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DE10146523A1 - Antriebssteuereinrichtung für einen stromrichtergespeisten, mehrphasigen Motor - Google Patents

Antriebssteuereinrichtung für einen stromrichtergespeisten, mehrphasigen Motor

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Publication number
DE10146523A1
DE10146523A1 DE10146523A DE10146523A DE10146523A1 DE 10146523 A1 DE10146523 A1 DE 10146523A1 DE 10146523 A DE10146523 A DE 10146523A DE 10146523 A DE10146523 A DE 10146523A DE 10146523 A1 DE10146523 A1 DE 10146523A1
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DE
Germany
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control device
converter
drive control
circuit
motor
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DE10146523A
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English (en)
Inventor
Gerwin Kissich
Hans Seidner
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Siemens Corp
Original Assignee
Siemens Corp
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Publication date
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    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02PCONTROL OR REGULATION OF ELECTRIC MOTORS, ELECTRIC GENERATORS OR DYNAMO-ELECTRIC CONVERTERS; CONTROLLING TRANSFORMERS, REACTORS OR CHOKE COILS
    • H02P29/00Arrangements for regulating or controlling electric motors, appropriate for both AC and DC motors
    • H02P29/02Providing protection against overload without automatic interruption of supply
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y10TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC
    • Y10STECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y10S388/00Electricity: motor control systems
    • Y10S388/90Specific system operational feature
    • Y10S388/903Protective, e.g. voltage or current limit

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  • Power Engineering (AREA)
  • Control Of Ac Motors In General (AREA)
  • Inverter Devices (AREA)

Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf eine Antriebssteuereinrichtung (12) für einen stromrichtergespeisten mehrphasigen Motor (4), wobei die Steuereingänge (G1, ..., G6) der abschaltbaren Stromrichterventile (T1, ..., T6) potentialgetrennt mit Ausgängen einer Steuereinrichtung (20) der Antriebssteuereinrichtung (12) verknüpft sind, die außerdem eine Einrichtung (24) zur Ankerkurzschlussbremsung aufweist. Erfindungsgemäß sind eine Überspannungserkennungs-Einrichtung (28) und eine Auslöseschaltung (30) vorgesehen, wobei diese Auslöseschaltung (30) ausgangsseitig mit der Einrichtung (24) zur Ankerkurzschlussbremsung und eingangsseitig einerseits mit dem Ausgang der Überspannungserkennungs-Einrichtung (28) und andererseits mit einem Signal (S¶AKB¶) verknüpft ist und wobei an den beiden Eingängen der Überspannungserkennungs-Einrichtung (28) ein Grenzwert (U¶ZWref¶) und ein ermittelter Eingangsspannungs-Istwert (U¶ZW¶) des motorseitigen Stromrichters (6) anstehen. Somit übernimmt die Einrichtung (24) zur Ankerkurzschlussbremsung zusätzlich die Funktion eines externen Voltage-Protection-Moduls (2), dass dadurch nicht mehr benötigt wird.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Antriebssteuereinrichtung für einen stromrichtergespeisten, mehrphasigen Motor gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Am Markt werden zunehmend Antriebe für hohe Geschwindigkeiten/Drehzahlen zum Einsatz gebracht. Dies trifft insbesondere für die Werkzeugmaschinenbranche zu. Drehzahlen bis zu 20.000 Umdrehungen/min sind bereits praxiserprobt. Für die Hochgeschwindigkeitsbearbeitung sind Drehzahlen jenseits dieser 20.000 Umdrehungen/min im Gespräch.
  • Generell, aber insbesondere diese hohen Geschwindigkeiten bringen es mit sich, dass die Motoren beim Abbremsen erhebliche Energie zurückspeisen, die im Normalbetrieb durch ein rückspeisefähigen netzseitigen Stromrichter in das Netz zurückgespeist wird. Im Störungsfall bzw. bei Netzausfall kann diese Energie nicht mehr zurückgespeist werden, was insbesondere bei diesen hochdrehenden Motoren zu erheblichen Überspannungen am Spannungszwischenkreis eines dem Motor vorgeschalteten Umrichters führt und diesen zerstören kann.
