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DE102007032541A1 - Medizinische Einrichtung mit einer Vorrichtung, die zur Untersuchung und/oder Behandlung wenigstens eines Patienten ausgebildet ist, sowie zugehöriges Verfahren - Google Patents

Medizinische Einrichtung mit einer Vorrichtung, die zur Untersuchung und/oder Behandlung wenigstens eines Patienten ausgebildet ist, sowie zugehöriges Verfahren Download PDF

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Publication number
DE102007032541A1
DE102007032541A1 DE102007032541A DE102007032541A DE102007032541A1 DE 102007032541 A1 DE102007032541 A1 DE 102007032541A1 DE 102007032541 A DE102007032541 A DE 102007032541A DE 102007032541 A DE102007032541 A DE 102007032541A DE 102007032541 A1 DE102007032541 A1 DE 102007032541A1
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DE
Germany
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patient
examination
treatment
substance
medical
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102007032541A
Other languages
English (en)
Inventor
Thomas Schmitt
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Siemens Corp
Original Assignee
Siemens Corp
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Siemens Corp filed Critical Siemens Corp
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Priority to US12/218,070 priority patent/US20090018412A1/en
Publication of DE102007032541A1 publication Critical patent/DE102007032541A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Medizinische Einrichtung (1) mit einer Vorrichtung, die zur Untersuchung und/oder Behandlung wenigstens eines Patienten ausgebildet ist, wobei die medizinische Einrichtung (1) wenigstens ein Mittel aufweist, das zur Aufnahme und/oder Analyse wenigstens eines vom Körper eines Patienten (4) im Rahmen tend zur Untersuchung und/oder Behandlung des Patienten (4) mit der Vorrichtung ausgebildet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine medizinische Einrichtung mit einer Vorrichtung, die zur Untersuchung und/oder Behandlung wenigstens eines Patienten ausgebildet ist, und ein zugehöriges Verfahren.
  • Medizinische Einrichtungen verfügen in aller Regel über Vorrichtungen, mit denen Untersuchungen bzw. Behandlungen von Patienten durchgeführt werden können. Beispiele für derartige Untersuchungs- bzw. Behandlungsvorrichtungen sind Röntgengerate, Computertomographen, Magnetresonanztomographen, Ultraschallgeräte sowie Hybridmodalitäten für unterschiedliche Untersuchungsverfahren und dergleichen. Derartige Vorrichtungen finden unter anderem im Bereich der Krankheitserkennung Verwendung, da sich z. B. anhand von Bildaufnahmen beispielsweise auf das Vorliegen einer Krebserkrankung und dergleichen schließen läßt.
  • Mit solchen Untersuchungs- und Behandlungsvorrichtungen werden jedoch nur in solchen Bereiche des Körpers des Patienten Krankheiten aufgefunden, die beispielsweise in einer mit der Untersuchungsvorrichtung erstellten Bildaufnahme erkennbar sind bzw. in denen für das Vorliegen von Erkrankungen Anhaltspunkte gegeben sind. Weitere Erkrankungen werden gegebenenfalls nicht erkannt.
  • Außerdem besteht bei der Verwendung von Untersuchungsvorrichtungen bzw. Behandlungsvorrichtungen in Reihenuntersuchungen (Screening) oftmals das Problem, dass eine Vielzahl von Daten gewonnen wird, für deren Durchsicht eine mit der Auswertung betraute Person wie ein Arzt jeweils nur kurz Zeit hat bzw. die aufgrund der Vielzahl ähnlicher auszuwertender Daten nicht mit der nötigen Sorgfalt ausgewertet werden. Dadurch können selbst Krankheiten, für deren Auffinden die Untersuchung ursprünglich vorgesehen war, übersehen werden.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine diesbezüglich verbesserte medizinische Einrichtung anzugeben.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe ist eine medizinische Einrichtung mit einer Vorrichtung, die zur Untersuchung und/oder Behandlung wenigstens eines Patienten ausgebildet ist, vorgesehen, die sich dadurch auszeichnet, dass die medizinische Einrichtung wenigstens ein Mittel aufweist, das zur Aufnahme und/oder Analyse wenigstens eines vom Körper eines Patienten im Rahmen eines Körperprozesses abgesonderten Stoffes begleitend zur Untersuchung und/oder Behandlung des Patienten mit der Vorrichtung ausgebildet ist.
  • Die medizinische Einrichtung weist also nicht nur die Untersuchungs- bzw. Behandlungsvorrichtung auf, sondern darüber hinaus ein oder mehrere Mittel, mit denen parallel zur Untersuchung bzw. Behandlung mit der Vorrichtung, also gleichzeitig bzw. kurz davor und/oder danach und/oder in Pausen, eine Aufnahme und/oder Analyse eines vom Patienten abgeschiedenen Körperstoffes erfolgen kann. Das oder die Mittel sind also so gestaltet, dass sie die Stoffe, die vom Patienten im Rahmen eines Körperprozesses abgesondert werden, noch während der laufenden Untersuchung bzw. Behandlung mit der Vorrichtung aufnehmen und gegebenenfalls sogar analysieren.
  • Dass der Stoff aufgenommen wird, ist dabei im weitesten Sinne so zu verstehen, dass der Stoff als solcher gegebenenfalls nur kurzzeitig aufgenommen wird, beispielsweise einen Bereich des Mittels kurz berührt und/oder mit Wirkstoffen des Mittels (chemische) Reaktionen eingeht, bzw. permanent im Mittel (z. B. einem Aufnahmebehältnis) verbleibt.
