzugsweise jeweils beide Enden eines jeden Druckwerkszylinders 06; 07 in einem Linearlager 224 gelagert sind. Ein solches Linearlager 224 lagert einen Druckwerkszylinder 06; 07 zur Rotation und gestattet gleichzeitig eine Translation, also einen linearen Stellweg des Druckwerkszylinders 06; 07, beispielsweise, um den Plattenzylinder 07 vom Gummizylinder 06 z. B. zum Zwecke eines Plattenwechsels abzustellen. Der Aufbau eines solchen Linearlagers 224 wird im Folgenden anhand der 2 beschrieben.
  • Die einen An-/Abstellmechanismus für den jeweiligen Druckwerkszylinder 06; 07 integrierende Lagereinheit 224 weist neben einem Lager 226, z. B. Radiallager 226, beispielsweise ein Zylinderrollenlager 226, zur rotatorischen Lagerung des jeweiligen Druckwerkszylinders 06; 07 Lagermittel 227; 228, z. B. Lagerelemente 227; 228 für eine radiale Bewegung des jeweiligen Druckwerkszylinders 06; 07 – zum Druck-An- bzw. Druck-Abstellen – auf. Hierzu weist die Lagereinheit 224 nach ihrer Montage in oder an ein Gestell der Druckmaschine 01 gestellfeste, trägerfeste Lagerelemente 227 als auch die gegen diese bewegbaren Lagerelemente 228 auf. Die trägerfesten und bewegbaren Lagerelemente 227; 228 sind als zusammenwirkende Linearelemente 227; 228, z. B. Linearführungen 227; 228 und gemeinsam mit entsprechenden Gleitflächen oder dazwischenliegenden Wälzelementen insgesamt als ein Linearlager ausgebildet. Die Linearelemente 227; 228 nehmen paarweise einen das Radiallager 226 aufnehmenden, z. B. als ein Schlitten 229 ausgebildeten Lagerblock 229 zwischen sich auf. Lagerblock 229 und die bewegbaren Lagerelemente 228 können auch einteilig ausgeführt sein. Die trägerfesten Lagerelemente 227 sind an einem Träger 231 angeordnet, welcher insgesamt mit einem der Gerätegestelle 02 (1) verbunden wird bzw. ist. Der Träger 231 ist beispielsweise als eine Trägerplatte ausgeführt, welche beispielsweise zumindest auf einer Antriebsseite des jeweiligen Druckwerkszylinders 06; 07 eine Ausnehmung für den Durchgriff einer Welle, z. B. einer Antriebswelle eines in 2 nicht dargestellten Zylinderzapfen aufweist. Auch die Gestellwand auf der Antriebsseite weist vorzugsweise eine Aussparung bzw. einen Durchbruch für eine Antriebswelle auf. Auf der der Antriebsseite gegenüberliegenden Stirnseite muss nicht zwangsläufig eine Ausnehmung oder eine Aussparung im Gerätegestell 02 vorgesehen sein.
  • Vorzugsweise ist eine Länge des Linearlagers 224, insbesondere zumindest eine Länge des im montierten Zustand gestellfesten Lagermittels 227 des Linearlagers 224, in Richtung des Stellweges S betrachtet kleiner als ein Durchmesser des zugeordneten Druckwerkszylinders 06; 07. Der Lagerblock 229 weist vorzugsweise nur einen einzigen Bewegungsfreiheitsgrad in Richtung des Stellweges S auf.
  • Die Lagereinheit 224, die vorzugsweise als eine als Ganzes montierbare Baueinheit ausgebildet ist, bildet z. B. ein ggf. zum Teil offenes Gehäuse aus z. B. dem Träger 231 und/oder z. B. einem Rahmen (in 2 ohne Bezugszeichen z. B. die vier die Lagereinheit 224 zu allen vier Seiten hin nach außen begrenzenden Platten). Innerhalb dieses Gehäuses bzw. dieses Rahmens sind der das Radiallager 226 aufweisende Lagerblock 229, die Linearführungen 227; 228 sowie in vorteilhafter Ausführung z. B. ein den Lagerblock 229 linear verstellender Aktor 232 bzw. mehrere solche Aktoren 232 untergebracht. Die gestellfesten Lagerelemente 227 sind im Wesentlichen parallel zueinander angeordnet und definieren die Richtung des Stellweges S.
