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DE102007031738A1 - Verfahren und System zur Sicherung der Datenübertragung zwischen mindestens zwei Bordelektronikkomponenten eines Kraftfahrzeugs - Google Patents

Verfahren und System zur Sicherung der Datenübertragung zwischen mindestens zwei Bordelektronikkomponenten eines Kraftfahrzeugs Download PDF

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DE102007031738A1
DE102007031738A1 DE102007031738A DE102007031738A DE102007031738A1 DE 102007031738 A1 DE102007031738 A1 DE 102007031738A1 DE 102007031738 A DE102007031738 A DE 102007031738A DE 102007031738 A DE102007031738 A DE 102007031738A DE 102007031738 A1 DE102007031738 A1 DE 102007031738A1
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Christian Weichenberger
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Audi AG
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Sicherung der Datenübertragung zwischen mindestens zwei Bordelektronikkomponenten (100, 200) eines Kraftfahrzeugs mittels eines Codes, wobei die Bordelektronikkomponenten (100, 200) Signale austauschen, wobei jedweils eine Folge von Signalen zur Verwirklichung einer Funktion dient und bei jeder Signalfolge ein aktueller Code zur Absicherung der Funktion verwendet wird, wobei der Code für eine Signalfolge zum Verwirklichen einer vorbestimmten Funktion bereits vor Abruf der Funktion ermittelt wird. Weiterhin betrifft die Erfindung ein System zur Sicherung der Datenübertragung innerhalb der Bordelektronik eines Kraftfahrzeugs mittels eines solchen Systems.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Sicherung der Datenübertragung zwischen mindestens zwei Bordelektronikkomponenten eines Kraftfahrzeugs mittels eines Codes, wobei die Bordelektronikkomponenten Signale austauschen, wobei jeweils eine Folge von Signalen zur Verwirklichung einer Funktion dient und bei jeder Signalfolge ein aktueller Code zur Absicherung der Funktion verwendet wird, sowie ein entsprechendes System zur Sicherung der Datenübertragung innerhalb der Bordelektronik eines Kraftfahrzeugs.
  • Zur Sicherung von Kraftfahrzeugen gegen Diebstahl oder andere unberechtigte Eingriffe sind bereits eine Vielzahl von Abwehrmechanismen entwickelt worden. Beispielsweise ist aus der DE 102 02 098 A1 ein Verfahren und ein System zur Sicherung der Datenübertragung zwischen einer im Kraftfahrzeug angesiedelten Steuereinrichtung und einer den Fahrzeugschlüssel ersetzenden Identifikationseinrichtung für einen schlüssellosen Zugang zum Kraftfahrzeug bekannt. Bei diesem Verfahren sendet die Steuereinrichtung eine Zufallszahl aus, die die Identifikationseinrichtung empfängt, woraufhin die Zufallszahl in beiden Einrichtungen entsprechend einer gemeinsamen Verschlüsselungsfunktion unter Berücksichtigung eines gemeinsamen Geheimschlüssels jeweils verschlüsselt wird, wobei in beiden Einrichtungen für jeden Block der blockweise auszusendenden bzw. zu empfangenden Daten die jeweilige Bitanzahl bestimmt wird. Basierend auf dem Verschlüsselungsergebnis können die beiden Einrichtungen jetzt die Anzahl von auszusendenden und zu empfangenden Bits berechnen, während dies für Außenstehende nicht möglich ist. Auf diese Weise ist eine Prüfung der Korrektheit der gesendeten Daten und damit der Zugangsberechtigung zum Fahrzeug möglich.
  • Ein ähnliches Verfahren ist aus der EP 0 942 856 B1 bekannt. Das dort beschriebene Verfahren dient zur Codierung der Datenübertragung zwischen in einem Kraftfahrzeug angesiedelten Steuereinheiten, die über einen Datenbus miteinander verbunden sind, wie beispielsweise eine Wegfahrsperre-Steuereinheit und ein Motorsteuergerät. Im Ansprechen auf ein Signal von einer Identifikationseinrichtung gibt die Wegfahrsperre-Steuereinheit ein Wecksignal auf den Datenbus. Dieses Signal erfüllt eine Weckfunktion für das Motorsteuergerät, das eine Zufallsbitfolge generiert und an die Wegfahrsperre-Steuereinheit überträgt. In beiden Einheiten wird daraufhin durch einen Chiffriergenerator mittels eines gemeinsamen Schlüssels ein Schlüsselcode auf der Grundlage der Zufallsbitfolge erzeugt, der zur Verschlüsselung von zwischen den Einheiten ausgetauschten Nachrichten dient. Die Echtheit der Nachrichten wird dadurch erkannt, dass sie richtig entschlüsselt werden können.
