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DE102005017337B4 - Verfahren, Vorrichtung und Datenträger mit einem Computerprogrammprodukt zur Analyse von dreidimensionalen digitalen Bilddaten - Google Patents

Verfahren, Vorrichtung und Datenträger mit einem Computerprogrammprodukt zur Analyse von dreidimensionalen digitalen Bilddaten Download PDF

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DE102005017337B4
DE102005017337B4 DE102005017337A DE102005017337A DE102005017337B4 DE 102005017337 B4 DE102005017337 B4 DE 102005017337B4 DE 102005017337 A DE102005017337 A DE 102005017337A DE 102005017337 A DE102005017337 A DE 102005017337A DE 102005017337 B4 DE102005017337 B4 DE 102005017337B4
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Germany
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cadm
cad1
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diagnostic
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Ernst Dr. Bartsch
Sultan Haider
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Siemens Healthcare GmbH
Original Assignee
Siemens Corp
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Abstract

Verfahren zur Analyse mindestens eines dreidimensionalen digitalen Bilddatensatzes (Bn, Bn – 1) mit Hilfe verschiedenartiger computergestützter Diagnoseverfahren (CAD1 bis CADm), wobei ein oder mehrere Bilddaten (Bn, Bn – 1) verschiedener Objekte zusammengeführt werden und derart gemeinsam und mehrfach verarbeitet werden, dass innerhalb der Bilddaten (Bn, Bn – 1) mit einem ersten Diagnoseverfahren (CAD1 bis CADm) zu einem der Objekte nach mindestens einem diesem Diagnoseverfahren (CAD1 bis CADm) zugehörigen signifikanten ersten Bereich gesucht und dieser identifiziert und gegebenenfalls ausgegeben wird und dass bei einem identifizierten ersten signifikanten Bereich automatisch mindestens ein weiteres vorgegebenes Diagnoseverfahren (CAD1 bis CADm) anhand von Regeln ausgewählt und gestartet wird, mittels dessen innerhalb der Bilddaten (Bn, Bn – 1) zu den weiteren Objekten nach mindestens einem weiteren, zu dem ersten signifikanten Bereich benachbarten Bereich gesucht und dieser bei Identifizierung ausgegeben und gegebenenfalls markiert wird.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren, insbesondere ein computergestütztes Verfahren zur Analyse von einen oder mehreren dreidimensionalen digitalen Bilddatensätzen. Sie betrifft weiterhin eine Vorrichtung und einen Datenträger mit einem Computerprogrammprodukt zur Durchführung des Verfahrens.
  • Derartige computergestützte Analyse stellen als computergestützte Diagnosen wichtige Anwendungen im klinischen Bereich dar. Bei der gegenwärtigen klinischen Anwendung wird der Arzt bei der Untersuchung von beispielsweise Krebserkrankungen oder anderen Krankheiten durch Erfassung von medizinischen Bilddaten und deren Analyse sowie Verwendung zur Erkennung eines Krankheitsherdes unterstützt. Insbesondere neue Technologien, die dreidimensionale (3D) Abtastungen des Menschen ermöglichen, wie z. B. magnetische Resonanzabbildungen (Magnetic Resonance Imaging – MRI) und Computertomographie (Computed Tomography – CT), bieten enorme Möglichkeiten für eine verbesserte Erfassung von Bilddaten und deren Verwendung zur Erkennung von Krankheitsherden.
  • Aufgrund der mit diesen Bilderfassungsverfahren verbundenen großen Datenmengen erfolgt die Verarbeitung jeweils für ein durch den Arzt üblicherweise vorgegebenes Krankheitsbild. Möglicherweise mit diesem vorgegebenen Krankheitsbild in Verbindung stehende weitere Krankheitsbilder bleiben dabei unberücksichtigt. Dazu werden die Bilddaten jeweils separat für das jeweilige Krankheitsbild erfasst. Bei einem komplexen Krankheitsbild mit mehreren auftretenden Symptomen für verschiedene Krankheiten ist somit häufig eine Mehrfachuntersu chung, insbesondere eine Mehrfachabtastung des Menschen erforderlich.
  • Darüber hinaus ist die Wiedergabe der Bilddaten, welche der normalen und der abnormalen Struktur entsprechen, aufgrund der komplizierten anatomischen Strukturen derart komplex, dass für das vorgegebene Krankheitsbild eine Abgrenzung der abnormalen Struktur durch Markierung erfolgt. Hierzu sind verschiedene CAD-Systeme (CAD = computer aided diagnose) bekannt, welche jeweils anhand von zugehörigen CAD-Algorithmen jene Strukturen oder Objekte in den Bilddaten identifizieren, die für das vorgegebene Krankheitsbild charakteristisch sind. So sind beispielsweise CAD-Systeme zur Lungenkrebserkennung, CAD-Systeme zur Brustkrebserkennung, CAD-Systeme zur Darmkrebserkennung und/oder CAD-Systeme zur Leberkrebserkennung bekannt.
  • Aus der US 6,317,617 B1 ist ein Verfahren und ein System für die computergestützte Analyse von Läsionen in MRI-Bilddaten von einem Körperbereich bekannt. Es wird insbesondere die Möglichkeit angegeben, die bei der Analyse gewonnen Merkmale mit denen einer Röntgen- und/oder Ultraschall-Aufnahme zu vereinen, um die Läsion besser zu charakterisieren.
