-
Die
Erfindung betrifft einen Trittschutz für ein am Boden befestigbares
und mit einem Spannseil verbundenes Befestigungselement, insbesondere
einen Zelthering oder einen Zeltnagel, gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches
1.
-
Zeltheringe
oder -nägel
oder Befestigungselemente im Allgemeinen werden in Verbindung mit
einem Spannseil dazu verwendet, um Planen, Zelte, Windabweiser,
Masten und dergleichen im Boden zu verankern und in einer gewünschten
Position zu fixieren. Für
unterschiedliche Anwendungen und Untergründe existieren jeweils spezielle
Ausgestaltungen von Zeltheringen oder -nägeln.
-
Weit
verbreitet sind Zeltheringe zur Befestigung und Stabilisierung von
Zelten. Zum Halten des Spannseils sind diese entweder in etwa L-förmig gebogen
oder mit einer ringförmigen Öse versehen.
Um einerseits eine möglichst
große
Stabilität
für das
zu haltende Zelt und andererseits die Gefahr von Verletzungen aufgrund
aus dem Boden herausstehender Abschnitte so gering wie möglich zu
halten, werden die Zeltheringe nach Möglichkeit vollständig oder
nahezu vollständig
im Boden versenkt. Dennoch lässt es
sich, insbesondere bei schlechter Beleuchtung, häufig nicht vermeiden, dass
eine Person auf den vollständig
oder nur teilweise im Boden versenkten Zelthering tritt oder gegen
diesen stößt, wodurch
sich die betreffende Person im schlimmsten Fall verletzen kann.
-
Aus
der gattungsbildenden
DE
20 2006 014 699 U1 ist ein Trittschutz für ein am
Boden befestigbares und mit einem Spannseil verbundenes Befestigungselement,
insbesondere einem Zelthering oder einem Zeltnagel, bekannt. Der
Trittschutz weist einen Grundkörper
mit einer Auflagefläche
auf, der über dem
im Boden verankerten Befestigungselement angeordnet ist und das
Befestigungselement umgibt, wenn der Trittschutz mit seiner Auflagefläche auf dem
Boden ruht. Der Grundkörper
weist eine Aussparung auf, durch welche das mit dem Befestigungselement
verbundene Spannseil geführt
werden kann. Die Aussparung ist als Langloch ausgebildet, das sich
mit einer langen Achse von der Auflagefläche in Richtung eines Deckabschnitts
des Grundkörpers
erstreckt.
-
Ein
weiterer Trittschutz ist aus der
DE 31 38 595 A1 bekannt, der zur Vermeidung
oder Abmilderung von Verletzungen aller Art aus einem weichen Material
gebildet ist. Um die Befestigung des als Schutzkappe bezeichneten
Trittschutzes zu ermöglichen,
reicht eine als Schlitz ausgebildete Aussparung bis an die Auflagefläche des
Grundkörpers
heran. Nachteilig ist hierbei, dass die Stabilität des Trittschutzes konstruktionsbedingt
gering ist, so dass bei einem Darauftreten eine einfache Verformung
und gegebenenfalls Ablösung
von dem zu überdeckenden
Befestigungselement möglich
ist. Hierdurch ist ein ausreichender Schutz nicht mehr gegeben.
-
Die
DE 20 2005 000 209
U1 offenbart eine Schutzvorrichtung, bei der eine haubenförmige Schutzkappe
mit einer Signalfarbe an der Oberfläche versehen ist. Ferner weist
die Schutzeinrichtung eine Einrichtung zum Befestigen der Kappe
auf. Die Befestigungseinrichtung der Kappe kann durch eine Klemmvorrichtung
oder ein oder mehrere angeformte Bodeneinsteckstifte gebildet sein.
Die Schutzkappe ist kegelförmig
ausgeführt
und weist nach oben hin eine Abrundung auf, wobei auf der Ke gelfläche ein Durchbruch
eingeformt ist, durch den eine Zeltspannleine gefädelt werden
kann.
