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DE102007031882A1 - Wäschebehandlungsgerät mit Türverriegelungselement - Google Patents

Wäschebehandlungsgerät mit Türverriegelungselement Download PDF

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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Wäschebehandlungsgerät, insbesondere eine Waschmaschine, bei welcher ein Türverriegelungselement (10) und eine Antriebsmotorschaltung (20; 30) über einen gemeinsamen Schalter (3) an eine Stromversorgung (N, L) angeschlossen sind. Zur Vermeidung von Störstrahlungen durch die Ansteuerung des Türverriegelungselements (10) ist das Türverriegelungselement (10) über einen induktiven Teilbereich (24; 37) der Antriebsmotorschaltung (20; 30) mit dem Schalter (3) verbunden.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Wäschebehandlungsgerät mit einem Türverriegelungselement nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Beim Betrieb von Wäschebehandlungsgeräten, insbesondere von Waschmaschinen, muss sichergestellt werden, dass die Tür zum Bestücken des Geräts nur dann geöffnet werden kann, wenn dies ohne Schaden für den Benutzer möglich ist. Eine Türöffnung muss beispielsweise verhindert werden, wenn sich (heißes) Wasser in der Trommel befindet oder wenn sich die Trommel mit mehr als etwa 40 U/min dreht.
  • Ein herkömmliches Element, das zur Verriegelung der Maschinentür eingesetzt wird, ist zum Beispiel aus einem Bimetall gebildet, das über eine PTC-Pille aufgeheizt wird, einen Verriegelungsnocken treibt und gleichzeitig, wenn die Verriegelung erfolgreich ist, einen Kontakt schließt. Über diesen Kontakt, d. h. erst mit der sicheren Verriegelung der Tür, wird den Leistungselementen der Maschine Energie zugeführt. Ein solches Türverriegelungselement ist zum Beispiel in der GB-A-2,128,283 anschaulich beschrieben. Wird dieses Türverriegelungselement abgeschaltet, gibt es die Tür durch die thermische Zeitkonstante des Bimetalls und der PTC-Pille erst nach Ablauf einer gewissen Verzögerungszeit frei. Es sind aber auch Türverriegelungselemente auf magnetischer Basis bekannt, die ohne eine solche Zeitverzögerung arbeiten.
  • Die nationalen und internationalen Zulassungsbestimmungen von Wäschebehandlungsgeraten setzen immer höhere Sicherheitsstandards. So ist zum Beispiel aus der EP 0 702 103 A1 ein Wäschebehandlungsgerät bekannt, bei dem das Türverriegelungselement und die Antriebsmotorschaltung parallel geschaltet sind und über einen gemeinsamen Schalter angesteuert werden. Durch eine solche Schaltungsanordnung liegt in jedem Fall Spannung am Türverriegelungselement, wenn der Antriebsmotor gewollt oder ungewollt eingeschaltet ist. Ein typischer Schaltungsaufbau eines derartigen Wäschebehandlungsgeräts ist in der später beschriebenen 1 dargestellt.
  • Bei einer derartigen Schaltungsanordnung, wie sie zum Beispiel aus der EP 0 702 103 A1 bekannt oder in der beiliegenden 1 veranschaulicht ist, existiert jedoch die folgende Problematik. Das Türverriegelungselement wirkt direkt an der Gerätetür und muss über Kabelverbindungen mit der Steuerelektronik verbunden werden. Diese Leitungen wirken als Antennen für Störspannungen auf ihnen. Werden nun gemäß dem Stand der Technik der Antriebsmotor und das Türverriegelungselement über denselben elektronischen Schalter (z. B. einen Triac) angesteuert, dann führen die elektrischen Leitungen zum Türverriegelungselement die steilen Flanken des Phasenanschnitts der Motorregelung. Eine Entstörung, um die EMV-Zulassungsvorschriften einzuhalten, ist nur mit zusätzlichen Schaltmitteln wie Induktivitäten und Kapazitäten in aufwändiger Weise möglich.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Wäschebehandlungsgerät der eingangs genannten Art derart weiterzuentwickeln, dass Störstrahlungen durch die Ansteuerung des Türverriegelungselements ohne zusätzliche Schaltelemente und damit kostengünstig vermieden werden können.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Wäschebehandlungsgerät mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Das Wäschebehandlungsgerät, insbesondere eine Waschmaschine, bei welchem ein Türverriegelungselement und eine Antriebsmotorschaltung über einen gemeinsamen Schalter an eine Stromversorgung angeschlossen sind, ist dadurch gekennzeichnet, dass das Türverriegelungselement über einen induktiven Teilbereich der Antriebsmotorschaltung mit dem Schalter verbunden ist.