  • Ein Druck-An-Stellen erfolgt durch Bewegen des Lagerblocks 229 in Richtung Druckstelle mittels einer durch wenigstens einen Aktor 232 auf den Lagerblock 229 aufgebrachten Kraft F, insbesondere durch mindestens einen kraftgesteuerten Aktor 232, mittels welchem zur Anstellung eine definierte bzw. definierbare Kraft F in Druck-An-Richtung auf den Lagerblock 229 bringbar ist. Die für die Farbübertragung und damit die Druckqualität u. a. entscheidende Linienkraft in der jeweiligen Nip-Stelle ist daher nicht durch einen Stellweg S, sondern durch das Kräftegleichgewicht zwischen der Kraft F und einer zwischen den Druckwerkszylindern 06; 07 resultierenden Linienkraft und das resultierende Gleichgewicht definiert. In einer ersten, nicht eigens dargestellten Ausführung werden die Druckwerkszylinder 06; 07 paarweise aneinander angestellt, indem der Lagerblock 229 mit der entsprechend eingestellten Kraft F über den/die Aktor(en) 232 beaufschlagt wird. Zur Grundeinstellung eines Systems (mit entsprechenden Aufzügen auf den Druckwerkszylindern 06; 07) ist in einer vorteilhaften Ausführung vorgesehen, dass wenigstens der jeweilige Übertragungszylinder 06 des Druckwerks 04 in einer durch das Kräftegleichgewicht gefundenen Anstelllage fixierbar bzw. zumindest wegbegrenzbar ist.
  • Besonders vorteilhaft ist eine Ausführung, in der der Lagerblock 229 – auch während des Betriebes der Druckmaschine 01 – zumindest in eine von der Druckstelle wegweisenden Richtung gegen eine Kraft, z. B. Federkraft, insbesondere eine definierbare Kraft, bewegbar gelagert ist. Damit wird – im Gegensatz zur reinen Wegbegrenzung – einerseits eine maximale Linienkraft beim Zusammenwirken der Druckwerkszylinder 06; 07 definiert, und andererseits ein Nachgeben ermöglicht, beispielsweise bei einem Bahnriss mit anschließendem Wickler an einem der Druckwerkszylinder 06; 07.
  • Die Lagereinheit 224 weist auf ihrer zu einer Druckstelle zugewandten Seite – zumindest während des Einstellvorgangs – einen ortsveränderbaren Anschlag 233 auf, welcher den Stellweg S zur Druckstelle hin begrenzt. Der Anschlag 233 ist in der Weise ortsveränderbar, dass eine als Anschlag wirksame Anschlagfläche 234, deren Bezugszeichen in der 2 in einem Ausbruch des Lagerblocks 229 dargestellt ist, entlang des Stellweges S zumindest in einem Bereich variierbar ist. Es ist somit durch verstellbaren Anschlag 233 in vorteilhafter Ausführung eine Justiervorrichtung vorgesehen, mittels welcher die Position einer druckstellennahen Endlage des Lagerblockes 229 einstellbar ist. Zur Wegbegrenzung/Justage dient z. B. ein unten beschriebener Keilantrieb. Das Stellen des Anschlages 233 kann grundsätzlich manuell oder über ein als ein Aktor 236 ausgeführtes Stellmittel 236 erfolgen.
  • Weiter ist in vorteilhafter Ausführung ein in 2 nicht dargestelltes Halte- oder Klemmmittel vorgesehen, mittels welchem sich der Anschlag 233 in der gewünschten Lage festlegen lässt. Weiter ist mindestens ein federnd wirkendes Element 237, z. B. Federelement 237, vorgesehen, welches auf den Lagerblock 229 eine Kraft vom Anschlag 233 in eine von dort abgewandte Richtung aufbringt. D. h. das Federelement 237 bewirkt ein Druck-Ab-Stellen für den Fall, dass der Lagerblock 229 nicht in anderer Weise an der Bewegung gehindert wird. Ein Druck-An-Stellen erfolgt durch Bewegen des Lagerblocks 229 in Richtung des Anschlages 233 durch wenigstens einen Aktor 232, insbesondere einen kraftgesteuerten Aktor 232, mittels welchem zur Anstellung des jeweiligen Druckwerkszylinders 06; 07 wahlweise eine definierte bzw. definierbare Kraft F in Druck-An-Richtung auf den Lagerblock 229 bringbar ist. Wenn diese Kraft F größer ist als die Rückstellkraft der Federelemente 237, so erfolgt bei entsprechender räumlicher Ausbildung ein Anstellen des jeweiligen Druckwerkszylinders 06; 07 an den benachbarten Druckwerkszylinder 06; 07 und/oder ein Anstellen des Lagerblocks 229 an den Anschlag 233.