  • Allerdings nimmt die Berechnung der Codierung Zeit in Anspruch. Die typischen Automotive-Steuergeräte benötigen dabei eine relativ lange Rechenzeit. Daher wird bei der Datenübertragung über einen Datenbus in vielen Fällen, insbesondere bei zeitkritischen Funktionen, die über eine Bus-Vernetzung ausgelöst werden, auf eine kryptografische Absicherung verzichtet. Dies hat den Nachteil, dass die zugehörigen Signale über einfache Mittel am Bus manipuliert werden können, und somit die entsprechenden Funktionen auch illegal von anderen Steuereinheiten ausgelöst werden können.
  • Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren und ein System zur Sicherung der Datenübertragung zwischen mindestens zwei Bordelektronikkomponenten eines Kraftfahrzeugs anzugeben, die eine kryptografische Absicherung von Funktionen mit möglichst geringer Verzögerung ermöglichen.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Verfahren gemäß Patentanspruch 1 und durch ein System gemäß Patentanspruch 13.
  • Die vorliegende Erfindung beruht auf der Erkenntnis, dass es möglich ist, den Code für eine Signalfolge zum Verwirklichen einer vorbestimmten Funktion bereits vor Abruf der Funktion zu ermitteln. So kann die zur Ausführung einer Funktion benötigte Zeit um die Zeit verkürzt werden, die zur Erzeugung und Versendung einer Zufallsbitfolge und zum Ermitteln eines Codes auf der Grundlage dieser Zufallsbitfolge benötigt wird. Auf diese Weise wird die Ausführung der Funktion quasi in Echtzeit ermöglicht.
  • Bevorzugt steht eine erste, von einer Signalfolge zu verwirklichende Funktion zu mindestens einer weiteren, von einer Signalfolge zu verwirklichenden Funktion in Beziehung. Insbesondere handelt es sich bei der mindestens einen weiteren Funktion um eine zeitkritische Funktion, bei der die zur Ausführung der Funktion benötigte Zeit eine Rolle spielt. Darunter fallen Funktionen, bei denen sich eine Verzögerung für den Benutzer spürbar bemerkbar macht, wie beispielsweise die Funktion des Aufschließens der Fahrzeugtüre beim schlüssellosen Zugang (keyless entry) zum Kraftfahrzeug, bei dem, nachdem sich der Benutzer mittels einer Identifikationseinrichtung bei einer zentralen Steuereinheit des Kraftfahrzeugs identifiziert hat, ein Ziehen am Türgriff die Tür öffnen soll.
  • Im Rahmen der vorliegenden Anmeldung wird eine eine Funktion verwirklichende Signalfolge durch die Signale gebildet, die im Zusammenhang mit dieser Funktion zwischen den an der Ausführung der Funktion beteiligten Bordelektronikkomponenten ausgetauscht werden.
  • Die Datenübertragung zwischen den Bordelektronikkomponenten findet insbesondere über einen offenen Datenbus statt. Im Rahmen der vorliegenden Anmeldung wird aber auch eine den Fahrzeugschlüssel ersetzende Identifikationseinrichtung, die drahtlos mit im Kraftfahrzeug selbst angesiedelten Einrichtungen kommuniziert, als Teil der Bordelektronik betrachtet, und das erfindungsgemäße Verfahren läßt sich auch zur Sicherung der Datenübertragung zwischen dieser Identifikationseinrichtung und im Kraftfahrzeug befindlichen Bordelektronikkomponenten anwenden.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird bei jeder zur Verwirklichung der ersten Funktion dienenden Signalfolge eine aktuelle Zufallsbitfolge erzeugt und aus dieser Zufallsbitfolge ein Code zur Absicherung der ersten Funktion ermittelt, während nach Abschluss der jeweiligen zur Verwirklichung der ersten Funktion dienenden Signalfolge zur Absicherung der mindestens einen weiteren Funktion jeweils ein weiterer Code auf der Grundlage der bereits erzeugten aktuellen Zufallsbitfolge ermittelt wird. Dass der weitere Code zur Absicherung der zeitkritischen Funktion auf der Grundlage der bereits im Rahmen der Absicherung der ersten Funktion erzeugten Zufallsbitfolge ermittelt wird, hat den Vorteil, dass dadurch sichergestellt wird, dass der weitere Code auch gültig ist. Dass die zur Verwirklichung der ersten Funktion dienende Signalfolge abgeschlossen wurde, zeigt nämlich, dass bei der Ermittlung des ersten Codes kein Fehler aufgetreten ist und die Zufallsbitfolge daher richtig übermittelt wurde.
  • Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform wird ein Code mittels eines gemeinsamen Verschlüsselungsalgorithmus und eines gemeinsamen Schlüssels, die in jeder an der Verwirklichung einer Funktion beteiligten Bordelektronikkomponente gespeichert sind, berechnet. Es wird also ein sogenannter symmetrischer Schlüssel verwendet. Alternativ dazu kann aber auch ein asymmetrischer Schlüssel benutzt werden, was bedeutet, dass für das Verschlüsseln und das Entschlüsseln verschiedene Schlüssel angewendet werden. Der Verschlüsselungsalgorithmus, auch Krypto-Algorithmus genannt, ist insbesondere in einem Programmcode enthalten, der in einem ROM-Speicher der jeweiligen Bordelektronikkomponente gespeichert ist. Ein Verschlüsselungsalgorithmus hat die Eigenschaft, dass er nicht zurückgerechnet werden kann. Der Schlüssel ist bevorzugt in einem nicht flüchtigen Speicher, beispielsweise einem EEPROM, gespeichert.
  • Gemäß einer ganz besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird der weitere Code zur Absicherung der mindestens einen weiteren Funktion aus einer aus der erzeugten aktuellen Zufallsbitfolge mittels einer mathematischen Operation berechneten Zufallsbitfolge ermittelt. Bei der mathematischen Operation kann es sich beispielsweise um Invertieren der im Rahmen der Absicherung der ersten Funktion erzeugten aktuellen Zufallsbitfolge oder um das Hinzuaddieren eines Bits zu dieser Zufallsbitfolge handeln. Die mathematische Operation ist vorzugsweise im Programmcode vorbereitet.
  • Gemäß einer alternativen ganz besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird der weitere Code zur Absicherung der mindestens einen weiteren Funktion aus dem Code zur Absicherung der ersten Funktion durch eine nochmalige Anwendung des Verschlüsselungsalgorithmusses ermittelt.
  • Gemäß einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist jeder Funktion eine Kennung zur Identifikation der Funktion zugeordnet, die in die Ermittlung des Codes zur Absicherung der Funktion mit einfließt. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn eine erste Funktion zu mehreren weiteren Funktionen in Beziehung steht. Beispielsweise können zusätzlich zur Funktion des Aufschließens der Fahrzeugtüre noch andere Funktionen, wie das Betätigen der zugehörigen Fensterheber vorgesehen sein. Da in diesem Fall für jede dieser weiteren alternativen Funktionen ein eigener Code vorausberechnet wird, können diese anhand der Kennung einer zugehörigen Funktion zugeordnet werden.
  • Bevorzugt handelt es sich bei der Datenübertragung um eine Datenübertragung zwischen einer zentralen Steuereinheit und mindestens einem Aktuator, die über einen offenen Datenbus verbunden sind, wobei jeder Aktuator im Ansprechen auf ein Auslösesignal von der zentralen Steuereinheit eine eigene aktuelle Zufallsbitfolge erzeugt und an die zentrale Steuereinheit sendet. Insbesondere kann es sich bei der zentralen Steuereinheit um die Zentralverriegelung des Kraftfahrzeugs und bei den Aktuatoren um Türsteuergeräte für die einzelnen Türen und die Heckklappe des Kraftfahrzeugs handeln. Zur Verwirklichung einer Wegfahrsperre kann es sich bei dem mindestens einen Aktuator auch um eine Motorsteuereinheit handeln, während die zentrale Steuereinheit entweder ebenfalls die Zentralverriegelung des Kraftfahrzeugs oder eine eigene Wegfahrsperre-Steuereinheit ist.