  • Um dieses Problem zu lösen, wurde bisher ein Modul eingesetzt, das in der Lage ist, eine auftretende Überspannung abzubauen. Dieses Modul 2, das auch als Voltage-Protection- Modul (VPM) bezeichnet wird, ist gemäß Fig. 1 zwischen den Eingängen eines mehrphasigen Motors 4 und den Ausgängen eines motorseitigen Stromrichters 6 eines Umrichters 8 geschaltet. Außerdem ist dieses Modul 2 mittels einer Steuerleitung 10 mit einem Ausgang einer Antriebssteuereinrichtung 12 des motorseitigen Stromrichters 6 verbunden. Als Umrichter 8 ist ein Spannungszwischenkreis-Umrichter vorgesehen. Aus Übersichtlichkeitsgründen ist der Spannungszwischenkreis, der den motorseitigen Stromrichter 6 und einen netzseitigen Stromrichter 14 gleichspannungsseitig verbindet, nicht näher dargestellt. Als netzseitiger Stromrichter 14 ist ein rückspeisefähiger Stromrichter vorgesehen. Mittels diesen netzseitigen Stromrichter 14 kann bei Abbremsen des Motors 4 Energie zurück in ein speisendes Netz 16 geschickt werden.
  • Mittels einer Überspannungsüberwachungs-Einrichtung wird geprüft, ob ein ermittelter Spannungs-Istwert UZW des Spannungszwischenkreises des Umrichters 8 einen vorbestimmten Grenzwert UZWref übersteigt. Sobald eine unerlaubte Überspannung auftritt, wird das Modul 2 aktiviert, indem die Antriebssteuereinrichtung 12 Steuersignale über die Steuerleitung 10 schickt. In diesem Modul sind wenigstens mehrere abschaltbare Leistungshalbleiterschalter mit ihren Ansteuerungen derart verschaltet, dass diese die Motorzuleitungen, die durch das Modul 2 geschliffen sind, kurzschließen. Dieses Modul 2 kann unter Umständen auch noch Widerstände aufweisen, damit die Verlustleistung nicht alleine an den abschaltbaren Leistungshalbleiterschaltern abfällt.
  • Der Nachteil dieses Moduls 2 besteht darin, dass dieses Modul 2 annähernd den Platz des motorseitigen Stromrichters 6 benötigt. Außerdem muss das Modul 2 leistungsmäßig mit den Ausgängen des motorseitigen Stromrichters 6 und den Eingängen des mehrphasigen Motors 2 und steuerungsseitig mit den Ausgängen der Antriebssteuereinrichtung 12 des motorseitigen Stromrichters 6 verbunden werden. Dabei kann es vorkommen, dass ein Schaltungsfehler auftritt.
  • Eine gattungsgemäße Antriebssteuereinrichtung 12 ist aus der europäischen Offenlegungsschrift 0 742 637 bekannt. Eine derartige Antriebssteuereinrichtung 12 ist in der Fig. 2 näher dargestellt. Danach ist ein mehrphasiger Motor 4 mit den Phasenausgängen L1, L2 und L3 des motorseitigen Stromrichters 6 elektrisch leitend verbunden. Dieser Stromrichter 6 weist sechs abschaltbare Leistungshalbleiterschalter T1, . . ., T6 auf, von denen drei in der oberen Brückenseite und drei in der unteren Brückenseite angeordnet sind. Als abschaltbare Stromrichterventile T1 bis T6 sind Insulated-Gate-Bipolar-Transistoren (IGBT) vorgesehen. Jeweils ein abschaltbarer Leistungshalbleiterschalter T1 und T2 bzw. T3 und T4 bzw. T5 und T6 der oberen und unteren Brückenseite des Stromrichters 6 bilden jeweils einen Brückenzweig, die zwischen einer Plusschiene +Ud und einer Minusschiene -Ud eines nicht näher dargestellten Spannungszwischenkreises geschaltet sind. Die einzelnen abschaltbaren Leistungshalbleiterschalter T1 bis T6 werden jeweils über eine potentialtrennende Einrichtung 18 angesteuert. Wegen der Übersichtlichkeit sind von diesen sechs Einrichtungen 18 nur zwei dargestellt. Als potentialtrennende Einrichtungen 18 sind Optokoppler vorgesehen. Mittels dieser Einrichtungen 18 wird der Stromrichter 6 (Leistungsteil) mit der Antriebssteuereinrichtung 12 (Reglungsteil) verbunden.