  • Beispielsweise kann ein Mittel in Form eines Sensors vorgesehen sein, der Geruchsstoffe aufnimmt und hinsichtlich ihrer Zusammensetzung analysiert. Durch die zusätzlichen Mittel steht neben der Vorrichtung zur Untersuchung bzw. Behandlung eine weitere Möglichkeit zur Verfügung, im Rahmen einer Krankheitserkennung bzw. Diagnosestellung Messdaten, die auf den Patienten bezogen sind, zu analysieren. Dabei werden im Rahmen der Erfindung gegebenenfalls unterschiedlichste Stoffe, die vom Körper des Patienten abgegeben werden, analysiert. Beispielhaft zu nennen sind Geruchsstoffe, die der Patient über die Atemluft bzw. die Haut abgibt, oder auch der Schweiß des Patienten, Hormone, Botenstoffe und sonstige an die Haut bzw. in Körperöffnungen und bestimmte Körperbereiche abgegebene Stoffe.
  • Dadurch kann beispielsweise im Rahmen eines Screenings oder einer gezielten Einzeluntersuchung die Erkennungsrate erhöht werden.
  • Erfindungsgemäß kann wenigstens ein Mittel der medizinischen Einrichtung zur Aufnahme und/oder Analyse wenigstens eines Geruchsstoffes und/oder der Atemluft des Patienten und/oder von Schweiß und/oder Speichel und/oder wenigstens eines Hormons und/oder Botenstoffes als vom Körper des Patienten abgesonderter Stoff ausgebildet sein, insbesondere zur Aufnahme und/oder Analyse wenigstens eines krankheitsbezogenen und/oder bei Vorliegen einer Krankheit spezifisch veränderten Stoffes.
  • Die Mittel bzw. das Mittel sind also Mittel, mit denen Geruchsstoffe bzw. spezifisch die Atemluft des Patienten, Schweiß und/oder ein abgeschiedenes Hormon bzw. mehrere dieser Stoffe, die aus Körperprozessen des Patienten stammen, aufgenommen bzw. analysiert werden. Dabei ist es auch möglich, dass das Mittel lediglich eine Analyse durchführt, ohne dass eine direkte Aufnahme des abgesonderten Stoffes im engeren Sinne erforderlich ist. Beispielsweise ist es denkbar, dass es ausreicht, wenn die Atemluft des Patienten ein entsprechendes Mittel lediglich durchströmt.
  • Im Rahmen der Erfindung wird also ausgenutzt, dass beispielsweise die Atemluft bei verschiedenen Erkrankungen spezifisch verändert ist. Beispielsweise bilden Krebszellen flüchtige organische Verbindungen, die in vielen Fällen mit dem Atem ausgeschieden werden. Mit entsprechenden Sensoren ist es dann möglich, auf das Vorliegen von Hautkrebs, Blasenkrebs bzw. Lungenkrebs oder Brustkrebs rückzuschließen. Des Weiteren bilden beispielsweise Diabetiker, bei denen eine Unterzuckerung vorliegt, in ihrer Atemluft Aceton, während Patienten mit einem akuten Nierenversagen Dimethylamin in die Atemluft absondern. Mit einem entsprechenden Mittel zur Erkennung derartiger Riechstoffe bzw. zur Analyse der Molekülzusammensetzung der Atemluft oder anderer Körperstoffe kann somit eine direkte Krankheitserkennung ermöglicht werden. Seitens des Mittels kann eine entsprechende Nachricht beispielsweise an eine Einrichtung zur computergestützten Diagnose (CAD) gegeben werden, so dass eine untersuchende Person z. B. an einem Bildschirm sofort den Hinweis erhält, dass beispielsweise mit einer 99%igen Wahrscheinlichkeit ein Brustkrebs oder ein Lungenkrebs vorliegt.
  • Dementsprechend kann wenigstens ein Mittel ein Geruchssensor und/oder ein Atemluftsensor und/oder ein Flüssigkeitssensor und/oder ein spektroskopisches und/oder spektrometrisches Mittel sein. Beispielsweise können Siliciumsensoren verwendet werden, die unterschiedlich beschichtete Bestandteile aufweisen, wobei sich die Beschichtungen in ihren chemischen bzw. physikalischen Eigenschaften unterscheiden, so dass Geruchsstoffe unterschiedlich gut gebunden (und so aufgenommen) werden und entsprechend ein Nachweis möglich ist. Ebenso können Chips verwendet werden, die mit lichtempfindlichen Messsensoren arbeiten, die derart beschichtet sind, dass sich ihre Eigenschaften hinsichtlich der Lichtdurchlässigkeit gegebenenfalls verändern. Daneben können andere Sensormethoden verwendet werden, beispielsweise verschiedene spektroskopische und spektrometrische Verfahren sowie Flüssigkeitssensoren und dergleichen.
  • Die zur Untersuchung und/oder Behandlung wenigstens eines Patienten ausgebildete Vorrichtung kann wenigstens eine Röntgenvorrichtung, insbesondere ein Röntgenaufnahmeplatz und/oder eine Durchleuchtungsvorrichtung, und/oder eine Computertomographievorrichtung und/oder eine Magnetresonanzvorrichtung und/oder eine Positronen-Emissions-Tomographievorrichtung und/oder eine Ultraschallvorrichtung und/oder eine Mammographievorrichtung und/oder eine zahnmedizinische Vorrichtung und/oder eine endoskopische Vorrichtung und/oder eine katheterbasierte Vorrichtung und/oder eine Vorrichtung aus dem Bereich der Hals-Nasen-Ohren-Medizin sein. Bei der Untersuchungs- bzw. Behandlungsvorrichtung kann es sich also um unterschiedlichste bildgebende Vorrichtungen sowie Vorrichtungen, mit denen Behandlungen vorgenommen werden, handeln. Gegebenenfalls kann eine medizinische Einrichtung, die eines oder mehrere Mittel zur Körperstoffanalyse eines Patienten aufweist, daneben die Durchführung mehrerer verschiedener Untersuchungs- bzw. Behandlungsverfahren ermöglichen, beispielsweise mit einer kombinierten Vorrichtung zur Durchführung einer Computertomographie und einer Positronen-Emissions-Tomographie bzw. mehrerer Röntgenverfahren. Das oder die Mittel zur Aufnahme und/oder Analyse des Körperstoffes können also mit unterschiedlichsten Behandlungs- und Untersuchungsvorrichtungen, die im medizinischen Bereich zum Einsatz kommen, kombiniert werden. Dabei können die Mittel zur Aufnahme bzw. Analyse des vom Patienten abgesonderten Stoffes zumindest teilweise in die Untersuchungs- bzw. Behandlungsvorrichtungen integriert sein bzw. in deren Nähe angeordnet sein. Gegebenenfalls kann eine medizinische Einrichtung gemäß der Erfindung eine Vorrichtung mit mehreren Untersuchungs- bzw. Behandlungsorten aufweisen, die jeweils mit einem oder mehreren Mitteln zur Aufnahme bzw. Analyse der Körperstoffe ausgebildet sind.