-
Schließlich ist
aus der
DE 203 03
106 U1 eine Abdeckhaube für Zeltheringe bekannt, welche aus
selbstleuchtendem Kunststoffmaterial besteht und mit einem Schlitz
zur Durchführung
eines Spannseiles versehen ist. Ein Basisflansch der Abdeckungshaube
ist mit Bohrungen versehen, so dass diese am Boden fixiert werden
kann. Ferner ist die Abdeckungshaube mit einer blinkenden Leuchtdiode ausgestattet.
-
Es
ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Anordnung zu
schaffen, welche einerseits die Gefahr von Verletzungen bei der
Verwendung eines mit einem Spannseil verbundenen Befestigungselements
verringert und andererseits einen ausreichend stabilen Trittschutz
bereitstellt, welcher eine flexible Spannseilführung erlaubt.
-
Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen
Trittschutz mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte
Ausführungsformen
finden sich in den abhängigen
Patentansprüchen.
-
Ein
erfindungsgemäßer Trittschutz
für ein
am Boden befestigbares und mit einem Spannseil verbundenes Befestigungselement,
welches insbesondere durch einen Zelthering oder Zeltnagel gebildet ist,
weist einen Grundkörper
mit einer Auflagefläche auf.
Der Grundkörper
ist, wenn der Trittschutz mit seiner Auflagefläche auf dem Boden ruht, über dem
im Boden verankerten Befestigungselement angeordnet und umgibt das
Befestigungselement. Der Grundkörper
weist zumindest eine Aussparung auf, durch welche das mit dem Befestigungselement
verbundene Spannseil geführt
werden kann. Die zumindest eine Aussparung ist als Langloch ausgebildet,
das sich mit seiner langen Achse von der Auflagefläche in Richtung
eines Deckabschnitts des Grundkörpers
erstreckt. Erfindungsgemäß öffnet sich
die Aussparung von einer Außenseite
des Grundkörpers
zu einer Innenseite des Grundkörpers
zumindest ab schnittsweise trichterförmig.
-
Der
Trittschutz stellt sicher, dass ein aus dem Boden ragender Abschnitt
des Befestigungselements von diesem vollständig umhüllt ist. Dadurch ist die Gefahr
minimiert, dass eine z. B. Barfuss laufende Person direkt gegen
das Befestigungselement stößt oder
auf dieses tritt und sich an dem häufig scharfkantigen Befestigungselement
verletzt. Auch das Treten auf das Befestigungselement wird durch den
Trittschutz verhindert. Da der Trittschutz selbst keine scharfkantigen,
spitzen Oberflächen
aufweist, an denen sich eine Person, die auf den Trittschutz tritt oder
gegen diesen stößt, ist
hierdurch die Gefahr schwerer und schmerzhafter Verletzungen reduziert.
-
Durch
die Aussparung ist sichergestellt, dass das Befestigungselement,
welches mit dem Spannseil verbunden ist, seine Haltefunktion in
gewohnter Form wahrnehmen kann. Die Aussparung, durch welche das
mit dem Befestigungselement verbundene Spannseil geführt ist,
erlaubt die vollständige
Umhüllung
des scharfkantigen und gegebenenfalls spitzen Befestigungselements
und andererseits eine korrekte Spannseilführung.
-
Die
Ausgestaltung der Aussparung als Langloch erlaubt die Führung des
Spannseils in verschiedenen Winkeln relativ zum Boden. Durch das
Langloch ist immer sichergestellt, dass der Trittschutz vollständig mit
seiner Auflagefläche
auf dem Boden aufliegen kann und dadurch einen zuverlässigen Schutz gewährleistet.
-
Durch
die trichterförmige
Gestalt der Aussparung wird es möglich,
den Trittschutz ausreichend stabil auszugestalten und gleichzeitig
eine Spannseilführung
zu erlauben, die Winkel von mehr als 20°, bevorzugt 60° und am meisten
bevorzugt 75° und maximal
80° gegenüber dem
Boden einnehmen.
-
Gemäß einer
Ausbildung ist der Grundkörper zumindest
abschnittsweise konisch oder zylindrisch ausgebildet. Der Grundkörper kann
ferner zumindest abschnittswei se kuppelförmig oder kugelförmig ausgebildet
sein. Die Form des Grundkörpers
wird bevorzugt derart gewählt,
dass möglichst
keine oder wenige Kanten oder hervorstehende Flächenabschnitte bestehen, welche
bei einer Berührung
oder einem Darauftreten durch eine Person zu einem schmerzhaften
Gefühl
oder Verletzungen führen könnten.