  • Besonders bevorzugt dient die Datenübertragung zur Auslösung einer Aktion des mindestens einen Aktuators. Dabei ist die erste Funktion einer ersten Aktion des mindestens einen Aktuators zugeordnet und eine weitere Funktion einer zweiten zur ersten Aktion konträren Aktion des mindestens einen Aktuators. Dabei kann es sich um das Ab- und Aufschließen einer oder mehrerer Türen des Kraftfahrzeugs handeln. Nach der Aktion des Abschließens ist genug Zeit vorhanden, um den oder die Codes zum Absichern der Aktion des Aufschließens vorauszuberechnen. Beim Aufschließen stehen diese dann schon zur Verfügung, so dass sich für den Benutzer keine merkliche Wartezeit beim Öffnen der Türe ergibt. Insbesondere dient das Auslösen der ersten Aktion als Trigger zum Ermitteln des Codes zur Absicherung der weiteren Funktion.
  • Gemäß einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung werden die Bordelektronikkomponenten nach Ermittlung des oder der zur Absicherung der mindestens einen weiteren Funktion dienenden Codes in einen Stromsparmodus, auch Low-Power-Modus genannt, versetzt. Da beim Aufwachen aus diesem Stromsparmodus eine Hochlaufzeit von etwa 20 ms bis 30 ms benötigt wird, ist es in diesem Fall besonders vorteilhaft, den oder die Codes zur Absicherung der mindestens einen weiteren Funkti on im Voraus zu ermitteln, so dass sich hierdurch keine weiteren Verzögerungen ergeben.
  • Schließlich handelt es sich bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung bei dem Code um eine Signatur, die allein oder zusammen mit zu übertragenden Daten übertragen wird und anhand der die Echtheit eines Signals geprüft wird. Insbesondere wird dazu eine von einer Bordelektronikkomponente empfangene Signatur mit der in dieser Bordelektronikkomponente gespeicherten Signatur verglichen.
  • Die im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Verfahren vorgestellten Vorteile und bevorzugten Ausführungsformen gelten in entsprechender Weise für die erfindungsgemäße Vorrichtung.
  • Insbesondere umfassen die Mittel zum Ermitteln mindestens eines weiteren Codes gemäß einer bevorzugten Ausführungsform Mittel zum Feststellen des Auslösens einer ersten Aktion und Mittel zum Starten der Ermittlung des mindestens einen weiteren Codes im Ansprechen auf das Auslösen der ersten Aktion.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand der beiliegenden Zeichnungen, die ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel darstellen, beschrieben.
  • Es zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Systems; und
  • 2 ein Ablaufdiagramm zur Darstellung der Funktionsweise des erfindungsgemäßen Systems und des erfindungsgemäßen Verfahrens.
  • Die Erfindung soll im Folgenden anhand des Auf- und Abschließens der Türen eines Kraftfahrzeugs erläutert werden. Sie ist aber nicht auf dieses Beispiel beschränkt und kann auch auf andere Funktionen der Bordelektronik eines Kraftfahrzeugs angewendet werden.
  • Das in 1 dargestellte System umfasst eine zentrale Steuereinheit 100, wobei es sich insbesondere um die Zentralverriegelung des Kraftfahrzeugs handelt. Diese kommuniziert über einen offenen Datenbus 300, insbesonde re eine CAN-Busvernetzung (Controller Area Network), mit Aktuatoren 200. In 1 sind zwei Aktuatoren 200 dargestellt, wobei es sich um ein Türsteuergerät zum Öffnen der Fahrertüre und ein Türsteuergerät zum Öffnen der Beifahrertüre handelt. An diesen soll die Funktionsweise der Erfindung beispielhaft erläutert werden. Es können aber noch weitere Aktuatoren für weitere Fahrzeugtüren oder die Heckklappe vorhanden sein.
