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Die
Erfindung betrifft eine medizinische Einrichtung mit einer Vorrichtung,
die zur Untersuchung und/oder Behandlung wenigstens eines Patienten ausgebildet
ist, und ein zugehöriges
Verfahren.
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Medizinische
Einrichtungen verfügen
in aller Regel über
Vorrichtungen, mit denen Untersuchungen bzw. Behandlungen von Patienten
durchgeführt werden
können.
Beispiele für
derartige Untersuchungs- bzw. Behandlungsvorrichtungen sind Röntgengerate,
Computertomographen, Magnetresonanztomographen, Ultraschallgeräte sowie
Hybridmodalitäten
für unterschiedliche
Untersuchungsverfahren und dergleichen. Derartige Vorrichtungen
finden unter anderem im Bereich der Krankheitserkennung Verwendung,
da sich z. B. anhand von Bildaufnahmen beispielsweise auf das Vorliegen
einer Krebserkrankung und dergleichen schließen läßt.
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Mit
solchen Untersuchungs- und Behandlungsvorrichtungen werden jedoch
nur in solchen Bereiche des Körpers
des Patienten Krankheiten aufgefunden, die beispielsweise in einer
mit der Untersuchungsvorrichtung erstellten Bildaufnahme erkennbar
sind bzw. in denen für
das Vorliegen von Erkrankungen Anhaltspunkte gegeben sind. Weitere
Erkrankungen werden gegebenenfalls nicht erkannt.
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Außerdem besteht
bei der Verwendung von Untersuchungsvorrichtungen bzw. Behandlungsvorrichtungen
in Reihenuntersuchungen (Screening) oftmals das Problem, dass eine
Vielzahl von Daten gewonnen wird, für deren Durchsicht eine mit
der Auswertung betraute Person wie ein Arzt jeweils nur kurz Zeit
hat bzw. die aufgrund der Vielzahl ähnlicher auszuwertender Daten
nicht mit der nötigen
Sorgfalt ausgewertet werden. Dadurch können selbst Krankheiten, für deren
Auffinden die Untersuchung ursprünglich
vorgesehen war, übersehen
werden.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine diesbezüglich verbesserte
medizinische Einrichtung anzugeben.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe ist eine medizinische Einrichtung mit einer Vorrichtung,
die zur Untersuchung und/oder Behandlung wenigstens eines Patienten
ausgebildet ist, vorgesehen, die sich dadurch auszeichnet, dass
die medizinische Einrichtung wenigstens ein Mittel aufweist, das
zur Aufnahme und/oder Analyse wenigstens eines vom Körper eines
Patienten im Rahmen eines Körperprozesses abgesonderten
Stoffes begleitend zur Untersuchung und/oder Behandlung des Patienten
mit der Vorrichtung ausgebildet ist.
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Die
medizinische Einrichtung weist also nicht nur die Untersuchungs-
bzw. Behandlungsvorrichtung auf, sondern darüber hinaus ein oder mehrere Mittel,
mit denen parallel zur Untersuchung bzw. Behandlung mit der Vorrichtung,
also gleichzeitig bzw. kurz davor und/oder danach und/oder in Pausen, eine
Aufnahme und/oder Analyse eines vom Patienten abgeschiedenen Körperstoffes
erfolgen kann. Das oder die Mittel sind also so gestaltet, dass
sie die Stoffe, die vom Patienten im Rahmen eines Körperprozesses
abgesondert werden, noch während
der laufenden Untersuchung bzw. Behandlung mit der Vorrichtung aufnehmen
und gegebenenfalls sogar analysieren.
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Dass
der Stoff aufgenommen wird, ist dabei im weitesten Sinne so zu verstehen,
dass der Stoff als solcher gegebenenfalls nur kurzzeitig aufgenommen
wird, beispielsweise einen Bereich des Mittels kurz berührt und/oder
mit Wirkstoffen des Mittels (chemische) Reaktionen eingeht, bzw.
permanent im Mittel (z. B. einem Aufnahmebehältnis) verbleibt.
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Beispielsweise
kann ein Mittel in Form eines Sensors vorgesehen sein, der Geruchsstoffe
aufnimmt und hinsichtlich ihrer Zusammensetzung analysiert. Durch
die zusätzlichen
Mittel steht neben der Vorrichtung zur Untersuchung bzw. Behandlung
eine weitere Möglichkeit
zur Verfügung,
im Rahmen einer Krankheitserkennung bzw. Diagnosestellung Messdaten,
die auf den Patienten bezogen sind, zu analysieren. Dabei werden
im Rahmen der Erfindung gegebenenfalls unterschiedlichste Stoffe,
die vom Körper
des Patienten abgegeben werden, analysiert. Beispielhaft zu nennen
sind Geruchsstoffe, die der Patient über die Atemluft bzw. die Haut
abgibt, oder auch der Schweiß des
Patienten, Hormone, Botenstoffe und sonstige an die Haut bzw. in
Körperöffnungen
und bestimmte Körperbereiche
abgegebene Stoffe.