-
Es
kann weiterhin vorgesehen sein, dass sich die zumindest eine Aussparung
oder ein jeweiliger mit der zumindest einen Aussparung verbundener
Kanal bis zu der Auflagefläche
erstreckt, so dass das Spannseil durch den Grundkörper hindurch
in die jeweilige Aussparung geführt
werden kann. Hierdurch ist es möglich,
den Trittschutz über
das Befestigungselement anzuordnen, auch wenn das Befestigungselement
mit dem damit verbundenen Spannseil bereits im Boden verankert ist.
Der Kanal kann z. B. als Schlitz gebildet sein, der durch einen
Schnitt- oder Stanzvorgang in den Grundkörper eingebracht wurde. Bevorzugt
weist der Kanal eine maximale Breite auf, die der Breite der Aussparung
entspricht.
-
Es
ist weiterhin vorgesehen, dass der Trittschutz aus einem flexiblen,
unter Kraftaufwendung nachgiebigen Material gebildet ist. Als Material
kann beispielsweise Kunststoff, Gummi oder Kautschuk oder Mischungen
davon gewählt
werden. Der Grundkörper
kann aus einer oder mehreren Schichten gebildet sein. Durch das
flexible, unter Kraftaufwendung nachgiebige Material wird die Gefahr
von Verletzungen für
Personen weiter reduziert, die gegen den Trittschutz stoßen oder
auf diesen treten.
-
In
einer konkreten Ausgestaltung ist der Grundkörper des Trittschutzes im Bereich
der Auflagefläche
kreisförmig
oder ellipsoid ausgebildet. Die runden Formen sorgen einerseits
für eine
hohe mechanische Stabilität,
so dass der Trittschutz auch unter der Belastung einer Person nicht
wesentlich nachgibt, und andererseits dafür, dass Verletzungen beim Kontakt
mit Personen verringert sind.
-
Die
Abmaße
des Trittschutzes können
prinzipiell beliebig gewählt
werden. In einer konkreten Ausgestaltung ist vorgesehen, dass zumindest
eine Achse des Grundkörpers
im Bereich der Auflagefläche eine
Erstreckung zwischen 50 mm und 100 mm, bevorzugt 50 mm bis 80 mm
und am meisten bevorzugt 60 mm, aufweist. Je besser der Trittschutz
das zu umgebende Befestigungselement umgibt, desto geringer ist
die Gefahr, dass der Trittschutz aus Versehen in eine Position gebracht
werden kann, so dass die vollständige
Umhüllung
des Befestigungselements gegebenenfalls nicht mehr vorliegt.
-
In
einer weiteren Ausführungsform
weist der Grundkörper
von seiner Auflagefläche
bis zu seinem höchsten
Punkt im Bereich des Deckabschnitts des Grundkörpers eine Erstreckung zwischen
50 mm und 100 mm, bevorzugt 50 mm bis 80 mm und am meisten bevorzugt
60 mm, auf.
-
Eine
Wandung des Grundkörpers
ist zwischen 3 mm und 10 mm, bevorzugt 5 mm dick.
-
In
einer weiteren Ausbildung weist der Grundkörper im Bereich der Auflagefläche im Wesentlichen
nur die Wandung des Grundkörpers
auf. Hierdurch ist es einfach, den Trittschutz über ein beliebig geformtes
Befestigungselement bzw. den Abschnitt des Befestigungselements
zu stülpen,
welcher zur Halterung und Befestigung des Spannseils dient.
-
Die
Außenseite
des Grundkörpers
kann reflektiv oder floureszierend ausgebildet sein. Durch die bessere
Erkennbarkeit auch bei geringem Licht wird die Gefahr, dass eine
Person auf den Trittschutz tritt, weiter verringert. Die Außenseite
des Grundkörpers
kann mit einer separaten reflektiven oder floureszierenden Schicht
der Farbe versehen sein. Alternativ kann der Grundkörper bereits
aus einem geeigneten reflektiven oder floureszierenden Material
gebildet werden.