  • Die Zentralverriegelung 100 umfasst einen Funksender und -empfänger 110 zur Kommunikation mit einer nicht gezeigten Identifikationseinrichtung, die von einem Benutzer des Kraftfahrzeugs betätigbar ist, sowie eine Sende- und Empfangseinheit 120 zum Senden und Empfangen von Signalen über den Datenbus 300. Die zentrale Steuereinheit 100 umfasst ferner eine Einheit 140, beispielsweise einen Mikroprozessor, die nicht dargestellte Mittel zum Ermitteln eines aktuellen Codes und Mittel zum Ermitteln eines weiteren Codes enthält. Die Einheit 140 ist mit einem nicht flüchtigen Speicher 160, beispielsweise einem EEPROM, zur Speicherung eines Schlüssels sowie einem weiteren nicht flüchtigen Speicher 180, bei dem es sich ebenfalls um einen EEPROM handeln kann, verbunden. Die beiden Speicher 160 und 180 können auch in einem Speicher zusammengefasst sein. Der Speicher 180 dient der Speicherung der im Voraus berechneten Signaturen zur kryptografischen Absicherung der Funktionen des Aufschließens der Fahrertüre und der Beifahrertüre. Der Speicher 180 ist so gestaltet, dass er für jeden Aktuator, mit dem die zentrale Steuereinheit 100 kryptografisch abgesichert kommuniziert und für jede Funktion dieses Aktuators, für die eine Signatur im Voraus berechnet wird, eine Signatur abspeichern kann. Dadurch, dass es sich um einen nicht flüchtigen Speicher handelt, bleiben die in ihm gespeicherten Daten auch in einem Stromsparmodus erhalten.
  • Jeder Aktuator 200 umfasst eine Sende- und Empfangseinheit 220 zum Senden und Empfangen von Daten über den Datenbus 300 und eine Einheit 240, insbesondere einen Mikroprozessor, mit nicht dargestellten Mitteln zum Ermitteln eines aktuellen Codes und Mitteln zum Ermitteln eines weiteren Codes. Die Einheit 240 ist mit einem nicht flüchtigen Speicher 260, beispielsweise einem EEPROM, zur Speicherung eines Schlüssels und einem nicht flüchtigen Speicher 280, wobei es sich ebenfalls um einen EEPROM handeln kann, verbunden. Die beiden Speicher 260 und 280 können auch zu einem Speicher zusammengefasst sein. Bevorzugt ist in dem Speicher 260 derselbe Schlüssel wie in dem Speicher 160 gespeichert. Der Speicher 280 dient zur Speicherung von im Voraus ermittelten Signaturen zur kryptografi schen Absicherung der Funktion des Aufschließens einer Fahrzeugtüre und eventueller zusätzlicher mit dieser Fahrzeugtüre zusammenhängender Funktionen, wie beispielsweise der Betätigung des Fensterhebers, und ist so beschaffen, dass er für jede Funktion, an der der Aktuator 200 beteiligt ist und für die eine Signatur vorab ermittelt wird, diese Signatur speichern kann. Zusätzlich enthält jeder der beiden in 1 dargestellten Aktuatoren 200 eine Einheit 230 zur Erzeugung einer Zufallsbitfolge, auch als Zufallszahlengenerator bezeichnet, die als Grundlage zur Ermittlung der Signaturen zur kryptografischen Absicherung der Funktionen dient, an denen der zugehörige Aktuator 200 beteiligt ist. Werden durch einen Aktuator 200 nach dem Abschließen der Fahrzeugtüre mehrere weitere Funktionen gesteuert, so dient eine Kennung der Unterscheidung dieser Funktionen. Diese Kennung wird in die Signatur mit einberechnet.
  • 2 zeigt ein Ablaufdiagramm zur Darstellung einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens. Das Verfahren wird im Folgenden anhand der Kommunikation der zentralen Steuereinheit 100 mit einem Aktuator 200 beschrieben. Die zentrale Steuereinheit 100 kommuniziert im Rahmen des Ab- und Aufschließens des Fahrzeugs auf dieselbe Weise mit allen Türsteuergeräten des Kraftfahrzeugs und eventuell auch mit einer Motorsteuereinheit. Dabei sind Schritte, die von der zentralen Steuereinheit 100 ausgeführt werden, in einer mit 100 überschriebenen Spalte angeordnet, während Verfahrensschritte, die von einem Aktuator 200 ausgeführt werden, in einer mit 200 überschriebenen Spalte dargestellt sind. Eine zwischen diesen beiden Spalten liegende Spalte ist mit 300 überschrieben, um die Kommunikation über den Datenbus 300 anzudeuten. Die Spalten werden durch die strichlierten Linien verdeutlicht.