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Dadurch
kann beispielsweise im Rahmen eines Screenings oder einer gezielten
Einzeluntersuchung die Erkennungsrate erhöht werden.
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Erfindungsgemäß kann wenigstens
ein Mittel der medizinischen Einrichtung zur Aufnahme und/oder Analyse
wenigstens eines Geruchsstoffes und/oder der Atemluft des Patienten
und/oder von Schweiß und/oder
Speichel und/oder wenigstens eines Hormons und/oder Botenstoffes
als vom Körper des
Patienten abgesonderter Stoff ausgebildet sein, insbesondere zur
Aufnahme und/oder Analyse wenigstens eines krankheitsbezogenen und/oder
bei Vorliegen einer Krankheit spezifisch veränderten Stoffes.
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Die
Mittel bzw. das Mittel sind also Mittel, mit denen Geruchsstoffe
bzw. spezifisch die Atemluft des Patienten, Schweiß und/oder
ein abgeschiedenes Hormon bzw. mehrere dieser Stoffe, die aus Körperprozessen
des Patienten stammen, aufgenommen bzw. analysiert werden. Dabei
ist es auch möglich, dass
das Mittel lediglich eine Analyse durchführt, ohne dass eine direkte
Aufnahme des abgesonderten Stoffes im engeren Sinne erforderlich
ist. Beispielsweise ist es denkbar, dass es ausreicht, wenn die
Atemluft des Patienten ein entsprechendes Mittel lediglich durchströmt.
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Im
Rahmen der Erfindung wird also ausgenutzt, dass beispielsweise die
Atemluft bei verschiedenen Erkrankungen spezifisch verändert ist.
Beispielsweise bilden Krebszellen flüchtige organische Verbindungen,
die in vielen Fällen
mit dem Atem ausgeschieden werden. Mit entsprechenden Sensoren ist
es dann möglich,
auf das Vorliegen von Hautkrebs, Blasenkrebs bzw. Lungenkrebs oder
Brustkrebs rückzuschließen. Des
Weiteren bilden beispielsweise Diabetiker, bei denen eine Unterzuckerung
vorliegt, in ihrer Atemluft Aceton, während Patienten mit einem akuten
Nierenversagen Dimethylamin in die Atemluft absondern. Mit einem
entsprechenden Mittel zur Erkennung derartiger Riechstoffe bzw.
zur Analyse der Molekülzusammensetzung
der Atemluft oder anderer Körperstoffe
kann somit eine direkte Krankheitserkennung ermöglicht werden. Seitens des
Mittels kann eine entsprechende Nachricht beispielsweise an eine
Einrichtung zur computergestützten
Diagnose (CAD) gegeben werden, so dass eine untersuchende Person
z. B. an einem Bildschirm sofort den Hinweis erhält, dass beispielsweise mit
einer 99%igen Wahrscheinlichkeit ein Brustkrebs oder ein Lungenkrebs
vorliegt.
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Dementsprechend
kann wenigstens ein Mittel ein Geruchssensor und/oder ein Atemluftsensor und/oder
ein Flüssigkeitssensor
und/oder ein spektroskopisches und/oder spektrometrisches Mittel sein.
Beispielsweise können
Siliciumsensoren verwendet werden, die unterschiedlich beschichtete
Bestandteile aufweisen, wobei sich die Beschichtungen in ihren chemischen
bzw. physikalischen Eigenschaften unterscheiden, so dass Geruchsstoffe
unterschiedlich gut gebunden (und so aufgenommen) werden und entsprechend
ein Nachweis möglich
ist. Ebenso können
Chips verwendet werden, die mit lichtempfindlichen Messsensoren
arbeiten, die derart beschichtet sind, dass sich ihre Eigenschaften
hinsichtlich der Lichtdurchlässigkeit
gegebenenfalls verändern.
Daneben können
andere Sensormethoden verwendet werden, beispielsweise verschiedene spektroskopische
und spektrometrische Verfahren sowie Flüssigkeitssensoren und dergleichen.
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Die
zur Untersuchung und/oder Behandlung wenigstens eines Patienten
ausgebildete Vorrichtung kann wenigstens eine Röntgenvorrichtung, insbesondere
ein Röntgenaufnahmeplatz
und/oder eine Durchleuchtungsvorrichtung, und/oder eine Computertomographievorrichtung
und/oder eine Magnetresonanzvorrichtung und/oder eine Positronen-Emissions-Tomographievorrichtung
und/oder eine Ultraschallvorrichtung und/oder eine Mammographievorrichtung
und/oder eine zahnmedizinische Vorrichtung und/oder eine endoskopische
Vorrichtung und/oder eine katheterbasierte Vorrichtung und/oder
eine Vorrichtung aus dem Bereich der Hals-Nasen-Ohren-Medizin sein.