  • Im Idealfall ist die aufgebrachte Kraft F, die Rückstellkraft FR und die Position des Anschlages 233 derart gewählt, dass zwischen Anschlag 233 und der Anschlagfläche des Lagerblockes 229 in Anstelllage keine wesentliche Kraft ΔF übertragen wird, dass beispielsweise gilt |ΔF| < 0,1·(F – FR), insbesondere |ΔF| < 0,05·(F – FR), idealerweise |ΔF| ≈ 0. In diesem Fall wird die Anstellkraft zwischen den Druckwerkszylindern 06; 07 wesentlich über die durch den Aktor 232 anliegende Kraft F bestimmt. Die für die Farbübertragung und damit die Druckqualität u. a. entscheidende Linienkraft in der jeweiligen Nip-Stelle ist daher nicht primär durch einen Stellweg S, sondern bei quasifreiem Anschlag 233 durch die Kraft F und das resultierende Gleichgewicht definiert. Grundsätzlich wäre nach Auffinden der Grundeinstellung mit den hierzu passenden Kräften F ein Entfernen des Anschlages 233 bzw. einer entsprechenden, lediglich während des Grundeinstellens wirksamen Fixierung denkbar.
  • Der Aktor 232 kann grundsätzlich als beliebiger, eine definierte Kraft F aufbringender Aktor 232 ausgeführt sein. Vorteilhaft ist der Aktor 232 als durch ein Druckmittel betätigbares Stellmittel 232, insbesondere als durch ein Fluid bewegbarer Kolben 232 ausgeführt. Vorteilhaft im Hinblick auf mögliches Verkanten ist die Anordnung mehrerer, hier zwei, derartiger Aktoren 232. Als Fluid kommt vorzugsweise wegen deren Inkompressibilität eine Flüssigkeit, z. B. ein Öl oder Wasser, zum Einsatz.
  • Zu Betätigung der hier als Hydraulikkolben 232 ausgeführten Aktoren 232 ist in der Lagereinheit 224 ein steuerbares Ventil 238 vorgesehen. Dieses ist beispielsweise elektronisch ansteuerbar ausgeführt und stellt einen Hydraulikkolben in einer ersten Stellung drucklos oder zumindest auf ein geringeres Druckniveau, während in einer anderen Stellung ein die Kraft F bedingender Druck 2P anliegt. Zusätzlich ist hier zur Sicherheit eine nicht bezeichnete Leckageleitung vorgesehen.
  • Um zu große An-/Abstellwege zu vermeiden und dennoch Bahnwickler abzusichern, kann auf der druckstellenfernen Seite des Lagerblocks 229 eine Wegbegrenzung durch einen ortsveränderlichen, kraftbegrenzten Anschlag 239 als Überlastsicherung 239 z. B. in Verbindung mit einem Federelement vorgesehen sein, welche in der betriebsmäßigen Druck-Ab-Stellung, d. h. die Kolben 232 sind entlastet und/oder eingefahren, zwar als Anschlag 239 für den Lagerblock 229 dienen, im Fall eines Bahnwicklers oder anderer von der Druckstelle herrührender überhöhter Kräfte jedoch nachgibt und einen größeren Weg frei gibt. Eine Federkraft dieser Überlastsicherung 239 ist daher größer gewählt, als die Summe der Kräfte aus den Federelementen 237. Beim betriebsmäßigen An-/Abstellen ist daher ein lediglich sehr kurzer Stellweg S, z. B. lediglich 1 mm bis 3 mm, vorsehbar.