  • Die Stromversorgung wird von dem gemeinsamen Schalter nicht direkt dem Türverriegelungselement zugeführt, sondern über einen induktiven Teilbereich der Antriebsmotorschaltung. Wenn der Antriebsmotor noch nicht in Betrieb ist, erhält das Türverriegelungselement im Wesentlichen die volle Netzspannung zur Verriegelung der Gerätetür. Nach erfolgreicher Türverriegelung liegt das Türverriegelungselement, wenn der Antriebsmotor dreht, nur noch an einem Teil der Netzspannung an, der Rest fällt an dem induktiven Teilbereich der Antriebsmotorschaltung ab. Die Funktionsfähigkeit des Türverriegelungselements bleibt aber dennoch voll erhalten, da es in diesem Betriebszustand nur noch einen kleinen Haltestrom benötigt. Andererseits werden die störenden Schaltflanken des elektronischen Schalters durch den zwischengeschalteten induktiven Teilbereich der Antriebsmotorschaltung abgeschirmt, sodass sie auf den Leitungen zum Türverriegelungselement nur stark abgeschwächt erscheinen und entsprechende EMV-Störungen ohne zusätzliche Elemente unterdrückt werden.
  • In einer Ausgestaltung der Erfindung enthält die Antriebsmotorschaltung einen Wechselstromuniversalmotor. In diesem Fall ist das Türverriegelungselement über eine Feldwicklung des Wechselstromuniversalmotors mit dem Schalter verbunden.
  • In einer anderen Ausgestaltung der Erfindung enthält die Antriebsmotorschaltung einen Gleichstromuniversalmotor. in diesem Fall ist das Türverriegelungselement über eine Kommutierungsdrossel der Antriebsmotorschaltung mit dem Schalter verbunden.
  • Ein Anker eines Antriebsmotors der Antriebsmotorschaltung ist vorzugsweise über zwei Wenderelais (mit je einem Umschalter) mit der Stromversorgung verbindbar, sodass der Antriebsmotor wahlweise auf Linkslauf, Rechtslauf oder stromlos geschaltet werden kann.
  • Ferner ist eine Feldwicklung eines Antriebsmotors der Antriebsmotorschaltung vorzugsweise mit einem Element (Relais oder dergleichen elektronisches Element) zum Verkürzen der Feldwicklung gekoppelt, was insbesondere bei hohen Schleuderdrehzahlen des Antriebsmotors von Vorteil sein kann.
  • Obige sowie weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter, nicht-einschränkender Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen besser verständlich. Darin zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung des Schaltungsaufbaus eines herkömmlichen Wäschebehandlungsgeräts;
  • 2 eine schematische Darstellung des Schaltungsaufbaus eines Wäschebehandlungsgeräts gemäß einem ersten bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung; und
  • 3 eine schematische Darstellung des Schaltungsaufbaus eines Wäschebehandlungsgeräts gemäß einem zweiten bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung.
  • Zum besseren Verständnis der vorliegenden Erfindung wird zunächst anhand von 1 der Aufbau eines herkömmlichen Wäschebehandlungsgeräts (insbesondere eine Waschmaschine) erläutert.
  • Das Wäschebehandlungsgerät umfasst insbesondere ein Türverriegelungselement 10 und eine Antriebsmotorschaltung 20, die über einen gemeinsamen elektronischen Schalter 3 parallel mit einem Netz N, L verbunden sind. Insbesondere ist ein Anschluss des Türverriegelungselements 10 über eine Leitung 1 direkt mit dem Netzpol L verbunden und der andere Anschluss ist über die Leitung 2 zusammen mit dem Anschluss der Antriebsmotorschaltung 20 an den anderen Netzpol N gelegt. Die Antriebsmotorschaltung 20 sowie weitere Stromverbraucher (nicht dargestellt) des Wäschebehandlungsgeräts sind über den Schalter 11 des Türverriegelungselements 10 an den Netzpol L geführt.
  • Das Türverriegelungselement 10 enthält neben dem bereits genannten Schalter 11 insbesondere eine Sicherheitsvorrichtung 12 zum Verriegeln der Gerätetür. Sobald diese Sicherheitsvorrichtung 12 die Gerätetür sicher verriegelt hat, schließt sie den Schalter 11, um die Antriebsmotorschaltung 20 und die weiteren Stromverbraucher des Wäschebehandlungsgeräts mit dem zweiten Netzpol L zu verbinden.
  • Die Antriebsmotorschaltung 20 enthält im Fall von 1 einen Wechselstromuniversalmotor, der einen Anker 22 und eine Feldwicklung 24 aufweist. Der Anker 22 ist über zwei Wenderelais 21, 23 mit der Stromversorgung verbindbar, die eine Drehrichtungsumkehr des Antriebsmotors ermöglichen. Falls beide Wenderelais 21, 23 erregt oder nicht erregt sind, ist der Motorstromkreis unterbrochen. Weiter ist der Feldwicklung 24 des Antriebsmotors ein Relais 25 zugeordnet, um die Feldwicklung bei Bedarf verkürzen zu können.