Bei der Untersuchungs- bzw. Behandlungsvorrichtung kann es sich
also um unterschiedlichste bildgebende Vorrichtungen sowie Vorrichtungen,
mit denen Behandlungen vorgenommen werden, handeln. Gegebenenfalls
kann eine medizinische Einrichtung, die eines oder mehrere Mittel
zur Körperstoffanalyse
eines Patienten aufweist, daneben die Durchführung mehrerer verschiedener
Untersuchungs- bzw. Behandlungsverfahren ermöglichen, beispielsweise mit
einer kombinierten Vorrichtung zur Durchführung einer Computertomographie
und einer Positronen-Emissions-Tomographie
bzw. mehrerer Röntgenverfahren.
Das oder die Mittel zur Aufnahme und/oder Analyse des Körperstoffes
können
also mit unterschiedlichsten Behandlungs- und Untersuchungsvorrichtungen,
die im medizinischen Bereich zum Einsatz kommen, kombiniert werden.
Dabei können
die Mittel zur Aufnahme bzw. Analyse des vom Patienten abgesonderten
Stoffes zumindest teilweise in die Untersuchungs- bzw. Behandlungsvorrichtungen
integriert sein bzw. in deren Nähe
angeordnet sein. Gegebenenfalls kann eine medizinische Einrichtung
gemäß der Erfindung
eine Vorrichtung mit mehreren Untersuchungs- bzw. Behandlungsorten
aufweisen, die jeweils mit einem oder mehreren Mitteln zur Aufnahme
bzw. Analyse der Körperstoffe ausgebildet
sind.
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Wenigstens
ein Mittel kann zur automatischen, insbesondere seitens einer Recheneinrichtung
(der Einrichtung bzw. des Mittels) gesteuerten, Aufnahme und/oder
Analyse wenigstens eines vom Körper
des Patienten im Rahmen eines Körperprozes ses
abgesonderten Stoffes ausgebildet sein. Beispielsweise kann die
Aufnahme der Atemluft bzw. die Analyse der Atemluft eines Patienten
automatisch mit dem Auslösen
eines Bildaufnahmebetriebs einer Röntgeneinrichtung veranlasst
bzw. gestartet werden. Dies kann beispielsweise direkt erfolgen,
wenn ein Messprotokoll für
die Bildaufnahme seitens einer Steuerungseinrichtung für die Untersuchungs-
und Behandlungsvorrichtung gestartet wird. Andererseits kann eine
automatische Aufnahme bzw. Analyse des Körperstoffes des Patienten vorgenommen
werden, indem einfach in bestimmten Zeitintervallen eine derartige
Analyse selbsttätig
seitens des Mittels durchgeführt
wird bzw. indem dieses permanent gegebenenfalls abgesonderte Körperstoffe
beispielsweise in ein entsprechendes Behältnis und/oder einen spezifischen
Aufnahmebereich aufnimmt und gegebenenfalls analysiert. Bei einer
automatisch seitens einer Recheneinrichtung zur Steuerung der Untersuchungs-
bzw. Behandlungsvorrichtung ausgelösten Stoffaufnahme bzw. Stoffanalyse
muss diese nicht direkt zu Beginn der Untersuchung bzw. Behandlung erfolgen,
sondern kann je nach Bedarf auch in der Mitte bzw. in einer Pause
des Untersuchungs- bzw. Behandlungsbetriebs
durchgeführt
werden. Gegebenenfalls kann die Aufnahme und/oder Analyse des Körperstoffes
auch so erfolgen, dass über
einen bestimmten Zeitraum während
der Untersuchung und Behandlung mit der Vorrichtung der Körperstoff
des Patienten gesammelt wird, also beispielsweise die Atemluft mehrerer
Atemzüge,
um dann anschließend (z.
B. bei Vorliegen einer bestimmten Stoffmenge) ausgewertet zu werden.
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Mit
besonderem Vorteil ist wenigstens ein Ergebnis einer Analyse wenigstens
eines vom Körper des
Patienten im Rahmen eines Körperprozesses abgesonderten
Stoffes seitens wenigstens eines Mittels zur Aufnahme und/oder Analyse
an eine Recheneinrichtung zur Steuerung der Vorrichtung zur Untersuchung
und/oder Behandlung wenigstens eines Patienten über eine Datenverbindung, insbesondere automatisch, übertragbar
und/oder seitens einer Recheneinrichtung zur Steuerung der Vorrichtung
anhand eines der Recheneinrichtung vorliegenden aufgenommenen Stoffes
und/oder aus einem an diese seitens des Mittels über tragenen vorhergehenden Analyseergebnis
bestimmbar und an der Recheneinrichtung gegebenenfalls für einen
Bediener an einem Bildschirm darstellbar.
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Das
Mittel, das die abgesonderten Stoffe aufnimmt bzw. auffängt und
dann analysiert, kann also das so gewonnene Analyseergebnis bzw.
die mehreren Analyseergebnisse an eine Steuerungseinrichtung beispielsweise
einer bildgebenden Modalität weiterleiten.
Dies kann über
eine Datenverbindung, beispielsweise über eine Datenleitung bzw.
eine funkbasierte Verbindung und dergleichen, geschehen. Die Übertragung
kann mit besonderem Vorteil automatisch, gegebenenfalls aber auch
auf einen Abruf beispielsweise seitens eines Programmmittels bzw.
eines Bedieners an einem Programmmittel hin erfolgen.