  • Der Anschlag 233 ist in der dargestellten Ausführung als ein quer zur Richtung des Stellweges S bewegbarer Keil 233 ausgeführt, wobei beim Bewegen desselben die Position der jeweils wirksamen Anschlagfläche 234 entlang des Stellweges S variiert. Der Keil 233 stützt sich beispielsweise an einem trägerfesten Anschlag 241 ab.
  • Der hier als Keil 233 ausgeführte Anschlag 233 ist durch einen Aktor 236 bewegbar, beispielsweise durch ein druckmittelbetätigbares Stellmittel 236, z. B. einen mit einem Druckmittel betätigbaren Kolben 236 in einem Arbeitszylinder mit (doppeltwirkenden) Kolben über ein z. B. als eine Kolbenstange 242 ausgeführtes Übertragungsglied 242 oder durch einen Elektromotor über ein als Gewindespindel ausgeführtes Übertragungsglied 242. Dieser Aktor 236 kann entweder in beide Richtungen wirksam oder aber, wie hier dargestellt, als Einwegeaktor ausgeführt sein, welcher bei Aktivierung gegen eine Rückstellfeder 243 arbeitet. Die Kraft der Rückstellfeder 243 ist aus o. g. Gründen (weitgehend kraftfreier Anschlag 233) so schwach gewählt, dass der Keil 233 lediglich entgegen der Schwerkraft oder Schwingungskräften in seiner korrekten Lage gehalten wird.
  • Grundsätzlich kann der Anschlag 233 auch auf andere Art (z. B. als zur Stellrichtung stellbarer und fixierbarer Stößel etc.) in der Weise ausgeführt sein, dass er eine in Richtung des Stellweges S variierbare, und – zumindest während des Einstellvorgangs – fixierbare Anschlagfläche 234 für die Bewegung des Lagerblockes 229 in Richtung Druckstelle bildet. In einer nicht dargestellten Ausführung erfolgt ein Stellen des Anschlages 233 beispielsweise direkt parallel zur Richtung des Stellweges S durch ein Antriebsmittel, beispielsweise einen mit Druckmittel betätigbaren Zylinder mit (doppelt wirkendem) Kolben oder einen Elektromotor.
  • Es wird nun auf die 3 bis 8 Bezug genommen, die im Zusammenhang mit einem der Druckwerke 04 der Druckmaschine 01 bzw. einem der Plattenzylinder 07 die Registereinrichtung zum Ausrichten und Führen eines dem Plattenzylinder 07 zuzuführenden Aufzugs 14, insbesondere einer Druckform 14 bzw. einer Druckplatte 14, erläutern. Es versteht sich, dass vorzugsweise jedem der Plattenzylinder 07 der Druckmaschine 01 eine entsprechende Registereinrichtung zugeordnet sein kann.
  • Insbesondere im Mehrfarbendruck ist es für die Qualität eines herzustellenden Druckerzeugnisses wichtig, dass am Druck desselben Druckbildes beteiligte Druckformen 14 in im Druckprozess einander nachfolgenden Druckwerken 04 einer Druckmaschine 01 registerhaltig an ihrem jeweiligen Formzylinder 07 angeordnet sind, um voneinander verschiedene, von unterschiedlichen Druckwerken 04 gedruckte, aber zu demselben Druckbild gehörende Farbauszüge des Druckerzeugnisses auf dem Bedruckstoff 05 passgenau aufeinander zu drucken. Um eine registerhaltige, insbesondere seitenregisterhaltige Ausrichtung und Zuführung von Druckformen 14 zu ihrem jeweiligen Formzylinder 07 zu ermöglichen, werden die am Druckprozess beteiligten, z. B. in einem Offsetdruckverfahren einzusetzende Druckformen 14 folgendermaßen vorbereitet:
    Zunächst wird eine Druckform 14 so hergestellt, dass eine Rohdruckform mit einem Druckbild bebildert und ihre Form dem beabsichtigten Einsatz in der Druckmaschine 01 angepasst wird. Die Rohdruckform kann z. B. aus einer dünnen, flexiblen, rechteckförmigen Platte bestehen, wobei deren Längen- und Breitenmaß eine Toleranz von z. B. ±1 mm aufweisen kann. Diese große Toleranz ist insbesondere für im Mehrfarbendruck einzusetzende Druckformen 14 nicht akzeptabel, da Register im Druckprozess, z. B. Seitenregister, Umfangsregister, Farbregister, z. B. mit einer Genauigkeit zwischen 0,005 mm und 0,03 mm, vorzugsweise zwischen 0,01 mm und 0,02 mm eingestellt sein müssen, um ein qualitativ akzeptables Druckerzeugnis mit einem Druckbild ausreichender Bildschärfe herzustellen.