  • Aus der US 2004/0068167 A1 ist ein Verfahren und ein System zur Erzeugung und Verarbeitung von Bilddaten basierend auf der Analyse eines Ausgangsbildes durch einen CAD-Algorithmus bekannt. Bei der Anzeige der Bilddaten können besondere Merkmale, die durch den CAD-Algorithmus erkannt wurden, hervorgehoben werden.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Analyse von einen oder mehreren dreidimensionalen digitalen Bilddatensätzen anzugeben, bei welchem Bilddaten mehrerer Bilderfassungssysteme und/oder mehrerer Bildobjekte schnell und einfach verarbeitet werden können. Darüber hinaus ist eine besonders geeignete Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens sowie ein Datenträger zur Speicherung eines Computerprogammprodukts zur Ausführung des Verfahrens anzugeben.
  • Bezüglich des Verfahrens zur Analyse der Bilddaten wird die genannte Aufgabe erfindungsgemäß gelöst, indem die Bilddaten verschiedener Objekte zusammengeführt und derart gemeinsam und mehrfach verarbeitet werden, dass innerhalb der Bilddaten mittels mehrerer vorgegebener verschiedenartiger Diagnoseverfahren nach mindestens einem dem jeweiligen Diagnoseverfahren zugehörigen signifikanten Bereich gesucht und dieser identifiziert und gegebenenfalls ausgegeben wird.
  • Die Aufgabe wird auch durch eine Vorrichtung gemäß Anspruch 14 und einen Datenträger gemäß Anspruch 19 gelöst.
  • Die Erfindung geht dabei von der Überlegung aus, dass eine Analyse einer großen Bilddatenmenge mit Bilddaten von verschiedenen Objekten, wie z. B. des Kopfs, des Unterkörpers und/oder des Oberkörpers eines Menschen, möglichst schnell und einfach ausgeführt werden sollte. Hierzu werden für eine Analyse aller Objekte, die zugehörigen Bilddaten oder Bildda tensätze zusammengeführt. Da jedoch für ein bestimmtes Objekt, z. B. für den Kopf, für den Rumpf oder für Teile des Rumpfes, nur eine bestimmte Analyse, insbesondere Diagnose zu berücksichtigen ist, wird ein betreffendes Diagnoseverfahren aus einer Vielzahl von Diagnosenverfahren selektiert und aktiviert. Diese wiederum verarbeitet die Bilddaten und identifiziert die zugehörigen signifikanten Bereiche und gibt diese gegebenenfalls aus. Anhand des selektierten Diagnoseverfahrens wird anschließend anhand von Regeln eine Sequenz von Diagnoseverfahren gestartet. Unter einem Diagnoseverfahren wird insbesondere ein computergestütztes Diagnoseverfahren zur Erkennung von Krebskrankheiten, wobei die Verifizierung der Krankheit anschließend durch einen Arzt erfolgt. Das Diagnoseverfahren wird auch allgemein als so genannter CAD-Algorithmus bezeichnet (CAD = computer aided diagnose). Eine Sequenz von verschiedenartigen Diagnoseverfahren zur Verarbeitung der Bilddaten ermöglicht eine schnelle und sichere Identifizierung von signifikanten Bereichen mehrerer unterschiedlicher Krankheitsbilder. Insbesondere bei einer Anwendung des Verfahrens zur Erkennung von Krebskrankheiten ist es möglich bei einem im Stadium weit fortgeschrittenen und insbesondere streuenden Krebs, z. B. Brustkrebs oder Hautkrebs, auch andere Krebserkrankungen, z. B. Darmkrebs bzw. Knochenkrebs, bereits im Frühstadium zu identifizieren und auszugeben.
  • Zweckmäßigerweise wird eine Anzahl von verschiedenartigen Diagnoseverfahren vorgegeben. Beispielsweise werden als Diagnoseverfahren verschiedene Diagnoseverfahren zur Erkennung von Brust-, Darm-, Leber-, Knochen-, Haut- und/oder Lungenkrebs vorgegeben. Zusätzlich oder alternativ können eine zugehörige chronologische Reihenfolge und/oder eine Kombination zur Ausführung der verschiedenartigen Diagnoseverfahren vorgegeben werden. So kann beispielsweise bei einem bereits identifizierten Hautkrebs als nachfolgender CAD-Algorithmus jenes Verfahren, z. B. das Diagnoseverfahren zur Erkennung von Knochenkrebs vorgegeben werden, welches mit dem bereits aktivierten und/oder ausgeführten CAD-Algorithmus zur Erkennung des Hautkrebs in Zusammenhang steht. Die Sequenz, Reihenfolge und/oder Kombination der Diagnoseverfahren wird dabei bestimmt durch die Wahrscheinlichkeit des nacheinander und/oder gleichzeitigen Auftretens von veränderten Bilddaten für die betreffenden Krebsarten. Diese Wahrscheinlichkeit ist anhand von Regeln hinterlegt, anhand derer die Sequenz, die Reihenfolge und/oder die Kombination der Diagnoseverfahren automatisch ermittelt und ausgeführt werden bzw. wird. Alternativ oder zusätzlich können die Sequenz, die Reihenfolge und/oder die Kombination der auszuführenden Diagnoseverfahren durch die ermittelte Veränderung und/oder die ermittelte Größe, insbesondere die Abmessung von Bilddatenobjekten vorgegeben werden. Hierbei werden beispielsweise die Art und/oder das Stadium des Wachstums von Krebszellen, welche durch die Bilddaten repräsentiert werden, berücksichtigt.