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Des
Weiteren kann alternativ oder ergänzend ein Analyseergebnis durch
eine solche Steuerungseinrichtung selbst gewonnen werden. Hierzu kann
beispielsweise der aufgenommene Körperstoff von dem Mittel bzw.
den mehreren Mitteln aus an die Recheneinrichtung weitergeleitet
werden, beispielsweise mit Hilfe eines Bedieners, der den entsprechend
aufgenommenen Stoff an eine Analyseeinrichtung der Recheneinrichtung
weitergibt, oder auch automatisch über entsprechende Leitungen
für Luft bzw.
Flüssigkeiten
und dergleichen.
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Ebenso
kann in der Steuerungseinrichtung bzw. der Recheneinrichtung für eine weitere
Analyse ein erstes Analyseergebnis des Mittels zur Aufnahme und/oder
Analyse des Körperstoffes
des Patienten verwendet werden, beispielsweise ein Ergebnis dahingehend,
welche Stoffe in der Atemluft des Patienten gegebenenfalls mit welchen
Anteilen enthalten sind, um im Rahmen einer weiteren Auswertung
bzw. Analyse weitere Ergebnisse zu bestimmen, beispielsweise die
dem Spektrum der Atemluft zugeordneten möglichen Erkrankungen. Diese
Analyseergebnisse können
zusammen mit den ersten bereits vorliegenden Analyseergebnissen
bzw. alleine an einem Bildschirm dargestellt werden können, um
so einen Bediener zu informieren. Gegebenenfalls werden entsprechende
Hinweise auf Analyseergebnisse so fort, beispielsweise noch während die
Bildaufnahme mit einer bildgebenden Modalität läuft, gegeben, so dass gegebenenfalls
die weitere Untersuchung bzw. Behandlung an das Analyseergebnis
angepasst werden kann und demgemäß eine entsprechende
Information in ein Screening einfließt bzw. gezielt nach einem
Krebsherd und dergleichen gesucht bzw. besonders auf Auffälligkeiten
geachtet werden kann.
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Erfindungsgemäß kann eine
Analyse wenigstens eines vom Körper
des Patienten im Rahmen eines Körperprozesses
abgesonderten Stoffes gemeinsam mit und/oder im Rahmen einer Auswertung von
Daten und/oder Ergebnissen wenigstens einer Untersuchung und/oder
Behandlung mit der Vorrichtung zur Untersuchung und/oder Behandlung
des Patienten durchführbar
sein, insbesondere seitens einer Recheneinrichtung zur Steuerung
der Vorrichtung und/oder im Rahmen einer computergestützten Diagnose.
Es können
also beispielsweise Röntgendaten-
bzw. -aufnahmen im Rahmen einer „computer-aided diagnosis" gemeinsam mit abgesonderten Duftstoffen
analysiert bzw. ausgewertet werden.
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Die
Vorrichtung zur Untersuchung und/oder Behandlung wenigstens eines
Patienten kann in Abhängigkeit
wenigstens eines Ergebnisses einer Analyse wenigstens eines vom
Körper
des Patienten im Rahmen eines Körperprozesses
abgesonderten Stoffes steuerbar sein, insbesondere automatisch seitens
einer Recheneinrichtung. Es wird also seitens eines Mittels zur
Aufnahme und Analyse des Körperstoffes
wenigstens ein Analyseergebnis gewonnen, wobei gegebenenfalls ein
solches Analyseergebnis wie vorstehend beschrieben auch durch eine
zugeordnete Recheneinrichtung zur Steuerung der Vorrichtung, beispielsweise
eine Steuerungseinrichtung für
eine Bildaufnahmevorrichtung, gewonnen werden kann. Dieses Analyseergebnis
wird dann automatisch bzw. nach Veranlassung durch einen Bediener
in einer entsprechenden Software der Recheneinrichtung, beispielsweise
in Organprogrammen eines Generators, dazu verwendet, die Vorrichtung
oder die mehreren Modalitäten
der Vorrichtung zur Untersuchung und Behandlung des Patienten ent sprechend
zu steuern. Beispielsweise kann bei einem Krebsverdacht ein entsprechendes
Aufnahmeprotokoll für
die Erzeugung von Röntgenbildaufnahmen
ausgewählt
werden, mit dem eine gezielte Suche nach dem Krebsherd oder Metastasen
möglich ist.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn eine Recheneinrichtung, besonders
zur Steuerung der Vorrichtung zur Untersuchung bzw. Behandlung des
Patienten, automatisch eine geeignete Steuerung in Abhängigkeit
des Analyseergebnisses oder der mehreren Analyseergebnisse vornimmt.
Beispielsweise können
automatisch durch die Recheneinrichtung veranlasst spezifische Bildaufnahmeprotokolle
zur Krebserkennung gestartet werden, ohne dass ein Bediener tätig werden
muss bzw. lediglich bestätigt durch
einen Bediener.
