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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Zerkleinern
von Gegenständen,
insbesondere von Glasgefäßen.
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Leere
Gefäße, insbesondere
Glasgefäße, wie
beispielsweise Glasflaschen, müssen
in der Regel gesammelt und entsorgt werden müssen. Das Problem beim Sammeln
der leeren Gefäße besteht häufig darin,
dass diese viel Platz in Anspruch nehmen und dadurch nur eine relativ
geringe Anzahl von Gefäßen gesammelt
und abtransportiert werden kann. Aus diesem Grund werden die leeren
Glasgefäße häufig zertrümmert, um
sie auf einem kleineren Raum unterbringen und transportieren zu
können. Beim
Zertrümmern
der Glasgefäße besteht
jedoch die Gefahr, dass Glasscherben unkontrolliert durch die Luft
fliegen, was wiederum zu Verletzungen führen kann. Auch der Zertrümmerungsvorgang
selbst birgt ein hohes Verletzungsrisiko.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Nachteile des Standes
der Technik zu überwinden.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine
Vorrichtung zum Zerkleinern von Gegenständen, insbesondere von Glasgefäßen, gelöst, umfassend
ein mindestens einseitig geschlossenes Gehäuse aus einem flexiblen Material
zum Aufnehmen der zu zerkleinernden Gegenstände sowie einen im Inneren
des Gehäuses
integrierten, im Wesentlichen aus einem harten Material bestehenden
Auflagesockel zum Auflegen der zu zerkleinernden Gegenstände.
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Mit
Hilfe der erfindungsgemäßen Vorrichtung lassen
sich zu zerkleinernde Gegenstände
in einfacher Art und Weise in einem einseitig geschlossenen Gehäuse zertrümmern. Durch
das Gehäuse
werden Gefäßsplitter,
welche beim Zertrümmern
der Gegenstände
entstehen, zurückgehalten
und können
nicht durch die Luft geschleudert werden. Die Gefäßtrümmer verbleiben
in dem Gehäuse
und können
nach dem Zertrümmerungsvorgang
in einen Sammelbehälter
umgefüllt
werden. Durch den im Inneren des Gehäuses integrierten Auflagesockel,
welcher aus einem harten Material besteht, können die zu zerkleinernden
Gefäße besonders
leicht zertrümmert
werden. Beim Schlagen auf das zu zertrümmernde Gefäß wird die Schlagenergie auf
die Auflagefläche
des Auflagesockels konzentriert.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist der Auflagesockel scharfkantig ausgebildet. Durch die scharfkantige
Ausbildung, insbesondere der Auflagefläche des Auflagesockels, wird
erreicht, dass die Schlagenergie besonders stark gebündelt wird,
wodurch der zu zertrümmernde
Gegenstand besonders leicht zertrümmert werden kann.
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Mit
Vorteil weist der Auflagesockel Zacken auf. Auf diese Zacken werden
die zu zertrümmernden
Gegenstände
gelegt. Dadurch ist die Auflagefläche besonders gering, wodurch
wiederum die Schlagenergie besonders stark konzentriert wird. Dadurch lässt sich
eine noch einfachere und effizientere Zertrümmerung erreichen.
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Vorzugsweise
besteht der Auflagesockel im Wesentlichen aus Metall, bevorzugt
Stahl. Durch die harte Ausbildung des Auflagesockels wird eine besonders
effektive Zertrümmerung
der zu zerkleinernden Gegenstände
erreicht.
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Mit
Vorteil weist der Auflagesockel Befestigungsmittel zum Befestigen
an der Gehäusewand auf.
Dadurch wird erreicht, dass der Auflagesockel an einer bestimmten
bevorzugten Position im Gehäuse gehalten
werden kann.
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Vorzugsweise
ist die Gehäusewand
im Wesentlichen als flexible Folie oder Plane ausgebildet. Dies
erleichtert die Handhabung der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
weist die Gehäusewand
ein Schlagelement, insbesondere einen Schlagbolzen aus Metall, auf.
Dieses Schlagelement hat Kontakt zum zu zertrümmernden Gegenstand. Beim Zertrümmerungsvorgang
wird mit einem Gegenstand, insbesondere einem Hammer, auf das Schlagelement
geschlagen. Dabei wird die Schlagenergie vom Schlagelement direkt
auf das zu zertrümmernde
Gefäß konzentriert.
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Mit
Vorteil weist die erfindungsgemäße Vorrichtung,
insbesondere die Gehäusewand,
Stabilisierungselemente, insbesondere Stabilisierungsstreben, auf.
Diese bewirken einerseits, dass der Auflagesockel in einer aufrechten
Position gehalten werden kann, andererseits dienen sie als Auflage
und Führung
für die
zu zertrümmernden
Gegenstände.
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Bei
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist das Gehäuse
im Wesentlichen aus schnittfestem Material, insbesondere schnittfestem
Kunststoff, gefertigt. Dadurch wird verhindert, dass das Gehäuse durch
die beim Zertrümmerungsvorgang
entstehenden Splitter beschädigt
werden kann.
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Vorzugsweise
ist das Gehäuse
in Form eines Sackes ausgebildet. Dieser dient zum einen als Schutz
vor herumfliegenden Splittern, zum anderen als Aufbewahrungsmittel
für die
beim Zertrümmerungsvorgang
entstehenden Splitter.
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Weitere
Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung
von bevorzugten Ausführungsformen
der Erfindung in Verbindung mit den Zeichnungen und den Unteransprüchen. Hierbei
können
die einzelnen Merkmale jeweils für
sich allein oder in Kombination miteinander verwirklicht sein.