  • Zweckmäßigerweise wird bei einem identifizierten ersten signifikanten Bereich eines ersten vorgegebenen Diagnoseverfahrens mindestens ein weiteres vorgegebenes Diagnoseverfahren gestartet, mittels dessen innerhalb der Bilddaten nach mindestens einem weiteren und zu dem ersten signifikanten Bereich benachbarten Bereich gesucht und dieser bei Identifizierung ausgegeben und gegebenenfalls markiert wird. Vorzugsweise werden anhand des ersten vorgegebenen Diagnoseverfahrens und/oder einer vorgegebenen Sequenz von Diagnoseverfahren automatisch ein oder mehrere weitere vorgegebene Diagnoseverfahren zur nochmaligen Verarbeitung der Bilddaten aktiviert und/oder deaktiviert. So wird beispielsweise bei einer Erstuntersuchung eines Patienten die Reihenfolge und/oder Kombination der auszuführenden CAD-Algorithmen automatisch durch die Ergebnisse des jeweils bereits ausgeführten CAD-Algorithmus bestimmt. Lediglich der erste auszuführende CAD-Algorithmus bzw. die Sequenz von CAD-Algorithmen ist vorzugeben.
  • In einer weiteren Ausführungsform werden anhand von vorangegangenen und bereits ausgeführten Diagnoseverfahren ein oder mehrere aktuelle Diagnoseverfahren, insbesondere eine Sequenz von Diagnoseverfahren aktiviert oder deaktiviert. Dies ermöglicht beispielsweise bei einem bereits untersuchten Patienten auf vorausgegangene Untersuchungsergebnisse aufzusetzen und die bereits vorangegangenen Bilddaten zur Bestimmung der aktuell auszuführenden Diagnoseverfahren und deren Reihenfolge heranzuziehen.
  • Alternativ oder zusätzlich können anhand von den und/oder die signifikanten Bereiche repräsentierenden Daten automatisch ein oder mehrere vorgegebene Diagnoseverfahren zur nochmaligen Verarbeitung der Bilddaten aktiviert und/oder deaktiviert. So können bei einer bereits vorgegebenen Anzahl und/oder Reihenfolge von auszuführenden Diagnoseverfahren bei einem in einem Zwischenergebnis identifizierten neuen signifikanten Bereich die Sequenz, die Anzahl, die Reihenfolge und/oder die Kombination der nachfolgenden Diagnoseverfahren geändert bzw. bereits ausgeführte Diagnoseverfahren nochmals aktiviert und durchlaufen werden.
  • In einer weiteren Ausführungsform werden die den oder die Bereiche repräsentierenden Daten als Eingangsdaten zur Aktivierung des oder weiterer vorgegebener Diagnoseverfahren verwendet. Beispielsweise wird bei einem als streuend bekannten Krebs, z. B. Hautkrebs, anhand dessen identifizierten Wachstumsstadium und/oder Größe automatisch das Diagnoseverfahren zur Knochenkrebserkennung aktiviert und ausgeführt. Dabei werden als Eingangsdaten die Abmessung, das Volumen und/oder das Wachstumsstadium des Hautkrebses vorgegeben, so dass das aktivierte nachfolgende Diagnoseverfahren entsprechend gesteuert werden kann.
  • Alternativ oder zusätzlich können das oder die weiteren vorgegebenen Diagnoseverfahren, insbesondere einer oder mehrerer Sequenzen manuell aktiviert oder deaktiviert. Dies ermöglicht eine Integration des untersuchenden Arztes, welcher anhand der ersten identifizierten und ausgegebenen Bilddaten die Se quenz, die Anzahl, die Kombination und/oder die Reihenfolge der auszuführenden Diagnoseverfahren bestimmt.
  • Zweckmäßigerweise werden die vorgegebenen Diagnoseverfahren einer oder mehrerer Sequenzen zeitlich parallel oder seriell ausgeführt. Insbesondere bei einer gleichzeitigen Ausführung aller aktivierten Diagnoseverfahren stehen die Ergebnisse besonders schnell und alle möglichen signifikanten Daten bzw. Bereiche, insbesondere eine oder mehrere Krebsarten repräsentierenden Bildbereiche zur Verfügung.
  • In einer weiteren Ausführungsform wird der identifizierte signifikante Bereich eines der Diagnoseverfahren segmentiert und vermessen und gegebenenfalls ausgegeben. Anhand des selektierten und segmentierten Bereichs kann seitens des Nutzers die Größe, die Kontur und die Lage des signifikanten Bereichs bestimmt und beurteilt werden. Auch kann die Veränderung des signifikanten Bereichs für weitere Analysen herangezogen werden. Je nach Vorgabe können die aus dem signifikanten Bereich resultierenden Daten, wie die Größe, die Lage, die Kontur, die Veränderung, das Volumen und/oder das Massezentrum des Bereichs einer manuellen und/oder einer automatischen Auswertung zugeführt werden. Auch können diese Daten zur nochmaligen Aktivierung des bereits durchlaufenden Diagnoseverfahrens mit geänderten Steuergrößen, z. B. einer höheren Auflösung, und/oder zur Aktivierung und/oder Deaktivierung weiterer Diagnoseverfahren verwendet werden.