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Wie
bereits erwähnt
wurde, kann wenigstens ein Mittel zur Aufnahme und/oder Analyse
wenigstens eines vom Körper
des Patienten im Rahmen eines Körperprozesses
abgesonderten Stoffes in die Vorrichtung zur Untersuchung und/oder
Behandlung wenigstens eines Patienten integriert sein. Beispielsweise
kann ein Atemsensor an einem Röntgenrasterwandgerät angeordnet
sein. Daneben kann ein Atemsensor integriert in der Untersuchungsröhre eines
Magnetresonanztomographen bzw. eines Computertomographen vorgesehen
sein. Gegebenenfalls können
auch mehrere solcher Mittel beispielsweise über die Länge einer Röhre für die Computertomographie oder
den Bereich einer anderen Vorrichtung verteilt sein. Durch die Integration
in die Vorrichtung für
die Behandlung bzw. Untersuchung ist eine platzsparende Anordnung
möglich,
die keinen gesonderten Montageaufwand erfordert und bei der zudem Störeinflüsse durch
die Mittel zur Aufnahme bzw. Analyse des Körperstoffes durch eine geeignete
Anordnung ausgeschlossen bzw. von vorneherein z. B. in einer Steuerungssoftware
berücksichtigt
werden können.
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Daneben
ist es aber selbstverständlich ebenso
möglich,
dass bei der Einrichtung alle oder einzelne Mittel zur Aufnahme
bzw. Analyse des Körperstoffes
lediglich derart vorgesehen sind, dass diese der entsprechenden
Untersuchungs- bzw. Be handlungsvorrichtung (lose) zugeordnet sind,
beispielsweise durch Beistellen oder Einbringen in die Vorrichtung
bzw. Auflegen auf einen Patiententisch und dergleichen.
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Mit
besonderem Vorteil kann die medizinische Einrichtung mehrere Mittel
zur Aufnahme und/oder Analyse wenigstens eines vom Körper des Patienten
im Rahmen eines Körperprozesses
abgesonderten Stoffes aufweisen, die derart angeordnet sind, dass
mit ihnen im Rahmen der Untersuchung und/oder Behandlung mit der
Vorrichtung an unterschiedlichen Stellen des Körpers des Patienten abgesonderte
Stoffe aufnehmbar und/oder analysierbar sind.
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Beispielsweise
kann neben einem Mittel zur Analyse der Atemluft ein Mittel zur
Analyse des Schweißes
bzw. von Hormonen auf der Haut vorgesehen sein. Des Weiteren können Sensormittel
in unterschiedlichsten Körperregionen
beispielsweise im Bereich von Wunden oder offenen Brüchen eine
Geruchsaufnahme bzw. -analyse durchführen, um so beispielsweise
Metastasen an Knochen auszumachen. Es können also unterschiedlichste
Stoffe, die der Patient abgibt, hinsichtlich ihrer Molekülstruktur analysiert
werden, insbesondere indem mehrere Mittel verwendet werden, mit
denen derartige Stoffe in unterschiedlichen Körperbereichen aufgenommen bzw.
untersucht werden können.
Dabei kann die Aufnahme direkt außerhalb des Körpers bzw.
in Körperöffnungen
wie der Mundhöhle
oder auch in offenen Wunden und dergleichen erfolgen.
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Erfindungsgemäß kann wenigstens
ein Mittel wenigstens ein Element zur aktiven Aufnahme wenigstens
eines vom Körper
des Patienten im Rahmen eines Körperprozesses
abgesonderten Stoffes aufweisen, insbesondere ein Element zum Absaugen und/oder
zur Aufnahme von Atemluft und/oder Speichel und/oder wenigstens
eines Hormons und/oder Botenstoffes aus einem Körperbereich und/oder von Schweiß von der
Haut. Es ist also nicht unbedingt erforderlich, dass die Körperstoffe
passiv aufgenommen werden, sondern es kann auch ein gezieltes Absaugen
beispielsweise von Luft aus der Mundhöhle bzw. aus Körperöff nungen,
bei denen es sich um natürliche Öffnungen
bzw. künstliche Öffnungen
beispielsweise für
endoskopische Behandlungen und dergleichen handeln kann, erfolgen.
Beispielsweise können
so vom Körper
des Patienten abgesonderte Stoffe wie Geruchsstoffe und weitere
Stoffe bei endoskopischen Untersuchungen beispielsweise im Bereich
des Darms und der Speiseröhre
sowie bei Dilatationen im Koronarbereich und anderen Koronaruntersuchungen
aufgenommen werden.
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Die
Analyse kann dabei direkt mit Hilfe geeignet ausgebildeter Mittel,
die hinreichend klein bzw. kompakt sind, beispielsweise entsprechend
kleiner Chips von Geruchssensoren, innerhalb des Körpers erfolgen,
woraufhin das Analyseergebnis über
Leitungen oder Funkverbindungen und dergleichen nach außen übertragen
wird. Ergänzend
oder alternativ kann eine Analyse extern erfolgen, indem die aufgenommenen
Stoffe bzw. (erste) Messdaten der Sensormittel beispielsweise an
eine Steuerungseinrichtung oder eine andere Recheneinrichtung übertragen
werden, die hieraufhin die ausführliche
eigentliche Analyse durchführt.