  • Im Schritt 1 empfängt die Steuereinheit 100 ein Anforderungssignal A1 von der Identifikationseinrichtung, das den Befehl übermittelt, das Kraftfahrzeug abzuschließen. Daraufhin sendet die zentrale Steuereinheit 100 im Schritt 2 ein Signal an den Aktuator 200, um die Aktion „Türe abschließen" anzufordern. Im Schritt 3 empfängt der Aktuator 200 das Signal der zentralen Steuereinheit 100, das unverschlüsselt und ohne Signatur gesendet wird. Auf dieses Signal hin erzeugt der Zufallszahlengenerator 230 des Aktuators 200 im Schritt 4 eine Zufallsbitfolge, die im Schritt 5 an die zentrale Steuereinheit 100 gesendet wird. Dabei wird in jedem beteiligten Aktuator 200 eine eigene Zufallsbitfolge erzeugt, so dass die zentrale Steuereinheit 100 im Schritt 6 für jeden beteiligten Aktuator 200 eine Zufallsbitfolge erhält, die sie weiterverar beitet. Im Schritt 7 wird in jedem beteiligten Aktuator 200 und in der Steuereinheit 100 für jeden beteiligten Aktuator 200 durch einen Verschlüsselungsalgorithmus auf der Grundlage der erzeugten Zufallsbitfolge mittels eines Schlüssels ein Code ermittelt. Bevorzugt wird dazu ein gemeinsamer Verschlüsselungsalgorithmus sowie ein gemeinsamer Schlüssel verwendet, der in jeder beteiligten Bordelektronikkomponente gespeichert ist. Es wäre aber auch denkbar, asymmetrische Schlüssel zu verwenden. Dieser ermittelte Code wird als Signatur verwendet, anhand der die Echtheit eines übertragenen Signals geprüft werden kann. Dazu wird in Schritt 8 ein Signal, das die Signatur enthält, von der zentralen Steuereinheit 100 an den Aktuator 200 gesendet, um die Aktion „Türe abschließen" anzufordern. Dabei kann es sich um die Signatur allein handeln, da für den Aktuator 200 aus dem Zusammenhang klar ist, dass es sich bei der geforderten Aktion um das Abschließen der Türe handelt. Die Signatur kann aber auch zusammen mit anderen Daten übermittelt werden. Da der Ermittlung der Signatur für jeden Aktuator 200 eine andere Zufallsbitfolge zugrunde lag, erhält auch jeder Aktuator 200 im Schritt 9 eine eigene Signatur. Im Schritt 10 wird die von der zentralen Steuereinheit 100 erhaltene Signatur mit der von jedem Aktuator 200 selbst berechneten Signatur auf Übereinstimmung verglichen. Sollten die Signaturen nicht übereinstimmen, so wird die geforderte Aktion nicht ausgeführt und dies der zentralen Steuereinheit 100 mitgeteilt. Diese erzeugt im Schritt 12' eine Fehlermeldung F1, welcher Vorgang mit punktierten Linien dargetellt ist. Wird im Schritt 10 jedoch eine Übereinstimmung der Signaturen festgestellt, führt der Aktuator 200 die Aktion „Türe abschließen" aus und sendet im Schritt 11 ein Signal zur Bestätigung der Aktion an die zentrale Steuereinheit 100, das diese im Schritt 12 empfängt. Damit ist der Befehl, Kraftfahrzeug abschließen, ausgeführt und die Bordelektronik im Kraftfahrzeug würde normalerweise in einen Stromsparmodus gehen, aus dem sie durch ein Signal von der Identifikationseinrichtung wieder geweckt würde. Erst daraufhin würde gemäß dem Stand der Technik eine neue Codierung zur kryptografischen Absicherung der Inbetriebnahme des Kraftfahrzeugs erfolgen. Um sich daraus ergebende Verzögerungen zu vermeiden, wird erfindungsgemäß eine neue Signatur zur kryptografischen Absicherung der Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs berechnet, bevor die Bordelektronik in den Stromsparmodus geht. Dies kann auf zwei verschiedene Arten geschehen.
  • Gemäß einer ersten bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens wird in Schritt 13 von jeder der beteiligten Bordelektronikkomponenten durch eine mathematische Operation, die im Programmcode vorbe reitet ist, aus der erzeugten Zufallsbitfolge eine abgeleitete Zufallsbitfolge berechnet. Vorzugsweise wird dazu die erzeugte Zufallsbitfolge einfach invertiert. Es sind aber auch andere mathematische Operationen denkbar. Aus dieser abgeleiteten Zufallsbitfolge wird nun durch den vorhandenen Verschlüsselungsalgorithmus mit dem vorhandenen Schlüssel im Schritt 14 in analoger Weise zu Schritt 7 eine weitere Signatur berechnet, die im Schritt 15 in den jeweiligen nicht flüchtigen Speichern 180 und 280 der beteiligten Bordelektronikkomponenten gespeichert wird. Steuert der jeweilige Aktuator 200 neben der Funktion des Aufschließens der Fahrzeugtüre noch weitere Funktionen, die nach dem Aufwachen aus dem Stromsparmodus ausgeführt werden, ist für jede Funktion, die nach dem Aufwachen aus dem Stromsparmodus ausgeführt wird, eine Kennung vorgesehen, die zusätzlich zu der Zufallsbitfolge in die Ermittlung der Signatur mit einfließt, so dass sich für jede dieser Funktionen eine eigene Signatur ergibt.