  • Für eine übersichtliche Ausgabe des signifikanten Bereichs wird dieser hervorgehoben ausgegeben, insbesondere markiert, gefärbt und/oder vergrößert ausgegeben. Dabei wird der und/oder die signifikanten Bereich vorzugsweise auf ein Bildobjekt untersucht, das innerhalb des jeweiligen Bereichs liegt. Für das innerhalb des Bereichs identifizierte Bildobjekt wird dessen Größe, dessen Volumen, dessen geometrische Anordnung, dessen Form, dessen Kontur und/oder dessen Massenzentrum für eine weiter spezifizierte Analyse bestimmt. Dies ermöglicht einem Nutzer des Verfahrens, schnell und sicher im signifikanten Bereich die relevanten Objekte oder Veränderungen zu identifizieren und für eine Diagnose zu verwenden.
  • Hinsichtlich der Vorrichtung zur Analyse von mehreren dreidimensionalen digitalen Bilddaten wird die Aufgabe erfindungsgemäß gelöst, indem mindestens eine Datenschnittstelle zur Erfassung von einen oder mehreren Bilddatensätzen verschiedener Bildverarbeitungssysteme und mindestens eine Datenverarbeitungseinheit zur Zusammenführung der erfassten Bilddaten verschiedener Objekte vorgesehen sind, wobei eine Auswahleinrichtung zur Auswahl, Kombination und/oder Steuerung von mehreren vorgegebenen verschiedenartigen Diagnoseverfahren, insbesondere mindestens einer Sequenz von Diagnoseverfahren für eine gemeinsame und mehrfache Verarbeitung der zusammengeführten Daten vorgesehen ist, wobei mittels eines selektierten und aktivierten Diagnoseverfahrens innerhalb der Bilddaten nach mindestens einem dem jeweiligen Diagnoseverfahren zugehörigen signifikanten Bereich gesucht und dieser identifiziert und gegebenenfalls ausgegeben wird.
  • Mittels der Datenschnittstelle werden beispielsweise Bilddaten oder mindestens ein Bilddatensatz eines Computer-Tomographen (kurz CT genannt), eines Positronen-Emissions-Tomographen (kurz PET genannt), eines MR-Tomographen (kurz MRT genannt) für verschiedene Objekte, z. B. für Teilbereiche eines Körpers und/oder für einen ganzen Körper (= mehrdimensionale Ganzkörperabbildung), erfasst und der Datenverarbeitungseinheit zur Aufbereitung und Zusammenführung der Bilddaten, z. B. der Bilddaten vom Kopf, vom Bein und/oder vom Rumpf zu Bilddaten eines ganzen Körpers, zugeführt. Die Auswahleinrichtung dient der Auswahl und Kombination von beispielsweise in einer Datenbank hinterlegten verschiedenartigen Diagnoseverfahren in Form von Sequenzen von Diagnoseverfahren zur Erkennung und Ausgabe von jeweils zugehörigen signifikanten Bereichen. Die Auswahleinrichtung (auch Regelmaschine genannt) aktiviert ein oder mehrere der in der Daten bank hinterlegte Diagnoseverfahren und/oder deren Ausführungssequenz und prüft diese anhand der erfassten Daten auf Abweichungen. Die Auswahleinrichtung steuert dabei anhand der ermittelten Abweichungen das aktivierte Diagnoseverfahren und prüft, ob von einer Steuereinrichtung (auch CAD-Controller genannt) eine automatische Aktivierung eines oder mehrerer Diagnoseverfahren erforderlich ist.
  • Die Datenbank ist zur Hinterlegung der verschiedenartigen Diagnoseverfahren und zur Hinterlegung von Regeln über die Sequenz, Anzahl, Reihenfolge und/oder Kombination der Abarbeitung der hinterlegten Diagnoseverfahren vorgesehen. Je nach Umfang der Datenbank sind in dieser Standardverfahren und/oder -regeln hinterlegt. Auch können vorläufige Verfahren oder Testverfahren hinterlegt sein. Darüber hinaus können die hinterlegten Verfahren und/oder Regeln anhand von aktuellen Daten und/oder Informationen aktualisiert, d.h. hinsichtlich des zugrunde liegenden CAD-Algorithmus geändert und angepasst werden. Für den Fall, dass in der Abarbeitungsfolge, -sequenz und/oder -kombination kein weiteres Verfahren und/oder keine weitere Regel für die Aktivierung und Abarbeitung der Diagnoseverfahren hinterlegt sind, wird automatisch mittels der Auswahleinrichtung ein nächstfolgendes Diagnoseverfahren ausgewählt und aktiviert. Diese aktuelle Reihenfolge und Regel zur Ausführung der Diagnoseverfahren wird als neue Regel hinterlegt.