-
Die
Erfindung wird nachfolgend weiter anhand der Figuren beschrieben.
Es zeigen:
-
1 eine
Draufsicht auf einen erfindungsgemäßen Trittschutz,
-
2 einen
Schnitt durch den in 1 gezeigten Trittschutz längs der
Linie A-A,
-
3 eine
perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Trittschutzes von unten,
und
-
4 eine
Querschnittsdarstellung eines erfindungsgemäßen Trittschutzes, der ein
mit einem Spannseil verbundenes Befestigungselement umgibt.
-
1 zeigt
einen erfindungsgemäßen Trittschutz 1 von
oben. In 2 ist ein Querschnitt längs der
Linie A-A des Trittschutzes 1 in 1 dargestellt. Der
Trittschutz 1 weist in seiner Draufsicht eine lediglich
beispielhaft kreisrunde Gestalt auf, wobei der Durchmesser 12 beträgt. Der Durchmesser 12 kann prinzipiell beliebig gewählt werden
und beträgt
vorzugsweise zwischen 50 mm und 100 mm, bevorzugt 50 mm und 80 mm
und am meisten bevorzugt 60 mm. Wie aus der Querschnittsdarstellung
der 2 am Besten zu erkennen ist, weist ein Grundkörper 10 des
Trittschutzes 1 einen zunächst konisch verlaufenden Abschnitt
auf, der in einen kuppel- oder kugelförmigen Deckabschnitt 14 übergeht,
der einen Radius R, von z. B. 25 mm (bei einem Durchmesser von 60
mm) aufweist. Die Höhe 13 des Trittschutzes weist eine Erstreckung
zwischen 50 mm und 100 mm, bevorzugt 50 mm bis 80 mm und am meisten
bevorzugt 60 mm auf. Die Abmaße,
d. h. der Durchmesser 12 und die
Höhe 13 des Trittschutzes 1 hängen im
Wesentlichen davon ab, für
welche Befestigungselemente der Trittschutz verwendet werden soll.
-
Wie
sowohl aus der Draufsicht der 1 als auch
der Querschnittsdarstellung der 2 hervorgeht,
ist der Grundkörper 10 mit
einer Aussparung 13 versehen, die bevorzugt die Gestalt
eines Langloches aufweist. Die Aussparung 13 weist eine
Länge 15 auf, welche im Ausführungsbeispiel
in etwa einer Länge 14 entspricht, welche einen Abstand der
Aussparung zu einer Auflagefläche 12 des
Grundkörpers 10 entspricht.
Bei den im Ausführungsbeispiel
bevorzugt gewählten
Abmaßen
eines Durchmessers von 60 mm und einer Höhe von 60 mm betragen die Länge 15 der Aussparung ca. 21 mm und der Abstand 14 der Aussparung zu der Auflagefläche 12 ebenfalls
in etwa 21 mm. Die Breite der Aussparung beläuft sich auf ca. 8 mm bis 10
mm.
-
Wie
aus der Querschnittsdarstellung der 2 ohne Weiteres
hervorgeht, erweitert sich die Aussparung 13 im Querschnitt
von einer Außenseite 15 zu
einer Innenseite 16 des Grundkörpers 10 hin. Hierdurch
wird eine flexiblere Führung
des Spannseiles ermöglicht,
wobei insbesondere große
Winkel gegenüber
dem Boden erzielt werden. Eine Dicke d des Grundkörpers 10 wird
bevorzugt zwischen 3 mm und 10 mm gewählt, wobei im Falle des gewählten Ausführungsbeispiels
eine Wandungsdicke von 4 mm bevorzugt ist. Der Grundkörper 10 ist
bevorzugt, aber nicht notwendigerweise aus einem einzigen Stück gefertigt.
Beispielsweise kann dieser in einem Spritzgussverfahren gefertigt
werden. Als Material für
den Grundkörper
wird ein solches gewählt,
welches flexibel und unter Kraftaufwendung nachgiebig ist. Es bieten
sich beispielsweise Kunststoffe, Gummis oder Kautschuk an. Die Beschaffenheit
und das Verhalten des Grundkörpers ähneln z.