  • Gemäß einer zweiten bevorzugten Ausführungsform wird, statt eine weitere Zufallsbitfolge zu berechnen, einfach der vorhandene Verschlüsselungsalgorithmus ein zweites Mal auf die im Rahmen des Abschließens erzeugte Signatur angewendet, um eine Signatur zum kryptografischen Absichern der Wiederinbetriebnahme des Kraftfahrzeugs zu ermitteln. Bei mehreren Funktionen fließt hierbei ebenfalls eine Kennung zur Identifizierung der Funktion in die Ermittlung dieser Signatur mit ein.
  • Nachdem die ermittelten Signaturen gespeichert sind, kann die im Kraftfahrzeug befindliche Bordelektronik in den Stromsparmodus versetzt werden, was im Schritt 16 erfolgt. Will der Benutzer das Kraftfahrzeug wieder in Betrieb nehmen, so betätigt er die Identifikationseinrichtung, die ein Anforderungssignal A2 an die zentrale Steuereinheit 100 sendet, das diese im Schritt 17 empfängt, worauf die Bordelektronik aus dem Stromsparmodus aufgeweckt wird. Daraufhin sendet die zentrale Steuereinheit 100 im Schritt 18 ein Signal zur Anforderung der Aktion „Türe aufschließen" an den Aktuator 200, das dieser im Schritt 19 empfängt. Falls die Funktion des Aufschließens der Fahrzeugtüre die einzige Funktion ist, die im Aktuator 200 nach dem Aufwachen aus dem Stromsparmodus vorgesehen ist, genügt es, wenn das Signal die gespeicherte Signatur enthält, da aus dem Zusammenhang klar ist, welche Aktion gewünscht wird. Sind außer der Funktion des Aufschließens der Fahrzeugtüre noch weitere Funktionen vorgesehen, wird zusätzlich zu der Signatur, in die eine Kennung der Funktion mit einberechnet wurde, diese Kennung der Funktion auch im Klartext übermittelt. Im Schritt 20 vergleicht der Aktuator 200 die empfangene Signatur mit der zu der entsprechenden Funktion gehörenden im nicht flüchtigen Speicher abgelegten Signatur auf Übereinstimmung. Liegt keine Übereinstimmung vor, wird ein unberechtigter Eingriff von außen vermutet, da davon ausgegangen werden kann, dass die Zufallsbitfolge und die daraus ermittelte Signatur korrekt sind, da das Abschließen des Kraftfahrzeugs sonst nicht erfolgreich durchgeführt hätte werden können. In diesem Fall wird die angeforderte Aktion nicht ausgeführt und dies der zentralen Steuereinheit 100 mitgeteilt, die daraufhin im Schritt 22' eine Fehlermeldung F2 erzeugt, welcher Vorgang mit punktierten Linien dargestellt ist. Wird im Schritt 20 dagegen festgestellt, dass beide Signaturen übereinstimmen, wird die geforderte Aktion „Türe aufschließen" ausgeführt, und im Schritt 21 wird ein Signal zur Bestätigung der Aktion an die Steuereinheit 100 gesendet, das diese im Schritt 22 empfängt. Auf diese Weise können unberechtigte Zugriffe von außen verhindert werden, ohne dass sich für den Benutzer bemerkbare Verzögerungen ergeben.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 10202098 A1 [0002]
    • - EP 0942856 B1 [0003]

Claims (13)

  1. Verfahren zur Sicherung der Datenübertragung zwischen mindestens zwei Bordelektronikkomponenten (100, 200) eines Kraftfahrzeugs mittels eines Codes, wobei die Bordelektronikkomponenten (100, 200) Signale austauschen, wobei jeweils eine Folge von Signalen zur Verwirklichung einer Funktion dient und bei jeder Signalfolge ein aktueller Code zur Absicherung der Funktion verwendet wird, dadurch gekennzeichnet, dass der Code für eine Signalfolge zum Verwirklichen einer vorbestimmten Funktion bereits vor Abruf der Funktion ermittelt wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine erste, von einer Signalfolge zu verwirklichende Funktion zu mindestens einer weiteren, von einer Signalfolge zu verwirklichenden Funktion in Beziehung steht, wobei insbesondere die mindestens eine weitere Funktion zeitkritisch ist.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass bei jeder zur Verwirklichung der ersten Funktion dienenden Signalfolge eine aktuelle Zufallsbitfolge erzeugt wird und aus dieser Zufallsbitfolge ein Code zur Absicherung der ersten Funktion ermittelt wird, und nach Abschluss der jeweiligen zur Verwirklichung der ersten Funktion dienenden Signalfolge zur Absicherung der mindestens einen weiteren Funktion jeweils ein weiterer Code auf der Grundlage der bereits erzeugten aktuellen Zufallsbitfolge ermittelt wird.