  • Die Antriebssteuereinrichtung 12 weist eine Steuereinrichtung 20 auf, welche die Signale zur Ansteuerung der Optokoppler 18 und damit zum Schalten der abschaltbaren Stromrichterventile T1 bis T6 des Stromrichters 6 liefert. Diese sind anhand von Signalleitungen gezeigt, welche von der Steuereinrichtung 20, insbesondere ein Pulsweitenmodulator, in Form von drei jeweils mit einer Diode und einen Widerstand in Serie versehenen Signalleitung für die obere Brückenseite und analog dazu mit drei gleichen Signalleitungen für die untere Brückenseite versehen sind. Für die beiden gezeigten Optokoppler 18 ist die Ansteuerung exemplarisch dargestellt. Des weiteren weist diese Antriebsansteuereinrichtung 12 ein Mittel 22 zur Impulslöschung auf, welche die Energiezufuhr zum elektrischen Antrieb durch das Löschen der Impulse am motorseitigen Stromrichter 6 unterbrechen. Dieses wird durch ein Signal S1 angesteuert. Dieses Mittel 22 zur Impulslöschung weist zusätzlich einen weiteren Optokoppler auf, der mittels eines Statussignals SAKB den Zustand des Mittels 22 anzeigt. Dieses wird zum einen zur Steuereinrichtung 20 sowie zum anderen zu einer Einrichtung 24 zur Ankerkurzschlussbremsung geführt.
  • Im Fehlerfall wird eine der beiden Brückenseiten in sicherer Technik gesperrt, während die andere Brückenseite durch getaktete Ansteuerung der abschaltbaren Leistungshalbleiterschalter T2, T4, T6 zugeschaltet werden, dass mindestens zwei Phasen des mehrphasigen Motors 4 kurzgeschlossen werden. Ebenso gut ist es jedoch auch möglich, die untere Brückenseite zu sperren und die obere Brückenseite des Stromrichters 6 getaktet anzusteuern. Durch die Einrichtung 24 zur Ankerkurzschlussbremsung werden im Fehlerfall nun zur erforderlichen Notbremsung alle Transistoren T2, T4 und T6 der unteren Brückenseite des Stromrichters 6 durchgeschaltet, so dass die drei Phasen des elektrischen Motors 4 über die Minusschiene -Ud kurzgeschlossen werden. Über die so hergestellte Kurzschlussbrücke zwischen den drei Phasen des elektrischen Motors 4 treibt die verbleibende kinetische Energie des mehrphasigen Motors 4 den Bremsstrom. Durch die getaktete Ansteuerung mittels der Taktfrequenz f können die Leistungshalbleiterschalter T2, T4 und T6 der unteren Brückenseite des Stromrichters 6 nun so gezielt durchgeschaltet werden, dass dadurch den Kurzschluss herbeigeführte Bremsmoment geeignet variiert werden kann. Diese Ankerkurzschlussbremsung dient allein dem Zwecke, in Notfällen, beispielsweise bei Not-Aus, Motoren schnellstmöglichst zum Stillstand zu führen.
  • Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, die bekannte Antriebssteuereinrichtung derart weiterzubilden, dass auf ein externes Voltage-Protection-Modul verzichtet werden kann.
  • Diese Aufgabe wird zusammen mit den Merkmalen des Oberbegriffs erfindungsgemäß mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Dadurch, dass die Antriebssteuereinrichtung zusätzlich eine Überspannungserkennungs-Einrichtung und eine Auslöseschaltung aufweist, wobei die Auslöseschaltung das Ausgangssignal der Überspannungserkennungs-Einrichtung und ein Auslösesignal für die Einrichtung zur Ankerkurzschlussbremsung logisch verknüpft, kann die Einrichtung zur Ankerkurzschlussbremsung auch zum Abbau einer Überspannung im Spannungszwischenkreis des Umrichters verwendet werden. Ein so ertüchtigter Umrichter trägt dazu bei, dass weniger Komponenten benötigt werden, wodurch ein Antriebssystem preisgünstiger und funktionssicher wird. Außerdem entfällt auch die Montage des zusätzlichen Voltage-Protection-Moduls. Damit die bereits vorhandene Einrichtung zur Ankerkurzschlussbremsung neben Not-Aus-Fällen auch als Überspannungsschutz genutzt werden kann, ist lediglich eine Überspannungsschutzerkennung und eine Auslöseschaltung erforderlich. Somit ist die Funktion des Voltage-Protection-Moduls mit minimalen Aufwand in der Antriebssteuereinrichtung eines Umrichters integrierbar.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der Antriebssteuereinrichtung sind den Unteransprüchen 2 bis 8 zu entnehmen.