  • Hierbei sind zweckmäßigerweise mittels der Steuereinrichtung anhand der hinterlegten Regeln über Sequenz, Anzahl, chronologische Reihenfolge und/oder Kombination der verschiedenenartigen CAD-Algorithmen diese aktivierbar und in der Ausführung steuerbar. Darüber hinaus ist eine weitere Datenschnittstelle vorgesehen, welche bei Aktivierung einer der Diagnoseverfahren die für die Analyse relevanten Daten, z. B. die Bilddaten einer Lungenaufnahme, an das betreffende Diagnose- oder CAD-System, z. B. an das CAD-System zur Lungenkrebserkennung, überträgt. Dabei können die Diagnoseverfahren auto matisch selbst getriggert werden. D.h. ein gestartetes Diagnoseverfahren startet automatisch das nächstfolgende Diagnoseverfahren. Die Diagnoseverfahren können mittels der Steuereinrichtung für eine parallele oder serielle Bearbeitung gesteuert werden.
  • Je nach Ausführung der Vorrichtung ist ferner eine Ausgabeeinheit zur Ausgabe der bearbeiteten Bilddaten, insbesondere zur Darstellung des signifikanten Bereichs eines oder mehrerer Diagnoseverfahren vorgesehen. Mit anderen Worten: Bei einer zentralen Ausgabeeinheit werden die mittels der verschiedenartigen Diagnoseverfahren identifizierten signifikanten Bereiche zentral auf einem Bildschirm, einen Drucker ausgegeben und/oder in einem Speicher hinterlegt. Bei der aktuellen Ausgabe der Bilddaten ist eine schnelle Abschätzung der Relevanz des ausgegebenen Bereichs und des in diesem Bereich liegenden Bildobjekts möglich. Auch können die betreffenden Bilddaten der signifikanten Bereiche über eine Datenübertragungseinheit an externe Nutzer, z. B. in einem vernetzten Krankenhaus an einen weiteren Arzt und/oder an den behandelnden Hausarzt, übertragen werden.
  • Für eine individuelle insbesondere benutzerspezifische Auswertung des signifikanten Bereichs und/oder des oder der Bildobjekte ist eine Benutzerschnittstelle vorgesehen. Mittels der Benutzerschnittstelle können die Sequenz, die Anzahl, die Reihenfolge und/oder die Kombination der auszuführenden verschiedenartigen Diagnoseverfahren vorgegeben werden. Auch kann mittels der Benutzerschnittstelle der ermittelte signifikante Bereich vermessen und/oder manipuliert werden.
  • Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin, dass anstelle der Durchführung eines einzigen Diagnoseverfahrens oder CAD-Algorithmus zur Verarbeitung der Bilddaten diese mehrfach und anhand von verschiedenen Diagnoseverfahren verarbeitet werden. Dabei erfolgt die Steuerung der zu durchlaufenden Diagnoseverfahren automatisch, wobei die Sequenz, die Anzahl, die Reihenfolge und/oder die Kombination der auszuführenden Diagnoseverfahren anhand einer Regel und/oder manuell vorgegeben werden. Darüber hinaus kann ein Benutzer ein neues oder weiteres Diagnoseverfahren auf der Basis von Ergebnissen eines vorangegangenen Diagnoseverfahrens starten und stoppen. Auch können die zur Steuerung der Diagnoseverfahren hinterlegten Regeln manuell geändert und/oder anhand von aktuell durchgeführten Verfahren geändert werden. Auch ist mittels der Benutzerschnittstelle die Ausgabe von Zwischenergebnissen der einzelnen ausgeführten Diagnoseverfahren möglich.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand einer Zeichnung näher erläutert. Darin zeigt:
  • 1 schematisch eine Vorrichtung zur Analyse eines oder mehrerer dreidimensionaler digitaler Bilddatensätze mit mindestens einem Bilderfassungssystem und mit einer Auswahleinrichtung zur Auswahl und Kombination einer Vielzahl von hinterlegten CAD-Algorithmen sowie mit einer Steuereinheit zur Steuerung der ausgewählten CAD-Algorithmen.
  • 1 zeigt eine Vorrichtung 1 zur Analyse eines oder mehrerer dreidimensionaler digitaler Bilddatensätze Bn. Zur Erfassung der digitalen Bilddaten Bn, z. B. von digitalen Röntgenbildern, umfasst die Vorrichtung 1 mindestens eine Datenschnittstelle 2, an welche verschiedene Bilderfassungs- und/oder Bildverarbeitungssysteme 4 und/oder Bildarchivierungssysteme 6 angebunden sind.
  • Beispielsweise sind an die Datenschnittstelle 2 als Erfassungseinheiten ein Computertomograph und/oder ein Magnetresonanz-Tomograph angebunden. Die Bilderfassungs- und/oder Bildverarbeitungssysteme 4 liefern dabei aktuelle Bilddaten Bn eines oder mehrerer Objekte, z. B. eines Kopfes oder des Rumpfes eines Patienten. Auch können Datenquellen oder Datenarchivierungseinheiten angebunden sein, in welche die aktuelle Bilddaten Bn und/oder Bilddaten Bn – 1 von vorangegangenen Erfassungszyklen hinterlegt sind.