  • Wenigstens ein Mittel kann zur automatischen, insbesondere seitens einer Recheneinrichtung (der Einrichtung bzw. des Mittels) gesteuerten, Aufnahme und/oder Analyse wenigstens eines vom Körper des Patienten im Rahmen eines Körperprozes ses abgesonderten Stoffes ausgebildet sein. Beispielsweise kann die Aufnahme der Atemluft bzw. die Analyse der Atemluft eines Patienten automatisch mit dem Auslösen eines Bildaufnahmebetriebs einer Röntgeneinrichtung veranlasst bzw. gestartet werden. Dies kann beispielsweise direkt erfolgen, wenn ein Messprotokoll für die Bildaufnahme seitens einer Steuerungseinrichtung für die Untersuchungs- und Behandlungsvorrichtung gestartet wird. Andererseits kann eine automatische Aufnahme bzw. Analyse des Körperstoffes des Patienten vorgenommen werden, indem einfach in bestimmten Zeitintervallen eine derartige Analyse selbsttätig seitens des Mittels durchgeführt wird bzw. indem dieses permanent gegebenenfalls abgesonderte Körperstoffe beispielsweise in ein entsprechendes Behältnis und/oder einen spezifischen Aufnahmebereich aufnimmt und gegebenenfalls analysiert. Bei einer automatisch seitens einer Recheneinrichtung zur Steuerung der Untersuchungs- bzw. Behandlungsvorrichtung ausgelösten Stoffaufnahme bzw. Stoffanalyse muss diese nicht direkt zu Beginn der Untersuchung bzw. Behandlung erfolgen, sondern kann je nach Bedarf auch in der Mitte bzw. in einer Pause des Untersuchungs- bzw. Behandlungsbetriebs durchgeführt werden. Gegebenenfalls kann die Aufnahme und/oder Analyse des Körperstoffes auch so erfolgen, dass über einen bestimmten Zeitraum während der Untersuchung und Behandlung mit der Vorrichtung der Körperstoff des Patienten gesammelt wird, also beispielsweise die Atemluft mehrerer Atemzüge, um dann anschließend (z. B. bei Vorliegen einer bestimmten Stoffmenge) ausgewertet zu werden.
  • Mit besonderem Vorteil ist wenigstens ein Ergebnis einer Analyse wenigstens eines vom Körper des Patienten im Rahmen eines Körperprozesses abgesonderten Stoffes seitens wenigstens eines Mittels zur Aufnahme und/oder Analyse an eine Recheneinrichtung zur Steuerung der Vorrichtung zur Untersuchung und/oder Behandlung wenigstens eines Patienten über eine Datenverbindung, insbesondere automatisch, übertragbar und/oder seitens einer Recheneinrichtung zur Steuerung der Vorrichtung anhand eines der Recheneinrichtung vorliegenden aufgenommenen Stoffes und/oder aus einem an diese seitens des Mittels über tragenen vorhergehenden Analyseergebnis bestimmbar und an der Recheneinrichtung gegebenenfalls für einen Bediener an einem Bildschirm darstellbar.
  • Das Mittel, das die abgesonderten Stoffe aufnimmt bzw. auffängt und dann analysiert, kann also das so gewonnene Analyseergebnis bzw. die mehreren Analyseergebnisse an eine Steuerungseinrichtung beispielsweise einer bildgebenden Modalität weiterleiten. Dies kann über eine Datenverbindung, beispielsweise über eine Datenleitung bzw. eine funkbasierte Verbindung und dergleichen, geschehen. Die Übertragung kann mit besonderem Vorteil automatisch, gegebenenfalls aber auch auf einen Abruf beispielsweise seitens eines Programmmittels bzw. eines Bedieners an einem Programmmittel hin erfolgen.
  • Des Weiteren kann alternativ oder ergänzend ein Analyseergebnis durch eine solche Steuerungseinrichtung selbst gewonnen werden. Hierzu kann beispielsweise der aufgenommene Körperstoff von dem Mittel bzw. den mehreren Mitteln aus an die Recheneinrichtung weitergeleitet werden, beispielsweise mit Hilfe eines Bedieners, der den entsprechend aufgenommenen Stoff an eine Analyseeinrichtung der Recheneinrichtung weitergibt, oder auch automatisch über entsprechende Leitungen für Luft bzw. Flüssigkeiten und dergleichen.
  • Ebenso kann in der Steuerungseinrichtung bzw. der Recheneinrichtung für eine weitere Analyse ein erstes Analyseergebnis des Mittels zur Aufnahme und/oder Analyse des Körperstoffes des Patienten verwendet werden, beispielsweise ein Ergebnis dahingehend, welche Stoffe in der Atemluft des Patienten gegebenenfalls mit welchen Anteilen enthalten sind, um im Rahmen einer weiteren Auswertung bzw. Analyse weitere Ergebnisse zu bestimmen, beispielsweise die dem Spektrum der Atemluft zugeordneten möglichen Erkrankungen. Diese Analyseergebnisse können zusammen mit den ersten bereits vorliegenden Analyseergebnissen bzw. alleine an einem Bildschirm dargestellt werden können, um so einen Bediener zu informieren. Gegebenenfalls werden entsprechende Hinweise auf Analyseergebnisse so fort, beispielsweise noch während die Bildaufnahme mit einer bildgebenden Modalität läuft, gegeben, so dass gegebenenfalls die weitere Untersuchung bzw. Behandlung an das Analyseergebnis angepasst werden kann und demgemäß eine entsprechende Information in ein Screening einfließt bzw. gezielt nach einem Krebsherd und dergleichen gesucht bzw. besonders auf Auffälligkeiten geachtet werden kann.