  • Die zu bebildernde Fläche der Druckform 14 wird innerhalb eines durch zwei parallele Linien begrenzten Satzspiegels in einer Bebilderungsvorrichtung mit einem Druckbild z. B. fotografisch bebildert. Die zwei parallelen Linien des Satzspiegels sind dabei parallel zur Transportrichtung eines das Druckbild im Druckprozess in der Druckmaschine 01 aufnehmenden Bedruckstoffes 05 ausgerichtet. Es wird nun zumindest eine Kante oder vorzugsweise zwei Kanten der Druckform 14 nach der Bebilderung parallel zu den beiden parallelen Linien des Satzspiegels beschnitten, so dass mindestens diese eine Kante stets parallel zum Satzspiegel ausgerichtet ist. Die beschnittene Kante hat also immer einen festen Bezug zu dem auf der Druckform 14 aufgebrachten Druckbild. Diese Maßnahme ist vorteilhaft, da dadurch ein registerhaltiges Ausrichten des Druckbildes erleichtert wird. Wenn sichergestellt ist, dass die Druckform 14 exakt parallel zur Transportrichtung des das Druckbild aufnehmenden Bedruckstoffes 05 einem Formzylinder 07 der Druckmaschine 01 zugeführt und auf dem Formzylinder 07 montiert wird, werden am Formzylinder 07 für die Registereinstellung der Druckform 14 entsprechende Einstellvorrichtungen, z. B. Registerstifte o. ä., nicht mehr benötigt.
  • Die mittels des vorstehend beschriebenen Verfahrens hergestellte Druckform 14 wird mit ihrer zumindest einen beschnittenen Kante dem Formzylinder 07 der Druckmaschine 01 zugeführt, während des Zuführens für eine registerhaltige Positionierung seitlich zu diesem Formzylinder 07 ausgerichtet und dort auf dem Formzylinder 07 montiert. Außer der positionsgenauen Anordnung bewirkt die seitliche Ausrichtung der Druckform 14 auch, dass die beschnittene Kante der Druckform 14 und damit auch die zu dieser Kante parallelen Linien ihres Satzspiegels orthogonal zur Achse des Formzylinders 07 ausgerichtet werden.
  • Die in axialer Richtung positionsgenaue Zuführung einer Druckform 14 zum Formzylinder 07 erfolgt z. B. über einen Tisch oder aus einem Magazin heraus, und zwar vorzugsweise derart, dass ein abgekantetes Ende 16 der Druckform 14 in einen sich in Längsrichtung des Formzylinders 07 unter dessen Mantelfläche erstreckenden Kanal 17 eingeführt werden kann, wobei der Kanal 17 an der Mantelfläche des Formzylinders 01 eine z. B. schlitzförmige Öffnung aufweist, vgl. 3. Im Kanal 17 kann eine hier nicht näher dargestellte Haltevorrichtung an sich bekannter Art angeordnet sein, die z. B. als fernsteuerbare Klemmvorrichtung ausgebildet sein kann. Eine weitere Hilfseinrichtung 18 für das Aufziehen oder Abnehmen der Druckform 14 kann eine oder mehrere, an die Oberfläche des Plattenzylinders 07 anstellbare Rollen 19 aufweisen.
  • Damit die Druckform 14 hinsichtlich der axialen Richtung des Formzylinders 07 in der richtigen Lage, d. h. in einer zur axialen Richtung des Formzylinders 07 orthogonalen Ausrichtung, zugeführt und gegebenenfalls fixiert wird, ist außerhalb des Formzylinders 07 eine Vorrichtung 21 zum seitlichen Ausrichten und Führen der registerhaltig hergestellten Druckform 14, im Folgenden auch Registervorrichtung 21 genannt, angeordnet.