  • Je nach Art und Funktion des zugrunde liegenden Bilderfassungs- und/oder Bildverarbeitungssystems 4 weisen die Bilddaten Bn, Bn – 1 entsprechende Datenformate auf. Dabei werden die Bilddaten Bn, Bn – 1 beispielsweise mittels eines Bildverarbeitungssystems, z. B. eines so genannten MMIT-Systems (MMIT = Multimodality Mapping Imaging Tool), zur Verarbeitung mittels der Vorrichtung 1 aufbereitet.
  • Zur Auswahl der für eine Analyse vorgegebenen Bilddaten Bn, Bn – 1 können diese mit weiteren Informationen I verknüpft sein, welche beispielsweise in Form eines Headers in einem zugehörigen Datentelegramm 8 enthalten sind. Zur anschließenden Zusammenführung aller für eine Analyse relevanten Bilddaten Bn, Bn – 1 von verschiedenen Objekten und somit für eine Datenaggregation umfasst die Vorrichtung 1 eine Datenverarbeitungseinheit 10. Der Datenverarbeitungseinheit 10 werden hierzu die mittels der Datenschnittstelle 2 aufbereiteten Bilddaten Bn, Bn – 1 der verschiedenen Objekte, wie des Kopfs, der Gliedmaßen, des Rumpfs und/oder des ganzen Körpers, beispielsweise in Form eines Bilddatensatzes zugeführt.
  • Über eine Auswahleinrichtung 12 (auch rules engine genannt) werden mehrere, vorgegebene verschiedenartige Diagnoseverfahren CAD1 bis CADm ausgewählt, mittels derer die Bilddaten Bn, Bn – 1 gemeinsam und mehrfach verarbeitet und analysiert werden. Mittels eines der aktivierten Diagnoseverfahren CAD1 bis CADm wird innerhalb der relevanten Bilddaten Bn, Bn – 1 nach mindestens einem zugehörigen signifikanten Bereich gesucht und dieser identifiziert und gegebenenfalls ausgegeben.
  • Dabei werden die den zu bearbeitenden Bilddaten Bn, Bn – 1 zugrunde liegenden Informationen I, insbesondere die zugrunde liegenden Verarbeitungsregeln mit den beispielsweise in einem Datenspeicher 14 hinterlegten Diagnoseverfahren CAD1 bis CADm verglichen und auf eine Abweichung überprüft und/oder auf eine automatische Aktivierung einer der Diagnoseverfahren CAD1 bis CADm (auch CAD-Algorithmen genannt) überwacht. Zudem sind in dem Datenspeicher 14 alle Regeln R1 bis Rz über die Sequenz, die Anzahl, die Kombination und/oder die Reihenfolge der Abarbeitung und somit der Aktivierung und/oder der Deaktivierung der verschiedenartigen Diagnoseverfahren CAD1 bis CADm hinterlegt.
  • Darüber hinaus umfasst die Vorrichtung 1 eine Steuereinrichtung 16 zur Steuerung der aktivierten Diagnoseverfahren CAD1 bis CADm. Hierzu ist die Steuereinrichtung 16 über eine weitere Datenschnittstelle 18 mit mehreren zugehörigen Diagnosesystemen D1 bis Dm verbunden. Als Diagnosesystem D1 bis Dm sind beispielsweise herkömmliche Diagnosesystem zur Erkennung verschiedenartiger Krebsarten, wie z. B. zur Erkennung von Lungen-, Darm-, Leber-, Knochen- und/oder Brustkrebs vorgesehen.
  • Die Ergebnisse der ausgeführten Diagnoseverfahren CAD1 bis CADm werden über die Datenschnittstelle 18 und den CAD-Controller 16 einer Ausgabeeinheit 20 zugeführt. Über eine Benutzerschnittstelle 22 können die Anzahl, die Kombination und/oder die Reihenfolge der auszuführenden Diagnoseverfahren CAD1 bis CADm sowie die Art und/oder der Umfang der Ausgabe der Ergebnisse der ausgeführten Diagnoseverfahren CAD1 bis CADm eingestellt und/oder geändert werden.
  • Je nach Verwendung der Vorrichtung 1, z. B. als eine für mehrere Benutzer zugängliche Einrichtung, kann diese eine Identifizierungseinheit 24 zur Authentifikation und Authorisierung eines Benutzers B umfassen.
  • Im Betrieb der Vorrichtung 1 werden anhand der ermittelten Bilddaten Bn, Bn – 1, der Informationen I und der Regeln R1 bis Rz mittels der Auswahleinrichtung 12 die relevanten CAD-Algorithmen oder Diagnoseverfahren CAD1 bis CADm hinsichtlich deren Sequenz, Reihenfolge und/oder Kombination ausgewählt. Mittels des CAD-Controllers 16 werden die ausgewählten und gegebenenfalls aktivierten Diagnoseverfahren CAD1 bis CADm in ihrer Ausführung hinsichtlich der Einstellung von Parametern entsprechend gesteuert. So werden mittels des CAD-Controllers 16 automatisch die ausgewählten und auszuführenden CAD-Algorithmen CAD1 bis CADm aktiviert und/oder deaktiviert. Dabei kann ein aktiviertes Diagnoseverfahren CAD1 automatisch das oder die nächstfolgenden Diagnoseverfahren CAD2 bis CADm aktivieren. Auch können die Diagnoseverfahren CAD1 bis CADm parallel die gleichen Bilddaten Bn, Bn – 1 verarbeiten. Mit anderen Worten: Ein aktiviertes Diagnoseverfahren CAD1 triggert gemäß den Regeln R1 bis Rz die nächstfolgenden Diagnoseverfahren CAD2 bis CADm. Dabei kann über die Benutzerschnittstelle 22 der Ablauf der auszuführenden Diagnoseverfahren CAD1 bis CADm nach Belieben während oder nach einem ausgeführten Diagnoseverfahren CAD1 bis CADm gestoppt und/oder wieder gestartet werden. Es können somit Zwischenergebnisse ausgegeben werden.