  4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass ein Code mittels eines gemeinsamen Verschlüsselungsalgorithmusses und eines gemeinsamen Schlüssels, die in jeder an der Verwirklichung einer Funktion beteiligten Bordelektronikkomponente (100, 200) gespeichert sind, ermittelt wird.
  5. Verfahren nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der weitere Code zur Absicherung der mindestens einen weiteren Funktion aus einer aus der erzeugten aktuellen Zufallsbitfolge mittels einer mathematischen Operation berechneten Zufallsbitfolge ermittelt wird.
  6. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der weitere Code zur Absicherung der mindestens einen weiteren Funktion aus dem Code zur Absicherung der ersten Funktion durch eine nochmalige Anwendung des Verschlüsselungsalgorithmusses ermittelt wird.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Funktion eine Kennung zur Identifikation der Funktion zugeordnet ist, die in die Ermittlung des Codes zur Absicherung der Funktion mit einfließt.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei der Datenübertragung um eine Datenübertragung zwischen einer zentralen Steuereinheit (100) und mindestens einem Aktuator (200) handelt, die über einen offenen Datenbus (300) verbunden sind, wobei jeder Aktuator (200) im Ansprechen auf ein Auslösesignal von der zentralen Steuereinheit (100) eine eigene aktuelle Zufallsbitfolge erzeugt und an die zentrale Steuereinheit (100) sendet.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenübertragung zur Auslösung einer Aktion des mindestens einen Aktuators (200) dient und die erste Funktion einer ersten Aktion des mindestens einen Aktuators (200) zugeordnet ist und eine weitere Funktion einer zweiten, zur ersten Aktion konträren Aktion des mindestens einen Aktuators (200) zugeordnet ist.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Auslösen der ersten Aktion als Trigger zum Ermitteln des Codes zur Absicherung der weiteren Funktion dient.
  11. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Bordelektronikkomponenten (100, 200) nach Ermittlung des oder der zur Absicherung der mindestens einen weiteren Funktion dienenden Codes in einen Stromsparmodus versetzt werden.
  12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem Code um eine Signatur handelt, die allein oder zusammen mit zu übertragenden Daten übertragen wird und anhand der die Echtheit eines Signals geprüft wird.
  13. System zur Sicherung der Datenübertragung innerhalb der Bordelektronik eines Kraftfahrzeugs mit mindestens zwei Bordelektronikkomponenten (100, 200), die jeweils umfassen: Mittel (120, 220) zum Senden und Empfangen von Signalen, wobei jeweils eine Folge von Signalen zur Verwirklichung einer Funktion dient, und Mittel zum Ermitteln eines aktuellen Codes für jede Signalfolge zur Absicherung der durch die Signalfolge realisierten Funktion, wobei mindestens eine (200) der Bordelektronikkomponenten außerdem Mittel (230) zum Erzeugen einer aktuellen Zufallsbitfolge aufweist, die als Grundlage zur Ermittlung des Codes dient, dadurch gekennzeichnet, dass jede der Bordelektronikkomponenten zusätzlich Mittel zum Ermitteln mindestens eines weiteren Codes zum Absichern einer weiteren Funktion auf der Grundlage der erzeugten aktuellen Zufallsbitfolge vor Abruf dieser weiteren Funktion und einen nicht flüchtigen Speicher (180, 280) zum Speichern dieses mindestens einen weiteren Codes umfasst.
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