  • Erfindungsgemäß kann eine Analyse wenigstens eines vom Körper des Patienten im Rahmen eines Körperprozesses abgesonderten Stoffes gemeinsam mit und/oder im Rahmen einer Auswertung von Daten und/oder Ergebnissen wenigstens einer Untersuchung und/oder Behandlung mit der Vorrichtung zur Untersuchung und/oder Behandlung des Patienten durchführbar sein, insbesondere seitens einer Recheneinrichtung zur Steuerung der Vorrichtung und/oder im Rahmen einer computergestützten Diagnose. Es können also beispielsweise Röntgendaten- bzw. -aufnahmen im Rahmen einer „computer-aided diagnosis" gemeinsam mit abgesonderten Duftstoffen analysiert bzw. ausgewertet werden.
  • Die Vorrichtung zur Untersuchung und/oder Behandlung wenigstens eines Patienten kann in Abhängigkeit wenigstens eines Ergebnisses einer Analyse wenigstens eines vom Körper des Patienten im Rahmen eines Körperprozesses abgesonderten Stoffes steuerbar sein, insbesondere automatisch seitens einer Recheneinrichtung. Es wird also seitens eines Mittels zur Aufnahme und Analyse des Körperstoffes wenigstens ein Analyseergebnis gewonnen, wobei gegebenenfalls ein solches Analyseergebnis wie vorstehend beschrieben auch durch eine zugeordnete Recheneinrichtung zur Steuerung der Vorrichtung, beispielsweise eine Steuerungseinrichtung für eine Bildaufnahmevorrichtung, gewonnen werden kann. Dieses Analyseergebnis wird dann automatisch bzw. nach Veranlassung durch einen Bediener in einer entsprechenden Software der Recheneinrichtung, beispielsweise in Organprogrammen eines Generators, dazu verwendet, die Vorrichtung oder die mehreren Modalitäten der Vorrichtung zur Untersuchung und Behandlung des Patienten ent sprechend zu steuern. Beispielsweise kann bei einem Krebsverdacht ein entsprechendes Aufnahmeprotokoll für die Erzeugung von Röntgenbildaufnahmen ausgewählt werden, mit dem eine gezielte Suche nach dem Krebsherd oder Metastasen möglich ist. Besonders vorteilhaft ist es, wenn eine Recheneinrichtung, besonders zur Steuerung der Vorrichtung zur Untersuchung bzw. Behandlung des Patienten, automatisch eine geeignete Steuerung in Abhängigkeit des Analyseergebnisses oder der mehreren Analyseergebnisse vornimmt. Beispielsweise können automatisch durch die Recheneinrichtung veranlasst spezifische Bildaufnahmeprotokolle zur Krebserkennung gestartet werden, ohne dass ein Bediener tätig werden muss bzw. lediglich bestätigt durch einen Bediener.
  • Wie bereits erwähnt wurde, kann wenigstens ein Mittel zur Aufnahme und/oder Analyse wenigstens eines vom Körper des Patienten im Rahmen eines Körperprozesses abgesonderten Stoffes in die Vorrichtung zur Untersuchung und/oder Behandlung wenigstens eines Patienten integriert sein. Beispielsweise kann ein Atemsensor an einem Röntgenrasterwandgerät angeordnet sein. Daneben kann ein Atemsensor integriert in der Untersuchungsröhre eines Magnetresonanztomographen bzw. eines Computertomographen vorgesehen sein. Gegebenenfalls können auch mehrere solcher Mittel beispielsweise über die Länge einer Röhre für die Computertomographie oder den Bereich einer anderen Vorrichtung verteilt sein. Durch die Integration in die Vorrichtung für die Behandlung bzw. Untersuchung ist eine platzsparende Anordnung möglich, die keinen gesonderten Montageaufwand erfordert und bei der zudem Störeinflüsse durch die Mittel zur Aufnahme bzw. Analyse des Körperstoffes durch eine geeignete Anordnung ausgeschlossen bzw. von vorneherein z. B. in einer Steuerungssoftware berücksichtigt werden können.
  • Daneben ist es aber selbstverständlich ebenso möglich, dass bei der Einrichtung alle oder einzelne Mittel zur Aufnahme bzw. Analyse des Körperstoffes lediglich derart vorgesehen sind, dass diese der entsprechenden Untersuchungs- bzw. Be handlungsvorrichtung (lose) zugeordnet sind, beispielsweise durch Beistellen oder Einbringen in die Vorrichtung bzw. Auflegen auf einen Patiententisch und dergleichen.
  • Mit besonderem Vorteil kann die medizinische Einrichtung mehrere Mittel zur Aufnahme und/oder Analyse wenigstens eines vom Körper des Patienten im Rahmen eines Körperprozesses abgesonderten Stoffes aufweisen, die derart angeordnet sind, dass mit ihnen im Rahmen der Untersuchung und/oder Behandlung mit der Vorrichtung an unterschiedlichen Stellen des Körpers des Patienten abgesonderte Stoffe aufnehmbar und/oder analysierbar sind.
  • Beispielsweise kann neben einem Mittel zur Analyse der Atemluft ein Mittel zur Analyse des Schweißes bzw. von Hormonen auf der Haut vorgesehen sein. Des Weiteren können Sensormittel in unterschiedlichsten Körperregionen beispielsweise im Bereich von Wunden oder offenen Brüchen eine Geruchsaufnahme bzw. -analyse durchführen, um so beispielsweise Metastasen an Knochen auszumachen. Es können also unterschiedlichste Stoffe, die der Patient abgibt, hinsichtlich ihrer Molekülstruktur analysiert werden, insbesondere indem mehrere Mittel verwendet werden, mit denen derartige Stoffe in unterschiedlichen Körperbereichen aufgenommen bzw. untersucht werden können. Dabei kann die Aufnahme direkt außerhalb des Körpers bzw. in Körperöffnungen wie der Mundhöhle oder auch in offenen Wunden und dergleichen erfolgen.