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Darüber hinaus
betrifft die Erfindung ein Verfahren, bei dem begleitend zur Untersuchung und/oder
Behandlung eines Patienten mit einer hierzu entsprechend ausgebildeten
Vorrichtung einer medizinischen Einrichtung mit wenigstens einem
Mittel der medizinischen Einrichtung wenigstens ein vom Körper des
Patienten im Rahmen eines Körperprozesses
abgesonderter Stoff aufgenommen und/oder analysiert wird, insbesondere
mit einer medizinischen Einrichtung wie vorstehend geschildert. Bei
dem Verfahren kommt also vorteilhafterweise eine medizinische Einrichtung
zum Einsatz, die neben einer Vorrichtung zur Untersuchung bzw. Behandlung
eines Patienten Mittel zur Aufnahme und/oder Analyse von Körperstoffen,
die der Patient im Rahmen wenigstens eines Körperprozesses absondert, aufweist.
Es findet also eine Analyse der physikalischen bzw. chemischen Eigenschaften
der abgesonderten Stoffe statt, die im Rahmen einer ohnehin durchgeführten Untersuchung
bzw. Behandlung, beispielsweise einer Aufnahme von Bilddaten bzw.
allge mein von Messdaten, durchgeführt wird. Dabei ist Gegenstand
des Verfahrens nicht die eigentliche Untersuchung bzw. Behandlung,
sondern die gleichzeitige Aufnahme von Daten, die auf einen abgesonderten
Körperstoff
wie die Atemluft, Schweiß oder
dergleichen bezogen sind.
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Weitere
Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich anhand
der folgenden Ausführungsbeispiele
sowie aus den Zeichnungen. Dabei zeigen:
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1 eine
erfindungsgemäße medizinische Einrichtung
mit einem Röntgenwandgerät und einem Atemsensor,
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2 eine
weitere erfindungsgemäße medizinische
Einrichtung mit einer Röntgenvorrichtung und
einem Geruchssensor,
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3 eine
medizinische Einrichtung mit einer Vorrichtung zu kombinierten Durchführung einer Computertomographie
sowie einer Positronen-Emissions-Tomographie mit mehreren Mitteln
zur Geruchsanalyse,
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4 eine
medizinische Einrichtung mit einer zahnmedizinischen Vorrichtung
mit unterschiedlichen Geräten
jeweils mit Mitteln zur Atemluft- und/oder Speichelaufnahme,
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5 eine
medizinische Einrichtung mit einer Mammographievorrichtung mit einem
Atemluftsensor und einem Geruchssensor,
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6 eine
medizinische Einrichtung mit einem Hals-Nasen-Ohren-Visualisierungssystem mit einem
integrierten Mittel zur Aufnahme und Analyse von Körperstoffen,
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7 eine
medizinische Einrichtung mit einer Magnetresonanzvorrichtung mit
mehreren Geruchs- und Schweißsensoren
und
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8 eine
Skizze zum Ablauf eines erfindungsgemäßen Verfahrens.
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In
der 1 ist eine erfindungsgemäße medizinische Einrichtung 1 mit
einem Röntgenrasterwandgerät 2 und
einem hierin integrierten Atemsensor 3 gezeigt. Während der
Durchführung
der Röntgenuntersuchung
steht der Patient 4 so vor dem Röntgenrasterwandgerät 2,
dass die Luft, die der Patient 4 ausatmet, in den Bereich
des Atemsensors 3 gelangt und von diesem aufgenommen wird.
Gegebenenfalls kann der Patient natürlich auch sitzen oder beliebig
anders gelagert werden. In dem Atemsensor 3 wird unter
Verwendung einer hier nicht näher
dargestellten Steuerungseinrichtung für die medizinische Einrichtung 1,
die auch die Bilddatenaufnahme und Auswertung der Messdaten des
Röntgenrasterwandgeräts 2 steuert,
eine Molekülanalyse
der Atemluft des Patienten 4 durchgeführt. Mit Hilfe dieser Atemluftanalyse
ist es möglich,
Rückschlüsse beispielsweise
auf das Vorliegen von Krebserkrankungen zu ziehen, die dann als
Hinweise einem Bediener an einem Bildschirm der Steuerungseinrichtung
für die
Einrichtung bzw. das Röntgenrasterwandgerät 2 dargestellt
werden, der dementsprechend weitere Bildaufnahmen mit dem Röntgenrasterwandgerät 2 sowie
gegebenenfalls weiteren Untersuchungs- und Behandlungsvorrichtungen
veranlassen kann bzw. die Bildaufnahmen des Röntgenrasterwandgeräts 2 gezielt
entsprechend auswerten kann.
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Damit
kann die Erkennungsrate von bestimmten Krankheiten, insbesondere
von Krebserkrankungen, mit Hilfe des integrierten Atemsensors 3 deutlich
erhöht
werden.