  • Die Leitungen 1 und 2 des Türverriegelungselements 10 sind üblicherweise als paralleles Zweierkabel ausgeführt und führen damit die Störspannungen, die durch die steilen Schaltflanken am elektronischen Schalter 3 entstehen. Bei dem herkömmlichen Wäschebehandlungsgerät, wie es in 1 veranschaulicht ist, müssen daher die beiden Leitungen 1, 2 des Türverriegelungselements mit zusätzlichen Elementen abgeschirmt werden, um die EMV-Zulassungsvorschriften einzuhalten.
  • Bezug nehmend auf 2 wird nun ein erstes bevorzugtes Ausführungsbeispiel eines Wäschebehandlungsgeräts der Erfindung näher erläutert.
  • Das Wäschebehandlungsgerät umfasst wieder ein Türverriegelungselement 10 und eine Antriebsmotorschaltung 20, welche einen aus Anker 22 und Feldwicklung 24 gebildeten Wechselstromuniversalmotor enthält. Gleiche Komponenten wie bei dem herkömmlichen Wäschebehandlungsgerät von 1 sind mit den gleichen Bezugsziffern gekennzeichnet und nachfolgend sollen insbesondere die Unterschiede zum herkömmlichen Schaltungsaufbau von 1 beschrieben werden.
  • Wie in 2 dargestellt, sind auch in diesem Fall das Türverriegelungselement 10 und die Antriebsmotorschaltung 20 über einen gemeinsamen elektronischen Schalter (z. B. einen Triac) 3 mit dem einen Netzpol N der Stromversorgung verbunden. Im Gegensatz zum herkömmlichen Wäschebehandlungsgerät wird der Netzpol N in diesem Fall aber nicht direkt vom Schalter 3 an das Türverriegelungselement 10 gelegt, sondern über einen induktiven Teilbereich der Antriebsmotorschaltung 20, der insbesondere die Feldwicklung 24 des Antriebsmotors enthält.
  • Solange der Antriebsmotor 22, 24 noch nicht in Betrieb ist, steht dem Türverriegelungselement 10 über die bei Stillstand des Antriebsmotors niederohmige Feldwicklung 24 nahezu die volle Netzspannung über die Leitungen 1 und 2 zur Verfügung. Nach der Verriegelung der Gerätetür durch die Sicherheitsvorrichtung 12 des Türverriegelungselements 10 und dem anschließenden Schließen des Schalters 11 ist auch der Antriebsmotor 22, 24 an die Stromversorgung N, L angeschlossen und kann gedreht werden. Wenn der Antriebsmotor 22, 24 dreht, liegt am Türverriegelungselement 10 nur noch etwa die halbe Netzspannung an; diese ist aber für den Haltestrom des Türverriegelungselements 10 voll ausreichend.
  • Die Störspannung am elektronischen Schalter 3, die durch die steilen Flanken beim Phasenanschnitt erzeugt wird, wird durch die zwischengeschaltete Feldwicklung 24 des Antriebsmotors von den Speiseleitungen 1, 2 des Türverriegelungselements 10 ferngehalten; auf den Leitungen 1, 2 erscheinen die störenden steilen Flanken des elektronischen Schalters 3 stark abgeschwächt.
  • Zur Einhaltung der EMV-Zulassungsvorschriften sind daher bei diesem erfindungsgemäßen Schaltungsaufbau keine zusätzlichen Elemente zur EMV-Abschirmung für die Leitungen 1, 2 zum Türverriegelungselement 10 erforderlich. Die notwendige Abschirmung wird durch den ohnehin vorhandenen induktiven Teilbereich der Antriebsmotorschaltung 20 in Form der Feldwicklung 24 des Antriebsmotors selbst erreicht.
  • Soll im Betrieb des Wäschebehandlungsgeräts zum Beispiel während eines Einweichens der Wäsche im Gerät das Türverriegelungselement 10 allein angesteuert werden, so bleiben die beiden Wenderelais 21, 23 des Ankers 22 des Antriebsmotors unerregt oder werden von der Steuerelektronik beide gleichzeitig angesteuert, sodass der Motorstromkreis unterbrochen ist. Durch die beiden Wenderelais 21, 23 mit je einem Umschalter kann der Antriebsmotor wahlweise auf Linkslauf, auf Rechtslauf oder stromlos geschaltet werden.
  • Ferner ist die Feldwicklung 24 des Antriebsmotors mit einem Feldumschaltrelais 25 oder dergleichen elektronischen Element gekoppelt, das einer Verkürzung der Feldwicklung 24 zum Beispiel für hohe Schleuderdrehzahlen des Antriebsmotors dient. Umschaltungen an der Antriebsmotorschaltung 20 werden dabei zur Schonung der Relaiskontakte vorteilhafterweise nur bei einem stromlos geschalteten Antriebsmotor durchgeführt. Dies ist durch eine entsprechende Stellung der Wenderelais 21, 23 wie beschrieben zu erreichen.