  • Erfindungsgemäß kann wenigstens ein Mittel wenigstens ein Element zur aktiven Aufnahme wenigstens eines vom Körper des Patienten im Rahmen eines Körperprozesses abgesonderten Stoffes aufweisen, insbesondere ein Element zum Absaugen und/oder zur Aufnahme von Atemluft und/oder Speichel und/oder wenigstens eines Hormons und/oder Botenstoffes aus einem Körperbereich und/oder von Schweiß von der Haut. Es ist also nicht unbedingt erforderlich, dass die Körperstoffe passiv aufgenommen werden, sondern es kann auch ein gezieltes Absaugen beispielsweise von Luft aus der Mundhöhle bzw. aus Körperöff nungen, bei denen es sich um natürliche Öffnungen bzw. künstliche Öffnungen beispielsweise für endoskopische Behandlungen und dergleichen handeln kann, erfolgen. Beispielsweise können so vom Körper des Patienten abgesonderte Stoffe wie Geruchsstoffe und weitere Stoffe bei endoskopischen Untersuchungen beispielsweise im Bereich des Darms und der Speiseröhre sowie bei Dilatationen im Koronarbereich und anderen Koronaruntersuchungen aufgenommen werden.
  • Die Analyse kann dabei direkt mit Hilfe geeignet ausgebildeter Mittel, die hinreichend klein bzw. kompakt sind, beispielsweise entsprechend kleiner Chips von Geruchssensoren, innerhalb des Körpers erfolgen, woraufhin das Analyseergebnis über Leitungen oder Funkverbindungen und dergleichen nach außen übertragen wird. Ergänzend oder alternativ kann eine Analyse extern erfolgen, indem die aufgenommenen Stoffe bzw. (erste) Messdaten der Sensormittel beispielsweise an eine Steuerungseinrichtung oder eine andere Recheneinrichtung übertragen werden, die hieraufhin die ausführliche eigentliche Analyse durchführt.
  • Darüber hinaus betrifft die Erfindung ein Verfahren, bei dem begleitend zur Untersuchung und/oder Behandlung eines Patienten mit einer hierzu entsprechend ausgebildeten Vorrichtung einer medizinischen Einrichtung mit wenigstens einem Mittel der medizinischen Einrichtung wenigstens ein vom Körper des Patienten im Rahmen eines Körperprozesses abgesonderter Stoff aufgenommen und/oder analysiert wird, insbesondere mit einer medizinischen Einrichtung wie vorstehend geschildert. Bei dem Verfahren kommt also vorteilhafterweise eine medizinische Einrichtung zum Einsatz, die neben einer Vorrichtung zur Untersuchung bzw. Behandlung eines Patienten Mittel zur Aufnahme und/oder Analyse von Körperstoffen, die der Patient im Rahmen wenigstens eines Körperprozesses absondert, aufweist. Es findet also eine Analyse der physikalischen bzw. chemischen Eigenschaften der abgesonderten Stoffe statt, die im Rahmen einer ohnehin durchgeführten Untersuchung bzw. Behandlung, beispielsweise einer Aufnahme von Bilddaten bzw. allge mein von Messdaten, durchgeführt wird. Dabei ist Gegenstand des Verfahrens nicht die eigentliche Untersuchung bzw. Behandlung, sondern die gleichzeitige Aufnahme von Daten, die auf einen abgesonderten Körperstoff wie die Atemluft, Schweiß oder dergleichen bezogen sind.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich anhand der folgenden Ausführungsbeispiele sowie aus den Zeichnungen. Dabei zeigen:
  • 1 eine erfindungsgemäße medizinische Einrichtung mit einem Röntgenwandgerät und einem Atemsensor,
  • 2 eine weitere erfindungsgemäße medizinische Einrichtung mit einer Röntgenvorrichtung und einem Geruchssensor,
  • 3 eine medizinische Einrichtung mit einer Vorrichtung zu kombinierten Durchführung einer Computertomographie sowie einer Positronen-Emissions-Tomographie mit mehreren Mitteln zur Geruchsanalyse,
  • 4 eine medizinische Einrichtung mit einer zahnmedizinischen Vorrichtung mit unterschiedlichen Geräten jeweils mit Mitteln zur Atemluft- und/oder Speichelaufnahme,
  • 5 eine medizinische Einrichtung mit einer Mammographievorrichtung mit einem Atemluftsensor und einem Geruchssensor,
  • 6 eine medizinische Einrichtung mit einem Hals-Nasen-Ohren-Visualisierungssystem mit einem integrierten Mittel zur Aufnahme und Analyse von Körperstoffen,
  • 7 eine medizinische Einrichtung mit einer Magnetresonanzvorrichtung mit mehreren Geruchs- und Schweißsensoren und
  • 8 eine Skizze zum Ablauf eines erfindungsgemäßen Verfahrens.
  • In der 1 ist eine erfindungsgemäße medizinische Einrichtung 1 mit einem Röntgenrasterwandgerät 2 und einem hierin integrierten Atemsensor 3 gezeigt. Während der Durchführung der Röntgenuntersuchung steht der Patient 4 so vor dem Röntgenrasterwandgerät 2, dass die Luft, die der Patient 4 ausatmet, in den Bereich des Atemsensors 3 gelangt und von diesem aufgenommen wird. Gegebenenfalls kann der Patient natürlich auch sitzen oder beliebig anders gelagert werden. In dem Atemsensor 3 wird unter Verwendung einer hier nicht näher dargestellten Steuerungseinrichtung für die medizinische Einrichtung 1, die auch die Bilddatenaufnahme und Auswertung der Messdaten des Röntgenrasterwandgeräts 2 steuert, eine Molekülanalyse der Atemluft des Patienten 4 durchgeführt. Mit Hilfe dieser Atemluftanalyse ist es möglich, Rückschlüsse beispielsweise auf das Vorliegen von Krebserkrankungen zu ziehen, die dann als Hinweise einem Bediener an einem Bildschirm der Steuerungseinrichtung für die Einrichtung bzw. das Röntgenrasterwandgerät 2 dargestellt werden, der dementsprechend weitere Bildaufnahmen mit dem Röntgenrasterwandgerät 2 sowie gegebenenfalls weiteren Untersuchungs- und Behandlungsvorrichtungen veranlassen kann bzw. die Bildaufnahmen des Röntgenrasterwandgeräts 2 gezielt entsprechend auswerten kann.