  • Zur weiteren Erläuterung der Erfindung wird auf die Zeichnung Bezug genommen, in der ein Ausführungsbeispiel schematisch veranschaulicht ist.
  • Fig. 1 zeigt eine bisherige Lösung für das Problem Überspannungsschutz, in der
  • Fig. 2 ist eine bekannte Antriebssteuereinrichtung schematisch veranschaulicht, die
  • Fig. 3 zeigt eine erfindungsgemäße Lösung des Problems Überspannungsschutz, wogegen in der
  • Fig. 4 ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Antriebssteuereinrichtung schematisch dargestellt ist.
  • Die Fig. 3 zeigt einen Spannungszwischenkreis-Umrichter 8 mit einer Antriebssteuereinrichtung 12, die einen Voltage-Protection-Ergänzungseinrichtung 26 aufweist. Diese Einrichtung 26, die auch als VP-Ergänzungseinrichtung 26 bezeichnet wird, ist in der Fig. 4 näher dargestellt. Mittels dieser VP-Ergänzungseinrichtung 26 kann die Einrichtung 24 zur Ankerkurzschlussbremsung zusätzlich auch zum Abbau einer Überspannung im Spannungszwischenkreis des Umrichters 8 verwendet werden. Somit ersetzt diese VP-Ergänzungseinrichtung 26 das Voltage- Protection-Modul 2 nach Fig. 1. Durch den Wegfall des VP-Moduls 2, entfällt auch dessen Montage. Dadurch wird für den Umrichter 8 weniger Platz benötigt und das Antriebssystem wird funktionssicherer und preiswerter.
  • Gemäß Fig. 4 weist diese VP-Ergänzungseinrichtung 26 der Antriebssteuereinrichtung 12 eine Überspannungserkennungs-Einrichtung 28 und eine Auslöseschaltung 30 auf. Diese Antriebssteuereinrichtung 12 weist außerdem eine Steuereinrichtung 20, eine Einrichtung 24 zur Ankerkurzschlussbremsung und eine Regeleinrichtung 32 auf. Diese Regeleinrichtung 32 generiert in Abhängigkeit eines oder mehrerer Sollwerte, die aus Übersichtlichkeitsgründen nicht näher dargestellt sind, eine Stellgröße us, die mittels der Steuereinrichtung 28, insbesondere einen Pulsweitenmodulator, Steuersignale für den motorseitigen Stromrichter 6 generiert. Als Regeleinrichtung kann eine herkömmliche feldorientierte Regelung vorgesehen sein. Diese Antriebssteuereinrichtung 12 ist mittels der Optokoppler 18 von den Steuereingängen G1 bis G6 der abschaltbaren Stromrichterventile T1 bis T6 des motorseitigen Stromrichters 6 potentialmäßig getrennt. Aus Übersichtlichkeitsgründen sind von diesen sechs Optokopplern 18 nur zwei näher dargestellt. Die bisherige Antriebssteuereinrichtung 12 weist bereits für den Not-Aus-Fall die Einrichtung 24 zur Ankerkurzschlussbremsung auf. Diese Einrichtung 24 wird gemäß Fig. 2 in Abhängigkeit eines generierten Statussignals SAKB angesteuert. Auch diese Einrichtung 24 ist mittels der Optokoppler 18 der abschaltbaren Stromrichterventile T2, T4 und T6 der unteren Brückenseite des motorseitigen Stromrichters 6 mit diesem potentialgetrennt verbunden.