  • Die Registervorrichtung 21 weist z. B. einen zur Achse des Formzylinders 07, d. h. in dessen Längsrichtung, im Wesentlichen parallel verlaufenden Registerträger 22 bzw. eine Registertraverse 22 auf, der bzw. die mindestens einen, vorzugsweise mehrere Registeranschläge 23; 24 trägt. Zumindest ein Teil der Registeranschläge 23; 24 ist am Registerträger 22 zuwischen einer Funktionsposition, in der er in die Ebene des Bewegungsweges einer Druckform 14 ragt, und einer Ruheposition, in der er nicht in die Ebene des Bewegungsweges einer Druckform 14 ragt, bewegbar. In der Ruheposition sind die Registeranschläge 23; 24 zumindest im Wesentlichen innerhalb des ein Gehäuse 22 definierenden Registerträgers 22 angeordnet, während sie in ihrer Funktionsposition aus dem Gehäuse 22 herausgeklappt sind und in die Bewegungsebene der Druckformen 14 ragen.
  • Zum Bewegen der Registeranschläge 23; 24 sind diese im Falle des Ausführungsbeispiels jeweils an einem im Registerträger 22 über jeweils eine Schwenkachse 25 schwenkbar gelagerten Halter 26 gehalten, der seinerseits mit einer innerhalb des Registerträgers 22 angeordneten Zylinder-Kolben-Anordnung 27 zusammenwirkt, die z. B. pneumatisch arbeiten und fernsteuerbar, z. B. vom Maschinenleitstand aus fernsteuerbar sein kann. In einer Seitenwandung des Gehäuses 22 ist ein Träger 30 aufgenommen, vgl. 7, mit exakt gebohrten Drehpunkten und Indexbohrungen, zur Aufnahme der Schwenkachsen 25 der Halter 26.
  • Für eine Justierung der Registeranschläge 23; 24 in Abhängigkeit von bestimmten Betriebsbedingungen, beispielsweise Fan-Out-Effekten, kann die Position der Registeranschläge 23; 24 am Halter 26 in Längsrichtung des Registerträgers 22 mittels einer Justiereinrichtung 28 innerhalb eines definierten Stellbereichs eingestellt werden.
  • Die die Registeranschläge 23 bzw. 24, den Halter 26 samt Justiereinrichtung 28 und die Zylinder-Kolben-Anordnung 27 umfassende Einrichtung wird im Folgenden auch Registeranschlageinrichtung 29 genannt.
  • Die Registeranschläge 23; 24 sind beispielsweise eingeklappt für eine Betriebssituation, in welcher kein Druckformwechsel stattfinden soll und angeschwenkt, wenn eine Druckform 14 zugeführt wird. Über die Länge des Formzylinders 07, welche im Wesentlichen der Breite von z. B. vier Druckseiten, z. B. Zeitungsseiten, entspricht, sind in einem solchen Fall vier Paare von Registeranschlägen 23; 24 (für jede der vier Druckformen 14 jeweils einer) vorgesehen, vgl. auch 8, wobei jede Druckform 14 zwischen jeweils einem Registeranschlag 23 und einem Registeranschlag 24 ausgerichtet und geführt wird.
  • Um ein Verklemmen der zuzuführenden Druckform 14 während ihrer Zuführung zum Formzylinder 07 wirksam zu vermeiden, ist einer der beiden jeweils einer Druckform 14 zugeordneten Registeranschläge 23; 24, im Falle des Ausführungsbeispiels der jeweilige Registeranschlag 24, federnd ausgebildet. Dies kann in beliebiger Weise beispielsweise entweder durch Verwendung eines federnden Materials für den Registeranschlag 24 oder durch eine federnde Lagerung des Registeranschlags 24 bewerkstelligt werden. Somit wird mindestens eine dem Formzylinder 07 zuzuführende Druckform 14, vorzugsweise jedoch jede dem Formzylinder 07 zuzuführende Druckform 14 seitlich jeweils zwischen einem in axialer Richtung des Formzylinders 07 starren (aber ggf. justierbaren) Registeranschlag 23 und einem federnden (und ggf. ebenfalls justierbaren) Registeranschlag 24 geführt.