  • Damit kann die Erkennungsrate von bestimmten Krankheiten, insbesondere von Krebserkrankungen, mit Hilfe des integrierten Atemsensors 3 deutlich erhöht werden.
  • In der 2 ist eine weitere erfindungsgemäße medizinische Einrichtung 5 gezeigt, die eine Röntgenvorrichtung 6 mit einer Patientenliege 7 und einem aktuell darauf befindlichen Patienten 8 sowie einem Geruchssensor 9 aufweist. Die Röntgenvorrichtung 6 wird dazu verwendet, Bildaufnahmen des Patienten 8 anzufertigen, die anschließend automatisch seitens einer Recheneinrichtung 10 und/oder durch einen Bediener ausgewertet werden. Des Weiteren werden über den Geruchssensor 9 der medizinischen Einrichtung 5 Messdaten erzeugt, die sich auf den Geruch der Haut bzw. gegebenenfalls offener Körperstellen (z. B. bei offenen Brüchen) des Patienten 8 beziehen, die ebenfalls seitens der Recheneinrichtung 10 der medizinischen Einrichtung 1 verarbeitet werden. An einem Bildschirm 11 mit einer Eingabevorrichtung für einen Bediener werden die Analyseergebnisse zusammen mit den Ergebnissen der Bildaufnahme seitens der Röntgenvorrichtung 6 angezeigt. Des Weiteren werden durch die Recheneinrichtung 10 in Abhängigkeit des Analyseergebnisses der vom Geruchssensor 9 aufgenommenen Messdaten bei Bedarf automatisch weitere Untersuchungsprotokolle vorgeschlagen, mit denen bei einem Verdacht auf eine bestimmte Erkrankung eine weitere gezielte Bilddatenaufnahme ermöglicht wird, die später im Rahmen der Diagnose eine möglichst präzise Bestimmung der Krankheit des Patienten 8 erlaubt.
  • In der 3 ist eine medizinische Einrichtung 12 gezeigt, die eine Vorrichtung 13 zur kombinierten Durchführung einer Computertomographie und einer Positronen-Emission-Tomographie mit mehreren Mitteln 14 zur Geruchsanalyse aufweist. Mit der Vorrichtung 13 werden also Bildaufnahmen eines hier nicht dargestellten Patienten auf einer Patientenliege 15 erzeugt, wobei begleitend zur Durchführung der Untersuchung des Patienten auf der Patientenliege 15 mit Hilfe der Mittel 14 zur Geruchsanalyse einer Analyse der Geruchsmoleküle der Haut bzw. in der Atemluft des Patienten auf der Patientenliege 15 vorgenommen wird. Die Mittel 14 zur Geruchsanalyse sind zum einen in die Patientenliege 15, zum anderen in die Röhre 16 der Vorrichtung 13 integriert.
  • Die 4 zeigt eine medizinische Einrichtung 17 mit einer zahnmedizinischen Vorrichtung 18 mit unterschiedlichen Geräten 19 jeweils mit integrierten Mitteln zur Atemluft- und/oder Speichelaufnahme, die hier aus Übersichtlichkeitsgründen nicht näher dargestellt sind. Mit Hilfe der Mittel zur Atemluft- und/oder Speichelaufnahme werden Proben der Atemluft bzw. der Speichels eines hier nicht gezeigten Patienten entnommen und je nach Art des Geräts 19 beispielsweise über entsprechende Schläuche an eine Auswerteeinrichtung 20 weitergeleitet bzw. direkt seitens der Mittel einer ersten Analyse unterzogen. Die Ergebnisse werden zusammen mit den Ergebnissen der zahnmedizinischen Untersuchung bzw. Behandlung für einen Bediener wie einen Zahnarzt an einem Bildschirm 21 dargestellt.
  • Dabei kann mit Hilfe der Atemluftanalyse bzw. der Speichelanalyse auch eine Erkrankung erkannt werden, die sich nicht direkt auf den zahnmedizinischen Bereich erstreckt, beispielsweise eine Lungenkrebserkrankung und dergleichen. In einem solchen Fall kann gegebenenfalls an einer weiteren Modalität der medizinischen Einrichtung 17 bzw. einer anderen medizinischen Einrichtung eine Anschlussuntersuchung durch einen Bediener veranlasst bzw. automatisch initiiert werden.
  • Die 5 zeigt eine medizinische Einrichtung 22 mit einer Mammographievorrichtung 23, an der ein Atemluftsensor 24 sowie ein Geruchssensor 25 angeordnet sind. Damit kann gleichzeitig zur Erzeugung der Mammographieaufnahmen mit der Mammographievorrichtung 23 eine Atemluftanalyse der Atemluft der Patientin sowie eine Geruchsanalyse bezüglich der von der Patientin über die Haut abgeschiedenen Geruchsstoffe erfolgen. Das Vorliegen eines Analyseergebnisses bzw. das Ergebnis selbst kann direkt beispielsweise an entsprechenden Anzeigefeldern des Atemluftsensors 24 bzw. des Geruchsensors 25 angezeigt werden bzw. nach einer Übertragung an einer hier nicht dargestellten Steuerungseinrichtung für die Mammographievorrichtung 23. Wenn das Analyseergebnis des Atemluftsensors 24 bzw. des Geruchsensors 25 einen Verdacht auf eine Krebserkrankung nahe legt, können gegebenenfalls weitere Untersuchungen automatisch bzw. durch einen Bediener veranlasst durchgeführt werden.