  • Für den Fall der automatischen Aktivierung einer der Diagnoseverfahren CAD1 bis CADm wird mittels der Steuereinrichtung 16 das betreffende Diagnoseverfahren CAD1 bis CADm aktiviert, indem dem zugehörigen Diagnosesystem D1 bis Dm die relevanten Bilddaten Bn, Bn – 1 und die Steuersignale Si zur Steuerung des zugehörigen Diagnoseverfahrens CAD1 bis CADm zugeführt werden.
  • Bei der Ausgabe der Ergebnisse der CAD-Algorithmen ist darüber hinaus über die Benutzerschnittstelle 22 der auszugebende signifikante Bereich, insbesondere dessen Bildobjekt hinsichtlich der Auflösung, Größe und/oder der Hervorhebung einstellbar. Auch können die Bilddaten Bn, Bn – 1 selbst über die Benutzerschnittstelle 22 eingestellt und/oder manipuliert werden.
  • Durch die Verwendung der Vorrichtung 1 im medizinischen Bereich zur Unterstützung des Arztes bei der Diagnose ist es möglich, die erfassten Bilddaten Bn, Bn – 1 von einer Vielzahl von verschiedenartigen Diagnoseverfahren CAD1 bis CADm zu verarbeiten. Dabei können die Diagnosenverfahren CAD1 bis CADm in einer beliebigen vorgegebenen Reihenfolge und/oder eine Kombination ausgeführt werden. So kann beispielsweise bei einem bereits identifizierten Hautkrebs als nachfolgender CAD-Algorithmus jenes Verfahren, z. B. das Diagnoseverfahren CADm + 1 zur Erkennung von Knochenkrebs, vorgegeben werden, welches mit dem bereits aktivierten und/oder ausgeführten CAD-Algorithmus CADm zur Erkennung des Hautkrebs in Zusammenhang steht. Die Reihenfolge und/oder Kombination der Diagnoseverfahren CADm – 1, CADm, CADm + 1 kann dabei bestimmt werden durch die Wahrscheinlichkeit des nacheinander und/oder gleichzeitigen Auftretens von veränderten Bilddaten Bn, Bn – 1 für die betreffenden Krebsarten. Alternativ oder zusätzlich können die Sequenz, die Reihenfolge und/oder die Kombination der auszuführenden Diagnoseverfahren CADm – 1, CADm, CADm + 1 durch die ermittelte Veränderung und/oder die ermittelte Größe, insbesondere die Abmessung von Bilddatenobjekten vorgegeben werden. Hierbei werden beispielsweise die Art und/oder das Stadium des Wachstums von Krebszellen, welche durch die Bilddaten Bn, Bn – 1 repräsentiert werden, berücksichtigt. Durch eine derartige Kombination von mehreren auszuführenden Diagnoseverfahren CADm sind Mehrfachuntersuchungen am Patienten sicher vermieden.

Claims (19)

  1. Verfahren zur Analyse mindestens eines dreidimensionalen digitalen Bilddatensatzes (Bn, Bn – 1) mit Hilfe verschiedenartiger computergestützter Diagnoseverfahren (CAD1 bis CADm), wobei ein oder mehrere Bilddaten (Bn, Bn – 1) verschiedener Objekte zusammengeführt werden und derart gemeinsam und mehrfach verarbeitet werden, dass innerhalb der Bilddaten (Bn, Bn – 1) mit einem ersten Diagnoseverfahren (CAD1 bis CADm) zu einem der Objekte nach mindestens einem diesem Diagnoseverfahren (CAD1 bis CADm) zugehörigen signifikanten ersten Bereich gesucht und dieser identifiziert und gegebenenfalls ausgegeben wird und dass bei einem identifizierten ersten signifikanten Bereich automatisch mindestens ein weiteres vorgegebenes Diagnoseverfahren (CAD1 bis CADm) anhand von Regeln ausgewählt und gestartet wird, mittels dessen innerhalb der Bilddaten (Bn, Bn – 1) zu den weiteren Objekten nach mindestens einem weiteren, zu dem ersten signifikanten Bereich benachbarten Bereich gesucht und dieser bei Identifizierung ausgegeben und gegebenenfalls markiert wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei eine Anzahl von verschiedenartigen Diagnoseverfahren (CAD1 bis CADm) vorgegeben wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, wobei eine zugehörige Sequenz, chronologische Reihenfolge und/oder eine Kombination zur Ausführung der verschiedenartigen Diagnoseverfahren (CAD1 bis CADm) vorgegeben werden.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei anhand des ersten vorgegebenen Diagnoseverfahrens (CAD1 bis CADm) automatisch eine Sequenz von weiteren Diagnoseverfahren (CAD1 bis CADm) zur nochmaligen Verarbeitung der Bilddaten aktiviert wird.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei anhand von vorangegangenen und bereits ausgeführten Diagnoseverfahren (CAD1 bis CADm) eine neue oder weitere Sequenz von Diag noseverfahren (CAD1 bis CADm) aktiviert oder deaktiviert werden bzw. wird.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei anhand von den und/oder die signifikanten Bereiche repräsentierenden Daten automatisch ein oder mehrere vorgegebene Diagnoseverfahren (CAD1 bis CADm) zur nochmaligen Verarbeitung der Bilddaten aktiviert und/oder deaktiviert werden bzw. wird.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, wobei die den oder die Bereiche repräsentierenden Daten als Eingangsdaten zur Aktivierung des oder weiterer vorgegebener Diagnoseverfahren (CAD1 bis CADm) verwendet werden.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei das oder die weiteren vorgegebenen Diagnoseverfahren (CAD1 bis CADm) einer oder mehrerer Sequenzen manuell aktiviert oder deaktiviert werden bzw. wird.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei die vorgegebenen Diagnoseverfahren (CAD1 bis CADm) einer oder mehrerer Sequenzen zeitlich parallel oder seriell ausgeführt werden.