  • Aus dem Ausführungsbeispiel nach 8 wird deutlich, dass sich grundsätzlich beliebig breite Registertraversen 22 aus jeweils gleichen Unterbaugruppen, d. h. hier Registeranschlageinrichtungen 29, zusammensetzen lassen. Im 8 ist beispielsweise eine vier-Seiten-breite Registervorrichtung 21 gezeigt, wobei sich in der Darstellung ganz links ein starrer Registeranschlag 23 befinden kann, der nicht wegklappbar ausgebildet sein kann, und wobei die ganz rechts gelegene Registeranschlagseinrichtung 29 nur einen federnden, abschwenkbaren Registeranschlag 24 tragen kann. Durch Wegklappen bestimmter Registeranschlagseinrichtungen 29 lassen sich unterschiedliche Formate bearbeiten, beispielsweise können durch Wegklappen der von links gesehen ersten und dritten Registeranschlagseinrichtung 29 zum Drucken von Panoramaseiten Druckformen im Panoramaformat aufgezogen werden.
  • Die Registertraverse 22 bzw. der Registerträger 22 samt Registeranschlagseinrichtungen 29 bzw. Registeranschlägen 23; 24, der wie vorstehend beschrieben ausgebildet sein kann, aber auch einen anderen Aufbau aufweisen kann, beispielsweise gemäß der eingangs genannten WO 2005/110755 A1 ausgebildet sein kann, ist an seinen beiden Endabschnitten jeweils an einem Tragarm 31 befestigt, der seinerseits jeweils an einem der beiden Lager 224 des Plattenzylinders 07 befestigt ist, vgl. 3 und 4. Auf diese Weise wird die Lage der Registertraverse 22 mit der Lage der Achse des Plattenzylinders 07 gekoppelt und es ist sichergestellt, dass die Registertraverse 22 in jeder ihrer Stellungen, insbesondere auch in der Druck-Ab-Stellung, in der beispielsweise ein Plattenwechsel vollzogen wird, genau parallel zur Achse des Formzylinders 07 ausgerichtet ist und somit insbesondere ein registerhaltiges Aufziehen der Druckplatten 14 auf den Plattenzylinder 07 in einer zur Achse des Plattenzylinders 07 exakt orthogonalen Lage erfolgt.
  • Der Registerträger 22 ist in Druck-An-Stellung des Zylinders 07 in einer ersten Position und in Druck-Ab-Stellung des Zylinders 07 in einer zweiten Position angeordnet.
  • Im Einzelnen kann, wie in 3 dargestellt, der jeweilige Tragarm 31 beispielsweise als Verbindungsplatte 31, insbesondere als zumindest in etwa L-förmige Verbindungsplatte 31 ausgebildet sein, wobei in der Darstellung gemäß 3 der obere Endabschnitt des vertikalen Schenkels der Verbindungsplatte 31 ein Ende der Registertraverse 22 trägt und der horizontale Schenkel der Verbindungsplatte 31 am linear beweglichen, das Radiallager 226 aufnehmenden Bauteil 229 des Linearlagers 224, also am Schlitten 229 bzw. Lagerblock 229 des Linearlagers 224, fixiert ist.