  • Gegebenenfalls kann die medizinische Einrichtung 22 hierzu im Rahmen der Vorrichtung weitere Modalitäten zur Untersuchung bzw. Behandlung aufweisen, mit denen weitere Datenaufnahmen wie beispielsweise Ultraschallaufnahmen oder Magnetresonanzaufnahmen möglich sind.
  • Die 6 zeigt eine medizinische Einrichtung 26 mit einem Hals-Nasen-Ohren-Visualisierungssystem 27, das integriert einem Atemluft- und Geruchssensor 28 aufweist. Dieser Sensor ist hier durch ein Kästchen angedeutet. Damit können die Atemluft sowie Geruchsstoffe, die der Patient bei Untersuchungen und Behandlungen im Hals-, Nasen- und Ohrenbereich absondert, aufgenommen und analysiert werden, um so Erkrankungen des Patienten mit einer höheren Erkennungsrate feststellen zu können.
  • Die medizinische Einrichtung 29 der 7 weist eine Magnetresonanzvorrichtung 30 mit einer Patientenliege 31 sowie einer Magnetresonanzröhre 32 auf, wobei im Bereich der Patientenliege 31 sowie der Magnetresonanzröhre 32 verteilt mehrere Geruchs- und/oder Schweißsensoren 33 vorgesehen sind, die es ermöglichen, die Geruchsstoffe, die über die Haut bzw. offene Wunden und Körperöffnungen des Patienten abgeschieden werden, sowie den Schweiß des Patienten im Hinblick auf die molekulare Zusammensetzung zu analysieren. Dies geschieht im Rahmen einer computerunterstützten Diagnoseerstellung mit Hilfe einer hier nicht dargestellten Steuerungseinrichtung der medizinischen Einrichtung 29, über die auch die Protokollauswahl für die Magnetresonanzaufnahmen erfolgt, die in Abhängigkeit eines ersten Analyseergebnisses der Geruchs- und Schweißsensoren 33 gegebenenfalls automatisch bzw. bestätigt durch einen Bediener angepasst wird.
  • Damit kann anschließend, gegebenenfalls auch automatisch, eine erfolgreiche Diagnosestellung wesentlich zuverlässiger und gegebenenfalls unter Einsparung weiterer separater Untersuchungen erfolgen.
  • In der 8 ist schließlich eine Skizze zum Ablauf eines erfindungsgemäßen Verfahrens dargestellt, bei der das Kästchen a für die Untersuchung und/oder Behandlung eines Patienten mit einer Vorrichtung wie einem Magnetresonanztomographen, einer Röntgenvorrichtung und dergleichen steht. Das Kästchen b deutet die Aufnahme und/oder Analyse eines vom Körper des Patienten im Rahmen eines Körperprozesses abgesonderten Stoffes bzw. mehrerer solcher Stoffe durch entsprechende Mittel an.
  • Diese beiden Vorgänge erfolgen parallel, also im Wesentlichen zeitgleich bzw. zumindest in einem Arbeitsschritt, wie durch den Doppelpfeil 34 angedeutet werden soll. Das Kästchen c symbolisiert die im Rahmen der Untersuchung und/oder Behandlung gemäß dem Pfeil 35 gewonnenen Untersuchungs- und/oder Behandlungsergebnisse, während das Kästchen d für die aus der Aufnahme und/oder Analyse der Körperstoffe gemäß dem Kästchen b nach Pfeil 36 gewonnenen Analyseergebnisse steht.
  • Die Untersuchungs- und/oder Behandlungsergebnisse gemäß dem Kästchen c und die Analyseergebnisse gemäß dem Kästchen d können miteinander in Beziehung gesetzt werden, beispielsweise dahingehend, dass Bildaufnahmen aus der Untersuchung und/oder Behandlung gemäß Kästchen a gezielt auf einen sich aus dem Analyseergebnis gemäß Kästchen d ergebenden Krebsverdacht analysiert werden, beispielsweise durch ein Programmmittel. Diese Wechselbeziehung bzw. die Herstellung entsprechender Verbindungen werden durch den Pfeil 37 angedeutet. Damit ist im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens eine wesentlich bessere Erkennung von Auffälligkeiten bzw. Erkrankungen möglich. Das Verfahren leistet also eine gezielte Unterstützung für eine automatische oder seitens eines Arztes erfolgende spätere Diagnose durch eine entsprechende Messdatenanalyse, die beispielsweise automatisch durch eine entsprechende Steuerungseinrichtung einer bei einem solchen erfindungsgemäßen Verfahren zum Einsatz kommenden medizinischen Einrichtung durchgeführt werden kann.

Claims (12)

  1. Medizinische Einrichtung (1, 5, 12, 17, 22, 26, 29) mit einer Vorrichtung (13), die zur Untersuchung und/oder Behandlung wenigstens eines Patienten (4, 8) ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die medizinische Einrichtung (1, 5, 12, 17, 22, 26, 29) wenigstens ein Mittel (14) aufweist, das zur Aufnahme und/oder Analyse wenigstens eines vom Körper eines Patienten (4, 8) im Rahmen eines Körperprozesses abgesonderten Stoffes begleitend zur Untersuchung und/oder Behandlung des Patienten mit der Vorrichtung (13) ausgebildet ist.
  2. Medizinische Einrichtung (1, 5, 12, 17, 22, 26, 29) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Mittel (14) der medizinischen Einrichtung zur Aufnahme und/oder Analyse wenigstens eines Geruchsstoffes und/oder der Atemluft des Patienten (4, 8) und/oder von Schweiß und/oder Speichel und/oder wenigstens eines Hormons und/oder Botenstoffes als vom Körper des Patienten (4, 8) abgesonderter Stoff ausgebildet ist, insbesondere zur Aufnahme und/oder Analyse wenigstens eines krankheitsbezogenen und/oder bei Vorliegen einer Krankheit spezifisch veränderten Stoffes.