  • Ein zweites Ausführungsbeispiel eines Wäschebehandlungsgeräts wird nun Bezug nehmend auf 3 näher erläutert.
  • Das Türverriegelungselement 10 ist analog zum Ausführungsbeispiel von 2 aufgebaut, d. h. es weist insbesondere eine Sicherungsvorrichtung 12 zum Verriegeln der Gerätetür und Ansteuern des Schalters 11 auf und ist über die zwei Leitungen 1 und 2 mit den Netzpolen N und L der Stromversorgung verbunden. Außerdem ist das Türverriegelungselement 10 über den elektronischen Schalter (z. B. Triac) 3 mit dem Netzpol N verbunden.
  • Im Gegensatz zum obigen ersten Ausführungsbeispiel enthält die Antriebsmotorschaltung 30 des Wäschebehandlungsgeräts gemäß dem in 3 dargestellten zweiten Ausführungsbeispiel einen Gleichstromuniversalmotor. Dieser Gleichstromuniversalmotor ist aus einem Anker 32 und einer Feldwicklung 34 gebildet. Analog zum obigen ersten Ausführungsbeispiel ist der Anker 32 mit zwei Wenderelais 31, 33 versehen und die Feldwicklung 34 mit einem Element 35 zum Verkürzen der Feldwicklung in Form zum Beispiel eines Feldumschaltrelais gekoppelt. Die Funktionsweise dieser Komponenten entspricht jener des obigen ersten Ausführungsbeispiels, weshalb auf eine Wiederholung der entsprechenden Beschreibung verzichtet wird.
  • Neben dem eigentlichen Antriebsmotor weist die Antriebsmotorschaltung 30 auch einen Brückengleichrichter 36 auf, der über eine Kommutierungsdrossel 37 an den elektronischen Schalter 3 angeschlossen ist. Der Antriebsmotor wird dann in bekannter Weise von dem Plus- und dem Minusanschluss des Brückengleichrichters 36 gespeist.
  • Im Fall des Gleichstromuniversalmotors wird das Türverriegelungselement 10 über diese Kommutierungsdrossel 37 als einen induktiven Teilbereich der Antriebsmotorschaltung 30 angesteuert. Für die Speisung des Türverriegelungselements 10 ist die Wirkungsweise der Kommutierungsdrossel 37 analog zur Funktionsweise der Feldwicklung 24 im Fall des Wechselstromuniversalmotors von 2. Auch in diesem Fall werden die Störspannungen, die durch die steilen Flanken beim Phasenanschnitt am elektronischen Schalter 3 erzeugt werden, durch die Induktivität der Kommutierungsdrossel 37 von den Zuleitungen 1 und 2 zum Türverriegelungselement 10 ferngehalten. Es werden somit die gleichen Vorteile wie beim obigen ersten Ausführungsbeispiel erzielt.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - GB 2128283 A [0003]
    • - EP 0702103 A1 [0004, 0005]

Claims (5)

  1. Wäschebehandlungsgerät, insbesondere Waschmaschine, bei welchem ein Türverriegelungselement (10) und eine Antriebsmotorschaltung (20; 30) über einen gemeinsamen Schalter (3) an eine Stromversorgung (N, L) angeschlossen sind, dadurch gekennzeichnet, dass das Türverriegelungselement (10) über einen induktiven Teilbereich (24; 37) der Antriebsmotorschaltung (20; 30) mit dem Schalter (3) verbunden ist.
  2. Wäschebehandlungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebsmotorschaltung (20) einen Wechselstromuniversalmotor (22, 24) enthält; und dass das Türverriegelungselement (10) über eine Feldwicklung (24) des Wechselstromuniversalmotors (22, 24) mit dem Schalter (3) verbunden ist.
  3. Wäschebehandlungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebsmotorschaltung (30) einen Gleichstromuniversalmotor (32, 34) enthält; und dass das Türverriegelungselement (10) über eine Kommutierungsdrossel (37) der Antriebsmotorschaltung (30) mit dem Schalter (3) verbunden ist.
  4. Wäschebehandlungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass ein Anker (22; 32) eines Antriebsmotors der Antriebsmotorschaltung (20; 30) über zwei Wenderelais (21, 23; 31, 33) mit der Stromversorgung (N, L) verbindbar ist.
  5. Wäschebehandlungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass eine Feldwicklung (24; 34) eines Antriebsmotors der Antriebsmotorschaltung (20; 30) mit einem Element (25; 35) zum Verkürzen der Feldwicklung (24; 34) gekoppelt ist.
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