B. denen eines Tennisballs.
-
Um
eine verbesserte Sichtbarkeit des Trittschutzes zu gewährleisten,
wenn dieser ein im Boden befestigtes Befestigungselement umgibt,
kann das Material des Grundkörpers
eingefärbt
sein. Als Farben für
das Material bieten sich grundsätzlich
Signalfarben an. Gegebenenfalls kann die Außenseite 15 des Grundkörpers mit
einer reflektierenden, bzw. fluoreszierenden Schicht oder Farbe
versehen sein.
-
In 3 ist
einer perspektivische Darstellung des erfindungsgemäßen Trittschutzes 1 von
unten dargestellt. Aus dieser Figur geht gut die Gestalt der länglichen
Aussparung 13 hervor, die prinzipiell auch jede beliebige
andere Form aufweisen könnte. So
könnte
die Länge
der Aussparung 13 größer sein, so
dass sich die Aussparung 13 weiter in Richtung des Deckabschnitts 14 erstreckt.
Ferner könnte
der Grundkörper 10 mit
einer Mehrzahl an Aussparungen 13 versehen sein, um die
gleichzeitige Befestigung mehrerer Spannseile an einem einzigen
Befestigungselement zu erlauben. Wie aus 3 ebenso gut
hervorgeht, weist der Grundkörper 10 im
Bereich der Auflagefläche 12 im
Wesentlichen nur die Wandung des Grundkörpers auf, so dass auch solche
Befestigungselemente, welche sich in ihrem aus dem Boden herausragenden
Bereich stark erweitern, gut in das Innere des Trittschutzes geführt werden
können.
-
4 zeigt
die Anwendung des erfindungsgemäßen Trittschutzes 1 bei
einem im Boden 22 verankerten Zelthering 20, an
dem ein Spannseil 21 befestigt ist. Aus 4 ist
gut ersichtlich, dass der Trittschutz 1 mit seiner Auflagefläche 2 auf
einem Boden 22 im Wesentlichen vollständig aufliegt. Wie aus der Querschnittsdarstellung
gut zu erkennen ist, kann das Spannseil 21 aufgrund der
länglichen
Ausgestaltung der Aussparung 13 in verschiedenen Winkeln aus
dem Trittschutz 10 herausgeführt werden. Der Trittschutz 10 hält alleine
aufgrund seines Eigengewichts sicher am Boden. Stößt eine
Person gegen den Trittschutz, so wird dieser durch das durch die Aussparung 13 geführte Spannseil
sowie den aus dem Boden ragenden Befestigungsabschnitt des Zeltherings 20 in
seiner Position gehalten, so dass die Gefahr reduziert ist, dass
der Trittschutz 10 aus der dargestellten Position verschoben
wird.
-
Die
Verwendung des erfindungsgemäßen Trittschutzes 1 in
der in den Ausführungsbeispielen gezeigten
Form ist wie folgt: Das mit dem Befestigungselement 20 verbundene
Spannseil wird analog zu Nadel und Faden durch die Aussparung 13 und die
in der Auflagefläche
vorhandene Öffnung
geführt. Anschließend wird
das Befestigungselement 20, wie in 4 gezeigt,
in den Boden geschoben, so dass die gewünschte Halterung, z. B. eines
Zeltes, gewährleistet
ist. Anschließend
wird der Trittschutz 1, welcher entlang des Spannseiles 21 beweglich
ist, über
das aus dem Boden 22 herausragende Ende des Befestigungselements 20 gestülpt, so
dass sich die in 4 gezeigte Endposition ergibt.
-
- 1
- Trittschutz
- 10
- Grundkörper
- 12
- Auflagefläche
- 13
- Aussparung
- 14
- Deckabschnitt
- 15
- Außenseite
- 16
- Innenseite
- 20
- Befestigungselement
- 21
- Spannseil
- 22
- Boden
- 11
- Breite
der Aussparung
- 12
- Breite
des Grundkörpers
- 13
- Höhe des Grundkörpers
- 14
- Abstand
der Aussparung zur Auflagefläche
- 15
- Lange
der langen Achse der Aussparung
- d
- Dicke
des Grundkörpers
- R
- Radius