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In
der 2 ist eine weitere erfindungsgemäße medizinische
Einrichtung 5 gezeigt, die eine Röntgenvorrichtung 6 mit
einer Patientenliege 7 und einem aktuell darauf befindlichen
Patienten 8 sowie einem Geruchssensor 9 aufweist.
Die Röntgenvorrichtung 6 wird
dazu verwendet, Bildaufnahmen des Patienten 8 anzufertigen,
die anschließend
automatisch seitens einer Recheneinrichtung 10 und/oder durch
einen Bediener ausgewertet werden. Des Weiteren werden über den
Geruchssensor 9 der medizinischen Einrichtung 5 Messdaten
erzeugt, die sich auf den Geruch der Haut bzw. gegebenenfalls offener Körperstellen
(z. B. bei offenen Brüchen)
des Patienten 8 beziehen, die ebenfalls seitens der Recheneinrichtung 10 der
medizinischen Einrichtung 1 verarbeitet werden. An einem
Bildschirm 11 mit einer Eingabevorrichtung für einen
Bediener werden die Analyseergebnisse zusammen mit den Ergebnissen
der Bildaufnahme seitens der Röntgenvorrichtung 6 angezeigt.
Des Weiteren werden durch die Recheneinrichtung 10 in Abhängigkeit
des Analyseergebnisses der vom Geruchssensor 9 aufgenommenen
Messdaten bei Bedarf automatisch weitere Untersuchungsprotokolle
vorgeschlagen, mit denen bei einem Verdacht auf eine bestimmte Erkrankung
eine weitere gezielte Bilddatenaufnahme ermöglicht wird, die später im Rahmen
der Diagnose eine möglichst
präzise Bestimmung
der Krankheit des Patienten 8 erlaubt.
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In
der 3 ist eine medizinische Einrichtung 12 gezeigt,
die eine Vorrichtung 13 zur kombinierten Durchführung einer
Computertomographie und einer Positronen-Emission-Tomographie mit mehreren
Mitteln 14 zur Geruchsanalyse aufweist. Mit der Vorrichtung 13 werden
also Bildaufnahmen eines hier nicht dargestellten Patienten auf
einer Patientenliege 15 erzeugt, wobei begleitend zur Durchführung der
Untersuchung des Patienten auf der Patientenliege 15 mit
Hilfe der Mittel 14 zur Geruchsanalyse einer Analyse der
Geruchsmoleküle
der Haut bzw. in der Atemluft des Patienten auf der Patientenliege 15 vorgenommen
wird. Die Mittel 14 zur Geruchsanalyse sind zum einen in
die Patientenliege 15, zum anderen in die Röhre 16 der
Vorrichtung 13 integriert.
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Die 4 zeigt
eine medizinische Einrichtung 17 mit einer zahnmedizinischen
Vorrichtung 18 mit unterschiedlichen Geräten 19 jeweils
mit integrierten Mitteln zur Atemluft- und/oder Speichelaufnahme, die hier
aus Übersichtlichkeitsgründen nicht näher dargestellt
sind. Mit Hilfe der Mittel zur Atemluft- und/oder Speichelaufnahme
werden Proben der Atemluft bzw. der Speichels eines hier nicht gezeigten
Patienten entnommen und je nach Art des Geräts 19 beispielsweise über entsprechende
Schläuche
an eine Auswerteeinrichtung 20 weitergeleitet bzw. direkt
seitens der Mittel einer ersten Analyse unterzogen. Die Ergebnisse
werden zusammen mit den Ergebnissen der zahnmedizinischen Untersuchung bzw.
Behandlung für
einen Bediener wie einen Zahnarzt an einem Bildschirm 21 dargestellt.
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Dabei
kann mit Hilfe der Atemluftanalyse bzw. der Speichelanalyse auch
eine Erkrankung erkannt werden, die sich nicht direkt auf den zahnmedizinischen
Bereich erstreckt, beispielsweise eine Lungenkrebserkrankung und
dergleichen. In einem solchen Fall kann gegebenenfalls an einer
weiteren Modalität
der medizinischen Einrichtung 17 bzw. einer anderen medizinischen
Einrichtung eine Anschlussuntersuchung durch einen Bediener veranlasst
bzw. automatisch initiiert werden.
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Die 5 zeigt
eine medizinische Einrichtung 22 mit einer Mammographievorrichtung 23,
an der ein Atemluftsensor 24 sowie ein Geruchssensor 25 angeordnet
sind. Damit kann gleichzeitig zur Erzeugung der Mammographieaufnahmen
mit der Mammographievorrichtung 23 eine Atemluftanalyse der
Atemluft der Patientin sowie eine Geruchsanalyse bezüglich der
von der Patientin über
die Haut abgeschiedenen Geruchsstoffe erfolgen. Das Vorliegen eines
Analyseergebnisses bzw. das Ergebnis selbst kann direkt beispielsweise
an entsprechenden Anzeigefeldern des Atemluftsensors 24 bzw.
des Geruchsensors 25 angezeigt werden bzw. nach einer Übertragung
an einer hier nicht dargestellten Steuerungseinrichtung für die Mammographievorrichtung 23. Wenn
das Analyseergebnis des Atemluftsensors 24 bzw. des Geruchsensors 25 einen
Verdacht auf eine Krebserkrankung nahe legt, können gegebenenfalls weitere
Untersuchungen automatisch bzw. durch einen Bediener veranlasst
durchgeführt
werden.