  10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei der signifikante Bereich segmentiert und vermessen wird.
  11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, wobei der signifikante Bereich hervorgehoben ausgegeben wird, insbesondere markiert, gefärbt und/oder vergrößert ausgegeben wird.
  12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11, wobei der und/oder die signifikanten Bereiche des oder der Diagnoseverfahren (CAD1 bis CADm) auf ein innerhalb des Bereichs liegendes Bildobjekt untersucht wird.
  13. Verfahren nach Anspruch 12, wobei für ein innerhalb des Bereichs identifiziertes Bildobjekt dessen Größe, dessen Vo lumen, dessen geometrische Anordnung, dessen Form, dessen Kontur und/oder dessen Massenzentrum bestimmt werden bzw. wird.
  14. Vorrichtung (1) zur Analyse von mehreren dreidimensionalen digitalen Bilddaten (Bn, Bn – 1), wobei mindestens eine Datenschnittstelle (2) zur Erfassung von mehreren Bilddaten (Bn, Bn – 1) verschiedener Bildverarbeitungssysteme (4) und mindestens eine Datenverarbeitungseinheit (10) zur Zusammenführung der erfassten Bilddaten (Bn, Bn – 1) verschiedener Objekte vorgesehen sind, wobei eine Auswahleinrichtung (12) zur Auswahl und Steuerung mindestens einer Sequenz von mehreren vorgegebenen verschiedenartigen Diagnoseverfahren (CAD1 bis CADm) für eine gemeinsame und mehrfache Verarbeitung der zusammengeführten Daten vorgesehen ist, wobei mittels eines aktivierten Diagnoseverfahrens (CAD1 bis CADm) innerhalb der Bilddaten (Bn, Bn – 1) nach mindestens einem dem jeweiligen Diagnoseverfahren (CAD1 bis CADm) zugehörigen signifikanten Bereich gesucht und dieser identifiziert und gegebenenfalls ausgegeben wird und wobei bei einem identifizierten ersten signifikanten Bereich automatisch mindestens ein weiteres vorgegebenes Diagnoseverfahren (CAD1 bis CADm) anhand von Regeln ausgewählt und gestartet wird, mittels dessen innerhalb der Bilddaten (Bn, Bn – 1) zu den weiteren Objekten nach mindestens einem weiteren, zu dem ersten signifikanten Bereich benachbarten Bereich gesucht und dieser bei Identifizierung ausgegeben und gegebenenfalls markiert wird.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 14, wobei eine Steuereinrichtung (16) vorgesehen ist, anhand der eine Sequenz, eine Anzahl, eine Kombination und/oder eine chronologische Reihenfolge zur Ausführung der verschiedenartigen Diagnoseverfahren (CAD1 bis CADm) vorgebbar sind bzw. ist.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 14 oder 15, wobei eine weitere Datenschnittstelle (18) vorgesehen ist, welche der Aktivierung und Übertragung der relevanten Daten an das betreffende Diagnoseverfahren (CAD1 bis CADm) dient.
  17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 16, wobei eine Ausgabeeinheit (20) zur Ausgabe der bearbeiteten Bilddaten (Bn, Bn – 1), insbesondere zur Darstellung des signifikanten Bereichs vorgesehen ist.
  18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 17, wobei eine Benutzerschnittstelle (22) zur Auswahl, Einstellung, Vermessung und/oder Manipulation von erfassten Bilddaten (Bn, Bn – 1), der vorgegebenen Sequenz von verschiedenartigen Diagnoseverfahren (CAD1 bis CADm) und/oder von ermittelten signifikanten Bereichen vorgesehen ist.
  19. Datenträger, dadurch gekennzeichnet, dass ein Computerprogrammprodukt zur Ausführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 13 gespeichert ist.
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