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In
den Zeichnungen zeigen:
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1:
Eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Zertrümmerungsvorrichtung mit zu
zertrümmernder
Flasche;
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2:
Eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Zertrümmerungsvorrichtung von 1 ohne Auffangsack;
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3:
Eine Stirnseitenansicht der erfindungsgemäßen Zertrümmerungsvorrichtung ohne Auffangsack;
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4:
Darstellung eines Zertrümmerungsvorganges.
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1 zeigt
eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Zertrümmerungsvorrichtung 1 mit
einem Auffangsack 2, in welchem sich eine zu zertrümmernde
Glasflasche 3 befindet. In den Auffangsack 2 der
Zertrümmerungsvorrichtung 1 ist
ein Auflagesockel 4 aus Stahl integriert. Die Zertrümmerungsvorrichtung 1 weist
ferner längliche
Stabilisierungselemente 5 auf. Die Stabilisierungselemente 5 bestehen aus
Stabilisierungsstreben 6, welche über Verbindungsstreben 7 mit
Stabilisierungsstreben 8 verbunden sind. Die Stabilisierungselemente 5 sind
durch die Stabilisierungsstreben 6 mit dem Auflagesockel 4 verbunden,
indem sie in jeweils eine Aussparung im Auflagesockel 4 eingebracht
sind.
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Die
zu zertrümmernde
Flasche 3 liegt auf dem Auflagesockel 4 auf. Die
Flasche 3 liegt ferner teilweise auf den Stabilisierungsstreben 6 der
Stabilisierungselemente 5 auf, die auch als Führung für die Flasche 3 dienen.
Die Stabilisierungselemente 5 dienen ebenfalls dazu, den
Auflagesockel 4 in einer aufrechten Position zu halten.
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In
die Wand des Auffangsackes 2 ist ein Schlagbolzen 9 aus
Stahl integriert. Dieser Schlagbolzen 9 ist auf der Höhe des Auflagesockels 4 positioniert.
Der Schlagbolzen 9 liegt auf der Wand der zu zertrümmernden
Flasche 3 auf und ist auf der gegenüber liegenden Seite des Auflagesockels 4 positioniert,
so dass die Flasche 3 zwischen dem Auflagesockel 4 und
dem Schlagbolzen 9 positioniert ist. Zum Zertrümmern der
Flasche 3 wird mit einem Gegenstand (z. B. Hammer) auf
den Schlagbolzen 9 geschlagen (siehe hierzu 4).
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Der
Auffangsack 2 besteht im vorliegenden Fall aus einem schnittfesten
Kunststoff, welcher flexibel ausgebildet ist. Der Auffangsack 2 weist
ferner einen Ring 10 aus Kunststoff auf. Dieser dient der
einfachen Handhabung der Zertrümmerungsvorrichtung 1,
indem dieser beispielsweise beim Entleeren des Auffangsackes in
einfacher Weise gegriffen werden kann.
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In
der vorliegenden Darstellung ist sowohl der Auffangsack 2 als
auch die Flasche 3 durchsichtig ausgebildet.
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2 zeigt
eine Seitenansicht der Zertrümmerungsvorrichtung 1 von 1 mit
abgenommenem Auffangsack.
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3 zeigt
eine Stirnseitenansicht der Zertrümmerungsvorrichtung 1 von 1 und 2 ohne
Auffangsack. Der in 1 zu sehende Auffangsack 2 ist
im Betriebszustand mit dem Auflagesockel 4 fest verbunden.
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Der
Auflagesockel 4 weist zwei äußere Zacken 11 und
zwei innere Zacken 12 auf. Die Flasche 3 liegt
in der vorliegenden Darstellung auf den äußeren Zacken 11 auf.
Die inneren Zacken 12 dienen zur Auflage von Flaschen mit
einem geringeren Durchmesser. Die Flasche 3 liegt in der
vorliegenden Darstellung nur auf zwei Punkten, nämlich den Spitzen der Zacken 12,
auf. Beim Schlagen auf die Flasche von der gegenüber liegenden Seite überträgt sich
die Schlagenergie lediglich auf diese beiden Auflagepunkte, wodurch
die Schlagenergie stark gebündelt wird.
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4 demonstriert
die Vorgehensweise beim Zertrümmern
mit Hilfe der Zertrümmerungsvorrichtung 1.
Die Zertrümmerungsvorrichtung 1 ist
in der vorliegenden Darstellung seitlich dargestellt.
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Beim
Zertrümmern
geht man vorteilhafter weise wie folgt vor:
Die zu zertrümmernde
Flasche 3 wird mit ihrem Boden voraus bis zum Anschlag
in den Auffangsack 2 geschoben. Dann umfasst man mit der
einen Hand das offene Ende des Auffangsackes 2 mit den
Stabilisierungsstreben 8 und zugleich den Hals der Flasche.
Dann legt man die Zertrümmerungsvorrichtung 1 zusammen
mit der integrierten Flasche auf einen festen Untergrund und tariert
sie so aus, dass der Auflagesockel 4 senkrecht auf der
Unterlage steht. Nun schlägt
man mit einem Hammer auf den Schlagbolzen 9 (dieser kann
beispielsweise als Metallniete ausgebildet sein). Durch die Konzentration
der Schlagenergie auf nur zwei Auflagepunkte des Auflagesockels 4,
nämlich
die (hier nicht dargestellten) Zacken 11, sowie auf die
geringe Auslagefläche
des Schlagbolzens 9 zersplittert die Flasche 3 besonders leicht
und in besonders kleine Teile. Anschließend kann der Auffangsack 2 durch
Loslassen des offenen Endes und durch Anheben desselben am Ring 10 entleert
werden.