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Gegebenenfalls
kann die medizinische Einrichtung 22 hierzu im Rahmen der
Vorrichtung weitere Modalitäten
zur Untersuchung bzw. Behandlung aufweisen, mit denen weitere Datenaufnahmen
wie beispielsweise Ultraschallaufnahmen oder Magnetresonanzaufnahmen
möglich
sind.
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Die 6 zeigt
eine medizinische Einrichtung 26 mit einem Hals-Nasen-Ohren-Visualisierungssystem 27,
das integriert einem Atemluft- und Geruchssensor 28 aufweist.
Dieser Sensor ist hier durch ein Kästchen angedeutet. Damit können die Atemluft
sowie Geruchsstoffe, die der Patient bei Untersuchungen und Behandlungen
im Hals-, Nasen- und Ohrenbereich absondert, aufgenommen und analysiert
werden, um so Erkrankungen des Patienten mit einer höheren Erkennungsrate
feststellen zu können.
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Die
medizinische Einrichtung 29 der 7 weist
eine Magnetresonanzvorrichtung 30 mit einer Patientenliege 31 sowie
einer Magnetresonanzröhre 32 auf,
wobei im Bereich der Patientenliege 31 sowie der Magnetresonanzröhre 32 verteilt
mehrere Geruchs- und/oder Schweißsensoren 33 vorgesehen sind,
die es ermöglichen,
die Geruchsstoffe, die über die
Haut bzw. offene Wunden und Körperöffnungen des
Patienten abgeschieden werden, sowie den Schweiß des Patienten im Hinblick
auf die molekulare Zusammensetzung zu analysieren. Dies geschieht im
Rahmen einer computerunterstützten
Diagnoseerstellung mit Hilfe einer hier nicht dargestellten Steuerungseinrichtung
der medizinischen Einrichtung 29, über die auch die Protokollauswahl
für die Magnetresonanzaufnahmen
erfolgt, die in Abhängigkeit
eines ersten Analyseergebnisses der Geruchs- und Schweißsensoren 33 gegebenenfalls
automatisch bzw. bestätigt
durch einen Bediener angepasst wird.
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Damit
kann anschließend,
gegebenenfalls auch automatisch, eine erfolgreiche Diagnosestellung
wesentlich zuverlässiger
und gegebenenfalls unter Einsparung weiterer separater Untersuchungen
erfolgen.
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In
der 8 ist schließlich
eine Skizze zum Ablauf eines erfindungsgemäßen Verfahrens dargestellt,
bei der das Kästchen
a für die
Untersuchung und/oder Behandlung eines Patienten mit einer Vorrichtung
wie einem Magnetresonanztomographen, einer Röntgenvorrichtung und dergleichen
steht. Das Kästchen
b deutet die Aufnahme und/oder Analyse eines vom Körper des
Patienten im Rahmen eines Körperprozesses
abgesonderten Stoffes bzw. mehrerer solcher Stoffe durch entsprechende
Mittel an.
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Diese
beiden Vorgänge
erfolgen parallel, also im Wesentlichen zeitgleich bzw. zumindest
in einem Arbeitsschritt, wie durch den Doppelpfeil 34 angedeutet
werden soll. Das Kästchen
c symbolisiert die im Rahmen der Untersuchung und/oder Behandlung
gemäß dem Pfeil 35 gewonnenen
Untersuchungs- und/oder Behandlungsergebnisse, während das Kästchen d für die aus der Aufnahme und/oder Analyse
der Körperstoffe
gemäß dem Kästchen b nach
Pfeil 36 gewonnenen Analyseergebnisse steht.
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Die
Untersuchungs- und/oder Behandlungsergebnisse gemäß dem Kästchen c
und die Analyseergebnisse gemäß dem Kästchen d
können
miteinander in Beziehung gesetzt werden, beispielsweise dahingehend,
dass Bildaufnahmen aus der Untersuchung und/oder Behandlung gemäß Kästchen a
gezielt auf einen sich aus dem Analyseergebnis gemäß Kästchen d
ergebenden Krebsverdacht analysiert werden, beispielsweise durch
ein Programmmittel. Diese Wechselbeziehung bzw. die Herstellung
entsprechender Verbindungen werden durch den Pfeil 37 angedeutet.
Damit ist im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens eine wesentlich
bessere Erkennung von Auffälligkeiten
bzw. Erkrankungen möglich. Das
Verfahren leistet also eine gezielte Unterstützung für eine automatische oder seitens
eines Arztes erfolgende spätere
Diagnose durch eine entsprechende Messdatenanalyse, die beispielsweise
automatisch durch eine entsprechende Steuerungseinrichtung einer
bei einem solchen erfindungsgemäßen Verfahren
zum Einsatz kommenden medizinischen Einrichtung durchgeführt werden
kann.