  • Gemäß der Erfindung ist dieser Einrichtung 24 zur Ankerkurzschlussbremsung die VP-Ergänzungseinrichtung 26 vorgeschaltet. Dabei ist das generierte Statussignal SAKB einem Eingang der Auslöseschaltung 30 zugeführt. Der zweite Eingang dieser Auslöseschaltung 30 ist mit einem Ausgang der Überspannungserkennungs-Einrichtung 28 verknüpft. An den beiden Eingängen dieser Überspannungserkennungs-Einrichtung 28 steht ein ermittelter Spannungs-Istwert UZW des Spannungszwischenkreises des Umrichters 8 und ein vorbestimmter Grenzwert UZWref an. Sobald der ermittelte Spannungs-Istwert UZW, der auch für die Steuereinrichtung 20 verwendet wird, diesen vorbestimmten Grenzwert UZWref übersteigt, steht am Ausgang der Überspannungserkennungs-Einrichtung 28 ein Signal SK an. Als Überspannungserkennungs-Einrichtung 28 ist beispielsweise ein Komparator vorgesehen, wogegen als Auslöseschaltung 30 ein Logik-Gatter, insbesondere ein ODER-Gatter, vorgesehen ist. Wenn eines der beiden am ODER-Gatter anstehenden Signale SK und SAKB oder beide sein Ausgangspotential von logisch Null auf logisch Eins wechselt, generiert die Auslöseschaltung 30 ein Auslösesignal SI, wodurch die Einrichtung 24 zur Ankerkurzschlussbremsung aktiviert wird. D. h., die abschaltbaren Stromrichterventile T2, T4 und T6 des motorseitigen Stromrichters 6 werden entweder dauerhaft eingeschaltet oder getaktet eingeschaltet. Die abschaltbaren Stromrichterventile T1, T3 und T5 werden gesperrt, so dass keine Brückenkurzschlüsse auftreten. Anstelle der abschaltbaren Stromrichterventile T2, T4 und T6 können auch die abschaltbaren Stromrichterventile T1, T3 und T5 von der Einrichtung 24 der Ankerkurzschlussbremsung angesteuert werden, wobei dann die abschaltbaren Stromrichterventile T2, T4 und T6 gesperrt werden müssen.
  • Mit dieser erfindungsgemäßen Ausgestaltung der Antriebssteuereinrichtung 12 eines Spannungszwischenkreis-Umrichters 8 kann die bereits vorhandene Einrichtung 24 zur Ankerkurzschlussbremsung auch zum Abbau einer Überspannung im Spannungszwischenkreis des Umrichters 8 verwendet werden. Somit kann auf ein Voltage-Protection-Modul 2 mit seinen Nachteilen verzichtet werden.

Claims (8)

1. Antriebssteuereinrichtung (12) für einen stromrichtergespeisten, mehrphasigen Motor (4), wobei als motorseitiger Stromrichter (6) eine mehrpulsige Brückenschaltung mit abschaltbaren Stromrichterventilen (T1, . . ., T6) vorgesehen ist, deren Steuereingänge (G1, . . ., G6) jeweils mittels einer potentialtrennenden Einrichtung (18) mit Ausgängen einer Steuereinrichtung (20) der Antriebssteuereinrichtung (12) verknüpft sind, und mit einer Einrichtung (24) zur Ankerkurzschlussbremsung, die mit Eingängen potentialtrennender Einrichtungen (18) abschaltbarer Stromrichterventilen (T2, T4, T6) einer Brückenseite des motorseitigen Stromrichters (6) verknüpftbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass eine Überspannungserkennungs-Einrichtung (28) und eine Auslöseschaltung (30) vorgesehen sind, wobei diese Auslöseschaltung (30) ausgangsseitig mit der Einrichtung (24) zur Ankerkurzschlussbremsung und eingangsseitig einerseits mit dem Ausgang der Überspannungserkennungs-Einrichtung (28) und andererseits mit einem Signal (SAKB) für die Einrichtung (24) zur Ankerkurzschlussbremsung verknüpft ist, und wobei an den beiden Eingängen der Überspannungserkennungs-Einrichtung (28) ein Grenzwert (UZWref) und ein ermittelter Eingangsspannungs- Istwert (UZW) des motorseitigen Stromrichters (6) anstehen.
2. Antriebssteuereinrichtung (12) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Überspannungserkennungs-Einrichtung (28) ein Komparator ist.
3. Antriebssteuereinrichtung (12) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Auslöseschaltung (30) ein ODER-Gatter ist.
4. Antriebssteuereinrichtung (12) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (20) ein Pulsweitenmodulator ist.
5. Antriebssteuereinrichtung (12) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die potentialtrennenden Einrichtungen (18) jeweils ein Optokoppler sind.
6. Antriebssteuereinrichtung (12) nach einer der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die abschaltbaren Stromrichterventile (T1, . . ., T6) Insulated-Gate-Bipolar-Transistoren sind.
7. Antriebssteuereinrichtung (12) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der mehrphasige Motor (4) ein Drehstrommotor ist.
8. Antriebssteuereinrichtung (12) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass diese Antriebssteuereinrichtung (12) ein Mikrocontroller ist.
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