  • 01
    Druckmaschine, Rollenrotationsdruckmaschine, Druckturm
    02
    Gerätegestell
    03
    Doppeldruckwerk
    04
    Druckwerk
    05
    Bedruckstoff, Materialbahn, Papierbahn
    06
    Zylinder, Druckwerkszylinder, Übertragungszylinder, Gummizylinder
    07
    Zylinder, Druckwerkszylinder, Formzylinder, Plattenzylinder
    08
    Farbwerk, Walzenfarbwerk, Kurzfarbwerk, Pumpfarbwerk
    09
    Feuchtwerk, Sprühfeuchtwerk
    10
    11
    Gestellmodul
    12
    Gestellmodul
    13
    Querträger
    14
    Aufzug, Druckform, Druckplatte
    15
    16
    Ende, abgekantet (14)
    17
    Kanal
    18
    Hilfseinrichtung
    19
    Rolle
    20
    Plattenwechselvorrichtung, Plattenmagazin
    21
    Vorrichtung, Registervorrichtung
    22
    Registerträger, Registertraverse, Gehäuse
    23
    Registeranschlag
    24
    Registeranschlag
    25
    Schwenkachse
    26
    Halter
    27
    Zylinder-Kolben-Anordnung
    28
    Justiereinrichtung
    29
    Registeranschlageinrichtung
    30
    Träger
    31
    Tragarm, Verbindungsplatte
    32–223
    224
    Lager, Lagereinheit, Linearlager
    225
    226
    Lager, Radiallager, Zylinderrollenlager
    227
    Lagermittel, Lagerelement, Linearelement, Linearführung
    228
    Lagermittel, Lagerelement, Linearelement, Linearführung
    229
    Lagerblock, Schlitten, Bauteil
    230
    231
    Träger
    232
    Aktor, Stellmittel, Kolben, Hydraulikkolben
    233
    Anschlag, Keil
    234
    Anschlagfläche
    235
    236
    Aktor, Stellmittel, Stellglied, Kolben
    237
    Element, Federelement
    238
    Ventil
    239
    Anschlag, Überlastsicherung
    240
    241
    Anschlag
    242
    Übertragungsglied, Kolbenstange
    243
    Rückstellfeder
    E
    Ebene
    F
    Kraft
    S
    Stellweg
    2P
    Druck

Claims (13)

  1. Vorrichtung zum seitlichen Ausrichten mindestens eines einem Zylinder (07) einer Druckmaschine (01) zuzuführenden Aufzugs (14), mit einem vom Zylinder (07) beabstandeten, sich zumindest im Wesentlichen über die Länge des Zylinders (07) erstreckenden und zumindest im Wesentlichen parallel zum Zylinder (07) angeordneten Registerträger (22), der zumindest einen Registeranschlag (23; 24) zum seitlichen Ausrichten und Führen des zumindest einen Aufzugs (14) aufweist, wobei je Aufzug (14) mindestens ein Registeranschlag (23; 24) angeordnet ist, wobei der Registerträger (22) mit dem Zylinder (07) ortsveränderbar angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Registerträger (22) von den den Zylinder (07) lagernden Lagern (224) getragen ist und dass die Lager (224) als eine translatorische Bewegung des Zylinders (07) ermöglichende Linearlager (224) ausgebildet sind.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Registerträger (22) in Druck-An-Stellung des Zylinders (07) in einer ersten Position und in Druck-Ab-Stellung des Zylinders (07) in einer zweiten Position angeordnet ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Registerträger (22) jeweils von einem linear beweglichen Bauteil (229) des jeweiligen Linearlagers (224) getragen ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das linear bewegliche Bauteil (229) des Linearlagers (224) als ein ein Radiallager (226) zur rotatorischen Lagerung des Zylinders (07) aufnehmender Schlitten (229) ausgebildet ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Registerträger (22) an seinen beiden Endabschnitten jeweils an einem Tragarm (31) befestigt ist, der seinerseits jeweils an einem der beiden Lager (224) befestigt ist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragarm (31) als Verbindungsplatte (31) ausgebildet ist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragarm (31) L-förmig ausgebildet ist.
  8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Registerträger (22) zumindest einen wahlweise in Funktionsposition bringbaren Registeranschlag (23; 24) aufweist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest eine wahlweise in Funktionsposition bringbare Registeranschlag (23; 24) zwischen einer Ruheposition innerhalb des Registerträgers (22) in eine Funktionsposition außerhalb des Registerträgers (22) bewegbar ist.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass zum Bewegen des zumindest einen bewegbaren Registeranschlags (23; 24) eine innerhalb des Registerträgers (22) angeordnete Zylinder-Kolben-Anordnung (27) vorgesehen ist.
  11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Zylinder (07) ein Formzylinder (07) eines Druckwerks (04) der Druckmaschine (01) ist.
  12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufzüge (14) Druckplatten (14) sind.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Formzylinder (07) mehrere Platten breit, insbesondere 2-, 3-, 4-, 5-, 6- oder 8-Platten breit ausgebildet ist.
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EP3636437A1 (de) * 2018-10-12 2020-04-15 Lehner GmbH Verfahren zum aufziehen einer druckplatte auf einen druckzylinder, vorrichtung zum aufbringen einer druckplatte auf einen druckzylinder, verfahren zum herstellen einer druckplatte, druckplatte zur verwendung in einem flexodruckverfahren und vorrichtung zum randseitigen beschneiden einer druckplatte

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