  3. Medizinische Einrichtung (1, 5, 12, 17, 22, 26, 29) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Mittel (14) ein Geruchssensor (9, 25, 28, 33) und/oder ein Atemluftsensor (3, 24, 28) ein Flüssigkeitssensor und/oder ein spektroskopisches und/oder spektrometrisches Mittel ist.
  4. Medizinische Einrichtung (1, 5, 12, 17, 22, 26, 29) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zur Untersuchung und/oder Behandlung wenigstens eines Patienten ausgebildete Vorrichtung (13) wenigstens eine Röntgenvorrichtung (6), insbesondere ein Röntgenaufnahmeplatz und/oder eine Durchleuch tungsvorrichtung, und/oder eine Computertomographievorrichtung und/oder eine Magnetresonanzvorrichtung (30) und/oder eine Positronen-Emissions-Tomographievorrichtung und/oder eine Ultraschallvorrichtung und/oder eine Mammographievorrichtung (23) und/oder eine zahnmedizinische Vorrichtung (18) und/oder eine endoskopische Vorrichtung und/oder eine katheterbasierte Vorrichtung und/oder eine Vorrichtung aus dem Bereich der Hals-Nasen-Ohren-Medizin ist.
  5. Medizinische Einrichtung (1, 5, 12, 17, 22, 26, 29) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Mittel (14) zur automatischen, insbesondere seitens einer Recheneinrichtung (10) gesteuerten, Aufnahme und/oder Analyse wenigstens eines vom Körper des Patienten (4, 8) im Rahmen eines Körperprozesses abgesonderten Stoffes ausgebildet ist.
  6. Medizinische Einrichtung (1, 5, 12, 17, 22, 26, 29) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Ergebnis einer Analyse wenigstens eines vom Körper des Patienten (4, 8) im Rahmen eines Körperprozesses abgesonderten Stoffes seitens wenigstens eines Mittels (14) zur Aufnahme und/oder Analyse an eine Recheneinrichtung (10) zur Steuerung der Vorrichtung (13) zur Untersuchung und/oder Behandlung wenigstens eines Patienten (4, 8) über eine Datenverbindung, insbesondere automatisch, übertragbar und/oder seitens einer Recheneinrichtung (10) zur Steuerung der Vorrichtung anhand eines der Recheneinrichtung (10) vorliegenden aufgenommenen Stoffes und/oder aus einem an diese seitens des Mittels übertragenen vorhergehenden Analyseergebnis bestimmbar und an der Recheneinrichtung (10) gegebenenfalls für einen Bediener an einem Bildschirm darstellbar ist.
  7. Medizinische Einrichtung (1, 5, 12, 17, 22, 26, 29) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Analyse wenigstens eines vom Körper des Patienten (4, 8) im Rahmen eines Körper prozesses abgesonderten Stoffes gemeinsam mit und/oder im Rahmen einer Auswertung von Daten und/oder Ergebnissen wenigstens einer Untersuchung und/oder Behandlung mit der Vorrichtung (13) zur Untersuchung und/oder Behandlung des Patienten (4, 8) durchführbar ist, insbesondere seitens einer Recheneinrichtung (10) zur Steuerung der Vorrichtung (13) und/oder im Rahmen einer computergestützten Diagnose.
  8. Medizinische Einrichtung (1, 5, 12, 17, 22, 26, 29) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (13) zur Untersuchung und/oder Behandlung wenigstens eines Patienten (4, 8) in Abhängigkeit wenigstens eines Ergebnisses einer Analyse wenigstens eines vom Körper des Patienten (4, 8) im Rahmen eines Körperprozesses abgesonderten Stoffes steuerbar ist, insbesondere automatisch seitens einer Recheneinrichtung (10).
  9. Medizinische Einrichtung (1, 5, 12, 17, 22, 26, 29) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Mittel (14) zur Aufnahme und/oder Analyse wenigstens eines vom Körper des Patienten (4, 8) im Rahmen eines Körperprozesses abgesonderten Stoffes in die Vorrichtung zur Untersuchung und/oder Behandlung wenigstens eines Patienten (4, 8) integriert ist.
  10. Medizinische Einrichtung (1, 5, 12, 17, 22, 26, 29) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die medizinische Einrichtung mehrere Mittel (14) zur Aufnahme und/oder Analyse wenigstens eines vom Körper des Patienten (4, 8) im Rahmen eines Körperprozesses abgesonderten Stoffes aufweist, die derart angeordnet sind, dass mit ihnen im Rahmen der Untersuchung und/oder Behandlung mit der Vorrichtung (13) an unterschiedlichen Stellen des Körpers des Patienten (4, 8) abgesonderte Stoffe aufnehmbar und/oder analysierbar sind.
  11. Medizinische Einrichtung (1, 5, 12, 17, 22, 26, 29) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Mittel (14) wenigstens ein Element zur aktiven Aufnahme wenigstens eines vom Körper des Patienten (4, 8) im Rahmen eines Körperprozesses abgesonderten Stoffes aufweist, insbesondere ein Element zum Absaugen und/oder zur Aufnahme von Atemluft und/oder Speichel und/oder wenigstens eines Hormons und/oder Botenstoffes aus einem Körperbereich und/oder von Schweiß von der Haut.
  12. Verfahren, bei dem begleitend zur Untersuchung und/oder Behandlung eines Patienten (4, 8) mit einer hierzu entsprechend ausgebildeten Vorrichtung (13) einer medizinischen Einrichtung (1, 5, 12, 17, 22, 26, 29) mit wenigstens einem Mittel (14) der medizinischen Einrichtung (1, 5, 12, 17, 22, 26, 29) wenigstens ein vom Körper des Patienten (4, 8) im Rahmen eines Körperprozesses abgesonderter Stoff aufgenommen und/oder analysiert wird, insbesondere mit einer medizinischen Einrichtung (1, 5, 12, 17, 22, 26, 29) nach einem der vorangehenden Ansprüche.
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